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DE102004028297B4 - Wischerblatt mit einem mit dem Wischerarm verbundenen Hebel - Google Patents

Wischerblatt mit einem mit dem Wischerarm verbundenen Hebel Download PDF

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DE102004028297B4
DE102004028297B4 DE102004028297.8A DE102004028297A DE102004028297B4 DE 102004028297 B4 DE102004028297 B4 DE 102004028297B4 DE 102004028297 A DE102004028297 A DE 102004028297A DE 102004028297 B4 DE102004028297 B4 DE 102004028297B4
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wiper blade
wiper
wiping surface
holding
arm
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Masaaki Kiyama
Toshiharu Aoyama
Hiroyuki Nakano
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Denso Corp
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Asmo Co Ltd
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Abstract

Wischerblatt für ein eine Wischfläche (26) wischendes Wischsystem, wobei das Wischblatt folgendes umfasst: eine Wischerlamelle (14), die direkt die Wischfläche (26) wischt; wobei die Wischerlamelle (14) wenigstens eine Stütznut (28b) umfaßt, die sich in Längsrichtung der Wischerlamelle (14) erstreckt; wenigstens eine Stützleiste (15), die aus einem federelastischen Material besteht, in der Stütznut (28b) oder jeweils in einer zugeordneten der Stütznuten (28b) aufgenommen ist und in entspanntem Zustand derart konvex gekrümmt ist, daß eine Längsmitte der Stützleiste (15) in eine von der Wischfläche (26) abgewandte Richtung weist; und einen Hebel (12; 12a), der umfaßt: eine Verbindungsanordnung (21), die drehbeweglich mit einem Wischerarm (16) des Wischersystems verbunden ist; einen ersten Arm, der sich von der Verbindungsanordnung (21) aus in Richtung auf ein erstes Längsende (14b) der Wischerlamelle (14) in der Längsrichtung der Wischerlamelle (14) erstreckt; einen zweiten Arm, der sich von der Verbindungsanordnung (21) aus in Richtung auf das zweite Längsende (14c) der Wischerlamelle (14) in der Längsrichtung der Wischerlamelle (14) erstreckt; einen ersten Halteabschnitt, der am äußeren Längsende des ersten Arms vorgesehen ist, um die Wischerlamelle (14) und/oder die wenigstens eine Stützleiste (15) zu halten; einen zweiten Halteabschnitt, der an dem äußeren Längsende des zweiten Arms vorgesehen ist, um die Wischerlamelle (14) und/oder die wenigstens eine Stützleiste (15) zu halten; wobei der erste Halteabschnitt in einer Zwischenstellung zwischen der Verbindungsanordnung (21) und dem ersten Längsende (14b) der Wischerlamelle (14) positioniert ist; und der zweite Halteabschnitt in einer Zwischenstellung zwischen der Verbindungsanordnung (21) und dem zweiten Längsende (14c) der Wischerlamelle (14) positioniert ist; dadurch gekennzeichnet, dass einstückig mit jedem Arm ausgebildet ein eine relativ zur Wischfläche (26) abgeschrägte, konkave Oberfläche aufweisender Rippenabschnitt (22c) vorgesehen ist, welcher eine durch den Fahrtwind erzeugte Anpresskraft der Wischerlamelle (14) gegen die Wischfläche (26) erzeugt; dass die Wischerlamelle (14) erste und zweite Endabschnitte aufweist, die im Wesentlichen frei und elastisch verformt der Wischfläche (26) angepasst sind; und dass der erste Endabschnitt sich zwischen dem ersten Halteabschnitt und dem ersten Längsende (14b) der Wischerlamelle (14) und der zweite Endabschnitt sich zwischen dem zweiten Halteabschnitt und dem zweiten Längsende (14c) der Wischerlamelle (14) erstreckt.

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Wischerblatt zum Wischen einer Wischfläche, wie etwa die Oberfläche einer Fahrzeugwindschutzscheibe.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die DE 80 07 409 U1 offenbart ein Wischerblatt mit einem Halter, einer elastischen Wischleiste und zwei Stützbändern, die in längsgerichtete seitliche Nuten in der Wischleiste eingebettet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützbänder in allen zur zu reinigenden Fläche rechtwinkligen Längsschnitten ihre Winkelrichtung ein oder mehrere Male ändern.
  • DE 196 27 113 A1 offenbart ein Wischerblatt, das zum Reinigen von Scheiben an Kraftfahrzeugen dient. Das Wischblatt hat ein Traggestell für eine an der Scheibe angelegte, quer zu ihrer Längserstreckung über die Scheibe verschiebbare Wischleiste und eine an dem Traggestell angeordnete, sich etwa parallel zur Wischleiste erstreckende Windabweisleiste, welche eine dem Fahrtwind zugewandte Windleitfläche hat, deren eine Längskante näher an der Scheibe liegt als deren in Anströmrichtung des Fahrtwindes hinter der einen Längskante befindliche andere Längskante. Eine universelle Verwendung des Wischblattes ergibt sich, wenn die Windabweisleiste an dem Traggestell hängend oder auf dem Traggestell stehend montierbar ist und in jeder der beiden Montagepositionen eine dem Fahrtwind zugewandte Windleitfläche aufweist.
  • DE 198 56 300 A1 offenbart ein Wischblatt für Scheiben von Kraftfahrzeugen, das mit einem elastischen, langgestreckten Trageelement für eine langgestreckte, aus einem flexiblen Material bestehende, an der zu wischenden Scheibe mit einer Wischlippe anlegbaren Wischleiste ausgestattet ist, die an ihren Längsseiten einander gegenüberliegende Längsnuten aufweist, in denen mit Abstand voneinander angeordnete Längsschienen des Trageelements liegen, welche durch wenigstens einen an der von der Wischlippe abgewandten Seite des Trageelements den Abstand überbrückenden Halter in den Nuten gesichert sind. Ein besonders kostengünstig herstellbares Wischblatt, das auch bei hohen Fahrgeschwindigkeiten zuverlässig arbeitet, ergibt sich, wenn dieses an der der Wischlippe gegenüberliegenden Seite des Tragelements mit einer sich in dessen Längsrichtung erstreckenden Windabweisleiste versehen ist, die für jeden Halter eine Aussparung aufweist, welche sich quer zur Längsrichtung des Wischblatts erstreckt, wobei im Querschnitt gesehen, das im Bereich der Windabweisleiste befindliche Außenprofil des Halters dem Profil der Windabweisleiste wenigstens annähernd angepasst ist.
  • DE 196 27 114 A1 offenbart ein Wischblatt, das zum Reinigen von Scheiben an Kraftfahrzeugen dient. Das Wischblatt hat ein elastisches, langgestrecktes Tragelement für eine langgestreckte, aus einem flexiblen Material bestehende, an der zu wischenden Scheibe anlegbaren Wischleiste, die an ihren Längsseiten einander gegenüberliegende Längsnuten aufweist, in denen mit Abstand voneinander angeordnete Längsschienen des Trageelements liegen, dessen Mittelabschnitt eine Anschlussvorrichtung für einen angetriebenen Wischerarm aufweist und sich der Querschnitt der beiden Längsschienen von deren Mittelbereich aus zu den Schienenenden hin verringert. Ein besonders montagefreundliches Wischerblatt ergibt sich, wenn das Tragelement die Form einer Haarnadel aufweist, deren beiden Schenkel die Längsschienen bilden und die freien Enden der beiden Längsschienen durch als separates Bauelement ausgebildete Stabilisierungsmittel miteinander verbunden sind.
  • Ein im Englischen als „toumament wiper blade” bezeichnetes Wischerblatt ist gut bekannt. Dieses Wischerblatt weist eine Hebelanordnung auf, die eine Mehrzahl von Hebeln einschließt, die untereinander drehbeweglich verbunden sind. Da die Hebel dabei einander übergreifen, erhält das Wischerblatt eine relativ große Bauhöhe. Wird es dem Wind ausgesetzt, der ein sich bewegendes Fahrzeug anströmt, neigt ein solches Wischerblatt dazu, den Widerstand und das Windgeräusch zu erhöhen oder beeinträchtigt in einigen Fällen sogar die Sicht des Fahrers.
  • Im Blick auf diese Nachteile offenbart die japanische ungeprüfte Patentveröffentlichung JP 2001-504779 A ein hebelloses Wischerblatt. Beim hebellosen Wischerblatt sind in einer vorbestimmten gekrümmten Form gestaltete und als Federelement wirkende Stützleisten in rückseitigen Nuten einer Wischerlamelle eingepaßt. Ein Halter, an den ein Wischerarm angeschlossen ist, ist direkt an den Stützleisten befestigt. Auf diese Weise sind die Hebel aus dem hebellosen Wischerblatt entfernt. Beim hebellosen Wischerblatt wird die vom Wischerarm erhaltene, zum Anpressen des Wischerblatts an die Wischfläche dienende Druckkraft direkt auf die Stützleisten übertragen. Wenn das Wischerblatt die Wischfläche wischt, wird die Wischerlamelle entsprechend den Federcharakteristiken der Stützleisten verbogen, um sich der Krümmung der Wischfläche anzupassen.
  • In der vorstehend beschriebenen japanischen ungeprüften Patentveröffentlichung JP 2001-504779 A wird die Druckkraft des Wischerarms durch die Stützleisten längs der Wischerlamelle verteilt. Die Druckkraft wird jedoch durch die in der Längsmitte des Wischerblatts befestigten Halter auf die Stützleisten übertragen. Es wird deshalb eine übermäßige Kraft im Halter konzentriert, so daß die Druckkraft ungleich längs der Wischerlamelle verteilt wird. Die ungleiche Verteilung der Druckkraft führt während des Wischens, beispielsweise von Regentropfen auf der Wischfläche, verursacht die Entstehung eines Wasserstreifens auf dieser (eine als „Wischerstreifenbildung” bekannte Erscheinung).
  • Die japanische ungeprüfte Patentveröffentlichung JP S49-92726 A offenbart ein Wischerblatt, bei dem eine Wischerlamelle von einem einzigen, langgestreckten Hebel getragen wird, der mit einem Wischerarm verbunden ist. Bei diesem Wischerblatt ist eine als Federelement dienende und entsprechend einer vorgegebenen Form gekrümmte Stützleiste zur Anpassung an die Krümmung oder Kontur der Wischfläche mit der Wischerlamelle zusammengefügt.
  • Der einzige Hebel ist aus einem thermoplastischen Harz hergestellt und erstreckt sich über die gesamte Länge der Wischerlamelle. Der einzige Hebel nimmt außerdem die Wischerlamelle in einer schienenartigen, ununterbrochenen Nut auf, die sich über die gesamte Länge des einzigen Hebels erstreckt. Weil der einzige Hebel die Wischerlamelle längs ihrer gesamten Länge festhält, hindert er die Wischerlamelle daran, sich während des Wischens der Wischfläche an deren Krümmung anzupassen. Falls die Starrheit des einzigen Hebels verringert wird, um der Wischerlamelle eine gute Anpassung an die Krümmung der Wischfläche zu gestatten, kann der einzige Hebel die Druckkraft des Wischerarms nicht richtig längs der Wischerlamelle verteilen. Es hinterläßt deshalb das Wischerblatt, ähnlich zur japanischen ungeprüften Patentveröffentlichung JP 2001-504779 A , beim Wischen der Wischfläche auf dieser einen Wasserstreifen, was zu einem unvollkommenen Wischergebnis führt.
  • Die vorliegende Erfindung geht auf diese Nachteile ein. Es ist deshalb eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Wischerblatt zu schaffen, dessen Bauhöhe minimiert werden kann und das sich wirksam der Wischfläche anpassen kann, um ein zufriedenstellendes Wischergebnis zu erbringen.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterentwicklungen und Ausführungsformen sind Gegenstand der weiteren abhängigen Ansprüche.
  • Im Allgemeinen wird ein Wischerblatt für ein eine Wischfläche wischendes Wischsystem geschaffen. Das Wischerblatt umfaßt eine Wischerlamelle, wenigstens eine Stützleiste und einen Hebel. Die Wischerlamelle wischt direkt die Wischfläche. Die Wischerlamelle umfaßt wenigstens eine rückseitige Nut, die sich in Längsrichtung der Wischerlamelle erstreckt. Die wenigstens eine Stützleiste besteht aus einem Federmaterial mit einer vorgegebenen Steifigkeit und wird in einer zugeordneten Nut aus der die wenigstens eine Nut enthaltenden Gruppe aufgenommen. Jede Stützleiste aus der die wenigstens eine Stützleiste umfassenden Gruppe ist in spannungsfreiem Zustand derart konvex gekrümmt, daß eine Längsmitte der Stützleiste in einer von der Wischfläche wegweisenden Richtung hervorsteht. Der Hebel umfaßt eine Verbindungsanordnung und ist drehbeweglich mit einem Wischerarm eines Wischersystems verbunden. Die ersten und zweiten Arme sind an der ersten bzw. zweiten Längsseite der Verbindungsanordnung positioniert. Der erste und der zweite Arm erstrecken sich von der Verbindungsanordnung aus in Richtung auf das erste bzw. das zweite in Längsrichtung gelegene Ende der Wischerlamelle in deren Längsrichtung. Jeder des ersten und des zweiten Arms umfaßt einen Halteabschnitt, der jeweils an einem in Längsrichtung gesehen äußeren Ende des Arms vorgesehen ist, um wenigstens eine der Wischerlamellen und wenigstens eine Stützleiste zu halten. Der Halteabschnitt des ersten Arms befindet sich in einer Zwischenposition zwischen der Verbindungsanordnung und dem ersten in Längsrichtung gesehenen Ende der Wischerlamelle. Der Halteabschnitt des zweiten Arms befindet sich in einer Zwischenposition zwischen der Verbindungsanordnung und dem zweiten in Längsrichtung gesehenen Ende der Wischerlamelle.
  • Die Erfindung wird zusammen mit zusätzlichen Aufgaben, Merkmalen und Vorteilen am besten aus der folgenden Beschreibung, den beigefügten Ansprüchen und der begleitenden Zeichnung verständlich.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • In der Zeichnung zeigt:
  • 1A eine Draufsicht auf ein Wischerblatt nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 1B eine teilweise geschnittene Seitenansicht des in 1A gezeigten Wischerblatts;
  • 2 einen Längsschnitt nach der Linie II-II in 1 A;
  • 3 einen Querschnitt nach der Linie III-III in 2;
  • 4 eine vergrößerte Seitenansicht eines Teils des Wischerblatts nach Entfernung eines rippenartigen Elements;
  • 5 eine perspektivische Detailansicht eines Hebels des Wischerblatts;
  • 6 einen Querschnitt nach der Linie VI-VI in 4;
  • 7 einen Querschnitt nach der Linie VII-VII in 1B:
  • 8 einen Querschnitt nach der Linie VIII-VIII in 1B;
  • 9 eine perspektivische Ansicht eines das Längsende einer Wischerlamelle umfassenden Details;
  • 10A eine schematische, beschreibende Ansicht der an der Wischfläche einer Windschutzscheibe angeordneten Wischerblätter,
  • 10B eine schematische, beschreibende Ansicht zur Darstellung einer Veränderung der Oberflächenkrümmung der Wischfläche;
  • 11 eine Seitenansicht einer Abwandlung des Wischerblatts;
  • 12A eine Seitenansicht einer weiteren Abwandlung des Wischerblatts;
  • 12 Beine schematisch, beschreibende Ansicht zur Darstellung zweier Zustände des in 12A gezeigten Wischerblatts,
  • 13 eine vergrößerte Detailansicht einer weiteren Ausführungsform des Wischerblatts;
  • 14 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Abwandlung des Wischerblatts;
  • 15 eine perspektivische Explosionsdarstellung des in 14 gezeigten Wischerblatts;
  • 16A einen Querschnitt durch das in 14 gezeigte Wischerblatt;
  • 16B eine Seitenansicht eines Details des in 14 gezeigten Wischerblatts;
  • 16C eine Ansicht der Unterseite eines Details des in 14 gezeigten Wischerblatts;
  • 17 eine von unten gesehene Schnittdarstellung der Befestigungsbereiche einer Lamelle des in 14 gezeigten Wischerblatts;
  • 18 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Abwandlung des Wischerblatts;
  • 19 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer weiteren Abwandlung des Wischerblatts;
  • 20A einen Querschnitt durch das in 18 gezeigte Wischerblatt;
  • 20B eine Seitenansicht eines Details des in 18 gezeigten Wischerblatts; und
  • 20C eine Ansicht von unten eines Details des in 18 gezeigten Wischerblatts.
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben.
  • In den 1A und 1B umfaßt ein erfindungsgemäßes Wischerblatt 11 einen Hebel 12, ein rippenartiges Element 13, eine Wischerlamelle 14 und zwei Stützleisten 15. Das rippenartige Element 13 ist am Hebel 12 befestigt. Die Wischerlamelle 14 wird vom Hebel 12 und dem rippenartigen Element 13 getragen. Die Stützleisten 15 sind in die Wischerlamelle 14 eingesetzt. Das Wischerblatt 11 ist drehbeweglich mit einem äußeren Ende eines Wischerarms 16 verbunden und wird durch den Wischerarm 16 gegen eine Wischfläche 26 (7), wie die Oberfläche einer Windschutzscheibe, gedrückt. Das Basisende des Wischerarms 16 ist an einer (nicht gezeigten) Drehwelle befestigt, die durch eine Antriebsquelle, wie einen (nicht gezeigten) Motor, eines Wischersystems hin und her bewegt wird. Wenn der Wischerarm 16 zusammen mit der Drehwelle hin und her bewegt wird, wischt das Wischerblatt 11 die Wischfläche 26.
  • Wie in den 1A, 1B und 4 gezeigt ist, ist der Hebel 12 eine einheitliche Komponente und umfaßt eine Verbindungsanordnung 21, zwei Arme (einen ersten und einen zweiten Arm) 22 und zwei Halteabschnitte 23. Die Arme 22 erstrecken sich von der Verbindungsanordnung 21 aus nach entgegengesetzten Längsseiten (ersten und zweiten Längsseiten), bezogen auf die Verbindungsanordnung 21 in Längsrichtung der Wischerlamelle 14. Jeder Halteabschnitt 23 ist am äußeren Ende eines ihm zugeordneten der Arme 22 vorgesehen. Das Wischerblatt 11 ist an der Verbindungsanordnung 21 des Hebels 12 drehbeweglich mit dem Wischerarm 16 verbunden.
  • Mehr im Detail umfaßt die Verbindungsanordnung 21 zwei im allgemeinen rechteckige Wände 21a (5). Die rechteckigen Wände 21a sind voneinander in Querrichtung (Links-rechts-Richtung in 3) der Verbindungsanordnung 21 getrennt und ragen in einer von der Wischerlamelle 14 wegführenden Richtung (genauer: in einer in 3 nach oben weisenden Richtung) nach oben. Wie in 2 gezeigt, ist in der Verbindungsanordnung 21 ein Verbindungselement 18 vorgesehen. Das Verbindungselement 18 wird drehbeweglich von einer Drehwelle 17 getragen, die sich verbindend zwischen den rechteckigen Wänden 21a erstreckt. Das äußere Ende des Wischerarms 16 umfaßt einen U-förmigen Haken. Das Wischerblatt 11 ist drehbeweglich mit dem Wischerarm 16 verbunden, wenn der U-förmige Haken des Wischerarms 16 mit dem Verbindungselement 18 in der Verbindungsanordnung 21 verbunden ist.
  • Wie in 5 gezeigt, besitzt jeder Arm 22 des Hebels 12 einen U-förmigen Querschnitt und schließt zwei Seitenwände 22a und eine Abdeckwand 22b ein. Jede Seitenwand 22a erstreckt sich fortlaufend vom Basisende einer ihr zugeordneten Wand der rechteckigen Wände 21a in Längsrichtung der Wischerlamelle 14. Die Seitenwände 22a eines jeden Arms 22 sind durch die Abdeckwand 22b miteinander verbunden. Wie in 4 gezeigt, bildet jeder Arm 22 (die Seitenwände 22a) in einer von der Oberseite zur Unterseite der Wischerlamelle 14 verlaufenden Richtung (genauer: in einer in 4 abwärts verlaufenden Richtung) Vorsprünge, die in Richtung auf das äußere Ende des Arms verlaufen. Es wird dadurch zwischen jedem Arm 22 und der Wischerlamelle 14 (genauer: einer oberen Oberfläche 14e der Wischerlamelle 14) ein Raum S gebildet. Der Raum S erstreckt sich von oben nach unten und erweitert sich in Richtung auf das untere Ende (das Ende der Seite der Verbindungsanordnung 21) des Arms 22. Der Raum S ist vorgesehen, um der Wischerlamelle 14 eine Verformung in der von oben nach unten verlaufenden Richtung in 4 zu gestatten. Die rechteckigen Wände 21a der Verbindungsanordnung 21 die in Querrichtung einen Abstand voneinander aufweisen, bilden eine Einheit mit den Seitenwänden 22a und der Abdeckwand 22b eines jeden Arms 22, die sich kontinuierlich von den rechteckigen Wänden 21a aus erstrecken.
  • Wie in 4 gezeigt, ist jeder Halteabschnitt 23 des Hebels 12 am äußeren Ende des entsprechenden Arms 22 ausgebildet. Außerdem umfaßt, wie4 6 zeigt, das äußere Ende jedes Halteabschnitts 23 zwei Halteklauen 23a, die einander in Querrichtung (in der Links-rechts-Richtung in 6) gegenüberliegen und im allgemeinen rechtwinklig abgebogen sind er Hebel 12 hält die Wischerlamelle 14 zusammen mit den Stützleisten 15, wenn die Halteklauen 23a jedes Halteabschnitts 23 in einen Verbindungsabschnitt 28 der Wischerlamelle 14 eingreifen.
  • Wie in den 1A und 1B gezeigt, ist das rippenartige Element 13 in der Längsrichtung etwas länger als die Wischerlamelle 14. Außerdem besteht das rippenartige Element 13 aus einem elastischen Material, wie etwa Gummi oder ein Elastomer. Vorzugsweise besitzt das elastische Material des rippenartigen Elements 13 eine Elastizität gleich der oder kleiner als die der Wischerlamelle 14, d. h. es ist flexibler als das der Wischerlamelle 14. Das rippenartige Element 13 ist am Hebel 12 derart angebracht, daß das rippenartige Element eine Seite (die obere Seite in 1B) des Hebels 12 und des rippenartigen Elements umgibt, die von der Wischfläche 26 abgewandt ist.
  • Mehr im Detail ist in der Längsmitte des rippenartigen Elements 13 ein Aufnahmeloch 13a zur Aufnahme der Verbindungsanordnung 21 des Hebels 12 ausgebildet. Das rippenartige Element 13 umfaßt weiter zwei erste Aufnahmenuten 13b und zwei zweite Aufnahmenuten 13c. Die ersten Aufnahmenuten 13b erstrecken sich voneinander weg in einer vom Aufnahmeloch 13a ausgehenden Längsrichtung auf in Bezug auf das Aufnahmeloch 13a gegenüberliegenden Längsseiten. Jede erste Aufnahmenut 13b ist so ausgenommen, daß sie einen U-förmigen Querschnitt aufweist der an die Seitenwände 22a und die Abdeckwand 22b des entsprechenden Arms 22 angepaßt ist. Jede zweite Aufnahmenut 13c ist so ausgenommen, daß sie einen U-förmigen Querschnitt aufweist und sich von der zugeordneten ersten Aufnahmenut 13b zum entsprechenden, in Längsrichtung gelegenen Ende der Wischerlamelle 14 erstreckt. Wie in 7 gezeigt, ist eine von der inneren Wandfläche der zweiten Aufnahmenut 13c aus gemessene Tiefe „x” der zweiten Aufnahmenut 13c kleiner als der Abstand „y” zwischen der oberen Oberfläche 14e (4) des Verbindungsabschnitts 28 der Wischerlamelle 14 und einer inneren Bodenfläche einer von zwei Haltenuten 28c. Die ersten Aufnahmenuten 13b und die zweiten Aufnahmenuten 13c dienen als Aufnahmeabschnitte der vorliegenden Erfindung. Jede Abdeckwand 22b und die gegenüberliegende erste Aufnahmenut 13b sind miteinander durch beispielsweise ein adhäsives Mittel oder Verklebung verbunden, während die Verbindungsanordnung 21 vom Aufnahmeloch 13a aufgenommen wird. Auf diese weise ist das rippenförmige Element 13 am Hebel 12 befestigt.
  • Wie in 1B gezeigt ist eine Mehrzahl von Greifern 24 (drei Greifer 24 auf jeder Längsseite des rippenartigen Elements 13 beim Ausführungsbeispiel) am rippenartigen Element 13 derart befestigt, daß die Greifer einen Abstand voneinander aufweisen. Die Greifer (Halteelemente) 24 sind in zwei Endabschnitten 14d der Wischerlamelle 14 angeordnet. Jeder Endabschnitt 14d erstreckt sich, wie in 4 gezeigt, zwischen dem entsprechenden Halteabschnitt 23 des Hebels 12 und einem entsprechenden (d. h. dem nächstgelegenen) der in Längsrichtung gelegenen Enden (erstes und zweites Längsende) 14b, 14c der Wischerlamelle 14.
  • Genauer betrachtet sind im rippenartigen Element 13 eine Mehrzahl von Aufnahmeausnehmungen 13e vorgesehen, die den Greifern 24 zugeordnet sind. Wie in 8 gezeigt ist, besitzt jede Aufnahmeausnehmung 13e einen U-förmigen Querschnitt und ist von der Innenwandoberfläche der entsprechenden zweiten Aufnahmenut 13c aus bis auf eine vorgegebene Tiefe ausgenommen. Jeder Greifer 24, der den U-förmigen Querschnitt aufweist, ist an der Innenwandoberfläche der entsprechenden Aufnahmeausnehmung 13e beispielsweise durch ein adhäsives Mittel oder Klebung verbunden. Äußere Enden der Seitenwände eines jeden Greifers 24 haben Halteklauen 24, die einander in Querrichtung (Links-rechts-Richtung in 8) gegenüberliegen und sind mit einem im allgemeinen rechten Winkel auf einander zu abgebogen. Jeder am rippenartigen Element 13 befestigte Greifer 24 ist so gestaltet, daß eine Innenwandoberfläche des Greifers 24 im allgemeinen mit der Innenwandoberfläche der entsprechenden zweiten Aufnahmenut 13c fluchtet, so daß die Innenwandoberfläche des Greifers 24 kontinuierlich die Innenwandoberfläche der zweiten Aufnahmenut 13c fortsetzt. Die am rippenartigen Element 13 befestigten Greifer 24 halten die Wischerlamelle zusammen mit den Stützleisten 15, wenn die Halteklauen 24a der Greifer 24 in die Wischerlamelle 14 eingreifen.
  • Wie in den 1, 7 und 8 gezeigt, umfaßt das rippenartige Element 13 an der Seite, an der die Wischfläche 26 positioniert ist, die ersten und die zweiten Aufnahmenuten 13b, 13c. Außerdem umfaßt das rippenartige Element 13 zwei Rippenabschnitte 25 mit im allgemeinen dreieckigem Querschnitt auf von der Wischfläche 26 abgewandten Seite. Die Rippenabschnitte 25 sind an in Bezug auf das Aufnahmeloch 13a (die Verbindungsanordnung 21) gegenüberliegenden Längsseiten des rippenartigen Elements 13 angeordnet. Jeder Rippenabschnitt 25 besitzt eine abfallende, konkave Oberfläche 25a, die einen spitzen Winkel α mit der Wischfläche 26 einschließt, wie in 7 gezeigt ist. Auf diese Weise kann die abfallende, konkave Fläche 25a wirksam auf das fahrende Fahrzeug auftreffenden Wind aufnehmen, um die Widerstandskraft zu verteilen und die Kraftkomponente der Widerstandskraft direkt auf der Wischerlamelle 14 zu verteilen, um das Abheben der Wischerlamelle 14 von der Wischfläche 26 zu begrenzen.
  • Wie in 3 gezeigt, sind die Rippenabschnitte 25, die auf den gegenüberliegenden Längsseiten beiderseits der Verbindungsanordnung 21 angeordnet sind, durch Abdeckabschnitte 27 des rippenartigen Elements 13 verbunden, die jeweils innere seitliche Wandoberflächen des Aufnahmelochs 13a bilden, Die Abdeckabschnitte 27 überdecken die äußeren seitlichen Oberflächen 21b der Verbindungsanordnung 21 (die rechteckigen Wände 21a) derart, daß die Abdeckabschnitte 27 auf der Seite der Wischfläche 26 vom der Verbindungsanordnung 21 vorspringen.
  • Wie in 1B gezeigt ist, ist am Längsende jedes Rippenabschnitts 25 eine Anschlagwand 25b derart ausgebildet, daß die Anschlagwand 25b sich von der Innenwandoberfläche der entsprechenden zweiten Aufnahmenut 13c kontinuierlich nach unten erstreckt. Wenn die Wischerlamelle 14 in ihrer Längsrichtung an der Anschlagwand 25b anschlägt, begrenzt die Anschlagwand 25b die Längsbewegung der Wischerlamelle 14.
  • Bezugnehmend auf 3 ist die Wischerlamelle 14, die mit dem Hebel 12 und dem rippenartigen Element 12 verbunden ist, aus einem Gummimaterial hergestellt und als länglicher Körper gestaltet. Die Wischerlamelle 14 umfaßt den Verbindungsabschnitt 28 und eine Wischerlippe 29, die über einen Halsabschnitt 14a mit dem Verbindungsabschnitt 28 verbunden ist. Die Wischerlamelle 14 wird durch den Hebel 12 und das rippenartige Element 13 (die Greifer 24) mittels des Verbindungsabschnitts 28 gehalten und wischt die Wischfläche 26 mittels der Wischerlippe 29.
  • Der Verbindungsabschnitt 28 umfaßt zwei Stütznuten 28b und zwei Haltenuten 28c. Die zwei Stütznuten 28b sind jeweils von einer zweier in Bezug auf den Verbindungsabschnitt 28 in Querrichtung (die Links-rechts-Richtung in 3) gegenüberliegenden Seitenflächen 28b her ausgenommen und erstrecken sich in Längsrichtung der Wischerlamelle 14. In ähnlicher Weise sind die beiden Halteausnehmungen 28c von den zwei in Bezug auf den Halteabschnitt 28 in Querrichtung (die Links-rechts-Richtung in 3) gegenüberliegenden Seitenflächen 28a her ausgenommen und erstrecken sich in Längsrichtung der Wischerlamelle 14. Die Stütznuten 28b liegen im Vergleich zu den Haltenuten 28c in der Richtung von oben nach unten näher am Hebel 12 (und dem rippenartigen Element 13) d. h. sie sind oberhalb der Haltenuten 28c in 3 angeordnet.
  • Die Stütznuten 28b sind zur Aufnahme der Stützleisten 15 geeignet. Wie in 4 gezeigt bildet jedes in Längsrichtung liegende Ende einer jeden Stütznut 28b eine Begrenzungsfläche 28d, die die Längsbewegung der zugehörigen Stützleiste 15 begrenzt, die in die Stütznut 28b in Querrichtung eingesetzt wird.
  • Die Haltenuten 28c sind geeignet, die Halteklauen 23a des Hebels 12 (die Halteabschnitte 23) und die Halteklauen 24a der Greifer 24 aufzunehmen, wenn der Verbindungsabschnitt 28 vom Hebel 12 gehalten wird. Das heißt, daß mit Bezug auf 6 eine quer gemessene Weite W2 zwischen den einander gegenüberliegenden Enden der Halteklauen 23a des Hebels 12 so bemessen wird, daß sie kleiner ist als die quer gemessene Weite W1 zwischen den äußeren seitlichen Oberflächen 28a des Verbindungsabschnitts 28. Außerdem ist 8 zu entnehmen, daß eine Weite W3 zwischen den einander gegenüberliegenden Enden der Halteklauen 24a jedes Greifers 24 so bemessen ist, daß sie kleiner ist als die weite W1. Die Halteklauen 23a, 24a sind so gestaltet, daß sie in der von oben nach unten verlaufenden Richtung den Haltenuten 28c zugeordnet sind. Die Wischerlamelle 14 wird vom Hebel 12 und den Greifern 24 mittels der Halteklauen 23a, 24a gehalten, die von den Haltenuten 28c aufgenommen werden. Weil die Halteklauen 23a, 24a nur von den Haltenuten 28c aufgenommen werden, begrenzen die Halteklauen 23a, 24a die Gleitbewegung der Wischerlamelle 14 relativ zum Hebel 12 nicht. Das bedeutet, daß sich die Wischerlamelle 14 der gekrümmten Wischfläche 26 anpaßt, wenn das Wischerblatt längs der gekrümmten Wischfläche 26 verschwenkt wird, so daß sich das Ausmaß der Verbiegung der Wischerlamelle 14 verändert. Wenn sich das Ausmaß der Verbiegung der Wischerlamelle 14 verändert, verändert sich auch d die augenblickliche Länge des Abschnitts der Wischerlamelle 14, der sich zwischen den Halteabschnitten 23 des Hebels 12 befindet. Diese Veränderung der augenblicklichen Länge des sich zwischen den Halteabschnitten 23 befindenden Abschnitts der Wischerlamelle 14 wird ermöglicht, weil der Wischerlamelle 14 relativ zum Hebel 12 eine Gleitbewegung in Längsrichtung gestattet ist. Auf diese Weise wird während des Wischens der Wischfläche 26 eine wirksame elastische Anpassung der Wischerlamelle 14, d. h. eine wirksame elastische Nachgiebigkeit der Wischerlamelle 14 relativ zur Wischfläche 26 ermöglicht.
  • Aus 9 ist ersichtlich, daß ein Verankerungsabschnitt 30 in Form einer Ausnehmung an einem Ende der Haltenut 28c vorgesehen ist, der sich nahe dem Längsende 14b der Wischerlamelle 14 befindet. Außerdem ist in jeder Haltenut 28c dem Verankerungsabschnitt 30 benachbart eine böschungsartig gestaltete Wand 33 derart ausgebildet, daß in Querrichtung gemessene Tiefe der Wand 33 gegen den Verankerungsabschnitt 30 zu allmählich progressiv abnimmt. In 4 sieht man, daß die Verankerungsabschnitte 30 die Halteklauen 24a des am linken Ende befindlichen Greifers 24 aufnehmen, der dem Längsende 14b der Wischerlamelle 14 benachbart ist. Zur Zeit der Montage der Wischerlamelle 14 am rippenartigen Element 13 und am Hebel 12 wird zunächst das Längsende 14c der Wischerlamelle 14 derart montiert, daß die Haltenuten 28c der Wischerlamelle 14 die Halteklauen 24a der Greifer 24 und die Halteklauen 23a der Halteabschnitte 23 aufnehmen. Wenn der am linken Ende befindliche Greifer 24 in 4 die abgeböschte Wand 33 erreicht, verformt jede Halteklaue 24a des Greifers 24 elastisch die entsprechende geböschte Wand 33 und wird dann von dem zugeordneten Verankerungsabschnitt 30 aufgenommen, so daß eine weitere Längsbewegung der Wischerlamelle 14 relativ zum rippenartigen Element 13 und dem Hebel 12 durch die Oberflächen einender gegenüberliegender, sich rechtwinklig zur Längsrichtung der Wischerlamelle 14 erstreckender Endwände jedes Verankerungsabschnitts 30 begrenzt wird
  • Die Wischerlippe 29 der Wischerlamelle 14 ist so ausgebildet, daß sie einen im allgemeinen dreieckigen Querschnitt aufweist und mit dem Verbindungsabschnitt 28 über einen Halsabschnitt 14a in einer kippfähigen Weise verbunden ist.
  • Jede Stützleiste 15 besteht aus metallischem Material (z. B. aus einem Federmetall), das eine Federcharakteristik aufweist und als flacher, länglicher Streifen ausgebildet ist. Außerdem ist der Stützstreifen 15 in einer von der Wischfläche 26 wegführenden Weise konvex gekrümmt und hat eine größere Krümmung (d. h. einen geringeren Krümmungsradius) als die Wischfläche 26, wenn er sich in einem natürlich entspannten Zustand befindet, d. h. in einem Zustand, in dem von der Wischfläche 28 keine Last auf den Stützstreifen 15 übertragen wird. Der Stützstreifen 15 wird vollständig von der zugeordneten Stütznut 28b aufgenommen. Genauer gesagt und unter Bezug auf 3 ist die Breite des Stützstreifens 15 in Querrichtung gleich der oder kleiner als die Querbreite W7 der Stütznut 28b.
  • Wenn jeder Stützstreifen 15 in die entsprechende Stütznut 28b eingesetzt ist, wird das Wischerblatt 11 verformt, um sich der Form des Stützstreifens 15 anzupassen. Außerdem hat der Stützstreifen 15 eine vorgegebene Steifigkeit und Federcharakteristik, so daß bei der Übertragung einer Drucks vom Wischerarm 16 während des Wischens der Wischfläche 26 die Wischerlamelle 14 elastisch verformt wird, um sich der Krümmung der Wischfläche 26 anzupassen.
  • Es werden nun die Positionen der Halteabschnitte 23 des Hebels 12 (d. h. die Position des Hebels 12) in Längsrichtung der Wischerlamelle 14 beschrieben. Die Halteabschnitte 23 des Hebels 12 sind so angeordnet, daß die Halteabschnitte 23 die Wischerlamelle 14 in drei Abschnitte unterteilen, deren jeder im allgemeinen die gleiche Länge aufweist. Genauer gesagt und unter Bezug auf 4 wird die Gesamtlänge der Wischerlamelle 14 mit L bezeichnet. Eine Länge L1 zwischen den Halteabschnitten 23 des Hebels 12 ist im allgemeinen gleich einer Länge L2 zwischen einem der Halteabschnitte 23 und dem entsprechenden Längsende 14b der Wischerlamelle 14 und ist auch im allgemeinen gleich einer Länge L3 zwischen dem anderen Halteabschnitt 23 und dem zugeordneten Längsende 14c. Somit weist jeder Halteabschnitt 23 im allgemeinen vom zugeordneten Längsende 14b, 14c der Wischerlamelle 14 einen Abstand auf, der einem Drittel der Gesamtlänge der Wischerlamelle 14 entspricht. Durch diese Anordnung wird die Wischerlamelle 14 durch die Halteabschnitte 23 (die Halteklauen 23a) in ihrem Längsmittelabschnitt gehalten. Jeder Endabschnitt 14d der Wischerlamelle 14, der sich im wesentlichen frei und elastisch zur Anpassung an die Wischfläche 26 verformt, befindet sich zwischen den Halteklauen 23a des zugeordneten Halteabschnitts 23 und dem zugeordneten Längsende 14b, 14c der Wischerlamelle 14.
  • Jeder Halteabschnitt 23 ist an einem entsprechenden Punkt des Wischerblatts 11 angeordnet, der sich längs der Wischfläche 26 auf einer Bahn bewegt, die eine relativ geringe Veränderung der Oberflächenkrümmung im Vergleich zum Rest der Wischfläche 26 aufweist, wenn die Wischerlamelle 14 (die Wischerlippe 29) zum wischen der Wischfläche 26 verschwenkt wird. Genauer gesagt und mit Bezug auf die 10A bewegt sich während des Wischens der Wischfläche 26 ein inneres Ende (ein linke Ende in 10A) des Wischerblatts 11 zwischen einem Arbeitspunkt P1 und einem Arbeitspunkt P2. Außerdem bewegt sich ein äußeres Ende (ein rechtes Ende in 120A) des Wischerblatts 11 zwischen einem Arbeitspunkt P3 und einem Arbeitspunkt P4. Die Bahn zwischen dem Arbeitspunkt P1 und dem Arbeitspunkt P2 und die Bahn zwischen dem Arbeitspunkt P3 und dem Arbeitspunkt P4 befinden sich bei einem rechtsgesteuerten Fahrzeug auf der Beifahrerseite. Die 10B zeigt die Veränderung der Krümmung der Wischfläche 25 längs dieser Bahnen während des Wischens der Wischfläche 26. Wie klar aus 10B ersichtlich ist, ist die Veränderung der Krümmung in dem Bereich, in dem sich die Arbeitspunkte P1 und P2 befinden, verhältnismäßig gering. Im Gegensatz hierzu ist die auf der Seite, auf der sich die Arbeitspunkte P3 und P4 befinden, gemessene Veränderung der Krümmung relativ groß. Demgemäß wird eine Veränderung der Krümmung gemessen zwischen den Arbeitspunkten P3 und P4 relativ groß. Deshalb sind die Halteabschnitte 23 des Hebels 12 im Längsmittelabschnitt des Wischerblatts 11 vorgesehen, der von dem äußeren Ende des Wischerblatts 11, an dem sich die Arbeitspunkte P3 und P4 befinden, entfernt ist, so daß sich die Haltepunkte 23 in dem Bereich des Wischerblatts 11 befinden, in dem die Veränderung der Krümmung der Wischfläche 26 verhältnismäßig gering ist. Falls die Halteabschnitte 23 am äußeren Ende oder diesem benachbart angeordnet sind, würde sich die Konstruktion in ähnlicher Weise wie der Stand der Technik verhalten, so daß die der Krümmung folgenden Endabschnitte 14d der Wischerlamelle 14 nicht gebildet werden können. In einem solchen Fall ist die elastische Anpassungsfähigkeit der Wischerlamelle 14 zur Abstimmung auf die Krümmung der Wischfläche 26 durch die Halteabschnitte 23 begrenzt, was einen negativen Einfluß auf das Wischergebnis in diesem Bereich hat.
  • Als nächstes wird das Wischerblatt 1 beschrieben. Wie in 1B gezeigt, ist das rippenförmige Element 13 am Hebel 12 derart befestigt, daß die Verbindungsanordnung 21 vom Aufnahmeloch 13a aufgenommen wird und das rippenartige Element 13 an den Armen 22 befestigt ist. Wie aus 8 ersichtlich ist, werden zu dieser Zeit am rippenförmigen Element 13 die Greifer 24 sicher in den jeweiligen Aufnahmeausnehmungen 13e gehalten. In diesem Zustand sind die Halteklauen 23a des Hebels 12 (die Halteabschnitte 23) und die Halteklauen 24a des Greifers 24 in den ersten Aufnahmenuten 13b und den zweiten Aufnahmenuten 13c des rippenartigen Elements 13 angeordnet, um in die Wischerlamelle 14 einzugreifen.
  • Die Stützstreifen 15 werden vorher in die Stütznuten 28b der Wischerlamelle 14 eingesetzt. Nach der Montage der Stützstreifen 15 wird die Wischerlamelle 14 am rippenartigen Element 13 und dem Hebel 12 von dem Längsende 14c der Wischerlamelle 14 her, das dem anderen Längsende 14b gegenüberliegt, in dem die Verankerungsabschnitt 30 ausgebildet ist, angebracht, so daß die Halteklauen 24a, 23a aufeinanderfolgend von den Haltenuten 28c der Wischerlamelle 14 aufgenommen werden, um die Wischerlamelle 14 in der Halteposition zu positionieren, in der die Wischerlamelle 14 betriebsbereit vom Hebel 12 gehalten wird. Beim Einsetzen der Wischerlamelle 14 relativ zum rippenartigen Element 13 und dem Hebel 12 werden die Halteklauen 24a des letzten Greifers 24 im Verankerungsabschnitt 30 gehalten, so daß die Wischerlamelle 14 in der Halteposition positioniert ist und durch das rippenartige Element 13 (die Greifer 24) und den Hebel 12 gehalten wird.
  • Es sollte beachtet werden, daß ein unbeabsichtigtes Entfernen der Wischerlamelle 14 vom rippenartigen Element 13 und dem Hebel 12 durch das Zusammenwirken der Wischerlamelle 14 mit den Anschlagwänden 25b des rippenförmigen Elements 13 behindert wird. Wenn die Halteklauen 24a, 23a in den Haltenuten 28c der Wischerlamelle 14 aufgenommen werden, ist die seitliche Öffnung (die äußere Querseite) jeder Stütznut 28b teilweise durch die Halteabschnitte 23 des Hebels 12 und die Greifer 24 bedeckt. Dadurch wird ein unbeabsichtigtes Entfernen der in den Stütznuten 28b aufgenommenen Stützstreifen 15 durch die Halteabschnitte 23 und die Greifer 24 verhindert.
  • Der Verbindungsabschnitt 28 der Wischerlamelle 14 wird von den ersten und zweiten Nuten 13b, 13c des rippenartigen Elements 14 aufgenommen, so daß die verbleibende Öffnung jeder Stütznut 28b geschlossen ist und eine Entfernung und ein Kontakt der Stützleisten 15 nach außen verhindert ist, wie die 7 zeigt.
  • Wie vorstehend beschrieben, können mit der vorliegenden Erfindung folgende Vorteile erreicht werden.
    • (1) Bei der gegenwärtigen Ausführungsform wird die Druckkraft des Wischerarms 16 durch den einzigen Hebel 12 auf die Wischerlamelle 14 übertragen. Deshalb kann im Vergleich zur „Tournament”-Bauart des Wischers die Höhe des Wischerblatts 11 reduziert werden.
  • Außerdem wird die Druckkraft des Wischerarms 16 in Längsrichtung der Wischerlamelle 14 verteilt, so daß eine übermäßige Konzentration der Druckkraft auf die Längsmitte der Wischerlamelle 14 reduziert werden kann. Deshalb kann die Bildung von Wischstreifen auf der Wischfläche 26 wirksam begrenzt werden, während die Wischfläche 26 mit der Wischerlamelle 14 gewischt wird, wodurch man ein gutes Wischergebnis erzielt.
  • Außerdem ist jeder Halteabschnitt 23 des Hebels 12 in der Mittel zwischen den entsprechenden Längsenden 14b, 14c der Wischerlamelle 14 und der Verbindungsanordnung 21 angeordnet, so daß die freie Durchbiegung der Stützstreifen 15 in jedem Endabschnitt des Wischerblatts ermöglicht wird. Die Wischerlamelle 14, die die Stützstreifen 15 in den Stütznuten 28b aufgenommen hat, umfaßt die Endabschnitte 14d, die eine gute elastische Nachgiebigkeit gegenüber der Wischfläche 26 aufweisen, d. h. sich elastisch der Wischfläche 26 anpassen können. Jeder Endabschnitt 14d befindet sich zwischen dem entsprechenden Halteabschnitt 23 des Hebels 12 und dem entsprechenden Längsende 14b, 14c der Wischerlamelle 14. Dadurch wird die elastische Nachgiebigkeit der Wischerlamelle 14 gegenüber der Wischfläche 26, die durch die Stützstreifen 15 erreicht wird, nicht durch den Hebel 12 beeinflußt, was zu einem guten Wischergebnis führt.
  • Die Wischerlamelle 14 wird durch die Halteabschnitte 23 gehalten, deren jeder durch den zugeordneten Arm 22 in Längsrichtung der Wischerlamelle 14 einen Abstand von der Verbindungsanordnung 21 einhält. Es ist deshalb nicht erforderlich, die Länge des Endabschnitts 14d der Wischerlamelle 14 unnötig zu vergrößern. Als Ergebnis kann die Torsionssteifigkeit eines jeden Endabschnitts der Wischerlamelle 14 (d. h. die Steifigkeit in Drehrichtung um die Achse, die sich in Längsrichtung der Wischerlamelle erstreckt) ohne Einwirkung auf die elastische Anpassungsfähigkeit des Endabschnitts der Wischerlamelle 14 verbessert werden. Auf diese Weise kann selbst in dem Fall einer relativ langen Wischerlamelle (eines relativ langen Wischerblatts), die länger ist als die Wischerlamelle der hebellosen Wischerblätter, eine sanfte Wischerbewegung und eine gute Wischerwirkung erreicht werden, aufgrund der erhaltenen guten Arbeitsposition (Angriffswinkel) der Wischerlamelle 14 relativ zur Wischfläche 26 durch Verbesserung der elastischen Anpassungsfähigkeit und der Torsionssteifigkeit der Wischerlamelle 14.
    • (2) Bei der gegenwärtigen Ausführungsform wird die Anpreßkraft des Wischerarms 16 durch die Arme 22 verteilt und durch die zwei Halteabschnitte, die an jenen zwei Positionen angeordnet sind, die die Länge der Wischerlamelle 14 in drei Abschnitte jeweils gleicher Länge unterteilen, auf die Wischerlamelle 14 übertragen. Dadurch hat die Wischerlamelle 14 keinen übermäßig belasteten Abschnitt, an dem die Anpreßkraft gegen die Wischfläche 26 längs der Wischerlamelle 14 übermäßig konzentriert ist. Als Ergebnis kann die Anpreßkraft im allgemeinen gleichmäßig über die Länge der Wischerlamelle verteilt werden.
    • (3) Bei der gegenwärtigen Ausführungsform ist die freie Biegung jeder Stützleiste 15 teilweise in den Halteabschnitten 23 begrenzt. Jedoch ist zwischen den Halteabschnitten 23 und den entsprechenden Längsenden des Wischerblatts 11 die freie Biegung der Wischerlamelle 14 ermöglicht. Deshalb besitzt die Begrenzung der freien Durchbiegung an jedem Halteabschnitt 23 nur geringen Einfluß auf das Wischergebnis. Außerdem ist jeder Halteabschnitt 23 an dem zugeordneten Punkt des Wischerblatts 11 angeordnet, der sich beim Wischen der Wischfläche 26 längs der Wischfläche 26 auf einer Bahn bewegt, die nur relativ geringe Veränderungen der Krümmung der Wischfläche 26 aufweist. Dadurch ist das an der Position der Halteabschnitte 23 erforderliche Maß an Flexibilität der Wischerlamelle 14 relativ gering. Im Ergebnis üben die Halteabschnitte nur einen geringen Einfluß auf das Wischergebnis aus.
    • (4) Bei der gegenwärtigen Ausführungsform nimmt jede böschungsartige konkave Oberfläche 25a des rippenartigen Elements 13 den auf das sich bewegende Fahrzeug einwirkenden Wind auf, um eine Kraft zur Verfügung zu stellen, die den Anpreßdruck auf den Wischerarm 16 verstärkt, wodurch das Abheben der Wischerlamelle 14 erschwert wird, wenn das Fahrzeug sich mit hoher Geschwindigkeit bewegt. Das rippenartige Element 13 ist am Hebel 12 und den Greifern 24 befestigt, die zusammenwirken, um die Wischerlamelle 14 festzuhalten, und das rippenartige Element 13 ist an beiden, einander in Bezug auf die Verbindungsanordnung 21 gegenüberliegenden Abschnitten der Wischerlamelle 14 angeordnet. Dadurch kann beim Bewegen des Fahrzeugs mit hoher Geschwindigkeit das rippenartige Element 13 die Anpreßkraft des Wischerarms 16 über die ganze Länge des Wischerstreifens verstärken.
    • (5) Bei der gegenwärtigen Ausführungsform wird wenigstens ein Teil des Verbindungsabschnitts 28 der Wischerlamelle 14, in dem die Stütznuten 28b ausgebildet sind, von den ersten und zweiten Aufnahmenuten 13b, 13c des rippenartigen Elements 13 aufgenommen. Dadurch kann die Höhe des Wischerblatts 11 reduziert werden und die Erscheinung des Wischerblatts 11, gesehen aus der Richtung seiner seitlichen Oberflächen, kann verbessert werden. Beispielsweise wird die seitliche Öffnung jeder Stütznut 28b durch das rippenartige Element 13 abgedeckt. Dadurch sind die Stützstreifen 15 nicht von außen sichtbar und das Wischerblatt 11 bietet ein gutes Bild, ohne daß es erforderlich wird, die metallischen Stützstreifen 15 mit Farbe zu bedecken (im allgemeinen mit schwarzer Farbe, die eine Antiblendfarbe ist), die mit der Farbe der Wischerlamelle 14 übereinstimmt. Außerdem wird der Verbindungsabschnitt 28 der Wischerlamelle 14 von den ersten und zweiten Aufnahmenuten 13b, 13c derart aufgenommen, daß die Stütznuten 28b von den ersten und zweiten Aufnahmenuten 13b, 13c aufgenommen werden. Im allgemeinen gefrieren während der kalten Winterjahreszeit an den aus Federmaterial (im allgemeinen einem metallischen Material) bestehenden Stützstreifen anhaftende Wassertröpfchen: Bei der beschriebenen Ausführungsform sind die aus Federmaterial bestehenden Stützstreifen 15 durch das rippenförmige Element 13 abgedeckt. Es ist deshalb möglich, das Gefrieren von an den Stützstreifen anhaftenden Wassertröpfchen zu begrenzen. Außerdem kann ein Hervorstehen der Stützstreifen 115 aus den Stütznuten 28b verhindert werden und die Kanten der Stützstreifen 15 können geschützt werden.
    • (6) Bei der gegenwärtigen Ausführungsform bedecken Abdeckabschnitte 27, welche die Verbindung zwischen den Rippenabschnitten 25 herstellen, beide äußeren Oberflächen 21b der Verbindungsanordnung 21 (die rechteckigen Wände 21a) des Hebels 12. dadurch trägt das rippenartige Element 13 dazu bei, ein einheitliches Design des Wischerblatts 11 zu erreichen und dadurch sein Aussehen des Wischerblatts 11 zu verbessern.
    • (7) Bei der gegenwärtigen Ausführungsform ist die relative Längsbewegung/Entfernung) der Wischerlamelle 14 verhindert, wenn die Wischerlamelle 14 an den Anschlagwänden 25b des rippenartigen Elements 13 anliegt, ohne daß eine besondere Sicherungskonstruktion erforderlich ist, die eine Längsbewegung der Wischerlamelle 14 relativ zum rippenförmigen Element 13 verhindert.
    • (8) Bei der gegenwärtigen Ausführungsform werden beide Stützstreifen 15 und die Wischerlamelle 14 durch die Greifer 24 festgehalten, so daß vorteilhafterweise das Vorstehen der seitlichen Kanten der Stützstreifen 15 aus den Stütznuten 28b verhindert wird. Deshalb kann die gute elastische Anpassung der Wischerlamelle 14 relativ zu Wischfläche 28 durch die Stützstreifen 15 aufrechterhalten werden, Außerdem sind die Greifer 24 am rippenartigen Element 13 befestigt. Dadurch wird die oben beschriebene Verstärkung der Anpreßkraft des Wischerarms 16 selbst in den Endabschnitten 14d der Wischerlamelle ohne die Anwendung von Hebeln direkt ausgeübt werden.
    • (9) Bei der gegenwärtigen Ausführungsform wird die Wischerlamelle 14, wenn sie sich elastisch der Wischfläche 26 anpaßt konvex von der Wischfläche 25 weg derart verformt werden, daß der Längsmittelabschnitt der Wischerlamelle 14, d. h. der Abschnitt der Wischerlamelle 14, der in der Verbindungsanordnung 21 des Hebels 12 angeordnet ist, einen Scheitel der gebogenen Wischerlamelle 14 bildet. Das Hervorstehen des Scheitels der Wischerlamelle 14 wird gestattet durch den zugeordneten Raum S, der durch die Seitenwände 22a des zugeordneten Arms 22 und die obere Oberfläche 14e (4) der Wischerlamelle 14 definiert wird. Dadurch kann die elastische Anschmiegsamkeit der die Stützstreifen 15 einschließenden Wischerlamelle 14 weiter verbessert werden.
  • Die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann in der folgenden Weise verbessert werden.
  • Bei der vorstehenden Ausführungsform sind die Halteabschnitte des Hebels nicht beschränkt auf die oben beschriebenen Halteabschnitte 23, deren jeder am Ende des entsprechenden Arms 22 vorgesehen ist. Genauer gesagt, kann, wie in 11 gezeigt, ein anderer Halteabschnitt 32, der dem Halteabschnitt 23 ähnlich ist, zusätzlich zwischen dem Halteabschnitt 23 und der Verbindungsanordnung 21 in jedem Arm 22 eines Hebels 31 eingefügt werden. Selbst in diesem Fall begrenzen die der eingefügten Halteabschnitte 32 die gleitende Längsbewegung der Wischerlamelle 14 relativ tum Hebel 31 nicht. Außerdem kann sich die Zahl der Halteabschnitte 32, die in einem der Arme 22 vorgesehen sind, sich von der Zahl der Halteabschnitte 32 im anderen der Arme 22 unterscheiden. Das heißt, erforderlich ist die Anordnung eines Halteabschnitts am äußeren Ende eines jeden Arms 22.
  • Bei der vorstehenden Ausführungsform kann einer der zwei Halteabschnitte 23, die die Wischerlamelle 14 halten, unbeweglich mit der Wischerlamelle 14 verbunden sein. Beispielsweise kann im Falle der 12A der rechte Halteabschnitt 23 unbeweglich mit der Wischerlamelle 14 verbunden sein. In diesem Falle kann sich die Wischerlamelle 14 verbiegen und in Längsrichtung relativ zum rechten Halteabschnitt 23 eine Gleitbewegung in Längsrichtung ausführen, wenn die Wischfläche 26 gewischt wird, um sich der Wischfläche 26 anzupassen. Genauer gesagt besitzt die Wischerlamelle 14, in die die Stützleisten eingesetzt sind, eine augenblickliche Länge L11, die im natürlichen, entspannten Zustand, wie er im oberen Bereich der 12B gezeigt ist, längs des Bogens der Wischerlamelle 14 zwischen den linken und rechten Halteabschnitten 23 gemessen wird. In diesem Zustand wird das Wischerblatt 11 (die Wischerlamelle 14) gegen die Wischfläche 26 gedrückt (siehe unteren Bereich der 12B), das linke Ende der Wischerlamelle 14 gleitet von dem befestigten rechten Halteabschnitt 23 weg, so daß sich das linke Ende der Wischerlamelle 14 das vom rechten Halteabschnitt 23 entfernt ist, in Längsrichtung vorwärtsschiebt. Dann wird die Wischerlamelle, in die die Stützstreifen 15 eingebracht sind, elastisch derart verformt, daß sie eine augenblickliche Länge L12 (< L11) einnimmt, die längs einem Bogen der Wischerlamelle 14 zwischen den linken und rechten Halteabschnitten 23 gemessen wird. Dadurch wird die elastische Anpassungsfähigkeit der Wischerlamelle 14 nicht beeinflußt.
  • Bei der oben genannten Ausführungsform ist das rippenartige Element 13 mit dem Arm 22 des Hebels 12 verbunden, so daß das rippenartige Element 13 am Hebel 12 befestigt ist. Alternativ kann das rippenartige Element 13 in der in 13 dargestellten Weise mit dem Hebel 12 verbunden werden. Genauer gesagt ist in der Abdeckwand 22b jedes Arms 22 ein Befestigungsloch 36 vorgesehen, das sich in 13 in der Richtung von oben nach unten erstreckt. Vom rippenartigen Element 13 springt ein Verbindungsvorsprung 37 von der Innenwand einer jeden ersten Aufnahmenuten 13b an einer Stelle vor, die dem entsprechenden Befestigungsloch 36 zugeordnet ist. Der Verbindungsvorsprung 37 besitzt einen Schaftabschnitt 37a und einen Verankerungsabschnitt 37b. Der Schaftabschnitt 37a weist einen Außendurchmesser auf, der im allgemeinen gleich dem Innendurchmesser des zugeordneten Befestigungslochs 36 ist. Der Verankerungsabschnitt 37b springt vom äußeren Ende des Schaftabschnitts 37a radial auswärts vor. Jeder Verankerungsabschnitt 37b wird durch das zugeordnete Befestigungsloch 36 eingeführt und wird durch die entsprechende Abdeckwand 22b verankert, so daß das rippenartige Element mit dem Hebel 12 verbunden ist. Es sollte beachtet werden, daß diese Anordnung gleichermaßen für die Verbindung zwischen dem rippenartigen Element 13 und jedem Greifer 24 geeignet ist.
  • Bei der oben beschriebenen Ausführungsform ist jeder Rippenabschnitt 25 des rippenartigen Elements 13 mit drei Greifern 24 versehen, die am Rippenabschnitt 25 befestigt sind. Es kann jedoch nur einer der zwei Rippenabschnitte 25 mit den an ihm zu befestigenden Greifern 24 versehen werden, während die Greifer 24 vom anderen Rippenabschnitt 25 entfernt werden müssen. In diesem Fall können die Greifer 24 in dem dem hinteren Ende zugeordneten Rippenabschnitt 25 vorgesehen sein, der sich im Vergleich mit dem dem oberen Ende zugeordneten Rippenabschnitt 25 über eine kleiner Entfernung bewegt, wenn der Wischerarm 16 den ganzen Weg von der Wischfläche weg in seine verriegelte Stellung angehoben wird. Auf diese Weise ist es möglich, wenn der Wischerarm 16 auf die Wischfläche 26 abgesenkt wird, eine unbeabsichtigte Trennung zwischen den Greifern und der Wischerlamelle zu verhindern, was durch den auf sie von der Wischfläche 26 ausgeübten Stoß beim Absenken des Wischerarms 16 verursacht werden könnte.
  • Bei der oben genannten Ausführungsform kann das rippenartige Element 13 mit dem Hebel 12 durch Einsatzformgebung verbunden werden.
  • Beim oben genannten Ausführungsbeispiel können die Halteabschnitte 23 an allen gewünschten Stellen angeordnet werden, so lang jeder Halteabschnitt 23 zwischen der Verbindungsanordnung 21 und dem entsprechenden Längsende 14b, 14c der Wischerlamelle 14 angeordnet ist. Die Halteabschnitte 23 können symmetrisch oder asymmetrisch um die Verbindungsanordnung 21 angeordnet werden.
  • Bei der oben genannten Ausführungsform kann das Maß der Erstreckung eines der Arme 22 von der Verbindungsanordnung 21 aus in Längsrichtung der Wischerlamelle 14 das gleiche sein wie jenes oder unterschiedlich sein zu jener des anderen Arms 22. Das heißt, daß keine in Bezug auf die Verbindungsanordnung 21 symmetrische Konstruktion erforderlich ist.
  • Bei der oben genannten Ausführungsform wird die Wischerlamelle 14 durch die Halteabschnitte 23 des Hebels 12 am Verbindungsabschnitt 28 der Wischerlamelle 14 gehalten. Alternativ kann ein Abschnitt jedes Stützstreifens 15 aus der entsprechenden Stütznut 28b in Querrichtung herausragen und durch die Halteabschnitte 23 des Hebels 112 gehalten werden. In diesem Fall wird die Wischerlamelle 14 durch den Hebel 12 über die Stützstreifen 15 getragen.
  • Bei der oben genannten Ausführungsform können die Verbindungsanordnung 21, die Arme 22 und die Halteabschnitte 23 des Hebels 12 getrennt gestaltet und durch beispielsweise Schweißen verbunden werden.
  • Bei der oben genannten Ausführungsform besteht die Wischerlamelle 14 aus Gummimaterial. Das Material der Wischerlamelle 14 ist jedoch nicht auf Gummimaterial beschränkt. So lang das Material (das elastische Material) elastisch verformbar ist, ist das Material nicht auf Gummimaterial beschränkt und kann jedes andere geeignete Material sein.
  • Bei der obern genannten Ausführungsform ist das rippenartige Element 13 am Hebel 12 derart befestigt, daß das rippenartige Element 13 den Hebel 12 umgibt. Alternativ kann das rippenartige Element 13 entfallen und den Hebel 12 freisetzen.
  • Beispielsweise zeigen die 14 bis 17 ein Wischerblatt 11a ohne separates rippenartiges Element 13. Ein Hebel 12a des Wischerblatts 11a umfaßt eine Verbindungsanordnung 21, zwei Arme 22 und zwei Halteabschnitte 23. Die Verbindungsanordnung 21 ist drehbeweglich mit dem Arm 16 verbunden. Die Arme 22 erstrecken sich vom Verbindungselement 21 aus entgegengesetzt in Längsrichtung der Wischerlamelle 14. Die Halteabschnitte 23 sind an den äußeren Enden jedes der Arme 22 vorgesehen. Die Wischerlamelle 14 wird zusammen mit den Stützstreifen 15 durch die Halteabschnitte 23 gehalten. Auch in diesem Hebel 12a ist ein Raum S gebildet, der sich in der Richtung von oben nach unten zwischen der Wischerlamelle 14 und den Armen 22 wie auch dem Verbindungselement 21 erstreckt. Die Halteabschnitte 23 sind an entsprechenden Positionen angeordnet, wo die Wischerlamelle 14 in drei Abschnitte unterteilt wird, deren jeder eine im allgemeinen gleiche Länge aufweist. Jeder Arm des Hebels 12a besitzt einen umgekehrt V-förmigen Querschnitt, um an der Unterseite (der Seite der Wischerlamelle 14) des Arms 22 eine Öffnung zu haben. Die Höhe des Arms 22 nimmt in Richtung auf das äußere Ende des Arms 22 ab, d. h. in Richtung auf den zugeordneten Halteabschnitt 23. Ein Rippenabschnitt 22c ist integrierend an jedem Arm 22 an einer Seite des Arms 22 entlang der gesamten Länge des Arms 22 ausgebildet. Jeder Rippenabschnitt 22c besitzt eine sich böschungsartig absenkende konkave Oberfläche 22d, die sich relativ zur Wischfläche 26 absenkt, um eine Anpreßkraft zu erzeugen, die die Wischerlamelle 14 gegen die Wischfläche 26 drückt, wenn die Oberfläche 22d bei einem sich bewegenden Fahrzeug vom Wind beaufschlagt wird. Der Hebel 12a wird durch Pressen eines geeigneten Metallblechs erzeugt. Eine Kunststoffkappe 40 ist an jedem der Längsenden der Wischerlamelle 14 angebracht, um ein unbeabsichtigtes Loslösen der Stützstreifen 15 von der Wischerlamelle 14 zu verhindern.
  • Die 17 zeigt, daß anstelle des Verankerungsabschnitts 30 der oben beschriebenen Ausführungsform jede Haltenut 28c zwei Verankerungsabschnitte 130 aufweist. Die Verankerungsabschnitte 130 sind an beiden Längsseiten eines der Halteabschnitte 23 vorgesehen. Ein Abstand „b” zwischen den Verankerungsabschnitten 130 in Längsrichtung der Wischerlamelle 14 (der Haltenuten 28c) ist so bemessen, daß er größer ist als die Breite „a” der Halteklauen 23a des Halteabschnitts 23, um ein vorgegebenes Spiel (d. h. b – a) einzuhalten.
  • In 17 umfaßt jeder Verankerungsabschnitt 130 einen abgeschrägten Abschnitt 130a, der allmählich in Querrichtung auf die zugeordnete Halteklaue 23a zu ansteigt. Eine Endfläche des Verankerungsabschnitts 130, die der zugeordneten Halteklaue 23a gegenüberliegt, bildet eine Begrenzungsfläche 130b, die sich in Querrichtung erstreckt. Jede Begrenzungsfläche 130b begrenzt eine Längsbewegung des Hebels 12a (der Halteklauen 23a) weg von der Halteposition der Wischerlamelle 14. Eine in Querrichtung gemessene Breite W5 der Wischerlamelle 14 an den Begrenzungsflächen 130b der Verankerungsabschnitte 130 ist so bemessen, daß sie größer ist als die Weite W2 zwischen den einander gegenüberliegenden freien Enden der Halteklauen 23a des Halteabschnitts 23 des Hebels 12a. Auf diese Weise kann sich der Hebel 12a nur eine kurze Distanz bewegen, wenn der Hebel 12a in Richtung auf eines der Längsenden der Wischerlamelle 14 belastet wird, wobei diese Distanz dem Spiel (z. B. b – a) entspricht.
  • Eine weitere Bewegung des Hebels 12a ist begrenzt, wenn der Halteabschnitt 23 (die Halteklauen 23a) mit den zugehörigen Verankerungsabschnitten 30 zusammenwirken, so daß ein unbeabsichtigtes Lösen des Hebels 12a von der Wischerlamelle 14 verhindert wird. Wenn der Hebel 12a in der Halteposition mit der Wischerlamelle 14 verbunden wird, wird eines der Längsenden der Wischerlamelle 14 derart am Hebel 12a angebracht, daß die Halteklauen 23 längs der Haltenuten 28c gleiten. Dabei verformen die Halteklauen 23a elastisch die Verankerungsabschnitte 130 und bewegen sich längs der abgeschrägten Abschnitte 130a. Dann, wenn die Halteklauen 23a die Begrenzungsflächen 130b überschreiten, wird jede Halteklaue 23a zwischen den einander in Längsrichtung gegenüberliegenden Begrenzungsflächen 130b festgehalten, um das Entfernen des Hebels 12a von der Wischerlamelle 14 zu behindern. Es sollte beachtet werden, daß die Verankerungsabschnitte 130 in der obigen Ausführungsform zusätzlich oder alternativ zu den Verankerungsabschnitten 30 vorgesehen werden können.
  • Mit der vorstehenden Modifikation nehmen die Rippenabschnitte 22c des Hebels 12a den Wind auf, der auf das sich bewegende Fahrzeug trifft und verstärken dadurch die Anpreßkraft des Wischerarms. Auf diese Weise kann der Hebel 12a allein dem Abheben der Wischerlamelle 14 entgegenwirken. Außerdem kann die Zahl der Elemente des Wischerblatts 11a minimiert werden, weil die Rippenabschnitte 22c in den Hebel 12a eingeformt sind. Außerdem ist jeder Rippenabschnitt 22c einstückig in den entsprechenden, sich von der Verbindungsanordnung 21 in Längsrichtung der Wischerlamelle 14 erstreckenden Arm 22 eingeformt. Somit können die Rippenabschnitte 22c ausgebildet und das gute Aussehen des Wischerblatts 11a beibehalten werden.
  • Die 1820C zeigen ein anderes beispielhaftes Wischerblatt 11b, das eine Modifikation des in den 14 bis 17 gezeigten Wischerblatts 11a darstellt. Zwei Rippenabschnitte 14f sind einstückig in die obere, von der Wischerlippe 29 abgewandte Oberfläche der Wischerlamelle 14 des Wischerblatts 11b eingeformt. Jeder Rippenabschnitt 14f schließt eine böschungsartig abfallende konkave Oberfläche 14g ein. Diese abfallende Fläche 14g nimmt den Wind auf, der auf das sich bewegende Fahrzeug einwirkt und erzeugt dadurch eine Anpreßkraft um die Wischerlamelle 14 gegen die Wischfläche 26 zu drücken. Jeder Rippenabschnitt 14f erstreckt sich von einem vorgegebenen Punkt aus, der sich in Längsrichtung innerhalb des entsprechenden Halteabschnitts 23 befindet. Die Höhe eines jeden Rippenabschnitts 14f nimmt allmählich gegen das Ende des Rippenabschnitts 14f ab. Wegen der Anordnung der Rippenabschnitte 14f an der Wischerlamelle 14 ist die Form des in Längsrichtung äußeren Endabschnitts (der Seitenbereich des Halteabschnitts 23) eines jeden Arms 22 des Hebels 12a gegenüber dem in Verbindung mit den 14 bis 17 besprochenen Hebel 12a verändert und zwar derart, daß die innere Wand eines jeden Halteabschnitts 23 nach oben gezogen ist um einen rinnenartigen Abschnitt 23b zu bilden, der der Form des zugehörigen Rippenabschnitts 14f angepaßt ist. Der in Längsrichtung verlaufende innere oder Basisabschnitt jedes Rippenabschnitts 14f der Wischerlamelle 14 wird von dem rinnenartigen Abschnitt 23b des zugeordneten Halteabschnitts 23 aufgenommen, Auf diese Weise wird die im allgemeinen kontinuierliche Kontur von jedem Arm 22 (jedem Rippenabschnitt 22c) auf den entsprechenden Rippenabschnitt 14f der Wischerlamelle 14 übertragen.
  • Auf diese Weise wirken die Rippenabschnitte 22c des Hebels 12a und die Rippenabschnitte 14f der Wischerlamelle 14 zusammen um den Wind aufzunehmen, der auf das fahrende Fahrzeug auftrifft, um die Anpreßkraft zu verstärken und dadurch das Wischerblatt 11b gegen die Wischfläche 26 zu drücken. Außerdem wird die Anzahl der Teile des Wischerblatts 11b nicht erhöht.
  • Bei dem in den 14 bis 20C gezeigten Hebel 12a ist die Rippe 22c in jedem Arm 22 ausgebildet. Alternativ kann die Rippe auch an jeder anderen geeigneten Stelle des Hebels 12a ausgebildet werden. Beispielsweise kann die Rippe auch an einer Seite der Verbindungsanordnung 21 vorgesehen sein. Es kann auch an jedem Arm 22 eine Erweiterung ausgebildet sein, die sich vom Arm 22 (dem Halteabschnitt 23) in Richtung auf das zugeordnete Längsende der Wischerlamelle 14 erstreckt, und die Rippe kann in dieser Erweiterung ausgeformt sein. Außerdem können diese Anordnungen zur Bildung einer Rippe kombiniert sein.

Claims (10)

  1. Wischerblatt für ein eine Wischfläche (26) wischendes Wischsystem, wobei das Wischblatt folgendes umfasst: eine Wischerlamelle (14), die direkt die Wischfläche (26) wischt; wobei die Wischerlamelle (14) wenigstens eine Stütznut (28b) umfaßt, die sich in Längsrichtung der Wischerlamelle (14) erstreckt; wenigstens eine Stützleiste (15), die aus einem federelastischen Material besteht, in der Stütznut (28b) oder jeweils in einer zugeordneten der Stütznuten (28b) aufgenommen ist und in entspanntem Zustand derart konvex gekrümmt ist, daß eine Längsmitte der Stützleiste (15) in eine von der Wischfläche (26) abgewandte Richtung weist; und einen Hebel (12; 12a), der umfaßt: eine Verbindungsanordnung (21), die drehbeweglich mit einem Wischerarm (16) des Wischersystems verbunden ist; einen ersten Arm, der sich von der Verbindungsanordnung (21) aus in Richtung auf ein erstes Längsende (14b) der Wischerlamelle (14) in der Längsrichtung der Wischerlamelle (14) erstreckt; einen zweiten Arm, der sich von der Verbindungsanordnung (21) aus in Richtung auf das zweite Längsende (14c) der Wischerlamelle (14) in der Längsrichtung der Wischerlamelle (14) erstreckt; einen ersten Halteabschnitt, der am äußeren Längsende des ersten Arms vorgesehen ist, um die Wischerlamelle (14) und/oder die wenigstens eine Stützleiste (15) zu halten; einen zweiten Halteabschnitt, der an dem äußeren Längsende des zweiten Arms vorgesehen ist, um die Wischerlamelle (14) und/oder die wenigstens eine Stützleiste (15) zu halten; wobei der erste Halteabschnitt in einer Zwischenstellung zwischen der Verbindungsanordnung (21) und dem ersten Längsende (14b) der Wischerlamelle (14) positioniert ist; und der zweite Halteabschnitt in einer Zwischenstellung zwischen der Verbindungsanordnung (21) und dem zweiten Längsende (14c) der Wischerlamelle (14) positioniert ist; dadurch gekennzeichnet, dass einstückig mit jedem Arm ausgebildet ein eine relativ zur Wischfläche (26) abgeschrägte, konkave Oberfläche aufweisender Rippenabschnitt (22c) vorgesehen ist, welcher eine durch den Fahrtwind erzeugte Anpresskraft der Wischerlamelle (14) gegen die Wischfläche (26) erzeugt; dass die Wischerlamelle (14) erste und zweite Endabschnitte aufweist, die im Wesentlichen frei und elastisch verformt der Wischfläche (26) angepasst sind; und dass der erste Endabschnitt sich zwischen dem ersten Halteabschnitt und dem ersten Längsende (14b) der Wischerlamelle (14) und der zweite Endabschnitt sich zwischen dem zweiten Halteabschnitt und dem zweiten Längsende (14c) der Wischerlamelle (14) erstreckt.
  2. Wischerblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Halteabschnitt einen Abstand vom ersten Längsende (14b) der Wischerlamelle (14) aufweist, der etwa einem Drittel der Gesamtlänge der Wischerlamelle (14) entspricht, und der zweite Halteabschnitt einen Abstand vom zweiten Längsende (14c) der Wischerlamelle (14) aufweist, der etwa einem Drittel der Gesamtlänge der Wischerlamelle (14) entspricht.
  3. Wischerblatt nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und zweite Halteabschnitt längs der Wischerlamelle (14) derart positioniert sind, daß, wenn das Wischerblatt längs der Wischfläche (26) verschwenkt wird, der Halteabschnitt sich über die Wischfläche (26) längs einer zugeordneten Bahn bewegt, in deren Verlauf die Oberflächenkrümmung im Vergleich mit der übrigen Wischfläche (26) eine geringe Änderung erfährt.
  4. Wischerblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wischerlamelle (14) zwei Rippenabschnitte (14f) aufweist, die jeweils einstückig an die Wischerlamelle (14) an einem Ort zwischen einem entsprechenden der ersten und zweiten Längsenden (14b, 14c) der Wischerlamelle (14) und dem entsprechenden Halteabschnitt vorgesehen sind und so geformt sind, dass sie eine durch den Fahrtwind erzeugte Anpreßkraft der Wischerlamelle (14) gegen die Wischerfläche (26) erzeugen.
  5. Wischerblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (12; 12a) und eine obere Oberfläche der Wischerlamelle (14), die von der Wischfläche (26) abgelegen ist, zwischen sich wenigstens einen Raum (S) definieren.
  6. Wischerblatt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (12, 12a) und das Wischerblatt (14) einen Raum (S) zwischen sich längs des Wischerblattes (14) am Ort zwischen den zwei Rippenabschnitten (14f) bilden.
  7. Wischerblatt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippenabschnitte (14f) der Wischlamelle (14) eine sich zur Wischfläche (26) hin absenkende, geneigte, konkave Oberfläche aufweisen.
  8. Wischerblatt nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe jedes Rippenabschnittes (14f) des Wischerblattes (14) allmählich in Richtung auf das Wischerlamellenende (14b, 14c) hin abnimmt.
  9. Wischerblatt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rippenabschnitt (22c) jedes der ersten und zweiten Arme und ein entprechender benachbarter der Rippenabschnitte (14f) der Wischerlamelle (14) einem im Wesentlichen kontinuierlichen Verlauf dazwischen aufweisen.
  10. Wischerblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Wischerblatt (14) folgendes enthält: eine Wischerlippe (29), welche unmittelbar die Wischfläche 826) wischt, und einen Verbindungsabschnitt (28), welcher durch die ersten und zweiten Halteabschnitte des Hebels (12) gehalten und auf einer Seite der Wischerlippe (29) gelegen ist, welche von der Wischfläche (26) abgelegen ist; die mindestens eine Stütznut (28b) in dem Verbindungsabschnitt der Wischerlamelle (14) ausgebildet ist; der Verbindungsabschnitt (28) der Wischerlamelle (14) weiter mindestens eine Haltenut (28c) enthält, welche auf derjenigen Seite der mindestens einen Stütznut (28b) angeordnet ist, auf welcher die Wischerlippe (29) gelegen ist; die mindestens eine Haltenut (28c) sich in Längsrichtung der Wischerlamelle (29) erstreckt und die ersten und zweiten Halteabschnitte in solcher Weise aufnimmt, dass einer der Halteabschnitte in der mindestens einen Haltenut (28c) in Längsrichtung der Wischerlamelle (14) gleitbar ist; und der andere der Halteabschnitte nicht-verschieblich in der mindestens einen Haltenut (28c) gehalten ist.
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