DE102004029205B3 - Handfeuerwaffe und starre Schulterstütze hierfür - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Handfeuerwaffe, insbesondere Schnellfeuergewehr (2), mit einer Schulterstütze (3), die um ein Scharnier (4), das an der einen Seite der Waffe (2) angebracht ist, so schwenkbar ist, daß sie eine Lage einnimmt, in der sie eine Verlängerung der Waffe (2) nach hinten bildet und dabei in eine Rast (8, 13) einfällt, die auf der anderen Seite der Waffe (2) angebracht ist. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist die Rast (8, 13) zumindest bei normaler Querbelastung unlösbar, um eine Version der Waffe mit starrem Hinterschaft herzustellen. DOLLAR A Die Erfindung bezieht sich auch auf eine solche Schulterstütze.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Handfeuerwaffe, insbesondere ein Schnellfeuergewehr, mit einer Schulterstütze, die um ein Scharnier, das an der einen Seite der Waffe angebracht ist, so schwenkbar ist, daß sie eine Lage einnimmt, in der sie eine Verlängerung der Waffe nach hinten bildet, und dabei in eine Rast einfällt, die auf der anderen Seite der Waffe angebracht ist, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Die Erfindung betrifft zudem eine solche Schulterstütze selbst (Anspruch 7).
- Eine schwenkbare Schulterstütze, die einen sicheren Halt und eine geringe Abnutzung bieten soll, ist durch die
DE 12 13 303 B bekannt. - In den folgenden Unterlagen wird bei der Verwendung von Lagebezeichnungen stets von der in normaler Schußbereitschaft horizontal ausgerichteten Waffe ausgegangen, deren Schußrichtung horizontal nach vorne weist.
- Abklappbare Schulterstützen sind seit langem bekannt. Diese Schulterstützen können so umgeklappt werden, daß sie von unten, oben oder der Seite her gegen die Waffe anliegen. Diese Waffen haben stets ein Scharnier, das – bei der deutschen MP 38/40 – zum Beispiel horizontal verläuft, und eine Rast. Mit Hilfe dieses Scharniers kann die Schulterstütze nach vorne geschwenkt werden, und mittels der Rast kann die Lage der Schulterstütze lösbar festgelegt werden.
- Bei der genannten Schulterstütze der MP 38/40 liegen Rast und Drehachse des Scharniers recht nahe beisammen. Dies sorgt in erster Linie für eine sehr leichte und kompakte Ausführung, aber auch für einen recht wackeligen Halt. Diese Schulterstütze ist in der Verwendung nämlich nicht mit einem üblichen Hinterschaft vergleichbar, zumindest nicht nach einigem Gebrauch, da die Rast außerordentlich rasch ausleiert. Erst die Verwendung von Kunststoffen als Material für den Klappschaft und für das Waffengehäuse hat zwangsläufig zu größeren Abständen zwischen Drehachse des Scharniers und Lage der Rast geführt, weil dort die gewisse Nachgiebigkeit dieses Kunststoffes eine drastische Verringerung der auftretenden Kräfte erfordert hat, andererseits wegen des geringen Gewichts des Kunststoffes auch größere Ausführungen des Schwenkmechanismus und damit größere Abstände von Rast und Schwenkachse noch hinnehmbar waren.
- So hat sich beim bekannten deutschen Gewehr G36 herausgestellt, daß die genannte Schulterstütze, zumindest, wenn sie nicht zu häufig verschwenkt wird, so fest sitzt wie ein fester Hinterschaft.
- Bei bekannten Gewehren, etwa dem sowjetischen AK 74, existieren Ausführungen mit und ohne abklappbare Schulterstütze nebeneinander. In vielen Fällen ist nämlich der Infanterist mit einer festen Schulterstütze zweckmäßiger ausgerüstet als mit einer abklappbaren Schulterstütze. Andererseits ist eine abklappbare Schulterstütze für Panzerbesatzungen, Kradmelder und dergleichen notwendig, weil sich diese Soldaten häufig in einer so beengten Umgebung aufhalten, daß der Gebrauch eines Gewehrs mit starrer Schulterstütze unmöglich oder zumindest beschwerlich wäre.
- Die Herstellung zweier verschiedener Ausführungen von Gewehren ist aber nicht nur teuer, sondern auch logistisch unzweckmäßig. Zudem hat sich herausgestellt, daß Gewehre mit Klappschaft dort, wo es auch die Ausführung mit starrem Schaft gibt, ein Zeichen davon sind, daß der Träger etwas besonderes ist. Hieraus leitet sich das Bedürfnis vieler Soldaten ab, möglichst ein Gewehr mit Klappschaft zu erhalten, um dadurch, zumindest vermeintlich, in der militärischen Hierarchie aufzusteigen. Dieser Umstand sorgt aber dafür, daß, zumindest im Kriegsfall, Gewehre mit Klappschaft oft zum falschen Einsatzort gelangen. Das zuvor erwähnte, bekannte deutsche Gewehr G 36 wird nur mit Klappschaft ausgeliefert, um einerseits nur ein Modell zu haben, andererseits aber auch dem Repräsentationsbedürfnis der Soldaten Rechnung zu tragen. Es hat sich aber nach verhältnismäßig kurzer Zeit herausgestellt, daß in manchen Fällen ein starrer Schaft zweckmäßiger wäre.
- Ausgehend vom beschriebenen Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine möglichst wirtschaftliche Lösung für das Problem zu finden, ein und dasselbe Gewehrmodell wahlweise mit Klappschaft und mit starrem Hinterschaft auszurüsten. Dabei sollten sich diese beiden Versionen so stark ähneln, daß auch die Version mit starrem Hinterschaft für eine ausgeklappte Klappversion angesehen werden kann, wenn für beide Ausführungen die identische Gehäuseausführung vorgesehen ist.
- Diese Aufgabe wird unter Zugrundelegung des eingangs beschriebenen Standes der Technik gelöst, indem bei diesem die Rast zumindest bei normaler Querbelastung unlösbar ist (Anspruch 1).
- Hierbei geht die Erfindung nicht, wie üblich, von einem Gewehr mit starrem Hinterschaft oder starrer Schulterstütze aus, den bzw. die man dann beweglich zu machen sucht, sondern von einem Gewehr mit abklappbarer Schulterstütze, die in der Lage, in der sie das Gehäuse des Gewehres verlängert, praktisch unlösbar befestigbar ist. So kann man sich zunächst die Konstruktion auswählen, die erfahrungsgemäß im Dauereinsatz für einen einklappbaren Schaft am besten ist; danach wird die Art der Festlegung ausgewählt, die am besten geeignet ist. Der Begriff "praktisch unlösbar" ist so zu verstehen, daß das Lösen nur vom Waffenmechaniker, nicht aber vom Soldaten durchführbar ist, der mit dem Gewehr ausgerüstet ist.
- Auf diese Weise werden viele Vorteile erreicht: der größte ist der Umstand, daß am Gewehr bzw. an der Waffe (z.B. einer Maschinenpistole) nichts zu ändern ist, sondern Gewehr und Schulterstütze so verwendet werden, wie sie auch bei der Waffe mit abklappbarer Schulterstütze vorliegen. Diese Ausgestaltung ist zwar aufwendiger als eine einfache, starre Schulterstütze, jedoch wird dieser Aufwand mehr als aufgewogen durch das Einsparen eines gesonderten Modells. Lediglich die Rast ist verändert, also das bewegliche Rastteil, das an der Schulterstütze angebracht ist. Dieses Rastteil kann aber, soweit es aus Kunststoff hergestellt ist, durch Einlage eines Adapters in die Gußform des Rastteils hergestellt werden, so daß dieses dann etwa keine Handhabe zur Bedienung erfordert.
- Ein weiterer Vorteil ist, daß die Rast so ausgebildet werden kann, daß sie bei Überlast öffnet, also wenn etwa das Gewehr einen Abhang herabfällt. So kann bei manchem Unfall die Schulterstütze nachgeben, bevor sie bricht.
- Hierbei wird zum Beispiel der auf der Scharnierseite bei der abklappbaren Version verwendete Spiralspannstift bei der festen Schulterstützte durch einen herausnehmbaren Haltebolzen ersetzt. Dies ist bei bestimmten Waffen zweckmäßig zum Abnehmen der festen Schulterstütze im Falle der Waffenreinigung.
- Besonders bevorzugt umfaßt eine erfindungsgemäße Ausgestaltung einen ausgewählten Klappmechanismus, wobei dieser aus weit voneinander entfernten Elementen gebildet ist, die daher trotz Toleranzen die Schulterstütze unbeweglich halten; die Wahl von Kunststoff für die Elemente ist besonders bevorzugt.
- Die Rast kann auf vielerlei Weise ausgebildet sein, wobei man bei Vorliegen einer fertigen Waffe, die nicht nur die vorgesehene Klapp-Schulterstütze, sondern auch erfindungsgemäß eine feste Schulterstütze aufweisen soll, durchaus Kompromisse machen kann. Eine besonders einfache Ausführung der Rast besteht aber darin, daß sie von einer auf der anderen Seite der Waffe angebrachten, nach hinten weisenden Lasche gebildet ist, die eine Aussparung aufweist, in die ein an der Schulterstütze befindlicher, federnd beweglicher Schieber einfällt, der über keinerlei nach außen vorspringende, kraftaufnehmende Elemente verfügt (Anspruch 2). Dieser Schieber kann das einzige Element sein, in dem sich die feste Schulterstütze von der abklappbaren unterscheidet: während der Schieber der abklappbaren Schulterstütze eine einfach erreichbare Handhabe aufweist, mit der er gegen die Kraft einer Feder zurückgeschoben werden kann, wodurch die Schulterstütze zum Abklappen freigegeben wird, weist der erfindungsgemäße Schieber keinerlei nach außen vorspringende Elemente auf, die zur Handhabung des Schiebers dienen könnten.
- Um den Schieber nach außen abzuschirmen, kann die Aussparung als Sacköffnung ausgeführt sein. Dies vermeidet die Möglichkeit einer Verschmutzung, da die Rast ja nicht geöffnet wird. Es ist aber bevorzugt, daß die Aussparung eine Durchgangsöffnung ist (Anspruch 3). Hier ist nicht nur (bei der abklappbaren Schulterstütze) die Verschmutzung begrenzt und durch Blickkontakt eine Überprüfung möglich, ob die Schulterstütze voll eingerastet ist oder nicht, sondern es kann (bei der erfindungsgemäßen, festen Schulterstütze) auch ein Werkzeug von außen her in die Aussparung eingeführt werden, das an der Vorderseite komplementär zum zugewandten Ende des Schiebers ausgebildet ist, so daß dieser mittels des Werkzeugs ohne weiteres und insbesondere, ohne Schaden zu nehmen, verschoben werden kann.
- Natürlich ist es dem Soldaten, der die Waffe benutzt, verboten, an der Bohrung oder neben der Lasche mit einem Schraubenzieher oder dergleichen herumzustochern. Im Notfall jedoch, etwa vor der Verladung der Soldaten in enge Landungsboote, können Werkzeuge ausgegeben werden, mittels denen ohne spezielle Fachkenntnisse auch die feste Schulterstütze abklappbar ist, um die Handhabbarkeit der Waffe zu verbessern. Wenn dem Soldaten wieder genug Raum zur Verfügung steht, wird die Schulterstütze einfach ausgeklappt, der Schieber der Rast fällt in die zugehörige Bohrung ein und das Gewehr ist wieder mit einer starren Schulterstütze versehen.
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Schulterstütze abzuklappen; zum Beispiel wird die Schulterstütze bei der eingangs genannten MP 38/40 nach unten geklappt, und es gibt Schrotflinten, bei denen sie nach oben geklappt wird. Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist jedoch, wenn sich die Schwenkachse des Scharniers parallel zur zugehörigen Seitenfläche der Waffe erstreckt (Anspruch 4), die Schulterstütze also seitlich an der Waffe anliegt, wenn sie nach vorne geklappt ist. Der besondere Vorteil dieser Ausführung liegt darin, daß weder die Visiereinrichtung noch Magazin und Griffstück von der Schulterstütze umgriffen und dabei möglicherweise beeinträchtigt werden. Im übrigen befinden sich Scharnier oder Rastlasche außerhalb vor Griffstück oder Visierung, so daß sie verhältnismäßig groß und damit auch steif ausgebildet werden können, ohne die Gebrauchsfähigkeit der Waffe zu beeinträchtigen. So kann eine starre Schulterstütze angebracht werden, die wie ein herkömmlicher Hinterschaft starr und ohne zu wackeln an der Waffe sitzt.
- In diesem Fall könnte das Scharnier rechts oder links an der Waffe sitzen. Bevorzugt ist jedoch, daß das Scharnier auf der rechten Seite der Waffe sitzt (Anspruch 5). Sollte, zum Beispiel durch Bruch des Schiebers, die Rast nachgeben, während mit der Waffe geschossen wird, klappt das Gelenk (beim Rechtsschützen) nach innen und wird durch den Körper des Schützen daran gehindert, weiter zusammenzuklappen. So wird die Handhabung sicherer, sogar in dem äußerst seltenen Fall des Versagens der Rast.
- Schon oben wurde erwähnt, daß eine gewisse, begrenzte, federnde Nachgiebigkeit der Teile des Gelenks dazu beiträgt, daß die Schulterstütze völlig starr am Gewehr angebracht werden kann, wie ein üblicher, starrer Hinterschaft. Daher ist es erfindungsgemäß bevorzugt, daß die oder die überwiegenden Teile von Rast und Scharnier aus Kunststoff bestehen (Anspruch 6). Obwohl das Gehäuse der Waffe weitgehend starr sein muß, kann bei der Schulterstütze und/oder bei Teilen der Rast dafür gesorgt werden, daß diese die geforderte Nachgiebigkeit aufweisen und dadurch im übrigen auch besser vor Bruch geschützt sind.
- Im übrigen betrifft die Erfindung nicht nur eine Handfeuerwaffe mit Klappschaft, sondern auch eine Schulterstütze selbst (Anspruch 7), die ja gesondert für gleichzeitig hergestellte oder schon vorliegende Waffen herstellbar ist. Dabei ist es möglich, die Teile der erfindungsgemäßen Schulterstütze mit einem gewissen Übermaß herzustellen und bereits ausgeleierte, vorliegende Waffen damit auszurüsten, da dann wieder ein völlig starrer Sitz der Schulterstütze (wegen der Übermaße) hergestellt ist. Ferner ist wegen der Unmöglichkeit, die erfindungsgemäße Schulterstütze im täglichen Gebrauch einzuklappen, der weitere Verschleiß von Teilen, wie Lasche und Scharnierteilen, am Gehäuse des Gewehres unterbunden. Dieses kann somit ohne Einbuße in seiner Brauchbarkeit noch weiterverwendet werden.
- Ein spezielles, nichteinschränkendes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der beigefügten Zeichnung dargestellt, deren einzige Figur im Horizontalschnitt ein Gelenk zur starren Anbringung einer Schulterstütze zeigt.
- In der Figur ist ein Teil eines Gehäuses
2 gezeigt, bei dem an der Rückseite auf der linken Seite eine Lasche7 und auf der rechten Seite zwei Augen6 eines Scharniers4 einstückig angeformt sind. Die Lasche7 weist eine durchgehende Aussparung13 auf. Hinter dem Gehäuse2 (rechte Seite der Figur) und mit diesem fluchtend ist eine Schulterstütze4 angeordnet; die auf der rechten Seite ein Auge6 aufweist, das mit den anderen Augen6 und einem ohne Werkzeug nicht lösbaren, vertikalen, herausnehmbaren Haltebolzen9 zum Scharnier4 zusammengebaut ist. - Die Schulterstütze weist eine querverlaufende, nach links (in der Figur nach unten) offene Bohrung
10 auf, in die hintereinander zuerst eine Feder5 und dann ein Schieber1 eingesetzt sind. Der Schieber1 weist dabei eine Sperre11 auf, die bei seinem Einbau eingedrückt wird, dann wieder zurückfedert und in eine Ausnehmung12 der Bohrung10 einfällt, die den Schieberhub begrenzt und dafür sorgt, daß der Schieber nicht ohne Weiteres ausgebaut werden kann. - Der Schieber
1 weist eine Nase8 auf, die in die Aussparung13 der Lasche7 eingreift und, nachdem sie dort eingerastet ist, nicht wieder gelöst werden kann, da der Schieber1 keinerlei von außen zugänglichen Vorsprung aufweist. - Die Geometrie des Eingriffs vom Schieber
1 in die Aussparung13 der Lasche7 ist so, daß bei einer übermäßigen Querkraft nach rechts (in der Figur nach oben gerichtet) durch Verbiegen der Teile, die alle aus Kunststoff bestehen, der Haltebolzen9 vielleicht ausgenommen, der Schieber1 freikommt, damit die Schulterstütze3 nicht abbricht und insbesondere die Lasche7 nicht ausreißt. - Wenn ein zum Vorsprung
8 des Schiebers1 komplementäres Werkzeug von links in die Aussparung13 der Lasche7 eingeschoben wird, kann der Schieber1 damit zurückgeschoben und die Schulterstütze3 ausnahmsweise abgeschwenkt werden. - Ein Gewehr mit Schwenkschaft würde einen Schieber aufweisen, bei dem auf der linken, hinteren Seite (in der Figur rechts unten) ein sich nach links (in der Figur nach unten) erstreckender Drücker angeformt ist, der hinter der Lasche nach außen steht und auf den der Schütze drücken muß, um den Schieber nach rechts zu bewegen und somit die Schulterstütze
3 nach vorne kippen zu können. - Wegen des besonders guten und starren Halts ist die Erfindung besonders geeignet für ein Gewehr, insbesondere ein Scharfschützengewehr oder auch ein Schnellfeuergewehr. Es ist aber auch möglich, die gezeigte Schulterstütze an einem Maschinengewehr oder einer Maschinenpistole oder Klein-Maschinenpistole anzubringen.
-
- 1
- Schieber
- 2
- Waffengehäuse
- 3
- Schulterstütze
- 4
- Scharnier
- 5
- Druckfeder
für Schieber
1 - 6
- Auge (n)
- 7
- Lasche
- 8
- Nase
- 9
- Haltebolzen
- 10
- Querbohrung
- 11
- Sperre
- 12
- Ausnehmung
- 13
- Laschenaussparung
Claims (7)
- Handfeuerwaffe, insbesondere Schnellfeuergewehr (
2 ), mit einer Schulterstütze (3 ), die um ein Scharnier (4 ), das an der einen Seite der Waffe (2 ) angebracht ist, so schwenkbar ist, daß sie eine Lage einnimmt, in der sie eine Verlängerung der Waffe (2 ) nach hinten bildet, und dabei in eine Rast (8 ,13 ) einfällt, die auf der anderen Seite der Waffe (2 ) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Rast (8 ,13 ) zumindest bei normaler Querbelastung unlösbar ist. - Handfeuerwaffe (
2 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rast (8 ,13 ) von einer auf der anderen Seite der Waffe (2 ) angebrachten, nach hinten weisenden Lasche (7 ) gebildet ist, die eine Aussparung (13 ) aufweist, in die ein an der Schulterstütze (3 ) angeordneter, federnd beweglicher Schieber (1 ) einfällt, der über keinerlei nach außen vorspringende, kraftaufnehmende Elemente verfügt. - Handfeuerwaffe (
2 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (13 ) eine Durchgangsöffnung ist. - Handfeuerwaffe (
2 ) nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schwenkachse (Haltebolzen9 ) des Scharniers (4 ) parallel zur zugehörigen Seitenfläche der Waffe (2 ) erstreckt. - Handfeuerwaffe (
2 ) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Scharnier (4 ) auf der rechten Seite der Waffe (2 ) sitzt. - Handfeuerwaffe (
2 ) nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die oder die überwiegenden Teile von Rast (1 ) und Scharnier (4 ) aus Kunststoff bestehen. - Schulterstütze (
3 ) für eine Handfeuerwaffe (2 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
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