DE102004029813A1 - Einrichtung zur Befestigung von Handschuhen an einer Produktionseinrichtung - Google Patents
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Abstract
Eine Einrichtung (25; 50; 65; 80; 95; 100) zur Befestigung von Handschuhen (18; 58; 88; 104) an einer Produktionseinrichtung (10) weist zwei miteinander axial verspannbare Befestigungselemente (28, 29; 51, 52; 72, 73; 82, 83; 108, 109) auf. Durch die Anordnung und Ausbildung der Befestigungselemente (28, 29; 51, 52; 72, 73; 82, 83; 108, 109) wird eine sichere, dichtende Befestigung der Handschuhe an der Produktioneinrichtung (10) gewährleistet.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Befestigung von Handschuhen an einer Produktionseinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Derartige bekannte Einrichtungen werden beispielsweise in der pharmazeutischen Industrie an sogenannten Isolatoren eingesetzt, die ein gegen die Umgebung steril gehaltenes Gehäuse aufweisen, in dem beispielsweise Pharmazeutika in Behälter abgefüllt werden. Um innerhalb des (inneren) Sterilbereichs Manipulationen an den Einrichtungen des Isolators vorzunehmen, haben derartige Isolatoren Handschuhe, mittels derer eine Bedienperson von außen Zugriff zu den Produktionseinrichtungen hat. Bei den bekannten Einrichtungen zur Befestigung von Handschuhen werden diese üblicherweise über einen stutzenförmigen Einsatz übergestülpt und mittels elastischer O-Ringe, welche über den Außendurchmesser auf den Handschuh einwirken, abgedichtet. Hierzu weisen die Einsätze Ringnuten auf, in deren Bereich die O-Ringe angeordnet sind.
- Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass die bekannten Abdichteinrichtungen nicht alle Anforderungen auf Dauer erfüllen. So sind die Einspannstellen der Handschuhe an dem Einsatz bei einem Vakuumtest beispielsweise hohen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt, welche zu kleinen Undichtigkeiten führen können. Weiterhin liegt die Abdichtung innerhalb des steril gehaltenen Bereichs, was aus konstruktiver Hinsicht problematisch ist. Auch lässt sich eine gleichmäßige Einspannung über den gesamten Umfang des Handschuhs mittels der bekannten Einrichtungen nur relativ schwer erzielen.
- Vorteile der Erfindung
- Die erfindungsgemäße Einrichtung zur Befestigung von Handschuhen an einer Produktionseinrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass eine wesentlich zuverlässigere Abdichtung zwischen den Handschuhen und der Produktionseinrichtung bei Dichtigkeitsprüfungen oder über einen längeren Einsatz erzielt werden kann. Dies wird erfindungsgemäß im Wesentlichen durch zwei gegeneinander verspannbare Befestigungselemente erreicht, welche einen Aufnahmebereich für einen Endbereich des Handschuhs ausbilden, welcher zwischen den Befestigungselementen und der Öffnung der Isolatorscheibe eingespannt ist. Durch diese konstruktive Ausbildung lässt sich insbesondere eine definierte gleichmäßige Vorspannung und somit eine hohe Dichtigkeit an der Einspannstelle der Handschuhe erzielen.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Einrichtung zur Befestigung von Handschuhen an einer Produktionseinrichtung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Zeichnung
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine vereinfachte Seitenansicht einer Verpackungsmaschine zum Abfüllen und Verschließen von Behältnissen, -
2 einen Schnitt in der Ebene II-II der1 und3 bis7 verschiedene Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Befestigung von Handschuhen gemäß der Einzelheit X der2 . - Beschreibung der Ausführungsbeispiele
- Die in den
1 und2 dargestellte Verpackungsmaschine10 dient in der pharmazeutischen Industrie zum Abfüllen und Verschließen von Behältnissen wie Ampullen, Vials oder ähnlichem. Die Verpackungsmaschine10 ist in sogenannter Isolatortechnik aufgebaut, d. h., dass im Innenraum11 der Verpackungsmaschine10 sterile Bedingungen gegenüber dem unsterilen Außenbereich14 herrschen. Dazu weist die Verpackungsmaschine10 ein Maschinengestell12 auf, in dem die wesentlichen Antriebskomponenten angeordnet sind. Die Oberseite des Maschinengestells12 ist von wenigstens einer Maschinenplatte13 abgeschlossen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel werden zwei Maschinenplatten13a ,13b , die auf unterschiedlichem Niveau angeordnet sind (2 ), verwendet. Im Bereich oberhalb der einen Maschinenplatte13a befinden sich beispielsweise Abfüll- und Verschließeinrichtungen für die Behältnisse, während sich im Bereich oberhalb der Maschinenplatte13b beispielsweise eine Transporteinrichtung für die Behältnisse befindet. - Der Innenraum
11 ist begrenzt von den Maschinenplatten13a ,13b einerseits und einem diese dichtend umgebenden Isolatorgehäuse15 . Das haubenartige Isolatorgehäuse15 weist Seitenwände16 auf, in denen Sichtscheiben17 eingesetzt sind. Ferner sind im Bereich der Sichtscheiben17 Gummihandschuhe18 befestigt, um von Hand Manipulationen im Innenraum11 vornehmen zu können. An den Stirnseiten19 ,20 des Isolatorgehäuses15 sind ferner nicht dargestellte Schleusen ausgebildet, um die Behältnisse in den Innenraum11 ein- bzw. auszuschleusen. - Um zu verhindern, dass unsterile Luft durch die obengenannten Schleusen in den Innenraum
11 eintritt sowie eine gezielte Luftführung mit möglichst laminarer Luftströmung innerhalb des Innenraumes11 auszubilden, dient eine Gebläse- bzw. Umluftanlage, die in einem kastenförmigen Bereich23 im oberen Teil des Isolatorgehäuses15 angeordnet ist. In diesem Bereich23 befindet sich z. B. ein Umluftgebläse sowie Sterilluftfilter, die die aus dem Innenraum11 angesaugte Luft reinigen und in Bezug auf ihre Strömungsrichtung und Strömungsgeschwindigkeit wieder gezielt in den Innenraum11 führen. - Die Befestigung der Gummihandschuhe
18 im Bereich der Sichtscheiben17 erfolgt gemäß der3 bei einem ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel mittels einer Einrichtung25 . Die Einrichtung25 , welche im Bereich einer vorzugsweise ovalen oder rund geformten Öffnung26 der Sichtscheibe17 angeordnet ist, weist zwei axial miteinander verspannbare, ringförmige Befestigungselemente28 ,29 auf. Die axiale Verspannung der beiden Befestigungselemente28 ,29 erfolgt dabei vorzugsweise mittels Schrauben30 , welche in gleichmäßigen Winkelabständen an den Befestigungselementen28 ,29 angeordnet sind. - Das dem Außenbereich
14 zugewandte Befestigungselement28 weist an seinem Außendurchmesser eine Stufe31 auf, deren Durchmesser bzw. Form der Kontur der Öffnung26 angepasst ist, sodass zwischen der Stufe31 und der Öffnung26 kein Spalt ausgebildet wird. Ferner weist das Befestigungselement28 eine als axialer Anschlag wirkende Fläche32 auf, welche sich an die Stufe31 anschließt. Die Fläche32 des Befestigungselements28 überdeckt einen Teil der Außenseite33 der Sichtscheibe17 . - Das dem Innenraum
11 zugewandte Befestigungselement29 weist im Bereich der Öffnung26 einen im Außendurchmesser reduzierten Abschnitt34 auf, an den sich eine umlaufende erste Stufe35 in Richtung zum Innenraum11 hin anschließt. An die erste Stufe35 schließt sich außerhalb der Sichtscheibe17 auf der dem Innenraum11 zugewandten Seite eine umlaufende zweite Stufe36 an. Die Breite des Abschnitts34 und die Höhe der ersten Stufe35 ist so bemessen, dass vom Bereich34 und der ersten Stufe35 im Bereich der Öffnung26 ein Aufnahmebereich37 ausgebildet wird. Ferner ist zwischen der Kante38 der Öffnung26 und der Kante39 des Befestigungselements29 ein Spalt41 ausgebildet. Im Aufnahmebereich37 ist eine ringförmig umlaufende Wulst42 des Gummihandschuhs18 angeordnet, welche den einen (offenen) Endabschnitt des Gummihandschuhs18 darstellt. Der sich an die Wulst42 anschließende Bereich43 des Gummihandschuhs18 schmiegt sich um einen Dichtring 44 herum, welcher sich im Bereich zwischen der Innenseite46 der Sichtscheibe17 und der zweiten Stufe36 des Befestigungselements29 befindet. Die Abdichtung des Gummihandschuhs18 zum Isolatorgehäuse15 bzw. zur Sichtscheibe17 hin erfolgt dadurch, dass die Wulst42 im Aufnahmebereich37 aufgenommen ist und dort in Folge des Spalts41 auch bei einer Zugbelastung sicher gehalten ist. Ferner findet eine Abdichtung zwischen dem Bereich43 des Handschuhs zur Innenseite46 der Sichtscheibe17 einerseits und zum Dichtring44 andererseits statt. Die Einrichtung25 ihrerseits ist über das erste Befestigungselement28 mit seiner Stufe31 zur Öffnung26 der Sichtscheibe17 hin zentriert und über die Fläche32 zur Außenseite33 der Sichtscheibe17 hin abgedichtet. - Bei dem in der
4 dargestellten, abgewandelten Ausführungsbeispiel besteht die Einrichtung50 aus den beiden Befestigungselementen51 und52 . Das dem Außenbereich14 zugewandte erste Befestigungselement51 liegt mit seiner einen Stirnfläche53 plan auf der Außenseite33 der Sichtscheibe17 auf. Das zweite Befestigungselement52 , welches sich über die gesamte Dicke der Sichtscheibe17 bis hinein in den Innenraum11 erstreckt, weist einen bis in den Innenraum11 ragenden Abschnitt54 auf, dessen Außendurchmesser geringer ist als der Innendurchmesser bzw. die Weite der Öffnung26 der Sichtscheibe17 . Somit ist zwischen dem Befestigungselement52 und der Öffnung26 ein Spalt55 ausgebildet, welcher als Aufnahmebereich für den Endbereich56 des Gummihandschuhs58 dient. Im Gegensatz zum Gummihandschuh18 weist der Gummihandschuh58 jedoch keine Wulst auf. - An den Abschnitt
54 des Befestigungselements52 schließt sich eine radial umlaufende Nase59 an, zwischen der und dem Gummihandschuh58 ein Dichtring60 angeordnet ist. Die Abdichtung des Gummihandschuhs58 erfolgt bei der Einrichtung50 dadurch, dass in Folge der Verspannung der beider Befestigungselemente51 ,52 der Gummihandschuh58 zwischen der Innenseite46 der Sichtscheibe17 und dem Dichtring60 dichtend eingespannt ist. - Die Einrichtung
65 gemäß der5 unterscheidet sich von der Einrichtung50 gemäß der4 dadurch, dass die Sichtscheibe67 im Bereich der Öffnung68 eine zusätzliche, im Durchmesser vergrößerte Bereich69 aufweist. Im Bereich69 ist ein Dichtring70 angeordnet, der von einer umlaufenden Nase71 des Befestigungselements73 im Bereich69 , welche als Aufnahmebereich für den Gummihandschuh58 dient, gehalten ist. Bei der Einrichtung65 erfolgt die Abdichtung des Gummihandschuhs58 ebenfalls durch Verspannen der beiden Befestigungselemente72 ,73 , sodass der Gummihandschuh58 mit seinem Endbereich74 zwischen dem Dichtring70 und der einen Seitenwand65 des Bereichs69 dichtend eingespannt ist. - Die Einrichtung
80 gemäß der6 entspricht im Wesentlichen der Einrichtung50 gemäß der4 . Jedoch weist das dem Innenraum11 zugewandte Befestigungselement83 im Bereich des Innenraums11 einen radial umlaufenden Steg84 auf, dessen der Innenseite46 der Sichtscheibe17 zugewandte Seite zur Innenseite46 hin beabstandet ist, sodass ein Spalt85 ausgebildet ist. Zwischen dem Steg84 und dem dem Grund der Öffnung26 der Sichtscheibe17 angepassten Abschnitt86 des Befestigungselements83 ist ein ringförmig umlaufender Aufnahmebereich für eine Wulst87 des Handschuhs88 ausgebildet. Ferner ist oberhalb des Stegs84 noch ein Dichtring89 angeordnet, der sich gegen eine Stirnseite91 des Befestigungselements83 abstützt. Die Abdichtung bei der Einrichtung80 erfolgt durch Verspannen der beiden Befestigungselemente82 und83 , wobei der Gummihandschuh88 zwischen dem Dichtring89 und der Innenseite46 der Sichtscheibe17 und zusätzlich über den Wulst87 zur Sichtscheibe17 hin eingespannt wird. - Bei dem in der
7 dargestellten Ausführungsbeispiel mit der Einrichtung95 ist im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel gemäß der6 kein zusätzlicher Dichtring vorhanden, sodass der Gummihandschuh88 am Wulst87 zwischen dem Steg96 und der Innenseite46 der Sichtscheibe17 eingespannt ist. - Das in der
8 dargestellte Ausführungsbeispiel mit der Einrichtung100 entspricht in etwa dem ersten Ausführungsbeispiel entsprechend der3 , wobei die Sichtscheibe101 im Bereich der Öffnung102 einen zusätzlichen Bereich103 mit vergrößertem Radius bzw. Umfang aufweist. Hier wird der Gummihandschuh104 mit seiner Wulst105 mittels einer Dichtung106 zusätzlich gehalten, welche im Bereich103 der Sichtscheibe101 und einer radial umlaufenden Stirnwand107 am Befestigungselement109 angeordnet ist. - Zusätzlich ist eine umlaufende Dichtung
110 vorgesehen, welche in einer Ringnut111 des Befestigungselements112 angeordnet ist. Die Dichtung110 dient der zusätzlichen Abdichtung des Befestigungselements112 zur Außenseite der Sichtscheibe101 hin, und kann selbstverständlich auch bei den in den3 bis7 zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen verwendet werden.
Claims (9)
- Einrichtung (
25 ;50 ;65 ;80 ;95 ;100 ) zur Befestigung von Handschuhen (18 ;58 ;88 ;104 ) an einer Produktionseinrichtung (10 ), wobei die Produktionseinrichtung (10 ) eine Trennwand (17 ;67 ;101 ) aufweist, die einen vorzugsweise steril gehaltenen Produktionsraum (11 ) von einem unsterilen Außenbereich (14 ) trennt, und mit einer in der Trennwand (17 ;67 ;101 ) ausgebildeten Öffnung (26 ;68 ;102 ), in der der Handschuh (18 ;58 ;88 ;104 ) mit seinem einen offenen Endbereich (56 ;74 ) auf der dem Produktionsraum (11 ) zugewandten Seite befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Öffnung (26 ;68 ;102 ) zwei gegeneinander verspannbare, ringförmige Befestigungselemente (28 ,29 ;51 ,52 ;72 ,73 ;82 ,83 ;108 ,112 ) verbindbar sind, dass zwischen zumindest einem der Befestigungselemente (28 ,29 ;51 ,52 ;72 ,73 ;82 ,83 ;108 ,112 ) und der Trennwand (17 ;67 ;101 ) ein radial umlaufender Aufnahmebereich (37 ) für den Endbereich (56 ;74 ) des Handschuhs (18 ;58 ;88 ;104 ) ausgebildet ist und dass das Verspannen der beiden Befestigungselemente (28 ,29 ;51 ,52 ;72 ,73 ;82 ,83 ;108 ,112 ) eine Verengung des Aufnahmebereichs (37 ) bewirkt, derart, dass der Endbereich (56 ;74 ) des Handschuhs (18 ;58 ;88 ;104 ) dichtend zwischen der Öffnung (26 ;68 ;102 ) der Trennwand (17 ;67 ;101 ) und zumindest einem der Befestigungselemente (28 ,29 ;51 ,52 ;72 ,73 ;82 ,83 ;108 ,112 ) spannbar ist. - Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Befestigungselemente (
28 ,29 ) radial zueinander fixiert angeordnet sind und dass in einem der Befestigungselemente (28 ,29 ) eine radial umlaufende Führungsfläche (31 ) ausgebildet ist, die mit der Öffnung (26 ) der Trennwand (17 ) derart zusammenwirkt, dass eine radiale Zentrierung der beiden Befestigungselemente (28 ,29 ) zur Öffnung (26 ) hin bewirkbar ist. - Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das dem Außenbereich (
14 ) zugewandte Befestigungselement (28 ;51 ;72 ;82 ;112 ) eine mit der dem Außenbereich (14 ) zugewandten Seite der Trennwand (17 ;67 ;101 ) zusammenwirkende Anschlagfläche (32 ) aufweist, dass das dem Produktionsbereich (11 ) zugewandte Befestigungselement (29 ;52 ;73 ;83 ;109 ) wenigstens einen radial umlaufenden Bereich (36 ;59 ;71 ;84 ;96 ;107 ) aufweist, dessen Außendurchmesser größer ist als der Innendurchmesser der Öffnung (26 ;68 ;102 ), dass die beiden Befestigungselemente (28 ,29 ;51 ,52 ;72 ,73 ;82 ,83 ;108 ,112 ) axial hintereinander in Bezug auf die Trennwand (17 ;67 ;101 ) angeordnet sind und dass wenigstens ein Befestigungsmittel (30 ) vorgesehen ist, welches die beiden Befestigungselemente (28 ,29 ;51 ,52 ;72 ,73 ;82 ,83 ;108 ,112 ) axial miteinander verspannt. - Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der radial umlaufende Aufnahmebereich (
37 ) an dem dem Produktionsraum (11 ) zugewandten Befestigungselement (29 ;52 ;73 ;83 ;112 ) ausgebildet ist. - Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (
37 ) in der Ebene der Öffnung (26 ) der Trennwand (17 ;101 ) durch einen im Durchmesser reduzierten Abschnitt (34 ) am Befestigungselement (29 ;109 ) gebildet ist, an welchen sich in Richtung des Produktionsraumes (11 ) eine als Anschlag dienende Stufe (35 ) anschließt und dass im Bereich des Abschnittes (34 ) eine radial umlaufende Abschlusswulst (42 ;105 ) des Handschuhs (18 ;104 ) einlegbar ist. - Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich außerhalb der Ebene der Trennwand (
17 ) auf der dem Produktionsraum (11 ) zugewandten Seite durch einen ringförmig umlaufenden Bereich an dem dem Produktionsraum (11 ) zugewandten Befestigungselement (83 ) gebildet ist, dass der Bereich in Deckung mit der zugewandten Innenseite (46 ) der Trennwand (17 ) verläuft und dass in den Bereich eine radial umlaufende Abschlusswulst (87 ) des Handschuhs (88 ) einlegbar ist. - Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (
52 ;73 ) im Bereich der Trennwand (17 ;67 ) eine geringere Weite aufweist als die Öffnung (26 ;68 ) der Trennwand (17 ;67 ), sodass der Aufnahmebereich gebildet ist von dem Zwischenraum zwischen der Trennwand (17 ;67 ) und dem Befestigungselement (52 ;73 ) in der Ebene der Trennwand (17 ;67 ). - Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem dem Produktionsraum (
11 ) zugewandten Befestigungselement (29 ;52 ;73 ;83 ;109 ) und der Trennwand (17 ;67 ;101 ) ein zusätzlicher Dichtring (44 ;60 ;70 ;89 ;106 ) einspannbar ist, zwischen dem und der Trennwand (17 ;67 ;101 ) ein Abschnitt des Endbereichs des Handschuhs (18 ;58 ;88 ;104 ) fixiert ist. - Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Trennwand (
101 ) und dem dem Außenbereich (14 ) zugewandten Befestigungselement (112 ) eine umlaufende Dichtung (110 ) angeordnet ist.
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8363 | Opposition against the patent | ||
| 8331 | Complete revocation |