In
einer kerntechnischen Anlage, insbesondere in einem Kernkraftwerk,
wird üblicherweise
zur Erzeugung elektrischer Energie spaltbares Material einer kontrollierten
Kernspaltung unterzogen. Das spaltbare Material ist dabei in einer
Anzahl von Brennstäben
vorgehalten, in denen das Material, beispielsweise in Form von sogenannten
Pellets, von geeigneten Hüllrohren
umgeben ist. Eine Mehrzahl derartiger Brennstäbe sind dabei üblicherweise
zu einem Brennelement zusammengefasst. Ein Kernkraftwerk weist eine
Vielzahl dieser Brennelemente auf, die im wesentlichen langgestreckt-quaderförmig oder insbesondere
auch langgestreckt-quadratisch
geformt sind und sich im Reaktorkern oder im Lagerbecken befinden.
Dabei stehen die Brennelemente im Lagerbecken in Brennelement-Lagergestellen
nebeneinander, wobei benachbarte Brennelemente mit einem vergleichsweise
kleinen Abstand voneinander positioniert sind.
Im
Laufe der Betriebszeit eines Kernreaktors wird der in den Brennelementen
enthaltenen Kernbrennstoff verbraucht mit der Folge, dass Brennelemente
von Zeit zu Zeit ausgewechselt werden müssen. Hierzu müssen abgebrannte
Brennelemente aus dem Reaktorkern in ein Brennelementlagerbecken
und frische unverbrauchte oder nur zum Teil verbrauchte Brennelemente
aus dem Brennelementlagerbecken in den Reaktorkern bewegt werden.
Der Austausch von Brennelementen erfolgt in der Regel nach einem
Betriebszyklus des Kernkraftwerks von mehreren, insbesondere 12
bis 18, Monaten. Hierzu muss das Kernkraftwerk abgeschaltet und
der Reaktorkern drucklos gemacht werden. Durch Demontage des Druckbehälterdeckels
und Ausbau verschiedener Einbauten wird der Reaktorkern von oben
zugänglich.
Dies geschieht bei geflutetem Reaktorbecken, um die Wasserabschirmung
für den
freiliegenden Reaktorkern zu erhalten.
Um
den Produktionsausfall an erzeugter Energie während der Brennelementwechsel
möglichst gering
zu halten, ist man bestrebt, den Brennelementwechsel in einer möglichst
kurzen Zeitspanne durchzuführen.
Für den
Wechsel der Brennelemente wird in der Regel eine sogenannte Brennelement-Lademaschine
verwendet, die als eine kranartige Hebevorrichtung ausgestaltet
ist. Diese Lademaschine kann durch eine entsprechende Krankonstruktion, die
außerhalb
des Reaktorbeckens angeordnet ist, die verschiedenen Positionen
der auszutauschenden Brennelemente anfahren und mit Hilfe eines
entsprechend ausgebildeten Greifers ein Brennelement mit einer vertikalen
Bewegung nach oben aus dem Brennelement-Lagergestell herausziehen.
Um
Brennelemente des Brennelementlagerbeckens auszuwechseln, um beispielsweise
abgebrannte Brennelemente zur Wideraufbereitung oder in ein geeignetes
Aufbewahrungslager zu transportieren und neue Brennelemente dem
Brennelementlagerbecken zuzuführen,
wird üblicherweise
ein spezieller Transportbehälter
für Brennelemente
eingesetzt, mit dem eine Anzahl von Brennelementen aus dem Brennelementlagerbecken
transportiert werden können.
Dieser Transportbehälter
weist dazu in der Regel einen Aufnahmekorb mit voneinander getrennten
rechteckigen Aufnahmeschächten
für die
Brennelemente auf. Aufgrund des üblicherweise
begrenzten Platzangebotes im Brennelementlagerbecken ist für den Transportbehälter eine
bestimmte Abstellposition zugewiesen. Der Boden des Brennelementlagerbeckens
ist insbesondere auch an dieser Abstellposition so beschaffen bzw.
verstärkt,
dass eine besonders hohe Gewichtskraft des Transportbehälters aufgenommen
werden kann.
Für den Transport
des Transportbehälters von
und zum Lagerbeckenboden wird üblicherweise ein
Kran verwendet, der über
dem Brennelementlagerbecken angeordnet ist. Damit beim Hebe- und Senkvorgang
des Transportbehälters
die Krankomponenten wie beispielsweise die Unterflansche, der Kranhaken
und die Seile des Krans nicht in das Beckenwasser eintauchen und
dadurch kontaminiert werden, wird der Transportbehälter mit
sogenannten Anhängelaschen
oder Anschlaglaschen am Kran befestigt, so dass beim Hebe- und Senkvorgang
lediglich die Anschlaglaschen und keine Krankomponenten in das Beckenwasser
eintauchen. Problematisch ist, dass in der Regel aufgrund der begrenzten
Hubhöhe
des Krans, die beispielsweise durch die Bauhöhe des Reaktorgebäudes begrenzt
ist, ein direkter Transport zum Beckenboden nicht möglich ist.
So beträgt
die Beckentiefe üblicherweise
etwa 12 m, und die maximale Hubhöhe
des Krans ist auf etwa nur 9 m begrenzt. Um dieses Problem zu lösen, ist üblicherweise
im Brennelementlagerbecken ein Zwischenpodest angeordnet, auf dem
der Transportbehälter
abgestellt werden kann, um beim Absenken die Anschlaglaschen zu
verlängern
und diese beim Heben des Transportbehälters wieder zu verkürzen. Das
Zwischenpodest ist üblicherweise
in einer Höhe von
etwa 6 m vom Beckenboden angeordnet, und in der Lastaufnahme und
Größe auf bestimmte
Transportbehälter
ausgelegt.
Bei
der Verwendung von größeren und schwereren
Transportbehältern
von beispielsweise mehr als 80 t ist jedoch das vorhandene Zwischenpodest
nicht mehr geeignet, da die Belastung aus Transportbehälter und
den eigentlichen Absetzvorgang vom Zwischenpodest nicht mehr aufgenommen werden
kann. Um das Zwischenpodest für
eine höhere
Gewichtsaufnahme nachzurüsten,
ist es möglich, die
vorhandene Abstellfläche
des Zwischenpodestes mit zusätzlichen
Stützen
und Verstrebungen zu verstärken.
Eine andere Möglichkeit
für die
Lösung
des Problems ist der Einbau einer Haltekonstruktion, an der ein
Transportbehälter,
während
einer Verlängerung
oder Verkürzung
der Anschlaglaschen, zwischenabgehängt werden kann.
Nachteilig
an den oben beschriebenen Lösungsverfahren
für die
Zwischenlagerung von schwereren Transportbehältern ist, dass die Realisierung
einer entsprechenden Zwischenlagerungskonstruktion bzw. eine Nachrüstung des
Zwischenpodestes für
Transportbehälter
mit einem besonders hohen Gewicht in vorhande nen Kraftwerken nicht
immer möglich
ist oder ein vergleichsweise hoher Aufwand zur Realisierung getrieben
werden muss.
Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde eine Zwischenlagerungsvorrichtung
in einem Brennelementlagerbecken für einen Transportbehälter für Brennelemente
anzugeben, die für
ein besonders hohes Gewicht des Transportbehälters ausgelegt ist und sich
besonders einfach realisieren lässt.
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, indem
sich eine Zwischenlagerungsvorrichtung für Transportbehälter für Brennelemente,
aus einem Traggerüst
und einer das Traggerüst
nach oben abdeckenden bewegbaren Abstellplatte zusammensetzt, wobei
das Traggerüst
ein Innenvolumen ausspart, das mindestens die Volumengröße eines Transportbehälters, vorzugsweise
mit Dekontaminationsschutz aufweist, und das Traggerüst auf dem Boden
des Brennelementlagerbeckens positioniert ist.
Die
Erfindung geht dabei von der Überlegung aus,
dass es nicht sinnvoll ist, das vorhandene Zwischenpodest für eine höhere Gewichtsbelastung nachzurüsten, da
dies technisch nur schwierig zu realisieren ist und der nötige Aufwand
vergleichsweise hoch ist. Weiterhin geht die Erfindung von der Überlegung
aus, dass die Möglichkeit
für eine
hohe Gewichtsaufnahme prinzipiell insbesondere am Boden des Brennelementlagebeckens
gegeben ist. Dabei ist der Boden des Brennelementlagerbeckens auch
für höhere Gewichtslasten,
wie sie durch größere und
schwerere Lagerbehälter
für Brennelemente auftreten
könnten,
ausgelegt. Bei einer Realisierung einer Zwischenlagerungsvorrichtung,
die die Gewichtskraft über
den Boden des Brennelementlagerbeckens ableitet, ist jedoch zu berücksichtigen,
dass das Platzangebot am Boden des Brennelementlagerbeckens prinzipiell
begrenzt ist. Die Erfindung geht daher von der Überlegung aus, dass der benötigte Raum
für eine
Positionierung eines Transportbehälters am Boden gleichzeitig
auch für
die Positionierung und Gewichtsaufnahme einer Zwischenlagerungsvorrichtung
verwendet werden sollte, um einerseits die auftretende Gewichtskraft über den
Boden ableiten zu können
und andererseits das begrenzte Platzangebot am Boden des Brennelementlagerbeckens
möglichst
optimal auszunutzen.
Die
Zwischenlagerungsvorrichtung weist dafür ein Traggerüst auf,
das ein Innenvolumen ausspart, das mindestens der Volumengröße eines Transportbehälters, vorzugsweise
mit Kontaminationsschutz, entspricht. So kann der Behälter innerhalb
des Traggerüstes
zum Boden abgesenkt werden. Die Zwischenlagerungsvorrichtung wird
bereitgestellt, indem das Traggerüst für eine Zwischenlagerung oben
mit einer bewegbaren Abstellplatte abgedeckt wird, auf der sich
der Transportbehälter
abstellen und zwischenlagern lässt.
Das Traggerüst und
die Abstellplatte sind dabei so ausgelegt, dass sie die Gewichtskraft
eines Transportbehälters
aufnehmen können,
die über
das Traggerüst
in den Boden eingeleitet wird.
Für eine gute
Gewichtkrafteinleitung in den Boden des Brennelementlagerbeckens
und eine gute Raumausnutzung am Boden des Brennelementlagerbeckens
ist das Traggerüst
vorteilhafterweise über
der vorhandenen Abstellposition für einen Transportbehälters positioniert.
Dabei kann das Traggerüst
zentral an der Abstellposition ausgerichtet sein, damit beim Absenken
des Transportbehälters möglichtst
keine Kollision zwischen mit dem Traggerüst und Transportbehälter auftritt.
Um
die Abstellplatte auf das Traggerüst zu bewegen und diese wieder
zu entfernen ist diese zweckmäßigerweise
durch verfahren, verschieben, schwenken oder klappen bewegbar.
Für eine Zwischenlagerung
der Abstellplatte, während
ein Transportbehälter
zum Boden des Brennelementlagerbeckens abgesenkt wird bzw. dort gelagert
ist, und für
eine möglichst
einfache Bewegung der Abstellplatte auf das Traggerüst, ist
die Abstellplatte vorzugsweise in den Bereich des Zwischenpodestes
des Brennelementlagerbeckens verschiebbar. Dabei kann das Zwischenpodest
auch zu Lasteinleitungen aus Belastungen der Abstellplatte verwendet
werden.
Um
die Abdeckplatte ohne Höhenniveauverschiebung
vom Traggerüst
zum Zwischenpodest und wieder zurück zu verschieben, weist das
Traggerüst vorteilhafterweise
etwa die Höhe
eines Zwischenpodestes des Brennelementlagerbeckens auf.
Das
Traggerüst
der Zwischenlagerungsvorrichtung weist dafür zweckmäßigerweise eine Höhe von etwa
6 m auf. Für
eine einfache Gestaltung der Verschiebevorrichtung der Abdeckplatte
ist die Abstellposition am Boden des Brennelementbeckens und das über dieser
Position positionierte Traggerüst möglichst
nah an der Wand des Brennelementlagerbeckens, die an das Zwischenpodest
grenzt, positioniert.
Die
mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere in der
Möglichkeit,
durch die beschriebene Zwischenlagerungsvorrichtung schwerere Transportbehälter, ohne
Absetzen auf dem vorhandenen Zwischenpodest für den Transport von Brennelementen
in Brennelementlagerbecken einsetzen zu können. Dabei wird durch die
Zwischenlagerungsvorrichtung das begrenzte Platz- und Raumangebot
im Brennelementlagerbecken besonders effektiv genutzt, indem der
Transportbehälter
in dem Traggerüst
der Zwischenlagerungsvorrichtung zum Boden des Brennelementlagerbeckens
absenkbar ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass eine bei anderen Lösungen notwendige
aufwändige
Nachrüstung
bzw. Verstärkung
des vorhandenen Zwischenpodestes entfällt. Außerdem sind für die Lastabtragung
der Gewichtskraft der Zwischenlagerungsvorrichtung zum Boden des
Brennelementlagerbeckens keine Verankerungen oder ähnliche
Verstärkungen
notwendig, da das Traggerüst
die Gewichtskraft der Abstellplatte und die Gewichtskraft eines
Transportbehälters
aufnehmen kann und nach unten in den Boden des Brennelementlagerbeckens
ableitet. Die beschriebene Zwischenlagerungsvorrichtung ist daher
sehr einfach realisierbar und insbesondere auch einfach bei bestehenden
Brennelementlagerbecken nachrüstbar.
Da
die Gewichtskraftaufnahme des Zwischenpodestes 8 begrenzt
ist, so dass vergleichsweise schwere Transportbehälter 2 über 80 t
nicht mehr dort zwischen abgesetzt werden können, weist das Brennelementlagerbecken 1 zudem
eine Zwischenlagerungsvorrichtung 10 für Transportbehälter 2 mit besonders
hohem Gewicht auf. Diese Zwischenlagerungsvorrichtung 10 setzt
sich aus einem Traggerüst 12,
das auf dem Boden des Brennelementlagerbeckens 1 positioniert
ist, und einer bewegbaren Abstellplatte 14 zusammen, die
auf dem Traggerüst 12 positioniert
ist. Der Transportbehälter 2 wird
zunächst auf
die Abstellplatte 14 der Zwischenlagerungsvorrichtung 10 abgesenkt.
Das Traggerüst 12 und
die Abstellplatte 14 sind derart ausgeführt, dass auch die Gewichtskraft
von Transportbehältern 2 mit über 80 t aufgenommen
werden kann. Diese wird über
das Traggerüst 12 in
den Boden des Brennelementlagerbeckens 1 abgeleitet. Nachdem
die Anhängelaschen 4 mit
den Verlängerungsanschlaglaschen 6 verlängert worden
sind, wird der Transportbehälter 2 vom Kran
angehoben und die Abstellplatte 14 auf das Zwischenpodest 8 zur
Zwischenlagerung verschoben. Danach wird der Transportbehälter 2 zum
Boden des Brennelementlagerbeckens 1 abgesenkt, wobei sich die
Abstellposition innerhalb des Traggerüstes 12 befindet,
um das begrenzte Raumangebot am Boden des Brennelementlagerbeckens 1 optimal
nutzen zu können.
Aus 2 geht hervor, wie die Abstellplatte 14 zentral
auf das Traggerüst 12 verschiebbar
ist und wie sich der Transportbehälter 2 innerhalb des
Traggerüstes 12 zum
Boden des Brennelementlagerbeckens 1 absenken lässt.