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DE102004023598A1 - Einrichtung zum Kühlen eines Körperabschnitts eines Patienten, insbesondere des Kopfes - Google Patents

Einrichtung zum Kühlen eines Körperabschnitts eines Patienten, insbesondere des Kopfes Download PDF

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DE102004023598A1
DE102004023598A1 DE200410023598 DE102004023598A DE102004023598A1 DE 102004023598 A1 DE102004023598 A1 DE 102004023598A1 DE 200410023598 DE200410023598 DE 200410023598 DE 102004023598 A DE102004023598 A DE 102004023598A DE 102004023598 A1 DE102004023598 A1 DE 102004023598A1
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refrigerant
cooling
control device
refrigeration
control unit
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DE200410023598
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Frank Dr. Reinhardt
Bernd Dr. Tietze
Ernst Leibinger
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Original Assignee
Individual
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Abstract

Einrichtung zum Kühlen eines Körperabschnitts eines Patienten, insbesondere des Kopfes, umfassend DOLLAR A a) ein tragbares Steuergerät, enthaltend DOLLAR A - eine Kälteerzeugungseinrichtung zum Kühlen eines flüssigen Kältemittels, DOLLAR A - eine Pumpe zum Fördern des Kältemittels, DOLLAR A - eine Steuerungseinrichtung zum Steuern des Betriebs der Kälteerzeugungseinrichtung DOLLAR A - sowie zu einem Einlass und einem Auslass für zu- und abzuführendes Kältemittel führenden Kältemittelleitungen, DOLLAR A b) ein in seiner Form der des zu kühlenden Körperabschnitts angepasstes, flächiges Körperkühlteil, insbesondere in Form einer Kopfhaube, mit einem Einlass und einem Auslass für zu- und abzuführendes Kältemittel sowie integrierten Leitungen zur Kältemittelführung, DOLLAR A c) ein schlauchartiges Verbindungselement mit einer Hin- und einer Rückleitung zum Verbinden des Auslasses und des Einlasses des Steuergeräts mit dem Einlass und dem Auslass des Körperkühlteils, DOLLAR A wobei das Steuergerät, das Verbindungselement und das Körperkühlteil im miteinander verbundenen Zustand einen geschlossenen Kältemittelkreislauf, in dem bei Betrieb der Pumpe das Kältmittel zirkuliert, bilden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Kühlen eines Körperabschnitts eines Patienten, insbesondere des Kopfes.
  • Eine gezielte lokale Kühlung ist bei diversen Indikationen oder Verletzungen zur Begrenzung der Schädigung des Körpers oder des Körperabschnitts von Vorteil. Vor allem die Hypothermiebehandlung des akuten Schlaganfalls und anderer akuter Hindruckerhöhungen hat sich als sehr wirksam erwiesen. Durch die Hypothermie kann eine Reduktion des Zellschadens und des konsekutiven Hirnödems mit einer Erhöhung des Hirndrucks (intracranial pressure (ICP)) erzielt werden. Nachdem sich gezeigt hat, dass von einer zerebralen Temperaturabsenkung bei geschädigtem Hirngewebe insbesondere innerhalb der ersten Tage nach dem Schädigungsereignis eine neuroprotektive Wirkung im Sinne einer Reduktion des Zelluntergangs und des konsekutiven Begleitödems ausgeht, ist es vor allem bei Kopf- beziehungsweise Hirnverletzungen zum Teil für den Patienten überlebensnotwendig, die Kühlung im Hirnbereich so schnell wie möglich zu bewirken. Als mögliche pathologische Anwendungsfälle können beispielsweise akute Hirnschädigungen unterschiedlicher Genese (wie ein akuter Schlaganfall) oder die Anwendung unmittelbar nach einer Reanimation bei Herz-Kreislauf-Stillständen unterschiedlicher Ursache oder Hirnödem-Therapien bei akuten Hirngewebsschädigungen (wie z. B. nach Schlaganfällen (Hirninfarkt, Hirnblutung, Subarachnoidalblutung), nach einem Schädel-Hirn-Trauma oder nach Hirngewebsentzündungen) genannt werden.
  • Im Rahmen der Hypothermiebehandlung wird eine gezielte Erniedrigung der Temperatur im geschädigten Körperbereich erwirkt, wozu man sich auch zur Kühlung des Kopfes beispielsweise einer Kühldecke bedient, mit denen der Patient fast vollständig abgedeckt wird, was zur Folge hat, dass der Patient insgesamt heruntergekühlt wird. Daneben ist es bekannt, lokale Eispackungen zu positionieren, gekühlte Infusionen zu verabreichen oder Waschungen mit Eiswasser anzuwenden. Die erreichbaren Kühlzeiten sind jedoch häufig sehr lang. Vor allem bei der eingangs beschriebenen Ganzkörperkühlung unter Verwendung der Kühldecken sind beachtliche Nebenwirkungen gegeben, wie ein sich häufig einstellendes starkes Zittern, dem nur durch ein tiefes Koma entgegengewirkt werden kann, häufig treten auch schwere Lungenentzündungen, eine Sepsis oder eine Hypotonie auf.
  • Nachteilig ist des weiteren, dass diese beschriebenen Kühlmöglichkeiten vor allem bei Unfällen vor Ort nicht zur Verfügung stehen. Beispielsweise bei Kfz-Unfällen ist in der Regel erst ein Transport des Verletzten in das nächst liegende Krankenhaus von Nöten, wo dann mit der Hypothermiebehandlung erst begonnen werden kann.
  • Der Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, eine Einrichtung zur Hypothermiebehandlung anzugeben, die insbesondere im Falle einer Kopf- oder Hirnschädigung schnell eingesetzt werden kann, und mit der eine rasche Temperaturerniedrigung im zum behandelnden Körperabschnitt möglich ist.
  • Zur Lösung dieses Problems ist erfindungsgemäß eine Einrichtung zum Kühlen eines Körperabschnitts eines Patienten, insbesondere des Kopfes, vorgesehen, umfassend
    • a) ein tragbares Steuergerät enthaltend
    • – eine Kälteerzeugungseinrichtung (23) zum Kühlen eines flüssigen Kältemittels,
    • – eine Pumpe (24) zum Fördern des Kältemittels,
    • – eine Steuerungseinrichtung (21) zum Steuern des Betriebs der Kälteerzeugungseinrichtung (23),
    • – sowie zu einem Einlass und einem Auslass für zu- und abzuführendes Kältemittel führende Kältemittelleitungen,
    • b) ein in seiner Form der des zu kühlenden Körperabschnitts angepasstes, flächiges Körperkühlteil (4), insbesondere in Form einer Kopfhaube (5), mit einem Einlass (18) und einem Auslass (19) für zu- und abzuführendes Kältemittel sowie integrierten Leitungen (29) zur Kältemittelführung,
    • c) ein schlauchartiges Verbindungselement (3) mit einer Hin- und einer Rückleitung (15) zum Verbinden des Auslasses (13) und des Einlasses (12) des Steuergeräts (2) mit dem Einlass (18) und dem Auslass (19) des Körperkühlteils (4), wobei das Steuergerät (2), das Verbindungselement (3) und das Körperkühlteil (4) im miteinander verbundenen Zustand einen geschlossenen Kältemittelkreislauf, in dem bei Betrieb der Pumpe (24) das Kältemittel zirkuliert, bilden.
  • Zentrales Merkmal der erfindungsgemäßen Hypothermie-Einrichtung ist, dass sie komplett tragbar ist. Es besteht also grundsätzlich die Möglichkeit, sie beispielsweise im Notarztwagen zu transportieren, um bereits lokal am Unfallort sofern erforderlich mit der Hypothermiebehandlung zu beginnen und so wertvolle Zeit zu gewinnen. Hierfür ist lediglich das Körperkühlteil, also im Falle einer Kopfkühlung die Kopfhaube zu setzen und über die Verbindungsleitungen mit dem Steuergerät zu verbinden. Der Kältemittelkreislauf selbst ist geschlossen, das heißt, es ist ein geschlossenes, geringes Volumen aktiv zu kühlen, was durch die Zirkulation und die Aktivität der Kälteerzeugungseinrichtung sehr schnell erfolgen kann, so dass eine sehr schnelle Kühlung des relevanten Bereichs auch in großer Tiefe erfolgen kann.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung ermöglicht es folglich, zum einen sehr flexibel und unter großem Zeitgewinn behandeln zu können, zum anderen kann eine sehr schnelle Kühlung des relevanten Körperbereichs, also beispielsweise des Hirns erfolgen. Eine Kühlung des Gehirns um ca. 3–4 Grad wird innerhalb von ca. 1,5–2 Stunden erreicht. Dies allein durch Kühlung über die aufgesetzte Kühlhaube durch den Schädelknochen hindurch.
  • Die Handhabung der erfindungsgemäßen Einrichtung ist äußerst einfach, so dass sie schnell hergerichtet und in Betrieb genommen werden kann, nachdem erfindungsgemäß an den Ein- und Auslässen und am schlauchartigen Verbindungselement Verbindungsmittel vorgesehen sind, die beim Lösen der jeweiligen Verbindung die jeweilige Leitung und damit das jeweilige Volumen flüssigkeitsdicht abschließen. Über diese Verbindungsmittel, die beispielsweise als Steck- oder Dreh-Steck-Kupplungen ausgebildet sind und ein sehr einfaches Setzen und Lö sen zulassen, wird sichergestellt, dass das Kältemittel im jeweiligen Volumen verbleibt. Das heißt, im schlauchartigen Verbindungselement ist, auch wenn es nicht gesetzt ist, das Kältemittel enthalten, ebenso in der Kühlhaube wie auch den Leitungen im Inneren des Steuergeräts. Wird das Verbindungselement an den entsprechenden Komponenten angeschlossen, ist automatisch der geschlossene Kreislauf gebildet, der das Kältemittel bereits beinhaltet. Es ist folglich nicht nötig, zur Inbetriebnahme Kältemittel einzufüllen, vielmehr ist die Einrichtung zu jedem Zeitpunkt betriebsbereit.
  • Wenngleich zur Kälteerzeugung jedwede Kälteerzeugungseinrichtung verwendet werden kann, sieht eine vorteilhafte Weiterbildung des Erfindungsgedankens vor, hierzu ein oder mehrere Peltier-Elemente zu verwenden. Dies hat den Vorteil, dass der gesamte Kühlbetrieb elektrisch gesteuert erfolgt, etwaige Verdampfermittel wie bei der Verwendung einer Verdampfereinrichtung oder dergleichen oder Fett oder Öl bei Verwendung etwaiger Kältepumpen etc. sind nicht von Nöten, was insbesondere im Hinblick auf die hohen Anforderungen an die Hygiene und Sterilität bei Verwendung der Einrichtung zur Kopfbehandlung von Vorteil ist. Dem oder den Peltier-Elementen kann wenigstens ein Wärmetauscher, insbesondere ein Kupfer-Wärmetauscher zugeordnet sein, an dem der Wärmeaustausch mit dem Kältemittel erfolgt. Das heißt, das Kältemittel zirkuliert durch den aktiv gekühlten Wärmetauscher, wo es aktiv gekühlt wird.
  • Hinsichtlich der Betriebsweise der erfindungsgemäßen Einrichtungen sind unterschiedliche Ausgestaltungen denkbar. Bei einer ersten Erfindungsalternative kann vorgesehen sein, dass der Steuerungseinrichtung eine Eingabeeinrichtung zum Eingeben einer Soll-Temperatur für das Kältemittel zugeordnet ist, und dass ein die Ist-Temperatur des von der Kälteerzeugungseinrichtung abgegebenen Kältemittels aufnehmender Messaufnehmer vorgesehen ist, wobei die Steuerungseinrichtung den Betrieb der Kälteerzeugungseinrichtung in Abhängigkeit des gegebenen Ist-Temperaturwerts und des eingestellten Soll-Temperaturwerts steuert. Das heißt, der behandelnde Arzt wählt eine gewünschte Kältemittel-Soll-Temperatur vor, wobei das Kältemittel soweit abgekühlt wird, bis die Ist-Temperatur der Soll-Temperatur entspricht. Im Hinblick auf ein möglichst schnelles Herunterkühlen im relevanten Körperbereich sind relativ niedrige Soll-Temperaturen von Nöten, beispielsweise im Bereich < 5° C, wobei im Hinblick auf das relativ geringe und geschlossene Kältemittelvolumen die gewünschte Soll-Temperatur sehr schnell, in der Regel im Bereich weniger Minuten erreicht werden kann. Damit einhergehend kann der zu behandelnde Körperbereich, beispielsweise das Gehirn, sehr schnell aktiv gekühlt werden.
  • Eine Erfindungsalternative zur Vorgabe einer Kältemittel-Soll-Temperatur sieht vor, dass der Steuerungseinrichtung ein Anschlusseingang für einen Messwertgeber beziehungsweise Messaufnehmer, der die Temperatur an dem oder im Inneren des Körperabschnitts, insbesondere im Schädelinneren aufnimmt, zugeordnet ist, und dass eine Eingabeeinrichtung für eine am Messort zu erreichende Soll-Temperatur vorgesehen ist, wobei die Steuerungseinrichtung den Betrieb der Kälteerzeugungseinrichtung in Abhängigkeit des gegebenen Ist-Temperaturwerts und des eingestellten Soll-Temperaturwerts steuert. Bei dieser Erfindungsausgestaltung erfolgt eine lokale Messung im Inneren des Körperabschnitts, also beispielsweise im Schädelinneren beziehungsweise im Gehirn selbst. Als Regelgröße wird bei dieser Ausgestaltung die gewünschte Soll-Innentemperatur eingestellt, die zu erreichen ist. Die Steuerungseinrichtung betreibt nun die Kälteerzeugungseinrichtung derart, dass die gewünschte Soll-Temperatur möglichst schnell erreicht und natürlich auch gehalten wird. Sofern erforderlich kann auch ein Messaufnehmer für die Kühlmittel-Ist-Temperatur vorgesehen sein, wenn dies für die Regelung von Nöten oder von Vorteil ist.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, eine Einrichtung zur Erfassung der Kältemittelfördermenge zu verwenden, wobei bei Unterschreiten einer Mindestmenge ein Alarmsignal über die Steuerungseinrichtung ausgebbar ist. Hierüber wird quasi der Pumpenbetrieb überwacht und unmittelbar ein Alarmsignal gegeben, wenn offensichtlich kein Kältemittel mehr zirkuliert, sei es dass entweder die Pumpe defekt ist oder dass aus irgend einem Grund eine Leitung verstopft ist und infolgedessen nur ein geringer oder gar kein Kältemittelfluss mehr detektiert wird. Das Alarmsignal wird natürlich nur dann gegeben, wenn die Einrichtung betriebsbereit ist, wenn also die Verbindungsleitungen und die Kopfhaube etc. ge steckt sind, wozu beispielsweise eine entsprechende Steckerkennung vorgesehen ist.
  • Die maximale Kühlung des Kältemittels kann abhängig von der Art des verwendeten Kältemittels begrenzt sein. Bevorzugt wird Wasser als Kältemittel verwendet, wobei in diesem Fall die maximale Kühlung beziehungsweise die minimale Temperatur, die mit der Kühlung erreicht werden darf, auf beispielsweise 2° C begrenzt ist, um eine Vereisung zu vermeiden. Die Kühlungsbegrenzung ist unabhängig davon, ob nun die Einrichtung den Kühlprozess auf Basis eines eingegebenen Kältemittel-Soll-Temperaturwerts oder eines Soll-Temperaturwerts im Körperinneren regelt, vorteilhaft. Alternativ zur Verwendung von Wasser ist auch der Einsatz einer Kühlsohle oder dergleichen denkbar.
  • Um etwaige durch die Kühlung auftretende Volumenänderungen des Kältemittels aufzufangen ist im Steuergerät zweckmäßigerweise ein Kältemittelbehälter vorgesehen, der als Ausgleichsbehälter für eine von dem Kältemittel gegebenenfalls vollzogene Volumenänderung dient. Dieser weist gegebenenfalls eine Zugangsöffnung auf, um im Rahmen einer beispielsweise monatlich erfolgenden Wartung einen etwaigen Kältemittelverlust, der beispielsweise beim Zusammenstecken der einzelnen Einrichtungen auftritt, auszugleichen.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des Erfindungsgedankens sieht vor, dass alle elektrischen oder elektronischen Komponenten des Steuergeräts mit einer Betriebsspannung von maximal 24 V betreibbar sind. Dies ermöglicht einen Einsatz auch im Notarztwagen, dessen Bordnetzspannung in der Regel kleiner als 24 V ist. Auch ist im Hinblick auf eine solche Spannungsbegrenzung die Verwendung von Akkumulatoren oder dergleichen, die im Steuergerät integriert sein können und einen autarken Betrieb beispielsweise direkt an der Unfallstelle ermöglichen, möglich.
  • Sämtliche Leitungen, also sowohl die im Inneren des Steuergeräts als auch insbesondere die des schlauchartigen Verbindungselements sollten eine thermische Isolierung aufweisen. Das schlauchartige Verbindungselement, das je nach Einsatzzweck bis zu 2 m lang sein kann, kann ein einteiliges Element sein, in dem eine Hin- und Rückleitung ausgebildet ist, es kann sich aber auch um zwei separate Schlauchabschnitte, die gegebenenfalls über die Isolierung zusammengefasst sind, handeln.
  • Das Körperkühlteil selbst, insbesondere die Kopfhaube, ist zumindest an seiner dem Körper zugewandten Seite aus Silikon gefertigt. Silikon ist hautverträglich, widerstandsfähig, hochhitzebeständig (sterilisierbar) und auch für Allergiker geeignet. Darüber hinaus bietet es eine sehr hohe Wärme- und in diesem Fall Kälteleitfähigkeit. Um eine Zirkulation des Kühlmittels, also beispielsweise des Wassers durch die Haube zu ermöglichen, weist diese eine dem Körper zugewandte inere Silikonhaut und eine dem Körper abgewandte äußere Silikonhaut auf, zwischen denen die Kältemittelleitungen ausgebildet sind. Hierzu sind Stege z.B. aus Silikon vorgesehen, die so positioniert beziehungsweise gelegt sind, dass das Kältemittel vom Einlauf bis zum Ablauf möglichst großflächig über die gesamt Fläche der inneren Silikonseite zirkuliert, um beispielsweise den Kopf möglichst großflächig kühlen zu können. Auch das Körperkühlteil, also beispielsweise die Kopfhaube, sollte an der dem Körper abgewandten Seite eine thermische Isolierung aufwiesen, um ein Erwärmen des Kältemittels zu vermeiden. Die Außenisolierung sollte in jedem Fall zweckmäßiger Weise eine Neoprenisolierung sein.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Einrichtung im betriebsbereiten Zustand, und
  • 2 eine Prinzipdarstellung der wesentlichen Komponenten des tragbaren Steuergeräts.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Hypothermie-Behandlungseinrichtung 1 bestehend aus einem Steuergerät 2, einem schlauchartigen Verbindungselement 3 sowie einem Körperkühlteil 4 in Form einer Kopfhaube 5.
  • Das Steuergerät 2 ist kleinformatig und tragbar, es wiegt im einsatzfähigem Zustand ca. 8 kg einschließlich der Kältemittelbefüllung, kann also ohne weiteres an jeden Ort transportiert werden. Die Versorgung der elektrischen oder elektronischen Komponenten erfolgt über einen Netzanschluss 6, z.B. einem Netzstecker, dem – sollten die elektrischen oder elektronischen Komponenten eine Betriebsspannung von beispielsweise 12 V (entsprechend einer Kfz-Bordnetzspannung, an die der Netzstecker 6 angeschlossen wird) besitzen – ein entsprechender Transformator nachgeschalten ist. Zusätzlich kann eine Stromversorgung 34 in Form von Akkumulatoren vorgesehen sein, die einen autarken Betrieb auch an Stellen zulässt, wo keine Netzspannung zur Verfügung steht.
  • Die Inbetriebnahme erfolgt über eine Netz-Ein/Aus-Schalter 7, der zwingend zu betätigen ist, um den Kühl- und Pumpprozess überhaupt in Gang bringen zu können. Über eine Pumpen-Ein/Aus-Schalter 8 wird der Betrieb der nachfolgend noch beschriebenen Pumpe geregelt. Ferner ist eine Temperatureingabemöglichkeit 9 vorgesehen, umfassend ein Display 10, an dem die entsprechend eingestellte Kältemittel-Soll-Temperatur angezeigt wird, sowie zwei Tasten, dargestellt durch die Symbole „+" und „–„ zum Erhöhen oder Erniedrigen der eingestellten Temperatur.
  • Ferner ist alternativ oder zusätzlich eine Anschlusseinrichtung 11, an die ein Messaufnehmer, der die Temperatur am Behandlungsort im Inneren des Körpers misst, also beispielsweise die Hirninnentemperatur, vorgesehen, dargestellt durch das gestrichelte Kreissymbol. Dies ist optional und kann zusätzlich vorgesehen sein, sofern ein solcher Messaufnehmer beziehungsweise generell die Messung der Temperatur vor Ort möglich ist.
  • Weiterhin sind ein Einlass 12 und ein Auslass 13 für Kältemittel, das dem Steuergerät zu- oder von diesem abgeführt wird, vorgesehen. An den Auslässen ist im gezeigten Beispiel über geeignete Verbindungsmittel 14 eine schlauchartige Verbindungsleitung bestehend aus zwei separaten Schlauchabschnitten 15, von denen einer zur Hin- und der andere zur Rückleitung des Kältemittels dient, angeschlossen. Die Verbindungsmittel 14 wie auch die Anschlüsse 12, 13 verfügen über Schnellkupplungen in Form einfach zu bedienender Steck- oder Dreh-Steck-Verbindungselemente. Diese sind so ausgebildet, dass Sie die jeweils damit verbundene Leitung vollständig dicht abschließen. Sind also die beiden Schläuche 15 nicht gesteckt, sind die beiden Anschlüsse 12, 13 wie auch die Schläuche selbst an den endsprechenden Enden vollständig dicht geschlossen.
  • Über entsprechende Verbindungsmittel 16 ist jeder Schlauch 15, der über eine geeignete Außenisolierung 17, z.B. eine Neoprenschicht isoliert ist, mit den entsprechenden Ein- und Aulässen 18, 19 der Kühlhaube 5 verbunden. Auch diese Verbindungsmittel 16 wie auch die Ein- und Auslässe 18, 19 sind als einfache, schnell bedienbare Steckkupplungen oder Steck-Dreh-Kupplungen ausgebildet, die nach dem Lösen den jeweiligen Leitungsabschnitt vollständig dicht schließen.
  • Die Kühlhaube verfügt über eine nicht näher gezeigte innere und äußere Silikonlage, zwischen denen eine Vielzahl von mäanderartig verlaufenden Kanälen, in denen das zugeführte Kältemittel zirkuliert, ausgebildet sind. Nach außen hin ist auch die Kühlhaube 5 über eine Neoprenauflage 20 isoliert.
  • Die gesamte Bedienung der Einrichtung ist einfach und kann schnell erfolgen. Es ist lediglich erforderlich, die beiden Schläuche 15 am Steuergerät 2 beziehungsweise der Kopfhaube 5 anzuschließen. Nachdem die jeweiligen Verbindungsmittel oder Kupplungen vollständig dicht schließen, verbleibt im jeweiligen Teil das Kältemittel, bevorzugt Wasser, es muss also nicht extra eingefüllt werden. Insgesamt bildet sich nach dem Zusammenstecken ein geschlossener Kältemittelkreislauf aus, worauf bezüglich 2 noch eingegangen wird.
  • 2 zeigt eine Prinzipskizze der relevanten Einrichtungskomponenten. Gezeigt ist eine Prinzipdarstellung des Steuergeräts 2. Dieses umfasst eine Steuerungseinrichtung 21, z.B. einen geeigneten Mikroprozessor, sowie zwei Wärmetauscher 22 mit jeweils einem über die Steuerungseinrichtung 21 gesteuerten Peltier-Elemente 23, das der Kälteerzeugung dient. Die Kälteerzeugung erfolgt also rein elektrisch. Die Peltier-Elemente 23 werden selbstverständlich wie alle anderen elektrischen Komponenten auch über den Netzanschluss 6 oder die Stromversorgung 34 versorgt.
  • Ferner ist eine Pumpe 24, bei der es sich bevorzugt um eine Gleichstrompumpe handelt, vorgesehen, die im Kältemittelkreislauf integriert ist. Diese wird bei Betätigung des Pumpenschalters 8 in oder außer Betrieb genommen. Gegebenenfalls kann, wie durch die gestrichelte Linie gezeigt ist, der Pumpenbetrieb auch beispielsweise hinsichtlich der Pumpleistung oder dergleichen über die Steuerungseinrichtung 21 gesteuert werden.
  • Vorgesehen ist ferner ein Messaufnehmer 25, der der Ermittlung der Kältemittel-Vorlauftemperatur dient, und der mit der Steuerungseinrichtung 21 verbunden ist. Hierüber wird die Ist-Temperatur des Kältemittels bestimmt. Die Steuerungseinrichtung 21 vergleicht diese nun mit der an der Eingabeeinrichtung 9 eingegebenen Soll-Temperatur und regelt entsprechend den Betrieb der Kälteerzeugungseinrichtung, mithin also der Peltier-Elemente 23.
  • Im Kreislauf eingebunden ist ferner ein Ausgleichsbehälter 26, der quasi ein Kältemittelreservoir darstellt und etwaige Volumenausdehnungen auffängt.
  • Gezeigt ist ferner ein weiterer Messaufnehmer 27, der zur Ermittlung einer Mindestdurchflussmenge bei Betrieb der Einrichtung 1 dient. Unterschreitet die Mindestdurchflussmenge aus welchen Gründen auch immer einen Mindestdurchflusswert, so wird über die Steuerungseinrichtung 21, die dies erfasst, ein Alarmsignal, z.B. in Form eines Tons, über die Alarmeinrichtung 28 ausgegeben.
  • Über die beiden Schläuche 15, die auch hier gesteckt dargestellt sind, wird das Kältemittel der Kopfhaube 5 zugeführt, wobei in 2 als Prinzipdarstellung primär die hier mäanderförmig gezeichneten Kanäle 29, durch die das Kältemittel zirkuliert, gezeigt sind.
  • Wird nun die Einrichtung 1 in Betrieb genommen, so wird zunächst die Kopfhaube 5 übergezogen. Anschließend werden die Schläuche 15 an der Kopfhaube 5 und dem Steuergerät 2 angesteckt. Der Kreislauf ist geschlossen und mit Kältemittel, bevorzugt üblichem Leitungswasser, gefüllt, und damit sofort betriebsbereit.
  • Der Arzt wählt nun über die Eingabeeinrichtung 9 die gewünschte Kältemittel-Soll-Temperatur, nachdem er über den Netzschalter 7 das Steuergerät 2 eingeschalten hat. Anschließend wird über den Schalter 8 die Pumpe eingeschalten. Die Steuerungseinrichtung 21 vergleicht nun den eingegebenen Soll-Temperaturwert mit dem vom Messaufnehmer 25 gemessenen Ist-Temperaturwert und steuert die Peltier-Elemente 23 entsprechend an. Das Wasser wird über die Pumpe 24 in den Leitungen, die in 2 doppelt gestrichelt gezeichnet sind, gepumpt und gelangt über die Verbindungsschläuche 15 zur Kühlhaube. Der Wärmeaustausch erfolgt an den Wärmetauschern 22, die Wärmeabfuhr über entsprechende Kühllüfter 30, die die Wärme beispielsweise nach oben über entsprechende Luftabfuhrschlitze 35 aus dem Steuergerät 2 ausblasen.
  • Die Kühlung des relativ geringen Kältemittelvolumens (dieses beträgt beispielsweise ca. 5 Liter) auf die gewünschte eingestellte Soll-Temperatur kann sehr schnell erfolgen, üblicherweise innerhalb weniger Minuten, nachdem zum einen eine sehr große Kühlleistung über die Peltier-Elemente 23 erreicht werden kann, zum anderen ist wie beschrieben das Volumen relativ gering. Die Kühlung des Kopfes und damit im Schädelinneren des Gehirns ist infolgedessen sehr schnell möglich, eine Temperaturerniedrigung um 3–4 Grad kann innerhalb von ca. 1 ½–2 Stunden erreicht werden.
  • 2 zeigt ferner die alternative oder zusätzliche Möglichkeit, die Regelung der Kälteerzeugung nicht auf Basis einer Kältemittel-Soll-Temperatur vorzunehmen, sondern auf Basis einer eingegebenen Soll-Temperatur im zu behandelnden Körperbereich. Hierfür ist ein Messaufnehmer 31 vorgesehen, der über eine geeignete Öffnung 32 in der Kopfhaube 5, die beispielsweise über einen Klettverschluss oder dergleichen geöffnet und geschlossen werden kann, durch eine entspre chende Schädelöffnung in das Gehirn eingeführt werden kann. Der Messaufnehmerausgang kann entweder unmittelbar oder über ein gegebenenfalls zwischengeschaltetes Lebenserhaltungsgerät 33 auf den Eingang 11 am Steuergerät 2 und damit der Steuerungseinrichtung 21 gegeben werden. Sobald diese einen entsprechenden Anschluss eines solchen Messaufnehmers 31 ermittelt, kann beispielsweise automatisch umgeschalten werden und über die Eingabeeinrichtung 9 nachfolgend die Soll-Temperatur im Inneren des Behandlungsbereichs, also nicht mehr des Kältemittels eingegeben werden. Beispielsweise gibt der Arzt in diesem Fall 33° C oder 34° C, je nach gewünschter Kühlung ein. Die Steuerungseinrichtung vergleicht dann automatisch die jeweils gemessene Ist-Temperatur mit der eingegebenen Soll-Temperatur und regelt die beiden Peltier-Elemente 23, von denen natürlich auch mehrere vorgesehen sein können, entsprechend auch mehrere Wärmetauscher.
  • Unabhängig davon, welcher Regelungsbetrieb realisiert beziehungsweise eingestellt ist, ist in der Steuerungseinrichtung 21 ein Temperaturwert hinterlegt, der vom Kältemittel nicht unterschritten werden darf, das heißt, eine zu starke Kühlung soll vermieden werden. Wird als Kältemittel Wasser verwendet, sollte der Temperaturwert beispielsweise 2°–3° C betragen, um zu vermeiden, dass es zur Eisbildung im geschlossenen Kreislauf kommt.
  • Die Dimensionierung des Steuergeräts 2 kann, nachdem relativ wenige Komponenten von Nöten sind, relativ klein sein. Die Abmessungen können beispielsweise ca. 49 cm × 19 cm × 42 cm (Breite, Höhe, Tiefe) betragen. Auf diese Weise ist ein einfacher Transport sichergestellt.

Claims (15)

  1. Einrichtung zum Kühlen eines Körperabschnitts eines Patienten, insbesondere des Kopfes, umfassend a) ein tragbares Steuergerät enthaltend – eine Kälteerzeugungseinrichtung (23) zum Kühlen eines flüssigen Kältemittels, – eine Pumpe (24) zum Fördern des Kältemittels, – eine Steuerungseinrichtung (21) zum Steuern des Betriebs der Kälteerzeugungseinrichtung (23), – sowie zu einem Einlass und einem Auslass für zu- und abzuführendes Kältemittel führenden Kältemittelleitungen, b) ein in seiner Form der des zu kühlenden Körperabschnitts angepasstes, flächiges Körperkühlteil (4), insbesondere in Form einer Kopfhaube (5), mit einem Einlass (18) und einem Auslass (19) für zu- und abzuführendes Kältemittel sowie integrierten Leitungen (29) zur Kältemittelführung, c) ein schlauchartiges Verbindungselement (3) mit einer Hin- und einer Rückleitung (15) zum Verbinden des Auslasses (13) und des Einlasses (12) des Steuergeräts (2) mit dem Einlass (18) und dem Auslass (19) des Körperkühlteils (4), wobei das Steuergerät (2), das Verbindungselement (3) und das Körperkühlteil (4) im miteinander verbundenen Zustand einen geschlossenen Kältemittelkreislauf, in dem bei Betrieb der Pumpe (24) das Kältemittel zirkuliert, bilden.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den Ein- und Auslässen (12 13, 18, 19) und am schlauchartigen Verbindungselement (3, 15) Verbindungsmittel (14, 16) vorgesehen sind, die beim Lösen der jeweiligen Verbindung die jeweilige Leitung flüssigkeitsdicht abschließen.
  3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (14, 16) als Steck- oder Dreh-Steck-Kupplungen ausgebildet sind.
  4. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, die Kälteerzeugungseinrichtung ein oder mehrere Peltier-Elemente (23) zur Kälteerzeugung umfasst.
  5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass dem oder den Peltier-Elementen (23) wenigstens ein Wärmetauscher (22), insbesondere ein Kupfer-Wärmetauscher zugeordnet ist, an dem der Wärmeaustausch mit dem Kältemittel erfolgt.
  6. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerungseinrichtung (21) eine Eingabeeinrichtung (9) zum Eingeben einer Soll-Temperatur für das Kältemittel zugeordnet ist, und dass ein die Ist-Temperatur des von der Kälteerzeugungseinrichtung (23) gekühlten Kältemittels aufnehmender Messaufnehmer (25) vorgesehen ist, wobei die Steuerungseinrichtung (21) den Betrieb der Kälteerzeugungseinrichtung (23) in Abhängigkeit des gegebenen Ist-Temperaturwerts und des eingestellten Soll-Temperaturwerts steuert.
  7. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerungseinrichtung (21) ein Anschlusseingang (11) für einen Messaufnehmer (31), der die Temperatur an dem oder im Inneren des Körperabschnitts, insbesondere im Schädelinneren misst, zugeordnet ist, und dass eine Eingabeeinrichtung (9) für eine am Messort zu erreichende Soll-Temperatur vorgesehen ist, wobei die Steuerungseinrichtung (21) den Betrieb der Kälteerzeugungseinrichtung (23) in Abhängigkeit des gegebenen Ist-Temperaturwerts und des eingestellten Soll-Temperaturwerts steuert.
  8. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (27) zur Erfassung der Kältemittelfördermenge vorgesehen ist, wobei bei Unterschreiten einer Mindestmenge ein Alarmsignal über die Steuerungseinrichtung (21) ausgebbar ist.
  9. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Steuergerät (2) ein Kältemittelbehälter (26), der als Ausgleichsbehälter für eine von dem Kältemittel gegebenenfalls vollzogene Volumenänderung dient, vorgesehen ist.
  10. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle elektrischen oder elektronischen Komponenten des Steuergeräts (2) mit einer Betriebsspannung von maximal 24 V betreibbar sind.
  11. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das schlauchartige Verbindungselement (3) eine thermische Isolierung (17) aufweist.
  12. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Körperkühlteil (4), insbesondere die Kopfhaube (5), zumindest an seiner dem Körper zugewandten Seite aus Silikon besteht.
  13. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Körperkühlteil (4), insbesondere die Kopfhaube (5) eine dem Körper zugewandte innere Silikonhaut und eine dem Körper abgewandte äußere Silikonhaut aufweist, zwischen denen die Kältemittelleitungen (29) ausgebildet sind.
  14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Körperkühlteil (4), insbesondere die Kopfhaube (5), an der dem Körper abgewandten Seite eine thermische Isolierung (20) ausweist.
  15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine Isolierung (17, 20) eine Neoprenisolierung ist.
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