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DE102004023175B3 - Vorrichtung und Verfahren zum mediendichten Absperren eines Rohrabschnittes in einem Abwassernetz - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum mediendichten Absperren eines Rohrabschnittes in einem Abwassernetz Download PDF

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DE102004023175B3
DE102004023175B3 DE200410023175 DE102004023175A DE102004023175B3 DE 102004023175 B3 DE102004023175 B3 DE 102004023175B3 DE 200410023175 DE200410023175 DE 200410023175 DE 102004023175 A DE102004023175 A DE 102004023175A DE 102004023175 B3 DE102004023175 B3 DE 102004023175B3
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DE200410023175
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Jens Bauer
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Abstract

Bei einer Vorrichtung zum mediendichten Absperren eines Rohrabschnittes in einem Abwassernetz, um die Dichtheit von Muffenverbindungen, Blindstutzen, Einlaufstutzen sowie Haupt- und/oder Nebenrohren zu prüfen, bei der durch mindestens eine Absperrvorrichtung (2, 3) mindestens ein Langkörper (4) längsverschieblich führt, erfolgt eine Abdichtung der/des Langkörper(s) (4) in der/den Absperrvorrichtung/en (2, 3) mit Hilfe mindestens einer sich bei Druckänderung an dem/den Langkörper/n (4) dicht anlegenden, schlauchartigen Dichtmanschette (14), wobei die Absperrvorrichtung/en (2, 3) mindestens eine Absperrmanschette (2a, 2b, 3a, 3b) für die Abdichtung der Absperrvorrichtung/en (2, 3) zum Abwasserrohr (1) hin besitzt/besitzen und mindestens eine Schottwand (12) zwischen der/den Dichtmanschette/n (14) und der/den Absperrmanschette/n (2a, 2b) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum mediendichten Absperren eines Rohrabschnittes in einem Abwassernetz, um die Dichtheit von Muffenverbindungen, Blindstutzen, Einlaufstutzen sowie Haupt- und/oder Nebenrohren zu prüfen und zum Einfahren in ein Abwasser-Nebenrohr.
  • Es ist bekannt, Rohrleitungern auf Dichtheit in der Weise zu prüfen, dass der zu prüfender Rohrabschnitt mediendicht abgesperrt wird, worauf der abgesperrte Abschnitt einem Prüfdruck ausgesetzt wird, dessen Druckabfall über die Zeit geeignet überwacht wird. Hierzu dienen häufig im Rohrnetz verfahrbare Absperrvorrichtungen. Oftmals muss ein Prüfraum beidseitig abgesperrt werden. Dies leistet entweder eine sich über den Prüfraum erstreckende beidseitige Absperrvorrichtung oder es bilden zwei Absperrvorrichtungen einen Zug. Zum Fahren im Rohr finden Zugseile, Zug-/Schiebestangen oder Selbstfahrantriebe Verwendung. Beispielsweise kann eine Absperrvorrichtung motorisch, über Rückstoßantrieb oder unter Einsatz einer Zug-/Schiebestange eine angekuppelte weitere Absperrvorrichtung oder ein sonstiges Gerät für Rohrarbeiten nachziehen oder vor sich herschieben. Ein Beispiel für einen Zug-/Schiebestangenantrieb eines Absperrzuges zeigt DE 41 35 153 C2 , einen selbstfahrenden Zug zeigt DE 298 21 182 U1 .
  • Schließt ein Prüfabschnitt eines Hauptrohrs ein Nebenrohr ein, typischerweise ein in ein Sammelrohr einmündendes Anschlussrohr, so muss auch dieses vor der Druckprüfung abgedichtet werden ( DE 43 28 575 C2 , DE 195 07 250 C2 , DE 297 11 808 U1 ).
  • Steht die Aufgabe, auch dass Nebenohr selbst auf Dichtheit zu prüfen, so ist es bekannt, von einem Gerät im Hauptrohr aus eine Nebenrohr-Absperrvorrichtung einzubringen und das Hauptrohr beiderseits der Einmündung des Nebenrohrs abzudichten. Solcherart Absperrsysteme sind beispielsweise in DE 198 00 670 A1 und DE 201 02 093 U1 beschrieben.
  • Absperrvorrichtungen sind oftmals zur Erfüllung multifunktioneller Aufgaben ertüchtigt oder zumindest aufrüstbar. Solche Aufgaben sind außer den genannten Dichtheitsprüfungen insbesondere Transport-, Inspektions-, Ortungs-, Reinigungs- und/oder Sanieraufgaben. Die Erfindung ist also nicht auf reine Absperrgeräte beschränkt.
  • Es ist zweckmäßig, mehrere Absperrvorrichtungen von nur einer Rohrseite in ein Rohr einzusetzen und nur von dieser Rohrseite mit Medien, wie Druckluft, Elektrizität, Signalisierung oder Hydraulik zu versorgen, wodurch man mit nur einer mobilen Versorgungs- und Bedieneinheit übertage auskommt, die dann z. B. in der Nähe eines Kanalschachtes abgestellt ist. Dadurch ergibt sich allerdings das Problem, dass ein Versorgungsschlauch für Medien, beispielsweise Druckluft zum Aufblähen der Abdichtmäntel der Absperrvorrichtungen oder zum Antrieb eines Druckluftmotors, und/oder eine Zug-/Schiebestange zum Ankuppeln weiteren Geräts, durch mindestens eine Absperrung druckdicht hindurchgeführt werden müssen. Dies bereitet insbesondere dann Schwierigkeiten, wenn ein Versorgungsschlauch oder eine Zug-/Schiebestangen durch eine Absperrung längsverschieblich hindurchgeführt werden müssen, um unterschiedliche Abstände von Absperrvorrichtungen untereinander realisieren zu können, oder auch für sonstige im variablen Abstand zu positionierende und zu versorgende Geräte und Gerätekomponenten, wie eine Videokamera mit Scheinwerfern, eine Sensoreinrichtung oder ein Werkzeug. Um die Qualität eines Anschlussrohrs zu prüfen, ist es zudem wünschenswert, eine Nebenrohr-Absperrvorrichtung möglichst unkompliziert und möglichst weit in ein Nebenrohr einzuschleusen, deren Versorgungsstrang dann ebenfalls durch eine im Hauptrohr positionierte Absperrvorrichtung längsverschieblich hindurchgeführt werden muss. Ein erklärtes Ziel ist es, für Rohrprüfungen von einem Hauptrohr aus in ein Nebenrohr über die Grundstücksgrenzen hinaus bis in ein Haus einzufahren.
  • In der Praxis ist ein Abdichtmantel einer Absperrvorrichtung häufig nochmals in zwei auf geringem Abstand hintereinanderliegende Abdichtmäntel unterteilt, um mit dem Zwischenringraum einen Referenzdruckraum zu gewinnen.
  • Es hat sich gezeigt, dass maschinenbauübliche Bauelemente, wie Stopfbuchsen, Lager mit Dichtringen oder Abdichtscheiben zur Abdichtung von Versorgungsschläuchen, die in oder durch Absperrvorrichtungen führen, zur Absperrvorrichtung hin, nicht immer befriedigend arbeiten. Selbst aufwändige Lamellendichtungen erweisen sich als ungeeignet. Einerseits liegt das an den hohen Rohrprüfdrücken, bei denen eine Leckage in der Absperrvorrichtung selbst vermieden werden muss, um nicht zu falschen Prüfergebnissen zu kommen, andererseits an oberflächlichen Unebenheiten an den verschieblich durchzuführenden Versorgungsschläuchen, Zug-/Schiebestangen usw. durch Gebrauch. Das können Schmutzablagerungen sein, aber auch tiefere Einkerbungen, Scharten und dergleichen Verschleißergebnisse. Insbesondere verursacht das Nachschleifen von Versorgungsschläuchen auf dem Sohlenboden eines Abwassersammlers Riefen und Schmutzfahnen, deren Länge über die Ringbreite üblicher Dichtungen gehen und deshalb von diesen nicht zufriedenstellend abgedichtet werden. Man kann auch die Dichtungen nicht all zu fest anziehen, da dann eine ausreichend leichte Längsverschieblichkeit der Versorgungsschläuche oder Zug-/Schiebestangen nicht mehr gegeben ist. Gerade dann, wenn aufgrund größerer Entfernungen vom Einsetzort selbstfahrende Absperrvorrichtungen eingesetzt werden und demzufolge die Versorgungsschläuche hinter sich herziehen oder durch sich hindurch weiterbefördern müssen, ist auf Leichtgängigkeit des Transportierens oder Nachführens durch eine Absperrvorrichtung hindurch größter Wert zu legen.
  • Nach der schon genannten Schrift DE 201 02 093 U1 wird der Versorgungsschlauch für ein Nebenrohrgerät innerhalb eines Schleusenrohrs geführt, welches zum Prüfraum abgedichtet ist. Die zuvor genannten Probleme werden dadurch zwar ausschleusungsseitig vermieden, jedoch nur nach weiter hinten verlagert, nämlich dorthin, wo der Versorgungsschlauch die Absperrvorrichtung am mit einer Abdichtscheibe versehenen Stirnflansch durchdringt.
  • Aus dem Bereich der Prüfung supraleitender Hohlleiter ist eine stationäre Prüfvorrichtung mit einer Testkammer bekannt, die beiderseits von Gasdichtkammmern abgeschlossen ist. Beim Ziehen des supraleitenden Hohlleiters durch die Testkammer dichten schlauchartige, druckbeaufschlagbare Gummimanschetten in den Gasdichtkammern die Testkammer gegenüber dem Hohlleiter ab ( DE 30 28 760 A1 ). Dieser gattungsfremden, kompakten Vorrichtung sind mancherlei Probleme unbekannt, die in einem unbegehbaren Abwasserrohrnetz aufkommen, insbesondere ferngelenkte Mobilität, Nässe und Verschmutzung im Abwasserrohrnetz sowie Verschleißspuren im Rohrnetz und am Gerät. Insbesondere kommt es auch nicht darauf an, die Dichtheit eines Abwasserrohrabschnittes zu prüfen, sondern die Dichtheit eines Hohlleiters als Endkontrolle in der Fertigung innerhalb einer Testkammer.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein praxistaugliches und zugleich kostengünstige Absperrung für ein Abwasserrohrnetz zu entwickeln, die eine mediendichte Durchführung eines längsverschieblichen Langkörpers zulässt. Eine Teilaufgabe in diesem Zusammenhang besteht darin, für eine mehrseitige Absperrung einen eine erste Hauptrohr-Absperrvorrichtung durchsetzenden zur Führung und Versorgung dienender Langkörper im vorderen Bereich mit einer weiteren Hauptrohr-Absperrvorrichtung und/oder einer weiteren Nebenrohr-Absperrvorrichtung zu verbinden, welche weitere Absperrvorrichtung aufwandsarm und sicher nahezu beliebig weit durch die erste Hauptrohr-Absperrvorrichtung hindurch zu manipulieren ist, insbesondere eine Nebenrohr-Absperrvorrichtung in ein Nebenrohr oder innerhalb eines Nebenrohrsystems zu lenken und zu bedienen ist. Eine weitere Teilaufgabe ist es, eine über einen eigenen Versorgungsstrang versorgte Nebenrohr-Absperrvorrichtung, welche mit einer Hauptrohr-Absperrvorrichtung oder einem Hauptrohr-Absperrzug befördert wird, möglichst einfach und aufwandsarm in ein Nebenrohr einzubringen.
  • Diese Aufgabe wird mit Vorrichtungen gemäß den Ansprüchen 1 und 24 und mit einen Verfahren gemäß Anspruch 27 gelöst.
  • Erfindungsgemäß erfolgt eine Abdichtung zwischen einem oder mehreren Versorgungsschläuchen und/oder einer Zug-/Schiebestange, die für einen innerhalb einer Absperrvorrichtung für die Dichtheitsprüfung eines Abwasserrohrabschnittes verschieblich gelagerten Langkörpers stehen, und der Absperrvorrichtung mit einer unter Druck sich mediendicht anlegenden schlauchartigen Dichtmanschette. Zum Verschieben des Langkörpers wird dabei die Dichtmanschette zwecks Spiels entspannt und zum Zwecke einer Druckprüfung im Rohrsystem oder auch zum Festlegen des Langkörpers in der Absperrvorrichtung durch Überdruck- oder auch Unterdruckbeaufschlagung mediendicht zum Gegenlager verspannt. In vorteilhafter Weise wird hiermit unter geringem Aufwand eine sehr zuverlässige und leicht bedienbare Abdichtung erreicht. Hierzu sind nur solche baulichen Mittel und Betätigungsmittel einzusetzen, die ohnehin üblicherweise bei Innenrohrgeräten Verwendung finden, nämlich ein vorzugsweise ventilgesteuerter expandierbarer Gummibalg, ein Gegenlager und ein Druckmedium. Mit einer Hauptrohr-Absperrvorrichtung, die eine sichere Längsverschieblichkeit eines Langkörpers durch sich hindurch zulässt, können in einem Rohrnetz bisher unlösbare Arbeitsaufgaben ausgeführt werden.
  • Um eine Nebenrohr-Absperrvorrichtung oder ein sonstiges Nebenrohrgerät in ein Nebenrohr oder innerhalb eines Nebenrohrsystems zu lenken, ist diese erfindungsgemäß selbstauslenkend ausgeführt, ohne dass es Einschleusungs- oder Ausrichtvorrichtungen an einer Hauptrohrabsperrvorrichtung bedarf, ohne dass sie sich an Rohrwänden abstützen muss und ohne dass sie endoskopartiger Zugmittel bedarf. Hierdurch erspart man sich nicht nur eine mehr oder weniger sperrige und kostenintensive Einlenkvorrichtung auf einer Hauptrohrabsperrvorrichtung bzw. einem Hauptrohrabsperrzug, sondern kann auch im Nebenrohr ferngesteuert weitere Abzweige nehmen, in welches eine Hauptrohrabsperrvorrichtung aufgrund ihrer Größe und Starrheit nicht vordringen kann. Weitere Erfindungsmerkmale geben die Ansprüche an.
  • Die Erfindung soll anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigt:
  • 1 die prinzipielle Arbeitsweise eines Absperrzuges für eine Dichtheitsprüfung eines Rohrabschnittes,
  • 2 schematisch und unmaßstäblich eine erste Ausbildung einer Durchführung eines Langkörpers durch eine Absperrvorrichtung,
  • 3 schematisch und unmaßstäblich eine zweite Ausbildung einer Durchführung eines Langkörpers durch eine Absperrvorrichtung,
  • 4 schematisch und unmaßstäblich eine dritte Ausbildung einer Durchführung eines Langkörpers durch eine Absperrvorrichtung,
  • 5 schematisch einen Absperrzug mit einer Nebenrohrabsperrvorrichtung an der Einmündung eines Nebenrohrs und
  • 6 den Absperrzug nach 5 mit in das Nebenrohr eingefahrener Nebenrohr-Absperrvorrichtung.
  • Nach 1 ist in ein Rohr, insbesondere ein Abwasserrohr, ein Absperrzug zwecks Druckprüfung eines Rohrabschnittes 1 eingefahren, dessen Absperrvorrichtungen 2, 3 sehr schematisch und unmaßstäblich dargestellt sind. Das Absperren des Rohrabschnittes 1 erfolgt in der Weise, dass Absperrmanschetten 2a, 2b, 3a, 3b der Absperrvorrichtungen 2, 3 mit Druckluft aufgeblasen werden, wodurch sich die Absperrmanschetten 2a, 2b, 3a, 3b am Innenrohr 1 mediendicht anlegen. Zwischen den Absperrmanschetten 2a, 2b bzw. 3a, 3b stellen sich im Beispiel Referenzdruckräume 5, 6 ein. Mit ihrer Hilfe kann die Dichtwirkung der Absperrmanschetten 2a, 2b, 3a, 3b geprüft werden. Zum Aufblasen der Absperrmanschetten 2a, 2b, 3a, 3b wird Druckluft auf Versorgungsschläuche 4, 7 gegeben. Anschließend wird durch einen weiteren Versorgungsschlauch 8 Prüfdruck in den Rohrabschnitt 1 gegeben. Die Versorgungsschläuche 7, 8, sind über lösbare Festanschlüsse mit der Absperrvorrichtung 2 verbunden, weshalb deren Abdichtung unproblematisch ist. Der Versorgungsschlauch 4 hingegen ist verschieblich durch die Absperrvorrichtung 2 geführt und erst mit der Absperrvorrichtung 3 mit Hilfe eines lösbaren Festanschlusses verbunden. Die Verschieblichkeit des Versorgungsschlauches 4 ermöglicht die Realisierung unterschiedlicher Abstände der Absperrvorrichtungen 2, 3 untereinander. Es soll an dieser Stelle nochmals verdeutlicht werden, dass anstelle einer zweiten Absperrvorrichtung 3 oder zusätzlich zu einer zweiten Absperrvorrichtung 3 jedes beliebige andere Gerät für Rohrarbeiten versorgt werden kann, beispielsweise eine Nebenrohr-Absperreinrichtung, wobei anstelle eines Versorgungsschlauches 4 oder auch zusätzlich eine im Beispiel nicht dargestellte Zug-/Schiebestange durch die Absperrvorrichtung 2 verschieblich oder nicht verschieblich hindurchgeführt werden kann, welche in besonderer Weise hergerichtet auch Medien oder Medienleiter führen kann. Die Absperrvorrichtungen 2 und 3 können des Weiteren auch lediglich Gerätekomponenten komplexerer Rohrgeräte sein, mit denen sich außer Dichtheitsprüfungen weitere Aufgaben in einem Rohrsystem erledigen lassen. Je nach Konzeption sind Verschiebewege des Versorgungsschlauchs 4 von unterhalb 1m bis oberhalb 30m realisierbar.
  • In 2 ist eine erste Ausführung einer Absperrvorrichtung 2 näher dargestellt. Ein Rohrabschnitt 1 ist mit einer Absperrvorrichtung 2 abgedichtet. Diese trägt auf ihrem Stützkörper 9 im Beispiel zwei Absperrmanschetten 2a, 2b, die im drucklosen Zustand und strichliniert im aufgeblasenen Zustand dargestellt sind. Dazwischen bildet sich der Referenzdruckraum 5 aus. Vom Stützkörper 9 getragen, und diesen in zwei Kammern 10, 11 mediendicht unterteilend, ist eine Schottwand 12 vorgesehen. Diese Schottwand 12 trägt ihrerseits ein Führungsrohr 13 für die Halterung einer gleichfalls zylindrischen Dichtmanschette 14. Von Lagern 15, 16 geführt, die vom Führungsrohr 13 getragen werden, durchsetzt die Absperrvorrichtung 2 ein längsverschieblicher Langkörper 4, beispielsweise ein relativ schub- und zugstabiler, aber gut ausbiegbarer Versorgungsschlauch oder eine Zug-/Schiebestange.
  • Oberhalb der Mittellinie M ist die Dichtmanschette 14 im drucklosen Zustand eingezeichnet. In diesem Zustand ist der Langkörper 4 frei verschieblich und erlaubt auf diese Weise eine Relativbewegung der Absperrvorrichtung 2 zum Langkörper 4. Der Langkörper 4 kann im entspannten Zustand der Dichtmanschette 14 leicht durch die Absperrvorrichtung 2 geschoben oder gezogen werden. Ebenso kann bei ruhendem Langkörper 4 die Absperrvorrichtung 2 bzw. ein komplexeres Gerät, leichtgängig längs zum Rohr 1 in beiden Richtungen mit Fremd- oder Eigenantrieb bewegt werden. Letztlich kann auch ein Antrieb im Inneren der Absperrvorrichtung 2 den Langkörper 4 selbständig in beiden Richtungen durchziehen bzw. durchschieben, oder im Prüfraum aufgebauter Druck fördert eine Absperrvorrichtung 2 mitsamt dem Versorgungsschlauch rohrpostartig.
  • Sobald pneumatisch oder hydraulisch Druck auf den Druckraum 17 zwischen dem Führungsrohr 13 und der Dichtmanschette 14 gegeben wird, dieser Zustand ist unterhalb der Mittellinie M dargestellt, presst sich diese umfänglich an den Langkörper 4 an, wodurch eine sichere Abdichtung zwischen den Kammern 10, 11 erreicht wird. Somit kann kein systembedingter Druckver lust vom Druckraum 1 durch die Absperrvorrichtung 2 hindurch auf die andere Rohrseite eintreten. Anstelle Druckluft kann im Spalt 18 zwischen der Dichtmanschette 14 und dem Langkörper 4 auch Unterdruck aufgebaut werden, wodurch derselbe Effekt eintritt.
  • In 3, in der gleichartige Teile mit jeweils derselben Bezugsnummer versehen sind, ist eine Variante nach 2 dargestellt. Die flexible und vorzugsweise elastische Dichtmanschette 14 ist toruskörperartig aus einer in sich geschlossenen Dichtmanschettenfläche gebildet, die den Druckraum 17 umgrenzt. Andere Varianten von Dichtmanschetten 14 können hohlzylindrische oder hohlfassähnliche Dichtmäntel besitzen. Während eine toruskörperartige Dichtmanschette 14 für die Abdichtung eines einzigen Langkörpers 4 prädestiniert ist, können z. B. brezelartige Dichtmanschetten 14 sehr gut zwei Langkörper 4 abdichten und so weiter, je nach Anzahl der in sich geschlossenen Passagen durch eine Dichtmanschette 14. Je nach Abdichtdruck und den Eigenschaften des Materials, aus denen eine Dichtmanschette 14 hergestellt ist, kann durch eine Passage auch mehr als einen Langkörper 4 führen und sicher abgedichtet werden. Die 3 zeigt oberhalb der Mittellinie M eine druckentspannte Dichtmanschette 14 und unterhalb der Mittellinie M die Dichtmanschette 14 unter Druck.
  • In 4, in der gleichartige Teile wiederum mit jeweils derselben Bezugsnummer versehen sind, ist eine weitere Ausprägung der Erfindung dargestellt, nach der ein Langkörper 4 mit einer blähelastischen Dichtmanschette eine Absperrvorrichtung 2 durchsetzt. Die Führung des Langkörpers 4 erfolgt durch ein nicht aufblähbares Führungsrohr 13, das die Schottwand 12 durchsetzt. Zwecks Abdichtung wird von außen auf den Druckraum 17 im Langkörper 4 selbst Druck gegeben, wodurch sich der Langkörper 4 im Führungsrohr 13 mediendicht verspannt. Die Dichtmanschette des Langkörpers 4 wirkt somit abdichtend. Hierzu kann ein blähsteiferer Langkörper 4 von einer blähweicheren, nicht näher dargestellten, Dichtmanschette umschlossen sein und diese Dichtmanschette pneumatisch beaufschlagt werden. Der die Verschieblichkeit zulassende Spalt 18 zwischen dem Langkörper 4 und dem Führungsrohr 13 verschwindet.
  • Um die Dichtwirkung des mit einer Dichtmanschette ausgestatteten Langkörpers 4 zu prüfen, ist ein Referenzdruckraum 19 vorgesehen. Selbstverständlich kann auch bei allen anderen Ausführungen ein solcher Referenzdruckraum 19 vorgesehen werden. Im Beispiel nach 4 ist angedeutet, dass der Referenzdruckraum 19, beispielsweise über eine Öffnung (Ö), mit dem Referenzdruckraum 5 in Verbindung stehen kann, wodurch ein gemeinsamer Referenzdruckraum 5/19 für die Prüfung der Dichtmäntel 2a, 2b, und der Dichtmanschette entsteht, und dementsprechend auch nur ein Referenzdruckraum 5/19 sensorisch zu überwachen ist.
  • Die 4 zeigt oberhalb der Mittellinie M eine druckentspannte Dichtmanschette am Langkörper 4 und unterhalb der Mittellinie M den Langkörper 4 mit seiner Dichtmanschette unter Druck, wobei die Dichtmanschette beispielsweise in Form eines hinreichend aufblähbaren Schlauchs ausgebildet sein kann.
  • Prinzipiell ist es auch möglich, ein Führungsrohr 13 nach 2 oder 3 einzusetzen. Dann wird sich ein aufblähbarer Versorgungsschlauch 4 oder dessen Hülle an den Lagern 15, 16 etwas einschnüren und bereits dort für eine gewisse Abdichtung sorgen. Zusätzlich wird sich der Versorgungsschlauch 4 zum Führungsrohr 13 hin so weit ausdehnen, dass auch in diesem Fall eine längere Abdichtstrecke im Führungsrohr 13 entsteht.
  • In allen Ausführungen ist somit die wirksame Dichtlänge genügend groß, dass Scharten 20, Ablagerungsstreifen 21 u. ä. sicher abgedichtet werden. Dies können übliche Ringdichtun gen, Abdichtscheiben u. ä. nicht leisten. Die wirksame Dichtlänge beträgt beispielsweise 200mm, ohne hierdurch die Abdichtzone nach irgendeiner Seite hin einschränken zu wollen.
  • Im Abdichtzustand klemmt der Langkörper 4 so fest in der Absperrvorrichtung 2, dass diese den Langkörper 4 nachziehen kann. Im nicht abgedichteten Zustand hingegen ist eine leichtgängige Verschieblichkeit des Langkörpers 4 im Bereich der Abdichtung gewährleistet. Beides kann mit Ringdichtungen nicht erreicht werden.
  • Weiterhin kann die Dichtmanschette 14 als Ventil genutzt werden, beispielsweise um unkontrolliert oder kontrolliert einen Prüfabschnitt unabhängig vom Versorgungsschlauch 8 zu entlüften.
  • Hervorzuheben ist neben der sicheren Abdichtung und leichtgängigen Verschieblichkeit des Langkörpers 4 im entspannten Zustand der Dichtmanschette 14 und die extrem einfache Bedienung. Hierfür müssen nicht noch weitere Versorgungsschläuche der Absperrvorrichtung 2 zugeführt werden. Die Dichtmanschettendichtung wird über nicht näher dargestellte Steuerventile betätigt, wobei vorzugsweise Druckluft aus dem Versorgungsschlauch 7 abgezweigt wird. Die Dichtmanschettendichtung in der Absperrvorrichtung 3 wird analog aus dem Langkörper 4 als Versorgungsschlauch mit Druckluft beaufschlagt.
  • Es versteht sich, dass der Innendruck im Dichtmanschettenraum 17 größer sein muss, als der Prüfdruck im zu prüfenden Rohrabschnitt 1. Es ist deshalb vorteilhaft, den Dichtmanschettenraum 17 bei hinreichender Abdichtlänge klein zu halten. Dies erfolgt in den Beispielen mit Hilfe des Führungsrohrs 13, an dem sich die Dichtmanschette 14 abstützt.
  • 5, in der gleichartige Teile wiederum mit jeweils derselben Bezugsnummer versehen sind, zeigt eine selbstfahrende Vorrichtung zum Abdichten eines Rohrabschnittes 1 mit zwei Hauptrohr-Absperrvorrichtungen 2, 3 und einer mitgeführten Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22. Die beiden Hauptrohr-Absperrvorrichtungen 2, 3 sind durch eine Kuppelstange 23 verbunden, durch die Versorgungsschläuche und/oder -leitungen führen. Die Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22 wird von einem separaten Versorgungsschlauch 4 versorgt, durch welchen wiederum mehrere Versorgungsstränge gehen. Der Versorgungsschlauch 4 durchsetzt die Hauptrohr-Absperrvorrichtung 2. 5 zeigt den Absperrzug 2, 3 an einem Nebenrohr 24. Die Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22 ist an der Spitze der Hauptrohrabsperrvorrichtung 2 positioniert. Mit Kameras 25, 26, 27 kann die Position des Absperrzuges kontrolliert werden.
  • In 6, in der gleichartige Teile wiederum mit jeweils derselben Bezugsnummer versehen sind, ist der Absperrzustand eines Rohrabschnittes 1 einschließlich eines Abzweigs eines Nebenrohrs 24 dargestellt. Die Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22 ist in das Nebenrohr 24 eingefahren. Die Einfahrtstrecke kann durchaus mehrere Dutzende Meter betragen. Der Vorschub erfolgt beispielsweise durch einen Antrieb für den Versorgungsschlauch 4 in der Hauptrohr-Absperrvorrichtung 2. Die Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22 kann jedoch auch (zusätzlich) einen Eigenantrieb aufweisen. Das Einlenken erfolgt durch einen innerhalb der Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22 befindlichen Selbstlenkmechanismus. Die Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22 kann sich in über ihre gesamte Länge in allen drei Raumebenen ferngesteuert biegen, beispielsweise durch im Inneren angeordnete Längsschläuche, deren Volumen sich bei Druckbeaufschlagung durch eine Flüssigkeit oder ein Gas ändert. Nähere Angaben zu einem geeigneten Selbstlenkmechanismus finden sich beispielsweise in der deutsche Anmeldung DE 103 06 714 A1 , auf die hiermit ausdrücklich verwiesen wird.
  • Zum Einlenken in ein Nebenrohr 24 oder Fahren in einem Nebenrohrsystem sind weder ein dreh- und schwenkbewegliches Einschleusrohr, ein von außen betätigter Seilzug- oder ähnlicher endoskopartiger Mechanismen noch Arme oder Taster für einen Kontakt mit Rohrwänden notwendig. Damit ist die Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22 selbst in einem verzweigten Rohrsystem über längere Wegstrecken außerordentlich frei, einfach und sicher beweglich.
  • Die Nebenrohr-Absperrvorrichtung 22 fährt im Bereich der vorgesehenen Absperrung unter Kamerabeobachtung im Nebenrohr 24 mehrmals vor- und zurück und säubert das Nebenrohr 24 in diesem Bereich mit Hilfe eines Düsenkranzes 28 am vorderen oder hinteren Ende, weil bekanntermaßen Ablagerungen im Nebenrohr 24 sehr oft eine hinreichende Abdichtung verhindern. Die Abdichtung des im Innern der Hauptrohr-Absperrvorrichtung 2 längsverschieblichen Versorgungsschlauchs 4 erfolgt im Sinne der 2 bis 4. Die Abdichtung des Prüfabschnittes 1 erfolgt durch die Absperrmanschetten 2a, 2b, 3a, 3b und 32 auf den Absperrvorrichtungen 2, 3 und 22. Zwischen den aufgeblasenen Absperrmanschetten 2a, 2b und 3a, 3b bilden sich Referenzdruckräume 5, 6 aus. Sensoren 29, 30 in den Referenzdruckräumen 5, 6 messen den Referenzdruck. Daraus lässt sich die Dichtigkeit der Absperrmanschetten 2a, 2b, 3a, 3b im Abdichtzustand feststellen. Gemäß der 6 kann nebenbei noch die Dichtigkeit einer Rohrverbindungsmuffe 31 geprüft werden. Diese Dichtigkeit lässt sich jedoch ebenso prüfen, wenn die Rohrverbindungsmuffe 31 zwischen den zwei Hauptrohr-Absperrvorrichtungen 2, 3 liegt.
  • Insgesamt wird durch die Erfindung eine vielseitig einsetzbare, gut bedienbare, sicher arbeitende und kostengünstige Vorrichtung für Innenrohr-Prüfaufgaben und weitere Innenrohr-Arbeiten geschaffen.
  • 1
    Rohr
    2
    Hauptrohr-Absperrvorrichtung
    2a, 2b
    Absperrmanschetten zum Rohr 1
    3
    Hauptrohr-Absperrvorrichtung
    3a, 3b
    Absperrmanschetten zum Rohr 1
    4
    Langkörper (Versorgungsschlauch für
    Absperrvorrichtung bzw. Zug-/Schiebestange)
    5
    Referenzdruckraum
    6
    Referenzdruckraum
    7
    Versorgungsschlauch für Absperrvorrichtung 2
    8
    Versorgungsschlauch für Prüfabschnitt im Rohr 1
    9
    Stützkörper der Absperrvorrichtung 2
    10
    Kammer in Absperrvorrichtung
    11
    Kammer in Absperrvorrichtung
    12
    Schottwand
    13
    Führungsrohr für Langkörper 4
    14
    Dichtmanschette im Führungsrohr 13
    15
    Lager für Langkörper 4
    16
    Lager für Langkörper 4
    17
    Druckraum für Dichtmanschette
    18
    Spalt für Längsverschieblichkeit des Langkörpers
    19
    Referenzdruckraum für Langkörperabdichtung
    20
    Scharte im Langkörper 4
    21
    Schmutzablagerung auf Langkörper 4
    22
    Nebenrohr-Absperrvorrichtung
    23
    Kuppelstange
    24
    Nebenrohr
    25
    Kamera
    26
    Kamera
    27
    Kamera
    28
    Düsenkranz
    29
    Sensor
    30
    Sensor
    31
    Rohrmuffe
    32
    Absperrmanschette auf Nebenrohr-Absperrvorrichtung
    M
    Mittellinie

Claims (30)

  1. Vorrichtung zum mediendichten Absperren eines Rohrabschnittes in einem Abwassernetz, um die Dichtheit von Muffenverbindungen, Blindstutzen, Einlaufstutzen sowie Haupt- und/oder Nebenrohren zu prüfen, bei der durch mindestens eine Absperrvorrichtung (2, 3) mindestens ein Langkörper (4) längsverschieblich führt, bei der eine Abdichtung der/des Langkörpers) (4) in der/den Absperrvorrichtung/en (2, 3) mit Hilfe mindestens einer sich bei Druckänderung an dem/den Langkörper/n (4) dicht anlegenden, flexiblen, elastisch aufweitbaren, schlauchartigen Dichtmanschette (14) erfolgt, bei der die Absperrvorrichtung/en (2, 3) mindestens eine Absperrmanschette (2a, 2b, 3a, 3b) für die Abdichtung der Absperrvorrichtung/en (2, 3) zum Abwasserrohr (1) hin besitzt/besitzen, und bei der mindestens eine Schottwand (12) zwischen der/den Dichtmanschette/n (14) und der/den Absperrmanschette/n (2a, 2b) angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmanschette(n) (14) in einem Führungsrohr (13) für mindestens einen Langkörper (4) angeordnet ist/sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein mediendichter Expansionsraum (17) zwischen dem Führungsrohr (13) und der/den Dichtmanschette/n (14) gebildet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmanschette(n) (14) hohlzylindrisch oder hohlfassartig einen geschlossenen Expansionsraum um mindestens einen Langkörper (4) bildet/bilden.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmanschette(n) (14) einen Expansionsraum um mindestens einen Langkörper (4) aus einer in sich geschlossenen Fläche ausbildet/ausbilden.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmanschette(n) (14) toruskörperartig oder zyklidkörperartig ausgebildet ist/sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmanschette(n) (14) brezelkörperartig für mehr als eine Durchführung eines Langkörpers (4) ausgebildet ist/sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine flexible und elastische Dichtmanschette auf einem blähsteifen Langkörper (4) angeordnet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Langkörper (4) ein Versorgungsschlauch ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Versorgungsschlauch (4) mehrere parallele Versorgungsschläuche und/oder -leitungen untergebracht sind.
  11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Langkörper (4) eine Zug-/Schiebestange ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Zug-/Schiebestange (4) hohl ist und in ihr Versorgungsschläuche und/oder -leitungen laufen.
  13. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrvorrichtung/en (2, 3) einen Stützkörper (9) besitzt/besitzen, auf dem/denen eine Absperrmanschette (2a, 2b, 3a, 3b) für die Abdichtung der Absperrvorrichtung/en (2, 3) zum Rohr (1) hin angeordnet ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Schottwand (12) zwischen einem Stützkörper (9) der Absperrvorrichtung/en (2, 3) und dem/den Führungsrohr/en (13) angeordnet sind.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsrohr (13) Lager (15, 16) für den Langkörper (4) trägt.
  16. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der/den Abdichtvorrichtung/en (2, 3) mehrere Dichtmanschetten (14) längs eines Langkörpers (4) angeordnet sind.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Überdruck die Druckänderung bewirkt.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Unterdruck die Druckänderung bewirkt.
  19. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Absperrvorrichtung (2, 3) zwei Absperrmanschetten (2a, 2b, 3a, 3b) trägt, zwischen denen sich ein Referenzdruckraum (5) ausbilden kann.
  20. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Referenzdruckraum (5, 6, 19) zur Erfassung der Dichtheit der Absperrmanschetten 2a, 2b, 3a, 3b) und/oder Dichtmanschette(n) (4, 14) einer Absperrvorrichtung (2, 3) vorgesehen ist.
  21. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrvorrichtung (2, 3) im Rohr verfahrbar ist.
  22. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Langkörper (4) zu einer weiteren verfahrbaren Absperrvorrichtung (3) und/oder zu weiteren verfahrbaren Geräten für Rohrarbeiten führt.
  23. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass über den verschieblichen Langkörper (4) ein variabler Abstand zwischen zwei Absperrvorrichtungen (2, 3) und/oder weiteren Geräten für Rohrarbeiten realisierbar ist.
  24. Vorrichtung zum Befahren und Abdichten eines Abwasser-Rohrsystems, mitführend eine Vorrichtung nach Anspruch 1 als Hauptrohr-Absperrvorrichtung, auf der Hauptrohr-Absperrvorrichtung (2) eine über einen eigenen Versorgungsschlauch (4) versorgte, selbstauslenkende Nebenrohr-Absperrvorrichtung (22), wobei der Versorgungsschlauch (4) für die Nebenrohr-Absperrvorrichtung (22) zwecks Befahrens eines Nebenrohrs (24) oder Nebenrohrsystems mindestens eine Hauptrohr-Absperrvorrichtung (2) längsverschieblich durchsetzt, wobei der Versorgungsschlauch (4) mit Hilfe der mindestens einen Dicht manschette (14) in der Hauptrohr-Absperrvorrichtung (2) mediendicht abdichtbar ist, und wobei die Hauptrohr-Absperrvorrichtung (2) mit einer mittels einer Kuppelstange (23) angekuppelten weiteren Hauptrohr-Absperrvorrichtung (3) zu einem Hauptrohr-Absperrzug (2, 3) ergänzt ist.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Kuppelstange (23) Versorgungsstränge zur zweiten Hauptrohr-Absperrvorrichtungen (3) laufen.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Nebenrohrgerät (22) einen stützmittelfreien, fernbedienbaren pneumatisch oder hydraulisch arbeitenden, autarken Selbstauslenkmechanismus zum selbständigen Einlenken und Befahren eines Nebenrohrs (24) oder Nebenrohrsystems aufweist.
  27. Verfahren zum mediendichten Absperren eines Rohrabschnittes in einem Abwassernetz, betreffend ein Hauptrohr (1), in das ein Nebenrohr (24) einmündet, unter Verwendung einer Vorrichtung nach Anspruch 26, wobei die Hauptrohr-Absperrvorrichtungen (2, 3) beiderseits der Einmündung des Nebenrohrs (24) positioniert werden und die Nebenrohr-Absperreinrichtung (22) ferngesteuert selbstauslenkend ohne Verwendung externer Einfahrhilfen beliebig weit in das Nebenrohr (24) oder ein Nebenrohrsystem einfährt, wonach alle drei Absperrvorrichtungen (2, 3, 22) durch Aufblähen ihrer Absperrmanschetten (2a, 2b, 3a, 3b, 32) in den Absperrzustand gebracht werden, und auch die Dichtmanschette(n) (14) in dem einen Hauptrohr-Absperrgerät (2) für den dieses Hauptrohr-Absperrgerät (2) längsverschieblich durchdringenden Versorgungsschlauch (4) der Nebenrohr-Absperrvorrichtung (22) infolge Druckbeaufschlagung in den Abdichtzustand gebracht wird/werden, und wobei im Anschluss der abgesperrte Prüfraum unter Prüfdruck gesetzt wird, welcher über einen vorgegebenen Zeitraum sensorisch beobachtet wird.
  28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Absperren des Nebenrohrs (24) die Nebenrohr-Absperrvorrichtung (22) mittels eines Sprühkranzes das Nebenrohr (24) im Bereich der Absperrung säubert.
  29. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Nebenrohr-Absperrvorrichtung (22) zum Säubern des Nebenrohrs (24) mehrmals die Fahrtrichtung wechselt.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Nebenrohr-Absperreinrichtung (22) einen Eigenantrieb (Düsenkranz) einsetzt und/oder über ihren Versorgungsschlauch (4) extern vom Hauptrohr-Absperrgerät (2) und/oder einem Antrieb übertage geschoben/gezogen wird.
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