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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum mediendichten
Absperren eines Rohrabschnittes in einem Abwassernetz, um die Dichtheit
von Muffenverbindungen, Blindstutzen, Einlaufstutzen sowie Haupt-
und/oder Nebenrohren zu prüfen
und zum Einfahren in ein Abwasser-Nebenrohr.
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Es
ist bekannt, Rohrleitungern auf Dichtheit in der Weise zu prüfen, dass
der zu prüfender
Rohrabschnitt mediendicht abgesperrt wird, worauf der abgesperrte
Abschnitt einem Prüfdruck
ausgesetzt wird, dessen Druckabfall über die Zeit geeignet überwacht
wird. Hierzu dienen häufig
im Rohrnetz verfahrbare Absperrvorrichtungen. Oftmals muss ein Prüfraum beidseitig
abgesperrt werden. Dies leistet entweder eine sich über den
Prüfraum
erstreckende beidseitige Absperrvorrichtung oder es bilden zwei Absperrvorrichtungen
einen Zug. Zum Fahren im Rohr finden Zugseile, Zug-/Schiebestangen
oder Selbstfahrantriebe Verwendung. Beispielsweise kann eine Absperrvorrichtung
motorisch, über
Rückstoßantrieb
oder unter Einsatz einer Zug-/Schiebestange eine angekuppelte weitere
Absperrvorrichtung oder ein sonstiges Gerät für Rohrarbeiten nachziehen oder
vor sich herschieben. Ein Beispiel für einen Zug-/Schiebestangenantrieb
eines Absperrzuges zeigt
DE
41 35 153 C2 , einen selbstfahrenden Zug zeigt
DE 298 21 182 U1 .
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Schließt ein Prüfabschnitt
eines Hauptrohrs ein Nebenrohr ein, typischerweise ein in ein Sammelrohr
einmündendes
Anschlussrohr, so muss auch dieses vor der Druckprüfung abgedichtet
werden (
DE 43 28 575
C2 ,
DE 195
07 250 C2 ,
DE
297 11 808 U1 ).
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Steht
die Aufgabe, auch dass Nebenohr selbst auf Dichtheit zu prüfen, so
ist es bekannt, von einem Gerät
im Hauptrohr aus eine Nebenrohr-Absperrvorrichtung einzubringen
und das Hauptrohr beiderseits der Einmündung des Nebenrohrs abzudichten.
Solcherart Absperrsysteme sind beispielsweise in
DE 198 00 670 A1 und
DE 201 02 093 U1 beschrieben.
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Absperrvorrichtungen
sind oftmals zur Erfüllung
multifunktioneller Aufgaben ertüchtigt
oder zumindest aufrüstbar.
Solche Aufgaben sind außer
den genannten Dichtheitsprüfungen
insbesondere Transport-, Inspektions-, Ortungs-, Reinigungs- und/oder Sanieraufgaben.
Die Erfindung ist also nicht auf reine Absperrgeräte beschränkt.
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Es
ist zweckmäßig, mehrere
Absperrvorrichtungen von nur einer Rohrseite in ein Rohr einzusetzen
und nur von dieser Rohrseite mit Medien, wie Druckluft, Elektrizität, Signalisierung
oder Hydraulik zu versorgen, wodurch man mit nur einer mobilen Versorgungs-
und Bedieneinheit übertage
auskommt, die dann z. B. in der Nähe eines Kanalschachtes abgestellt
ist. Dadurch ergibt sich allerdings das Problem, dass ein Versorgungsschlauch für Medien,
beispielsweise Druckluft zum Aufblähen der Abdichtmäntel der
Absperrvorrichtungen oder zum Antrieb eines Druckluftmotors, und/oder
eine Zug-/Schiebestange zum Ankuppeln weiteren Geräts, durch
mindestens eine Absperrung druckdicht hindurchgeführt werden
müssen.
Dies bereitet insbesondere dann Schwierigkeiten, wenn ein Versorgungsschlauch
oder eine Zug-/Schiebestangen durch eine Absperrung längsverschieblich
hindurchgeführt
werden müssen,
um unterschiedliche Abstände
von Absperrvorrichtungen untereinander realisieren zu können, oder
auch für
sonstige im variablen Abstand zu positionierende und zu versorgende Geräte und Gerätekomponenten,
wie eine Videokamera mit Scheinwerfern, eine Sensoreinrichtung oder
ein Werkzeug. Um die Qualität
eines Anschlussrohrs zu prüfen,
ist es zudem wünschenswert,
eine Nebenrohr-Absperrvorrichtung möglichst unkompliziert und möglichst
weit in ein Nebenrohr einzuschleusen, deren Versorgungsstrang dann
ebenfalls durch eine im Hauptrohr positionierte Absperrvorrichtung
längsverschieblich hindurchgeführt werden muss.
Ein erklärtes
Ziel ist es, für
Rohrprüfungen
von einem Hauptrohr aus in ein Nebenrohr über die Grundstücksgrenzen
hinaus bis in ein Haus einzufahren.
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In
der Praxis ist ein Abdichtmantel einer Absperrvorrichtung häufig nochmals
in zwei auf geringem Abstand hintereinanderliegende Abdichtmäntel unterteilt,
um mit dem Zwischenringraum einen Referenzdruckraum zu gewinnen.
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Es
hat sich gezeigt, dass maschinenbauübliche Bauelemente, wie Stopfbuchsen,
Lager mit Dichtringen oder Abdichtscheiben zur Abdichtung von Versorgungsschläuchen, die
in oder durch Absperrvorrichtungen führen, zur Absperrvorrichtung
hin, nicht immer befriedigend arbeiten. Selbst aufwändige Lamellendichtungen
erweisen sich als ungeeignet. Einerseits liegt das an den hohen
Rohrprüfdrücken, bei
denen eine Leckage in der Absperrvorrichtung selbst vermieden werden
muss, um nicht zu falschen Prüfergebnissen
zu kommen, andererseits an oberflächlichen Unebenheiten an den
verschieblich durchzuführenden
Versorgungsschläuchen, Zug-/Schiebestangen
usw. durch Gebrauch. Das können
Schmutzablagerungen sein, aber auch tiefere Einkerbungen, Scharten
und dergleichen Verschleißergebnisse.
Insbesondere verursacht das Nachschleifen von Versorgungsschläuchen auf
dem Sohlenboden eines Abwassersammlers Riefen und Schmutzfahnen,
deren Länge über die
Ringbreite üblicher
Dichtungen gehen und deshalb von diesen nicht zufriedenstellend
abgedichtet werden. Man kann auch die Dichtungen nicht all zu fest
anziehen, da dann eine ausreichend leichte Längsverschieblichkeit der Versorgungsschläuche oder
Zug-/Schiebestangen nicht mehr gegeben ist. Gerade dann, wenn aufgrund
größerer Entfernungen
vom Einsetzort selbstfahrende Absperrvorrichtungen eingesetzt werden
und demzufolge die Versorgungsschläuche hinter sich herziehen
oder durch sich hindurch weiterbefördern müssen, ist auf Leichtgängigkeit
des Transportierens oder Nachführens
durch eine Absperrvorrichtung hindurch größter Wert zu legen.
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Nach
der schon genannten Schrift
DE 201 02 093 U1 wird der Versorgungsschlauch
für ein
Nebenrohrgerät
innerhalb eines Schleusenrohrs geführt, welches zum Prüfraum abgedichtet
ist. Die zuvor genannten Probleme werden dadurch zwar ausschleusungsseitig
vermieden, jedoch nur nach weiter hinten verlagert, nämlich dorthin,
wo der Versorgungsschlauch die Absperrvorrichtung am mit einer Abdichtscheibe
versehenen Stirnflansch durchdringt.
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Aus
dem Bereich der Prüfung
supraleitender Hohlleiter ist eine stationäre Prüfvorrichtung mit einer Testkammer
bekannt, die beiderseits von Gasdichtkammmern abgeschlossen ist.
Beim Ziehen des supraleitenden Hohlleiters durch die Testkammer
dichten schlauchartige, druckbeaufschlagbare Gummimanschetten in
den Gasdichtkammern die Testkammer gegenüber dem Hohlleiter ab (
DE 30 28 760 A1 ). Dieser
gattungsfremden, kompakten Vorrichtung sind mancherlei Probleme
unbekannt, die in einem unbegehbaren Abwasserrohrnetz aufkommen,
insbesondere ferngelenkte Mobilität, Nässe und Verschmutzung im Abwasserrohrnetz
sowie Verschleißspuren
im Rohrnetz und am Gerät.
Insbesondere kommt es auch nicht darauf an, die Dichtheit eines Abwasserrohrabschnittes
zu prüfen,
sondern die Dichtheit eines Hohlleiters als Endkontrolle in der Fertigung
innerhalb einer Testkammer.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein praxistaugliches und zugleich
kostengünstige
Absperrung für
ein Abwasserrohrnetz zu entwickeln, die eine mediendichte Durchführung eines
längsverschieblichen
Langkörpers
zulässt.
Eine Teilaufgabe in diesem Zusammenhang besteht darin, für eine mehrseitige
Absperrung einen eine erste Hauptrohr-Absperrvorrichtung durchsetzenden
zur Führung
und Versorgung dienender Langkörper
im vorderen Bereich mit einer weiteren Hauptrohr-Absperrvorrichtung
und/oder einer weiteren Nebenrohr-Absperrvorrichtung zu verbinden,
welche weitere Absperrvorrichtung aufwandsarm und sicher nahezu beliebig
weit durch die erste Hauptrohr-Absperrvorrichtung hindurch zu manipulieren
ist, insbesondere eine Nebenrohr-Absperrvorrichtung in ein Nebenrohr oder
innerhalb eines Nebenrohrsystems zu lenken und zu bedienen ist.
Eine weitere Teilaufgabe ist es, eine über einen eigenen Versorgungsstrang
versorgte Nebenrohr-Absperrvorrichtung,
welche mit einer Hauptrohr-Absperrvorrichtung
oder einem Hauptrohr-Absperrzug befördert wird, möglichst
einfach und aufwandsarm in ein Nebenrohr einzubringen.
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Diese
Aufgabe wird mit Vorrichtungen gemäß den Ansprüchen 1 und 24 und mit einen
Verfahren gemäß Anspruch
27 gelöst.
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Erfindungsgemäß erfolgt
eine Abdichtung zwischen einem oder mehreren Versorgungsschläuchen und/oder
einer Zug-/Schiebestange, die für
einen innerhalb einer Absperrvorrichtung für die Dichtheitsprüfung eines
Abwasserrohrabschnittes verschieblich gelagerten Langkörpers stehen,
und der Absperrvorrichtung mit einer unter Druck sich mediendicht
anlegenden schlauchartigen Dichtmanschette. Zum Verschieben des
Langkörpers
wird dabei die Dichtmanschette zwecks Spiels entspannt und zum Zwecke
einer Druckprüfung
im Rohrsystem oder auch zum Festlegen des Langkörpers in der Absperrvorrichtung
durch Überdruck-
oder auch Unterdruckbeaufschlagung mediendicht zum Gegenlager verspannt.
In vorteilhafter Weise wird hiermit unter geringem Aufwand eine
sehr zuverlässige
und leicht bedienbare Abdichtung erreicht. Hierzu sind nur solche
baulichen Mittel und Betätigungsmittel
einzusetzen, die ohnehin üblicherweise
bei Innenrohrgeräten Verwendung
finden, nämlich
ein vorzugsweise ventilgesteuerter expandierbarer Gummibalg, ein
Gegenlager und ein Druckmedium. Mit einer Hauptrohr-Absperrvorrichtung,
die eine sichere Längsverschieblichkeit
eines Langkörpers
durch sich hindurch zulässt,
können
in einem Rohrnetz bisher unlösbare
Arbeitsaufgaben ausgeführt
werden.
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Um
eine Nebenrohr-Absperrvorrichtung oder ein sonstiges Nebenrohrgerät in ein
Nebenrohr oder innerhalb eines Nebenrohrsystems zu lenken, ist diese
erfindungsgemäß selbstauslenkend
ausgeführt, ohne
dass es Einschleusungs- oder Ausrichtvorrichtungen an einer Hauptrohrabsperrvorrichtung
bedarf, ohne dass sie sich an Rohrwänden abstützen muss und ohne dass sie
endoskopartiger Zugmittel bedarf. Hierdurch erspart man sich nicht
nur eine mehr oder weniger sperrige und kostenintensive Einlenkvorrichtung
auf einer Hauptrohrabsperrvorrichtung bzw. einem Hauptrohrabsperrzug,
sondern kann auch im Nebenrohr ferngesteuert weitere Abzweige nehmen, in
welches eine Hauptrohrabsperrvorrichtung aufgrund ihrer Größe und Starrheit
nicht vordringen kann. Weitere Erfindungsmerkmale geben die Ansprüche an.
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Die
Erfindung soll anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden.
In den zugehörigen
Zeichnungen zeigt:
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1 die
prinzipielle Arbeitsweise eines Absperrzuges für eine Dichtheitsprüfung eines
Rohrabschnittes,
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2 schematisch
und unmaßstäblich eine erste
Ausbildung einer Durchführung
eines Langkörpers
durch eine Absperrvorrichtung,
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3 schematisch
und unmaßstäblich eine zweite
Ausbildung einer Durchführung
eines Langkörpers
durch eine Absperrvorrichtung,
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4 schematisch
und unmaßstäblich eine dritte
Ausbildung einer Durchführung
eines Langkörpers
durch eine Absperrvorrichtung,
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5 schematisch
einen Absperrzug mit einer Nebenrohrabsperrvorrichtung an der Einmündung eines
Nebenrohrs und
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6 den
Absperrzug nach 5 mit in das Nebenrohr eingefahrener
Nebenrohr-Absperrvorrichtung.
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Nach 1 ist
in ein Rohr, insbesondere ein Abwasserrohr, ein Absperrzug zwecks
Druckprüfung eines
Rohrabschnittes 1 eingefahren, dessen Absperrvorrichtungen 2, 3 sehr
schematisch und unmaßstäblich dargestellt
sind. Das Absperren des Rohrabschnittes 1 erfolgt in der
Weise, dass Absperrmanschetten 2a, 2b, 3a, 3b der
Absperrvorrichtungen 2, 3 mit Druckluft aufgeblasen
werden, wodurch sich die Absperrmanschetten 2a, 2b, 3a, 3b am
Innenrohr 1 mediendicht anlegen. Zwischen den Absperrmanschetten 2a, 2b bzw. 3a, 3b stellen
sich im Beispiel Referenzdruckräume 5, 6 ein.
Mit ihrer Hilfe kann die Dichtwirkung der Absperrmanschetten 2a, 2b, 3a, 3b geprüft werden.
Zum Aufblasen der Absperrmanschetten 2a, 2b, 3a, 3b wird
Druckluft auf Versorgungsschläuche 4, 7 gegeben.
Anschließend wird
durch einen weiteren Versorgungsschlauch 8 Prüfdruck in
den Rohrabschnitt 1 gegeben. Die Versorgungsschläuche 7, 8,
sind über
lösbare
Festanschlüsse
mit der Absperrvorrichtung 2 verbunden, weshalb deren Abdichtung
unproblematisch ist. Der Versorgungsschlauch 4 hingegen
ist verschieblich durch die Absperrvorrichtung 2 geführt und
erst mit der Absperrvorrichtung 3 mit Hilfe eines lösbaren Festanschlusses
verbunden. Die Verschieblichkeit des Versorgungsschlauches 4 ermöglicht die
Realisierung unterschiedlicher Abstände der Absperrvorrichtungen 2, 3 untereinander.
Es soll an dieser Stelle nochmals verdeutlicht werden, dass anstelle
einer zweiten Absperrvorrichtung 3 oder zusätzlich zu
einer zweiten Absperrvorrichtung 3 jedes beliebige andere
Gerät für Rohrarbeiten
versorgt werden kann, beispielsweise eine Nebenrohr-Absperreinrichtung, wobei
anstelle eines Versorgungsschlauches 4 oder auch zusätzlich eine
im Beispiel nicht dargestellte Zug-/Schiebestange durch die Absperrvorrichtung 2 verschieblich
oder nicht verschieblich hindurchgeführt werden kann, welche in
besonderer Weise hergerichtet auch Medien oder Medienleiter führen kann.
Die Absperrvorrichtungen 2 und 3 können des Weiteren
auch lediglich Gerätekomponenten
komplexerer Rohrgeräte
sein, mit denen sich außer Dichtheitsprüfungen weitere
Aufgaben in einem Rohrsystem erledigen lassen. Je nach Konzeption sind
Verschiebewege des Versorgungsschlauchs 4 von unterhalb
1m bis oberhalb 30m realisierbar.
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In 2 ist
eine erste Ausführung
einer Absperrvorrichtung 2 näher dargestellt. Ein Rohrabschnitt 1 ist
mit einer Absperrvorrichtung 2 abgedichtet. Diese trägt auf ihrem
Stützkörper 9 im
Beispiel zwei Absperrmanschetten 2a, 2b, die im
drucklosen Zustand und strichliniert im aufgeblasenen Zustand dargestellt
sind. Dazwischen bildet sich der Referenzdruckraum 5 aus.
Vom Stützkörper 9 getragen, und
diesen in zwei Kammern 10, 11 mediendicht unterteilend,
ist eine Schottwand 12 vorgesehen. Diese Schottwand 12 trägt ihrerseits
ein Führungsrohr 13 für die Halterung
einer gleichfalls zylindrischen Dichtmanschette 14. Von
Lagern 15, 16 geführt, die vom Führungsrohr 13 getragen
werden, durchsetzt die Absperrvorrichtung 2 ein längsverschieblicher
Langkörper 4,
beispielsweise ein relativ schub- und zugstabiler, aber gut ausbiegbarer
Versorgungsschlauch oder eine Zug-/Schiebestange.
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Oberhalb
der Mittellinie M ist die Dichtmanschette 14 im drucklosen
Zustand eingezeichnet. In diesem Zustand ist der Langkörper 4 frei
verschieblich und erlaubt auf diese Weise eine Relativbewegung der
Absperrvorrichtung 2 zum Langkörper 4. Der Langkörper 4 kann
im entspannten Zustand der Dichtmanschette 14 leicht durch
die Absperrvorrichtung 2 geschoben oder gezogen werden.
Ebenso kann bei ruhendem Langkörper 4 die
Absperrvorrichtung 2 bzw. ein komplexeres Gerät, leichtgängig längs zum
Rohr 1 in beiden Richtungen mit Fremd- oder Eigenantrieb
bewegt werden. Letztlich kann auch ein Antrieb im Inneren der Absperrvorrichtung 2 den
Langkörper 4 selbständig in
beiden Richtungen durchziehen bzw. durchschieben, oder im Prüfraum aufgebauter
Druck fördert
eine Absperrvorrichtung 2 mitsamt dem Versorgungsschlauch
rohrpostartig.
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Sobald
pneumatisch oder hydraulisch Druck auf den Druckraum 17 zwischen
dem Führungsrohr 13 und
der Dichtmanschette 14 gegeben wird, dieser Zustand ist
unterhalb der Mittellinie M dargestellt, presst sich diese umfänglich an
den Langkörper 4 an, wodurch
eine sichere Abdichtung zwischen den Kammern 10, 11 erreicht
wird. Somit kann kein systembedingter Druckver lust vom Druckraum 1 durch die
Absperrvorrichtung 2 hindurch auf die andere Rohrseite
eintreten. Anstelle Druckluft kann im Spalt 18 zwischen
der Dichtmanschette 14 und dem Langkörper 4 auch Unterdruck
aufgebaut werden, wodurch derselbe Effekt eintritt.
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In 3,
in der gleichartige Teile mit jeweils derselben Bezugsnummer versehen
sind, ist eine Variante nach 2 dargestellt.
Die flexible und vorzugsweise elastische Dichtmanschette 14 ist
toruskörperartig
aus einer in sich geschlossenen Dichtmanschettenfläche gebildet,
die den Druckraum 17 umgrenzt. Andere Varianten von Dichtmanschetten 14 können hohlzylindrische
oder hohlfassähnliche Dichtmäntel besitzen.
Während
eine toruskörperartige
Dichtmanschette 14 für
die Abdichtung eines einzigen Langkörpers 4 prädestiniert
ist, können
z. B. brezelartige Dichtmanschetten 14 sehr gut zwei Langkörper 4 abdichten
und so weiter, je nach Anzahl der in sich geschlossenen Passagen
durch eine Dichtmanschette 14. Je nach Abdichtdruck und
den Eigenschaften des Materials, aus denen eine Dichtmanschette 14 hergestellt
ist, kann durch eine Passage auch mehr als einen Langkörper 4 führen und sicher
abgedichtet werden. Die 3 zeigt oberhalb der Mittellinie
M eine druckentspannte Dichtmanschette 14 und unterhalb
der Mittellinie M die Dichtmanschette 14 unter Druck.
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In 4,
in der gleichartige Teile wiederum mit jeweils derselben Bezugsnummer
versehen sind, ist eine weitere Ausprägung der Erfindung dargestellt,
nach der ein Langkörper 4 mit
einer blähelastischen
Dichtmanschette eine Absperrvorrichtung 2 durchsetzt. Die
Führung
des Langkörpers 4 erfolgt durch
ein nicht aufblähbares
Führungsrohr 13,
das die Schottwand 12 durchsetzt. Zwecks Abdichtung wird
von außen
auf den Druckraum 17 im Langkörper 4 selbst Druck
gegeben, wodurch sich der Langkörper 4 im
Führungsrohr 13 mediendicht
verspannt. Die Dichtmanschette des Langkörpers 4 wirkt somit
abdichtend. Hierzu kann ein blähsteiferer
Langkörper 4 von einer
blähweicheren,
nicht näher
dargestellten, Dichtmanschette umschlossen sein und diese Dichtmanschette
pneumatisch beaufschlagt werden. Der die Verschieblichkeit zulassende
Spalt 18 zwischen dem Langkörper 4 und dem Führungsrohr 13 verschwindet.
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Um
die Dichtwirkung des mit einer Dichtmanschette ausgestatteten Langkörpers 4 zu
prüfen,
ist ein Referenzdruckraum 19 vorgesehen. Selbstverständlich kann
auch bei allen anderen Ausführungen ein
solcher Referenzdruckraum 19 vorgesehen werden. Im Beispiel
nach 4 ist angedeutet, dass der Referenzdruckraum 19,
beispielsweise über
eine Öffnung
(Ö), mit
dem Referenzdruckraum 5 in Verbindung stehen kann, wodurch
ein gemeinsamer Referenzdruckraum 5/19 für die Prüfung der
Dichtmäntel 2a, 2b,
und der Dichtmanschette entsteht, und dementsprechend auch nur ein
Referenzdruckraum 5/19 sensorisch zu überwachen
ist.
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Die 4 zeigt
oberhalb der Mittellinie M eine druckentspannte Dichtmanschette
am Langkörper 4 und
unterhalb der Mittellinie M den Langkörper 4 mit seiner
Dichtmanschette unter Druck, wobei die Dichtmanschette beispielsweise
in Form eines hinreichend aufblähbaren
Schlauchs ausgebildet sein kann.
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Prinzipiell
ist es auch möglich,
ein Führungsrohr 13 nach 2 oder 3 einzusetzen.
Dann wird sich ein aufblähbarer
Versorgungsschlauch 4 oder dessen Hülle an den Lagern 15, 16 etwas
einschnüren
und bereits dort für
eine gewisse Abdichtung sorgen. Zusätzlich wird sich der Versorgungsschlauch 4 zum
Führungsrohr 13 hin
so weit ausdehnen, dass auch in diesem Fall eine längere Abdichtstrecke
im Führungsrohr 13 entsteht.
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In
allen Ausführungen
ist somit die wirksame Dichtlänge
genügend
groß,
dass Scharten 20, Ablagerungsstreifen 21 u. ä. sicher
abgedichtet werden. Dies können übliche Ringdichtun gen,
Abdichtscheiben u. ä.
nicht leisten. Die wirksame Dichtlänge beträgt beispielsweise 200mm, ohne
hierdurch die Abdichtzone nach irgendeiner Seite hin einschränken zu
wollen.
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Im
Abdichtzustand klemmt der Langkörper 4 so
fest in der Absperrvorrichtung 2, dass diese den Langkörper 4 nachziehen
kann. Im nicht abgedichteten Zustand hingegen ist eine leichtgängige Verschieblichkeit
des Langkörpers 4 im
Bereich der Abdichtung gewährleistet.
Beides kann mit Ringdichtungen nicht erreicht werden.
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Weiterhin
kann die Dichtmanschette 14 als Ventil genutzt werden,
beispielsweise um unkontrolliert oder kontrolliert einen Prüfabschnitt
unabhängig vom
Versorgungsschlauch 8 zu entlüften.
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Hervorzuheben
ist neben der sicheren Abdichtung und leichtgängigen Verschieblichkeit des Langkörpers 4 im
entspannten Zustand der Dichtmanschette 14 und die extrem
einfache Bedienung. Hierfür
müssen
nicht noch weitere Versorgungsschläuche der Absperrvorrichtung 2 zugeführt werden.
Die Dichtmanschettendichtung wird über nicht näher dargestellte Steuerventile
betätigt,
wobei vorzugsweise Druckluft aus dem Versorgungsschlauch 7 abgezweigt
wird. Die Dichtmanschettendichtung in der Absperrvorrichtung 3 wird
analog aus dem Langkörper 4 als
Versorgungsschlauch mit Druckluft beaufschlagt.
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Es
versteht sich, dass der Innendruck im Dichtmanschettenraum 17 größer sein
muss, als der Prüfdruck
im zu prüfenden
Rohrabschnitt 1. Es ist deshalb vorteilhaft, den Dichtmanschettenraum 17 bei
hinreichender Abdichtlänge
klein zu halten. Dies erfolgt in den Beispielen mit Hilfe des Führungsrohrs 13,
an dem sich die Dichtmanschette 14 abstützt.
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5,
in der gleichartige Teile wiederum mit jeweils derselben Bezugsnummer
versehen sind, zeigt eine selbstfahrende Vorrichtung zum Abdichten eines
Rohrabschnittes 1 mit zwei Hauptrohr-Absperrvorrichtungen 2, 3 und
einer mitgeführten
Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22. Die beiden Hauptrohr-Absperrvorrichtungen 2, 3 sind
durch eine Kuppelstange 23 verbunden, durch die Versorgungsschläuche und/oder
-leitungen führen.
Die Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22 wird von einem separaten
Versorgungsschlauch 4 versorgt, durch welchen wiederum
mehrere Versorgungsstränge
gehen. Der Versorgungsschlauch 4 durchsetzt die Hauptrohr-Absperrvorrichtung 2. 5 zeigt
den Absperrzug 2, 3 an einem Nebenrohr 24.
Die Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22 ist an der Spitze der
Hauptrohrabsperrvorrichtung 2 positioniert. Mit Kameras 25, 26, 27 kann
die Position des Absperrzuges kontrolliert werden.
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In
6,
in der gleichartige Teile wiederum mit jeweils derselben Bezugsnummer
versehen sind, ist der Absperrzustand eines Rohrabschnittes
1 einschließlich eines
Abzweigs eines Nebenrohrs
24 dargestellt. Die Nebenrohr-Absperrvorrichtung
22 ist
in das Nebenrohr
24 eingefahren. Die Einfahrtstrecke kann
durchaus mehrere Dutzende Meter betragen. Der Vorschub erfolgt beispielsweise
durch einen Antrieb für
den Versorgungsschlauch
4 in der Hauptrohr-Absperrvorrichtung
2.
Die Nebenrohr-Absperrvorrichtung
22 kann jedoch auch (zusätzlich)
einen Eigenantrieb aufweisen. Das Einlenken erfolgt durch einen
innerhalb der Nebenrohr-Absperrvorrichtung
22 befindlichen
Selbstlenkmechanismus. Die Nebenrohr-Absperrvorrichtung
22 kann
sich in über
ihre gesamte Länge
in allen drei Raumebenen ferngesteuert biegen, beispielsweise durch
im Inneren angeordnete Längsschläuche, deren
Volumen sich bei Druckbeaufschlagung durch eine Flüssigkeit
oder ein Gas ändert.
Nähere
Angaben zu einem geeigneten Selbstlenkmechanismus finden sich beispielsweise
in der deutsche Anmeldung
DE
103 06 714 A1 , auf die hiermit ausdrücklich verwiesen wird.
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Zum
Einlenken in ein Nebenrohr 24 oder Fahren in einem Nebenrohrsystem
sind weder ein dreh- und schwenkbewegliches Einschleusrohr, ein von
außen
betätigter
Seilzug- oder ähnlicher endoskopartiger
Mechanismen noch Arme oder Taster für einen Kontakt mit Rohrwänden notwendig.
Damit ist die Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22 selbst
in einem verzweigten Rohrsystem über
längere
Wegstrecken außerordentlich
frei, einfach und sicher beweglich.
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Die
Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22 fährt im Bereich der vorgesehenen
Absperrung unter Kamerabeobachtung im Nebenrohr 24 mehrmals
vor- und zurück
und säubert
das Nebenrohr 24 in diesem Bereich mit Hilfe eines Düsenkranzes 28 am
vorderen oder hinteren Ende, weil bekanntermaßen Ablagerungen im Nebenrohr 24 sehr
oft eine hinreichende Abdichtung verhindern. Die Abdichtung des
im Innern der Hauptrohr-Absperrvorrichtung 2 längsverschieblichen
Versorgungsschlauchs 4 erfolgt im Sinne der 2 bis 4.
Die Abdichtung des Prüfabschnittes 1 erfolgt
durch die Absperrmanschetten 2a, 2b, 3a, 3b und 32 auf
den Absperrvorrichtungen 2, 3 und 22.
Zwischen den aufgeblasenen Absperrmanschetten 2a, 2b und 3a, 3b bilden
sich Referenzdruckräume 5, 6 aus.
Sensoren 29, 30 in den Referenzdruckräumen 5, 6 messen
den Referenzdruck. Daraus lässt
sich die Dichtigkeit der Absperrmanschetten 2a, 2b, 3a, 3b im
Abdichtzustand feststellen. Gemäß der 6 kann
nebenbei noch die Dichtigkeit einer Rohrverbindungsmuffe 31 geprüft werden.
Diese Dichtigkeit lässt
sich jedoch ebenso prüfen,
wenn die Rohrverbindungsmuffe 31 zwischen den zwei Hauptrohr-Absperrvorrichtungen 2, 3 liegt.
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Insgesamt
wird durch die Erfindung eine vielseitig einsetzbare, gut bedienbare,
sicher arbeitende und kostengünstige
Vorrichtung für
Innenrohr-Prüfaufgaben
und weitere Innenrohr-Arbeiten geschaffen.
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- 1
- Rohr
- 2
- Hauptrohr-Absperrvorrichtung
- 2a,
2b
- Absperrmanschetten
zum Rohr 1
- 3
- Hauptrohr-Absperrvorrichtung
- 3a,
3b
- Absperrmanschetten
zum Rohr 1
- 4
- Langkörper (Versorgungsschlauch
für
-
- Absperrvorrichtung
bzw. Zug-/Schiebestange)
- 5
- Referenzdruckraum
- 6
- Referenzdruckraum
- 7
- Versorgungsschlauch
für Absperrvorrichtung 2
- 8
- Versorgungsschlauch
für Prüfabschnitt
im Rohr 1
- 9
- Stützkörper der
Absperrvorrichtung 2
- 10
- Kammer
in Absperrvorrichtung
- 11
- Kammer
in Absperrvorrichtung
- 12
- Schottwand
- 13
- Führungsrohr
für Langkörper 4
- 14
- Dichtmanschette
im Führungsrohr 13
- 15
- Lager
für Langkörper 4
- 16
- Lager
für Langkörper 4
- 17
- Druckraum
für Dichtmanschette
- 18
- Spalt
für Längsverschieblichkeit
des Langkörpers
- 19
- Referenzdruckraum
für Langkörperabdichtung
- 20
- Scharte
im Langkörper 4
- 21
- Schmutzablagerung
auf Langkörper 4
- 22
- Nebenrohr-Absperrvorrichtung
- 23
- Kuppelstange
- 24
- Nebenrohr
- 25
- Kamera
- 26
- Kamera
- 27
- Kamera
- 28
- Düsenkranz
- 29
- Sensor
- 30
- Sensor
- 31
- Rohrmuffe
- 32
- Absperrmanschette
auf Nebenrohr-Absperrvorrichtung
- M
- Mittellinie