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DE102004021091A1 - Befestigung für eine Schiene sowie Anordnung zum Befestigen von Schienen - Google Patents

Befestigung für eine Schiene sowie Anordnung zum Befestigen von Schienen Download PDF

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DE102004021091A1
DE102004021091A1 DE102004021091A DE102004021091A DE102004021091A1 DE 102004021091 A1 DE102004021091 A1 DE 102004021091A1 DE 102004021091 A DE102004021091 A DE 102004021091A DE 102004021091 A DE102004021091 A DE 102004021091A DE 102004021091 A1 DE102004021091 A1 DE 102004021091A1
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DE
Germany
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rail
holder
section
concrete
rail fastening
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102004021091A
Other languages
English (en)
Inventor
Hubertus Höhne
Hans-Ulrich Dietze
Heinz Ossberger
Josef Leitner
John Porrill
David R. Seeley
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voestalpine Turnout Technology Zeltweg GmbH
Voestalpine Railway Systems GmbH
Butzbacher Weichenbau GmbH
Voestalpine Turnout Technology Germany GmbH
PANDROL RAIL FASTENINGS Ltd
Pandrol Rail Fastenings Ltd Addlestone
Original Assignee
Voestalpine VAE GmbH
Voestalpine Weichensysteme GmbH
Voestalpine BWG GmbH
Butzbacher Weichenbau GmbH
PANDROL RAIL FASTENINGS Ltd
Pandrol Rail Fastenings Ltd Addlestone
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Voestalpine VAE GmbH, Voestalpine Weichensysteme GmbH, Voestalpine BWG GmbH, Butzbacher Weichenbau GmbH, PANDROL RAIL FASTENINGS Ltd, Pandrol Rail Fastenings Ltd Addlestone filed Critical Voestalpine VAE GmbH
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Priority to EP05744916A priority patent/EP1743072B1/de
Priority to KR1020067025114A priority patent/KR101013014B1/ko
Priority to HK07104179.8A priority patent/HK1097302B/xx
Priority to BRPI0510387A priority patent/BRPI0510387B1/pt
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Schienenbefestigung zur Sicherung einer Schiene (10), deren Fuß sich auf einer Betonschwelle (16) abstützt, umfassend zumindest eine mehrere Schenkel aufweisende elastische Spannklemme (20), von denen zumindest ein Schenkel sich innerhalb einer Schulter (42, 44) oder Kanal einer Halterung (24) erstreckt, die mit der Betonschwelle verbunden ist, und zumindest ein weiterer Schenkel sich auf dem Schienenfuß abstützt. Um mit konstruktiv einfachen Maßnahmen und platzsparend im erforderlichen Umfang eine Sicherung der Schiene zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, dass die Halterung (24, 26) lösbar in der Betonschwelle (16) oder in einem auf dieser sich abstützenden Plattenelement angeordnet und über ein Schraubelement mit der Betonschwelle verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigung für eine Schiene, deren Fuß mittelbar oder unmittelbar auf einer Betonschwelle abgestützt ist, umfassend eine mehrere Schenkel aufweisende elastische Spannklemme, von denen zumindest ein Schenkel sich innerhalb einer Aufnahme wie Schulter oder Kanal einer Halterung erstreckt, die mit der Betonschwelle verbunden ist, und zumindest ein weiterer Schenkel sich auf dem Schienenfuß abstützt.
  • Ferner nimmt die Erfindung Bezug auf eine Anordnung zum Befestigen von Schienenfüßen aufweisenden und sich auf Betonschwellen abstützenden Schienen im Bereich einer Weiche oder Kreuzung umfassend mehrere von Halterungen ausgehende Spannklemmen mit zumindest ersten und zweiten Schenkeln, wobei die ersten Schenkel der Spannklemmen innerhalb einer oder mehrerer Aufnahmen wie Schultern oder Kanälen in den jeweiligen Halterungen fixiert sind und die zweiten Schenkel von zumindest einigen der Spannelemente sich auf den Schienenfüßen abstützen.
  • Eine Schienenbefestigung mit einer elastischen Spannklemme ist der EP-B-0 619 852 zu entnehmen. Dabei weist die Spannklemme in Draufsicht ungefähr die Form eines M auf und umfasst zwei äußere Schenkel und zwei innere Schenkel, die jeweils über Bogenabschnitte miteinander verbunden sind. Die äußeren Schenkel werden in Aufnahmen einer Halterung fixiert, wohingegen die inneren Schenkel bzw. der diese verbindende Bogen auf einem Schienenfuß abgestützt sind. Die Halterung weist zwei zueinander beabstandete Schultern mit U-förmig ausgebildeten kanalartigen Öffnungen als die Aufnahmen auf, in die die Enden der äußeren Schenkel eintreibbar sind, um sodann mit der erforderlichen Vorspannung die zu sichernde Schiene über die inneren Schenkel niederzuhalten. Die Halterung kann entweder über einen Zapfen in einer Betonschwelle einbetoniert sein oder z. B. durch Schweißen mit einer Rippenplatte verbunden werden.
  • Eine in Draufsicht eine E-Form bildende Spannklemme zum Befestigen einer Schiene ist aus der AT-C-350 608 bekannt. Zum Fixieren der Spannklemme wird ein Schenkel in einen Kanal eines Verankerungsgliedes geschlagen, das seinerseits in einer Betonschwelle eingegossen ist.
  • Eine eine W-Geometrie aufweisende Spannklemme ist der DE-C-30 18 091 zu entnehmen. Abschnitte der Spannklemme werden in einer rinnenförmigen Vertiefung einer Winkelführungsplatte festgelegt. Gegenüberliegende Abschnitte der Spannklemme stützen sich auf einem Schienenfuß ab. Die Spannklemme selbst wird über eine Durchsteckschraube mit einer Betonschwelle verbunden.
  • Vorbekannte Schienenbefestigungen mit Spannklemmen zuvor beschriebener Art weisen den Nachteil auf, dass insbesondere im Bereich von Weichen und Kreuzungen, in denen Schienen dicht nebeneinander laufen, nicht hinreichend Platz zur Verfügung steht, um die Spannklemmen zu positionieren und zu sichern. Daher sind in diesem Bereich grundsätzlich Sonderkonstruktionen zum Befestigen der Schienen erforderlich.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zu Grunde, eine Schienenbefestigung sowie eine Anordnung zum Befestigung von Schienen derart weiterzubilden, dass mit konstruktiv einfachen Maßnahmen und platzsparend im erforderlichen Umfang eine Sicherung erfolgen kann.
  • Zur Lösung des Problems wird eine Schienenbefestigung vorgeschlagen, die sich im Wesentlichen dadurch auszeichnet, dass die Halterung lösbar in der Betonschwelle oder in einem auf dieser sich abstützenden Plattenelement angeordnet und über ein Schraubelement mit der Betonschwelle verbunden ist.
  • Abweichend von vorbekannten Schwellenbefestigungen wird eine Halterung mit einer Spannklemme vorgeschlagen, die sich zumindest abschnittsweise innerhalb der Halterung erstreckt, wobei die Halterung lösbar in eine Betonschwelle oder ein Plattenelement wie Rippenplatte oder Erhöhung im Bereich einer Zungenwurzel einsetzbar und sodann über ein Schraubelement wie eine Durchsteckschraube mit der Betonschwelle verbunden ist. Dabei erstreckt sich der Kopf des Schraubelementes unterhalb des bzw. der Schenkel, die auf dem Schienenfuß oder einem Element abgestützt sind, über das ein oder mehrere Schienefüße gesichert werden.
  • Dadurch, dass die Halterung lösbar und somit austauschbar ausgebildet ist, ergibt sich eine hohe Flexibilität zum Positionieren der Halterung und im Falle einer Beschädigung die Möglichkeit eines einfachen Austausches. Demgegenüber werden bei den eine M- bzw. E-Geometrie aufweisenden Spannklemmen Halterungen benutzt, die fest, also bleibend mit der Betonschwelle oder einer Rippenplatte verbunden sind.
  • In hervorzuhebender Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Halterung in einem aus elektrisch isolierendem Material bestehenden Einsatz in der Betonschwelle angeordnet ist. Dabei greift die Halterung formschlüssig in den Einsatz ein, der vorzugsweise einen von einer Kreisgeometrie abweichenden Querschnitt aufweist. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet, dass der in die Betonschwelle eingegossene Einsatz beim Gießen derart ausgerichtet wird, dass die die Spannungsklemme aufnehmende und formschlüssig in den Einsatz eingreifende Halterung positionsgerecht zu der Schiene ausgerichtet wird, damit also die von der Halterung ausgehende Spannklemme im erforderlichen Umfang sich auf dem Schienenfuß abstützen und somit die Schiene sichern kann.
  • Der Einsatz wird beim Gießen der Betonschwelle vorzugsweise über Ansätze mit dem Bodenblech der Gießform verbunden, die beim Entfernen des Bodenblechs von dem Einsatz getrennt werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Einsatz die gewünschte Orientierung zu der auf der Betonschwelle anzuordnenden Schiene aufweist.
  • Insbesondere weist der Einsatz eine Hohlzylindergeometrie mit diametral verlaufenden Vorsprüngen auf, denen entsprechende Vorsprünge in der Halterung zugeordnet sind, so dass diese entsprechend des Einsatzes zu der Schiene ausgerichtet werden.
  • Insbesondere weist die Halterung einen Basisabschnitt mit bodenseitigem Formansatz auf, dessen Außengeometrie der Innengeometrie des Einsatzes angepasst ist. Bevorzugterweise weist der Formansatz eine Zylinderscheibengeometrie mit Vorsprüngen auf, die einer Zylinderabschnittgeometrie folgen.
  • Von dem Basisabschnitt der Halterung können zwei jeweils einen Schenkelabschnitt der Spannklemme aufnehmende Schultern ausgehen, wobei zwischen den Schultern das Schraubelement wie Durchsteckschraube verläuft. Zwischen den Schultern erstreckt sich auch der bzw. die Schenkel der Spannklemme, die sich auf dem Schienenfuß oder dem Element abstützen, über die nebeneinander verlaufende Schienenfüße gesichert werden sollen.
  • Der Einsatz, der die Halterung elektrisch gegenüber der Betonschwelle isoliert, sollte ferner bodenseitig einen hülsenförmigen und senkrecht zur Längsachse der Betonschwelle verlaufenden Abschnitt aufweisen, innerhalb dem sich abschnittsweise der Schaft des Schraubelementes erstreckt.
  • Sofern die Halterung nicht unmittelbar in die Betonschwelle eingesetzt wird, sondern in ein Plattenelement wie in eine Rippenplatte oder in eine eine Erhöhung im Bereich der Zungenwurzel ermöglichende Zwischenplatte, ist in dieser eine die Halterung formschlüssig aufnehmende Aufnahme vorhanden. Formschlüssig wird dabei bevorzugterweise eben falls der Formansatz aufgenommen, wobei die Unterseite des Basisabschnitts der Halterung auf dem Plattenelement aufliegt.
  • Sofern das Plattenelement eine eine Erhöhung im Bereich einer Zungenschiene bildende Zwischenplatte ist, sollte diese eine Durchgangsöffnung mit einem Querschnitt aufweisen, der dem Formansatz der Halterung entspricht. Zum bodenseitigen Abstützen der Halterung erstreckt sich in der Durchgangsöffnung ein Distanzstück aus vorzugsweise elektrisch isolierendem Material, das von einem Einsatz ausgeht, der in der Betonschwelle eingelassen ist und bodenseitig einen hülsenartigen Fortsatz aufweisen kann, der vom Schaft eines Schraubelementes durchsetzt ist. Damit das Distanzelement eine hinreichende Steifigkeit aufweist, weist dieses konzentrisch zueinander verlaufende Außen- und Innenwandungen auf, die über radial verlaufende Stege verbunden sind.
  • Nach einem eigenerfinderischen Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen, dass der Basisabschnitt der Halterung zwischen zwei Schienenfüßen angeordnet ist, dass von dem Basisabschnitt zwei Paare von Schultern ausgehen, dass von jedem Paar der Schultern eine Spannklemme ausgeht und dass zwischen zwei Paaren von Schultern ein zu dem Basiselement verstellbares und sich auf den Schienenfüßen abstützendes Plattenelement verläuft, auf dem sich zumindest jeweils ein Schenkel von jeder der Spannklemmen abstützt.
  • Anstelle von zwei Paar Schultern können auch zwei zueinander beabstandete kanalartige Aufnahmen von dem Basisabschnitt ausgehen, um einen Schenkel einer in Draufsicht eine E-Form aufweisenden Spannklemme aufzunehmen, wie diese in der AT-C 350 608 beschrieben ist.
  • Durch die diesbezügliche Konstruktion ist auf einfache Weise ein sicheres Niederhalten von Schienen möglich, die unmittelbar nebeneinander verlaufen, wie dies im Bereich von Weichen bzw. Kreuzungen der Fall ist.
  • Der die zwei Paare Schultern bzw. die zwei Kanäle aufweisende Basisabschnitt weist vorzugsweise eine Quadergeometrie auf, wobei von dem Basisabschnitt ein im Schnitt eine rechteckförmige Geometrie mit abgerundeten Ecken aufweisender Formansatz ausgeht, der formschlüssig einen entsprechenden in der Betonschwelle eingegossenen zweiten Einsatz eingreift. Durch die Geometrie des Einsatzes bzw. Formansatzes ist somit sichergestellt, dass eine eindeutige Orientierung der Halterung zu den Schienen erfolgt.
  • Der entsprechende den im Schnitt rechteckförmigen Formansatz aufnehmende Einsatz weist einen bündig in Außenfläche der Betonschwelle übergehenden äußeren Abschnitt auf, auf den der Basisabschnitt bodenseitig abgestützt ist und in dessen Mittenbereich eine den Formansatz formschlüssig aufnehmende Vertiefung verläuft, von der ein von dem Schaubelement durchsetzter hülsenförmiger Abschnitt ausgeht.
  • Zur Erzielung einer hinreichenden Steifigkeit des Einsatzes ist vorgesehen, dass unterseitig entlang des äußeren Abschnittes radial verlaufende Versteifungsrippen vorhanden sind.
  • Eine Anordnung zum Befestigen von Schienenfüßen aufweisenden und sich auf Betonschwellen abstützenden Schienen im Bereich einer Weiche oder Kreuzung umfassend mehrere von Halterungen ausgehenden Spannklemmen mit zumindest ersten und zweiten Schenkeln, wobei die ersten Schenkel der Spannelemente innerhalb einer oder mehrerer Aufnahmen wie Schultern oder Kanälen mit den jeweiligen Halterungen fixiert sind und die zweiten Schenkel von zumindest einigen der Spannelemente sich auf den Schienenfüßen abstützen, zeichnet sich dadurch aus, dass erste Halterungen von in der Betonschwelle eingegossenen ersten Einsätzen formschlüssig aufgenommen und über Schraubelemente lösbar mit den Betonschwellen verbunden sind, dass zweite Halterungen formschlüssig in Aussparungen von auf Betonschwellen angeordneten Plattenelementen angeordnet und über Schraubelemente lösbar mit der Betonschwelle verbunden sind und/oder dass dritte Halterungen in im Wurzelbereich einer Zungenschiene abstützenden Zwischenplatten vorhandenen Durchgangsöffnungen formschlüssig angeordnet, bodenseitig über Distanzelemente abgestützt und über Schraubenelemente lösbar mit Betonschwellen verbunden sind und dass vierte Halterungen jeweils zwischen unmittelbar nebeneinander verlaufenden Schienen angeordnet sind, dass die vierten Halterungen von in Betonschwellen eingegossenen zweiten Einsätzen formschlüssig aufgenommen und über Schraubelement lösbar mit den Betonschwellen verbunden sind und dass von jeder vierten Halterung zwei Spannklemmen ausgehen, die jeweils auf einer beweglich zu der vierten Halterung angeordneten zweiten Zwischenplatte abgestützt sind, die ihrerseits auf den unmittelbar nebeneinander verlaufenden Schienenfüßen abgestützt sind. Dabei können die ersten, die zweiten und die dritten Halterungen gleich ausgebildet sein.
  • Die ersten und zweiten Einsätze bestehen vorzugsweise aus elektrisch isolierendem Material, um die Halterung gegenüber der Betonschwelle elektrisch zu isolierten.
  • Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen – für sich und/oder in Kombination –, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsformen.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Lageplan einer Weiche,
  • 2 einen Schnitt entlang der Linie A-A in 1,
  • 3 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt einer Betonschwelle im Bereich des Schnitts A-A gemäß 2,
  • 4 eine perspektivische Darstellung des Ausschnitts gemäß 2 und 3,
  • 5 einen Schnitt entlang der Linie B-B in 1,
  • 6 in Draufsicht die Darstellung gemäß 5,
  • 7 eine perspektivische Darstellung des Ausschnitts gemäß der 5 und 6,
  • 8 einen Schnitt entlang der Linie C-C in 1,
  • 9 eine Draufsicht im Bereich des Schnitts gemäß 8,
  • 10 eine perspektivische Darstellung des Ausschnitts gemäß 8 und 9,
  • 11 einen Schnitt entlang der Linie D-D in 1,
  • 12 eine Draufsicht des Ausschnitts gemäß 11,
  • 13 eine perspektivische Darstellung des Ausschnitts gemäß der 11 und 12,
  • 14 einen Schnitt entlang der Linie E-E in 1,
  • 15 eine Draufsicht auf den Ausschnitt gemäß 14,
  • 16 eine perspektivische Darstellung des Ausschnitts gemäß der 14 und 15,
  • 17 eine auseinander gezogene Darstellung der Elemente des Ausschnitts gemäß der 2 bis 4,
  • 18 eine auseinander gezogene Darstellung der Elemente gemäß der 5 bis 7,
  • 19 eine auseinander gezogene Darstellung der Elemente gemäß 8 bis 10,
  • 20 eine auseinander gezogene Darstellung der Elemente gemäß der 11 bis 13,
  • 21 eine auseinander gezogene Darstellung der Elemente gemäß der 14 bis 16,
  • 22 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform eines Einsatzes,
  • 23 einen Schnitt entlang der Linie A-A in 22,
  • 24 eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform eines Einsatzes,
  • 25 einen Schnitt entlang der Linie A-A in 24,
  • 26 eine perspektivische Darstellung des Einsatzes gemäß der 24 und 25 von unten und
  • 27 eine Draufsicht auf ein Distanzstück.
  • In den Figuren, in denen grundsätzlich für gleiche Elemente gleiche Bezugszeichen verwendet werden, sind Befestigungen für in einer Weiche verlaufende Schienen dargestellt. Zur Befestigung der Schienen dienen dabei elastische Spannklemmen und diese aufnehmende Halterungen, wie diese grundsätzlich in der EP-B-0 619 852, insbesondere in den 1 bis 5, erläutert worden sind. Insoweit wird auf die diesbezügliche Offenbarung Bezug genommen. Allerdings wird die Erfindung auf diese Form der Spannklemmen nicht beschränkt. Vielmehr ist die erfindungsgemäße Lehre auch mit Spannklemmen anderer Geometrie und mit solchen realisierbar, die von Halterungen aufgenommen werden, die zur Sicherung der Spannklemmen keine Schultern, sondern z. B. einen Kanal aufweisen, wie dies aus der Befestigung nach der AT-C-350 608 bekannt ist. Insoweit wird auch auf die diesbezügliche Offenbarung ausdrücklich Bezug genommen.
  • In 1 ist rein prinzipiell ein Lageplan einer einfachen Weiche rechts dargestellt. Die Schienen sind dabei auf Betonschwellen abgestützt und werden – erneut rein beispielhaft – über sogenannte Pandrol®-Clips gesichert, wie diese der EP-B-0 619 852 zu entnehmen sind.
  • Die 2 bis 4 und 17 sollen eine Normalbefestigung einer Schiene im Gleis bzw. einer Backenschiene 10 unmittelbar vor der Zungenspitze verdeutlichen. Die Backenschiene 10 ist in gewohnter Weise auf einer elastischen Zwischenlage (pad) 12 abgestützt, die auf der Oberseite 14 einer Betonschwelle 16 angeordnet ist. Die Schiene 10 wird über auf deren Fuß 18 sich abstützende Spannklemmen 20, 22 gesichert, die von Halterungen 24, 26 ausgehen.
  • Die Spannklemmen 20, 22 weisen in Draufsicht ungefähr die Form eines M auf und umfassen äußere Schenkel 28, 30, die über Bogenabschnitte 32, 34 in innere Schenkel 36, 38 übergehen, die wiederum über einen Bogenabschnitt 40 miteinander verbunden sind. Die äußeren Schenkel 28, 30 werden beim Fixieren der Spannklemmen 20, 22 in den Halterungen 24, 26 und zwar in sogenannte Schultern 42, 44 eingeschlagen. Aufgrund des Verlaufs der Schenkel 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40 liegt sodann mit Vorspannung der Abschnitt 40 der Spannklemme 20, 22 auf dem Schienenfuß 18 bzw. dem jeweiligen Längsrand 48, 50 auf und hält somit die Backenschiene 10 nieder. Dabei ist der Bogenabschnitt 40 von einer aus elektrisch isolierendem Material bestehenden Hülse 46 umgeben, um eine elektrische Trennung zwischen den Spannklemmen 20, 22 und der Backenschiene 10 zu erreichen.
  • Ist der prinzipielle Aufbau der Spannklemmen 20, 22 allein anhand der Spannklemme 20 erläutert worden, so gilt entsprechendes für die Spannklemme 22. Gleichfalls wird auch nachstehend der Aufbau der Halterungen 24, 26 und am Beispiel der Halterung 24 erläutert.
  • Die Halterung 24 mit den die Schenkel 28, 30 aufnehmenden Schultern 42, 44, die jeweils einen seitlich offenen U-förmigen Kanal 52, 54 zur Aufnahme der Schenkel 28, 30 aufweisen, gehen von einem Basisabschnitt 56 aus, der seinerseits bodenseitig einen scheibenförmigen Formansatz 58 aufweist, der auf gegenüber liegenden Seiten Vorsprünge 60, 62 aufweist. Der Formansatz 58 wird zum Montieren der Halterung 24, 26 in einen dem Formansatz 58 geometrisch angepassten und aus elektrisch isolierendem Material bestehenden Einsatz 64 eingebracht, der in der Betonschwelle 16 eingegossen ist.
  • Wie die Darstellungen der 22 und 23 verdeutlichen, weist zum formschlüssigen Aufnehmen des Formansatzes 58 der Einsatz 64 eine einem Hohlzylinder folgende Umfangswandung 66 auf, die in gegenüberliegenden Bereichen Ausbuchtungen 68, 70 sogenannte O...... aufweist, die den vorspringenden Abschnitten bzw. Vorsprüngen 60, 62 des Formansatzes 58 geometrisch angepasst sind. Die Höhe des Einsatzes 64, d. h. dessen Umfangswandung 66 entspricht der Höhe des Formansatzes 58, so dass dieser bei montierter Halterung 24, 26 auf einem Boden 72 des Einsatzes 64 aufliegt. Oberer Rand 74 des Einsatzes 64 geht bündig oder nahezu bündig in die Betonschwelle 16, d. h. dessen satzes 64 geht bündig oder nahezu bündig in die Betonschwelle 16, d. h. dessen Oberfläche 76 über, wie die 2, 4 und 17 verdeutlichen.
  • Der Boden 72 des Einsatzes 64 setzt sich in einem hülsenförmigen Abschnitt 78 fort, der bei montierter Halterung 24, 26 vom Schaft 80 einer Durchsteckschraube 82, 84 durchsetzt ist. Der hülsenförmige Abschnitt 78 weist endseitig eine Erweiterung 86 auf, die eine Manschette 88 aufnimmt. Innerhalb der Manschette 88 und formschlüssig von dieser aufgenommen ist eine Mutter 90 angeordnet, um die Schraube 82, 84 im erforderlichen Umfang anziehen und damit die Halterung 24, 26 sichern zu können.
  • Bezüglich der Durchsteckschraube 82, 84 und deren Sicherung wird auf hinlänglich bekannte Konstruktionen verwiesen, wie diese z. B. der DE-C-33 39 710 zu entnehmen sind.
  • Bei montierter Halterung 24, 26 verläuft die Durchsteckschraube 82, 84, d. h. deren Kopf 92, 94 unmittelbar oberhalb des Basisabschnitts 56 der Halterung 24, 26, ohne dass ein Eintreiben des Spannelementes 20, 22 in die Halterung 24, 26, d. h. das Einbringen der äußeren Schenkel 28, 30 in die U-förmigen Kanäle 52, 54 oder Aufnahmen der Schultern 42, 44 behindert werden kann.
  • Bei montierter Halterung 24, 26 liegt die Unterseite des Basisabschnitts 56 flächig auf der Oberfläche 76 der Betonschwelle 16 auf. Ferner ist schienenseitiger Stirnbereich der Halterung 24, 26 zumindest abschnittsweise von einem Isolatorelement 96, 98 abgedeckt, das auf die Halterung 24, 26 aufschiebbar ist, wie dies in der EP-B-0 619 852 erläutert ist.
  • Abweichend von vorbekannten Schienenbefestigungen ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Spannklemmen 20, 22, die sich zum Fixieren der Schiene 10 auf den Schienenfuß 12 bzw. dessen Längsrändern 48, 50 abstützen, nicht von einer fest mit der Betonschwelle 16 verbundenen wie eingegossenen Halterung ausgeht, sondern von einer mit der Betonschwelle 16 lösbar verbundenen Halterung 24, 26, die ihrerseits formschlüssig in einen aus elektrisch isolierendem Material bestehenden Einsatz 64 einsetzbar ist.
  • Dieser Einsatz 64 wird beim Gießen der Betonschwelle 16 an der Bodenplatte der Form fixiert, um eine eindeutige Ausrichtung zu der zu befestigenden Schiene 10 sicherzustellen. Dadurch, dass der Einsatz 64 und entsprechend die Formansätze 58 der Halterung 24, 26 geometrisch aneinander angepasst sind und formschlüssig ineinander greifen, ist die Halterung 24, 26 gleichfalls derart auf die zu befestigende Schiene 10 ausgerichtet, dass diese durch die Spannklemmen 20, 22 in gewünschtem Umfang fixierbar ist.
  • Die Konstruktion der lösbaren Halterung, von der eine Spannklemme ausgeht, ist nicht nur im Bereich normaler Schienen bzw. im Bereich der Backenschiene 10 unmittelbar vor der Zunge realisierbar, sondern auch im Bereich einer Zungenschiene 100. In diesem dem Schnitt B-B in 1 entsprechenden Bereich der Weiche ist die Backenschiene 10 auf einer Rippenplatte 102 angeordnet, also nicht unmittelbar auf einer Betonschwelle 104.
  • Die Zungenschiene ist auf einem Gleitstuhl 106 abgestützt, der in der Ausführungsform eine U-Geometrie mit zwei entlang der Betonschwelle 104 verlaufenden Seitenschenkeln 108, 110 und einem nicht bezeichneten backenschienenseitig verlaufenden Querschenkel besteht. Die Seitenschenkel 108, 110 begrenzen einen Raum, in dem ein Rollen 112, 114 aufweisender Einsatz 116 in Längsrichtung der Betonschwelle 104 verstellbar anordbar und fixierbar ist. Dabei stehen die Rollen 112, 114 über der Oberseite des Einsatzes 116 sowie den Seitenschenkeln 108, 110 in einem Umfang vor, dass beim Verstellen der Zungenschiene 110 eine gleitende Bewegung ermöglicht wird. Der Gleitstuhl 106 ist lösbar mit der Rippenplatte 102 über außenseitig entlang der Seitenschenkel 108, 110 verlaufende Stabfederelemente 118, 120 fixierbar, die über von der Rippenplatte 102 ausgehende im Schnitt U-förmige Widerlager 122, 124 spannbar sind. Die Widerlager 122, 124 verlaufen zwischen Abstützungen 126, 128 des Gleitstuhls 106 bzw. dessen Seitenschenkeln 108. 110, auf denen die Stabfederelemente 118, 120 bei festgelegtem Gleitstuhl 106 aufliegen.
  • Die Rippenplatte 102 wird im gleitstuhlseitigen Endbereich 130 in gewohnter Weise über eine Durchsteckschraube 132 gesichert, die mittels einer formschlüssig von einer Manschette 134 aufgenommenen Mutter 136 anziehbar ist, die innerhalb der Betonschwelle 104 verläuft. Entsprechend der Erläuterungen zu den Durchsteckschrauben 82, 84 wird der Schaft 138 der Durchsteckschraube 132 ebenfalls von einer aus elektrisch isolierendem Material bestehenden und in der Betonschwelle 104 eingegossenen Hülse 140 umgeben.
  • Der Fuß 18 der Backenschiene 10 wird in seinem in der Darstellung rechten Längsrandbereich 48 über den Gleitstuhl 106 bzw. dessen Querschenkel niedergehalten. Auf gegenüberliegender Seite erfolgt die Schienenbefestigung über eine von einer Halterung 142 ausgehende elastische Spannklemme 144, wie dies im Zusammenhang mit den 2, 3, 4 und 17 ausführlich erläutert worden ist. Die Halterung 144 weist folglich U-förmig ausgebildete kanalförmige Aufnahmen 54 in den Schultern 42, 44 auf, um die Außenschenkel 30 der Spannklemme 142 in die Halterung 144 einstecken bzw. eintreiben zu können. Von dem Basisabschnitt 56 der Halterung 144 geht der Formansatz 58 aus, der in eine entsprechend angepasste Aussparung 146 in der Rippenplatte 102 formschlüssig eingreift. Das Fixieren der Halterung 144 erfolgt über die Durchsteckschraube 84. Gleichzeitig wird die Rippenplatte 102 gesichert, da der Basisabschnitt 56 der Halterung 144 außerhalb der Aussparung 146 flächig auf der Rippenplatte 102 aufliegt.
  • Die 8 gibt einen Schnitt C-C in der Weiche gemäß 1 wieder, der im Bereich der Zungenwurzel verläuft. In diesem Bereich wird die Zungenschiene 100 auf einer zur Betonschwelle 148 eine Erhöhung bildenden Zwischenplatte 149 abgestützt und auf dieser fixiert. Dabei werden Spannklemmen und Halterungen benutzt, die anhand der 2 bis 7 erläutert worden sind, so dass gleichfalls für gleiche Elemente gleiche Bezugszeichen verwendet werden. So geht die die Backenschiene 10 sichernde Spannklemme 22 von der Halterung 26 aus, die entsprechend der 2 unmittelbar in der Betonschwelle 148 eingelassen ist, und zwar formschlüssig in einem in der Betonschwelle 148 eingegossenen Einsatz 150, der dem Einsatz 64 entspricht, so dass die entsprechenden Bezugszeichen verwendet werden.
  • Auf dem backenschienenabgewandten Längsrand 152 des Zungenschienenfußes 154 stützt sich die Spannklemme 20 ab. Die Halterung 24, d. h. dessen bodenseitiger Formansatz 58 wird in eine Aussparung 56 der Zwischenplatte 48 eingesetzt, wobei Innengeometrie der Aussparung 156 Außengeometrie des Formansatzes 58 entspricht, so dass ein formschlüssiges Ineinandergreifen erfolgt. Die Aussparung 156 ist dabei fluchtend zu einem in der Betonschwelle 148 eingegossenen Einsatz 158 ausgerichtet, der dem Einsatz 64 entspricht. Daher werden ebenfalls für gleiche Elemente gleiche Bezugszeichen verwendet.
  • Der Zwischenraum zwischen Bodenfläche des Formansatzes 58 und Innenfläche des Bodens 72 des Einsatzes 158 wird von einem Distanzstück 160 ausgefüllt, auf dem sich der Formansatz 58 beim Anziehen der Durchsteckschraube 82 abstützt. Das Distanzstück 160 weist folglich eine Außengeometrie auf, die dem Einsatz 158 bzw. der Aussparung 156 in der Zwischenplatte 148 bzw. den Formansatz 58 der Halterung 24 entspricht. Dies ergibt sich auch aus der Draufsicht gemäß 27.
  • Um das Distanzstück stabil, jedoch leicht auszubilden, besteht dieses aus einer Außenwandung 162 und einer Innenwandung 164, die über radial verlaufende Stege 166 verbunden sind. Im Übrigen ist der Aufbau des Distanzstückes 160 aus der 27 klar ersichtlich.
  • Um die Backenschiene 10 und die Zungenschiene 100 mit entsprechenden zuvor erläuterten Spannklemmen in ihren einander zugewandten Längsrändern 48, 168 niederzuhalten bzw. zu verspannen, ist eine Konstruktion gewählt, die eigenerfinderischen Gehalt aufweist. So erstreckt sich zwischen der Backenschiene 10 und der Zungenschiene 100 eine Halterung 170, die einen quaderförmigen Basisabschnitt 172 aufweist, von dessen Bodenfläche ein Formansatz 174 ausgeht, der ebenfalls eine quaderförmige Geometrie mit abgerundeten Ecken, jedoch kleineren Querschnitts aufweist. In Längsrichtung der Schienen 110, 100 betrachtet verlaufen zueinander beabstandet zwei Paar von Schultern 176, 178 bzw. 180, 182, die jeweils – wie die zuvor erläuterten Halterungen 24, 26 – im Schnitt U-förmige kanalförmige Aufnahmen für Außenschenkel von Spannklemmen 184, 186 bilden, die eine Konstruktion und Funktion aufweisen, die den Spannklemmen 20, 22 entsprechen.
  • Zwischen den Schultern 176, 178 einerseits und 180, 182 andererseits erstreckt sich eine als Brückenelement zu bezeichnende Zwischenplatte 188, die zu der Halterung 170 verstellbar ist und mit durch Stufen 190, 192 begrenzten Randabschnitten 194, 196 auf dem Schienenfuß 18 bzw. 154 der Backenschiene 10 bzw. Zungenschiene 100 bzw. deren Längsrändern 48, 168 aufliegen, wie insbesondere die Schnittdarstellung in 8 verdeutlicht. Auf der Oberfläche 198 der Zwischenplatte 188 stützen sich sodann die mittleren Schenkel der Spannklemmen 184, 186 ab, wodurch die Zwischenplatte 188 auf die Schienenfüße 18, 154 gedrückt werden.
  • Somit können platzsparend über Spannklemmen, die im übrigen Bereich der Weiche zum Einsatz gelangen, eng nebeneinander verlaufende Schienen, also im Ausführungsbeispiel die Backenschiene 10 und die Zungenschiene 100 verspannt werden.
  • Um gleiche geometrische Bedingungen bezüglich des Niederhaltens wie beim unmittelbaren Abstützen auf einem Schienenfuß sicherzustellen, weist die Zwischenplatte 188 oberflächenseitig vorzugsweise eine Dachgeometrie mit Neigungswinkeln auf, die denen der Abstützflächen der Schienenfüße 18, 154 in den Bereichen entsprechen, in denen sich üblicherweise die Spannklemmen abstützen.
  • Die Halterung 170 geht entsprechend der Halterungen 24, 26 von einem Einsatz 200 aus, der in der Betonschwelle 148 eingegossen ist und der in den 24 bis 26 selbsterklärend dargestellt ist. So weist der Einsatz 200 einen scheibenförmigen Basisabschnitt 202 auf, der eine Flächenerstreckung aufweist, die der des Basisabschnitts 172 der Halterung 170 entspricht. Dies bedeutet, dass bei fixierter Halterung 170 diese vollständig auf dem Basisabschnitt 202 des Einsatzes 200 abgestützt und somit gegenüber der Betonschwelle 148 elektrisch isoliert ist, da der Einsatz 200 aus elektrisch isolierendem Material besteht.
  • Um den flächigen Basisabschnitt 220 hinreichend steif auszubilden, gehen von dessen Unterseite Versteifungsrippen aus, die beispielhaft mit den Bezugszeichen 204 und 206 versehen sind. Mittig in dem Basisabschnitt 202 verläuft eine Vertiefung 208, deren Geometrie an den Formansatz 174 der Halterung 170 angepasst ist, so dass infolgedessen die Halterung 170 formschlüssig mit dem Einsatz 200 zusammenwirkt. Vom Boden 210 der Vertiefung 208 geht sodann eine Hülse 212 aus, die von einer Durchsteckschraube 214 bzw. dessen Schaft durchsetzbar ist, wie dies im Zusammenhang mit den Durchsteckschrauben 82 und 84 erläutert worden ist. Entsprechend wird die Durchsteckschraube 214 auch in der Betonplatte über eine Mutter 218 gesichert, die formschlüssig von einer Manschette 220 aufgenommen ist, die mit der Hülse 212 verbunden ist und in der Betonschwelle 148 verläuft. Andere gleichwirkende technische Lösungen sind ebenfalls möglich.
  • Eine sogenannte Doppelbefestigung, wie diese im Zusammenhang mit der Halterung 170 und de unmittelbar benachbart zueinander verlaufenden Backen- und Zungenschienen 10, 100 erläutert worden ist, ist auch dem Schnitt D-D in 1 zu entnehmen, der anhand der 11, 12, 13 und 20 erläutert wird. Dabei werden ebenfalls für bereits erläuterte Elemente grundsätzlich gleiche Bezugszeichen verwendet.
  • Die in die Zungenschienen bzw. Flügelschienen übergehenden Schienenabschnitte 222 bzw. 224 werden außenseitig über in einer Betonschwelle 226 lösbar angeordneten Halterungen niedergehalten, die den Halterungen 24, 26 gemäß der 2, 3, 4 und 17 entsprechen. Auch sind die entsprechenden Halterungen 24, 26 formschlüssig von Einsätzen 64 aufgenommen, die in der Betonschwelle 226 eingegossen sind. Insoweit bedarf es weitergehender Erläuterungen nicht. Vielmehr wird auf die Ausführungen der 2 bis 4 und 17 verwiesen.
  • Die einander zugewandeten Längsränder 228, 230 der Schienenabschnitte 224, 226 werden demgegenüber mittels Spannklemmen und Zwischenplatte bzw. Brückenelement niedergehalten, wie dies im Zusammenhang mit den 8, 9, 10 und 19 erläutert worden ist. Mit anderen Worten verläuft zwischen den Schienen 222, 224 eine Halterung 232, von der zwei Paar von Schultern 234, 236, 238, 240 mit nicht näher bezeichneten kanalförmigen Aufnahmen für Außenschenkel von Spannklemmen ausgehen, die den Spannklemmen zuvor beschriebener Art, also auch den Spannklemmen 184, 186 entsprechen, so dass die diesbezüglichen Bezugszeichen verwendet werden. Die Halterung 232, die konstruktiv der Halterung 170 entspricht, weist gleichfalls einen gaderförmigen Basisabschnitt 172 mit Formansatz 174 auf, der in einen in der Betonschwelle 226 eingegossenen Einsatz formschlüssig eingreift, der dem Einsatz 200 entspricht.
  • Quer zu der Halterung 232 verläuft eine als Brückenelement zu bezeichnende Zwischenplatte 242, die die Funktion der Zwischenplatte 188 gemäß 8, 9, 10 und 19 ausübt. Folglich ist die Zwischenplatte 242, die eine im Schnitt U-förmige Geometrie aufweist, ein getrenntes Bauelement, das auf die Halterung 232 bzw. dessen Basisabschnitt 172 aufgesetzt wird, wobei die Zwischenplatte 242 zur ordnungsgemäßen Orientierung zu der Halte rung 232 entsprechende stegartige Vorsprünge 244. 246 aufweist, deren lichter Abstand gleich der Breite des Basisabschnitts 172 der Halterung 232 ist. Mit ihren Seitenrändern 248, 250 wird die Zwischenplatte 242 sodann auf die Längsränder 228, 230 der Schienenabschnitte 222, 224 positioniert, um anschließend die Spannklemmen 184, 186 in die Halterung 232, d. h. die Schultern 234, 236, 238, 240 einzusetzen bzw. einzutreiben. Auf diese Weise werden die Schienen 222, 224 innenseitig verspannt.
  • Eine Schnittdarstellung E-E gemäß der 14 bis 16 und 21 gibt die Situation der Weichen im Bereich der Radlenker wieder. Dabei wird die Schiene 252, entlang der Stützböcke 254 zur Aufnahme von Radlenkereinsätzen 256 angeordnet sind, über Halterungen bzw. Spannklemmen gesichert, die der Konstruktion gemäß 2 bis 4 und 17 entsprechen, also einer Situation, die der außerhalb der Weiche entspricht. Mit anderen Worten wird der Schienenabschnitt 252 bzw. dessen Fuß 258 über Spannklemmen niedergehalten, die von Halterungen ausgehen, die in einer Betonschwelle lösbar angeordnet sind, so dass entsprechend der 2 bis 4 und 17 gleiche Bezugszeichen verwendet werden. Auch wird auf die diesbezüglichen Erläuterungen ausdrücklich verwiesen.
  • Mit anderen Worten gehen die Einsätze 24, 26 von in der Betonschwelle 260 eingegossenen Einsätzen 64 aus, in die erstere formschlüssig mit dem jeweiligen Formansatz 58 eingreifen. Die Halterungen 24, 26 sind sodann mit der Betonschwelle 260 mittels Durchsteckschrauben 82, 84 gesichert. Auch die Stützpunktplatte 254 wird entsprechend der zeichnerischen Darstellung über Durchsteckschrauben 262, 264 mit der Betonplatte in einer Art verbunden, wie diese beispielhaft im Zusammenhang mit den 2 bis 4 und 17 erläutert worden ist.
  • Zu erwähnen ist des Weiteren, dass zwischen den einzelnen Bauelementen und den Betonschwellen im erforderlichen Umfang Zwischenlagen angeordnet sind, die den zeichnerischen Darstellungen zu entnehmen sind, um die erforderliche Elastizität bzw. elektrische Isolierung bzw. das gleitende Verstellen der Zungenschiene zu ermöglichen. Insoweit wird jedoch auf hinlänglich aus dem Oberbau bekannte Maßnahmen verwiesen.
  • 10
    Backenschiene
    12
    Zwischenlage
    14
    Oberseite
    16
    Betonschwelle
    18
    Fuß
    20
    Spannklemme
    22
    Spannklemme
    24
    Halterung
    26
    Halterung
    28
    äußerer Schenkel
    30
    äußerer Schenkel
    32
    Bogenabschnitt
    34
    Bogenabschnitt
    36
    innerer Schenkel
    38
    innerer Schenkel
    40
    Bogenabschnitt
    42
    Schulter
    44
    Schulter
    46
    Hülse
    48
    Längsrand
    50
    Längsrand
    52
    Kanal
    54
    Kanal
    56
    Basisabschnitt
    58
    Formansatz
    60
    Vorsprung
    62
    Vorsprung
    64
    Einsatz
    66
    Umfangswandung
    68
    Ausbuchtung
    70
    Ausbuchtung
    72
    Boden
    74
    Oberer Rand
    76
    Oberfläche
    78
    Hülsenförmiger Abschnitt
    80
    Schaft
    82
    Durchsteckschraube
    84
    Durchsteckschraube
    86
    Erweiterung
    88
    Manschette
    90
    Mutter
    92
    Kopf
    94
    Kopf
    96
    Isolatorelement
    98
    Isolatorelement
    100
    Zungenschiene
    102
    Rippenplatte
    104
    Betonschwelle
    106
    Gleitstuhl
    108
    Seitenschenkel
    110
    Seitenschenkel
    112
    Rolle
    114
    Rolle
    116
    Einsatz
    118
    Stabfederelement
    120
    Stabfederelement
    122
    Widerlager
    124
    Widerlager
    126
    Abstützung
    128
    Abstützung
    130
    Endbereich
    132
    Durchsteckschraube
    134
    Manschette
    136
    Mutter
    138
    Schaft
    140
    Hülse
    142
    Halterung
    144
    Spannklemme
    146
    Aussparung
    148
    Betonschwelle
    149
    Zwischenplatte
    150
    Einsatz
    152
    Längsrandbereich
    154
    Fuß
    156
    Aussparung
    158
    Einsatz
    160
    Distanzstück
    162
    Außenwandung
    164
    Innenwandung
    166
    Steg
    168
    Längsrand
    170
    Halterung
    172
    Basisabschnitt
    174
    Formansatz
    176
    Schulter
    178
    Schulter
    180
    Schulter
    182
    Schulter
    184
    Spannklemme
    186
    Spannklemme
    188
    Zwischenplatte
    190
    Stufe
    192
    Stufe
    194
    Randabschnitt
    196
    Randabschnitt
    198
    Oberfläche
    200
    Einsatz
    202
    Basisabschnitt
    204
    Versteifungsrippe
    206
    Versteifungsrippe
    208
    Vertiefung
    210
    Boden
    212
    Hülse
    214
    Durchsteckschraube
    216
    Schaft
    218
    Mutter
    220
    Manschette
    222
    Schienenabschnitt
    224
    Schienenabschnitt
    226
    Betonschwelle
    228
    Längsrand
    230
    Längsrand
    232
    Halterung
    234
    Schulter
    236
    Schulter
    238
    Schulter
    240
    Schulter
    242
    Zwischenplatte
    244
    Vorsprung
    246
    Vorsprung
    248
    Seitenrand
    250
    Seitenrand
    252
    Schiene
    254
    Stützbock
    256
    Randlenkereinsatz
    258
    Fuß
    260
    Betonschwelle
    262
    Durchsteckschraube
    264
    Durchsteckschraube

Claims (22)

  1. Schienenbefestigung zur Sicherung einer Schiene (10, 140, 222, 224, 252), deren Fuß (18, 154, 258) sich mittelbar oder unmittelbar auf einer Betonschwelle (16, 104, 148, 226, 260) abstützt, umfassend zumindest eine mehrere Schenkel (28, 30, 32, 34, 36, 38, 40) aufweisende elastische Spannklemme (20, 22, 144, 184, 186), von denen zumindest ein Schenkel sich innerhalb einer Aufnahme wie Schulter (42, 44, 134, 236, 238, 240, 176, 178, 180, 182) oder Kanal einer Halterung (24, 26, 142, 170, 232) erstreckt, die mit der Betonschwelle verbunden ist, und zumindest ein weiterer Schenkel sich auf dem Schienenfuß abstützt, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (24, 26, 142, 170, 232) lösbar in der Betonschwelle (16, 104, 148, 226, 260) oder in einem auf dieser sich abstützenden Plattenelement (102, 149) angeordnet und über ein Schraubelement (82, 84, 214) mit der Betonschwelle verbunden ist.
  2. Schienenbefestigung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (24, 26, 142, 170, 232) in einem aus elektrisch isolierendem Material bestehenden Einsatz (64, 160, 200) in der Betonschwelle (16, 104, 148, 226, 260) angeordnet ist.
  3. Schienenbefestigung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (64, 160, 200) in einer parallel zur Oberfläche der Betonschwelle (16, 104, 148, 226, 260) verlaufenden Ebene einen von einer Kreisgeometrie abweichenden Querschnitt aufweist und dass die Halterung (24, 26, 142, 170, 232) formschlüssig in den Einsatz eingreift.
  4. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (24, 26, 142, 170, 232) einen Basisabschnitt (56, 172) mit bodenseitig verlaufendem Formansatz (58, 174) aufweist, der formschlüssig in den Einsatz (64, 116, 150, 158, 200) eingreift.
  5. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formansatz (58) eine Zylinderscheibengeometrie mit einer Umfangsfläche aufweist, von der zumindest ein Vorsprung (60, 62) und/oder eine Aussparung ausgeht.
  6. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von dem Basisabschnitt (56) der Halterung (24, 26) zwei jeweils einen Schenkelabschnitt (28, 30) der Spannklemme (20, 22) aufnehmende Schultern (42, 44) ausgehen und dass zwischen den Schultern das Schraubelement wie Durchsteckschraube (82, 84) verläuft, wobei bei mit der Betonschwelle (16, 104, 148, 226, 260) verbundener Halterung Kopf (92, 94) des Schraubelementes unterhalb der Spannklemme bzw. deren Abschnitts verläuft, der sich auf dem Schienenfuß (18, 154, 228, 230, 258) abstützt.
  7. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (64, 200) einen den Formansatz (58, 174) aufnehmenden ersten Abschnitt und einen von diesen ausgehenden von dem Schraubelement (82, 84) durchsetzten sich in der Betonschwelle (16, 104, 148, 226, 260) erstreckenden hülsenförmigen zweiten Abschnitt (78) umfasst.
  8. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt des Einsatzes (64) eine Hohlzylindergeometrie mit zwei im Schnitt eine Kreisschnittgeometrie aufweisenden radial verlaufenden Vorsprüngen (68, 70) aufweist.
  9. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Plattenelement eine Rippenplatte (102) ist, in die die Halterung (144) formschlüssig eingreift.
  10. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Plattenelement eine eine Zungenschiene (100) in ihrem Wurzelbereich abstützende Zwischenplatte (149) ist, die eine Durchgangsöffnung (156) eines Querschnitts aufweist, der dem des Formansatzes (58) entspricht, und dass bodenseitig in der Durchgangsöffnung ein aus elektrisch isolierendem Material bestehendes Distanzelement (160) angeordnet ist, auf dem die Halterung (24) bzw. deren Formansatz (58) abgestützt ist.
  11. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzelement (160) eine im Schnitt einer Kreisgeometrie folgende Außen- und Innenwandung (162, 164) aufweist, die über radial verlaufende Stege (166) verbunden sind.
  12. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (170, 232) zwischen zwei unmittelbar nebeneinander verlaufenden Schienen (10, 100; 222, 224) angeordnet ist, dass von der Halterung Aufnahmen für zwei Spannklemmen (184, 186) ausgehen, dass die Spannklemmen auf ein zu der Halterung verstellbares Plattenelement (188, 242) abgestützt sind und dass das Plattenelement seinerseits auf den Schienenfüßen (18, 154) der Schienen abgestützt ist.
  13. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von der Halterung (142, 232) zwei Paar von Schultern (176, 178, 180, 182, 234, 236, 238, 240) ausgehen, dass von jedem Paar der Schultern eine Spannklemme (184, 186) ausgeht und dass zwischen den zwei Paaren von Schultern das sich auf den Schienenfüßen abstützende Plattenelement (188, 242) verläuft.
  14. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zwischen den unmittelbar nebeneinander verlaufenden Schienen (10, 100, 222, 224) verlaufende und sich auf deren Füßen abstützende Plattenelement (188, 242) Abstützflächen mit einer Neigung aufweist, die Neigung der Schienenfüße (18, 154, 258) in Bereichen entspricht, auf denen sich üblicherweise Spannklemmen abstützen.
  15. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zwischen den unmittelbar benachbart zueinander verlaufenden Schienen (10, 100, 222, 224) angeordnete Halterung (170, 232) einen Basisabschnitt (172) quaderförmiger Geometrie aufweist und dass der von dessen Bodenfläche ausgehende Formansatz (174) im Schnitt eine rechteckförmige Geometrie mit abgerundeten Ecken aufweist, der formschlüssig in den Einsatz (200) eingreift.
  16. Schienenbefestigung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (200) einen flächigen bündig oder nahezu bündig in Oberfläche (198) der Betonschwelle (148, 226) übergehenden äußeren Abschnitt (202) umfasst, dessen flächige Erstreckung größer als die des Basisabschnitts (172) der Halterung (70) ist, und dass mittig in dem äußeren Abschnitt eine den Formansatz (174) der Halterung formschlüssig aufnehmende Vertiefung (208) verläuft, von der ein von dem Schraubelement (214) durchsetzter hülsenförmiger Abschnitt (212) ausgeht.
  17. Schienenbefestigung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere Abschnitt (202) des Einsatzes (200) unterseitig radial verlaufende Versteifungsrippen (204, 206) aufweist.
  18. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (64, 116, 158, 200) in der Betonschwelle (16, 104, 148, 226, 260) eingegossen ist.
  19. Schienenbefestigung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (64, 116, 158, 200) aus elektrisch isolierendem Material besteht.
  20. Anordnung zum Befestigen von Schienenfüßen (18, 154, 258) aufweisenden und sich auf Betonschwellen (16, 104, 148, 226, 260) abstützenden Schienen (10, 100, 222, 224, 252) im Bereich einer Weiche oder Kreuzung umfassend mehrere von Halterungen (24, 26, 142, 170, 232) ausgehende Spannklemmen (20, 22, 144, 184, 186) mit zumindest ersten und zweiten Schenkeln, wobei die ersten Schenkel (28, 30) der Spannelemente innerhalb einer oder mehrerer Aufnahmen wie Schultern (42, 44) oder Kanälen (52, 54) in den jeweiligen Halterungen fixiert sind und die zweiten Schenkel (36, 38, 40) von zumindest einigen der Spannelemente sich auf den Schienenfüßen abstützen, dadurch gekennzeichnet, dass erste Halterungen (24, 26) von ersten in Betonschwellen (16, 148, 226, 260) eingegossenen Einsätzen (64) formschlüssig aufgenommen und über Schraubelemente (82, 84) lösbar mit den Betonschwellen verbunden sind, dass zweite Halterungen (142) formschlüssig in Aussparungen (146) von auf Betonschwellen (104) angeordneten Plattenelementen (102) angeordnet und über Schraubelemente (84) lösbar mit der Betonschwelle verbunden sind und/oder dass dritte Halterungen (24) in ib Wurzelbereich einer Zungenschiene (100) abstützenden Zwischenplatten (149) vorhandenen Durchgangsöffnungen (156) formschlüssig angeordnet, bodenseitig über Distanzelemente (160) abgestützt und über Schraubelemente (82) lösbar mit Betonschwellen verbunden sind und dass vierte Halterungen (170, 232) jeweils zwischen unmittelbar nebeneinander verlaufenden Schienen (10, 100; 222, 224) angeordnet sind, dass die vierten Halterungen von in Betonschwellen (148, 226) eingegossenen zweiten Einsätzen (200) formschlüssig aufgenommen und über Schraubelemente (214) lösbar mit den Betonschwellen verbunden sind und dass von jeder vierten Halterung zwei Spannklemmen (184, 186) ausgehen, die jeweils auf einer beweglich zu der vierten Halterung angeordneten zweiten Zwischenplatte (188, 242) abgestützt sind, die ihrerseits auf den unmittelbar nebeneinander verlaufenden Schienenfüßen (18, 48, 154, 228, 230) abgestützt ist.
  21. Anordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite und die dritte Halterung (24, 26, 142) gleich ausgebildet sind.
  22. Anordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest jeweils eine erste Halterung (24, 26) von jeder Betonschwelle (16, 104, 148, 226, 260) ausgeht.
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