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DE102004023594A1 - Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge - Google Patents

Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge Download PDF

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DE102004023594A1
DE102004023594A1 DE102004023594A DE102004023594A DE102004023594A1 DE 102004023594 A1 DE102004023594 A1 DE 102004023594A1 DE 102004023594 A DE102004023594 A DE 102004023594A DE 102004023594 A DE102004023594 A DE 102004023594A DE 102004023594 A1 DE102004023594 A1 DE 102004023594A1
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DE
Germany
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cover frame
lighting device
light source
light
reflector
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102004023594A
Other languages
English (en)
Inventor
Heinrich Roling
Ralf Rochotzki
Matthias Kalwa
Egbert Rath
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hella GmbH and Co KGaA
Original Assignee
Hella KGaA Huek and Co
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Filing date
Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/0029Spatial arrangement
    • B60Q1/0041Spatial arrangement of several lamps in relation to each other
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S43/00Signalling devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. brake lamps, direction indicator lights or reversing lights
    • F21S43/50Signalling devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. brake lamps, direction indicator lights or reversing lights characterised by aesthetic components not otherwise provided for, e.g. decorative trim, partition walls or covers
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S41/00Illuminating devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. headlamps
    • F21S41/20Illuminating devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. headlamps characterised by refractors, transparent cover plates, light guides or filters
    • F21S41/24Light guides
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S43/00Signalling devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. brake lamps, direction indicator lights or reversing lights
    • F21S43/20Signalling devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. brake lamps, direction indicator lights or reversing lights characterised by refractors, transparent cover plates, light guides or filters
    • F21S43/235Light guides

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge mit einem Gehäuse, in dem mindestens eine Lichtquelle und ein der Lichtquelle zugeordneter Reflektor angeordnet sind, mit einer die in Lichtabstrahlrichtung vorne angeordnete Öffnung des Gehäuses abschließenden Abschlussscheibe und mit einem im Wesentlichen zwischen der Lichtquelle und der Abschlussscheibe angeordneten Abdeckrahmen, wobei der Abdeckrahmen mit einem ringförmigen oder teilringförmigen Transparenzabschnitt versehen ist, der sich in der Farbgebung und/oder der Leuchtwirkung bei eingeschalteter Lichtquelle von den anderen Abschnitten des Abdeckrahmens und/oder des Reflektors optisch absetzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge mit einem Gehäuse, in dem mindestens eine Lichtquelle und ein der Lichtquelle zugeordneter Reflektor angeordnet sind, mit einer die in Lichtabstrahlrichtung vorne angeordnete Öffnung des Gehäuses abschließenden Abschlussscheibe und mit einem im Wesentlichen zwischen der Lichtquelle und der Abschlussscheibe angeordneten Abdeckrahmen.
  • Es ist aus dem Stand der Technik bekannt, zusätzliche Lichtfunktionen durch Integration von Lichtleitern in eine Leuchtvorrichtung bekannter Bauart bereitzustellen. Beispielsweise ist aus der DE 102 08 140 A1 eine Leuchtvorrichtung mit einer Lichtquelle, einem Reflektor und einer Abschlussscheibe bekannt, wobei zwischen der Abschlussscheibe und dem Reflektor stabförmige Lichtleiter vorgesehen sind, in die mittels stirnseitig an denselben angeordneter Zusatzlichtquellen Licht eingespeist wird. Dabei durchsetzen die Lichtleiter die Abstrahlfläche des von der Hauptlichtquelle emittierten Lichtes. Aus der DE 102 00 359 A1 ist ein zusätzlicher Lichtleiter bekannt, der eine transparente Abdeckung einer Hauptlichtquelle der Leuchtvorrichtung bildet. Eine zusätzliche Lichtquelle ist an einem freien Ende des Lichtleiters zur Einspeisung des Lichtes in demselben angeordnet. Aus der DE 102 06 925 A1 ist zur Bildung eines kreisförmigen Positionslichtes ein hohlzylinderförmiger Lichtleiter vorgesehen, der zugleich ein Gehäuse der als ein Projektionsscheinwerfermodul ausgebildeten Leuchtvorrichtung bildet. Diese bekannten Leuchtvorrichtungen haben gemein, dass die Lichtleiter im Zusammenwirken mit einer zusätzlichen Lichtquelle zur Erzeugung einer zusätzlichen Lichtfunktion, wie beispielsweise Positionslicht, Blinklicht, dienen.
  • Aus der DE 40 41 012 C2 ist eine Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge mit einem Gehäuse bekannt, in dem eine Lichtquelle, ein der Lichtquelle zugeordneter Reflektor und ein sich vorne an den Reflektor anschließender Abdeckrahmen angeordnet sind. Die Abstrahlfläche der Leuchtvorrichtung bzw. die Öffnung des Gehäuses ist durch eine Abschlussscheibe abgedeckt. Der Abdeckrahmen erstreckt sich mit einem flächigen transparenten Abschnitt im Bereich einer Abstrahlfläche des durch die Lichtquelle emittierten bzw. durch den Reflektor reflektierten Lichtes. An dem transparenten Abschnitt schließt sich ein nicht transparenter Rahmenabschnitt an, der als Begrenzung des von der Leuchtvorrichtung emittierten Lichtbündels dient. Eine Beleuchtungsfunktion kommt dem Abdeckrahmen nicht zu.
  • Aus der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung 102 58 293.9 ist eine Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge mit einem Gehäuse sowie mindestens einer in demselben angeordneten Lichtquelle, einem Reflektor sowie einem Abdeckrahmen bekannt. Der Abdeckrahmen weist eine Durchtrittsöffnung für das von der Leuchtvorrichtung abgestrahlte Lichtbündel auf, wobei ein diese Abstrahlfläche begrenzender Ringbereich des Abdeckrahmens transparent bzw. eingefärbt ausgebildet ist und somit eine verzierende Wirkung der Leuchtvorrichtung erzeugt, ohne dass eine optische Hervorhebung einer Kontur des Abdeckrahmens selbst erfolgt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge derart weiterzubilden, dass auf einfache Weise das optische Erscheinungsbild der Leuchtvorrichtung insbesondere im ausgeschalteten Zustand der Hauptleuchtfunktion verbessert wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckrahmen mit einem ringförmigen oder teilringförmigen Transparenzabschnitt versehen ist, der sich in der Farbgebung und/oder der Leuchtwirkung bei eingeschalteter Lichtquelle von den anderen Abschnitten des Abdeckrahmens und/oder des Reflektors optisch absetzt.
  • Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass Teilbereiche des durch das Gehäuse der Leuchtvorrichtung umfassten Raumes optisch hervorgehoben sind und damit ohne Ausübung einer Lichtfunktion die Aufmerksamkeit eines Verkehrsteilnehmers auf die Leuchtvorrichtung, insbesondere auf den Abdeckrahmen, richten. Hierdurch kann zum einen ein ansprechendes Tag-/Nachtdesign der Leuchtvorrichtung erzielt werden. Zum anderen ergibt sich hierdurch eine zusätzliche Signalwirkung für die Verkehrsteilnehmer, was der Verkehrssicherheit förderlich ist.
  • Nach einer ersten Variante der Erfindung weist ein an sich nicht transparenter Abdeckrahmen einen teilringförmigen oder ringförmigen Transparenzabschnitt auf, der sich im Bereich einer Kante des Abdeckrahmens erstreckt. Im Zusammenwirken mit einer hinter dem Abdeckrahmen angeordneten Lichtquelle wird lediglich dieser Transparenzabschnitt beleuchtet zur Erzeugung eines Tag-/Nachtdesigns der Leuchtvorrichtung.
  • Vorzugsweise erstreckt sich der Transparenzabschnitt entlang einer hinteren Randkontur oder einer vorderen Randkontur des Abdeckrahmens und bewirkt somit eine optische Hervorhebung von Konturen des Abdeckrahmens selbst. Alternativ kann der Transparenzabschnitt auch in solchen Abschnitten des Abdeckrahmens verlaufen, die unterschiedliche Lichtfunktionsgehäuseabschnitte begrenzen. Auf diese Weise können unterschiedliche Gehäuseabschnitte hervorgehoben werden, die zu unterschiedlichen Lichtfunktionen korrespondieren.
  • Nach einer weiteren Variante der Erfindung erstreckt sich der Abdeckrahmen als ein sich am vorderen Rand des Reflektors anschließender Fortsatz, der derart geformt und/oder eingefärbt ist, dass eine optische Hervorhebung des Ab deckrahmens auch im ausgeschalteten Zustand der Lichtquelle gegeben ist. Vorteilhaft können sich hierdurch optische Wirkungen erzielen, die zum einen die Designmöglichkeiten der Leuchtvorrichtung erweitern und zum anderen eine bessere Lichtausbeute bewirken.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann der Abdeckrahmen Optikelemente oder eine verspiegelte Fläche aufweisen, so dass eine zielgerichtete Führung des Lichtes in Richtung eines Lichtaustrittsbereiches des Abdeckrahmens erfolgen kann. Durch seitliche Abstrahlung des Lichtes aus dem Abdeckrahmen kann eine Seitenbeleuchtung der Kontur der Leuchtvorrichtung bewirkt werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Vorderansicht einer Leuchtvorrichtung mit einem Abdeckrahmen nach einer ersten Ausführungsform, bei dem eine hintere Randkontur lichtdurchlässig ausgebildet ist,
  • 2 eine schematische Vorderansicht der Leuchtvorrichtung gemäß 1 mit einem Abdeckrahmen, dessen vordere Randkontur lichtdurchlässig ausgebildet ist,
  • 3 einen Vertikalschnitt durch eine Leuchtvorrichtung mit einem sich an den vorderen Rand eines Reflektors anschließenden Abdeckrahmen nach einer ersten Ausführungsform,
  • 4 einen Vertikalschnitt durch eine Leuchtvorrichtung mit einem sich an den vorderen Rand eines Reflektors anschließenden Abdeckrahmen nach einer zweiten Ausführungsform und
  • 5 einen Vertikalschnitt durch eine Leuchtvorrichtung mit einem sich an den vorderen Rand eines Reflektors anschließenden Abdeckrahmen nach einer dritten Ausführungsform.
  • Eine Leuchtvorrichtung 1 nach einer ersten Ausführungsform gemäß 1 und 2 besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse 2, das in eine untere Hauptgehäusekammer 3 und eine obere kleinere Nebengehäusekammer 4 aufgeteilt ist. In der Hauptgehäusekammer 3 ist ein Reflektor 6 sowie in einer Öffnung 5 des Reflektors 6 einsetzbare nicht dargestellte Lichtquelle und ein den Reflektor 6 abdeckenden Abdeckrahmen 7 angeordnet. Die hierdurch in der Hauptgehäusekammer 3 gebildete Lichtfunktion kann beispielsweise ein Abblendlicht oder Fernlicht sein.
  • In der oberen Nebengehäusekammer 4 ist ein Reflektor 8 sowie in einer Öffnung 9 des Reflektors 8 einsetzbare, nicht dargestellte Lichtquelle vorgesehen, um eine Zusatzlichtfunktion, beispielsweise Blinklichtfunktion, zu erzeugen.
  • Die Hauptgehäusekammer 3 und die Nebengehäusekammer 4 sind durch eine Trennwand 10 voneinander getrennt.
  • Nach einer ersten Ausführungsform des Abdeckrahmens 7 gemäß 1 ist ein Abdeckrahmen 7 vorgesehen, der einen den Reflektor 6 abdeckenden flächigen nichttransparenten Abschnitt 11 aufweist. In einem Knickbereich (Unstetigkeitsbereich) der Fläche des Abdeckrahmens 7' ist ein teilringförmiger Transparenzabschnitt 12 des Abdeckrahmens 7' vorgesehen, der im eingeschalteten Zustand einer im hinteren Bereich der Hauptgehäusekammer 3 angeordneten Lichtquelle beleuchtet wird und eine Innenkontur des Abdeckrahmens 7' optisch hervorhebt. Hierdurch können beispielsweise Grenzlinien zwischen unterschiedlichen Flächenabschnitten des Abdeckrahmens 7' optisch hervorgehoben werden. Alternativ kann dieser Transparenzabschnitt 12 auch eine hintere Randkontur des Abdeckrahmens 7' bilden. Der Transparenzabschnitt 12 kann bogenförmig, teilweise geradlinig, teilweise bogenförmig, aber im Wesentlichen linienförmig verlaufen.
  • Nach einer zweiten Ausführungsform des Abdeckrahmens 7 gemäß 2 ist ein Abdeckrahmen 7'' vorgesehen, der lediglich im Bereich einer vorderen Randkontur einen Transparenzabschnitt 13 aufweist. Der nach innen weisende Bereich des Abdeckrahmens 7'' ist als ein nicht transparenter Abschnitt 14 ausgebildet, der beispielsweise durch Aufbringen einer metallischen, metalloxi dischen oder pigmentierten Beschichtung auf einen aus einem Glasmaterial oder einem amorphen Kunststoff, wie beispielsweise PC, PMMA, etc., hergestellten Kunststoff gebildet ist. Im eingeschalteten Zustand einer nicht dargestellten Lichtquelle kann diese vordere Randkontur des Abdeckrahmens 7'' beleuchtet und damit eine Brillanz des Abdeckrahmens 7 insgesamt erzeugt werden.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform einer Leuchtvorrichtung 20 gemäß 3 bis 5 ist in einem Gehäuse 21 eine Lichtquelle 22, ein Reflektor 23, eine die Lichtquelle 22 nach vorne hin nicht sichtbar machende Blendkappe 24 sowie eine Abschlussscheibe 25 vorgesehen. An einem vorderen Rand des Reflektors 23 erstreckt sich ein im Querschnitt v-förmiger Abdeckrahmen 26, der ein an den Reflektor 23 reflektiertes Randlichtbündel 27 der Lichtquelle 22 erfasst. Der Abdeckrahmen 26 verläuft ringförmig in Umfangsrichtung des vorderen Randes des Reflektors 23 und ist in Lichtaustrittsrichtung verjüngend ausgebildet. Der Abdeckrahmen 26 weist zwei Schenkel 28 auf mit einem solchen Öffnungswinkel, dass ein Randlichtbündel 27 der Lichtquelle 22 erfasst wird. Der Abdeckrahmen 26 ist aus einem transparenten Kunststoffmaterial hergestellt – siehe oben beschriebene Ausführungsbeispiele –, wobei die Schenkel 28 eine verspiegelte Fläche 29 aufweisen, so dass das auf dieselben auftreffende Licht 27 in Richtung eines vollständig transparenten Lichtaustrittsbereichs 30 im Scheitel des Abdeckrahmens 26 austreten kann. Es ergibt sich hierdurch im eingeschalteten Zustand der Lichtquelle 22 eine Beleuchtung des ringförmigen Abdeckrahmens 26.
  • Vorzugsweise ist das transparente Grundmaterial des Abdeckrahmens 26 eingefärbt ausgebildet, so dass der Abdeckrahmen 26 auch im ausgeschalteten Zustand der Lichtquelle 22 optisch gegenüber dem Reflektor 23 hervortritt.
  • Beispielsweise kann der Abdeckrahmen 26 blau eingefärbt sein, so dass er im eingeschalteten Zustand der Lichtquelle 22 das Vorliegen eines Xenon-Scheinwerfers imitiert.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform eines Abdeckrahmens 31 gemäß 4 sind zwei verspiegelte Schenkel 32 und ein mit Optikelementen 33 versehener Scheitel 34 vorgesehen. Durch das Optikelement 33, das eine Prismenstruktur bzw. eine Zylinderstruktur aufweisen kann, kann eine vorgegebene Lichtstreuung eingestellt werden. Gleiche Bauteile der Ausführungsform gemäß 4 weisen gleiche Bezugsziffern wie die Bauteile der Ausführungsform gemäß der 3 auf.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform eines Abdeckrahmens 35 gemäß 5 ist dieser als ein Fortsatz des Reflektors 23 ausgebildet, in dem eine mehrfache Totalreflexion der vom Reflektor 23 reflektierten Lichtstrahlen 27 erfolgt und dann mittels einer außenseitig angeordneten Prismenstruktur 36 eine Lichtauskoppelung quer zu einer optischen Achse 37 der Lichtquelle 22 erfolgt. Hierdurch ist gewährleistet, dass auch aus einer seitlichen Richtung die Beleuchtung des Abdeckrahmens 35 erkannt werden kann. Zu diesem Zweck ist der Fortsatz 35 in Verlängerung des Reflektors 23 und fluchtend zu dem vorderen Rand des Reflektors 23 in Umfangsrichtung angeordnet. Der Fortsatz 35 bildet somit eine Teilringfläche, deren Radius im Wesentlichen senkrecht zur optischen Achse 37 verläuft.
  • Der durch die Prismenstruktur 36 bewirkte Lichtaustrittsbereich 38 des Fortsatzes 35 kann in Umfangsrichtung durchgehend oder sektional begrenzt sein. Der Abstand der Lichtaustrittssektionen kann gleichmäßig oder unterschiedlich sein. Hierdurch lassen sich weitere zusätzliche Brillanzeffekte erzielen.
  • Für alle genannten Ausführungsbeispiele kann die Ausführung des nicht transparenten Abschnitts bzw. der Erzeugung der verspiegelten Fläche durch Aufbringen einer metallischen Schicht auf das transparente Material erfolgen. Die metallische Schicht kann durch Aufdampfen oder Sputtern erfolgen. Die metallische Beschichtung kann beispielsweise aus Aluminium, Chrom oder Edelstahl bestehen.

Claims (10)

  1. Leuchtvorrichtung für Fahrzeuge mit einem Gehäuse, in dem mindestens eine Lichtquelle und ein der Lichtquelle zugeordneter Reflektor angeordnet sind, mit einer die in Lichtabstrahlrichtung vorne angeordnete Öffnung des Gehäuses abschließenden Abschlussscheibe und mit einem im Wesentlichen zwischen der Lichtquelle und der Abschlussscheibe angeordneten Abdeckrahmen, dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckrahmen (7, 7', 7'', 26, 31, 35) mit einem ringförmigen oder teilringförmigen Transparenzabschnitt (12, 13, 30, 38) versehen ist, der sich in der Farbgebung und/oder der Leuchtwirkung bei eingeschalteter Lichtquelle (22) von den anderen Abschnitten des Abdeckrahmens (7, 7', 7'', 26, 31, 35) und/oder des Reflektors (6, 23) optisch absetzt.
  2. Leuchtvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich an dem ringförmigen Transparenzabschnitt (12, 13, 30, 38) des Abdeckrahmens (7, 7', 7'', 26, 31, 35) ein nicht transparenter Abschnitt (11, 14) anschließt und das der ringförmige Transparenzabschnitt (12, 13, 30, 38) im Bereich einer Randkontur des Abdeckrahmens (7, 7', 7'', 26, 31, 35) angeordnet ist.
  3. Leuchtvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Transparenzabschnitt (12, 13) eine in Lichtabstrahlrichtung hintere Randkontur (12) und/oder eine in Lichtabstrahlrichtung vordere Randkontur (13) des Abdeckrahmens (7, 7', 7'') bildet.
  4. Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Transparenzabschnitt (12, 13) des Abdeckrahmens (7, 7', 7'') zugeordnete Lichtquelle derart positioniert ist, dass eine gleichmäßige Hinterleuchtung des Transparenzabschnitts (12, 13) im eingeschalteten Zustand der Lichtquelle erfolgt.
  5. Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckrahmen (7, 7', 7'', 26, 31, 35) aus einem Glasmaterial oder einem amorphen Kunststoffmaterial besteht, wobei der nicht transparente Abschnitt (12, 13, 30, 38) durch eine metallische, metalloxidische oder pigmentierte Beschichtung gebildet ist.
  6. Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckrahmen (26, 31, 35) ausschließlich in Fortsetzung eines vorderen Randes des Reflektors (23) nach vorne erstreckt und derart eingefärbt und/oder geformt ist, dass sich der Abdeckrahmen (26, 31, 35) auch im eingeschalteten Zustand der Lichtquelle (22) von dem Reflektor (23) optisch absetzt.
  7. Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass Abdeckrahmen (26, 31, 35) in Umfangsrichtung durchgehend als linienförmiges Kunststoffteil geformt ist, derart, dass das direkt von der den Reflektor (23) zugeordnete Lichtquelle (22) ausgesandte Licht und/oder von demselben Reflektor (23) reflektierte Licht (27) erfasst wird.
  8. Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckrahmen (26, 31, 35) Optikelemente (33, 36) oder eine verspiegelte Fläche (29) aufweist, derart, dass ein Teil des von der Lichtquelle (22) ausgesandten Lichtes in Richtung eines Lichtaustrittsbereiches (30, 38) geführt und/oder im Wesentlichen senkrecht zu einer optischen Achse (37) der Lichtquelle (22) reflektiert wird.
  9. Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Abdeckrahmens (26, 31, 35) mit Ausnahme des vorderen Lichtaustrittsbereiches (30, 38) mit einer nicht transparenten Beschichtung versehen ist.
  10. Leuchtvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtaustrittsbereich (30, 38) in Umfangsrichtung des Abdeckrahmens (26, 31, 35) durchgehend oder partiell unterbrochen ausgebildet ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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FR2901597A1 (fr) * 2006-05-29 2007-11-30 Peugeot Citroen Automobiles Sa Dispositif d'eclairage et/ou de signalisation a glace metallisee pour vehicule
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