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DE102004029252A1 - Identifikation und/oder Kennzeichnung von Holz - Google Patents

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DE102004029252A1
DE102004029252A1 DE200410029252 DE102004029252A DE102004029252A1 DE 102004029252 A1 DE102004029252 A1 DE 102004029252A1 DE 200410029252 DE200410029252 DE 200410029252 DE 102004029252 A DE102004029252 A DE 102004029252A DE 102004029252 A1 DE102004029252 A1 DE 102004029252A1
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Marinus C Lamers
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Lamers Marinus C Dr
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Lamers Marinus C Dr
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Identifikation und/oder Kennzeichnung von Holz, insbesondere von Rund- oder Schnittholz, wobei mindestens ein individuelles Merkmal des Holzes mittels einer Erfassungseinrichtung erfaßt wird und mittels einer Recheneinheit mit in einem Speicher abgelegten Daten verglichen wird und/oder mittels der Recheneinheit abrufbar in einem Speicher derart abgelegt wird, daß eine Zuordnung individueller Eigenschaften zur Identifiktation und/oder Kennzeichnung erfolgt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Identifikation und/oder Kennzeichnung von Holz, insbesondere von Rund- oder Schnittholz.
  • Gemäß dem Stand der Technik und entsprechend der praktischen Anwendung wird Rundholz, also Baumstämme oder -stammteile, zu Beginn seines Weges vom Wald, also dem Ort des Fällens bzw. Schlagens, zum Werk stofflich identifiziert. Dies erfolgt in der Regel in der Form einer ersten waldseitigen Kennzeichnung bzw. Markierung. Der Begriff Kennzeichnung kann hierbei als individuenbezogene Datenzuweisung verstanden werden. Gekennzeichnet wird in der Regel eine Schnittfläche des Rundholzes.
  • Eine derartige Kennzeichnung erfolgt in der Regel durch das Anbringen von Basisdaten oder durch das Anbringen einer Kennung, die entweder nur der Identifikation dient oder zusätzliche Daten umfaßt. Zu diesen zusätzlichen Daten zählen beispielsweise die oben erwähnten Basisdaten. Das Anbringen von Basisdaten erfolgt üblicherweise entweder durch Anschreiben, beispielsweise mittels Kreide, oder durch Ansprühen, beispielsweise mittels einer Farbspraydose. Beispielsweise offenbart die US-A-4,169,173 das Anbringen von Farbmarkierungen. Das Anbringen einer Kennung erfolgt beispielsweise durch das Anbringen eines Schilds oder eines Transponders. Beispielsweise offenbart die EP-A-1 246 152 das Anbringen eines externen Signierelements
  • Bei den Basisdaten handelt es sich beispielsweise um Daten wie Baumart, Maße, Qualität, Käufer, Eigentümer, etc. Eine Kennung kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen bzw. mit unterschiedlichen Materialen erfolgen, wobei die Identifikation beispielsweise durch eine Kennnummer erfolgt.
  • Die herkömmliche Art der Identifikation bzw. Kennzeichnung von Holz hat mehrere Nachteile. So fällt bei der Durchführung der Identifikation bzw. Kennzeichnung ein hoher Anteil manueller Arbeit an. Ferner sind lediglich eingeschränkte Möglichkeiten der Autorisierung beim Anschreiben oder Ansprühen bzw. bei der Herstellung und beim Anbringen einer individuellen Kennung vorhanden. Auch besteht die Gefahr personenabhängiger Veränderungen sowie eine hohe Störanfälligkeit aufgrund menschlichen Versagens beim Anschreiben oder Ansprühen bzw. bei der Herstellung und beim Anbringen der individuellen Kennung. Weiterhin wirkt sich die Gefahr der Verschmutzung, der Zerstörung, des Abhandenkommens und/oder des Unleserlichwerdens des Angeschriebenen oder Angesprühten bzw. der Kennung, beispielsweise aufgrund von Manipulation oder Transportvorgängen bzw. -schäden, nachteilig auf die herkömmliche Art der Identifikation oder Kennzeichnung von Holz aus. Hieraus ergeben sich unter anderem eingeschränkte Möglichkeiten einer automatisierten Ablesung der Kennung. Weiterhin besteht je nach eingesetztem Material, beispielsweise Plastik, und den Kosten der Kennung, beispielsweise eines Transponders, die Notwendigkeit des Entfernens des eingesetzten Materials bzw. der Kennung vor der Weiterverarbeitung des Holzes im Werk.
  • Hinzu kommt, daß die herkömmlichen Methoden das zentrale Anliegen der Identifikation und Kennzeichnung von Rundholz und den daraus im Sägewerk produzierten Schnitthölzern, nämlichen einen individuellen Stamm oder Stammabschnitt (Rundholz) durch sämtliche Verarbeitungsstufen hindurch bis zum fertigen Endprodukt (Schnittholz, Produkt) – und umgekehrt vom Endprodukt zurück zum Ausgangmaterial – (rück-)verfolgen zu können, nur ungenügend erfüllen. Hierbei gestaltet sich die (Rück-)Verfolgung umso schwieriger, je zahlreicher und unterschiedlicher die Produkte sind, zu denen ein einzelner Stamm bzw. Stammabschnitt verarbeitet wird, und in je mehr Produkte, beispielsweise Bretter, Bohlen und Kanthölzer unterschiedlicher Bauarten, Maße, Qualitäten, etc., ein individueller Stamm bzw. Stammabschnitt zerfällt. Gleichzeitig gewinnt die (Rück)Verfolgung beispielsweise für die Rohstoffmengen-Steuerung, die Workflow-Überwachung oder die Ausbeute-Optimierung bei einer hohen Anzahl an Produkten und insbesondere unterschiedlichen Produkten an Bedeutung. Aufgrund der beschriebenen Nachteile stößt die Rückverfolgung von Schnittholz(-produkten) zu ihrem Herkunftsstamm, soweit überhaupt existent, bereits bei einer geringen Anzahl möglicher Endprodukte an ihre Grenzen.
  • Eine effektive und effiziente Identifikation und/oder Kennzeichnung von Holz, insbesondere entlang des gesamten Produktionszyklus vom Baum bis zum Endprodukt, ist somit mit den im Stand der Technik bekannten Verfahren nicht oder nur ungenügend möglich.
  • Es ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Identifikation und/oder Kennzeichnung von Holz bereitzustellen, das bzw. die die Nachteile des Standes der Technik überwindet.
  • Diese Aufgabe wird erfüllt durch die Verfahren bzw. Vorrichtungen gemäß den unabhängigen Patentansprüchen. Die abhängigen Patentansprüche beschreiben bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Verfahren bzw. Vorrichtungen.
  • Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Identifikation und/oder Kennzeichnung von Holz, insbesondere von Rund- oder Schnittholz, wobei mindestens ein individuelles Merkmal des Holzes derart erfaßt wird, daß eine Zuordnung individueller Eigenschaften zur Identifikation und/oder Kennzeichnung erfolgt, und/oder daß ein Vergleich mit in einem Speicher abgelegten Daten erfolgt. Vorzugsweise wird mindestens ein individuelles Merkmal des Holzes mittels einer Erfassungseinrichtung erfaßt und mit in einem Speicher abgelegten Daten verglichen und/oder mittels einer Recheneinheit abrufbar in einem Speicher derart abgelegt, daß eine Zuordnung individueller Eigenschaften zur Identifikation und/oder Kennzeichnung erfolgt.
  • Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zur Identifikation und/oder Kennzeichnung von Holz, insbesondere von Rund- oder Schnittholz aufweisend eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen mindestens eines individuellen Merkmals des Holzes und einem Speicher sowie einer Recheneinheit zum derartigen Ablegen des Merkmals in einem Speicher, daß eine Zuordnung individueller Eigenschaften zur Identifikation und/oder Kennzeichnung erfolgt, und/oder ein Vergleich mit in einem Speicher abgelegten Daten erfolgt.
  • Ein der vorliegenden Erfindung zugrunde liegender Gedanke ist die natürliche Individualität eines jeden Baumes und damit die Individualität eines jeden Stammes, also eines jeden gefällten Baumes, eines jeden Stammabschnittes (bzw. -ausschnittes), also eines zu kürzeren Abschnitten eingeschnittenen Stammes, sowie eines jeden Stückes Schnittholz, also durch mechanische Be- und Verarbeitung aus Stammabschnitten entstandenen Holzteiles oder Holzproduktes.
  • Träger dieser Individualität und Medium der Identifizierung ist das baumindividuelle Jahrringmuster, dessen botanische Grundlagen im Folgenden kurz beschrieben werden.
  • Grundlage des Baumwachstums ist das Kambium. Das Kambium ist eine totipotente Zellschicht, die zwischen Holz und Rinde liegt, und die an den äußersten Spitzen von Zweigen, Ästen und Hauptstamm konzentriert, als Knospe, vorkommt.
  • Das Wachstum der Bäume erfolgt dadurch, daß das Kambium in bestimmten Rhythmen nach innen Holz- und nach außen Bast- und Rindenzellen absondert. Die zugrunde liegenden Rhythmen könne sich je nach geographischem Wachstumsort des Baumes unterscheiden wobei bei Bäumen der gemäßigten und borealen Zonen ein jährlicher Wachstumsrhythmus vorliegt und bei Bäumen der Tropen und Subtropen ein jahreszeitlicher, beispielsweise "regenzeitlicher", Rhythmus gegeben ist. Somit erfolgt das Wachstum der Bäume indem Zweige und Äste aus den Knospen heraus seitlich in die Länge wachsen und der Hauptstamm in die Höhe wächst. Zusätzlich findet an den bereits verholzten Teilen des Baumes ein Dickenwachstum statt. Somit werden Zweige und Äste, vor allem aber der Hauptstamm eines Baumes jedes Jahr um die Breite eines sogenannten Jahrrings, das ist die Dicke der nach innen abgesonderten holzigen Zellschicht, dicker. Die äußerste Holzschicht, also der äußerste Jahrring, ist demnach der jüngste des Baumes. Entsprechend finden sich zunehmend ältere Jahrringe weiter innen und unten im Stamm.
  • Das Kambium ist während des Sommerhalbjahres, bzw. bei Bäumen der Tropen und Subtropen zu bestimmten Zeiten, beispielsweise Regenzeiten, aktiv. Entsprechend den baumphysiologischen Notwendigkeiten, beispielsweise in Mitteleuropa, werden im Frühjahr, der Zeit des Saftsteigens, weitlumige Holzzellen gebildet und im Sommer/Spätsommer englumige, dickwandige Zellen mit in erster Linie stabilisierender Funktion. Danach kommt die Aktivität des Kambiums zum Erliegen, um im Frühjahr des Folgejahres erneut einzusetzen. Daher grenzen an die dickwandigen Zellen des letztjährigen Herbstes die dünnwandigen Zellen des darauffolgenden Frühjahrs.
  • Somit entstehen, beispielsweise bei mitteleuropäischen Bäumen, der Jahrring und die Jahrringgrenze zellschichtscharf. Der Jahrring bzw. die Jahrringgrenze sind beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Braunfärbungen sichtbar und beispielsweise anhand unterschiedlicher Härte fühlbar. Insbesondere ist das sogenannte Früh(-jahrs-)holz hell, wohingegen die Färbung des sogenannten Spät(-sommer-)holzes deutlich dunkler ausfällt. Weiterhin ist das Früh(-jahrs-)holz weich, wohingegen das Spät(-sommer-)holz deutlich härter und dichter ist.
  • Das Aussehen, insbesondere die Breite, Dichte sowie Breiten- und Dichtenunterschiede im Verlauf eines einzelnen Jahrringes ist abhängig von der Zahl der Zellschichten und von den jeweiligen Zelldurchmessern bzw. dem jeweiligen Verhältnis von Zellwanddicke zu Zelldurchmesser. Daher ist die jeweils konkrete Ausformung eines jeden Jahrrings eines jeden Baumes das Ergebnis eines baumindividuell einzigartigen Zusammenwirkens der wesentlichen wachstumssteuernden Einflussfaktoren, wie Klima, Standort, Konkurrenzverhältnisse und genetische Ausstattung. Zu den klimatischen Einflussfaktoren gehören beispielsweise Länge der Vegetationszeit und Wasserversorgung wohingegen zu den standortabhängigen Einflussfaktoren beispielsweise Nährstoffangebot, mikrostandörtliche Besonderheiten, die beispielsweise Schiefstand oder Windbelastung verursachen etc., gehören. Zu den Konkurrenzverhältnissen zählen beispielsweise Schatten durch benachbarte Bäume.
  • Der gleiche Jahrringe, betrachtet an verschiedenen Schnittstellen entlang der Länge des Baumstammes, d.h., zu Lebzeiten des Baumes in verschiedenen Baumhöhen, kann zweifelsfrei durchgehend identifiziert werden, d.h. der gleiche Jahrring ist auf verschiedenen Schnittflächen des gleichen Baumstammes eindeutig zu identifizieren bzw. gleiche Jahrringe auf verschiedenen Schnittflächen können einander eindeutig zugeordnet werden. Dieses Phänomen ergibt sich aus dem Baumwachstum, das – einfach gesprochen – außen und oben ansetzt. Wird ein Baumstamm beispielsweise geometrisch als ein Holzkegel betrachtet, so wächst er – vereinfacht ausgedrückt – dadurch, daß Jahr für Jahr einen neuen Mantel aus Holz bildet und daß sich dieser Holzmantel über den bereits bestehenden Holzkegel legt. Diese Wachstumsgesetzmäßigkeit bedingt, daß eine Stammscheibe aus dem Stammfuß, also vorzugsweise die Fällschnittfläche, alle Jahrringe eines Baumes zeigt, wobei sich diejenigen aus der Kindheit des Baumes weiter innen und diejenigen aus höheren Lebensaltern weiter außen befinden.
  • Bei der Holzernte werden Bäume ca. 20 bis 30cm über dem Boden abgeschnitten bzw. gefällt. Das auf der Schnittfläche bzw. Fällschnittfläche des Baumstammes sichtbar werdende Jahrringmuster umfaßt, wie eingangs beschrieben, sämtliche Jahrringe aus dem Leben des Baumes außer denjenigen, die in den ersten Lebensjahren gebildet wurden, als der Baum noch nicht die Höhe erreicht hatte, in der der Fällschnitt geführt wurde.
  • Das Aussehen des Jahrringmusters eines Baumes entsteht demnach aus der Abfolge der einzelnen Jahrringe bzw. ihrer Muster und ist daher (baum-)individuell, vergleichbar dem Fingerabdruck eines Menschen oder einem Barcode. Ferner sind die Jahrringe Träger überindividueller Ausprägungen (z.B. stets sehr schmal im Jahr 1947) in Abhängigkeit von bestimmten Ereignissen (1947 war extremes Trockenjahr).
  • Vorzugsweise handelt es sich bei dem mindestens einen individuellen Merkmal der vorliegenden Erfindung um zumindest einen Abschnitt (bzw. Ausschnitt) eines baumindividuellen Jahrringmusters. Ein derartiges Jahrringmuster bzw. ein derartiger Abschnitt eines baumindividuellen Jahrringmusters schließt sowohl die natürlichen baumindividuellen Jahrringmuster(ausschnitte) als auch jegliche individualisierende Veränderungen des Jahrringmusters oder Jahrringmusterausschnitts ein. Hierzu gehören beispielsweise jahrring- bzw. jahrringmuster-beeinflussende Jahrring-Anomalien (beispielsweise aufgrund von Ästen, Fäule, Harzgallen oder Verfärbungen) sowie jahrring- bzw. jahrringmuster-beeinflussende Jahrringveränderungen oder Jahrring-Überdeckungen (beispielsweise aufgrund mechanischer Einwirkungen wie Risse im Holzkörper oder infolge von Sägeschnitten oder infolge äußerer Einwirkung durch anhaftende Materie wie z.B. Verschmutzung oder (Farb-)Markierung etc.).
  • Das Identitätsmerkmal baumindividuelles Jahrringmuster hat gegenüber anderen, ebenfalls auf der Individualität eines Baumstamms beruhenden möglichen Erkennungsverfahren, die beispielsweise auf der Basis individueller Stammmasse, -länge, -durchmesser, -krümmung oder -exzentrizität beruhen, den entscheidenden Vorteil, bei der mechanischen Be- und Verarbeitung nicht unkenntlich gemacht oder zerstört zu werden, sondern lediglich "aufgeteilt" zu werden. Hierbei bleibt die Option einer rückblickenden (gedanklichen) Wiederherstellbarkeit des Ausgangsbaumes oder -stammes erhalten. Zusätzlich ist das Jahrringmuster per se bereits Informationsträger entscheidender, verwendungstechnischer und ausbeuterelevanter Rundholzeigenschaften, so daß seine Verwendung, insbesondere seine qualitative Auswertung beispielsweise hinsichtlich Äste, Fäule, Reaktionsholz oder Verfärbungen, zusätzliche Optionen für eine Rohstoffmengensteuerung eröffnet.
  • In dieser Doppelfunktion des baumindividuellen Jahrringmusters sowohl als durchgängiges Identitätsmerkmal, also als Identitätsmerkmal, das sowohl dem Baum als auch dem daraus hergestellten Brett anhaftet, als auch in seiner Besonderheit, per se bereits Informationsträger zu sein, unterscheidet sich die vorliegende Erfindung insbesondere von den im Stand der Technik bekannten Methoden der Identifikation und Kennzeichnung von Holz.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung tritt somit an die Stelle einer herkömmlichen "stofflichen" Kennung, also der Identifikation und gleichzeitig individuellen Kennzeichnung des Holzes mittels eines auf- oder angebrachten Materials, das berührungslose Erkennen und Wiedererkennen des Holzes selbst anhand seines individuellen Jahrringmusters bzw. anhand von Teilen bzw. Ausschnitten davon.
  • Die vorliegende Erfindung erlaubt ferner das entsprechende Identifizieren und/oder Kennzeichnen von Holz in seinen verschiedenen Verarbeitungsstadien wie Baumstamm, Stammteil, Schnittholz und Schnittholzprodukt und gewährleistet die Möglichkeit der Rückverfolgung des Gegenstandes bzw. Produkts einer späteren Verarbeitung zum Baumstamm oder zu Zwischenprodukten wie Stammteil oder Schnittholz sowie zu assoziierten Daten. Hierbei wird entsprechend der vorliegenden Erfindung die Individualität eines Baumstammes nicht erst durch beispielsweise An- oder Aufbringen von Kennzeichen etc. herbeigeführt, sondern jedem Baum natürlicherweise zugehörige, individuelle und unverwechselbare Merkmale zur Identifikation und/oder Kennzeichnung verwendet.
  • Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
  • Zur Verdeutlichung zeigt 1 eine Prinzipskizze eines gefällten Baumstammes 1 (Rundholz), wobei das baumindividuelle Jahrringmuster auf der Stirnseite 2a des Baumstammes 1 sowie der Stirnseite 2b des Baumstumpfs 3 sichtbar ist. Deutlich zu erkennen ist hierbei die wechselnde Struktur zwischen hellem Frühholz und dunklem Spätholz sowie das durch die Jahrringe gebildete individuelle Muster. Beispielhaft gezeigt sind Jahrringmusterausschnitte 3a und 3b, anhand derer eine Identifikation und/oder Kennzeichnung des Holzes durchgeführt werden kann.
  • Gemäß einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform erfolgt das Erfassen mindestens eines individuellen Merkmals des Holzes mittels computergestützter Mustererkennungsverfahren. Für die Identifikation und/oder Kennzeichnung von Rundholz bietet das baumindividuelle Jahrringmuster die Möglichkeit des Erkennens und Wiedererkennens eines einzelnen Stammes bzw. Stammteils (Identifikation) sowie des Zuordnens individueller Eigenschaften (Kennzeichnung). Hierbei erfolgt vorzugsweise eine digitalisierte Erfassung, besonders bevorzugt einschließlich datentechnischer Speicherung, Verarbeitung und/oder Weiterleitung etc. zumindest eines Teilausschnitts des Jahrringmusters der Fällschnittfläche eines Baumstammes oder der (Fäll-)Schnittfläche eines Stammabschnittes als erstmalige Aufnahme und als einmalige, unverwechselbare Kennung und/oder als datentechnischer Aufhänger für die auf den individuellen Baumstamm oder den individuellen Stammabschnitt bezogene Datenzuweisung (Attributierung).
  • Die entsprechende (s.o.) Erfassung eines Teilabschnitts eines Jahrringmusters der Schnittflächen von Stammteilen, beispielsweise der zum Rücken oder Abtransport verladenen Stämme oder Stammteile (Rundhölzer), ermöglicht, insbesondere mit Hilfe computergestützten Musterabgleichs zur Wiedererkennung, sowohl die Überwachung des Materialflusses als auch die datentechnische Zuweisung gegebenenfalls zusätzlich erhobener rundholzindividueller, vorzugsweise durch qualitative digitale Analyse mit Hilfe wissensbasierter Dateninterpretationsprogramme gewonnener Eigenschaften sowie eine zeitlich dem Rohstoff (Rundhölzer) vorausseilende Übermittlung seiner Eigenschaften zum Zwecke frühzeitiger werkseitiger Disposition hinsichtlich Rohstoffmengensteuerung und – ausbeuteoptimierung. Ferner werden die datentechnische Zuweisung und Abfrage bzw. Rückverfolgung verarbeitungs- bzw. transporthistorischer Daten (bspw. wann, wie, wo durch wen bearbeitet, transportiert, gelagert etc.) ermöglicht. Es ergibt sich somit die Möglichkeit der Anwendung eines Verfahrens entsprechend dem bekannten Audit-Trail.
  • Bei Schnitthölzern, beispielsweise Brettern, Bohlen, Kanthölzern etc., bietet das objektspezifische Jahrringmuster der Stirnseiten, d.h., von Flächen die im wesentlichen parallel zur Fällschnittfläche ausgebildet sind, die Möglichkeiten der Identifikation und/oder der Kennzeichnung sowie der Verfolgung des einzelnen Werkstücks einschließlich der Rückverfolgung seiner Herkunft bis zurück zum Ausgangsbaum. Eine bevorzugte digitalisierte Erfassung, besonders bevorzugt einschließlich datentechnischer Speicherung, Verarbeitung, Weiterleitung und/oder gegebenenfalls Export des stirnseitigen Jahrringmusters von Schnitthölzern, beispielsweise eines beliebigen Einschnittproduktes wie Brettern, Bohlen, Kanthölzern etc., ermöglicht mit Hilfe computergestützten Musterabgleichs sowohl die Identifikation als auch die Kennzeichnung und Herkunftsanalyse der Holzes, vorzugsweise zum Zwecke der Rohstoffmengen-Steuerung, Workflow-Überwachung und/oder Ausbeute-Optimierung.
  • In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Zuordnung eines Schnittholzes, beispielsweise eines Brettes, bis zurück zum Ausgangbaum auch dann, besonders einfach und zweifelsfrei möglich ist, wenn die Stirnseite des Brettes einen Teil bzw. ein Abschnitt der Fällschnittfläche des Stammes oder Stammabschnitts war bzw. ist. Referenzmuster für den Musteraus- bzw. Abschnitt des Schnittholzes ist dann das Muster desjenigen Stammes bzw. Stammabschnitts, aus dem es herausgesägt wurde.
  • Weiterhin ist es, wenngleich häufig schwieriger und aufwendiger, möglich, ein beispielsweise ausschließlich aus dem oberen Teil eines Baumes gesägtes Schnittholz diesem Baum auch dann zuzuordnen, wenn als Referenzmuster lediglich das Jahrringmuster zur Verfügung steht, daß beim Fällschnitt im Wald auf der Stubbenoberfläche, d.h., der stammseitigen Fällschnittfläche, bzw. spiegelbildlich auf der Stammfußoberfläche sichtbar ist.
  • Das Aussehen eines bestimmten Jahrringes im Bereich der Höhe des Stammfußes bzw. des Fällschnittes kann sich zwar graduell vom Aussehen des gleichen Jahresringes in x Metern Baumhöhe unterscheiden, die prinzipielle Wiedererkennbarkeit anhand bestimmter Charakteristika des Jahrringes uns insbesondere anhand des spezifischen Musters zweier oder mehrerer benachbarter Jahrringe ist jedoch gewährleistet.
  • Hieraus ergibt sich unmittelbar die mögliche stufenweise Zuordnung, also die Möglichkeit der Zuordnung über verschiedene einander zugeordnete Zwischenschritte.
  • Gemäß bevorzugter erfindungsgemäßer Ausführungsformen basiert die Identifikation und/oder Kennzeichnung von Holz auf einer computergestützten Jahrringmustererkennung.
  • Basis für das erfindungsgemäße Verfahren bzw. die erfindungsgemäße Vorrichtung ist die Holzverarbeitung. Ausgehend von dem Grundgedanken, daß das detailreichste, umfassendste Jahrringmuster eines Baumes an der Fällschnittfläche zu finden ist, ist davon auszugehen, daß eben dieses detailreichste, umfassendste Jahrringmuster eines Baumes zeitgleich mit dem Beginn seiner Verarbeitung zur Erfassung zur Verfügung steht. Hierbei ist ferner davon auszugehen, daß die Treffsicherheit der Erkennung und Wiedererkennung des Rundholzes mit steigendem Detaillierungsgrad des Jahrringmusters zunimmt, so daß das Jahrringmuster der Fällschnittfläche für ein bevorzugtes computergestütztes Mustererkennungsverfahren gut geeignet ist. Aber auch Schnittflächen in größeren Baumhöhen oder Schnittflächen, die entstehen wenn ein gefällter Stamm in mehrere Stammabschnitte oder Schnitthölzer zersägt wird und die gegenüber beispielsweise der Fällschnittfläche weniger und/oder nur jüngere Jahrringe und damit ein merkmalärmeres bzw. weniger detailliertes Muster aufweisen, sind angesichts hochauflösender Bildtechniken prinzipiell ohne Einschränkungen für die computergestützte Jahrringmustererkennung geeignet. Gleiches trifft zu, wenn es sich bei dem wiederzuerkennenden Muster um ein Teil bzw. einen Ausschnitt eines bereits bekannten Musters handelt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Stamm in Bretter zersägt wird, deren Stirnflächen Abschnitte der Fallschnittfläche des Baumstammes sind.
  • Vorzugsweise erfolgt das Erfassen des mindestens einen individuellen Merkmals des Holzes mittels einer Bilderfassungstechnik bzw. Bilderfassungseinheit. Dem liegt zugrunde, daß die Schnittfläche des Fällschnittes bzw. das entsprechende Jahrringmuster bei jedem Baumstamm unmittelbar nach dem Fällen und damit am Beginn der Verarbeitungskette zugänglich und sichtbar und damit auch abbildbar, vorzugsweise digital abbildbar, ist. Einschnittflächen, die beim weiteren Zersägen des Baumstammes in Stammabschnitte entstehen, sind ebenfalls nach jedem Einschnitt zugänglich, sichtbar und, vorzugsweise digital, abbildbar. Wenn ein solcher Einschnitt im Wald erfolgt, ist eine digitale Abbildbarkeit spätestens dann gegeben, wenn jeder einzelne Stammabschnitt zum Abtransport manipuliert werden muss. Wenn dieser Einschnitt im Sägewerk erfolgt, dann spätestens beim Ausrichten des Stammteils zur Einschnittoptimierung. Bei der Weiterverarbeitung eines Stammabschnitts, beispielsweise innerhalb eines Sägewerks beim Zersägen der Bretter, ist davon auszugehen, daß die Möglichkeiten der Erfassung, vorzugsweise eines stirnseitigen Jahrringmusterausschnitts prinzipiell immer besser werden, da mit zunehmender Be- und Verarbeitung eine Homogenisierung des Rohstoffes eintritt und die Bilderfassung zunehmend leichter standardisierbar ist.
  • Vorzugsweise erfolgt die Erfassung des mindestens einen individuellen Merkmals des Holzes mittels Bildverarbeitungstechniken bzw. mittels Bildverarbeitungsvorrichtungen.
  • Hierbei wird vorzugsweise zumindest ein eindimensionaler Abschnitt des Holzes erfasst und vorzugsweise mittels einer Recheneinheit verarbeitet. Gemäß einer weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform erfolgt die Erfassung eines zweidimensionalen Abschnitts des Holzes, vorzugsweise eines zweidimensionalen Abschnitts bzw. Ausschnitts oder Teils des Jahrringmusters.

Claims (20)

  1. Verfahren zur Identifikation und/oder Kennzeichnung von Holz, insbesondere von Rund- oder Schnittholz, wobei mindestens ein individuelles Merkmal des Holzes mittels einer Erfassungseinrichtung erfaßt wird und mittels einer Recheneinheit mit in einem Speicher abgelegten Daten verglichen wird und/oder mittels der Recheneinheit abrufbar in einem Speicher derart abgelegt wird, daß eine Zuordnung individueller Eigenschaften zur Identifikation und/oder Kennzeichnung erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei ein individuelles Merkmal mit im Speicher abgelegten bereits erfaßten individuellen Merkmalen zur Identifikation verglichen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Recheneinheit im Speicher eine Zuordnung individueller Eigenschaften und/oder individueller Merkmale des Holzes vornimmt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei das mindestens eine individuelle Merkmal auf einem bzw. von einem Oberflächenabschnitt des Holzes erfaßt wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Erfassungseinrichtung eine Bilderfassungseinheit ist.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei die Bilderfassung digital erfolgt oder eine Digitalisierung des erfaßten Bildes erfolgt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das erfaßte Merkmal durch die Recheneinheit bildverarbeitungstechnisch analysiert wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei zumindest ein eindimensionaler Abschnitt des Holzes erfaßt wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei zumindest ein zweidimensionaler Abschnitt des Holzes erfaßt wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Rechneinheit ein Mustererkennungsverfahren durchführt.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei das individuelle Merkmal durch Jahresringe oder eine sich durch Jahresringe ergebenden Struktur bzw. Teilstruktur oder durch ein sich durch diese ergebendes Muster ausgebildet wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei das Verfahren berührungslos erfolgt.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12 zur Identifikation und/oder Kennzeichnung von Baumstämmen, Stammteilen bzw. -abschnitten, Schnittholz und/oder Schnittholzprodukten.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei das individuelle Merkmal an einem Bereich oder Abschnitt des Holzes erfaßt wird und durch Vergleich mit im Speicher abgelegten Daten einem bereits erfaßten anderen Bereich oder Abschnitt des Holzes zugeordnet wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei eine Zuordnung eines Schnittholzes zu einem Rundholz erfolgt.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei mittels einer Bildverarbeitungstechnik eine zumindest eindimensionale Analyse von individuellen Merkmalen erfolgt und individuelle Jahresringmuster oder sich aus Jahresringen ergebende individuelle Strukturen ermittelt werden, anhand derer eine eindeutige Zuordnung oder Identifizierung des Holzes innerhalb bestehender Datenzusammenhänge möglich ist.
  17. Vorrichtung zur Identifikation und/oder Kennzeichnung von Holz, insbesondere von Rund- oder Schnittholz, aufweisend eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen mindestens eines individuellen Merkmals des Holzes und einen Speicher sowie eine Recheneinheit zum derartigen Ablegen des Merkmal in einem Speicher, daß eine Zuordnung individueller Eigenschaften zur Identifikation und/oder Kennzeichnung erfolgt, und/oder ein Vergleich mit in einem Speicher abgelegten Daten erfolgt.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, wobei die Erfassungseinrichtung eine Bilderfassungseinheit ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, wobei die Vorrichtung geeignet ist, ein Jahrringmuster bzw. einen Teil oder Ausschnitt eines Jahrringmusters zu erfassen.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 17, 18 oder 19, zur Anwendung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 16.
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