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DE102004027385A1 - Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer höhenverstellbaren Kopfstütze - Google Patents

Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer höhenverstellbaren Kopfstütze Download PDF

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DE102004027385A1
DE102004027385A1 DE102004027385A DE102004027385A DE102004027385A1 DE 102004027385 A1 DE102004027385 A1 DE 102004027385A1 DE 102004027385 A DE102004027385 A DE 102004027385A DE 102004027385 A DE102004027385 A DE 102004027385A DE 102004027385 A1 DE102004027385 A1 DE 102004027385A1
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Germany
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headrest
backrest
seat
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height
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DE102004027385A
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English (en)
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Michael Klinge
Johannes Ritter
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IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr
Original Assignee
IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr
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Publication date
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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer höhenverstellbaren Kopfstütze, bei der die Kopfstütze und ein Rückenteil der Rückenlehne aus einer oberen Gebrauchsstellung in eine untere Nichtgebrauchsstellung überführbar sind. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer höhenverstellbaren Kopfstütze zu schaffen, mit der die gesetzlichen Bedingungen beim Verschieben der Kopfstütze unter eine geforderte Mindesthöhe erfüllt werden und die sich durch eine einfache und kostengünstige Konstruktion auszeichnet. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird das dadurch erreicht, dass beim Verschieben der Kopfstütze eines Fahrzeugrücksitzes unterhalb eines vorgeschriebenen Mindestmaßes durch die Kopfstütze zwei durch ein Gelenk verbundene und gelenkig an der Rückenlehne angelenkte Polsterteile in Richtung Fahrzeugsitz ausgeschwenkt werden, so dass in einer Nichtgebrauchsstellung der Kopfstütze der Fahrzeugsitz durch die ausgeschwenkten Polsterteile blockiert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer höhenverstellbaren Kopfstütze mit den im Oberbegriff des Patentanspruches 1 genannten Merkmalen.
  • Kopfstützen schützen die Insassen eines Kraftfahrzeuges bei einem Auffahrunfall vor Verletzungen im Halsbereich, indem sie ihren Kopf abfangen, der bei einem rückseitigen Aufprall auf das Fahrzeug oder beim Zurückschleudern beim frontseitigen Aufprall gegen die Kopfstützen geworfen wird. Um einen optimalen Schutz des Fahrzeuginsassen gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass die Kopfstützen gegenüber dem Fahrzeugsitz höhenverstellbar sind, um somit eine Anpassung an die Körpergröße des Benutzers zu ermöglichen. Problematisch bei Verwendung von Kopfstützen an Kraftfahrzeug-Rücksitzen ist, dass bei einer gesetzlich geforderten Mindesthöhe zwischen Fahrzeugsitz und Oberkante der Kopfstütze in der Gebrauchslage das hintere Sichtfeld des Fahrers stark beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund ist es bekannt, die Kopfstützen bei einer Nichtbelegung der Rücksitze in eine Nichtgebrauchslage zu bringen, wodurch die Sicht des Fahrers nach hinten nicht eingeschränkt wird.
  • Aus dem Stand der Technik ist eine Vielzahl von Lösungen bekannt, mit der die Kopfstützen an der Rückenlehne eines Fahrzeuges aus einer Gebrauchslage in eine Nichtgebrauchslage überführbar sind, um somit eine bessere Sicht des Fahrers nach hinten zu gewährleisten. Aus der DE 197 22 785 C2 ist eine Rückenlehne mit einer in die Rückenlehne versenkbaren Kopfstütze vorbekannt, bei der die Flächenbahn der Kopfstütze an eine in der Rückenlehne angeordnete Aufrollautomatik und an einem in die Rückenlehne versenkbaren Flächenbahnträger befestigt ist. In der Gebrauchslage ist die Flächenbahn zwischen der Automatik und dem ausgezogenen Flächenbahnträger gespannt. Ein neues Gesetz fordert, dass bei einer weggeklappten oder versenkten Kopfstütze an den Hintersitzen eine Störkontur zu erzeugen ist, die eine Benutzung der hinteren Sitze verhindert bzw. sehr stark beeinträchtigt. Damit soll erreicht werden, dass bei einer Belegung der hinteren Sitze sich die Kopfstütze nicht in der Nichtgebrauchslage befinden kann und somit unwirksam ist. Die in der DE 197 22 785 C2 beschriebene Vorrichtung erfüllt diese Auflage nicht.
  • Nach vorn verschwenkbare Kopfstützen, so wie sie beispielsweise in der DE 195 28 456 A1 , DE 36 15 857 A1 , DE 39 39 453 C2 und DE 195 17 992 A1 beschrieben werden, erfüllen diese Auflagen. Nachteilig ist dabei der hohe konstruktive Aufwand zum Verschwenken der Kopfstützen aus einer Gebrauchslage in eine Nichtgebrauchslage.
  • Aus der DE 42 19 941 C2 ist eine Rückenlehne eines Kraftwagen-Rücksitzes vorbekannt, bei der die Kopfstütze und das Rückenteil von einer die Bauhöhe reduzierenden unteren Ablagestellung in eine ihre Rückhaltefunktion erfüllende obere Gebrauchsstellung überführbar sind. Erreicht wird das dadurch, dass die Kopfstütze und/oder wenigstens ein Rückenteil einen höhenverschieblichen Tragbügel mit einem Federkern aufweist, der durch Stauchen in seiner Höhe reduzierbar ist. Diese Lösung erfüllt auch nicht die neuen Ansprüche hinsichtlich der Erzeugung einer Störkontur bei einer abgesenkten Rücklehnen-Kopfstütze.
  • Aus der DE 33 06 188 C2 ist ein umklappbarer Rücksitz mit einer Kopfstütze vorbekannt, bei dem während des Umklappens der Rückenlehne die Kopfstütze mittels eines in der Rückenlehne geführten Schlittens geradlinig in eine Aussparung im oberen Abschnitt der Rückenlehne verfährt und damit gekoppelt ein in seiner Ausgangslage die Aussparung ausfüllendes Polsterteil vor die Rückenlehne im Abstand von deren oberen Rand bewegt wird. Diese Lösung beinhaltet nur ein selbsttätiges Wegschwenken der Kopfstütze beim Umklappen der Rückenlehne. Ein separates Verschwenken der Kopfstütze in eine Nichtgebrauchslage ist dabei nicht vorgesehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer höhenverstellbaren Kopfstütze zu schaffen, mit der die gesetzlichen Bedingungen beim Verschieben der Kopfstütze unter eine geforderte Mindesthöhe erfüllt werden und die sich durch eine einfache und kostengünstige Konstruktion auszeichnet.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Beim Verschieben der Kopfstütze eines Fahrzeugrücksitzes unterhalb eines vorgeschriebenen Mindestmaßes werden durch die Kopfstütze zwei durch ein Gelenk verbundene und gelenkig an der Rückenlehne angelenkte Polsterteile in Richtung Fahrzeugsitz ausgeschwenkt, so dass in einer Nichtgebrauchsstellung der Kopfstütze der Fahrzeugsitz durch die ausgeschwenkten Polsterteile blockiert wird.
  • Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, dass mit einfachen Mitteln die Kopfstützen insbesondere der Fahrzeugrücksitze in eine Nichtgebrauchsstellung verstellt werden können, bei der die Sicht des Fahrers nach hinten nicht durch die Kopfstützen beeinträchtigt wird. Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung ist, dass bei einer Belegung des Fahrzeugsitzes zwangsweise durch den Fahrzeuginsassen die Kopfstütze in eine Gebrauchsstellung mit einer geforderten Mindesthöhe zwischen Sitzfläche und Oberkante der Kopfstütze verschoben wird. Damit wird gewährleistet, dass bei einer Sitzbelegung eine Schutzwirkung der Kopfstütze gegeben ist.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben, sie werden in der Beschreibung zusammen mit ihren Wirkungen erläutert.
  • Anhand von Zeichnungen wird die Erfindung nachfolgend an Ausführungsbeispielen näher beschrieben. In den dazugehörigen Zeichnungen zeigen:
  • 1: eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Lösung mit vollständig ausgefahrener Kopfstütze in Schnittdarstellung,
  • 2: eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Lösung, bei der die Kopfstütze sich in einer Gebrauchsstellung bei einer geforderten Mindesthöhe befindet,
  • 3: eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Lösung mit teilweise versenkter Kopfstütze in Schnittdarstellung und
  • 4: eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Lösung mit vollständig versenkter Kopfstütze in Schnittdarstellung.
  • In der 1 ist eine Rückenlehne 7 eines Fahrzeugrücksitzes mit einer höhenverstellbaren Kopfstütze 1 dargestellt. Die Kopfstütze 1 ist über wenigstens eine Füh rungsstange 8 mit der Rückenlehne 7 des Fahrzeugsitzes verbunden. Zur Höhenverstellung der Kopfstütze 1 ist die Führungsstange 8 in bekannter Weise in der Rückenlehne 7 verschiebbar angeordnet.
  • Im oberen Bereich der Rückenlehne 7 sind zwei durch ein Gelenk 6 verbundene Polsterteile 2 und 2' angeordnet. Die Polsterteile 2 und 2' sind dabei zwischen den Sitzwangen 9 der Rückenlehne 7 angeordnet und liegen in der Gebrauchsstellung der Kopfstütze 1 an der Innenwand der Rückenlehne 7 an und bilden mit den Polsterteilen der Rückenlehne 7 eine nahezu ebene Anlagefläche. In den 1 und 2 ist dieser Zustand erkennbar, wobei in der 1 eine Rückenlehne 7 mit vollständig ausgefahrener Kopfstütze 1 und in 2 eine Rückenlehne 7 mit einer Kopfstütze 1, die auf eine Mindesthöhe zwischen Sitzfläche und der Oberkante der Kopfstütze 1 abgesenkt wurde, dargestellt ist. In der Fahrzeugindustrie wird die Mindesthöhe auch als der Abstand zwischen dem H-Punkt des Menschen im Beckenknochen und der Oberkante der Kopfstütze definiert. In der Gebrauchsstellung der Kopfstütze 1 bilden die Polsterflächen 2 und 2' dabei mit den Außenfläche der Sitzwangen 9 der Rückenlehne 7 über die Innenseite der Rückenlehne 7 eine nahezu ebene Fläche. Die Polsterteile 2 und 2' können sich aber auch über die gesamte Anlagefläche der Rückenlehne 7 erstrecken.
  • Das untere Polsterteil 2' ist über jeweils ein Gelenk 5 schwenkbar mit den Sitzwangen 9 der Rückenlehne 7 verbunden. An dem Gelenk 5 ist eine nicht dargestellte zwischen Rückenlehne 7 und unterem Polsterteil 2' wirkende Torsionsfeder angeordnet. An den Seitenteilen des oberen Polsterteils 2 sind Führungszapfen 3 angeordnet. Die Führungszapfen 3 stehen im Eingriff mit im oberen Bereich an den Innenseiten der Sitzwangen 9 der Rückenlehne 7 angeordneten Führungen 4. Die Führungen 4 sind jeweils als Längsnut ausgebildet, die in Richtung Sitzfläche weist.
  • Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Rückenlehne 7 eines Fahrzeugsitzes mit einer höhenverstellbaren Kopfstütze 1 ist folgende.
  • In der Gebrauchslage und bei Belegung des Fahrzeugsitzes durch einen Fahrzeuginsassen wird die Kopfstütze 1 manuell oder automatisch auf eine Höhe eingestellt, die bei Anpassung an die Körpergröße des Fahrzeuginsassen einen optimalen Schutz gewährleistet. In der 1 ist eine solche Stellung beispielsweise dargestellt. Im Weiteren wird die Verstellung der Kopfstütze 1 durch manuelle Betätigung beschrieben. Die erfindungsgemäße Lösung ist aber auch für automatisch verstellbare Kopfstützen 1 einsetzbar.
  • Bei Nichtbelegung des Fahrzeugsitzes kann zur besseren Sicht des Fahrers nach hinten die Kopfstütze 1 in eine Nichtgebrauchsstellung verschoben werden. Beim Verschieben der Kopfstütze 1 unter eine vorgeschriebene Mindesthöhe zwischen Fahrzeugsitzfläche und Oberkante Kopfstütze 1, die für eine Gebrauchslage vorgeschrieben ist, trifft die Unterkante der Kopfstütze 1 auf die Oberkante des Polsterteils 2. In der 2 ist die Situation dargestellt, bei der sich die Kopfstütze 1 in der untersten Position ihrer Gebrauchslage befindet.
  • Bei einem weiteren Verschieben der Kopfstütze 1 in eine Nichtgebrauchsstellung wird eine nicht dargestellte Arretierung gelöst, die die Polsterteile 2 und 2' in ihrer Gebrauchsstellung an der Rückenlehne 7 fixieren. Die Arretierung kann beispielsweise ein federbelasteter Arretierstift sein, der in der Führung 4 angeordnet ist und der beim Verschieben der Kopfstütze 1 durch den Führungszapfen 3 heruntergedrückt wird. Durch die Kopfstütze 1 wird das obere Polsterteil 2 in Lichtung Sitzfläche verschoben, wobei unterstützt von der am Gelenk 5 angeordneten Torsionsfeder die Polsterteile 2 und 2' von der Rückenlehne 7 in Richtung Fahrzeugsitz ausgeschwenkt werden. Das Polsterteil 2 wird dabei durch die in den Führungen 4 geleitenden Führungszapfen 3 geführt. Beim Verschieben der Kopfstütze 1 in die Nichtgebrauchsstellung werden die Polsterteile 2 und 2' durch die Torsionsfeder von der in 2 dargestellten Lage in die in 4 gezeigte Lage verschwenkt. In 3 ist eine Rückenlehne 7 in der Bewegungsphase mit teilweise ausgeschenkten Polsterteilen 2 und 2' dargestellt. In 4 befindet sich die Kopfstütze 1 in einer Nichtgebrauchsstellung, die dem Fahrer eine gute Sicht nach hinten ermöglicht. Durch die in Richtung Fahrzeugsitz ausgeschwenkten Polsterteile 2 und 2' wird an der Rückenlehne 7 des Fahrzeugsitzes eine Störkontur erzeugt, die eine normale Belegung des Sitzes in der Nichtgebrauchslage der Kopfstütze 1 verhindert.
  • Bei einer Belegung des Sitzes durch einen Fahrzeuginsassen wird zwangsweise durch dessen Rücken eine Kraft auf die Polsterteile 2 und 2' in Richtung der Rücken lehne 7 erzeugt, durch die die Polsterteile 2 und 2' in ihre Ausgangslage (2) zurückschwenken werden. Gleichzeitig wird dabei die Kopfstütze 1 durch das Polsterteil 2 in ihre untere Gebrauchsstellung verschoben. Durch das Verschwenken der Polsterteile 2 und 2' bis zum Anliegen an die Rückenlehne 7 wird auch die am Gelenk 5 angeordnete Torsionsfeder gespannt und die Polsterteile 2 und 2' werden in dieser Lage wieder arretiert. Die für den Fahrzeuginsassen maßgebliche Höhe der Kopfstütze 1 kann dann noch eingestellt werden. Die Verstellung der Kopfstütze 1 aus einer Nichtgebrauchslage in eine Gebrauchslage kann auch durch eine Krafteinwirkung, zum Beispiel durch Drücken auf die Störkontur, erfolgen. Durch die erfindungsgemäße Lösung wird aber in jedem Fall abgesichert, dass sich die Kopfstütze 1 bei einer Sitzbelegung in einer Gebrauchsstellung mit einer geforderten Mindesthöhe zwischen der Sitzfläche und der Oberkante der Kopfstütze 1 befindet.
  • Eine weitere Möglichkeit der Verstellung der Kopfstütze 1 aus einer Nichtgebrauchslage in eine Gebrauchslage kann auch durch ein Ziehen der Kopfstütze 1 nach oben erfolgen. Dabei ist an der Kopfstütze 1 und dem Polsterteil 2 eine Arretierung 10 angeordnet. Beim Verschieben der Kopfstütze 1 in die Nichtgebrauchsstellung rastet die an der Kopfstütze 1 angeordnete Arretierung 10 in das am Posterteil 2 angeordnete Gegenstück. Beim Hochziehen der Kopfstütze 1 aus der in 4 gezeigten Stellung, werden durch die Arretierung 10 die Polsterteile 2 und 2' mitgenommen und in Richtung Rückenlehne 7 verschwenkt. Bei einem weiteren Verschieben der Kopfstütze 1 aus der Gebrauchsstellung mit einem vorgeschriebenen Mindestmaß erfolgt eine automatische Entkopplung der Arretierung 10 zwischen der Kopfstütze 1 und dem Polsterteil 2.
  • 1
    Kopfstütze
    2
    Polsterteil
    3
    Führungszapfen
    4
    Führung
    5
    Gelenk
    6
    Gelenk
    7
    Rückenlehne
    8
    Führungsstange
    9
    Sitzwange der Rückenlehne
    10
    Arretierung

Claims (8)

  1. Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einer höhenverstellbaren Kopfstütze, bei der die Kopfstütze und ein Rückenteil der Rückenlehne aus einer oberen Gebrauchsstellung in eine untere Nichtgebrauchsstellung überführbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Rückenlehne (7) zwei durch ein Gelenk (6) verbundene und gelenkig an der Rückenlehne (7) angelenkte Polsterteile (2) und (2') derart angeordnet sind, dass beim Absenken der Kopfstütze (1) unter eine vorgeschriebene Mindesthöhe in eine Nichtgebrauchsstellung der Kopfstütze (1) zur Blockierung des Fahrzeugsitzes eine Störkontur durch die in Richtung Fahrzeugsitz ausschwenkbaren Polsterteile (2) und (2') erzeugbar ist.
  2. Rückenlehne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterteile (2) und (2') zwischen den Sitzwangen (9) der Rückenlehne (7) angeordnet sind und in der Gebrauchsstellung der Kopfstütze (1) an der Innenfläche der Rückenlehne (7) anliegen und mit den Außenflächen der Sitzwangen (9) über die Innenseite der Rückenlehne (7) eine Anlehnfläche bilden.
  3. Rückenlehne nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Polsterteil (2') über jeweils ein Gelenk (5) schwenkbar mit den Sitzwangen (9) der Rückenlehne (7) verbunden ist und dass an dem Gelenk (5) eine zwischen Rücklehne (7) und unterem Polsterteil (2') wirkende Torsionsfeder angeordnet ist.
  4. Rückenlehne nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an den Innenseiten der Sitzwangen (9) der Rückenlehne (7) im oberen Bereich Führungen (4) angeordnet sind, die in Eingriff mit jeweils einem an den Seitenwänden des oberen Polsterteils (2) fest angeordneten Führungszapfen (3) stehen.
  5. Rückenlehne nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungen (4) an den Innenseiten der Sitzwangen (9) als in Richtung Sitzfläche weisende Längsnute ausgebildet sind.
  6. Rückenlehne nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die höhenverstellbare Kopfstütze (1) beim Verschieben in der Nichtgebrauchsstellung in Wirkverbindung mit dem oberen Polsterteil (2) steht.
  7. Rückenlehne nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer horizontalen Krafteinwirkung auf die in Richtung Fahrzeugsitz ausgeschwenkten Polsterteile (2) und (2') die Polsterteile (2) und (2') bis zum Anliegen an die Innenwand der Rückenlehne (7) bei gleichzeitigem Verschieben der Kopfstütze (1) in eine Gebbrauchsstellung mit einer geforderten Mindesthöhe und Spannen der am Gelenk (5) angeordneten Torsionsfeder verschwenkt werden.
  8. Rückenlehne nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Kopfstütze (1) und dem Polsterteil (2) eine Arretierung (10) angeordnet ist, die beim Auftreffen der Kopfstütze (1) auf das Polsterteil (2) miteinander verrastet und beim Verschieben der Kopfstütze (1) aus der Nichtgebrauchsstellung in eine Gebrauchsstellung, bei der die Kopfstütze (1) das vorgeschriebene Mindestmaß überschritten hat, entrastet wird.
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