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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Sicherheitsdokument mit einem Transponder,
der mit einem externen Kommunikationsgerät zur berührungsfreien Kommunikation
von Daten elektrodynamisch koppelbar ist.
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Bei
derartigen Sicherheitsdokumenten handelt es sich insbesondere um
Personalausweise, Reisepässe,
Zutrittsberechtigungsausweise oder auch Chipkarten, die allgemein
unter dem Begriff „Smartcards" bekanntgeworden
sind. Beispielsweise werden Reisepässe zumeist in der Form kleiner mehrseitiger
Büchlein
ausgegeben. Hierfür
eignet sich insbesondere ein Sicherheitspapier wie es beispielsweise
in der als WO 00/07151 offengelegten internationalen Anmeldung PCT/EP99/05390
des Erfinders der vorliegenden Anmeldung beschrieben ist und auf
deren Offenbarungsgehalt ausdrücklich
Bezug genommen wird. Dabei besteht der Transponder aus einem Schaltkreischip
und einem Antennenmuster, die beide mit dem Papier verbunden, insbesondere
in die Papiermasse eingebettet sind. Über das Antennenmuster erfolgt
die elektrodynamische Kopplung mit dem externen Kommunikationsgerät, das ein Lesegerät für in dem
Schaltkreischip gespeicherte Daten oder ein Lese-/Schreibgerät sein kann,
mit dem nicht nur Daten aus dem Transponder ausgelesen werden, sondern
auch Daten in den Transponder eingeschrieben werden. Im Falle von
Chipkarten ist der Transponder in der Regel in ein Substrat aus Kunststoff
eingebettet.
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Die
Transpondertechnik oder RF-ID-Technik ist dem Fachmann bekannt und
wird deshalb hier nicht weiter dargestellt. Es wird lediglich daran
erinnert, daß die
elektrodynamische Kopplung insbesondere kapazitiver Art oder induktiver
Art sein kann. Im erstgenannten Fall hat beispielsweise das der
berührungsfreien
elektrodynamischen Kopplung dienende Element des Transponders die
Form einer Dipolantenne. Im zweitgenannten Fall hat es die Form
einer Schleife, die eine oder mehrere Windungen aufweisen kann.
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Derartige
Sicherheitsdokumente erlauben die Personenidentifikation mit einem
hohen Grad von Fälschungssicherheit,
weil die für
die Herstellung des Sicherheitsdokuments mit dem Transponder erforderliche
Technologie sehr hohe Produktionsanforderungen stellt, die von Fälschern
nicht erfüllt
werden können.
Sie bergen jedoch ein anderes Sicherheitsrisiko, das darin besteht,
daß sie
mit geeigneten Kommunikationsgeräten
aus Entfernungen von bis zu zehn Metern gelesen werden können. Dadurch
wäre es
beispielsweise möglich,
daß terroristische
Täter aus
einem Abstand Personen, die ein solches Sicherheitsdokument bei
sich tragen, selbst in Personenansammlungen für verbrecherische Zwecke, beispielsweise
Anschläge,
identifizieren. Im übrigen
stellen sich fast unübersehbare
Probleme des Datenschutzes, da nicht verhindert werden kann, daß die Daten der
von Personen mitgeführten
Sicherheitsdokumente an beliebigen Stellen rechtswidrig ausgelesen
werden.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitsdokument
der eingangs genannten Art derart auszubilden, daß es gegen
unerwünschte
Kommunikation geschützt
ist.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe dadurch gelöst,
daß das
Sicherheitsdokument zwischen einem aktiven Zustand, in dem die Kommunikationsfähigkeit
hergestellt ist und einem passiven Zustand, in dem die Kommunikationsfähigkeit
unterdrückt
ist, wandelbar ist.
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Die
Erfindung macht sich den Umstand zunutze, daß die gesetzeskonforme Kontrolle
derartiger Sicherheitsdokumente nur an legalen Kontrollstellen unter
Mitwirkung des Trägers
des Sicherheitsdokuments vorgesehen ist. Damit besteht für den Träger des
Sicherheitsdokuments eine Einflußmöglichkeit, die bei geeigneter
Ausbildung desselben dazu verwendet werden kann, den aktiven Zustand
nur für
die Zwecke der legalen Kontrolle herzustellen, während im übrigen die Kommunikationsfähigkeit
des Sicherheitsdokuments unterdrückt
wird. Dies kann insbesondere durch temporäre Abschirmung der elektrodynamischen
Kopplung oder temporäre
Funktionsunfähigkeit
eines der elektrodynamischen Kopplung dienenden Elementes des Transponders
geschehen. Die Wandlung des Sicherheitsdokuments zwischen seinem
kommunikationsfähigen,
aktiven Zustand und seinem hinsichtlich der Kommunikationsfähigkeit
unterdrückten
passiven Zustand wird dabei derart gestaltet, daß sie sich möglichst
natürlich
und selbsttätig
vollzieht, wenn der Träger
das Sicherheitsdokument zur Kontrolle vorlegt und anschließend wieder
an sich nimmt.
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Eine
besonders zweckmäßige Ausführungsform
besteht darin, daß das
Sicherheitsdokument ein längs
einer Faltlinie in zwei zusammenfaltbare Seiten unterteiltes Substrat
aufweist und der Transponder an dem Substrat über die Faltlinie hinweg derart
angeordnet ist, daß er
in gefaltetem Zustand eine erste Form einnimmt, in der seine Kommunikationsfähigkeit
unterdrückt
ist und im entfalteten Zustand eine zweite Form einnimmt, in der
seine Kommunikationsfähigkeit
hergestellt ist. Die Ausführungsform
ist insbesondere für
Reisepässe
geeignet, die in der Form eines kleinen Büchleins mit einem Buchumschlag und
einigen darin eingebundenen Seiten besteht. In diesem Fall besteht
das Substrat aus Papier, wobei die Faltlinie am Buchrücken liegt.
Der beispielsweise in den Buchumschlag über die Faltlinie hinweg integrierte
Transponder nimmt dabei seinen entfalteten Zustand an, wenn der
Reisepaß zur
Kontrolle geöffnet
wird. Vor und nach der Kontrolle wird der Reisepaß von seinem
Träger
in geschlossenem Zustand verwahrt, wodurch der Transponder seinen
gefalteten Zustand einnimmt. In diesem Zustand kann beispielsweise
ein zur elektromagnetischen Kopplung dienendes Element des Transponders
derart deformiert sein, daß die
Kopplung ausreichend unterdrückt
ist. Alternativ könnten
auch andere Bestandteile des Transponders im gefalteten Zustand
kurzgeschlossen oder außer
Kraft gesetzt sein, so daß keine
Kommunikationsfähigkeit
besteht.
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Eine
besonders zweckmäßige Ausgestaltung
dieser Ausführungsform
besteht darin, daß der Transponder
eine seiner elektrodynamischen Kopplung dienende Dipolantenne aufweist,
deren einer Dipolarm auf der einen Seite und deren anderer Dipolarm
auf der anderen Seite angeordnet ist. Insbesondere ist dabei in
weiterer vorteilhafter Ausgestaltung vorgesehen, daß sich die
Dipolarme orthogonal zur Faltlinie erstrecken. Bei dieser Ausbildung
erstrecken sich die beiden Dipolarme im entfalteten Zustand des Sicherheitsdokuments
im wesentlichen in zueinander entgegengesetzten Richtungen und sind
dadurch als elektrodynamischer Dipol wirksam. Dagegen weisen sie
im gefalteten Zustand des Sicherheitsdokuments in dieselbe Richtung,
wodurch die elektrodynamische Kopplung ausreichend stark unterdrückt ist.
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Eine
andere zweckmäßige Ausführungsform besteht
darin, daß der
Transponder auf der einen Seite angeordnet und die andere Seite
mit einer die elektromagnetische Kopplung hindernden Abschirmung
versehen ist, die mindestens ein der elektromagnetischen Kopplung
dienendes Element des Transponders in gefaltetem Zustand überdeckt.
Die Abschirmung kann eine dünne
Metallfolie oder eine Metallisierung sein, die im Beispiel eines
Reisepasses in oder an einer Umschlagseite angeordnet ist, während der
Transponder in oder an der anderen Umschlagseite angeordnet ist.
Im geschlossenen Zustand des Reisepasses überdeckt die Abschirmung den
Transponder und unterdrückt
dadurch die elektrodynamische Kopplung. Im geöffneten Zustand wird der Transponder
von der Abschirmung freigegeben und erhält dadurch seine Kommunikationsfähigkeit.
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Weiterhin
liegt es im Rahmen der Erfindung, daß das Sicherheitsdokument ein
mit dem Transponder versehenes Substrat und eine die elektromagnetische
Kopplung abschirmende Hülle
aufweist, in die das Substrat im passiven Zustand aufgenommen und
aus der das Substrat im aktiven Zustand herausgenommen ist. Diese
Ausgestaltung ist insbesondere für
Chipkarten geeignet, bei denen der Transponder in bekannter Weise
in einem kartenförmigen
Kunststoffsubstrat angeordnet ist. Die abschirmende Hülle kann
ganz oder teilweise aus einer Metallfolie bestehen, mit einer solchen
versehen sein oder entsprechende Metallisierungen auf einem nichtmetallischen Untergrund
aufweisen. Durch das Metall wird die elektrodynamische Kopplung
ausreichend unterdrückt.
Zur Vorlage oder Benutzung nimmt der Inhaber die Chipkarte aus dieser
Hülle heraus
und stellt dadurch die Kommuni kationsfähigkeit her. Ansonsten bleibt
die Chipkarte in der Hülle
verwahrt, wodurch die Kommunikationsfähigkeit unterdrückt ist.
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Nachstehend
ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher
erläutert.
Es zeigt:
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1(a) bis 1(d) ein
erstes Ausführungsbeispiel
und
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2 ein
zweites Ausführungsbeispiel.
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1 zeigt
als Sicherheitsdokument einen Reisepaß, der in Form eines kleinen
Büchleins
ausgebildet ist. In 1(d), in der dieses
Büchlein
in teilweise geöffneter
Form dargestellt ist, sind ein äußerer Umschlag 1 mit
zwei äußeren Seiten 2, 2' und eine Anzahl
darin eingebundener innerer Seiten 3 erkennbar. Die äußeren Seiten 2, 2' und die inneren Seiten 3 sind
an dem Rücken 4 des
Büchleins
zusammengebunden. Dort befindet sich die Faltlinie, längs der
die äußeren und
inneren Seiten 2, 2', 3 aufgefaltet
werden, wenn das Büchlein
geöffnet
wird. Die Materialstärke
der äußeren Seiten 2, 2' ist etwas größer als
die der inneren Seiten 3. Alle Seiten können beispielsweise aus Papier,
Pappe, Kunststoff oder papierähnlichen
Verbundmaterialien bestehen.
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In 1(c) ist ein Teil des äußeren Umschlags 1 mit
den beiden äußeren Seiten 2, 2' im Bereich
des Rückens 4 im
vollständig
aufgeschlagenen Zustand dargestellt, wobei zur Verdeutlichung der von
den inneren Seiten 3 gebildete Buchblock weggelassen wurde.
In diesem vollständig
aufgeschlagenen Zustand erstrecken sich die beiden äußeren Seiten 2, 2' in ein und
derselben Ebene. Weiter läßt diese
Darstellung einen Transponder erkennen, der einen elektronischen
Schaltkreischip 5 und als zur elektrodynamischen Kopplung
dienendes Element eine Dipolantenne mit zwei Dipolarmen 6, 6' aufweist. Der
Dipolarm 6 ist auf der inneren Oberfläche der äußeren Seite 2 und
der Dipolarm 6' auf
der inneren Oberfläche
der äußeren Seite 2' des äußeren Umschlags 1 angeordnet.
Die beiden Dipolarme erstrecken sich orthogonal zu der durch den
Rücken 4 bestimmten
Faltlinie des Büchleins.
Der Schaltkreischip 5 ist im Bereich des Rückens 4 zwischen
den beiden Dipolarmen 6, 6' angeordnet und mit diesen elektrisch
verbunden. Beispielsweise können
die Dipolarme 6, 6' und
der Schaltkreischip 5 auf einem einstückigen Polymerstreifen ausgebildet
sein, der in der in 1(c) dargestellten
Weise mit den äußeren Seiten 2, 2' verbunden wird.
Auf den inneren Oberflächen
der äußeren Seiten 2, 2' und den darauf
angeordneten Dipolarmen 6, 6' ist eine dünne Materialschicht 7,
beispielsweise aus Papier oder Kunststoff, angeordnet. In 1(a) ist der Reisepaß im geschlossenen Zustand
dargestellt, in dem die äußeren Seiten 2, 2' und die daran
angeordneten Dipolarme 6, 6' sowie auch die inneren Seiten 3 vollständig zusammengefaltet
sind, so daß sie
sich zueinander parallel erstrecken. 1(b) zeigt
den Übergang
von dem in 1(c) dargestellten vollständig entfalteten
Zustand in den in 1(a) dargestellten
zusammengefalteten Zustand, wobei 1(b) hinsichtlich
des Öffnungszustandes
etwa der Darstellung in 1(d) entspricht.
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In
dem in 1(c) dargestellten entfalteten Zustand
erstrecken sich die Dipolarme 6, 6' in zueinander entgegengesetzten
Richtungen. In diesem Zustand ist die Dipolantenne wirksam und ermöglicht die
elektrodynamische Kopplung mit einem externen Kommunikationsgerät, das gemäß der weithin
bekannten Transpondertechnologie sowohl elektrische Betriebsenergie
für den
Transponder überträgt als auch
die Kommunikationsverbindung herstellt. Hierdurch können beispielsweise
in dem Schaltkreischip 5 gespeicherte Personendaten an
das externe Kommunikationsgerät übertragen
und dort ausgewertet werden. Dagegen ist in dem in 1(a) dargestellten zusammengefalteten
Zustand des Reisepasses die Dipolantenne unwirksam, so daß der Reisepaß von dem
externen Kommunikationsgerät
nicht angesprochen werden kann.
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Das
in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel entspricht hinsichtlich
der Buchform vollständig dem
Ausführungsbeispiel
von 1. Für
entsprechende Teile sind daher dieselben Bezugszeichen wie in 1 verwendet,
wobei auf die anhand von 1 dargelegten Erläuterungen
verwiesen wird.
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Abweichend
von dem in 1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel
ist in dem zweiten Ausführungsbeispiel
von 2 der Transponder 8, dessen Aufbau beliebig
sein kann und bei dem insbesondere das zur elektrodynamischen Kopplung
dienende Element nicht notwendigerweise eine Dipolantenne sein muß, sondern
beispielsweise eine induktive Schleife sein kann, allein innerhalb
der äußeren Seite 2 des äußeren Umschlags 1 angeordnet.
Dies ist in 2 nur symbolisch durch Schraffur
dargestellt. Die andere äußere Seite 2' ist an ihrer
inneren Oberfläche
mit einer Metallfolie 9 belegt. Statt dieser Metallfolie 9 kommt
auch jede andere Metallisierung in Betracht, die an der äußeren Seite 2' angebracht
oder in sie eingearbeitet ist.
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Wenn
das Büchlein
vollständig
geschlossen ist, überdeckt
die Metallfolie 9 den Transponder 8 und schirmt
ihn dadurch in ausreichendem Maße
gegen die elektrodynamische Kopplung mit dem externen Kommunikationsgerät ab. Seine
Kommunikationsfähigkeit
wird dadurch unterdrückt.
Durch das Öffnen des
Reisepasses wird die Metallfolie 9 von dem Transponder 8 entfernt.
Dadurch entfällt
die Abschirmung und Dämpfung,
wodurch der Transponder 8 seine Kommunikationsfähigkeit
mit dem externen Kommunikationsgerät gewinnt.
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- 1
- äußerer Umschlag
- 2,
2'
- äußere Seiten
- 3
- innere
Seiten
- 4
- Rücken
- 5
- Schaltkreischip
- 6,
6'
- Dipolarme
- 7
- dünne Materialschicht
- 8
- Transponder
- 9
- Metallfolie