-
Die
Erfindung betrifft allgemein einen verbessertem Aufbau eines Gassensors
für die
Bestimmung der Konzentration eines bestimmten Gasbestandteils und
insbesondere einen Gassensor, der so aufgebaut ist, dass er eine
starke Wärmeabstrahlung erreicht,
um so eine thermische Schädigung
seiner selbst zu minimieren.
-
Die
Steuerung der Verbrennung in Kraftfahrzeugmotoren unter Verwendung
der Sauerstoffkonzertration in Abgasemissionen stellt im Allgemeinen eine
wirksame Maßnahme
zur Verbesserung des Kraftstoffverbrauchs und der Emissionssteuerung dar.
-
In
typischen Gassensoren, die zur Messung der Sauerstoffkonzentration
im Kraftfahrzeugabgas gedacht sind, ist ein Messfühler eingebaut.
Der Messfühler
enthält
eine elektrochemische Zelle, die sich aus einem Festelektrolytkörper und
einem Paar an dem Festelektrolytkörper angebrachter Elektroden
zusammensetzt. Die elektrochemische Zelle verwendet die Atmosphärenluft
als ein Bezugsgas, um zwischen den Elektroden als Funktion der Sauerstoffkonzentration
im Abgas eine elektromotorische Kraft oder einen Grenzstrom zu erzeugen.
Die Gassensoren sind daher so aufgebaut, dass sie sowohl der Luft als
auch dem Abgas ausgesetzt sind. Genauer gesagt haben die Gassensoren
eine Außenwand
mit zwei Oberflächen,
von denen die eine der Luft und die andere dem Abgas ausgesetzt
ist. Die der Luft ausgesetzte Oberfläche der Außenwand hat in sich Lufteinlässe ausgebildet,
durch die die Luft in eine Luftkammer in dem Gassensor gelassen
wird. Die dem Abgas ausgesetzte Oberfläche hat in sich Gaseinlässe ausgebildet,
durch die das Abgas in eine Messgaskammer in dem Gassensor gelassen
wird.
-
Die
Gassensoren haben ein zylinderförmiges
Gehäuse,
das teilweise in einem im Auspuffrohr des Motors ausgebildeten Installationsloch
eingepasst ist, um den Gassensor am Auspuffrohr zu befestigen. Die
der Luft ausgesetzte Oberfläche
der Außenwand
verläuft
von dem Gehäuse
aus außerhalb des
Auspuffrohrs, während
die dem Abgas ausgesetzte Oberfläche
von dem Gehäuse
aus innerhalb des Auspuffrohrs verläuft.
-
Die
obige Bauart an Gassensoren ist üblicherweise
mit Teilen ausgestattet, die gegenüber Hitze weniger beständig sind.
Hitzeempfindlich sind zum Beispiel ein Wasser abweisender Filter,
der außerhalb
der der Luft ausgesetzten Oberfläche
der Außenwand
eingebaut ist, um das Eindringen von Wasser in den Gassensor zu
blockieren, und ein Isolator, der fern von dem Abgas in einem offenen
Ende des Gassensorkörpers
eingepasst ist, um von der Innen- zur Außenseite des Gassensorkörpers verlaufende elektrische
Leitungsdrähte
oder Kabel aufzunehmen. Der Wasser abweisende Filter besteht üblicherweise aus
einem porösem
Harz wie Tetrafluorethylen und hat eine geringere Hitzebeständigkeit
als Metall oder Keramik, während
der Isolator üblicherweise
aus Harz oder Gummi besteht und ebenfalls eine geringere Hitzebeständigkeit
als Metall oder Keramik hat.
-
In
den letzten Jahren sind die Richtlinien für die Abgasemissionen von Kraftfahrzeugmotoren strenger
geworden. Dies hat für
die Emissionssteuerung zu einer erhöhten Temperatur der Motorabgase geführt, wodurch
sich die Temperatur der Gassensoren unerwünscht erhöht hat. In einigen Fällen hat
die Temperatur der Gassensoren die Hitzebeständigkeitsgrenze des oben beschriebenen
Wasser abweisenden Filters oder Isolators überschritten. Um dieses Problem
zu vermeiden, kann die Länge
der Gassensoren erhöht
werden, um die zum Wasser abweisenden Filter oder Isolator übertragene
Wärmemenge
zu verringern, oder können
wahlweise auf der Oberfläche
des Gassensors Vorsprünge
ausgebildet werden, um die Wärmeabstrahlung
von dem Gassensorkörper
zu steigern. Diese Maßnahmen
sind jedoch ungünstig,
was die Größe oder
die Produktionskosten der Gassensoren betrifft.
-
So
beschreibt zum Beispiel die JP 10-206373 B1 die eine der beiden
oben angesprochenen Maßnahmen,
und zwar die Verlängerung
der Gassensoren, während
die
US 6,477,887 B1 einen typischen
Aufbau für
einen Gassensor der oben beschriebenen Bauart offenbart.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung der Nachteile
des Stands der Technik einen verbesserten Aufbau für einen
Gassensor zur Verfügung
zu stellen, der die Wärmeabstrahlung
von der Innen- zur Außenseite
des Gassensors steigert, um den Temperaturanstieg innerhalb des
Gassensorkörpers
zu minimieren.
-
Eine
erste Ausgestaltung der Erfindung sieht hierzu einen stark Wärme abstrahlenden
Gassensor vor, der zur Steuerung des Luft-Kraftstoff-Verhältnisses
oder zur Emissionssteuerung in einem Kraftfahrzeug gedacht ist und
Folgendes umfasst: (a) einen Messfühler, der einem Messgas auszusetzen
ist und dazu dient, als eine Funktion der Konzentration eines bestimmten
Bestandteils des Messgases ein Signal zu erzeugen; und (b) einen
Körper,
in dem der Messfühler
eingebaut ist und der eine Außenwand
mit einer dem Messgas auszusetzenden gasausgesetzten Oberfläche und
einer der Atmosphärenluft
auszusetzenden luftausgesetzten Oberfläche hat, wobei zumindest ein
Abschnitt der luftausgesetzten Oberfläche ein Emissions vermögen von
0,7 oder mehr hat, wodurch die Wärmeabstrahlung
von der Innen- zur Außenseite
der luftausgesetzten Oberfläche
gesteigert wird, um ein weniger hitzebeständiges Teil des Gassensors
vor thermischer Schädigung
zu schützen.
-
In
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung beträgt
das Emissionsvermögen
des zumindest einen Abschnitts der luftausgesetzten Oberfläche 0,85
oder mehr.
-
Das
Emissionsvermögen
entspricht dem Verhältnis
der Strahlung einer von dem zumindest einen Abschnitt der luftausgesetzten
Oberfläche
abgegebenen elektromagnetischen Welle, deren Wellenlänge 3 bis
25 μm beträgt, zur
Strahlung einer bei der gleichen Temperatur von einem perfekten
schwarzen Strahler abgegebenen elektromagnetischen Welle.
-
Der
Körper
hat eine von einem Fußende
zu einem zum Fußende
entgegengesetzten Kopfende reichende Länge. Das Kopfende ist dem Messgas auszusetzen.
Der zumindest eine Abschnitt der luftausgesetzten Oberfläche, der
ein Emissionsvermögen
von 0,7 oder mehr hat, belegt einen Bereich der Außenwand,
der sich in Längsrichtung
des Körpers vom
Fußende
aus über
0,5H erstreckt, wobei H der Länge
des Körpers
entspricht.
-
Der
zumindest eine Abschnitt der luftausgesetzten Oberfläche ist
mit einem Oxidfilm bedeckt.
-
Der
zumindest eine Abschnitt der luftausgesetzten Oberfläche kann
wahlweise auch mit einer vorgewählten
Beschichtung bedeckt sein.
-
Der
Körper
hat außerdem
eine Innenwand mit einer von der luftausgesetzten Oberfläche abgewandten
Innenfläche.
Zumindest ein Abschnitt der Innenfläche hat ein Emissionsvermögen von
0,7 oder mehr.
-
Der
zumindest eine Abschnitt der Innenfläche, der ein Emissionsvermögen von
0,7 oder mehr hat, belegt einen Bereich der Innenwand, der sich
in Längsrichtung
des Körpers
vom Fußende
aus über 0,5H
erstreckt, wobei H der Länge
des Körpers
entspricht.
-
Eine
zweite Ausgestaltung der Erfindung sieht einen Gassensor vor, der
Folgendes umfasst: (a) einen Messfühler, der einem Messgas auszusetzen
ist und dazu dient, als eine Funktion der Konzentration eines bestimmten
Bestandteils des Messgases ein Signal zu erzeugen; und (b) einen
Körper,
in dem der Messfühler
eingebaut ist und der eine Außenwand
mit einer dem Messgas auszusetzenden gasausgesetzten Oberfläche und
einer der Atmosphärenluft
auszusetzenden luftausgesetzten Oberfläche sowie eine Innenwand mit
einer von der luftausgesetzten Oberfläche abgewandten Innenfläche hat, wobei
zumindest ein Abschnitt der Innenfläche ein Emissionsvermögen von
0,7 oder mehr hat, wodurch die Wärmeabstrahlung
von der Innen- zur Außenseite
der Innenfläche
gesteigert wird, um ein weniger hitzebeständiges Teil des Gassensors
vor thermischer Schädigung
zu schützen.
-
In
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung beträgt
das Emissionsvermögen
des zumindest einen Abschnitts der Innenfläche 0,85 oder mehr.
-
Das
Emissionsvermögen
entspricht dem Verhältnis
der Strahlung einer von dem zumindest einen Abschnitt der Innenwand
abgegebenen elektromagnetischen Welle, deren Wellenlänge 3 bis
25 μm beträgt, zur
Strahlung einer bei der gleichen Temperatur von einem perfekten
schwarzen Strahler abgegebenen elektromagnetischen Welle.
-
Der
Körper
hat eine von einem Fußende
zu einem zum Fußende
entgegengesetzten Kopfende reichende Länge. Das Kopfende ist dem Messgas auszusetzen.
Der zumindest eine Abschnitt der Innenfläche, der ein Emissionsvermögen von
0,7 oder mehr hat, belegt einen Bereich der Innenwand, der sich
in Längsrichtung
des Körpers
vom Fußende
aus über
0,5H erstreckt, wobei H der Länge
des Körpers entspricht.
-
Der
zumindest eine Abschnitt der Innenwand ist mit einem Oxidfilm bedeckt.
-
Der
zumindest eine Abschnitt der Innenwand kann wahlweise auch mit einer
vorgewählten
Beschichtung bedeckt sein.
-
Bei
der ersten wie auch zweiten Ausgestaltung der Erfindung hat der
Messfühler
einen Kopfabschnitt und einen zum Kopfabschnitt entgegengesetzten
Fußabschnitt.
Der Kopfabschnitt ist einem Messgas auszusetzen und dient dazu,
als Funktion der Konzentration des bestimmten Bestandteils des Messgases
das Signal auszugeben. Der Gassensor umfasst außerdem Folgendes: (a) ein hohlzylinderförmiges Gehäuse mit
einem Kopfende nahe dem Kopfabschnitt des Messfühlers und einem Fußende nahe
dem Fußabschnitt
des Messfühlers;
(b) einen ersten zylinderförmigen
Isolator, durch den der Messfühler
geht, der in dem Gehäuse
angeordnet ist und der ein Kopfende nahe dem Kopfabschnitt des Messfühlers und
ein Fußende
nahe dem Fußabschnitt
des Messfühlers
hat; (c) einen zweiten zylinderförmigen Isolator,
der ein Fußende
nahe dem Fußabschnitt des
Messfühlers
und ein Kopfende nahe dem Kopfabschnitt des Messfühlers hat
und der mit seinem Kopfende am Fußende des ersten zylinderförmigen Isolators
angeordnet ist, um so den Fußabschnitt
des Messfühlers
zu bedecken; (d) eine Messgasabdeckung, die auf dem Kopfende des
Gehäuses
installiert ist, um so den Kopfabschnitt des Messfühlers zu bedecken;
und (e) eine Luftabdeckung, die auf dem Fußende des Gehäuses installiert
ist, um so den Fußabschnitt
des Messfühlers
zu bedecken. Die Luftabdeckung ist der Atmosphärenluft auszusetzen und hat
ein Kopfende nahe dem Kopfabschnitt des Messfühlers und ein Fußende nahe
dem Fußabschnitt
des Messfühlers
sowie einen Kopfabschnitt, einen Fußabschnitt, einen Mittelabschnitt
zwischen dem Kopfabschnitt und dem Fußabschnitt und eine Schulter
zwischen dem Kopfabschnitt und dem Mittelabschnitt, die über eine
ringförmigen
Tellerfeder gegen das Fußende
des zweiten zylinderförmigen Isolators
stößt, um so
eine Verbindung zwischen dem ersten und zweiten zylinderförmigen Isolator
herzustellen, wobei der Kopfabschnitt einen Durchmesser D1, der
Mittelabschnitt einen Durchmesser D2 und der Fußabschnitt einen Durchmesser
D3 hat und die Durchmesser D1, D2 und D3 die Bedingungen D3<D2<D1 und (D1+D3)/2≤D2≤0,9D1 erfüllen, wodurch
der Zusammenbau der Luftabdeckung, des ersten und zweiten Isolators
und des Gehäuses
sichergestellt wird.
-
Die
Erfindung wird nun genauer anhand der bevorzugten Ausführungsbeispiele
und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben,
wobei die Ausführungsbeispiele
nicht als Einschränkung
für die
Erfindung verstanden werden sollten, sondern allein der Erläuterung
und dem Verständnis
dienen. Es zeigen:
-
1 im Längsschnitt einen Gassensor
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
-
2 den Gassensor von 1 in Seitenansicht nach
Einbau in einem Auspuffrohr eines Kraftfahrzeugmotors;
-
3 im Längsschnitt eine Abwandlung
des Gassensors von 1;
-
4 den Einbau eines Versuchskörpers in eine
das Emissionsvermögen
messende Vorrichtung;
-
5 eine Tabelle mit den technischen
Einzelheiten von Versuchskörpern
eines Gassensors und den Versuchsergebnissen;
-
6 im Längsschnitt den Aufbau einer Luftabdeckung
eines Gassensors gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
-
7 im Teilschnitt den Einbau
der Luftabdeckung von 6;
und
-
8 als grafische Darstellung
den Zusammenhang zwischen der Wärmeabstrahlung
von einer Luftabdeckung von Versuchskörpern und dem Durchmesser der
Luftabdeckung.
-
In
den Zeichnungen, in denen sich in den verschiedenen Ansichten gleiche
Bezugszahlen auf gleiche Teile beziehen, zeigen die 1 und 2 einen Gassensor 1 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Der Gassensor 1 hat in sich einen Messfühler 2,
der dazu dient, in einem zu messenden Gas (nachstehend auch als
Messgas bezeichnet) die Konzentration eines bestimmten Gasbestandteils
zu messen. Der Messfühler 2 kann,
wie auf diesem technischen Gebiet weithin bekannt ist, entweder
in Schicht- oder Becherform ausgeführt sein. Der Gassensor 1 kann
so ausgelegt sein, dass er zur Steuerung des Luft-Kraftstoff-Verhältnisses oder
zur Emissionssteuerung des Motors die Konzentration von in den Abgasemissionen
von Kraftfahrzeugmotoren enthaltenem NOx,
CO, HC oder O2 misst. Die folgende Diskussion
bezieht sich auf das Beispiel eines (auch als Luft-Kraftstoff-Verhältnis-Sensor
bezeichneten) O2-Sensors zur Messung der
Konzentration von O2 im Abgas des Motors.
-
Der
Gassensor 1 hat einen Körper
vorgewählter
Länge,
der eine Außenwand 100 hat.
Die Außenwand 100 hat
eine dem Messgas ausgesetzte gasausgesetzte Oberfläche 101 und
eine der Atmosphärenluft
ausgesetzte luftausgesetzte Oberfläche 102. Das Emissionsvermögen von
jeweils zumindest einem Abschnitt der luftausgesetzten Oberfläche 102 und
einer von der luftausgesetzten Oberfläche 102 abgewandten
inneren luftausgesetzten Oberfläche 103 ist
größer oder
gleich 0,7, vorzugsweise größer als
0,85 und besser noch gleich 1,0, um die Wärmeabstrahlung aus dem Inneren
der Außenwand 100 des
Gassensors 1 zu steigern, damit die thermische Schädigung weniger
hitzebeständiger
Teile des Gassensors 1 minimiert wird. Es ist ratsam, dass
zumindest entweder die luftausgesetzte Oberfläche 102 oder die innere
luftausgesetzte Oberfläche 103 ein Emissionsvermögen innerhalb
eines dieser Bereiche hat.
-
Wie
in den 1 und 2 deutlich zu erkennen ist,
ist der Gassensor 1 im Gebrauch in einem Auspuffrohr 3 eines
(nicht gezeigten) Kraftfahrzeugverbrennungsmotors installiert. Die
Installation erfolgt durch Einschrauben eines Gehäuses 10 in
ein (nicht gezeigtes) mit Gewinde versehenes Sensorinstallationsloch,
das in dem Auspuffrohr 3 ausgebildet ist. Der Kopfabschnitt
(d.h. der in den Zeichnungen untere Abschnitt) des Gassensors 1 ist
dem Abgas des Motors (d.h. dem Messgas) ausgesetzt, um die in dem
Abgas enthaltene Konzentration an Sauerstoff (O2)
zu messen, die dazu verwendet wird, als Funktion der Sauerstoffkonzentration
das Luft-Kraftstoff-Verhältnis
eines Gemisches (in einer nicht gezeigten) Brennkammer des Motors
zu bestimmen.
-
Der
Messfühler 2 besteht
im Wesentlichen aus einer Festelektrolytplatte und zwei (nicht gezeigten)
an der Festelektrolytplatte angebrachten Elektroden. Eine der beiden
Elektroden ist einer Messgasatmosphäre 119 (d.h. dem Abgas)
ausgesetzt, während
die andere Elektrode der Luftatmosphäre 124 ausgesetzt
ist. Die Luftatmosphäre 124 wird
innerhalb des Gassensors 1 durch die Umgebungsluft gebildet,
die zur Bestimmung der Sauerstoffkonzentration innerhalb der Messgasatmosphäre 119 als
Bezugsgas verwendet wird. Der Aufbau und die Funktionsweise dieser
Art von Messfühler
ist auf diesem technischen Gebiet allgemein bekannt, weswegen auf
eine ausführliche
Erläuterung
verzichtet wird.
-
Der
Gassensor 1 enthält
das Gehäuse 10 und
den Messfühler 2.
Das Gehäuse 10 besteht
aus einem Hohlzylinder, und der Messfühler 2 ist teilweise
in ein unteres Isolierporzellan 13 eingepasst, das in dem
aus dem Hohlzylinder bestehenden Gehäuse 10 eingebaut ist.
-
Zwischen
dem Messfühler 2 und
dem unteren Isolator 13 befindet sich ein luftdicht abdichtendes
Material 29, um das Strömen
von Gas zu verhindern. Das Dichtungsmaterial 29 bildet
zwischen der Luftatmosphäre 124 und
der Messgasatmosphäre 119 eine
Trennfläche.
-
In
einem Kopfende des Gehäuses 10 ist
ein doppelwandiger Schutzabdeckungsaufbau 11 eingebaut.
Der Schutzabdeckungsaufbau 11 bedeckt einen Kopfabschnitt
(d.h. den in den Zeichnungen unteren Abschnitt) des Messfühlers 2, der
auf den Sauerstoff in dem Messgas reagiert. Der Schutzabdeckungsaufbau 11 setzt
sich aus einer äußeren und
einer inneren Abdeckung zusammen, die Gaseinlässe 110 haben, durch
die das Messgas zur Innen- oder Außenseite des Schutzabdeckungsaufbaues
strömt. Die
Innenabdeckung bildet darin die Messgasatmosphäre 119.
-
Auf
dem unteren Isolierporzellan 13 befindet sich daran ausgerichtet
ein aus einem Hohlzylinder bestehendes oberes Isolierporzellan 14,
das einen Fußabschnitt
(d.h. den in den Zeichnungen oberen Abschnitt) des Messfühlers 2 bedeckt.
Ein Ende einer Luftabdeckung 121, die während des Gebrauchs des Gassensors
der Luft auszusetzen ist, ist mit dem Fußende des Gehäuses 10 verschweißt, so dass
sie das obere Isolierporzellan 14 bedeckt.
-
Die
Luftabdeckung 121 setzt sich aus einem Abschnitt großen Durchmessers,
einen Abschnitt kleinen Durchmessers und einer dazwischen ausgebildeten
Schulter 142 zusammen. Die Schulter 142 drängt das
obere Isolierporzellan 14 über eine ringförmige Tellerfeder 141 dauerhaft
gegen das Fußende
des unteren Isolierporzellans 13.
-
Auf
dem Außenumfang
des Fußabschnitts der
Luftabdeckung 121 ist über
einen hohlzylinderförmigen
Wasser abweisenden Filter 125 eine äußere Luftabdeckung 122 installiert.
Die Installation erfolgt durch Verstemmen der äußeren Luftabdeckung 122, so
dass der Wasser abweisende Filter 125 zwischen der Luftabdeckung 121 und
der äußeren Luftabdeckung 122 gehalten
wird. Die Luftabdeckung 121 und die äußere Luftabdeckung 122 haben
in sich Luftöffnungen 120,
durch die Luft über
den Wasser abweisenden Filter 125 in eine Luftkammer 124 gelassen wird.
Die Luftkammer 124 ist innerhalb der zur Luftatmosphäre 124 führenden
Luftabdeckung 121 definiert. Die Luftabdeckung 121 hat
ein offenes Ende, das durch einen elastischen Isolierhalter 129 luftdicht verschlossen
ist.
-
Auf
dem Messfühler 2 sind
(nicht gezeigte) Sensorsignalausgangs- und Stromzuführungselektrodenanschlüsse angebracht,
gegen deren Spitzen Federanschlüsse 151 stoßen. Die
Füße der Federanschlüsse 151 verlaufen
außerhalb
des oberen Isolierporzellans 14 und sind über Verbindungsstücke 152 mit
Leitungen 153 verbunden. Die Leitungen 153 werden
von Löchern 128 gehalten,
die im Isolierhalter 129 ausgebildet sind, und verlaufen
zur Außenseite
des Isolierhalters 129.
-
Das
Gehäuse 10 setzt
sich aus einem Fuß-, einem
Mittel- und einem
Kopfabschnitt zusammen. Der Fußabschnitt
ist wie gesagt mit der Luftabdeckung 121 verschweißt und hat
einen kleineren Durchmesser. Der Kopfabschnitt, an dessen Ende der
Schutzabdeckungsaufbau 11 installiert ist, hat einen kleineren
Durchmesser. Der Mittelabschnitt bildet einen Flansch und hat einen
größeren Durchmesser.
Unterhalb der Unterseite des Mittelabschnitts befindet sich eine
Feder 105, und auf der Umfangsfläche des Kopfabschnitts ist
ein Gewinde 106 ausgebildet, das mit dem in dem Auspuffrohr 3 ausgebildeten Sensorinstallationsloch
in Eingriff steht. Die Feder 105 befindet sich zwischen
der Unterseite des Mittelabschnitts und der Außenwand 30 des Auspuffrohrs 3 und
dient als Distanzstück.
-
Der
innerhalb des Auspuffrohrs 3 befindliche Abschnitt der
Außenwand 100 des
Gassensors 1 (d.h. die Seitenwand des Schutzabdeckungsaufbaus 11)
weist die gasausgesetzte Oberfläche 101 auf.
Die Seitenwände
des Fußabschnitts
des Gehäuses 10, der
Luftabdeckung 121 und der äußeren Luftabdeckung 122 teilen
sich die luftausgesetzte Oberfläche 102.
-
Die
Luftabdeckung 121 und die äußere Luftabdeckung 122 bestehen
jeweils aus rostfreiem Stahl und haben mit Oxidfilmen bedeckte Oberflächen, die
einen Abschnitt der Außenwand 100 und/oder
zumindest einen Abschnitt der inneren luftausgesetzten Oberfläche 103 belegen.
Die Ausbildung der Oxidfilme auf der Luftabdeckung 121 und der äußeren Luftabdeckung 122 kann
dadurch erreicht werden, dass die Luftabdeckung 121 und
die äußere Luftabdeckung 122 fünf Stunden
lang bei 900°C
in einer Luftatmosphäre
gelassen werden.
-
Als
Material für
die Luftabdeckung 121 und die äußere Luftabdeckung 122 kann
ein hitzebeständiger
austenitischer Edelstahl wie SUS310 oder SUS316 eingesetzt werden.
Die Oxidfilme führen
dazu, dass die Luftabdeckung 121 und die äußere Luftabdeckung 122 eine
braune Farbe und ein mattes Erscheinungsbild haben, was für das gewünschte Emissionsvermögen der
Luftabdeckung 121 und der äußeren Luftabdeckung 122 sorgt.
-
Das
Emissionsvermögen,
das dem Verhältnis
der von den mit den Oxidfilmen beschichteten Außenflächen der Luftabdeckung 121 und
der äußeren Luftabdeckung 122 abgegebenen
Strahlung zu der bei der gleichen Temperatur von einem perfekten schwarzen
Körper
abgegebenen Strahlung entspricht, beträgt 0,9 oder mehr. Das Emissionsvermögen der
inneren luftausgesetzten Oberfläche 103 der von
dem Oxidfilm bedeckten Luftabdeckung 121 beträgt 0,7 oder
mehr. Dabei ist zu beachten, dass das Emissionsvermögen, so
wie es bei der Erfindung verwendet wird, vorzugsweise dem Verhältnis der
Strahlung einer von einem ausgewählten
Abschnitt der Oberfläche
des Körpers
des Gassensors 1 abgegebenen elektromagnetischen Welle
mit einer Wellenlänge
von 3 bis 25 μm
(d.h. Infrarotlicht) zu der von einem perfekten schwarzen Körper abgegebenen Strahlung
entspricht.
-
Die
von dem Abgas abgegebene Wärme wird
zu dem Schutzabdeckungsaufbau 11, dem Gehäuse 10 und
dem unteren Isolierporzellan 13 übertragen, was innerhalb des
Gassensors 1 zu einer erhöhten Temperatur führt. Ein
Teil der Wärme
wird über
die innere luftausgesetzte Oberfläche 103 zur luftausgesetzten
Oberfläche 102 übertragen
und zur Außenseite
des Gassensors 1 freigegeben bzw. abgestrahlt. Die Erhöhung des
Emissionsvermögens der
inneren luftausgesetzten Oberfläche 103 und
der luftausgesetzten Oberfläche 102 führt daher
zu einer gesteigerten Wärmeübertragung
und -abstrahlung von der Innen- zur Außenseite des Gassensors 1, wodurch
die innerhalb des Gassensors 1 verbleibende Wärmemenge
gesenkt wird, so dass der Temperaturanstieg innerhalb des Gassensors 1 minimiert wird.
-
Der
Wasser abweisende Filter 125 besteht aus Tetrafluorethylen
und der Isolierhalter 129 aus Fluorkohlenstoffgummi.
-
Gewöhnlich beträgt die maximale
Abgastemperatur von Kraftfahrzeugmotoren ungefähr 800°C. Der Gassensor 1 wird,
wie bereits beschrieben wurde, durch das Abgas während des Gebrauchs auf mindestens
200°C und
höchstens
600°C aufgeheizt. Der
Umfangsabschnitt A (d.h. der Flansch) des Gehäuses, der sich wie in 1 dargestellt außerhalb des
Auspuffrohrs 3 befindet, ist etwa bis höchstens 600°C hitzebeständig, während der Abschnitt B des Gassensors 1 (d.h.
die äußere Luftabdeckung 122) etwa
bis höchstens
300°C hitzebeständig ist.
-
Die
luftausgesetzten Abschnitte des Gassensors 1 (z.B. das
Gehäuse 10,
die Luftabdeckung 121 usw.) geben bei Temperaturen von
300°C bis 600°C gewöhnlich elektromagnetische
Wellen mit einer Wellenlänge
von ungefähr
3 bis 25 μm
(d.h. Infrarotlicht) ab. Wenn die die Außenfläche der Luftabdeckung 121 beinhaltende
luftausgesetzte Luftoberfläche 102 und
die innere luftausgesetzte Oberfläche 103 oxidiert sind,
aber dennoch ein glänzendes
oder schimmerndes Erscheinungsbild und ein geringes Emissionsvermögen haben,
führt dies,
wie später diskutiert
wird, dazu, dass die Temperatur in dem Gassensor 1 unerwünscht ansteigt,
was zu einer thermischen Schädigung
des Wasser abweisenden Filters 125 und des elastischen
Isolierhalters 129 führen
kann. Die Luftabdeckung 121 des Gassensors 1 dieses
Ausführungsbeispiels
weist jedoch wie oben beschrieben die Oxidfilme auf, so dass sich
ein Emissionsvermögen
von mindestens 0,7 ergibt, wodurch der Temperaturanstieg innerhalb
des Gassensors 1 minimiert wird. Statt mit den Oxidfilmen
kann/können die
Luftabdeckung 121 und/oder die äußere Luftabdeckung 122 auch
zumindest teilweise mit einer schwarzen Beschichtung (z.B. mit der
von der Japan Sensor Corporation hergestellten Hochtemperaturbeschichtung
für schwarze
Körper
JSC-3) bedeckt sein, so dass sie ein Emissionsvermögen von
0,7 oder mehr hat/haben.
-
Die
einen Teil des Umfangs der Luftabdeckung 121 umgebende äußere Luftabdeckung 122 kann
sich wahlweise auch, wie in 3 dargestellt ist, über das
obere Isolierporzellan 14 erstrecken. Bei diesem Aufbau
des Gassensors 1 kann lediglich der mit 104 bezeichnete
Abschnitt der luftausgesetzten Oberfläche 102 ein Emissionsvermögen von
0,7 oder mehr haben, während
die anderen Abschnitte ein Emissionsvermögen von weniger als 0,7 haben
können.
-
Der
Abschnitt 104 der luftausgesetzten Oberfläche 102 hat
eine in Längsrichtung
des Gassensors 1 von dessen Fußende (d.h. von dem in den Zeichnungen
oberen Ende) aus verlaufende Länge von
0,5H oder mehr, wobei H der Gesamtlänge der luftausgesetzten Oberfläche 102 in
der Längsrichtung
des Gassensors 1 entspricht.
-
Der
elastische Isolierhalter 129 und der Wasser abweisende
Filter 125 haben eine geringere Wärmebeständigkeit als die anderen Teile
des Gassensors 1. Der elastische Isolierhalter 129 ist
wie gesagt luftdicht innerhalb des Fußendes der Luftabdeckung 121 eingepasst,
während
sich der Wasser abweisende Filter 125 innerhalb der äußeren Luftabdeckung 122 befindet,
um die Luft in den Gassensor 1 (d.h. die Luftkammer 124)
zu lassen. Genauer gesagt befinden sich der elastische Isolierhalter 129 und
der Wasser abweisende Filter 125 an dem von der Wärmequelle
(d.h. dem Abgas in dem Auspuffrohr 30) entfernten Fußende des
Gassensors 1. Der gewünschte Schutz
des elastischen Isolierhalters 129 und des Wasser abweisenden
Filters 125 vor thermischer Schädigung erfolgt, indem einem
Abschnitt des Gassensors 1, der von dem Fußende des
Gassensors 1 aus innerhalb eines Bereichs von 0,5H verläuft, ein Emissionsvermögen von
0,7 oder mehr verliehen wird, um so den Temperaturanstieg in dem
Fußabschnitt
des Gassensors 1 zu minimieren.
-
Die
oben beschriebenen günstigen
Wirkungen der Erfindung können
auch dann erzielt werden, wenn lediglich entweder der luftausgesetzten
Oberfläche 102 oder
der inneren luftausgesetzten Oberfläche 103 ein Emissionsvermögen von
0,7 oder mehr verliehen wird. Die Zunahme des Emissions vermögens kann
auch dadurch erreicht werden, dass mindestens ein erwünschter
Abschnitt des Gassensors 1 durch Besprühen oder Flammspritzen mit
einer schwarzen oder dunkelbraunen wärmebeständigen Beschichtung oder mit
Ferritabscheidungen überzogen
wird. Wahlweise kann der gewünschte Abschnitt
auch durch Flammspritzen mit einer hochtemperaturbeständigen Legierung
wie Nichrom überzogen
und dann bei hohen Temperaturen oxidiert werden.
-
Es
wurden Probekörper
des Gassensors 1 angefertigt, die verschiedene Werte für das Emissionsvermögen und
unterschiedlich große
Bereiche hohen Emissionsvermögens
hatten, und mit diesen Probekörper
wurden Versuche im Hinblick auf das Ausmaß durchgeführt, wie stark der Temperaturanstieg
innerhalb des Gassensors 1 gesenkt wird.
-
Der
Probekörper
Nr. 0 entsprach einem Bezugskörper,
bei dem die Luftabdeckung 121, die äußere Luftabdeckung 122 und
das Gehäuse 11 erhitzt wurden,
so dass sich die Farbe von braun zu dunkelbraun änderte, die jedoch ein glänzendes
Erscheinungsbild behielten.
-
Die
Probekörper
Nr. 1 bis 8 bestehen aus drei Arten, und zwar
aus einer ersten Art, bei der lediglich die luftausgesetzte Oberfläche 102 ein
gewähltes
Emissionsvermögen
hatte, aus einer zweiten Art, bei der lediglich die innere luftausgesetzte
Oberfläche 103 ein
gewähltes
Emissionsvermögen
hatte, und aus einer dritten Art, bei der sowohl die luftausgesetzte
Oberfläche 102 als
auch die innere luftausgesetzte Oberfläche 103 ein gewähltes Emissionsvermögen hatten.
-
Der
Probekörper
Nr. 1 wies eine Luftabdeckung 121, eine äußere Luftabdeckung 122 und
ein Gehäuse 10 auf,
die eine braune Farbe hatten und etwas glänzten. Die Probekörper Nr. 2 bis 5 hatten eine
dunkelbraune Farbe und ein mattes Erscheinungsbild. Der Probekörper Nr. 6 wurde
fünf Stunden lang
bei 900°C
erhitzt, so dass er eine dunklere Farbe als die Probekörper in
Nr. 2 bis 5 und ein mattes Erscheinungsbild hatte.
Der Probekörper
Nr. 8 wies schließlich
eine Luftabdeckung 121, eine äußere Luftabdeckung 122 und
ein Gehäuse 10 auf,
die mit der von Japan Sensor Corporation hergestellten Hochtemperaturbeschichtung
für schwarze
Körper JSC-3
bedeckt waren.
-
Das
Emissionsvermögen
der Probekörper Nr. 1, 2 und 6 bis 8 war
jeweils vom Fuß-
bis zum Kopfende der luftausgesetzten Oberfläche 102 und/oder inneren
luftausgesetzten Oberfläche 103 gleichmäßig. Der
Bereich für
das jeweilige Emissionsvermögen
ist in der in 5 gezeigten
Tabelle durch die Länge
H der luftausgesetzten Oberfläche 102 ausgedrückt.
-
Die
Probekörper
Nr. 3 bis 5 hatten jeweils über gewählte Bereiche der luftausgesetzten
Oberfläche 102 und
der inneren Luftausgesetzten Oberfläche 103 ein Emissionsvermögen von
0,7. Und zwar hatte der Probekörper
Nr. 3 der ersten Art ein Emissionsvermögen von 0,7 über den
Bereich der luftausgesetzten Oberfläche 102 innerhalb
einer Strecke von 0,7H von seinem Fußende aus. Der Probekörper Nr. 3 der
zweiten Art hatte ein Emissionsvermögen von 0,7 über den
Bereich der inneren luftausgesetzten Oberfläche 103 innerhalb
einer Strecke von 0,7H von seinem Fußende aus. Der Probekörpers Nr. 3 der
dritten Art hatte schließlich
ein Emissionsvermögen
von 0,7 über
den Bereich sowohl der luftausgesetzten Oberfläche 102 als auch der
inneren Luftausgesetzten Oberfläche 103 innerhalb
einer Strecke von 0,7H von seinem Fußende aus. Entsprechend hatte
der Probekörper Nr. 4 ein Emissionsvermögen von
0,7 innerhalb einer Strecke von 0,5H von seinem Fußende aus
und der Probekörper
Nr. 5 ein Emissionsvermögen
von 0,7 innerhalb einer Strecke von 0,3H von seinem Fußende aus.
-
Das
in der Tabelle angegebene Emissionsvermögen für jeden der Probekörper Nr. 1 bis 8 entspricht
dem Durchschnitt des Emissionsvermögens, das mit Hilfe eines kommerziell
erhältlichen
Infrarotmessgeräts
für das
Emissionsvermögen
an drei verschiedenen Stellen gemessen wurde. Und zwar wurde das
Emissionsvermögen
der Probekörper
Nr. 1 bis 8 wie folgt gemessen.
-
Wie
in 4 gezeigt ist, wurde
der mit der Zahl 1 bezeichnete Probekörper jeweils in ein Installationsloch 41 einer
feststehenden Fixierplatte 4 eingesetzt. Die Fixierplatte 4 wurde
dann an ihrer Außenfläche 40 auf
800°C erhitzt.
Nachdem der Probekörper 30 Minuten
lang stehen gelassen wurde, um die Temperatur an einem Bezugsabschnitt 42 des Probekörpers zu
stabilisieren, wurde die Temperatur des Bezugsabschnitts 42 mit
Hilfe eines daran angebrachten Thermoelements gemessen. Der Bezugsabschnitt 42 war
mit einen Abstand t von 10 mm vom Fußende des Probekörpers entfernt.
Die luftausgesetzte Oberfläche 102 befindet
sich in der Zeichnung auf der linken Seite der Fixierplatte 4,
während
sich die gasausgesetzte Oberfläche 101 auf
der rechten Seite der Fixierplatte 4 befindet. Die Temperatur
des Bezugskörpers
Nr. 0 wird in der Tabelle als Beurteilungskriterium verwendet.
Die Temperaturdifferenz der Probekörper Nr. 1 bis 8 von
dem Beurteilungskriterium ist in der Tabelle jeweils mit Hilfe der
Symbole A, B und C dargestellt. „A" steht für eine inakzeptable Temperaturdifferenz
von weniger als 10°C
als Absolutwert. „B" steht für eine akzeptable
Temperaturdifferenz von weniger als 15°C als Absolutwert.
-
„C" steht für eine äußerst akzeptable
Temperaturdifferenz von mehr als 15°C als Absolutwert.
-
Die
Tabelle zeigt, dass ein Emissionsvermögen von 0,7 oder mehr dazu
dient, den Temperaturanstieg des Bezugsabschnitts 42 wunschgemäß zu reduzieren.
-
Die
Probekörper
Nr. 2 bis 5 zeigen außerdem, dass es günstiger
ist, wenn das Emissionsvermögen
von 0,7 oder mehr vom Fußende
des Gassensensors 1 aus über eine Strecke von 0,5H oder mehr
vorliegt.
-
Unter
Bezugnahme auf die 6 bis 8 wird nun der Gassensor 1 des
zweiten Ausführungsbeispiels
beschrieben. Der Gassensor 1 dieses Ausführungsbeispiels
hat im Großen
und Ganzen den gleichen Aufbau wie der Gassensor in den 1 und 2, weswegen bis auf den folgenden Unterschied
auf eine ausführliche
Erläuterung
verzichtet wird.
-
Die
Luftabdeckung 121 setzt sich, wie in 6 dargestellt ist, aus einem Abschnitt
großen Durchmessers 125,
einen Abschnitt mittleren Durchmessers 126 und einem Abschnitts
kleinen Durchmessers 127 zusammen. Der Abschnitt großen Durchmessers 125,
der Abschnitt mittleren Durchmessers 126 und der Abschnitt
kleinen Durchmessers 127 haben jeweils Innendurchmesser
D1, D2 und D3. Die Durchmesser D1, D2 und D3 erfüllen die Bedingungen D3<D2<D1 und (D1+D3)/2≤D2≤0,9D1. Die
Durchmesser D1, D2 und D3 entsprechen dabei den maximalen Abständen zwischen
den genau entgegengesetzt liegenden Punkten auf den Innenwänden des
jeweiligen Abschnitts 125, 126 und 127,
die durch die Mitten der zur Längsachse
des Gassensors 1 senkrechten Querschnittsflächen der
Abschnitte 125, 126 und 127 verlaufen.
-
Es
wurden für
den Gassensor 1 zwei Arten Probenkörper angefertigt und damit
Versuche durchgeführt,
um die Wärmeabstrahlung
von der Luftabdeckung 121 zu ermitteln. Die Probekörper der
ersten Art hatten einen Durchmesser D1 von 20 mm, einen Durchmesser
D3 von 10 mm und unterschiedliche Durchmesser D2, während die
Probekörper
der zweiten Art einen Durchmesser D1 von 18 mm, einen Durchmesser
D3 von 10 mm und unterschiedliche Durchmesser D2 hatten. Die Temperatur
der Probekörper
der ersten und zweiten Art wurde auf die gleiche Weise wie im ersten
Ausführungsbeispiel
gemessen. Die Messergebnisse sind in der grafischen Darstellung
von 8 gezeigt. Dabei
ist zu beachten, dass die Temperatur der Außenfläche 40 der Fixierplatte 4 800°C betrug.
-
Die
Temperatur eines der Probekörper
der ersten Art mit einem Innendurchmesser D2 von 10 mm wurde in
der grafischen Darstellung als ein Beurteilungskriterium für sämtliche
Probekörper
der ersten Art verwendet. Entsprechend wurde die Temperatur eines
der Probekörper
der zweiten Art mit einem Innendurchmesser D2 von 10 mm in der grafischen Darstellung
als Beurteilungskriterium für
sämtliche Probekörper der
zweiten Art verwendet. Auf der Ordinatenachse ist die Temperaturdifferenz
der Probekörper
der ersten und zweiten Art vom entsprechenden Beurteilungskriterium
dargestellt.
-
Bei
den Probekörpern
der ersten Art beträgt (D1+D3)/2
15 mm, während
(D1+D3)/2 bei den Probekörpern
der zweiten Art 14 mm beträgt.
Die grafische Darstellung in 8 zeigt,
dass es ratsam ist, dass die Luftabdeckung 121 die Bedingung (D1+D3)/2≤D2 erfüllt, um
eine Wärmeabstrahlung
zu erzielen, die zu einer Temperaturdifferenz von 10°C oder mehr
führt.
-
Die
Luftabdeckung 121 ist wie im ersten Ausführungsbeispiel
auf das Gehäuse 10 gepasst,
wobei die ringförmige
Tellerfeder 141 gegen das obere Isolierporzellan 14 stößt. Die
Schulter 142 der Luftabdeckung 121 drängt die
Tellerfeder 141 dauerhaft elastisch gegen eine Schulter 140 des
oberen Isolierporzellan 14. Die Sicherung der Tellerfeder 141 auf
der Schulter 140 erfordert eine gewisse Durchmesserdifferenz
zwischen dem Abschnitt großen
Durchmessers 125 und dem Abschnitt mittleren Durchmessers 126.
Es wurden die Werte für
diese Differenz bei den Probekörpern
der ersten und zweiten Art gemessen, woraus sich ergab, dass bei
den Probekörpern
der ersten und zweiten Art für
die Installation der Luftabdeckung 121 bzw. die Sicherung
der Tellerfeder 141 auf dem oberen Isolierporzellan 14 etwa
16 mm und 18 mm ungeeignet sind und dass es ratsam ist, dass die
Luftabdeckung 121 die Bedingung D2≤0,9D1 erfüllt.
-
Die
Erfindung wurde zwar anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen erläutert, um
das Verständnis
zu erleichtern, doch versteht sich, dass die Erfindung auf verschiedene
andere Weise ausgeführt
werden kann, ohne vom Erfindungsprinzip abzuweichen. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Erfindung sämtliche mögliche Ausführungen und Abwandlungen der
gezeigten Ausführungsbeispiele
abdeckt, die sich realisieren lassen, ohne von dem in den beigefügten Ansprüchen angegeben
Erfindungsprinzip abzuweichen.
-
Es
wird ein stark Wärme
abstrahlender Gassensor zur Verfügung
gestellt, der einen Messfühler, der
einem Messgas auszusetzen ist, und einen Körper hat, in dem der Messfühler eingebaut
ist und der eine Außenwand
mit einer dem Messgas auszusetzenden gasausgesetzten Oberfläche und
einer der Atmosphärenluft
auszusetzenden luftausgesetzten Oberfläche hat. Zumindest ein Abschnitt
entweder der luftausgesetzten Oberfläche oder der gasausgesetzten
Oberfläche
hat ein Emissionsvermögen
von 0,7 oder mehr, wodurch die Wärmeabstrahlung
von der Innen- zur Außenseite
des Körpers
des Gassensors gesteigert wird, um weniger hitzebeständige Teile
vor thermischer Schädigung
zu schützen.