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Die
Erfindung betrifft einen optischen Sensor.
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Derartige
optische Sensoren sind insbesondere als Lichtgitter oder Lichtschrankenanordnungen ausgebildet.
Das jeweilige Lichtgitter oder die jeweilige Lichtschranke weist
wenigstens jeweils einen Sender und einen Empfänger auf. Damit mit derartigen
optischen Sensoren Objekte innerhalb eines flächigen, zweidimensionalen Überwachungsbereichs erfasst
werden können,
werden die vom Sender emittierten Sendelichtstrahlen nicht direkt,
sondern über wenigstens
zwei Umlenkspiegel einer Spiegeleinheit zum Empfänger geführt. Dabei sind der Sender
und der Empfänger
als aktive Elemente des optischen Sensors auf einer Seite des Überwachungsbereichs und
die Umlenkspiegel der Spiegeleinheit als passive Elemente des optischen
Sensors auf der gegenüberliegenden
Seite des Überwachungsbereichs
angeordnet. Die Umlenkspiegel sind dabei in einem Gehäuse der
Spiegeleinheit angeordnet. Bei freiem Überwachungsbereich werden die
vom Sender emittierten Sendelichtstrahlen im Überwachungsbereich geführt, treten
dann durch ein Fenster im Gehäuse
in die Spiegeleinheit ein und werden dann am ersten Umlenkspiegel
abgelenkt, so dass die Sendelichtstrahlen innerhalb des Gehäuses verlaufend
zum zweiten Umlenkspiegel geführt
sind. Die dort umgelenkten Sendelichtstrahlen treten über ein
weiteres Fenster im Gehäuse
aus, durchsetzen nochmals den Überwachungsbereich
und werden dann zum Empfänger
geführt.
Befindet sich ein Objekt im Überwachungsbereich,
so wird dies durch eine Strahlunterbrechung der Sendelichtstrahlen
im optischen Sensor erfasst.
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Dabei
erfolgt in der Auswerteeinheit in Abhängigkeit der Empfangssignale
des Empfängers
die Generierung eines binären
Objektfeststellungssignals, dessen Schaltzustände angeben, ob sich ein Objekt
im Überwachungsbereich
befindet oder nicht. Zur Generierung des Objektfeststellungssignals
wird das Empfangssignal bevorzugt mit einem Schwellwert bewertet.
Das Objektfeststellungssignal nimmt den Schaltzustand „freier
Strahlengang" ein,
falls der Pegel des Empfangssignals oberhalb des Schwellwerts liegt
und den Schaltzustand „Objekt
erkannt" ein, falls
der Pegel des Empfangssignals unterhalb des Schwellwerts liegt.
Um eine möglichst
sichere Detektion von Objekten zu gewährleisten, ist es notwendig,
dass bei freiem Strahlengang die vom Sender emittierten Sendelichtstrahlen
möglichst
vollständig
auf den Empfänger
geführt
sind, damit ein möglichst
hohes Nutzsignal, das heißt
ein möglichst
hoher Empfangssignalpegel erhalten wird.
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Hierzu
ist es insbesondere erforderlich, dass die Sendelichtstrahlen des
Senders ohne nennenswerte Schwächung über die
Spiegeleinheit geführt sind.
Bei der Führung
der Sendelichtstrahlen über
die Spiegeleinheit besteht insbesondere die Gefahr, dass die Sendelichtstrahlen
an den Innenwänden des
Gehäuses
der Spiegeleinheit reflektiert werden. Diese Reflexionen führen zu
Nebenkeulen in der Strahlgeometrie der Sendelichtstrahlen und damit
zu einer Vergrößerung des
Abstrahlwinkels der Sendelichtstrahlen.
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Um
derartige unerwünschte
Reflexionen zu vermindern, ist bei bekannten optischen Sensoren versucht
worden, die Innenwände
des Gehäuses
der Spiegeleinheit schwarz zu lackieren. Abgesehen davon, dass eine
derartige Bearbeitung der Gehäuse zeitaufwändig und
kostenintensiv ist, besteht bei derartigen Gehäusen die Gefahr, dass die schwarze
Lackierung, insbesondere durch mechanische Beschädigungen, partiell abblättert, so
dass an deren Stellen verstärkt
unerwünschte
Reflexionen auftreten.
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Ein
weiterer Nachteil besteht darin, dass durch den Lackauftrag auf
das Gehäuse
dessen Innenwände
nicht mehr vollständig
ebene Flächen
zur Aufnahme der Umlenkspiegel bilden. Dies bedeutet, dass die an
den Innenwänden
der Gehäuse
montierten Umlenkspiegel nicht mehr exakt ausgerichtet sind, was
zu einer unerwünschten
Beeinträchtigung der
Strahlführung
der Sendelichtstrahlen in der Spiegeleinheit führt.
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Eine
gattungsgemäße optoelektronische Vorrichtung,
die zur Zutrittsabsicherung eingesetzt wird, ist aus der
DE 101 46 639 A1 bekannt.
Diese optoelektronische Vorrichtung weist auf einer Seite einer Überwachungsstrecke
eine aktive Sender-/Empfänger-Versorgungseinheit
und auf der gegenüberliegenden
Seite eine passive Reflektoreinheit auf. Dabei wird das Licht, von
einem Sendeelement kommend, durch die Überwachungsstrecke geführt und
in einer Umlenkeinheit in mehrere räumlich getrennte Teilstrahlen
zerlegt. Diese Teilstrahlen werden durch die Überwachungsstrecke zurückgeführt und
von mehreren Empfangselementen empfangen und ausgewertet.
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Die
DE 199 25 553 A1 betrifft
eine optoelektronische Vorrichtung zum Erfassen von Objekten in einem Überwachungsbereich
mit wenigstens zwei jeweils Folgen von Lichtimpulsen emittierenden
Sendern und wenigstens einem Lichtimpulse empfangenden Empfänger. Die
von den Sendern emittierten Lichtimpulse werden an einem Umlenkelement
umgelenkt und zum Empfänger
geführt,
wobei die Lichtimpulse der verschiedenen Sender, zeitversetzt auf
den Empfänger
auftreffen.
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Aus
der
US 6,518,565 B1 ist
eine Sensoranordnung mit mehreren in einem Gehäuse integrierten Linsen bekannt.
Zur Reflexionsminderung können die
Gehäusewände in verschiedener
Weise oberflächenbearbeitet
sein.
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Die
EP 0 702 780 B1 betrifft
einen fiberoptischen Sensor bei welchem lichtleitende Fibern mit lichtabsorbierenden
Materialien beschichtet sind.
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In
der DE-AS 1 091 858 ist eine reflexionsvermindernde Wandverkleidung
für optische
Geräte beschrieben.
Die Wandverkleidung besteht aus einem Blechteil.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde einen optischen Sensor der
eingangs genannten Art bereitzustellen, bei welchem mit möglichst
geringem Aufwand eine möglichst
exakte und reproduzierbare Strahlführung der Sendelichtstrahlen
gewährleistet ist.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte
Ausführungsformen
und zweckmäßige Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Der
erfindungsgemäße optische
Sensor dient zur Erfassung von Gegenständen in einem Überwachungsbereich
und weist wenigstens einen Sender, wenigstens einen Empfänger und
eine Spiegeleinheit mit wenigstens zwei Umlenkspiegeln auf. Bei
freiem Überwachungsbereich
sind vom Sender emittierte Sendelichtstrahlen über die Umlenkspiegel der Spiegeleinheit
zum Empfänger
geführt
sind. Die Spiegeleinheit ist in einem Gehäuse integriert, deren Innenwände im Bereich
zwischen den Umlenkspiegeln mit einem ein Einschubteil bildenden,
reflexionsmindernden Faltteil verkleidet sind. Das im Gehäuse liegende
Faltteil liegt mit seinem Vorderrand und hinteren Rand an jeweils
einem Umlenkspiegel oder an einer Halterung, an welcher der Umlenkspiegel
fixiert ist, an und ist dadurch lagegesichert ist.
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Das
erfindungsgemäße Faltteil
bildet einen kostengünstig
herstellbaren und auf einfache Weise in der Spiegeleinheit montierbaren
Einsatz, mit welchem unerwünschte
Reflexionen an den Innenwänden
des Gehäuses
der Spiegeleinheit effizient vermieden werden. Damit wird auf einfache
Weise eine exakte, reproduzierbare Strahlführung der Sendelichtstrahlen
im Innern des Gehäuses
der Spiegeleinheit erhalten.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung besteht
das Faltteil aus einem schwarzen Faltkarton. Der Faltkarton ist
besonders kosten günstig
herstellbar. Zudem weist diese eine relativ hohe Steifigkeit auf.
Der Faltkarton ist zu einer lichtundurchlässigen Röhre gefaltet, die die Innenwände des
Gehäuses
im Bereich zwischen zwei Umlenkspiegeln vollständig verkleidet, so dass die Sendelichtstrahlen
nicht mehr auf die hochreflektierenden Wände des Gehäuses treffen. Der Faltkarton weist
bevorzugt an seiner Oberfläche
Rillen auf, die quer zur Strahlrichtung der Sendelichtstrahlen verlaufen
und als Lichtfallen wirken. Damit werden Reflexionen am Faltkarton
besonders effizient vermieden.
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Das
Faltteil, insbesondere der Faltkarton, ist als Einschubteil besonders
einfach im Gehäuse
anbringbar. Dabei ist der Faltkarton derart dimensioniert, dass
dieser an jeweils einem angrenzenden Umlenkspiegel beziehungsweise
einer Halterung, mit welcher der Umlenkspiegel im Gehäuse fixiert
ist, anliegen. Die Umlenkspiegel beziehungsweise Halterungen der
Umlenkspiegel bilden somit Anschläge, durch welche der Faltkarton
im Gehäuse
lagefixiert ist. Zudem ist die Dimensionierung des Faltkartons an
den Querschnitt des Innenraumes angepasst, so dass der Faltkarton
dicht und mit einem gewissen Anpressdruck an den Innenwänden des
Gehäuses
anliegt. Damit ist der Faltkarton ohne zusätzliche Befestigungsmittel
lagesicher im Innenraum fixiert.
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Ein
wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen optischen Sensors besteht
darin, dass zur Vermeidung von Reflexionen im Innenraum des Gehäuses dessen
Innenwände
nicht bearbeitet werden müssen.
Dies führt
nicht nur zu einer erheblichen Kosteneinsparung. Vielmehr wird dadurch
auch erreicht, dass die unbearbeitete Oberfläche der Gehäuseinnenwand definierte Eigenschaften
für eine
genaue und reproduzierbare Montage der Umlenkspiegel aufweist, wodurch
eine exakte Ausrichtung der Umlenkspiegel ermöglicht wird.
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Der
erfindungsgemäße optische
Sensor ist nicht auf Ausführungen
mit jeweils einem. Sender und Empfänger beschränkt. Vielmehr kann der optische
Sensor Lichtschranken- oder Lichtgitteranordnungen mit jeweils mehreren
Sendern und Empfängern
bilden, wobei der optische Sensor dann eine entsprechend höhere Anzahl
von Umlenkspiegeln aufweist. In diesem Fall kann jeweils zwischen
zwei benachbart liegenden Umlenkspiegeln ein Faltteil zur Reflexionsminderung
angebracht werden.
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Die
Erfindung wird im Nachstehenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es
zeigen:
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1:
Schematische Darstellung eines als Lichtgitter ausgebildeten optischen
Sensors.
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2:
Schematische Darstellung eines optischen Sensors in Form einer Lichtschrankenanordnung.
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3: Aufbau einer Spiegeleinheit für einen Sensor
gemäß 1 oder 2 in
einem
- a) Längsschnitt.
- b) Querschnitt.
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4: Einzeldarstellung eines Faltkartons für die Spiegeleinheit
gemäß 3
- a) im gefalteten
Zustand.
- b) im ungefalteten Zustand in einer Draufsicht.
- c) Querschnitt durch die Anordnung gemäß b).
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5:
Schematische Darstellung eines als Lichtgitter ausgebildeten optischen
Sensor mit mehreren Sendern und Empfängern.
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1 zeigt
schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel
eines optischen Sensors 1 zur Erfassung von Gegenständen in
einem Überwachungsbereich.
Der optische Sensor 1 ist im vorliegenden Fall als Lichtgitter
ausgebildet. In einem Sensorgehäuse 2 sind
als aktive Komponenten des Lichtgitters ein Sendelichtstrahlen 3 emittierender
Sender 4 sowie ein Empfänger 5 angeordnet.
Der Sender 4 und der Empfänger 5 sind an eine
Auswerteeinheit 6 angeschlossen. Die Auswerteeinheit 6 dient
zur Ansteuerung des Senders 4. Zudem werden in der Auswerteeinheit 6 die
am Ausgang des Empfängers 5 anstehenden
Empfangssignale zur Generierung eines Objektfeststellungssignals
ausgewertet. Die Auswerteeinheit 6 ist von einem Microcontroller
oder dergleichen gebildet. Zur Strahlformung der Sendelichtstrahlen 3 ist
dem Sender 4 eine Sendeoptik 7 nachgeordnet. Zur
Fokussierung der aus dem Überwachungsbereich
ankommenden Sendelichtstrahlen 3 ist dem Empfänger 5 eine
Empfangsoptik 8 vorgeordnet. Die vom Sender 4 emittierten
Sendelichtstrahlen 3 werden über ein erstes Fenster 9 in
den Überwachungsbereich
geführt.
Dem Empfänger 5 ist
ein zweites Fenster 10 vorgeordnet, durch welches die Sendelichtstrahlen 3 aus
dem Überwachungsbereich zum
Empfänger 5 geführt sind.
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Das
Sensorgehäuse 2 mit
den aktiven Komponenten des optischen Sensors 1 ist an
einem Rand des Überwachungsbereichs
angeordnet. Am gegenüberliegenden
Rand des Überwachungsbereichs
befindet sich eine Spiegeleinheit 11. Die Spiegeleinheit 11 weist
als passive Komponenten des optischen Sensors 1 zwei in
einem Gehäuse 12 integrierte
Umlenkspiegel 13, 14 auf, die jeweils mittels
einer Halterung 15, 16 an den Innenwänden des
Gehäuses 12 befestigt
sind.
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Das
Gehäuse 12 ist
ebenso wie das Sensorgehäuse 2 in
Form einer Säule
mit in vertikaler Richtung verlaufender Längsachse ausgebildet. Die Spiegelflächen der
Umlenkspiegel 13, 14 sind um 45° bezüglich der
Längsachse
des Gehäuses 12 geneigt. Dabei
liegt der erste Umlenkspiegel 13 dem Sender 4 gegenüber und
der zweite Umlenkspiegel 14 dem Empfänger 5 gegenüber. In
der Gehäusewand
sind zwei Fenster 17, 18 integriert, wobei das
erste Fenster 17 vor dem ersten Umlenkspiegel 13 und
das zweite Fenster 18 vor dem zweiten Umlenkspiegel 14 liegt.
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1 zeigt
den Strahlengang der Sendelichtstrahlen 3 des optischen
Sensors 1 bei freiem Überwachungsbereich.
Die vom Sender 4 emittierten Sendelichtstrahlen 3 werden
in horizontaler Richtung verlaufend aus dem Sensorgehäuse 2 geführt und durchsetzen
in einer ersten Höhenlage
zum ersten Mal den Überwachungsbereich.
Dann gelangen die Sendelichtstrahlen 3 über das Fenster 17 in
das Gehäuse 12 der
Spiegeleinheit 11 und werden dann am ersten Umlenkspiegel 13 um
90° abgelenkt,
so dass die Sendelichtstrahlen 3 innerhalb des Gehäuses 12 in
vertikaler Richtung verlaufend zum zweiten Umlenkspiegel 14 geführt sind.
Dort werden die Sendelichtstrahlen 3 wieder um 90° abgelenkt,
treten dann über
das zweite Fenster 18 aus der Spiegeleinheit 11 aus
und durchsetzen den Überwachungsbereich
in einer zweiten Höhenlage
bevor sie auf den Empfänger 5 auftreffen.
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Durch
einen im Überwachungsbereich
angeordneten Gegenstand wird der Strahlengang der Sendelichtstrahlen 3 unterbrochen,
so dass diese nicht mehr auf den Empfänger 5 auftreffen.
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Zu
Generierung des binären
Objektfeststellungssignals wird das Empfangssignal am Ausgang des
Empfängers 5 mit
einem Schwellwert bewertet. Dabei nimmt das Objektfeststellungssignal
den Schaltzustand „Objekt
erkannt" ein, falls
der Pegel des Empfangssignals unterhalb des Schwellwerts liegt.
Liegt der Pegel des Empfangssignals oberhalb des Schwellwerts, nimmt
das Objektfeststellungssignal den Schaltzustand „freier Strahlengang" ein.
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Um
eine sichere Objektdetektion zu gewährleisten, ist es notwendig,
dass die Sendelichtstrahlen 3 bei freiem Strahlengang möglichst
vollständig
auf den Empfänger 5 geführt werden.
Hierzu ist es insbesondere erforderlich, Reflexionen der Sendelichtstrahlen 3 an
den Innenwänden
des Gehäuses 12 zu vermeiden,
da dies zu einer Generierung von Nebenkeulen in der Strahlgeometrie
der Sendelichtstrahlen 3 und dadurch zu einer unerwünschten
Aufweitung der Sendelichtstrahlen 3 (ihren würde. Hierzu
ist in dem Gehäuse 12 ein
reflexions minderndes Faltteil 19 angeordnet, welches eine
Verkleidung der Innenwände
des Gehäuses 12 im
Bereich zwischen den Umlenkspiegel 13, 14 bildet.
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2 zeigt
eine weitere Ausführungsform des
optischen Sensors 1. Der optische Sensor 1 bildet
eine Lichtschrankenanordnung, bei welchem der Sender 4 und
die Sendeoptik 7 in einem ersten Sensorgehäuse 2a mit
einem ersten Fenster 9 integriert sind. Der Empfänger 5,
die Empfangsoptik 8 und die Auswerteeinheit 6 sind
in einem zweiten Sensorgehäuse 2b mit
einem zweiten Fenster 10 integriert.
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Ansonsten
entspricht der optische Sensor 1 gemäß 2 dem optischen
Sensor 1 gemäß 1, wobei
insbesondere die Spiegeleinheit 11 sowie die Anordnungen
des Senders 4 und des Empfängers 5 relativ zu
den Umlenkspiegeln 13, 14 der Spiegeleinheit 11 identisch
ausgebildet sind. Auch die Funktionsweisen beider optischer Sensoren 1 sind
identisch.
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Die 3a,
b zeigen eine spezifische Ausführungsform
der Spiegeleinheit 11 für
einen optischen Sensor 1 gemäß den 1 oder 2.
Das Gehäuse 12 der
Spiegeleinheit 11 besteht im Wesentlichen aus einem Profilrohr 20,
dessen längsseitige
Enden jeweils mit einer Kappe 21 verschlossen sind. Wie
insbesondere aus 3b ersichtlich, weist der Innenraum
des Gehäuses 12 einen
im Wesentlichen rechteckigen, von Segmenten des Profilrohrs 20 begrenzten
Querschnitt auf.
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Die
Umlenkspiegel 13, 14 sind in profilförmigen Halterungen 15, 16 gelagert,
die an der Innenwand des Profilrohres 20 festgeschraubt
werden.
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Das
zwischen den Umlenkspiegeln 13, 14 angeordnete
Faltteil 19 besteht im vorliegenden Fall aus einem schwarzen
Faltkarton. Das so ausgebildete Faltteil 19 ist in den 4a–c separat
dargestellt. Der Faltkarton besteht aus einem rechteckigen Kartonsegment,
das in 4b im ungefalteten Zustand dargestellt
ist. Wie aus den 4a, 4b ersichtlich
weist das Kartonsegment an seiner Oberfläche parallel zueinander, identisch
ausgebildete Rippen 22 auf. Diese Rippen 22 weisen
jeweils einen dreieckigen Querschnitt auf, der über die gesamte Länge des
Kartonsegments konstant ist. Zwischen den Rippen 22 entstehen
Rillen mit entsprechenden dreieckigen Querschnitten.
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Das
Kartonsegment wird zum Einbau in das Gehäuse 12 in der in 4a dargestellten
Weise gefaltet. Das so zum Faltteil 19 gefaltete Kartonsegment
bildet eine lichtundurchlässige
Röhre mit
rechteckigem Querschnitt, wobei die gegenüberliegenden Ränder 23, 24 dicht
aneinander liegend eine Kante des röhrenförmigen Faltteils 19 bilden.
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Zur
Montage der Spiegeleinheit 11 wird bei einer abgenommenen
Kappe 21 des Gehäuses 12 zunächst ein
Umlenkspiegel 13 auf der Halterung 15 in das Profilrohr 20 eingeschoben
und dann in einer Sollposition fixiert, in dem die Halterung 15 von
der Außenseite
des Gehäuses 12 an
dem Profilrohr 20 festgeschraubt wird. Dann wird der gemäß 4a gefaltete
Faltkarton als Einschubteil über
die Öffnung im
Gehäuse 12 eingeschoben,
bis dessen Vorderrand an der Halterung 15 als Anschlag
anliegt. Anschließend
wird der zweite Umlenkspiegel 14 auf der Halterung 16 in
das Profilrohr 20 eingeschoben. Die Halterung 16 wird
in ihrer Sollposition wiederum durch Festschrauben von der Außenseite
des Gehäuses 12 fixiert.
Dabei bildet die Halterung 16 für den hinteren Rand des Faltteils 19 einen
Anschlag. Durch die Halterungen 15, 16 ist somit
das Faltteil 19 gegen Verschiebungen in Längsrichtung
des Gehäuses 12 gesichert.
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Zudem
ist der Querschnitt des Faltteils 19 an den Querschnitt
des Innenraums des Profilrohrs 20 angepasst, so dass das
Faltteil 19 an den Innenwänden des Profilrohres 20 dicht
und mit einem gewissen Druck anliegt. Dadurch ist gewährleistet,
dass das Faltteil 19 ohne weitere Befestigungsmittel lagegesichert
an den Innenwänden
des Profilrohrs 20 anliegt.
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Wie
aus den 3a, 3b ersichtlich
ragt von der Innenwand des Profilrohres 20, in welcher die
Fenster 17, 18 integriert sind, ein in Längsrichtung
verlaufender Vorsprung 25 in den Innenraum des Gehäuses 12.
Wie insbesondere aus 3b ersichtlich, liegt eine Seitenwand
des Faltteils 19 an diesem Vorsprung 25 an, während die
restlichen Seitenwände
des Faltteils 19 dicht an den Innenwänden des Profilrohres 20 anliegen.
In diesem Fall wird der das Faltteil 19 bildende Faltkarton
derart in das Profilrohr 20 eingeschoben, dass die aneinandergrenzenden
Ränder 23, 24 des
Faltkartons an der dem Vorsprung gegenüberliegenden Seite des Profilrohres 20 liegen
und entlang einer Innenkante des Profilrohrs 20 verlaufen.
Damit wird ein Aufklaffen der Ränder 23, 24 des
Faltkartons vermieden.
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Der
im Profilrohr 20 angeordnete Faltkarton bildet eine lichtundurchlässige Röhre, durch
welche die Sendelichtstrahlen 3 vom ersten zum zweiten Umlenkspiegel 13, 14 geführt sind.
Die an der Oberfläche
liegenden Rillen des Faltkartons verlaufen quer zur Strahlrichtung
der Sendelichtstrahlen 3 und bilden Lichtfallen für die Sendelichtstrahlen 3.
Zudem werden Reflexionen der Sendelichtstrahlen 3 am Faltteil 19 durch
die schwarze Färbung
des Faltkartons vermieden. Da sich der Faltkarton über den
gesamten Zwischenraum zwischen den Umlenkspiegeln 13, 14 erstreckt,
werden im gesamten Bereich zwischen den Umlenkspiegeln 13, 14 störende Reflexionen
der Sendelichtstrahlen 3 an der Gehäusewand vermieden. Damit werden
unerwünschte
Nebenkeulen in der Strahlgeometrie der Sendelichtstrahlen 3 sowie
unerwünschte
Strahlaufweitungen der Sendelichtstrahlen 3 vermieden.
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5 zeigt
eine weitere Ausführungsform
eines optischen Sensors 1, welche eine Erweiterung des
optischen Sensors 1 gemäß 1 darstellt.
Der optischer Sensor 1 gemäß 5 weist
jeweils zwei Sender 4 und Empfänger 5 auf, welchen
wiederum entsprechende Sendeoptiken 7 und Empfangsoptiken 8 zugeordnet
sind, welche hinter Fenstern 9, 10 in der Wand
des Sensorgehäuses 2 liegen.
Die Sender 4 und Empfänger 5 sind
an eine gemeinsame Auswerteeinheit 6 angeschlossen.
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Entsprechend
der erhöhten
Anzahl von Sendern 4 und Empfängern 5 weist die
im Gehäuse 12 integrierte
Spiegeleinheit 11 in diesem Fall vier Umlenkspiegel 13, 14 auf,
die wiederum mittels Halterungen 15, 16 am Gehäuse 12 fixiert
sind. Jeder Umlenkspiegel 13, 14 ist wiederum
hinter einem im Gehäuse 12 integrierten
Fenster 17, 18 angeordnet. Jeweils zwei Umlenkspiegel 13, 14 sind
einem Sender-Empfängerpaar
zugeordnet. Jede dieser Einheiten bildet ein Lichtgittersegment
entsprechend 1.
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Die
Sendelichtstrahlen 3 jedes Senders 4 werden bei
freiem Überwachungsbereich
analog zur Anordnung gemäß 1 auf
einen Umlenkspiegel 13 geführt, verlaufen dann im Innenraum
des Gehäuses 12 und
werden schließlich über einen
zweiten Umlenkspiegel 14 zum zugeordneten Empfänger 5 geführt.
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Jeweils
zwischen zwei Umlenkspiegeln 13, 14 ist ein reflexionsminderndes
Faltteil 19 angeordnet. Die Faltteile 19 sind
identisch ausgebildet und entsprechen in ihrem Aufbau den Ausbildungsformen gemäß den 1–4.
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Die
Anordnung gemäß 5 kann
hinsichtlich der Anzahl der Sender 4 und Empfänger 5 erweitert
sein, wobei dann entsprechend die Anzahl der Umlenkspiegel 13, 14 und
der zwischen diesen angeordneten Faltteile 19 entsprechend
erhöht
ist.
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- 1
- Optischer
Sensor
- 2
- Sensorgehäuse
- 2a
- Sensorgehäuse
- 2b
- Sensorgehäuse
- 3
- Sendelichtstrahlen
- 4
- Sender
- 5
- Empfänger
- 6
- Auswerteeinheit
- 7
- Sendeoptik
- 8
- Empfangsoptik
- 9
- Fenster
- 10
- Fenster
- 11
- Spiegeleinheit
- 12
- Gehäuse
- 13
- Umlenkspiegel
- 14
- Umlenkspiegel
- 15
- Halterung
- 16
- Halterung
- 17
- Fenster
- 18
- Fenster
- 19
- Faltteil
- 20
- Profilrohr
- 21
- Kappe
- 22
- Rippen
- 23
- Rand
- 24
- Rand