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DE102004035672A1 - Verkürzte Stapelbildung - Google Patents

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DE102004035672A1
DE102004035672A1 DE102004035672A DE102004035672A DE102004035672A1 DE 102004035672 A1 DE102004035672 A1 DE 102004035672A1 DE 102004035672 A DE102004035672 A DE 102004035672A DE 102004035672 A DE102004035672 A DE 102004035672A DE 102004035672 A1 DE102004035672 A1 DE 102004035672A1
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Jan Thorsten Weber
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Windmoeller and Hoelscher KG
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Abstract

Es wird ein Verfahren zur Herstellung von Beuteln (2) mit Tragemitteln (3), vorzugsweise Schlaufengrifftragetaschen oder Grifflochtragetaschen, welches folgende Verfahrensmerkmale umfasst, beantragt: DOLLAR A È den Transport einer Materialbahn, die gefaltet ist und zumindest über einen Großteil ihrer Breite eine Doppellage ausbildet, DOLLAR A È das Einbringen der Tragemittel (3) für die Beutel (2), DOLLAR A È das Durchtrennen der doppelt liegenden Materialbahn quer zu ihrer Transportrichtung DOLLAR A È und Schweißen beziehungsweise Fügen der Schnittstellen der vereinzelten Abschnitte der Materialbahn, durch welches die beiden Materiallagen der vereinzelten Abschnitte jeweils zusammengefügt werden, wobei aus den vereinzelten Abschnitten Beutel (2) entstehen, DOLLAR A È den Weitertransport der Beutel (2) durch einen Saugbandförderer (1), DOLLAR A È das Sammeln der Beutel, welche vom Saugbandförderer (1) sequentiell transportiert werden, zu Beutelstapeln (10), wobei das Sammeln mit Hilfe zumindest eines Transportbandes (6) vorgenommen wird, DOLLAR A È den Antrieb des zumindest einen Transportbandes (6) mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, wobei einander abwechselnde Phasen schnellerer und langsamerer Geschwindigkeit aufeinander abfolgen. DOLLAR A Als neu und erfinderisch wird angesehen, dass die Phasen, in denen das Transportband (6) mit schnellerer Geschwindigkeit betrieben wird, so lange andauern, bis das Transportband (6) einen Vorschub erfahren hat, welcher im Bereich der Länge eines Beutels (2) liegt. DOLLAR A ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 5. Derartige Vorrichtungen sind bekannt. Beispielsweise beschäftigen sich die folgenden Druckschriften mit verschiedensten Details dieser Vorrichtungen:
    DE 3505109 , DE 3908272 , DE 3732639 , DE 3828728 , DE 4333763 , DE 4338781 , DE 195 0 228 , DE 195 09 409 , DE 198 22 726 , DE 198 23 041 , DE 198 23 042 , DE 101 31 451 , DE 101 37 844 , DE 101 54 307 , DE 10 31 770 , DE 10 28 860 .
  • Diese Maschinen werden in ihrer Gesamtheit auch als Beutelmaschinen oder Plastikbeutelmaschinen bezeichnet. In der Regel verarbeiten sie eine Flachfolienbahn zu Plastikbeuteln. Die markantesten Unterschiede dieser Plastikbeutel sind oft in der Ausführung ihrer Tragemittel, also in erster Linie ihrer Schlaufengriffe oder Grifflöcher begründet. Mit der Anbringung spezieller Schlaufengriffe beschäftigen sich beispielsweise die Druckschriften GB 1060990 und DE 2117224C3 . Die moderneren Vorrichtungen zur Herstellung solcher Beutel oder Tragetaschen umfassen die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 5. Die Verfahren, mit denen diese Beutel hergestellt werden, umfassen die Verfahrensmerkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Variationen in der Reihenfolge dieser Verfahrensmerkmale sind im Bereich des Möglichen.
  • In jüngerer Zeit kommt der Art und Weise, in der die gefertigten Beutel zu Beutelstapeln weiter verdichtet werden, größeres Augenmerk zu. Dies ist unter anderem damit zu begründen, dass aufgrund der gesteigerten Fertigungsgeschwindigkeit der modernen Beutelmaschinen gleich mehrere Hilfskräfte zur manuellen Beutelbildung heran gezogen werden müssten, was teuer ist. Daher schlägt die EP 0925910 B1 Vorrichtungen und Verfahren zur Rationalisierung dieser Tätigkeiten vor. Bei einer Vorrichtung nach der zuletzt genannten Druckschrift werden die Beutel in der üblichen Weise von einem Saugbandförderer auf ein kontinuierlich laufendes Transportband abgelegt. Hierbei entsteht ein Schuppenstrom an Beuteln. Die Beutel werden anschließend von dem Finger einer Sammeleinrichtung ergriffen. Dieser Finger greift in einen Schlaufengriff eines Beutels und wird anschließend in der Förderrichtung des Förderbandes, auf dem sich der Schuppenstrom der Beutel befindet, beschleunigt. Während seiner Förderbewegung ergreift der Finger alle Tragegriffe der Beutel, an denen er vorbei bewegt wird. Hierbei sammelt er die Beutel dieses Schuppenstromes zu einem Beutelstapel. Die Größe des Beutelstapels beziehungsweise die Anzahl von Beuteln, die in einem Beutelstapel abgelegt sind, wird folgendermaßen definiert.
  • Von Zeit zu Zeit wird der kontinuierliche Antrieb des Förderbandes durch eine starke Beschleunigungsphase des Förderbandes unterbrochen. Während dieser Beschleunigungsphase entsteht eine Lücke in dem Schuppenstrom. Durch zwei Beschleunigungsphasen wird daher eine Gruppe von Beuteln zwischen zwei solchen Lücken definiert. Anschließend wird in der oben beschriebenen Weise diese Gruppe von dem Finger der Sammeleinrichtung zu einem Beutel zusammen geführt. Die EP 0925910 B1 beschreibt auch, wie ein solcher Stapel einer Faltvorrichtung zugeführt wird, welche den Stapel automatisch faltet und auf diese Weise auf ein Format bringt, in dem der Beutelstapel einem Karton oder einer ähnlichen Weiterverpackung zugeführt werden kann. Ein weiterer Vorteil einer solchen Faltung besteht in dem Zugewinn an Stabilität des Beutelstapels.
  • Das Zusammentragen der Beutel zu Beutelstapeln nach der EP 0925910 B1 zeitigt jedoch noch immer einen erheblichen Vorrichtungsaufwand. Zunächst muss das Förderband, welches den Schuppenstrom trägt, eine Mindestlänge aufweisen, da es zumindest einen Schuppenstrom aufnehmen muss, der so viele Beutel umfasst, wie in einen Beutelstapel aufgenommen werden sollen. Darüber hinaus muss eine Zusammentrag- oder Sammeleinrichtung mit einem exakt zu steuernden Finger, mit einem Linearförderer für diesen Finger, vorzugsweise einem Pneumatikzylinder, und mit entsprechenden Halte- und Stützelementen für den Linearförderer vorgesehen werden. Auch der Steuerungsaufwand für die exakte Positionierung des Fingers, für die ruckende Beschleunigung des Förderbandes und für die Abstimmung der verschiedenen Maschinenkomponenten ist nicht zu unterschätzen.
  • Daher besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, den Aufwand beim Zusammentragen der Beutel zu reduzieren. Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Teile der Ansprüche 1 und 5 gelöst. Die Bandbreite der Beutellängen ist dem Fachmann bekannt. Mittlerweile ist es möglich, zwischen einer Länge von einem Meter und 10 Zentimetern zu variieren. Gängiger sind natürlich Beutellängen zwischen 40 und 70 Zentimetern, wobei der Schwerpunkt zwischen 45 und 60 Zentimetern liegen wird.
  • Die vorliegende Erfindung macht sich zu Nutze, dass Beutel auf einem sich an den Saugbandförderer anschließenden Förderband auch dann einen Stapel bilden, wenn dieses Förderband während dieser Zeit still steht oder extrem langsam bewegt wird. Eine langsame Bewegung des Förderbandes während der Bildung des Stapels aus Beuteln kann ausgesprochen vorteilhaft sein, weil dann bestimmte Teile der Beutel, wie zum Beispiel die Schlaufen derselben nicht direkt über einander zu liegen kommen und sich damit auch nicht die Höhen dieser Elemente bei der Beutelbildung addieren. Das kann insbesondere im Falle der Schlaufengriffe sehr wichtig sein, da diese bei einer Verdrehung natürlich ganz erheblich mehr zur Höhe des Stapels beitragen würden als die Beutel, deren Höhen in zusammengelegtem Zustand natürlich lediglich der doppelten Materialstärke der Beutelwandungen entsprechen. Bei der Bildung eines sauberen Stapels kann eine zusätzliche Stapelhilfe von Nutzen sein. In der Regel wird eine solche Stapelhilfe aus Dornen oder Wandungen bestehen, an welchen die Beutel entlang gleiten, wenn der Saugbandförderer sie entlässt und sie in Richtung auf das zumindest eine Förderband der Sammeleinrichtung gleiten.
  • Hierbei werden die Wandungen oder Dorne zumindest mit Teilen der Konturen der Beutel in Kontakt stehen. Vorteilhaft ist beispielsweise, wenn eine Wandung so angebracht ist, dass eine Kante des Beutels an ihm entlang gleitet. Für eine derartige Vorrichtung, die mit den Tragmitteln, also mit den Schlaufengriffen oder Grifflöchern von Tragetaschen in Verbindung steht, bieten sich Dorne an, die an die Form und Größe der Schlaufengriffe oder Grifflöcher angepasst sind. Insbesondere in diesem Fall ist es möglich, einen Dorn vorzusehen, der in Förderrichtung des Förderbandes dem Förderband vorgelagert ist. Dann können die Tragetaschen, welche von dem Saugbandförderer gefördert werden, bis sie sich oberhalb dieses Dornes befinden, bei der Übergabe vom Saugbandförderer zum Transportband entlang dieses Dornes gleiten. Bevor das Transportband mit schnellerer Geschwindigkeit bewegt wird und den Beutelstapel abtransportiert, kann der Dorn relativ zum Förderband weg bewegt werden, so dass der Beutelstapel freigegeben ist. Es ist jedoch auch möglich, derartige Dorne oder Wandungen als Stapelhilfe auf dem Transportband anzubringen und so beispielsweise mit mehreren Stapelhilfen pro Transportband zu agieren. In diesem Fall könnten die Stapelhilfen versenkt werden, bis sie die Beutelstapel frei geben, so dass diese auf anderen Transportbändern, beispielsweise zu einer Falteinrichtung weiter transportiert werden können. In jedem Fall wird nun die Länge des Förderbandes nicht mehr durch die Anzahl der in Schuppenformation aufgereihten Beutel, welche später den Beutelstapel bilden, bestimmt. Das Förderband einer erfindungsgemäßen Vorrichtung kann damit erheblich kürzer sein als beim Stand der Technik. Des weiteren entfällt der erhebliche Steuerungs- und Vorrichtungsaufwand, welcher durch die mit einem beweglichen Finger ausgestattete Sammelvorrichtung des Standes der Technik notwendig wird.
  • Weitere Details sowie Ausführungsbeispiele der Erfindung gehen aus der gegenständlichen Beschreibung und den weiteren Unteransprüchen hervor. Die einzelnen Figuren zeigen:
  • 1 Eine Skizze der Übergabestelle der Beutel vom Saugbandförderer zu einem Transportband der Sammeleinrichtung
  • 2 Eine Skizze eines weiteren Ausführungsbeispiels der Übergabestelle der Beutel vom Saugbandförderer zu einem Transportband der Sammeleinrichtung
  • 1 und 2 zeigen zwei unterschiedliche Ausführungsbeispiele der Übergabestelle zwischen dem Saugbandförderer 1 und dem zumindest einen Transportband 6 einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Der Saugbandförderer 1 weist in der Regel mehrere parallel laufende Saugbänder 4 auf, die von nicht dargestellten Rollen geführt werden. Saugbandförderer dieser Art sind in Beutelmaschinen bekannt und werden unter anderem in der EP 925910 B1 beschrieben. Saugbandförderer übernehmen die Beutel nach ihrer Vereinzelung von der Folienbahn und transportieren sie weiter. Oft erfolgt der Weitertransport quer zu der vormaligen Transportrichtung der Folienbahn und/oder auch quer zu der späteren Transportrichtung der Sammeleinrichtung 7. In den dargestellten Ausführungsbeispielen wurde jedoch auf die Darstellung eines solchen quer transportierenden Saugbandförderers, unter anderem aus darstellerischen Gründen, verzichtet. Stattdessen fördert der dargestellte Saugbandförderer 1 die Beutel 2 in der Transportrichtung z, die auch dem zumindest einen Förderband 6 der Sammeleinrichtung 7 eigen ist.
  • In 1 werden die Beutel in der Transportrichtung z gefördert, wobei die Beutelböden 8 voran gefördert werden. Die Förderung mit dem Saugbandförderer 1 erfolgt so lange, bis eine Übergabestelle zu dem zumindest einen Transportband der Sammeleinrichtung 7 erreicht ist. Hier wird in bekannter Weise der auf den Beutel 2 einwirkende Unterdruck aufgehoben, so dass sich der Beutel von den Saugbändern 4 des Saugbandförderers 1 löst. In der Regel „fallen" die Beutel unter dem Einfluss der Schwerkraft nachdem die Wirkung des Unterdrucks des Saugbandförderers am Übergabepunkt unterbrochen wird.
  • Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel verfügt eine Stapelhilfe über einen Dorn 5, der an der Übergabestelle in den Schlaufengriff 3 der Schlaufengrifftragetasche 2 mit seiner Spitze 9 eingreift. Nachdem sich der Beutel 2 von dem Saugbandförderer 4 gelöst hat, gleitet er entlang dem Dorn 5 auf das Transportband 6. Da der Dorn 5 konisch geformt ist, wird die Position des Beutels auf dem späteren Beutelstapel 10 sehr stark durch den Dorn 5 bestimmt.
  • Zu beachten ist auch, dass der Dorn 5 nicht exakt vertikal, sondern weitgehend schräg ausgerichtet ist. Dementsprechend zeigt der Pfeil y, der die Fallrichtung der Beutel 2 beschreibt, in die von dem Dorn 5 festgelegte Richtung. Wenn die vorgesehene Anzahl von Beuteln an der Übergangsstelle abgelegt wurde und ein Beutelstapel 10 der vorgesehenen Größe entstanden ist, kann der Dorn 5 von einer nicht dargestellten Dornrückzugsvorrichtung ebenfalls entlang der Richtung y zurück gezogen werden. Diese Rückzugsbewegung wird, kurz bevor das Förderband 6 in beschleunigten Rhythmus betrieben wird, vorgenommen werden. Dann ist der frisch entstandene Beutelstapel 10 durch den Dorn 5 frei gegeben und kann in der Förderrichtung z des Förderbandes 6 weiter bewegt werden. Durch die oben erwähnte Ausrichtung des Dornes 5 in einer leicht schrägen, vertikalen Richtung erfährt der Beutelstapel eine in der Richtung z leicht versetzte Anordnung seiner Beutel. Diese Anordnung ist vorteilhaft, da sich beispielsweise die zum Verdrehen neigenden Schlaufengriffe 3 der Beutel 2 in ihrer Höhe nicht addieren, wenn sie gegeneinander in z-Richtung verschoben sind.
  • In 2 wird die Übergabestelle von Saugbandförderer 1 zu dem Transportband 6 einer weiteren erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Zunächst fällt auf, dass bei dieser Vorrichtung die Schlaufengrifftragetaschen 2 mit den Schlaufengriffen 3 voran gefördert werden. Darüber hinaus ist die Stapelhilfe der Sammeleinrichtung 7 in anderer Weise gestaltet als bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel. Die Stapelhilfe besteht in erster Linie in einer Wandung 20, die sich bei der Stapelbildung beziehungsweise bei der Übergabe der Beutel 2 an den Boden 8 der Beutel anschmiegt.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist diese Wandung 20 exakt vertikal ausgerichtet. Auf diese Weise entstehen exakt quaderförmige Beutelstapel 10. Ein weiterer Unterschied ist, dass verschiedene solcher Wandungen 20 vorhanden sind und dass diese mit dem Förderband 6 fortbewegt werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, diese Wandungen relativ zu dem Förderband 6 zu bewegen, beispielsweise im Förderband 6 zu versenken. In der Regel wird eine solch aufwendige Ausgestaltung des Förderbandes und der Wandung jedoch nicht notwendig sein, da die Wandungen 20 dem Weitertransport oder der Weitergabe der Beutelstapel 10 meistens nicht im Wege stehen werden. Neben den dargestellten Ausführungsbeispielen sind natürlich auch noch weitere Ausführungsformen der Übergabestelle erfindungsgemäßer Vorrichtungen denkbar. So ist es beispielsweise möglich, den Dorn 5 einer Vorrichtung, wie sie in 1 gezeigt ist, nicht entgegen der Förderrichtung z, wie in 1 gezeigt, zu neigen, sondern mit der Förderrichtung. Auf diese Weise entstünden Sackstapel, bei denen die oberen Beutel in der Transportrichtung den im Sackstapel niedriger positionierten Beutel voran transportiert würden. Der gesamte Sackstapel wäre also, genau wie der Dorn 5, in Transportrichtung z geneigt. Eine solche Ausrichtung des Dornes 5 wäre vorteilhaft kombinierbar mit einer Ansteuerung des Förderbandes 6, die einen sehr langsamen Weitertransport des Transportbandes während der Stapelbildung beinhaltet. Auch hier bestünde der Sinn all dieser Maßnahmen darin, Beutelstapel herzustellen, bei denen die Stapelbildung behindernde Teile, wie zum Beispiel Schlaufengriffe, nicht exakt über einander legen.
  • In 2 ist noch eine Förderwalze 12 für das Transportband 6 gezeigt. Die weitere Ausgestaltung der oberbegrifflichen Merkmale der Ansprüche 1 bis 5 ist in den in der einleitenden Beschreibung zitierten Druckschriften hinlänglich gezeigt. Die einschlägigen Passagen dieser Druckschriften zählen zum Inhalt der Offenbarung dieser Druckschrift.
  • Des weiteren wird betont, dass an erfindungsgemäßen Vorrichtungen in der Regel Steuervorrichtungen vorhanden sein werden, die beispielsweise die erfindungsgemäße Ansteuerung des Antriebes des Förderbandes 6 vornehmen. Diesen Steuervorrichtungen sind spezifische Steuerprogramme zur Durchführung dieser Verfahren eigen. Weitere Steuerprogrammmodule sind für die Ausrichtung der Stapelvorrichtungen zu dem Saugbandförderer verantwortlich. Alle in der vorliegenden Druckschrift enthaltenen Vorrichtungsansprüche eignen sich zur Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahren.
  • In der gegenständlichen und der einleitenden Beschreibung wurde davon ausgegangen, dass die Beutel, nachdem sie den Saugbandförderer 1 verlassen, unter dem Einfluss der Schwerkraft auf das zumindest eine Förderband 6 der Sammeleinrichtung 7 gleiten beziehungsweise fallen. Es ist jedoch ebenso gut möglich, eine zusätzliche Förderhilfe vorzusehen, die diese Bewegung des Beutels bei der Übergabe desselben von dem Saugbandförderer 1 an das Transportband unterstützt. Der Vorteil einer solchen Vorrichtung besteht in der größeren realisierbaren Geschwindigkeit und in der größeren Kraftwirkung, die sich bei der Stapelbildung – und hier wieder insbesondere bei der Positionierung der Schlaufengriffe der verschiedenen Beutel zueinander – positiv auswirken kann.
  • Figure 00090001

Claims (11)

  1. Verfahren zur Herstellung von Beuteln (2) mit Tragemitteln (3), vorzugsweise Schlaufengrifftragetaschen oder Grifflochtragetaschen, welches folgende Verfahrensmerkmale umfasst: • den Transport einer Materialbahn, die gefaltet ist und zumindest über einen Großteil ihrer Breite eine Doppellage ausbildet, • das Einbringen der Tragemittel (3) für die Beutel (2), • das Durchtrennen der doppelt liegenden Materialbahn quer zu ihrer Transportrichtung • und Schweißen beziehungsweise Fügen der Schnittstellen der vereinzelten Abschnitte der Materialbahn, durch welches die beiden Materiallagen der vereinzelten Abschnitte jeweils zusammengefügt werden, wobei aus den vereinzelten Abschnitten Beutel (2) entstehen, • den Weitertransport der Beutel (2) durch einen Saugbandförderer (1), • das Sammeln der Beutel (2), welche vom Saugbandförderer (4) sequentiell transportiert werden, zu Beutelstapeln (11), wobei das Sammeln mit Hilfe zumindest eines Transportbandes (6) vorgenommen wird, • den Antrieb des zumindest einen Transportbandes (6) mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, wobei einander abwechselnde Phasen schnellerer und langsamerer Geschwindigkeit aufeinander abfolgen dadurch gekennzeichnet, dass die Phasen, in denen das Transportband (6) mit schnellerer Geschwindigkeit trieben wird so lange andauern, bis das Transportband einen Vorschub erfahren hat, welcher zumindest im Bereich der Länge eines Beutels liegt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Geschwindigkeit, mit der das Transportband (6) in den langsameren Phasen betrieben wird, kleiner ist als 5 Millimeter pro Sekunde.
  3. Verfahren nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Geschwindigkeit, mit der das Transportband (6) in den langsameren Phasen betrieben wird, gleich null ist.
  4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Stapelhilfe (5,20) die Beutel (2) führt, wenn sie von dem Saugbandförderer (1) an die Sammeleinrichtung (7) übergeben werden und unter dem Einfluss der Schwerkraft von dem Saugbandförderer (1) auf ein Transportband (6) der Sammeleinrichtung (7) gleitet.
  5. Vorrichtung zur Herstellung von Beuteln (2) mit Tragemitteln (3), vorzugsweise Schlaufengrifftragetaschen oder Grifflochtragetaschen, welche folgende Merkmale umfasst: • Transportvorrichtungen für eine Materialbahn, die gefaltet ist und zumindest über einen Großteil ihrer Breite eine Doppellage ausbildet, • eine Vorrichtung zum Einbringen der Tragemittel (3), • Trenn- und Schweiß- beziehungsweise Fügevorrichtungen, welche vorzugsweise als Trennschweißeinrichtungen ausgeprägt sind und welche die doppelt liegende Materialbahn quer zu ihrer Transportrichtung trennen, an der Trennstelle die beiden Materiallagen zusammenfügen und so aus der Materialbahn Beutel (2) herstellen, • einen Saugbandförderer (1), welcher die Beutel (2) weiter transportiert, • eine Sammeleinrichtung (7), welche die vom Saugbandförderer (1) se quentiell transportierten Beutel (2) zu Beutelstapeln (10) zusammenfügt und welche über zumindest ein Transportband (6) verfügt, • Mittel zum Antreiben des zumindest einen Transportbandes (6), mit welchen das Transportband (6) mit unterschiedlicher Fördergeschwindigkeit antreibbar ist, wobei einander abwechselnde Phasen schnelleren und langsameren Transports einstellbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Sammeleinrichtung (7) über zumindest eine Stapelhilfe (5,20) verfügt, welche (5,20) die Beutel (2) führt, wenn sie von dem Saugbandförderer (1) an die Sammeleinrichtung übergeben werden.
  6. Vorrichtung nach dem vorstehenden Anspruch, gekennzeichnet durch zumindest eine Stapelhilfe (5,20), die sich bei der Übergabe der Beutel (2) von dem Saugbandförderer (1) zumindest an Teile der Beutel (2) anschmiegt.
  7. Vorrichtung nach dem vorstehenden Anspruch, gekennzeichnet durch zumindest eine Stapelhilfe (5,20), die bei der Übergabe der Beutel (2) von dem Saugbandförderer (1) in die Tragemittel (3) der Beutel (2) eingreift und sich bei der Übergabe zumindest an Teile derselben (3) anschmiegt.
  8. Vorrichtung nach einem der beiden vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest eine Stapelhilfe (5,20), die sich bei der Übergabe der Beutel (2) von dem Saugbandförderer (1) zumindest an Teile der Außenkanten (8) der Beutel (2) anschmiegt.
  9. Vorrichtung nach einem der drei vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Stapeleinrichtung (5,20), die unabhängig von der Förderbewegung des zumindest einen Transportbandes (6) am Maschinengestell angelenkt ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, gekennzeichnet durch eine Stapeleinrichtung (5,20), die an dem zumindest einen Transportband (6) angelenkt ist und bei dessen Förderbewegung mitbewegt wird.
  11. Vorrichtung nach einem der beiden vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Stapeleinrichtung (5,20), die nach der Übergabe der Beutel (2) gegenüber dem zumindest einen Förderband (6) bewegbar ist.
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