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Die
Erfindung betrifft eine Parkvorrichtung mit mehreren, übereinander
angeordneten Abstellräumen
für Kraftfahrzeuge
und einem an die Abstellräume
anschließenden
Förderraum,
wobei die Abstellräume
zu beiden Seiten des Förderraumes
angeordnet sind und eine Abstellebene mit integrierter Querfördereinrichtung
aufweisen, wobei in dem Förderraum
eine Förderplattform
mit Querfördereinrichtung
mittels einer Vertikalfördereinrichtung
vertikal verstellbar und koplanar mit den Abstellebenen der Abstellräume einstellbar
ist, wobei die Querfördereinrichtungen
der Abstellebenen und der Förderplattform
als zwei beabstandete und in ihrer Laufrichtung umkehrbare Quer-Förderabschnitte ausgebildet
sind, die in Einstell- und Einfahrtrichtung der Kraftfahrzeuge einen
Abstand und eine Breite aufweisen, die an den minimalen und maximalen
Achsabstand der Vorder- und Hinterräder der verschiedenen, zu parkenden
Kraftfahrzeuge angepasst sind, wobei zumindest einem Quer-Förderabschnitt
der Förderplattform
eine Kontrolleinrichtung zugeordnet ist, die die korrekte Position
der Vorder- und/oder Hinterräder
auf der Förderplattform
feststellt und davon abhängig
die Steuerung der Antriebseinrichtungen der Querfördereinrichtungen
von Förderplattform
und Abstellebene des ausgewählten
Abstellraumes freigibt und wobei bei in Einfahrtrichtung der Förderräume untereinander
angeordneten Abstellräumen
die Vertikalfördereinrichtung
als mobile Hubplattform ausgebildet ist, die parallel geführt auf
die hintereinander angeordneten Abstellräume einstellbar ist.
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Eine
Parkvorrichtung dieser Art ist durch die
US 2 899 086 bekannt. Die bekannte
Parkvorrichtung ist dabei als Anlage ausgebaut, bei der die Abstellräume übereinander
und hintereinander mit den Förderräumen eine
kompakte, vorbestimmte Einheit bilden. Zudem ist die Anlage nicht
leicht erweiterbar und auch die Förderabschnitte der Fördereinrichtungen
in den Förderräumen und
den Abstellräumen sind
nicht optimal an die verschieden großen Kraftfahrzeuge mit unterschiedlichen
Achsabständen
angepasst.
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Wie
die WO 98/25 839 A2 zeigt, ist eine Parkvorrichtung bekannt, bei
der die Abstellräume containerartig
aufgebaut sind und im Wesentlichen aus einer Abstellplattform mit
integrierter Fördereinrichtung
und vier Eckstützen
bestehen. Diese Abstellcontainer sind in und/oder quer zur Einfahrtrichtung
der Kraftfahrzeuge mit weiteren anschließbaren Abstellcontainern und
Förderräumen erweiterbar. Damit
lassen sich die für
eine Parkvorrichtung erforderlichen Abstellräume mit wenig Montageaufwand vorfertigen.,
wie dieser Stand der Technik zeigt.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine Parkvorrichtung der eingangs erwähnten Art
so zu vereinfachen und zu verbessern, dass mit der an sich bekannten
Art des containerartigen Aufbaues der Abstellräume die Erweiterung der Parkvorrichtung
und das Parken von Kraftfahrzeugen mit unterschiedlichem Achsabstand
zwischen den Vorder- und den Hinterrädern mit einer einfachen Kontrolle
der korrekten Position auf den Fördereinrichtungen
des Förderraumes
und dem sicheren Abstellen bzw. Herausholen auf bzw. von den Förderabschnitten
der Abstellräume
erfolgen kann.
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Diese
Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst,
dass die Kontrolleinrichtung
zur Feststellung der korrekten Position des zu parkenden Kraftfahrzeuges
im Bereich des den Hinterrädern
zugeordneten Quer-Förderabschnittes
der Förderplattform
zugeordnet ist,
dass der den Vorderrädern zugeordnete Quer-Förderabschnitt
eine größere Breite
aufweist, wobei sich die Breite dieses Quer-Förderabschnittes über den gesamten
Variationsbereich der unterschiedlichen Achsabstände der zu parkenden Kraftfahrzeuge
erstreckt, wobei die Quer-Förderabschnitte
und der Querfördereinrichtungen
der Abstellplattformen der Abstellräume im Abstand und den Breiten
den Quer-Förderabschnitten
der Förderplattform
entsprechen,
dass die Abstellräume in bekannter Weise containerartig
aufgebaut sind und im Wesentlichen aus einer Abstellplattform mit
integrierter Querfördereinrichtung
und vier Eckstützen
bestehen und
dass die Vorrichtung in und/oder quer zur Einfahrtrichtung
mit weiteren anschließbaren
Abstellcontainern mit Abstellplattform und/oder Förderräumen mit Förderplattform
erweiterbar ist.
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Durch
diese Auslegung und Anordnung der Querfördereinrichtungen kann mit
der Kontrolleinrichtung das korrekte Abstellen des zu parkenden Kraftfahrzeuges
auf der Förderplattform
und bis in die Abstellräume
hinein gewährleitstet
werden, auch wenn die zu parkenden Kraftfahrzeuge die gesamte Variationsbreite
der Achsabstände
ausnützen.
Dabei bleibt der Teile- und Montageaufwand bei der Erweiterung der
Anlage durch die vorfertigbaren Abstellcontainer erhalten.
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Für die Vertikalverstellung
der Förderplattform
ist nach einer Weiterbildung vorgesehen, dass die Vertikalfördereinrichtung
der Förderplattform
mit Endlosfördermitteln
ausgebildet ist, die sich über
die Höhe
der übereinander
angeordneten Abstellcontainer erstrecken, dass die Förderplattform
mit diesen Endlosfördermitteln
verbunden ist und dass die Endlosfördermittel mittels elektrischer
Antriebe in beiden Umlaufrichtungen betreibbar sind, während für die Horizontalverstellung
des Kraftfahrzeuges vorgesehen ist, dass die Querfördereinrichtungen
der Förderplattform
und der Abstellplattformen mittels Endlosfördermitteln in Drehbewegungen
versetzbar sind und dass die Quer-Förderabschnitte mittels Endlosfördermitteln
mittels elektrischer Antriebe in beiden Umlaufrichtungen betreibbar
sind.
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Damit
die Quer-Förderabschnitte
einfach zu betreiben sind, sieht eine Weiterbildung vor, dass bei der
Ausbildung der Quer-Förderabschnitte
der Abstellplattformen und der Förderplattform
die Rollen parallel zur Einfahrtrichtung des Förderraumes ausgerichtet sind
und dass die Rollen in senkrecht dazu stehenden Querträgern drehbar
gelagert und mittels zugeordneter Endlosfördermitteln (z.B. Endlosketten, Endloszahnriemen
oder dgl.) in beiden Umlaufrichtungen betreibbar sind, wobei die
Rollen einzeln mit den Endlosfördermitteln
gekoppelt sind.
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Wird
die Parkvorrichtung im Freien aufgestellt, dann empfiehlt sich eine
Ausgestaltung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die nicht an
einen Förderraum
anschließenden
Außenseiten
der Abstellcontainer wahlweise offen bleiben oder mittels plattenartiger
Abdeckungen (wie Abdeckplatten, Glasplatten oder dgl.) verschließbar sind
und dass diese Abdeckungen mit den vertikalen Eckstützen der
Abstellcontainer verbindbar sind, sowie dass die Oberseiten der
Eckstützen
der obersten Abstellcontainer mittels eines Verbindungsrahmens oder
einer Abdeckplatte miteinander verbunden sind und dass die Oberseite
der Parkvorrichtung mittels einer Dachkonstruktion abgedeckt ist.
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Dabei
kann die Dachkonstruktion in der Form, der Ausführung und dem Material an bestehende
Dachkonstruktionen der Umgebung angepasst werden. Dasselbe gilt
auch für
die offenen Außenseiten
der Abstellcontainer. Die Abdeckungen sind variabel und können Metall-
oder Glasplatten, Gitterplatten oder Verschalungen usw. umfassen.
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Die
Erweitung der Anlage schließt
ein, dass die Anlage in und/oder quer zur Einfahrtrichtung mit weiteren
anschließbaren
Abstellcontainern mit Abstellplattformen und/oder Förderräumen mit
Förderplattform
erweiterbar ist. Dabei ist besonders vorteilhaft, wenn vorgesehen
ist, dass die Abstellcontainer selbständige Aufstelleinheiten bilden
und zu der Gesamt-Parkvorrichtung zusammensetzbar sind, wobei die
Abstellcontainer mittels lösbarer
Verbindungen miteinander und mit der Vertikalfördereinrichtung verbindbar
sind. Die Aufstelleinheiten können
vorgefertigt und am Einsatzort schnell aufgestellt und miteinander
zur Gesamtanlage verbunden werden.
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Dabei
sind die Vorbereitungen für
die Erstellung der Parkvorrichtung dann besonders einfach, da sie
auf einer ebenen, bewehrten Grundfläche ohne Eingriff in die Bodenstruktur
aufstellbar ist.
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Ein
weiterer Vorteil der neuen Parkvorrichtung ergibt sich dadurch,
dass die untersten Abstellcontainer bei der Aufstellung auf einer
ebenen, bewehrten Grundfläche
zumindest in Einfahrtrichtung offen und direkt beparkbar sind, wobei
die Grundfläche
die Abstellplattform ohne Quer-Förderabschnitte bildet.
Die unteren Abstellcontainer sind daher besonders kostengünstig, da
sie keine Quer-Förderabschnitte
benötigen
und auch in das Steuerprogramm nicht integriert werden müssen.
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Aus
Betriebssicherheitsgründen
ist mindestens vorgesehen, dass beim Einfahren eine Anzeigeeinrichtung
(z.B. Ampel) die korrekte Position des Kraftfahrzeuges auf der Förderplattform
anzeigt.
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Bei
hintereinander angeordneten Abstellcontainern kann auch die richtige
Position der horizontal verstellbaren mobilen Hubplattform überwacht
und angezeigt werden.
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Die
Erfindung wird anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 in
vereinfachter Frontansicht eine Parkvorrichtung mit einem vertikalen
Förderraum,
an den sich auf zwei einander gegenüberliegenden Seiten jeweils
fünf übereinander
angeordnete Abstellräume
anschließen
und
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2 eine
Horizontalansicht auf die Förderplattform
im Förderraum
mit zwei anschließenden, leeren
Abstellräumen
mit ihren Abstellplattformen.
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Wie
die Frontansicht nach 1 erkennen lässt, werden die Abstellräume 10 als
Abstellcontainer durch die Abstellplattformen 20 und mindestens vier
Eckstützen 15, 16 definiert.
Die Abstellplattformen 20 werden vorzugsweise in ihren
Eckbereichen mit den Eckstützen 15 und 16 verbunden.
Die beiden "Türme" mit jeweils fünf Abstellräumen 10 werden oben
mittels einer Dachkonstruktion 25 abgedeckt, damit die
Parkvorrichtung im Freien aufgestellt werden kann. Die dem Förderraum 35 abgekehrten
Eckstützen 15 können mittels
plattenförmiger
Abdeckungen oder dgl. abgedeckt werden. Sie können aber auch zur Anreihung
weiterer Abstellräume 10 und/oder
Förderräume 35 verwendet
werden.
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Die
obersten Abstellcontainer der Türme werden
mit ihren Eckstützen 15 und 16 an
den oberen Enden mittels eines Verbindungsrahmens 26 miteinander
verbunden und so diese Abstellcontainer vervollständigt. Die
Abdeckung kann auch mit einer geschlossenen Abdeckplatte vorgenommen
werden. Für
die Aufstellung der Parkvorrichtung im Freien überdeckt eine Dachkonstruktion 25 die
Oberseite der Parkvorrichtung, die an Dachkonstruktionen der Umgebung
angepasst werden kann.
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Die
dem Förderraum 35 zugekehrten
Eckstützen 16 nehmen
die Vertikalfördereinrichtung 17 für die Förderplattform 30 auf.
Dazu können
z.B. Endlosketten verwendet werden, an denen die Förderplattform 30 befestigt
ist. Da alle vier Eckstützen 16 zur
Aufnahme einer Endloskette verwendet werden, ergibt sich eine unverkantete,
vertikale Verstellung der Förderplattform 30.
Gleichzeitig können
die Eckstützen 16 zur
zusätzlichen
vertikalen Führung
der Förderplattform 30 verwendet
werden. Anstelle der Endlosketten knnen auch andere Endlosfördermittel, wie
Endloszahnriemen oder dgl. verwendet werden.
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Wie
die Horizontalansicht nach 2 zeigt, weist
die Abstellplattform 20 nur ein rahmenartiges Gerüst 21 auf,
in dem Querträger 22 eine
Lagermöglichkeit
für die
Rollen von Rollbahnabschnitte als Quer-Förderabschnitte 23.1 und 23.2 bieten.
In diese Querträger 22 kann
als Endlosfördermittel
eine Endloskette integriert sein, die mit Kettenrädern auf
den Rollenenden gekoppelt ist. Die Endloskette kann mittels eines
elektrischen Antriebs in Drehbewegungen versetzt werden, wobei in
Abhängigkeit
von der Drehrichtung die Quer-Förderabschnitte 23.1 und 23.2 eine
Einführ-
oder Ausparkbewegung ausführen.
Wie die Bezugszeichen 24 der Abstellplattformen 20 zeigen,
können
die Quer-Förderabschnitte 23.1 und 23.2 von
Aussparungen begrenzt sein, da diese Bereiche für das Abstellen des Kraftfahrzeuges nicht benötigt werden.
Dabei können
die beiden Quer-Förderabschnitte
einer Abstellplattform 20 miteinander gekoppelt sein und
gemeinsam angetrieben werden.
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Dasselbe
gilt auch für
die Förderplattform 30 im
Förderraum 35.
Die Förderplattform 30 ist
zum Begehen jedoch geschlossen und weist eine Auffahr- und eine
Abfahrrampe 32 auf. Die Endträger 33 sind mit den
Endlosfördermitteln
der Vertikalverstelleinrichtungen 17 verbunden. Auch die
Förderplattform 30 kann
zwei Quer-Förderabschnitte 31.1 und 31.2 aufweisen,
die ähnlich
gelagert, angetrieben und synchron mit den Quer-Förderabschnitten 23.1 und 23.2 des
jeweils ausgewählten
Abstellcontainers steuerbar sind.
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Das
zu parkende Kraftfahrzeug steht auf der Förderplattform 30,
wobei eine Kontrolleinrichtung an dem den Hinterrädern zugeordneten
Quer-Förderabschnitt 31.2 die
korrekte Stellung des einzuparkenden Kraftfahrzeuges überwacht.
Die korrekte Position kann dem Fahrer an einer Ampel angezeigt werden.
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Die
Rollen der als Rollbahnabschnitte ausgebildeten Quer-Förderabschnitte 23.1 und 23.2 der Abstellplattformen 20 und
der als Rollbahnabschnitte ausgebildeten Quer-Förderabschnitte 31.1 und 31.2 der
Förderplattform 30 sind
parallel zur Einfahrtrichtung ausgerichtet und stehen in einem Abstand
zueinander, der den Abstand der Radachsen der Vorder- und Hinterräder des
Kraftfahrzeuges berücksichtigt.
Die Breiten der Querförderabschnitte 23.1 und 23.2 bzw. 31.1 und 31.2 sind
in Verbindung mit ihrem Abstand zueinander so abgestimmt, dass Kraftfahrzeuge
mit minimalem und maximalem Achsabstand korrekt abgestellt und ein-
und ausgeparkt werden können.
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Wie
insbesondere aus 2 zu ersehen ist, ist die Breite
der den Hinterrädern
des zu parkenden Kraftfahrzeuges des Quer-Förderabschnittes 31.2 kleiner
als die Breite des den Vorderrädern
zugeordneten Quer-Förderabschnittes 31.2.
Damit kann bei Zuordnung der Kontrolleinrichtung zu dem Quer-Förderabschnitt 31.2 die
korrekte Abstellung des zu parkenden Kraftfahrzeuges auf der Förderplattform 30 in einem
engen Bereich festgestellt werden. Der Abstand zu dem Quer-Förderabschnitt 31.1 ist
zusammen mit dessen Breite so ausgelegt, dass der Variationsbereich
der verschiedenen Achsabstände
der zum Parken zugelassenen Kraftfahrzeugausführungen angepasst. Von Vorteil
für einen
reibungslosen Ablauf des Ein- und
Ausparkens ist, wenn auch die Quer-Förderabschnitte 23.1 und 23.2 der
Abstellplattformen 20 dieselbe Anordnung und Ausgestaltung
wie die Quer-Förderabschnitte 31.1 und 31.2 der
Förderplattform 30 aufweisen.
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Bei
der Querverstellung der Kraftfahrzeuge muss der ausgewählte Abstellraum 10 mit
seiner Abstellplattform 20 koplanar mit der Förderplattform 30 des
Förderraumes 35 stehen.
Ist diese Position gesichert, dann kann unter synchroner Steuerung
der Antriebseinrichtungen, d.h. der Endlosfördermittel der Quer-Förderabschnitte 23.1 und 23.2 sowie 31.1 und 31.2,
ein Kraftfahrzeug von der Förderplattform 30 auf
die Abstellplattform 20 des angesteuerten Abstellraumes 10 verstellt
werden. In gleicher Weise kann ein Kraftfahrzeug aus dem Abstellraum 10 auf die
Förderplattform 30 gebracht
werden, wenn die Drehrichtungen der elektrischen Antriebe umgekehrt werden.
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Das
Ausführungsbeispiel
mit den Endloskettenantrieben der Rollbahnabschnitte darf nicht
als Beschränkung
der Erfindung betrachtet werden. Auch andere Antriebseinrichtungen
für die
Vertikal- und Horizontalverstellung sind möglich. Es soll nur auf Förderbänder und
Endloszahnriemen verwiesen werden.
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Bei
der gezeigten Ausführung
der Parkvorrichtung können
die für
den Aufbau erforderlichen Abstellcontainer als Aufstelleinheiten
vorgefertigt werden und für
verschieden große
Parkvorrichtungen verwendet werden. Die gesamte Parkvorrichtung mit
den containerartigen Abstellräumen
ist nicht an ortsfeste Gebäude
gebunden, sie kann auf jeder ebenen, bewehrten Betonplatte mit entsprechender Tragfähigkeit
abgestellt werden. Der Aufbau ist schnell und leicht ausführbar. Zeitaufwändige Planungen
und Genehmigungen sind nicht erforderlich, wenn das neue Parksystem
einmal abgenommen ist und den behördlichen Anforderungen entspricht.
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Beim
Zusammenbau der Aufstelleinheiten ist eine lösbare Verbindung von Vorteil,
da sie schnell herstellbar und wieder aufhebbar ist. Damit sind
auch Umbauten und Erweiterungen der Anlage besonders einfach am
Aufstellort ausführbar.
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Besondere
Vorkehrungen erfordert eine Anlage, wenn in Einfahrtrichtung mehrere
Abstellcontainer hintereinander angeordnet werden. Dann ist die Vertikalverstelleinrichtung
im Förderraum 35 als
mobile, horizontal verstellbare Hubplattform ausgebildet, die horizontal
auf die aneinander gereihten Abstellcontainer eingestellt werden
kann. Diese Einstellung kann über
Kontrolleinrichtungen und Anzeigeeinrichtungen überwacht, angezeigt und zur
Freigabe der Quer-Förderabschnitte
ausgenützt
werden.
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Ist
die Anlage auf einer ebenerdigen, bewehrten Grundfläche aufgestellt,
dann können
die unteren Abstellcontainer ohne Quer-Förderabschnitte direkt beparkt
werden. Die Grundfläche
bildet dann die Abstellplattform. Dies bedingt, dass zumindest die
Ein- und Ausfahrt-Außenseiten
dieser Abstellcontainer offen bleiben.
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Diese
Ausführung
verbilligt auch die erforderliche Steuerung, da die unterste Etage
der Parkvorrichtung nicht in das Steuerprogramm der Steuerung einbezogen
werden muss.