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DE102004020948A1 - Vorrichtung zum Prüfen von runden Körpern - Google Patents

Vorrichtung zum Prüfen von runden Körpern Download PDF

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DE102004020948A1
DE102004020948A1 DE200410020948 DE102004020948A DE102004020948A1 DE 102004020948 A1 DE102004020948 A1 DE 102004020948A1 DE 200410020948 DE200410020948 DE 200410020948 DE 102004020948 A DE102004020948 A DE 102004020948A DE 102004020948 A1 DE102004020948 A1 DE 102004020948A1
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Germany
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diffuser
light
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opening
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DE200410020948
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English (en)
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Helmut Kappner
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Opsis - Gesellschaft fur Maschinelles Sehen Mbh
OPSIS GES fur MASCHINELLES SE
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01CMEASURING DISTANCES, LEVELS OR BEARINGS; SURVEYING; NAVIGATION; GYROSCOPIC INSTRUMENTS; PHOTOGRAMMETRY OR VIDEOGRAMMETRY
    • G01C11/00Photogrammetry or videogrammetry, e.g. stereogrammetry; Photographic surveying
    • G01C11/02Picture taking arrangements specially adapted for photogrammetry or photographic surveying, e.g. controlling overlapping of pictures

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  • Physics & Mathematics (AREA)
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  • Radar, Positioning & Navigation (AREA)
  • Remote Sensing (AREA)
  • Investigating Materials By The Use Of Optical Means Adapted For Particular Applications (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Prüfen von runden Körpern 1 mit mindestens einer Beleuchtungseinrichtung 2.1 zum Beleuchten des Körpers 1 und mindestens einer Bilderfassungseinheit 3.1 zum Erfassen des Bildes des beleuchteten Körpers 1. Dabei ist ein als Hohlkörper ausgebildeter Lichtdiffusor 4 vorgesehen, in den der Körper 1 ein- und ausbringbar ist und durch den der Körper 1 in einem Winkelbereich zwischen 270 DEG und 360 DEG allseitig einhüllbar und durch das vom Diffusor 4 abgestrahlte Licht beleuchtbar ist. Die Beleuchtungseinrichtung 2.1 ist hierbei mittel- oder unmittelbar am Diffusor 4 angeordnet und mindestens zwei Bilderfassungseinheiten 3.1, 3.2 sind zur Erfassung des Bildes des im Diffusor 4 befindlichen Körpers 1 vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Prüfen von runden Körpern mit mindestens einer Beleuchtungseinrichtung zum Beleuchten des Körpers und mindestens einer Bilderfassungseinheit zum Erfassen des Bildes des beleuchteten Körpers.
  • Es ist bereits eine Vorrichtung zum Prüfen von Kugeln aus der DE 102 40 209 bekannt. Die Vorrichtung weist dabei mindestens eine Beleuchtungseinrichtung zum Beleuchten der Kugel sowie mindestens eine Kamera zum Erfassen des Bildes der Kugel auf.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Prüfen von Kugeln derart auszubilden und anzuordnen, dass ein umseitiges Prüfen der Kugeln gewährleistet ist.
  • Gelöst wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass ein als Hohlkörper ausgebildeter Lichtdiffusor vorgesehen ist, in den der Körper ein- und ausbringbar ist und durch den der Körper in einem Winkelbereich zwischen 270° und 360° allseitig einhüllbar und durch das vom Diffusor abgestrahlte Licht beleuchtbar ist, wobei die Beleuchtungseinrichtung mittel- oder unmittelbar am Diffusor angeordnet ist und mindestens zwei Bilderfassungseinheiten zur Erfassung des Bildes des im Diffusor befindlichen Körpers vorgesehen sind. Hierdurch wird erreicht, dass der durch eine Eintrittsöffnung in den Diffusor bzw. in den Innenraum des Diffusors geförderte Körper durch das vom Diffusor abge strahlte Streulicht allseitig und insoweit gleichmäßig beleuchtet wird, so dass durch die Bilderfassungseinheiten ein der Oberfläche des Körpers entsprechendes Bild erfasst werden kann. Störungen oder Einflüsse, die durch Spiegelungseffekte auf der Oberfläche des Körpers entstehen könnten, werden dabei verhindert. Das durch den Diffusor auf den Körper abgestrahlte diffusive bzw. gestreute Licht wird dabei durch die verschiedenen Beleuchtungseinrichtungen generiert, die je nach Anwendungsfall unmittelbar am Diffusor oder auch mit Abstand zum Diffusor bzw. dessen Wand angeordnet sein können.
  • Vorteilhaft ist es hierzu auch, dass der Diffusor als Lambert'scher Strahler ausgebildet ist, durch den ein umseitiges, gleichmäßiges Licht zum Beleuchten des Körpers generierbar ist. Die Ausbildung als Lambert'scher Strahler gewährleistet eine optimale Anleuchtung des Körpers und somit eine optimale Auswertung von dessen Oberfläche durch die Bilderfassungseinheiten.
  • Eine zusätzliche Möglichkeit ist gemäß einer Weiterbildung, dass der Diffusor kugel-, zylinderförmig, quadratisch, mehreckig oder oval ausgebildet ist. Je nach Einsatzzweck kann der Diffusor auch die oben genannten geometrischen Ausprägungen aufweisen. In all diesen Fällen ist es notwendig, dass das vom Diffusor abgestrahlte Licht mit Bezug auf den Körper umseitig und insoweit gleichmäßig auftritt, so dass bei allen von der Kugelform abweichenden Geometrien in verschiedenen Bereichen des Diffusors gegebenenfalls unterschiedliche Beleuchtungsverhältnisse eingestellt werden müssen. Der Diffusor kann dabei auch als Endlosschlauch ausgebildet sein, so dass der in den Diffusor eintretende Körper nach unten weiterfällt und durch den Diffusor in eine gewünschte Richtung abgelenkt wird. In diesem Falle ist der nach unten führende Teil des Diffusors, der insoweit eine Lichtsenke darstellen würde, entsprechend heller zu beleuchten, so dass im Gesamten die bereits oben genannte umseitige und insoweit gleichmäßige Anleuchtung des Körpers im Messpunkt gewährleistet ist.
  • Ferner ist es vorteilhaft, dass der Diffusor mindestens eine lichtdurchlässige Schicht aufweist, die zumindest einen Teil einer den Innenraum begrenzenden Wand des Diffusors bildet, wobei die Schicht eine diffusiv lichtleitende bzw. lichtstreuende Eigenschaft aufweist. Der Diffusor kann dabei als Ganzes als lichtdurchlässige und insoweit diffusiv lichtleitende oder lichtstreuende Schicht oder Wand ausgebildet sein. Daneben ist es auch möglich, auf der Innenseite der Wand eine Schicht vorzusehen, welche die diffusiv lichtleitende Eigenschaft aufweist. Der Diffusor bzw. die Schicht weist dabei die diffusiv lichtleitende oder lichtstreuende Eigenschaft wie z. B. Milchglas auf.
  • Vorteilhaft ist es auch, dass drei oder vier Bilderfassungseinheiten gleichmäßig verteilt am Diffusor angeordnet sind, wobei zumindest ein Teil jeder Bilderfassungseinheit in einer Ausnehmung der Schicht zur Erfassung des Bildes des Körpers angeordnet ist. Die Verwendung von vier Bilderfassungseinheiten gewährleistet die Generierung eines umseitigen Bildes des Körpers, wobei insbesondere die Übergangszonen zwischen den verschiedenen Bildausschnitten der verschiedenen Bilderfassungseinheiten ausreichend aufgelöst sind.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist schließlich vorgesehen, dass der Diffusor als Kugel ausgebildet ist und durch die Abstände der Ausnehmungen für die Bilderfassungseinheiten auf der durch die Wand aufgespannten Kugeloberfläche bestimmte Radien einen Winkel α zwischen 90° und 150°, insbesondere von 120°, einschließen. Bei einem Winkel von 120° ist eine gleichmäßige Verteilung der Bilderfassungseinheiten einerseits sowie eine optimale Verteilung derselben mit Rücksicht auf die Bildausschnitte gewährleistet. Die Bilderfassungseinheiten könnten auch im Abtand von 90° gleichmäßig über den Kugelumfang verteilt angeordnet sein, wobei in diesem Falle zwei kritische Punkte am Körper nur grenzwertig erfasst und ausgewertet werden können.
  • Von besonderer Bedeutung ist für die vorliegende Erfindung, dass der Diffusor eine Einlassöffnung zum Einbringen des Körpers und eine gegenüberliegend zu einem Innenraum angeordnete Auslassöffnung zum Ausbringen des Körpers aufweist. Die Ein- und Auslassöffnung kann dabei mit Bezug auf eine theoretische Verbindungslinie jede mögliche Position im Raum einnehmen, je nachdem, aus welcher Richtung bzw. in welche Richtung der Körper gefördert wird. Vorzugsweise befindet sich die Einlassöffnung oberhalb der Auslassöffnung, so dass der Körper durch einfaches Fallenlassen durch den Diffusor gefördert wird. Daneben ist es auch möglich, die Einlass- und die Auslassöffnung in seitlicher Richtung auszurichten, so dass der Körper durch eine Querbewegung in den Diffusor ein- und am Ende seitlich aus dem Diffusor austritt.
  • Im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ausbildung und Anordnung ist es von Vorteil, dass im Bereich der Einlassöffnung und/oder im Bereich der Auslassöffnung eine mit Abstand d zur jeweiligen Öffnung angeordnete, beleuchtbare und licht-diffusiv wirkende Blende vorgesehen ist. Der Einsatz einer Blende im Bereich der Ein- oder Auslassöffnung verringert bzw. verhindert Störeffekte, die durch die Un terbrechung der nach innen zum Körper hin diffusiv leuchtenden Schicht generiert werden. Die Aus- bzw. Einlassöffnung stellt insoweit eine Unterbrechung dieser leuchtenden Schicht dar, so dass die damit einhergehenden optischen Effekte fälschlicherweise der Oberfläche des Körpers zugerechnet werden könnten. Die mit Abstand zum Diffusor bzw. seiner Wand angeordnete Blende ersetzt bzw. ergänzt das erforderliche Lichtpensum, so dass die oben genannten Nachteile nicht auftreten.
  • Vorteilhaft ist es ferner, dass die Blende die Form einer gekrümmten Fläche, insbesondere Kugelteilfläche, aufweist und mindestens 5 % größer ausgebildet ist als die Öffnung. Damit ist eine ausreichende Überdeckung der Öffnung gewährleistet, so dass keine optischen Störungen vorhanden sind.
  • Außerdem ist es vorteilhaft, dass im Bereich der Blende eine weitere Beleuchtungseinrichtung zum Anleuchten derselben vorgesehen ist. Neben den zahlreichen Beleuchtungseinrichtungen, die zur Beleuchtung des Diffusors dienen, gewährleistet diese zusätzliche Beleuchtungseinrichtung die ausreichende Aus- bzw. Beleuchtung der Blende und damit eine ausreichende Aus- bzw. Beleuchtung der Ein- bzw. Austrittsöffnung.
  • Ferner ist es vorteilhaft, dass der Körper durch den Einsatz von Luftdruckkraft und/oder Schwerkraft durch den Diffusor gefördert wird. Beim Einsatz der Schwerkraft zum Befördern des Körpers ist eine präzisere Falllinie bzw. Förderrichtung gewährleistet, so dass sowohl die Ein- als auch die Austrittsöffnung entsprechend kleiner ausgebildet sein können.
  • Um die Komplexität des erfindungsgemäßen Diffusors zu begrenzen, ist es von Vorteil, dass innerhalb des Diffusors ein Führungselement zum Führen des Körpers vorgesehen ist, wobei das Führungselement vorzugsweise durchsichtig ausgebildet ist. Ein derartiges Führungselement kann dabei als Röhrchen oder Rohrbogen ausgebildet sein, der wiederum aus Glas gebildet ist und den Körper mit Bezug auf die gewünschte Förderrichtung bzw. -bahn innerhalb des Diffusors lenkt.
  • Schließlich ist es von Vorteil, dass mindestens vier Beleuchtungseinrichtungen gleichmäßig verteilt am Diffusor und/oder mit Abstand zum Diffusor angeordnet sind. Die Beleuchtungseinrichtungen können dabei unmittelbar an der Diffusorschicht bzw. am Diffusor angeordnet sein oder auch mit Abstand zu diesem vorgesehen sein. Maßgeblich für diese Variation des Abstandes ist zum einen die Leistung der jeweiligen Beleuchtungseinrichtung sowie die diffusiv lichtleitende bzw. lichtstreuende Eigenschaft des Diffusors, so dass ein in etwa einheitliches Licht nach innen auf den Körper abgestrahlt wird.
  • Vorteilhaft ist es hierzu auch, dass mit Bezug zu einer Bewegungsrichtung des Körpers vor der Einlassöffnung eine Vereinzelungsanlage für die Körper angeordnet ist. Damit können die verschiedenen Körper nacheinander mit ausreichend zeitlichem Abstand in den Diffusor zwecks Auswertung ihrer Oberfläche befördert werden. Dabei ist es auch möglich, die verschiedenen Körper ausgehend von einer Vereinzelungsanlage über eine weitere Transportvorrichtung zum Diffusor zu transportieren.
  • Ebenso ist es von Vorteil, dass mit Bezug zur Bewegungsrichtung des Körpers nach der Auslassöffnung eine Sortieranlage für die Körper angeordnet ist. Somit können nach Auswertung der Oberflächen der verschiedenen Körper diese unmittelbar nach dem Austritt sortiert werden. Sollte die Auswertung der Oberflächen der verschiedenen Körper längere Zeit in Anspruch nehmen, so ist die Sortierung auch nach dem Austreten zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
  • Ferner ist es von Vorteil, dass die Beleuchtungseinrichtung als LED ausgebildet ist und mehrere LED's verteilt am Diffusor angeordnet sind. Der Einsatz mehrerer kleinerer LED's gewährleistet eine sehr gleichmäßige und umseitige Verteilung der Lichtquelle an der Oberfläche des Diffusors, so dass ein entsprechend gleichmäßiges und umseitiges Licht auf den Körper ausgestrahlt werden kann.
  • Letztlich ist es von Vorteil, dass die Bilderfassungseinheit als Nadelöhrobjektiv oder als Lichtleiter ausgebildet ist. Somit werden die Störungen bzw. Unterbrechungen innerhalb der diffusiv lichtleitenden und lichtabstrahlenden Schicht des Diffusors auf ein Minimum beschränkt. Je kleiner die Bilderfassungseinheit bzw. das Objektiv oder der Lichtleiter ausgebildet sind, desto kleiner sind die Störungen innerhalb der diffusiv lichtleitenden Schicht.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind in den Patentansprüchen und in der Beschreibung erläutert und in den Figuren dargestellt. Es zeigt:
  • 1 eine Schnittdarstellung eines kugelförmigen Diffusors mit Körper, Beleuchtung und Bilderfassungseinheit;
  • 2 eine Schnittdarstellung eines zylinderförmigen Diffusors gemäß 1;
  • 3 eine Schnittdarstellung eines zylinderförmigen Diffusors mit seitlich angeordneter Ein- und Austrittsöffnung.
  • Ein Diffusor 4 gemäß 1 ist kugelförmig ausgebildet und begrenzt mit seiner Wand 4.1 somit einen kugelförmigen Innenraum. Die Wand 4.1 ist dabei als lichtleitende bzw. lichtdurchlässige Schicht ausgebildet, die eine diffusive Streuung des durch sie geleiteten Lichts bewirkt.
  • Der Diffusor 4 weist dabei an seinem oberen Ende eine Einlassöffnung 4.6 und gegenüberliegend zu einem Innenraum 4.8 eine Auslassöffnung 4.7 für einen Körper 1 wie eine Kugel auf. Die Kugel 1 bewegt sich dabei aufgrund ihrer Schwerkraft gemäß 1 von oben in den Diffusor 4 hinein und unterhalb durch die Auslassöffnung 4.7 wieder heraus.
  • Über den Umfang verteilt sind an der Oberfläche bzw. der Wand 4.1 des Diffusors 4 mehrere Bilderfassungseinheiten 3.13.4 regelmäßig verteilt angeordnet. Die vier Bilderfassungseinheiten 3.13.4 sind dabei in radialer Richtung zum Diffusor 4 ausgerichtet, wobei so gebildete Radien 5.15.4 jeweils einen Winkel α von etwa 120° einschließen. Die jeweilige Bilderfassungseinheit 3.13.4 ist dabei im Bereich einer Ausnehmung 4.24.4 in der Wand 4.1 angeordnet. Die jeweilige Bilderfassungseinheit 3.13.4 erfasst somit das von der Kugel 1 abgestrahlte Licht umseitig.
  • Damit die Diffusorinnenfläche diffusives Licht auf die im Diffusor 4 befindliche Kugel 1 abstrahlen kann, sind um den Diffusor 4 herum mehrere Beleuchtungseinrichtungen 2.12.4 angeordnet. Diese Beleuchtungseinrichtungen 2.12.4 beleuchten dabei die diffusiv lichtleitende Schicht 4.1, so dass diese das Licht diffusiv weiterleitet bzw. streut und in den Innenraum 4.8 abgibt.
  • Die Kugel 1 tritt dabei in die Einlassöffnung 4.6 in den Innenraum 4.8 ein und aus der Auslassöffnung 4.7 wieder aus.
  • Im Bereich der Auslassöffnung 4.7 ist im Abstand d eine diffusiv lichtleitende Teilfläche bzw. Blende 6 vorgesehen, die über eine zusätzliche Beleuchtungseinrichtung 2.5 beleuchtet wird. Die Blende 6 wirft dabei entsprechend diffusives Licht in den Diffusor 4 bzw. in den Innenraum 4.8, so dass das von den verschiedenen Bilderfassungseinheiten 3.13.4 erfasste Licht keine durch die Auslassöffnung 4.7 erzeugte optische Störung umfasst.
  • In einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist die entsprechende Blende 6 ebenfalls im Bereich der Einlassöffnung 4.6 vorgesehen.
  • Die Kugel 1, die sich in Bewegungsrichtung 7, also senkrecht nach unten, durch den Diffusor 4 bewegt und an der Austrittsöffnung 4.7 austritt, wird dabei über eine nicht dargestellte Sortieranlage, vorzugsweise durch eine Luftdüse, zur Seite befördert.
  • Die jeweilige Ausnehmung 4.24.4 ist dabei mit Rücksicht auf die Objektivgröße der Bilderfassungseinheit 3.13.4 sehr klein ausgebildet, so dass insoweit keine optischen Störungen des Gesamtbildes erzeugt werden.
  • Der in 2 dargestellte Diffusor 4 weist eine zylinderförmige Grundform auf, in die die Kugel 1 ebenfalls von oben in Bewegungsrichtung 7 durch die Einlassöffnung 4.6 eintritt und am unteren Ende des Diffusors 4 durch die Auslassöffnung 4.7 austritt.
  • Im Ausführungsbeispiel gemäß 3 ist vorgesehen, die Kugel 1 seitlich in Bewegungsrichtung 7 durch die Einlass öffnung 4.6 in den Innenraum 4.8 zu fördern, wobei die Kugel 1 nach Durchlaufen des Diffusors 4 an der gegenüberliegenden Seite durch die Austrittsöffnung 4.7 aus dem Diffusor 4 bzw. dem Innenraum 4.8 wieder austritt. Die Kugel 1 vollführt dabei eine parabelförmige Bewegungsbahn, so dass die Eintrittsöffnung 4.6 und die Austrittsöffnung 4.7 mit Bezug zu ihrer Höhe versetzt angeordnet sind.
  • In den Ausführungsbeispielen gemäß 2 und 3 sind entsprechend dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 mehrere Bilderfassungseinheiten 3.13.4 sowie mehrere Beleuchtungseinrichtungen 2.12.5 sowie gegebenenfalls die Blende 6 vorgesehen.
  • 1
    Körper, Kugel
    2.1
    Beleuchtungseinrichtung
    2.2
    Beleuchtungseinrichtung
    2.3
    Beleuchtungseinrichtung
    2.4
    Beleuchtungseinrichtung
    2.5
    Beleuchtungseinrichtung
    3.1
    Bilderfassungseinheit
    3.2
    Bilderfassungseinheit
    3.3
    Bilderfassungseinheit
    3.4
    Bilderfassungseinheit
    4
    Lichtdiffusor, Diffusor
    4.1
    Schicht, Wand
    4.2
    Ausnehmung
    4.3
    Ausnehmung
    4.4
    Ausnehmung
    4.6
    Einlassöffnung
    4.7
    Auslassöffnung
    4.8
    Innenraum
    5.1
    Radius
    5.2
    Radius
    5.3
    Radius
    5.4
    Radius
    6
    Blende
    7
    Bewegungsrichtung

Claims (17)

  1. Vorrichtung zum Prüfen von runden Körpern (1) mit mindestens einer Beleuchtungseinrichtung (2.1) zum Beleuchten des Körpers (1) und mindestens einer Bilderfassungseinheit (3.1) zum Erfassen des Bildes des beleuchteten Körpers (1), dadurch gekennzeichnet, dass ein als Hohlkörper ausgebildeter Lichtdiffusor (4) vorgesehen ist, in den der Körper (1) ein- und ausbringbar ist und durch den der Körper in einem Winkelbereich zwischen 270° und 360° allseitig einhüllbar und durch das vom Diffusor (4) abgestrahlte Licht beleuchtbar ist, wobei die Beleuchtungseinrichtung (2.1) mittel- oder unmittelbar am Diffusor (4) angeordnet ist und mindestens zwei Bilderfassungseinheiten (3.1, 3.2) zur Erfassung des Bildes des im Diffusor (4) befindlichen Körpers (1) vorgesehen sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Diffusor (4) als Lambert'scher Strahler ausgebildet ist, durch den ein umseitiges, gleichmäßiges Licht zum Beleuchten des Körpers (1) generierbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Diffusor (4) kugel-, zylinderförmig, quadratisch, mehreckig oder oval ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Diffusor (4) mindestens eine lichtdurchlässige Schicht (4.1) aufweist, die zumindest einen Teil einer den Innenraum begrenzenden Wand des Diffusors (4) bildet, wobei die Schicht (4.1) eine diffusiv lichtleitende Eigenschaft aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass drei oder vier Bilderfassungseinheiten (3.13.4) gleichmäßig verteilt am Diffusor (4) angeordnet sind, wobei zumindest ein Teil jeder Bilderfassungseinheit (3.13.4) in einer Ausnehmung (4.24.4) der Schicht (4.1) zur Erfassung des Bildes des Körpers (1) angeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Diffusor (4) als Kugel ausgebildet ist und durch die Abstände der Ausnehmungen (4.24.4) für die Bilderfassungseinheiten (3.13.4) auf der durch die Wand (4.1) aufgespannten Kugeloberfläche bestimmte Radien (5.15.4) einen Winkel α zwischen 90° und 150°, insbesondere von 120°, einschließen.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Diffusor (4) eine Einlassöffnung (4.6) zum Einbringen des Körpers (1) und eine gegenüberliegend zu einem Innenraum (4.8) angeordnete Auslassöffnung (4.7) zum Ausbringen des Körpers (1) aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Einlassöffnung (4.6) und/oder im Bereich der Auslassöffnung (4.7) eine mit Abstand d zur jeweiligen Öffnung (4.6, 4.7) angeordnete, beleuchtbare und licht-diffusiv wirkende Blende (6) vorgesehen ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (6) die Form einer gekrümmten Fläche, insbesondere Kugelteilfläche, aufweist und mindestens 5 % größer ausgebildet ist als die Öffnung (4.6, 4.7).
  10. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Blende (6) eine weitere Beleuchtungseinrichtung (2.5) zum Anleuchten derselben vorgesehen ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (1) durch den Einsatz von Luftdruckkraft und/oder Schwerkraft durch den Diffusor (4) gefördert wird.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Diffusors (4) ein Führungselement zum Führen des Körpers (1) vorgesehen ist, wobei das Führungselement vorzugsweise durchsichtig ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens vier Beleuchtungseinrichtungen (2.12.4) gleichmäßig verteilt am Diffusor (4) und/oder mit Abstand zum Diffusor (4) angeordnet sind.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit Bezug zu einer Bewegungsrichtung (7) des Körpers (1) vor der Einlassöffnung (4.6) eine Vereinzelungsanlage für die Körper (1) angeordnet ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit Bezug zur Bewegungsrichtung (7) des Körpers (1) nach der Auslassöffnung (4.7) eine Sortieranlage für die Körper angeordnet ist.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (2.12.5) als LED ausgebildet ist und mehrere LED's verteilt am Diffusor (4) angeordnet sind.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bilderfassungseinheit (3.13.4) als Nadelöhrobjektiv oder als Lichtleiter ausgebildet ist.
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