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DE102004023224A1 - Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses - Google Patents

Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses Download PDF

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DE102004023224A1
DE102004023224A1 DE200410023224 DE102004023224A DE102004023224A1 DE 102004023224 A1 DE102004023224 A1 DE 102004023224A1 DE 200410023224 DE200410023224 DE 200410023224 DE 102004023224 A DE102004023224 A DE 102004023224A DE 102004023224 A1 DE102004023224 A1 DE 102004023224A1
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DE
Germany
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laser beam
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mold component
engaging
component
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200410023224
Other languages
English (en)
Inventor
Tsuyoshi Kariya Arai
Yasuniro Kariya Kawamoto
Hideki Kariya Okuda
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Denso Corp
Original Assignee
Denso Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Denso Corp filed Critical Denso Corp
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Abstract

Ein Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses, in dem eine zweite Formkomponente 30 in ein Eingriffsloch 24 einer ersten Formkomponente 20 gepasst wird, weist Folgendes auf: einen Formgebungsprozess zum Formen der laserstrahldurchlässigen ersten Formkomponente 20 und der laserstrahlabsorbierenden zweiten Formkomponente 30 jeweils aus Kunstharz, einen Eingriffsprozess zum Passen der zweiten Formkomponente 30 in ein Eingriffsloch 24, das in der ersten Formkomponente 20 ausgebildet ist, während des Formgebungsprozesses, um einen ringförmigen geschlossenen Raum 50 auszubilden, der sich in der Umfangsrichtung des Eingriffslochs 24 in dem Eingriffsgrenzbereich zwischen dem Eingriffsloch 24 und der zweiten Formkomponente 30 erstreckt, und einen Schweißprozess, um den Laserstrahl entlang eines Pfads L1 auszustrahlen, der die zweite Formkomponente 30 durchdringt und die erste Formkomponente 20 erreicht, während er durch den geschlossenen Raum 50 hindurchführt, so dass die erste und zweite Formkomponente 20 und 30 verschweißt und aneinander befestigt werden.

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses, in dem eine zweite Formkomponente in ein Eingriffsloch einer ersten Formkomponente gepasst wird.
  • Gemäß dem Stand der Technik wird beim Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses durch Einpassen einer zweiten Formkomponente in ein Eingriffsloch einer ersten Formkomponente ein Verfahren verwendet, wie es in 23A und 23B gezeigt ist. Bei diesem Verfahren wird zunächst die erste Formkomponente 1 aus einem laserstrahlenabsorbierendem Kunstharz geformt und die zweite Formkomponente 2 wird aus einem laserstrahltransparentem Kunstharz geformt. Dann werden, nachdem die zweite Formkomponente 2 in ein bei der Formgebung in der ersten Formkomponente 1 ausgebildetes Eingriffsloch 3 gepasst wurde, die ersten und zweiten Formkomponenten 1, 2 durch ein Laserstrahlschweißverfahren zusammengeschweißt, welches beispielsweise in der Japanischen Ungeprüften Patentveröffentlichung Nr. 2001-71384 offenbart ist. Genauer gesagt wird ein Laserstrahl entlang eines Ausstrahlungspfads L von der Seite der zweiten Formkomponente 2 zu einer Passoberfläche zwischen der zweiten Formkomponente 2 und dem Eingriffsloch 3 ausgestrahlt, um die erste Formkomponente 1 zu schmelzen. Dann wird die zweite Formkomponente 2 durch die Wärme des geschmolzenen Kunstharzes geschmolzen. Kunstharzhaltige geschmolzene Materialien von den jeweiligen Formkomponenten 1, 2 werden miteinander vermischt. Das kunstharzhaltige Gemisch wird abgekühlt und ausgehärtet um die Formkomponenten 1, 2 aneinander zu befestigen.
  • Jedoch hat das vorstehend erwähnte Verfahren einen Nachteil darin, dass der in 23B gezeigte Spalt 4 in dem Grenzbereich zwischen dem Eingriffsloch 3 und der zweiten Formkomponente 2 ausgebildet wird. Dementsprechend strömt das durch die Bestrahlung des Laserstrahls geschmolzene Kunstharz entlang des Spalts 4 aus der ersten Formkomponente 1 heraus. Wenn das geschmolzene Kunstharz durch den Spalt 4 herausströmt und aus einer Öffnung des Eingriffslochs 3 quellt, wird das geschmolzene Kunstharz so gekühlt und ausgehärtet, dass es einen Grat 6 bildet, der das Erscheinungsbild des kunstharzhaltigen Erzeugnisses verschlechtert, wie dies in 24A gezeigt ist. Da eine Kunstharzmenge in einem geschweißten Abschnitt 5 (siehe 23B) in Folge des Herausströmens des geschmolzenen Kunstharzes geringer wird, werden Hohlräume 7 erzeugt, wie sie in 24B gezeigt sind, nachdem das verbleibende Kunstharz in dem Schweißabschnitt 5 abgekühlt und ausgehärtet ist. In dem Kunstharzerzeugnis, bei dem eine Dichtigkeit des Grenzbereichs zwischen dem Eingriffsloch 3 und der zweiten Formkomponente 2 erforderlich ist, kann die Dichtigkeit durch eine Verbindung zwischen einer Vielzahl von Hohlräumen 7 verschlechtert werden.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, in Hinsicht auf die vorstehend erwähnten Probleme ein Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses zu schaffen, das frei von Graten und Hohlräumen ist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine zweite Formkomponente in ein Eingriffsloch gepasst, das in einer ersten Formkomponente ausgebildet ist, so dass ein geschlossener ringförmiger Raum gebildet wird, der sich in dem Eingriffsgrenzbereich zwischen dem Eingriffsloch und der zweiten Formkomponente in der Umfangsrichtung des Eingriffslochs erstreckt. Der Laserstrahl wird ausgestrahlt, um die erste Formkomponente und die zweite Formkomponente miteinander zu verschweißen und zu befestigen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Laserstrahl entlang eines Ausstrahlungspfads ausgestrahlt, der eine von der ersten und zweiten Formkomponente durchdringt, die eine Laserstrahldurchlässigkeit aufweist, und der die andere aus der ersten und zweiten Formkomponente erreicht, die das Laserstrahlabsorptionsvermögen aufweist, während er durch den geschlossenen Raum in dem Eingriffsgrenzbereich führt. Durch das Ausstrahlen des Laserstrahls entlang dieses Pfads wird aus der anderen von der ersten und zweiten Formkomponente herausströmendes geschmolzenes Kunstharz in dem geschlossenen Raum in dem Eingriffsgrenzbereich versiegelt, wodurch es möglich ist, das Herausströmen des geschmolzenen Kunstharz entlang eines unvermeidbarer Weise in dem Eingriffsgrenzbereich ausgebildeten Spalts zu unterdrücken. Da dementsprechend die Erzeugung von Graten unterdrückt wird, die durch aus einer Öffnung des Eingriffslochs hervorgequollenen geschmolzenen Kunstharz verursacht wird, wird das Erscheinungsbild des Kunstharzerzeugnisses günstig beibehalten. Da zudem eine ausreichende Menge von Kunstharz in einem Abschnitt behalten bleibt, der den geschlossenen Raum bildet, in dem das Schweißen stattfindet, wird die Erzeugung von Hohlräumen unterdrückt. Dementsprechend ist es möglich, ein Kunstharzerzeugnis herzustellen, das eine ausgezeichnete Dichtigkeit in dem Eingriffsgrenzbereich aufweist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung können zwei ringförmige Rippen, die einen Abstand zwischen sich ausgebildet haben, in einer Innenwand des Eingriffslochs vorgesehen sein und der geschlossene Raum kann ausgebildet werden, indem eine Außenwandfläche der zweiten Formkomponente mit Spitzenendflächen der Rippen in Presskontakt gebracht wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung können zwei ringförmige Rippen in einer Außenwand der zweiten Formkomponente vorgesehen sein, wobei ein Abstand zwischen diesen ausgebildet ist, und der geschlossene Raum kann ausgebildet werden, indem die Spitzenendflächen der Rippen mit einer Innenwandfläche des Eingriffslochs in Presskontakt gebracht werden.
  • Dadurch ist es möglich, einen geschlossenen Raum einer erforderlichen Größe einfach und sicher auszubilden.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann der Laserstrahl ausgestrahlt werden, während die zweite Formkomponente in der der Vorstehrichtung der Rippen entgegen gesetzten Richtung gedrückt wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann der Laserstrahl ausgestrahlt werden, während die zweite Formkomponente in der Vorstehrichtung der Rippen gedrückt wird.
  • Daher ist es selbst dann möglich, die Rippen in dichtem Kontakt mit der Außenwandfläche der zweiten Formkomponente oder der Innenwandfläche des Eingriffslochs zu bringen, wenn die Rippen von deren Spitzenendseite infolge des Laserstrahls oder der Wärme des geschmolzenen Kunstharzes damit beginnen, zu schmelzen. Somit ist es selbst dann, wenn die Rippen von deren Spitzenendseite her zu schmelzen beginnen, möglich, sowohl den geschlossenen Raum beizubehalten, als auch das in dem geschlossenen Raum versiegelte geschmolzene Kunstharz zu verdichten. Durch das Verdichten des geschmolzenen Kunstharzes in dem geschlossenen Raum wird die Wirksamkeit beim Verringern der Erzeugung von Hohlräumen verbessert.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann in der ersten Formkomponente ein Eingriffsloch mit einem größeren Lochbereich einer mit einem Boden versehenen Lochgestalt und mit einem kleineren Lochbereich, der zu einer Bodenwandfläche des größeren Lochbereichs geöffnet ist, in der ersten Formkomponente ausgebildet sein, und eine Eingriffsplatte und eine von der Plattenoberfläche der Eingriffsplatte hervorstehende Eingriffsrippe können in der zweiten Formkomponente ausgebildet sein, und der geschlossene Raum wird in dem Grenzbereich ausgebildet, indem die Eingriffsrippe in den kleineren Lochbereich pressgepasst wird und indem ein Abschnitt der Plattenfläche der Eingriffsplatte, der sich von der Eingriffsrippe beabstandet befindet, mit einer Bodenwandfläche des größeren Lochbereichs in Presskontakt gebracht wird Gemäß der vorliegenden Erfindung kann das Eingriffsloch einer mit einem Boden versehenen Lochgestalt in der ersten Formkomponente ausgebildet sein. Ferner wird die Eingriffsplatte in der zweiten Formkomponente während dem Formgebungsprozess ausgebildet, und der geschlossene Raum in dem Eingriffsgrenzbereich wird ausgebildet, indem eine Plattenoberfläche der Eingriffsplatte mit der Bodenwandfläche des Eingriffslochs in Kontakt gebracht wird und indem eine Seitenfläche der Eingriffsplatte mit einem Abschnitt der Seitenwandfläche des Eingriffslochs, der sich von der Bodenwandfläche beabstandet befindet, in Presskontakt gebracht wird.
  • Dadurch wird der geschlossene Raum einfach ausgebildet.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann der Laserstrahl so ausgestrahlt werden, dass der Laserstrahl im Wesentlichen zur gleichen Zeit alle Bereiche des geschlossenen Raums, gesehen in der Erstreckungsrichtung des geschlossenen Raums, passiert. Daher wird die Herstellung des kunstharzhaltigen Erzeugnisses verbessert, da es möglich ist, die Zeit zum Miteinanderverschmelzen der ersten und zweiten Formkomponenten zu verkürzen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann der Laserstrahl so ausgestrahlt werden, dass ein Punkt in dem geschlossenen Raum, durch den der Laserstrahl hindurchführt, im Wesentlichen in der Erstreckungsrichtung des geschlossenen Raums verschoben wird. Daher ist es möglich, ein herkömmliches Gerät zum Ausstrahlen des Laserstrahls bei der Herstellung verschiedener Arten von kunstharzhaltigen Erzeugnissen zu verwenden. Bei einem durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellten Kunstharzerzeugnis werden keine Grate und Hohlräume erzeugt. Somit bietet dieses kunstharzhaltige Erzeugnis ein ausgezeichnetes Erscheinungsbild und eine ausgezeichnete Dichtigkeit in dem Eingriffsgrenzbereich.
  • Die vorliegende Erfindung kann aus der Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung, wie sie nachstehend dargelegt ist, zusammen mit den beiliegenden Zeichnungen vollständig verstanden werden.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • In den Zeichnungen ist:
  • 1 eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt, und 1B ist eine vergrößerte Ansicht des Teils B aus 1A;
  • 2 eine Perspektivansicht des gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung hergestellten Magnetventils;
  • 3A eine Schnittansicht des gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung hergestellten Magnetventils, und 3B ist eine vergrößerte Ansicht des Teils B aus 3A;
  • 4 ein Ablaufdiagramm, das die Verfahrensschritte zum Herstellen des Magnetventils gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 5A eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt, und 5B ist eine vergrößerte Ansicht des Teils B aus 5A;
  • 6 eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 7A eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt, und 7B ist eine vergrößerte Ansicht des Teils B aus 5A;
  • 8 eine Perspektivansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 9A eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt, und 9B ist eine vergrößerte Ansicht des Teils B aus 9A;
  • 10A eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt, und 10B ist eine vergrößerte Ansicht von Teil B aus 10A;
  • 11A eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt, und 11B ist eine vergrößerte Ansicht von Teil B aus 11A;
  • 12A eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt, und 12B ist eine vergrößerte Ansicht des Teils B aus 12A;
  • 13A eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt, und 13B ist eine vergrößerte Ansicht des Teils B aus 13A;
  • 14A eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt, und 14B ist eine vergrößerte Ansicht des Teils B aus 14A;
  • 15 eine Draufsicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 16 eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 17A eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt, und 17B ist eine vergrößerte Ansicht des Teils B aus 17A;
  • 18A ist eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt, und 18B ist eine vergrößerte Ansicht des Teils B aus 18A;
  • 19A eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt, und 19B ist eine vergrößerte Ansicht des Teils B aus 19A;
  • 20 eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 21A eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt, und 21B ist eine vergrößerte Ansicht des Teils B aus 21A;
  • 22A eine Schnittansicht, die ein Herstellungsverfahren eines Magnetventils gemäß dem fünften Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung zeigt, und 22B ist eine vergrößerte Ansicht des Teils B aus 22A;
  • 23A eine Schnittansicht, die ein herkömmliches Herstellungsverfahren eines Magnetventils zeigt, und 23B ist eine vergrößerte Ansicht eines Teils B aus 23A; und
  • 24A und 24B veranschaulichen ein kunstharzhaltiges Erzeugnis, das durch das herkömmliche Verfahren gemäß 23B hergestellt wurde.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • Unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen wird eine Vielzahl von Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • (Erstes Ausführungsbeispiel)
  • In 2, 3A und 3B ist ein Magnetventil gezeigt, das ein kunstharzhaltiges Erzeugnis ist, welches gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung hergestellt wurde. Das Magnetventil 10 lässt ein Ventilelement, das in einem Innenloch 22 eines Hauptkörpers 20 aufgenommen ist, hin und herbewegen, indem elektrischer Strom zu einer in dem Hauptkörper 20 eingebetteten Spule zugeführt wird. Das Magnetventil 10 öffnet oder schließt einen Fluiddurchlass, der durch jeweilige Innenlöcher 22, 23 des Hauptkörpers 20 bzw. eines Kappenkörpers 30 ausgebildet ist, in Antwort auf die Hin- und Herbewegung des Ventilelements, um den Fluidfluss zu steuern.
  • Es wird ein Aufbau des Magnetventils 10 beschrieben.
  • Der Hauptkörper 20 als eine erste Formkomponente und der Kappenkörper 30 als eine zweite Komponente sind jeweils aus Kunstharz hergestellt, um einen Zylinder zu bilden. Das Innenloch 22 des Hauptkörpers 20 hat einen größeren Lochbereich 24 und einen kleineren Lochbereich 25 in dieser Reihenfolge gesehen von einer Öffnung 221. Der größere Lochbereich 24 hat eine Bodenwand und in einem Mittelbereich einer Fläche 241 der Bodenwand öffnet sich der kleinere Lochbereich 25. Die Bodenwandfläche 221 des größeren Lochbereichs 24 ist eine ringförmige ebene Fläche, die sich von dem Außenumfang der Öffnung 221 des kleineren Lochbereichs 25 nach außen erstreckt. Der Kappenkörper 30 hat eine Eingriffsrippe 34 und eine Eingriffsplatte 35 in dieser Reihenfolge, gesehen von einer Öffnung 321 des Innenlochs 32. Die Eingriffsrippe 34 ist so in den kleineren Lochbereich 25 eingepasst, dass das Innenloch 32 mit dem Innenloch 22 in Verbindung ist. Die Eingriffsplatte 35 ist an einer der Öffnung entgegengesetzten Seite ausgebildet, so dass sie eine ringförmige Gestalt hat, und sie ist in den größeren Lochbereich 24 gepasst. Eine Plattenfläche 351 in einer Außenwandfläche der Eingriffsplatte 35 an der Eingriffsrippenseite ist eine ringförmige ebene Fläche und ist in der Umfangsrichtung an der Bodenwandfläche 241 des größeren Lochbereichs 24 angeschweißt. Durch dieses Anschweißen wird der Eingriffsgrenzbereich zwischen der Eingriffsplatte 35 und dem größeren Lochbereich 24 abgedichtet.
  • Als nächstes wird ein Verfahren zum Herstellen des Magnetventils 10 unter Bezugnahme auf das in 4 gezeigte Ablaufdiagram beschrieben.
  • Bei Schritt S1 wird der Hauptkörper 20 mit der Laserstrahlabsorptionsfähigkeit aus Kunstharz geformt, wie in 5A und 5B gezeigt ist, so dass eine Spule darin eingesetzt ist. Thermoplastisches Kunstharz wird verwendet, so dass die Absorptionsfähigkeit des verwendeten Laserstrahls hoch ist und die Laserstrahldurchlässigkeit bevorzugter Weise 5% oder weniger beträgt. Das verwendete thermoplastische Kunstharz ist beispielsweise Polyamid, Polypropylen, Acrylonitrilinstyrenkopolymer und Polybutylenterephthalat, oder ein solches Kunstharz, das mit einem Farbstoff wie zum Beispiel kohlenschwarz, oder mit verschiedenen Zusätzen vermengt ist.
  • Bei Schritt 1 dieses Ausführungsbeispiels, werden, wie in 5A und 5B gezeigt ist, zwei Rippen 26 und 27, die von der Bodenwandfläche 241 des größeren Lochbereichs 24 in dem Hauptkörper 20 in Richtung der Öffnung 221 hervorstehen, bei der Formgebung ausgebildet. Die beiden an einem Spalt zwischen den beiden (Körpern) ausgebildeten Rippen 26, 27 erstrecken sich ringförmig in der Umgangsrichtung der Bodenwandfläche 241. Die jeweiligen Rippen 26, 27 haben ebene Spitzenendflächen 261 und 271, die parallel zu der Bodenwandfläche 241 sind und sie werden von dem proximalen Ende zu dem distalen Ende allmählich dünner.
  • Bei Schritt S2 wird der die Laserstrahldurchlässigkeit aufweisende Kappenkörper 30 aus Kunstharz geformt, wie dies in 6 gezeigt ist. Der Kappenkörper 30 wird aus thermoplastischem Kunstharz geformt, so dass die Absorptionsfähigkeit des verwendeten Laserstrahls niedriger als die des Hauptkörpers 20 wird und bevorzugter Weise 25% oder weniger beträgt. Das verwendete thermoplastische Kunstharz ist beispielsweise Polyamid, Polypropylen, Acrylonitril-Styrenkopolymer und Polybutylenterephthalat, oder jene Kunstharze, zu denen ein Aufheller oder unterschiedliche Zusätze mit einer ausreichend geringen Absorptionsfähigkeit des verwendeten Laserstrahls beigemengt sind.
  • Die Schritte S1 und S2 entsprechen dem Formgebungsprozess.
  • Bei Schritt S3 werden, nachdem das Ventilelement in das Innenloch 22 des Hauptkörpers 20 eingesetzt ist, die Eingriffsrippe 34 und die Eingriffsplatte 35 des Kappenkörpers 30 in den kleineren Lochbereich 25 und den größeren Lochbereich 24 des Innenlochs 22 in dem Hautkörper 20 eingepasst, wie dies in 7 gezeigt ist. Zu diesem Zeitpunkt wird die Eingriffsplatte 35 gegen die Bodenwandfläche 241 des größeren Lochbereichs 24 gepresst, so dass die Plattenfläche 351 der Eingriffsplatte 35 mit den Spitzenendflächen 261 und 271 der jeweiligen Rippen 26 und 27 des größeren Lochbereichs 24 in Presskontakt gebracht werden. Dadurch wird in dem Eingriffsgrenzbereich zwischen der Eingriffsplatte 35 und dem größeren Lochbereich 24 ein geschlossener Raum 50 ausgebildet, der durch gegenüberliegende Seitenflächen 262 und 272 der Rippen 26 und 27, die Bodenwandfläche 241 des größeren Lochbereichs 24 und die Plattenfläche 351 der Eingriffsplatte 35 umgeben ist und sich ringförmig in der Umfangsrichtung des größeren Lochbereichs 24 erstreckt. Dementsprechend entspricht der Schritt 3 einem Eingriffsschritt und zumindest der größere Lochbereich des Innenlochs 22 entspricht einem Eingriffsloch.
  • Bei Schritt 4 wird, wie in 1A und 1B gezeigt ist, der Laserstrahl zu dem Eingriffsgrenzbereich zwischen der Eingriffsplatte 35 und dem größeren Lochbereich 24 ausgestrahlt, um den Hauptkörper 20 an den Kappenkörper 30 anzuschweißen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Laserstrahl von der Seite des Kappenkörpers 30 zu dem Hauptkörper 20 in der der Vorstehrichtung der Rippen 26 und 27 entgegengesetzten Richtung entlang eines durch den geschlossenen Raum 50 hindurchführenden Pfad L1 ausgestrahlt. Zudem ist es zu diesem Zeitpunkt möglich, die Schweißzeit zu verkürzen, indem der Laserstrahl so ausgestrahlt wird, dass der Laserstrahl gleichzeitig nahezu durch alle Bereiche des sich in der Umfangsrichtung erstreckenden geschlossenen Raums 50 hindurchführt, wie dies schematisch in 8 gezeigt ist. Ein den Laserstrahl erzeugender Laser kann beispielsweise aus einem Festkörperlaser, wie zum Beispiel einem Glaslaser, einem Rubinlaser, einem Y-AG-Laser oder einem Titansaphierlaser, aus einem Gaslaser, wie zum Beispiel einem He-Ne-Laser, einem CO2-Laser, einem Edelgasionenlaser oder einem Excimerlaser, oder aus einem Halbleiterlaser ausgewählt werden und unter Berücksichtigung der den Hauptkörper 20 und den Kappenkörper 30 bildenden Kunstharzkomponenten bei einer geeigneten Ausgabeenergie verwendet werden. Diesbezüglich ist es möglich, durch Steuern des von dem Laser ausgestrahlten Laserstrahls durch ein Prisma und durch Regulieren der Ausstrahlrichtung mit einem Spiegel, den Laserstrahl im Wesentlichen zur gleichen Zeit durch alle sich in dem geschlossenen Raum 50 erstreckenden Bereiche hindurchzuführen.
  • Wie in 1A und 1B gezeigt ist, führt der entlang des Pfads L1 ausgestrahlte Laserstrahl durch den laserstrahldurchlässigen Kappenkörper 30 und wird durch einen Abschnitt 221a absorbiert, der dem geschlossenen Raum 50 an der Bodenwandfläche 241 des größeren Lochbereichs 24 in dem laserstrahlabsorbierenden Hauptkörper 20 ausgesetzt ist. Der Abschnitt 221a, der den Laserstrahl absorbiert, wird geschmolzen und das geschmolzene Kunstharz fließt in den geschlossenen Raum 50 und wird darin versiegelt. Das in dem geschlossenen Raum 50 versiegelte Kunstharz wird mit einem Abschnitt 351a der Plattenfläche 351 in der Eingriffsplatte 35, der dem geschlossenen Raum 50 ausgesetzt ist, und mit den Seitenflächen 262 und 272 der Rippen 26 und 27, die dem geschlossenen Raum 50 ausgesetzt sind, in Kontakt gebracht, um das die Kontaktabschnitte bildende Kunstharz durch die Wärmeübertragung zu schmelzen. Die geschmolzenen Kunstharze des Hauptkörpers 20 und des Kappenkörpers 30 werden miteinander vermischt und dann gekühlt und ausgehärtet. Als Ergebnis sind, wie in 3B gezeigt ist, der Hauptkörper 20 und der Kappenkörper 30 über das ausgehärtete kunstharzhaltige Gemisch 52 aneinander befestigt.
  • Der Laserstrahl führt in der der Vorstehrichtung der Rippen 26, 27 entgegengesetzten Richtung durch die vorstehend erwähnte Ausgestaltung des Ausstrahlungspfads L1 hindurch. Dementsprechend ist es wahrscheinlich, dass die laserstrahlabsorbierenden Rippen 26 und 27 von den Spitzenendflächen 261 und 271 her schmelzen, auf welche der Laserstrahl anfänglich ausgestrahlt wird, wie dies schematisch in 1B gezeigt ist. Bei Schritt S4 dieses Ausführungsbeispiels wird der Laserstrahl ausgestrahlt, während die Eingriffsplatte 35 in Richtung der Bodenwandfläche 241 des größeren Lochbereichs 24 gedrückt wird, wie dies in 1A gezeigt ist, d.h., entgegengesetzt der Vorstehrichtung der Rippen 26, 27 gedrückt wird. Somit ist es selbst dann möglich, die Plattenfläche 351 der Eingriffsplatte 35 mit den jeweiligen Rippen 26, 27 in einen dichten Kontakt zu bringen, wenn die Rippen 26 und 27 von den Spitzenendflächen 261 und 271 geschmolzen sind, um den geschlossenen Raum 50 beizubehalten und das in dem geschlossenen Raum 50 versiegelte geschmolzene Kunstharz zu verdichten. Zudem ist es möglich, den Verschweißungszustand zu verstärken, indem ein Absenkbetrag der Eingriffsplatte 35 in den größeren Lochbereich 24 in Übereinstimmung mit dem Schmelzbetrag der Spitzenendflächen 261 und 271 in den Rippen 26 und 27 gesteuert wird.
  • Da gemäß dem vorstehend beschriebenen Herstellungsverfahren das von dem Hauptkörper 20 herausströmende geschmolzene Kunstharz, das mit dem Laserstrahl bestrahlt wird, in dem geschlossenen Raum 50 versiegelt ist, ist es möglich, das Herausströmen des geschmolzenen Kunstharzes entlang eines in dem Eingriffsgrenzbereich erzeugten Spalts 40, wie er in 1B gezeigt ist, zu begrenzen. Somit ist es möglich, die Verschlechterung des Erscheinungsbilds in Folge von Graten abzuschwächen, die durch das aus der Öffnung 221 des größeren Lochbereichs 24 in dem Hauptkörper 20 herausgequollene geschmolzene Kunstharz erzeugt werden. Da zudem die Kunstharzmenge an einer Stelle in dem geschlossenen Raum 50, der der geschweißte Abschnitt wird, ausreichend wird, und das geschmolzene Kunstharz in dem geschlossenen Raum 50 durch das Drücken der Eingriffsplatte 35 verdichtet wird, ist es möglich, die Erzeugung von Hohlräumen in dem ausgehärteten geschmolzenen Kunstharz 52 ausreichend zu begrenzen. Dementsprechend ist ein Magnetventil erhältlich, das ein ausgezeichnetes Erscheinungsbild und eine ausgezeichnete Dichtigkeit in dem Eingriffsgrenzbereich aufweist.
  • (Zweites Ausführungsbeispiel)
  • Ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Herstellen eines Magnetventils 10 ist in 9A bis 11B dargestellt, wobei im Wesentlichen die gleichen Elemente wie in dem ersten Ausführungsbeispiel durch die gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind.
  • Wie in 9A und 9B gezeigt ist, werden bei dem zweiten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens die Rippen 26 und 27 nicht bei Schritt S1 ausgebildet, und statt dessen werden die von der Plattenfläche 351 der Eingriffsplatte 35 in der Dickenrichtung vorstehenden Rippen 36 und 37 gleichzeitig mit der Formgebung des Kappenkörpers 30 ausgebildet. Die beiden Rippen 36, 37 erstrecken sich ringförmig an einem Spalt zwischen den beiden (Körpern) in der Umfangsrichtung des Eingriffs 35. Die Rippen 36, 37 haben jeweils ebene Spitzenendflächen 361, 371 parallel zu der Plattenfläche 351 und werden von dem proximalen Ende zu dem Spitzenende allmählich dünner.
  • Wie in 10A und 10B gezeigt ist, wird bei Schritt S3 die Eingriffsplatte 35 in den größeren Lochbereich 24 eingepasst und in Richtung der Bodenwandfläche 241 des größeren Lochbereichs 24 gedrückt, wobei die Spitzenendflächen 361, 371 der jeweiligen Rippen 36, 37 auf die Bodenwandfläche 241 gepresst werden. Dementsprechend erstreckt sich in dem Eingriffsgrenzbereich zwischen der Eingriffsplatte 35 und dem größeren Lochabschnitt 24 der geschlossene Raum 50, der durch die gegenüberliegenden Seitenflächen 362 und 372 der Rippen 36 und 37, die Bodenwandflächen 241 des größeren Lochbereichs 24 und die Plattenfläche 351 der Eingriffsplatte 35 umgrenzt ist, ringförmig in der Umfangsrichtung des größeren Lochbereichs 24.
  • Ferner wird, wie in 11A und 11B gezeigt ist, bei Schritt 4 der Laserstrahl entlang eines Pfads L2 ausgestrahlt, der sich von der Seite des Kappenkörpers 30 zu dem Hauptkörper 20 durch den geschlossenen Raum 50 in der Vorstehrichtung der Rippen 36 und 37 erstreckt. Zu diesem Zeitpunkt wird der Laserstrahl so ausgestrahlt, dass der Laserstrahl den gesamten Erstreckungsbereich des geschlossenen Raums 50 im Wesentlichen zur gleichen Zeit passiert. Der ausgestrahlte Laserstrahl führt durch den laserstrahldurchlässigen Kappenkörper 30 hindurch und wird in einem Abschnitt 241a an der Bodenwandfläche 241 des laserstrahlabsorbierenden Hauptkörpers 20, der dem geschlossenen Raum 50 ausgesetzt ist, absorbiert. Der den Laserstrahl absorbierende Abschnitt 241a wird geschmolzen und das geschmolzene Kunstharz strömt in den geschlossenen Raum 50 und wird darin versiegelt. Das in dem geschlossenen Raum 50 versiegelte geschmolzene Kunstharz wird mit dem Abschnitt 351a an der Plattenfläche 351 der Eingriffsplatte 35, die dem geschlossenen Raum 50 ausgesetzt ist, und mit den Seitenflächen 362 und 372 der Rippen 36 und 37, die der geschlossenen Fläche 50 ausgesetzt sind, in Kontakt gebracht, um das die Kontaktabschnitte ausbildende Kunstharz zu schmelzen. Auf diese Weise werden die von dem Hauptkörper 20 und dem Kappenkörper 30 ausströmenden Kunstharze miteinander vermischt, das Gemisch wird gekühlt und ausgehärtet, wodurch der Hauptkörper 20 und der Kappenkörper 30 über das ausgehärtete Kunstharzgemisch aneinander befestigt werden.
  • Die Rippen 36 und 37 sind dafür verantwortlich, dass sie von den mit der Bodenwandfläche 261 in Kontakt gebrachten Spitzenendflächen 361 und 371 in Folge der Wärme des von dem Abschnitt 241a an der Bodenwandfläche 241 herausströmenden Kunstharzes schmelzen. Dementsprechend, wird bei Schritt S4 des zweiten Ausführungsbeispiels der Laserstrahl ausgestrahlt, während die Eingriffsplatte 35 in Richtung der Bodenwandfläche 241 des großen Lochbereichs 24, d.h. in der Vorstehrichtung der Rippen 36 und 37 gedrückt wird, wie dies in 11A gezeigt ist. Dadurch ist es selbst dann möglich, wenn die Rippen 36 und 37 von den Spitzenendflächen 361 und 371 geschmolzen sind, die Plattenfläche 351 der Eingriffsplatte 35 mit den jeweiligen Rippen 36, 37 in dichten Kontakt zu bringen, um den geschlossenen Raum 50 beizubehalten, und das in dem geschlossenen Raum 50 versiegelte geschmolzene Kunstharz zu verdichten. Zudem ist es möglich, den verschweißten Zustand genau sicherzustellen, indem ein Absenkbetrag der Eingriffsplatte 35 in den größeren Lochbereich 24 in Übereinstimmung mit dem Schmelzbetrag der Spitzenendflächen 361 und 371 in den Rippen 36 und 37 gesteuert wird.
  • Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren des zweiten Ausführungsbeispiels, wie es vorstehend erwähnt ist, ist es möglich, die Entstehung von durch das entlang des Spalts 40 (siehe 11B) in dem Eingriffsgrenzbereich herausströmenden geschmolzenen Kunstharz verursachten Graten zu begrenzen, da das von dem Hauptkörper 20 durch das Ausstrahlen des Laserstrahls herausströmende geschmolzene Kunstharz in dem geschlossenen Raum 50 versiegelt ist. Da zudem das in dem geschlossenen Raum 50 versiegelte geschmolzene Kunstharz durch den Druck der Eingriffsplatte 35 verdichtet wird, wird die Erzeugung von Hohlräumen beträchtlich verringert.
  • (Drittes Ausführungsbeispiel)
  • Ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Herstellen eines Magnetventils 10 ist in den 12A bis 15 veranschaulicht, wobei im Wesentlichen gleiche Elemente wie die des ersten Ausführungsbeispiels durch die gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind.
  • In dem dritten Ausführungsbeispiel wird der laserstrahldurchlässige Hauptkörper 20 bei Schritt S1 aus Kunstharz geformt und der laserstrahlabsorbierende Kappenkörper 30 wird bei Schritt S2 aus Kunstharz geformt.
  • Wie in 12A und 12B gezeigt ist, werden die Rippen 26 und 27 bei Schritt S1 nicht ausgebildet, und stattdessen werden bei Schritt S2 zwei Rippen 38 und 39, die von einer Seitenfläche 352 einer Außenwandfläche der Eingriffsplatte 35 vorstehen, gleichzeitig mit der Formgebung des Kappenkörpers 30 ausgebildet. Die zwei Rippen 38 und 39 erstrecken sich ringförmig in der Umfangsrichtung an einem Spalt zwischen den beiden (Körpern). Die jeweiligen Rippen 38 und 39 haben gekrümmte Spitzenendflächen 381 und 391 in Gleichförmigkeit mit einer Seitenwandfläche 242 der Innenwandfläche des größeren Lochbereichs 24 und werden von dem proximalen Ende zu dem distalen Ende allmählich dünner.
  • Ferner werden, wie in 13A und 13B gezeigt ist, bei Schritt S3 die Spitzenendflächen 381 und 391 der Eingriffsplatte 35 mit der Seitenwandfläche 242 in Presskontakt gebracht, indem die Eingriffsplatte 35 in den größeren Lochabschnitt 24 gepasst wird. Dadurch erstreckt sich der geschlossene Raum 50, der durch gegenüberliegende Seitenflächen 382 und 392 der Rippen 38 und 39 und die Seitenwandfläche 242 des größeren Lochbereichs 24 umschlossen ist, ringförmig in der Umfangsrichtung des größeren Lochbereichs 24.
  • Zudem wird, wie in 14A und 14B gezeigt ist, bei Schritt 4 der Laserstrahl von Seiten des Hauptkörpers 20 entlang eines Pfads L3, der sich entgegengesetzt zu der Vorstehrichtung der Rippen 38 und 39 durch den geschlossenen Raum 50 zu der Eingriffsplatte 35 erstreckt, ausgestrahlt. Zu diesem Zeitpunkt wird, wie in 15 schematisch gezeigt ist, ein Punkt in dem geschlossenen Raum 50, durch den der Laserstrahl hindurchführt, sequentiell in der Erstreckungsrichtung des geschlossenen Raums 50 verschoben, so dass alle Umfangsbereiche in dem Eingriffsgrenzbereich von dem Laserstrahl passiert werden.
  • Wie in 14A und 14B gezeigt ist, passiert der ausgestrahlte Laserstrahl den laserstrahldurchlässigen Hauptkörper 20 und wird in einem dem geschlossenen Raum 50 ausgesetzten Abschnitt 352a an der Seitenfläche 352 der laserstrahlabsorbierenden Eingriffsplatte 35 absorbiert. Der Abschnitt 352a, der den Laserstrahl absorbiert, wird geschmolzen und das geschmolzene Kunstharz strömt in den geschlossenen Raum 50 und wird darin versiegelt. Das in dem geschlossenen Raum 50 versiegelte geschmolzene Kunstharz wird mit den Seitenflächen 382 und 392, die dem geschlossenen Raum 50 ausgesetzt sind, in Kontakt gebracht, wodurch das den Kontaktabschnitt bildende Kunstharz geschmolzen wird. Auf so eine Weise werden von dem Hauptkörper 20 und dem Kappenkörper 30 herausströmende Kunstharze miteinander vermischt, die dann abkühlen und aushärten. Als ein Ergebnis sind der Hauptkörper 20 und der Kappenkörper 30 über das ausgehärtete kunstharzhaltige Gemisch aneinander befestigt.
  • Da gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren des vorstehend beschriebenen dritten Ausführungsbeispiels das geschmolzene Kunstharz, das von dem mit dem Laserstrahl bestrahlten Kappenkörper 30 herausfließt, in dem geschlossenen Raum 50 versiegelt ist, ist es möglich, die Erzeugung von durch herausströmendes Kunstharz verursachten Graten zu beschränken.
  • (Viertes Ausführungsbeispiel)
  • Ein viertes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Herstellen eines Magnetventils 10 ist in 16 bis 19B veranschaulicht, wobei im Wesentlichen gleiche Elemente wie jene des ersten Ausführungsbeispiels durch die gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind.
  • Wie in 16 gezeigt ist, werden bei Schritt S1 des Herstellungsverfahrens gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel keine Rippen 26 und 27 ausgebildet. Stattdessen wird bei Schritt S1 der Hauptkörper 20 so geformt, dass ein Zusatzwinkel θ1 nahezu zu einem rechten Winkel wird, wobei der Winkel durch die Bodenwandfläche 241 und die Seitenwandfläche 252 des kleineren Lochbereichs 25 aus 16, beispielsweise in dem Querschnitt entlang einer zu der Bodenwandfläche 241 des größeren Lochbereichs 24 senkrechten Ebene definiert ist. Ferner wird der Kappenkörper 30 bei Schritt S2 so geschmolzen, dass ein Winkel θ2 zu einem stumpfen Winkel wird, wobei dieser Winkel durch die Plattenfläche 351 und die Seitenfläche 342 der Eingriffsrippe 34 aus 16, beispielsweise in dem Querschnitt entlang einer zu der Plattenfläche 351 der Eingriffsplatte 35 senkrechten Ebene definiert ist. Durch eine solche Bestimmung der Winkel θ1 und θ2 wird ein proximaler Endabschnitt der Eingriffsrippe 34, der zu dem Grenzbereich der Eingriffsplatte 35 näher ist, größer als die Öffnung 251 des kleineren Lochbereichs 25.
  • Wie in 17A und 17B gezeigt ist, wird bei Schritt S3 die Eingriffsrippe 34 in den kleineren Lochbereich 25 pressgepasst, um die Seitenfläche 342 der Eingriffsrippe 34 an eine die Öffnung 251 in dem kleineren Lochbereich 25 ausbildende Ecke 252a der Seitenwandfläche 252 zu pressen. Dabei wird die Eingriffsplatte 35 in den größeren Lochbereich 24 gepasst, während zwischen der Plattenfläche 351 und der Bodenwandfläche 241 des größeren Lochbereichs 24 ein Spalt 44 beibehalten wird. Ferner wird bei Schritt S3 durch Drücken des Außenumfangs der Eingriffsplatte 35 in Richtung der Bodenwandfläche 241, wie dies in 18A und 18B gezeigt ist, der Außenumfangsabschnitt 351b der Plattenfläche 351, der sich von der Eingriffsrippe 34 beabstandet befindet, mit der Bodenwandfläche 241 in Presskontakt gebracht. Somit erstreckt sich der geschlossene Raum 50, der durch einen Annenumfangsabschnitt 351c der Plattenfläche 351, die Seitenfläche 352 der Eingriffsrippe 34 und die Bodenwandfläche 241 des größeren Lochbereichs 24 umschlossen ist, ringförmig in der Umfangsrichtung des größeren Lochbereichs 24 in der Eingriffsumgrenzung zwischen der Eingriffsplatte 35 und dem größeren Lochbereich 24.
  • Ferner wird, wie in 19A und 19B gezeigt ist, bei Schritt S4 der Laserstrahl ausgestrahlt, während der Außenumfangsabschnitt 351b der Plattenfläche 351 mit der Bodenwandfläche 251 durch den Druck der Eingriffsplatte 351 in Presskontakt gebracht wird. Zu diesem Zeitpunkt wird der Laserstrahl entlang eines Ausstrahlungspfads L4 von Seiten des Kappenkörpers 30 ausgestrahlt, während er in der Vertikalrichtung der Bodenwandfläche 241 durch den geschlossenen Raum 50 zu dem Hauptkörper 20 hindurchführt, so dass der Laserstrahl alle Erstreckungsrichtungsbereiche des geschlossenen Raums 50 nahezu gleichzeitig passiert. Der ausgestrahlte Laserstrahl passiert den laserstrahldurchlässigen Kappenkörper 30 und wird in einem Innenumfangsabschnitt 241b der Bodenwandfläche 241 in dem größeren Lochbereich 24 des laserstrahlabsorbierenden Hauptkörpers 20, der dem geschlossenen Raum 50 ausgesetzt ist, absorbiert. Der Innenumfangsabschnitt 241b der Bodenwandfläche 241, der den Laserstrahl absorbiert, wird geschmolzen und das geschmolzene Kunstharz fließt in den geschlossenen Raum 50 und wird darin versiegelt. Das in dem geschlossenen Raum 50 versiegelte geschmalzene Kunstharz wird mit dem Innenumfangsabschnitt 351c der Plattenfläche 351 in der Eingriffsplatte 35, der dem geschlossenen Raum 50 ausgesetzt ist, und mit einem Abschnitt 342a der Seitenfläche 342 in der Eingriffsrippe 34, der dem geschlossenen Raum 50 ausgesetzt ist, in Kontakt gebracht, und schmelzt das die Kontaktabschnitte bildende Kunststoff. Auf eine solche Weise werden geschmolzene Kunstharze, die von dem Hauptkörper 20 und dem Kappenkörper 30 herausströmen, miteinander vermischt und das Kunstharzgemisch wird abgekühlt und ausgehärtet, während es durch den Druck der Eingriffsplatte 35 verdichtet wird, wobei der Hauptkörper 20 und der Kappenkörper 30 über das ausgehärtete Kunstharzgemisch aneinander befestigt werden.
  • Da gemäß dem vorstehend beschriebenen fünften Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens das von dem Hauptkörper 20 herausströmende geschmolzene Kunstharz, das mit dem Laserstrahl bestrahlt wurde, in dem geschlossenen Raum 50 versiegelt ist, ist es möglich, die Erzeugung von durch das entlang des Spalts 40 in dem Eingriffsgrenzbereich herausströmende Kunstharz verursachten Graten zu beschränken (siehe 19B). Da außerdem das geschmolzene Kunstharz, das in dem geschlossenen Raum 50 versiegelt ist, durch den Druck der Eingriffsplatte 35 verdichtet wird, ist es möglich, die Erzeugung von Hohlräumen merklich zu verringern.
  • (Fünftes Ausführungsbeispiel)
  • Ein fünftes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Herstellen eines Magnetventils 10 ist in 20 bis 22B veranschaulicht, wobei im Wesentlichen gleiche Elemente wie jene des ersten Ausführungsbeispiels durch die gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind.
  • In dem fünften Ausführungsbeispiel des Herstellungsverfahrens wird der laserstrahldurchlässige Hauptkörper 20 bei Schritt S1 aus Kunstharz geformt und der Laserstrahlabsorbierende Kappenkörper 30 wird bei Schritt S2 aus Kunstharz geformt.
  • Wie in 20 gezeigt ist, werden die Rippen 26 und 27 nicht bei Schritt S1 ausgebildet. Stattdessen wird bei Schritt S1 der Hauptkörper 20 so geformt, dass ein Winkel θ1, der durch die Bodenwandfläche 241 und die Seitenwandfläche 242 des größeren Lochbereichs 24 definiert ist, in dem Querschnitt, beispielsweise in der in 20 gezeigten zu der Bodenwandfläche 241 des größeren Lochbereichs 24 senkrechten Ebene, nahezu zu einem rechten Winkel wird. Ferner wird bei Schritt S2 der Kappenkörper 30 so geformt, dass ein Zuschlag θ2 eines Winkels, der durch die Plattenfläche 351 und die Seitenfläche 352 definiert ist, in dem Querschnitt zu einem stumpfen Winkel wird, wie das beispielsweise in 20 entlang einer zu der Plattenfläche 351 der Eingriffsplatte 35 senkrechten Ebene gezeigt ist. Durch eine solche Bestimmung der Winkel θ1 und θ2 ist die Plattenfläche 351 in der Eingriffsplatte 35 kleiner als die Öffnung 221 des größeren Lochbereichs 24, während die der Plattenfläche 351 entgegengesetzte Plattenfläche 353 größer als die Öffnung 221 ist.
  • Ferner werden bei Schritt S3, wie in 21A und 21B gezeigt ist, die Eingriffsrippe 34 und die Eingriffsplatte 35 des Kappenkörpers 30 in den kleineren Lochbereich 25 bzw. den größeren Lochbereich 24 des Innenlochs 22 in dem Hauptkörper gepasst und die Eingriffsplatte 35 wird in Richtung der Bodenwandfläche 241 des größeren Lochbereichs 24 gedrückt. Durch den Druck der Eingriffsplatte 35 wird die Plattenfläche 351 der Eingriffsplatte 35 mit der Bodenwandfläche 241 des größeren Lochbereichs 24 in Presskontakt gebracht und die Seitenfläche 352 der Eingriffsplatte 35 wird mit einer Ecke 242b der Seitenwandfläche 242 in Presskontakt gebracht, die die Öffnung 221 an einer von der Bodenwandfläche 241 in dem größeren Lochbereich 24 beabstandeten Stelle bildet. Als ein Ergebnis erstreckt sich der geschlossene Raum 50, der durch die Bodenwandfläche 241 und die Seitenwandfläche 242 des größeren Lochbereichs 24 und durch die Seitenfläche 352 der Eingriffsplatte 35 umschlossen ist, in dem Eingriffsgrenzbereich zwischen der Eingriffsplatte 35 und dem größeren Lochbereich 24 ringförmig in der Umfangsrichtung des größeren Lochbereichs 24.
  • In diesem Ausführungsbeispiel entspricht der größere Lochbereich 24 des inneren Lochs 22 dem Eingriffsloch.
  • Wie in 22A und 22B gezeigt ist, wird bei Schritt S4 der Laserstrahl ausgestrahlt während die Plattenfläche 351 und die Seitenfläche 352 mit der Bodenwandfläche 241 bzw. der Ecke 242b der Seitenwandfläche 242 durch den Druck der Eingriffsplatte 35 in Presskontakt gebracht wird. Zu diesem Zeitpunkt wird ein Punkt in dem geschlossenen Raum 50, durch den der Laserstrahl hindurchführt, sequentiell in der Erstreckungsrichtung des geschlossenen Raums 50 entlang eines Bestrahlungspfads L5 verschoben, der den geschlossenen Raum 50 von der Hauptkörperseite 20 in der Richtung der senkrechten Linie der Seitenwandfläche 242 passiert. Der ausgestrahlte Laserstrahl führt durch den laserstrahldurchlässigen Hauptkörper 20 und wird in dem Abschnitt 352a der Seitenfläche 252 in dem laserstrahlabsorbierenden Kappenkörper 30 absorbiert, der dem geschlossenen Raum 50 ausgesetzt ist. Der Abschnitt 352a, der den Laserstrahl absorbiert, wird geschmolzen, und das geschmolzene Kunstharz strömt in den geschlossenen Raum 50 und wird darin versiegelt. Das in dem geschlossenen Raum 50 versiegelte, geschmolzene Kunstharz wird mit der Seitenwandfläche 242 und dem Außenumfangsabschnitt 241c der Bodenwandfläche 241 in dem größeren Lochbereich 24, der dem geschlossenen Raum 50 ausgesetzt ist, in Kontakt gebracht und schmilzt das die Kontaktabschnitte bildende Kunstharz. Auf eine solche Weise werden die von dem Hauptkörper 20 und dem Kappenkörper 30 herausströmenden geschmolzenen Kunstharze miteinander vermischt und das Kunstharzgemisch wird abgekühlt und ausgehärtet, während es durch den Druck der Eingriffsplatte 35 verdichtet wird, wodurch der Hauptkörper 20 und der Kappenkörper 30 über das ausgehärtete Kunstharzgemisch aneinander befestigt werden.
  • Da gemäß dem vorstehend beschriebenen fünften Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens das von dem Kappenkörper 30, der mit dem Laserstrahl bestrahlt wurde, herausströmende geschmolzene Kunstharz in dem geschlossenen Raum 50 versiegelt ist, ist es möglich, die Erzeugung von durch das von dem Eingriffsgrenzbereich herausgequollenen geschmolzenen Kunstharz verursachten Grate zu beschränken. Da außerdem das in dem geschlossenen Raum 50 versiegelte geschmolzene Kunstharz durch den Druck der Eingriffsplatte 35 verdichtet wird, ist es möglich, die Erzeugung von Hohlräumen merklich zu verringern.
  • In den vorstehend erwähnten Ausführungsbeispielen wird, nachdem der Hauptkörper 20 bei Schritt S1 als eine erste Formkomponente aus Kunstharz geformt wurde, der Kappenkörper 30 bei Schritt S2 als eine zweite Formkomponente aus Kunstharz geformt. Wahlweise kann der Hauptkörper 20 aus Kunstharz geformt werden, nachdem der Kappenkörper 30 aus Kunstharz geformt wurde, oder der Hauptkörper 20 und der Kappenkörper 30 können im Wesentlichen zur gleichen Zeit aus Kunstharz geformt werden.
  • Gemäß dem ersten, zweiten und vierten Ausführungsbeispiel werden der laserstrahlabsorbierende Hauptkörper 20 und der laserstrahldurchlässige Kappenkörper 30 aus Kunstharz geformt. Im Gegensatz dazu können in dem ersten, zweiten und vierten Ausführungsbeispiel der laserstrahldurchlässige Hauptkörper 20 und der laserstrahlabsorbierende Kappenkörper 30 aus Kunstharz geformt sein. In einem solchen Fall sind die Bestrahlungspfade L1, L2 und L4 zum Ausstrahlen des Laserstrahls so ausgebildet, dass sie von der Seite des Hauptkörpers 20 durch den geschlossenen Raum 50 zu dem Kappenkörper 30 führen.
  • Gemäß den ersten, zweiten und vierten Ausführungsbeispielen wird der Laserstrahl so ausgestrahlt, dass er alle Bereiche des geschlossenen Raums 50, gesehen in der Erstreckungsrichtung, im Wesentlichen gleichzeitig passiert. Jedoch wird gemäß dem dritten und dem fünften Ausführungsbeispiel der Laserstrahl so ausgestrahlt, dass ein Punkt in dem geschlossenen Raum 50, durch den der Laserstrahl hindurchführt, im Wesentlichen in der Erstreckungsrichtung des geschlossenen Raums 50 verschoben wird. Wahlweise kann in dem ersten, zweiten und vierten Ausführungsbeispiel der Laserstrahl so ausgestrahlt werden, dass der Punkt in dem geschlossenen Raum 50 im Wesentlichen in der Erstreckungsrichtung des geschlossenen Raums 50 verschoben wird, und in den dritten und vierten Ausführungsbeispielen wird der Strahl so ausgestrahlt, dass er alle Bereiche des geschlossenen Raums 50 im Wesentlichen zur gleichen Zeit passiert.
  • Außerdem kann, obwohl in den vorstehend erwähnten Ausführungsbeispielen die vorliegende Erfindung auf die Herstellung eines Magnetventils 10 angewendet wird, in dem der Kappenkörper 30 in das innere Loch 22 des Hauptkörpers 20 gepasst ist, die vorliegende Erfindung auf die Herstellung unterschiedlicher Kunstharzerzeugnisse angewendet werden, in denen eine Kunstharzformkomponente in ein Eingriffsloch einer anderen Kunstharzformkomponente gepasst ist.
  • Während die Erfindung unter Bezugnahme auf besondere Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, die lediglich zum Zweck der Veranschaulichung ausgewählt wurden, sollte es offensichtlich sein, dass zahlreiche Modifikationen daran durch den Fachmann getätigt werden können, ohne von dem Grundkonzept und dem Bereich der Erfindung abzuweichen.
  • Ein Verfahren zum Herstellen eines Kunstharzhaltigen Erzeugnisses, in dem eine zweite Formkomponente 30 in ein Eingriffsloch 24 einer ersten Formkomponente 20 gepasst wird, weist folgendes auf: einen Formgebungsprozess zum Formen der laserstrahldurchlässigen ersten Formkomponente 20 und der laserstrahlabsorbierenden zweiten Formkomponente 30 jeweils aus Kunstharz, einen Eingriffsprozess zum Passen der zweiten Formkomponente 30 in ein Eingriffsloch 24, das in der ersten Formkomponente 20 ausgebildet ist, während dem Formgebungsprozess, um einen ringförmigen geschlossenen Raum 50 auszubilden, der sich in der Umfangsrichtung des Eingriffslochs 24 in dem Eingriffsgrenzbereich zwischen dem Eingriffsloch 24 und der zweiten Formkomponente 30 erstreckt, und einen Schweißprozess, um den Laserstrahl entlang eines Pfads L1 auszustrahlen, der die zweite Formkomponente 30 durchdringt und die erste Formkomponente 20 erreicht, während er durch den geschlossenen Raum 50 hindurchführt, so dass die erste und zweite Formkomponente 20 und 30 verschweißt und aneinander befestigt werden.

Claims (10)

  1. Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses, das aus einer ersten Formkomponente und aus einer in ein Eingriffsloch der ersten Formkomponente gepassten zweiten Formkomponente ausgebildet ist, mit einem Formgebungsprozess zum Formen einer laserstrahldurchlässigen Formkomponente, die eine aus der ersten und der zweiten Formkomponente ist, und einer laserstrahlabsorbierenden Formkomponente, die die andere aus der ersten und der zweiten Formkomponente ist, jeweils aus Kunstharz, einem Eingriffsprozess zum Passen der zweiten Formkomponente in ein in der ersten Formkomponente ausgebildetes Eingriffsloch während dem Formgebungsprozess, um einen ringförmigen geschlossenen Raum zu bilden, der sich in der Umfangsrichtung des Eingriffslochs in dem Eingriffsgrenzbereich zwischen dem Eingriffsloch und der zweiten Formkomponente erstreckt, und einem Schweißprozess zum Ausstrahlen des Laserstrahls entlang eines Pfads, der eine der ersten und der zweiten Formkomponenten durchdringt und die andere von der ersten und zweiten Formkomponente erreicht, wobei er durch den geschlossenen Raum hindurchführt, so dass die erste und die zweite Formkomponente verschweißt und aneinander befestigt werden.
  2. Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses gemäß Anspruch 1, wobei während dem Formgebungsprozess zwei ringförmige Rippen, die an einem Spalt zwischen den beiden (Komponenten) ausgebildet sind, in einer Innenwand des Eingriffslochs vorgesehen werden, und der geschlossene Raum ausgebildet wird, indem eine Außenwandfläche der zweiten Formkomponente während dem Eingriffsprozess mit den Spitzenendflächen der Rippen in Presskontakt gebracht wird.
  3. Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses gemäß Anspruch 2, wobei der Laserstrahl ausgestrahlt wird, während die zweite Formkomponente während dem Schweißprozess in der der Vorstehrichtung der Rippen entgegengesetzten Richtung gedrückt wird.
  4. Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses gemäß Anspruch 1, wobei während dem Formgebungsprozess zwei an einem Spalt zwischen den beiden (Komponenten) ausgebildete Rippen in einer Außenwand der zweiten Formkomponente vorgesehen werden, und der geschlossene Raum ausgebildet wird, indem die Spitzenendflächen der Rippen während dem Eingriffsprozess mit einer Außenwandfläche der zweiten Formkomponente in Presskontakt gebracht werden.
  5. Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses gemäß Anspruch 4, wobei der Laserstrahl ausgestrahlt wird, während die zweite Formkomponente während dem Schweißprozess in der Vorstehrichtung der Rippen gedrückt wird.
  6. Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses gemäß Anspruch 1, wobei während dem Formgebungsprozess in der ersten Formkomponente ein größerer Lochabschnitt einer mit einem Boden versehenen Gestalt und ein kleinerer Lochabschnitt, der zu einer Bodenwandfläche des größeren Lochbereichs geöffnet ist, ausgebildet werden und in der zweiten Formkomponente eine Eingriffsplatte und eine von einer Plattenfläche der Eingriffsplatte vorstehende Eingriffsrippe ausgebildet werden, und der geschlossene Raum ausgebildet wird, indem während dem Eingriffsprozess die Eingriffsrippe in den kleineren Lochbereich pressgepasst wird und ein Abschnitt der Plattenfläche der Eingriffsplatte, der sich von der Eingriffsrippe beabstandet befindet, mit einer Bodenwandfläche des größeren Lochbereichs in Presskontakt gebracht wird.
  7. Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses gemäß Anspruch 1, wobei während dem Formgebungsprozess das Eingriffsloch einer mit einem Boden versehenen Lochgestalt in der ersten Formkomponente ausgebildet wird und die Eingriffsplatte in der zweiten Formkomponente ausgebildet wird, und der geschlossene Raum ausgebildet wird, indem während dem Eingriffsprozess eine Plattenfläche der Eingriffsplatte mit einer Bodenwandfläche des Eingriffslochs in Presskontakt gebracht wird und eine Seitenfläche der Eingriffsplatte mit einem Abschnitt der Seitenwandfläche des Eingriffslochs, der von der Bodenwandfläche beabstandet ist, in Presskontakt gebracht wird.
  8. Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses gemäß Anspruch 1, wobei der Laserstrahl während dem Schweißprozess so ausgestrahlt wird, dass der Laserstrahl im Wesentlichen zur gleichen Zeit durch alle Bereiche des geschlossenen Raums, gesehen in der Erstreckungsrichtung des geschlossenen Raums, hindurchführt.
  9. Verfahren zum Herstellen eines kunstharzhaltigen Erzeugnisses gemäß Anspruch 1, wobei der Laserstrahl während dem Schweißprozess so ausgestrahlt wird, dass ein Punkt in dem geschlossenen Raum, durch den der Laserstrahl hindurchführt, im Wesentlichen in der Erstreckungsrichtung des geschlossenen Raums verschoben wird.
  10. Kunststoffhaltiges Erzeugnis, das durch das in Anspruch 1 definierte Verfahren hergestellt wurde.
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Date Code Title Description
8181 Inventor (new situation)

Inventor name: ARAI, TSUYOSHI, KARIYA, AICHI, JP

Inventor name: KAWAMOTO, YASUNORI, KARIYA, AICHI, JP

Inventor name: OKUDA, HIDEKI, KARIYA, AICHI, JP

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