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DE102004020967A1 - Verfahren zur Herstellung von Gußasphalt - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von Gußasphalt Download PDF

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DE102004020967A1 DE102004020967A DE102004020967A DE102004020967A1 DE 102004020967 A1 DE102004020967 A1 DE 102004020967A1 DE 102004020967 A DE102004020967 A DE 102004020967A DE 102004020967 A DE102004020967 A DE 102004020967A DE 102004020967 A1 DE102004020967 A1 DE 102004020967A1
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Abstract

Zur Verringerung der Immissionen werden ein Verfahren zum Herstellen von Gußasphalt und ein Gußasphalt vorgeschlagen, wobei zusätzlich zu Wachsen eine geringe Menge mindestens einer weiteren, die Verarbeitungstemperatur der Mischung an sich herabsetzenden, jedoch mit Wachsen nicht gattungsähnlichen Komponente zugesetzt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Gußasphalt gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 sowie Gußasphalt mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 15.
  • Gußasphalt wird für besondere Zwecke im Straßenbau, nämlich primär für hochbeanspruchte Flächen und für Brückenbeläge, eingesetzt und im Wohnungsbau und Industriebau auch als Estrich eingebaut.
  • Gußasphalt wird beschrieben in DIN 4109 und der ZTV Asphalt – StB 01, Ausgabe 2001. Danach ist Gußasphalt eine dichte bitumenhaltige Masse aus Splitt, Sand, Füller (im folgenden Füllstoff genannt) und Straßenbaubitumen oder Straßenbaubitumen und Naturasphalt, deren Mineralstoffgemische hohlraumarm zusammengesetzt sind. Gehalt und Konsistenz des Bindemittels sind auf die Hohlräume der mineralischen Ausgangsstoffe so abzustimmen, daß diese im Einbauzustand voll ausgefüllt sind und nur ein geringer Überschuß aus bitumenhaltigem Bindemittel vorhanden ist.
  • Die als Gußasphalt bezeichnete Mischung ist in heißem Zustand gieß- und streichfähig und in abgekühltem Zustand im wesentlichen hohlraumfrei. Das ist insbesondere im Straßenbau sehr zweckmäßig. Der Gußasphalt muß anders als Walzasphalt beim Einbau nicht verdichtet werden.
  • Von Gußasphalt wird einerseits eine hohe Standfestigkeit (Verformungsverhalten) und andererseits eine gute Verarbeitbarkeit verlangt. Da es gerade der Vorteil von Gußasphalt ist, beim Einbau keine Verdichtung zu erfordern, muß Gußasphalt gut gieß- und streichfähig sein.
  • Gußasphalt in der Verwendung als Estrich hat Vorteile gegenüber herkömmlichem Estrich aus Beton. Ein Betonestrich muß nach dem Einbau noch mehrere Wochen aushärten, ehe er betreten werden darf. Demgegenüber kann Gußasphalt direkt nach dem Erkalten betreten und genutzt werden.
  • Gußasphalt wird normalerweise so hergestellt, daß heiße mineralische Ausgangsstoffe, also Splitt und Sand, sowie in der Regel kalte mineralische Füll stoffe (auch mehlartige Feinstanteile) in einer Mischeinrichtung gemischt werden. Die Temperatur der heißen Ausgangsstoffe liegt hier meist deutlich über 250°C. Durch Einbringen kalter oder kälterer Füllstoffe wird diese Temperatur bereits etwas herabgesetzt. Das ebenfalls heiße, nämlich gut fließfähige bitumenhaltige Bindemittel bzw. das Bitumen wird dann in die Mischung der Ausgangsstoffe eingebracht, insbesondere eingesprüht, und durch weitere Vermengung entsteht der Gußasphalt.
  • Einzelheiten insoweit bekannter Standardverfahren kann man beispielsweise der EP 0 048 792 B1 entnehmen. Informationen zu bitumenhaltigen Bindemitteln findet man beispielsweise bei Rühl, Kluger "Handbuch der Bauchemikalien", Abschnitt "Bitumen und Bitumenprodukte IV-19".
  • Bei der Herstellung von beispielsweise befahrbaren Belägen mit Gußasphalt in konventioneller Weise werden beim Einbau Arbeitstemperaturen von etwa bis zu 250°C erreicht. Dabei wird der Luftgrenzwert (Immissionswert) für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung gemäß der technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 900), der mit 10 mg/m3 festgelegt werden soll, häufig weit überschritten. Insbesondere wird der Luftgrenzwert auch häufig bei der Verwendung von Gußasphalt in Innenräumen, wie z. B. als befahrbarer Belag in Parkhäusern oder Tiefgaragen bzw. als Estrich in Hallen oder Gebäuden, überschritten, da ein Luftaustausch mit frischer Luft nur eingeschränkt stattfindet.
  • Eine Absenkung der Immissionen beim Einbau von Gußasphalt läßt sich am wirksamsten durch eine Reduzierung der Arbeitstemperatur beim Einbau erreichen, entsprechendes gilt auch beim Herstellen und beim Abfüllen. Eine Reduzierung der Arbeitstemperatur beim Einbau von Gußasphalt um etwa 10°C reduziert die Immissionen um bis zu 50 % gegenüber dem Ausgangswert. Wie stark sich eine Verringerung der Arbeitstemperatur auswirkt, ist abhängig vom Anteil leicht siedender Kohlenwasserstoffe im Bitumen.
  • Mit dem Begriff "Arbeitstemperatur" ist hier und im folgenden die Temperatur gemeint, bei der der Gußasphalt verarbeitet, d. h. als Belag oder Estrich verteilt wird.
  • Die Institutionen, deren Mitglieder Umgang mit Bitumen oder bitumenhaltigen Produkten haben oder verantwortlich sind für den Umgang mit Bitumen oder bitumenhaltigen Produkten, haben sich Gedanken gemacht, wie man die Immissionen bei der Verarbeitung von Gußasphalt verringern kann. Das Ergebnis ist sogenannter Niedrigtemperatur-Gußasphalt.
  • Bei diesem erfolgt eine Verringerung der Arbeitstemperatur beim Einbau durch Zugabe von Wachsen (Vortrag auf der VSVI-Vortragsveranstaltung in Friedberg am 3. Dezember 2003 zum Thema "Niedrigtemperaturasphalt" sowie Prospekt der Firma Clariant GmbH zum Produkt Licomont, einer Mischung aus Fettsäurederivaten als Zusatzstoff für bitumenhaltige Bindemittel). Insbesondere Wachse mit einem Schmelzpunkt über 70°C haben sich für den Einsatz beim Herstellen von Gußasphalt bewährt. Für diese Zwecke angebotene Wachse haben häufig einen Schmelzpunkt von etwa 100°C und ein Molekulargewicht um die 500 g/mol.
  • Bei dem Verfahren erreicht man eine Temperatur-Erniedrigung auf bestenfalls 205°C für die Arbeitstemperatur beim Einbau des Gußasphalts, der deshalb als Niedrigtemperatur-Gußasphalt bezeichnet wird.
  • Die Wirkung von Wachsen als Zusatzstoff für Gußasphalt beruht auf der vergleichsweise geringen Viskosität der Wachse im Bereich der Arbeitstemperatur beim Einbau von Gußasphalt. Die Wachse haben einen positiven, die Fließfähigkeit des Bindemittels erhöhenden Einfluß. Dadurch bleibt der Gußasphalt auch bei der genannten geringeren Arbeitstemperatur fließfähig und kann eingebaut werden. Allerdings muß der Anteil von Wachsen im Bindemittel begrenzt werden, damit sich die Standfestigkeit des Gußasphaltbelags nicht verschlechtert. Insbesondere ist bei Wachsen problematisch, daß diese bei niedrigen Temperaturen verhärten und spröde werden. Es können dann Risse im Gußasphaltbelag auftreten. Werte um 3 % vom Bindemittelanteil haben sich in der Praxis bewährt.
  • Die EP 0 048 792 B 1 schlägt dagegen zur Verringerung der Arbeitstemperatur beim Einbau von Gußasphalt Zeolith oder ein Zeolithgemisch als Zusatzstoff in einer Menge von 0,2 % bis 5 % vor, um maximal 20 bis 30°C Temperaturabsenkung zu erhalten. Zeolithe haben einen hohen Anteil von eingelagertem Kristallwasser (bei synthetischem Zeolith zwischen 20 % und 22 %) und geben bei Temperaturen zwischen 100°C und 200°C den größten Teil als Wasserdampf ab. Daraus resultiert eine Volumenerhöhung, die sich in der Mischung positiv auswirken soll. Die Temperatur der Mischung soll auf Grund der durch das Aufschäumen verbesserten Fließfähigkeit abgesenkt werden können.
  • Tatsächlich hat sich jedoch gezeigt, daß die Verwendung von Zeolith zur Verringerung der Arbeitstemperatur nur bei Walzasphalt erfolgreich ist. Ein einbaubarer Gußasphalt konnte in der Praxis auf diese Weise bislang nicht hergestellt werden.
  • Die DE 43 23 256 A1 erläutert umfangreich die Details der Verwendung von Zeolith als die Arbeitstemperatur von Asphalt, insbesondere Walzasphalt, herabsetzende Komponente. Dort werden auch besondere Details zu verwendbaren Zeolithen (Zeolith A) und zu der evtl. kostengünstigeren Verwendung von natürlichen Zeolithen mit geringerem Kristallwasseranteil mitgeteilt. Auf den Offenbarungsgehalt dieser zum Stand der Technik gehörenden vorveröffentlichten Druckschrift darf in vollem Umfange verwiesen werden.
  • Der Erfindung liegt nun das Problem zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung von Gußasphalt und einen Gußasphalt selbst anzugeben, wobei der Gußasphalt mit einer Arbeitstemperatur eingebaut werden kann, die nochmals deutlich niedriger liegt als bei bisherigem Niedrigtemperatur-Gußasphalt, insbesondere unter 200°C, trotzdem aber für den fertigen Straßen- oder Bodenbelag die notwendige Standfestigkeit gewährleistet.
  • Die Erfindung löst das zuvor erläuterte Problem bei einem Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 oder durch einen Gußasphalt gemäß Anspruch 15. Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
  • Für das Verständnis der weiteren Erläuterungen darf darauf hingewiesen werden, daß alle Prozentangaben in der vorliegenden Patentanmeldung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, als Massenanteile in Prozent zu verstehen sind.
  • Die Lehre der Erfindung beruht auf der Überlegung, daß die eine vorhandene Komponente, die als Zusatzstoff beigemischt wird, um die Arbeitstemperatur der Mischung insgesamt herabzusetzen, in ihrem Anteil nicht beliebig erhöht werden kann und dementsprechend auch nicht beliebig erhöht werden darf. Erfindungsgemäß wird dieser Komponente mindestens eine weitere, mit der ersten Komponente, nämlich den Wachsen, nicht gattungsähnliche Komponente hinzugefügt. Insbesondere wird mit der ersten Komponente "Wachs" als zweite Komponente ein Zeolith oder ein Zeolithgemisch eingesetzt.
  • Ebenfalls bevorzugt ist eine Wasser abgebende Komponente, die bei Normaldruck bei Temperaturen zwischen 100°C und 200°C, insbesondere zwischen 150°C und 180°C, ihr Maximum bei der Wasserabgabe erreicht.
  • Die Fachwelt ist bislang ohne Ausnahme der Auffassung gewesen, daß nicht gattungsähnliche Komponenten, die jeweils für sich die Arbeitstemperatur der Mischung zur Herstellung von Gußasphalt herabsetzen können, sich in ihrem Einsatz gegenseitig ausschließen. Detaillierte Untersuchungen der Anmelderin haben jedoch gezeigt, daß bei sorgfältigem Abgleich der Mischung eine wechselseitig negative Beeinflussung der Zusatzstoffe nicht eintritt. Insbesondere läßt sich überraschenderweise ein Zeolith oder ein Zeolithgemisch vollwirksam als die Arbeitstemperatur der Mischung herabsetzender Zusatzstoff verwenden, obwohl auch in entsprechender Menge Wachse als erste Komponente für den Gußasphalt verwendet werden.
  • Die Zugabe von Wasser enthaltendem Zeolith oder einer anderer Wasser abgebenden Komponente führt an sich, wie bereits erläutert, durch die Umsetzung von Wasser in Wasserdampf zu dem erläuterten Aufschäumeffekt. Diese Methodik hat allerdings bislang bei Gußasphalt nicht zu einem in der Praxis umsetzbaren Verfahren geführt. Der zuvor erläuterte Effekt überrascht daher. Es ist überraschend, daß bei Verwendung von Wachsen als erste Komponente für die Verringerung der Arbeitstemperatur des Gußasphalts die Zugabe von Wasser enthaltendem Zeolith oder einer anderen Wasser abgebenden Komponente überhaupt zu einer positiven Wirkung führen kann. Darüber hinaus scheint das Aufschäumen, das ein Charakteristikum des Zeolith bzw. einer anderer Wasser abgebenden Komponente ist, zunächst die die Fließfähigkeit erhöhende Wirkung der Wachse sogar zu konterkarieren.
  • Die durchgeführten Untersuchungen haben jedoch ergeben, daß eine hohe Fließfähigkeit bei niedriger Arbeitstemperatur erreicht wird, wenn man mindestens zwei miteinander nicht gattungsähnliche Komponenten einsetzt. Gleichwohl wird im Endzustand bei abgekühltem Gußasphaltbelag eine vorzügliche Standfestigkeit erreicht.
  • Es hat sich gezeigt, daß eine Arbeitstemperatur von weniger als 205°C, bei konsequenter Ausnutzung aller Möglichkeiten bis deutlich unter 180°C erreicht werden kann. Angesichts der eingangs erläuterten Bedeutung der Arbeitstemperatur für die Aerosol-Immissionen ist dies ein entwicklungsraffender Fortschritt, der dem Begriff Niedrigtemperatur-Gußasphalt eine völlig neue Bedeutung gibt.
  • Vorzugsweise wird die fertige Mischung mit allen Zusätzen vor dem Einbau über einen gewissen Zeitraum in einem vorzugsweise fahrbaren Rührwerkskocher gerührt und vorzugsweise auf der Arbeitstemperatur gehalten.
  • Vorzugsweise wird ein synthetischer Zeolith, insbesondere Zeolith vom Typ A, wie er aus dem Bereich der Waschmittelherstellung als Phosphatersatzstoff bekannt ist, oder ein synthetisches Zeolithgemisch und/oder eine amorphe Synthesevorstufe davon verwendet. Mengenmäßig hat sich gezeigt, daß es zweckmäßig ist, daß die vorliegende weitere Komponente in einer Menge von etwa 0,1 % bis etwa 2 %, vorzugsweise von etwa 0,3 % bis etwa 0,5 % bezogen auf die gesamte Mischung verwendet wird.
  • Anstelle synthetisch hergestellter Zeolithe lassen sich auch aus natürlichen Vorkommen gewonnene Zeolithe einsetzen. Bei natürlich vorkommendem Zeolith ist der Anteil von Kristallwasser mit 10% bis 12% deutlich geringer, so daß natürlicher Zeolith oder ein entsprechendes Zeolithgemisch in etwa doppelter Menge wie entsprechender synthetischer Zeolith eingesetzt werden sollte. Je nach Einsatzfall wird man hier eine entsprechende Auswahl treffen, wobei insoweit auf die DE 43 23 256 A1 verwiesen werden darf.
  • Im besonders bevorzugten, bereits durch Versuche bei der Anmelderin verifizierten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß Wachse in einer Menge von etwa 1 % bis etwa 8 %, vorzugsweise von etwa 2,5 % bis etwa 5 % des Bindemittels in der Mischung verwendet werden. Dies geschieht hier in Verbindung mit den oben angegebenen Mengen an Zeolithen bzw. Zeolithgemischen.
  • Dabei ist es möglich, das Wachs bereits mit dem Bindemittel vorzumischen und diese Wachs-/Bindemittelmischung mit den heißen mineralischen Ausgangsstoffen des Gußasphalts zu vermischen. Das Beimischen von Wachs und Bindemittel kann aber auch unabhängig voneinander geschehen.
  • Für die Herstellung des Gußasphalts ist es zudem von Bedeutung, ob der Gußasphalt als Straßenbaugußasphalt oder als Gußasphaltestrich verwendet wird. Dem Verwendungszweck entsprechend werden die Ausgangsstoffe und das Bindemittel in geeigneter Weise gewählt.
  • Für das bitumenhaltige Bindemittel empfiehlt es sich, daß als Bindemittel oder als Basis des Bindemittels ein hartes Straßenbaubitumen oder ein Hartbitumen verwendet wird.
  • Im konkreten Ausführungsbeispiel hat die Mischung der mineralischen Ausgangsstoffe ca. 50 % Splitt in einer Korngrößenverteilung von ca. 2 mm bis ca. 11 mm, ca. 25 % Sand in einer Korngrößenverteilung von 0 bis 2 mm und Feinstanteile (Füller, mehlartige Feinststoffe) von ebenfalls ca. 25 %. Hinzu kommt bitumenhaltiges Bindemittel, insbesondere also hartes Straßenbaubitumen, Hartbitumen oder auch polymermodifiziertes Bitumen von etwa 6,5 % bis etwa 10 %, vorzugsweise von etwa 7 % bis etwa 7,5 % auf die zuvor genannten 100 %. Dem Bindemittel wird ein Anteil von etwa 2 % bis etwa 5 % Wachse, vorzugsweise Licomont, zur Erhöhung der Fließfähigkeit und Verringerung der Arbeitstemperatur zugesetzt. Insoweit werden diese dann kombiniert mit Zeolith in einer Größenordnung von optimal ca. 0,3 % bis 0,5 %, bezogen auf die Gesamtmenge der mineralischen Ausgangsstoffe. Bei den Zeolithen oder Zeolithgemischen handelt es sich um kristalline, pulverförmige oder granulierte Stoffe.
  • Verfahrenstechnisch wesentlich ist, daß der Zeolith oder das Zeolithgemisch den vorzugsweise vorgemischten Mineralstoffen vor oder gleichzeitig mit dem bitumenhaltigen Bindemittel und dem Wachs zugesetzt wird.
  • Je nachdem, ob der Gußasphalt als Straßenbaugußasphalt oder als Gußasphaltestrich hergestellt wird, werden die Ausgangsstoffe, die Mengen der Komponenten und das Bindemittel von einem Fachmann hinsichtlich der Verwendung (Belastung, Einbauart etc.) entsprechend gewählt.
  • Gegenstand der Erfindung ist nicht nur ein Verfahren zum Herstellen von Gußasphalt, sondern auch ein Gußasphalt als solcher.
  • Insgesamt laufen weitere Versuche der Anmelderin, das erfindungsgemäße Verfahren auf weitere, nunmehr weder mit Wachsen noch mit Zeolithen gattungsähnliche Komponenten mit entsprechender Wirkung auf die Verarbeitungstemperatur zu erweitern. Möglicherweise ist Kieselsäure hier erneut ein interessanter Zusatzstoff ( EP 0 048 792 B1 ). Desweiteren wird Kalkhydrat als erfolgversprechende Komponente getestet. Entsprechende Versuche laufen derzeit.

Claims (26)

  1. Verfahren zum Herstellen von Gußasphalt, bei dem heiße mineralische Ausgangsstoffe des Gußasphalts in einer Mischeinrichtung gemischt und dieser heißen Mischung dann ein vorzugsweise heißes bitumenhaltiges Bindemittel beigemischt wird, wobei der Mischung, insbesondere mit dem Bindemittel, eine geringe Menge von Wachsen, nämlich wenige Prozent bezogen auf die Menge des Bindemittels, zugesetzt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Mischung, vorzugsweise mit dem Bindemittel, insbesondere kurz vor dem Bindemittel, eine geringe Menge mindestens einer weiteren, die Arbeitstemperatur der Mischung an sich herabsetzenden, jedoch mit Wachsen nicht gattungsähnlichen Komponente zugesetzt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die fertige Mischung mit einer Arbeitstemperatur von weniger als 205°C, vorzugsweise von weniger als 190°C, insbesondere von weniger als 180°C, besonders bevorzugt von weniger als 170°C, eingebaut wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die fertige Mischung mit allen Zusätzen vor dem Einbau über einen gewissen Zeitraum in einem vorzugsweise fahrbaren Rührwerkskocher gerührt und vorzugsweise auf der Arbeitstemperatur gehalten wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Mischung als weitere mit Wachsen nicht gattungsähnliche Komponente eine wasserabgebende Komponente zugesetzt wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Mischung als weitere mit Wachsen nicht gattungsähnliche Komponente ein Zeolith oder ein Zeolithgemisch zugesetzt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein synthetischer Zeolith oder ein synthetisches Zeolithgemisch und/oder eine amorphe Synthesevorstufe eines solchen verwendet wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Komponente in einer Menge von etwa 0,1 % bis etwa 2 %, vorzugsweise von etwa 0,3 % bis etwa 0,5 % bezogen auf die gesamte Mischung verwendet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein natürlicher Zeolith oder ein natürliches Zeolithgemisch verwendet wird und daß, vorzugsweise, der natürliche Zeolith oder das natürliche Zeolithgemisch in etwa doppelter Menge wie ein synthetischer Zeolith oder ein synthetisches Zeolithgemisch verwendet wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß Wachse in einer Menge von etwa 1 % bis etwa 8 %, vorzugsweise von etwa 2,5 % bis etwa 5 %, des Bindemittels in der Mischung verwendet werden.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Bindemittel oder als Basis des Bindemittels ein hartes Straßenbaubitumen oder ein Hartbitumen verwendet wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Mischung eine geringe Menge einer zusätzlichen, die Arbeitstemperatur der Mischung herabsetzenden, jedoch weder mit Wachsen noch mit Zeolithen gattungsähnlichen Komponente zugesetzt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 4 oder Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß als weitere bzw. zusätzliche, die Arbeitstemperatur der Mischung herabsetzende Komponente Kalkhydrat und/oder Kieselsäure zugesetzt wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Gußasphalt als Straßenbauasphalt hergestellt wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Gußasphalt als Gußasphaltestrich hergestellt wird.
  15. Gußasphalt, enthaltend mineralische Ausgangsstoffe, ein bitumenhaltiges Bindemittel und eine geringe Menge von Wachsen, dadurch gekennzeichnet, daß eine geringe Menge mindestens einer weiteren, die Arbeitstemperatur des Gußasphalts herabsetzenden, jedoch mit Wachsen nicht gattungsähnlichen Komponente zugesetzt ist.
  16. Gußasphalt nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Komponente eine wasserabgebende Komponente ist.
  17. Gußasphalt nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Komponente ein Zeolith oder Zeolithgemisch ist.
  18. Gußasphalt nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Komponente ein synthetischer Zeolith oder ein synthetisches Zeolithgemisch und/oder eine amorphe Synthesevorstufe eines solchen ist.
  19. Gußasphalt nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Komponente in einer Menge von etwa 0,1 % bis etwa 2 %, vorzugsweise von etwa 0,3 % bis etwa 0,5 % bezogen auf die gesamte Mischung vorliegt.
  20. Gußasphalt nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Komponente ein natürlicher Zeolith oder ein natürliches Zeolithgemisch ist.
  21. Gußasphalt nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Gußasphalt Wachse in einer Menge von etwa 1 % bis etwa 8 %, vorzugsweise von etwa 2,5 % bis etwa 5 %, des Bindemittels aufweist.
  22. Gußasphalt nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel oder jedenfalls die Basis des Bindemittels ein hartes Straßenbaubitumen oder ein Hartbitumen ist.
  23. Gußasphalt nach einem der Ansprüche 15 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Gußasphalt eine weitere geringe Menge einer zusätzlichen, die Arbeitstemperatur des Gußasphalts herabsetzenden, jedoch weder mit Wachsen noch mit Zeolithen gattungsähnlichen Komponente aufweist.
  24. Gußasphalt nach Anspruch 16 oder Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Gußasphalt als weitere bzw. zusätzliche, die Arbeitstemperatur der Mischung herabsetzende Komponente Kalkhydrat und/oder Kieselsäure aufweist.
  25. Gußasphalt nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Gußasphalt als Straßenbaugußasphalt ausgebildet ist.
  26. Gußasphalt nach einem der Ansprüche 15 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Gußasphalt als Gußasphaltestrich ausgebildet ist.
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