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DE102004027294A1 - Verfahren und Anordnungen zum Ankoppeln an einen Abtrieb - Google Patents

Verfahren und Anordnungen zum Ankoppeln an einen Abtrieb Download PDF

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DE102004027294A1
DE102004027294A1 DE200410027294 DE102004027294A DE102004027294A1 DE 102004027294 A1 DE102004027294 A1 DE 102004027294A1 DE 200410027294 DE200410027294 DE 200410027294 DE 102004027294 A DE102004027294 A DE 102004027294A DE 102004027294 A1 DE102004027294 A1 DE 102004027294A1
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DE200410027294
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Rickard Lyberger
Mikael Öun
Anders Jensen
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Scania CV AB
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60W30/188Controlling power parameters of the driveline, e.g. determining the required power
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Ankoppeln an einen Abtrieb (PTO) (1) eines Fahrzeugs, umfassend PTO-Ankopplungsmittel (5, 6) zum Anfordern eines Ankoppelns an den PTO (1) und eine Steuereinheit (4) zum Überprüfen in Antwort auf ein Anfordern von den Anokppellungsmitteln (5, 6), ob vorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den PTO (1) erfüllt sind oder nicht, wobei die Steuereinheit (4) dazu ausgelegt ist, ein Ankoppeln an den PTO (1) zuzulassen, wenn alle vorbestimmten Bedingungen erfüllt sind, ein Ankoppeln an den PTO (1) abzulehnen, wenn wenigstens eine vorbestimmte Bedingung nicht erfüllt ist, und ein Ankoppeln an den PTO (1) in Antwort auf wenigstens ein weiteres Anfordern zum Ankoppeln an den PTO (1) innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode zuzulassen, wenn die Steuereinheit (4) nicht dazu in der Lage ist, zu bestimmen, ob wenigstens eine Bedingung zum Ankoppeln an den PTO (1) erfüllt ist oder nicht erfüllt ist.

Description

  • Technisches Fachgebiet
  • Die Erfindung betrifft im Allgemeinen Abtriebe von Fahrzeugen und insbesondere Verfahren und Anordnungen zum Ankoppeln an einen (Neben-)Abtrieb eines Fahrzeugs.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Ein (Neben-)Abtrieb (englisch: Power Take Off, PTO) wird oftmals an Baufahrzeugen und Lastwägen eingesetzt, um von dem Motor der Fahrzeuge erzeugte Leistung Aufbauten zuzuführen, wie beispielsweise Kränen oder Betonmischern, die auf den Fahrzeugen angebracht sind. Die US-6,386,303 offenbart ein Beispiel eines PTO.
  • Bevor an einen PTO eines Fahrzeugs auf Anforderung einer Bedienungsperson angekoppelt werden kann, die beispielsweise einen in dem Fahrzeug angeordneten PTO-Ankoppelknopf gedrückt hat, kann vorgesehen sein, dass eine Steuereinheit in dem Fahrzeug überprüft, ob vorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den PTO erfüllt sind oder nicht. Um dies zu ermöglichen, werden der Steuereinheit Eingangssignale von verschiedenen in dem Fahrzeug angeordneten Sensoren zugeführt, die die Steuereinheit über diese vorbestimmten Bedingungen zum Ankoppeln informieren, beispielsweise darüber, dass sich die Gangschaltung in einer neutralen Stellung befindet, dass die Parkbremse im Eingriffszustand ist und dass die Motordrehzahl unter einem vorbestimmten Grenzwert liegt.
  • Wenn die Steuereinheit aus den Eingangssignalen bestimmt, dass alle vorbestimmten Ankoppelbedingungen erfüllt sind, dann wird an den PTO angekoppelt, nachdem die Bedienungsperson den Ankoppelknopf gedrückt hat.
  • Wenn die Steuereinheit bestimmt, dass wenigstens eine Ankoppelbedingung nicht erfüllt ist, dann erfolgt durch das Niederdrücken des Ankoppelknopfes von der Bedienungsperson keine Ankopplung an den PTO. In einem derartigen Fall wird die von der Bedienungsperson ausgehende Anforderung zum Ankoppeln an den PTO abgelehnt.
  • Allerdings ist es möglich, dass ohne Kenntnis der Bedienungsperson die Steuereinheit nicht dazu in der Lage ist, zu bestimmen, ob eine Ankoppelbedingung erfüllt ist oder nicht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Eingangssignal, das eine bestimmte Ankoppelbedingung betrifft, aus irgendeinem Grund nicht erfassbar ist, oder wenn das Eingangssignal einfach fehlt.
  • Wenn bei heutigen Systemen durch die Steuereinheit eine Bestimmung, ob eine Betriebsbedingung erfüllt ist oder nicht, unmöglich ist, dann wird ein Ankoppeln an den PTO abgelehnt.
  • Es ist einfach zu verstehen, dass dies für eine Bedienungsperson in vielen Fällen störend sein kann. Die Bedienungsperson kann beispielsweise gerade versuchen, einen an einem Schwerlastfahrzeug vorgesehenen Betonmischer an einem Einsatzort zu leeren, und ist nicht in der Lage, dies zu tun. Somit muss wertvolle Zeit vergeudet werden, obwohl es an sich nicht gefährlich wäre, an den PTO anzukoppeln.
  • Abriss der Erfindung
  • Die Aufgabe der Erfindung liegt darin, derartige Probleme zu beseitigen und Verfahren und Anordnungen bereitzustellen, um das Ankoppeln an einen PTO eines Fahrzeugs in Fällen zu ermöglichen, in denen nicht bestimmt werden kann, ob vorbestimmte Bedingungen für das Ankoppeln an einen PTO erfüllt sind oder nicht erfüllt sind.
  • Dies wird durch ein Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung zum Ankoppeln an einen PTO eines Fahrzeugs erreicht, umfassend die Schritte: Anfordern eines Ankoppelns an den PTO, Überprüfen, ob vorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den PTO erfüllt sind oder nicht, Zulassen eines Ankoppelvorgangs an den PTO, wenn alle vorbestimmten Bedingungen erfüllt sind, Ablehnen eines Ankoppelvorgangs an den PTO, wenn wenigstens eine der vorbestimmten Bedingungen nicht erfüllt ist, Zulassen eines Ankoppelvorgangs an den PTO nach wenigstens einem weiteren Anfordern eines Ankoppelns an den PTO innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode, wenn nicht bestimmt werden kann, ob wenigstens eine Bedingung zum Durchführen eines Ankoppelvorgangs an den PTO erfüllt ist oder nicht erfüllt ist.
  • Dies wird auch durch ein weiteres Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung zum Ankoppeln an einen (Neben-)Abtrieb eines Fahrzeugs erreicht, umfassend ein Anfordern eines Ankoppelns an den Abtrieb, ein Überprüfen, ob vorbestimmte Bedingun gen zum Ankoppeln an den PTO bestimmbar sind oder nicht, und dann, wenn die Bedingungen bestimmbar sind, Überprüfen, ob alle Bedingungen erfüllt sind oder nicht, und Zulassen eines Ankoppelns an den Abtrieb, wenn alle vorbestimmten Bedingungen erfüllt sind, sowie Ablehnen eines Ankoppelns an den Abtrieb, wenn wenigstens eine vorbestimmte Bedingung nicht erfüllt ist, sowie Zulassen, dass nach wenigstens einem weiteren Anfordern zum Ankoppeln an den Abtrieb innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode ein Ankoppelvorgang an den Abtrieb zugelassen wird, wenn wenigstens eine der Bedingungen nicht bestimmbar ist.
  • Die Aufgabe wird auch durch eine Anordnung gemäß der Erfindung zum Ankoppeln an einen PTO eines Fahrzeugs gelöst, umfassend Ankoppelmittel zum Anfordern eines Ankoppelvorgangs an den PTO und eine Steuereinheit zum Überprüfen in Antwort auf ein Anfordern von den Ankoppelmitteln, ob vorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den PTO erfüllt sind oder nicht, wobei die Steuereinheit dazu ausgelegt ist, einen Ankoppelvorgang an den PTO zu erlauben, wenn alle vorbestimmten Bedingungen erfüllt sind, einen Ankoppelvorgang an den PTO abzulehnen, wenn wenigstens eine vorbestimmte Bedingung nicht erfüllt ist, und einen Ankoppelvorgang an den PTO in Antwort auf wenigstens ein weiteres Anfordern zum Ankoppeln an den PTO innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode zu erlauben, wenn die Steuereinheit nicht dazu in der Lage ist, zu bestimmen, ob wenigstens eine Bedingung zum Ankoppeln an den PTO erfüllt ist oder nicht erfüllt ist.
  • Die Aufgabe wird auch durch eine weitere Anordnung gemäß der Erfindung zum Ankoppeln an einen Abtrieb eines Fahrzeugs gelöst, umfassend Ankoppelmittel zum Anfordern eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb und eine Steuereinheit, die dazu ausgelegt ist, in Antwort auf ein von den Ankoppelmitteln ausgehendes Anfordern zu überprüfen, ob vorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den Abtrieb bestimmbar sind oder nicht, und wenn die Bedingungen bestimmbar sind, zu überprüfen, ob alle der Bedingungen erfüllt sind oder nicht, und um einen Ankoppelvorgang an den PTO zuzulassen, wenn alle der Bedingungen erfüllt sind, sowie einen Ankoppelvorgang an den Abtrieb abzulehnen, wenn wenigstens eine der Bedingungen nicht erfüllt ist, und den Ankoppelvorgang an den Abtrieb nach wenigstens einem weiteren Anfordern zum Ankoppeln an den Abtrieb innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode zuzulassen, wenn wenigstens eine der Bedingungen nicht bestimmbar ist.
  • Dadurch ist eine Bedienungsperson in der Lage, auch dann an den PTO anzukoppeln, wenn die Steuereinheit nicht dazu in der Lage ist, zu bestimmen, ob wenigstens eine Bedingung zum Durchführen eines Ankoppelvorgangs an den PTO erfüllt ist oder nicht erfüllt ist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • Die Erfindung wird nachfolgend detaillierter mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen
  • 1 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Anordnung gemäß der Erfindung ist und
  • 2 ein schematisches Flussdiagramm eines Ausführungsbeispiels eines Verfahrens gemäß der Erfindung ist.
  • Beschreibung der Erfindung
  • 1 ist eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Anordnung gemäß der Erfindung zum Ankoppeln an einen PTO 1 (englisch: Power Take Off; Abtrieb, insbesondere Nebenabtrieb) eines Fahrzeugs (nicht gezeigt).
  • Der PTO 1 in 1 ist typischerweise mit einem Getriebe 2 des Fahrzeugs gekoppelt und wird in einer an sich bekannten Weise in Antwort auf Steuersignale über eine Leitung 3 von einer Steuereinheit 4 auf eine Anfrage zum Ankoppeln an den PTO über eine Bedienungsperson angekoppelt, die in dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ein PTO-Ankoppelmittel in Form eines Ankoppelknopfs 5 in dem Fahrzeug drückt. Dadurch wird ein Schalter 6 geschlossen, so dass ein PTO-Ankoppel-Forderungsschaltkreis mit einer Spannungsversorgung, beispielsweise der Batterie des Fahrzeugs, mit der Steuereinheit 4 verbunden wird. In 1 ist die Spannungsversorgung mit +24 V bezeichnet, jedoch ist es selbstverständlich, dass sie nicht auf diese Spannung begrenzt ist.
  • Die Steuereinheit 4 ist in an sich ebenfalls bekannter Weise über eine Kommunikationsverbindung 7 mit einer Mehrzahl von Sensoren verbunden, von denen in 1 nur drei gezeigt sind, nämlich ein Sensor 8, der am Getriebe 2 vorgesehen ist, um zu erfassen, ob sich dieses in seiner neutralen Stellung befindet, ein Sensor 9, der an dem Motor 10 des Fahrzeugs angebracht ist, um zu erfassen, dass die Motordrehzahl unter einem vorgegebenen Grenzwert liegt, und ein Sensor 11, der vorgesehen ist, um zu erfassen, dass die Parkbremse 12 des Fahrzeugs sich im Eingriffszustand befindet.
  • Hinsichtlich der Steuersignale, die durch die Steuereinheit 4 auf der Leitung 3 zu übermitteln sind, um an den PTO 1 anzukoppeln, wenn der Ankoppelknopf 5 gedrückt wird, wie durch Schritt 21 im Flussdiagramm in 2 wiedergegeben, ist die Steuereinheit 4 gemäß der Erfindung dazu ausgelegt, das heißt dazu programmiert, in Schritt 22 in 2 zu überprüfen, ob bestimmt werden kann, ob eine Mehrzahl an vorbestimmter PTO-Ankoppelbedingungen erfüllt ist. Diese umfassen beispielsweise im Hinblick auf 1, dass das Getriebe 2 sich in einer neutralen Stellung befindet, dass der Motor 10 mit einer Motordrehzahl läuft, die unter einem vorgegebenen Grenzwert liegt, und dass sich die Parkbremse 12 des Fahrzeugs im Eingriffszustand befindet.
  • Es ist selbstverständlich, dass es eine Vielzahl weiterer vorbestimmter PTO-Ankoppelbedingungen geben kann.
  • Wenn bestimmt werden kann, ob die vorbestimmten PTO-Ankoppelbedingungen erfüllt sind oder nicht, das heißt wenn alle vorbestimmten PTO-Ankoppelbedingungen bestimmbar sind, dann kann die Steuereinheit 4 in Schritt 23 in 2 überprüfen, ob all diese Bedingungen erfüllt sind oder nicht.
  • Wenn alle vorbestimmten Bedingungen erfüllt sind, dann wird an den PTO 1 angekoppelt, nach dem die Bedienungsperson den Ankoppelknopf 5 gedrückt hat, woraufhin der Schalter 6 geschlossen wird, wie durch Schritt 24 in 2 wiedergegeben.
  • Wenn wenigstens eine der vorbestimmten Bedingungen nicht erfüllt ist, dann ist die Bedienungsperson nicht dazu in der Lage, einen Ankoppelvorgang an den PTO 1 durchzuführen, das heißt ein Ankoppelvorgang an den Abtrieb 1 wird abgelehnt, wie durch Schritt 25 in 2 wiedergegeben. Heutzutage trifft dies auch bei fehlenden oder nicht erfassbaren Signalen von den Sensoren des Fahrzeugs zu, wie beispielsweise den Sensoren 8, 9 und 11 in 1.
  • Erfindungsgemäß wird das Herbeiführen eines Ankoppelzustands an dem PTO 1 trotz der Tatsache zugelassen, dass Signale von wenigstens einem Sensor nicht bestimmbar sind, beispielsweise weil sie fehlen oder nicht erfassbar sind.
  • Wenn in Schritt 22 in 2 nicht bestimmt werden kann, ob die vorbestimmten PTO-Ankoppelbedingungen erfüllt sind oder nicht, beispielsweise aufgrund eines Fehlens oder eines nicht erfassbaren Sensorsignals, das heißt, wenn vorbestimmte PTO-Ankoppelbedingungen nicht bestimmbar sind, dann ist die Steuereinheit 4 gemäß der Erfindung dazu in der Lage, in Schritt 26 in 2 zu überprüfen, ob der Ankoppelknopf 5 erneut innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode niedergedrückt wurde.
  • Wenn der Ankoppelknopf 5 von der Bedienungsperson innerhalb der vorbestimmten Zeitperiode erneut niedergedrückt wurde, dann ist die Steuereinheit 4 dazu in der Lage, das heißt dazu vorprogrammiert, ein Ankoppeln an den PTO 1 zuzulassen, wie durch Schritt 24 in 2 dargestellt.
  • Somit gibt erfindungsgemäß die Steuereinheit 4 Steuersignale auf der Leitung 3 an den PTO 1 in Antwort auf wenigstens eine weitere Anforderung zum Ankoppeln an den PTO 1 aus, das heißt in Antwort auf wenigstens ein weiteres Niederdrücken des PTO-Ankoppelknopfes 5 in 1 durch die Bedienungsperson, innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode, wenn die Steuereinheit 1 nicht dazu in der Lage ist, zu bestimmen, ob wenigstens eine Bedingung zum Herbeiführen eines Ankoppelzustands an den PTO 1 erfüllt ist oder nicht erfüllt ist, beispielsweise dann, wenn wenigstens ein Sensorsignal fehlt oder nicht erfassbar ist.
  • Für die Anzahl weiterer Druckbetätigungen des Knopfes 5, die zum Ankoppeln an den PTO 1 erforderlich sind, kann eins oder eine Zahl größer eins gewählt werden.
  • Die Zeitperiode, innerhalb der eine zweite Anforderung zum Herbeiführen eines Ankoppelvorgangs vorgenommen werden muss, beispielsweise ein zweites Niederdrücken des Knopfes 5, ist in der Steuereinheit 4 festgelegt und kann geeigneterweise mit einer Dauer von 10 Sekunden gewählt werden.
  • Wenn die Bedienungsperson den Ankoppelknopf 5 nicht nochmals innerhalb der vorbestimmten Zeitperiode gedrückt hat, dann weist die Steuereinheit 4 das Herbeiführen eines Ankoppelvorgangs an den PTO 1 zurück, wie in Schritt 25 in 2 wiedergegeben.
  • Somit wird erfindungsgemäß dann, wenn an den PTO 1 nicht angekoppelt wurde, nachdem die Bedienungsperson den PTO-Ankoppelknopf 5 ein erstes mal gedrückt hat, ohne dass sie darüber Kenntnis hat, dass ein Sensorsignal fehlt oder von der Steuereinheit 4 nicht erfassbar ist, ein Ankoppelvorgang an den PTO 1 durchgeführt, wenn die Bedienungsperson den Knopf 5 ein zweites mal innerhalb der vorbestimmten Zeitperiode niederdrückt.
  • Es ist selbstverständlich, dass die Erfindung in keiner Weise auf das vorstehend offenbarte spezifische Ausführungsbeispiel beschränkt ist, sondern alle Modifikationen im Rahmen der Ansprüche umfasst. Der PTO kann beispielsweise nahe dem Motor angeordnet sein oder direkt mit diesem koppelbar sein. Das Ankoppelmittel kann auch an einer Fernsteuerung angeordnet sein, die kabellos mit der Steuereinheit 4 kommunizieren kann. Alternativ kann das Ankoppelmittel an einem Aufbau an dem Fahrzeug positioniert sein.

Claims (8)

  1. Verfahren zum Ankoppeln an einen Abtrieb eines Fahrzeugs, umfassend die Schritte: – Anfordern eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, – Überprüfen, ob vorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den Abtrieb erfüllt sind oder nicht, und – Zulassen eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, wenn alle vorbestimmten Bedingungen erfüllt sind, sowie – Ablehnen eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, wenn wenigstens eine vorbestimmte Bedingung nicht erfüllt ist, gekennzeichnet durch den Schritt: Zulassen eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, nachdem wenigstens ein weiteres Anfordern zum Ankoppeln an den Abtrieb innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode vorliegt, falls nicht bestimmt werden kann, ob wenigstens eine Bedingung zum Ankoppeln an den Abtrieb erfüllt ist oder nicht erfüllt ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ankoppelvorgang an den Abtrieb nach einem weiteren Anfordern zum Ankoppeln an den Abtrieb zugelassen wird.
  3. Verfahren zum Ankoppeln an einen Abtrieb eines Fahrzeugs, umfassend ein Anfordern eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, gekennzeichnet durch die Schritte: – Überprüfen, ob vorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den Abtrieb bestimmbar sind oder nicht, – Überprüfen, ob alle Bedingungen erfüllt sind oder nicht, wenn die Bedingungen bestimmbar sind, und Zulassen eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, wenn alle vorbestimmten Bedingungen erfüllt sind, sowie Ablehnen eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, wenn wenigstens eine vorbestimmte Bedingung nicht erfüllt ist, und – Zulassen eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, wenn wenigstens eine der Bedingungen nicht bestimmbar ist, nach wenigstens einem weiteren Anfordern eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ankoppelvorgang an den Abtrieb nach einem weiteren Anfordern zum Ankoppeln an den Abtrieb zugelassen wird.
  5. Anordnung zum Ankoppeln an einen Abtrieb (1) eines Fahrzeugs, umfassend Ankoppelmittel (5, 6) zum Anfordern eines Ankoppelns an den Abtrieb (1) und eine Steuereinheit (4) zum Überprüfen in Antwort auf ein Anfordern von dem Ankoppelmittel (5, 6), ob vorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den Abtrieb (1) erfüllt sind oder nicht, wobei die Steuereinheit (4) dazu ausgelegt ist, einen Ankoppelvorgang an den Abtrieb (1) zuzulassen, wenn alle vorbestimmten Bedingungen erfüllt sind, sowie einen Ankoppelvorgang an den Abtrieb (1) abzulehnen, wenn wenigstens eine vorbestimmte Bedingung nicht erfüllt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (4) dazu ausgelegt ist, einen Ankoppelvorgang an den Abtrieb (1) in Antwort auf wenigstens ein weiteres Anfordern zum Ankoppeln an den Abtrieb (1) innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode zuzulassen, wenn die Steuereinheit (4) nicht dazu in der Lage ist, zu bestimmen, ob wenigstens eine Bedingung zum Ankoppeln an den Abtrieb (1) erfüllt ist oder nicht erfüllt ist.
  6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (4) dazu ausgelegt ist, ein Ankoppeln an den Abtrieb (1) nach einem weiteren Anfordern zum Ankoppeln an den Abtrieb (1) zuzulassen.
  7. Anordnung zum Ankoppeln an einen Abtrieb (1) eines Fahrzeugs, umfassend Ankoppelmittel (5, 6) zum Anfordern eines Ankoppelns an den Abtrieb, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Steuereinheit (4) umfasst, die in Antwort auf ein Anfordern von dem Ankoppelmittel (5, 6) dazu ausgelegt ist: – zu überprüfen, ob vorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den Abtrieb (1) bestimmbar sind oder nicht, und – zu überprüfen, ob alle der Bedingungen erfüllt sind oder nicht, wenn die Bedingungen bestimmbar sind, und ein Ankoppeln an den Abtrieb (1) zuzulassen, wenn alle der Bedingungen erfüllt sind, sowie ein Ankoppeln an den Abtrieb (1) abzulehnen, wenn wenigstens eine Bedingung nicht erfüllt ist, und – ein Ankoppeln an den Abtrieb (1) nach wenigstens einem weiteren Anfordern zum Ankoppeln an den Abtrieb innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode zuzulassen, wenn wenigstens eine der Bedingungen nicht bestimmbar ist.
  8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (4) dazu ausgebildet ist, ein Ankoppeln an den Abtrieb (1) nach einem weiteren Anfordern zum Ankoppeln an den Abtrieb (1) zuzulassen.
DE200410027294 2003-06-10 2004-06-04 Verfahren und Anordnungen zum Ankoppeln an einen Abtrieb Withdrawn DE102004027294A1 (de)

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