DE102004036095B3 - Futtermittelbehälter für insbesondere Haustiere - Google Patents
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Abstract
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Futtermittelbehälter für insbesondere Haustiere. Dieser weist in seinem grundsätzlichen Aufbau eine Aufnahmewanne (1) und eine Vorratskammer (2) auf, die gelenkig miteinander verbunden sind. Erfindungsgemäß nehmen die Aufnahmewanne (1) und die Vorratskammer (2) wenigstens einen Vorratsfunktionszustand und einen hiervon unterschiedlichen Gebrauchsfunktionszustand mit lösbarer gegenseitiger Arretierung ein. Die Aufnahmewanne (1) lässt sich im Gebrauchsfunktionszustand unmittelbar durch aus der Vorratskammer (2) befördertes Futtermittel (5) befüllen.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Futtermittelbehälter für insbesondere Haustiere, mit einer Aufnahmewanne und einer Vorratskammer, welche gelenkig miteinander verbunden sind.
- Ein derartiger Futtermittelbehälter wird in der
DE 203 02 637 U1 beschrieben. Hier geht es um einen automatisch öffnenden Futternapf, welcher sich aus einer Oberhälfte und einer als Gegenstück dienenden Unterhälfte zusammensetzt. Oberhälfte und Unterhälfte sind durch einen gelenkartigen Drehpunkt miteinander verbunden. In der Vorderseite der Unterhälfte ist ein auf eine entsprechende Entfernung geeichter Sensor realisiert, der dafür sorgt, dass sich nach jeder Impulsgebung der Futternapf öffnet oder schließt. - Solche Futtermittelbehälter dienen wie üblich dazu, festes respektive pulverförmiges und fließfähiges Futtermittel oder auch Wasser bzw. flüssiges Futtermittel aufzunehmen. Allerdings stellt sich hier oft das Problem, dass die bekannten Futtermittelbehälter für einen etwaigen Transport nicht geeignet sind. Außerdem wird in diesem Fall meistens der eigentliche Futternapf zusammen mit einer Futtermittelverpackung befördert, was aufwändig und wenig komfortabel ist. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
- Der Erfindung liegt das technische Problem zu Grunde, einen Futtermittelbehälter der eingangs beschriebenen Ausgestaltung so weiterzuentwickeln, dass ein einfacher Transport sowie eine simple Bedienung möglich sind.
- Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßer Futtermittelbehälter dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmewanne und die Vorratskammer wenigstens einen Vorratsfunktionszustand und einen hiervon unterschiedlichen Gebrauchsfunktionszustand mit lösbarer gegenseitiger Arretierung einnehmen, wobei die Aufnahmewanne im Gebrauchsfunktionszustand unmittelbar durch aus der Vorratskammer befördertes Futtermittel befüllbar ist.
- Erfindungsgemäß formen also zunächst einmal Aufnahmewanne und Vorratskammer ein gemeinsames Aggregat durch ihre gelenkige Verbindung miteinander. Hinzu kommt, dass die Aufnahmewanne und die Vorratskammer zwei unterschiedliche Stellungen bzw. Funktionszustände zueinander einnehmen können. In der Regel wird der Vorratsfunktionszustand von Aufnahmewanne und Vorratskammer für einen etwaigen Transport des erfindungsgemäßen Futtermittelbehälters gewählt. Ebenso für die Lagerung des Futtermittelbehälters entweder zur Aufnahme des Futtermittels in der Vorratskammer oder mit bereits in die Vorratskammer eingefülltem Futtermittel.
- Dagegen repräsentiert der Gebrauchsfunktionszustand eine Stellung von Aufnahmewanne und Vorratskammer zueinander, bei welcher das Futtermittel aus der Vorratskammer in die Aufnahmewanne befördert wird bzw. befördert werden kann. In diesem Funktionszustand ist die Aufnahmewanne zum Füttern des betreffenden Haustieres zugänglich, während der Vorratsfunktionszustand regelmäßig dadurch gekennzeichnet ist, dass die Aufnahmewanne die Vorratskammer wenigstens teilweise abdeckt und als Haube fungiert.
- In jedem Fall kann die Vorratskammer sowohl festes als auch flüssiges Futtermittel aufnehmen, weil sie üblicherweise über eine verschließbare Austrittsöffnung verfügt, die sich regelmäßig an ihrer der Aufnahmewanne zugewandten Schmalseite befindet. Durch diese Austrittsöffnung gelangt das Futtermittel im Gebrauchsfunktionszustand in die an die betreffende Schmalseite mit der Austrittsöffnung unmittelbar anschließende und offene Aufnahmewanne. Das geschieht in der Regel per Schwerkraft. Dabei ist es möglich, dass die verschließbare Austrittsöffnung im Vorratsfunktionszustand von der als Haube wirkenden Aufnahmewanne verschlossen wird, welche beim Übergang in den Gebrauchsfunktionszustand die betreffende Austrittsöffnung freigibt. Selbstverständlich und nach bevorzugter Ausführungsform mag die Austrittsöffnung auch über eine separate verschließbare Klappe oder dergleichen verfügen.
- Sowohl der Vorratsfunktionszustand als auch der Gebrauchsfunktionszustand sind dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmewanne und die Vorratskammer lösbar gegenseitig arretiert sind. Das heißt, sowohl der Gebrauchsfunktionszustand als auch der Vorratsfunktionszustand definieren eine bestimmte arretierte Stellung von einerseits Aufnahmewanne und andererseits Vorratskammer zueinander, wobei diese Stellung durch die lösbare Ausführung der Arretierung zum Wechsel in den jeweils anderen Funktionszustand aufgehoben werden kann.
- Es hat sich aus Fertigungsgründen und für einen leichten Transport sowie eine günstige Lagerhaltung bewährt, die Vorratskammer im Wesentlichen quaderförmig und die Aufnahmewanne als im Wesentlichen offenes Halbquader auszuführen. Dabei mag die Aufnahmewanne an die Größe der Vorratskammer in dem Sinne angepasst sein, als zwei Aufnahmewannen bzw. Halbquader zusammengenommen der Größe der Vorratskammer entsprechen. Anders ausgedrückt, lässt sich die Aufnahmewanne so definieren und ausgestalten, als wenn die quaderförmige Vorratskammer mittig entlang ihrer Längsspiegelebene in zwei offene Halbquader als jeweils Aufnahmewanne aufgetrennt wäre.
- Zur gelenkigen Verbindung der Aufnahmewanne mit der Vorratskammer dient in der Regel ein Scharniergelenk, mit dessen Hilfe die Aufnahmewanne an die Vorratskammer angeschlossen ist. Dabei kann das Scharniergelenk an eine Schmalseite der Vorratskammer in etwa auf halber Höhe angeschlossen werden. Das Scharniergelenk verbindet die Kopfrandseite der Aufnahmewanne mit der korrespondierenden Schmalseite. An dieser Schmalseite ist nach bevorzugter Ausführungsform im Übrigen auch die Austrittsöffnung vorgesehen, durch welche das in der Vorratskammer befindliche Futtermittel im Gebrauchsfunktionszustand (per Schwerkraft) in die Aufnahmewanne befördert wird. Zu diesem Zweck mögen die Vorratskammer und die Aufnahmewanne ergänzend (aber nicht zwingend) geneigt werden.
- Um das Futtermittel problemlos von der Vorratskammer in die Aufnahmewanne zu befördern, verfügen die Aufnahmewanne und/oder die Vorratskammer über eine Befüllvorrichtung, welche die Vorratskammer mit der Aufnahmewanne im Gebrauchsfunktionszustand verbindet. Im einfachsten Fall handelt es sich bei der Befüllvorrichtung um einen Einfüllstutzen an der Aufnahmewanne, welcher beispielsweise in die verschließbare Austrittsöffnung der Vorratskammer eintaucht, sobald die Aufnahmewanne und die Vorratskammer ihren Gebrauchsfunktionszustand eingenommen haben. Denkbar ist es hier, dass die Vorratskammer über ein Ventil oder eine Dichtvorrichtung im Bereich der Austrittsöffnung verfügt, die öffnet, sobald der Befüllstutzen in die Austrittsöffnung eintaucht.
- Jedenfalls wird das in der Vorratskammer befindliche Futtermittel im Gebrauchsfunktionszustand durch die Befüllvorrichtung bzw. den Befüllstutzen in die Aufnahmewanne in der Regel schwerkraftunterstützt gefördert. Das heißt, das Futtermittel entleert sich aus der Vorratskammer in die Aufnahmewanne per Schwerkraft. Um diese Futtermittelzufuhr dosieren zu können, mag die Vorratskammer ergänzend über eine Druckausgleichsvorrichtung verfügen. Im einfachsten Fall handelt es sich an dieser Stelle um ein Zuluftventil, welches etwaigen Unterdruck in der Vorratskammer durch das ausfließende Futtermittel ausgleicht. Jedenfalls kann durch die Druckausgleichsvorrichtung bzw. allgemein die Dosiervorrichtung die Menge an Futtermittel gesteuert werden, welche die Vorratskammer in die Aufnahmewanne verlässt.
- Aus Gründen der einfachen Fertigung und Kostenersparnis wird man die Vorratskammer und die Aufnahmewanne jeweils als Kunststoffspritzgussteile ausbilden. Das gilt auch für das die Vorratskammer und die Aufnahmewanne verbindende Scharniergelenk, ebenso die Dosiervorrichtung, die Befüllvorrichtung sowie die verschließbare Austrittsöffnung. Dadurch kann der erfindungsgemäße Futtermittelbehälter besonders kostengünstig hergestellt werden und unmittelbar zu einem funktionsfähigen Aggregat aus der Vorratskammer und der Aufnahmewanne zusammengefügt werden.
- Für die definierte Einnahme sowohl des Vorratsfunktionszustandes als auch des Gebrauchsfunktionszustandes sorgen regelmäßig eine oder mehrere Verriegelungseinrichtungen an der Vorratskammer und/oder der Aufnahmewanne, die ebenfalls aus Kunststoff gefertigt sein können. Mit Hilfe dieser Verriegelungseinrichtung(en) lassen sich die Vorratskammer und die Aufnahmewanne lösbar gegenseitig fixieren, und zwar wenigstens in den beiden beschriebenen Funktionszuständen. Schließlich ist meistens noch eine Tragevorrichtung realisiert, um den Transport des erfindungsgemäßen Futtermittelbehälters zu erleichtern. Diese Tragevorrichtung mag zwischen der Aufnahmewanne und der Vorratskammer an die Vorratskammer – beispielsweise im Bereich des Scharniergelenkes und auf der gegenüberliegenden Seite – angeschlossen sein.
- Im Ergebnis wird ein Futtermittelbehälter zur Verfügung gestellt, der sich einfach und kostengünstig herstellen lässt und durch seine einfache Bedienung und Transportmöglichkeit überzeugt. Tatsächlich lässt sich der Futtermittelbehälter im Vorratsfunktionszustand mit oder ohne eingefülltem Futtermittel in der Vorratskammer problemlos lagern und transportieren.
- Soll nun ein Haustier mit dem Futtermittel verpflegt werden, so wird die als Haube auf der Vorratskammer sitzende Aufnahmewanne einfach von der Vorratskammer in den Gebrauchsfunktionszustand (um ca. 180°) weggeschwenkt.
- Dadurch ist die Aufnahmewanne zugänglich und kann das üblicherweise in der Vorratskammer befindliche Futtermittel aufnehmen. Meistens geschieht dies gleichsam automatisch, weil die Aufnahmewanne in dem betreffenden Gebrauchsfunktionszustand unmittelbar durch das aus der Vorratskammer einfüllbare Futtermittel bestückt werden kann. Denn im Gebrauchsfunktionszustand verbindet die Befüllvorrichtung die Aufnahmewanne mit der Vorratskammer, so dass das Futtermittel die Vorratskammer per Schwerkraft in Richtung Aufnahmewanne verlässt.
- In diesem Zusammenhang ist es lediglich erforderlich, die verschließbare Austrittsöffnung an der Vorratskammer zu öffnen, was durch die Befüllvorrichtung automatisch beim Übergang von dem Vorratsfunktionszustand in den Gebrauchsfunktionszustand geschehen kann. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
-
1 und2 verschiedene Ausgestaltungen des Futtermittelbehälters schematisch in Seitenschnitt im Gebrauchsfunktionszustand und -
3 und4 den Gegenstand nach den1 und2 im Vorratsfunktionszustand in Frontansicht. - In den Figuren ist ein Futtermittelbehälter für insbesondere Haustiere dargestellt. Dieser Futtermittelbehälter setzt sich grundsätzlich aus einer Aufnahmewanne
1 und einer Vorratskammer2 zusammen. Die Aufnahmewanne1 und die Vorratskammer2 sind gelenkig miteinander verbunden, und zwar über ein Scharniergelenk3 . Anhand der3 und4 erkennt man, dass das Scharniergelenk3 über zwei Scharniere verfügt, was jedoch nicht zwingend ist. - Die Vorratskammer
2 ist im Wesentlichen geschlossen und quaderförmig ausgestaltet. Dagegen stellt sich die Aufnahmewanne1 als im Wesentlichen offenes Halbquader dar. Man erkennt, dass die Aufnahmewanne1 der Größe des Halbquaders entspricht, welches sich einstellt, wenn man die quaderförmige Vorratskammer entlang einer Spiegelebene S in zwei Längshälften gedanklich auftrennt. Durch diese Bemessungsregel kann die Aufnahmewanne1 im Vorratsfunktionszustand die Vorratskammer2 kopfseitig in Gestalt einer Haube abdecken, wie dies jeweils strichpunktiert in den1 und2 angedeutet ist. Dagegen korrespondiert ein sogenannter Gebrauchsfunktionszustand dazu, dass die Aufnahmewanne1 ihre durchgezogen gezeichnete Stellung einnimmt. - Für den Wechsel zwischen dem Vorratsfunktionszustand und dem Gebrauchsfunktionszustand sorgt das bereits angesprochene Scharniergelenk
3 , welches die erforderlichen und durch einen Pfeil sowie Winkel α angedeuteten ca. 180°-Schwenkbewegungen zulässt. Beide Funktionszustände sind dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmewanne1 mit der Vorratskammer2 eine lösbare gegenseitige Arretierung einnimmt. Zu diesem Zweck sind mehrere Verriegelungseinrichtungen4 zur lösbaren gegenseitigen Fixierung der Aufnahmewanne1 und der Vorratskammer2 vorgesehen. - Im Rahmen des Ausführungsbeispiels handelt es sich bei der Verriegelungseinrichtung
4 jeweils um einen Feststellclips respektive eine Aufnahmeöse4a an der Vorratskammer2 , in die ein Verriegelungszapfen4b an der Aufnahmewanne1 eingreift. Dabei können die jeweiligen Verriegelungszapfen4b aus den Aufnahmeösen4a entfernt werden, so dass sich die lösbare Verriegelung darstellt. - Sofern die Aufnahmewanne
1 die in den3 und4 dargestellte und in den1 und2 strichpunktiert angedeutete Stellung bzw. den Vorratsfunktions zustand einnimmt, sorgt ebenfalls eine Verriegelungseinrichtung4 für eine lösbare Arretierverbindung. Diese ist jedoch nicht zwingend, weil die Aufnahmewanne1 – wie beschrieben – größenmäßig der Hälfte der Vorratskammer2 entspricht und demzufolge im Vorratsfunktionszustand eine relativ feste Verbindung mit der Vorratskammer2 eingeht. - Die Aufnahmewanne
1 lässt sich im Gebrauchsfunktionszustand unmittelbar durch aus der Vorratskammer2 befördertes und in den1 und2 lediglich angedeutetes Futtermittel5 befüllen. Zu diesem Zweck verfügt die Vorratskammer2 über wenigstens eine Öffnung6 ,7 , im Ausführungsbeispiel eine Austrittsöffnung6 sowie eine Befüll- und Reinigungsöffnung7 . Beide Öffnungen6 ,7 lassen sich selbstverständlich verschließen, was man zumeist im Vorratsfunktionszustand vornehmen wird. Dagegen taucht im Gebrauchsfunktionszustand eine Befüllvorrichtung8 an der Aufnahmewanne1 in die Vorratskammer2 durch die Austrittsöffnung6 ein. Bei diesem Vorgang mag die Befüllvorrichtung8 in Gestalt eines Einfüllstutzens8 gleichzeitig eine nicht ausdrücklich dargestellte Ventileinrichtung betätigen, die dafür sorgt, dass die Austrittsöffnung6 geöffnet wird und das Futtermittel5 schwerkraftunterstützt in die Aufnahmewanne1 durch die Befüllvorrichtung8 fließen kann. Das gilt sowohl für festes bzw. pulverförmiges als auch flüssiges Futtermittel5 , wie die1 und2 deutlich machen. - Man erkennt, dass das Scharniergelenk
3 an die Vorratskammer2 auf halber Höhe angeschlossen ist, nämlich in Verlängerung der Spiegel- bzw. Trennebene S. Dadurch verbindet das Scharniergelenk3 die Kopfrandseite der Aufnahmewanne1 mit der korrespondierenden Schmalseite der Vorratskammer2 . An dieser Schmalseite sind auch die bereits beschriebenen Aufnahmeösen4a der Verriegelungseinrichtung4 angeordnet und ebenso die Austrittsöffnung6 . - Mit Hilfe einer Dosiervorrichtung
9 (an der betreffenden Schmalseite der Vorratskammer2 ) kann die Menge an Futtermittel5 gesteuert werden, welche aus der Vorratskammer2 in die Aufnahmewanne1 im Gebrauchsfunktionszustand per Schwerkraft befördert wird. Tatsächlich handelt es sich bei der Dosiervorrichtung9 im Ausführungsbeispiel und nicht einschränkend um eine Druckausgleichsvorrichtung, die eventuell über dem Futtermittel5 entstehenden Unterdruck durch Belüften des betreffenden Raumes ausgleicht. - Die Vorratskammer
2 und die Aufnahmewanne1 sind jeweils als Kunststoffspritzgussteile ausgebildet. Gleiches gilt für die Verriegelungseinrichtung4 sowie das Scharniergelenk3 und auch die Befüllvorrichtung8 und die Dosiervorrichtung9 .
Claims (11)
- Futtermittelbehälter für insbesondere Haustiere, mit einer Aufnahmewanne (
1 ) und einer Vorratskammer (2 ), welche gelenkig miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmewanne (1 ) und die Vorratskammer (2 ) wenigstens einen Vorratsfunktionszustand und einen hiervon unterschiedlichen Gebrauchsfunktionszustand mit lösbarer gegenseitiger Arretierung einnehmen, wobei die Aufnahmewanne (1 ) im Gebrauchsfunktionszustand unmittelbar durch aus der Vorratskammer (2 ) befördertes Futtermittel (5 ) befüllbar ist. - Futtermittelbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorratskammer (
2 ) bis auf wenigstens eine Öffnung (6 ,7 ) geschlossen ausgebildet ist, wobei die Aufnahmewanne (1 ) eine die Vorratskammer (2 ) wenigstens teilweise kopfseitig abdeckende Haube formt. - Futtermittelbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorratskammer (
2 ) im Wesentlichen quaderförmig und die Aufnahmewanne (1 ) als im Wesentlichen offenes Halbquader ausgeführt sind. - Futtermittelbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmewanne (
1 ) über ein Scharniergelenk (3 ) an die Vorratskammer (2 ) angeschlossen ist. - Futtermittelbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharniergelenk (
3 ) eine Schmalseite der Vorratskammer (2 ) in etwa auf halber Höhe mit einer Kopfrandseite der korrespondierenden Schmalseite der Aufnahmewanne (1 ) verbindet. - Futtermittelbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmewanne (
1 ) und/oder die Vorratskammer (2 ) eine Befüllvorrichtung (8 ) aufweisen. - Futtermittelbehälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das in der Vorratskammer (
2 ) befindliche Futtermittel (5 ) im Gebrauchsfunktionszustand durch die Befüllvorrichtung (8 ) in die Aufnahmewanne (1 ) größtenteils schwerkraftunterstützt gefördert wird. - Futtermittelbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorratskammer (
2 ) eine verschließbare Austrittsöffnung (6 ) an ihrer der Aufnahmewanne (1 ) zugewandten Seite aufweist. - Futtermittelbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorratskammer (
1 ) und/oder die Aufnahmewanne (2 ) zumindest eine Verriegelungseinrichtung (4 ) zur lösbaren gegenseitigen Fixierung im Gebrauchsfunktionszustand sowie im Vorratsfunktionszustand aufweisen. - Futtermittelbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorratskammer (
2 ) eine Dosiervorrichtung (9 ), insbesondere Druckausgleichsvorrichtung, aufweist. - Futtermittelbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorratskammer (
2 ) und die Aufnahmekammer (1 ) jeweils als Kunststoffspritzgussteile ausgebildet sind.
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