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DE102004029892A1 - Anordnung zum Reinigen von Fassaden - Google Patents

Anordnung zum Reinigen von Fassaden Download PDF

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DE102004029892A1
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SCHMIDT INNOVATIVE TECHNIK GmbH
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SCHMIDT INNOVATIVE TECHNIK GMB
SCHMIDT INNOVATIVE TECHNIK GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Reinigen von Fassaden, insbesondere von großflächigen, repräsentativen Fassaden, mit einer Reinigungsbürste und einer Zuführung für ein Reinigungsmittel, bei der mindestens eine Reinigungsbürste, vorzugsweise eine Reinigungswalze, mittels eines an einem Ausleger angeordneten Zugelementes vertikal verfahrbar ist und durch ein Belastungselement stabil gegen die zu reinigende Fassade gedrückt wird. Reinigungsarbeiten können an Fassaden mit nahezu unbegrenzter Höhe bei einer hohen Produktivität und mit verhältnismäßig geringen Kosten durchgeführt werden. DOLLAR A Im besonderen kommen die Vorzüge bei Verwendung von hochreinem Wasser zum Tragen, da der Wegfall des sonst erforderlichen Abziehens oder Trocknens der Flächen nicht erforderlich ist und Kosten in beträchtlicher Höhe eingespart werden können. DOLLAR A Die Anordnung ist mobil, kostengünstig herstellbar, einfach handhabbar und erfordert einen geringen Wartungsaufwand. Sie beeinträchtigt weder die Optik großflächiger Fassaden, noch erfordert sie einen nicht annähernd so großen Lasteintrag in das Gebäude, wie er beim Einsatz von Fassadenbefahranlagen unumgänglich ist. Insofern ermöglicht sie zugleich eine Reduzierung der Baukosten.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Reinigen von Fassaden, insbesondere von großflächigen, repräsentativen Glas- und anderen Fassaden.
  • Großflächige repräsentative Fassaden werden in der Regel unter Einsatz von Fassadenbefahranlagen manuell gereinigt.
  • Derartige Befahranlagen sind mit einem hohen technischen Aufwand verbunden. Sie bewirken einen hohen Lasteintrag in das Gebäude, verlangen einen hohen Serviceaufwand und sind mit einer verhältnismäßig niedrigen Arbeitsleistung bei hohem Zeitaufwand verbunden und beeinträchtigen darüber hinaus nicht unwesentlich die Optik moderner Architektur. Reinigungsarbeiten unter Einsatz derartiger befahrbarer Anlagen sind daher außerordentlich kostenintensiv.
  • Zur Reinigung großer Flächen, insbesondere von Fassaden, vor allem von Glasflächen größerer Dimension, ist außerdem bekannt, die Reinigungsarbeiten mittels einer Teleskopstange durchzuführen, an deren Ende eine Reinigungsbürste angebracht ist. Durch die Teleskopstange sind Schläuche geführt, in denen entmineralisiertes Wasser in die Reinigungsbürste gepumpt wird (rationell reinigen 3/2004 Seite 10 ff.). Gegenüber der herkömmlichen, seit Jahren bekannten Methode, Fassaden und Glasflächen mit der Hand unter Einsatz von Leitern und Höhenarbeitsplätzen mit herkömmlichem Wasser zu reinigen, bedeutet diese Methode zweifellos einen technischen Fortschritt mit einer Reihe von Vorteilen. Das entmineralisierte Wasser besitzt einen starken Reinigungseffekt und es trocknet ohne Rückstände zu hinterlassen von der betreffenden Fläche ab. Arbeiten zum Abziehen oder Trocknen der so gereinigten Flächen sind nicht mehr erforderlich.
  • Bei mehrmaligem Reinigen mit entmineralisiertem Wasser ist langfristig auch damit zu rechnen, dass vorhandene Kalkablagerungen nach und nach gelöst werden.
  • Ungeachtet dieser Fortschritte werden aber auch die Grenzen des Einsatzes dieser technischen Lösung für die Durchführung von Reinigungsarbeiten sichtbar.
  • So verbindet sich mit dem Einsatz von Teleskopstangen aufgrund deren Eigenmasse und der Elastizität der Teleskopstange und sowie aus ergonomischen Gründen der Nachteil, dass die Teleskopstangen, nicht zuletzt auch um deren Seitenstabilität zu beherrschen, auf eine Länge von ca. 15 m begrenzt sind. Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere um Schäden im Halswirbelsäulenbereich der die Teleskopstange bedienenden Person zu vermeiden, ist diese technische Lösung nur für Arbeitshöhen bis zu ca. 15 m zulässig. Aus diesen Gründen sind Fassaden größerer Höhen nur unter kostenaufwendigem Einsatz bekannter befahrbarer Anlagen oder anderer Höhenzugangstechnik, wie Klettertechnik, zu reinigen.
  • Mit der Klettertechnik ist jedoch der Nachteil verbunden, dass Reinigungsarbeiten an großflächigen Fassaden nur mit einer sehr geringen Arbeitsproduktivität durchgeführt werden können und daher der Einsatz derartiger technischer Lösungen in der Regel auf Spezialfälle beschränkt bleibt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher eine Anordnung bereitzustellen, die das Reinigen großflächiger Fassaden mit geringem technischen Aufwand ermöglicht und die die Optik der Architektur nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Anordnung ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 bis 10.
  • Mit der erfindungsgemäßen Anordnung verbindet sich der besondere Vorzug, dass Reinigungsarbeiten an Fassaden mit nahezu unbegrenzter Höhe bei einer hohen Produktivität und mit verhältnismäßig geringen Kosten durchgeführt werden können. Die Anordnung ist für Fassaden unterschiedlicher Gestaltung und mit unterschiedlich ausgeführten Materialien einsetzbar.
  • Im besonderen kommen die Vorzüge der Anordnung bei Verwendung von hochreinem Wasser, insbesondere von vollentsalztem und entionisiertem Wasser als Reinigungsmittel zum Tragen, da der Wegfall des sonst erforderlichen Abziehens oder Trocknen der Flächen nicht mehr erforderlich ist und dadurch Kosten in beträchtlicher Höhe eingespart werden können.
  • Die Entwicklung zu einer immer kostengünstigeren Gewinnung von hochreinem Wasser wirkt sich dabei noch fördernd auf den Einsatz und die Breite der Anwendungsgebiete der erfindungsgemäßen Anordnung aus.
  • Im folgenden soll die Erfindung an Hand von Zeichnungen näher dargestellt werden. Es zeigen
  • 1 schematisch die Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Anordnung mit einer walzenförmigen Reinigungsbürste;
  • 2 die Draufsicht auf die Anordnung gemäß 1;
  • 3 schematisch die Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Anordnung mit zwei walzenförmigen Reinigungsbürsten;
  • 4 einen Teil der Seitenansicht der erfindungsgemäßen Anordnung gemäß 3.
  • Wie aus 1 ersichtlich ist, ist auf einem Gebäude der mobile Ausleger 9 auf zwei Stützen montiert, dessen Räder 11 mit an sich bekannten Mitteln feststellbar sind. Wie aus 2 ersichtlich ist, ist jeweils am Ende 7 der beiden Ausleger 9 als flexibles Zugelement das Seil 6 angebracht, das über die am Ausleger 9 angeordneten zwei Seilrollen 8 geführt wird und mit den Seilwinden 10 verbunden ist. In den jeweils eine Schlaufe bildenden beiden Seilen 6 lagern die beiden Rollen 5 der Reinigungswalze 2. Diese ist mit Hilfe der Seilwinde 10 in vertikaler Richtung beliebig verfahrbar. Durch diese Seilführung wird die Reinigungswalze 2 in eine rotierende Bewegung versetzt. Der Durchmesser der Rollen 5 ist kleiner gewählt als der Außendurchmesser der Reinigungswalze 2. Die Rollen 5 sind jeweils am Ende der Achse der Reinigungswalze 2 angeordnet. Durch das Belastungselement 15, das mittels des Rahmens 3 schwenkbar mit der Achse der Reinigungswalze 2 verbunden ist, wird diese stabil an die zu reinigende Fassade gedrückt. Durch die Auslegerabspannung 4 ist das Belastungselement 15 mit der Seilwinde 10.2 verbunden und kann mit dieser entsprechend der Arbeitshöhe der Reinigungswalze 2 positioniert werden.
  • Mit Hilfe des Druckschlauches 13 wird hochreines Wasser von der mobilen Wasseraufbereitungsanlage 12 zur Reinigungswalze 2 geführt. Das mit Hilfe des Auffangsegels 14 gesammelte verbrauchte Wasser wird über die Leitung 16 abgeführt. Unter hochreinem Wasser wird sowohl destilliertes, vollentsalztes und entionisiertes Wasser verstanden.
  • In einer anderen hier nicht dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung sind die Borsten der Reinigungsbürste 2 auf einer perforierten Membran angeordnet, durch die das Reinigungsmittel pulsierend zugeführt wird. Die oft stark verschmutzten und bei Reinigungsarbeiten nicht immer leicht zugänglichen Ecken und Kanten von Fenstern oder anderen Fassadenteilen können dadurch problemlos gereinigt werden. Um den Verbrauch an Reinigungsmittel zu reduzieren sieht eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform vor, das Reinigungsmittel durch hohl gestaltete Borsten zuzuführen.
  • 3 und 4 zeigen eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung bei der die zwei walzenförmigen Reinigungsbürsten 2 und 2.1 hier mittels eines Rahmens starr miteinander verbunden sind. Als Belastungselement 15.1 wirken bei dieser Ausführungsform die Rollen 5.1 und 5.2, die jeweils mittels starrer Verbindungselemente schwenkbar mit den Achsen der Reinigungsbürsten 2 und 2.1 verbunden sind. Durch die im vorliegenden Beispiel gewählte Führung des Seiles 6 erhalten die Reinigungswalzen 2 und 2.1 eine gegenläufige Drehrichtung. Die Reinigungswalze 2 eine linksdrehende und die darunter angeordnete Reinigungswalze 2.1 eine rechtsdrehende Bewegung.
  • Da es sich bei der erfindungsgemäßen Anordnung um eine mobile Anordnung handelt, wird weder die Optik großflächiger Fassaden wie sie oft bei repräsentativen Bauten anzutreffen beeinträchtigt, noch ist bei dieser Anordnung ein nicht annähernd so großer Lasteintrag in das Gebäude erforderlich, wie er beim Einsatz von Fassadenbefahranlagen unumgänglich ist. Insofern ermöglicht die Anordnung zugleich eine Reduzierung der Baukosten.
  • Die Anordnung ist zudem kostengünstig herstellbar, einfach handhabbar und erfordert einen geringen Wartungsaufwand.
  • 1
    Fassade
    2
    Reinigungsbürste
    2.1
    Reinigungsbürste
    3
    Rahmen
    4
    Auslegerabspannung
    5
    Seilrolle
    5.1
    Seilrolle
    5.2
    Seilrolle
    6
    Seil
    6.1
    Seil
    7
    Seilanschlag
    8
    Seilrolle
    9
    Ausleger
    10
    Seilwinde
    10.1
    Seilwinde
    10.2
    Seilwinde
    11
    Räder
    12
    Wasseraufbereitungsanlage
    13
    Druckschlauch
    14
    Auffangsegel
    15
    Ballast
    15.1
    Ballast
    16
    Abwasserschlauch

Claims (10)

  1. Anordnung zum Reinigen von Fassaden (1) mit einer Reinigungsbürste (2) und einer Zuführung (13) für ein Reinigungsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Reinigungsbürste (2; 2.1) mittels eines starren oder flexiblen Zugelementes an einem Ausleger (9) angeordnet und vertikal verfahrbar ist und mittels eines Belastungselementes (15; 15.1) gegen die zu reinigende Fassade (1) gedrückt ist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das flexible Zugelement ein Seil (6; 6.1) und das starre Zugelement eine Zahnstange oder dergleichen ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsbürste (2; 2.1) walzen- oder tellerförmig angeordnete Borsten besitzt.
  4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Borsten auf einer perforierten Membran angeordnet und/oder hohl ausgeführt sind und die Zuführung des Reinigungsmittels vorzugsweise pulsierend erfolgt.
  5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Seil (6) am Ende (7) des Auslegers (9) angebracht ist und über seitlich an der Reinigungsbürste (2) jeweils angeordnete Seilrollen (5) geführt und über eine Seilrolle (8) mit einer Seilwinde (10) verbunden und auf dieser aufrollbar ist.
  6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mittels eines an beiden Enden der Achse der Reinigungsbürste (2; 2.1) schwenkbar angeordneten starren Verbindungselementes, vorzugsweise eines Rahmens (3), ein Ballast (15) angeordnet ist, der mittels einer Auslegerabspannung (4) mit der Seilwinde (10.2) verbunden ist.
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwei walzenförmige Reinigungsbürsten (2; 2,1) mittels eines Trägers oder eines Rahmens starr miteinander verbunden sind, das Belastungselement (15.1) jeweils mittels starrer Verbindungselemente schwenkbar an der Reinigungsbürste (2; 2,1) angeordnete Rollen (5.1; 5.2) sind, das Seil (6) am Seilanschlag (7) der Reinigungsbürste (2) angebracht ist und geführt über die am Ausleger (9) befestigte Rolle (8), die Rollen (5.1), die an der Reinigungsbürste (2) seitlich angebrachten Rollen (5) und danach S-förmig über die seitlich an der Reinigungsbürste (2.1) angeordnete Rolle (5) sowie die Rolle (5.2) mit der Seilwinde (10) verbunden ist und am Seilanschlag (7.1) der Reinigungsbürste (2.1) ein mit der Seilwinde (10.1) verbundenes Seil (6.1) angeordnet ist.
  8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (9) montier- und demontierbar ausgeführt und/oder auf dem Gebäude verfahrbar ist.
  9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Reinigungsbürste (2; 2.1) ein Mittel zur Aufnahme des verbrauchten Reinigungsmittels, vorzugsweise ein Auffangsegel (14), angeordnet ist.
  10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungsmittel hochreines Wasser, vorzugsweise vollentsalztes oder entionisiertes Wasser ist.
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