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DE102004020818A1 - Anzeigevorrichtung - Google Patents

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DE102004020818A1
DE102004020818A1 DE200410020818 DE102004020818A DE102004020818A1 DE 102004020818 A1 DE102004020818 A1 DE 102004020818A1 DE 200410020818 DE200410020818 DE 200410020818 DE 102004020818 A DE102004020818 A DE 102004020818A DE 102004020818 A1 DE102004020818 A1 DE 102004020818A1
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DE
Germany
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display device
lens
prism
deflection
deflecting element
Prior art date
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DE200410020818
Other languages
English (en)
Inventor
Martin Dr. Roß-Meßemer
Bertram Achtner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Carl Zeiss AG
Original Assignee
Carl Zeiss AG
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Publication date
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    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B5/00Optical elements other than lenses
    • G02B5/04Prisms
    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B17/00Systems with reflecting surfaces, with or without refracting elements
    • G02B17/08Catadioptric systems
    • G02B17/0856Catadioptric systems comprising a refractive element with a reflective surface, the reflection taking place inside the element, e.g. Mangin mirrors
    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B27/00Optical systems or apparatus not provided for by any of the groups G02B1/00 - G02B26/00, G02B30/00
    • G02B27/01Head-up displays
    • G02B27/017Head mounted
    • G02B27/0172Head mounted characterised by optical features

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Optics & Photonics (AREA)

Abstract

Es wird eine Anzeigevorrichtung mit einem Bildelement (1) zum Erzeugen eines Bildes und einer Abbildungsoptik (2), die das Bild so abbildet, daß es von einem die Vorrichtung tragenden Benutzer wahrnehmbar ist, bereitgestellt, wobei die Abbildungsoptik (2) ein Umlenkelement (4) umfaßt, das den Strahlengang (S) in der Abbildungsoptik (2) faltet, wobei das Umlenkelement (4) eine Eintrittsfläche, eine Austrittsfläche sowie eine Umlenkfläche aufweist und der Strahlengang (S) durch die Eintrittsfläche verläuft, dann an der Umlenkfläche mittels einer Reflexion gefaltet ist und sich bis zur Austrittsfläche und durch diese hindurch erstreckt, wobei die Eintritts- und/oder Austrittsfläche gekrümmt ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung mit einem Bildelement zum Erzeugen eines Bildes und einer Abbildungsoptik, die das Bild so abbildet, daß es von einem die Vorrichtung tragenden Benutzer wahrnehmbar bzw. erfaßbar ist, wobei die Abbildungsoptik ein Umlenkelement umfaßt, das den Strahlengang in der Abbildungsoptik faltet.
  • Solche Anzeigevorrichtungen werden häufig als sogenannte HMD-Vorrichtungen (Head-Mounted-Display-Vorrichtungen) eingesetzt. In diesem Fall besteht die Problematik, daß die Anzeigevorrichtung einerseits leicht und andererseits kostengünstig herstellbar ist.
  • Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der Erfindung, eine Anzeigevorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß sie mit geringerem Gewicht und/oder kostengünstiger herstellbar ist.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer Anzeigevorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß das Umlenkelement eine Eintrittsfläche, eine Austrittsfläche sowie eine Umlenkfläche aufweist und der Strahlengang durch die Eintrittsfläche verläuft, dann an der Umlenkfläche mittels einer Reflexion gefaltet ist und sich bis zur Austrittsfläche und durch diese hindurch erstreckt, wobei die Eintritts- und/oder Austrittsfläche gekrümmt ausgebildet ist.
  • Durch diese Ausbildung des Umlenkelements kann die Vorrichtung einerseits kompakt und damit auch leicht ausgestaltet werden. Andererseits weist das Umlenkelement auch noch abbildende Eigenschaften auf, wodurch weitere Gewichtseinsparungen erzielbar sind.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung umfaßt das Umlenkelement ein Umlenkprisma mit einer ersten und zweiten Prismenseite sowie eine erste Linse mit einer ersten und zweiten Linsenseite, wobei die erste Linsenseite die Eintritts- oder Austrittsfläche bildet, die zweite Linsenseite mit der ersten Prismenseite direkt oder über eine Kontaktschicht verbunden ist und die zweite Prismenseite die Umlenkfläche bildet. In diesem Fall kann das Umlenkelement äußerst kostengünstig mittels gängiger optischer Elemente hergestellt werden. Somit kann auf Spezialanfertigungen verzichtet werden.
  • Die Kontaktschicht ist bevorzugt als Immersionsschicht ausgebildet. Dies ist eine besonders einfache und leichte Art der Verbindung der beiden Elemente, die zudem auch noch kostengünstig ist.
  • Die Immersionsschicht ist bevorzugt so ausgewählt, daß sie auch eine mechanische Verbindung (neben der optischen Kopplung) von Prisma und der ersten Linse bewirkt. Damit können Halterungselemente eingespart werden. Insbesondere kann die Immersionsschicht eine stoffschlüssige bzw. stoffinnige Verbindung mit den entsprechenden Flächen des Prismas und der Linse bewirken. Damit wird eine dauerhafte Verbindung von Prisma und Linse sichergestellt.
  • Besonders bevorzugt ist es bei der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung, wenn die zweite Linsenseite und die erste Prismenseite jeweils als Planflächen ausgebildet sind. In diesem Fall ist die Verbindung besonders leicht herstellbar.
  • Neben der Verbindung des Umlenkprismas mit der ersten Linse mittels der Immersionsschicht bzw. einer Immersionsflüssigkeit ist auch eine Verbindung mittels einem optischen Kitt oder durch Kleben möglich. Ferner können das Prisma und die Linse auch mittels Ansprengen miteinander verbunden werden.
  • Bei der Anzeigevorrichtung kann die erste Linsenseite die Eintrittsfläche bilden, kann das Umlenkprisma eine dritte Prismenseite und das Umlenkelement eine zweite Linse aufweisen, wobei die zweite Linse mit ihrer ersten Seite mit der dritten Prismenseite direkt oder über eine Kontaktschicht verbunden ist und die zweite Seite der zweiten Linse die Austrittsfläche bildet. Damit läßt sich ein Umlenkelement zur Verfügung stellen, bei dem sowohl die Eintrittsfläche als auch die Austrittsfläche optisch abbildend wirken. Somit wird eine weitere Einsparung von Optikelementen in der Abbildungsoptik möglich.
  • Bevorzugt ist die erste Seite der zweiten Linse und die dritte Prismenseite jeweils als Planfläche ausgebildet. Dies erleichtert die Verbindung der zweiten Linse mit der Prismenseite.
  • Auch die Kontaktschicht zwischen der zweiten Linse und dem Umlenkprisma kann mittels einer Immersionsschicht, durch Kleben oder mittels einem optischen Kitt realisiert werden. Auch ist ein Ansprengen zur Herstellung der Verbindung möglich.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung besteht darin, daß die erste und zweite Linse gleiche geometrische Abmessungen aufweisen. In diesem Fall muß nur ein Linsentyp hergestellt werden, der als erste und als zweite Linse eingesetzt werden kann.
  • Ferner kann die erste Linsenseite der ersten Linse und die zweite Seite der zweiten Linse in derselben sphärischen Fläche liegen.
  • Des weiteren ist es bevorzugt, daß das Prisma und die erste und/oder zweite Linse aus dem gleichen Material gebildet sind. Dies ist für eine gute Abbildungseigenschaft von Vorteil. Insbesondere kann dann eine Kontaktschicht vorgesehen werden, die die gleiche Brechzahl wie die Brechzahl des Materials des Prismas und der Linsen aufweist.
  • Besonders gute Abbildungseigenschaften werden erreicht, wenn sich die Brechzahl der Kontaktschicht um nicht mehr als 0,2 von der Brechzahl des Materials des Prismas und der Linse unterscheidet.
  • Die Kontaktschicht weist bevorzugt eine Dicke in einem Bereich von 0 – 50 μm auf.
  • Das Umlenkelement kann eine dritte Linse aufweisen, die in gleicher Weise wie die erste Linse mit der zweiten Prismenseite verbunden ist. In diesem Fall ist es bevorzugt, daß die nicht mit dem Prisma verbundene Fläche der dritten Linse die Umlenkfläche bildet.
  • Die Linsen können auch als Plankonkavlinsen ausgebildet sein.
  • Ferner kann das Umlenkelement einstückig ausgebildet sein. In diesem Fall wird die Montage der Anzeigevorrichtung erleichtert, da das Umlenkelement selbst schon fertig ist.
  • Das Umlenkelement kann insbesondere eine sphärische Fläche aufweisen, wobei ein Abschnitt der sphärischen Fläche die Eintrittsfläche und ein anderer Abschnitt der sphärischen Fläche die Austrittsfläche bildet. Insbesondere kann das Umlenkelement als Halbkugel ausgebildet sein. Dies läßt sich besonders leicht herstellen. So ist die Herstellung von sphärischen Flächen mit hoher Genauigkeit leicht und schnell möglich. Das Umlenkelement kann auch als vertikal beschnittene Halbkugel ausgebildet sein, also als Halbkugel, bei der ein oder mehrere Halbkugelabschnitte abgeschnitten sind. Die Schnittfläche verläuft dabei bevorzugt senkrecht zur Umlenkfläche. Ein solches Umlenkelement weist vorteilhaft ein geringeres Gewicht auf als eine vollständige Halbkugel.
  • Die Umlenkfläche des Umlenkelements ist insbesondere als Planfläche ausgebildet. Dabei kann die Umlenkung mittels einer internen Totalreflexion erfolgen. Alternativ kann die Planfläche teil- oder vollverspiegelt sein.
  • Die Abbildungsoptik kann ferner eine erste und zweite Optikgruppe umfassen, wobei das Umlenkelement zwischen beiden Optikgruppen angeordnet ist. Damit läßt sich eine äußerst kompakte Abbildungsvorrichtung bereitstellen.
  • Insbesondere kann die erste Optikgruppe ein Optikelement umfassen, das mit einer Seite mit der Eintritts- oder Austrittsfläche direkt oder über eine Kontaktschicht verbunden ist. Ferner ist es möglich, daß beide Optikgruppen jeweils ein Optikelement aufweisen, das jeweils direkt oder über eine Kontaktschicht mit der zugeordneten Eintritts- bzw. Austrittsfläche verbunden ist.
  • Die durch das Umlenkelement bewirkte Faltung des Strahlengangs ist bevorzugt mittels einer einzigen Reflexion bewirkt. Die Umlenkung beträgt insbesondere 70° – 110° (bevorzugt 90°).
  • Das Umlenkelement wird vorteilhafterweise insbesondere so ausgestaltet, daß es nur eine einzige Faltung des Strahlengangs bewirkt.
  • Die Abbildungsoptik der Anzeigevorrichtung erzeugt bevorzugt ein virtuelles Bild des mittels des Bildelements erzeugten Bildes, wobei insbesondere eine Abbildung nach unendlich möglich ist.
  • Die Austrittspupille der Abbildungsoptik liegt außerhalb der Abbildungsoptik, so daß der Betrachter problemlos sein Auge an den Ort der Austrittspupille bringen kann. Die Anzeigevorrichtung ist dabei insbesondere am Körper befestigt oder auf den Kopf aufgesetzt. Für diesen Fall weist die Anzeigevorrichtung ein entsprechendes Gestell auf.
  • Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung kann natürlich noch eine Ansteuereinheit zur Ansteuerung des Bildelements anhand vorgegebener Bilddaten enthalten, wobei das Bildelement entweder ein selbstleuchtendes Bildelement, wie z. B. ein OLED (organisches LED), oder ein nicht selbstleuchtendes Bildelement sein kann, das reflektiv oder transmissiv ausgebildet sein kann (z. B. LCD-Modul, LCoS-Modul, Kippspiegelmatrix). Die Bildebene, in der das Bild erzeugt wird, kann durch das Bildelement selbst gegeben sein oder vom Bildelement beabstandet sein. Im letzteren Fall kann eine Zwischenabbildungsoptik zwischen dem Bildelement und der Bildebene angeordnet sein.
  • Insbesondere ist die Anzeigevorrichtung als sogenannte HMD-Vorrichtung ausgebildet, die noch eine geeignete Haltevorrichtung bzw. ein geeignetes Gestell aufweist, mit dem sie auf dem Kopf des Benutzers aufgesetzt werden kann. Dieses Gestell kann ähnlich zu einem Brillengestell ausgebildet sein. Natürlich kann die Anzeigevorrichtung sowohl zur Bilddarstellung für ein Auge als auch für beide Augen ausgebildet werden und das Bildelement kann einfarbige oder mehrfarbige Bilder erzeugen.
  • Das Umlenkelement und die Optikgruppen sind insbesondere aus Kunststoff oder Glas gebildet.
  • Die Erfindung wird beispielshalber anhand der Figuren noch näher erläutert. Von den Figuren zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform der Anzeigevorrichtung, und
  • 2 eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform der Anzeigevorrichtung.
  • Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform umfaßt die Anzeigevorrichtung ein Bildelement 1 zum Erzeugen eines darzustellenden Bildes sowie eine dem Bildelement 1 nachgeordnete Abbildungsoptik 2, die das mittels dem Bildelement 1 erzeugte Bild so als virtuelles Bild abbildet, daß ein Benutzer, für den stellvertretend ein Auge A eingezeichnet ist, das Bild wahrnehmen bzw. (vollständig) erfassen kann.
  • Die Abbildungsoptik umfaßt in dieser Reihenfolge nach dem Bildelement 1 eine erste Optikgruppe 3, ein Umlenkelement 4 sowie eine zweite Optikgruppe 5. Wie durch den schematisch eingezeichneten Strahlengang S ersichtlich ist, bewirkt das Umlenkelement 4 eine Faltung des Strahlengangs S um 90°.
  • Das Umlenkelement 4 umfaßt ein 90°-Umlenkprisma P mit einer ersten, zweiten und dritten Prismenseite 6, 7 und 8 sowie eine erste und zweite Plankonvexlinse 9, 10, die jeweils eine Planfläche 11 und 13 sowie eine konvexe Fläche 12 und 14 aufweisen.
  • Die erste Linse 9 bzw. die Planfläche 11 ist über eine Immersionsflüssigkeit und somit über eine Immersionsschicht mit der ersten Prismenseite 6, die als Planfläche ausgebildet ist, verbunden. Die Dicke der Immersionsschicht liegt bevorzugt zwischen 0 μm und 50 μm, wobei in dem hier beschriebenen Beispiel das Prisma P sowie die beiden Linsen 9 und 10 aus PMMA gebildet sind und als Immersionsflüssigkeit Chloroform eingesetzt ist. In diesem Fall dient die Immersionsflüssigkeit (Chloroform) neben ihrer Funktion der optischen Kopplung von Prisma P und erster Linse 9 auch noch zur mechanischen Verbindung und/oder Justierung der beiden Elemente miteinander, da es zu einer stoffschlüssigen bzw. stoffinnigen Verbindung zwischen Immersionsflüssigkeit und der ersten Prismenseite 6 bzw. der Planfläche 11 der ersten Linse 9 kommt.
  • Die Immersionsflüssigkeit ist bevorzugt so gewählt, daß der Brechzahlunterschied zwischen der Brechzahl der Immersionsflüssigkeit und dem Material des Umlenkprismas P bzw. der ersten Linse 9 nicht größer als 0,2 beträgt.
  • Die zweite Linse 8 ist mit ihrer Planfläche 13 in gleicher Weise wie die erste Linse über eine Immersionsschicht mit dem Umlenkprisma P verbunden. Somit ist ein Freiformprisma aus dem 90°-Prisma P und den beiden Linsen 9, 10 gebildet, wobei die konvexe Seite 12 der ersten Linse 9 als Eintrittsfläche und die konvexe Seite 14 der zweiten Linse 10 als Austrittsfläche des Umlenkelements 4 dient.
  • Die zweite Prismenseite 7 kann als totalreflektierende Fläche, als vollverspiegelte oder auch als teilverspiegelte Fläche ausgebildet sein. Eine Teilverspiegelung wird bevorzugt dann eingesetzt, wenn die Anzeigevorrichtung so ausgebildet sein soll, daß der Betrachter auch noch die Umgebung (in Überlagerung mit dem erzeugten Bild) wahrnehmen kann.
  • In 2 ist eine zweite Ausführungsform der Anzeigevorrichtung gezeigt, wobei gleiche Elemente im Vergleich zu der Darstellung von 1 mit gleichen Bezugszeichen dargestellt sind und zu deren Beschreibung auf die obigen Ausführungen verwiesen wird. Die Ausführungsform von 2 unterscheidet sich von der in 1 gezeigten Ausführungsform darin, daß das Umlenkelement 4 als einstückiges Element ausgebildet ist, das eine sphärische Fläche 20 und eine Umlenkfläche 21 aufweist, die als Planfläche ausgebildet ist. Die sphärische Fläche 20 ist so groß ausgebildet, daß ein erster Abschnitt 22 der sphärischen Fläche als Eintrittsfläche des Umlenkelements 4 und ein davon getrennter Abschnitt 23 der sphärischen Fläche 20 als Austrittsfläche des Umlenkelements 4 dient. Die Umlenkfläche 21 kann in gleicher Weise wie die zweite Prismenseite 7 als totalreflektierende Fläche ausgebildet sein. Alternativ kann sie teil- oder vollverspiegelt sein. Das Umlenkelement 4 wirkt als bikonvexe Linse mit interner Umlenkung.
  • Die erste Optikgruppe 3 umfaßt in der hier beschriebenen Ausführungsform eine Konvex-Konkav-Linse 24 mit negativer Brechkraft und die zweite Optikgruppe 5 umfaßt hier eine Plankonkav-Linse 25. Die Flächen F1 und F6 der Linsen 24 und 25 sind jeweils als asphärische Flächen ausgebildet, wobei die Fläche F6 auch noch als diffraktive Fläche ausgebildet ist. Die diffraktive Fläche umfaßt konzentrische Ringe mit dem Linsenscheitel der Fläche F6 als Mittelpunkt. Jeder Ring hat einen inneren und einen äußeren Radiuspunkt. Der innere Radius des ersten Rings ist 0. Der äußere Radius des m-ten Rings ist der innere Radius des m + 1-ten Rings. Die Breite der Ringe wird von der Mitte zum Rand der Linse kontinuierlich kleiner. Die Furchentiefe am inneren Radius ist null, am äußeren Radius beträgt sie d. Beim Übergang vom m-ten Ring auf den m + 1-ten Ring ist somit eine Stufe der Höhe d vorhanden. Die diffraktive Fläche kann mit der nachfolgenden Phasenprofilfunktion φ beschrieben werden.
    Figure 00070001
    dabei steht λ0 für die Referenzwellenlänge und Cn sind die Koeffizienten des Phasenpolynoms.
  • Der Radius r des m-ten Ringes berechnet sich aus
    Figure 00070002
    es gibt maximal N Ringe, wobei
    Figure 00070003
    dabei steht rmax für den halben Linsendurchmesser.
  • Die Furchentiefe d an jedem Ring beträgt
    Figure 00070004
    wobei n0 der Brechungsindex des Materials für λ0 ist. Bei der hier beschriebenen Ausführungsform hat sich gezeigt, daß es ausreichend ist, die diffraktive Fläche mit dem Koeffizienten C1 zu beschreiben. Dieser ist in der nachfolgenden Tabelle 3 angegeben.
  • Die asphärischen Flächen werden mit der nachfolgenden Formel (Pfeilhöhenformel) beschrieben
    Figure 00070005
  • z
    Pfeilhöhe
    K
    Exzentrizität
    ρ
    Scheitelkrümmung
    h
    Höhe
    A,
    B, C Koeffizienten für Terme höherer Ordnung.
  • Der genaue optische Aufbau der Abbildungsoptik 2 läßt sich den nachfolgenden Tabellen 1 bis 4 entnehmen, wobei Tabelle 1 die Linsen der beiden Optikgruppen 3 und 4 und das Umlenkelement beschreibt, in der Tabelle 2 die asphärischen Flächen genauer angegeben sind. In Tabelle 3 ist die diffraktive Fläche beschrieben und in Tabelle 4 sind die verwendeten Materialien (siehe Spalte "Material" von Tabelle 1) charakterisiert.
  • Tabelle 1:
    Figure 00080001
  • Tabelle 2:
    Figure 00080002
  • Tabelle 3:
    Figure 00090001
  • Tabelle 4:
    Figure 00090002
  • In Tabelle 4 bezeichnet nd die Brechzahl für 587,56 nm, νd ist die entsprechende Abbesche Zahl und ρ ist die Dichte.
  • Das Umlenkelement 4 kann halbkugelförmig ausgebildet sein, jedoch ist ein seitlicher Beschnitt aus fassungstechnischen Gründen oder aus Gewichtseinsparungsgründen möglich.
  • Für die Korrektur des Farblängsfehlers ist es vorteilhaft, eine Fläche der zweiten Optikgruppe diffraktiv auszubilden, wie es hier beispielsweise die Fläche F6 ist. Für die Korrektur des Farbquerfehlers ist es vorteilhaft, eine Fläche in der ersten Optikgruppe 3 diffraktiv zu gestalten.
  • Das Bildelement 1 umfaßt bevorzugt bei beiden Ausführungsformen entweder ein selbstleuchtendes Bildelement oder ein nicht selbstleuchtendes Bildelement, das reflektiv oder transmissiv ausgebildet sein kann. Ferner kann noch eine Ansteuereinheit (nicht gezeigt) vorgesehen sein, die anhand vorgegebener Bilddaten das Bildelement entsprechend ansteuert.
  • Die Abbildungsvorrichtung weist bevorzugt bei beiden Ausführungsformen noch eine Halterung bzw. ein Gestell auf, mit der die Abbildungsvorrichtung am Körper des Benutzers befestigbar ist, bevorzugt am Kopf des Benutzers fixiert werden kann.

Claims (19)

  1. Anzeigevorrichtung mit einem Bildelement (1) zum Erzeugen eines Bildes und einer Abbildungsoptik (2), die das Bild so abbildet, daß es von einem die Vorrichtung tragenden Benutzer erfaßbar ist, wobei die Abbildungsoptik (2) ein Umlenkelement (4) umfaßt, das den Strahlengang (S) in der Abbildungsoptik (2) faltet, dadurch gekennzeichnet, daß das Umlenkelement (4) eine Eintrittsfläche, eine Austrittsfläche sowie eine Umlenkfläche aufweist und der Strahlengang (S) durch die Eintrittsfläche verläuft, dann an der Umlenkfläche mittels einer Reflexion gefaltet ist und sich bis zur Austrittsfläche und durch diese hindurch erstreckt, wobei die Eintrittsfläche und/oder Austrittsfläche gekrümmt ausgebildet ist.
  2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Umlenkelement (4) ein Umlenkprisma (P) mit einer ersten und zweiten Prismenseite (6, 7, 8) sowie eine erste Linse (9, 10) mit einer ersten und zweiten Linsenseite (11, 12; 13, 14) aufweist, wobei die erste Linsenseite (12; 14) die Eintritts- oder Austrittsfläche bildet, die zweite Linsenseite (11; 13) mit der ersten Prismenseite (6; 8) direkt oder über eine Kontaktschicht verbunden ist und die zweite Prismenseite (7) die Umlenkfläche bildet.
  3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktschicht als Immersionsschicht ausgebildet ist.
  4. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Immersionsschicht eine mechanische Verbindung zwischen dem Prisma (P) und der ersten Linse (9) bewirkt.
  5. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Immersionsschicht eine stoffschlüssige Verbindung bewirkt.
  6. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Linsenseite (11) und die erste Prismenseite (6) jeweils als Planfläche ausgebildet sind.
  7. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Linsenseite (12) die Eintrittsfläche bildet, das Umlenkprisma (P) eine dritte Prismenseite (8) und das Umlenkelement (4) eine zweite Linse (10) aufweist, wobei die zweite Linse (10) mit ihrer ersten Seite (13) mit der dritten Prismenseite (8) direkt oder über eine Kontaktschicht verbunden ist und die zweite Seite (14) der zweiten Linse (10) die Austrittsfläche bildet.
  8. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Seite (13) der zweiten Linse und die dritte Prismenseite (8) jeweils als Planfläche ausgebildet sind.
  9. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Linse (9, 10) gleiche geometrische Abmessungen aufweisen.
  10. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Linsenseite (12) der ersten Linse (9) und die zweite Seite (14) der zweiten Linse (8) in derselben sphärischen Fläche liegen.
  11. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Umlenkprisma (P) und die Linse (9; 10) bzw. Linsen (9; 10) aus dem gleichen Material gebildet sind.
  12. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Umlenkelement (4) einstückig ausgebildet ist.
  13. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Umlenkelement (4) eine sphärische Fläche (20) aufweist, wobei ein Abschnitt (22) der sphärischen Fläche (20) die Eintrittsfläche und ein anderer Abschnitt (23) der sphärischen Fläche (20) die Austrittsfläche bildet.
  14. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Umlenkelement (4) als Halbkugel ausgebildet ist.
  15. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Umlenkelement (4) als vertikal beschnittene Halbkugel ausgebildet ist.
  16. Anzeigevorrichtung nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkfläche (7) als Planfläche ausgebildet ist.
  17. Anzeigevorrichtung nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abbildungsoptik (2) eine erste und zweite Optikgruppe (3, 5) umfaßt, wobei das Umlenkelement (5) zwischen beiden Optikgruppen (3, 5) angeordnet ist.
  18. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Optikgruppe (3) ein Optikelement (24) umfaßt, das mit einer Seite (F2) direkt oder über eine Kontaktschicht mit der Eintritts- oder Austrittsfläche verbunden ist.
  19. Anzeigevorrichtung nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Umlenkelement (4) die Faltung des Strahlengangs (S) mittels einer einzigen Reflexion um 70° – 110°, bevorzugt um 90°, bewirkt.
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