DE102004020719A1 - System zur Röngtenuntersuchung, insbesondere zur analogen Mammographie - Google Patents
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Abstract
Zur Vereinfachung der Kennzeichnung von einem mit Untersuchungsabbildungen eines Patienten belichtbaren Röntgenfilm 7; 7.1 mit zusätzlichen patientenspezifischen Informationsdaten sind bei einem System zur Röntgenuntersuchung, insbesondere zur analogen Mammographie, eine baulich integrierte Kennzeichnungsvorrichtung 4 und ein Röntgenfilm 7; 7.1 derart zueinander positionierbar, dass die Kennzeichnungsvorrichtung 4 im Untersuchungsfall außerhalb des Röntgenstrahles 9 und im Kennzeichnungsfall im Sinne einer Belichtung des Röntgenfilmes 7; 7.1 angeordnet ist (FIG 1). Eine zweite Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass zum Zwecke der Abschirmung der Kennzeichnungsvorrichtung 4 während der Röntgenaufnahme auf der dem Röntgenstrahl abgewandten Seite des Röntgenfilmes ein Blendenelement 11 vorgesehen ist, derart, dass die Kennzeichnungsvorrichtung 4 im Untersuchungsfall gegenüber dem Röntgenstrahl 9 abgedeckt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein System zur Röntgenuntersuchung, insbesondere zur analogen Mammographie, mit einer Röntgeneinrichtung und einer Kennzeichnungsvorrichtung gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bzw. gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 2; ein derartiges System ist grundsätzlich aus der
DE 41 40 718 A1 bekannt. - In der analogen Mammographie werden neben der reinen Untersuchungsaufnahme eines Untersuchungsobjektes zusätzliche unterschiedliche patientenspezifische Informationsdaten auf einen Röntgenfilm aufgebracht. Als Informationsdaten wird zum einen mittels in den Strahlengang geschobener Filmmarker die Orientierung des Aufnahmeobjektes als standardisiert einstellbares Buchstabenkürzel auf den Film belichtet. Zum anderen werden weitere Informationen wie Daten zur untersuchten Person und Einstellungen der Messapparatur zusätzlich mit Hilfe einer Kennzeichnungsvorrichtung auf den Film belichtet.
- In der
DE 41 40 718 A1 ist der Röntgenfilm in eine Filmkassette eingelegt. Zur Belichtung des Röntgenfilmes mit patientenspezifischen Informationsdaten ist vorgesehen, die Kennzeichnungsvorrichtung entweder in der Filmkassette fest verbleibend unterzubringen oder eine entsprechende Lichtquelle außerhalb der Filmkassette in der Röntgeneinrichtung anzuordnen und den Belichtungsstrahl der Lichtquelle über einen Spiegel durch ein Markierfenster in der Filmkassette auf den Röntgenfilm zu lenken. - Aus der
US 5 311 567 A ist eine von der Röntgeneinrichtung baulich getrennte Kennzeichnungsvorrichtung bekannt. Zur Belichtung der Informationsdaten wird die Filmkassette mit darin befindlichem Röntgenfilm aus der Röntgeneinrichtung ent nommen und in die separate Kennzeichnungsvorrichtung eingesetzt. - Gemäß Aufgabe der vorliegenden Erfindung soll unter Gewährleistung einer genauen verwechslungsfreien Zuordnung der patientenspezifischen Informationsdaten zum jeweils zugehörigen Röntgenfilm auf einfache Weise ein sicherer Schutz der Kennzeichnungsvorrichtung vor einem unerwünschten Einfluss des Röntgenstrahles im Untersuchungsfall gewährleistet werden.
- Die Lösung der Aufgabe gelingt durch ein System gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. gemäß Oberbegriff des Anspruchs 2 durch die jeweilige kennzeichnende Lehre; vorteilhafte Ausgestaltungen sind jeweils Gegenstand der Unteransprüche.
- Das erfindungsgemäße System zur Röntgenuntersuchung erlaubt auf einfache Weise bei zwangsläufiger gegenseitiger Zuordnung des Röntgenfilms und der Kennzeichnungsvorrichtung als baulicher Teil der Röntgeneinrichtung und damit gewährleisteter Unverwechselbarkeit der zu belichtenden Informationsdaten durch die gegenseitige veränderliche Positionierbarkeit von Kennzeichnungsvorrichtung bzw. Röntgenfilm bzw. durch das positionierbare Blendenelement auf einfache und aufwandsarme Weise einen sicheren Schutz der Kennzeichnungsvorrichtung vor dem Röntgenstrahl.
- Vorteilhaft gegenüber einem System mit in den Filmkassetten verbleibenden Kennzeichnungsvorrichtungen ist, dass bei dem erfindungsgemäßen System selbst bei Verwendung verschiedener Kassettenformate nur eine in der Röntgeneinrichtung zugeordnet verbleibende Kennzeichnungsvorrichtung notwendig ist und handelsübliche Filmkassetten benutzt werden können. Dadurch ergibt sich eine Kostenersparnis. Zusätzlich kann die Markierung mittels Filmmarker eingespart werden, da das Aufbringen der Informationen über die Orientierung des Aufnahmeobjektes in die Belichtung durch die Kennzeichnungsvorrichtung integrierbar ist.
- In für eine kompakte Bauweise der Röntgeneinrichtung vorteilhafter Weise ist der Röntgeneinrichtung ein Objekttisch zugeordnet, der sowohl zur Aufnahme des Röntgenfilms als auch der Kennzeichnungsvorrichtung vorgesehen ist.
- Um zur Kostenersparnis handelsübliche Komponenten verwenden zu können, ist der Röntgenfilm in einer Filmkassette angeordnet und die Filmkassette weist ein Fenster für den Belichtungsstrahl der Kennzeichnungsvorrichtung auf. Eine für eine einfache Bedienung zweckmäßige Ausführung sieht vor, dass der Kennzeichnungsvorrichtung eine in der Röntgeneinrichtung angeordnete Bedieneinheit, insbesondere eine berührungssensitive Eingabeeinheit wie zum Beispiel ein Touch-Pult, zugeordnet ist. In einer weiteren Ausgestaltung wird für die Bedienung der Kennzeichnungsvorrichtung eine für die Steuerung der Röntgeneinrichtung vorgesehene Bedieneinheit mitbenutzt. Dadurch wird eine zusätzliche Bedieneinheit eingespart und die Handhabung des Gesamtsystems vereinfacht.
- Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gemäß den Merkmalen der Unteransprüche werden im folgenden anhand von schematischen Ausführungsbeispielen in der Zeichnung näher erläutert; darin zeigen:
-
1 in Gesamt-Seitenansicht ein System zur analogen Mammographie-Röntgenuntersuchung mit zugeordneter in einem Objekttisch verfahrbarer Kennzeichnungsvorrichtung; -
2 in Detailansicht aus1 einen Objekttisch mit Röntgenfilm und in Kennzeichnungsposition verfahrener Kennzeichnungsvorrichtung; -
3 in Detailansicht aus1 einen Objekttisch mit Röntgenfilm und in Untersuchungsposition verfahrener Kennzeichnungsvorrichtung; -
4 in Detail-Seitenansicht einen Objekttisch mit Röntgenfilm, Kennzeichnungsvorrichtung und in Untersuchungsposition verfahrenem Blendenelement; -
5 in Detail-Seitenansicht einen Objekttisch mit Röntgenfilm, Kennzeichnungsvorrichtung und in Kennzeichnungsposition verfahrenem Blendenelement; -
6 in Draufsicht einen zweiformatigen Objekttisch; -
7 in Draufsicht einen zweiformatigen Objekttisch mit in Untersuchungsposition verfahrener kleinformatiger Filmkassette und Kennzeichnungsvorrichtung; -
8 in Seitenansicht einen zweiformatigen Objekttisch gemäß7 ; -
9 in Draufsicht einen zweiformatigen Objekttisch mit in Kennzeichnungsposition verfahrener kleinformatiger Filmkassette und Kennzeichnungsvorrichtung; -
10 in Seitenansicht einen zweiformatigen Objekttisch gemäß9 ; -
11 in Draufsicht einen zweiformatigen Objekttisch mit kleinformatiger Filmkassette und in Untersuchungsposition verfahrener Kennzeichnungsvorrichtung; -
12 in Seitenansicht einen zweiformatigen Objekttisch gemäß11 ; -
13 in Draufsicht einen zweiformatigen Objekttisch mit kleinformatiger Filmkassette und in Kennzeichnungsposition verfahrener Kennzeichnungsvorrichtung; -
14 in Seitenansicht einen zweiformatigen Objekttisch gemäß13 . -
1 zeigt eine analoge Röntgeneinrichtung1 , insbesondere eine Mammographie-Röntgeneinrichtung, die als wesentliche Bestandteile einen Röntgenstrahler5 sowie einen Objekttisch2 enthält. Im Untersuchungsfall wird durch den Röntgenstrahler5 ein Röntgenstrahl9 erzeugt, der zur Abbildung eines nicht explizit gezeigten Untersuchungsobjektes eines Patienten auf einen Röntgenfilm7 dient. Der Röntgenfilm7 ist in einer Filmkassette3 und zusammen mit dieser als Gesamtheit im Objekttisch2 angeordnet. Eine Kennzeichnungsvorrichtung4 zur Belichtung des jeweils eingelegten Röntgenfilmes7 mit zusätzlichen patientenspezifischen Informationsdaten ist als baulicher Bestandteil mit der Röntgeneinrichtung1 integriert und wird von einer Bedieneinheit6 gesteuert. Zweckmäßigerweise ist die Kennzeichnungsvorrichtung4 unterhalb des Röntgenfilms7 bzw. der Filmkassette3 bzw. des diese aufnehmenden Objekttisches2 angeordnet und nach einer Ausgestaltung der Erfindung in die jeweils vorgesehene Position verfahrbar. -
2 zeigt eine Detailansicht des Objekttisches2 aus1 mit zugeordneter Kennzeichnungsvorrichtung4 . Die Filmkassette3 weist zweckmäßigerweise ein Kassettenfenster8 für den Belichtungsstrahl der Kennzeichnungsvorrichtung4 auf. Während der Belichtung des Röntgenfilmes7 mit zusätzlichen patientenspezifischen Informationsdaten ist die Kennzeichnungsvorrichtung4 in einer Position unterhalb des Kassettenfensters8 verfahren, so dass der Belichtungsstrahl10 auf den Röntgenfilm7 auftrifft. Zweckmäßigerweise ist dabei der Röntgenfilm7 fest positioniert und die Kennzeichnungsvorrichtung4 relativ zu dem Röntgenfilm in ihre Belichtungsposition verfahrbar. Der Pfeil zeigt die Richtung an, in die das jeweilige Element verfahrbar ist. -
3 zeigt die Untersuchungsposition, bei der die Kennzeichnungsvorrichtung4 erfindungsgemäß außerhalb des Röntgenstrahles9 positioniert ist, so dass eine Schädigung der Kennzeichnungsvorrichtung4 durch den Röntgenstrahl9 ausgeschlossen wird; die Positionierung kann wiederum in vorteilhafter Weise durch ein Verfahren der Kennzeichnungsvorrichtung relativ zu dem Objekttisch erfolgen. -
4 ,5 zeigen eine weitere erfinderische Alternative, bei der ein Blendenelement11 zur Abschirmung der Kennzeichnungsvorrichtung gegenüber dem Röntgenstrahl vorgesehen ist. Zweckmäßigerweise ist für das Blendenelement11 eine Bleiplatte vorgesehen. In4 und5 sind zweckmäßigerweise die Kennzeichnungsvorrichtung und der Röntgenfilm7 fest positioniert und das Blendenelement11 relativ zu der Kennzeichnungsvorrichtung verfahrbar.4 zeigt das Blendenelement in Untersuchungsposition, bei der das Blendenelement11 zwischen Kennzeichnungsvorrichtung4 und Röntgenstrahl9 derart angeordnet ist, dass es die Kennzeichnungsvorrichtung4 gegen den Röntgenstrahl9 abschirmt.5 zeigt die Position des Blendenelementes11 während des Kennzeichnungsvorgangs. Der Belichtungsstrahl10 belichtet den Röntgenfilm7 mit den zusätzlichen patientenspezifischen Informationsdaten. -
6 zeigt den grundsätzlichen Aufbau eines Objekttisches2.1 mit zwei unterschiedlichen Formaten von Röntgenfilmen in Filmkassetten3.1 bzw.3.2 unterschiedlichen Formates. Im Fall eines großformatigen Röntgenfilmes in einer großformatigen Filmkassette3.2 ist die Kennzeichnungsvorrichtung in Kennzeichnungsposition wie in2 und in Untersuchungsposition wie in3 angeordnet. -
7 ,9 ,11 und13 zeigen in Draufsicht und8 ,10 ,12 und14 in Seitenansicht verschiedene mögliche Positionierungen von Kennzeichnungsvorrichtung4 und einem kleinformatigen Röntgenfilm7.1 in einer kleinformatigen Filmkassette3.1 mit einem Fenster8 .7 bis10 zeigen ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Kennzeichnungsvorrichtung4 und der Röntgenfilm7 in vorteilhafter Weise verfahrbar angeordnet sind. Während7 in Draufsicht und8 in Seitenansicht die Verfahr-Positionen von Kennzeichnungsvorrichtung4 und Röntgenfilm7.1 im Untersuchungsfall zeigen, sind in9 in Draufsicht und in10 in Seitenansicht die Positionen im Kennzeichnungsfall dargestellt. Die Kassette3.1 kann zusätzlich im Untersuchungsfall seitlich verfahrbar sein, wie in7 durch die seitwärts gerichteten Pfeile angedeutet. -
11 bis14 zeigen den Objekttisch2.1 mit in vorteilhafter Weise fest positioniertem kleinformatigem Röntgenfilm7.1 und verfahrbarer Kennzeichnungsvorrichtung4 . In11 in Draufsicht und in12 in Seitenansicht ist der zweiformatige Objekttisch2.1 während des Untersuchungsfalles, also mit außerhalb des Röntgenstrahlfeldes verfahrener Kennzeichnungsvorrichtung4 , dargestellt. In13 in Draufsicht und14 in Seitenansicht ist der Kennzeichnungsfall gezeigt, wobei hier die Kennzeichnungsvorrichtung so verfahren ist, dass die Belichtung des Röntgenfilmes3.1 mit zusätzlichen Informationsdaten durch den Belichtungsstrahl10 erfolgt. - Zweckmäßigerweise sind die Kennzeichnungsvorrichtung
4 und/oder der Röntgenfilm7 und/oder das Blendenelement11 in ihre jeweilige Positionierung – insbesondere relativ zu dem Objekttisch2 – verfahrbar. Neben den in den Abbildungen besprochenen sind noch andere Möglichkeiten der gegenseitigen Verfahrbarkeit denkbar, zum Beispiel können auch sowohl Kennzeichnungsvorrichtung als auch Röntgenfilm als auch Blendenelement gegeneinander verfahrbar sein. - Die Erfindung lässt sich wie folgt kurz zusammenfassen: Zur Vereinfachung der Kennzeichnung von einem mit Untersuchungsabbildungen eines Patienten belichtbaren Röntgenfilm
7 ;7.1 mit zusätzlichen patientenspezifischen Informationsdaten sind bei einem System zur Röntgenuntersuchung, insbesondere zur analogen Mammographie, eine baulich integrierte Kennzeichnungsvorrichtung4 und ein Röntgenfilm7 ;7.1 derart zueinander positionierbar, dass die Kennzeichnungsvorrichtung4 im Untersuchungsfall außerhalb des Röntgenstrahles9 und im Kennzeichnungsfall im Sinne einer Belichtung des Röntgenfilmes7 ;7.1 angeordnet ist. Eine zweite Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass zum Zwecke der Abschirmung der Kennzeichnungsvorrichtung4 während der Röntgenaufnahme auf der dem Röntgenstrahl abgewandten Seite des Röntgenfilmes ein Blendenelement11 vorgesehen ist, derart dass die Kennzeichnungsvorrichtung4 im Untersuchungsfall gegenüber dem Röntgenstrahl9 abgedeckt ist.
Claims (13)
- System zur Röntgenuntersuchung, insbesondere zur analogen Mammographie, – mit einer Röntgeneinrichtung (
1 ) und einem durch deren Röntgenstrahl (9 ) mit Untersuchungsabbildungen eines Patienten belichtbaren, in der Röntgeneinrichtung (1 ) angeordneten Röntgenfilm (7 ;7.1 ), – mit einer in der Röntgeneinrichtung (1 ) angeordneten Kennzeichnungsvorrichtung (4 ) mit einem Belichtungsstrahl (10 ) zur Belichtung des Röntgenfilmes (7 ;7.1 ) mit zusätzlichen patientenspezifischen Informationsdaten, dadurch gekennzeichnet, – dass die Kennzeichnungsvorrichtung (4 ) als baulicher Bestandteil mit der Röntgeneinrichtung (1 ) integriert ist und dem jeweils in der Röntgeneinrichtung (1 ) angeordneten Röntgenfilm (7 ;7.1 ) als davon separates Bauteil für die Belichtung zwangsläufig zuordbar ist; – dass die Kennzeichnungsvorrichtung (4 ) und der Röntgenfilm (7 ;7.1 ) derart zueinander positionierbar sind, dass die Kennzeichnungsvorrichtung (4 ) einerseits im Untersuchungsfall außerhalb des Röntgenstrahles (9 ) und andererseits im Kennzeichnungsfall im Sinne einer Belichtung des Röntgenfilmes (7 ;7.1 ) angeordnet ist. - System zur Röntgenuntersuchung, insbesondere zur analogen Mammographie, – mit einer Röntgeneinrichtung (
1 ) und einem durch deren Röntgenstrahl (9 ) mit Untersuchungsabbildungen eines Patienten belichtbaren, in der Röntgeneinrichtung (1 ) angeordneten Röntgenfilm (7 ), – mit einer in der Röntgeneinrichtung (1 ) angeordneten Kennzeichnungsvorrichtung (4 ) mit einem Belichtungsstrahl (10 ) zur Belichtung des Röntgenfilmes (7 ) mit zusätzlichen patientenspezifischen Informationsdaten, dadurch gekennzeichnet, – dass die Kennzeichnungsvorrichtung (4 ) als baulicher Bestandteil mit der Röntgeneinrichtung (1 ) integriert ist und dem jeweils in der Röntgeneinrichtung (1 ) angeordneten Röntgenfilm (7 ) als davon separates Bauteil für die Belichtung zwangsläufig zuordbar ist; – dass ein in der Röntgeneinrichtung (1 ) auf der dem Röntgenstrahl (9 ) abgewandten Seite des Röntgenfilms (7 ) Blendenelement (11 ) vorgesehen ist, wobei das Blendenelement (11 ), die Kennzeichnungsvorrichtung (4 ) und der Röntgenfilm (7 ) derart zueinander positionierbar sind, dass die Kennzeichnungsvorrichtung (4 ) einerseits im Untersuchungsfall durch das Blendenelement (11 ) gegenüber dem Röntgenstrahl (9 ) abdeckbar und andererseits im Kennzeichnungsfall im Sinne einer Belichtung des Röntgenfilmes (7 ) anordbar ist. - System nach Anspruch 1 oder 2 mit einem der Röntgeneinrichtung zugeordneten Objekttisch (
2 ;2.1 ), dadurch gekennzeichnet, dass der Objekttisch (2 ;2.1 ) zur Aufnahme des Röntgenfilms (7 ;7.1 ) als auch der Kennzeichnungsvorrichtung (4 ) vorgesehen ist. - System nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Röntgenfilm (
7 ;7.1 ) in einer Filmkassette (3 ;3.1 ;3.2 ) angeordnet ist. - System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Filmkassette (
3 ;3.1 ;3.2 ) ein Fenster (8 ) für den Belichtungsstrahl (10 ) der Kennzeichnungsvorrichtung (4 ) aufweist. - System nach zumindest einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass für das Blendenelement (
11 ) eine Bleiplatte vorgesehen ist. - System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungsvorrichtung (
4 ) und/oder der Röntgenfilm (7 ;7.1 ) und/oder das Blendenelement (11 ) in ihre jeweilige Positionierung – insbesondere relativ zu dem Objekttisch (2 ;2.1 ) – verfahrbar sind. - System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Röntgenfilm (
7 ;7.1 ) fest positioniert und die Kennzeichnungsvorrichtung (4 ) verfahrbar ist. - System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungsvorrichtung (
4 ) und der Röntgenfilm (7 ;7.1 ) verfahrbar sind. - System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungsvorrichtung (
4 ) und der Röntgenfilm (7 ;7.1 ) fest positioniert sind und das Blendenelement (11 ) verfahrbar ist. - System nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kennzeichnungsvorrichtung (
4 ) eine in der Röntgeneinrichtung (1 ) angeordnete Bedieneinheit (6 ), insbesondere eine berührungssensitive Eingabeeinheit, zugeordnet ist. - System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine für die Steuerung der Röntgeneinrichtung (
1 ) vorgesehene Bedieneinheit für die Bedienung der Kennzeichnungsvorrichtung (4 ) mitbenutzt ist. - Medizinische Anlage mit einem System zur Röntgenuntersuchung nach zumindest einem der Ansprüche 1-12.
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