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Die
Erfindung betrifft eine Rückenlehne
eines Fahrzeugsitzes mit einer höhenverstellbaren Kopfstütze mit
den im Oberbegriff des Patentanspruches 1 genannten Merkmalen.
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Kopfstützen schützen die
Insassen eines Kraftfahrzeuges bei einem Auffahrunfall vor Verletzungen
im Halsbereich, indem sie ihren Kopf abfangen, der bei einem rückseitigen
Aufprall auf das Fahrzeug oder beim Zurückschleudern beim frontseitigen Aufprall
gegen die Kopfstützen
geworfen wird. Um einen optimalen Schutz des Fahrzeuginsassen gewährleisten
zu können,
ist es notwendig, dass die Kopfstützen gegenüber dem Fahrzeugsitz höhenverstellbar
sind, um somit eine Anpassung an die Körpergröße des Benutzers zu ermöglichen.
Problematisch bei Verwendung von Kopfstützen an Kraftfahrzeug-Rücksitzen
ist, dass bei einer gesetzlich geforderten Mindesthöhe zwischen
Fahrzeugsitz und Oberkante der Kopfstütze in der Gebrauchslage das hintere
Sichtfeld des Fahrers stark beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund
ist es bekannt, die Kopfstützen
bei einer Nichtbelegung der Rücksitze
in eine Nichtgebrauchslage zu bringen, wodurch die Sicht des Fahrers
nach hinten nicht eingeschränkt
wird.
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Aus
dem Stand der Technik ist eine Vielzahl von Lösungen bekannt, mit der die
Kopfstützen
an der Rückenlehne
eines Fahrzeuges aus einer Gebrauchslage in eine Nichtgebrauchslage überführbar sind,
um somit eine bessere Sicht des Fahrers nach hinten zu gewährleisten.
Aus der
DE 197 22
785 C2 ist eine Rückenlehne
mit einer in die Rückenlehne versenkbaren
Kopfstütze
vorbekannt, bei der die Flächenbahn
der Kopfstütze
an eine in der Rückenlehne angeordnete
Aufrollautomatik und an einem in die Rückenlehne versenkbaren Flächenbahnträger befestigt
ist. In der Gebrauchslage ist die Flächenbahn zwischen der Automatik
und dem ausgezogenen Flächenbahnträger gespannt.
Ein neues Gesetz fordert, dass bei einer weggeklappten oder versenkten
Kopfstütze
an den Hintersitzen eine Störkontur
zu erzeugen ist, die eine Benutzung der hinteren Sitze verhindert
bzw. sehr stark beeinträchtigt.
Damit soll erreicht werden, dass bei einer Belegung der hinteren
Sitze sich die Kopfstütze
nicht in der Nichtgebrauchslage befinden kann und somit unwirksam
ist. Die in der
DE 197
22 785 C2 beschriebene Vorrichtung erfüllt diese Auflage nicht.
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Nach
vorn verschwenkbare Kopfstützen,
so wie sie beispielsweise in der
DE 195 28 456 A1 ,
DE 36 15 857 A1 ,
DE 39 39 453 C2 und
DE 195 17 992 A1 beschrieben
werden, erfüllen
diese Auflagen. Nachteilig ist dabei der hohe konstruktive Aufwand zum
Verschwenken der Kopfstützen
aus einer Gebrauchslage in eine Nichtgebrauchslage.
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Aus
der
DE 42 19 941 C2 ist
eine Rückenlehne
eines Kraftwagen-Rücksitzes
vorbekannt, bei der die Kopfstütze
und das Rückenteil
von einer die Bauhöhe
reduzierenden unteren Ablagestellung in eine ihre Rückhaltefunktion
erfüllende
obere Gebrauchsstellung überführbar sind.
Erreicht wird das dadurch, dass die Kopfstütze und/oder wenigstens ein
Rückenteil
einen höhenverschieblichen
Tragbügel
mit einem Federkern aufweist, der durch Stauchen in seiner Höhe reduzierbar
ist. Diese Lösung
erfüllt
auch nicht die neuen Ansprüche
hinsichtlich der Erzeugung einer Störkontur bei einer abgesenkten
Rücklehnen-Kopfstütze.
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Aus
der
DE 33 06 188 C2 ist
ein umklappbarer Rücksitz
mit einer Kopfstütze
vorbekannt, bei dem während
des Umklappens der Rückenlehne
die Kopfstütze
mittels eines in der Rückenlehne
geführten
Schlittens geradlinig in eine Aussparung im oberen Abschnitt der
Rückenlehne
verfährt
und damit gekoppelt ein in seiner Ausgangslage die Aussparung ausfüllendes
Polsterteil vor die Rückenlehne
im Abstand von deren oberen Rand bewegt wird. Diese Lösung beinhaltet
nur ein selbsttätiges
Wegschwenken der Kopfstütze
beim Umklappen der Rückenlehne. Ein
separates Verschwenken der Kopfstütze in eine Nichtgebrauchslage
ist dabei nicht vorgesehen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes
mit einer höhenverstellbaren
Kopfstütze
zu schaffen, mit der die gesetzlichen Bedingungen beim Verschieben
der Kopfstütze
unter eine geforderte Mindesthöhe
erfüllt werden
und die sich durch eine einfache und kostengünstige Konstruktion auszeichnet.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
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Beim
Verschieben der Kopfstütze
eines Fahrzeugrücksitzes
unterhalb eines vorgeschriebenen Mindestmaßes werden durch die Kopfstütze zwei
durch ein Gelenk verbundene und gelenkig an der Rückenlehne
angelenkte Polsterteile in Richtung Fahrzeugsitz ausgeschwenkt,
so dass in einer Nichtgebrauchsstellung der Kopfstütze der
Fahrzeugsitz durch die ausgeschwenkten Polsterteile blockiert wird.
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Der
Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht
darin, dass mit einfachen Mitteln die Kopfstützen insbesondere der Fahrzeugrücksitze
in eine Nichtgebrauchsstellung verstellt werden können, bei der
die Sicht des Fahrers nach hinten nicht durch die Kopfstützen beeinträchtigt wird.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung ist, dass bei einer
Belegung des Fahrzeugsitzes zwangsweise durch den Fahrzeuginsassen
die Kopfstütze
in eine Gebrauchsstellung mit einer geforderten Mindesthöhe zwischen Sitzfläche und
Oberkante der Kopfstütze
verschoben wird. Damit wird gewährleistet,
dass bei einer Sitzbelegung eine Schutzwirkung der Kopfstütze gegeben ist.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben,
sie werden in der Beschreibung zusammen mit ihren Wirkungen erläutert.
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Anhand
von Zeichnungen wird die Erfindung nachfolgend an Ausführungsbeispielen
näher beschrieben.
In den dazugehörigen
Zeichnungen zeigen:
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1:
eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Lösung mit vollständig ausgefahrener
Kopfstütze
in Schnittdarstellung,
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2:
eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Lösung, bei der die Kopfstütze sich
in einer Gebrauchsstellung bei einer geforderten Mindesthöhe befindet,
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3:
eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Lösung mit teilweise versenkter Kopfstütze in Schnittdarstellung
und
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4:
eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Lösung mit vollständig versenkter
Kopfstütze
in Schnittdarstellung.
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In
der 1 ist eine Rückenlehne 7 eines Fahrzeugrücksitzes
mit einer höhenverstellbaren Kopfstütze 1 dargestellt.
Die Kopfstütze 1 ist über wenigstens
eine Füh rungsstange 8 mit
der Rückenlehne 7 des
Fahrzeugsitzes verbunden. Zur Höhenverstellung
der Kopfstütze 1 ist
die Führungsstange 8 in bekannter
Weise in der Rückenlehne 7 verschiebbar angeordnet.
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Im
oberen Bereich der Rückenlehne 7 sind zwei
durch ein Gelenk 6 verbundene Polsterteile 2 und 2' angeordnet.
Die Polsterteile 2 und 2' sind dabei zwischen den Sitzwangen 9 der
Rückenlehne 7 angeordnet
und liegen in der Gebrauchsstellung der Kopfstütze 1 an der Innenwand
der Rückenlehne 7 an
und bilden mit den Polsterteilen der Rückenlehne 7 eine nahezu
ebene Anlagefläche.
In den 1 und 2 ist dieser Zustand erkennbar,
wobei in der 1 eine Rückenlehne 7 mit vollständig ausgefahrener
Kopfstütze 1 und
in 2 eine Rückenlehne 7 mit
einer Kopfstütze 1,
die auf eine Mindesthöhe
zwischen Sitzfläche
und der Oberkante der Kopfstütze 1 abgesenkt
wurde, dargestellt ist. In der Fahrzeugindustrie wird die Mindesthöhe auch
als der Abstand zwischen dem H-Punkt des Menschen im Beckenknochen
und der Oberkante der Kopfstütze
definiert. In der Gebrauchsstellung der Kopfstütze 1 bilden die Polsterflächen 2 und 2' dabei mit den
Außenfläche der
Sitzwangen 9 der Rückenlehne 7 über die
Innenseite der Rückenlehne 7 eine
nahezu ebene Fläche. Die
Polsterteile 2 und 2' können sich aber auch über die
gesamte Anlagefläche
der Rückenlehne 7 erstrecken.
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Das
untere Polsterteil 2' ist über jeweils
ein Gelenk 5 schwenkbar mit den Sitzwangen 9 der
Rückenlehne 7 verbunden.
An dem Gelenk 5 ist eine nicht dargestellte zwischen Rückenlehne 7 und
unterem Polsterteil 2' wirkende
Torsionsfeder angeordnet. An den Seitenteilen des oberen Polsterteils 2 sind
Führungszapfen 3 angeordnet.
Die Führungszapfen 3 stehen
im Eingriff mit im oberen Bereich an den Innenseiten der Sitzwangen 9 der
Rückenlehne 7 angeordneten
Führungen 4.
Die Führungen 4 sind jeweils
als Längsnut
ausgebildet, die in Richtung Sitzfläche weist.
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Die
Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Rückenlehne 7 eines
Fahrzeugsitzes mit einer höhenverstellbaren
Kopfstütze 1 ist
folgende.
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In
der Gebrauchslage und bei Belegung des Fahrzeugsitzes durch einen
Fahrzeuginsassen wird die Kopfstütze 1 manuell
oder automatisch auf eine Höhe
eingestellt, die bei Anpassung an die Körpergröße des Fahrzeuginsassen einen
optimalen Schutz gewährleistet.
In der 1 ist eine solche Stellung beispielsweise dargestellt.
Im Weiteren wird die Verstellung der Kopfstütze 1 durch manuelle
Betätigung
beschrieben. Die erfindungsgemäße Lösung ist
aber auch für
automatisch verstellbare Kopfstützen 1 einsetzbar.
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Bei
Nichtbelegung des Fahrzeugsitzes kann zur besseren Sicht des Fahrers
nach hinten die Kopfstütze 1 in
eine Nichtgebrauchsstellung verschoben werden. Beim Verschieben
der Kopfstütze 1 unter eine
vorgeschriebene Mindesthöhe
zwischen Fahrzeugsitzfläche
und Oberkante Kopfstütze 1,
die für eine
Gebrauchslage vorgeschrieben ist, trifft die Unterkante der Kopfstütze 1 auf
die Oberkante des Polsterteils 2. In der 2 ist
die Situation dargestellt, bei der sich die Kopfstütze 1 in
der untersten Position ihrer Gebrauchslage befindet.
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Bei
einem weiteren Verschieben der Kopfstütze 1 in eine Nichtgebrauchsstellung
wird eine nicht dargestellte Arretierung gelöst, die die Polsterteile 2 und 2' in ihrer Gebrauchsstellung
an der Rückenlehne 7 fixieren.
Die Arretierung kann beispielsweise ein federbelasteter Arretierstift
sein, der in der Führung 4 angeordnet
ist und der beim Verschieben der Kopfstütze 1 durch den Führungszapfen 3 heruntergedrückt wird.
Durch die Kopfstütze 1 wird
das obere Polsterteil 2 in Lichtung Sitzfläche verschoben, wobei
unterstützt
von der am Gelenk 5 angeordneten Torsionsfeder die Polsterteile 2 und 2' von der Rückenlehne 7 in
Richtung Fahrzeugsitz ausgeschwenkt werden. Das Polsterteil 2 wird
dabei durch die in den Führungen 4 geleitenden
Führungszapfen 3 geführt. Beim
Verschieben der Kopfstütze 1 in
die Nichtgebrauchsstellung werden die Polsterteile 2 und 2' durch die Torsionsfeder
von der in 2 dargestellten Lage in die
in 4 gezeigte Lage verschwenkt. In 3 ist
eine Rückenlehne 7 in
der Bewegungsphase mit teilweise ausgeschenkten Polsterteilen 2 und 2' dargestellt.
In 4 befindet sich die Kopfstütze 1 in einer Nichtgebrauchsstellung,
die dem Fahrer eine gute Sicht nach hinten ermöglicht. Durch die in Richtung
Fahrzeugsitz ausgeschwenkten Polsterteile 2 und 2' wird an der
Rückenlehne 7 des
Fahrzeugsitzes eine Störkontur
erzeugt, die eine normale Belegung des Sitzes in der Nichtgebrauchslage
der Kopfstütze 1 verhindert.
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Bei
einer Belegung des Sitzes durch einen Fahrzeuginsassen wird zwangsweise
durch dessen Rücken
eine Kraft auf die Polsterteile 2 und 2' in Richtung
der Rücken lehne 7 erzeugt,
durch die die Polsterteile 2 und 2' in ihre Ausgangslage (2)
zurückschwenken
werden. Gleichzeitig wird dabei die Kopfstütze 1 durch das Polsterteil 2 in
ihre untere Gebrauchsstellung verschoben. Durch das Verschwenken
der Polsterteile 2 und 2' bis zum Anliegen an die Rückenlehne 7 wird
auch die am Gelenk 5 angeordnete Torsionsfeder gespannt
und die Polsterteile 2 und 2' werden in dieser Lage wieder arretiert.
Die für den
Fahrzeuginsassen maßgebliche
Höhe der
Kopfstütze 1 kann
dann noch eingestellt werden. Die Verstellung der Kopfstütze 1 aus
einer Nichtgebrauchslage in eine Gebrauchslage kann auch durch eine Krafteinwirkung,
zum Beispiel durch Drücken
auf die Störkontur,
erfolgen. Durch die erfindungsgemäße Lösung wird aber in jedem Fall
abgesichert, dass sich die Kopfstütze 1 bei einer Sitzbelegung
in einer Gebrauchsstellung mit einer geforderten Mindesthöhe zwischen
der Sitzfläche
und der Oberkante der Kopfstütze 1 befindet.
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Eine
weitere Möglichkeit
der Verstellung der Kopfstütze 1 aus
einer Nichtgebrauchslage in eine Gebrauchslage kann auch durch ein
Ziehen der Kopfstütze 1 nach
oben erfolgen. Dabei ist an der Kopfstütze 1 und dem Polsterteil 2 eine
Arretierung 10 angeordnet. Beim Verschieben der Kopfstütze 1 in die
Nichtgebrauchsstellung rastet die an der Kopfstütze 1 angeordnete
Arretierung 10 in das am Posterteil 2 angeordnete
Gegenstück.
Beim Hochziehen der Kopfstütze 1 aus
der in 4 gezeigten Stellung, werden durch die Arretierung 10 die
Polsterteile 2 und 2' mitgenommen und in Richtung Rückenlehne 7 verschwenkt.
Bei einem weiteren Verschieben der Kopfstütze 1 aus der Gebrauchsstellung
mit einem vorgeschriebenen Mindestmaß erfolgt eine automatische
Entkopplung der Arretierung 10 zwischen der Kopfstütze 1 und
dem Polsterteil 2.
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- 1
- Kopfstütze
- 2
- Polsterteil
- 3
- Führungszapfen
- 4
- Führung
- 5
- Gelenk
- 6
- Gelenk
- 7
- Rückenlehne
- 8
- Führungsstange
- 9
- Sitzwange
der Rückenlehne
- 10
- Arretierung