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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Erstellverfahren für eine Steuerdatei
für eine
Steuereinrichtung zum Steuern einer Maschine mit mindestens einer
Achsantriebseinheit. Sie betrifft weiterhin einen Datenträger mit
einem auf dem Datenträger
gespeicherten Erstellprogramm und einen Rechner zur Durchführung eines solchen
Erstellverfahrens.
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Ferner
betrifft die vorliegende Erfindung ein Betriebsverfahren für eine Steuereinrichtung
einer Maschine mit mindestens einer Achsantriebseinheit. Auch betrifft
sie einen Datenträger
mit einem auf dem Datenträger
gespeicherten Betriebsprogramm und eine Steuereinrichtung zur Durchführung eines
solchen Betriebsverfahrens.
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Schließlich betrifft
die vorliegende Erfindung noch eine Maschine mit mindestens einer
Achsantriebseinheit und einen Datenträger mit einer auf dem Datenträger gespeicherten
Steuerdatei.
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Maschinen
mit mindestens einer Achsantriebseinheit sind allgemein bekannt.
Beispiele derartiger Maschinen sind Werkzeugmaschinen, Produktionsmaschinen
und Fertigungseinrichtungen. Im Stand der Technik werden diese Maschinen
von numerischen Steuerungen gesteuert. Die numerischen Steuerungen
arbeiten ein Anwenderprogramm ab, das aus funktionalen Anweisungsschritten
besteht, z. B. ein Teileprogramm gemäß DIN 66025. Das Anwenderprogramm
legt z. B. fest, welche Maschinenabläufe, z. B. welche Verfahrbewegungen,
vorgenommen werden sollen.
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Die
numerischen Steuerungen weisen eine Betriebssoftware auf, die einen
Bedienteil und einen Echtzeitteil aufweist. Der Bedienteil wird
azyklisch abgearbeitet, also nicht in Echtzeit. Der Echtzeitteil
umfasst eine Datenvorverarbeitung, eine Bahnplanung, eine Geschwindigkeitsführung, gegebenenfalls
auch zusätzlich
eine Koordinatentransformation und/oder eine Interpolation. Er bewirkt
die Umsetzung der Anweisungsschritte des Anwenderprogramms in maschinenabhängige Steuerbefehle.
Der Echtzeitteil sorgt dabei dafür,
dass diese Umsetzung in Echtzeit erfolgt.
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Bei
dieser, nach Kenntnis der Anmelderin im Stand der Technik ausnahmslos
ergriffenen Vorgehensweise ist also in der numerischen Steuerung
selbst ein Rechner vorhanden, dem eine von der Maschine zu realisierende
Bearbeitung in funktionalen Anweisungen vorgegeben wird. Dieser
Rechner ermittelt anhand der funktionalen Anweisungen eine Folge
von Steuervektoren. Die Ermittlung und die Ausführung der Steuervektoren sind
dabei verfahrensbedingt miteinander gekoppelt.
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Jeder
Steuervektor weist eine Anzahl von Vektorelementen auf. Jedes Vektorelement
ist für
maximal eine der Achsantriebseinheiten der Maschine bestimmt. Für jede Achsantriebseinheit
der Maschine ist mindestens ein Vektorelement vorhanden. Die für die Achsantriebseinheit
bestimmten Vektorelemente umfassen zumindest einen Positioniersollwert.
Unmittelbar aufeinanderfolgende Steuervektoren werden von der Steuereinrichtung
um eine vorgegebene Taktzeit zeitlich versetzt ausgeführt. Für jeden
Zeitpunkt ist dabei der Ansteuerzustand jeder Achsantriebseinheit
der Maschine von der Steuereinrichtung anhand der für diese
Achsantriebseinheit bestimmten Vektorelemente bestimmbar.
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Die
Achsantriebseinheiten werden von der Steuereinrichtung entsprechend
dem von ihr bestimmten Ansteuerzustand sodann auch angesteuert.
Die Steuervektoren werden im Stand der Technik also von der numerischen
Steuerung stets online und in enger zeitlicher Kopplung mit ihrer
Ausführung
ermittelt und dann an die Achsantriebseinheiten ausgegeben. Ein
Abspeichern in Form einer Steuerdatei erfolgt nicht.
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Diese
Vorgehensweise weist eine Vielzahl von Nachteilen auf. So kann z.
B. der Rechner, der die Steuervektoren ermittelt, ausfallen. Stillstandszeiten
der Maschine sowie Reparaturkosten sind die Folge.
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Weiterhin
muss der Rechner die Steuervektoren in Echtzeit ermitteln, da sie
unmittelbar für
die Ansteuerung der Achsantriebseinheiten der Maschine herangezogen
werden. Daher muss entweder die Rechenleistung des Rechners hoch
sein, was entsprechende Kosten zur Folge hat. Oder es kann die Taktzeit
nicht klein gewählt
werden, wodurch dann eventuell die Bearbeitungsgenauigkeit der Werkzeugmaschine
begrenzt wird.
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Auch
sind Aktualisierungen der Steuerungssoftware der numerischen Steuerung
und Optimierungen der funktionalen Anweisungen nur vor Ort möglich.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Möglichkeit
zu schaffen, die die obenstehend erwähnten Nachteile vermeidet.
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Die
Aufgabe wird für
das Erstellverfahren dadurch gelöst,
- – dass
einem Rechner eine von der Maschine zu realisierende Bearbeitung
in funktionalen Anweisungen vorgegeben wird,
- – dass
der Rechner unter Abarbeitung eines Erstellprogramms anhand der
funktionalen Anweisungen eine Folge von Steuervektoren ermittelt,
- – dass
jeder Steuervektor eine Anzahl von Vektorelementen aufweist,
- – dass
jedes Vektorelement für
maximal eine der Achsantriebseinheiten der Maschine bestimmt ist,
- – dass
jeder Steuervektor für
jede Achsantriebseinheit der Maschine mindestens ein Vektorelement
aufweist,
- – dass
die für
die Achsantriebseinheit bestimmten Vektorelemente zumindest einen
Positioniersollwert umfassen,
- – dass
unmittelbar aufeinanderfolgende Steuervektoren von der Steuereinrichtung
um eine vorgegebene Taktzeit zeitlich versetzt auszuführen sind,
- – dass
der Rechner die ermittelte Folge von Steuervektoren als Steuerdatei
abspeichert und
- – dass
für jeden
Zeitpunkt der Ansteuerzustand jeder Achsantriebseinheit der Maschine
von der Steuereinrichtung anhand der für diese Achsantriebseinheit
bestimmten Vektorelemente bestimmbar ist.
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Hiermit
korrespondierend wird die Aufgabe für das Betriebsverfahren für die Steuereinrichtung
dadurch gelöst,
- – dass
die Steuereinrichtung unter Abarbeitung eines Betriebsprogramms
eine Steuerdatei aufruft und eine in der Steuerdatei abspeicherte
Folge von Steuervektoren ausführt,
- – dass
jeder Steuervektor eine Anzahl von Vektorelementen aufweist,
- – dass
jedes Vektorelement für
maximal eine der Achsantriebseinheiten der Maschine bestimmt ist,
- – dass
jeder Steuervektor für
jede Achsantriebseinheit der Maschine mindestens ein Vektorelement
aufweist,
- – dass
die für
die Achsantriebseinheit bestimmten Vektorelemente zumindest einen
Positioniersollwert umfassen,
- – dass
die Steuereinrichtung für
jeden Zeitpunkt den Ansteuerzustand jeder Achsantriebseinheit der
Maschine anhand der für
diese Achsantriebseinheit bestimmten Vektorelemente bestimmt und
die Achsantriebseinheiten entsprechend ansteuert und
- – dass
die Steuereinrichtung unmittelbar aufeinanderfolgende Steuervektoren
um eine vorgegebene Taktzeit zeitlich versetzt ausführt.
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Die
Steuerdatei kann der Steuereinrichtung dabei alternativ über eine
Rechner-Rechner-Verbindung, z. B. das Internet oder ein LAN (LAN
= local area network), oder einen Datenträger, auf dem die Steuerdatei abgespeichert
ist, zugeführt
werden.
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Weiterhin
wird die Aufgabe durch einen Datenträger gelöst, auf dem ein Erstellprogramm
zur Durchführung
eines Erstellverfahrens der oben erwähnten Art bzw. ein Betriebsprogramm
zur Durchführung
eines Betriebsverfahrens der oben genannten Art oder aber eine Steuerdatei
der oben genannten Art gespeichert sind.
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Vorrichtungstechnisch
wird die Aufgabe durch einen Rechner gelöst, der einen Massenspeicher
aufweist, in dem ein Erstellprogramm abgespeichert ist, so dass
bei Aufruf des Erstellprogramms von dem Rechner ein derartiges Erstellverfahren
ausgeführt
wird. Auch wird die Aufgabe vorrichtungstechnisch durch eine Steuereinrichtung
zum Steuern einer Maschine mit mindestens einer Achsantriebseinheit
gelöst,
die einen Massenspeicher aufweist, in dem ein Betriebsprogramm abgespeichert
ist, so dass bei Aufruf des Betriebsprogramms von der Steuereinrichtung
ein Betriebsverfahren der oben genannten Art ausgeführt wird.
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Schließlich wird
die Aufgabe noch durch eine Maschine mit mindestens einer Achsantriebseinheit
gelöst,
die eine Steuereinrichtung der oben genannten Art aufweist.
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Das
Ermitteln der Folge von Steuervektoren durch den Rechner ist bei
der erfindungsgemäßen Vorgehensweise
von der Ausführung
der Steuervektoren durch die Steuereinrichtung entkoppelt. Es ist
daher insbesondere auch möglich,
dass der Rechner nicht als die Maschine steuernde Steuereinrichtung
ausgebildet ist.
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Im
Einzelfall können
die funktionalen Anweisungen dem Rechner in Form einer Beschreibung
eines momentanen Maschinenzustands und einer Änderungsanweisung vorgegeben
werden. In diesem Fall ist insbesondere beispielsweise ein sogenannter
Tippbe trieb realisierbar, wie er beim Einrichten und bei der Störungsbehebung
erforderlich ist. Dabei kann die Steuerdatei ausnahmsweise nur einen
einzigen Steuervektor aufweisen. In der Regel werden die funktionalen
Anweisungen dem Rechner aber in Form eines Anwendungsprogramms mit
Anweisungsschritten, z. B. in Form einer CAM-Datei, vorgegeben.
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Wenn
der Rechner die Folge von Steuerbefehlen anhand eines parametrierbaren
Modells der Maschine ermittelt und dem Rechner Maschinenparameter
vorgegeben werden, anhand derer der Rechner das Modell parametriert,
ist das Erstellverfahren besonders vielseitig einsetzbar.
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Wenn
dem Rechner ein Auswahlbefehl vorgegeben wird und der Rechner in
Abhängigkeit
des Auswahlbefehls bestimmt, welches von mehreren Erstellprogrammen
er abarbeitet, ist das erfindungsgemäße Erstellverfahren noch vielseitiger
einsetzbar.
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Es
ist möglich,
Vorgaben an den Rechner über
eine Rechner-Rechner-Verbindung,
z. B. das Internet oder ein LAN, vorzunehmen. Diese Vorgehensweise
ist insbesondere in Verbindung. mit dem obenstehend erwähnten Tippbetrieb
von Vorteil.
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Wenn
der Rechner anhand der Folge von Steuervektoren ein erwartetes Ergebnis
der Bearbeitung, z. B. einen ein bearbeitetes Werkstück beschreibenden
Datensatz, ermittelt und als Ergebnisdatei abspeichert, ist insbesondere
rechnerseitig überprüfbar, ob
die ermittelten Steuervektoren eine wunschgemäße Bearbeitung des Werkstücks bewirken.
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Wenn
dem Rechner ein Sollergebnis der Bearbeitung, z. B. eine CAD-Datei,
zugeführt
wird und der Rechner die Folge von Steuervektoren anhand eines Vergleichs
des erwarteten Ergebnisses mit dem Sollergebnis optimiert, sind
insbesondere die Qualität
und die Dynamik des tatsächlichen
Bearbeitungsvorgangs optimierbar. Das Optimieren der Folge von Steuervektoren
kann der Rechner dabei alternativ selbsttätig oder anwendergestützt vornehmen.
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Wenn
abgespeicherte Dateien von dem Rechner über eine Rechner-Rechner-Verbindung,
z. B. das Internet oder ein LAN, ausgegeben werden, ist auf besonders
einfache Weise die Weiterleitung der Dateien an einen anderen Ort,
z. B. zur Steuereinrichtung der Maschine, möglich. Insbesondere in Verbindung
mit dem obenstehend erwähnten
Tippbetrieb ist diese Vorgehensweise wieder von Vorteil.
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Der
Positioniersollwert kann ein Lagesollwert sein. Er kann aber auch
ein dem Lagesollwert unterlagerter Sollwert, z. B. ein Drehzahl-,
Strom- oder Spannungssollwert, sein.
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Wenn
die für
die Achsantriebseinheit bestimmten Vektorelemente auch mindestens
einen Ergänzungswert,
z. B. eine zeitliche Ableitung des Positioniersollwerts, umfassen,
arbeitet die Steuereinrichtung noch genauer.
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Maschinen
weisen weiterhin in der Regel mindestens eine weitere Antriebseinheit
auf, die keine Achsantriebseinheit ist. Für diese weitere Antriebseinheit
weisen die Steuervektoren vorzugsweise ein Vektorelement auf, das
zumindest einen EIN-/AUS-Zustand
dieser weiteren Antriebseinheit bestimmt. Hier ist es von Vorteil,
wenn die für
diese weitere Antriebseinheit bestimmten Vektorelemente einen Sollwert
für eine
kontinuierlich einstellbare Größe umfassen,
z. B. einen Drehzahlsollwert.
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Wenn
die Maschine mindestens zwei Achsantriebseinheiten aufweist, ermittelt
der Rechner vorzugsweise auch eine – gegebenenfalls steuervektorabhängige – Nothaltverzögerung und
hinterlegt sie in der Steuerdatei. Denn dann ist es auch im Falle
einer Nothaltanforderung möglich,
die Achsantriebseinheiten derart anzusteuern, dass das Abbremsen
und Stillsetzen der Achsantriebseinheiten der gleichen Koordination
folgt wie im Normalbetrieb.
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Wenn
der Rechner zusammen mit den Steuervektoren auch Sollzustandsvektoren
für Sensorelemente
der Maschine ermittelt und den Steuervektoren zuordnet sowie die
Sollzustandsvektoren zusammen mit den Steuervektoren in der Steuerdatei
abspeichert, ist es auf einfache Weise möglich, die Funktionalität einer
speicherprogrammierbaren Steuerung in die Steuerdatei mit einzubinden.
In diesem Fall erfasst die Steuereinrichtung über Sensorelemente Istzustände der
Maschine und führt
den jeweiligen Steuervektor nur dann aus, wenn die erfassten Istzustände der
Maschine mit dem zugeordneten Sollzustandvektor korrespondieren.
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Das
Ausführen
der in der Steuerdatei abgespeicherten Folge von Steuervektoren
erfolgt vorzugsweise nur in einem Grundmode. Um auf einfache Weise
einen Tippbetrieb der Steuereinrichtung zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass
die Steuereinrichtung in einem Zusatzmode nicht diese Steuervektoren
ausführt,
sondern stattdessen eine Beschreibung eines momentanen Maschinenzustands
und eine Änderungsanweisung
an einen Rechner übermittelt,
sodann abwartet, bis ihr vom Rechner eine weitere Steuerdatei übermittelt
wird, und schließlich
die in der weiteren Steuerdatei enthaltene Folge von Steuervektoren
einmal ausführt.
Die weitere Steuerdatei kann dabei im Einzelfall nur einen einzigen
Steuervektor aufweisen. In der Regel enthält aber auch sie mehrere Steuervektoren.
Mit dieser Vorgehensweise ist sogar dann ein Tippbetrieb möglich, wenn
die Steuereinrichtung ausschließlich
Steuerdateien der oben erwähnten
Art ausführen
kann, also selbst nicht in der Lage ist, funktionale Anweisungen
in eine Folge von Steuervektoren umzusetzen.
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Die
Taktzeit ist im Normalbetrieb vorbestimmt. Es ist aber möglich, dass
sie der Steuereinrichtung von einem Anwender vorgegeben wird (sogenannter
Override). Der Anwender kann da bei sogar in der Lage sein, die Taktzeit
auf unendlich zu setzen, was einem Stillstand der Maschine entspricht.
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Im
Regelfall führt
die Steuereinrichtung die Steuervektoren ohne jegliche Korrekturen
aus. Zur Berücksichtigung
von z. B. Werkzeugverschleiß oder
leichten Fehljustierungen kann es im Einzelfall aber sinnvoll sein,
wenn die Steuereinrichtung für
jeden Zeitpunkt den Ansteuerzustand der Achsantriebseinheiten anhand der
für die
jeweilige Achsantriebseinheit bestimmten Vektorelemente unter additiver
oder multiplikativer Berücksichtigung
eines Korrekturwerts bestimmt.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit den Zeichnungen. Dabei zeigen in Prinzipdarstellung
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1 schematisch
eine Werkzeugmaschine,
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2 ein
Ablaufdiagramm,
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3 eine
Steuerdatei und einen Steuervektor dieser Steuerdatei,
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4 bis 6 schematisch
gewünschte
Bearbeitungen,
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7 schematisch
einen Rechner und
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8 und 9 Ablaufdiagramme.
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Gemäß 1 weist
eine Maschine 1 mehrere Antriebseinheiten 2 bis 5 und
eine Steuereinrichtung 6 auf. Mindestens eine der Antriebseinheiten 2 bis 5 ist
eine Achsantriebseinheit, mindestens eine keine Achsantriebseinheit.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel
von 1 sind beispielsweise die Antriebseinheiten 2 bis 4 Achsantriebseinheiten,
die Antriebseinheit 5 ist keine Achsantriebseinheit.
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Die
Maschine 1 kann eine beliebige Maschine sein. Nachfolgend
wird aber – rein
beispielhaft – von einer
Werkzeugmaschine 1 ausgegangen. Die Maschine 1 könnte aber
auch eine andere Maschine sein, z. B. eine Produktionsmaschine,
die keine Werkzeugmaschine ist, oder eine andere Fertigungseinrichtung.
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Die
Antriebseinheiten 2 bis 5 weisen jeweils entweder
einen oder mehrere Antriebe auf. Nachfolgend wird daher der Einfachheit
halber davon ausgegangen, dass jede Antriebseinheit 2 bis 5 nur
einen einzigen Antrieb aufweist. Die Antriebseinheiten 2 bis 5 werden
daher nachfolgend nur kurz als Antriebe 2 bis 5 bezeichnet.
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Auch
ist die Steuereinrichtung 6 in 1 als eigene
Einheit dargestellt. Sie könnte
aber auch als verteilte Steuereinrichtung realisiert sein. In diesem
Fall wäre
jedem Antrieb 2 bis 5 eine eigene Teil-Steuereinrichtung
zugeordnet, die insbesondere in der antriebsinternen Steuereinheit
realisiert sein könnte.
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Von
den Achsantrieben 2 bis 4 kann ein Werkzeug 7,
z. B. ein Bohrfutter 7 mit einem darin gehaltenen Bohrer 7', in drei zueinander
senkrechten Richtungen verfahren werden. Die Richtungen werden nachfolgend als
x, y und z bezeichnet und bilden z. B. ein rechtwinkliges, rechtshändiges kartesisches
Koordinatensystem. Mittels des Antriebs 5 kann das Bohrfutter 7 um
seine Symmetrieachse 8 gedreht werden. Die – beispielhafte – Werkzeugmaschine 1 der 1 ist
also eine Bohrmaschine 1.
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Gemäß 1 weist
die Steuereinrichtung 6 unter anderem einen Massenspeicher 9 auf,
z. B. eine Festplatte 9. Im Massenspeicher 9 sind
ein Betriebsprogramm 10 und eine Steuerdatei 11 abgespeichert.
Das Betriebsprogramm 10 und die Steuerdatei 11 können dabei,
wie in 1 gestrichelt angedeutet, der Steuereinrichtung 6 zuvor über Datenträger 12, 13 zugeführt worden
sein, auf denen das Betriebsprogramm 10 bzw. die Steuerdatei 11 in
(ausschließlich)
maschinenlesbarer Form gespeichert sind. Beispiele derartiger Datenträger 12, 13 sind
CD-ROMs 12, 13.
Alternativ ist es beispielsweise aber auch möglich, der Steuereinrichtung 6 das
Betriebsprogramm 10 und/oder die Steuerdatei 11 auf
andere Art zuzuführen,
z. B. über
eine Rechner-Rechner-Verbindung 14. Die Rechner-Rechner- Verbindung 14 kann
beispielsweise ein LAN oder das Internet sein.
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Das
Betriebsprogramm 10 wird vorzugsweise beim Hochlaufen der
Steuereinrichtung 6 automatisch aufgerufen und gestartet.
Alternativ ist aber auch ein manueller Aufruf durch einen Anwender 15 möglich. Bei Aufruf
des Betriebsprogramms 10 führt die Steuereinrichtung 6 unter
Abarbeitung des Betriebsprogramms ein Betriebsverfahren aus, das
nachfolgend in Verbindung mit 2 näher beschrieben
wird.
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Gemäß 2 ruft
die Steuereinrichtung 6 zunächst in einem Schritt S1 die
Steuerdatei 11 auf. Falls in dem Massenspeicher 9 mehrere
Steuerdateien 11 abgespeichert sind, kann selbstverständlich zuvor
eine Auswahl durch den Anwender 15 erfolgen.
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Die
Steuerdatei 11 besteht gemäß 3 aus einer
Folge von Steuervektoren 16. Jeder Steuervektor 16 weist
dabei eine Anzahl von Vektorelementen 17 auf. Jedes Vektorelement 17 ist
für maximal
einen der Antriebe 2 bis 5 der Werkzeugmaschine 1 bestimmt.
Umgekehrt weist jeder Steuervektor 16 für jeden Antrieb 2 bis 5 der
Werkzeugmaschine 1 mindestens ein Vektorelement 17 auf.
In 3 ist dabei – nur
für das
bessere Verständnis
der vorliegenden Erfindung – am
Anfang jeden Vektorelements 17 in Klammern mit angegeben, für welchen
der Antriebe 2 bis 5 das jeweilige Vektorelement 17 bestimmt
ist.
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Für den Achsantrieb 2 sind
gemäß 3 beispielsweise
die ersten beiden Vektorelemente 17 jedes Steuervektors 16 bestimmt.
Das erste dieser Vektorelemente 17 stellt einen Positioniersollwert
s* für
diesen Antrieb 2 dar. Der Positioniersollwert s* ist dabei
vorzugsweise ein Lagesollwert s* für diesen Achsantrieb 2. Alternativ
könnte
aber auch ein dem Lagesollwert s* unterlagerter Sollwert I*, U*
vorgegeben werden, beispielsweise, wie in 3 in Klammern
angegeben, ein Stromsollwert I* oder ein Spannungssollwert U*. Auch die
Vorgabe eines Drehzahlsollwertes ist möglich.
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Zusätzlich zu
diesem Positioniersollwert s* ist gemäß 3 für diesen
Antrieb 2 noch ein weiteres Vektorelement 17 vorhanden,
das einen Ergänzungswert
e für den
Positioniersollwert s* enthält.
Der Ergänzungswert
e kann beispielsweise eine zeitliche Ableitung des Positioniersollwerts
s* sein. Bei Vorgabe eines Lagesollwerts s* kann also z. B. ein
Geschwindigkeitssollwert, ein Beschleunigungssollwert oder ein Rucksollwert
vorgegeben werden.
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Die
Steuereinrichtung 6 ist auf Grund der obenstehend erwähnten Vektorelemente 17,
die für
den Achsantrieb 2 bestimmt sind, in der Lage, anhand dieser
Vektorelemente 17 für
jeden Zeitpunkt den Ansteuerzustand des Achsantriebs 2 zu
bestimmen. Vorzugsweise werden dabei nur die entsprechenden Vektorelemente 17 des
momentan auszuführenden
Steuervektors 16 herangezogen. Gegebenenfalls können aber
auch die entsprechenden Vektorelemente 17 des unmittelbar
zuvor ausgeführten
und/oder des unmittelbar nachfolgend ausgeführten Steuervektors 16 mit
herangezogen werden.
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In
analoger Weise sind auch für
die anderen Achsantriebe 3, 4 entsprechende Vektorelemente 17 vorhanden.
Auch hier ist die Steuereinrichtung 6 in der Lage, für jeden
Zeitpunkt anhand der für
den jeweiligen Antrieb 3, 4 bestimmten Vektorelemente 17 dessen
Ansteuerzustand zu bestimmen.
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Der
Antrieb 5 ist, wie bereits erwähnt, kein Achsantrieb. Das
für diesen
Antrieb 5 bestimmte Vektorelement 17 entspricht
daher nicht einem Positioniersollwert, sondern bestimmt zumindest
einen EIN-/AUS-Zustand des Antriebs 5. Z. B. kann das betreffende
Vektorelement 17 einen Sollwert n* für eine kontinuierlich einstellbare
Größe n, z.
B. einen Drehzahlsollwert n*, für
diesen Antrieb 5 umfassen. Auch bezüglich dieses Antriebs 5 ist
die Steuereinrichtung 6 aber in der Lage, für jeden
Zeitpunkt anhand der für
diesen Antrieb 5 bestimmten Vektorelemente 17 dessen
Ansteuerzustand zu bestimmen.
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In
der Regel bestimmt die Steuereinrichtung 6 die Ansteuerzustände der
Antriebe 2 bis 5 ausschließlich anhand der dem jeweiligen
Antrieb 2 bis 5 zugeordneten Vektorelemente 17.
Es ist aber auch möglich, dass
die Steuereinrichtung 6 zusätzlich auch Korrekturwerte δ2 bis δ5 additiv
oder multiplikativ berücksichtigt. Damit
können
insbesondere leichte Justierfehler und/oder ein etwaiger Werkzeugverschleiß lokal
kompensiert werden, ohne die Folge von Steuervektoren 16 neu
ermitteln zu müssen.
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Die
Steuervektoren 16 können
ferner gegebenenfalls weitere Vektorelemente 17 enthalten,
die für
andere Komponenten als die Antriebe 2 bis 5 bestimmt
sind. Dies ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung zwar von untergeordneter
Bedeutung, kann aber ebenfalls berücksichtigt werden. Dies wird
nachfolgend noch näher erläutert werden.
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Wie
aus 2 ersichtlich ist, führt die Steuereinrichtung 6 eine
Schleife aus, die aus den Schritten S2 bis S5 besteht. Im Schritt
S2 ruft die Steuereinrichtung 6 den ersten Steuervektor 16 der
Folge von Steuervektoren 16 auf und führt ihn aus. Sie bestimmt also
für jeden
Antrieb 2 bis 5 anhand der für den jeweiligen Antrieb 2 bis 5 bestimmten
Vektorelemente 17 dieses Steuervektors 16 dessen
Ansteuerzustand und steuert jeden der Antriebe 2 bis 5 entsprechend
an. Im Schritt S3 überprüft die Steuereinrichtung 6,
ob sie die Folge von Steuervektoren 16 vollständig abgearbeitet
hat. Wenn sie die Folge von Steuervektoren 16 noch nicht
vollständig abgearbeitet
hat, führt
sie im Schritt S4 den nächsten
Steuervektor 16 der Folge von Steuervektoren 16 aus. Vom
Schritt S4 geht sie wieder zum Schritt S3 zurück.
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Auf
Grund des Aufbaus der Steuervektoren 16 wird für die Ausführung jedes
Steuervektors 16 eine Taktzeit δt benötigt. Die Taktzeit δt ist dabei
gleich einem vorbestimmten Minimalwert δt', solange von Seiten des Anwenders 15 keine
korrigierenden Eingaben erfolgen. In diesem Fall, der den Regelbetrieb
darstellt, führt die
Steuereinrichtung 6 – siehe 3 – unmittelbar
aufeinanderfolgende Steuervektoren 16 also um den vorbestimmten
Mimimalwert δt' zeitlich versetzt
aus.
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Wenn
der Anwender 15 hingegen interaktiv ein sogenanntes Override-Signal
eingibt, führt
das temporär
zu einer Erhöhung
der Taktzeit δt.
Die Folge von Steuervektoren 16 wird also langsamer ausgeführt. Bei einem
vollständigen
Override wird dabei die Ausführung
der Steuervektoren 16 nicht fortgesetzt. Der Anwender 15 ist
also im Ergebnis sogar in der Lage, die Taktzeit δt auf unendlich
zu setzen.
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Wenn
die Steuereinrichtung 6 im Schritt S3 ermittelt hat, dass
die Folge von Steuervektoren 16 vollständig ausgeführt wurde, überprüft sie in einem Schritt S5,
ob die Abarbeitung der Steuerdatei 11 beendet werden soll.
Wenn dies der Fall ist, ist das Betriebsverfahren abgeschlossen.
Wenn dies nicht der Fall ist, geht die Steuereinrichtung 6 zum
Schritt S2 zurück
und setzt die Abarbeitung der Steuerdatei 11 mit dem ersten Steuervektor 16 der
Steuerdatei 11 fort. In diesem Fall erfolgt also eine zyklische
Ausführung
der in der Steuerdatei 11 abgespeicherten Folge von Steuervektoren 16.
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Ob
eine einmalige oder eine zyklische Ausführung der Folge von Steuervektoren 16 erfolgt,
kann von verschiedenen Einflussgrößen abhängen. Beispielsweise kann die
Werkzeugmaschine 1 im Dauerbetrieb arbeiten. In diesem
Fall erfolgt ein zyklisches Abarbeiten der Folge von Steuervektoren 16.
Alternativ kann die Werkzeugmaschine 1 auch im Probebetrieb
oder z. B. in der Einzelfertigung oder der Kleinserienfertigung
arbeiten. In diesem Fall erfolgt nur eine einmalige Abarbeitung
der Folge von Steuervektoren 16. Ergänzend sei noch erwähnt, dass
die Abarbeitung der Folge von Steuervektoren 16 jederzeit
unterbrochen wird, z. B. wenn vom Anwender 15 oder auf
andere Weise ein Stopp-Signal oder ein Notaus-Signal vorgegeben
wird.
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Die
Steuereinrichtung 6 der vorliegenden Erfindung ermittelt
also – im
Gegensatz zu herkömmlichen Steuerungen
für Werkzeugmaschinen – nicht
mehr anhand von funktionalen Anweisungen die Steuervektoren 16 und
führt sie
dann in enger zeitlicher Kopplung mit deren Ermittlung aus. Vielmehr
führt sie
nur noch – streng getaktet – die vorgegebene
Folge von Steuervektoren 16 aus. Die erfindungsgemäße Steuereinrichtung 6 muss
daher keine Intelligenz zur Verarbeitung derartiger funktionaler
Anweisungen mehr enthalten. Vielmehr ist es ausreichend, dass sie
ausschließlich
gemäß dem obenstehend
beschriebenen Betriebsverfahren betreibbar ist.
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Es
ist möglich,
dass der Steuereinrichtung 6 ein Rechner fest zugeordnet
ist, der anhand der funktionalen Anweisungen die Folge von Steuervektoren 16 ermittelt.
Auch in diesem Fall wird die Folge von Steuervektoren 16 aber
komplett vorab ermittelt und der Steuereinrichtung 6 als
Steuerdatei 11 zur Verfügung
gestellt. Auch in diesem Fall ist also die Ermittlung der Folge
von Steuervektoren 16 von deren Ausführung vollständig entkoppelt.
Vorzugsweise ist der Rechner aber von der Steuereinrichtung 6 verschieden.
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Die
obenstehend allgemein beschriebene Vorgehensweise wird nachfolgend
in Verbindung mit den 4 und 5 anhand
eines einfachen Beispiels nochmals erläutert.
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Man
nehme beispielsweise an, das Werkzeug
7 stehe zu Anfang
im Koordinatenursprung O und es sollen zwei Bohrlöcher
18,
19 gebohrt
werden. Das erste Loch
18 weise in der xy-Ebene Koordinaten
x1, y1 von x1 = 10 und y1 = 10 auf. Eine Bohrtiefe z1 für das erste
Bohrloch
18 soll 5 sein, eine gewünschte Bohrerdrehzahl n 300
Umdrehungen/min. Das zweite Bohrloch
19 soll in der xy-Ebene
bei Koordinaten x2 = 30 und y2 = 40 liegen. Die Bohrtiefe z2 für diese
zweite Bohrloch
19 soll 10 sein, die Bohrerdrehzahl n 200
Umdrehungen/min. In funktionalen Anweisungen ließe sich dieser Bearbeitungsvorgang
beispielsweise wie folgt beschreiben:
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Mit
dem ersten Befehl wird der Antrieb 5 für das Bohrfutter 7 eingeschaltet
und eine Solldrehzahl n* von 300 Umdrehungen/min vorgegeben. Mit
dem zweiten Befehl wird das Bohrfutter 7 mit maximaler
Geschwindigkeit vmax an die Position des ersten Bohrlochs 18 verfahren.
Mit dem dritten Befehl erfolgt das Bohren des Bohrlochs 18 mit
der gewünschten
Bohrtiefe z1. Der Vorschub erfolgt dabei mit einer Arbeitsgeschwindigkeit
v1.
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Mit
dem vierten Befehl wird der Bohrer 7' wieder aus dem Bohrloch 18 herausgezogen.
Der fünfte
Befehl setzt die Solldrehzahl n* auf 200 Umdrehungen/min herunter.
Mit dem sechsten Befehl wird der Bohrer 7' mit maximaler Geschwindigkeit
vmax an die Stelle des zweiten Bohrloches 19 verfahren.
Mit den nächsten
beiden Schritten erfolgt das Bohren des Bohrloches 19 und
das Zurückziehen
des Bohrers 7',
beides mit der Arbeitsgeschwindigkeit v1. Im vorletzten Befehl wird
der Antrieb 5 für
den Bohrer 7' abgeschaltet.
Mit dem letzten Befehl wird der Bohrer 7' wieder zum Koordinatenursprung
O zurückgefahren.
Diese Verfahrbewegung erfolgt mit maximaler Verfahrgeschwindigkeit
vmax.
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Bereits
auf Grund dieser beispielhaften, einfachen Befehlsabfolge ist sofort
und ohne Weiteres ersichtlich, dass nicht jede Anweisung für jeden
Antrieb
2 bis
5 der Werkzeugmaschine
1 Elemente
enthält.
Vor allem aber ist auch ersichtlich, dass die Zeiten zum Ausführen der
einzelnen Anweisungen nicht die gleichen sein können. So definieren beispielsweise
die zweite, die sechste und die zehnte (= letzte) Anweisung jeweils
Verfahrbewegungen, die voneinander verschiedene Strecken umfassen,
aber alle mit der maximalen Verfahrgeschwindigkeit vmax ausgeführt werden
sollen. In ähnlicher
Weise benötigt
die Ausführung
der Anweisungen
3 und
4 logischerweise eine kürzere Zeit
als die Ausführung
der Anweisungen
7 und
8. Bei der Vorgabe funktionaler
Anweisungsschritte ist es daher prinzipbedingt nicht möglich, zu
garantieren, dass alle funktionalen Anweisungen mit der gleichen
Taktzeit δt
ausgeführt
werden. Vielmehr ermittelt im Stand der Technik eine numerische
Steuerung anhand der funktionalen Anweisungen eine Folge korrespondierender
Steuervektoren
16. Die Steuervektoren
16 z. B.
vom Koordinatenursprung zum ersten Bohrloch
18 und zum
Bohren des ersten Bohrlochs
18 könnten beispielsweise wie folgt
sein:
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Das
erste, dritte und fünfte
Vektorelement 17 jedes Steuervektors 16 gibt dabei
die momentane Sollkoordinate für
den jeweiligen Achsantrieb 2 bis 4 vor, die zweite,
vierte und sechste Koordinate die momentane Beschleunigung. Das
siebte Vektorelement 17 definiert jeweils die Solldrehzahl
n* des Antriebs 5 und damit implizit auch, ob der Antrieb 5 ein- oder ausgeschaltet
ist.
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Das
vorletzte Vektorelement 17 ist seinerseits selbst ein Sollzustandsvektor
V für Sensorelemente 19' der Maschine 1.
Es ist daher möglich,
dass die Steuereinrichtung 6 über die Sensorelemente 19' Istzustände i der
Maschine 1 erfasst und mit dem jeweiligen Sollzustandvektor
V des jeweiligen Steuervektors 16 vergleicht. Der eigentliche
Steuervektor 16, also die Vektorelemente 17 dieses
Steuervektors 16 mit Ausnahme des Sollzustandsvektors V,
wird von der Steuereinrichtung 6 nur dann ausgeführt, wenn
die erfassten Istzustände
i mit dem Sollzustandsvektor V korrespondieren.
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Auf
Grund der Zuordnung der Sollzustandsvektoren V zu den Steuervektoren 16 sind
also auch die Sollzustandsvektoren V Bestandteile der Steuerdatei 11.
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Das
letzte Vektorelement 17 ist eine Nothaltverzögerung N.
Sie kann für
alle Steuervektoren 16 gleich sein. Sie kann aber auch
für den
jeweiligen Steuervektor 16 spezifisch sein. Sie gibt an,
wie schnell die Maschine 1 im Falle einer Not haltanforderung
in den Stillstand überführt wird.
Bei geeigneter Vorgabe der Nothaltverzögerung N ist die Steuereinrichtung 6 daher
in der Lage, eine durch die Folge von Steuervektoren 16 definierte
Koordination der Achsantriebe 2 bis 4 auch dann
aufrecht zu erhalten, wenn ihr die Nothaltanforderung vorgegeben
wird. Sie kann also auch in diesem Fall die Achsantriebe 2 bis 4 entsprechend
ansteuern. Die Nothaltanforderung kann der Steuereinrichtung 6 dabei
alternativ vom Anwender 15 oder mittels der Steuerdatei 11,
nämlich
bei Nichtübereinstimmung
von Istzuständen
i und Sollzustandvektor V, vorgegeben werden.
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Noch
deutlicher wird der Unterschied zwischen der erfindungsgemäßen Vorgehensweise
und der des Standes der Technik, wenn funktionale Anweisungen für eine nicht
lineare Kurve vorgegeben werden, beispielsweise für einen
Viertelkreisbogen, wie er in 6 dargestellt
ist.
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Gemäß 6 ist
P1 ein Startpunkt des Viertelkreises in der x-y-Ebene, P2 ein Endpunkt.
Das Abfahren des Viertelkreisbogens soll mit einer vorgegebenen
Geschwindigkeit v erfolgen. Eine funktionale Anweisung hierfür könnte beispielsweise
lauten:
(K, M, P1, α,
v)
K bedeutet dabei, dass ein Kreisbogen abgefahren werden
soll.
M definiert den Mittelpunkt des Kreises K, P1 den Startpunkt
auf dem Kreis K und damit implizit dessen Radius. α gibt an,
welcher Winkel abgefahren werden soll. v ist die gewünschte Verfahrgeschwindigkeit.
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Es
ist sofort und ohne Weiteres ersichtlich, dass die zur Ausführung dieser
funktionalen Anweisung benötigte
Zeit von den Parametern der funktionalen Anweisung abhängt, und
zwar insbesondere von dem durch die Punkte M und P1 definierten Radius,
dem zu überstreichenden
Winkel α und
der gewünschten
Verfahrgeschwindigkeit v.
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Die
korrespondierenden Steuervektoren
16 der entsprechenden
Steuerdatei
11 definieren nun die Koordinaten aller Zwischenpositionen
ZP1, ..., ZPn und der korrespondierenden Beschleunigungen. Mit jedem Ablauf
der Taktzeit δt
wird dabei der nächste
Zwischenpunkt ZPi angefahren. Die entsprechenden Steuervektoren
16 lauteten
also beispielsweise
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Der Übersichtlichkeit
halber sind dabei obenstehend nur Vektorelemente 17 für die Achsantriebe 2 und 3 aufgelistet
worden. Die übrigen
Vektorelemente 17 wurden weggelassen.
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Die
Folge von Steuervektoren 16 muss selbstverständlich ordnungsgemäß erstellt
worden sein. Hierzu ist gemäß 7 ein
Rechner 20 vorgesehen. Der Rechner 20 ist dabei
nicht als Steuereinrichtung ausgebildet, mittels derer die Werkzeugmaschine 1 gesteuert
werden kann. Er kann z. B. ein handelsüblicher, nicht echtzeitfähiger PC
oder eine nicht echtzeitfähige
Workstation sein. Er könnte
aber auch, wie bereits erwähnt, der
Steuereinrichtung 6 fest zugeordnet sein, insbesondere
ein Bestandteil der Steuereinrichtung 6 sein.
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Auch
der Rechner 20 weist unter anderem einen Massenspeicher 21 auf,
z. B. eine Festplatte 21. In dem Massenspeicher 21 ist
ein Erstellprogramm 22 abgespeichert. Das Erstellprogramm 22 kann
dabei, wie in 7 gestrichelt angedeutet, dem
Rech ner 20 zuvor über
einen Datenträger 23 zugeführt worden
sein, auf dem das Erstellprogramm 22 in (ausschließlich) maschinenlesbarer
Form gespeichert ist. Ein Beispiel eines derartigen Datenträgers 23 ist
wieder eine CD-ROM 23. Das Erstellprogramm 22 kann
dem Rechner 20 aber auch auf andere Art zugeführt worden
sein, z. B. wieder über
die Rechner-Rechner-Verbindung 14.
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Mittels
eines Aufrufbefehls, der dem Rechner 20 vorgegeben wird,
ist das Erstellprogramm 22 aufrufbar. Der Aufrufbefehl
kann dem Rechner 20 z. B. von einem Anwender 15' vorgegeben
werden. Der Anwender 15' kann
dabei vom Anwender 15 der Werkzeugmaschine 1 verschieden
sein. Es ist aber auch ein indirekter Aufruf über die Rechner-Rechner-Verbindung 14 möglich, insbesondere
von der Steuereinrichtung 6 aus oder von einem anderen,
nicht dargestellten Rechner aus.
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Bei
Aufruf des Erstellprogramms 22 führt der Rechner 20 unter
Abarbeitung des Erstellprogramms 22 ein Erstellverfahren
für die
Steuerdatei 11 aus, das nachfolgend in Verbindung mit 8 näher beschrieben wird.
Die Steuerdatei 11 ist dabei dieselbe Steuerdatei 11,
die obenstehend in Verbindung mit der Werkzeugmaschine 1 und
deren Steuereinrichtung 6 beschrieben wurde. Falls in dem
Massenspeicher 21 mehrere Erstellprogramme 22 abgespeichert
sind, entspricht der Aufrufbefehl ferner selbstverständlich einem
Auswahlbefehl, anhand dessen der Rechner 20 bestimmt, welches
der Erstellprogramme 22 er abarbeitet.
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Dem
Rechner 20 wird gemäß 8 zunächst in
einem Schritt S6 in funktionalen Anweisungen eine von der Werkzeugmaschine 1 zu
realisierende Bearbeitung vorgegeben. Die funktionalen Anweisungen
können
dem Rechner 20, wie in 7 schematisch
angedeutet ist, z. B. in Form eines Anwendungsprogramms 24 mit
einzelnen Anweisungsschritten 25 oder in Form einer CAM-Datei 26 vorgegeben
werden.
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Um
die Folge von Steuervektoren 16 und damit die Steuerdatei 11 ordnungsgemäß erstellen
zu können,
muss dem Rechner 20 selbstverständlich eine vollständige Beschreibung
der Werkzeugmaschine 1 und der Steuereinrichtung 6 bekannt
sein. So müssen
dem Rechner 20 beispielsweise Maschinenparameter MP der
Werkzeugmaschine 1 bekannt sein. Die Maschinenparameter
MP können
beispielsweise umfassen, welche Achsen vorhanden sind, welche Achse
von welchem der Antriebe 2 bis 5 angesteuert wird,
welche Dynamik die Achsantriebe 2 bis 4 aufweisen
und welche – gegebenenfalls
last- und/oder zustandsabhängige – Elastizitäten die
Achsen und die Achsantriebe 2 bis 4 aufweisen.
Gegebenenfalls können
im Rahmen der Modellierung sogar positionsabhängige Eigenschwingungen oder
schwerkraftbedingte Durchbiegungen und dergleichen mehr berücksichtigt
werden.
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Zum
Modellieren der Werkzeugmaschine 1 ist in dem Rechner 20 ein
Modell 27 der Werkzeugmaschine 1 implementiert,
das die Werkzeugmaschine 1 mit diesen Maschinenparametern
MP vollständig
beschreibt. Das Modell 27 kann dabei unveränderbar
sein, also speziell für
die zu modellierende Werkzeugmaschine 1 maßgeschneidert
sein. Vorzugsweise aber ist das Modell 27 parametrierbar.
In diesem Fall werden die Maschinenparameter MP dem Rechner 20 in
einem Schritt S7 vorgegeben. Der Rechner 20 parametriert
in diesem Fall das Modell 27 in einem Schritt S8 entsprechend
den vorgegebenen Maschinenparametern MP.
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Anhand
der funktionalen Anweisungen, beispielsweise des Anwendungsprogramms 24,
und des Modells 27 der Werkzeugmaschine 1 einschließlich deren
Steuereinrichtung 6 ermittelt der Rechner 20 dann
in einem Schritt S9 die gewünschte
Folge von Steuervektoren 16 einschließlich der Sollzustandsvektoren
V für die
Sensorelemente 19'.
Diese Folge von Steuervektoren 16 speichert er in einem
Schritt S10 als Steuerdatei 11 ab. Der Rechner 20 ordnet
also die Sollzustandsvektoren V den eigentlichen Steuervektoren 16 zu
und speichert sie zusammen mit den eigentlichen Steuervektoren 16 in
der Steuerdatei 11 ab.
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Vorzugsweise
ermittelt der Rechner 20 anhand der Folge von Steuervektoren 16 zugleich
auch ein erwartetes Ergebnis 28 der Bearbeitung. Beispielsweise
kann der Rechner 20 eine Ergebnisdatei 28 ermitteln und
abspeichern, die einen Datensatz enthält, der eine Beschreibung eines
bearbeiteten Werkstücks
enthält. Details
zur Erstellung einer derartigen Ergebnisdatei finden sich in der älteren,
am Anmeldetag der vorliegenden Erfindung noch nicht veröffentlichten
deutschen Patentanmeldung 103 40 403.1 der Anmelderin. Der Offenbarungsgehalt
dieser Anmeldung wird hiermit durch Verweis auf sie mit in diese
Anmeldung aufgenommen.
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Es
ist möglich,
das der Rechner 20 lediglich das erwartete Ergebnis 28 ermittelt
und abspeichert. Vorzugsweise aber wird dem Rechner 20 auch
ein Sollergebnis 28' der
Bearbeitung, z. B. eine CAD-Datei 28' des Werkstücks, zugeführt. Denn in diesem Fall ist
der Rechner 20 in der Lage, das erwartete Ergebnis 28 mit
dem Sollergebnis 28' zu
vergleichen und anhand des Vergleichs die Folge von Steuervektoren 16 – gegebenenfalls auch
iterativ – zu
optimieren. Beispielsweise kann der Rechner 20 die Dynamik
der Steuervektoren 16 derart einstellen, dass vorgegebene
Toleranzen gerade noch eingehalten werden. Das Optimieren kann der
Rechner 20 dabei alternativ selbsttätig oder anwendergesteuert
vornehmen.
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Wie
bereits erwähnt,
entsprechen die Steuerdatei 11 und die in der Steuerdatei 11 enthaltenen
Steuervektoren 16 in Form und Inhalt der Steuerdatei 11 und
den Steuervektoren 16, die obenstehend in Verbindung mit
den 1 bis 6 beschrieben wurden. Jeder
Steuervektor 16 weist somit eine Anzahl von Vektorelementen 17 auf,
wobei jedes Vektorelement 17 für maximal einen der Antriebe 2 bis 5 der
Werkzeugmaschine 1 bestimmt ist. Für jeden Antrieb 2 bis 5 der
Werkzeugmaschine 1 ist dabei in jedem Steuervektor 16 mindestens
ein Vektorelement 17 vorhanden. Unmittelbar aufeinanderfolgende
Steuervektoren 16 sind von der Steuereinrichtung 6 der
Werkzeugmaschine 1 um eine vorbestimmte Minimaltaktzeit δt' zeitlich ver setzt auszuführen. Für jeden
Zeitpunkt ist der Ansteuerzustand jedes Antriebs 2 bis 5 der
Werkzeugmaschine 1 von der Steuereinrichtung 6 anhand
der für
diesen Antrieb 2 bis 5 bestimmten Vektorelemente 17 bestimmbar. Auch
der Inhalt der einzelnen Vektorelemente 17 entspricht dem
obenstehend in Verbindung mit den 1 bis 6 beschriebenen
Inhalt. Insbesondere enthält
die Steuerdatei 11 somit auch die vom Rechner 20 ermittelte Nothaltverzögerung N.
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Sowohl
die Vorgabe der funktionalen Anweisungen als auch die Vorgabe der
Maschinenparameter MP kann prinzipiell auf beliebigem Weg erfolgen.
So ist es beispielsweise insbesondere möglich, dass diese und auch
andere Vorgaben an den Rechner 20 über die Rechner-Rechner-Verbindung 14 erfolgen.
Ebenso können
auch die abgespeicherten Dateien 11, 28 vom Rechner 20 auf
beliebigem Weg ausgegeben werden. Insbesondere ist auch hier wieder
eine Ausgabe über
die Rechner-Rechner-Verbindung 14 möglich.
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Der
Rechner 20 bewirkt in der Regel nicht direkt eine Ansteuerung
der Antriebe 2 bis 5 der Werkzeugmaschine 1.
Er ist also in aller Regel nicht als die Werkzeugmaschine 1 steuernde
Steuereinrichtung 6 ausgebildet. Es ist daher nicht erforderlich,
dass der Rechner 20 die Folge von Steuervektoren 16 in
enger zeitlicher Kopplung zu deren Ausführung ermittelt.
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Wie
bereits erwähnt,
ist die Steuereinrichtung 6 vorzugsweise ausschließlich gemäß dem obenstehend
in Verbindung mit den 1 bis 6 beschriebenen
Betriebsverfahren betreibbar. Sie funktioniert also nur dann ordnungsgemäß, wenn
ihr die erfindungsgemäße Steuerdatei 11 vorgegeben
wird. Dieser Betrieb entspricht einem Grundmode der Steuereinrichtung 6.
Hingegen ist sie nicht in der Lage, anhand der funktionalen Anweisungen
selbst die erforderlichen Steuervektoren 16 zu ermitteln.
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Um
trotz dieser Ausgestaltung der Steuereinrichtung 6 eine
manuelle Steuerung der Werkzeugmaschine 1, einen sogenannten Tippbetrieb,
ermöglich
zu können,
wird in einem Zusatzmode der Steuereinrichtung 6 die Steuerdatei 11 nicht
ausgeführt.
Stattdessen wird gemäß 9 wie
folgt vorgegangen: Gemäß 9 wird
zunächst
in einem Schritt S11 eine Verbindung zwischen dem Rechner 20 und
der Steuereinrichtung 6 hergestellt, z. B, die Rechner-Rechner-Verbindung 14.
Sodann wird eine Taste einer Eingabeeinrichtung der Steuereinrichtung 6 betätigt. Dieses
Betätigen
der Taste entspricht einer Änderungsanweisung
zum Ändern
des momentanen Zustands der Werkzeugmaschine 1. Es wird
von der Steuereinrichtung 6 in einem Schritt S12 erfasst.
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Die
Steuereinrichtung 6 übermittelt
diese Änderungsanweisung
in einem Schritt S13 zusammen mit einer vollständigen Beschreibung des momentanen
Zustands der Werkzeugmaschine 1 an den Rechner 20. Sodann
wartet sie in einem Schritt S14 ab, bis ihr vom Rechner 20 eine
weitere Steuerdatei 11' übermittelt wird.
Diese weitere Steuerdatei 11' nimmt
sie in einem Schritt S15 entgegen. In einem Schritt S16 führt sie
die in der weiteren Steuerdatei 11' enthaltene Folge von Steuervektoren 16 einmal
aus. Im Einzelfall enthält
die weitere Steuerdatei 11' dabei
nur einen einzigen Steuervektor 16. In der Regel umfasst
aber auch sie – ebenso wie
die Steuerdatei 11 – mehrere
Steuervektoren 16. Danach überprüft sie in einem Schritt S17,
ob der Tippbetrieb beendet werden soll. Wenn dies der Fall ist,
wird der Tippbetrieb verlassen, anderenfalls wird zum Schritt S12
zurückgesprungen.
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Auf
Seiten des Rechners 20 ändert
sich nichts Wesentliches. Der einzige Unterschied gegenüber der bisher
beschriebenen Vorgehensweise besteht darin, dass dem Rechner 20 als
funktionale Anweisung eine Beschreibung eines momentanen Maschinenzustands
und eine Änderungsanweisung
vorgegeben werden. Die Ermittlung des Steuervektors 16 bzw.
der Steuervektoren 16 ist dem Rechner 20 dabei
möglich,
weil ihm die Werkzeugmaschine 1 als solche auf Grund des
Modells 27 bekannt ist.
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Weiterhin übermittelt
in diesem Fall der Rechner 20 die weitere Steuerdatei 11' selbstverständlich an die
Steuereinrichtung 6, sowie sie von ihm erstellt worden
ist. Sogar im Tippbetrieb (und im Normalbetrieb sowieso) steuert
der Rechner 20 aber nicht die Werkzeugmaschine 1.
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Durch
diese Modifikation ist somit auch ein Tippbetrieb, wie er beispielsweise
beim Einrichten oder bei der Störungsbehebung
erforderlich ist, realisierbar.
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Der
Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht somit im Wesentlichen
darin, dass die Folge von Steuervektoren 16 vom Rechner 20 nur
noch vorab und damit entkoppelt von deren Ausführung ermittelt werden muss.
Weiterhin ist auch bei einem parallelen Einsatz auf mehreren gleichartigen
Werkzeugmaschinen 1 nur ein einziges Mal ein Erstellen
der Steuerdatei 11 erforderlich. Ferner ist die Taktzeit δt unabhängig von
der Rechenleistung des Rechners 20, sondern nur abhängig von
der Leistungsfähigkeit
der Steuereinrichtung 6 beim Abarbeiten der Folge von Steuervektoren 16.
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Auch
ist es möglich,
zentral das Erstellprogramm 22, das dem Steuerungskern
einer numerischen Steuerung des Standes der Technik entspricht,
zu aktualisieren und dann eine neue Steuerdatei 11 zu erstellen,
ohne vor Ort Änderungen
des Betriebsprogramms 10 der Steuereinrichtung 6 vornehmen
zu müssen. Denn
es muss lediglich mit dem neuen Erstellprogramm 22 eine
aktualisierte Steuerdatei 11 erstellt und der Steuereinrichtung 6 zugänglich gemacht
werden. Die Steuereinrichtung 6 wiederum muss nur noch
in der Lage sein, die einzelnen Antriebe 2 bis 5 koordiniert
zu betreiben. Bei Vorgabe von Lagesollwerten s* unterlagerten Sollwerten
I*, U* kann sogar die Lageregelung entfallen.