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DE102004028593A1 - Motorraum eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Motorraum eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102004028593A1
DE102004028593A1 DE200410028593 DE102004028593A DE102004028593A1 DE 102004028593 A1 DE102004028593 A1 DE 102004028593A1 DE 200410028593 DE200410028593 DE 200410028593 DE 102004028593 A DE102004028593 A DE 102004028593A DE 102004028593 A1 DE102004028593 A1 DE 102004028593A1
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Bernhard Dipl.-Ing. Scherbauer (FH)
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Scherbauer Bernhard 71083 Herrenberg De
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DaimlerChrysler AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Motorraum 1 eines Kraftfahrzeugs, in dem ein Verbrennungsmotor (Motorblock 3) sowie motornahe Teile der Abgasanlage (2) angeordnet sind, mit wenigstens einem wärmeabschirmenden Bauteil (4 oder 10) zum Schutz mindestens eines wärmeempfindlichen Fahrzeugbauteils (5) im Motorraumbereich gegen die von heißen Bauteilen, wie der Abgasanlage (2), einem Turbolader oder dergleichen, ausgehende Wärmebelastung. DOLLAR A Um die Wärmebelastung von im Motorraumbereich angeordneten Bauelementen, wie Gummilagern, elektronischen Geräten oder dergleichen, reduzieren zu können, ist der Motorraum (1) mittels des wenigstens einen wärmeabschirmenden Bauteils (4 oder 10) in mindestens zwei übereinander liegende, thermisch weitgehend getrennte Teilbereiche aufgegliedert, wobei die motornahen Teile der Abgasanlage (2), des Turboladers oder dgl. auf einer Seite des wärmeabschirmenden Bauteils (4 oder 10) und das wenigstens eine wärmeempfindliche Bauteil (5 oder 11) auf der anderen Seite des wärmeabschirmenden Bauteils (4 oder 10) angeordnet sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Motorraum eines Kraftfahrzeuges gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Moderne Verbrennungskraftmaschinen besitzen vielfach zur Verbesserung ihres thermodynamischen Wirkungsgrades eine hohe Betriebstemperatur. Der hohe thermodynamische Wirkungsgrad reduziert den Brennstoffverbrauch, bereitet aber andererseits durch hohe Betriebstemperaturen des Motors Schwierigkeiten beim Betreiben des Kraftfahrzeuges. Insbesondere ein Auspufftopf, ein Motorblock oder ein Katalysator werden während des Betriebs des Kraftfahrzeuges extrem heiß. Durch Strahlung und durch Konvektion wird diese Hitze an die Umgebung abgegeben. Dies führt unter Umständen zu einer drastischen Erhöhung der Temperatur im Motorraum, so dass eine Kühlung des Motorraumes erforderlich ist, um die thermische Belastung angrenzender Bauteile auf erträglichem Niveau zu halten und damit die Lebensdauer der unter thermischer Belastung stehenden Fahrzeugteile zu verlängern.
  • Aus der EP 0 413 236 A1 ist ein Hitzeschild bekannt, welches in einem Motorraum mit einer Abgasanlage und einem Motorblock angeordnet ist und welches ein Fahrzeugbauteil gegen die von heißen Bauteilen, wie der Abgasanlage oder dem Motorblock oder dergleichen ausgehende Wärmebelastung schützt. Um einen besonders stabilen und wirksamen Hitzeschild zu schaffen, wird vorgeschlagen, dasselbe aus einer Silizium enthaltenden Wärmeschutzmasse, vorzugsweise Keramik, auszubilden. Silizium enthaltende Werkstoffe besitzen eine hohe Wärmedämmung bei gleichzeitig geringer Wärmespeicherkapazität und sind auch in hohen Temperaturen einsatzfähig und formstabil.
  • Aus der DE 102 10 127 A1 ist ein Fahrzeug mit einer Brennkraftmaschine und einem Achsträger bekannt, auf dem die Brennkraftmaschine gelagert ist. Um zu erreichen, dass auch sehr leistungsstarke Motoren zum Einsatz gelangen können, ohne dass die thermischen Belastungen der an den Motorraum angrenzenden Bereiche des Fahrzeugs und der Außenwelt ungebührlich ansteigen, wird vorgeschlagen, dass der Achsträger auf seiner Oberseite eine Schutzverkleidung aufweist. Die Schutzverkleidung dämmt motornahe Geräusche, Abwärme und Schwingungen, welche aus dem Motorbetrieb resultieren, umfassend und ohne erhebliche bauraumeinschränkende Konsequenzen für den Motor, Nebenaggregate oder sonstige versorgungsrelevante Bauteile.
  • Aus der DE 197 55 314 C2 ist ein wärmeabschirmendes Bauteil für ein zwischen einem Aggregateteil und einer Karosserie eines Kraftfahrzeuges angeordnetes Aggregatelager bekannt. Das wärmeabschirmende Bauteil umgibt dabei die zu schützenden Bereiche des Aggregatelagers in geringem Abstand und ist darüber hinaus deformierbar ausgebildet, wozu es aus einem Gewebe, beispielsweise aus einem textilen Glasfasergewebe, besteht.
  • Aus der DE 40 36 261 C2 ist ein Hitzeschild zur Abschirmung hitzeempfindlicher Bauteile in einem Kraftfahrzeug gegenüber der von einer Verbrennungskraftmaschine im Betrieb ausgehenden Wärmestrahlung bekannt.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für einen Motorraum eines Kraftfahrzeuges eingangs erwähnter Art eine verbesserte Abschirmung anzugeben, welche die thermische Belastung von temperaturempfindlichen Fahrzeugkomponenten reduziert.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, in einem Motorraum eines Kraftfahrzeuges, in dem zumindest eine Abgasanlage und ein Motorblock angeordnet sind, ein wärmeabschirmendes Bauteil zum Schutz wenigstens eines Fahrzeugbauteils gegen die von den heißen Bauteilen, wie beispielsweise den motornahen und damit besonders heißen Teilen der Abgasanlage ausgehenden Wärmebelastung derart anzuordnen und auszugestalten, dass dadurch im gesamten Motorraum eine überwiegend horizontal verlaufende thermische Grenze geschaffen wird. Dabei liegen zumindest die motornahen Teile der Abgasanlage oberhalb und die zu schützenden Fahrzeugbauteile, wie gummielastische Motorlager oder temperaturempfindliche Fahrwerksbauteile, unterhalb des wärmeabschirmenden Bauteils.
  • Die erfindungsgemäße Lösung sieht somit im ganzen Motorraum eine Trennung zwischen einem Bereich mit heißer Motorraumluft, welcher in unmittelbarer Nähe des Motorblocks oder der Abgasanlage anzutreffen ist, und einem kühleren Bereich mit Motorlagern sowie temperaturempfindlichen Fahrwerksbauteilen vor. Hierdurch kann die Temperatur an den Fahrwerksbauteilen deutlich abgesenkt werden, zumal diese mit Umgebungsluft, insbesondere mit Fahrtwind während der Bewegung des Fahrzeuges, gekühlt werden. Zudem wird die Wärmeabstrahlung der Abgasanlage bzw. des Motorblocks wesentlich besser abgeschirmt als dies bei herkömmlichen Hitzeschilden der Fall ist, da das wärmeabschirmende Bauteil durch den gesamten Motorraum verläuft und somit die thermische Abdichtung deutlich besser ist.
  • Die erfindungsgemäße Lösung eröffnet somit ein völlig neuartiges Kühlkonzept und ermöglicht eine bessere Abschirmung z. B. der temperaturempfindlichen Fahrwerksbauteile. Die bisher der Wärmeabstrahlung der Abgasanlage bzw. des Motorblocks nahezu ungeschützt ausgelieferten Fahrwerkskomponenten können durch das wärmeabschirmende Bauteil wirksam geschützt werden, wodurch deren Zuverlässigkeit und Lebensdauer erhöht werden kann.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist das wärmeabschirmende Bauteil aus Blech ausgebildet. Blechbauteile lassen sich heutzutage in nahezu beliebiger und dadurch optimal angepasster Form einfach und kostengünstig herstellen und unproblematisch in den Motorraum einbauen. Moderne Stanz- und Formwerkzeuge ermöglichen dabei, dass das wärmeabschirmende Bauteil passgenau und damit montagefreundlich hergestellt werden kann.
  • Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das wärmeabschirmende Bauteil eine flexible Dichtlippe, zum Beispiel aus Gummi oder elastomerem Kunststoff, auf, welche eine thermische Abdichtung zum benachbarten Fahrzeugteil ermöglicht. Eine derartige Lippe dichtet Randbereiche des wärmeabschirmenden Bauteils hin zur Karosserie oder anderen Fahrzeugkomponenten wirksam gegenüber thermischen Belastungen ab und verhindert gleichzeitig ein klapperndes Geräusch wäh rend des Betriebs des Fahrzeugs. Denkbar ist hierbei, dass die Lippe zu einem weiteren Abschirmblech am Rohbau oder direkt zum Rohbau abdichtet.
  • Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform ist die Lippe dabei aus wärmebeständigem Kunststoff ausgebildet. Ein derartiger Kunststoff kann beispielsweise ein EPDM-Kunststoff sein, welcher thermisch sehr stabil ist und gleichzeitig kostengünstig herzustellen und einfach zu verarbeiten ist.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Beschreibung.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäßen Motorraum,
  • 2 einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Motorraum.
  • Entsprechend 1 sind im Motorraum 1 eines im Übrigen nicht dargestellten Kraftwagens ein Motorblock 3 eines Verbrennungsmotors und die motornahen Teile einer Abgasanlage 2 angeordnet. Die motornahen Teile der Abgasanlage 2 umfassen hier einen Auspuffkrümmer der in eine Rohrleitung mit Katalysator übergeht, befinden sich unter spiegelsymmetrischer Anordnung auf beiden Seiten des Motorblocks 3 und bewirken bei laufendem Verbrennungsmotor einen entsprechend großen Wärmeeintrag in den Motorraum 1.
  • Um unterhalb der Abgasanlage 2 liegende wärmeempfindliche Bauteile, wie gummielastische Motor- und/oder Fahrschemellager, Fahrwerkssensoren oder ähnliche Bauteile, wirksam vor der Abwärme der Abgasanlage 2 zu schützen, ist eine großformatige Abschirmung der Abgasanlage 2 über eine Trennanordnung mittels eines überwiegend aus einem tiefgezogenen Blech bestehenden wärmeabschirmenden Bauteiles 4 vorgesehen. Dabei bildet das Abschirmblech 4 eine überwiegend horizontal verlaufende thermische Grenze durch den gesamten Motorraum 1.
  • Der in 1 dargestellte Motorraum 1 kann dabei sowohl front- als auch heckseitig des Kraftwagens angeordnet sein.
  • Besonders im Fahrwerksbereich von Kraftfahrzeugen werden zur Verminderung der Korrosion oftmals umhüllende Gummiteile eingesetzt, welche beispielsweise Verbindungen zwischen Fahrzeugrädern und einer Fahrzeugachse umhüllen und dadurch vor einer schädigenden chlorideinwirkung, beispielsweise durch Streusalz, schützen. Um die Schutzfunktion möglichst lange zu erhalten, ist es erforderlich, dass die Gummiteile über lange Zeit eine bestimmte Elastizität aufweisen. Durch eine erhöhte Temperatur, welche beispielsweise vom Motorblock 3 oder von der Abgasanlage 2 beim Betrieb des Fahrzeuges abgestrahlt wird, altern diese Gummiteile überproportional schnell. Einhergehend mit der Alterung der Gummiteile ist eine Versprödung derselben, wodurch eine erhöhte Rissneigung bei geringen Dehnungen hervorgerufen wird und woraus folgend ein Verlust der Schutzwirkung resultiert.
  • Um den vorzeitigen Alterungsprozess zu verhindern, sieht die Erfindung vor, insbesondere die temperaturempfindlichen Fahrwerksbauteile, thermisch von den heißen Bauteilen im Motorraum 1 zu trennen. Hierzu verläuft das wärmeabschirmende Bauteil 4 im wesentlichen horizontal durch den Motorraum 1, wobei zumindest die Abgasanlage 2 und der Motorblock 3 bzw. andere heiße Bauteile auf der einen Seite, beispielsweise oberhalb, und die zu schützenden Fahrzeugbauteile 5, hier insbesondere die temperaturempfindlichen Fahrwerksbauteile, auf der anderen Seite, beispielsweise unterhalb, des wärmeabschirmenden Bauteils 4 liegen.
  • Gemäß einer Ausführungsvariante ist dabei das wärmeabschirmende Bauteil 4 aus Blech ausgebildet und weist eine Lippe 6, zum Beispiel aus EPDM-Kunststoff, auf, welche eine thermische Abdichtung zu benachbarten Fahrzeugteilen 7 (vgl. 2), beispielsweise Fahrzeuglängsträger oder anderen Karosseriebauteilen ermöglicht. Die Ausbildung des wärmeabschirmenden Bauteils 4 aus Blech bietet die Möglichkeit, dieses mittels eines Stanz- und/oder Formwerkzeugs individuell und passgenau an spezifische Anforderungen anzupassen und gleichzeitig kostengünstig herzustellen. Die Lippe 6 verbindet das wärmeabschirmende Bauteil 4 mit den benachbarten Fahrzeugteilen 7, ohne dass es aufgrund von fahrzeugüblichen Schwingungen zu Klappergeräuschen kommt. Darüber hinaus gewährt die Lippe 6 dass auch im Grenzbereich zwischen dem wärmeabschirmenden Bauteil 4 und den benachbarten Fahrzeugteilen 7 die thermische Grenze erhalten bleibt und kein nennenswerter Wärmeübergang stattfindet.
  • Um die einerseits des wärmeabschirmenden Bauteils 4 auftretenden hohen Temperaturen langfristig zu ertragen, besteht die Lippe 6 vorzugsweise aus wärmebeständigem Kunststoff. Ein derartiger Kunststoff kann beispielsweise ein EPDM-Kunststoff (Ethylen-Propylen-Diene-Monomer) sein.
  • Es ist denkbar, dass das wärmeabschirmende Bauteil 4 entweder am Motorblock 3 oder an der Karosserie befestigt ist. Eine Befestigung des wärmeabschirmenden Bauteils 4 am Motorblock 3 bietet dabei den Vorteil, dass das wärmeabschirmende Bauteil 4 vor der Fahrzeughochzeit am Motorblock 3 angeordnet und zusammen mit diesem in die Karosserie eingebaut werden kann. Prinzipiell wäre es alternativ auch denkbar, ein rahmenartig ausgebildetes, wärmeabschirmendes Außenblechteil an der Karosserieumgebung des Verbrennungsmotors und ein entsprechend kleineres Innenblechteil am Umfang des Motorblocks zu befestigen. Der wegen der Relativbewegungen von Motor und Karosserie notwendige Spalt zwischen dem Außenumfang des Innenblechteils und dem Innenumfang des Außenblechteils müsste in diesem Fall durch eine biegeelastische Dichtlippe überbrückt werden.
  • Der gemäß 1 gezeigte Kühler 8, welcher oberhalb des wärmeabschirmenden Bauteils 4 angeordnet ist, ist mit einem Gebläse 9 zur Erzeugung eines Kühlluftstroms versehen. Das Gebläse 9 gewährleistet dabei auch bei stehendem Kraftfahrzeug einen ausreichenden Luftdurchsatz durch den Kühler 8 und somit eine ausreichende Kühlung des Motorblocks 3 bzw. anderer zu kühlender Bauteile im Motorraum 1.
  • Das wärmeabschirmende Bauteil 4 bildet, wie eingangs erwähnt, eine thermische Grenze im gesamten Motorraum 1, wobei die Kühlung von oberhalb des wärmeabschirmenden Bauteils 4 gelegenen Fahrzeugkomponenten, beispielsweise des Motorblocks 3 und/oder der Abgasanlage 2, durch den vom Gebläse 9 erzeugten Kühlluftstrom erfolgt, während die Kühlung von unterhalb des wärmeabschirmenden Bauteils 4 gelegenen Fahrzeugkomponenten, insbesondere von Fahrwerksbauteilen, durch Umgebungsluft und/oder bei bewegtem Kraftfahrzeug durch Fahrtwind erfolgt. Hierdurch ist gewährleistet, dass die unterhalb des wärmeabschirmenden Bauteils 4 gelegenen Fahrwerksbauteile einer deutlich reduzierten Wärmebelastung ausgesetzt sind.
  • Gemäß den 1 und 2 kann zusätzlich zum wärmeabschirmenden Bauteil 4 ein weiteres, zweites wärmeabschirmendes Bauteil 10 vorgesehen sein, welches im wesentlichen oberhalb der Abgasanlage 2 und des Motorblocks 3 verläuft und eine zweite, vorzugsweise ebenfalls im wesentlichen horizontale, thermische Grenze im gesamten Motorraum 1 bildet. Hierdurch werden insgesamt drei unterschiedliche Temperaturbereiche im Motorraum 1 erzeugt, wobei die Temperatur im Bereich zwischen dem wärmeabschirmenden Bauteil 4 und dem zweiten wärmeabschirmenden Bauteil 10 deutlich höher ist als außerhalb dieses Bereiches. Das weitere wärmeabschirmende Bauteil 10 verhindert eine unerwünschte Wärmeabstrahlung heißer Bauteile nach oben, wodurch oberhalb des wärmeabschirmenden Bauteils 10 angeordnete und temperaturempfindliche Fahrzeugkomponenten, vor einer übermäßigen Temperaturbelastung abgeschirmt werden können. Die zwischen den beiden wärmeabschirmenden Bauteilen 4 und 10 vorhandene höhere Temperatur kann dabei günstigerweise einen Restwärmeeffekt nach Abstellen des Motors 3 verstärken, wodurch eine Heizwirkung des Kraftfahrzeugs verbessert werden kann.
  • Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Merkmale der erfindungsgemäßen Lösung wie folgt charakterisieren:
    Die Erfindung sieht vor, in einem Motorraum 1 eines Kraftfahrzeuges, in welchem zumindest eine Abgasanlage 2 und ein Motorblock 3 vorgesehen sind, zusätzlich wenigstens ein wärmeabschirmendes Bauteil 4 anzuordnen, welches im wesentlichen eine horizontal verlaufende thermische Grenze durch den gesamten Motorraum 1 bildet und welches wenigstens ein Fahrzeugbauteil 5 vor erhöhter Wärmebelastung durch heiße Bauteile schützt. Des Weiteren ist vorgesehen, dass zumindest die Abgasanlage 2 und der Motorblock 3 oberhalb und die zu schützenden Fahrzeugbauteile 5 unterhalb des wärmeabschirmenden Bauteils 4 liegen.
  • Um darüber hinaus Kostenvorteile zu reduzieren und einen Wärmeübergang zwischen den durch das wärmeabschirmende Bauteil 4 getrennten Bereichen zu minimieren, ist vorgesehen, das wärmeabschirmende Bauteil 4 aus Blech auszubilden und mit einer Lippe 6 zu versehen.
  • Zusätzlich zum wärmeabschirmenden Bauteil 4 kann noch ein weiteres wärmeabschirmendes Bauteil 10 vorgesehen sein, welches oberhalb der Abgasanlage 2 angeordnet ist und welches eine zweite thermische Grenze durch den gesamten Motorraum 1 bildet. Dabei ist der zwischen den beiden wärmeabschirmenden Bauteilen 4 und 10 gelegene Bereich vorzugsweise durch einen vom Gebläse 9 des Kühlers 8 erzeugten Kühlluftstrom gekühlt, während die angrenzenden Bereiche vorzugsweise von der Umgebungsluft bzw. vom Fahrtwind gekühlt werden. Oberhalb der wärmeabschirmenden Abdeckung 10, die ähnlich den erläuterten Ausführungsformen der Abdeckung 4 gestaltet sein kann, können im oberen Motorraumabschnitt problemlos wärmeempfindliche Bauteile wie z. B. ein elektronisches Steuergerät eine Transistorzündanlage oder ähnliches angeordnet werden.

Claims (10)

  1. Motorraum eines Kraftfahrzeugs, in dem ein Verbrennungsmotor sowie motornahe Teile der Abgasanlage anordnet sind, mit wenigstens einem wärmeabschirmenden Bauteil zum Schutz mindestens eines wärmeempfindlichen Fahrzeugbauteils im Motorraumbereich gegen die von heißen Bauteilen, wie der Abgasanlage, einem Turbolader oder dergleichen, ausgehende Wärmebelastung, dadurch gekennzeichnet, dass der Motorraum (1) mittels des wenigstens einen wärmeabschirmenden Bauteils (4 oder 10) in zwei übereinander liegende, thermisch weitgehend getrennte Teilbereiche aufgegliedert ist, wobei die motornahen Teile der Abgasanlage (2), des Turbolagers oder dgl. auf einer Seite des wärmeabschirmenden Bauteils (4 oder 10) und das mindestens eine wärmeempfindliche Bauteil (5 oder 11) auf der anderen Seite des wärmeabschirmenden Bauteils (4 oder 10) angeordnet sind.
  2. Motorraum nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das wärmeabschirmende Bauteil (4 oder 10) zwei seitliche Schenkel aufweist, durch welche ein seitlicher Freiraum zwischen Motorblock (3) und gegenüberliegenden Karosseriebereichen (Fahrzeugteilen 7) weitgehend geschlossen ist.
  3. Motorraum nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die seitlichen Schenkel des wärmeabschirmenden Bauteils (4) im Querschnitt gesehen zumindest bereichsweise von unteren Seitenwandbereichen des Motorblocks (3) ausgehend schräg nach oben auf den ihnen gegenüberliegenden Karosseriebereich (Fahrzeugteil 7) zu erstrecken.
  4. Motorraum nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Schenkel des wärmeabschirmenden Bauteils (4 oder 10) stirnseitig des Motorblocks (3) über einen quer verlaufenden Endabschnitt miteinander verbunden sind, wobei der Freiraum zwischen Motorstirnseite und dem Rahmen eines hierzu im Abstand angeordneten Kühlers (8) mittels des Endabschnitts geschlossen ist.
  5. Motorraum nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Schenkel des wärmeabschirmenden Bauteils (4 oder 10) hinter dem Motorblock (3) über einen quer verlaufenden Endabschnitt miteinander verbunden sind, wobei der Freiraum zwischen Motorblock (3) und einem hierzu im Abstand angeordneten Karosseriebauteil mittels des hinteren Endabschnitts geschlossen ist.
  6. Motorraum nach Anspruche 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur thermischen Abdichtung zwischen dem Umfang des wärmeabschirmenden Bauteils (4 oder 10) und den angrenzenden Fahrzeugteilen (7) von Karosserie oder Motorblock (3) eine flexible, vorzugsweise umlaufende Dichtung (Dichtlippe 6) vorgesehen ist.
  7. Motorraum nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das wärmeabschirmende Bauteil (4 oder 10) am Motorblock (3) und/oder an der Karosserie (Fahrzeugteil 7) des Fahrzeugs befestigt ist.
  8. Motorraum nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das wärmeabschirmende Bauteil (4 oder 10) überwiegend aus Blech besteht.
  9. Motorraum nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zum unterhalb der motornahen Teile der Abgasanlage (2), des Turboladers oder dgl. angeordneten abschirmenden Bauteils (4) ein weiteres abschirmendes Bauteil (Abschirmblech 10) oberhalb der motornahen Teile der Abgasanlage (2), des Turboladers oder dgl. angeordnet ist.
  10. Motorraum nach Anspruch 2, dass die seitlichen Schenkel des wärmeabschirmenden Bauteils (4) von zugeordneten Stützen der Motorlagerung durchsetzt sind.
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