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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Mikrotiterplatte und auf ein Verfahren
zum Herstellen einer Mikrotiterplatte.
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Mikrotiterplatten
werden insbesondere für die
unterschiedlichsten mikrobiologischen, zellzüchterischen und immunologischen
Arbeitsgänge
benutzt. Beispielsweise finden Mikrotiterplatten Anwendung in der
PCR und der Züchtung
von Mikroorganismen oder Zellen.
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Bekannt
sind Mikrotiterplatten, die einen Rahmen mit einer Vielzahl Vertiefungen
zur Aufnahme von Probenflüssigkeit
aufweisen. Die Vertiefungen werden auch als „Wells" bezeichnet. Sie sind beispielsweise
in einem insgesamt plattenförmigen Rahmen
ausge bildet oder weisen von der Unterseite einer plattenförmigen Deckwand
des Rahmens vorstehende Aufnahmeabschnitte auf. Die Deckwand kann
an den Seiten nach unten vorstehende Seitenwände aufweisen. Die Vertiefungen
haben Öffnungen,
die von der Oberseite der Platte aus zugänglich sind. Die gängigen Mikrotiterplatten
haben in Reihen und Spalten 8 × 12
= 96 Vertiefungen. Mehr und mehr werden auch Mikrotiterplatten mit
einer größeren Anzahl
Vertiefungen, z.B. 384 Vertiefungen, verwendet.
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Mikrotiterplatten
im Sinne dieser Anmeldung sind insbesondere Mikrotiterplatten entsprechend den
Empfehlungen der SBS (= Society for Biomolecular Screening), PCR-Platten, Deepwell-Platten, Kulturplatten,
Filterplatten etc..
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Bekannte
Mikrotiterplatten sind bereits mit einer Kennzeichnung der Vertiefungen
versehen. Hierzu sind neben den in parallelen Reihen und Spalten
angeordneten Vertiefungen eine Reihe mit Zahlen und eine Spalte
mit Buchstaben auf der Oberseite des Rahmens angeordnet. Sofern
die Zahlen und Buchstaben nur geprägt sind, heben sie sich nur
undeutlich vom Untergrund ab und sind schlecht lesbar. Des weiteren
können
die erhabenen Ziffern und Buchstaben beim Aufbringen einer Dichtfolie
stören. Ebenfalls
bekannt sind Mikrotiterplatten mit aufgedruckten Ziffern und Buchstaben.
Das Aufdrucken auf den Rahmen ist aufwendig und erfordert die Anwendung
von Verfahren (z.B. Sieb- oder
Tampondruck), die ein qualitativ nicht besonders hochstehendes Druckbild
ergeben. Ferner sind die aufgedruckten Zeichen bei Beanspruchung
durch Chemikalien oder mechanischer Belastung nicht beständig.
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Bekannt
sind zudem Mikrotiterplatten, die angeschrägte Ecken aufweisen, um die
Positionierung der Platte, z.B. in einem Laborautomaten, zu erleichtern.
Die Anordnung der Anschrägung
ist bei Mikrotiterplatten verschiedener Hersteller uneinheitlich. Eine
Anpassung an einen spezifischen Kundenwunsch ist für einen
Hersteller aufwendig.
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Ferner
sind Mikrotiterplatten bekannt, die zur Identifikation mit einem
aufgedruckten oder aufgeklebten Barcode versehen sind. Diese können sich unter
ungünstigen
Bedingungen, z.B. durch mechanische oder chemische Beeinträchtigung,
lösen. Auch
schon bekannt sind Mikrotiterplatten, die ein Farbmittel bzw. Umschlagsadditiv
enthalten, das eine Beschriftung durch Umfärbung mittels Laserstrahl ermöglicht.
Nachteilig ist jedoch, daß diese
Additive die Reinheit der Proben in den Aufnahmen beeinträchtigen
können.
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Die
WO 02/078844 A1 offenbart eine Folie mit Kennzeichnungen in Matrixanordnung
auf der einen Seite und einer Klebefläche auf der anderen Seite,
die mit einer entfernbaren Abdeckung versehen sein kann. Die Folie
ist beispielsweise aus Aluminium oder aus Kunststoff hergestellt.
Sie ist – gegebenenfalls
nach Entfernen der Abdeckung – auf
die Oberfläche
einer Mikrotiterplatte aufklebbar, wobei sie die Aufnahmen der Mikrotiterplatte
abdeckt. Durch die Kennzeichnungen auf der Folie sind die Vertiefungen der
Mikrotiterplatte identifizierbar. Der Benutzer kann mit einer Pipettenspitze
durch die Folie hindurchstechen, um an die Probe in einer bestimmten
Vertiefung zu gelangen.
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Mittels
der Folie bzw. der darauf angebrachten Kennzeichnungen sind zwar
die Aufnahmen einer Mikrotiterplatte identifizierbar. Der Anwender muß die Folie
jedoch mühselig
aufkleben, nachdem er Flüssigkeit
in die Vertiefungen eingebracht hat. Außerdem kann der Klebstoff an
der Rückseite
der Folie die Proben in den Vertiefungen kontaminieren, wobei gegebenenfalls
die Kontamination durch Übertragung
mittels einer eingestochenen und in die Flüssigkeit eingetauchten Pipettenspitze
erfolgt.
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Auch
die WO 01/59159 A2 offenbart eine auf die Oberseite einer Mikrotiterplatte
die Vertiefungen abdeckend und abdichtend aufgebrachte Folie. Die Folie
umfaßt
einen Aufdruck, der die Inhalte der Wertiefungen identifiziert.
Die Folie ist durchstechbar, so daß der Anwender mittels einer
Pipettenspitze Flüssigkeit
aus einer Aufnahme entnehmen kann. Das Abdichten der Platte mit
der Folie wird z.B. mittels Wärmeversiegeln
oder durch Ankleben der Folie bewerkstelligt, nachdem Flüssigkeit
in die Vertiefungen der Mikrotiterplatte eingefüllt worden ist.
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Die
DE 43 10 169 A1 offenbart
die Kennzeichnung von Mikrotiterplatten mittels eines Identifikationsteils,
das als Aufkleber mit einem Barcode ausgeführt ist, der mittels eines
Strichcodelesers erfaßt
werden kann. Auch diese Folie muß nachträglich durch den Anwender aufgebracht
werden. Eine Anregung zum Kennzeichnen einer Mikrotiterplatte mittels einer
hinterspritzten Folie gibt es auch in dieser Druckschrift nicht.
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Die
GB 2 348 622 A offenbart
eine Mikrofilterplatte, bei der eine Filterplatte durch Spritzgießen integral
mit einem Filter verbunden ist. Der Filter sitzt am Boden der Platte
und verschließt
die Unterseite der Öffnungen.
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Die
EP 0 998 977 A2 offenbart
einen Gefäßstreifen,
der an einer Seite flache Tafeln zum Aufbringen einer Beschriftung
aufweist. Die Beschriftung wird entweder manuell aufgetragen oder
durch Aufkleben eines Etiketts aufgebracht.
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Davon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Mikrotiterplatte
zur Verfügung
zu stellen, deren grafische Kennzeichnung günstigere Herstellungs- und
Anwendungseigenschaften aufweist. Ferner soll ein Verfahren zur
Herstellung einer solchen Mikrotiterplatte zur Verfügung gestellt
werden.
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Die
Aufgabe wird durch eine Mikrotiterplatte mit den Merkmalen des Anspruches
1 gelöst.
Ferner wird die Aufgabe durch ein Verfahren zum Herstellen einer
Mikrotiterplatte mit den Merkmalen des Anspruches 26 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die
erfindungsgemäße Mikrotiterplatte
hat
- – einen
Rahmen,
- – eine
Vielzahl im Rahmen angeordneter Vertiefungen zur Aufnahme von Probenflüssigkeit
und
- – mindestens
eine mit einem Basismaterial des Rahmens hinterspritze Folie umfassend
ein Farbmittel zum Erzeugen mindestens einer grafischen Kennzeichnung
durch Anwenden einer bestimmten, einen Farbumschlag des Farbmittels
hervorrufenden Strahlung.
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Die
erfindungsgemäße Mikrotiterplatte
ist mit mindestens einer Folie versehen, die eine grafische Kennzeichnung
ermöglicht.
Das Basismaterial ist fest mit einer Folie verbunden, die aufgrund
des enthaltenen Farbmittels (z.B. ein Farbpigment) die Eigenschaft
hat, durch Anwendung einer bestimmten Strahlung (z.B. Laserstrahlung)
grafisch kennzeichenbar zu sein.
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Die
Lösung
hat den Vorteil der Herstellungsvereinfachung, weil die Verbindung
der Folie mit dem Basismaterial unabhängig von der jeweiligen grafischen
Kennzeichnung in der gleichen Weise ausführbar ist. Die Erfindung begünstigt deshalb
die Herstellung unterschiedlich bzw. individuell gekennzeichneter
Mikrotiterplatten. Ferner hat sie den Vorteil, daß sie eine
qualitativ besonders hochwertige (insbesondere kontrastreiche bzw.
brillante) grafische Kennzeichnung ermöglichen. Eine qualitativ hochwertige grafische
Kennzeichnung ist durch Anwendung des Laserbeschriftungsverfahrens
möglich.
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Die
Lösung
ermöglicht
zudem die Anbringung der grafischen Kennzeichnung so, daß diese nicht
durch mechanische Belastung, Wasser oder Chemikalien beeinträchtigt wird
und kein Farbmittel in den Vertiefungen austritt.
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Eine
bereits mit einer grafischen Kennzeichnung versehene Folie kann
zusätzlich
ein Farbmittel umfassen, damit durch Anwenden von Strahlung vom
Anwender weitere Informationen (z.B. individuelle Kennzeichnung
und/oder auf das Experiment bezogene Informationen) aufgebracht
werden können.
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Gemäß einer
Ausgestaltung ist die Folie mit dem Basismaterial hinterspritzt.
Durch Hinterspritzen ist eine besonders feste Verbindung bzw. inniger Kontakt
zwischen Folie und Basismaterial herstellbar.
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Gemäß einer
Ausgestaltung weist die Folie einen in einer zu den Öffnungen
der Vertiefungen parallelen Deckwand des Rahmens angeordneten Deckwandabschnitt
auf. Auf dem Deckwandabschnitt sind z.B. Kennzeichnungen der Vertiefungen
bzw. Eckmarkierungen bzw. Herstellerangaben bzw. Artikelbezeichnungen
anbringbar.
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Grundsätzlich ist
es möglich,
daß sich
die Folie im Bereich der Vertiefungen erstreckt, beispielsweise
bei Einsatz einer Tiefziehfolie. Dies ermöglicht z.B. die Anbringung
grafischer Kennzeichnungen in den Vertiefungen. Gemäß einer
vorteilhaften, den Herstellungsaufwand reduzierenden Ausgestaltung
erstreckt sich der Deckwandabschnitt zwischen den Öffnungen
der Vertiefungen und weist Aussparungen an den Öffnungen der Vertiefungen auf.
Zwischen den Vertiefungen sind somit grafische Kennzeichnungen anbringbar.
Durch Aussparungen im Bereich der Öffnungen der Vertiefungen kann
der Deckwandabschnitt dennoch eben ausgeführt sein. Gemäß einer
anderen Ausgestaltung umgibt der Deckwandabschnitt die Öffnungen
der Vertiefungen rahmenartig, erstreckt sich also nicht zwischen
den Vertiefungen. Der rahmenartige Deckwandabschnitt ist für grafische
Kennzeichnungen nutzbar.
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Gemäß einer
Ausgestaltung weist die Folie mindestens einen in mindestens einer
quer zur Deckwand gerichteten Seitenwand des Rahmens angeordneten
Seitenwandabschnitt auf. Der Seitenwandabschnitt ermöglicht die
grafische Kennzeichnung der Seitenwände.
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Gemäß einer
Ausgestaltung ist die Folie an mindestens einer Längsseite
des Deckwandabschnittes mit einem Seitenwandabschnitt verbunden.
Infolgedessen können
Deckwandabschnitt und Seitenwandabschnitt mittels einer einteiligen
Folie verwirklicht werden. Gemäß einer bevorzugten
Ausgestaltung ist die Folie an vier Längsseiten des Deckwandabschnittes
mit einem Seitenwandabschnitt verbunden. Infolgedessen sind grafische
Kennzeichnungen an allen vier Seitenwänden anbringbar.
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Gemäß einer
anderen Ausgestaltung, die die Kennzeichnung mehrerer Seitenwände unter
Einsatz einer einteiligen Folie ermöglicht, weist die Folie mehrere
an Stirnseiten miteinander verbundene Seitenwandabschnitte auf.
Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung, die auch die Kennzeichnung der Deckwand
mittels einer einteiligen Folie ermöglicht, ist mindestens einer
der an den Querseiten verbundenen Seitenwandabschnitte an einer
Längsseite
mit einem Deckwandabschnitt verbunden. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung,
welche Überlappungen
benachbarter Deckwandabschnitte vermeidet, weisen mindestens zwei
aneinandergrenzende Seitenwandabschnitte Deckwandabschnitte auf,
die an einander benachbarten Seiten schräge Anschnitte aufweisen. Durch
die schrägen
Anschnitte sind Überlappungen
der Deckwandabschnitte an den Ecken vermeidbar.
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Gemäß einer
Ausgestaltung ist die Folie an der Oberseite des Rahmens angeordnet,
d.h. an der Seite des Rahmens, die bei Anwendung der Mikrotiterplatte,
bei der die Öffnungen
der Vertiefungen nach oben gerichtet sind, damit Probenflüssigkeit nicht
ausläuft,
dem Betrachter zugewandt ist. Dieses ist bevorzugt aber nicht ausschließlich bei
Einsatz mehr oder weniger undurchsichtigen Basismaterials der Fall,
damit die grafische Kennzeichnung von außen erkennbar ist.
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Gemäß einer
anderen Ausgestaltung ist die Folie an der Unterseite des Rahmens
angeordnet und das Basismaterial transparent. Die Unterseite des
Rahmens ist diejenige Seite, die bei Anwendung der Mikrotiterplatte,
bei der die Öffnungen
der Vertiefungen nach oben gerichtet sind, vom Betrachter abgewandt
ist. Durch das transparente Basismaterial hindurch ist die grafische
Kennzeichnung dennoch von außen
sichtbar.
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Gemäß einer
Ausgestaltung ist die grafische Kennzeichnung auf der vom Basismaterial
abgewandten Seite der Folie angeordnet. Bei dieser Ausgestaltung
kann die grafische Kennzeichnung durch Einflüsse von außen beeinträchtigt werden. Deshalb ist
gemäß einer
weiteren Ausgestaltung die Folie ein Laminat, das die grafische
Kennzeichnung zwischen zwei Folienschichten aufweist. Die äußere Folienschicht
schützt
die grafische Kennzeichnung vor Beeinträchtigungen von außen.
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Gemäß einer
anderen Ausgestaltung ist die grafische Kennzeichnung auf der dem
Basismaterial zugewandten Seite der Folie angeordnet. Hierdurch ist
die grafische Kennzeichnung gegenüber Einflüssen von außen geschützt. Beim Hinterspritzen können sich
allerdings Beeinträchtigungen
der grafischen Kennzeichnung ergeben. Bei Anwendung einer Heißprägefolie
ist diese Ausrichtung der Folie zwingend erforderlich.
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Gemäß einer
die Vertiefungen kennzeichnenden Ausgestaltung umfaßt mindestens
ein Deckwandabschnitt der Folie neben den Reihen und Spalten der
Vertiefungen eine Kennzeichnung durch Zahlen und Buchstaben.
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Gemäß einer
insbesondere die Kennzeichnung des Herstellers, des Artikeltyps,
Produktionsdaten und eine Individualkennzeichnung ermöglichenden
Ausgestaltung umfaßt
die Folie an mindestens einem Deckwandabschnitt und/oder Seitenwandabschnitt
eine grafische Kennzeichnung.
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Gemäß einer
die Positionierung der Mikrotiterplatte begünstigenden Ausgestaltung umfaßt die Folie
an einer Ecke mindestens eines Deckwandabschnittes mindestens eine
Eckmarkierung.
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Beliebige
weitere grafische Kennzeichnungen, z.B. durch Bilder, Gebrauchsanweisungen
etc. sind als mögliche
Ausgestaltungen der Erfindung einbezogen.
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Gemäß einer
Ausgestaltung mit einer besonders hochwertigen grafischen Kennzeichnung
ist diese mittels Offsetdruck auf die Folie aufgebracht.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung, die ein zusätzliches Erkennen der Mikrotiterplatte
z.B. durch einen Automaten begünstigt,
ist die Folie elektrisch leitfähig
ausgeführt.
Durch Kontaktierung der Folie kann ein Automat die Mikrotiterplatte
identifizieren. Hierfür
kann die Folie Bereiche unterschiedlicher Leitfähigkeit aufweisen.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung, die eine zusätzliche Erkennung der Mikrotiterplatte
z.B. durch einen Automaten ermöglicht,
ist ein Transponder oder ein anderes Element zum Speichern und berührungslosen
Einlesen oder Auslesen von Daten von der Folie umfaßt.
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Grundsätzlich ist
es möglich,
das Basismaterial und die Folie formschlüssig miteinander zu verbinden,
beispielsweise indem das Basismaterial Löcher in der Folie durchgreift.
Gemäß einer
Ausgestaltung sind das Material der Folie und das Basismaterial
so gewählt,
daß das
Material der Folie durch die beim Hinterspritzen mit dem Basismaterial
auftretenden Temperaturen an der Oberfläche mit dem Basismaterial verschmolzen
ist. Hierdurch ergibt sich eine flächige, gleichmäßige und
besonders feste Verbindung zwischen Basismaterial und Folie.
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Für das Basismaterial
und das Material der Folie kommen die verschiedensten Kunststoffe
in Betracht. Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung ist das Basismaterial und/oder das Material
der Folie Polypropylen (PP) und/oder Polystyrol (PS). Bevorzugt
sind das Basismaterial und das Material der Folie mehr oder weniger übereinstimmende
Kunststoffe.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
zum Herstellen einer Mikrotiterplatte mit einem Rahmen, einer Vielzahl
im Rahmen angeordneter Vertiefungen zur Aufnahme von Probenflüssigkeit,
mindestens einer mit einem Basismaterial des Rahmens verbundenen
Folie umfassend ein Farbmittel zum Erzeugen mindestens einer grafischen
Kennzeichnung durch Anwenden einer bestimmten, einen Farbumschlag des
Farbmittels hervorrufenden Strahlung wird eine Heißprägefolie
oder Folie in eine Spritzgußform
für die
Mikrotiterplatte eingelegt und mit einem Basismaterial hinterspritzt.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren,
das für
die Herstellung sämtlicher
erfindungsgemäßer Mikrotiterplatten
geeignet ist, wird die Heißprägefolie oder
Folie durch Hinterspritzen mit dem Basismaterial verbunden oder
in innigen Kontakt mit dem Basismaterial gebracht. Das Verfahren
begünstigt
eine sehr einfache und feste Verbindung zwischen Folie und Basismaterial.
Unterschiedliche grafische Kennzeichnungen können einfach durch Verwendung
verschiedener Folien erfolgen.
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Gemäß einer
Ausgestaltung des Verfahrens wird die Folie in geschnittenen Bögen der
Spritzgußform
zugeführt.
Die geschnittenen Bögen
werden beispielsweise von einem Stapel abgezogen und in die Spritzgußform eingelegt.
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Gemäß einer
Ausgestaltung wird die Folie von einer Rolle abgeteilt und der Spritzgußform zugeführt. Das
Abteilen von der Rolle erfolgt z.B. mittels einer Schneidevorrichtung.
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Das
Einlegen der vom Stapel abgezogenen oder von der Rolle abgeteilten
Folie kann beispielsweise mittels eines Roboters erfolgen. Die Folie
kann beispielsweise durch Ansaugen oder durch elektrische Aufladung
am Roboter und/oder in der Spritzgußform fixiert werden.
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Gemäß einer
Ausgestaltung wird die Folie vor dem Einlegen in die Spritzgußform bedruckt.
Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung wird die Folie im Offsetdruckverfahren bedruckt.
Die Folie umfaßt
ein durch eine bestimmte Eigenschaften aufweisende Strahlung umfärbbares
Farbmittel und wird nach dem Spritzgießen mittels der Strahlung mit
mindestens einer grafischen Kennzeichnung versehen.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung wird die Folie auf der bedruckten Seite mit
dem Basismaterial hinterspritzt und wird nach dem Spritzgießen die
Folie von dem Basismaterial abgetrennt, so daß die Bedruckung auf dem Basismaterial
verbleibt.
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Schließlich wird
gemäß einer
Ausgestaltung die Folie durch Hinterspritzen mit dem Basismaterial an
der Oberfläche
mit dem Basismaterial verschmolzen.
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Nachfolgend
werden die Mikrotiterplatte und das Herstellungsverfahren anhand
der anliegenden Zeichnungen von Ausführungsbeispielen näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Mikrotiterplatte mit verschiedenen grafischen Kennzeichnungen in
einer perspektivischen Seitenansicht;
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2 Schichtenaufbau
derselben Mikrotiterplatte in einem vergrößerten vertikalen Teilschnitt durch
eine Rahmenseite;
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3A bis
C vergrößertes Detail
IIIA bis C der 2 bei Einsatz verschiedener
Folien;
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4 ein
Zuschnitt einer einen Deckwandabschnitt mit Löchern und damit verbundene Seitenwandabschnitten
aufweisenden Folie in einer Draufsicht;
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5 ein
Zuschnitt einer einen rahmenartigen Deckwandabschnitt und damit
verbundene Seitenwandabschnitte aufweisenden Folie in einer Draufsicht;
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6 ein
Zuschnitt einer miteinander verbundene Seitenwandabschnitte und
damit verbundene Deckwandabschnitte aufweisenden Folie in einer perspektivischen
Seitenansicht.
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Gemäß 1 besteht
eine Mikrotiterplatte 1 aus einem Rahmen 2 mit
einer im wesentlichen rechteckigen, ebenen Deckwand 3 und
vier von den vier Längsseiten
der Deckwand 3 etwa vertikal nach unten gerichteten Seitenwänden 4.
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In
der Deckwand 3 sind in acht Spalten und zwölf Reihen
insgesamt 96 Vertiefungen 5 angeordnet. Diese haben jeweils
etwa in der Ebene der Deckwand 3 eine von oben zugängliche Öffnung 6 und
einen unterhalb der Deckwand 3 nach unten vorstehenden
Aufnahmeabschnitt 7 (davon ist einer in Strichlinien angedeutet).
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In
der Deckwand 3 sind neben den Reihen Ziffern 8 (von
1 bis 12) und neben den Spalten Buchstaben 9 A bis H zur
Kennzeichnung der Vertiefungen 5 vorhanden. Ferner hat
die Deckwand 3 in der Ecke, die der mit A1 gekennzeichneten
Vertiefung 5 benachbart ist, eine farbige Markierung 10.
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Ferner
ist benachbart zu den Vertiefungen 5, die mit A bis H12
gekennzeichnet sind, eine den Hersteller der Mikrotiterplatte 1 betreffende
Kennzeichnung 11 und eine die Plattenart betreffende Kennzeichnung 12 vorhanden.
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Schließlich sind
in benachbarten Seitenwänden 4 eine
das Herstellungslos und die Individualnummer betreffende alphanumerische
Kennzeichnung 13 und eine Individualkennzeichnung in Form eines
Barcodes 14 angeordnet.
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Gemäß 2 umfaßt die Mikrotiterplatte 1 ein
Basismaterial 15, auf dessen Oberseite außerhalb
der Vertiefungen 5 eine Folie 16 angeordnet ist. Die
Folie 16 erstreckt sich im Randbereich der Deckwand 3 und
in den Seitenwänden 4.
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Die
Folie ist mit den o.g. grafischen Kennzeichnungen 8 bis 14 bedruckt
bzw. im Laserbeschriftungsverfahren beschriftbar.
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Gemäß 3A hat
eine erste Ausführung der
Folie 16 die als Bedruckung 17 ausgeführte grafische
Kennzeichnung auf der vom Basismaterial 15 abgewandten
Oberseite. Eine Beeinträchtigung
der Bedruckung 17 durch äußere Einflüsse ist nicht ausgeschlossen.
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Gemäß 3B ist
die Bedruckung 17 dem Basismaterial 15 zugewandt
und somit geschützt. Beim
Hinterspritzen der Folie 16 durch Basismaterial 15 kann
es allerdings zu Beeinträchtigungen
der Bedruckung kommen. Bei Verwendung einer Heißprägefolie ist die Bedruckung 17 entsprechend
angeordnet. Falls die Folie 16 keine Heißprägefolie
ist und am Basismaterial 15 verbleibt, ist die Folie 16 transparent,
damit die Bedruckung 17 von außen betrachtet werden kann.
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Gemäß 3C ist
die Bedruckung 17 zwischen den Folien 16' und 16'' eines Laminats angeordnet. Zumindest
die Folie 16' ist
transparent.
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Gemäß 4 hat
eine für
die Herstellung der Mikrotiterplatte von 1 bis 3 geeignete Folie 16 einen etwa
rechteckigen Deckwandabschnitt 18, der an vier Längsseiten
Seitenwandabschnitte 19 angelenkt hat. In dem Deckwandabschnitt 18 sind
kreisrunde Aussparungen 20 vorhanden, unter denen die Öffnungen 6 der
Vertiefungen 5 frei bleiben. Damit erstreckt sich die Folie 16 auch
in den Zwischenräumen zwischen
den Vertiefungen 5, so daß auch dort Kennzeichnungen
angeordnet werden können.
Die Bereiche des Deckwandabschnittes 18 außerhalb
der Aussparungen 20 sind für die Kennzeichnung der Vertiefungen
nutzbar. Die Seitenwandabschnitte 19 werden bei der Herstellung
der Mikrotiterplatte in deren Seitenwände 4 geklappt, um
dort grafische Kennzeichnungen anzubringen.
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Gemäß 5 hat
eine Folie 16 einen rahmenartigen Deckwandabschnitt 18' der lediglich
grafische Kennzeichnungen außerhalb
der Vertiefungen 5 ermöglicht.
Der rahmenartige Deckwandabschnitt 18' ist an seinen vier Längsseiten
mit Seitenwandabschnitten 19 für die Kennzeichnung der Seitenwände verbunden.
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Gemäß 6 hat
eine Folie 16 Seitenwandabschnitte 19, die an
Stirnseiten miteinander verbunden sind. Die bandartig miteinander
verbundenen Seitenwandabschnitte 19 haben an ihrer oberen
Längsseite
jeweils einen kurzen Deckwandabschnitt 18'' angelenkt.
An benachbarten Seiten haben die Deckwandabschnitte 18'' jeweils einen um etwa 45° zum Seitenwandabschnitt 19 geneigten Anschnitt 21,
so daß in
den Ecken keine Überlappungen
der Deckwandabschnitte 18'' eintreten.
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Folien 16 gemäß 4 und 6 sind
für die
Herstellung einer Mikrotiterplatte gemäß 1 bis 3 verwendbar. Hierzu wird eine der Folien 16 in eine
Spritzgießform
eingelegt und mit dem Basismaterial 15 hinterspritzt. Die
Anordnung der Folie kann auf der Oberseite des Basismaterials (wie
in 2 gezeigt) erfolgen oder in Abweichung von 2 an der
Unterseite, wenn transparentes Basismaterial 15 verwendet
wird.