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DE102004029666A1 - Absperrvorrichtung für eine Tür oder ein Fenster - Google Patents

Absperrvorrichtung für eine Tür oder ein Fenster Download PDF

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DE102004029666A1
DE102004029666A1 DE200410029666 DE102004029666A DE102004029666A1 DE 102004029666 A1 DE102004029666 A1 DE 102004029666A1 DE 200410029666 DE200410029666 DE 200410029666 DE 102004029666 A DE102004029666 A DE 102004029666A DE 102004029666 A1 DE102004029666 A1 DE 102004029666A1
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alarm
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Bernd Foertig
Willi Dech
Dieter Herschel
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Fortig Bernd
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Fortig Bernd
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Abstract

Eine Absperrvorrichtung für eine Tür oder ein Fenster besitzt ein erstes Grundteil, das an einem Tür- oder Fensterflügel anbringbar ist, ein zweites Grundteil, das an einem Tür- oder Fensterrahmen anbringbar ist, und ein flexibles Verbindungsteil, das sich zwischen dem ersten und dem zweiten Grundteil erstreckt und das von zumindest einem der Grundteile lösbar ist. Dabei ist vorgesehen, dass dem Verbindungsteil ein Sensorelement zugeordnet ist, mittels dessen das Durchtrennen des Verbindungsteils erfassbar ist, und dass eine Alarmvorrichtung vorgesehen ist, mittels der bei durchtrenntem Verbindungsteil ein akustisches und/oder optisches Alarmsignal auslösbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Absperrvorrichtung für eine Tür oder ein Fenster, mit einem ersten Grundteil, das an einem Tür- oder Fensterflügel anbringbar ist, einem zweiten Grundteil, das an einem Tür- oder Fensterrahmen anbringbar ist, und einem flexiblen Verbindungsteil, das sich zwischen dem ersten und dem zweiten Grundteil erstreckt und das von zumindest einem der Grundteile lösbar ist.
  • Um Türen oder Fenster einer Wohnung oder eines Hauses gegen einen Einbruch zu sichern, sind seit langer Zeit verschiedene Sicherungssysteme bekannt. Im Folgenden soll beispielhaft von der Absperrung und Sicherung einer üblichen Wohnungseingangstür ausgegangen werden, jedoch sind auch Haus türen, Terrassen-, Balkon- und Kellertüren sowie Fenster in gleichartiger Weise betroffen und erfindungsgemäß ausdrücklich mit umfasst.
  • Um eine geschlossene Tür zu sichern, lassen sich spezielle Schlösser und Verriegelungsbolzen verwenden, womit jedoch der Nachteil verbunden ist, dass die Tür sich im gesicherten Zustand gar nicht öffnen lässt. Um auch bei einer um ein geringes Maß geöffneten Tür eine Sicherung zu haben, sind sogenannte Türketten bekannt, von denen anmeldungsgemäß ausgegangen wird.
  • Eine Türkette umfasst üblicherweise ein erstes Grundteil in Form eines metallischen Beschlages, der mit dem schwenkbaren Türflügel nahe dessen freier Seitenkante, d.h. auf der dem Schwenklager abgewandten Seite, fest verbunden ist. Ein zweites Grundteil in Form eines metallischen Beschlages ist nahe dem ersten Grundteil mit dem Türrahmen fest verbunden. Am ersten Grundteil oder am zweiten Grundteil ist eine Kette fest montiert, die mit einem an ihrem freien Ende ausgebildeten Kopf in eine Aufnahme des entsprechend anderen Grundteils eingehängt werden kann. Auch bei eingehängter Kette lässt sich die Tür um ein geringes Maß öffnen, ohne dass eine außen vor der Tür stehende Person durch die Tür hindurchtreten kann.
  • Eine Türkette genannten Aufbaus bietet jedoch einen nur relativ geringen, rein mechanischen Schutz. Ein Einbrecher kann die Türkette überwinden, indem er entweder die Kette durchtrennt oder die Befestigung eines der Grundteile am Türflügel oder am Türrahmen mit Gewalt herausreißt.
  • Die Erfahrung hat gezeigt, dass Einbrüche in vielen Fällen von Kleinkriminellen verübt werden, die keine spezielle Einbruchswerkzeuge oder Ausrüstung haben. Derartige Einbrü che lassen sich mit elektrischen Alarmanlagen verhindern, die jedoch sehr teuer und aufwendig sind und sich deshalb nur zum Schutz von sehr wertvollen Wohnungseinrichtungen empfehlen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Absperrvorrichtung für eine Tür oder ein Fenster der genannten Art zu schaffen, die in konstruktiv einfacher Weise einen wirkungsvollen Schutz gegen Einbrüche bietet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Absperrvorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dabei ist vorgesehen, dass dem Verbindungsteil ein Sensorelement zugeordnet ist, mittels dessen das Durchtrennen des Verbindungsteils erfassbar ist und dass eine Alarmvorrichtung vorgesehen ist, mittels der bei durchtrenntem Verbindungsteil ein akustisches und/oder optisches Alarmsignal auslösbar ist.
  • Erfindungsgemäß wird von der Grundüberlegung ausgegangen, dass insbesondere Kleinkriminelle einen Einbruchsversuch abbrechen und zu fliehen versuchen, wenn während des Einbruchsversuchs ein akustisches oder optisches Alarmsignal ausgelöst wird und dadurch die Umgebung auf den Einbruchsversuch aufmerksam wird. Wenn der Einbrecher mit einer Zange, einer Säge oder einem Bolzenschneider versuchen sollte, das Verbindungsteil durchzutrennen, wird dies von dem Sensorelement erfasst, wodurch mittels der Alarmvorrichtung das Alarmsignal ausgelöst wird. Somit ist in die Absperrvorrichtung neben der bekannten mechanischen Sicherung auch noch eine Alarmauslösung integriert.
  • Bei dem Verbindungsteil kann es sich um ein flexibles Rohr und insbesondere einen Metallschlauch halten, in dem ein Sicherungsseil und das Sensorelement verlaufen. Das in dem Rohr bzw. Metallschlauch verlaufende Sicherungsseil sorgt für die mechanische Sicherung, während das Sensorelement, bei dem es sich um einen innerhalb des Rohres verlaufenden Alarmdraht handeln kann, das Durchtrennen des Verbindungsteils überwacht. Der Alarmdraht ist vorzugsweise stromdurchflossen, wobei das Alarmsignal bei Durchtrennen des Alarmdrahts entweder durch Unterbrechung eines Stromkreises oder durch Änderung des Widerstandes festgestellt wird.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass dem ersten Grundteil, das an dem Tür- oder Fensterflügel angebracht ist, ein erster Wegsensor zugeordnet ist, mittels dessen eine Bewegung des ersten Grundteils relativ zu dem Tür- oder Fensterflügel erfassbar ist, wobei mittels des ersten Wegsensors ein akustisches und/oder optisches Alarmsignal auslösbar ist. Auf diese Weise lässt sich feststellen, ob ein Einbrecher versucht, dass erste Grundteil von dem Tür- oder Fensterflügel abzubauen oder abzureißen. Sobald das erste Grundteil von dem Tür- oder Fensterflügel abgehoben wird oder sich löst, wird das Alarmsignal ausgelöst. Vorzugsweise wirkt das dem Verbindungsteil zugeordnete Sensorelement, insbesondere der Alarmdraht, auf die gleiche Alarmvorrichtung wie der erste Wegsensor. Die Alarmvorrichtung umfasst insbesondere eine elektronische Schaltung, die von einer Spannungsquelle, insbesondere einer Batterie, mit Strom versorgt wird und auf eine Schallquelle einen Impuls zur Erzeugung eines sehr lauten, durchdringenden Signaltons abgeben kann. Darüber hinaus kann die elektronische Schaltung ein Signal an eine Leuchte, insbesondere eine Leuchtdiode abgeben, deren Aufleuchten ein optisches Alarmsignal darstellt.
  • In Weiterbildung der Erfindung kann dem zweiten Grundteil, das an dem Tür- oder Fensterrahmen angebracht ist, ein zweiter Wegsensor zugeordnet sein, mittels dessen eine Be wegung des zweiten Grundteils relativ zu dem Tür- oder Fensterrahmen erfasst werden kann. Wenn mittels des zweiten Wegsensors eine entsprechende Relativbewegung festgestellt wird, wird ein akustisches und/oder optisches Alarmsignal ausgelöst. Die Wirkungsweise des zweiten Wegsensors entspricht weitestgehend der oben genannten Wirkungsweise des ersten Wegsensors, so dass auf diese Weise sicher festgestellt werden kann, ob ein Einbrecher das zweite Grundteil von dem Tür- oder Fensterrahmen abbaut oder abreißt.
  • In der Praxis ist es bekannt, dass ein Wohnungsinhaber, der einen Besucher an einer geöffneten, jedoch durch eine Türkette gesicherten Eingangstür empfängt, sich manchmal durch den Besucher bedroht fühlt und die Eingangstür nicht schließen kann, da der außenstehende Besucher beispielsweise einen Fuß zwischen die Wohnungstür und den Türrahmen gestellt hat. Um in dieser Situation auf sich aufmerksam zu machen, ist die erfindungsgemäße Absperrvorrichtung in Weiterbildung der Erfindung vorzugsweise an dem ersten Grundteil mit einer Alarmtaste versehen, mittels der ein akustisches und/oder optisches Alarmsignal ausgelöst werden kann. Wenn der Wohnungsinhaber die Alarmtaste drückt, wirkt diese vorzugsweise ebenfalls auf die vorgenannte Alarmvorrichtung ein, die dadurch das Alarmsignal auslöst. Die Alarmtaste kann auch als Notfall-Signal verwendet werden, wenn die Wohnung beispielsweise von einer Person benutzt wird, die Hilfe benötigt.
  • In beispielhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das erste Grundteil gehäuseartig ausgebildet ist und dass die Alarmvorrichtung in oder an dem ersten Grundteil angeordnet ist. Die Alarmvorrichtung ist somit sicher in dem gehäuseartigen ersten Grundteil aufgenommen und durch dieses vor äußeren Manipulationen geschützt.
  • Vorzugsweise wirken alle Sensorelemente und Wegsensoren sowie die Alarmtaste auf die gleiche Alarmvorrichtung ein, wobei dann der zweite Wegsensor des zweiten Grundteils über das Verbindungsteil mit der Alarmvorrichtung des ersten Grundteils verbunden sein sollte.
  • Neben dem akustischen und/oder optischen Alarmsignal kann die Absperrvorrichtung auch ein Alarm-Funksignal auslösen, das mittelbar oder unmittelbar von einer externen Sicherheitseinrichtung, beispielsweise der Polizei oder einem Sicherheitsdienst, empfangen wird. Alternativ oder zusätzlich dazu ist es möglich, das die Alarmvorrichtung eine Meldung an eine vorgespeicherte Telefonnummer und insbesondere an ein Mobiltelefon schickt, so dass der Besitzer des Telefons darüber informiert ist, dass gerade jemand versucht, in die Wohnung einzudringen.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Eingriff zwischen dem Verbindungsteil und dem ersten oder zweiten Grundteil von einer Person, die außerhalb der Wohnung vor der Tür steht, mittels eines Schlüssels gelöst werden kann. Auf diese Weise kann die Absperrvorrichtung auch als Sicherung wirken, wenn sich keine Person in der Wohnung befindet.
  • Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Absperrvorrichtung,
  • 2 eine schematische Schnittdarstellung des ersten Grundteils,
  • 3 einen schematischen Schnitt durch das Verbindungsteil und
  • 4 einen schematischen Schnitt durch das zweite Grundteil.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Absperrvorrichtung 10 für eine Tür oder ein Fenster, die ein erstes Grundteil 11 aufweist, das an einem Tür- oder Fensterflügel fest montiert wird, sowie ein zweites Grundteil 12 besitzt, das an einem Tür- oder Fensterrahmen fest angebracht wird. Das erste Grundteil 11 steht über ein flexibles schlauchartiges Verbindungsteil 13 mit dem zweiten Grundteil 12 in Verbindung. Das Verbindungsteil 13 ist fest und unlösbar an dem ersten Grundteil 11 montiert und weist an seinem entgegengesetzten, dem zweiten Grundteil 12 zugewandten Ende einen Steckbolzen 16 auf, mit dem es in eine Aufnahme 28a (siehe 4) des zweiten Grundteils 12 einsteckbar und dort verrastbar ist. Die Verrastung kann mittels eines Schlüssels 15 aufgehoben werden.
  • An dem ersten Grundteil 11 ist eine großflächige Alarmtaste 14 ausgebildet, wobei eine Person durch Drücken der Alarmtaste 14 einen optischen und/oder akustischen Alarm auslösen kann. Darüber hinaus ist in das Grundteil 11 eine Leuchtdiode 34 integriert, die die Auslösung des Alarms anzeigt.
  • In 2 ist der konstruktive Aufbau des ersten Grundteils 11 schematisch dargestellt. Das erste Grundteil 11 ist gehäuseartig ausgestaltet und besitzt ein wannenförmiges Unterteil 11a, das mittels Befestigungsschrauben 17 fest mit dem Untergrund, d.h. dem Tür- oder Fensterflügel verbunden ist. Innerhalb des Unterteils 11a ist eine Alarmvorrichtung angeordnet, die eine nur angedeutete elektronische Schaltung 18 umfasst, die über Anschlussleitungen 21 und 22 von einer Batterie 20 mit Strom versorgt wird.
  • Dem ersten Grundteil 11 ist ein erster Wegsensor 19 zugeordnet, der eine Relativbewegung zwischen dem ersten Grundteil 11 und dem Tür- oder Fensterflügel erfasst. Wenn das erste Grundteil 11 von dem Tür- oder Fensterflügel abgerissen oder abgebaut wird, wird dies von dem ersten Wegsensor 19 erkannt und die elektronische Schaltung 18 löst einen Alarm aus, indem entweder eine Schallquelle 26 zur Erzeugung eines akustischen Alarms und/oder die Leuchtdiode 34 zur Erzeugung eines optischen Alarms aktiviert wird. Darüber hinaus kann ein Alarm-Funksignal ausgelöst werden, mit dem externe Sicherungskräfte alarmiert werden.
  • In einem deckelartigen Oberteil 11b des ersten Grundteils 11 ist die Alarmtaste 14 angeordnet, die in mechanischer oder elektrischer Weise mit der elektronischen Schaltung 18 verbunden ist, so dass beim Drücken der Alarmtaste 14 ebenfalls ein akustischer und/oder optischer Alarm in genannter Weise ausgelöst wird.
  • 3 zeigt einen Schnitt durch das Verbindungsteil 13. Es besteht aus einem flexiblen Rohr und insbesondere einem Metallschlauch 25, in dessen Innerem ein Stahlseil 24 sowie ein Alarmdraht 23 verlaufen. Wie 2 zeigt, ist das Stahlseil 24 an seinem dem ersten Grundteil 11 zugewandten Ende mit einer der Befestigungsschrauben 17 des Gehäuseunterteils 11a fest verbunden und somit unlösbar an das erste Grundteil 11 angeschlossen. Der Alarmdraht 23 ist an die elektronische Schaltung 18 der Alarmvorrichtung angeschlossen.
  • Wie 4 zeigt, besitzt das Verbindungsteil 13 an seinem dem ersten Grundteil 11 abgewandten Ende den Steckbolzen 16, der in die Ausnehmung 28a eines Gehäuses 28 des zweiten Grundteils 12 unter enger Passung einsteckbar ist. Der Steckbolzen 16 besitzt eine Hinterschneidung 16a, in die ein Schließbolzen 30 eines üblichen Schließzylinders 29 unter Federvorspannung eingreifen kann. Wenn der Steckbolzen 16 in die Ausnehmung 28a eingesetzt wird, rastet der Schließbolzen 30 in die Hinterschneidung 16a ein, so dass der Steckbolzen 16 und somit das Verbindungsteil 13 fest am zweiten Grundteil 12 gehalten sind. Zum Lösen der Rastverbindung muss ein Benutzer den Schlüssel 15 in den Schließzylinder 29 einführen und drehen, wodurch der Schließbolzen 30 zurückgezogen wird und außer Eingriff mit der Hinterschneidung 16a des Steckbolzens 16 kommt.
  • Das Gehäuse 28 des zweiten Grundteils 12 ist über eine Grundplatte 27 mit Schrauben 35 am nicht dargestellten Tür- oder Fensterrahmen befestigt. Der Grundplatte 27 ist ein zweiter Wegsensor 33 zugeordnet, der eine Bewegung des zweiten Grundteils 12 relativ zu dem Tür- oder Fensterrahmen erfasst, d.h. feststellt, ob das zweite Grundteil 12 von dem Tür- oder Fensterrahmen abgebaut oder abgerissen wird. Der zweite Wegsensor 33 steht über eine Leitung 36 mit einem Steckerstift 32 in Verbindung.
  • Der Steckbolzen 16 weist an seinem vorderen freien Ende eine Steckerbuchse 31 auf, die an den Alarmdraht 23 angeschlossen ist. Beim Einführen des Steckbolzens 16 in die Ausnehmung 28a des zweiten Grundteils 12 kommt die Steckerbuchse 31 mit dem Steckerstift 32 in Eingriff, wodurch der Wegsensor 33 über die Leitung 36, den Steckerstift 32, die Steckerbuchse 31 und den Alarmdraht 23 an die elektronische Schaltung 18 im ersten Grundteil 11 angeschlossen ist.
  • Wenn der zweite Wegsensor 33 feststellt, dass das zweite Grundteil 12 relativ zum Tür- oder Fensterrahmen bewegt wurde, wird ein entsprechender Impuls an die elektronische Schaltung 18 abgegeben, woraufhin ein akustischer und/oder optischer Alarm ausgelöst wird. Gegebenenfalls kann auch ein Alarm-Funksignal im genannten Sinne abgegeben werden.
  • Mit der erfindungsgemäßen Absperrvorrichtung ist neben dem rein mechanischen Schutz gegen einen Einbruchsversuch auch eine elektronische Überwachung gegeben, wobei ein Alarm ausgelöst wird, wenn entweder versucht wird, das Verbindungsteil 13 zu durchtrennen, oder wenn das erste Grundteil und/oder das zweite Grundteil ihre vorbestimmte Position am Tür- oder Fensterflügel bzw. am Tür- oder Fensterrahmen verlassen. Des Weiteren ist die Möglichkeit gegeben, dass eine Person, die sich bedroht fühlt oder sonstige Hilfe braucht, durch Drücken der Alarmtaste 14 einen in der Umgebung deutlich wahrnehmbaren akustischen und/oder optischen Alarm oder den Funkalarm auslösen kann.

Claims (9)

  1. Absperrvorrichtung für eine Tür oder ein Fenster, mit einem ersten Grundteil (11), das an einem Tür- oder Fensterflügel anbringbar ist, einem zweiten Grundteil (12), das an einem Tür- oder Fensterrahmen anbringbar ist, und einem flexiblen Verbindungsteil (13), das sich zwischen dem ersten und dem zweiten Grundteil (11, 12) erstreckt und das von zumindest einem der Grundteile (11, 12) lösbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass dem Verbindungsteil (13) ein Sensorelement (23) zugeordnet ist, mittels dessen das Durchtrennen des Verbindungsteils (13) erfassbar ist und dass eine Alarmvorrichtung (18, 20, 26, 34) vorgesehen ist, mittels der bei durchtrenntem Verbindungsteil (13) ein akustisches und/oder optisches Alarmsignal auslösbar ist.
  2. Absperrvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (13) ein flexibles Rohr, insbesondere ein Metallschlauch (25) ist, in dem ein Sicherungsseil (24) und das Sensorelement (23) verlaufen.
  3. Absperrvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Sensorelement (23) von einem Alarmdraht gebildet ist.
  4. Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass dem ersten Grundteil (11) ein erster Wegsensor (19) zugeordnet ist, mittels dessen eine Bewegung des ersten Grundteils (11) relativ zu dem Tür- oder Fensterflügel erfassbar ist, wobei mittels des ersten Wegsensors (19) ein akustisches und/oder optisches Alarmsignal auslösbar ist.
  5. Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass dem zweiten Grundteil (12) ein zweiter Wegsensor (33) zugeordnet ist, mittels dessen eine Bewegung des zweiten Grundteils (12) relativ zu dem Tür- oder Fensterrahmen erfassbar ist, wobei mittels des zweiten Wegsensors (33) ein akustisches und/oder optisches Alarmsignal auslösbar ist.
  6. Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass dem ersten Grundteil (11) eine Alarmtaste (14) zugeordnet ist, mittels der ein akustisches und/oder optisches Alarmsignal auslösbar ist.
  7. Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Grundteil (11) gehäuseartig ausgebildet ist und das die Alarmvorrichtung (18, 20, 26, 34) in oder an dem ersten Grundteil (11) angeordnet ist.
  8. Absperrvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Wegsensor (33) des zweiten Grundteils (12) über das Verbindungsteil (30) mit der Alarmvorrichtung (18, 20, 26, 34) des ersten Grundteils (11) verbunden ist.
  9. Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Alarmvorrichtung (18, 20, 26, 34) ein Alarm-Funksignal erzeugbar ist.
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