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DE102004026240B4 - Mikrotiterplatte und Verfahren zum Herstellen einer Mikrotiterplatte - Google Patents

Mikrotiterplatte und Verfahren zum Herstellen einer Mikrotiterplatte Download PDF

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DE102004026240B4
DE102004026240B4 DE200410026240 DE102004026240A DE102004026240B4 DE 102004026240 B4 DE102004026240 B4 DE 102004026240B4 DE 200410026240 DE200410026240 DE 200410026240 DE 102004026240 A DE102004026240 A DE 102004026240A DE 102004026240 B4 DE102004026240 B4 DE 102004026240B4
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Germany
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microtiter plate
plate according
base material
frame
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DE200410026240
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Nico Dipl.-Ing. Gülzow
Jürgen Dipl.-Ing. Löhn
Thomas Dr.-Ing. Reimann
Detlef Dipl.-Ing. Schwarzwald
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Eppendorf Se De
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Eppendorf SE
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Publication date
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Abstract

Mikrotiterplatte mit
– einem Rahmen (2),
– einer Vielzahl im Rahmen (2) angeordneter Vertiefungen (5) zur Aufnahme von Probenflüssigkeit und
– mindestens einer mit einem Basismaterial (15) des Rahmens (2) hinterspritzten Folie (16) umfassend ein Farbmittel zum Erzeugen mindestens einer grafischen Kennzeichnung (8 bis 14) durch Anwenden einer bestimmten, einen Farbumschlag des Farbmittels hervorrufenden Strahlung.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Mikrotiterplatte und auf ein Verfahren zum Herstellen einer Mikrotiterplatte.
  • Mikrotiterplatten werden insbesondere für die unterschiedlichsten mikrobiologischen, zellzüchterischen und immunologischen Arbeitsgänge benutzt. Beispielsweise finden Mikrotiterplatten Anwendung in der PCR und der Züchtung von Mikroorganismen oder Zellen.
  • Bekannt sind Mikrotiterplatten, die einen Rahmen mit einer Vielzahl Vertiefungen zur Aufnahme von Probenflüssigkeit aufweisen. Die Vertiefungen werden auch als „Wells" bezeichnet. Sie sind beispielsweise in einem insgesamt plattenförmigen Rahmen ausge bildet oder weisen von der Unterseite einer plattenförmigen Deckwand des Rahmens vorstehende Aufnahmeabschnitte auf. Die Deckwand kann an den Seiten nach unten vorstehende Seitenwände aufweisen. Die Vertiefungen haben Öffnungen, die von der Oberseite der Platte aus zugänglich sind. Die gängigen Mikrotiterplatten haben in Reihen und Spalten 8 × 12 = 96 Vertiefungen. Mehr und mehr werden auch Mikrotiterplatten mit einer größeren Anzahl Vertiefungen, z.B. 384 Vertiefungen, verwendet.
  • Mikrotiterplatten im Sinne dieser Anmeldung sind insbesondere Mikrotiterplatten entsprechend den Empfehlungen der SBS (= Society for Biomolecular Screening), PCR-Platten, Deepwell-Platten, Kulturplatten, Filterplatten etc..
  • Bekannte Mikrotiterplatten sind bereits mit einer Kennzeichnung der Vertiefungen versehen. Hierzu sind neben den in parallelen Reihen und Spalten angeordneten Vertiefungen eine Reihe mit Zahlen und eine Spalte mit Buchstaben auf der Oberseite des Rahmens angeordnet. Sofern die Zahlen und Buchstaben nur geprägt sind, heben sie sich nur undeutlich vom Untergrund ab und sind schlecht lesbar. Des weiteren können die erhabenen Ziffern und Buchstaben beim Aufbringen einer Dichtfolie stören. Ebenfalls bekannt sind Mikrotiterplatten mit aufgedruckten Ziffern und Buchstaben. Das Aufdrucken auf den Rahmen ist aufwendig und erfordert die Anwendung von Verfahren (z.B. Sieb- oder Tampondruck), die ein qualitativ nicht besonders hochstehendes Druckbild ergeben. Ferner sind die aufgedruckten Zeichen bei Beanspruchung durch Chemikalien oder mechanischer Belastung nicht beständig.
  • Bekannt sind zudem Mikrotiterplatten, die angeschrägte Ecken aufweisen, um die Positionierung der Platte, z.B. in einem Laborautomaten, zu erleichtern. Die Anordnung der Anschrägung ist bei Mikrotiterplatten verschiedener Hersteller uneinheitlich. Eine Anpassung an einen spezifischen Kundenwunsch ist für einen Hersteller aufwendig.
  • Ferner sind Mikrotiterplatten bekannt, die zur Identifikation mit einem aufgedruckten oder aufgeklebten Barcode versehen sind. Diese können sich unter ungünstigen Bedingungen, z.B. durch mechanische oder chemische Beeinträchtigung, lösen. Auch schon bekannt sind Mikrotiterplatten, die ein Farbmittel bzw. Umschlagsadditiv enthalten, das eine Beschriftung durch Umfärbung mittels Laserstrahl ermöglicht. Nachteilig ist jedoch, daß diese Additive die Reinheit der Proben in den Aufnahmen beeinträchtigen können.
  • Die WO 02/078844 A1 offenbart eine Folie mit Kennzeichnungen in Matrixanordnung auf der einen Seite und einer Klebefläche auf der anderen Seite, die mit einer entfernbaren Abdeckung versehen sein kann. Die Folie ist beispielsweise aus Aluminium oder aus Kunststoff hergestellt. Sie ist – gegebenenfalls nach Entfernen der Abdeckung – auf die Oberfläche einer Mikrotiterplatte aufklebbar, wobei sie die Aufnahmen der Mikrotiterplatte abdeckt. Durch die Kennzeichnungen auf der Folie sind die Vertiefungen der Mikrotiterplatte identifizierbar. Der Benutzer kann mit einer Pipettenspitze durch die Folie hindurchstechen, um an die Probe in einer bestimmten Vertiefung zu gelangen.
  • Mittels der Folie bzw. der darauf angebrachten Kennzeichnungen sind zwar die Aufnahmen einer Mikrotiterplatte identifizierbar. Der Anwender muß die Folie jedoch mühselig aufkleben, nachdem er Flüssigkeit in die Vertiefungen eingebracht hat. Außerdem kann der Klebstoff an der Rückseite der Folie die Proben in den Vertiefungen kontaminieren, wobei gegebenenfalls die Kontamination durch Übertragung mittels einer eingestochenen und in die Flüssigkeit eingetauchten Pipettenspitze erfolgt.
  • Auch die WO 01/59159 A2 offenbart eine auf die Oberseite einer Mikrotiterplatte die Vertiefungen abdeckend und abdichtend aufgebrachte Folie. Die Folie umfaßt einen Aufdruck, der die Inhalte der Wertiefungen identifiziert. Die Folie ist durchstechbar, so daß der Anwender mittels einer Pipettenspitze Flüssigkeit aus einer Aufnahme entnehmen kann. Das Abdichten der Platte mit der Folie wird z.B. mittels Wärmeversiegeln oder durch Ankleben der Folie bewerkstelligt, nachdem Flüssigkeit in die Vertiefungen der Mikrotiterplatte eingefüllt worden ist.
  • Die DE 43 10 169 A1 offenbart die Kennzeichnung von Mikrotiterplatten mittels eines Identifikationsteils, das als Aufkleber mit einem Barcode ausgeführt ist, der mittels eines Strichcodelesers erfaßt werden kann. Auch diese Folie muß nachträglich durch den Anwender aufgebracht werden. Eine Anregung zum Kennzeichnen einer Mikrotiterplatte mittels einer hinterspritzten Folie gibt es auch in dieser Druckschrift nicht.
  • Die GB 2 348 622 A offenbart eine Mikrofilterplatte, bei der eine Filterplatte durch Spritzgießen integral mit einem Filter verbunden ist. Der Filter sitzt am Boden der Platte und verschließt die Unterseite der Öffnungen.
  • Die EP 0 998 977 A2 offenbart einen Gefäßstreifen, der an einer Seite flache Tafeln zum Aufbringen einer Beschriftung aufweist. Die Beschriftung wird entweder manuell aufgetragen oder durch Aufkleben eines Etiketts aufgebracht.
  • Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Mikrotiterplatte zur Verfügung zu stellen, deren grafische Kennzeichnung günstigere Herstellungs- und Anwendungseigenschaften aufweist. Ferner soll ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Mikrotiterplatte zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Aufgabe wird durch eine Mikrotiterplatte mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Ferner wird die Aufgabe durch ein Verfahren zum Herstellen einer Mikrotiterplatte mit den Merkmalen des Anspruches 26 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die erfindungsgemäße Mikrotiterplatte hat
    • – einen Rahmen,
    • – eine Vielzahl im Rahmen angeordneter Vertiefungen zur Aufnahme von Probenflüssigkeit und
    • – mindestens eine mit einem Basismaterial des Rahmens hinterspritze Folie umfassend ein Farbmittel zum Erzeugen mindestens einer grafischen Kennzeichnung durch Anwenden einer bestimmten, einen Farbumschlag des Farbmittels hervorrufenden Strahlung.
  • Die erfindungsgemäße Mikrotiterplatte ist mit mindestens einer Folie versehen, die eine grafische Kennzeichnung ermöglicht. Das Basismaterial ist fest mit einer Folie verbunden, die aufgrund des enthaltenen Farbmittels (z.B. ein Farbpigment) die Eigenschaft hat, durch Anwendung einer bestimmten Strahlung (z.B. Laserstrahlung) grafisch kennzeichenbar zu sein.
  • Die Lösung hat den Vorteil der Herstellungsvereinfachung, weil die Verbindung der Folie mit dem Basismaterial unabhängig von der jeweiligen grafischen Kennzeichnung in der gleichen Weise ausführbar ist. Die Erfindung begünstigt deshalb die Herstellung unterschiedlich bzw. individuell gekennzeichneter Mikrotiterplatten. Ferner hat sie den Vorteil, daß sie eine qualitativ besonders hochwertige (insbesondere kontrastreiche bzw. brillante) grafische Kennzeichnung ermöglichen. Eine qualitativ hochwertige grafische Kennzeichnung ist durch Anwendung des Laserbeschriftungsverfahrens möglich.
  • Die Lösung ermöglicht zudem die Anbringung der grafischen Kennzeichnung so, daß diese nicht durch mechanische Belastung, Wasser oder Chemikalien beeinträchtigt wird und kein Farbmittel in den Vertiefungen austritt.
  • Eine bereits mit einer grafischen Kennzeichnung versehene Folie kann zusätzlich ein Farbmittel umfassen, damit durch Anwenden von Strahlung vom Anwender weitere Informationen (z.B. individuelle Kennzeichnung und/oder auf das Experiment bezogene Informationen) aufgebracht werden können.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist die Folie mit dem Basismaterial hinterspritzt. Durch Hinterspritzen ist eine besonders feste Verbindung bzw. inniger Kontakt zwischen Folie und Basismaterial herstellbar.
  • Gemäß einer Ausgestaltung weist die Folie einen in einer zu den Öffnungen der Vertiefungen parallelen Deckwand des Rahmens angeordneten Deckwandabschnitt auf. Auf dem Deckwandabschnitt sind z.B. Kennzeichnungen der Vertiefungen bzw. Eckmarkierungen bzw. Herstellerangaben bzw. Artikelbezeichnungen anbringbar.
  • Grundsätzlich ist es möglich, daß sich die Folie im Bereich der Vertiefungen erstreckt, beispielsweise bei Einsatz einer Tiefziehfolie. Dies ermöglicht z.B. die Anbringung grafischer Kennzeichnungen in den Vertiefungen. Gemäß einer vorteilhaften, den Herstellungsaufwand reduzierenden Ausgestaltung erstreckt sich der Deckwandabschnitt zwischen den Öffnungen der Vertiefungen und weist Aussparungen an den Öffnungen der Vertiefungen auf. Zwischen den Vertiefungen sind somit grafische Kennzeichnungen anbringbar. Durch Aussparungen im Bereich der Öffnungen der Vertiefungen kann der Deckwandabschnitt dennoch eben ausgeführt sein. Gemäß einer anderen Ausgestaltung umgibt der Deckwandabschnitt die Öffnungen der Vertiefungen rahmenartig, erstreckt sich also nicht zwischen den Vertiefungen. Der rahmenartige Deckwandabschnitt ist für grafische Kennzeichnungen nutzbar.
  • Gemäß einer Ausgestaltung weist die Folie mindestens einen in mindestens einer quer zur Deckwand gerichteten Seitenwand des Rahmens angeordneten Seitenwandabschnitt auf. Der Seitenwandabschnitt ermöglicht die grafische Kennzeichnung der Seitenwände.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist die Folie an mindestens einer Längsseite des Deckwandabschnittes mit einem Seitenwandabschnitt verbunden. Infolgedessen können Deckwandabschnitt und Seitenwandabschnitt mittels einer einteiligen Folie verwirklicht werden. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Folie an vier Längsseiten des Deckwandabschnittes mit einem Seitenwandabschnitt verbunden. Infolgedessen sind grafische Kennzeichnungen an allen vier Seitenwänden anbringbar.
  • Gemäß einer anderen Ausgestaltung, die die Kennzeichnung mehrerer Seitenwände unter Einsatz einer einteiligen Folie ermöglicht, weist die Folie mehrere an Stirnseiten miteinander verbundene Seitenwandabschnitte auf. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung, die auch die Kennzeichnung der Deckwand mittels einer einteiligen Folie ermöglicht, ist mindestens einer der an den Querseiten verbundenen Seitenwandabschnitte an einer Längsseite mit einem Deckwandabschnitt verbunden. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung, welche Überlappungen benachbarter Deckwandabschnitte vermeidet, weisen mindestens zwei aneinandergrenzende Seitenwandabschnitte Deckwandabschnitte auf, die an einander benachbarten Seiten schräge Anschnitte aufweisen. Durch die schrägen Anschnitte sind Überlappungen der Deckwandabschnitte an den Ecken vermeidbar.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist die Folie an der Oberseite des Rahmens angeordnet, d.h. an der Seite des Rahmens, die bei Anwendung der Mikrotiterplatte, bei der die Öffnungen der Vertiefungen nach oben gerichtet sind, damit Probenflüssigkeit nicht ausläuft, dem Betrachter zugewandt ist. Dieses ist bevorzugt aber nicht ausschließlich bei Einsatz mehr oder weniger undurchsichtigen Basismaterials der Fall, damit die grafische Kennzeichnung von außen erkennbar ist.
  • Gemäß einer anderen Ausgestaltung ist die Folie an der Unterseite des Rahmens angeordnet und das Basismaterial transparent. Die Unterseite des Rahmens ist diejenige Seite, die bei Anwendung der Mikrotiterplatte, bei der die Öffnungen der Vertiefungen nach oben gerichtet sind, vom Betrachter abgewandt ist. Durch das transparente Basismaterial hindurch ist die grafische Kennzeichnung dennoch von außen sichtbar.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist die grafische Kennzeichnung auf der vom Basismaterial abgewandten Seite der Folie angeordnet. Bei dieser Ausgestaltung kann die grafische Kennzeichnung durch Einflüsse von außen beeinträchtigt werden. Deshalb ist gemäß einer weiteren Ausgestaltung die Folie ein Laminat, das die grafische Kennzeichnung zwischen zwei Folienschichten aufweist. Die äußere Folienschicht schützt die grafische Kennzeichnung vor Beeinträchtigungen von außen.
  • Gemäß einer anderen Ausgestaltung ist die grafische Kennzeichnung auf der dem Basismaterial zugewandten Seite der Folie angeordnet. Hierdurch ist die grafische Kennzeichnung gegenüber Einflüssen von außen geschützt. Beim Hinterspritzen können sich allerdings Beeinträchtigungen der grafischen Kennzeichnung ergeben. Bei Anwendung einer Heißprägefolie ist diese Ausrichtung der Folie zwingend erforderlich.
  • Gemäß einer die Vertiefungen kennzeichnenden Ausgestaltung umfaßt mindestens ein Deckwandabschnitt der Folie neben den Reihen und Spalten der Vertiefungen eine Kennzeichnung durch Zahlen und Buchstaben.
  • Gemäß einer insbesondere die Kennzeichnung des Herstellers, des Artikeltyps, Produktionsdaten und eine Individualkennzeichnung ermöglichenden Ausgestaltung umfaßt die Folie an mindestens einem Deckwandabschnitt und/oder Seitenwandabschnitt eine grafische Kennzeichnung.
  • Gemäß einer die Positionierung der Mikrotiterplatte begünstigenden Ausgestaltung umfaßt die Folie an einer Ecke mindestens eines Deckwandabschnittes mindestens eine Eckmarkierung.
  • Beliebige weitere grafische Kennzeichnungen, z.B. durch Bilder, Gebrauchsanweisungen etc. sind als mögliche Ausgestaltungen der Erfindung einbezogen.
  • Gemäß einer Ausgestaltung mit einer besonders hochwertigen grafischen Kennzeichnung ist diese mittels Offsetdruck auf die Folie aufgebracht.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung, die ein zusätzliches Erkennen der Mikrotiterplatte z.B. durch einen Automaten begünstigt, ist die Folie elektrisch leitfähig ausgeführt. Durch Kontaktierung der Folie kann ein Automat die Mikrotiterplatte identifizieren. Hierfür kann die Folie Bereiche unterschiedlicher Leitfähigkeit aufweisen.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung, die eine zusätzliche Erkennung der Mikrotiterplatte z.B. durch einen Automaten ermöglicht, ist ein Transponder oder ein anderes Element zum Speichern und berührungslosen Einlesen oder Auslesen von Daten von der Folie umfaßt.
  • Grundsätzlich ist es möglich, das Basismaterial und die Folie formschlüssig miteinander zu verbinden, beispielsweise indem das Basismaterial Löcher in der Folie durchgreift. Gemäß einer Ausgestaltung sind das Material der Folie und das Basismaterial so gewählt, daß das Material der Folie durch die beim Hinterspritzen mit dem Basismaterial auftretenden Temperaturen an der Oberfläche mit dem Basismaterial verschmolzen ist. Hierdurch ergibt sich eine flächige, gleichmäßige und besonders feste Verbindung zwischen Basismaterial und Folie.
  • Für das Basismaterial und das Material der Folie kommen die verschiedensten Kunststoffe in Betracht. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Basismaterial und/oder das Material der Folie Polypropylen (PP) und/oder Polystyrol (PS). Bevorzugt sind das Basismaterial und das Material der Folie mehr oder weniger übereinstimmende Kunststoffe.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen einer Mikrotiterplatte mit einem Rahmen, einer Vielzahl im Rahmen angeordneter Vertiefungen zur Aufnahme von Probenflüssigkeit, mindestens einer mit einem Basismaterial des Rahmens verbundenen Folie umfassend ein Farbmittel zum Erzeugen mindestens einer grafischen Kennzeichnung durch Anwenden einer bestimmten, einen Farbumschlag des Farbmittels hervorrufenden Strahlung wird eine Heißprägefolie oder Folie in eine Spritzgußform für die Mikrotiterplatte eingelegt und mit einem Basismaterial hinterspritzt.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren, das für die Herstellung sämtlicher erfindungsgemäßer Mikrotiterplatten geeignet ist, wird die Heißprägefolie oder Folie durch Hinterspritzen mit dem Basismaterial verbunden oder in innigen Kontakt mit dem Basismaterial gebracht. Das Verfahren begünstigt eine sehr einfache und feste Verbindung zwischen Folie und Basismaterial. Unterschiedliche grafische Kennzeichnungen können einfach durch Verwendung verschiedener Folien erfolgen.
  • Gemäß einer Ausgestaltung des Verfahrens wird die Folie in geschnittenen Bögen der Spritzgußform zugeführt. Die geschnittenen Bögen werden beispielsweise von einem Stapel abgezogen und in die Spritzgußform eingelegt.
  • Gemäß einer Ausgestaltung wird die Folie von einer Rolle abgeteilt und der Spritzgußform zugeführt. Das Abteilen von der Rolle erfolgt z.B. mittels einer Schneidevorrichtung.
  • Das Einlegen der vom Stapel abgezogenen oder von der Rolle abgeteilten Folie kann beispielsweise mittels eines Roboters erfolgen. Die Folie kann beispielsweise durch Ansaugen oder durch elektrische Aufladung am Roboter und/oder in der Spritzgußform fixiert werden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung wird die Folie vor dem Einlegen in die Spritzgußform bedruckt. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung wird die Folie im Offsetdruckverfahren bedruckt. Die Folie umfaßt ein durch eine bestimmte Eigenschaften aufweisende Strahlung umfärbbares Farbmittel und wird nach dem Spritzgießen mittels der Strahlung mit mindestens einer grafischen Kennzeichnung versehen.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung wird die Folie auf der bedruckten Seite mit dem Basismaterial hinterspritzt und wird nach dem Spritzgießen die Folie von dem Basismaterial abgetrennt, so daß die Bedruckung auf dem Basismaterial verbleibt.
  • Schließlich wird gemäß einer Ausgestaltung die Folie durch Hinterspritzen mit dem Basismaterial an der Oberfläche mit dem Basismaterial verschmolzen.
  • Nachfolgend werden die Mikrotiterplatte und das Herstellungsverfahren anhand der anliegenden Zeichnungen von Ausführungsbeispielen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine Mikrotiterplatte mit verschiedenen grafischen Kennzeichnungen in einer perspektivischen Seitenansicht;
  • 2 Schichtenaufbau derselben Mikrotiterplatte in einem vergrößerten vertikalen Teilschnitt durch eine Rahmenseite;
  • 3A bis C vergrößertes Detail IIIA bis C der 2 bei Einsatz verschiedener Folien;
  • 4 ein Zuschnitt einer einen Deckwandabschnitt mit Löchern und damit verbundene Seitenwandabschnitten aufweisenden Folie in einer Draufsicht;
  • 5 ein Zuschnitt einer einen rahmenartigen Deckwandabschnitt und damit verbundene Seitenwandabschnitte aufweisenden Folie in einer Draufsicht;
  • 6 ein Zuschnitt einer miteinander verbundene Seitenwandabschnitte und damit verbundene Deckwandabschnitte aufweisenden Folie in einer perspektivischen Seitenansicht.
  • Gemäß 1 besteht eine Mikrotiterplatte 1 aus einem Rahmen 2 mit einer im wesentlichen rechteckigen, ebenen Deckwand 3 und vier von den vier Längsseiten der Deckwand 3 etwa vertikal nach unten gerichteten Seitenwänden 4.
  • In der Deckwand 3 sind in acht Spalten und zwölf Reihen insgesamt 96 Vertiefungen 5 angeordnet. Diese haben jeweils etwa in der Ebene der Deckwand 3 eine von oben zugängliche Öffnung 6 und einen unterhalb der Deckwand 3 nach unten vorstehenden Aufnahmeabschnitt 7 (davon ist einer in Strichlinien angedeutet).
  • In der Deckwand 3 sind neben den Reihen Ziffern 8 (von 1 bis 12) und neben den Spalten Buchstaben 9 A bis H zur Kennzeichnung der Vertiefungen 5 vorhanden. Ferner hat die Deckwand 3 in der Ecke, die der mit A1 gekennzeichneten Vertiefung 5 benachbart ist, eine farbige Markierung 10.
  • Ferner ist benachbart zu den Vertiefungen 5, die mit A bis H12 gekennzeichnet sind, eine den Hersteller der Mikrotiterplatte 1 betreffende Kennzeichnung 11 und eine die Plattenart betreffende Kennzeichnung 12 vorhanden.
  • Schließlich sind in benachbarten Seitenwänden 4 eine das Herstellungslos und die Individualnummer betreffende alphanumerische Kennzeichnung 13 und eine Individualkennzeichnung in Form eines Barcodes 14 angeordnet.
  • Gemäß 2 umfaßt die Mikrotiterplatte 1 ein Basismaterial 15, auf dessen Oberseite außerhalb der Vertiefungen 5 eine Folie 16 angeordnet ist. Die Folie 16 erstreckt sich im Randbereich der Deckwand 3 und in den Seitenwänden 4.
  • Die Folie ist mit den o.g. grafischen Kennzeichnungen 8 bis 14 bedruckt bzw. im Laserbeschriftungsverfahren beschriftbar.
  • Gemäß 3A hat eine erste Ausführung der Folie 16 die als Bedruckung 17 ausgeführte grafische Kennzeichnung auf der vom Basismaterial 15 abgewandten Oberseite. Eine Beeinträchtigung der Bedruckung 17 durch äußere Einflüsse ist nicht ausgeschlossen.
  • Gemäß 3B ist die Bedruckung 17 dem Basismaterial 15 zugewandt und somit geschützt. Beim Hinterspritzen der Folie 16 durch Basismaterial 15 kann es allerdings zu Beeinträchtigungen der Bedruckung kommen. Bei Verwendung einer Heißprägefolie ist die Bedruckung 17 entsprechend angeordnet. Falls die Folie 16 keine Heißprägefolie ist und am Basismaterial 15 verbleibt, ist die Folie 16 transparent, damit die Bedruckung 17 von außen betrachtet werden kann.
  • Gemäß 3C ist die Bedruckung 17 zwischen den Folien 16' und 16'' eines Laminats angeordnet. Zumindest die Folie 16' ist transparent.
  • Gemäß 4 hat eine für die Herstellung der Mikrotiterplatte von 1 bis 3 geeignete Folie 16 einen etwa rechteckigen Deckwandabschnitt 18, der an vier Längsseiten Seitenwandabschnitte 19 angelenkt hat. In dem Deckwandabschnitt 18 sind kreisrunde Aussparungen 20 vorhanden, unter denen die Öffnungen 6 der Vertiefungen 5 frei bleiben. Damit erstreckt sich die Folie 16 auch in den Zwischenräumen zwischen den Vertiefungen 5, so daß auch dort Kennzeichnungen angeordnet werden können. Die Bereiche des Deckwandabschnittes 18 außerhalb der Aussparungen 20 sind für die Kennzeichnung der Vertiefungen nutzbar. Die Seitenwandabschnitte 19 werden bei der Herstellung der Mikrotiterplatte in deren Seitenwände 4 geklappt, um dort grafische Kennzeichnungen anzubringen.
  • Gemäß 5 hat eine Folie 16 einen rahmenartigen Deckwandabschnitt 18' der lediglich grafische Kennzeichnungen außerhalb der Vertiefungen 5 ermöglicht. Der rahmenartige Deckwandabschnitt 18' ist an seinen vier Längsseiten mit Seitenwandabschnitten 19 für die Kennzeichnung der Seitenwände verbunden.
  • Gemäß 6 hat eine Folie 16 Seitenwandabschnitte 19, die an Stirnseiten miteinander verbunden sind. Die bandartig miteinander verbundenen Seitenwandabschnitte 19 haben an ihrer oberen Längsseite jeweils einen kurzen Deckwandabschnitt 18'' angelenkt. An benachbarten Seiten haben die Deckwandabschnitte 18'' jeweils einen um etwa 45° zum Seitenwandabschnitt 19 geneigten Anschnitt 21, so daß in den Ecken keine Überlappungen der Deckwandabschnitte 18'' eintreten.
  • Folien 16 gemäß 4 und 6 sind für die Herstellung einer Mikrotiterplatte gemäß 1 bis 3 verwendbar. Hierzu wird eine der Folien 16 in eine Spritzgießform eingelegt und mit dem Basismaterial 15 hinterspritzt. Die Anordnung der Folie kann auf der Oberseite des Basismaterials (wie in 2 gezeigt) erfolgen oder in Abweichung von 2 an der Unterseite, wenn transparentes Basismaterial 15 verwendet wird.

Claims (32)

  1. Mikrotiterplatte mit – einem Rahmen (2), – einer Vielzahl im Rahmen (2) angeordneter Vertiefungen (5) zur Aufnahme von Probenflüssigkeit und – mindestens einer mit einem Basismaterial (15) des Rahmens (2) hinterspritzten Folie (16) umfassend ein Farbmittel zum Erzeugen mindestens einer grafischen Kennzeichnung (8 bis 14) durch Anwenden einer bestimmten, einen Farbumschlag des Farbmittels hervorrufenden Strahlung.
  2. Mikrotiterplatte nach Anspruch 1, bei der die Folie (16) einen an einer zu den Öffnungen (6) der Vertiefungen (5) parallelen Deckwand (3) des Rahmens (2) angeordneten Deckwandabschnitt (18) aufweist.
  3. Mikrotiterplatte nach Anspruch 2, bei der sich der Deckwandabschnitt (18) zwischen den Öffnungen (6) der Vertiefungen (5) erstreckt und Aussparungen (20) an den Öffnungen der Vertiefungen aufweist.
  4. Mikrotiterplatte nach Anspruch 2, bei der der Deckwandabschnitt (18) die Öffnungen (6) der Vertiefungen (5) rahmenartig umgibt.
  5. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die Folie (16) mindestens einen in mindestens einer quer zur Deckwand (3) gerichteten Seitenwand (4) des Rahmens (2) angeordneten Seitenwandabschnitt (19) aufweist.
  6. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 2 bis 5 bei der die Folie 16 an mindestens einer Längsseite des Deckwandabschnittes (18) mit einem Seitenwandabschnitt (19) verbunden ist.
  7. Mikrotiterplatte nach Anspruch 6, bei der die Folie (16) an vier Längsseiten des Deckwandabschnittes (18) mit einem Seitenwandabschnitt (19) verbunden ist.
  8. Mikrotiterplatte nach Anspruch 5, bei der die Folie (16) mehrere an Stirnseiten miteinander verbundene Seitenwandabschnitte (19) aufweist.
  9. Mikrotiterplatte nach Anspruch 8, bei der mindestens einer der an Querseiten verbundenen Seitenwandabschnitte (19) an einer Längsseite mit einem Deckwandabschnitt (18'') verbunden ist.
  10. Mikrotiterplatte nach Anspruch 9, bei der mindestens zwei aneinandergrenzende Seitenwandabschnitte (19) Deckwandabschnitte (18'') aufweisen, die an einander benachbarten Seiten einen schräg gerichteten Anschnitt (21) aufweisen.
  11. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei der die Folie (16) an der Oberseite des Rahmens (2) angeordnet ist.
  12. Mikrotiterplatte nach Anspruch 11, bei der das Basismaterial (15) undurchsichtig ist.
  13. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei der die Folie (16) an der Unterseite des Rahmens (2) angeordnet und das Basismaterial (15) transparent ist.
  14. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei der die grafische Kennzeichnung (8 bis 14) auf der vom Basismaterial (15) abgewandten Seite der Folie (16) angeordnet ist.
  15. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei der die Folie (16) ein Laminat ist, das die grafische Kennzeichnung (8 bis 14) zwischen zwei Schichten der Folie (16', 16'') aufweist.
  16. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei der die grafische Kennzeichnung (8 bis 14) auf der dem Basismaterial (15) zugewandten Seite der Folie (16) angeordnet ist.
  17. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 16, bei der ein Deckwandabschnitt (18) der Folie (16) neben den Reihen und Spalten der Vertiefungen (5) eine alphanumerische Kennzeichnung (8, 9) umfaßt.
  18. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 17, bei der die Folie (16) an mindestens einem Seitenwandabschnitt (19) eine Kennzeichnung umfaßt.
  19. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 18, bei der die Folie (16) an einer Ecke ihres Deckwandabschnittes (18) mindestens eine Eckmarkierung (10) umfaßt.
  20. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 19 mit einer im Offsetdruck auf die Folie (16) aufgebrachten, zusätzlichen grafischen Kennzeichnung (8 bis 14).
  21. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 20, bei der die Folie (16) elektrisch leitfähig ist.
  22. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 21, bei der die Folie (16) einen Transponder oder ein anderes Element zum Speichern und berührungslosen Einlesen oder Auslesen von Daten umfaßt.
  23. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 22, bei der das Material der Folie (16) und das Basismaterial (15) so gewählt sind, daß das Material der Folie (16) durch die beim Hinterspritzen mit dem Basismaterial (15) auftretenden Temperaturen an der Oberfläche mit dem Basismaterial (15) verschmolzen ist.
  24. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 23, bei der das Material der Folie (16) und/oder das Basismaterial (15) Polypropylen und/oder Polystyrol ist.
  25. Mikrotiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 24 mit mindestens einer durch Strahlung erzeugten grafischen Kennzeichnung (8 bis 14) an mindestens einer Folie (16).
  26. Verfahren zum Herstellen einer Mikrotiterplatte mit – einem Rahmen (2), – einer Vielzahl im Rahmen (2) angeordneter Vertiefungen (5) zur Aufnahme von Probenflüssigkeit, – mindestens einer mit einem Basismaterial (15) des Rahmens (2) verbundenen Folie (16) umfassend ein Farbmittel zum Erzeugen mindestens einer grafischen Kennzeichnung (8 bis 14) durch Anwenden einer bestimmten, einen Farbumschlag des Farbmittels hervorrufenden Strahlung, insbesondere gemäß einem der Ansprüche 1 bis 25, – bei dem die Heißprägefolie oder Folie (16) in eine Spritzgußform für die Mikrotiterplatte eingelegt und mit einem Basismaterial hinterspritzt wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, bei dem die Folie in geschnittenen Bögen der Spritzgußform zugeführt wird.
  28. Verfahren nach Anspruch 26, bei dem die Folie von einer Rolle abgeteilt und der Spritzgußform zugeführt wird.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 28, bei dem die Folie vor dem Einlegen in die Spritzgußform bedruckt wird.
  30. Verfahren nach Anspruch 29, bei dem die Folie im Offsetdruckverfahren bedruckt wird.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 30, bei dem die Folie nach dem Spritzgießen mittels der Strahlung mit mindestens einer grafischen Kennzeichnung versehen wird.
  32. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 30, bei dem die Folie bei dem Hinterspritzen mit dem Basismaterial an der Oberfläche mit dem Basismaterial verschmolzen wird.
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