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Die
Erfindung betrifft eine Absperrvorrichtung für eine Tür oder ein Fenster, mit einem
ersten Grundteil, das an einem Tür-
oder Fensterflügel
anbringbar ist, einem zweiten Grundteil, das an einem Tür- oder
Fensterrahmen anbringbar ist, und einem flexiblen Verbindungsteil,
das sich zwischen dem ersten und dem zweiten Grundteil erstreckt
und das von zumindest einem der Grundteile lösbar ist.
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Um
Türen oder
Fenster einer Wohnung oder eines Hauses gegen einen Einbruch zu
sichern, sind seit langer Zeit verschiedene Sicherungssysteme bekannt.
Im Folgenden soll beispielhaft von der Absperrung und Sicherung
einer üblichen
Wohnungseingangstür
ausgegangen werden, jedoch sind auch Haus türen, Terrassen-, Balkon- und
Kellertüren
sowie Fenster in gleichartiger Weise betroffen und erfindungsgemäß ausdrücklich mit
umfasst.
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Um
eine geschlossene Tür
zu sichern, lassen sich spezielle Schlösser und Verriegelungsbolzen
verwenden, womit jedoch der Nachteil verbunden ist, dass die Tür sich im
gesicherten Zustand gar nicht öffnen
lässt.
Um auch bei einer um ein geringes Maß geöffneten Tür eine Sicherung zu haben,
sind sogenannte Türketten
bekannt, von denen anmeldungsgemäß ausgegangen
wird.
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Eine
Türkette
umfasst üblicherweise
ein erstes Grundteil in Form eines metallischen Beschlages, der
mit dem schwenkbaren Türflügel nahe
dessen freier Seitenkante, d.h. auf der dem Schwenklager abgewandten
Seite, fest verbunden ist. Ein zweites Grundteil in Form eines metallischen
Beschlages ist nahe dem ersten Grundteil mit dem Türrahmen
fest verbunden. Am ersten Grundteil oder am zweiten Grundteil ist
eine Kette fest montiert, die mit einem an ihrem freien Ende ausgebildeten
Kopf in eine Aufnahme des entsprechend anderen Grundteils eingehängt werden
kann. Auch bei eingehängter
Kette lässt
sich die Tür
um ein geringes Maß öffnen, ohne dass
eine außen
vor der Tür
stehende Person durch die Tür
hindurchtreten kann.
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Eine
Türkette
genannten Aufbaus bietet jedoch einen nur relativ geringen, rein
mechanischen Schutz. Ein Einbrecher kann die Türkette überwinden, indem er entweder
die Kette durchtrennt oder die Befestigung eines der Grundteile
am Türflügel oder
am Türrahmen
mit Gewalt herausreißt.
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Die
Erfahrung hat gezeigt, dass Einbrüche in vielen Fällen von
Kleinkriminellen verübt
werden, die keine spezielle Einbruchswerkzeuge oder Ausrüstung haben.
Derartige Einbrü che
lassen sich mit elektrischen Alarmanlagen verhindern, die jedoch
sehr teuer und aufwendig sind und sich deshalb nur zum Schutz von
sehr wertvollen Wohnungseinrichtungen empfehlen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Absperrvorrichtung für eine Tür oder ein
Fenster der genannten Art zu schaffen, die in konstruktiv einfacher
Weise einen wirkungsvollen Schutz gegen Einbrüche bietet.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Absperrvorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Dabei ist vorgesehen, dass dem Verbindungsteil ein Sensorelement zugeordnet
ist, mittels dessen das Durchtrennen des Verbindungsteils erfassbar
ist und dass eine Alarmvorrichtung vorgesehen ist, mittels der bei
durchtrenntem Verbindungsteil ein akustisches und/oder optisches
Alarmsignal auslösbar
ist.
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Erfindungsgemäß wird von
der Grundüberlegung
ausgegangen, dass insbesondere Kleinkriminelle einen Einbruchsversuch
abbrechen und zu fliehen versuchen, wenn während des Einbruchsversuchs
ein akustisches oder optisches Alarmsignal ausgelöst wird
und dadurch die Umgebung auf den Einbruchsversuch aufmerksam wird.
Wenn der Einbrecher mit einer Zange, einer Säge oder einem Bolzenschneider
versuchen sollte, das Verbindungsteil durchzutrennen, wird dies
von dem Sensorelement erfasst, wodurch mittels der Alarmvorrichtung
das Alarmsignal ausgelöst
wird. Somit ist in die Absperrvorrichtung neben der bekannten mechanischen
Sicherung auch noch eine Alarmauslösung integriert.
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Bei
dem Verbindungsteil kann es sich um ein flexibles Rohr und insbesondere
einen Metallschlauch halten, in dem ein Sicherungsseil und das Sensorelement
verlaufen. Das in dem Rohr bzw. Metallschlauch verlaufende Sicherungsseil
sorgt für
die mechanische Sicherung, während
das Sensorelement, bei dem es sich um einen innerhalb des Rohres
verlaufenden Alarmdraht handeln kann, das Durchtrennen des Verbindungsteils überwacht.
Der Alarmdraht ist vorzugsweise stromdurchflossen, wobei das Alarmsignal
bei Durchtrennen des Alarmdrahts entweder durch Unterbrechung eines
Stromkreises oder durch Änderung
des Widerstandes festgestellt wird.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass dem
ersten Grundteil, das an dem Tür-
oder Fensterflügel
angebracht ist, ein erster Wegsensor zugeordnet ist, mittels dessen
eine Bewegung des ersten Grundteils relativ zu dem Tür- oder
Fensterflügel
erfassbar ist, wobei mittels des ersten Wegsensors ein akustisches
und/oder optisches Alarmsignal auslösbar ist. Auf diese Weise lässt sich
feststellen, ob ein Einbrecher versucht, dass erste Grundteil von
dem Tür-
oder Fensterflügel abzubauen
oder abzureißen.
Sobald das erste Grundteil von dem Tür- oder Fensterflügel abgehoben
wird oder sich löst,
wird das Alarmsignal ausgelöst.
Vorzugsweise wirkt das dem Verbindungsteil zugeordnete Sensorelement,
insbesondere der Alarmdraht, auf die gleiche Alarmvorrichtung wie
der erste Wegsensor. Die Alarmvorrichtung umfasst insbesondere eine
elektronische Schaltung, die von einer Spannungsquelle, insbesondere
einer Batterie, mit Strom versorgt wird und auf eine Schallquelle
einen Impuls zur Erzeugung eines sehr lauten, durchdringenden Signaltons
abgeben kann. Darüber
hinaus kann die elektronische Schaltung ein Signal an eine Leuchte,
insbesondere eine Leuchtdiode abgeben, deren Aufleuchten ein optisches
Alarmsignal darstellt.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann dem zweiten Grundteil, das an dem
Tür- oder
Fensterrahmen angebracht ist, ein zweiter Wegsensor zugeordnet sein,
mittels dessen eine Be wegung des zweiten Grundteils relativ zu dem
Tür- oder
Fensterrahmen erfasst werden kann. Wenn mittels des zweiten Wegsensors
eine entsprechende Relativbewegung festgestellt wird, wird ein akustisches
und/oder optisches Alarmsignal ausgelöst. Die Wirkungsweise des zweiten
Wegsensors entspricht weitestgehend der oben genannten Wirkungsweise
des ersten Wegsensors, so dass auf diese Weise sicher festgestellt
werden kann, ob ein Einbrecher das zweite Grundteil von dem Tür- oder
Fensterrahmen abbaut oder abreißt.
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In
der Praxis ist es bekannt, dass ein Wohnungsinhaber, der einen Besucher
an einer geöffneten,
jedoch durch eine Türkette
gesicherten Eingangstür
empfängt,
sich manchmal durch den Besucher bedroht fühlt und die Eingangstür nicht
schließen
kann, da der außenstehende
Besucher beispielsweise einen Fuß zwischen die Wohnungstür und den
Türrahmen
gestellt hat. Um in dieser Situation auf sich aufmerksam zu machen,
ist die erfindungsgemäße Absperrvorrichtung
in Weiterbildung der Erfindung vorzugsweise an dem ersten Grundteil mit
einer Alarmtaste versehen, mittels der ein akustisches und/oder
optisches Alarmsignal ausgelöst werden
kann. Wenn der Wohnungsinhaber die Alarmtaste drückt, wirkt diese vorzugsweise
ebenfalls auf die vorgenannte Alarmvorrichtung ein, die dadurch
das Alarmsignal auslöst.
Die Alarmtaste kann auch als Notfall-Signal verwendet werden, wenn
die Wohnung beispielsweise von einer Person benutzt wird, die Hilfe
benötigt.
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In
beispielhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
das erste Grundteil gehäuseartig
ausgebildet ist und dass die Alarmvorrichtung in oder an dem ersten
Grundteil angeordnet ist. Die Alarmvorrichtung ist somit sicher
in dem gehäuseartigen
ersten Grundteil aufgenommen und durch dieses vor äußeren Manipulationen
geschützt.
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Vorzugsweise
wirken alle Sensorelemente und Wegsensoren sowie die Alarmtaste
auf die gleiche Alarmvorrichtung ein, wobei dann der zweite Wegsensor
des zweiten Grundteils über
das Verbindungsteil mit der Alarmvorrichtung des ersten Grundteils
verbunden sein sollte.
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Neben
dem akustischen und/oder optischen Alarmsignal kann die Absperrvorrichtung
auch ein Alarm-Funksignal auslösen,
das mittelbar oder unmittelbar von einer externen Sicherheitseinrichtung, beispielsweise
der Polizei oder einem Sicherheitsdienst, empfangen wird. Alternativ
oder zusätzlich dazu
ist es möglich,
das die Alarmvorrichtung eine Meldung an eine vorgespeicherte Telefonnummer und
insbesondere an ein Mobiltelefon schickt, so dass der Besitzer des
Telefons darüber
informiert ist, dass gerade jemand versucht, in die Wohnung einzudringen.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der
Eingriff zwischen dem Verbindungsteil und dem ersten oder zweiten
Grundteil von einer Person, die außerhalb der Wohnung vor der
Tür steht,
mittels eines Schlüssels
gelöst
werden kann. Auf diese Weise kann die Absperrvorrichtung auch als
Sicherung wirken, wenn sich keine Person in der Wohnung befindet.
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Weitere
Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Absperrvorrichtung,
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2 eine
schematische Schnittdarstellung des ersten Grundteils,
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3 einen
schematischen Schnitt durch das Verbindungsteil und
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4 einen
schematischen Schnitt durch das zweite Grundteil.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Absperrvorrichtung 10 für eine Tür oder ein
Fenster, die ein erstes Grundteil 11 aufweist, das an einem Tür- oder
Fensterflügel
fest montiert wird, sowie ein zweites Grundteil 12 besitzt,
das an einem Tür-
oder Fensterrahmen fest angebracht wird. Das erste Grundteil 11 steht über ein
flexibles schlauchartiges Verbindungsteil 13 mit dem zweiten
Grundteil 12 in Verbindung. Das Verbindungsteil 13 ist
fest und unlösbar
an dem ersten Grundteil 11 montiert und weist an seinem
entgegengesetzten, dem zweiten Grundteil 12 zugewandten
Ende einen Steckbolzen 16 auf, mit dem es in eine Aufnahme 28a (siehe 4)
des zweiten Grundteils 12 einsteckbar und dort verrastbar
ist. Die Verrastung kann mittels eines Schlüssels 15 aufgehoben
werden.
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An
dem ersten Grundteil 11 ist eine großflächige Alarmtaste 14 ausgebildet,
wobei eine Person durch Drücken
der Alarmtaste 14 einen optischen und/oder akustischen
Alarm auslösen
kann. Darüber hinaus
ist in das Grundteil 11 eine Leuchtdiode 34 integriert,
die die Auslösung
des Alarms anzeigt.
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In 2 ist
der konstruktive Aufbau des ersten Grundteils 11 schematisch
dargestellt. Das erste Grundteil 11 ist gehäuseartig
ausgestaltet und besitzt ein wannenförmiges Unterteil 11a,
das mittels Befestigungsschrauben 17 fest mit dem Untergrund,
d.h. dem Tür-
oder Fensterflügel
verbunden ist. Innerhalb des Unterteils 11a ist eine Alarmvorrichtung
angeordnet, die eine nur angedeutete elektronische Schaltung 18 umfasst,
die über
Anschlussleitungen 21 und 22 von einer Batterie 20 mit
Strom versorgt wird.
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Dem
ersten Grundteil 11 ist ein erster Wegsensor 19 zugeordnet,
der eine Relativbewegung zwischen dem ersten Grundteil 11 und
dem Tür-
oder Fensterflügel
erfasst. Wenn das erste Grundteil 11 von dem Tür- oder
Fensterflügel
abgerissen oder abgebaut wird, wird dies von dem ersten Wegsensor 19 erkannt
und die elektronische Schaltung 18 löst einen Alarm aus, indem entweder
eine Schallquelle 26 zur Erzeugung eines akustischen Alarms
und/oder die Leuchtdiode 34 zur Erzeugung eines optischen
Alarms aktiviert wird. Darüber
hinaus kann ein Alarm-Funksignal ausgelöst werden, mit dem externe
Sicherungskräfte
alarmiert werden.
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In
einem deckelartigen Oberteil 11b des ersten Grundteils 11 ist
die Alarmtaste 14 angeordnet, die in mechanischer oder
elektrischer Weise mit der elektronischen Schaltung 18 verbunden
ist, so dass beim Drücken
der Alarmtaste 14 ebenfalls ein akustischer und/oder optischer
Alarm in genannter Weise ausgelöst
wird.
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3 zeigt
einen Schnitt durch das Verbindungsteil 13. Es besteht
aus einem flexiblen Rohr und insbesondere einem Metallschlauch 25,
in dessen Innerem ein Stahlseil 24 sowie ein Alarmdraht 23 verlaufen.
Wie 2 zeigt, ist das Stahlseil 24 an seinem
dem ersten Grundteil 11 zugewandten Ende mit einer der
Befestigungsschrauben 17 des Gehäuseunterteils 11a fest
verbunden und somit unlösbar an
das erste Grundteil 11 angeschlossen. Der Alarmdraht 23 ist
an die elektronische Schaltung 18 der Alarmvorrichtung
angeschlossen.
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Wie 4 zeigt,
besitzt das Verbindungsteil 13 an seinem dem ersten Grundteil 11 abgewandten Ende
den Steckbolzen 16, der in die Ausnehmung 28a eines
Gehäuses 28 des
zweiten Grundteils 12 unter enger Passung einsteckbar ist.
Der Steckbolzen 16 besitzt eine Hinterschneidung 16a,
in die ein Schließbolzen 30 eines üblichen
Schließzylinders 29 unter
Federvorspannung eingreifen kann. Wenn der Steckbolzen 16 in
die Ausnehmung 28a eingesetzt wird, rastet der Schließbolzen 30 in
die Hinterschneidung 16a ein, so dass der Steckbolzen 16 und
somit das Verbindungsteil 13 fest am zweiten Grundteil 12 gehalten
sind. Zum Lösen
der Rastverbindung muss ein Benutzer den Schlüssel 15 in den Schließzylinder 29 einführen und
drehen, wodurch der Schließbolzen 30 zurückgezogen
wird und außer
Eingriff mit der Hinterschneidung 16a des Steckbolzens 16 kommt.
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Das
Gehäuse 28 des
zweiten Grundteils 12 ist über eine Grundplatte 27 mit
Schrauben 35 am nicht dargestellten Tür- oder Fensterrahmen befestigt. Der Grundplatte 27 ist
ein zweiter Wegsensor 33 zugeordnet, der eine Bewegung
des zweiten Grundteils 12 relativ zu dem Tür- oder
Fensterrahmen erfasst, d.h. feststellt, ob das zweite Grundteil 12 von dem
Tür- oder
Fensterrahmen abgebaut oder abgerissen wird. Der zweite Wegsensor 33 steht über eine Leitung 36 mit
einem Steckerstift 32 in Verbindung.
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Der
Steckbolzen 16 weist an seinem vorderen freien Ende eine
Steckerbuchse 31 auf, die an den Alarmdraht 23 angeschlossen
ist. Beim Einführen
des Steckbolzens 16 in die Ausnehmung 28a des zweiten
Grundteils 12 kommt die Steckerbuchse 31 mit dem
Steckerstift 32 in Eingriff, wodurch der Wegsensor 33 über die
Leitung 36, den Steckerstift 32, die Steckerbuchse 31 und
den Alarmdraht 23 an die elektronische Schaltung 18 im
ersten Grundteil 11 angeschlossen ist.
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Wenn
der zweite Wegsensor 33 feststellt, dass das zweite Grundteil 12 relativ
zum Tür-
oder Fensterrahmen bewegt wurde, wird ein entsprechender Impuls
an die elektronische Schaltung 18 abgegeben, woraufhin
ein akustischer und/oder optischer Alarm ausgelöst wird. Gegebenenfalls kann
auch ein Alarm-Funksignal im genannten Sinne abgegeben werden.
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Mit
der erfindungsgemäßen Absperrvorrichtung
ist neben dem rein mechanischen Schutz gegen einen Einbruchsversuch
auch eine elektronische Überwachung
gegeben, wobei ein Alarm ausgelöst wird,
wenn entweder versucht wird, das Verbindungsteil 13 zu
durchtrennen, oder wenn das erste Grundteil und/oder das zweite
Grundteil ihre vorbestimmte Position am Tür- oder Fensterflügel bzw.
am Tür-
oder Fensterrahmen verlassen. Des Weiteren ist die Möglichkeit
gegeben, dass eine Person, die sich bedroht fühlt oder sonstige Hilfe braucht,
durch Drücken
der Alarmtaste 14 einen in der Umgebung deutlich wahrnehmbaren
akustischen und/oder optischen Alarm oder den Funkalarm auslösen kann.