Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bildspeicherverfahren,
ein Bildspeichermedium und ein Bildverarbeitungssystem mit verbesserten
Charakteristika zu schaffen.
Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 und 15, ein Medium
gemäß Anspruch
19 sowie ein System gemäß Anspruch
25 gelöst.
Die
Erfindung ist bei einem Ausführungsbeispiel
ein Bildspeicherverfahren, das folgende Schritte umfasst: Empfangen
eines ersten Bildes, Ausgeben eines Abbildes des ersten Bildes auf
einem Medium basierend auf dem ersten Bild; und das Platzieren einer
codierten Darstellung des ersten Bildes auf das Medium auf der Basis
des ersten Bildes. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Erfindung
ein Bildspeicherverfahren, das das Empfangen eines ersten Mediums
umfasst, einschließlich
einer codierten Darstellung eines Bildes; und Reproduzieren eines
Abbildes des Bildes auf einem zweiten Medium auf der Basis der codierten
Darstellung des Bildes. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel bezieht sich die
Erfindung auf ein Bildspeichermedium, wobei das Medium eine erste
Oberfläche
umfasst, die zum Anzeigen eines Abbildes eines Bildes angepasst
ist; und eine zweite Oberfläche,
die zum Speichern einer codierten Darstellung des Bildes konfiguriert
ist, wobei die erste und die zweite Oberfläche in Kommunikation miteinander
sind. Bei noch einem weiteren Ausführungsbeispiel bezieht sich
die Erfindung auf ein Bildverarbeitungssystem, das eine Einrichtung zum
Empfangen eines ersten Bildes, eine Einrichtung zum Drucken eines
Abbildes des ersten Bildes auf einem Medium, und eine Einrichtung
zum Speichern einer codierten Darstellung des ersten Bildes auf
dem Medium umfasst.
Die
beiliegenden Zeichnungen, die einen Teil dieser Beschreibung bilden
und in derselben enthalten sind, stellen Ausführungsbeispiele der Erfindung beispielhaft
und nicht beschränkend
dar. Die Zeichnungen, auf die in dieser Beschreibung Bezug genommen
wird, sollten als nicht maßstabsgerecht
gezeichnet angesehen werden, es sei denn dies ist speziell angemerkt.
Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend Bezug nehmend auf
die beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
1 ein Diagramm eines beispielhaften Computersystems,
auf dem Ausführungsbeispiele der
vorliegenden Erfindung implementiert werden können.
2 ein Flussdiagramm eines
Bildspeicherverfahrens gemäß einem
Ausführungsbeispiel der
Erfindung;
3 ein Flussdiagramm eines
alternativen Bildspeicherverfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
4 ein Diagramm eines Bildspeichermediums
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
5 ein Diagramm eines Bildverarbeitungssystems
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung; und
6 eine Darstellung einer
Anwendung der Erfindung bei einem Ausführungsbeispiel, bei dem ein
be schädigtes
Bild verwendbar werden kann, um neue Nachdrucke zu erhalten.
Zusammengefasst
liefern Ausführungsbeispiele
der Erfindung ein Bildspeicherverfahren, ein Bildverarbeitungssystem
und ein Bildspeichermedium. Mit Bezugnahme auf 1–6 liefert die Erfindung bei
einem Ausführungsbeispiel
ein Bildspeicherverfahren 200, das das Empfangen eines
Bildes umfasst (z. B. einer digitalen Darstellung eines Bildes),
das Drucken eines Abbildes des Bildes 403 (z. B. eine weitere
Aufnahme) auf einem Medium 400 (z. B. einem Photopapier)
und das Platzieren einer codierten Darstellung des Bildes 404 (z.
B. eine computerlesbare digitale Darstellung des Bildes) auf das Medium 400.
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
liefert die Erfindung ein Bildspeicherverfahren 300, das das
Empfangen eines ersten Mediums 400 (z. B. eines Photopapiers)
mit einem Abbild eines Bildes 403 (z. B. einer Aufnahme,
die darauf gedruckt ist) und einer codierten Darstellung des Bildes 404 auf
demselben (z. B. eine computerlesbare digitale Darstellung des Bildes)
umfasst. Basierend auf der codierten Darstellung des Bildes 404 auf
dem ersten Medium wird ein Abbild des Bildes (z. B. eine Aufnahme)
auf einem zweiten Medium (z. B. einem Druckpapier) gedruckt.
Bei
noch einem weiteren Ausführungsbeispiel
liefert die Erfindung ein Bildspeichermedium 400 (z. B.
ein Druckpapier). Das Medium umfasst eine erste Oberfläche 401,
die geeignet angepasst ist zum Anzeigen eines Abbildes eines Bildes 403 (z.
B. einer Aufnahme) und einer zweiten Oberfläche 402, die geeignet
konfiguriert ist zum Speichern einer codierten Darstellung des Bildes 404 (z.
B. ein computerlesbares digitales Bild der Aufnahme 403).
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
liefert die Erfindung ein Bildverarbeitungssystem 500, das
folgende Merkmale umfasst: eine Einrichtung 501 zum Empfangen
eines Bildes und/oder einer codierten Darstellung des Bildes (z.
B. Bildaufnahmeausrüstung),
eine Einrichtung 502 zum Drucken eines Abbildes des Bildes
(z. B. Aufnahmendruckausrüstung)
auf einem Medium (z. B. einem Photopapier 400) und eine
Einrichtung 503 zum Speichern einer codierten Darstellung
des Bildes auf dem Medium (z. B. Bildspeicherausrüstung).
Da
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung das Abbild des Bildes (z. B. eine Aufnahme) und eine
codierte Darstellung des ursprünglichen
Bildes (z. B. ein computerlesbares digitales Bild der Aufnahme)
auf dem gleichen Medium (z. B. Photopapier) positioniert sind, speichert
somit das Speichern der Aufnahme automatisch die codierte Darstellung
der Aufnahme mit der Aufnahme. Falls somit gewünscht wird, die Aufnahme nachzudrucken,
kann die codierte Darstellung der Aufnahme auf der Aufnahme verwendet
werden, um den Nachdruck zu erhalten.
Nachfolgend
wird auf Ausführungsbeispiele der
Erfindung näher
Bezug genommen, Beispiele derselben sind in den beiliegenden Figuren
dargestellt. Obwohl die Erfindung in Verbindung mit den Ausführungsbeispielen
beschrieben ist, ist klar, dass die Beschreibung die Erfindung nicht
auf diese Ausführungsbeispiele
beschränken
soll. Im Gegenteil, die Erfindung soll Alternativen, Modifikationen
und Äquivalente
abdecken, die innerhalb des Schutzbereichs der angehängten Ansprüche liegen.
In
der folgenden detaillierten Beschreibung der Erfindung werden spezifische
Einzelheiten aufgeführt,
um die Erfindung zu beschreiben. Es ist jedoch klar, dass die Erfindung
auch ohne alle diese spezifischen Einzelheiten praktiziert werden
kann. In anderen Fällen
wurden allgemein bekannte Verfahren, Prozeduren und Ausrüstungen
nicht näher
beschrieben, um Aspekte der Erfindung nicht unnötig zu behindern.
Einige
Teile der detaillierten Beschreibung die folgt werden bezüglich Prozeduren,
logischen Blöcken,
Verarbeitung und anderen symbolischen Darstellungen von Operationen
an Datenbits in einem Computerspeicher dargestellt. Diese Beschreibungen
und Darstellungen sind die Einrichtungen, die im allgemeinen durch
einen Durchschnittsfachmann auf diesem Gebiet verwendet werden,
das Wesen ihrer Arbeit anderen Durchschnittsfachleuten auf diesem
Gebiet um effektiv zu vermitteln. Eine Prozedur, ein logischer Block,
ein Prozess usw. wird hier im allgemeinen als eine Sequenz von Schritten
oder Befehlen wahrgenommen, die Operationen eines Computersystems
zu einem gewünschten
Ergebnis führen.
Die Schritte umfassen physikalische Manipulationen von physikalischen
Größen. Normalerweise, obwohl
nicht notwendigerweise, haben diese Größen die Form von elektrischen,
magnetischen, optischen, Laser- oder Quantensignalen, die in einem
Computerverarbeitungssystem gespeichert, übertragen, kombiniert, verglichen
und anderweitig manipuliert werden können. Zeitweise ist es praktisch,
hauptsächlich
aus Gründen
der üblichen
Verwendung, diese Signale als Bits, Werte, Elemente, Symbole, Zeichen,
Begriffe, Nummern oder dergleichen zu bezeichnen.
Es
sollte jedoch klar sein, dass alle diese und ähnliche Begriffe den geeigneten
physikalischen Größen zugeordnet
sind und lediglich zweckmäßige Etiketten
sind, die diesen Größen angelegt
werden. Außer
dies ist spezifisch anders angemerkt, als es von der folgenden Beschreibung
offensichtlich ist, ist klar, dass sich in der vorliegenden Beschreibung
Erörterungen,
die Begriffe wie „empfangen", „speichern", „drucken", „nachdrucken", „anzeigen", „platzieren" oder dergleichen
verwenden, auf die Aktion und Prozesse des Computersystems oder
einer ähnlichen
Verarbeitungsvorrichtung (z. B. einer elektrischen, optischen oder
Quantenrechenvorrichtung) beziehen, die Daten manipuliert und transformiert, die
als physikalische (z. B. elektronische) Größen dargestellt sind. Die Begriffe
beziehen sich auf Aktionen und Prozesse der Verarbeitungsvorrichtungen die
physikalische Größen innerhalb
der Komponenten eines Computersystems (z. B. Register, Speicher,
andere solche Informationsspeicherungs-, Übertragungs- oder Anzeigevorrichtungen
usw.) manipulieren oder in andere Daten umwandeln, die gleichermaßen als
physikalische Größen in den
gleichen oder anderen Komponenten dargestellt sind.
Platzieren
einer codierten Darstellung eines Bildes auf ein Medium.
2, 4, 6A und 6B stellen ein Bildspeicherverfahren
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung dar. Mit Bezugnahme auf 2 umfasst Schritt 201 das
Empfangen eines ersten Bildes. Bei einem Ausführungsbeispiel kann das erste
Bild in der Form eines Photonegativs oder -positivs, beispielsweise
eines 35mm-Dias, empfangen werden. Falls es in dieser Form empfangen
wird, wird das Bild in ein computerlesbares digitales Bild umgewandelt. Die
Umwandlung wird durch Verwenden allgemein verfügbarer Photographisch-zu-Digital-Umwandlungsausrüstungen,
z. B. eines Scanners, durchgeführt.
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel kann
das Bild in der Form eines digitalen Bildes empfangen werden, das
beispielsweise von einer Digitalkamera, einer digitalen Videokamera,
einer computererzeugten digitalen Bilddatei, einer computerlesbaren
digitalen Bilddatei, einer digitalen Bildkopie einer Videokassette,
einer digitalen Bildkopie eines Barcodes, einer digitalen Bilddatei,
die von einem Halbleiterspeicher gelesen wird, und dergleichen heruntergeladen
wird. Das computerlesbare Digitalbild kann auf einem computerlesbaren
Medium empfangen werden, z. B. einer lasercodierten CD, einer Magnetspeicherdiskette
oder einem nichtflüchtigen Halbleiterspeicher,
oder die Datei kann in Echtzeit als digitaler Datenstrom von einem
Computernetzwerk empfangen werden, wie z. B. durch eine E-Mail-Datei.
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel kann
das Bild in der Form einer Aufnahme empfangen werden. Bei diesem
Ausführungsbeispiel
wird die Aufnahme in ein computerlesbares digitales Bild umgewandelt.
Die Umwandlung der Aufnahme in ein computerlesbares Bild kann durch
jedes mehrerer bekannter Verfahren erreicht werden, einschließlich Aufnehmen
einer digitalen Photographie der Aufnahme mit einer Digitalkamera
und somit Erzeugen der codierten digitalen Darstellung des Bildes,
oder optisches Abtasten der Aufnahme mit einem optischen Scanner
zum Erhalten einer digitalen codierten Darstellung der Aufnahme.
Der
Schritt 202 umfasst das Drucken eines Abbildes 403, 603 des
empfangenen ersten Bildes. Bei einem Ausführungsbeispiel umfasst das
Drucken des Abbildes 403, 603 des Bildes auf einem
Medium 401, 601 das Drucken einer Aufnahme des
Bildes auf dem Medium und das Drucken einer dreidimensionalen Version
des Bildes auf dem Medium, ist aber nicht darauf beschränkt. Das
Medium 401, 601 umfasst, ist aber nicht beschränkt auf,
Photopapier, computerdruckbares Papier und jedes andere druckbare
Medium, oder jedes Medium, auf dem ein Bild gedruckt werden kann.
Das Drucken kann entweder in Farbe oder in Schwarzweiß durchgeführt werden.
Der
Schritt 203 umfasst das Platzieren einer codierten Darstellung 404, 604 des
ersten Bildes auf dem gleichen Medium 401, 601,
auf dem das Bild 403, 603 gedruckt wird. Bei einem
Ausführungsbeispiel
umfasst die codierte Darstellung 404, 604 des Bildes,
das auf dem Medium 401, 601 platziert ist, das
Platzieren einer computerlesbaren digitalen Darstellung des Bildes
in einem Magnetmedium oder in einem nichtflüchtigen Halbleiterspeicher
oder in einer optisch lesbaren Darstellung des Bildes, z. B. einer Barcodedarstellung
des Bildes oder in einer laserlesbaren Darstellung des Bildes, z.
B. einer CD oder einer DVD, ist aber nicht darauf beschränkt.
Die
codierte Darstellung 404, 604 des Bildes kann
durch Verwenden allgemein verfügbarer
Ausrüstung
auf dem Medium 401, 601 platziert werden. Beispielsweise
kann bei einem Ausführungsbeispiel, bei
dem die codierte Darstellung 404, 604 des Bildes in
einen nichtflüchtigen
Halbleiterspeicher platziert wird, ein Computer gemäß 1, der hierin beschrieben
wird, verwendet werden, um die codierte Darstellung des Bildes in
den nichtflüchtigen
Halbleiterspeicher auf dem Medium zu platzieren. Beispiele eines
Halbleiterspeichers umfassen einen Halbleiterflashspeicher und Halbleiter-ROMs
und programmierbare ROMs.
Bei
einem Ausführungsbeispiel,
bei dem die codierte Darstellung 404, 604 des
Bildes in der Form eines Barcodes auf das Medium platziert wird,
wird der Barcode durch einen Barcodedrucker auf dem Medium platziert.
Zu diesem Zweck kann jede geeignete allgemein verfügbare Barcodeausrüstung verwendet
werden.
Bei
einem Ausführungsbeispiel,
bei dem die codierte Darstellung 404, 604 des
Bildes in einen Magnetspeicher auf dem Medium platziert wird, wird
die codierte Darstellung des Bildes in der Form eines digitalen
Bildes durch magnetische Lese-/Schreibkopfausrüstung auf das Medium platziert,
die eine digitale Kopie des Bildes in einen Magnetspeicher auf dem
Medium schreibt. Zu diesem Zweck kann jede geeignete allgemein verfügbare Magnetlese-/-schreibausrüstung verwendet
werden.
Bei
einem Ausführungsbeispiel,
bei dem die codierte Darstellung 404, 604 des
Bildes in einen laserlesbaren Speicher platziert wird, wird das
Bild in ein laserlesbares Medium platziert, z. B. ein Polykarbonmedium,
wie z. B. Mylar. Die codierte Darstellung 404, 604 des
Bildes kann durch Verwenden eines Laserstrahls zum Codieren einer
digitalen Darstellung des Bildes in eine Mylarschicht auf dem Medium
auf das Medium 401, 601 platziert werden. Jede
geeignete allgemein verfügbare
Ausrüstung,
die zum Codieren von Informationen in einem laserlesbaren Speicher
geeignet ist, kann für
diesen Zweck verwendet werden.
Bei
einem alternativen Ausführungsbeispiel wird
die codierte Darstellung 404, 604 des Bildes durch
Platzieren der codierten Darstellung 404, 604 des
Bildes auf ein haftfähiges
Etikett auf das Medium 401, 601 platziert, das
eines der oben beschriebenen Medien umfasst, z. B. ein Magnetmedium,
ein optisch lesbares Medium, ein laserlesbares Medium, ein nichtflüchtiges
Halbleiterspeichermedium, und das nachfolgende Befestigen des Etiketts
mit der codierten Darstellung des Bildes auf dem Medium.
Die
Platzierung der codierten Darstellung 404, 604 des
Bildes auf dem Medium 401, 601 variiert. Wünschenswerterweise
wird die codierte Darstellung 404, 604 des Bildes
in einer unauffälligen Position
auf dem Medium 401, 601 platziert, um das Verdecken
der Aufnahme zu vermeiden, z. B. wird dieselbe auf die Rückseite
der Aufnahme oder an dem unteren Abschnitt der Aufnahme platziert.
Bei
einem Ausführungsbeispiel
werden die codierte Darstellung 404, 604 des Bildes
und die Aufnahme des Bildes auf die gleiche Oberfläche des
Mediums 401, 601 platziert (z. B. auf die Vorderoberfläche eines
photographischen Papiers). Bei diesem Ausführungsbeispiel wird die Aufnahme
beispielsweise auf einen oberen Abschnitt der Oberfläche platziert,
während
die codierte Darstellung des Bildes auf einen unteren Abschnitt
der Oberfläche
platziert wird. Andere Positionen auf der gleichen Oberfläche des
Mediums sind möglich.
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel werden
die codierte Darstellung 404, 604 des Bildes und
die Aufnahme auf eine unterschiedliche Oberfläche des Mediums 401, 601 platziert,
d. h. die Aufnahme wird auf eine Vorderoberfläche des Mediums platziert,
während
die codierte Darstellung der Aufnahme auf der Rückseite des Mediums platziert
wird.
Andere
Positionen auf dem Medium, wo die Aufnahme und die codierte Darstellung
des Bildes platziert werden können,
sind möglich.
Da
somit bei diesem Ausführungsbeispiel der
Erfindung eine codierte Darstellung 404, 604 der Aufnahme
und die Aufnahme selbst 403, 603 auf dem gleichen
Medium sind, kann ein Nachdruck der Aufnahme 403, 603 erhalten
werden durch Lesen der codierten Darstellung 404, 604 auf
der Aufnahme. Als ein Beispiel nehme man an, dass eine Hochzeitsaufnahme 600,
die in 6A schematisch
dargestellt ist, vor Jahren aufgenommen wurde, und dass gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
dieser Erfindung eine codierte Darstellung 604 der Aufnahme
auf die Aufnahme platziert wurde. Bei diesem Beispiel wurde die
Hochzeitsaufnahme 601 auf der Vorderseite der Aufnahme
gedruckt, und die codieret Darstellung 604 der Aufnahme
in der Form einer Barcodedarstellung der Aufnahme wurde zu dem Zeitpunkt,
zu dem die Aufnahme gedruckt wurde, auf der Rückseite der Aufnahme platziert.
Der Barcode 604 ist ein typischer computerlesbarer Barcode.
Man
nehme nun an, dass die Aufnahme 601 am 10. Hochzeitstag
ihre Neuheit verloren hat, wie es in 6B gezeigt
ist. Beispielsweise ist die Aufnahme 602 allmählich verblasst,
oder das Papier auf dem die Aufnahme gedruckt wird, verfärbt sich
allmählich,
oder das Papier hat Wellen, Knicke oder Kratzer entwickelt, oder
die Aufnahme wurde zerrissen oder anderweitig beschädigt.
Man
nehme beispielsweise an, dass es für den Anlass des 10. Hochzeitstages
wünschenswert ist,
eine neue Aufnahme zu drucken, aber leider ist das Photofilmnegativ
der Aufnahme oder die CD auf der das Aufnahmebild gespeichert wurde,
nicht aufzufinden.
Gemäß diesem
Aspekt der Erfindung kann eine neue Aufnahme 603 ohne weiteres
von der alten Aufnahme neu gedruckt werden, einfach durch Lesen
der codierten Informationen auf der Aufnahme, d. h. dem Barcode 604 auf
der Rückseite
der Aufnahme. Diesbezüglich
sollte angemerkt werden, dass beim Codieren des digitalen Bildes
gemäß dieser
Erfindung redundante Informationen codiert werden, so dass, falls
Teile der Aufnahme verloren gegangen sind oder beschädigt sind,
die redundanten Informationen einen solchen Verlust oder solche
Schäden ausgleichen
und somit der Verlust oder der Schaden die Reproduktion der Aufnahme
nicht behindern. Falls die codierten Informationen in der Form eines Barcodes
geliefert werden, kann jede in der Technik bekannte geeignete Barcodeleseausrüstung verwendet
werden, um die codierten Informationen zu lesen.
Man
nehme ferner an, dass beim Anlass des 10. Hochzeitstages Gäste da sind,
und dass sie jeweils eine Kopie 603 der Hochzeitsaufnahme
wünschen.
Mit diesem Ausführungsbeispiel
der Erfindung können
ohne weiteres mehrere Kopien der ursprünglichen Aufnahme 603 hergestellt
werden, durch Lesen der codierten Darstellung 604 und Ausdrucken
von Kopien.
Somit
ist es durch dieses Ausführungsbeispiel
der Erfindung nicht notwendig, einen Photonegativfilm oder die CD
zu finden, die das ursprüngliche Bild
enthält,
um eine Kopie der neuen Aufnahme zu drucken. Die codierte Darstellung
der Aufnahme auf der Aufnahme kann verwendet werden, um eine neue
Aufnahme zu drucken.
Obwohl
spezifische Schritte eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung in den Flussdiagrammen 200 aufgeführt sind,
sollte klar sein, dass solche Schritte beispielhaft sind. Das heißt, Ausführungsbeispiele
der Erfindung können
durch verschiedene andere Schritte oder Schritte äquivalent
zu den Schritten durchgeführt
werden, die in dem Flussdiagramm 200 aufgeführt sind.
Außerdem
können
die Schritte in den Flussdiagrammen 200 in einer Reihenfolge durchgeführt werden,
die sich von der dargestellten unterscheidet, und nicht alle der
Schritte in dem Flussdiagramm 200 müssen durchgeführt werden. Das
gesamte oder ein Teil des Verfah rens, das in dem Flussdiagramm 200 aufgeführt ist,
kann unter Verwendung von computerlesbaren und computerausführbaren
Befehlen implementiert werden, die sich beispielsweise in einem
computerverwendbaren Medium eines Computersystems 100 oder
in einer ähnlichen
Vorrichtung befinden. Bei einem Ausführungsbeispiel können die
Schritte des Flussdiagramms 200 durch das beispielhafte
Computersystem 100 von 1 implementiert
werden, das nachfolgend beschrieben ist. Die Ausführungsbeispiele des
Computersystems 100 umfassen einen unabhängiges Computersystem
und auch ein eingebettetes Computersystem, beispielsweise ein Computersystem,
das in eine elektronische Vorrichtung, z. B. eine Kamera, eingebettet
ist.
Reproduzieren
eines Bildes auf der Basis einer codierten Darstellung des Bildes
auf einem Medium
Ein
Verfahren zum Reproduzieren eines Bildes auf der Basis der Verwendung
einer codierten Darstellung des Bildes auf einem ersten Medium,
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung, ist in 3 aufgeführt. Bei 3, Schritt 301,
wird ein erstes Medium empfangen, das ein Abbild eines Bildes (z.
B. eine Aufnahme) und eine codierte Darstellung des Bildes oder
einfach eine codierte Darstellung des Bildes umfasst. Bei einem
Ausführungsbeispiel
ist das erste Medium jedes greifbare Medium zum Anzeigen eines Bildes.
Das erste Medium umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, photographisches Papier, Druckpapier,
Zeichenpapier und dergleichen. Das Abbild eines Bildes ist jede
Aufnahme, z. B. eine Photographie einer Person oder eines Gegenstandes, eine
Zeichnung, ein Gemälde,
eine Seite eines Dokuments und dergleichen. Die codierte Darstellung
des Abbildes des Bildes, das auf dem ersten Medium empfangen wird,
umfasst ein computerlesbares digitales Bild. Bei einem Ausführungsbeispiel
ist das computerlesbare digitale Bild ein digitales Bild, das in dem
Magnetspeicher auf der Oberfläche
des ersten Mediums gespeichert wird.
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
umfasst das computerlesbare Bild ein digitales Bild, das in einem
nichtflüchtigen
computerlesbaren Halbleiterspeicher auf der Oberfläche des
Mediums gespeichert ist. Beispiele eines Halbleiterspeichers umfassen
einen Halbleiterflash-Speicher und Halbleiter-ROMs und programmierbare
ROMs.
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
umfasst das computerlesbare Bild eine optisch lesbare Darstellung
des Bildes, die auf der Oberfläche
des Mediums gespeichert ist, z. B. einen Barcode auf der hinteren
Oberfläche
eines photographischen Papiers.
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung umfasst das computerlesbare Bild einen Code in einem
laserlesbaren Speicher, z. B. einem Speicher auf Polykarbonbasis,
wie z. B. Mylar, auf der Oberfläche
des Mediums.
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung umfasst das computerlesbare Bild einen computerlesbaren
Speicher, der nachfolgend an dem Medium befestigt wurde, auf dem
das Abbild des Bildes gedruckt ist. Beispielsweise wurde die codierte Darstellung
des Bildes an einem Etikett mit Haftrücken befestigt, das nachfolgend
an dem Medium befestigt wird.
Bei
Schritt 302 wird ein Abbild des Bildes (z. B. eine Aufnahme),
das empfangen wird, auf einem zweiten Medium reproduziert, auf der
Basis der codierten Darstellung des Bildes auf dem ersten empfangenen
Medium. Bei einem Ausführungsbeispiel wird
die Reproduktion der Aufnahme durch eine gut bekannte Druckvorrichtung
erreicht, z. B. einen Farbdrucker, einen Laserdrucker und dergleichen.
Das Medium umfasst jedes Medium zum Anzeigen einer Aufnahme, einschließlich Photopapier
und dessen Äquivalente.
Somit
wird gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
eine Aufnahme, die eine codierte Darstellung einer Aufnahme trägt, verwendet,
um eine neue Aufnahme zu erhalten. Ausrüstung, die in der Technik gut
bekannt ist, kann verwendet werden, um die codierte Darstellung
zu lesen und die Aufnahme zu drucken. Mit diesem Ausführungsbeispiel
der Erfindung und auch mit dem Ausführungsbeispiel, das oben bezüglich des
Hochzeitsaufnahmenbilds beschrieben wurde, kann ein Nachdruck der
Aufnahme 403, 603 durch Lesen der codierten Darstellung 404, 604 auf der
Aufnahme und Drucken einer neuen Aufnahme erhalten werden, da eine
codierte Darstellung 404, 604 der Aufnahme und
die Aufnahme selbst 403, 603 auf dem gleichen
Medium sind. Somit ist es auch bei diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung
nicht notwendig, einen Photonegativfilm oder die CD zu finden, die
das ursprüngliche
Bild enthält,
um eine Kopie der neuen Aufnahme zu drucken. Die codierte Darstellung
der Aufnahme auf der Aufnahme kann verwendet werden, um eine neue
Aufnahme zu drucken.
Obwohl
spezifische Schritte eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung in den Flussdiagrammen 300 aufgeführt sind,
sollte angemerkt werden, dass solche Schritte beispielhaft sind.
Das heißt, Ausführungsbeispiele
der Erfindung können
durch verschiedene andere Schritte oder Schritte äquivalent
zu den Schritten gemäß dem Flussdiagramm 300 durchgeführt werden.
Außerdem
können
die Schritte in den Flussdiagrammen 300 in einer anderen
als dargestellten Reihenfolge durchgeführt werden, und nicht alle
Schritte in dem Flussdiagramm 300 müssen durchgeführt werden.
Das Gesamte oder ein Teil des in den Flussdiagrammen 300 dargestellten
Verfahrens kann unter Verwendung computerlesbarer und computerausführbarer
Befehle implementiert werden, die sich beispielsweise in einem computernutzbaren
Medium eines Computersystems 100 oder einer ähnlichen
Vorrichtung befinden. Bei einem Ausführungsbeispiel können die
Schritte des Flussdiagramms 300 durch das beispielhafte
Computersystem 100 von 1 implementiert
werden, das nachfolgend beschrieben ist.
Ein Bildspeichermedium
4 ist ein Diagramm eines
Bildspeichermediums 400 gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Bei einem Ausführungsbeispiel
umfasst das Bildspeichermedium 400 eine Oberfläche 401, die
angepasst ist zum Anzeigen eines Abbildes eines Bildes 403,
z. B. einer Aufnahme oder einer Photographie, und einer zweiten
Oberfläche 402,
die konfiguriert ist zum Speichern einer codierten Darstellung des
Bildes 404, zum Beispiel einer computerlesbaren digitalen
Darstellung des Bildes.
Die
erste Oberfläche 401 und
die zweite Oberfläche 402 sind
in Kommunikation miteinander, entweder direkt oder indirekt auf
dem gleichen Medium, z. B. ist die erste Oberfläche 401 bei einem
Ausführungsbeispiel
die Vorderseite des Mediums 400 und die zweite Oberfläche ist
auf der Rückseite
des Mediums 400. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel
sind die erste Oberfläche 401 und
die zweite Oberfläche 402 auf
der gleichen Seite des Mediums.
Die
erste Oberfläche 401 ist
jedes computerdruckbare Material und umfasst, ist aber nicht beschränkt auf,
photographisches Papier, ein computerdruckbares Papier oder jedes
andere Medium, auf dem eine Aufnahme gedruckt werden kann. Eine
Aufnahme 403 umfasst eine Photographie und jede andere
Aufnahme, die auf der Basis einer digitalen Darstellung der Aufnahme
gedruckt werden kann. Bei einem Ausführungsbeispiel umfasst die
erste Oberfläche 401 das
gleiche Material wie die zweite Oberfläche 402. Bei einem
weiteren Ausführungsbeispiel
besteht die erste Oberfläche 401 aus
einem Material, das sich von der zweiten Oberfläche 402 unterscheidet.
Bei
einem Ausführungsbeispiel
ist die zweite Oberfläche 402 angepasst,
um eine codierte computerlesbare digitale Darstellung 404 eines
Bildes 402 in einem Magnetspeicher zu speichern, die auf
der ersten Oberfläche 401 angezeigt
werden kann.
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
ist die zweite Oberfläche 402 angepasst,
um eine codierte computerlesbare digitale Darstellung einer Aufnahme 404 in
einem computerlesbaren Halbleiterspeicher zu speichern, die auf
der ersten Oberfläche 401 angezeigt
werden kann.
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
ist die zweite Oberfläche 402 angepasst,
um eine codierte computerlesbare digitale Darstellung der Aufnahme 404 in
einem optisch lesbaren Format zu speichern, die auf der ersten Oberfläche 401 angezeigt
werden kann.
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
ist die zweite Oberfläche 402 angepasst,
um eine digitale Darstellung einer Aufnahme 404 in einem
laserlesbaren Speicher zu speichern, die auf der ersten Oberfläche 401 angezeigt
werden kann. Der laserlesbare Speicher 404 umfasst einen
laserlesbaren Abschnitt, z. B. ein Polykarbonmaterial, wie z. B. Mylar 404,
zum Speichern einer codierten Darstellung eines Bildes, das auf
der ersten Oberfläche 401 platziert
ist.
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
ist die zweite Oberfläche 402 angepasst,
um ein befestigbares Medium 404 aufzunehmen, das eine codierte
Darstellung einer Aufnahme 403 trägt, die auf der ersten Oberfläche 401 angezeigt
werden kann.
Somit
liefert dieses Ausführungsbeispiel
der Erfindung ein Medium zum Drucken einer Aufnahme und zum gleichzeitigen
Speichern einer codierten Darstellung der Aufnahme auf dem Medium.
Folglich ermöglicht
diese Erfindung das Drucken einer Aufnahme ohne den Bedarf an einem
Photonegativfilm oder der CD, die das ursprüngliche Bild der Aufnahme enthält, wie
bei dem vorher beschriebenen Hochzeitsaufnahmen beispiel. Die codierte
Darstellung der Aufnahme auf der Aufnahme kann verwendet werden,
um eine neue Aufnahme zu drucken.
Ein Bildverarbeitungssystem
Ein
Bildverarbeitungssystem 500 gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in 5 schematisch
gezeigt. Das Bildverarbeitungssystem 500 umfasst eine Einrichtung
zum Empfangen eines Bildes 501; eine Einrichtung zum Drucken
eines Abbildes des Bildes 502; und eine Einrichtung zum Speichern
einer codierten Darstellung des Bildes auf dem Medium 503.
Bei einem Ausführungsbeispiel umfasst
das Bildverarbeitungssystem 500 eine Einrichtung zum Erzeugen
einer codierten Darstellung des Bildes.
Bei
einem Ausführungsbeispiel
umfasst die Einrichtung zum Empfangen des Bildes 501 ein
geeignet konfiguriertes Computersystem, das in der Lage ist, digital
codierte Informationen zu empfangen und zu lesen. Ein solches Computersystem 100 ist nachfolgend
in Verbindung mit 1 beschrieben. Andere
Computersysteme, die in der Technik gut bekannt sind, können für diesen
Zweck verwendet werden.
Das
Bild, das durch das Bildverarbeitungssystem verarbeitet werden kann,
kann in einem von mehreren Formaten empfangen werden, z. B. einem greifbaren
Format (z. B. ein photographisches Bild oder eine Aufnahme), auf
einem Medium (z. B. einem photographischen Film oder einem photographischen
Papier) oder in einem nichtgreifbaren Format in der Form einer computerlesbaren
digitalen Datei, oder von dem codierten Bild auf der Aufnahme. Die computerlesbare
digitale Datei kann auf einem computerlesbaren Medium, z. B. einer
lasercodierten CD, einer Magnetspeicherdiskette oder einem nichtflüchtigen
Halbleiterspeicher gespeichert werden, oder die Datei kann in Echtzeit
als ein Datenstrom von einem Computernetzwerk empfangen werden,
wie z. B. durch eine E- Mail-Datei,
durch ein Computersystem, wie das System 100 von 1, das nachfolgend beschrieben
ist.
Das
Medium, auf dem das Bild zum Verarbeiten durch das System der Erfindung
empfangen werden kann, variiert und hängt von dem Format des empfangenen
Bildes ab. Für
Bilder, die in einem greifbaren Format empfangen werden, umfasst
das Medium Druckpapier, photographisches Papier, laserdruckbares
Papier und photographischer Film einer Aufnahme eines Bildes, Zeichenpapier,
Malpapier und dergleichen, ist aber nicht darauf beschränkt. Die
Bilder, die empfangen werden können, können in
Farbe oder in Schwarzweiß sein.
Für Bilder,
die in einem nichtgreifbaren Format empfangen werden, umfassen die
Medien, auf denen das Bild empfangen werden kann, eine CD, eine
DVD, eine Photo-CD, eine Magnetspeicherdiskette, ein Videoband,
einen nichtflüchtigen
Halbleiterspeicher, z. B. einen Flash-Speicher, und jedes andere
Medium, das ein Bild in einem computerlesbaren digitalen Format
speichern kann, ist aber nicht darauf beschränkt. Da das empfangene Bild
in einem computerlesbaren digitalen Format ist, kann das Bild direkt
zu einem Computersystem übertragen
werden, ein Beispiel davon ist in 1 gezeigt
und nachfolgend näher
beschrieben.
Falls
das Bild in einem greifbaren Format (z. B. eine Aufnahme) empfangen
wird, wird das Bild in ein nichtgreifbares computerlesbares Format
umgewandelt. Die Umwandelung des Bildes in ein computerlesbares
codiertes digitales Format wird durch eine von mehreren bekannten
Möglichkeiten
erreicht, einschließlich
Aufnehmen einer digitalen Photographie der Aufnahme mit einer Digitalkamera
und somit Erzeugen der codierten digitalen Darstellung des Bildes,
oder optisches Scannen des Bildes mit einem optischen Scanner zum
Erhalten einer digitalen codierten Darstellung des Bildes. Auf das
Erzeugen einer digitalen Version des Bildes durch eine Digitalkamera
oder einen Scanner hin, wird das Bild verarbeitet wie mit dem nichtgreifbaren
Bild.
Falls
das Bild in der Form einer computercodierten Darstellung auf einer
Aufnahme empfangen wird, wird abhängig davon, wie das Bild codiert wurde,
das Bild durch eine geeignete Bildverarbeitungs- und Decodiervorrichtung
gelesen, z. B. eine optische Lesevorrichtung oder eine Barcodelesevorrichtung
oder ein Computersystem, das in der Lage ist, das codierte Bild
zu verarbeiten.
Bei
einem Ausführungsbeispiel
des Bildverarbeitungssystems umfasst die Einrichtung zum Drucken
eines Abbildes des ersten Bildes 502 einen Drucker in Kommunikation
mit der Einrichtung zum Empfangen des Bildes, z. B. dem Computersystem 100, wie
es nachfolgend beschrieben ist und in 1 gezeigt
ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist der Drucker in der Lage, eine digital codierte Darstellung des Bildes
von dem Computersystem zu nehmen und eine Aufnahme auszudrucken.
Jeder Drucker, der mit dem Computersystem kompatibel ist, kann für diesen Zweck
verwendet werden, einschließlich
ein Farbdrucker, ein Schwarzweißdrucker,
ein Laserdrucker, ein Tintenstrahldrucker und dergleichen. Es sollte klar
sein, dass bei einem Ausführungsbeispiel
auch ein eigenständiger
Drucker verwendet werden kann, um die Aufnahme zu drucken.
Bei
einem Ausführungsbeispiel
des Bildverarbeitungssystems umfasst die Einrichtung zum Speichern
einer codierten Darstellung des Bildes auf dem Medium 503 jede
Ausrüstung,
die in der Lage ist, eine digitale Darstellung eines Bildes aufzunehmen
und die digitale Darstellung in einer digitalen Datei auf einem
Medium zu speichern. Eine solche Einrichtung ist das in 1 gezeigte Computersystem 100,
das nachfolgend näher
beschrieben ist. Geeignete Speichermedien umfassen einen nichtflüchtigen Halbleiterspeicher,
ein optisches Format, einen Magnetspeicher und einen laserlesbaren
Speicher.
Beispielsweise
wird in dem Fall, bei dem die codierte Darstellung des Bildes ein
digitales Bild ist, das in einem nichtflüchtigen Halbleiterspeicher
auf dem Medium gespeichert werden soll, die codierte Darstellung
des Bildes durch das Computersystem 100 in den nichtflüchtigen
Halbleiterspeicher platziert, das eine digitale Kopie des Bildes
in den nichtflüchtigen
Halbleiterspeicher auf dem Medium schreibt. Beispiele eines Halbleiterspeichers
umfassen einen Halbleiterflash-Speicher und Halbleiter-ROMs und
programmierbare ROMs.
Bei
einem Ausführungsbeispiel,
bei dem die codierte Darstellung des Bilde, in der Form eines optisch
lesbaren Codes, z. B. eines Barcodes, auf das Medium platziert wird,
wird der optisch lesbare Code durch einen optischen Codedrucker,
z. B. einen Barcodedrucker, auf das Medium platziert. Jede geeignete
optische Vorrichtung, die mit einem Computersystem 100 verwendet
werden kann, wie z. B. dem in 1 gezeigten
System, das nachfolgend beschrieben ist, kann jedoch für diesen
Zweck verwendet werden. Bei einem Ausführungsbeispiel ist die optische
Codelesevorrichtung in Kommunikation mit der Einrichtung zum Empfangen
des Bildes in einem computerlesbaren digitalen Format.
Bei
einem Ausführungsbeispiel,
bei dem die codierte Darstellung des Bildes in einen Magnetspeicher
auf dem Medium platziert wird, wird die codierte Darstellung des
Bildes in der Form eines digitalen Bildes durch eine magnetische
Lese-/Schreibkopfausrüstung
auf das Medium platziert, die eine digitale Kopie des Bildes in
einen Magnetspeicher auf dem Medium schreibt. Jede geeignete und
bekannte Magnetlese-/-schreibausrüstung, die mit einem Computersystem 100 verwendet
werden kann, wie z. B. dem in 1 gezeigten
System, und die nachfolgend beschrieben ist, kann für diesen
Zweck verwendet werden.
Bei
einem Ausführungsbeispiel,
bei dem die codierte Darstellung des Bildes in einen laserlesbaren
Speicher auf dem Medium platziert wird, wird das Bild in ein laserlesbares
Medium platziert, z. B. ein Polycarbonmedium, wie z. B. Mylar. Die
codierte Darstellung des Bildes kann durch Verwenden eines Laserstrahls
zum Codieren einer digitalen Darstellung des Bildes in eine Mylarschicht
auf dem Medium auf das Medium platziert werden. Jede geeignete und bekannte
Ausrüstung,
die mit einem Computersystem 100 verwendet werden kann,
wie z. B. das in 1 gezeigte
System, und die nachfolgend beschrieben ist, kann zum Codieren von
Informationen in einem laserlesbaren Speicher verwendet werden.
Alternativ
kann die codierte Darstellung des Bildes durch Platzieren der codierten
Darstellung des Bildes auf einem auf der Rückseite haftenden Etikett platziert
werden, das eines der oben angemerkten Medien enthält, z. B.
ein Magnetmedium, ein Barcodemedium, ein nichtflüchtiges Halbleiterspeichermedium
und nachfolgend das Befestigen des Etiketts mit der codierten Darstellung
des Bildes an dem Medium.
Bei
einem Ausführungsbeispiel
ist das vorliegende Bildverarbeitungssystem konfigurierbar, um gemäß den hierin
beschriebenen Bildspeicherverfahren zu wirken. Folglich kann man
mit diesem Ausführungsbeispiel
der Erfindung eine beschädigte
Aufnahme, z. B. eine Aufnahme, wie sie in 6 gezeigt ist, nehmen und auf der Basis
der codierten Darstellung auf derselben eine neue Aufnahme nachdrucken,
wie bei dem vorher beschriebenen Hochzeitsaufnahmenbild. Somit ist
mit diesem Ausführungsbeispiel
der Erfindung der Photonegativfilm oder die CD, die das ursprüngliche
Bild enthält,
nicht erforderlich, um eine Kopie der neuen Aufnahme zu drucken. Die
codierte Darstellung der Aufnahme auf der Aufnahme kann verwendet
werden, um eine neue Aufnahme zu drucken.
Computersystem
zum Implementieren von Ausführungsbeispielen
der Erfindung
Mit
Bezugnahme auf 1 bestehen
Ausführungsbeispiele
der Erfindung aus computerlesbaren und computerausführbaren
Befehlen die sich beispielsweise in dem Computersystem 100 von 1 befinden, das Teil eines
Universalcomputernetzwerks (nicht gezeigt) sein kann, oder ein unabhängiges Computersystem
sein kann. Es ist klar, dass das Computersystem 100 von 4 nur beispielhaft ist, und
dass die Erfindung in einer Anzahl von unterschiedlichen Computersystemen
arbeiten kann, einschließlich
Universalcomputersystemen, eingebettet in Computersystemen, Laptopcomputersystemen, tragbaren
Computersystemen, unabhängigen
Computersystemen und vernetzten Computersystemen, einschließlich dem
Internet.
Bei
einem Ausführungsbeispiel
umfasst das Computersystem 100 einen Adress-/Datenbus 101 zum Übertragen
von digitalen Informationen zwischen den verschiedenen Komponenten,
eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) 102 zum Verarbeiten
der digitalen Informationen und Befehle, einen flüchtigen
Hauptspeicher 103, der aus einem flüchtigem Direktzugriffsspeicher
(RAM) zum Speichern der digitalen Informationen und Befehle, und
einem nichtflüchtigen
Nur-Lese-Speicher (ROM) 104 zum Speichern von Informationen
und Befehlen einer dauerhafteren Art besteht. Außerdem kann das Computersystem 100 auch
eine Datenspeichervorrichtung 105 zum Speichern von Daten
(z. B. ein magnetisches, optisches, Disketten-, Halbleiter- oder
Bandlaufwerk oder dergleichen). Es sollte angemerkt werden, dass
das Softwareprogramm, das einen simulierten Verwaltungsinfrastrukturstapel
zum Simulieren eines echten Unternehmensrechenverwaltungssystems
oder zum Testen einer Benutzeranwendung gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung umfasst, entweder in flüchtigem Speicher 103,
einer Datenspeichervorrichtung 105 oder einer externen Speichervorrichtung
(nicht gezeigt) gespeichert sein kann.
Vorrichtungen,
die optional mit dem Computersystem 100 gekoppelt sind,
umfassen eine Anzeigevorrichtung 106 zum Anzeigen von Informationen für einen
Computernutzer, eine alphanumerische Eingabevorrichtung 107 (z.
B. eine Tastatur) und eine Cursorsteuervorrichtung 108 (z.
B. Maus, Trackball, Lichtstift usw.) zum Eingeben von Daten, Auswahlen, Aktualisierungen
usw. Das Computersystem 100 kann auch einen Mechanismus
zum Emittieren eines hörbaren
Signals umfassen (nicht gezeigt). Die optionale Anzeigevorrichtung 106 von 1 kann eine Flüssigkristallvorrichtung,
eine Kathodenstrahlröhre oder
eine andere Anzeigevorrichtung sein, die geeignet ist zum Erzeugen
von graphischen Bildern und alphanumerischen Zeichen, die für einen
Benutzer erkennbar sind.
Das
Computersystem 100 kann eine Eingabe-/Ausgabe-(I/O-)Signaleinheit
(z. B. Schnittstelle) 109 umfassen, zum Bilden einer Schnittstelle
mit der Peripherievorrichtung 110 (z. B. ein Computernetzwerk,
Modem, Massenspeichervorrichtung usw.). Folglich kann das Computersystem 100 in
ein Netzwerk gekoppelt sein, wie z. B. einem Klient-Server-System, durch das
eine Anzahl von Klienten (z. B. Personalcomputer, Workstations,
tragbare Computer, Minicomputer, Anschlüsse usw.) verwendet werden,
um Prozesse zum Durchführen
gewünschter Aufgaben
(z. B. „simulieren" oder „anfordern" oder „empfangen" oder „senden" oder „kontaktieren" oder „bestimmen" oder „vergleichen" oder „erzeugen" oder „drucken" usw.) ablaufen zu
lassen. Insbesondere kann das Computersystem 100 in ein
System zum Ausführen
eines Softwareanwendungsprogramms gekoppelt sein, das Aspekte der
Erfindung umfasst.