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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Befestigung für eine Schiene, deren Fuß mittelbar
oder unmittelbar auf einer Betonschwelle abgestützt ist, umfassend eine mehrere
Schenkel aufweisende elastische Spannklemme, von denen zumindest
ein Schenkel sich innerhalb einer Aufnahme wie Schulter oder Kanal
einer Halterung erstreckt, die mit der Betonschwelle verbunden ist,
und zumindest ein weiterer Schenkel sich auf dem Schienenfuß abstützt.
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Ferner
nimmt die Erfindung Bezug auf eine Anordnung zum Befestigen von
Schienenfüßen aufweisenden
und sich auf Betonschwellen abstützenden
Schienen im Bereich einer Weiche oder Kreuzung umfassend mehrere
von Halterungen ausgehende Spannklemmen mit zumindest ersten und zweiten
Schenkeln, wobei die ersten Schenkel der Spannklemmen innerhalb
einer oder mehrerer Aufnahmen wie Schultern oder Kanälen in den
jeweiligen Halterungen fixiert sind und die zweiten Schenkel von
zumindest einigen der Spannelemente sich auf den Schienenfüßen abstützen.
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Eine
Schienenbefestigung mit einer elastischen Spannklemme ist der EP-B-0
619 852 zu entnehmen. Dabei weist die Spannklemme in Draufsicht ungefähr die Form
eines M auf und umfasst zwei äußere Schenkel
und zwei innere Schenkel, die jeweils über Bogenabschnitte miteinander
verbunden sind. Die äußeren Schenkel
werden in Aufnahmen einer Halterung fixiert, wohingegen die inneren
Schenkel bzw. der diese verbindende Bogen auf einem Schienenfuß abgestützt sind.
Die Halterung weist zwei zueinander beabstandete Schultern mit U-förmig ausgebildeten
kanalartigen Öffnungen
als die Aufnahmen auf, in die die Enden der äußeren Schenkel eintreibbar
sind, um sodann mit der erforderlichen Vorspannung die zu sichernde
Schiene über
die inneren Schenkel niederzuhalten. Die Halterung kann entweder über einen
Zapfen in einer Betonschwelle einbetoniert sein oder z. B. durch
Schweißen
mit einer Rippenplatte verbunden werden.
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Eine
in Draufsicht eine E-Form bildende Spannklemme zum Befestigen einer
Schiene ist aus der AT-C-350 608 bekannt. Zum Fixieren der Spannklemme
wird ein Schenkel in einen Kanal eines Verankerungsgliedes geschlagen,
das seinerseits in einer Betonschwelle eingegossen ist.
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Eine
eine W-Geometrie aufweisende Spannklemme ist der DE-C-30 18 091
zu entnehmen. Abschnitte der Spannklemme werden in einer rinnenförmigen Vertiefung
einer Winkelführungsplatte
festgelegt. Gegenüberliegende
Abschnitte der Spannklemme stützen
sich auf einem Schienenfuß ab.
Die Spannklemme selbst wird über
eine Durchsteckschraube mit einer Betonschwelle verbunden.
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Vorbekannte
Schienenbefestigungen mit Spannklemmen zuvor beschriebener Art weisen
den Nachteil auf, dass insbesondere im Bereich von Weichen und Kreuzungen,
in denen Schienen dicht nebeneinander laufen, nicht hinreichend
Platz zur Verfügung
steht, um die Spannklemmen zu positionieren und zu sichern. Daher
sind in diesem Bereich grundsätzlich
Sonderkonstruktionen zum Befestigen der Schienen erforderlich.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt das Problem zu Grunde, eine Schienenbefestigung
sowie eine Anordnung zum Befestigung von Schienen derart weiterzubilden,
dass mit konstruktiv einfachen Maßnahmen und platzsparend im
erforderlichen Umfang eine Sicherung erfolgen kann.
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Zur
Lösung
des Problems wird eine Schienenbefestigung vorgeschlagen, die sich
im Wesentlichen dadurch auszeichnet, dass die Halterung lösbar in
der Betonschwelle oder in einem auf dieser sich abstützenden
Plattenelement angeordnet und über ein
Schraubelement mit der Betonschwelle verbunden ist.
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Abweichend
von vorbekannten Schwellenbefestigungen wird eine Halterung mit
einer Spannklemme vorgeschlagen, die sich zumindest abschnittsweise
innerhalb der Halterung erstreckt, wobei die Halterung lösbar in
eine Betonschwelle oder ein Plattenelement wie Rippenplatte oder
Erhöhung im
Bereich einer Zungenwurzel einsetzbar und sodann über ein
Schraubelement wie eine Durchsteckschraube mit der Betonschwelle
verbunden ist. Dabei erstreckt sich der Kopf des Schraubelementes
unterhalb des bzw. der Schenkel, die auf dem Schienenfuß oder einem
Element abgestützt
sind, über
das ein oder mehrere Schienefüße gesichert
werden.
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Dadurch,
dass die Halterung lösbar
und somit austauschbar ausgebildet ist, ergibt sich eine hohe Flexibilität zum Positionieren
der Halterung und im Falle einer Beschädigung die Möglichkeit
eines einfachen Austausches. Demgegenüber werden bei den eine M-
bzw. E-Geometrie
aufweisenden Spannklemmen Halterungen benutzt, die fest, also bleibend mit
der Betonschwelle oder einer Rippenplatte verbunden sind.
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In
hervorzuhebender Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
die Halterung in einem aus elektrisch isolierendem Material bestehenden Einsatz
in der Betonschwelle angeordnet ist. Dabei greift die Halterung
formschlüssig
in den Einsatz ein, der vorzugsweise einen von einer Kreisgeometrie
abweichenden Querschnitt aufweist. Hierdurch wird die Möglichkeit
eröffnet,
dass der in die Betonschwelle eingegossene Einsatz beim Gießen derart
ausgerichtet wird, dass die die Spannungsklemme aufnehmende und
formschlüssig
in den Einsatz eingreifende Halterung positionsgerecht zu der Schiene
ausgerichtet wird, damit also die von der Halterung ausgehende Spannklemme
im erforderlichen Umfang sich auf dem Schienenfuß abstützen und somit die Schiene
sichern kann.
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Der
Einsatz wird beim Gießen
der Betonschwelle vorzugsweise über
Ansätze
mit dem Bodenblech der Gießform
verbunden, die beim Entfernen des Bodenblechs von dem Einsatz getrennt
werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Einsatz die gewünschte Orientierung
zu der auf der Betonschwelle anzuordnenden Schiene aufweist.
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Insbesondere
weist der Einsatz eine Hohlzylindergeometrie mit diametral verlaufenden
Vorsprüngen
auf, denen entsprechende Vorsprünge
in der Halterung zugeordnet sind, so dass diese entsprechend des
Einsatzes zu der Schiene ausgerichtet werden.
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Insbesondere
weist die Halterung einen Basisabschnitt mit bodenseitigem Formansatz
auf, dessen Außengeometrie
der Innengeometrie des Einsatzes angepasst ist. Bevorzugterweise
weist der Formansatz eine Zylinderscheibengeometrie mit Vorsprüngen auf,
die einer Zylinderabschnittgeometrie folgen.
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Von
dem Basisabschnitt der Halterung können zwei jeweils einen Schenkelabschnitt
der Spannklemme aufnehmende Schultern ausgehen, wobei zwischen den
Schultern das Schraubelement wie Durchsteckschraube verläuft. Zwischen
den Schultern erstreckt sich auch der bzw. die Schenkel der Spannklemme,
die sich auf dem Schienenfuß oder dem
Element abstützen, über die
nebeneinander verlaufende Schienenfüße gesichert werden sollen.
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Der
Einsatz, der die Halterung elektrisch gegenüber der Betonschwelle isoliert,
sollte ferner bodenseitig einen hülsenförmigen und senkrecht zur Längsachse
der Betonschwelle verlaufenden Abschnitt aufweisen, innerhalb dem
sich abschnittsweise der Schaft des Schraubelementes erstreckt.
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Sofern
die Halterung nicht unmittelbar in die Betonschwelle eingesetzt
wird, sondern in ein Plattenelement wie in eine Rippenplatte oder
in eine eine Erhöhung
im Bereich der Zungenwurzel ermöglichende
Zwischenplatte, ist in dieser eine die Halterung formschlüssig aufnehmende
Aufnahme vorhanden. Formschlüssig
wird dabei bevorzugterweise eben falls der Formansatz aufgenommen,
wobei die Unterseite des Basisabschnitts der Halterung auf dem Plattenelement
aufliegt.
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Sofern
das Plattenelement eine eine Erhöhung
im Bereich einer Zungenschiene bildende Zwischenplatte ist, sollte
diese eine Durchgangsöffnung mit
einem Querschnitt aufweisen, der dem Formansatz der Halterung entspricht.
Zum bodenseitigen Abstützen
der Halterung erstreckt sich in der Durchgangsöffnung ein Distanzstück aus vorzugsweise elektrisch
isolierendem Material, das von einem Einsatz ausgeht, der in der
Betonschwelle eingelassen ist und bodenseitig einen hülsenartigen
Fortsatz aufweisen kann, der vom Schaft eines Schraubelementes durchsetzt
ist. Damit das Distanzelement eine hinreichende Steifigkeit aufweist,
weist dieses konzentrisch zueinander verlaufende Außen- und
Innenwandungen auf, die über
radial verlaufende Stege verbunden sind.
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Nach
einem eigenerfinderischen Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen,
dass der Basisabschnitt der Halterung zwischen zwei Schienenfüßen angeordnet
ist, dass von dem Basisabschnitt zwei Paare von Schultern ausgehen,
dass von jedem Paar der Schultern eine Spannklemme ausgeht und dass zwischen
zwei Paaren von Schultern ein zu dem Basiselement verstellbares
und sich auf den Schienenfüßen abstützendes
Plattenelement verläuft,
auf dem sich zumindest jeweils ein Schenkel von jeder der Spannklemmen
abstützt.
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Anstelle
von zwei Paar Schultern können auch
zwei zueinander beabstandete kanalartige Aufnahmen von dem Basisabschnitt
ausgehen, um einen Schenkel einer in Draufsicht eine E-Form aufweisenden
Spannklemme aufzunehmen, wie diese in der AT-C 350 608 beschrieben
ist.
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Durch
die diesbezügliche
Konstruktion ist auf einfache Weise ein sicheres Niederhalten von
Schienen möglich,
die unmittelbar nebeneinander verlaufen, wie dies im Bereich von
Weichen bzw. Kreuzungen der Fall ist.
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Der
die zwei Paare Schultern bzw. die zwei Kanäle aufweisende Basisabschnitt
weist vorzugsweise eine Quadergeometrie auf, wobei von dem Basisabschnitt
ein im Schnitt eine rechteckförmige
Geometrie mit abgerundeten Ecken aufweisender Formansatz ausgeht,
der formschlüssig
einen entsprechenden in der Betonschwelle eingegossenen zweiten
Einsatz eingreift. Durch die Geometrie des Einsatzes bzw. Formansatzes
ist somit sichergestellt, dass eine eindeutige Orientierung der
Halterung zu den Schienen erfolgt.
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Der
entsprechende den im Schnitt rechteckförmigen Formansatz aufnehmende
Einsatz weist einen bündig
in Außenfläche der
Betonschwelle übergehenden äußeren Abschnitt
auf, auf den der Basisabschnitt bodenseitig abgestützt ist
und in dessen Mittenbereich eine den Formansatz formschlüssig aufnehmende
Vertiefung verläuft,
von der ein von dem Schaubelement durchsetzter hülsenförmiger Abschnitt ausgeht.
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Zur
Erzielung einer hinreichenden Steifigkeit des Einsatzes ist vorgesehen,
dass unterseitig entlang des äußeren Abschnittes
radial verlaufende Versteifungsrippen vorhanden sind.
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Eine
Anordnung zum Befestigen von Schienenfüßen aufweisenden und sich auf
Betonschwellen abstützenden
Schienen im Bereich einer Weiche oder Kreuzung umfassend mehrere
von Halterungen ausgehenden Spannklemmen mit zumindest ersten und
zweiten Schenkeln, wobei die ersten Schenkel der Spannelemente innerhalb
einer oder mehrerer Aufnahmen wie Schultern oder Kanälen mit
den jeweiligen Halterungen fixiert sind und die zweiten Schenkel
von zumindest einigen der Spannelemente sich auf den Schienenfüßen abstützen, zeichnet
sich dadurch aus, dass erste Halterungen von in der Betonschwelle
eingegossenen ersten Einsätzen
formschlüssig
aufgenommen und über
Schraubelemente lösbar
mit den Betonschwellen verbunden sind, dass zweite Halterungen formschlüssig in
Aussparungen von auf Betonschwellen angeordneten Plattenelementen
angeordnet und über
Schraubelemente lösbar
mit der Betonschwelle verbunden sind und/oder dass dritte Halterungen
in im Wurzelbereich einer Zungenschiene abstützenden Zwischenplatten vorhandenen
Durchgangsöffnungen
formschlüssig
angeordnet, bodenseitig über
Distanzelemente abgestützt
und über
Schraubenelemente lösbar
mit Betonschwellen verbunden sind und dass vierte Halterungen jeweils
zwischen unmittelbar nebeneinander verlaufenden Schienen angeordnet
sind, dass die vierten Halterungen von in Betonschwellen eingegossenen
zweiten Einsätzen
formschlüssig
aufgenommen und über
Schraubelement lösbar
mit den Betonschwellen verbunden sind und dass von jeder vierten
Halterung zwei Spannklemmen ausgehen, die jeweils auf einer beweglich
zu der vierten Halterung angeordneten zweiten Zwischenplatte abgestützt sind,
die ihrerseits auf den unmittelbar nebeneinander verlaufenden Schienenfüßen abgestützt sind.
Dabei können
die ersten, die zweiten und die dritten Halterungen gleich ausgebildet
sein.
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Die
ersten und zweiten Einsätze
bestehen vorzugsweise aus elektrisch isolierendem Material, um die
Halterung gegenüber
der Betonschwelle elektrisch zu isolierten.
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Weitere
Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht
nur aus den Ansprüchen,
den diesen zu entnehmenden Merkmalen – für sich und/oder in Kombination –, sondern
auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung zu entnehmenden
bevorzugten Ausführungsformen.
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Es
zeigen:
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1 einen
Lageplan einer Weiche,
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2 einen
Schnitt entlang der Linie A-A in 1,
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3 eine
Draufsicht auf einen Ausschnitt einer Betonschwelle im Bereich des
Schnitts A-A gemäß 2,
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4 eine
perspektivische Darstellung des Ausschnitts gemäß 2 und 3,
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5 einen
Schnitt entlang der Linie B-B in 1,
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6 in
Draufsicht die Darstellung gemäß 5,
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7 eine
perspektivische Darstellung des Ausschnitts gemäß der 5 und 6,
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8 einen
Schnitt entlang der Linie C-C in 1,
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9 eine
Draufsicht im Bereich des Schnitts gemäß 8,
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10 eine
perspektivische Darstellung des Ausschnitts gemäß 8 und 9,
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11 einen
Schnitt entlang der Linie D-D in 1,
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12 eine
Draufsicht des Ausschnitts gemäß 11,
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13 eine
perspektivische Darstellung des Ausschnitts gemäß der 11 und 12,
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14 einen
Schnitt entlang der Linie E-E in 1,
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15 eine
Draufsicht auf den Ausschnitt gemäß 14,
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16 eine
perspektivische Darstellung des Ausschnitts gemäß der 14 und 15,
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17 eine
auseinander gezogene Darstellung der Elemente des Ausschnitts gemäß der 2 bis 4,
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18 eine
auseinander gezogene Darstellung der Elemente gemäß der 5 bis 7,
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19 eine
auseinander gezogene Darstellung der Elemente gemäß 8 bis 10,
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20 eine
auseinander gezogene Darstellung der Elemente gemäß der 11 bis 13,
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21 eine
auseinander gezogene Darstellung der Elemente gemäß der 14 bis 16,
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22 eine
Draufsicht auf eine erste Ausführungsform
eines Einsatzes,
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23 einen
Schnitt entlang der Linie A-A in 22,
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24 eine
Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform
eines Einsatzes,
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25 einen
Schnitt entlang der Linie A-A in 24,
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26 eine
perspektivische Darstellung des Einsatzes gemäß der 24 und 25 von
unten und
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27 eine
Draufsicht auf ein Distanzstück.
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In
den Figuren, in denen grundsätzlich
für gleiche
Elemente gleiche Bezugszeichen verwendet werden, sind Befestigungen
für in
einer Weiche verlaufende Schienen dargestellt. Zur Befestigung der Schienen
dienen dabei elastische Spannklemmen und diese aufnehmende Halterungen,
wie diese grundsätzlich
in der EP-B-0 619 852, insbesondere in den 1 bis 5,
erläutert
worden sind. Insoweit wird auf die diesbezügliche Offenbarung Bezug genommen.
Allerdings wird die Erfindung auf diese Form der Spannklemmen nicht
beschränkt.
Vielmehr ist die erfindungsgemäße Lehre
auch mit Spannklemmen anderer Geometrie und mit solchen realisierbar,
die von Halterungen aufgenommen werden, die zur Sicherung der Spannklemmen
keine Schultern, sondern z. B. einen Kanal aufweisen, wie dies aus
der Befestigung nach der AT-C-350 608 bekannt ist. Insoweit wird
auch auf die diesbezügliche
Offenbarung ausdrücklich
Bezug genommen.
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In 1 ist
rein prinzipiell ein Lageplan einer einfachen Weiche rechts dargestellt.
Die Schienen sind dabei auf Betonschwellen abgestützt und
werden – erneut
rein beispielhaft – über sogenannte Pandrol®-Clips
gesichert, wie diese der EP-B-0 619 852 zu entnehmen sind.
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Die 2 bis 4 und 17 sollen
eine Normalbefestigung einer Schiene im Gleis bzw. einer Backenschiene 10 unmittelbar
vor der Zungenspitze verdeutlichen. Die Backenschiene 10 ist
in gewohnter Weise auf einer elastischen Zwischenlage (pad) 12 abgestützt, die
auf der Oberseite 14 einer Betonschwelle 16 angeordnet
ist. Die Schiene 10 wird über auf deren Fuß 18 sich
abstützende
Spannklemmen 20, 22 gesichert, die von Halterungen 24, 26 ausgehen.
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Die
Spannklemmen 20, 22 weisen in Draufsicht ungefähr die Form
eines M auf und umfassen äußere Schenkel 28, 30,
die über
Bogenabschnitte 32, 34 in innere Schenkel 36, 38 übergehen,
die wiederum über
einen Bogenabschnitt 40 miteinander verbunden sind. Die äußeren Schenkel 28, 30 werden
beim Fixieren der Spannklemmen 20, 22 in den Halterungen 24, 26 und
zwar in sogenannte Schultern 42, 44 eingeschlagen.
Aufgrund des Verlaufs der Schenkel 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40 liegt
sodann mit Vorspannung der Abschnitt 40 der Spannklemme 20, 22 auf
dem Schienenfuß 18 bzw.
dem jeweiligen Längsrand 48, 50 auf
und hält
somit die Backenschiene 10 nieder. Dabei ist der Bogenabschnitt 40 von
einer aus elektrisch isolierendem Material bestehenden Hülse 46 umgeben,
um eine elektrische Trennung zwischen den Spannklemmen 20, 22 und der
Backenschiene 10 zu erreichen.
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Ist
der prinzipielle Aufbau der Spannklemmen 20, 22 allein
anhand der Spannklemme 20 erläutert worden, so gilt entsprechendes
für die
Spannklemme 22. Gleichfalls wird auch nachstehend der Aufbau
der Halterungen 24, 26 und am Beispiel der Halterung 24 erläutert.
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Die
Halterung 24 mit den die Schenkel 28, 30 aufnehmenden
Schultern 42, 44, die jeweils einen seitlich offenen
U-förmigen
Kanal 52, 54 zur Aufnahme der Schenkel 28, 30 aufweisen,
gehen von einem Basisabschnitt 56 aus, der seinerseits
bodenseitig einen scheibenförmigen
Formansatz 58 aufweist, der auf gegenüber liegenden Seiten Vorsprünge 60, 62 aufweist.
Der Formansatz 58 wird zum Montieren der Halterung 24, 26 in
einen dem Formansatz 58 geometrisch angepassten und aus
elektrisch isolierendem Material bestehenden Einsatz 64 eingebracht, der
in der Betonschwelle 16 eingegossen ist.
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Wie
die Darstellungen der 22 und 23 verdeutlichen,
weist zum formschlüssigen Aufnehmen
des Formansatzes 58 der Einsatz 64 eine einem
Hohlzylinder folgende Umfangswandung 66 auf, die in gegenüberliegenden
Bereichen Ausbuchtungen 68, 70 sogenannte O......
aufweist, die den vorspringenden Abschnitten bzw. Vorsprüngen 60, 62 des
Formansatzes 58 geometrisch angepasst sind. Die Höhe des Einsatzes 64,
d. h. dessen Umfangswandung 66 entspricht der Höhe des Formansatzes 58,
so dass dieser bei montierter Halterung 24, 26 auf
einem Boden 72 des Einsatzes 64 aufliegt. Oberer
Rand 74 des Einsatzes 64 geht bündig oder nahezu
bündig
in die Betonschwelle 16, d. h. dessen satzes 64 geht
bündig
oder nahezu bündig
in die Betonschwelle 16, d. h. dessen Oberfläche 76 über, wie die 2, 4 und 17 verdeutlichen.
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Der
Boden 72 des Einsatzes 64 setzt sich in einem
hülsenförmigen Abschnitt 78 fort,
der bei montierter Halterung 24, 26 vom Schaft 80 einer
Durchsteckschraube 82, 84 durchsetzt ist. Der
hülsenförmige Abschnitt 78 weist
endseitig eine Erweiterung 86 auf, die eine Manschette 88 aufnimmt.
Innerhalb der Manschette 88 und formschlüssig von
dieser aufgenommen ist eine Mutter 90 angeordnet, um die Schraube 82, 84 im
erforderlichen Umfang anziehen und damit die Halterung 24, 26 sichern
zu können.
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Bezüglich der
Durchsteckschraube 82, 84 und deren Sicherung
wird auf hinlänglich
bekannte Konstruktionen verwiesen, wie diese z. B. der DE-C-33 39
710 zu entnehmen sind.
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Bei
montierter Halterung 24, 26 verläuft die Durchsteckschraube 82, 84,
d. h. deren Kopf 92, 94 unmittelbar oberhalb des
Basisabschnitts 56 der Halterung 24, 26,
ohne dass ein Eintreiben des Spannelementes 20, 22 in
die Halterung 24, 26, d. h. das Einbringen der äußeren Schenkel 28, 30 in
die U-förmigen
Kanäle 52, 54 oder
Aufnahmen der Schultern 42, 44 behindert werden
kann.
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Bei
montierter Halterung 24, 26 liegt die Unterseite
des Basisabschnitts 56 flächig auf der Oberfläche 76 der
Betonschwelle 16 auf. Ferner ist schienenseitiger Stirnbereich
der Halterung 24, 26 zumindest abschnittsweise
von einem Isolatorelement 96, 98 abgedeckt, das
auf die Halterung 24, 26 aufschiebbar ist, wie
dies in der EP-B-0 619 852 erläutert
ist.
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Abweichend
von vorbekannten Schienenbefestigungen ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die Spannklemmen 20, 22, die sich zum Fixieren
der Schiene 10 auf den Schienenfuß 12 bzw. dessen Längsrändern 48, 50 abstützen, nicht
von einer fest mit der Betonschwelle 16 verbundenen wie
eingegossenen Halterung ausgeht, sondern von einer mit der Betonschwelle 16 lösbar verbundenen
Halterung 24, 26, die ihrerseits formschlüssig in
einen aus elektrisch isolierendem Material bestehenden Einsatz 64 einsetzbar
ist.
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Dieser
Einsatz 64 wird beim Gießen der Betonschwelle 16 an
der Bodenplatte der Form fixiert, um eine eindeutige Ausrichtung
zu der zu befestigenden Schiene 10 sicherzustellen. Dadurch,
dass der Einsatz 64 und entsprechend die Formansätze 58 der
Halterung 24, 26 geometrisch aneinander angepasst
sind und formschlüssig
ineinander greifen, ist die Halterung 24, 26 gleichfalls
derart auf die zu befestigende Schiene 10 ausgerichtet,
dass diese durch die Spannklemmen 20, 22 in gewünschtem Umfang
fixierbar ist.
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Die
Konstruktion der lösbaren
Halterung, von der eine Spannklemme ausgeht, ist nicht nur im Bereich
normaler Schienen bzw. im Bereich der Backenschiene 10 unmittelbar
vor der Zunge realisierbar, sondern auch im Bereich einer Zungenschiene 100.
In diesem dem Schnitt B-B in 1 entsprechenden
Bereich der Weiche ist die Backenschiene 10 auf einer Rippenplatte 102 angeordnet,
also nicht unmittelbar auf einer Betonschwelle 104.
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Die
Zungenschiene ist auf einem Gleitstuhl 106 abgestützt, der
in der Ausführungsform
eine U-Geometrie mit zwei entlang der Betonschwelle 104 verlaufenden
Seitenschenkeln 108, 110 und einem nicht bezeichneten
backenschienenseitig verlaufenden Querschenkel besteht. Die Seitenschenkel 108, 110 begrenzen
einen Raum, in dem ein Rollen 112, 114 aufweisender
Einsatz 116 in Längsrichtung
der Betonschwelle 104 verstellbar anordbar und fixierbar ist.
Dabei stehen die Rollen 112, 114 über der
Oberseite des Einsatzes 116 sowie den Seitenschenkeln 108, 110 in
einem Umfang vor, dass beim Verstellen der Zungenschiene 110 eine
gleitende Bewegung ermöglicht
wird. Der Gleitstuhl 106 ist lösbar mit der Rippenplatte 102 über außenseitig
entlang der Seitenschenkel 108, 110 verlaufende
Stabfederelemente 118, 120 fixierbar, die über von
der Rippenplatte 102 ausgehende im Schnitt U-förmige Widerlager 122, 124 spannbar
sind. Die Widerlager 122, 124 verlaufen zwischen
Abstützungen 126, 128 des
Gleitstuhls 106 bzw. dessen Seitenschenkeln 108. 110, auf
denen die Stabfederelemente 118, 120 bei festgelegtem
Gleitstuhl 106 aufliegen.
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Die
Rippenplatte 102 wird im gleitstuhlseitigen Endbereich 130 in
gewohnter Weise über
eine Durchsteckschraube 132 gesichert, die mittels einer formschlüssig von
einer Manschette 134 aufgenommenen Mutter 136 anziehbar
ist, die innerhalb der Betonschwelle 104 verläuft. Entsprechend
der Erläuterungen
zu den Durchsteckschrauben 82, 84 wird der Schaft 138 der
Durchsteckschraube 132 ebenfalls von einer aus elektrisch
isolierendem Material bestehenden und in der Betonschwelle 104 eingegossenen
Hülse 140 umgeben.
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Der
Fuß 18 der
Backenschiene 10 wird in seinem in der Darstellung rechten
Längsrandbereich 48 über den
Gleitstuhl 106 bzw. dessen Querschenkel niedergehalten.
Auf gegenüberliegender
Seite erfolgt die Schienenbefestigung über eine von einer Halterung 142 ausgehende
elastische Spannklemme 144, wie dies im Zusammenhang mit
den 2, 3, 4 und 17 ausführlich erläutert worden
ist. Die Halterung 144 weist folglich U-förmig ausgebildete
kanalförmige
Aufnahmen 54 in den Schultern 42, 44 auf,
um die Außenschenkel 30 der Spannklemme 142 in
die Halterung 144 einstecken bzw. eintreiben zu können. Von
dem Basisabschnitt 56 der Halterung 144 geht der
Formansatz 58 aus, der in eine entsprechend angepasste
Aussparung 146 in der Rippenplatte 102 formschlüssig eingreift. Das
Fixieren der Halterung 144 erfolgt über die Durchsteckschraube 84.
Gleichzeitig wird die Rippenplatte 102 gesichert, da der
Basisabschnitt 56 der Halterung 144 außerhalb
der Aussparung 146 flächig auf
der Rippenplatte 102 aufliegt.
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Die 8 gibt
einen Schnitt C-C in der Weiche gemäß 1 wieder,
der im Bereich der Zungenwurzel verläuft. In diesem Bereich wird
die Zungenschiene 100 auf einer zur Betonschwelle 148 eine
Erhöhung
bildenden Zwischenplatte 149 abgestützt und auf dieser fixiert.
Dabei werden Spannklemmen und Halterungen benutzt, die anhand der 2 bis 7 erläutert worden
sind, so dass gleichfalls für gleiche
Elemente gleiche Bezugszeichen verwendet werden. So geht die die
Backenschiene 10 sichernde Spannklemme 22 von
der Halterung 26 aus, die entsprechend der 2 unmittelbar
in der Betonschwelle 148 eingelassen ist, und zwar formschlüssig in
einem in der Betonschwelle 148 eingegossenen Einsatz 150,
der dem Einsatz 64 entspricht, so dass die entsprechenden
Bezugszeichen verwendet werden.
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Auf
dem backenschienenabgewandten Längsrand 152 des
Zungenschienenfußes 154 stützt sich
die Spannklemme 20 ab. Die Halterung 24, d. h. dessen
bodenseitiger Formansatz 58 wird in eine Aussparung 56 der
Zwischenplatte 48 eingesetzt, wobei Innengeometrie der
Aussparung 156 Außengeometrie
des Formansatzes 58 entspricht, so dass ein formschlüssiges Ineinandergreifen
erfolgt. Die Aussparung 156 ist dabei fluchtend zu einem
in der Betonschwelle 148 eingegossenen Einsatz 158 ausgerichtet,
der dem Einsatz 64 entspricht. Daher werden ebenfalls für gleiche
Elemente gleiche Bezugszeichen verwendet.
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Der
Zwischenraum zwischen Bodenfläche des
Formansatzes 58 und Innenfläche des Bodens 72 des
Einsatzes 158 wird von einem Distanzstück 160 ausgefüllt, auf
dem sich der Formansatz 58 beim Anziehen der Durchsteckschraube 82 abstützt. Das Distanzstück 160 weist
folglich eine Außengeometrie auf,
die dem Einsatz 158 bzw. der Aussparung 156 in der
Zwischenplatte 148 bzw. den Formansatz 58 der Halterung 24 entspricht.
Dies ergibt sich auch aus der Draufsicht gemäß 27.
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Um
das Distanzstück
stabil, jedoch leicht auszubilden, besteht dieses aus einer Außenwandung 162 und
einer Innenwandung 164, die über radial verlaufende Stege 166 verbunden
sind. Im Übrigen
ist der Aufbau des Distanzstückes 160 aus
der 27 klar ersichtlich.
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Um
die Backenschiene 10 und die Zungenschiene 100 mit
entsprechenden zuvor erläuterten Spannklemmen
in ihren einander zugewandten Längsrändern 48, 168 niederzuhalten
bzw. zu verspannen, ist eine Konstruktion gewählt, die eigenerfinderischen
Gehalt aufweist. So erstreckt sich zwischen der Backenschiene 10 und
der Zungenschiene 100 eine Halterung 170, die
einen quaderförmigen Basisabschnitt 172 aufweist,
von dessen Bodenfläche
ein Formansatz 174 ausgeht, der ebenfalls eine quaderförmige Geometrie
mit abgerundeten Ecken, jedoch kleineren Querschnitts aufweist.
In Längsrichtung
der Schienen 110, 100 betrachtet verlaufen zueinander
beabstandet zwei Paar von Schultern 176, 178 bzw. 180, 182,
die jeweils – wie
die zuvor erläuterten
Halterungen 24, 26 – im Schnitt U-förmige kanalförmige Aufnahmen
für Außenschenkel
von Spannklemmen 184, 186 bilden, die eine Konstruktion
und Funktion aufweisen, die den Spannklemmen 20, 22 entsprechen.
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Zwischen
den Schultern 176, 178 einerseits und 180, 182 andererseits
erstreckt sich eine als Brückenelement
zu bezeichnende Zwischenplatte 188, die zu der Halterung 170 verstellbar
ist und mit durch Stufen 190, 192 begrenzten Randabschnitten 194, 196 auf
dem Schienenfuß 18 bzw. 154 der
Backenschiene 10 bzw. Zungenschiene 100 bzw. deren Längsrändern 48, 168 aufliegen,
wie insbesondere die Schnittdarstellung in 8 verdeutlicht.
Auf der Oberfläche 198 der
Zwischenplatte 188 stützen
sich sodann die mittleren Schenkel der Spannklemmen 184, 186 ab,
wodurch die Zwischenplatte 188 auf die Schienenfüße 18, 154 gedrückt werden.
-
Somit
können
platzsparend über
Spannklemmen, die im übrigen
Bereich der Weiche zum Einsatz gelangen, eng nebeneinander verlaufende Schienen,
also im Ausführungsbeispiel
die Backenschiene 10 und die Zungenschiene 100 verspannt werden.
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Um
gleiche geometrische Bedingungen bezüglich des Niederhaltens wie
beim unmittelbaren Abstützen
auf einem Schienenfuß sicherzustellen, weist
die Zwischenplatte 188 oberflächenseitig vorzugsweise eine
Dachgeometrie mit Neigungswinkeln auf, die denen der Abstützflächen der
Schienenfüße 18, 154 in
den Bereichen entsprechen, in denen sich üblicherweise die Spannklemmen
abstützen.
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Die
Halterung 170 geht entsprechend der Halterungen 24, 26 von
einem Einsatz 200 aus, der in der Betonschwelle 148 eingegossen
ist und der in den 24 bis 26 selbsterklärend dargestellt
ist. So weist der Einsatz 200 einen scheibenförmigen Basisabschnitt 202 auf,
der eine Flächenerstreckung aufweist,
die der des Basisabschnitts 172 der Halterung 170 entspricht.
Dies bedeutet, dass bei fixierter Halterung 170 diese vollständig auf
dem Basisabschnitt 202 des Einsatzes 200 abgestützt und
somit gegenüber
der Betonschwelle 148 elektrisch isoliert ist, da der Einsatz 200 aus
elektrisch isolierendem Material besteht.
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Um
den flächigen
Basisabschnitt 220 hinreichend steif auszubilden, gehen
von dessen Unterseite Versteifungsrippen aus, die beispielhaft mit
den Bezugszeichen 204 und 206 versehen sind. Mittig
in dem Basisabschnitt 202 verläuft eine Vertiefung 208, deren
Geometrie an den Formansatz 174 der Halterung 170 angepasst
ist, so dass infolgedessen die Halterung 170 formschlüssig mit
dem Einsatz 200 zusammenwirkt. Vom Boden 210 der
Vertiefung 208 geht sodann eine Hülse 212 aus, die von
einer Durchsteckschraube 214 bzw. dessen Schaft durchsetzbar
ist, wie dies im Zusammenhang mit den Durchsteckschrauben 82 und 84 erläutert worden
ist. Entsprechend wird die Durchsteckschraube 214 auch
in der Betonplatte über
eine Mutter 218 gesichert, die formschlüssig von einer Manschette 220 aufgenommen
ist, die mit der Hülse 212 verbunden ist
und in der Betonschwelle 148 verläuft. Andere gleichwirkende
technische Lösungen
sind ebenfalls möglich.
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Eine
sogenannte Doppelbefestigung, wie diese im Zusammenhang mit der
Halterung 170 und de unmittelbar benachbart zueinander
verlaufenden Backen- und Zungenschienen 10, 100 erläutert worden
ist, ist auch dem Schnitt D-D in 1 zu entnehmen,
der anhand der 11, 12, 13 und 20 erläutert wird.
Dabei werden ebenfalls für
bereits erläuterte
Elemente grundsätzlich
gleiche Bezugszeichen verwendet.
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Die
in die Zungenschienen bzw. Flügelschienen übergehenden
Schienenabschnitte 222 bzw. 224 werden außenseitig über in einer
Betonschwelle 226 lösbar
angeordneten Halterungen niedergehalten, die den Halterungen 24, 26 gemäß der 2, 3, 4 und 17 entsprechen.
Auch sind die entsprechenden Halterungen 24, 26 formschlüssig von Einsätzen 64 aufgenommen,
die in der Betonschwelle 226 eingegossen sind. Insoweit
bedarf es weitergehender Erläuterungen
nicht. Vielmehr wird auf die Ausführungen der 2 bis 4 und 17 verwiesen.
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Die
einander zugewandeten Längsränder 228, 230 der
Schienenabschnitte 224, 226 werden demgegenüber mittels
Spannklemmen und Zwischenplatte bzw. Brückenelement niedergehalten, wie
dies im Zusammenhang mit den 8, 9, 10 und 19 erläutert worden
ist. Mit anderen Worten verläuft
zwischen den Schienen 222, 224 eine Halterung 232,
von der zwei Paar von Schultern 234, 236, 238, 240 mit
nicht näher
bezeichneten kanalförmigen
Aufnahmen für
Außenschenkel
von Spannklemmen ausgehen, die den Spannklemmen zuvor beschriebener
Art, also auch den Spannklemmen 184, 186 entsprechen,
so dass die diesbezüglichen
Bezugszeichen verwendet werden. Die Halterung 232, die
konstruktiv der Halterung 170 entspricht, weist gleichfalls
einen gaderförmigen
Basisabschnitt 172 mit Formansatz 174 auf, der
in einen in der Betonschwelle 226 eingegossenen Einsatz
formschlüssig
eingreift, der dem Einsatz 200 entspricht.
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Quer
zu der Halterung 232 verläuft eine als Brückenelement
zu bezeichnende Zwischenplatte 242, die die Funktion der
Zwischenplatte 188 gemäß 8, 9, 10 und 19 ausübt. Folglich
ist die Zwischenplatte 242, die eine im Schnitt U-förmige Geometrie
aufweist, ein getrenntes Bauelement, das auf die Halterung 232 bzw.
dessen Basisabschnitt 172 aufgesetzt wird, wobei die Zwischenplatte 242 zur
ordnungsgemäßen Orientierung
zu der Halte rung 232 entsprechende stegartige Vorsprünge 244. 246 aufweist,
deren lichter Abstand gleich der Breite des Basisabschnitts 172 der
Halterung 232 ist. Mit ihren Seitenrändern 248, 250 wird
die Zwischenplatte 242 sodann auf die Längsränder 228, 230 der
Schienenabschnitte 222, 224 positioniert, um anschließend die Spannklemmen 184, 186 in
die Halterung 232, d. h. die Schultern 234, 236, 238, 240 einzusetzen
bzw. einzutreiben. Auf diese Weise werden die Schienen 222, 224 innenseitig
verspannt.
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Eine
Schnittdarstellung E-E gemäß der 14 bis 16 und 21 gibt
die Situation der Weichen im Bereich der Radlenker wieder. Dabei wird
die Schiene 252, entlang der Stützböcke 254 zur Aufnahme
von Radlenkereinsätzen 256 angeordnet sind, über Halterungen
bzw. Spannklemmen gesichert, die der Konstruktion gemäß 2 bis 4 und 17 entsprechen,
also einer Situation, die der außerhalb der Weiche entspricht.
Mit anderen Worten wird der Schienenabschnitt 252 bzw.
dessen Fuß 258 über Spannklemmen
niedergehalten, die von Halterungen ausgehen, die in einer Betonschwelle lösbar angeordnet
sind, so dass entsprechend der 2 bis 4 und 17 gleiche
Bezugszeichen verwendet werden. Auch wird auf die diesbezüglichen
Erläuterungen
ausdrücklich
verwiesen.
-
Mit
anderen Worten gehen die Einsätze 24, 26 von
in der Betonschwelle 260 eingegossenen Einsätzen 64 aus,
in die erstere formschlüssig
mit dem jeweiligen Formansatz 58 eingreifen. Die Halterungen 24, 26 sind
sodann mit der Betonschwelle 260 mittels Durchsteckschrauben 82, 84 gesichert.
Auch die Stützpunktplatte 254 wird
entsprechend der zeichnerischen Darstellung über Durchsteckschrauben 262, 264 mit
der Betonplatte in einer Art verbunden, wie diese beispielhaft im
Zusammenhang mit den 2 bis 4 und 17 erläutert worden
ist.
-
Zu
erwähnen
ist des Weiteren, dass zwischen den einzelnen Bauelementen und den
Betonschwellen im erforderlichen Umfang Zwischenlagen angeordnet
sind, die den zeichnerischen Darstellungen zu entnehmen sind, um
die erforderliche Elastizität
bzw. elektrische Isolierung bzw. das gleitende Verstellen der Zungenschiene
zu ermöglichen.
Insoweit wird jedoch auf hinlänglich
aus dem Oberbau bekannte Maßnahmen
verwiesen.
-
- 10
- Backenschiene
- 12
- Zwischenlage
- 14
- Oberseite
- 16
- Betonschwelle
- 18
- Fuß
- 20
- Spannklemme
- 22
- Spannklemme
- 24
- Halterung
- 26
- Halterung
- 28
- äußerer Schenkel
- 30
- äußerer Schenkel
- 32
- Bogenabschnitt
- 34
- Bogenabschnitt
- 36
- innerer
Schenkel
- 38
- innerer
Schenkel
- 40
- Bogenabschnitt
- 42
- Schulter
- 44
- Schulter
- 46
- Hülse
- 48
- Längsrand
- 50
- Längsrand
- 52
- Kanal
- 54
- Kanal
- 56
- Basisabschnitt
- 58
- Formansatz
- 60
- Vorsprung
- 62
- Vorsprung
- 64
- Einsatz
- 66
- Umfangswandung
- 68
- Ausbuchtung
- 70
- Ausbuchtung
- 72
- Boden
- 74
- Oberer
Rand
- 76
- Oberfläche
- 78
- Hülsenförmiger Abschnitt
- 80
- Schaft
- 82
- Durchsteckschraube
- 84
- Durchsteckschraube
- 86
- Erweiterung
- 88
- Manschette
- 90
- Mutter
- 92
- Kopf
- 94
- Kopf
- 96
- Isolatorelement
- 98
- Isolatorelement
- 100
- Zungenschiene
- 102
- Rippenplatte
- 104
- Betonschwelle
- 106
- Gleitstuhl
- 108
- Seitenschenkel
- 110
- Seitenschenkel
- 112
- Rolle
- 114
- Rolle
- 116
- Einsatz
- 118
- Stabfederelement
- 120
- Stabfederelement
- 122
- Widerlager
- 124
- Widerlager
- 126
- Abstützung
- 128
- Abstützung
- 130
- Endbereich
- 132
- Durchsteckschraube
- 134
- Manschette
- 136
- Mutter
- 138
- Schaft
- 140
- Hülse
- 142
- Halterung
- 144
- Spannklemme
- 146
- Aussparung
- 148
- Betonschwelle
- 149
- Zwischenplatte
- 150
- Einsatz
- 152
- Längsrandbereich
- 154
- Fuß
- 156
- Aussparung
- 158
- Einsatz
- 160
- Distanzstück
- 162
- Außenwandung
- 164
- Innenwandung
- 166
- Steg
- 168
- Längsrand
- 170
- Halterung
- 172
- Basisabschnitt
- 174
- Formansatz
- 176
- Schulter
- 178
- Schulter
- 180
- Schulter
- 182
- Schulter
- 184
- Spannklemme
- 186
- Spannklemme
- 188
- Zwischenplatte
- 190
- Stufe
- 192
- Stufe
- 194
- Randabschnitt
- 196
- Randabschnitt
- 198
- Oberfläche
- 200
- Einsatz
- 202
- Basisabschnitt
- 204
- Versteifungsrippe
- 206
- Versteifungsrippe
- 208
- Vertiefung
- 210
- Boden
- 212
- Hülse
- 214
- Durchsteckschraube
- 216
- Schaft
- 218
- Mutter
- 220
- Manschette
- 222
- Schienenabschnitt
- 224
- Schienenabschnitt
- 226
- Betonschwelle
- 228
- Längsrand
- 230
- Längsrand
- 232
- Halterung
- 234
- Schulter
- 236
- Schulter
- 238
- Schulter
- 240
- Schulter
- 242
- Zwischenplatte
- 244
- Vorsprung
- 246
- Vorsprung
- 248
- Seitenrand
- 250
- Seitenrand
- 252
- Schiene
- 254
- Stützbock
- 256
- Randlenkereinsatz
- 258
- Fuß
- 260
- Betonschwelle
- 262
- Durchsteckschraube
- 264
- Durchsteckschraube