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DE102004023087A1 - Drillmaschine - Google Patents

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DE102004023087A1
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DE
Germany
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seed drill
spiral leaf
tool carrier
leaf springs
drill according
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102004023087A
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English (en)
Inventor
Willi Auf Der Landwehr
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
AUF DER LANDWEHR GmbH
Original Assignee
AUF DER LANDWEHR GmbH
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B61/00Devices for, or parts of, agricultural machines or implements for preventing overstrain
    • A01B61/04Devices for, or parts of, agricultural machines or implements for preventing overstrain of the connection between tools and carrier beam or frame
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01CPLANTING; SOWING; FERTILISING
    • A01C7/00Sowing
    • A01C7/20Parts of seeders for conducting and depositing seed
    • A01C7/201Mounting of the seeding tools
    • A01C7/205Mounting of the seeding tools comprising pressure regulation means

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Sowing (AREA)

Abstract

Drillmaschine mit an Werkzeugträgern (10) angeordneten Säelementen (18; 20, 22), dadurch gekennzeichnet, daß jeder Werkzeugträger (10) mindestens an einer vorderen und einer hinteren Spiralblattfeder (12) gehalten ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Drillmaschine mit an Werkzeugträgern angeordneten Säelementen.
  • Drillmaschinen dienen zur Einbringung von Saatgut in den Boden. Sie werden üblicherweise von einem Schlepper gezogen oder sind als Anbaumaschine für einen Schlepper konzipiert. Um ein gleichmäßiges Wachstum der Saaten zu bewirken, ist je nach Saatgut und Bodenbeschaffenheit eine optimale Ablagetiefe für das Saatgut einzuhalten. Herkömmliche Drillmaschinen weisen dazu eine Schardruckverstellung auf, mit der der Druck der Schare auf den Boden und dadurch indirekt die Ablagetiefe der Schare einstellbar ist. Bei gleichem Schardruck dringt das Schar in weichen Boden tiefer ein als in festen Boden. Dies führt dazu, daß bei wechselnden Böden die optimale Ablagetiefe nicht eingehalten wird.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Drillmaschine zu schaffen, mit der bei unebenen und stark wechselnden Böden eine eingestellte Ablagetiefe möglichst gut eingehalten wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Drillmaschine mit an Werkzeugträgern angeordneten Säelementen gelöst, bei der jeder Werkzeugträger mindestens an einer vorderen und einer hinteren Spiralblattfeder gehalten ist. Die Spiralblattfedern erlauben eine genaue Bodenanpassung, d.h. eine Anpassung der Lage des Werkzeugträgers an wechselnde Bodenhöhen, wobei auch bei stark wechselnden Bodenbedingungen eine vorgegebene Eindringtiefe für die Saatgutablage eingehalten wird. Dadurch kann auch bei unebenen oder stark wechselnden Böden, beispielsweise von gelockertem, weichen Sandboden zu festerem Tonboden, eine optimale Ablagetiefe der Säelemente eingehalten werden. Dabei ist bevorzugt an jedem Werkzeugträger die Tiefe der Säelemente einstellbar, so daß die Ablagetiefe durch die eingestellte Tiefe der Säelemente festgelegt wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist jede Spiralblattfeder an einem Ende drehbar und an dem anderen Ende nichtdrehbar angebracht. So können die Spiralblattfedern beispielsweise an einem oberen Ende an einem Rahmen fest und nichtdrehbar montiert sein, während sie an den Werkzeugträgern drehbar angebracht sind, so daß die Spiralblattfedern Bodenunebenheiten besonders gut ausgleichen können.
  • Die Spiralblattfedern sind vorzugsweise jeweils um eine waagerechte, quer zum Werkzeugträger verlaufende gedachte Linie zur Spirale gerollt. Auf diese Weise ergibt sich eine besonders vorteilhafte Federwirkung, da sowohl eine Höhenanpassung als auch eine gewisse Beweglichkeit des Werkzeugträgers in Fahrtrichtung gegeben ist, wodurch sich ein günstiges Schleppverhalten und eine gute Funktionstüchtigkeit auch bei Steinen ergibt. Dies ist insbesondere ein Vorteil gegenüber der Verwendung beispielsweise von Druckfedern zur Höhenanpassung, die lediglich in eine feste Richtung federn können.
  • Bevorzugt weist jede Spiralblattfeder im wesentlichen eine Spiralwindung auf. So kann die Befestigung der Spiralblattfeder an beiden Enden für im wesentlichen senkrechte Aufnahme von Kräften quer zum Federblatt optimiert werden, und es ist außerdem ein für den Einsatzzweck geeigneter Federweg erreichbar.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind die vorderen und hinteren Spiralblattfedern ihrerseits an waagerechten, quer zu den Werkzeugträgern verlaufenden Querstreben gehalten. Die Querstreben können beispielsweise mit seitlichen Streben einen rechteckigen Rahmen der Drillmaschine bilden, an dem mehrere Werkzeugträger parallel mit je einer vorderen und einer hinteren Spiralblattfeder befestigt sind. Auf diese Weise erhält man eine stabile Struktur, bei der dennoch eine genaue Bodenanpassung jedes einzelnen Werkzeugträgers möglich ist.
  • Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Teilansicht einer Drillmaschine, bei der jeder Werkzeugträger zwei Reihen mit jeweils einem Einscheibenschar und einer Druckrolle aufweist;
  • 2 einen Ausschnitt einer Draufsicht der Drillmaschine aus 1; und
  • 3 eine Teilansicht einer anderen Ausführungsform der Drillmaschine aus 1.
  • Die in 1 und 2 gezeigte Drillmaschine für Getreide weist mehrere parallele Werkzeugträger 10 auf, die jeweils mit einer vorderen und einer hinteren Spiralblattfeder 12 an Querstreben 14 eines Rahmens 16 gehalten sind. An jedem Werkzeugträger 10 sind ein linkes und ein rechts Einscheibenschar 18 und eine linke und eine rechte Druckrolle 20 angebracht. Jedes Einscheibenschar 18 weist eine angewinkelt befestigte Scheibe 22 und ein spitzgewölbtes Schar 24 aus Wolfram-Karbidstahl auf. Die angewinkelte Befestigung der Scheiben 22 ist in 2 angedeutet. Die Einscheibenschare 18 und die jeweils nachfolgenden Druckrollen 20 sind auf beiden Seiten des Werkzeugträgers 10 versetzt angeordnet, so daß die Funktionstüchtigkeit auch bei bindigen Böden und Steinen gesichert ist. Die Druckrollen 20 sind aus bruchsicherem Guß. An ihrer Stelle können auch Reifen-Druckrollen vorhanden sein, die eine profilierte Oberfläche des Bodens hinterlassen.
  • Am vorderen Ende jedes Werkzeugträgers 10, in der Zeichnung rechts, ist ein Führungsrad 26 angeordnet. Es hat eine breite Auflagefläche und ist an Auslegern 28 schwenkbar an dem Werkzeugträger 10 gelagert. Zwischen den Auslegern 28 und dem Werkzeugträger 10 ist ein Abstandselement 30 angeordnet, durch das die Schwenkposition der Ausleger 28 fixiert wird. Mittels Ringclips 32, die an dem Abstandselement 30 an verschiedenen Positionen oberhalb und unterhalb einer gelenkig am Werkzeugträger 10 angeordneten Hülse 33 angebracht werden können, wird die Position der Hülse 33 auf dem Abstandselement 30 festgelegt und dadurch die Schwenkposition der Ausleger 28 eingestellt. Da das solchermaßen höhenverstellbare Führungsrad 26 und die Druckrollen 20 im wesentlichen auf dem Boden abrollen, kann auf diese Weise die Eindringtiefe der Einscheibenschare 18 und damit die Ablagetiefe für das Saatgut eingestellt werden.
  • Die Spiralblattfedern 12 sind an den Querstreben 14 verschraubt und mit Befestigungselementen 34 und 36 an dem Werkzeugträger 10 befestigt. Sie sind dabei jeweils um eine Achse 38 an dem Werkzeugträger 10 drehbar. Durch die individuelle Befestigung der Werkzeugträger 10 mittels der Spiralblattfedern 12 an dem Rahmen 16 können die Werkzeugträger 10 sich jeweils etwaigen Bodenunebenheiten oder -höhenschwankungen optimal anpassen. Die mittels der Ringclips 32 eingestellte Ablagetiefe der Schare 18 wird dabei sicher eingehalten. Die Tandemführung mit zwei Scharen 18 je Werkzeugträger 10 bewirkt eine gute Spurführung, und die Spiralblattfedern 12 tragen zusätzlich dazu bei, größere seitliche Abweichungen zu verhindern.
  • Die Schare 24 sind mit Schläuchen 40 an einen nicht dargestellten Saatgutverteiler und eine Dosiereinheit angeschlossen. Auf dem Rahmen 16 ist außerdem ein Saatgutbehälter 42 angeordnet, sowie ein Trittbrett 44.
  • Die 1 und 2 zeigen lediglich Teilansichten der erfindungsgemäßen Drillmaschine. Nicht dargestellte Elemente der Drillmaschine, wie beispielsweise eine Anhängedeichsel, ein Bodenrad für geschwindigkeitsunabhängige Dosierung des Saatgutes, etwaige Räder für den Straßentransport und insbesondere die weitere Betriebstechnik der Drillmaschine sind in üblicher Weise ausgeführt.
  • 3 zeigt eine andere Ausführungsform, die sich von der aus den 1 und 2 insbesondere dadurch unterscheidet, daß die Befestigungselemente 34 durch geeignet lange Schenkel der Spiralblattfedern 12 ersetzt wurden. Durch die andere Form und Anordnung der Spiralblattfedern 12, die unter einem größeren Winkel zum Werkzeugträger 10 mit den Befestigungselementen 36 befestigt sind, ergibt sich ein größerer Federbereich. Ferner hat der Rahmen 16 größere Ausmaße und weist einen weiteren vorderen und einen weiteren hinteren Querträger auf.

Claims (8)

  1. Drillmaschine mit an Werkzeugträgern (10) angeordneten Säelementen (18; 20, 22), dadurch gekennzeichnet, daß jeder Werkzeugträger (10) mindestens an einer vorderen und einer hinteren Spiralblattfeder (12) gehalten ist.
  2. Drillmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Werkzeugträger (10) die Tiefe der Säelemente (18, 22) einstellbar ist.
  3. Drillmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Spiralblattfeder (12) an einem Ende drehbar und an dem anderen Ende nicht drehbar angebracht ist.
  4. Drillmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spiralblattfedern (12) jeweils um eine waagerechte, quer zum Werkzeugträger (10) verlaufende gedachte Linie zur Spirale gerollt sind.
  5. Drillmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Spiralblattfeder (12) im wesentlichen eine Spiralwindung aufweist.
  6. Drillmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spiralblattfedern (12) an waagerechten, quer zu den Werkzeugträgern verlaufenden Querstreben (14) gehalten sind.
  7. Drillmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Werkzeugträger (10) ein höhenverstellbares vorderes Führungsrad (26) aufweist.
  8. Drillmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Werkzeugträger (10) eine linke und eine rechte Werkzeugreihe mit jeweils einem Einscheibenschar (18) und einer Druckrolle (20) oder Reifen-Druckrolle aufweist.
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