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DE102004036371C5 - Vorrichtung für die Mehrseitenbearbeitung von Werkstücken - Google Patents

Vorrichtung für die Mehrseitenbearbeitung von Werkstücken Download PDF

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DE102004036371C5
DE102004036371C5 DE200410036371 DE102004036371A DE102004036371C5 DE 102004036371 C5 DE102004036371 C5 DE 102004036371C5 DE 200410036371 DE200410036371 DE 200410036371 DE 102004036371 A DE102004036371 A DE 102004036371A DE 102004036371 C5 DE102004036371 C5 DE 102004036371C5
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Matthias Dipl.-Ing. Gündel
Daniel Dipl.-Ing. Schlieder
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StarragHeckert GmbH
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Abstract

Vorrichtung für die Mehrseitenbearbeitung von Werkstücken an einer eine waagrechte und/oder senkrechte Arbeitsspindel aufweisenden Werkzeugmaschine, insbesondere an einem Fräsbearbeitungszentrum, mit wenigstens einem sich in Vertikallage befindenden, als Drehtisch (6) ausgebildeten, Werkstücktisch für die Aufnahme eines, um dessen horizontale Drehachse (A1) drehbaren Werkstücks (1), und ein zweiter Drehtisch (7) mit einer horizontalen Drehachse (A2) vorgesehen ist, der dem ersten Drehtisch (6) spiegelbildlich, mit einander zugewandten Werkstückaufnahmeflächen, gegenüberliegt, wobei das Werkstück (1) zwischen den Drehtischen (6, 7) einspannbar und mit diesen um eine gemeinsame horizontale Drehachse (A) drehbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Drehtische (6, 7) auf einer gemeinsamen, in den und aus dem Arbeitsraum der Werkzeugmaschine hinein und heraus bewegbaren, Trägerplatte (5) befinden, auf welcher wenigstens einer der Drehtische (6, 7) oder dessen Werkstückaufnahmefläche in Richtung des beziehungsweise der anderen verschiebbar angeordnet ist, wobei an dem Drehtisch (6, 7) oder an der Werkstückaufnahmefläche werkstückspezifisch ausgebildete Spannscheiben (8, 9) anbringbar sind,...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Mehrseitenbearbeitung von Werkstücken an einer eine waagerechte und/oder senkrechte Arbeitsspindel aufweisenden Werkzeugmaschine, insbesondere an einem Fräsbearbeitungszentrum, mit wenigstens einem sich in Vertikallage befindenden, als Drehtisch ausgebildeten, Werkstücktisch für die Aufnahme eines, um dessen horizontale Drehachse drehbaren Werkstücks, und ein zweiter Drehtisch mit einer horizontalen Drehachse vorgesehen ist, der dem ersten Drehtisch spiegelbildlich, mit einander zugewandten Werkstückaufnahmeflächen, gegenüberliegt, wobei das Werkstück zwischen den Drehtischen einspannbar und mit diesen um eine gemeinsame horizontale Drehachse drehbar ist.
  • Stand der Technik
  • Um eine mehrseitige Bearbeitung von Werkstücken ohne Umspannen zu ermöglichen, ist es bekannt, beispielsweise balkenförmige oder polygonale Werkstückträger zu verwenden, die an wenigstens einer Seite um ihre Längsachse um 360° drehbar gelagert sind. Auf den Aufspannflächen sind entweder die Werkstücke selbst oder ein oder mehrere, die Werkstücke aufnehmende, Drehtische befestigt ( DE 198 40 942 C1 , DE 94 22 019 U1 ). Dadurch ist eine mehrseitige Bearbeitung von mehreren gleichen Werkstücken in einer Aufspannung möglich. Allerdings ist diese Art von Mehrfach-Spannvorrichtungen nur für relativ leichte und kleine Werkstücke geeignet.
  • Für die Umfangsbearbeitung ebenfalls nur leichter Werkstücke ist die in JP 2002001703 A dargestellte Holzbearbeitungsmaschine vorgesehen. Das zu bearbeitende Holzgefäß wird hierbei manuell zwischen die beiden sich gegenüberliegenden Aufnahmeflächen, die sich an einer Spindel bzw. an einem Werkzeugsupport befinden, eingebracht. Die Aufnahmeflächen weisen Spannplatten mit Öffnungen oder Stiften auf, die lediglich dem Halten des Holzgefäßes dienen.
  • Bei Werkzeugmaschinen mit waagerechter Arbeitsspindel ist es bekannt, Werkstücke beispielsweise auf C-förmigen Spannvorrichtungen anzuordnen, bei denen das Werkstück mit seinen Stirnseiten in vertikaler Anordnung jeweils oben und unten festspannbar und die gesamte Spannvorrichtung während der Bearbeitung um eine vertikale Achse drehbar ist.
  • Damit ist eine Bearbeitung von drei Seiten abgesichert, aber die vierte Seite ist für das Werkzeug nicht erreichbar, da sie von dem senkrechten Schenkel der C-förmigen Spannvorrichtung verdeckt wird.
  • Es ist ebenfalls bekannt, bei Werkzeugmaschinen mit senkrechter Arbeitsspindel einen als Wendespanner ausgebildeten Werkstücktisch einzusetzen, der ein Teilgerät mit vertikaler Planscheibe als Spannscheibe aufweist. Das auf die Spannscheibe aufgespannte Werkstück kann in verschiedene Winkelpositionen um eine horizontale Schwenkachse, die durch das Zentrum der Spannscheibe hindurchgeht, gedreht werden. Dadurch ist bei im Wesentlichen kubisch ausgebildeten Werkstücken eine Bearbeitung der vier in Umfangsrichtung liegenden Seiten nacheinander ohne Umspannen möglich.
  • Bei dieser Lösung besteht aber insbesondere bei großen, schweren Werkstücken die Gefahr, dass es auf Grund der während der Bearbeitung wirkenden Kräfte zu Torsionsspannungen und damit zu Bearbeitungsfehlern kommen kann.
  • Um diesen Nachteil zu beseitigen, werden Werkstücke, wie beispielsweise Motorblöcke, in horizontaler Richtung auf einer Seite auf einem sich in Vertikallage befindenden Rundschalttisch aufgespannt, während die gegenüberliegende Seite von einem Gegenlager abgestützt wird. Dabei kommen als Spannelemente Spannpratzen zum Einsatz, die das Werkstück auf den für die Bearbeitung vorgesehenen Seiten angreifen. So wird mit dieser Vorrichtung zwar eine Bearbeitung von vier Seiten des Werkstücks ohne Umspannen ermöglicht, aber die Flächen, wo sich die Spannpratzen befinden, können von dem Werkzeug nicht erfasst werden. Außerdem besteht immer noch die Gefahr des Auftretens von Torsionsspannungen am Werkstück, die mit der Verwendung eines passiven Gegenlagers nicht vollständig beseitigt werden kann.
  • Auch die in DE 299 07 963 U1 und DE 100 49 810 A1 beschriebenen Spannvorrichtungen weisen diese Nachteile auf.
  • So wird bei der zur Bearbeitung von Kurbelwellen eingesetzten Werkzeugmaschine in DE 299 07 963 U1 das Werkstück auf der einen Seite von einem Spannfutter und auf der anderen Seite von einem Reitstock in der horizontalen Ausrichtung gehalten. Die beiden Werkstückaufspannvorrichtungen sind dabei an zwei senkrechten Pfosten befestigt, die sich wiederum auf einem um eine vertikale Achse schwenkbaren Drehteller befinden. Zur Erzeugung von Schrägbohrungen wird der Drehteller um die vertikale Achse gedreht.
  • In DE 100 49 810 A1 wird das Werkstück zwischen zwei Werkstückträgern eingespannt, welche ebenfalls an zwei gegenüberliegenden ortsfesten Ständern angeordnet sind und synchron zueinander in vertikaler Richtung bewegt und auch synchron zueinander gedreht werden können. Die Befestigung des Werkstücks auf dem Werkstückträger erfolgt mit tels Spannelementen, die einen Teil der von dem Werkzeug zu bearbeitenden Flächen bedecken.
  • Aufgabenstellung
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung einer Vorrichtung für die Mehrseitenbearbeitung von Werkstücken nach dem Oberbegriff des ersten Patentanspruchs, die eine vollständige Bearbeitung von wenigstens vier Seiten eines Werkstücks ermöglicht und gleichzeitig das Auftreten von Torsionsspannungen verhindert.
  • Erfindungsgemäß befinden sich die Drehtische auf einer gemeinsamen, in den und aus dem Arbeitsraum der Werkzeugmaschine hinein und heraus bewegbaren Trägerplatte, auf welcher wenigstens einer der Drehtische oder dessen Werkstückaufnahmefläche in Richtung des beziehungsweise der anderen verschiebbar angeordnet ist, wobei an dem Drehtisch oder an der Werkstückaufnahmefläche werkstückspezifisch ausgebildete Spannscheiben anbringbar sind und mit der Verschiebebewegung des Drehtisches oder der Werkstückaufnahmefläche eine werkstückspezifisch regelbare Spannkraft auf das Werkstück übertragbar ist. Dabei kann der erste Drehtisch ortsfest angeordnet sein, oder beide Drehtische sind ortsbeweglich angeordnet. Jedem Drehtisch ist ein separater Drehantrieb zugeordnet, die beide elektronisch miteinander gekoppelt sind. Dabei kann die Trägerplatte ortsfest oder ortsbeweglich angeordnet sein. Sie kann drehfest oder um eine durch ihren Mittelpunkt verlaufende vertikale Achse schwenkbar angeordnet sein. Die Trägerplatte kann sich auf einem in den/aus dem Arbeitsraum der Werkzeugmaschine verfahrbaren Schlitten befinden.
  • Es ist jeweils eine Spannscheibe zur fixierenden Aufnahme des Werkstücks drehfest mit den Werkstückaufnahmeflächen der Drehtische verbunden, wobei die Drehachsen durch das Zentrum der Spannscheiben verlaufen. Die werkstückspezifisch ausgebildeten Spannscheiben weisen Formteile oder Positionierstifte auf, die mit komplementären Ausnehmungen/Bohrungen des Werkstücks in und außer Eingriff bringbar sind. Die Positionierstifte können fest und/oder ein- und ausfahrbar auf den Spannscheiben angeordnet sein.
  • Das Werkstück ist mittels einer Werkstückübergabeeinrichtung orthogonal zu den Drehachsen der Drehtische zwischen die Spannscheiben einbringbar, wobei eine in radialer Richtung verlaufende schachtartige Aussparung der Spannscheiben für die Aufnahme eines ein- und ausfahrbaren Greifers der Werkstückübergabeeinrichtung vorgesehen ist.
  • Außerdem weisen die Spannscheiben an ihrem Umfang tieferliegende, vom Werkstück beabstandete, Abschnitte zur Aufnahme des Werkzeuges auf.
  • Ausführungsbeispiel
  • Die Erfindung wird nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert:
  • Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit eingespanntem Werkstück
  • 2: eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem Teil einer Werkstückübergabeeinrichtung
  • 3: eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung
  • 4: eine Draufsicht nach 3
  • 5: eine vergrößerte Darstellung der Spannscheiben mit eingespanntem Werkstück in der Draufsicht
  • 6: eine Spannscheibe mit angedeutetem Werkstück
  • In dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel ist das für die Bearbeitung vorgesehene Werkstück 1 ein Zylinderkurbelgehäuse, das einer Vierseiten- bzw. Umfangbearbeitung unterzogen werden soll. Die beiden Stirnseiten – die fünfte und sechste Seite – wurden bereits bearbeitet. Auf einem Maschinenbett 2 einer nicht näher dargestellten Werkzeugmaschine mit einer waagerechten Arbeitsspindel 3 befindet sich ein in den Arbeitsbereich der Arbeitsspindel 3 hinein- und aus diesem wieder heraus bewegbarer Schlitten 4. Der Schlitten 4 nimmt eine Trägerplatte 5 auf, auf der zwei als Drehtische 6, 7 ausgebildete Werkstücktische in Vertikalstellung spiegelbildlich angeordnet sind, so dass ihre Werkstückaufnahmeflächen einander in einer quer zu der Verfahrrichtung des Schlittens 4 bzw. der Arbeitsspindel 3 verlaufenden Richtung gegenüberliegen. Der Drehtisch 6 mit einer Drehachse A1 ist dabei ortsfest auf der Trägerplatte 5 angeordnet, und der andere Drehtisch 7 mit einer Drehachse A2 ist in der quer zu der Verfahrrichtung des Schlittens 4 verlaufenden Richtung – zu dem ortsfesten Drehtisch 6 hin oder von diesem weg – verschiebbar. Möglich ist auch der Einsatz zweier ortsbeweglicher Drehtische 6, 7.
  • Die Trägerplatte 5 kann auf dem Schlitten 4 drehfest oder um eine durch ihre Mitte verlaufende vertikale Achse B drehbeweglich gelagert sein. Ebenso kann die Trägerplatte 5 ortsfest angeordnet sein. Dann erfolgt eine Bewegung der ein Werkzeug 3.1 tragenden Arbeitsspindel 3 zu der Trägerplatte 5 und damit zu dem Werkstück 1 hin bewegt werden.
  • Zur Erzielung einer Drehbewegung sind den Drehtischen 6, 7 separate, nicht näher dargestellte Drehantriebe zugeschaltet, die miteinander elektronisch gekoppelt sind. An den einander zugewandten Werkstückaufnahmeflächen der Drehtische 6, 7 ist jeweils eine Spannscheibe 8 bzw. 9 befestigt, deren Drehachsen mit den horizontalen Drehachsen A1 und A2 der Drehtische 6 und 7, die hier eine gemeinsame Drehachse A bilden, zusammenfällt. Alle Drehachsen sind dabei klemmbar vorgesehen.
  • Die Spannscheiben 8, 9 besitzen Formelemente oder Positionierstifte 10, die mit am Werkstück 1 vorhandenen komplementären Ausnehmungen/Bohrungen in und außer Eingriff bringbar sind. Die Positionierstifte 10 können auf den Spannscheiben 8, 9 feststehend oder ein- und ausfahrbar angeordnet sein. Ebenso können sich am Werkstück 1 Formelemente befinden und an den Spannscheiben 8, 9 Ausnehmungen/Bohrungen angeordnet sein. An seinen Stirnseiten besitzt das Werkstück 1 planparallele Flächen, die im eingespannten Zustand an planen Flächen 8.1, 9.1 der Spannscheiben 8, 9 anliegen.
  • Außerdem zeigen die Spannscheiben 8, 9 an ihrem Umfang tieferliegende Abschnitte 8.2, 9.2, die bei eingespanntem Werkstück 1 Platz für das Ein- und Ausfahren des angedeuteten Werkzeuges 3.1, z. B. eines Fräsers, vor und nach der Bearbeitung lassen (5). Eine in radialer Richtung verlaufende schachtartige Aussparung 8.3, 9.3 in der Mitte der Spannscheiben 8, 9 dient dem Zugriff einer in 6 angedeuteten Werkstückübergabeeinrichtung 11, z. B. einem Doppelgreifer.
  • Mittels der Werkstückübergabeeinrichtung 11 ist das Werkstück 1 orthogonal zu den Drehachsen A1, A2 – im aufgezeigten Beispiel von oben in vertikaler Richtung – zwischen die beiden Drehtische 6, 7 mit ihren Spannscheiben 8, 9 einsetzbar.
  • Die Werkstückübergabeeinrichtung 11 weist dabei eine Fixierplatte 12 auf, mit der das Werkstück 1 während des Transportes in einer fixierten, unveränderbaren Lage gehalten wird. Außerdem besitzt die Werkstückübergabeeinrichtung 11 wenigstens einen Greifer 13 mit Halteelementen 14, beispielsweise Bolzen, die in auf dessen Stirnseiten befindliche Ausnehmungen 1.1 des Werkstückes 1 während des Transportes und der Übergabe eingreifen.
  • Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist folgende:
    In einer Ausgangsstellung ohne Werkstück 1 befindet sich der ortsbewegliche Drehtisch 7 in einem Abstand zu dem ersten Drehtisch 6, der größer ist, als die Abmessungen des für die Bearbeitung vorgesehenen Werkstücks 1 von Stirnseite zu Stirnseite. Die Werkstückübergabeeinrichtung 11 bringt das Werkstück 1 an die Drehtische 6, 7 heran, wobei sich der Greifer 13 mit den Halteelementen 14 in der Ausnehmung 1.1 des Werkstücks 1 befindet. Die Fixierplatte 12 hält dabei das Werkstück 1 in einer fixierten Lage. Befindet sich das Werkstück 1 über dem zwischen den beiden Drehtischen 6, 7 vorhandenen Zwischenraum, wobei die horizontale Längsachse des Werkstückes 1 sich in etwa in einer gemeinsamen senkrechten Ebene mit den Drehachsen A1, A2 der Drehtische 6, 7 befindet, erfolgt eine Absenkung des Werkstückes 1. Dabei wird das Werkstück 1 zunächst auf der Spannscheibe 8 des ersten Drehtisches 6 fixiert, indem die dort vorhandenen Positionierstifte 10, die entweder feststehend oder ein- und ausfahrbar sein können, in auf der Stirnseite befindliche, komplementäre Bohrungen des Werkstücks 1 eingreifen.
  • Die gemeinsame horizontale Drehachse A der Drehtische 6, 7 fällt in dieser Lage mit der horizontalen Längsachse des Werkstücks zusammen.
  • Dann wird der ortsbewegliche Drehtisch 7 in Richtung des anderen Drehtisches 6 mit dem dort fixierten, aber immer noch von der Werkstückübergabeeinrichtung 11 und deren Fixierplatte 12 gehaltenen Werkstück 1 verschoben, wodurch der Drehtisch 7 an die noch freie Stirnseite des Werkstücks 1 gedrückt wird. An dessen Spannscheibe 9 befinden sich ebenfalls Positionierstifte 10, die mit entsprechenden Bohrungen des Werkstücks 1 in Eingriff gebracht werden.
  • In dieser Position liegt das Werkstück 1 mit seinen an den Stirnseiten befindlichen planparallelen Flächen an der planen Fläche 8.1 bzw. 9.1 der Spannscheiben 8 bzw. 9 an. Somit führt die in Richtung des gegenüberliegenden Drehtisches 6 und damit an das Werkstück 1 heran vollzogene Verschiebebewegung des Drehtisches 7 zu einem Festspannen des Werkstücks 1 zwischen den Spannscheiben 8, 9. Es erfolgt bei dieser Bewegung des Drehtisches 7 gleichzeitig eine werkstückspezifische Regelung der auf das Werkstück 1 wirkenden Spannkraft.
  • Die Werkstückübergabeeinrichtung 11 mit der Fixierplatte 12 wird nun wieder von dem Werkstück 1 weg bewegt, indem der Greifer 13 mit den Halteelementen 14 aus der schachtartigen Aussparung 8.3, 9.3 der Spannscheiben 8, 9 – nach oben fahrend – entfernt wird.
  • Das Werkstück 1 kann nun einer Vierseiten- oder Umfangsbearbeitung ohne Umspannung unterzogen werden. Über die Drehantriebe erfolgt eine Verstellung des Werkstücks 1 in verschiedene Winkelpositionen bis zu 360° um die horizontale Drehachse A. Insbesondere bei Werkstücken 1 mit zu bearbeitenden raumschrägen Bohrungen ist es günstig, wenn die Drehtische 6, 7 auf einer Trägerplatte 5 an geordnet sind, die um die vertikale Achse B drehbeweglich gelagert ist. In diesem Beispiel kann die Trägerplatte 5 auf dem Schlitten 4 die drehbewegliche Lagerung erfahren. Somit kann das Werkstück 1 nicht nur eine Drehung um 360° um die horizontale Drehachse A ausführen, sondern ist auch gemeinsam mit der Trägerplatte 5 und den darauf angeordneten Drehtischen 6, 7 um die vertikale Achse B schwenkbar. Dadurch erweitert sich das Einsatzgebiet der erfindungsgemäßen Vorrichtung. In einer Fertigungsstraße mit mehreren Bearbeitungszentren können beispielsweise beide Varianten (mit drehfester und drehbeweglicher Trägerplatte 5) eingesetzt werden.
  • Das oben beschriebene Ausführungsbeispiel bezieht sich auf eine Werkzeugmaschine mit waagerechter Arbeitsspindel. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann aber ebenso an Werkzeugmaschinen mit senkrechter Arbeitsspindel eingesetzt werden. Auf Grund des Vorhandenseins von zwei separaten Drehantrieben für die beiden Drehtische 6, 7, die zudem elektronisch gekoppelt sind, kann der bei den Lösungen des Standes der Technik vorhandene Nachteil des Entstehens von Torsionsspannungen nahezu vollständig beseitigt werden.
  • Zudem liegt zwischen beiden Spannscheiben 8, 9 – und damit am Werkstück 1 – eine große Spannkraft an, die in Abhängigkeit von dem zu bearbeitenden Werkstück 1 einstellbar ist.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht in dem Einsatz werkstückspezifischer Spannscheiben 8, 9. Dadurch wird zum einen des Spektrum der möglichen zu bearbeitenden Werkstücke erhöht, und zum anderen werden die Kosten auf Grund des relativ kleinen werkstückspezifischen Austauschteils gering gehalten.
  • Besonders hervorzuheben ist aber, dass mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Werkstückspannung ohne herkömmliche Spannelemente, wie z. B. Spannpratzen, verwirklicht werden kann.

Claims (10)

  1. Vorrichtung für die Mehrseitenbearbeitung von Werkstücken an einer eine waagrechte und/oder senkrechte Arbeitsspindel aufweisenden Werkzeugmaschine, insbesondere an einem Fräsbearbeitungszentrum, mit wenigstens einem sich in Vertikallage befindenden, als Drehtisch (6) ausgebildeten, Werkstücktisch für die Aufnahme eines, um dessen horizontale Drehachse (A1) drehbaren Werkstücks (1), und ein zweiter Drehtisch (7) mit einer horizontalen Drehachse (A2) vorgesehen ist, der dem ersten Drehtisch (6) spiegelbildlich, mit einander zugewandten Werkstückaufnahmeflächen, gegenüberliegt, wobei das Werkstück (1) zwischen den Drehtischen (6, 7) einspannbar und mit diesen um eine gemeinsame horizontale Drehachse (A) drehbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Drehtische (6, 7) auf einer gemeinsamen, in den und aus dem Arbeitsraum der Werkzeugmaschine hinein und heraus bewegbaren, Trägerplatte (5) befinden, auf welcher wenigstens einer der Drehtische (6, 7) oder dessen Werkstückaufnahmefläche in Richtung des beziehungsweise der anderen verschiebbar angeordnet ist, wobei an dem Drehtisch (6, 7) oder an der Werkstückaufnahmefläche werkstückspezifisch ausgebildete Spannscheiben (8, 9) anbringbar sind, und jedem Drehtisch (6, 7) ein separater Drehantrieb zugeordnet ist, wobei beide Drehantriebe elektronisch miteinander gekoppelt sind, und mit der Verschiebebewegung des Drehtisches (6, 7) oder der Werkstückaufnahmefläche eine werkstückspezifisch regelbare Spannkraft auf das Werkstück (1) übertragbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Drehtische (6, 7) ortsfest angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beide Drehtische (6, 7) ortsbeweglich angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (5) drehfest angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (5) um eine durch ihren Mittelpunkt verlaufende vertikale Achse (B) schwenkbar ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine werkstückspezifisch ausgebildete Spannscheibe (8, 9) zur fixierenden Aufnahme des Werkstücks (1) drehfest mit den Werkstückaufnahmeflächen der Drehtische (6, 7) verbunden ist, wobei die Drehachsen (A1, A2) durch das Zentrum der Spannscheiben (8, 9) verlaufen.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannscheiben (8, 9) Formteile oder Positionierstifte (10) aufweisen, die mit komplementären Ausnehmungen/Bohrungen des Werkstücks (1) in und außer Eingriff bringbar sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierstifte (10) fest und/oder ein- und ausfahrbar auf den Spannscheiben (8, 9) angeordnet sind.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkstück (1) mittels einer Werkstückübergabeeinrichtung (11) orthogonal zu den Drehachsen (A1, A2) der Drehtische (6, 7) zwischen die Spannscheiben (8, 9) einbringbar ist, wobei eine in radialer Richtung verlaufende schachtartige Aussparung (8.3, 9.3) der Spannscheiben (8, 9) für den Zugriff eines ein- und ausfahrbaren Greifers (13) der Werkstückübergabeeinrichtung (11) vorgesehen ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannscheiben (8, 9) an ihrem Umfang tieferliegende, vom Werkstück (1) beabstandete, Abschnitte (8.2, 9.2) für den Zugriff des Werkzeuges (3.1) aufweisen.
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