DE102004023594A1 - Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Die
Erfindung betrifft eine Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge mit einem Gehäuse, in
dem mindestens eine Lichtquelle und ein der Lichtquelle zugeordneter
Reflektor angeordnet sind, mit einer die in Lichtabstrahlrichtung
vorne angeordnete Öffnung
des Gehäuses abschließenden Abschlussscheibe
und mit einem im Wesentlichen zwischen der Lichtquelle und der Abschlussscheibe
angeordneten Abdeckrahmen, wobei der Abdeckrahmen mit einem ringförmigen oder
teilringförmigen Transparenzabschnitt
versehen ist, der sich in der Farbgebung und/oder der Leuchtwirkung
bei eingeschalteter Lichtquelle von den anderen Abschnitten des
Abdeckrahmens und/oder des Reflektors optisch absetzt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge mit einem Gehäuse, in dem mindestens eine Lichtquelle und ein der Lichtquelle zugeordneter Reflektor angeordnet sind, mit einer die in Lichtabstrahlrichtung vorne angeordnete Öffnung des Gehäuses abschließenden Abschlussscheibe und mit einem im Wesentlichen zwischen der Lichtquelle und der Abschlussscheibe angeordneten Abdeckrahmen.
- Es ist aus dem Stand der Technik bekannt, zusätzliche Lichtfunktionen durch Integration von Lichtleitern in eine Leuchtvorrichtung bekannter Bauart bereitzustellen. Beispielsweise ist aus der
DE 102 08 140 A1 eine Leuchtvorrichtung mit einer Lichtquelle, einem Reflektor und einer Abschlussscheibe bekannt, wobei zwischen der Abschlussscheibe und dem Reflektor stabförmige Lichtleiter vorgesehen sind, in die mittels stirnseitig an denselben angeordneter Zusatzlichtquellen Licht eingespeist wird. Dabei durchsetzen die Lichtleiter die Abstrahlfläche des von der Hauptlichtquelle emittierten Lichtes. Aus derDE 102 00 359 A1 ist ein zusätzlicher Lichtleiter bekannt, der eine transparente Abdeckung einer Hauptlichtquelle der Leuchtvorrichtung bildet. Eine zusätzliche Lichtquelle ist an einem freien Ende des Lichtleiters zur Einspeisung des Lichtes in demselben angeordnet. Aus derDE 102 06 925 A1 ist zur Bildung eines kreisförmigen Positionslichtes ein hohlzylinderförmiger Lichtleiter vorgesehen, der zugleich ein Gehäuse der als ein Projektionsscheinwerfermodul ausgebildeten Leuchtvorrichtung bildet. Diese bekannten Leuchtvorrichtungen haben gemein, dass die Lichtleiter im Zusammenwirken mit einer zusätzlichen Lichtquelle zur Erzeugung einer zusätzlichen Lichtfunktion, wie beispielsweise Positionslicht, Blinklicht, dienen. - Aus der
DE 40 41 012 C2 ist eine Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge mit einem Gehäuse bekannt, in dem eine Lichtquelle, ein der Lichtquelle zugeordneter Reflektor und ein sich vorne an den Reflektor anschließender Abdeckrahmen angeordnet sind. Die Abstrahlfläche der Leuchtvorrichtung bzw. die Öffnung des Gehäuses ist durch eine Abschlussscheibe abgedeckt. Der Abdeckrahmen erstreckt sich mit einem flächigen transparenten Abschnitt im Bereich einer Abstrahlfläche des durch die Lichtquelle emittierten bzw. durch den Reflektor reflektierten Lichtes. An dem transparenten Abschnitt schließt sich ein nicht transparenter Rahmenabschnitt an, der als Begrenzung des von der Leuchtvorrichtung emittierten Lichtbündels dient. Eine Beleuchtungsfunktion kommt dem Abdeckrahmen nicht zu. - Aus der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung 102 58 293.9 ist eine Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge mit einem Gehäuse sowie mindestens einer in demselben angeordneten Lichtquelle, einem Reflektor sowie einem Abdeckrahmen bekannt. Der Abdeckrahmen weist eine Durchtrittsöffnung für das von der Leuchtvorrichtung abgestrahlte Lichtbündel auf, wobei ein diese Abstrahlfläche begrenzender Ringbereich des Abdeckrahmens transparent bzw. eingefärbt ausgebildet ist und somit eine verzierende Wirkung der Leuchtvorrichtung erzeugt, ohne dass eine optische Hervorhebung einer Kontur des Abdeckrahmens selbst erfolgt.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge derart weiterzubilden, dass auf einfache Weise das optische Erscheinungsbild der Leuchtvorrichtung insbesondere im ausgeschalteten Zustand der Hauptleuchtfunktion verbessert wird.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckrahmen mit einem ringförmigen oder teilringförmigen Transparenzabschnitt versehen ist, der sich in der Farbgebung und/oder der Leuchtwirkung bei eingeschalteter Lichtquelle von den anderen Abschnitten des Abdeckrahmens und/oder des Reflektors optisch absetzt.
- Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass Teilbereiche des durch das Gehäuse der Leuchtvorrichtung umfassten Raumes optisch hervorgehoben sind und damit ohne Ausübung einer Lichtfunktion die Aufmerksamkeit eines Verkehrsteilnehmers auf die Leuchtvorrichtung, insbesondere auf den Abdeckrahmen, richten. Hierdurch kann zum einen ein ansprechendes Tag-/Nachtdesign der Leuchtvorrichtung erzielt werden. Zum anderen ergibt sich hierdurch eine zusätzliche Signalwirkung für die Verkehrsteilnehmer, was der Verkehrssicherheit förderlich ist.
- Nach einer ersten Variante der Erfindung weist ein an sich nicht transparenter Abdeckrahmen einen teilringförmigen oder ringförmigen Transparenzabschnitt auf, der sich im Bereich einer Kante des Abdeckrahmens erstreckt. Im Zusammenwirken mit einer hinter dem Abdeckrahmen angeordneten Lichtquelle wird lediglich dieser Transparenzabschnitt beleuchtet zur Erzeugung eines Tag-/Nachtdesigns der Leuchtvorrichtung.
- Vorzugsweise erstreckt sich der Transparenzabschnitt entlang einer hinteren Randkontur oder einer vorderen Randkontur des Abdeckrahmens und bewirkt somit eine optische Hervorhebung von Konturen des Abdeckrahmens selbst. Alternativ kann der Transparenzabschnitt auch in solchen Abschnitten des Abdeckrahmens verlaufen, die unterschiedliche Lichtfunktionsgehäuseabschnitte begrenzen. Auf diese Weise können unterschiedliche Gehäuseabschnitte hervorgehoben werden, die zu unterschiedlichen Lichtfunktionen korrespondieren.
- Nach einer weiteren Variante der Erfindung erstreckt sich der Abdeckrahmen als ein sich am vorderen Rand des Reflektors anschließender Fortsatz, der derart geformt und/oder eingefärbt ist, dass eine optische Hervorhebung des Ab deckrahmens auch im ausgeschalteten Zustand der Lichtquelle gegeben ist. Vorteilhaft können sich hierdurch optische Wirkungen erzielen, die zum einen die Designmöglichkeiten der Leuchtvorrichtung erweitern und zum anderen eine bessere Lichtausbeute bewirken.
- Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann der Abdeckrahmen Optikelemente oder eine verspiegelte Fläche aufweisen, so dass eine zielgerichtete Führung des Lichtes in Richtung eines Lichtaustrittsbereiches des Abdeckrahmens erfolgen kann. Durch seitliche Abstrahlung des Lichtes aus dem Abdeckrahmen kann eine Seitenbeleuchtung der Kontur der Leuchtvorrichtung bewirkt werden.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 eine schematische Vorderansicht einer Leuchtvorrichtung mit einem Abdeckrahmen nach einer ersten Ausführungsform, bei dem eine hintere Randkontur lichtdurchlässig ausgebildet ist, -
2 eine schematische Vorderansicht der Leuchtvorrichtung gemäß1 mit einem Abdeckrahmen, dessen vordere Randkontur lichtdurchlässig ausgebildet ist, -
3 einen Vertikalschnitt durch eine Leuchtvorrichtung mit einem sich an den vorderen Rand eines Reflektors anschließenden Abdeckrahmen nach einer ersten Ausführungsform, -
4 einen Vertikalschnitt durch eine Leuchtvorrichtung mit einem sich an den vorderen Rand eines Reflektors anschließenden Abdeckrahmen nach einer zweiten Ausführungsform und -
5 einen Vertikalschnitt durch eine Leuchtvorrichtung mit einem sich an den vorderen Rand eines Reflektors anschließenden Abdeckrahmen nach einer dritten Ausführungsform. - Eine Leuchtvorrichtung
1 nach einer ersten Ausführungsform gemäß1 und2 besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse2 , das in eine untere Hauptgehäusekammer3 und eine obere kleinere Nebengehäusekammer4 aufgeteilt ist. In der Hauptgehäusekammer3 ist ein Reflektor6 sowie in einer Öffnung5 des Reflektors6 einsetzbare nicht dargestellte Lichtquelle und ein den Reflektor6 abdeckenden Abdeckrahmen7 angeordnet. Die hierdurch in der Hauptgehäusekammer3 gebildete Lichtfunktion kann beispielsweise ein Abblendlicht oder Fernlicht sein. - In der oberen Nebengehäusekammer
4 ist ein Reflektor8 sowie in einer Öffnung9 des Reflektors8 einsetzbare, nicht dargestellte Lichtquelle vorgesehen, um eine Zusatzlichtfunktion, beispielsweise Blinklichtfunktion, zu erzeugen. - Die Hauptgehäusekammer
3 und die Nebengehäusekammer4 sind durch eine Trennwand10 voneinander getrennt. - Nach einer ersten Ausführungsform des Abdeckrahmens
7 gemäß1 ist ein Abdeckrahmen7 vorgesehen, der einen den Reflektor6 abdeckenden flächigen nichttransparenten Abschnitt11 aufweist. In einem Knickbereich (Unstetigkeitsbereich) der Fläche des Abdeckrahmens7' ist ein teilringförmiger Transparenzabschnitt12 des Abdeckrahmens7' vorgesehen, der im eingeschalteten Zustand einer im hinteren Bereich der Hauptgehäusekammer3 angeordneten Lichtquelle beleuchtet wird und eine Innenkontur des Abdeckrahmens7' optisch hervorhebt. Hierdurch können beispielsweise Grenzlinien zwischen unterschiedlichen Flächenabschnitten des Abdeckrahmens7' optisch hervorgehoben werden. Alternativ kann dieser Transparenzabschnitt12 auch eine hintere Randkontur des Abdeckrahmens7' bilden. Der Transparenzabschnitt12 kann bogenförmig, teilweise geradlinig, teilweise bogenförmig, aber im Wesentlichen linienförmig verlaufen. - Nach einer zweiten Ausführungsform des Abdeckrahmens
7 gemäß2 ist ein Abdeckrahmen7'' vorgesehen, der lediglich im Bereich einer vorderen Randkontur einen Transparenzabschnitt13 aufweist. Der nach innen weisende Bereich des Abdeckrahmens7'' ist als ein nicht transparenter Abschnitt14 ausgebildet, der beispielsweise durch Aufbringen einer metallischen, metalloxi dischen oder pigmentierten Beschichtung auf einen aus einem Glasmaterial oder einem amorphen Kunststoff, wie beispielsweise PC, PMMA, etc., hergestellten Kunststoff gebildet ist. Im eingeschalteten Zustand einer nicht dargestellten Lichtquelle kann diese vordere Randkontur des Abdeckrahmens7'' beleuchtet und damit eine Brillanz des Abdeckrahmens7 insgesamt erzeugt werden. - Nach einer weiteren Ausführungsform einer Leuchtvorrichtung
20 gemäß3 bis5 ist in einem Gehäuse21 eine Lichtquelle22 , ein Reflektor23 , eine die Lichtquelle22 nach vorne hin nicht sichtbar machende Blendkappe24 sowie eine Abschlussscheibe25 vorgesehen. An einem vorderen Rand des Reflektors23 erstreckt sich ein im Querschnitt v-förmiger Abdeckrahmen26 , der ein an den Reflektor23 reflektiertes Randlichtbündel27 der Lichtquelle22 erfasst. Der Abdeckrahmen26 verläuft ringförmig in Umfangsrichtung des vorderen Randes des Reflektors23 und ist in Lichtaustrittsrichtung verjüngend ausgebildet. Der Abdeckrahmen26 weist zwei Schenkel28 auf mit einem solchen Öffnungswinkel, dass ein Randlichtbündel27 der Lichtquelle22 erfasst wird. Der Abdeckrahmen26 ist aus einem transparenten Kunststoffmaterial hergestellt – siehe oben beschriebene Ausführungsbeispiele –, wobei die Schenkel28 eine verspiegelte Fläche29 aufweisen, so dass das auf dieselben auftreffende Licht27 in Richtung eines vollständig transparenten Lichtaustrittsbereichs30 im Scheitel des Abdeckrahmens26 austreten kann. Es ergibt sich hierdurch im eingeschalteten Zustand der Lichtquelle22 eine Beleuchtung des ringförmigen Abdeckrahmens26 . - Vorzugsweise ist das transparente Grundmaterial des Abdeckrahmens
26 eingefärbt ausgebildet, so dass der Abdeckrahmen26 auch im ausgeschalteten Zustand der Lichtquelle22 optisch gegenüber dem Reflektor23 hervortritt. - Beispielsweise kann der Abdeckrahmen
26 blau eingefärbt sein, so dass er im eingeschalteten Zustand der Lichtquelle22 das Vorliegen eines Xenon-Scheinwerfers imitiert. - Nach einer weiteren Ausführungsform eines Abdeckrahmens
31 gemäß4 sind zwei verspiegelte Schenkel32 und ein mit Optikelementen33 versehener Scheitel34 vorgesehen. Durch das Optikelement33 , das eine Prismenstruktur bzw. eine Zylinderstruktur aufweisen kann, kann eine vorgegebene Lichtstreuung eingestellt werden. Gleiche Bauteile der Ausführungsform gemäß4 weisen gleiche Bezugsziffern wie die Bauteile der Ausführungsform gemäß der3 auf. - Nach einer weiteren Ausführungsform eines Abdeckrahmens
35 gemäß5 ist dieser als ein Fortsatz des Reflektors23 ausgebildet, in dem eine mehrfache Totalreflexion der vom Reflektor23 reflektierten Lichtstrahlen27 erfolgt und dann mittels einer außenseitig angeordneten Prismenstruktur36 eine Lichtauskoppelung quer zu einer optischen Achse37 der Lichtquelle22 erfolgt. Hierdurch ist gewährleistet, dass auch aus einer seitlichen Richtung die Beleuchtung des Abdeckrahmens35 erkannt werden kann. Zu diesem Zweck ist der Fortsatz35 in Verlängerung des Reflektors23 und fluchtend zu dem vorderen Rand des Reflektors23 in Umfangsrichtung angeordnet. Der Fortsatz35 bildet somit eine Teilringfläche, deren Radius im Wesentlichen senkrecht zur optischen Achse37 verläuft. - Der durch die Prismenstruktur
36 bewirkte Lichtaustrittsbereich38 des Fortsatzes35 kann in Umfangsrichtung durchgehend oder sektional begrenzt sein. Der Abstand der Lichtaustrittssektionen kann gleichmäßig oder unterschiedlich sein. Hierdurch lassen sich weitere zusätzliche Brillanzeffekte erzielen. - Für alle genannten Ausführungsbeispiele kann die Ausführung des nicht transparenten Abschnitts bzw. der Erzeugung der verspiegelten Fläche durch Aufbringen einer metallischen Schicht auf das transparente Material erfolgen. Die metallische Schicht kann durch Aufdampfen oder Sputtern erfolgen. Die metallische Beschichtung kann beispielsweise aus Aluminium, Chrom oder Edelstahl bestehen.
Claims (10)
- Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge mit einem Gehäuse, in dem mindestens eine Lichtquelle und ein der Lichtquelle zugeordneter Reflektor angeordnet sind, mit einer die in Lichtabstrahlrichtung vorne angeordnete Öffnung des Gehäuses abschließenden Abschlussscheibe und mit einem im Wesentlichen zwischen der Lichtquelle und der Abschlussscheibe angeordneten Abdeckrahmen, dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckrahmen (
7 ,7' ,7'' ,26 ,31 ,35 ) mit einem ringförmigen oder teilringförmigen Transparenzabschnitt (12 ,13 ,30 ,38 ) versehen ist, der sich in der Farbgebung und/oder der Leuchtwirkung bei eingeschalteter Lichtquelle (22 ) von den anderen Abschnitten des Abdeckrahmens (7 ,7' ,7'' ,26 ,31 ,35 ) und/oder des Reflektors (6 ,23 ) optisch absetzt. - Leuchtvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich an dem ringförmigen Transparenzabschnitt (
12 ,13 ,30 ,38 ) des Abdeckrahmens (7 ,7' ,7'' ,26 ,31 ,35 ) ein nicht transparenter Abschnitt (11 ,14 ) anschließt und das der ringförmige Transparenzabschnitt (12 ,13 ,30 ,38 ) im Bereich einer Randkontur des Abdeckrahmens (7 ,7' ,7'' ,26 ,31 ,35 ) angeordnet ist. - Leuchtvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Transparenzabschnitt (
12 ,13 ) eine in Lichtabstrahlrichtung hintere Randkontur (12 ) und/oder eine in Lichtabstrahlrichtung vordere Randkontur (13 ) des Abdeckrahmens (7 ,7' ,7'' ) bildet. - Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Transparenzabschnitt (
12 ,13 ) des Abdeckrahmens (7 ,7' ,7'' ) zugeordnete Lichtquelle derart positioniert ist, dass eine gleichmäßige Hinterleuchtung des Transparenzabschnitts (12 ,13 ) im eingeschalteten Zustand der Lichtquelle erfolgt. - Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckrahmen (
7 ,7' ,7'' ,26 ,31 ,35 ) aus einem Glasmaterial oder einem amorphen Kunststoffmaterial besteht, wobei der nicht transparente Abschnitt (12 ,13 ,30 ,38 ) durch eine metallische, metalloxidische oder pigmentierte Beschichtung gebildet ist. - Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckrahmen (
26 ,31 ,35 ) ausschließlich in Fortsetzung eines vorderen Randes des Reflektors (23 ) nach vorne erstreckt und derart eingefärbt und/oder geformt ist, dass sich der Abdeckrahmen (26 ,31 ,35 ) auch im eingeschalteten Zustand der Lichtquelle (22 ) von dem Reflektor (23 ) optisch absetzt. - Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass Abdeckrahmen (
26 ,31 ,35 ) in Umfangsrichtung durchgehend als linienförmiges Kunststoffteil geformt ist, derart, dass das direkt von der den Reflektor (23 ) zugeordnete Lichtquelle (22 ) ausgesandte Licht und/oder von demselben Reflektor (23 ) reflektierte Licht (27 ) erfasst wird. - Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckrahmen (
26 ,31 ,35 ) Optikelemente (33 ,36 ) oder eine verspiegelte Fläche (29 ) aufweist, derart, dass ein Teil des von der Lichtquelle (22 ) ausgesandten Lichtes in Richtung eines Lichtaustrittsbereiches (30 ,38 ) geführt und/oder im Wesentlichen senkrecht zu einer optischen Achse (37 ) der Lichtquelle (22 ) reflektiert wird. - Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Abdeckrahmens (
26 ,31 ,35 ) mit Ausnahme des vorderen Lichtaustrittsbereiches (30 ,38 ) mit einer nicht transparenten Beschichtung versehen ist. - Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtaustrittsbereich (
30 ,38 ) in Umfangsrichtung des Abdeckrahmens (26 ,31 ,35 ) durchgehend oder partiell unterbrochen ausgebildet ist.
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| EP2019257A1 (de) * | 2007-07-27 | 2009-01-28 | Stanley Electric Co., Ltd. | Fahrzeugbeleuchtungsanordnung und Lichtführungslinse zur Verwendung in einer Fahrzeugbeleuchtungsanordnung |
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2004
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| EP1862728A1 (de) * | 2006-05-29 | 2007-12-05 | Peugeot Citroën Automobiles S.A. | Beleuchtungs- und/oder Signalvorrichtungen für Fahrzeuge mit einer metallisierten Abdeckscheibe |
| EP2019257A1 (de) * | 2007-07-27 | 2009-01-28 | Stanley Electric Co., Ltd. | Fahrzeugbeleuchtungsanordnung und Lichtführungslinse zur Verwendung in einer Fahrzeugbeleuchtungsanordnung |
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