DE102004021709A1 - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger für Fahrzeuge, insbesondere Personenkraftwagen - Google Patents
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Abstract
Ein ausziehbarer Fahrrad-Heckträger für Fahrzeuge, insbesondere Personenkraftwagen, ist nach dem Prinzip einer Schublade konzipiert, bei dem Fahrzeugaufbau zugeordneter Schubladenaufnahme, bei dem Schubladenauszug zugeordneten Trageinrichtungen für aufzustellende Fahrräder, wobei die Trageinrichtungen gegenüber dem Schubladenauszug ausschwenkbar sind, und bei dem Schubladenauszug endseitig zugeordneter, durch einen Teil des Stoßfängers oder der Stoßfängerverkleidung gebildeten Schubladenabdeckung.
Description
- Die Erfindung betrifft einen ausziehbaren Fahrrad-Heckträger für Fahrzeuge, insbesondere Personenkraftwagen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
- Fahrrad-Heckträger der vorgenannten Art sind aus der
DE 44 41 853 A1 bekannt. Sie umfassen heckseitig zum Fahrzeug ausziehbare Träger, über die der heckseitige Stoßfänger mit der davor liegenden Tragstruktur des Fahrzeuges verbunden ist und die in der Tragstruktur zugeordneten Führungen in Fahrzeuglängsrichtung verstellbar gehalten sind, so dass der heckseitige Stoßfänger durch teleskopartiges Ausziehen der Träger in eine zur heckseitigen Fahrzeugbegrenzung nach hinten beabstandete Ausziehlage verstellbar ist, in der zwischen dem Stoßfänger und der heckseitigen Karosseriebegrenzung des Fahrzeuges ein von den Trägern überbrückter Freiraum verbleibt. Im Bereich dieses Freiraumes bilden die Träger eine Gepäckauflage, und bezogen auf aufgesetzte Fahrräder für deren Räder Radabstützungen, wobei jeweils zwei Träger einem hierzu quer liegenden Rad. als Radabstützung zugeordnet sind. Ein solcher Aufbau mit entsprechend dem Radabstand eines in Fahrzeugquerrichtung aufgesattelten Fahrrades zu einander beabstandeten, als Radabstützungen dienenden Träger bringt es mit sich, dass der Stoßfänger mit wesentlichen Teilen seiner Tragstruktur ausziehbar sein muss, da die Ausziehbarkeit des Stoßfängers in seiner gesamten Breite zumindest eine entsprechende Queraussteifung desselben bedingt, selbst wenn als ausziehbarer Teil im Wesentlichen nur ein Verkleidungsteil vorgesehen ist. Damit ergibt sich nicht nur ein verhältnismäßig aufwendiger Aufbau des Stoßfängers, sondern es ist, bedingt durch diesen Grundaufbau, auch eine so weitgehende Integration in die eigentliche Fahrzeugstruktur nötig, dass eine solche Ausgestaltung letztlich nur im Rahmen des Grundausrüstung des Fahrzeuges in Frage kommt. Zudem bereitet bei einer derartigen Lösung eine optisch ansprechende Gestaltung nicht nur bei in die Betriebsstellung ausgezogenem Heckträger Schwierigkeiten. Ferner gestaltet sich auch die zur Gewährleistung der Verstellbarkeit des Stoßfängers erforderliche Abschirmung und Kapselung der den Trägern zugeordneten Führungen und eventueller Verstellantriebe schwierig. Nicht gelöst ist auch das Problem einer Kippabstützung für die Fahrräder, die gegebenenfalls durch eine zusätzliche Abstützung zur Karosserie zu erreichen wäre. - Ferner ist es aus der
bekannt, durch Ausziehbarkeit des gesamten, über Träger längsverschiebbar geführten Stoßfängers einen Freiraum zwischen Stoßfänger und Fahrzeugheck zu schaffen, der bei Anordnung entsprechender Auflagen in diesem Freiraum für den Transport von Gütern zu nutzen ist. Eine weitere diesbezügliche Lösung zeigt dieFR 25 88 810 A1 DE 42 31 568 C2 . - Schließlich ist aus der
DE 199 38 991 A1 eine Ausgestaltung eines Fahrzeuges mit heckseitigem Stoßfänger bekannt, bei dem der Stoßfänger in seinem mittleren, zwischen seitlichen Endteilen liegenden Bereich, der der Breite des Heckdeckels des Fahrzeuges entspricht, einen Einsatzteil aufweist, der über die aufragenden Schenkel einer Tragstruktur abgestützt ist, die in Längsführungen der Bodenstruktur ausfahrbare Träger umfasst. - Über spezielle Abstützungen der Träger soll die Crash-Sicherheit verbessert und verhindert werden, dass die Träger in den Bereich des Fahrgastraumes eingeschoben werden.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für Fahrzeuge einen ausfahrbaren Fahrrad-Heckträger zu schaffen, in den die für den lagegesicherten Transport des oder der aufgesetzten Fahrräder notwendigen Elemente integriert sind und der sich trotzdem in seiner Nichtbetriebsstellung durch ein sehr kompaktes Bauvolumen auszeichnet, das die Integration in Fahrzeuge auch bei nachträglichem Anbau noch in vorteilhafter Weise ermöglicht.
- Gemäß der Erfindung wird dies mit einem ausziehbaren Fahrrad-Heckträger der eingangs genannten Art erreicht, der als lagesichernde Elemente für zumindest ein aufgesetztes Fahrrad Radabstützungen sowie eine rahmenseitige Kippabstützung umfasst, wobei die Radabstützungen und die Kippabstützung derart schwenkbar mit den Trägern verbunden sind, dass in der Nichtbetriebsstellung ein im Wesentlichen durch die Träger bzw. deren Abmessungen und deren Abstand zueinander bestimmtes Bauteilpaket vorliegt. Dieses Bauteilpaket ist aufgrund seines geringen Volumens in günstiger Weise in Fahrzeugstrukturen, auch in gegebene Fahrzeugstrukturen zu integrieren, wobei insbesondere Ausgestaltungen zweckmäßig sind, bei denen das Bauteilpaket nach Art einer Schublade in ein Gehäuse einzufahren ist, dessen Deckseite durch den zum Bauteilpaket in Überdeckung liegenden Teil des Stoßfängers gebildet ist. Bei einer derartigen Lösung, bei der das Schubladengehäuse bevorzugt als eine Wanne gestaltet ist, die ähnlich einer Reserveradmulde im Kofferraumbereich des Fahrzeuges angeordnet ist, lässt sich in vorteilhafter Weise karosserieseitig eine großflächige Abstützung erreichen, wobei die Wanne gleichzeitig eine Schutzwanne für das Bauteilpaket bildet und die Schutzwanne in der Nichtbetriebsstellung des Fahrrad-Heckträgers zudem durch den überdeckenden Teil des Stoßfängers geschlossen ist.
- Die Anbindung der Träger des Fahrrad-Heckträgers kann bei einer derartigen Lösung somit mit Vorteil nicht unmittelbar gegen die Karosserie im Unterbaubereich des Fahrzeuges vorgenommen werden, sondern gegenüber der Wanne, die bevorzugt als tragende Schutzwanne ausgestaltet ist und eine großflächige Abstützung zur Karosserie gewährleistet.
- Im Rahmen der Erfindung liegt es aber auch, die Träger über anderweitige Zwischenelemente, so beispielsweise Haltewinkel oder Querstreben gegen formsteife Teile der Karosserie, insbesondere des Unterbaus, abzustützen, wenn die mit einer Wannenstruktur verbundene Schutzfunktion fallweise nicht gefordert ist. Gegebenenfalls können solche Haltewinkel oder Querstreben auch zusätzlich zur Abstützung, Aussteifung und/oder Befestigung der Wanne genutzt werden.
- Im Rahmen der Erfindung bietet sich die Möglichkeit, den Abstand der Träger zueinander auf das Volumen der zwischen den Trägern bzw. der in Überdeckung zu diesen abzulegenden Elemente abzustimmen, so dass sich ein sehr kompakter Aufbau realisieren lässt, wobei es insbesondere auch im Rahmen der Erfindung liegt, Führungen für die ausziehbaren Träger als in Haltewinkel oder in die Schutzwanne integrierte Teile zu gestalten.
- Im Rahmen der Erfindung können die Träger als Teleskopträger ausgebildet sein, und eine entsprechende teleskopische Ausgestaltung erweist sich auch für die Kippabstützung als zweckmäßig, um den Raumbedarf bei für eine sichere Rahmenabstützung der aufgesetzten Fahrräder zweckmäßiger Höhe der Kippabstützung zu minimieren.
- Dies gilt auch bei im Rahmen der Erfindung liegenden Ausgestaltungen, bei denen die Kippabstützung durch einen schwenkbar mit den Trägern verbundenen Rahmenhalter gebildet ist, der seinerseits ausschwenkbare Ausleger aufweist, über die der Zugriff auf das abzustützende Fahrrad, insbesondere dessen Rahmen erfolgt.
- Die erfindungsgemäß vorgesehene Einschwenkbarkeit der Radabstützungen quer zu den Trägern in eine zur Aufstellebene der Räder auf den Radabstützungen parallele Ebene macht es möglich, die Radabstützungen bei zusammengefaltetem Bauteilpaket unmittelbar überdeckend zu den Trägern und/oder auch im Überdeckungsbereich zum Freiraum zwischen den Trägern zu platzieren, so dass auch die Radabstützungen bei zusammengefaltetem Bauteilpaket nur wenig Raum erfordern. Eine solche Anordnung macht es darüber hinaus in vorteilhafter Weise auch möglich, für die Radabstützungen stabile Lagerungen gegenüber den Trägern ohne Zusatzaufwand zu realisieren, wobei sich insbesondere auch die Sicherung der Radabstützungen sowohl in der Betriebslage wie auch in der zusammengefalteten Paketlage mit einfachen Mitteln lösen lässt.
- Einzelheiten dieser Ausgestaltungen ergeben sich aus den Ansprüchen, insbesondere aber auch aus der nachfolgenden Zeichnungsbeschreibung, in der die erfindungsgemäße Ausgestaltung eines Fahrrad-Heckträgers mit weiteren wesentlichen Merkmalen erläutert wird. Es zeigen:
-
1 und2 bezogen auf eine Rückansicht eines nicht dargestellten Personenkraftwagen, in Perspektive, den im unteren Heckbereich dieses Personenkraftwagens vorgesehenen Stoßfänger, und in Zuordnung zu diesem einen Fahrrad-Heckträger, und zwar in1 in seiner innerhalb des Umrisses des Fahrzeuges liegenden Nichtgebrauchsstellung und in2 in seiner nach hinten über den durch den Stoßfänger symbolisieren Umriss des Fahrzeuges herausgezogenen Betriebsstellung, -
3 und4 bezogen auf eine Darstellung des Fahrrad-Heckträgers in1 , perspektivische Ansichten desselben von vorne in seiner eingefahrenen Nichtgebrauchsstellung (3 ) und in nach hinten herausgezogener Gebrauchsstellung, -
5 eine der4 entsprechende Darstellung, in der die dem Heckträger zugeordneten Radabstützungen in ihre Arbeitslage ausgeschwenkt sind, und ebenso Zusatzleuchtenleisten, -
6 in einer schematisierten Schnittdarstellung die Ausbildung eines der teleskopischen Träger der Fahrrad-Heckträgers und dessen Anordnung in einer als Aufnahme für den Heckträger in der zusammengefalteten und eingefahrenen Nichtgebrauchsstellung dienenden Schutzwanne, -
7 eine der5 entsprechende Darstellung, in der neben den Radabstützungen und den Zusatzleuchtenleisten auch die Kippabstützung in ihre Arbeitslage verschwenkt ist, -
8 bis10 perspektivische Teildarstellungen der Kippabstützung und der dieser in der Arbeitslage zugeordneten Lagesicherung in verschiedenen Positionen, sowie -
11 bis13 verschiedene Positionen der Radabstützungen und der den Radabstützungen in den verschiedenen Positionen zugeordneten Lagesicherung. - In den Figuren ist mit
1 der Stoßfänger bezeichnet, von dem lediglich die Verkleidung ohne die dahinter liegende Tragstruktur gezeigt ist, wobei die Verkleidung bevorzugt ein eigenständiges und selbsttragend formsteif ausgestaltetes Bauteil darstellt. Der Stoßfänger1 bildet einen Teil der Heckkontur des nicht dargestellten Fahrzeuges und weist seitliche Endteile2 auf, zwischen denen der Stoßfänger1 mit einem Ausschnitt4 versehen ist, dem ein Mittelteil3 des Stoßfängers1 als Abdeckung zugeordnet ist, das beispielsweise als Nummernschildträger gestaltet ist und Bestandteil des ausziehbaren Fahrrad-Heckträgers5 ist. - Der Fahrrad-Heckträger
5 ist, wie die Figuren zeigen, als eine Baueinheit gestaltet, die nach Art eines Schubladenauszuges in der Bodenzone des nicht dargestellten Fahrzeuges angeordnet ist und teleskopisch ausziehbare Träger6 umfasst, denen als Trag- und Stützelemente für quer hinter dem Fahrzeug auf dem ausgezogenen Heckträger5 aufstellbare, nicht dargestellte Fahrräder Radabstützungen7 und eine Kippabstützung8 zugeordnet sind und die ferner das Mittelteil3 tragen. - Die ausziehbaren Träger
6 sind als Hohlträger ausgebildet und umgreifen fahrzeugfeste Führungsträger9 , wobei eine bevorzugte Lösung, wie6 zeigt, darin besteht, die Träger6 und die Führungsträger9 als Rechteckträger zu gestalten, die über Gleitlagerelemente10 gegeneinander abgestützt sind. Die Gleitlagerelemente10 sind im Ausführungsbeispiel als Lagerkissen gestaltet. Im Rahmen der Erfindung liegt es aber auch, die Träger6 , wie bei Schubladenauszugsführungen bekannt, über Rollen führungen gegenüber den Führungsträgern9 längsverschieblich zu haltern. - Im Hinblick auf die Befestigung der Radabstützungen
7 und der Kippabstützung8 an den Trägern6 bilden diese zu den Führungsträgern9 Außenteile, und es sind die innen liegenden Führungsträger9 , wie in6 schematisiert angedeutet, über die Träger6 durchsetzende Abstützungen11 fahrzeugfest gehalten. In der Ausgestaltung gemäß6 sind die Abstützungen11 gegen eine Schutzwanne12 festgelegt, die für den als Baueinheit in Form eines Schubladenauszuges gestalteten Fahrrad-Heckträger5 einen Teil der Aufnahme bildet. Die Schutzwanne12 ist dabei gleichzeitig Tragelement und macht eine großflächige Verbindung und Abstützung des Heckträgers5 zum Fahrzeugaufbau möglich, veranschaulicht durch die Anbindung13 der Schutzwanne12 im seitlichen und vorderen Randbereich gegen das Bodenblech14 des Fahrzeuges. - Die beabstandete Verbindung der Führungsträger
9 gegen den Boden17 der Schutzwanne12 erfolgt im Ausführungsbeispiel durch Ausgestaltungen der Abstützungen11 als Stegbolzen15 , wobei die Stegbolzen15 die die lagefesten Führungsträger9 umschließenden ausziehbaren Träger6 in einer Ausnehmung16 durchsetzen, die zumindest bezogen auf einen der Stegbolzen15 als in ihrer Länge begrenzte Schlitzführung gestaltet sein kann, so dass über diese Art der Anbindung auch der Verschiebeweg für den Fahrrad-Heckträger5 , analog zu einem Schubladenauszug, begrenzt werden kann. Die entsprechenden Endlagen sind somit anschlagbegrenzt, und es erweist sich des Weiteren als zweckmäßig, eine zusätzliche Verriegelung der Endlagen vorzusehen, wobei eine solche Verriegelung18 in5 angedeutet ist und beispielsweise durch Federstifte erfolgen kann, die den Trägern6 geführt zugeordnet sind und die in nicht dargestellte Rastöffnungen der Führungsträger9 eingreifen. - Die Träger
6 sind, wie in den Figuren gezeigt, bevorzugt ergänzend zur Führung über die Führungsträger9 in Querrichtung gegeneinander abgestützt, so dass auch bei ausgezogenem Heckträger5 ein eck- und verwindungssteifer Verbund gegeben ist, wie er für einen schonenden Transport von auf den Heckträger aufgestellten Fahrrädern ebenso erforderlich ist wie für eine saubere Einpassung des Mittelteils3 in den Ausschnitt4 des Stoßfängers1 bei in Nichtgebrauchsstellung befindlichem Heckträger. - Die Träger
6 können aufgrund ihrer gezeigten umschließenden Anordnung zu den Führungsträgern9 unmittelbar zur Halterung der Radabstützungen7 und der Kippabstützung8 genutzt werden, wobei die Radabstützungen7 um aufrechte, den Oberseiten der Träger6 zugeordnete Bolzen19 schwenkbar sind, die beispielsweise gegen die Träger6 verschweißt sind. Auf den Trägern6 können auch anderweitige Lastenträger abgestützt werden, insbesondere über Adapter, die unmittelbar gegenüber den Trägern6 oder auch den Radabstützungen7 , auch gegenüber den ausgeschwenkten Radabstützungen7 befestigt werden können. Ferner können mit Vorteil auch die Bolzen19 zur Befestigung von Adaptern oder Lastenträgern dienen, insbesondere durch Ausgestaltung mit einem Innengewinde, so dass die Aufbauhöhe durch eine entsprechende Vorrüstung nicht vergrößert wird. Um die Bolzen19 sind die Träger6 aus einer der Nichtgebrauchsstellung des Fahrrad-Heckträgers5 entsprechenden eingeschwenkten Lage zum Beispiel gemäß3 und4 in eine der Gebrauchsstellung des ausgezogenen Fahrrad-Heckträgers5 entsprechende ausgeschwenkte Lage verstellbar, wobei für das Fahrrad, das auf dem Heckträger5 aufzustellen ist, einander in Fahrzeugquerrichtung gegenüberliegend und jeweils einem der beiden parallel verlaufenden Träger6 zugeordnet, jeweils eine ausschwenkbare Radabstützung7 vorgesehen ist und die den Rädern eines Fahrrads zugehörigen Radabstützungen7 in einer zur Längsrichtung des Fahrzeugs senkrechten Querebene liegen. Die Radabstützungen7 umfassen an ihren von den Bolzen19 abgelegten freien Enden jeweils Radaufnahmen20 , die ihrerseits mit den bolzenseitigen Schwenkarmen21 bzw.22 der Radabstützungen7 schwenkbar verbunden sind, und zwar um quer zu den durch die Bolzen19 bestimmten Schwenkachsen23 verlaufende, sich in der Gebrauchsstellung in Fahrzeuglängsrichtung erstreckende Achsen24 . - Zu ihren die Schwenkachsen
23 bestimmenden Bolzen19 erstrecken sich die Schwenkarme21 der bezogen auf die Fahrzeuglängsrichtung hinteren Radabstützungen7 radial, so dass die Schwenkarme21 in eine Nichtgebrauchsstellung einschwenkbar sind, in der sie sich in Überdeckung und parallel zu den Trägern6 erstrecken (z. B.3 und4 ). - Die Schwenkarme
22 der im Ausführungsbeispiel bezogen auf die Fahrzeuglängsrichtung vorderen Radabstützungen7 sind über Ausleger25 radial versetzt zu den Bolzen19 gehalten, wobei der radiale Versatz so gewählt ist, dass bei jeweils in die Nichtgebrauchsstellung eingeschwenkten hinteren Schwenkarmen21 und vorderen Schwenkarmen22 , die dem gleichen Träger zugeordnet sind, eine parallele, nebeneinander liegende Anordnung der jeweiligen Schwenkarme21 ,22 erreichbar ist. In dieser Schwenklage liegen die vorderen Schwenkarme22 im Bereich zwischen den parallel verlaufenden Trägern6 , und sämtliche Schwenkarme21 ,22 sind entsprechend der gegebenen, durch die Anordnung der Bolzen19 bestimmten Lage ihrer Schwenkachsen23 , parallel zu einer Aufstellebene für die Räder der aufzusetzenden Fahrräder verschwenkbar. Damit bilden die Schwenkarme21 ,22 mit den zugeordneten Radaufnahmen20 in der Nichtgebrauchsstellung, wie beispielsweise in den3 und4 ersichtlich, eine Überdeckung zu den Trägern6 und zumindest für einen Teil des zwischen den Trägern6 liegenden Raumes, in den in der Nichtgebrauchsstellung die Kippabstützung8 eingeschwenkt ist. -
11 bis13 veranschaulichen eine lagesichernde Verriegelung26 für die Radabstützungen7 sowohl in ihrer gegenüber den Trägern6 ausgeschwenkten Gebrauchslage wie auch in ihrer gegen die Träger6 eingeschwenkten Nichtgebrauchslage, in der sich die Radabstützungen7 parallel und teils in Überdeckung zu den Trägern6 und teils seitlich versetzt zu den Trägern6 erstrecken, wobei die Träger6 , bezogen auf die Nichtgebrauchslage, den Umriss eines Bauteilpaketes bestimmen, innerhalb dessen die Radabstützungen7 und die Kippabstützung8 liegen. Ausgehend davon lässt sich in erfindungsgemäßer Weise eine lagegesicherte und formschlüssige Verriegelung für die Radabstützungen7 sowohl in ein- wie auch in ausgeschwenkter Lage dadurch erreichen, dass außenseitig, d. h. an den voneinander abgewandten Seiten der Träger6 , über die die Radabstützungen7 ausgeschwenkt werden, jeweils ein sich parallel zu den Außenseiten der Träger6 erstreckender Riegelschieber28 vorgesehen ist, der auf seine Riegelstellung zur Außenseite7 parallel verlaufend verschiebbar ist. Der Riegelschieber28 ist in seiner Höhenlage zum jeweiligen Träger6 entlang der Außenseite27 verschiebbar und in Richtung auf eine obere Endlage federbelastet. In dieser oberen Endlage greift der Riegelschieber28 , bei dem Abstand zwischen den einander zugewandten Flanken der in ihre Gebrauchslage ausgeschwenkten Radabstützungen7 entsprechender Länge, zwischen die Radabstützungen7 bzw. deren Schwenkarme21 ,22 ein, so dass diese bei nicht gezeigter Anschlagbegrenzung ihres Schwenkweges29 bzw.30 in Richtung auf ihre jeweilige ausgeschwenkte Gebrauchslage, über den Riegelschieber28 gegen eine Verschwenkung in Gegenrichtung, also in Richtung auf ihre eingeschwenkte Nichtgebrauchsstellung, blockiert sind. - Werden die Riegelschieber
28 entgegen der Federkraft nach unten verschoben, so können die Radabstützungen7 eingeschwenkt werden, wobei der Riegelschieber28 während des Einschwenkvorganges über die Radabstützungen7 niedergehalten, und damit außer Eingriff gehalten sind. Sind die Radabstützungen7 in die Nichtgebrauchsstellung eingeschwenkt, so wird der Riegelschieber28 freigegeben und aufgrund der Federbelastung in eine seitliche Übergriffslage zu der Radabstützung7 eingefahren, die als bezogen auf das Bauteilpaket äußere Radabstützung in Überdeckung zum Träger liegt und längs desselben verläuft. - Eine einfache Ausgestaltung des Riegelschiebers
28 ergibt sich, wenn dieser als Flachschieber ausgebildet ist, der gegen Anlagen31 auskragende federnde Arme32 aufweist, wobei die Arme32 in einer zweckmäßigen Ausgestaltung bei entgegengesetzter Erstreckung von einem mittleren, mit dem Riegelkörper des Riegelschiebers28 verbundenen Steg33 nach entgegengesetzten Richtungen verlaufen und sich gegen dem Träger6 zugeordnete Abstützungen anlegen. Der Verschiebeweg des Riegelschiebers28 kann in einfacher Weise durch Schlitzführungen für in der Verbindung des Riegelschiebers28 zum Träger6 liegende Führungsbolzen34 begrenzt sein. Die für die Verschwenkung der Radabstützung erforderliche, zu den Schwenkarmen21 ,22 gleichgerichtete Lage der Radaufnahmen20 wird zweckmäßiger dadurch sichergestellt, dass diese auf ihre zum jeweiligen Schwenkarm bündige Lage federnd belastet sind. - Eine zweckmäßige Ausgestaltung der Kippabstützung
8 ist in ihren Details aus dem7 bis10 ersichtlich, wobei als Kippabstützung8 ein Rahmenhalter36 in Form eines U-förmigen Bügels vorgesehen ist, der im Bereich der freien Enden seiner Schenkel um eine quer zu den Trägern6 verlaufende Schwenkachse37 mit den Trägern verbunden ist und der im Bereich seines Steges um die Stegachse38 schwenkbare Ausleger39 trägt, die im Bereich ihrer Enden mit Halteklammern40 versehen sind. Sowohl die Schenkel des Bügelform aufweisenden Rahmenhalters36 wie auch die Ausleger39 sind bevorzugt teleskopisch ausziehbar, wobei die Ausleger39 über eine den Halteklammern40 zugeordnete Spanneinrichtung manuell beim Spannen der Halteklammern40 auch in ihrer Länge festgelegt werden. Hierbei können die teleskopischen Ausleger39 über Spanneinrichtungen in ihrer Auszugslänge fixiert werden, wie sie beispielsweise von längenverstellbaren Wanderstöcken bekannt sind. - Die Stegachse
38 und die Schwenkachse37 des Rahmenhalters36 liegen parallel zueinander und erstrecken sich bevorzugt senkrecht zu den Trägern6 . Zur Sicherung der aufgestellten Lage des Rahmenhalters36 sind erfindungsgemäß Sicherungsbügel41 vorgesehen, die bevorzugt als Schwenkbügel mit in Längsrichtung, insbesondere parallel zu den Trägern6 verlaufende Schwenkachsen42 verschwenkbar sind und die um die Schwenkachsen42 zwischen einer jeweils zwischen die Träger6 eingeschwenkten funktionslosen Stellung und einer Raststellung gemäß7 zu verschwenken sind, in der der jeweilige Sicherungsbügel41 gegen den zu sichernden Schenkel des Rahmenhalters36 hochgeschwenkt ist und diesen mit einem endseitig zum Sicherungsbügel41 vorgesehenen Klammermaul43 umgreift. Das Klammermaul43 kann bevorzugt schalenförmig gestaltet sein und als Clipp verrastend den jeweiligen Schenkel umgreifen, wobei durch die zueinander senkrechte Lage der Schwenkachsen37 und42 des Rahmenhalters36 und des Sicherungsbügels41 eine stabile Abstützung erreicht ist, zumal der Sicherungsbügel41 bevorzugt in seiner Anlenkung zum Träger6 über die Schwenkachse42 zur Schwenkachse37 des Rahmenhalters36 in Fahrzeuglängsrichtung versetzt angeordnet ist. Zweckmäßigerweise ist, wie dargestellt, jedem der Schenkel des Rahmenhalters36 ein Sicherungsbügel41 zugeordnet, so dass auch hohe Kräfte verwindungsfrei aufgenommen werden können. Zur Überführung in die Nicht gebrauchsstellung werden die Schenkel des Rahmenbügels36 zusammengeschoben, und gegebenenfalls auch die Ausleger39 , so dass nachfolgend, nach Freigabe des Rahmenhalters36 über die Sicherungsbügel41 , der Rahmenhalter36 mit den Auslegern39 ebenso wie die Sicherungsbügel41 eine in den Freiraum zwischen den Trägern6 abgesenkte Nichtgebrauchsstellung einnehmen, die ein nachfolgendes Einschwenken der Radabstützungen7 ermöglicht. - Die Träger
6 sind an ihren dem offenen Schubladenende zugehörigen rückwärtigen Ende mit dem als Abdeckung für die Schublage dienenden Mittelteil3 verbunden, und zweckmäßigerweise sind angrenzend an das Mittelteil3 bevorzugt an den seitlich äußeren Seiten der Träger6 ausschwenkbare Leuchtenleisten44 angeordnet, wobei deren Schwenkachsen so gelegt ist, dass in ihrer gegen den jeweiligen Träger verschwenkten Lage für die Leuchtenleisten44 eine zum Träger6 benachbarte Lage gegeben ist, die das Bauteilpaket nur geringfügig verbreitert und der bei der Bemessung der Größe der Schutzwanne12 in einfacher Weise Rechnung zu tragen ist, so dass alle Funktionen, die in Verbindung mit einem Heckträger5 der vorgenannten Art von Bedeutung sind, bei kleinen Bauvolumen funktionsgerecht realisiert sind.
Claims (24)
- Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger für Fahrzeuge, insbesondere Pkw, mit in Fahrzeuglängsrichtung parallel zueinander verlaufenden, bodenseitig aus dem Fahrzeug über dessen heckseitige Begrenzung nach hinten zusammen mit einem überdeckenden Teil des Stoßfängers in eine Betriebsstellung ausziehbaren Trägern und mit den Trägern zugeordneten, eine Aufstellebene bestimmenden Radabstützungen für die Räder zumindest eines quer zur Fahrzeuglängsrichtung auf dem Heckträger abstellbaren Fahrrades, sowie mit einer Kippabstützung für das Fahrrad, dadurch gekennzeichnet, dass die Radabstützungen (
7 ) parallel zur Aufstellebene gegen die Träger (6 ) verschwenkbar sind, dass die Kippabstützung (8 ) quer zur Aufstellebene um eine quer zu den Trägern (6 ) verlaufende Schwenkachse (37 ) verschwenkbar ist, dass die Träger (6 ) mit der Kippabstützung (8 ) zwischen den in der Betriebsstellung nach beiden Seiten ausgeschwenkten Radabstützungen (7 ) liegen und dass durch die Träger (6 ) die seitlichen Begrenzungen eines zusammengefalteten Bauteilpaketes gebildet sind, bei dem die Kippabstützung (8 ) zwischen die Träger (6 ) eingeschwenkt ist und die Radabstützungen (7 ) in einer zur Aufstellebene parallelen Überdeckungsebene zu den Trägern (6 ) liegen. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die einem Träger (
6 ) zugeordnete, zumindest eine Radabstützung (7 ) bei zusammengefaltetem Bauteilpaket in Längsrichtung des Trägers (6 ) erstreckt. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Heckträger (
5 ) Radabstützungen (7 ) für die Räder mehrerer, insbesondere zweier in Fahrzeuglängsrichtung hintereinander liegender, quer zur Fahrzeuglängsrichtung abgestellter Fahrräder aufweist. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die den Rädern eines Fahrrades zugeordneten Radabstützungen (
7 ) um gleich gerichtete Achsen (23 ) an jeweils einem der Träger (6 ) schwenkbar angelenkt sind. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die den Rädern eines Fahrrades zugeordneten Radabstützungen (
7 ) bei zusammengefaltetem Bauteilpaket jeweils ausgehend von ihren Schwenkachsen (23 ) gleiche Erstreckungsrichtung aufweisen. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die den Rädern zweier Fahrräder zugeordneten Radabstützungen (
7 ) mit ihren Schwenkachsen (23 ) gegenüber den sie tragenden Trägern (6 ) jeweils in Längsrichtung der Träger (6 ) beabstandet liegen. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die den Rädern zweier Fahrräder zugehörigen, am gleichen Träger (
6 ) schwenkbar abgestützten Radabstützungen (7 ) gegenüber diesem Träger (6 ) gegensinnig einschwenkbar sind. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass von den den Rädern zweier Fahrräder zugeordneten, am gleichen Träger (
6 ) schwenkbar abgestützten Radabstützungen (7 ) die eine Radabstützung (7 ) radial versetzt zu ihrer Schwenkachse (23 ) über einen Ausleger (25 ) getragen ist. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass von den Rädern zweier Fahrräder zugeordneten Radabstützungen (
7 ) bei zusammengefaltetem Bauteilpaket die den Rädern des einen Fahrrades zugeordneten Radabstützungen (7 ) zwischen den den Rädern des anderen Fahrrades zugeordneten Radabstützungen (7 ) liegen. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die den Rädern eines Fahrrades zugeordneten Radabstützungen (
7 ) bei zusammengefaltetem Bauteilpaket in Überdeckung zu jeweils einem der Träger (6 ) liegen. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die den Rädern eines Fahrrades zugeordneten Radabstützungen (
7 ) bei zusammengefaltetem Bauteilpaket in Überdeckung zur Kippstangenabstützung (8 ) liegen. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Radabstützungen (
7 ) in ihren jeweiligen Betriebsstellungen verriegelt sind. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die einem der Träger (
6 ) zugeordneten Radabstützungen (7 ) in ihrer ausgeschwenkten Betriebsstellung gegeneinander verriegelt sind. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die einem der Träger (
6 ) zugeordneten Radabstützungen (7 ) in ihrer bei zusammengefaltetem Bauteilpaket gegebenen Stellung verriegelt sind. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verriegelung der einem Träger (
6 ) zugeordneten Radabstützungen ein federbelastetes Riegelelement (Riegelschieber28 ) vorgesehen ist. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement durch einen längs des Trägers (
6 ) sich erstreckenden, quer hierzu wegbegrenzt verschiebbaren federbelasteten und benachbarte, ausgeschwenkte Radabstützung gegeneinander abstützenden Riegelschieber gebildet ist. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass als Kippabstützung (
8 ) ein Rahmenhalter (36 ) vorgesehen ist, dem ein ausschwenkbarer, auf das abzustützende Fahrrad zugreifender Ausleger (31 ) zugeordnet ist. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmenhalter (
35 ) U-Bügelform aufweist, mit zum Bügelsteg (33 ) ausschwenkbarem Ausleger (31 ). - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmenhalter (
35 ) und/oder der Ausleger (31 ) teleskopisch ausziehbar ist. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügelform aufweisende Rahmenhalter (
35 ) in seiner zu den Trägern (6 ) aufrechten Betriebsstellung im Bereich seiner zu den Trägern (6 ) benachbarten, schwenkbar angelenkten Schenkelenden über zumindest einen Sicherungsbügel (41 ) fixiert ist, der eine zur Schwenkachse (37 ) des Rahmenhalters (36 ) quer liegende Schwenkachse (42 ) aufweist. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der zum Heckträger überdeckende Teil des Stoßfängers (
1 ) ein Mittelteil (3 ) desselben bildet, gegenüber dem seitlich auskragend Leuchtenleisten (44 ) ausschwenkbar sind. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtenleisten (
44 ) aus ihrer ausgeschwenkten Betriebsstellung in eine gegen die Träger (6 ) seitlich eingeschwenkte Lage verschwenkbar sind. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem zusammengefalteten Bauteilpaket als Aufnahme eine fahrzeugseitige Schutzwanne (
12 ) zugeordnet ist, in der das als Schublagenauszug ausfahrbare Bauteilpaket über das Stoßfängermittelteil (3 ) als Schubladenabdeckung geschützt abzulegen ist. - Ausziehbarer Fahrrad-Heckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrrad-Heckträger zur aufgesattelten Anbringung eines Lastenträgers vorgerüstet ist.
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