DE102004029020A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Betreiben einer Offenend-Rotorspinnvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft Verfahren und eine Vorrichtung zum Betreiben einer Offenend-Rotorspinnvorrichtung, die einen während des Spinnbetriebes mit hoher Drehzahl in einem verschlossenen Rotorgehäuse umlaufenden Spinnrotor aufweist, der durch einen elektromotorischen Einzelantrieb beaufschlagt und mit seinem Rotorschaft in einer leicht gängigen Lageranordnung abgestützt ist. DOLLAR A Der Spinnrotor wird bei abgeschaltetem Antrieb und durch ein Deckelelement vorschriftsmäßig geschlossenem Rotorgehäuse aufgrund eines im Rotorgehäuse anstehenden Unterdruckes mit einer Luftströmung beaufschlagt und dabei rotiert. DOLLAR A Der mit dem Spinnrotor rotierende Antrieb läuft dabei im Generatorbetrieb. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass wenigstens eine der beim Generatorbetrieb des Antriebes (18) auftretenden elektrischen Größe (P¶v¶, G¶v¶) überwacht wird, dass bei Überschreitung eines Schwellenwertes der überwachten elektrischen Größe (P¶v¶, G¶v¶) ein Signal (S) generiert und in einer Steuereinrichtung (30) dahingehend verarbeitet wird, dass das Deckelelement (8) am Rotorgehäuse (2) verriegelt und der Antrieb (18) des Spinnrotors (3) für einen Neustart freigeschaltet wird.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Offenend-Rotorspinnvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 bzw. eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens gemäß Anspruch 8.
- Offenend-Rotorspinnvorrichtungen, mit einem Spinnrotor, der während des Spinnprozesses mit hoher Drehzahl in einem durch ein Deckelelement verschlossenen, unterdruckbeaufschlagten Rotorgehäuse umläuft, sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt.
- Die Offenend-Rotorspinnvorrichtungen unterscheiden sich dabei sowohl was die Lagerung ihrer Spinnrotoren als auch was deren Antrieb betrifft.
- Die Mehrzahl der zur Zeit auf dem Markt befindlichen und beispielsweise in der
DE 103 05 279 A1 beschriebenen Offenend-Rotorspinnvorrichtungen verfügen über Spinnrotoren, die mit ihrem Rotorschaft im Lagerzwickel einer sogenannten Stützscheibenlagerung abgestützt sind. - Bei solchen Stützscheibenlagerungen ist es üblich, zur axialen Fixierung des Spinnrotors ein zusätzliches Axiallager vorzusehen, das entweder als mechanisches Lager oder als Magnetlager ausgebildet sein kann.
- Der Antrieb derartig gelagerter Spinnrotoren erfolgt in der Regel über einen maschinenlangen Tangentialriemen, der jeweils durch eine Andrückrolle an den Rotorschaft des Spinnrotors angelegt wird.
- Die vorbeschriebenen Lager- und Antriebsanordnungen erlauben Spinnrotordrehzahlen > 100.000 min–1.
- Neben diesen in Stützscheibenlageranordnungen mechanisch abgestützten Spinnrotoren sind auch Spinnrotoren bekannt, die berührungslos in Lageranordnungen abgestützt und beispielsweise durch elektromagnetische Antriebe einzelmotorisch angetrieben sind. Solche berührungslos arbeitende, leichtgängige Lageranordnungen sind zum Beispiel Luftlager oder Magnetlager.
- Die
DE 100 22 736 A1 beschreibt beispielsweise eine Offenend-Spinnvorrichtung mit einer derartigen Magnetlageranordnung. Der Rotorschaft des Spinnrotors ist dabei über zwei axial beabstandet angeordnete, als Permanentmagnetpaare ausgebildete Lagerstellen berührungslos abgestützt. - Das heißt, die Permanentmagnetpaare sind so ausgebildet und angeordnet, dass sich jeweils ungleiche Magnetpole gegenüberstehen, so dass zwischen dem rotorseitigen und statorseitigen Permanentmagnet jeweils abstoßende magnetische Lagerkräfte wirksam sind.
- Die statorseitigen Permanentmagnete sind außerdem mit definiert zuschaltbaren elektrischen Wicklungen umgeben, durch die in Abhängigkeit von der elektrischen Stromflussrichtung die Magnetkraft verstärkt oder abgesenkt werden kann.
- Die elektrischen Wicklungen werden dabei über eine entsprechende Regeleinrichtung in Abhängigkeit von Signalen eines Sensors angesteuert, der die axiale Abweichung des Rotors aus seiner Solllage erfasst.
- Der Antrieb solcher berührungslos gelagerten Spinnrotoren erfolgt in der Regel durch elektromotorische Einzelantriebe, vorzugsweise Gleichstrommotore, die jeweils zwischen den Magnetlagerstellen angeordnet sind.
- Unabhängig von der Art der Lagerung und/oder der Art des Antriebes der Spinnrotoren müssen derartige Offenend- Spinnvorrichtungen von Zeit zu Zeit geöffnet werden, beispielsweise weil der Spinnrotor gereinigt werden muss. Das heißt, die betreffenden Spinnrotoren müssen zunächst in den Stillstand abgebremst werden und können anschließend, nach dem Öffnen des Rotorgehäuses, beispielsweise durch einen mechanischen Schaber eines selbsttätig arbeitenden Anspinnwagens oder durch das Bedienpersonal gereinigt werden.
- Aufgrund der hohen Drehzahlen, mit denen die Spinnrotoren während des Spinnprozesses rotieren, muss sichergestellt gestellt sein, dass das Rotorgehäuse durch den Anspinnwagen oder das Bedienpersonal erst dann geöffnet werden kann, wenn der Spinnrotor nur noch mit erheblich verminderter Drehzahl ausläuft.
- Des weiteren muss bei einem Neustart des Spinnrotors gewährleistet sein, dass das Rotorgehäuse durch ein Deckelelement vorschriftsmäßig geschlossen ist.
- Offenend-Rotorspinnvorrichtungen mit einem in einer Stützscheibenlageranordnung mechanisch gelagerten und über einen Tangentialriemen antreibbaren Spinnrotor weisen aus diesem Grunde eine Rotorbremse auf, deren Bremsbacken den Rotorschaft zangenartig beaufschlagen und dabei abbremsen. Das heißt, die Rotorbremse tritt in Aktion, sobald das das Rotorgehäuse verschließende Deckelelement im Sinne "öffnen" betätigt wird.
- Gleichzeitig mit der Rotorbremse wird außerdem eine Andrückrolle, die während des Spinnbetriebes den maschinenlangen Tangentialriemen in Reibkontakt mit dem Rotorschaft des betreffenden Spinnrotors bringt, angehoben und damit der Rotorschaft antriebsmäßig vom Tangentialriemen getrennt.
- Die vorbeschriebene Rotorbremse bleibt dabei in Anlage am Rotorschaft bis das Deckelelement wieder vorschriftsmäßig eingerastet, das heißt, das Rotorgehäuse ordnungsgemäß verschlossen ist.
- Die vorstehend beschriebenen Einrichtungen haben sich in der Praxis im Zusammenhang mit Spinnrotoren, die in Stützscheibenlageranordnungen abgestützt sind, bewährt.
- Bei einzelmotorisch angetriebenen Spinnrotoren, insbesondere wenn diese Spinnrotoren in einer Magnetlageranordnung abgestützt sind, sind derartige Einrichtungen allerdings aus verschiedenen Gründen weniger vorteilhaft bzw. nicht einsetzbar.
- Einzelmotorisch angetriebene Spinnrotoren werden in der Regel beispielsweise nicht durch eine mechanische Rotorbremse sondern elektrisch in den Stillstand gebremst.
- Das heißt, bei solchen Antrieben wird zum Anhalten der Spinnrotoren einfach die Stromrichtung des Motorstromes umgekehrt. Durch einen solchen Bremsstrom können einzelmotorisch angetriebene Spinnrotor in kürzester Zeit und sehr materialschonend in den Stillstand abgebremst werden. Allerdings müssen bei diesen einzelmotorisch angetriebenen, magnetisch gelagerten Spinnrotoren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, die sicherstellen, dass der Spinnrotor vor dem Öffnen des Rotorgehäuses nur noch unterhalb einer vorgegebenen Drehzahlgrenze rotiert und insbesondere, dass das Rotorgehäuse vor einem Neustart des Spinnrotors auch vorschriftsmäßig geschlossen ist.
- Die bekannten Offenend-Spinnvorrichtungen mit einzelmotorisch angetriebenen, magnetisch gelagerten Spinnrotoren sind deshalb mit speziellen Sensoreinrichtungen ausgestattet, die das ordnungsgemäße Verschließen des Rotorgehäuses überwachen.
- Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu entwickeln, das/die einen kostengünstigen und sicheren Betrieb von Offenend-Rotorspinnvorrichtungen ermöglicht, deren Spinnrotoren einzelmotorisch angetrieben und in Magnetlageranordnungen abgestützt sind.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren, wie es im Anspruch 1 erläutert ist bzw. durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 8 gelöst.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den Unteransprüchen beschrieben.
- Das erfindungsgemäße Verfahren hat insbesondere den Vorteil, dass aus dem Bewegungszustand des Spinnrotors, ohne zusätzliche Sensorik, unmittelbar Rückschlüsse auf den Schließzustand des Rotorgehäuses gezogen werden können.
- Das heißt, nur bei einem vorschriftsmäßig geschlossenen Rotorgehäuse baut sich im unterdruckbeaufschlagten Rotorgehäuse eine Luftströmung auf, die den Spinnrotor trotz abgeschalteten Antriebes auf eine Drehzahl beschleunigt, bei der wenigstens eine elektrische Größe des dabei im Generatorbetrieb laufenden Antriebes des Spinnrotors einen vorgegebenen Schwellenwert überschreitet.
- Bei Überschreitung dieses Schwellenwertes wird ein Signal generiert, das in der Steuereinrichtung dahingehend verarbeitet wird, dass das Deckelelement am Rotorgehäuse verriegelt und der Antrieb des Spinnrotors für einen Neustart freigeschaltet wird.
- Sowohl das Erzeugen einer messbaren elektrischen Größe durch den im Generatorbetrieb laufenden Spinnrotorantrieb, als auch deren Überwachung sowie das Generieren eines Signals bei Überschreitung eines Schwellenwertes einer der elektrischen Größen und das Verarbeiten des Signals erfolgen dabei durch Einrichtungen, die für den Betrieb der Offenend-Spinnvorrichtung ohnehin benötigt werden.
- Das heißt, bei der Verwirklichung des erfindungsgemäßen Verfahrens fallen keine zusätzlichen Einrichtungen und damit auch keine zusätzlichen Kosten an.
- Wie im Anspruch 2 beschrieben, ist in vorteilhafter Ausführungsform vorgesehen, dass als Antrieb für den Spinnrotor ein kostengünstiger, bürsten- und sensorloser Gleichstrommotor zum Einsatz kommt.
- Die Drehzahl auf die der Antrieb mit dem Spinnrotor durch die Luftströmung pneumatisch beschleunigt wird, wird dabei beispielsweise anhand der Rotation des Drehfeldes des Antriebes ermittelt.
- Das heißt, die Drehzahl des Spinnrotors wird in einfacher Weise dadurch erfasst, dass als leicht messbare elektrische Größe die während der Rotation des Antriebes in der Motorspule des Antriebes auftretende Phasenspannung abgegriffen und bewertet wird. Das Abgreifen der Phasenspannung erfolgt dabei über eine am Antrieb des Spinnrotors bereits vorhandene Sensoreinrichtung. Das heißt über eine Einrichtung, die für den Betrieb des Gleichstrommotors ohnehin notwendig ist.
- Eine alternative Möglichkeit eine der Drehzahl des Spinnrotors proportionale elektrische Größe des im Generatorbetrieb laufenden Antriebes des Spinnrotors zu detektieren, besteht, wie im Anspruch 3 dargelegt, darin, dass die Generatorspannung des Gleichstrommotors gemessen wird und auf einen Grenzwert hin überwacht wird.
- Unabhängig von der Art der elektrische Größe, die zum Erfassen der Rotation des Spinnrotors herangezogen wird, hat sich gezeigt, dass die elektrische Größe einen für eine sichere Beurteilung des Schließzustandes des Rotorgehäuses verwertbaren Schwellenwert erreicht, wenn der Spinnrotor unter dem Einfluss der Luftströmung mit etwa 2000 min–1 rotiert (Anspr.4).
- Das heißt, das Erreichen einer solchen Spinnrotordrehzahl ist ein sicherer Indikator dafür, dass das Rotorgehäuse durch das Deckelelement vorschriftsmäßig verschlossen ist.
- Da ein nicht ordnungsgemäß geschlossenes Rotorgehäuse während des Spinnbetriebes unter Umständen unbeabsichtigt aufspringen kann, was aufgrund der hohen Rotordrehzahlen zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen kann und daher unter allen Umständen vermieden werden muss, stellt die im Anspruch 5 beschriebene Ausbildung eine besonders vorteilhafte Ausführungsform dar.
- Durch das elektrische Abbremsen des Spinnrotors und dessen anschließendes erneutes pneumatisches Beschleunigen bis auf eine Drehzahl bei der ein Schwellenwert erreicht wird, wird sichergestellt, das die Rotation des Spinnrotors auf die Luftströmung im Rotorgehäuse zurückzuführen ist, die sich nur dann einstellt, wenn das Deckelelement das Rotorgehäuse vorschriftsmäßig verschließt.
- Wie in den Ansprüchen 6 und 7 dargelegt, wird ein Signal, das beim Erreichen eines Schwellenwertes einer elektrischen Größe des im Generatorbetrieb laufenden Spinnrotorantriebes generiert wird, in der Steuereinrichtung dahingehend verarbeitet, das ein Aktor der Verriegelungseinrichtung initiiert wird, der das Deckelelement elektromechanisch am Rotorgehäuse festhält.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
- Es zeigt:
-
1 in Seitenansicht eine Offenend-Rotorspinnvorrichtung mit einem einzelmotorisch angetriebenen, magnetisch gelagerten Spinnrotor, dessen Rotortasse in einem unterdruckbeaufschlagten Rotorgehäuse rotiert, das durch ein Deckelelement verschließbar ist, -
2 den einzelmotorisch angetriebenen, magnetisch gelagerten Spinnrotor nach1 in einem größeren Maßstab sowie eine Schaltungsanordnung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens Spinnrotors. - Die in
1 dargestellte Offenend-Rotorspinnvorrichtung trägt insgesamt die Bezugszahl1 und verfügt, wie üblich, über ein Rotorgehäuse2 , in dem die Spinntasse26 eines Spinnrotors3 mit hoher Drehzahl umläuft. - Der Spinnrotor
3 wird dabei durch einen elektromotorischen Einzelantrieb, vorzugsweise einen Gleichstrommotor18 , angetrieben und ist mit seinem Rotorschaft4 in einer Magnetlageranordnung5 abgestützt. - Wie bekannt, ist das an sich nach vorne hin offene Rotorgehäuse
2 während des Spinnprozesses durch ein schwenkbar gelagertes Deckelelement8 verschlossen und über eine entsprechende Saugleitung10 an eine Unterdruckquelle11 angeschlossen, die den für die Herstellung eines Fadens im Rotorgehäuse2 notwendigen Spinnunterdruck erzeugt. - Wie angedeutet, ist in einer Ausnehmung des Deckelelementes
8 ein Kanalplattenadapter12 angeordnet, der die Fadenabzugsdüse13 sowie den Mündungsbereich des Faserleitkanales14 aufweist. An die Fadenabzugsdüse13 schließt sich ein Fadenabzugsröhrchen15 an. - Das Deckelelement
8 , an dem im Ausführungsbeispiel ein Auflösewalzengehäuse17 mit rückseitigen Lagerkonsolen19 ,20 zur Lagerung einer Auflösewalze21 beziehungsweise eines Faserbandeinzugszylinders22 festgelegt ist, ist um eine Schwenkachse16 begrenzt drehbar gelagert. - Die Auflösewalze
21 wird dabei im Bereich ihres Wirtels23 durch einen umlaufenden, maschinenlangen Tangentialriemen24 angetrieben, während der (nicht dargestellte) Antrieb des Faserbandeinzugszylinders22 vorzugsweise über eine Schneckengetriebeanordnung erfolgt, die auf eine maschinenlange Antriebswelle25 geschaltet ist. - Anstelle des Tangentialriemens
24 sowie der Antriebswelle25 können selbstverständlich auch jeweils Einzelantriebe für die Auflösewalze21 bzw. den Faserbandeinzugszylinders22 vorgesehen sein. - Beispielsweise kann der Antrieb der Auflösewalze
21 als Außenläufer ausgebildet sein, wie dies in derDE 103 38 901 A1 beschrieben ist. - Der Antrieb des Faserbandeinzugszylinders
22 erfolgt in einem solchen Fall vorzugsweise über einen Schrittmotor, der von hinten an das Deckelelement8 angeflanscht ist. - Wie in der
1 und insbesondere in der2 weiter angedeutet, ist die Motorspule37 des Gleichstrommotors18 über eine Signalleitung29 an eine Steuereinrichtung30 angeschlossen. - Die Steuereinrichtung
30 ist außerdem über Steuerleitungen51 bzw. eine Signalleitung52 mit dem Aktor50 einer Verriegelungseinrichtung59 und über eine Steuerleitung53 mit einem Schaltelement40 zur Inbetriebnahme des Spinnrotors3 verbunden. - In
2 ist die Magnetlageranordnung5 mit den Magnetlagerkomponenten32 ,33 ,34 , bzw.42 ,43 ,44 sowie der Antrieb18 des Spinnrotors3 mit seinen Motormagneten38 und seiner Motorspule37 in einem vergrößerten Maßstab dargestellt. - Der Antrieb des Spinnrotors
3 ist dabei vorzugsweise ein kostengünstiger, bürsten- und sensorlosen Gleichstrommotor18 . - Wie dargestellt, weist die Motorlagerung dieses Gleichstrommotors
18 ein Statorgehäuse7 auf, an denen Begrenzungslager31 und41 angeordnet sind, die radiale Endanschläge für den Rotorschaft4 darstellen. - Diese Begrenzungslager
31 ,41 verhindern beispielsweise, dass der Spinnrotor3 beziehungsweise der Rotorschaft4 beim Auftreten von Schwingungen an die relativ empfindlichen Magnetlagerkomponenten34 ,44 anlaufen kann. - Wie dargestellt sind am Statorgehäuse
7 die nicht rotierenden Komponenten der Magnetlageranordnung5 festgelegt. - Im einzelnen handelt es sich dabei um die Magnetlagerspulen
32 und42 , die über Anschlussleitungen49 und46 definiert bestrombar sind, sowie um die Lagermagnete34 und44 . - Diesen stationären Lagermagneten
34 und44 , die vorzugsweise als Permanentmagnete ausgebildet sind, stehen in geringem Abstand rotierbar gelagerte Lagermagnete33 ,43 gegenüber. Auch die Lagermagnete33 ,43 sind dabei vorzugsweise als Permanentmagnete ausgebildet. - Während des Spinnbetriebes wird der Spinnrotor
3 bzw. der Rotorschaft4 in der Magnetlageranordnung5 durch eine sogenannte Mittenlageregeleinrichtung stabilisiert. Solche Mittenlageregeleinrichtung sind bekannt und beispielsweise in derDE 100 22 736 A1 ausführlich beschrieben. - Wie in
2 weiter angedeutet, ist die Motorspule37 des Gleichstrommotors18 über eine Signalleitung29 an eine Steuereinrichtung30 , beispielsweise einen Arbeitsstellenrechner, angeschlossen. - Die Steuereinrichtung
30 steht über Steuer- bzw. Signalleitungen51 ,52 außerdem mit einem Aktor50 , zum Beispiel einem elektromagnetisch betätigbaren Sperrbolzen, einer Verriegelungseinrichtung59 in Verbindung. - Außerdem ist die Steuereinrichtung
30 über eine Steuerleitung53 an ein Schaltelement40 angeschlossen. - Das Schaltelement
40 verfügt beispielsweise über zwei in die Energieversorgungsleitung60 eingeschaltete Schließer. Einen über einen Schaltmagnet56 elektrisch ansteuerbaren Schließer54 sowie einen manuell betätigbaren Schließer55 . - Funktion der Einrichtung:
- Nach einer zum Beispiel Reinigung eines Spinnrotors
3 muss zur Inbetriebnahme der Offenend-Spinnvorrichtung1 zunächst das Rotorgehäuse2 durch das Deckelelement8 verschlossen und damit eine Luftströmung im Rotorgehäuse2 aktiviert werden. Das heißt, bei vorschriftsmäßig verschlossenem Rotorgehäuse2 wird im Rotorgehäuse2 durch den im Rotorgehäuse2 anstehenden Spinnunterdruck eine Luftströmung wirksam, unter deren Einfluss der Spinnrotor3 und damit auch den Antrieb18 zu rotieren beginnt. - Die Rotation des im Generatorbetrieb laufenden Antriebes
18 wird dabei überwacht. - Das heißt, wenigstens eine der elektrischen Größen, die während des Generatorbetriebes des Antriebes
18 auftreten, wird detektiert. - Vorzugsweise wird beispielsweise über die Phasenspannung in der Motorspule
37 die Rotation des Drehfeldes des bürsten- und sensorlosen Gleichstrommotors18 und damit die Drehzahl des Spinnrotors3 erfasst und wenn die überwachte elektrische Größe einen Schwellenwert erreicht ein Signal generiert, das in der Steuereinrichtung30 verarbeitet wird. - Um sicherzustellen, dass die ermittelte Rotation des Spinnrotors
3 auf die Luftströmung im Rotorgehäuse2 zurückzuführen ist, die wie vorbeschrieben nur bei vorschriftsmäßig geschlossenem Rotorgehäuse2 wirksam ist, wird der Spinnrotor3 zunächst, wenn er auf eine Drehzahl von beispielsweise 2000 min–1 erreicht hat, wenigstens noch einmal durch Kurzschluß der Motoranschlüsse, zeitlich begrenzt, auf eine deutlich niedrigere Drehzahl von zum Beispiel 1000 min–1 abgebremst. - Nach Lösen der Kurzschlussbremse wird der Spinnrotor
3 dann durch die Luftströmung erneut auf eine Drehzahl von mindestens 2000 min–1 beschleunigt, bei denen die überwachte elektrische Größe des Antriebes18 einen festgesetzten Schwellenwert erreicht. - Beim erneuten Erreichen der vorgegebenen Mindestdrehzahl von zum Beispiel 2000 min–1 wird, eventuell in Verbindung mit den gemessenen Beschleunigungswerten des Spinnrotors
3 ein Signal generiert, das in der Steuereinrichtung30 dahingehend gedeutet wird, dass das Rotorgehäuse2 vorschriftsmäßig geschlossen ist. - Die Steuereinrichtung
30 sorgt anschließend über die Steuerleitung51 dafür, dass die Verriegelungseinrichtung59 betätigt wird. - Wenn die Steuereinrichtung
30 über die Signalleitung52 die Meldung erhält, dass der Aktor50 der Verriegelungseinrichtung59 , beispielsweise ein elektromagnetisch ansteuerbarer Sperrriegel, ordnungsgemäß eingerastet ist, sorgt die Steuereinrichtung30 für das Freischalten des Schaltelementes40 . - Das heißt, ein in der Energieversorgungsleitung
60 angeordneter, elektromagnetisch ansteuerbarer Schließer56 wird betätigt. - Anschließend kann, durch zum Beispiel manuelle Betätigung eines weiteren Schließers
55 des Schaltelementes40 , der Antrieb18 des Spinnrotors3 an die Energieversorgung angeschlossen und der Spinnrotor definiert gestartet werden. - Wenn die Offenend-Spinnvorrichtung
1 stillgesetzt wird, weil beispielsweise der Spinnrotor3 gereinigt werden muss, ist ein Öffnen des Rotorgehäuses2 erst möglich wenn die Rotordrehzahl unter ein bestimmtes Niveau abgesunken ist. - Das heißt, auch beim Stillsetzen der Offenend-Spinnvorrichtung
1 wird im Generatorbetrieb des Antriebes18 wenigstens eine elektrische Größe überwacht und in der Steuereinrichtung dahingehend verarbeitet, dass der Aktor50 der Verriegelungseinrichtung59 das Deckelelement8 erst freigibt, wenn der auslaufende Spinnrotor3 ein vorgegebenes Drehzahlniveau unterschreitet.
Claims (8)
- Verfahren zum Betreiben einer Offenend-Rotorspinnvorrichtung, die einen während des Spinnbetriebes mit hoher Drehzahl in einem verschlossenen Rotorgehäuse umlaufenden Spinnrotor aufweist, der durch einen elektromotorischen Einzelantrieb beaufschlagt und mit seinem Rotorschaft in einer leichtgängigen Lageranordnung abgestützt ist, wobei der Spinnrotor bei abgeschaltetem Antrieb und durch ein Deckelelement vorschriftsmäßig geschlossenem Rotorgehäuse aufgrund eines im Rotorgehäuse anstehenden Unterdruckes mit einer Luftströmung beaufschlagt und dabei rotiert wird und der mit dem Spinnrotor rotierende Antrieb im Generatorbetrieb läuft, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der beim Generatorbetrieb des Antriebes (
18 ) auftretenden elektrischen Größen (Pv, Gv) überwacht wird, dass bei Überschreitung eines Schwellenwertes der überwachten elektrischen Größe (Pv, Gv) ein Signal (S) generiert und in einer Steuereinrichtung (30 ) dahingehend verarbeitet wird, dass das Deckelelement (8 ) am Rotorgehäuse (2 ) verriegelt und der Antrieb (18 ) des Spinnrotors (3 ) für einen Neustart freigeschaltet wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass anhand der Phasenspannung (Pv) das Drehfeld des als Gleichstrommotor (
18 ) ausgebildeten Antriebes überwacht wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Generatorspannung (Gv) des als Gleichstrommotor (
18 ) ausgebildeten Antriebes überwacht wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Schwellenwert für die überwachte elektrische Größe (Pv, Gv) eine Drehzahl des Spinnrotors (
3 ) verwandt wird, die etwa bei 2000 min–1 liegt. - Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spinnrotor (
3 ) bei Erreichen einer Drehzahlgrenze, die deutlich unter der Drehzahl liegt, bei der der Schwellenwert erreicht wird, wenigstens einmal durch Kurzschließen der Motoranschlüsse des Antriebes (18 ), zeitlich begrenzt, auf eine niedrigere Drehzahl abgebremst und erst dann auf eine Drehzahl beschleunigt wird, bei der der Schwellenwert erreicht wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit des Signals (S) ein Aktor (
50 ) initiiert wird, der das Deckelelement (8 ) am Rotorgehäuse (2 ) elektrisch so verriegelt, dass ein Öffnen des Rotorgehäuses (2 ), wenn die Drehzahl des Spinnrotors (3 ) eine Drehzahlgrenze überschreitet, nicht mehr möglich ist. - Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schaltelement (
40 ) für den Neustart des Antriebes (18 ) des Spinnrotors (3 ) nur dann freigeschaltet wird, wenn vorher das Deckelelement (8 ) ordnungsgemäß verriegelt wurde. - Offenend-Rotorspinnvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Offenend-Rotorspinnvorrichtung (
1 ) eine Steuereinrichtung (30 ) aufweist, die eine elektrische Größe (Pv, Gv) des im Generatorbetrieb laufenden Antriebes (18 ) des Spinnrotors (3 ) überwacht und bei Überschreitung eines Schwellenwertes der elektrischen Größe (Pv, Gv) ein Signal (S) generiert, dass ein Aktor (50 ) vorgesehen ist, zum Verriegeln des Deckelelementes (8 ) am Rotorgehäuse in Abhängigkeit vom Signal (S) und dass ein Schaltelement (40 ) vorhanden ist, das bei ordnungsgemäßer Verriegelung des Deckelelementes (8 ) ein Starten des Antriebes (18 ) des Spinnrotors (3 ) ermöglicht.
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