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DE102004024246B3 - Abdeckung für eine Zufahrtsrampe zu einem im Schnee eingelassenen Nutzbauwerk in einem Dauerschneegebiet - Google Patents

Abdeckung für eine Zufahrtsrampe zu einem im Schnee eingelassenen Nutzbauwerk in einem Dauerschneegebiet Download PDF

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DE102004024246B3
DE102004024246B3 DE200410024246 DE102004024246A DE102004024246B3 DE 102004024246 B3 DE102004024246 B3 DE 102004024246B3 DE 200410024246 DE200410024246 DE 200410024246 DE 102004024246 A DE102004024246 A DE 102004024246A DE 102004024246 B3 DE102004024246 B3 DE 102004024246B3
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DE
Germany
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lid
aprons
longitudinal
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snow
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DE200410024246
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English (en)
Inventor
Gert Dr. König-Langlo
Heinz Ahammer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alfred Wegener Insitut fuer Polar und Meeresforschung
Original Assignee
Alfred Wegener Insitut fuer Polar und Meeresforschung
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F7/00Devices affording protection against snow, sand drifts, side-wind effects, snowslides, avalanches or falling rocks; Anti-dazzle arrangements ; Sight-screens for roads, e.g. to mask accident site
    • E01F7/02Snow fences or similar devices, e.g. devices affording protection against sand drifts or side-wind effects
    • E01F7/025Devices specially adapted for protecting against wind, e.g. screens, deflectors or attenuators at tunnel or lock entrances

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Sewage (AREA)

Abstract

Derartige Zufahrtsrampen werden unmittelbar aus dem Schnee gefräst und nicht weiter ausgesteift, sodass sich die Seitenwände im Laufe der Zeit durch seitlichen Druck und durch den Einfluss der Sonneneinstrahlung verformen. Der gegen Driftschnee erforderliche Verschluss der Zufahrtsrampe durch seine Abdeckung ist nicht mehr gewährleistet. Es besteht daher die Aufgabe, eine Abdeckung zu schaffen, die durch ihre Ausgestaltung im geschlossenen Zustand die Verformung der Wände weitgehend ausschließt und die Zufahrtsrampe sicher nach allen Seiten verschließt. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass der Deckel (2) zumindest entlang den beiden an die Anschlagseite (3A) angrenzenden Längsseiten und rechtwinklig zur Oberfläche des Deckels (2) auf seiner Unterseite (13) fest angeordnete, steife, schneidenartig ausgebildete längsseitige Schürzen (14) aufweist. Im geschlossenen Zustand stützen die längsseitigen Schürzen (14) die Seitenwände (8) gegen Ausweichen ab. Beim Schließen des Deckels (2) nach Offenstand schneiden die längsseitigen Schürzen (14) an den Seitenwänden (8) zwischenzeitlich entstandenen Überstand ab und führen winddicht den Deckel (2). Bevorzugt sind keine längsseitigen Auflager erforderlich und der Deckel (2) wird durch eine Betätigungseinrichtung (5) in geschlossener Position gehalten.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Abdeckung für eine Zufahrtsrampe zu einem im Schnee eingelassenen Nutzbauwerk in einem Dauerschneegebiet mit einem rechteckigen, einseitig angeschlagenen und um den Anschlag auf und ab schwenkbaren Deckel sowie einer Arretierungs- und einer Betätigungseinrichtung für den Deckel.
  • Die Errichtung und der Unterhalt von Bauwerken in Dauerschneegebieten wie z.B. den Polarregionen ist von der grundsätzlichen Schwierigkeit geprägt, dass das Zusammenwirken der extremen Umweltfaktoren Schnee, Wind, Sonne und tiefe Temperaturen sowie die amorphen Eigenschaften des gefrorenen Untergrunds für ständig stark wechselnde Belastungen der Bauwerke sorgt. Um den Verschüttungen durch Schneedrift und den Vereisungen durch Wechsel von Betauung bei direkter Sonneneinstrahlung zu anschließendem Wiedereinfrieren zu entgehen, werden Gebäude aus traditionellen Baustoffen z.B. aufgeständert oder unter der Schneeoberfläche eingerichtet. Menschliche Behausungen unter der Schneeoberfläche werden dabei beispielsweise aus rohrförmigen Bauteilen zusammengesetzt, die Verformungen aus dem Eisdruck besonderes gut aufnehmen können. Lagerräume für Vorräte und sonstige kälteunempfindliche Materialien, Maschinen und Fahrzeuge werden häufig unmittelbar in den verfestigten Schnee- oder Firnuntergrund gefräst und müssen zum Schutz vor den Witterungseinflüssen lediglich abgedeckt werden.
  • Der Zugang zu solchen Lagerräumen von außen, insbesondere zu Fahrzeughallen, wird in Form einer befahrbaren Rampe direkt in den Schnee vor der Halle gefräst und muss mit einer öffenbaren Abdeckung aus festen Baumaterialien wie Holz und Metall versehen werden (siehe beispielsweise „Luken dicht auf Neumayer", atkaXpress, 39. Ausgabe, Juni-September 2003, Seiten 3 und 4 oder Foto „Rampe Fahrzeughalle" aus der Bildergalerie zur Neumayer-Station, Stand 10.11.2003, abrufbar aus der Image Gallery im Internet unter http://www.awi-bremerhaven.de/MET/Neumayer, Stand 09.05.2004). Die Abdeckung als bewegliches Bauelement auf dem Niveau der Schneeoberfläche unterliegt allen genannten Umweltbedingung und den damit verbundenen Schwierigkeiten wie Verwehung und Vereisung. Darüber hinaus sind die unversteiften Rampenwände und da insbesondere die Oberkanten aus Schnee, die die Auflager für die Abdeckung tragen, betroffen. Sie verformen sich unter dem seitlichen Eisdruck und dem Wechsel von Sonnenerwärmung und tiefen Temperaturen und müssen zur Vermeidung von Einstürzen und zur sicheren Auflage der Abdeckung ständig gewartet und nachgearbeitet werden. Zum Bau solcher Abdeckungen für befahrbare Rampen werden beispielsweise einzeln auflegbare Deckelelemente, teleskopartig ausfahrbare Dächer oder einseitig angeschlagene, schwenkbare Deckel verwendet. Zum Öffnen und Schließen müssen die Bohlen einzeln von Hand bewegt oder die sonstigen Abdeckungen mit geeigneten maschinell angetriebenen Vorrichtungen betätigt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Auflager der Abdeckungen nach dem Herauslösen aus dem Eis beim Öffnen vor dem dichten Wiederverschließen eben und eisfrei präpariert werden müssen. Diese Maßnahme und darüber hinaus erforderlichenfalls ein Anschütten der Fuge zwischen Abdeckung und Schneeoberkante mit Schnee sind erforderlich, um Verwehungen durch Schneedrift im Inneren der Rampe und der Halle zu vermeiden. Die Summe der Wartungsarbeiten ist beträchtlich, bindet bedeutende logistische Kapazitäten und ist daher kostenintensiv.
  • Abdeckungen von Rampen und Schächten sind auch aus anderen technologischen Gebieten bekannt. Beispielsweise wird in der deutschen Patentschrift DE 32 23 110 C2 eine quadratische, gusseiserne Schachtabdeckung beschrieben, die aus einer in die Oberfläche der Umgebung bündig eingelassenen oberen Schachtbegrenzung und einem in diese passenden Deckel besteht. Der Deckel ist an einer seiner Seiten mittels eines Anschlags mit der oberen Schachtbegrenzung derart verbunden, dass er sich leicht um den Anschlag zum Öffnen und Schließen schwenken lässt. Die obere Schachtbegrenzung und der Deckel sind den Anforderungen entsprechend massiv ausgeführt und weisen rippenartige Verstärkungen und einen dicken, wulstartigen Rand mit recheckigem Querschnitt auf. Der Deckel greift komplett in die obere Schachtabdeckung ein und zentriert sich selbsttätig in dieser. In der Tiefe wird der Deckel durch nach innen ragende Anschläge begrenzt.
  • Weiterhin wird in der deutschen Patentschrift DE 32 24 655 C2 ein runder Schachteinstieg beschrieben, der aus einer ringförmigen, mit der Straßenoberfläche bündig abschließenden oberen Schachtbegrenzung und einem dazu passenden Deckel ohne Anschlag besteht. Der Deckel besteht aus Gusseisen und weist eine größere Dicke auf, die, hier zum Beispiel mit Beton gefüllt, dazu ausreicht, dem Druck des Straßenverkehrs standzuhalten. Der Deckel weist an der Unterseite einen ringförmig umlaufenden, nach unten weisenden, angegossenen, schürzenartigen Kragen auf, der im geschlossenen Zustand des Schachteinstiegs in eine ebenfalls ringförmig umlaufende Dichtung eingreift. Die Dichtung besteht aus einem plastischen Werkstoff und ist über eine ringförmige Wulst gestülpt, die in der oberen Schachtbegrenzung nach innen ragt und die Tiefenbegrenzung für den Deckel bildet. In diesem Falle bildet der dicht sitzende Kragen einen wirksamen Schutz gegen das unbefugte Öffnen der Schachtabdeckung durch einseitiges Ankippen des Deckels. Derartige Schachtabdeckungen sind in der Regel für Einmanneinstiege und den Einbau in festem Mauerwerk vorgesehen und unterliegen nicht den extremen Gebrauchsbedingungen, wie sie in einem Dauerschneegebiet herrschen.
  • Für ein solches Dauerschneegebiet jedoch ist – ausgehend von dem oben beschriebenen Stand der Technik, wie er an der Neumayer-Station dokumentiert wird – die Aufgabe für die vorliegende Erfindung darin zu sehen, die Abdeckung für Zufahrtsrampen zu im Schnee eingelassenen Nutzbauwerken in Dauerschneegebieten derart weiterzubilden, dass sie sich leichter öffnen und schließen lassen und dabei gleichzeitig den Pflegeaufwand für die Rampenwände und deren Oberkanten minimieren. Dies soll insbesondere mit geringem zusätzlichen Baumaterialeinsatz einhergehen sowie kostengünstig und umweltschonend sein. Die erfindungsgemäße Lösung für eine gattungsgemäße Abdeckung der eingangs beschriebenen Art besteht darin, dass der Deckel zumindest entlang den beiden an die Anschlagseite angrenzenden Längsseiten und rechtwinklig zur Oberfläche des Deckels auf dessen Unterseite fest angeordnete, steife, schneidenartig ausgebildete längsseitige Schürzen aufweist, die an den beiden Seitenwänden der Zufahrtsrampe geführt sind.
  • Bei der Erfindung liegen im geschlossenen Zustand des Deckels die nach unten zeigenden, längsseitigen Schürzen dicht an den Wänden der Zufahrtsrampe an und schützen diese vor Beschädigungen durch Fahrzeuge und Verformungen durch seitlichen Schneedruck und Wärmeeinwirkung von innen und vom Auflager her. Ohne die längsseitigen Schürzen würden die Rampenwände langsam nach innen ausbauchen. Beim Öffnen und vor allem Schließen des Deckels arbeiten die längsseitigen Schürzen als Führungen und wirken dabei gleichzeitig wie Schneiden, die die Rampenwände ebnen. Im geschlossenen Zustand dienen die längsseitigen Schürzen als Führungen und gleichzeitig als Dichtungen gegen Wind und Schneezutrag. Im Bedarfsfalle – um beispielsweise Fahrzeuge aus einer Fahrzeughalle heraus fahren zu lassen – wird der Deckel durch die Betätigungseinrichtung geöffnet. Im einfachsten Falle kann es sich dabei um eine an senkrecht in den Schnee eingelassenen Trägern angeordnete flaschenzugartige und mit Seilen oder Ketten arbeitende handbetriebene Vorrichtung handeln. Es können aber auch motorbetriebene Zugeinrichtungen oder hydraulische Zug- oder Druckeinrichtungen eingesetzt werden. Wenn die Zufahrtsrampe offen steht und die Wände nicht mehr dem stützenden Einfluss der Schürzen unterliegen, können sie durch seitlichen Schneedruck und die Wirkung der Sonneneinstrahlung nach innen ausweichen und sich verformen. Der Grad der Verformung hängt dabei von der minimal zu haltenden Dauer der Öffnung und den herrschenden Umweltbedingungen ab. Beim Schließen des Deckels schneiden dann die steifen und schneidenartig ausgebildeten längsseitigen Schürzen den in der Zeit der Öffnung des Deckels nach innen verformten Teil der Wände der Zufahrtsrampe unter dem Gewicht des Deckels einfach ab und wirken so bei jedem Schließen pflegend auf die Wandoberfläche. Dadurch liegen die Schürzen nach dem Schließen des Deckels wieder dicht an den Wänden an und können sofort wieder ihre Stütz-, Führungs- und Dichtwirkung entfalten. Die Rampenabdeckung nach der Erfindung ist somit weitgehend selbstschützend und selbstwartend.
  • Aus dem Bereich der Kartonverpackungen sind zwar schwenkbare Deckel mit seitlichen Schürzen bekannt. Beispielsweise wird in der österreichischen Patentschrift AT 364314 der schwenkbare Deckel einer faltbaren Kartonverpackung für einen Geschenkartikel dargestellt. Die Idee hinter der Form eines solchen Deckels ist allerdings eine gänzlich andere als die der vorliegenden Erfindung. Die schürzenartigen Seitenteile des Kartondeckels dienen ausschließlich dem Schutz des in dem Karton verpackten Gegenstands, indem sie wirksam die Fuge zwischen der Deckelplatte und dem Kartonkörper großflächig verdecken. Sie üben keine Stützfunktion gegen seitlich angreifende Kräfte aus und sollen beim Schließen auch keine Schneidwirkung entfalten, sondern allenfalls als Führung dienen.
  • Zur Verstärkung der stützenden Wirkung der längsseitigen Schürzen bei der Erfindung können diese durch Aussteifungselemente zwischen dem Deckel und ihrer Innenseite vorteilhaft weitergebildet werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um entsprechend geformte Elemente aus Flach- oder Rundstahl oder um Winkelelemente handeln. Ein einfaches Blech zum Aufbau der längsseitigen Schürzen ist in seiner Stützwirkung relativ schnell eingeschränkt, insbesondere wenn es sich um ein breites Blech handelt. Es müsste sehr dick und damit besonders schwer sein. Die Aussteifungselemente stützen daher das Blech gegen seitliches Ausweichen ab und ermöglichen so den Einsatz eines wesentlich leichteren und handlicheren Blechs für die längsseitigen Schürzen. Weiterhin erweist es sich bei der Erfindung als vorteilhaft, wenn die Höhe der Schürzen nicht geringer als 10% und nicht mehr als 30% der Deckelbreite ist. Damit ergibt sich bei schneidenartig ausgebildeten Schürzen eine kompakte Abdeckung mit einer ausreichenden Eigenstabilität. Die untere Bemessungsgrenze sollte nicht unterschritten werden, da sonst die Stützwirkung nicht sicher gewährleistet ist, die obere Bemessungsgrenze ergibt sich durch die Handhabbarkeit und die Größe der erforderlichen Stützwinkel und der Gesamtkonstruktion. Bei noch höheren Schürzen nimmt die Reibungswirkung der nach innen drückenden Wände zu und die Betätigungseinrichtung muss stärker ausgelegt werden.
  • Um die Rampe auch nach vorne sicher gegen Driftschnee abzudichten, kann der Deckel nach einer weiteren vorteilhaften Erfindungsausgestaltung an der der Anschlagseite gegenüberliegenden Stirnseite rechtwinklig zur Oberfläche des Deckels an seiner Unterseite und unmittelbar an seinem vorderen Rand eine fest angeordnete, steife, schneidenartig ausgebildete stirnseitige Schürze aufweisen. Diese stirnseitige Schürze kommt dann direkt auf der Rampe zum Aufliegen, schneidet in den Schnee ein und erfüllt Dicht- und Versteifungsfunktionen. Dabei kann auch die stirnseitige Schürze durch Aussteifungselemente zwischen dem Deckel und ihrer Innenseite zusätzlich unterstützt sein. Die Höhe der stirnseitigen Schürze kann in weiten Bereichen variieren und ist abhängig von den konstruktiven Gegebenheiten der Rampe. Die maximale Höhe ergibt sich daraus, dass ein vollständiges Einschneiden in den Schnee durch das Deckelgewicht bei den anzunehmenden Schneedichten stets gewährt sein muss. Die minimale Höhe ergibt sich daraus, Unebenheiten der Rampe im Bereich der Stirnseite des Deckels möglichst auszugleichen und abzudichten. Durch die stirnseitige Schürze wird weiterhin ein Auflager im Schnee geschaffen, das Verformungen des Deckelrands, beispielsweise beim Betreten des Deckels oder durch Schneelast, gegenüber dem unebenen Schneeuntergrund sicher vermeidet.
  • Zur Arretierung des Deckels in geschlossener Position kann dieser entweder auf Auflagern aufliegen oder von der Betätigungsvorrichtung zum Anheben und Absenken des Deckels in geschlossener Position ohne Erfordernis von Auflagern gehalten werden. Im Falle von Auflagern werden diese in die seitlichen Rampenwände aus Schnee integriert, die zumindest partiell nach unten und innen verformt werden können. Im ungünstigsten Fall liegen die die Auflager bildenden Konstruktionselemente, beispielsweise Holzbohlen, dann hohl und der geschlossene Deckel kann die Zufahrtsrampe nicht mehr abdecken, sodass Schnee eindringen kann. Weiterhin kann die Schneefläche für die Auflager derart reduziert sein, dass sie unter der Last des Deckels nach innen wegbrechen kann und der Deckel eine undefinierte Position einnimmt, gegebenenfalls verkantet und beschädigt wird. Das Ausweichen der Wände und der Flächen für die Auflager wird durch die bei der Erfindung vorgesehenen Schürzen wirkungsvoll verhindert. Wird der Deckel in seitlichen Auflagern gelagert, sind die längsseitigen Schürzen entsprechend um die Breite der Auflager vom Rand des Deckels zurückversetzt angeordnet. Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Abdeckung nach der Erfindung ergibt sich, wenn die schneidenartig ausgebildeten längsseitigen Schürzen unmittelbar an den seitlichen Rändern des Deckels angeordnet sind und die Betätigungseinrichtung als Arretierungseinrichtung den Deckel in geschlossenem Zustand in ungefähr waagerechter Position ohne Erfordernis von Auflagern festhält. Die Halteposition kann durch Vorsehen eines Endlagenschalters festgelegt werden. Unter der Voraussetzung, dass eine entsprechend mit einer Verriegelung ausgerüstete Betätigungseinrichtung zur Verfügung steht, wird der Pflegeaufwand für die Rampenwände auf ein Minimum reduziert, da die Präparation der Lagerflächen für die die Auflager bildenden Konstruktionselemente entfällt. Die Wände selbst werden weitgehend von den Schürzen beim Öffnen und Schließen des Deckels in Stand gehalten. Die Stützen und Haltemechanismen der Betätigungseinrichtung müssen dauerhaft und auch unter widrigen Umweltbedingungen der Belastung durch den Rampendeckel standhalten. Ein besonderer Vorteil der auflagenfreien Deckelpositionierung ist es, wenn der Aufwand für Rampenpflegearbeiten am Übergang zwischen den Wänden und dem Deckel durch die Schürzen dadurch entscheidend verringert wird, dass der beim Höhersetzen des Deckels zum Ausgleich des jährlichen Schneezutrags entstehende Spalt zwischen Deckel und Schneeoberkante nun von den Schürzen vollständig überbrückt wird und die Wände nicht eigens erhöht werden müssen, sondern sich durch andriftenden Schnee in kurzer Zeit selbst neu bilden und lediglich im Stirnbereich des Deckels durch Anschieben eines kleinen Walls ein Restspalt abgedeckt werden muss. Somit kann auf Auflager vollständig verzichtet werden, wodurch sehr viel Wartungsarbeit und – zeit eingespart werden kann.
  • Der Deckel über der Rampenöffnung kann mit seinem Anschlag nicht unmittelbar an der die Öffnung begrenzenden hinteren Kante, die den Beginn der Decke des an die Rampe anschließenden Stollens markiert, anschließen, sondern muss, da die Kante aus Schnee besteht und daher nicht ausreichend stabil ist und Schneeeintritt nicht sicher verhindert, etwas zurückversetzt angeordnet sein. Dadurch entsteht im geöffneten Zustand über die ganze Breite des Deckels ein zwickelartiger Raum zwischen der Schneeoberfläche und dem schräggestellten Deckel, der begrenzt ist durch den Anschlag als Drehlager. Dieser Raum wird im geöffneten Zustand durch hereindriftenden Schnee gefüllt, der beim Schließen des Deckels als Stütze wirkt und durch das Deckelgewicht am langen Hebel das Auflager am kurzen Hebel hoch belastet und beschädigen oder die Stollendecke eindrücken kann. Es handelt sich also um eine besonders vorteilhafte Weiterbildung, wenn die schneidenartig ausgebildeten längsseitigen Schürzen über die Anschlagseite des Deckels hinaus ausgeformt sind. Dadurch wird erreicht, dass der Bereich des Anschlags auch im voll geöffneten Zustand des Deckels seitlich abgedeckt bleibt. Im geschlossenen Zustand des Deckels schneiden die längsseitigen Schürzen dann in die Schneeecke zwischen Stollendecke und Wand ein, sie werden also zweckmäßig über die für ihre Funktion notwendige Länge hinaus so kurz wie möglich und am Ende abgerundet ausgebildet, um Beschädigungen weitgehend zu vermeiden.
  • Nach einer anderen Erfindungsausgestaltung können die schneidenartig ausgebildeten längsseitigen Schürzen zur Stirnseite des Deckels hin auch verjüngt ausgeformt sein. Dadurch kann die Stirnseite des Deckels auf der Rampe aufliegen und es werden Absätze, die die Fahrzeuge zu überwinden hätten vermieden. Weiterhin wird das Einsenken der längsseitigen Schürzen in den Schnee erleichtert. Ist eine stirnseitige Schürze vorgesehen, so können die längsseitigen Schürzen bis auf deren Höhe verjüngt werden, sofern die Höhe der stirnseitigen Schürze geringer ist als die der längsseitigen Schürzen. Ebenso kann die Verjüngung auch so gewählt sein, dass sie auf der Rampenschräge im geschlossen Zustand des Deckels anliegt. Die stirnseitige Schürze sorgt dann für eine Abdichtung. Verbleibende Versprünge können mit Schnee aufgefüllt werden. Gleiches gilt für das turnusmäßige Höhersetzen des Deckels, um Schneezutrag auszugleichen. Zur Abdichtung des nach dem Aufstocken entstandenen Spaltes zwischen der Stirnseite des Deckels oder der dort befestigten stirnseitigen Schürze und der Rampenzufahrt wird ein kleiner Schneewall entsprechend angeschoben, der dann durch zukünftigen Schneezutrag langsam wieder in das allgemeine Schneeniveau eingeebnet wird.
  • Ausbildungsformen der Erfindung werden nachfolgend zum weiteren Verständnis der Erfindung anhand der schematischen Figuren näher erläutert.
  • Dabei zeigt:
  • 1 die Abdeckung mit Auflager in perspektivischer Ansicht,
  • 2 die Abdeckung ohne Auflager in perspektivischer Ansicht,
  • 3 ein Detail des Deckels mit Aussteifungselementen,
  • 4 ein Detail des Anschlags ohne Abdeckung und
  • 5 ein Detail des Anschlags mit Abdeckung.
  • 1 zeigt eine Abdeckung 1 nach der Erfindung mit einem rechteckigen Deckel 2, der auf einer Anschlagseite 3A um einen Anschlag 3 schwenkbar über einer Zufahrtsrampe 4 zu einem hier nicht weiter dargestellten im Schnee eingelassenen Nutzbauwerk in einem Dauerschneegebiet angeordnet ist. Eine Betätigungseinrichtung 5 zum Öffnen und Schließen des Deckels 2 besteht hier beispielsweise aus Pfosten 6 und Halteseilen 7 und kann motorisch betrieben werden. Die vollständig direkt in den Schnee gefräste Zufahrtsrampe 4 besteht aus Seitenwänden 8 und einer Fahrbahn 9 und geht in den zu dem Nutzbauwerk führenden Stollen mit einer Decke 10 über. Der Anschlag 3 des Deckels 2 ist gegenüber dem Ende der Decke 10 zurückversetzt, um sie bei den Auf- und Abbewegungen des Deckels 2 nicht zu beschädigen.
  • Die Seitenwände 8 der Zufahrtsrampe 4 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel gemäß 1 nach oben durch flächige, längsseitige Auflager 11 abgeschlossen, die in gefrästen Nuten 12 der Seitenwände 8 bündig mit der Umgebung liegen. Der Deckel 2 weist an seiner Unterseite 13 um den Betrag der Breite der Auflager 11 zurückversetzte längsseitige Schürzen 14 und an seiner Stirnseite bündig eine stirnseitige Schürze 15 auf. Im geschlossenen Zustand liegt der Deckel 2 auf den als Arretierungseinrichtung wirkenden längsseitigen Auflagern 11 auf und schützt die Zufahrtsrampe 4 gegen Witterungseinflüsse. Die Seitenwände 8 werden bis zu einer durch die Höhe der längsseitigen Schürzen 14 definierten Begrenzungslinie 16 gestützt. Die stirnseitige Schürze 15 greift zum Schutz gegen Schneedrift in die Schneeoberfläche am Beginn der Fahrbahn 9 der Zufahrtsrampe 1 ein. Beim Schließen des Deckels 2 nach vorherigem Offenstand zur Versorgung des Nutzbauwerks dringen die schneidenartigen längsseitigen Schürzen 14 fortschreitend neben den Auflagern 11 in die bis dahin durch seitlichen Druck und Sonneneinfluss in den Innenraum der Zufahrtsrampe 1 verformten Seitenwände 8 ein und schneiden sie wieder glatt. Die längsseitigen Schürzen 14 liegen anschließend wieder fest an den Seitenwände 8 an und stützen sie gegen seitlichen Druck.
  • Außerdem wird in 1 gezeigt, wie die längsseitigen Schürzen 14 einen zwickelartigen Raum 17 zwischen der Schneeoberfläche und dem schräggestellten Deckel 2, begrenzt durch den Anschlag 3 als Drehlager, unbedeckt und der Schneedrift zugänglich lassen. Diese Verhältnisse werden in 4 detaillierter dargestellt.
  • 2 zeigt eine Abdeckung 1 nach der Erfindung mit einem Deckel 2 über einer Zufahrtsrampe 4 in einer Variante ohne Auflager 11 (vergleiche 1). Dabei sitzen die längsseitigen Schürzen 14 unmittelbar am äußeren Rand des Deckels 2. Auch hier schneiden die längsseitigen Schürzen 14 beim Ablassen des Deckels 2 die Seitenwände 8 glatt und wirken im geschlossenen Zustand durch feste Anlage an den Seitenwände 8 als Stütze gegen seitlichen Schneedruck. Gezeigt ist weiterhin eine Verjüngung der längsseitigen Schürzen 14 zur vorderen Stirnseite des Deckels 2 hin. Dadurch kann einerseits eine dichtende Anlage an die Fahrbahn 9 des Deckels 2 im geschlossenen Zustand und andererseits – soweit erforderlich – ein einfacheres Eindrücken der längsseitigen Schürzen 14 in den Schnee erreicht werden.
  • Anders als bei der Variante nach 1 muss bei der Ausführungsform gemäß 2 allerdings der Deckel 2 in der geschlossenen Position bündig mit der Umgebung durch die Betätigungseinrichtung 5 festgehalten werden (beispielsweise durch einen Endschalter, der die Betätigungseinrichtung 5 bei Erreichen der Endposition des Deckels 2 deaktiviert), da er sonst durch sein Gewicht zu weit einsinken und die Fahrbahn 9 beschädigen oder anschließend im Driftschnee versinken würde. Somit wirkt bei dieser Ausführungsform die Betätigungseinrichtung 5 gleichzeitig als Arretierungseinrichtung. Außerdem wird in 2 gezeigt, wie die verlängerten seitlichen Schürzen 14 den zwickelartigen Raum 17 zwischen der Schneeobertläche und dem schräggestelltem Deckel 2, begrenzt durch den Anschlag 3 als Drehlager vollständig abdecken. Diese Verhältnisse werden in 5 detaillierter dargestellt.
  • In 3 ist ein Detail des Deckels 2 mit Aussteifungselementen 18, hier Winkelelementen, zur Unterstützung der längsseitigen Schürzen 14 gezeigt. Im gewählten Ausführungsbeispiel ist ein abgewinkeltes Trägerprofil 19 mit einem Knotenblech 20 ausgesteift. Beliebige andere Konstruktionen aus anderen Flach- oder Rundprofilen, aus abgekanteten Blechen oder aus Gussmaterialien sind ebenfalls denkbar. Bei seitlichem Druck der Seitenwände 8 auf die längsseitigen Schürzen 14 werden die Kräfte über die Aussteifungselemente 18 in den steifen Deckel 2 geleitet.
  • 4 ist ein Detail des Deckels 2 mit längsseitigen Schürzen 14, die den Anschlag 3 nicht abdecken, gezeigt. Die Decke 10 des Stollens, der das Nutzbauwerk mit der Zufahrtsrampe 9 verbindet und der Deckel 2 der Abdeckung 1, der nicht am vorderen Rand der Decke 10, sondern um einen Sicherheitsbetrag nach hinten zurückversetzt angebracht ist, bilden einen zwickelartigen Raum 17, der von den im geschlossenen Zustand an der Decke 10 endenden längsseitigen Schürzen 14 im geöffneten Zustand nicht abgedeckt werden kann. In dem zwickelartigen Raum 17 sammelt sich ein Driftschneekeil 21, der beim Schließen des Deckels 2 durch die ungünstigen Hebelverhältnisse schädliche Krafteinwirkungen auf den Deckel 2 und den Anschlag 3 verursachen kann. Ein Entfernen des Driftschneekeils 21 von Hand kann hier jedoch schnell für Abhilfe sorgen.
  • 5 ist dasselbe Detail des Deckels 2 mit verlängerten längsseitigen Schürzen 14, die hier den Anschlag 3 komplett abdecken, gezeigt. Der zwickelartige Raum 17 zwischen dem Deckel 2 und der Decke 10 wird hier vollständig von den verlängerten längsseitigen Schürzen 14 abgedeckt, sodass in voll geöffneter Position des Deckels 2 kein Driftschnee eindringen kann. Beim Absenken des Deckels 2 müssen jetzt die im Beispiel abgeschrägten längsseitigen Schürzen 14 dreieckig fortschreitend in die Ecken zwischen den Seitenwände 8 und der Decke 10 eindringen. Ohne die Belastung durch die
  • Keilwirkung des Schnees stellt dieser Einschnitt keine Gefährdung der Decke 10 dar. Ein Entfernen des Driftschneekeils 21 (vergleiche 1) entfällt.
  • 1
    Abdeckung
    2
    Deckel
    3A
    Anschlagseite
    3
    Anschlag
    4
    Zufahrtsrampe
    5
    Betätigungseinrichtung
    6
    Pfosten
    7
    Halteseil
    8
    seitliche Wand
    9
    Fahrbahn
    10
    Decke
    11
    längsseitiges Auflager
    12
    Nut
    13
    Unterseite
    14
    längsseitige Schürze
    15
    stirnseitige Schürze
    16
    Begrenzungslinie
    17
    zwickelartiger Raum
    18
    Aussteifungselement
    19
    Trägerprofil
    20
    Knotenblech
    21
    Driftschneekeil

Claims (10)

  1. Abdeckung für eine Zufahrtsrampe zu einem im Schnee eingelassenen Nutzbauwerk in einem Dauerschneegebiet mit einem rechteckigen, an einer Anschlagseite angeschlagenen und um den Anschlag auf und ab schwenkbaren Deckel sowie einer Arretierungs- und einer Betätigungseinrichtung für den Deckel, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (2) zumindest entlang den beiden an die Anschlagseite (3A) angrenzenden Längsseiten und rechtwinklig zur Oberfläche des Deckels (2) auf dessen Unterseite (13) fest angeordnete, steife, schneidenartig ausgebildete längsseitige Schürzen (14) aufweist, die an den beiden Seitenwänden (8) der Zufahrtsrampe (4) geführt sind.
  2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die längsseitigen Schürzen (14) durch Aussteifungselemente (18) zwischen dem Deckel (2) und der Innenseite der längsseitigen Schürzen (14) zusätzlich unterstützt sind.
  3. Abdeckung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussteifungselemente (18) als Winkelelemente ausgebildet sind.
  4. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die längsseitigen Schürzen (14) eine Höhe im Bereich von 10% bis 30% der Breite des Deckels (2) aufweisen.
  5. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (2) an der der Anschlagseite (3A) gegenüberliegenden Stirnseite, rechtwinklig zur Oberfläche des Deckels (2) auf seiner Unterseite (13) und unmittelbar an seinem vorderen Rand eine fest angeordnete, steife, schneidenartig ausgebildete stirnseitige Schürze (15) aufweist.
  6. Abdeckung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die stirnseitige Schürze (15) durch Aussteifungselemente (18) zwischen dem Deckel (2) und der Innenseite der stirnseitigen Schürze (15) zusätzlich unterstützt ist.
  7. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (2) im geschlossenen Zustand auf längsseitigen Auflagern (11) in den Seitenwänden (8) der Zufahrtsrampe (4) als Arretierungseinrichtung für den Deckel (2) aufliegt und die beiden längsseitigen Schürzen (14) um den Betrag der Breite der längsseitigen Auflager (11) vom Rand des Deckels (2) zurückversetzt sind.
  8. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die schneidenartig ausgebildeten längsseitigen Schürzen (14) unmittelbar an den seitlichen Rändern des Deckels (2) angeordnet sind und die Betätigungseinrichtung (5) als Arretierungseinrichtung den Deckel (2) in geschlossenem Zustand ohne Erfordernis von Auflagern festhält.
  9. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die schneidenartig ausgebildeten längsseitigen Schürzen (14) über die Anschlagsseite (3A) des Deckels (2) hinaus ausgeformt sind.
  10. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die schneidenartig ausgebildeten längsseitigen Schürzen (14) zur Stirnseite des Deckels (2) hin verjüngt ausgeformt sind.
DE200410024246 2004-05-11 2004-05-11 Abdeckung für eine Zufahrtsrampe zu einem im Schnee eingelassenen Nutzbauwerk in einem Dauerschneegebiet Expired - Fee Related DE102004024246B3 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN106192725A (zh) * 2016-07-16 2016-12-07 王萌 一种可调式桥梁挡风装置

Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
AT364314B (de) * 1980-06-03 1981-10-12 Multimedia Werbegesellschaft M Verpackungskarton
DE3224655C2 (de) * 1981-07-06 1987-06-19 Pont-A-Mousson S.A., Nancy, Fr
DE3223110C2 (de) * 1981-06-22 1988-08-18 Pont-A-Mousson S.A., Nancy, Fr

Patent Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
AT364314B (de) * 1980-06-03 1981-10-12 Multimedia Werbegesellschaft M Verpackungskarton
DE3223110C2 (de) * 1981-06-22 1988-08-18 Pont-A-Mousson S.A., Nancy, Fr
DE3224655C2 (de) * 1981-07-06 1987-06-19 Pont-A-Mousson S.A., Nancy, Fr

Non-Patent Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
"Luken dicht auf Neumayer", in: "atkaXpress", 39. Ausgabe, Juni-September 2003, Seiten 3 und 4 *
Foto "Rampe Fahrzeughalle" aus der Bildergalerie zur Neumayer-Station, Stand 10.11.2003, abrufbar aus der Image Gallery im Internet unter http://www .awi-bremerhaven.de/MET/Neumayer, Stand 09.05.2004
Foto "Rampe Fahrzeughalle" aus der Bildergalerie zur Neumayer-Station, Stand 10.11.2003, abrufbar aus der Image Gallery im Internet unter http://www.awi-bremerhaven.de/MET/Neumayer, Stand 09.05.2004 *

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN106192725A (zh) * 2016-07-16 2016-12-07 王萌 一种可调式桥梁挡风装置

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