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DE102004028754A1 - Rakelbett - Google Patents

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DE102004028754A1
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DE
Germany
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metering rod
squeegee
doctor
doctor bed
bed according
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Withdrawn
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DE102004028754A
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English (en)
Inventor
Christoph Henninger
Horst Kalpf
Martin Schaubmaier
Michael Heitzinger
Rüdiger Keinberger
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Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Paper Patent GmbH
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Publication date
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Priority to EP05103656A priority patent/EP1607140A1/de
Priority to US11/147,118 priority patent/US7332033B2/en
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    • B05CAPPARATUS FOR APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05C11/00Component parts, details or accessories not specifically provided for in groups B05C1/00 - B05C9/00
    • B05C11/02Apparatus for spreading or distributing liquids or other fluent materials already applied to a surface ; Controlling means therefor; Control of the thickness of a coating by spreading or distributing liquids or other fluent materials already applied to the coated surface
    • B05C11/023Apparatus for spreading or distributing liquids or other fluent materials already applied to a surface
    • B05C11/025Apparatus for spreading or distributing liquids or other fluent materials already applied to a surface with an essentially cylindrical body, e.g. roll or rod
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21HPULP COMPOSITIONS; PREPARATION THEREOF NOT COVERED BY SUBCLASSES D21C OR D21D; IMPREGNATING OR COATING OF PAPER; TREATMENT OF FINISHED PAPER NOT COVERED BY CLASS B31 OR SUBCLASS D21G; PAPER NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • D21H25/08Rearranging applied substances, e.g. metering, smoothing; Removing excess material
    • D21H25/12Rearranging applied substances, e.g. metering, smoothing; Removing excess material with an essentially cylindrical body, e.g. roll or rod
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Es wird ein Rakelbett (1) zur Aufnahme eines kreiszylinderförmigen Rakelstabes (3), mit einem in seinem Querschnitt senkrecht zur Zylinderlängsachse des Rakelstabes (3) aus einem homogenen Werkstoff einteilig ausgeführten, eine den Rakelstab (3) um mindestens 180 DEG formgenau umfassende, kreiszylindrische Ausnehmung aufweisenden Gehäuse (2) beschrieben, bei dem an dem Gehäuse (2) im Bereich der Ausnehmung mindestens eine parallel zu der Zylinderlängsachse des Rakelstabes (3) verlaufende Nut (11) angeordnet ist, in welcher eineAbstreifleiste (4) lösbar zwischen Rakelstab (3) und Rakelbett (1) anordbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Rakelbett zur Aufnahme eines kreiszylinderförmigen Rakelstabes, mit einem in seinem Querschnitt senkrecht zur Zylinderlängsachse des Rakelstabes aus einem homogenen Werkstoff ausgeführten, eine den Rakelstab um mindestens 180° formgenau umfassende, kreiszylindrische Ausnehmung aufweisenden Gehäuse, wobei die Ausnehmung eine Eintritts und eine Austrittskante aufweist.
  • Ein bekanntes Verfahren zur Veredelung von Materialbahnen, insbesondere aus Papier, Karton, Folie oder Kombinationen aus diesen Materialien sieht vor, ein flüssiges oder pastöses Beschichtungsmaterial direkt oder über ein Übertragungselement, beispielsweise eine Walze, indirekt an einer eine laufende Materialbahn bearbeitenden Maschine auf die Materialbahn aufzutragen. Hierzu muss das Beschichtungsmaterial gleichmäßig über die Breite der Materialbahn auf dieser oder dem Übertragungselement dosiert (auf das gewünschte Strichgewicht gebracht)und/oder nur verteilt werden. Eine sehr gute Qualität einer derartigen Veredelung wird erreicht, wenn die Dosierung und/oder Verteilung des Beschichtungsmaterials mittels einem entgegen der Laufrichtung der Materialbahn oder dem Übertragungselement, auf die das Beschichtungsmaterial zunächst aufgetragen wird, rotierenden, kreiszylindrischen Rakelstabs erfolgt. Der rotierende Rakelstab wird dabei in dem Bereich, der nicht mit der Materialbahn oder dem Übertragungselement in Berührung steht, von einem Rakelbett umschlossen, wobei das Rakelbett neben der Lagerung des Rakelstabes auch dazu dient, das Beschichtungsmaterial von dem Rakelstab an der in Rotationsrichtung betrachteten Eintrittskante in das Rakelbett abzuschaben. Dadurch wird die Oberfläche des Rakelstabes vor dem Überstreichen des Beschichtungsmaterials von eventuellen Krümeln, Fasern, Klumpen und dergleichen gereinigt. Aufgrund der Doppelfunktion des Rakelbetts – einerseits die Lagerung des Rakelstabs und andererseits dessen permanente Reinigung – ist dessen Einsatzdauer stark beschränkt, wobei eine Verbesserung der Haltbarkeit bei gleich bleibender Qualität der Reinigung des Rakelstabes bei gleichzeitig gleich bleibender Qualität der Lagerung des Rakelstabes eine starke Verringerung der Kosten bei der Herstellung von mittels einer Beschichtung veredelter Materialbahnen zur Folge hätte.
  • Ein bekanntes Rakelbett weist heute bevorzugt ein Gehäuse aus einem homogenen Werkstoff auf, das in seinem Querschnitt senkrecht zur Zylinderlängsachse des Rakelstabes einteilig ausgeführt ist, und welches eine den Rakelstab um mindestens 180° formgenau umfassende, kreiszylindrische Ausnehmung aufweist, in welcher der Rakelstab in einem Presssitz gelagert ist. Dabei können in Querrichtung der Materialbahn zu dem Rakelbett gehörende Teile, wie beispielsweise ein Damm oder Anschlussvorrichtungen zur Spülung des Rakelstabes an dem einteiligen Gehäuse angeordnet sein. Ein derartiges Gehäuse besteht beispielsweise aus PE, PU oder Gummi, wobei die Eintritts- und die Austrittskante gegenüber dem rotierenden Rakelstab aus dem selben Werkstoff besteht. Der Presssitz zwischen Rakelstab und Gehäuse gewährleistet einerseits eine zuverlässige Lagerung des Rakelstabes im Gehäuse, sowie eine zuverlässige Abschabung des Beschichtungsmaterials vom Rakelstab und die Verhinderung von Leckagen zwischen einem parallel zur Zylinderlängsachse des Rakelstabes verlaufenden Spülkanal und dem Bereich, in dem sich Beschichtungsmaterial befindet. Der Presssitz bedarf aber andererseits einer hohen Antriebsleistung des den Rakelstab antreibenden Motors und bewirkt zudem einen schnellen Verschleiß des Rakelbetts.
  • Aus der WO 97/04172 A1 ist ein Rakelbett, bestehend aus einem aus mehreren, eine Ausnehmung zur Aufnahme eines kreiszylinderförmigen Rakelstabs umschließenden Teilen zusammengesetzten Gehäuse, mit daran angeordneten und in die Ausnehmung ragenden Kontaktelementen zur Halterung des Rakelstabes bekannt, bei dem die Kontaktelemente in Richtung des Rakelstabes verstellbar angeordnet sind, um eine Abdichtung zwischen den Kontaktelementen und dem Rakelstab bei fortschreitendem Verschleiß der Stabrakel durch Nachstellen der Kontaktelemente mittels Stellschrauben sowie einer Federbelastung aufrecht zu erhalten.
  • Nachteilig an diesem Rakelbett ist, dass es einerseits aufgrund der vielen Einzelteile des Gehäuses kompliziert aufgebaut ist, wodurch die Gefahr einer fehlerhaften Montage beim Zusammenbau einhergeht, sowie eine verringerte Betriebszuverlässigkeit aufgrund der lösbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Teilen des Gehäuses, und dass zum anderen aufgrund der Feineinstellung der Lagerung des Rakelstabs mittels Schrauben ein sehr hoher Aufwand bei der Einstellung eines derartigen Rakelbetts bei der Montage, Wartung und Instandhaltung an einer Maschine zur Bearbeitung einer laufenden Materialbahn besteht, verbunden mit der Gefahr einer ungenauen, Verspannungen verursachenden Einstellung der Lagerung des Rakelstabes und des Lösens der Einstellung während des Betriebs. Dabei verursacht ein durch Einstellungsarbeiten verursachter Stillstand einer derartigen Maschine enorme Kosten, da die Produktion hierfür gestoppt werden muss.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Rakelbett zur Aufnahme eines Rakelstabs zu entwickeln, welches eine zuverlässige Lagerung des Rakelstabes bei gleichzeitig über einen langen Zeitraum gewährleisteter, zuverlässiger Abschabung des Beschichtungsmaterials von dem Rakelstab ermöglicht, wobei eine einfache und schnelle Montage an einer eine laufende Materialbahn behandelnden Maschine möglich sein muss, sowie eine einfache Wartung und Instandhaltung.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Rakelbett nach Anspruch 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß ist ein Rakelbett zur Aufnahme eines kreiszylinderförmigen Rakelstabes, mit einem in seinem Querschnitt senkrecht zur Zylinderlängsachse des Rakelstabes aus einem homogenen Werkstoff, eine den Rakelstab um mindestens 180° formgenau umfassende, kreiszylindrische Ausnehmung aufweisenden Gehäuse, zur Anordnung an einer eine laufende Materialbahn bearbeitenden Maschine vorgesehen, wobei an dem Gehäuse im Bereich der Ausnehmung mindestens eine parallel zu der Zylinderlängsachse des Rakelstabes verlaufende Nut angeordnet ist, in welcher eine Abstreifleiste lösbar zwischen Rakelstab und Rakelbett anordbar ist.
  • Die Erfindung weist gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil auf, dass durch die mindestens eine an dem Gehäuse im Bereich der Ausnehmung angeordnete, parallel zu der Zylinderlängsachse des Rakelstabes verlaufende Nut und der darin lösbar zwischen Rakelstab und Rakelbett anordbaren Abstreifleiste ermöglicht wird, den Rakelstab auf bekannte, zuverlässige Weise in einem aus einem homogenen Werkstoff hergestellten, einteiligen Gehäuse zu lagern, und gleichzeitig die Einsatzdauer des Rakelbetts sowie die Qualität der mit Hilfe des Rakelbetts aufzubringenden Beschichtung zu verbessern durch Verwendung eines gegenüber dem Werkstoff für das Gehäuse gegen Verschleiß und Beschädigung widerstandsfähigeren Materials für die Abstreifleiste. Die Einsatzdauer des vorzugsweise einteilig ausgeführten Rakelbetts kann durch die in der Nut lösbar angeordnete Abstreifleiste deutlich verlängert werden, da ein Austausch der am stärksten dem Verschleiß ausgesetzten Abstreifleiste möglich ist. Die Länge der Abstreifleiste entspricht dabei mindestens der Breite der Materialbahn, wobei die Abstreifleiste eine nur geringe Kontaktfläche zum Rakelstab aufweist und den Rakelstab nur über einen kleinen Teil dessen Umfangs über dessen ganzer Länge, oder mindestens über die Breite der Materialbahn hinweg berührt. Die Abstreifleiste kann besonders einfach montiert werden, da sie weder die Qualität der Lagerung des Rakelstabes nicht beeinträchtigt, noch die Gleichmäßigkeit der Auftragungsstärke des Beschichtungsmaterials beeinflusst. Es kommt bei der Montage der Abstreifleiste nur darauf an, dass diese den Rakelstab über die gesamte Breite der Materialbahn berührt, so dass eine zuverlässige Abschabung des Beschichtungsmaterials von dem Rakelstab gewährleistet ist. Hierdurch können Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten wesentlich schneller, als bisher durchgeführt werden.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Nut mindestens an der Eintritts- und/oder Austrittskante oder zumindest in deren unmittelbarer Nähe zwischen Rakelstab und Rakelbett angeordnet ist. Die Anordnung kann alternierend oder zusätzlich auch vor und oder nach einem vorhandenen der Schmierung und Spülung des Rakelbettes bzw. des Rakelstabes dienenden Kanales getroffen sein.
  • Die Lebensdauer des Rakelbetts, welche bislang aufgrund des hohen Verschleißes an der Eintritts- und Austrittskante beschränkt war, kann durch die an der Eintritts- und/oder Austrittskante zwischen Rakelstab und Rakelbett in der Nut anordbare Abstreifleiste deutlich verlängert werden, da die Abstreifleiste aus einem gegenüber Abrieb widerstandsfähigeren Material herstellbar ist. Darüber hinaus ist ein Austausch der Abstreifleiste unabhängig von den anderen Teilen des Rakelbetts möglich.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Rakelbett und der Rakelstab in Rotationsrichtung des Rakelstabes vor einer an der Eintrittskante angeordneten Abstreifleiste voneinander beabstandet sind, so dass das von der Abstreifleiste von dem Rakelstab abgestreifte Beschichtungsmaterial in einem sich vor der Abstreifleiste ausbildenden Wirbel abströmen und sich so über die Breite der Materialbahn homogen verteilen kann.
  • Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass am Grund der Nut zwischen Gehäuse und Abstreifleiste eine Anpressvorrichtung zum federelastischen Anpressen der Abstreifleiste gegen den Rakelstab angeordnet ist. Die am Grund der Nut über deren gesamter Länge angeordnete federelastische Anpressvorrichtung kann beispielsweise aus einem Moosgummistreifen, einer von mehreren Druckfedern in Richtung dem Rakelstab federbelasteten Leiste, welche gegen die dem Rakelstab abgewandten Seite der Abstreifleiste presst, oder aus einem mit Druckluft beaufschlagbaren und sich dadurch in der Nut ausdehnenden, elastischen Schlauch bestehen. Dabei gewährleistet die federelastische Anpressung der Abstreifleiste gegen den Rakelstab eine über einen langen Zeitraum gleich bleibende Qualität der Abstreifung des Beschichtungsmaterials von dem Rakelstab.
  • Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Abstreifleiste aus einem mindestens unter Druckbeanspruchung elastisch verformbaren Material besteht, zum federelastischen Anpressen der Abstreifleiste gegen den Rakelstab. Ein hierfür beispielsweise geeignetes Material ist eine Materialmischung aus Gummi und Graphit.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Abstreifleiste aus einem formstabilen, abriebfesten und einen geringen Reibungskoeffizienten gegenüber dem Material des Rakelstabes aufweisenden Werkstoff, insbesondere einem Kunststoff, wie beispielsweise einem Polymer, wie PU oder PA, einem Thermoplast, wie PE, hochmolekularem PE oder Polyester besteht. Die Abstreifleiste kann darüber hinaus beispielsweise aus einem in Gleitlagern verwendeten, über Notschmiereigenschaften verfügenden Material, wie beispielsweise Bronze, oder aus Keramik bestehen.
  • Eine zusätzliche, vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Abstreifleiste den Rakelstab entlang genau einer Linie berührt.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Abstreifleiste an ihrer dem Rakelstab zugewandten Seite vergleichbar mit einer Schaberklinge spitz zuläuft.
  • Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Abstreifleiste unabhängig vom Rakelstab und/oder dem Rakelbett austauschbar ist, wobei Aus- und Einbau seitlich am Rakelbett, beispielsweise durch Entfernen eines seitlich am Rakelbett angeordneten Damms oder eines Teils davon, und Einschieben der Abstreifleiste in die Nut von dieser Seite her erfolgt. Der Aus- und Einbau kann dabei bei an der Maschine zur Bearbeitung einer laufenden Materialbahn angeordnetem Rakelbett erfolgen.
  • Eine zusätzliche, vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass in dem Rakelbett ein parallel zur Zylinderlängsachse des Rakelstabes verlaufender und über seine gesamte Länge mit der kreiszylindrischen Ausnehmung in Verbindung stehender Spülkanal angeordnet ist, wobei in Rotationsrichtung des Rakelstabs vor und nach dem Spülkanal mindestens jeweils eine Nut zur Aufnahme jeweils einer Abstreifleiste angeordnet ist. Durch den Spülkanal ist ein Lösungsmittel für das zum Auftragen auf die Materialbahn vorgesehene und von dem Rakelstab in seiner Dicke über der Breite der Materialbahn gleichmäßig verteilte Beschichtungsmaterial entlang eines Teils des Umfangs des Rakelstabes zu dessen Reinigung leitbar. Um einen Kontakt zwischen dem Lösungsmittel (oder auch einem Schmiermittel) und dem Beschichtungsmaterial zu verhindern, muss eine zuverlässige Abdichtung zwischen den mit den verschiedenen Substanzen in Verbindung stehenden Bereichen des rotierenden Rakelstabes gewährleistet werden. Die vor und/oder nach dem wenigstens einen Spülkanal angeordneten Abstreifleisten, welche aus einem anderen, gegen Abrieb und Verschleiß widerstandsfähigeren Material hergestellt sein können, als dem homogenen Werkstoff des Gehäuses, erlauben eine zuverlässigere Abdichtung dieser Bereiche gegeneinander und so die Verwendbarkeit des Rakelbetts über einen längeren Zeitraum hinweg, als dies nach dem Stand der Technik möglich ist, bei gleich bleibender Qualität der Lagerung und Führung des Rakelstabes in dem vorzugsweise einteiligen Gehäuse, im Vergleich zu einem mehrteiligen Gehäuse.
  • Die Anordnung der Abstreifleisten neben dem wenigstens einen Spülkanal kann zusätzlich oder alternierend zu jener mindestens einen Abstreifleiste, die neben der wenigsten einen Nut vorhanden ist, erfolgen.
  • Weitere Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen oder deren Unterkombinationen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen weiter erläutert. Im Einzelnen zeigt die schematische Darstellung in:
  • 1 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Rakelbett senkrecht zur Zylinderlängsachse eines in dem Rakelbett angeordneten Rakelstabes, mit zwei in einem Winkel zueinander angeordneten Abstreifleisten,
  • 2 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Rakelbett senkrecht zur Zylinderlängsachse eines in dem Rakelbett angeordneten Rakelstabes, mit zwei parallel zueinander angeordneten Abstreifleisten,
  • 3a bis f verschiedene Klingenformen von in dem erfindungsgemäßen Rakelbett anordbaren Abstreifleisten,
  • 4a bis c verschiedene Anpressvorrichtungen für in einer glatten Nut im Gehäuse des erfindungsgemäßen Rakelbetts angeordnete Anpressleisten im Querschnitt, und
  • 5a bis c verschiedene Anpressvorrichtungen für in einer eine Hintergreifung aufweisenden Nut im Gehäuse des erfindungsgemäßen Rakelbetts angeordnete Anpressleisten im Querschnitt.
  • Die in der Figur gleichen Bezugsziffern bezeichnen gleiche oder gleich wirkende Elemente.
  • Ein in den 1 und 2 dargestelltes Rakelbett 1 besteht aus einem Gehäuse 2, welches eine kreiszylindrische Ausnehmung zur Aufnahme eines kreiszylindrischen Rakelstabes 3 aufweist. Die Ausnehmung umfasst den Rakelstab 3 um mehr als 180°, wobei ein Teil des Umfangs des Rakelstabes 3 frei bleibt. Das Gehäuse 2 ist dabei in dem dargestellten, senkrecht zur Zylinderlängsachse des Rakelstabes 3 verlaufenden Querschnitt einteilig aus einem homogenen Werkstoff hergestellt. Zur zuverlässigen Abstreifung des von dem Rakelstab 3 gleichmäßig über der Breite einer nicht dargestellten, laufenden Materialbahn zu verteilenden Beschichtungsmaterials sind in dem Gehäuse 2 Abstreifleisten 4 in parallel zu der Zylinderlängsachse des Rakelstabes 3 verlaufenden Nuten 11 angeordnet. In 1 ist eine Abstreifleiste direkt an der Eintrittskante 5 des Rakelbetts 1 angeordnet, eine zweite, in einem Winkel zu der ersten Abstreifleiste 4 angeordnete Abstreifleiste 4 ist in Rotationsrichtung nach einem zwischen den beiden Abstreifleisten am Außenumfang des Rakelstabes angeordneten, und mit dem Rakelstab über dessen Länge in Kontakt stehenden Spülkanal 10 angeordnet. Bei dem in 2 dargestellten Rakelbett sind zwei Abstreifleisten parallel zueinander, ebenfalls beidseitig des Spülkanals angeordnet. Die Abstreifleisten berühren dabei den Rakelstab nur entlang einer Linie. Dies hat den Vorteil, dass Undichtigkeiten zwischen Rakelstab und Abstreifleiste, wie sie leicht bei einander berührenden, dreidimensional geformten Flächen vorkommen, wirkungsvoll verhindert werden können. Die Abstreifleisten 4 weisen hierfür auf ihrer dem Rakelstab 3 zugewandten Seite jeweils eine geeignete Klingenform auf. Derartige Klingenformen sind in 3 dargestellt, wobei jeweils die obere Seite die dem Rakelstab zugewandte Seite der Abstreifleiste 4 ist. In 3a) ist eine spitze, asymmetrische Klinge dargestellt. 3b) zeigt eine etwas stumpfer zulaufende, asymmetrische Klinge. 3c) zeigt eine symmetrische, spitz zulaufende Klinge, 3d) eine symmetrische, stumpf zulaufende Klinge. 3e) zeigt eine Doppelklinge mit symmetrischen Einzelklingen und 3f) zeigt eine Doppelklinge mit asymmetrisch zulaufenden Einzelklingen.
  • Die Abstreifleisten 4 sind in dem Gehäuse 2, wie in den 4 und 5 dargestellt, federbelastet in jeweils einer Nut 11 angeordnet. Die Nut kann dabei wie in 4 dargestellt glatt, oder wie in 5 dargestellt mit einer Hintergreifung 13 ausgeführt sein, durch welche ein Herausfallen der Abstreifleiste 4 aus der Nut 11 beim Auswechseln des Rakelstabes 3 verhindert wird. In den 4a) und 5a) ist eine in einer Nut 11 angeordnete, mittels einer Feder 8, welche die Abstreifleiste 4 vom Grund 12 der Nut 11 abdrückt, federbelastete Abstreifleiste 4 dargestellt. In den 4b) und 5b) ist anstelle einer Feder 8 ein über die gesamte Länge der Nut 11 verlaufender Moosgummi 7 zwischen dem Grund 12 der Nut 11 und der Abstreifleiste 4 in der Nut 11 angeordnet. In den 4c) und 5c) ist der Moosgummi 7 durch einen mit Druckluft aufblasbaren Schlauch 9 ersetzt. Da bei kann der Schlauch 9 durch das Einfüllen von Druckluft aufgeblasen werden, so dass der Schlauch 9 die Nut 11 im Bereich des Grundes 12 einnimmt, und die Abstreifleiste 4 gegen den Rakelstab 3 vom Grund 12 abpresst.
  • Nachzutragen ist, dass das Rakelbett 1 bzw. Gehäuse 2 zumindest an der Einlaufseite 5 vom Rakelstab 3 in einem nicht in den Figuren dargestellten Abstand „s" zurückgesetzt sein kann, damit das abgestreifte Beschichtungsmedium ungehindert abführbar ist.
  • Die Erfindung ist insbesondere in Maschinen zur Herstellung und/oder Veredelung von Papier-, Karton oder anderen Faserstoffbahnen gewerblich anwendbar.
  • 1
    Rakelbett
    2
    Gehäuse
    3
    Rakelstab
    4
    Abstreifleiste
    5
    Eintrittskante
    6
    Austrittskante
    7
    Moosgummi
    8
    Feder
    9
    Schlauch
    10
    Spülkanal
    11
    Nut
    12
    Grund
    13
    Hintergreifung

Claims (10)

  1. Rakelbett (1) zur Aufnahme eines kreiszylinderförmigen Rakelstabes (3), mit einem in seinem Querschnitt senkrecht zur Zylinderlängsachse des Rakelstabes (3) aus einem homogenen Werkstoff ausgeführten, eine den Rakelstab (3) um mindestens 180° formgenau umfassende, kreiszylindrische Ausnehmung aufweisenden Gehäuse (2), wobei die Ausnehmung eine Eintritts (5) und eine Austrittskante (6) aufweist dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse (2) im Bereich der Ausnehmung mindestens eine parallel zu der Zylinderlängsachse des Rakelstabes (3) verlaufende Nut (11) angeordnet ist, in welcher eine Abstreifleiste (4) lösbar zwischen Rakelstab (3) und Rakelbett (1) anordbar ist.
  2. Rakelbett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (11) mindestens an der Eintritts- (5) und/oder Austrittskante (6) zwischen Rakelstab (3) und Rakelbett (1) angeordnet ist.
  3. Rakelbett nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Rakelbett (1) und der Rakelstab (3) in Rotationsrichtung des Rakelstabes (3) vor einer an der Eintrittskante (5) angeordneten Abstreifleiste (4) voneinander beabstandet sind.
  4. Rakelbett nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass am Grund (12) der Nut zwischen Gehäuse (2) und Abstreifleiste (4) eine Anpressvorrichtung (7, 8, 9) zum federelastischen Anpressen der Abstreifleiste (4) gegen den Rakelstab (3) angeordnet ist.
  5. Rakelbett nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreifleiste (4) aus einem mindestens unter Druckbeanspruchung elastisch verformbaren Material besteht, zum federelastischen Anpressen der Abstreifleiste (4) gegen den Rakelstab (3).
  6. Rakelbett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreifleiste (4) aus einem formstabilen, abriebfesten und einen geringen Reibungskoeffizienten gegenüber dem Material des Rakelstabes (3) aufweisenden Werkstoff, wie Thermoplaste, Polymere, Keramik, Materialmischungen bestehend aus Gummi mit Graphit oder einem Lagermetall, wie Bronze besteht.
  7. Rakelbett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreifleiste (4) den Rakelstab (3) entlang genau einer Linie berührt.
  8. Rakelbett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreifleiste (4) an ihrer dem Rakelstab (3) zugewandten Seite spitz zuläuft.
  9. Rakelbett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreifleiste (4) unabhängig vom Rakelstab (3) und/oder dem Rakelbett (1) austauschbar ist.
  10. Rakelbett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Rakelbett (1) ein parallel zur Zylinderlängsachse des Rakelstabes (3) verlaufender und über seine gesamte Länge mit der kreiszylindrischen Ausnehmung in Verbindung stehender Spülkanal (10) angeordnet ist, wobei in Rotations richtung des Rakelstabs (3) vor und nach dem Spülkanal (10) mindestens jeweils eine Nut (11) zur Aufnahme jeweils einer Abstreifleiste (4) angeordnet ist.
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