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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Diese
Anmeldung beansprucht die Priorität der koreanische Patentanmeldung
Nr. 2003-33844, angemeldet am 27. Mai 2003, deren Inhalt hiermit vollumfänglich durch
Bezugnahme mit eingefügt wird.
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Ein
Wafer-Randätzen
wird zum Entfernen von dünnen
Schichten auf einem Peripheriebereich eines Wafers durchgeführt. Der
Peripheriebereich des Wafers wird oft als Randleiste bezeichnet.
Die Randleiste eines Wafers wird geätzt, da die dünnen Schichten
auf dem Rand Defekte auf den Chips während des Herstellungsverfahrens
verursachen können
und die Ausbeute verringern können.
Dünne Schichten
können
von dem Rand entweder durch Naß-
oder Trockenätzverfahren
entfernt werden. Aufgrund der Verringerung des Chipgröße, ist
die Notwendigkeit zum Ätzen
des Randes beträchtlich
gestiegen.
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Es
bestehen herkömmliche
Vorrichtungen zum Ätzen
der dünnen
Schichten an der Randleiste. Jedoch ist das bei den herkömmlichen
Vorrichtungen erzeugte Plasma zu schwach, um die dünnen Schichten
an der Randleiste zu ätzen.
Eine Lösung für dieses
Problem ist die Erhöhung
der Leistung. Eine erhöhte
Leistung kann jedoch den Wafer verformen.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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In
beispielhaften Ausführungsformen
ist die vorliegende Erfindung auf eine Vorrichtung zum Ätzen eines
Randes eines Halbleiterwafers gerichtet, welche eine Bo denelektrode
enthält,
die unterhalb des Halbleiterwafers angeordnet ist und als eine Plattform
zum Halten des Halbleiterwafers dient.
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In
beispielhaften Ausführungsformen
ist die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zum Ätzen eines
Halbleiterwafers gerichtet, welches ein Einfügen eines Halbleiterwafers
in eine Kammer, ein Erhöhen
eines Drucks in der Kammer, eines Zuführens von zumindest einem Ätzgas in
die Kammer während des
Erhöhens
des Drucks, eines Zuführens
von Leistung zu der Kammer und einem Ätzen des Halbleiterwafers an
der Randleiste oder der Rückseite
des Halbleiterwafers, ein Unterbrechen der Zufuhr von Leistung und Ätzgas, ein
Entlüftung
der Kammer mit einem Entlüftungsgas
und ein Reinigen des Entlüftungsgas
aus der Kammer enthält.
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In
beispielhaften Ausführungsformen
ist die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zum Ätzen eines
Halbleiterwafers gerichtet, welches ein Anordnen einer Bodenelektrode
unterhalb des Halbleiterwafers, die als eine Plattform zum Halten
des Halbleiterwafers dient, ein Ätzen
des Halbleiterwafers an der Randleiste oder der Rückseite
des Halbleiterwafers und ein Aufrechterhalten eines Spalts zwischen
dem Halbleiterwafer und einer Isolationsplatte von 0,2 bis ungefähr 1,0 mm
enthält.
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In
beispielhaften Ausführungsformen
ist die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zum Ätzen eines
Halbleiterwafers gerichtet, welches ein Anordnen einer Isolationsplatte
mit einem Vorsprung über dem
Halbleiterwafer, ein Ätzen
des Halbleiterwafers an der Randleiste oder der Rückseite
des Halbleiterwafers und ein Aufrechterhalten eines Spalts zwischen
dem Halbleiterwafer und der Isolationsplatte von 0,2 bis ungefähr 1,0 mm
enthält.
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In
beispielhaften Ausführungsformen
ist die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zum Ätzen eines
Halbleiterwafers gerichtet, welches ein Anordnen der Bodenelektrode
unterhalb des Halbleiterwafers enthält, wobei die Bodenelektrode
eine Vielzahl von geöffneten
Nuten enthält,
sowie ein Ätzen
des Halbleiterwafers an der Randleiste oder der Rückseite
des Halbleiterwafers enthält.
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In
beispielhaften Ausführungsformen
ist die vorliegende Erfindung auf eine Isolationsplatte gerichtet,
welche einen Körper
enthält,
der aus einem Isolationsmaterial ausgebildet ist, sowie einen Vorsprung,
der eine geneigte Oberfläche
und eine Klippenoberfläche
enthält.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNG
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1 stellt eine Vorrichtung 100 in Übereinstimmung
mit einer beispielhaften Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung dar.
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2 stellt einen exemplarischen
Abschnitt der Vorrichtung der 1 detaillierter
dar.
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3 stellt einen beispielhaften
Vorsprung der 2 detaillierter
dar.
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4A stellt die plattformartige
Bodenelektrode der 1 in
einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar.
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4B stellt eine schematische
Ansicht einer oberen Elektrode und einer Isolationsplatte in einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar.
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4C stellt eine Draufsicht
einer plattformartigen Bodenelektrode sowie einer Randelektrode bei
einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar.
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5 stellt eine beispielhafte
Beziehung zwischen einer plattformartigen Bodenelektrode, einem
Isolator und/oder Isolator, einem Wafer und einer Randelektrode
bei einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar.
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6 stellt eine Vorrichtung
in Übereinstimmung
mit einer anderen beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung dar.
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7 stellt eine Vorrichtung
in Übereinstimmung
mit einer anderen beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung dar.
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8 stellt ein Verfahren in Übereinstimmung
mit einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar.
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9 stellt einen vergrößerten beispielhaften
Wafer nach einem Ätzverfahren,
wie dem beispielhaften Verfahren der 8,
dar.
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10A und 10B stellen einen Zellbereich bzw. Randbereich
eines resultierenden Wafers in Übereinstimmung
mit einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar.
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11 stellt beispielhafte
Verfahrensbedingungen dar, welche zum Ätzen des Wafers 1 in Übereinstimmung
mit beispielhaften Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung verwendet werden können.
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12A bis 12C stellen experimentelle Ergebnisse
dar, die die Beziehung zwischen Ätzraten von
verschiedenen Oxiden auf dem Wafer in Übereinstimmung mit beispielhaften
Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung darstellen.
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13 stellt einen Graphen
dar, bei dem die Länge
von dem Endpunkt eines Wafers gegenüber dem Spalt zwischen der
Isolationsplatte und der oberen Elektrode bei beispielhaften Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung gezeigt ist.
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14 stellt variierende Spalte
in Übereinstimmung
mit beispielhaften Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung dar.
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15 stellt eine Querschnittsansicht
einer Plasmaverarbeitungsvorrichtung zum Verarbeiten des Wafer-Randes
in Übereinstimmung
mit einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEISPIELHAFTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die
vorliegende Erfindung wird aus der folgenden detaillierten Beschreibung
und der begleitenden Zeichnung, welche lediglich zu Zwecken der
Anschaulichkeit und nicht der Beschränkung der Erfindung vorgesehen
sind, vollständig
ersichtlich.
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1 stellt eine Vorrichtung 100 in Übereinstimmung
mit einer beispielhaften Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung dar. Die Vorrichtung 100 enthält eine
obere Elektrode 10, eine plattformartige Bodenelektrode 20,
eine Randelektrode 30, eine Isolationsplatte 40,
eine HF-Leistungsversorgung 50, einen Isolator und/oder
eine Isolation 60, eine Mitteldüse 70 und eine Prozeßdüse 80.
Bei der Vorrichtung 100, wie sie in 1 gezeigt ist, sind die obere Elektrode 10 und
die Randelektrode 30 Anoden und die Bodenelektrode 20 ist
eine Kathode. Jedoch kann dies bei anderen beispielhaften Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung umgekehrt sein. Wie in 1 gezeigt, trägt die Bodenelektrode 20 den
Wafer 1 während
die obere Elektrode 10 und die Randelektrode 30 wechselseitige
bzw. abwechselnd Plasma an dem Rand und/oder der Rückseite
des Wafers 1 erzeugen. Ein Ätzabschnitt A an dem Rand des Wafers 1 bezeichnet
die Stelle, an der die beabsichtigte Ätzung stattfinden soll. Da
HF-Leistung von der HF-Leistungsleitung 50 über den
Wafer 1 zugeführt wird,
erzeugt eine geringere Leistung ein ausreichend gutes Plasma, um
die dünnen
Schichten auf dem Wafer 1 zu ätzen. Ein Beispiel für eine niedrige Leistung
ist 500 Watt. Falls die HF-Leistung hoch ist, so wie sie im allgemeinen
bei einer herkömmlichen Halbleiterätzvorrichtung
verwendet wird, können
an der Randleiste Lichtbögen
entstehen.
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2 stellt einen beispielhaften
Abschnitt der Vorrichtung 100 der 1 detaillierter dar. Insbesondere stellt 2 die obere Elektrode 10,
die Bodenelektrode 20, die Randelektrode 30, die
Isolationsplatte 40 und den Wafer 1 detaillierter
dar. Wie in 2 dargestellt,
sind die Isolationsplatte 40 und der Wafer 1 durch
einen variablen Abstand H getrennt. Wie in 2 dargestellt, kann die Isolationsplatte 40 einen
Vorsprung 41 enthalten. Bei einer beispielhaften Ausführungsform
weist der Vorsprung 41 eine Neigung oder eine andere Kontur
auf, welche das Prozeßgas
führt,
wodurch verhindert wird im wesentlichen verhindert wird, daß das Prozeßgas in
den Mittelbereich des Wafers während
des Ätzverfahrens strömt. Obwohl
der Vorsprung 41 der 2 eine
bestimmte Form aufweist, wird darauf hingewiesen, daß diese
Form exemplarisch ist und ebenso andere Formen, welche das Prozeßgas in
geeigneter Weise an dem Mittelbereich des Wafers 1 währen des Ätzverfahrens
wegführen,
verwendet werden können.
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3 stellt einen beispielhaften
Vorsprung 41 der 2 detaillierter
dar. Wie gezeigt, enthält
der Vorsprung 41 einen geneigten Abschnitt 43 und
eine Klippe 45. Die Klippe 45 bildet einen Spalt 44 mit
der oberen Elektrode 10 aus. Der Spalt 44 zwischen
dem Vorsprung 41 und der oberen Elektrode 10 kann
gesteuert werden, um den Ätzbereich
des Wafers 1 zu steuern. Bei einer beispielhaften Ausführungsform
ist der Spalt 44 gleichmäßig oder im wesentlichen gleichmäßig, obwohl
dies nicht der Fall sein muß.
Bei anderen beispielhaften Ausführungsformen
kann die Form der Klippe 45 so entwor fen sein, daß die Lebensdauer
der Klippe 45 und/oder der Isolationsplatte 40 verbessert
ist.
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4A stellt die plattformartige
Bodenelektrode 20 der 1 in
einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar. Wie in 4A gezeigt, enthält die Bodenelektrode 20 eine oder
mehrere Nuten 31. Die eine oder mehrere Nuten 31 verringern
die Wahrscheinlichkeit bzw. verhindern, daß der Wafer 1 von
der plattformartigen Bodenelektrode 20 abrutscht. Wie in 4A gezeigt, sind die eine
oder mehreren Nuten 31 als gerade Linien dargestellt, die
sich von der Mitte der Bodenelektrode 20 aus radial erstrecken.
Bei anderen beispielhaften Ausführungsformen
können
die Nuten 31 auch gekrümmte
Linien sein. Bei anderen beispielhaften Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung können
sie sich auch von einer anderen Stelle als der Mitte der Bodenelektrode 20 aus
erstrecken. Bei beispielhaften Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung sind eine oder mehrere Bolzenöffnungen 33 und/oder
eine oder mehrere Hebestiftöffnungen 35 enthalten.
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4B stellt eine schematische
Ansicht der oberen Elektrode 10 und der Isolationsplatte 40 bei einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar und 4C stellt
eine Draufsicht der plattformartigen Bodenelektrode 20 und
der Randelektrode 30 in einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar.
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4B stellt einen oberen Abschnitt
dar, bei dem Prozeßgas(e)
und/oder Inertgas(e) verteilt werden. Wie in 4B gezeigt, kann die obere Elektrode 10 eine
oder mehrere Prozeßgasquellen 75 und
eine oder mehrere Inertgasquellen 76 enthalten und von einer
oberen Elektrodenhalterung 74a begleitet sein. Wie ebenso
in 4B gezeigt, kann
die Isolationsplatte 40 eine oder mehrere Zusatzisolationsplatten 79d enthalten.
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Bei
beispielhaften Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung enthält
die obere Elektrode 10 eine oder mehrere Bolzenöffnungen 74c, 79b,
um die Isolationsplatte 40 mit der oberen Elektrode 10 zu verbinden.
Bei anderen beispielhaften Ausfüh rungsformen
der vorliegenden Erfindung enthält
die Isolationsplatte 40 eine oder mehrere Bolzenöffnungen 79a,
um die Isolationsplatte 40 mit der einen oder den mehreren
Zusatzisolationsplatten 79d zu verbinden.
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4C stellt einen unteren
Abschnitt dar, auf den der Wafer 1 geladen wird. Wie in 4C gezeigt, kann der erste
Isolator 84 (welcher in Form eines Rings ausgebildet sein
kann) und ein zweiter Isolator 85 (welcher in Form einer
zylindrischen Platte ausgebildet sein kann) zwischen der Bodenelektrode 20 und
der Randelektrode 30 verwendet werden.
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5 stellt die Beziehung zwischen
der plattformartigen Bodenelektrode 20, dem Isolator und/oder
der Isolation 60, dem Wafer 1 und der Randelektrode 30 bei
einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar.
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6 stellt eine Vorrichtung 200 in Übereinstimmung
mit einer anderen beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung dar. Wie in 6 dargestellt,
enthält
die Vorrichtung 200 eine obere Elektrode 110 und
eine plattformartige Bodenelektrode 120, sowie eine erste
Randelektrode 130, eine zweite Randelektrode 140,
einen Isolator 150, eine HF-Leistungsversorgung 160 und
einen Masseanschluß 170.
Wie in 6 gezeigt, hält die platformartige
Bodenelektrode 120 den Wafer 1 während die
obere Elektrode 110, die erste Randelektrode 130 und
die zweite Randelektrode 140 wechselseitig Plasma an der
Randleiste und/oder der Rückseite des
Wafers 1 erzeugen. Wie vorhergehend im Zusammenhang mit
der Ausführungsform,
die in 1 dargestellt
ist, beschrieben, können
die obere Elektrode 110, die plattformartige Bodenelektrode 120, die
erste Elektrode 130 und die zweite Elektrode 140 entweder
Anode oder Kathode sein.
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Bei
beispielhaften Ausführungsformen
weisen die erste Randelektrode 130 und/oder die zweite Randelektrode 140 eine
Ringform (Doughnut-Form) auf, welche das Plasma an der Randleiste
und/oder der Rückseite
des Wafers 1 fokussiert.
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Bei
der in 6 dargestellten
beispielhaften Ausführungsform
kann eine niedrige Leistung zum Erzeugen eines Plasmas, das ausreicht,
dünne Schichten
auf dem Wafer 1 zu ätzen,
erzeugt werden, da die HF-Leistung durch bzw. über den Wafer 1 zugeführt wird.
Ein Beispiel für
eine niedrige Leistung sind 500 Watt. Wie vorangehend beschrieben,
kann eine herkömmliche
HF-Leistung von 2000 Watt Lichtbögen
an der Randleiste erzeugen.
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Es
ist festzuhalten, daß verschiedene
beispielhafte Ausführungsformen
der Isolationsplatte, die in 2 und 4 gezeigt sind, und/oder
die verschiedenen beispielhaften Ausführungsformen der Bodenelektrode 20,
die in den 4 und 5 dargestellt sind, ebenso
bei der beispielhaften Ausführungsform
benutzt werden können,
die in 6 dargestellt
ist.
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7 stellt eine Vorrichtung 300 in Übereinstimmung
mit einer anderen beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung dar. Die dargestellte Vorrichtung 300 enthält eine
plattformartige Bodenelektrode 220, eine Randelektrode 240,
einen Isolator 250 und eine HF-Leistungsversorgung 280. Wie
in 7 dargestellt, hält die plattformartige
Bodenelektrode 220 den Wafer 1. Wie ebenso in 7 dargestellt, ist die Randelektrode 240 eine
ringförmige
Randelektrode, welche abwechselnd Plasma an der Randleiste und/oder
der Rückseite
des Wafers 1 erzeugt.
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Es
ist festzuhalten, daß verschiedene
beispielhafte Ausführungsformen
der Isolationsplatte, die in den 2 und 3 dargestellt sind, und die
verschiedenen beispielhaften Ausführungsformen der Bodenelektrode 20,
die in den 4 und 5 dargestellt sind, ebenso
in Zusammenhang mit der beispielhaften Ausführungsform verwendet werden
können,
die in 7 dargestellt
ist.
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8 stellt ein beispielhaftes
Verfahren in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung dar. Im Schritt S10 wird der Wafer 1 in
eine Kammer geladen. Im Schritt S20 wird der Druck in der Kammer
verringert. Beim Schritt S30 wird zumindest ein Ätzgas in die Kammer eingeführt, während der
Druck erhöht
wird. Bei Schritt S30 wird ebenso die Leistung in die Kammer zugeführt, um
den Halbleiterwafer an der Randleiste oder der Rückseite des Halbleiterwafers
zu ätzen.
Nach Schritt S30 wird die Zufuhr von dem zumindest einem Ätzgas und
der Endleistung abgebrochen und beim Schritt S40 ein Abgas der Kammer
zugeführt.
Bei Schritt S50 wird das Abgas aus der Kammer gereinigt und bei
Schritt S60 wird der Wafer aus der Kammer entnommen.
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9 stellt ein vergrößertes Beispiel
für einen
Wafer 1 nach einem Ätzverfahren
dar, wie etwa dem beispielhaften Verfahren der 8. 10A und 10B stellen den Zellbereich
bzw. Randbereich des resultierenden Wafers in Übereinstimmung mit einer beispielhaften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar. Wie in 10A dargestellt, enthält der Wafer 1 ein
Siliciumsubstrat 310, eine Shallow-Trench-Isolationsschicht
(STI-Schicht) 320, eine Isolationsschicht 330,
eine Wolframschicht (W-Schicht) 340, eine erste/zweite
Nitridschicht 350 und eine Oxidschicht 360. Wie
gezeigt, stellt 10A den
Zellbereich eines Wafers 1 einschließlich des Siliciumsubstrats 310 mit
aktiven Bereichen 311 und passiven Bereichen 312 dar.
Der Zellbereich enthält ebenso
Gräben,
die durch die Shallow-Trench-Isolation (STI) 320 ausgebildet
sind. Der Zellbereich enthält
ferner eine Polysiliciumschicht 325.
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Die
Isolationsschicht 330 kann bordotiertes Phosphorsilikatglas
(BTSG) oder Tetraethylorthosilikat (TEOS) mit einer Dicke von 3000
bis 8000 Å sein. Die
Wolframschicht 340 kann unter Verwendung von WF6-Gas ausgebildet sein und kann eine Dicke
von 300 bis 1000 Å aufweisen.
Die ersten und zweiten Nitridschichten 330, 350 können eine
Dicke von 1500 bis 3500 Å bzw.
150 bis 750 Å aufweisen
und unter Verwendung von SiH4 + NH3-Gas ausgebildet werden. Die Oxidschicht 360 kann
unter Verwendung von SiH4 + O2-Gas
ausgebildet werden und zwar bis zu einer Dicke von 1000 bis 5000 Å.
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Es
ist festzuhalten, daß die
voranstehenden Dicken und Materialien beispielhaft sind und daß ebenso
andere Dicken und Materialien, wie sie einem Durchschnittsfachmann
bekannt sind, verwendet werden können.
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11 stellt beispielhafte
Prozeßbedingungen
dar, welche zum Ätzen
eines Wafers in Übereinstimmung
mit beispielhaften Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung verwendet werden können. Wie in 11 dargestellt, kann das Vorbereiten
einer Kammer zum Ätzen
in einem zweistufigen Verfahren erzielt werden. Bei der ersten Stufe
wird der Druck erhöht,
wobei bei der zweiten Vorbereitungsstufe der Druck weiter erhöht wird
und eines oder mehrere Ätzgase
zugeführt
werden. Während
des Ätzschritts wird
der Druck und die Zufuhr von dem Ätzgas bzw. den Ätzgasen
aufrechterhalten und die HF-Leistung zugeführt. Bei der ersten Vorbereitungsstufe
kann der Druck auf 1 Torr erhöht
werden. Bei der zweiten Vorbereitungsstufe kann der Druck auf 1,5
Torr erhöht
werden und die Ätzgase
können
Argongas und/oder CF4-Gas enthalten, das
in einem Bereich von beispielsweise 20 bis 200 sccm für Argongas
und 100 bis 250 sccm für
CF4-Gas zugeführt wird. Bei einer beispielhaften
Ausführungsform
wird während des Ätzschrittes
die HF-Leistung auf 500 Watt angehoben, der Druck auf 1,5 Torr aufrechterhalten
und die Ströme
des Ätzgases
bzw. der Ätzgase
werden zu der der zweiten Vorbereitungsstufe konstant aufrechterhalten.
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Sobald
der Wafer 1 geätzt
ist, kann die Kammer entlüftet
werden, was ebenso in einem zweistufigen Verfahren geschehen kann.
Bei der ersten Stufe wird die Leistungszufuhr unterbrochen, der
Druck kehrt zu dem Normalzustand zurück, und ein Entlüftungsgas,
wie etwa N2-Gas, wird zugeführt. Bei
einer beispielhaften Ausführungsform
kann der Strom des Reinigungsgases 10 bis 200 sccm betragen.
Bei dem zweiten Entlüftungsschritt,
wird weiterhin Entlüftungsgas
zugeführt
und ebenso ein Reinigungsgas zugeführt. Bei einer beispielhaften
Ausführungsform ist
das Reinigungsgas ein Inertgas und wird beispielsweise mit einer
Rate von 1200 sccm zugeführt. Bei
einer beispielhaften Ausführungsform
ist festzuhalten, daß das
Gas, wie etwa das Inertgas, nicht durch die Mitteldüse 70,
die in 1 gezeigt ist,
während
des Randätzverfahrens
strömt,
da ein solches Gas einen Lichtbogen in den Mittelabschnitt des Wafers 1 verursachen
würde.
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Es
ist festzuhalten, daß die
vorangehenden Leistungen, Gase, Drücke und Strömungsraten beispielhaft sind
und das ebenso andere, dem Fachmann bekannte, verwen det werden können. Ebenso ist
festzuhalten, daß die
vorangehenden Vorbereitungs-, Ätzungs-
und Entlüftungsschritte
beispielhaft sind und mit mehr oder weniger, dem Fachmann bekannten
Schritten, ausgebildet sein können.
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Ebenso
ist festzuhalten, daß bei
beispielhaften Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung Gase, wie das Inertgas, nicht durch die
Mitteldüse 70 während des
Randätzverfahrens
strömen,
da die Gase ansonsten einen Lichtbogen in den Mittelabschnitt des
Substrats verursachen würden.
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12A bis C stellen experimentelle
Ergebnisse dar, die die Beziehung zwischen den Ätzraten von verschiedenen Oxiden
auf einem Wafer zeigen, welche zeigen, daß lediglich ein Randabschnitt
des Wafers geätzt
worden ist und ein Mittelabschnitt des Wafers nicht geätzt worden
ist. Die Bedingungen, unter welchen die Ergebnisse der 12A bis C erzielt worden
sind, enthalten eine HF-Leistung von 500 Watt, einen Druck von 1,5
Torr, ein Prozeßgas
aus Argongas und CF4-Gas, wobei das Argongas
mit 70 sccm zugeführt
worden ist, und das CF4-Gas mit 150 sccm
zugeführt
worden ist, sowie einen Spalt von 1,5 mm. 12A bis C stellen dar, daß verschiedene Materialschichten
bei gleichen oder ähnlichen
Prozeßbedingungen
gleiche oder ähnliche Ätzraten
aufweisen. Folglich können
unterschiedliche Materialschichten in einem Verarbeitungsschritt
ohne einem Verändern
oder im Wesentlichen Verändern
der Prozeßbedingungen
entfernt werden. Dies ist ein Vorteil gegenüber dem herkömmlichen
Naßätzverfahren, die
Chemikalien verwenden, wobei zum Entfernen von unterschiedlichen
Materialschichten unterschiedliche Chemikalien verwendet werden.
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13 stellt einen Graph eines
Spalts 44 zwischen der Isolierplatte und der oberen Elektrode (der
X-Achse) gegenüber
der Länge
von einer Mitte eines Wafers zu einem Endpunkt des Wafers (der Y-Achse)
bei beispielhaften Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung dar. Wie in 13 gezeigt, ergibt L + A den Radius des
Wafers 1. Beispielsweise zeigt der erste Punkt in 13, daß ein Ätzabschnitt A von 2,4 mm unter
Verwendung eines 200 mm-Durchmesser-Wafers (100 mm Waferradius) und einem
Spalt 44 von 1,0 mm erzeugt worden ist. Wie aus 13 ersichtlich, verringert
sich L mit zunehmendem Spalt 44 (und entsprechend erhöht sich A).
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14 ist ein Plot, bei dem
die Länge
des Halbleitersubstrats (die X-Achse) gegenüber der Ätzrate (die Y-Achse) für eine Reihe
von unterschiedlichen Werten von H dargestellt ist (wie gezeigt
zwischen 0,3 und 10,0). Wie gezeigt, gibt es eine positive Korrelation
zwischen dem Abstand H zwischen der Isolationsplatte 40 und
dem Wafer 1 und dem Spalt 44 zwischen der Klippe 45 der
Isolationsplatte 40 und der oberen Elektrode 10.
Bei dem beispielhaften Graph der 14 ist
ein Spalt von 1,6 mm verwendet worden und die zu ätzende Schicht
war ein Oxid.
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14 stellt die Daten für zahlreiche
unterschiedliche Werte von H dar, von denen einige eine bessere
Performance zeigen (beispielsweise 0,3; 0,4; 0,5; 0,7 und 1,0 mm),
obwohl die Abstände
von H von 0,3 mm bis 10,0 mm ebenso praktikabel in Übereinstimmung
mit anderen beispielhaften Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung sind.
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15 stellt eine Querschnittsansicht
einer Plasmaverarbeitungsvorrichtung zum Verarbeiten des Randes
eines Wafers in Übereinstimmung
mit einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar. Wie gezeigt, kann die Plasmaverarbeitungsvorrichtung
eine Kammer 70, eine Kammerwand 71, ein elastisches
Teil 71a, einen Wafereinlaß/auslaß 72, einen Reinigungsgaseinlaß, eine
obere Elektrode 10, eine Halterung 74a für die obere Elektrode 10,
einen Schaft 74b, eine Prozeßgasquelle 75, eine
Prozeßgasleitung 75a,
eine Inertgasquelle 76, eine Inertgasleitung 76b,
eine Platte 77 für
die obere Elektrode 10, welche sich nach oben und unten
bewegen kann, eine Halterung 77a für die Platte 77 der
oberen Elektrode 10, einen Treiber 78 für die Platte 77 der
oberen Elektrode 10, eine Isolationsplatte 40,
eine Zusatzisolationsplatte 40a, einen Zusatzgasauslaß 79c,
einen Wafer 1, eine plattformartige Bodenelektrode 20,
einen ersten Isolator 84, einen zweiten Isolator 85,
eine Randelektrode 30, einen Hebestift 88 (zum
Aufnehmen und Laden des Wafers 1 auf der plattformartigen
Bodenelektrode 20), eine Prallplatte 90 (um das
Prozeßgas
oder Inertgas gleichförmig
abzuführen), einen
Sensor 91, eine Kühlmittelleitung 92,
eine Kühlmittelquelle 94, eine
HF-Leistungsquelle 96, eine Hebestiftplatte 97, einen
Treiber 98 für
die Hebestiftplatte 97 und eine Abgaspumpe 99 enthalten.
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Bei
einer beispielhaften Ausführungsform kann
die Verarbeitungseinrichtung eine oder mehrere Kammern enthalten.
Bei einer beispielhaften Ausführungsform
kann die Vorrichtung eine oder mehrere Vorbereitungsstationen, eine
oder mehrere Prozeßkammern
und eine oder mehrere Reinigungskammern und zumindest eine Transferkammer
enthalten. Auf diese Weise kann ein Wafer geladen werden, während ein
anderer Wafer transferiert wird und ein wiederum anderer Wafer verarbeitet
wird.
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Wie
vorangehend dargestellt, wird bei beispielhaften Ausführungsformen
Leistung, wie etwa eine HF-Leistung, durch bzw. über den Wafer zugeführt und
erzeugt eine ausreichende Leistung, um das Plasma zum Ätzen der
dünnen
Schichten herzustellen. Es ist festzuhalten, daß die Leistung durch eine andere
Schicht anstelle oder zusätzlich
zu dem Wafer zugeführt
werden kann, wie dem Fachmann bekannt ist. Es ist ferner festzuhalten,
daß die
Leistung geringer sein kann als die herkömmliche Leistung von 2000 Watt,
beispielsweise 500 Watt, wie im Zusammenhang mit einer oder mehreren
beispielhaften Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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Bei
einer beispielhaften Ausführungsform kann
die obere Elektrode 10 eine Massivplattenelektrode (solid
plate electrode) sein.
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Bei
beispielhaften Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung wird der Spalt zum Steuern der Größe und der
geätzten
Fläche
des Halbleiterwafers verwendet. Bei anderen beispielhaften Ausführungsformen
können
zusätzliche
dazwischen schiebbare bzw. austauschbare Isolationsplatten verwendet werden,
die jeweils benachbart zu der festen bzw. massiven oberen Elektrode
anordenbar sind und die jeweils eine unterschiedliche Spaltgröße dazwischen aufweisen.
Bei beispielhaften Ausführungsformen beträgt der Spalt
zwischen dem Halbleiterwafer und der Isolationsplatte zwischen 0,2
und ungefähr
1,0 mm.
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Bei
einer beispielhaften Ausführungsform werden
O2 und SF6 als Ätzgase verwendet,
entweder allein oder in Kombination mit Argongas und/oder CF4-Gas. Bei einer beispielhaften Ausführungsform ätzt das Ätzgas alle
gewünschten
Schichten auf dem Halbleiterwafer.
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Bei
einer beispielhaften Ausführungsform
ist die Isolationsplatte aus einem isolierenden Material wie etwa
Keramik und/oder Quarz hergestellt.
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Bei
der so beschriebenen Erfindung ist es offensichtlich, daß diese
auf zahlreiche Arten abgewandelt werden kann. Derartige Abwandlungen
weichen dabei aber nicht von dem gedanklichen Grundkonzept und dem
Umfang der Erfindung ab und alle derartigen Modifikationen, die
dem Fachmann offensichtlich sind, sind als innerhalb des Umfangs
der folgenden Ansprüche
liegend aufzufassen.