DE102004036371C5 - Vorrichtung für die Mehrseitenbearbeitung von Werkstücken - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung
für die
Mehrseitenbearbeitung von Werkstücken
an einer eine waagrechte und/oder senkrechte Arbeitsspindel aufweisenden
Werkzeugmaschine, insbesondere an einem Fräsbearbeitungszentrum, mit wenigstens
einem sich in Vertikallage befindenden, als Drehtisch (6) ausgebildeten,
Werkstücktisch für die Aufnahme
eines, um dessen horizontale Drehachse (A1) drehbaren Werkstücks (1),
und ein zweiter Drehtisch (7) mit einer horizontalen Drehachse (A2)
vorgesehen ist, der dem ersten Drehtisch (6) spiegelbildlich, mit
einander zugewandten Werkstückaufnahmeflächen, gegenüberliegt, wobei
das Werkstück
(1) zwischen den Drehtischen (6, 7) einspannbar und mit diesen um
eine gemeinsame horizontale Drehachse (A) drehbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass
sich die Drehtische (6, 7) auf einer gemeinsamen, in den und aus
dem Arbeitsraum der Werkzeugmaschine hinein und heraus bewegbaren,
Trägerplatte
(5) befinden, auf welcher wenigstens einer der Drehtische (6, 7)
oder dessen Werkstückaufnahmefläche in Richtung
des beziehungsweise der anderen verschiebbar angeordnet ist, wobei
an dem Drehtisch (6, 7) oder an der Werkstückaufnahmefläche werkstückspezifisch
ausgebildete Spannscheiben (8, 9) anbringbar sind,...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Mehrseitenbearbeitung von Werkstücken an einer eine waagerechte und/oder senkrechte Arbeitsspindel aufweisenden Werkzeugmaschine, insbesondere an einem Fräsbearbeitungszentrum, mit wenigstens einem sich in Vertikallage befindenden, als Drehtisch ausgebildeten, Werkstücktisch für die Aufnahme eines, um dessen horizontale Drehachse drehbaren Werkstücks, und ein zweiter Drehtisch mit einer horizontalen Drehachse vorgesehen ist, der dem ersten Drehtisch spiegelbildlich, mit einander zugewandten Werkstückaufnahmeflächen, gegenüberliegt, wobei das Werkstück zwischen den Drehtischen einspannbar und mit diesen um eine gemeinsame horizontale Drehachse drehbar ist.
- Stand der Technik
- Um eine mehrseitige Bearbeitung von Werkstücken ohne Umspannen zu ermöglichen, ist es bekannt, beispielsweise balkenförmige oder polygonale Werkstückträger zu verwenden, die an wenigstens einer Seite um ihre Längsachse um 360° drehbar gelagert sind. Auf den Aufspannflächen sind entweder die Werkstücke selbst oder ein oder mehrere, die Werkstücke aufnehmende, Drehtische befestigt (
DE 198 40 942 C1 ,DE 94 22 019 U1 ). Dadurch ist eine mehrseitige Bearbeitung von mehreren gleichen Werkstücken in einer Aufspannung möglich. Allerdings ist diese Art von Mehrfach-Spannvorrichtungen nur für relativ leichte und kleine Werkstücke geeignet. - Für die Umfangsbearbeitung ebenfalls nur leichter Werkstücke ist die in
dargestellte Holzbearbeitungsmaschine vorgesehen. Das zu bearbeitende Holzgefäß wird hierbei manuell zwischen die beiden sich gegenüberliegenden Aufnahmeflächen, die sich an einer Spindel bzw. an einem Werkzeugsupport befinden, eingebracht. Die Aufnahmeflächen weisen Spannplatten mit Öffnungen oder Stiften auf, die lediglich dem Halten des Holzgefäßes dienen.JP 2002001703 A - Bei Werkzeugmaschinen mit waagerechter Arbeitsspindel ist es bekannt, Werkstücke beispielsweise auf C-förmigen Spannvorrichtungen anzuordnen, bei denen das Werkstück mit seinen Stirnseiten in vertikaler Anordnung jeweils oben und unten festspannbar und die gesamte Spannvorrichtung während der Bearbeitung um eine vertikale Achse drehbar ist.
- Damit ist eine Bearbeitung von drei Seiten abgesichert, aber die vierte Seite ist für das Werkzeug nicht erreichbar, da sie von dem senkrechten Schenkel der C-förmigen Spannvorrichtung verdeckt wird.
- Es ist ebenfalls bekannt, bei Werkzeugmaschinen mit senkrechter Arbeitsspindel einen als Wendespanner ausgebildeten Werkstücktisch einzusetzen, der ein Teilgerät mit vertikaler Planscheibe als Spannscheibe aufweist. Das auf die Spannscheibe aufgespannte Werkstück kann in verschiedene Winkelpositionen um eine horizontale Schwenkachse, die durch das Zentrum der Spannscheibe hindurchgeht, gedreht werden. Dadurch ist bei im Wesentlichen kubisch ausgebildeten Werkstücken eine Bearbeitung der vier in Umfangsrichtung liegenden Seiten nacheinander ohne Umspannen möglich.
- Bei dieser Lösung besteht aber insbesondere bei großen, schweren Werkstücken die Gefahr, dass es auf Grund der während der Bearbeitung wirkenden Kräfte zu Torsionsspannungen und damit zu Bearbeitungsfehlern kommen kann.
- Um diesen Nachteil zu beseitigen, werden Werkstücke, wie beispielsweise Motorblöcke, in horizontaler Richtung auf einer Seite auf einem sich in Vertikallage befindenden Rundschalttisch aufgespannt, während die gegenüberliegende Seite von einem Gegenlager abgestützt wird. Dabei kommen als Spannelemente Spannpratzen zum Einsatz, die das Werkstück auf den für die Bearbeitung vorgesehenen Seiten angreifen. So wird mit dieser Vorrichtung zwar eine Bearbeitung von vier Seiten des Werkstücks ohne Umspannen ermöglicht, aber die Flächen, wo sich die Spannpratzen befinden, können von dem Werkzeug nicht erfasst werden. Außerdem besteht immer noch die Gefahr des Auftretens von Torsionsspannungen am Werkstück, die mit der Verwendung eines passiven Gegenlagers nicht vollständig beseitigt werden kann.
- Auch die in
DE 299 07 963 U1 undDE 100 49 810 A1 beschriebenen Spannvorrichtungen weisen diese Nachteile auf. - So wird bei der zur Bearbeitung von Kurbelwellen eingesetzten Werkzeugmaschine in
DE 299 07 963 U1 das Werkstück auf der einen Seite von einem Spannfutter und auf der anderen Seite von einem Reitstock in der horizontalen Ausrichtung gehalten. Die beiden Werkstückaufspannvorrichtungen sind dabei an zwei senkrechten Pfosten befestigt, die sich wiederum auf einem um eine vertikale Achse schwenkbaren Drehteller befinden. Zur Erzeugung von Schrägbohrungen wird der Drehteller um die vertikale Achse gedreht. - In
DE 100 49 810 A1 wird das Werkstück zwischen zwei Werkstückträgern eingespannt, welche ebenfalls an zwei gegenüberliegenden ortsfesten Ständern angeordnet sind und synchron zueinander in vertikaler Richtung bewegt und auch synchron zueinander gedreht werden können. Die Befestigung des Werkstücks auf dem Werkstückträger erfolgt mit tels Spannelementen, die einen Teil der von dem Werkzeug zu bearbeitenden Flächen bedecken. - Aufgabenstellung
- Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung einer Vorrichtung für die Mehrseitenbearbeitung von Werkstücken nach dem Oberbegriff des ersten Patentanspruchs, die eine vollständige Bearbeitung von wenigstens vier Seiten eines Werkstücks ermöglicht und gleichzeitig das Auftreten von Torsionsspannungen verhindert.
- Erfindungsgemäß befinden sich die Drehtische auf einer gemeinsamen, in den und aus dem Arbeitsraum der Werkzeugmaschine hinein und heraus bewegbaren Trägerplatte, auf welcher wenigstens einer der Drehtische oder dessen Werkstückaufnahmefläche in Richtung des beziehungsweise der anderen verschiebbar angeordnet ist, wobei an dem Drehtisch oder an der Werkstückaufnahmefläche werkstückspezifisch ausgebildete Spannscheiben anbringbar sind und mit der Verschiebebewegung des Drehtisches oder der Werkstückaufnahmefläche eine werkstückspezifisch regelbare Spannkraft auf das Werkstück übertragbar ist. Dabei kann der erste Drehtisch ortsfest angeordnet sein, oder beide Drehtische sind ortsbeweglich angeordnet. Jedem Drehtisch ist ein separater Drehantrieb zugeordnet, die beide elektronisch miteinander gekoppelt sind. Dabei kann die Trägerplatte ortsfest oder ortsbeweglich angeordnet sein. Sie kann drehfest oder um eine durch ihren Mittelpunkt verlaufende vertikale Achse schwenkbar angeordnet sein. Die Trägerplatte kann sich auf einem in den/aus dem Arbeitsraum der Werkzeugmaschine verfahrbaren Schlitten befinden.
- Es ist jeweils eine Spannscheibe zur fixierenden Aufnahme des Werkstücks drehfest mit den Werkstückaufnahmeflächen der Drehtische verbunden, wobei die Drehachsen durch das Zentrum der Spannscheiben verlaufen. Die werkstückspezifisch ausgebildeten Spannscheiben weisen Formteile oder Positionierstifte auf, die mit komplementären Ausnehmungen/Bohrungen des Werkstücks in und außer Eingriff bringbar sind. Die Positionierstifte können fest und/oder ein- und ausfahrbar auf den Spannscheiben angeordnet sein.
- Das Werkstück ist mittels einer Werkstückübergabeeinrichtung orthogonal zu den Drehachsen der Drehtische zwischen die Spannscheiben einbringbar, wobei eine in radialer Richtung verlaufende schachtartige Aussparung der Spannscheiben für die Aufnahme eines ein- und ausfahrbaren Greifers der Werkstückübergabeeinrichtung vorgesehen ist.
- Außerdem weisen die Spannscheiben an ihrem Umfang tieferliegende, vom Werkstück beabstandete, Abschnitte zur Aufnahme des Werkzeuges auf.
- Ausführungsbeispiel
- Die Erfindung wird nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert:
- Es zeigen:
-
1 : eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit eingespanntem Werkstück -
2 : eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem Teil einer Werkstückübergabeeinrichtung -
3 : eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung -
4 : eine Draufsicht nach3 -
5 : eine vergrößerte Darstellung der Spannscheiben mit eingespanntem Werkstück in der Draufsicht -
6 : eine Spannscheibe mit angedeutetem Werkstück - In dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel ist das für die Bearbeitung vorgesehene Werkstück
1 ein Zylinderkurbelgehäuse, das einer Vierseiten- bzw. Umfangbearbeitung unterzogen werden soll. Die beiden Stirnseiten – die fünfte und sechste Seite – wurden bereits bearbeitet. Auf einem Maschinenbett2 einer nicht näher dargestellten Werkzeugmaschine mit einer waagerechten Arbeitsspindel3 befindet sich ein in den Arbeitsbereich der Arbeitsspindel3 hinein- und aus diesem wieder heraus bewegbarer Schlitten4 . Der Schlitten4 nimmt eine Trägerplatte5 auf, auf der zwei als Drehtische6 ,7 ausgebildete Werkstücktische in Vertikalstellung spiegelbildlich angeordnet sind, so dass ihre Werkstückaufnahmeflächen einander in einer quer zu der Verfahrrichtung des Schlittens4 bzw. der Arbeitsspindel3 verlaufenden Richtung gegenüberliegen. Der Drehtisch6 mit einer Drehachse A1 ist dabei ortsfest auf der Trägerplatte5 angeordnet, und der andere Drehtisch7 mit einer Drehachse A2 ist in der quer zu der Verfahrrichtung des Schlittens4 verlaufenden Richtung – zu dem ortsfesten Drehtisch6 hin oder von diesem weg – verschiebbar. Möglich ist auch der Einsatz zweier ortsbeweglicher Drehtische6 ,7 . - Die Trägerplatte
5 kann auf dem Schlitten4 drehfest oder um eine durch ihre Mitte verlaufende vertikale Achse B drehbeweglich gelagert sein. Ebenso kann die Trägerplatte5 ortsfest angeordnet sein. Dann erfolgt eine Bewegung der ein Werkzeug3.1 tragenden Arbeitsspindel3 zu der Trägerplatte5 und damit zu dem Werkstück1 hin bewegt werden. - Zur Erzielung einer Drehbewegung sind den Drehtischen
6 ,7 separate, nicht näher dargestellte Drehantriebe zugeschaltet, die miteinander elektronisch gekoppelt sind. An den einander zugewandten Werkstückaufnahmeflächen der Drehtische6 ,7 ist jeweils eine Spannscheibe8 bzw.9 befestigt, deren Drehachsen mit den horizontalen Drehachsen A1 und A2 der Drehtische6 und7 , die hier eine gemeinsame Drehachse A bilden, zusammenfällt. Alle Drehachsen sind dabei klemmbar vorgesehen. - Die Spannscheiben
8 ,9 besitzen Formelemente oder Positionierstifte10 , die mit am Werkstück1 vorhandenen komplementären Ausnehmungen/Bohrungen in und außer Eingriff bringbar sind. Die Positionierstifte10 können auf den Spannscheiben8 ,9 feststehend oder ein- und ausfahrbar angeordnet sein. Ebenso können sich am Werkstück1 Formelemente befinden und an den Spannscheiben8 ,9 Ausnehmungen/Bohrungen angeordnet sein. An seinen Stirnseiten besitzt das Werkstück1 planparallele Flächen, die im eingespannten Zustand an planen Flächen8.1 ,9.1 der Spannscheiben8 ,9 anliegen. - Außerdem zeigen die Spannscheiben
8 ,9 an ihrem Umfang tieferliegende Abschnitte8.2 ,9.2 , die bei eingespanntem Werkstück1 Platz für das Ein- und Ausfahren des angedeuteten Werkzeuges3.1 , z. B. eines Fräsers, vor und nach der Bearbeitung lassen (5 ). Eine in radialer Richtung verlaufende schachtartige Aussparung8.3 ,9.3 in der Mitte der Spannscheiben8 ,9 dient dem Zugriff einer in6 angedeuteten Werkstückübergabeeinrichtung11 , z. B. einem Doppelgreifer. - Mittels der Werkstückübergabeeinrichtung
11 ist das Werkstück1 orthogonal zu den Drehachsen A1, A2 – im aufgezeigten Beispiel von oben in vertikaler Richtung – zwischen die beiden Drehtische6 ,7 mit ihren Spannscheiben8 ,9 einsetzbar. - Die Werkstückübergabeeinrichtung
11 weist dabei eine Fixierplatte12 auf, mit der das Werkstück1 während des Transportes in einer fixierten, unveränderbaren Lage gehalten wird. Außerdem besitzt die Werkstückübergabeeinrichtung11 wenigstens einen Greifer13 mit Halteelementen14 , beispielsweise Bolzen, die in auf dessen Stirnseiten befindliche Ausnehmungen1.1 des Werkstückes1 während des Transportes und der Übergabe eingreifen. - Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist folgende:
In einer Ausgangsstellung ohne Werkstück1 befindet sich der ortsbewegliche Drehtisch7 in einem Abstand zu dem ersten Drehtisch6 , der größer ist, als die Abmessungen des für die Bearbeitung vorgesehenen Werkstücks1 von Stirnseite zu Stirnseite. Die Werkstückübergabeeinrichtung11 bringt das Werkstück1 an die Drehtische6 ,7 heran, wobei sich der Greifer13 mit den Halteelementen14 in der Ausnehmung1.1 des Werkstücks1 befindet. Die Fixierplatte12 hält dabei das Werkstück1 in einer fixierten Lage. Befindet sich das Werkstück1 über dem zwischen den beiden Drehtischen6 ,7 vorhandenen Zwischenraum, wobei die horizontale Längsachse des Werkstückes1 sich in etwa in einer gemeinsamen senkrechten Ebene mit den Drehachsen A1, A2 der Drehtische6 ,7 befindet, erfolgt eine Absenkung des Werkstückes1 . Dabei wird das Werkstück1 zunächst auf der Spannscheibe8 des ersten Drehtisches6 fixiert, indem die dort vorhandenen Positionierstifte10 , die entweder feststehend oder ein- und ausfahrbar sein können, in auf der Stirnseite befindliche, komplementäre Bohrungen des Werkstücks1 eingreifen. - Die gemeinsame horizontale Drehachse A der Drehtische
6 ,7 fällt in dieser Lage mit der horizontalen Längsachse des Werkstücks zusammen. - Dann wird der ortsbewegliche Drehtisch
7 in Richtung des anderen Drehtisches6 mit dem dort fixierten, aber immer noch von der Werkstückübergabeeinrichtung11 und deren Fixierplatte12 gehaltenen Werkstück1 verschoben, wodurch der Drehtisch7 an die noch freie Stirnseite des Werkstücks1 gedrückt wird. An dessen Spannscheibe9 befinden sich ebenfalls Positionierstifte10 , die mit entsprechenden Bohrungen des Werkstücks1 in Eingriff gebracht werden. - In dieser Position liegt das Werkstück
1 mit seinen an den Stirnseiten befindlichen planparallelen Flächen an der planen Fläche8.1 bzw.9.1 der Spannscheiben8 bzw.9 an. Somit führt die in Richtung des gegenüberliegenden Drehtisches6 und damit an das Werkstück1 heran vollzogene Verschiebebewegung des Drehtisches7 zu einem Festspannen des Werkstücks1 zwischen den Spannscheiben8 ,9 . Es erfolgt bei dieser Bewegung des Drehtisches7 gleichzeitig eine werkstückspezifische Regelung der auf das Werkstück1 wirkenden Spannkraft. - Die Werkstückübergabeeinrichtung
11 mit der Fixierplatte12 wird nun wieder von dem Werkstück1 weg bewegt, indem der Greifer13 mit den Halteelementen14 aus der schachtartigen Aussparung8.3 ,9.3 der Spannscheiben8 ,9 – nach oben fahrend – entfernt wird. - Das Werkstück
1 kann nun einer Vierseiten- oder Umfangsbearbeitung ohne Umspannung unterzogen werden. Über die Drehantriebe erfolgt eine Verstellung des Werkstücks1 in verschiedene Winkelpositionen bis zu 360° um die horizontale Drehachse A. Insbesondere bei Werkstücken1 mit zu bearbeitenden raumschrägen Bohrungen ist es günstig, wenn die Drehtische6 ,7 auf einer Trägerplatte5 an geordnet sind, die um die vertikale Achse B drehbeweglich gelagert ist. In diesem Beispiel kann die Trägerplatte5 auf dem Schlitten4 die drehbewegliche Lagerung erfahren. Somit kann das Werkstück1 nicht nur eine Drehung um 360° um die horizontale Drehachse A ausführen, sondern ist auch gemeinsam mit der Trägerplatte5 und den darauf angeordneten Drehtischen6 ,7 um die vertikale Achse B schwenkbar. Dadurch erweitert sich das Einsatzgebiet der erfindungsgemäßen Vorrichtung. In einer Fertigungsstraße mit mehreren Bearbeitungszentren können beispielsweise beide Varianten (mit drehfester und drehbeweglicher Trägerplatte5 ) eingesetzt werden. - Das oben beschriebene Ausführungsbeispiel bezieht sich auf eine Werkzeugmaschine mit waagerechter Arbeitsspindel. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann aber ebenso an Werkzeugmaschinen mit senkrechter Arbeitsspindel eingesetzt werden. Auf Grund des Vorhandenseins von zwei separaten Drehantrieben für die beiden Drehtische
6 ,7 , die zudem elektronisch gekoppelt sind, kann der bei den Lösungen des Standes der Technik vorhandene Nachteil des Entstehens von Torsionsspannungen nahezu vollständig beseitigt werden. - Zudem liegt zwischen beiden Spannscheiben
8 ,9 – und damit am Werkstück1 – eine große Spannkraft an, die in Abhängigkeit von dem zu bearbeitenden Werkstück1 einstellbar ist. - Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht in dem Einsatz werkstückspezifischer Spannscheiben
8 ,9 . Dadurch wird zum einen des Spektrum der möglichen zu bearbeitenden Werkstücke erhöht, und zum anderen werden die Kosten auf Grund des relativ kleinen werkstückspezifischen Austauschteils gering gehalten. - Besonders hervorzuheben ist aber, dass mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Werkstückspannung ohne herkömmliche Spannelemente, wie z. B. Spannpratzen, verwirklicht werden kann.
Claims (10)
- Vorrichtung für die Mehrseitenbearbeitung von Werkstücken an einer eine waagrechte und/oder senkrechte Arbeitsspindel aufweisenden Werkzeugmaschine, insbesondere an einem Fräsbearbeitungszentrum, mit wenigstens einem sich in Vertikallage befindenden, als Drehtisch (
6 ) ausgebildeten, Werkstücktisch für die Aufnahme eines, um dessen horizontale Drehachse (A1) drehbaren Werkstücks (1 ), und ein zweiter Drehtisch (7 ) mit einer horizontalen Drehachse (A2) vorgesehen ist, der dem ersten Drehtisch (6 ) spiegelbildlich, mit einander zugewandten Werkstückaufnahmeflächen, gegenüberliegt, wobei das Werkstück (1 ) zwischen den Drehtischen (6 ,7 ) einspannbar und mit diesen um eine gemeinsame horizontale Drehachse (A) drehbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Drehtische (6 ,7 ) auf einer gemeinsamen, in den und aus dem Arbeitsraum der Werkzeugmaschine hinein und heraus bewegbaren, Trägerplatte (5 ) befinden, auf welcher wenigstens einer der Drehtische (6 ,7 ) oder dessen Werkstückaufnahmefläche in Richtung des beziehungsweise der anderen verschiebbar angeordnet ist, wobei an dem Drehtisch (6 ,7 ) oder an der Werkstückaufnahmefläche werkstückspezifisch ausgebildete Spannscheiben (8 ,9 ) anbringbar sind, und jedem Drehtisch (6 ,7 ) ein separater Drehantrieb zugeordnet ist, wobei beide Drehantriebe elektronisch miteinander gekoppelt sind, und mit der Verschiebebewegung des Drehtisches (6 ,7 ) oder der Werkstückaufnahmefläche eine werkstückspezifisch regelbare Spannkraft auf das Werkstück (1 ) übertragbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Drehtische (
6 ,7 ) ortsfest angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beide Drehtische (
6 ,7 ) ortsbeweglich angeordnet sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (
5 ) drehfest angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (
5 ) um eine durch ihren Mittelpunkt verlaufende vertikale Achse (B) schwenkbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine werkstückspezifisch ausgebildete Spannscheibe (
8 ,9 ) zur fixierenden Aufnahme des Werkstücks (1 ) drehfest mit den Werkstückaufnahmeflächen der Drehtische (6 ,7 ) verbunden ist, wobei die Drehachsen (A1, A2) durch das Zentrum der Spannscheiben (8 ,9 ) verlaufen. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannscheiben (
8 ,9 ) Formteile oder Positionierstifte (10 ) aufweisen, die mit komplementären Ausnehmungen/Bohrungen des Werkstücks (1 ) in und außer Eingriff bringbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierstifte (
10 ) fest und/oder ein- und ausfahrbar auf den Spannscheiben (8 ,9 ) angeordnet sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkstück (
1 ) mittels einer Werkstückübergabeeinrichtung (11 ) orthogonal zu den Drehachsen (A1, A2) der Drehtische (6 ,7 ) zwischen die Spannscheiben (8 ,9 ) einbringbar ist, wobei eine in radialer Richtung verlaufende schachtartige Aussparung (8.3 ,9.3 ) der Spannscheiben (8 ,9 ) für den Zugriff eines ein- und ausfahrbaren Greifers (13 ) der Werkstückübergabeeinrichtung (11 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannscheiben (
8 ,9 ) an ihrem Umfang tieferliegende, vom Werkstück (1 ) beabstandete, Abschnitte (8.2 ,9.2 ) für den Zugriff des Werkzeuges (3.1 ) aufweisen.
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