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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Extraktionselektrode für eine Plasmastrahlquelle
sowie ein Verfahren zum Bestrahlen einer Oberfläche mit einem Plasmastrahl
gemäß den Oberbegriffen
der unabhängigen
Patentansprüche.
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Bei
Vakuumbeschichtungsverfahren werden häufig so genannte Plasmastrahlquellen
eingesetzt. Ein Plasma enthält
neben neutralen Atomen und/oder Molekülen Elektronen und positive
Ionen als geladene Teilchen. Die Ionen werden durch elektrische
Felder gezielt beschleunigt und z. B. zum Abtragen einer Oberfläche oder
zum Eintragen reaktiver Komponenten wie z. B. Sauerstoff in eine
frisch aufwachsende Schicht eingesetzt und dergleichen mehr. Bekannt
sind auch ionengestützte
Verfahren, bei denen Material aus einer Materialquelle, typischerweise
einer Verdampferquelle, verdampft wird und sich auf einem Substrat
niederschlägt. Das
auf dem Substrat aufwachsende Material wird mit einer reaktiven
Komponente aus einem Plasma, beispielsweise Sauerstoff, beaufschlagt
und bildet so z. B. eine Oxidschicht. Solche Verfahren sind z. B.
bei der Herstellung transparenter Schichten für optische Anwendungen üblich. Dabei
ist es auch von erheblicher Bedeutung, wie gleichmäßig der
Plasmastrahl die Schicht beaufschlagt, da die optischen Eigenschaften
solcher Schichten in der Regel stark mit dem Sauerstoffgehalt variieren.
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Bei
der Herstellung dünner
Schichten in der Mikroelektronik oder für optische Anwendungen wird
in der Regel die Bereitstellung möglichst gleichmäßiger Schichtdicken
und Schichteigenschaften, wie z. B dem Brechwert der abgeschiedenen
Schichten, angestrebt. Im industriellen Einsatz werden dabei große Flächen und/oder
viele Substrate gleichzeitig beschichtet, was die Problematik der
Schichteigenschaften erhöht.
Besonders bei optischen Schichten werden Schichtdickenschwankungen über eine
Fläche
oder die Substrate einer Beschichtungscharge von allenfalls wenigen
Prozent als tolerabel betrachtet.
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Aus
dem europäischen
Patent
EP 349 556 B1 ist
eine Hochfrequenz-Plasmastrahlquelle zur Sicherstellung eines möglichst
großflächigen homogenen
Beschusses von Oberflächen
mit Atom- oder Molekülionenstrahlen
einer hohen Parallelität
bekannt. Die Öffnung
der Hochfrequenz-Plasmastrahlquelle ist dabei mit einer Extraktionselektrode,
einem sogenannten Extraktionsgitter, versehen, welches eine geringe
Maschenweite aufweist, um ein Hindurchtreten des Plasmas durch dieses
Gitter zu verhindern. Das Extraktionsgitter ist in Form eines geeignet
konfigurierten Drahtnetzes oder in Form parallel verlaufender Drähte ausgeführt. Besteht
zwischen dem Plasma und dem Extraktionsgitter eine Hochfrequenzspannung,
so entsteht von selbst eine ionenbeschleunigende Potentialdifferenz,
die einen neutralen Plasmastrahl ermöglicht. Der so extrahierte Ionenstrom
wird durch einen im Takt der Hochfrequenz fließenden Elektronenstrom gleicher
Höhe überlagert, so
dass ein neutraler Plasmastrahl erzeugt wird, der quer zur Strahlrichtung
völlig
homogen ist und keinerlei Modulationsstruktur aufweist. Um stets
eine gute Ebenheit der Fläche
des Extraktionsgitters aufrechtzuerhalten und eine nachteilige Beeinflussung
des Plasmastrahls durch eine Verformung des Extraktionsgitters zu vermeiden,
wird die Gitterhalterung des Extraktionsgitters der bekannten Hochfrequenz-Plasmastrahlquelle mit
einer Nachspannvorrichtung versehen.
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Als
Extraktionsgitter ist ein Drahtnetz aus einem 0,1mm dicken Drahtgeflecht
mit einer Maschenweite von 1mm üblich.
Wird eine derartige Quelle mit Argon betrieben, können die
austretenden Ionen eine Durchätzung
des Drahtnetzes verursachen und damit die erreichbare Standdauer
der Vorrichtung reduzieren. Zur Verlängerung der Lebensdauer des
Drahtnetzes auf eine Zeit von 200 Stunden und mehr könnte daran
gedacht werden, die Drahtstärke
zu erhöhen.
Allerdings muss als Randbedingung eine Maschenweite von ≤ ca. 1mm eingehalten
werden, damit ein Austreten des Plasmas aus der Quelle verhindert
wird. Bei Beachtung dieser Randbedingung mindert ein Draht höherer Drahtstärke jedoch
die Durchlässigkeit
des Netzes für
den Plasmastrahl.
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Zur
Illustration dieses Problems werden im Folgenden Werte der optischen
Transmission eines Drahtnetzes in Abhängigkeit von der Drahtstärke bei
einer Maschenweite von 1mm angegeben.
| Drahtstärke [mm] | Optische
Transmission |
| 0,1 | 81
% |
| 0,2 | 64% |
| 0,3 | 49% |
| 0,4 | 36% |
| 0,5 | 25% |
| 0,6 | 16% |
| 0,7 | 9% |
| 0,8 | 4% |
| 0,9 | 1
% |
| 1,0 | 0% |
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Die
Maschenweite wird hier als Abstand von Drahtmitte zu Drahtmitte
definiert.
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Durch
Erhöhung
der Drahtstärke
lässt sich
für praktische
Anwendungen eine Verlängerung
der Lebensdauer des Drahtnetzes nur begrenzt erreichen, da bei dickeren
Drähten
die Transmission der Ionen durch das Drahtnetz zu stark reduziert
wird.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist daher die Schaffung einer Extraktionselektrode
mit einer hohen optischen Transmission und zugleich verlängerten
Lebensdauer. Eine weitere Aufgabe ist die Schaffung einer Plasmastrahlquelle
eines Verfahrens zum Bestrahlen einer Oberfläche mit einem Plasmastrahl
sowie einer Vakuumkammer mit einer derartigen Extraktionselektrode.
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Die
Aufgaben werden erfindungsgemäß jeweils
mit den Merkmalen der unabhängigen
Patentansprüche
gelöst.
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Weiterbildungen
sind den abhängigen
Patentansprüchen
zu entnehmen.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung ist eine als Trägerplatte mit einem Lochblendenmuster
ausgebildete Extraktionselektrode vorgesehen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung ist bei einer Plasmastrahlquelle mit
einem Plasmaraum und elektrischen Mitteln zum Zünden und Erhalt eines Plasmas
sowie einer Austrittsöffnung
mit einer Extraktionselektrode zur Extraktion eines Plasmastrahls
aus dem Plasmaraum, die Extraktionselektrode als Trägerplatte
mit einem Lochblendenmuster ausgebildet. Der Ersatz einer Trägerplatte
mit einem Lochblendenmuster ermöglicht
eine hohe optische Transmission, vorzugsweise von mehr als 70%,
und eine bis um einen Faktor 20 längere Standzeit als bei bislang
verwendeten Wolframdrahtgeflechten. Eine derartige Extraktionselektrode ist
ferner kostengünstig
herzustellen, zu montieren und gegebenenfalls auszuwechseln. Eine
Nachspannvorrichtung kann entfallen.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform
der Elektrode, bei der Lochteilung und/oder Lochweite des Lochblendenmusters
geringer oder gleich der Dicke der Raumladungszone zwischen der
Trägerplatte
und dem Plasma im Plasmaraum ist, womit eine hohe optische Transmission
ermöglicht
wird.
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Bei
einem Lochblendenmuster mit stark asymmetrisch geformten Löchern, wird
eine typische lineare Dimension kleiner als die Dicke der Raumladungszone
gewählt.
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Die
Lochweite beträgt
vorzugsweise 0,1mm bis 10mm, besonders bevorzugt 0,2mm, 0,5mm, 1,0mm, 2,0mm,
3,0mm, 5,0mm oder 8,0mm, da diese Werte in dem Bereich typischer
Dicken der erwähnten
Raumladungszone liegen.
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Wenn
die Trägerplatte
eine Dicke von 0,05mm bis 10mm, vorzugsweise 0,2mm, 1,0mm, 2,0mm, 3,0mm,
5,Omm oder 8,0mm aufweist, wird die Lebensdauer, Temperaturbelastbarkeit
und mechanische Stabilität
der Extraktionselektrode erhöht.
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Bei
einem Aspektverhältnis
von ≤ 10,
bevorzugt ≤ 0,1,
0,2, 0,5, 1,0, 2,0, 3,0, 5,0 oder 8,0 wird erreicht, dass ein relativ
geringer Wert von Lochteilung und/oder Lochweite mit einer ausreichenden
Dicke der Trägerplatte
kombiniert ist und damit eine hohe optische Transmission bei gleichzeitig
hoher mechanischer und thermischer Stabilität der Extraktionselektrode
erreichbar ist. Als Aspektverhältnis
der Extraktionselektrode wird hier das Verhältnis Lochweite zu Dicke der
Trägerplatte
bezeichnet. Es versteht sich, dass bei stark asymmetrischen Lochformen,
als Lochweite die kleinste lineare Dimension eines Loches bezeichnet
wird.
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Eine
Verbesserung der mechanischen und thermischen Stabilität wird ferner
erreicht, wenn die Extraktionselektrode aus einem Material mit einem
geringen Sputteryield für
ein inertes Prozessgas, vorzugsweise Argon, besteht. Alternativ
oder zusätzlich
kann die Extraktionselektrode auch einseitig oder beidseitig mit
einer Beschichtung aus einem derartigen Material versehen sein,
was sich aus Kosten-Gesichtspunkten empfiehlt. Ähnliche Vorteile lassen sich
erreichen, wenn die Extraktionselektrode aus einem Material mit
geringem Sputteryield zusätzlich
oder alternativ für
ein Reaktivgas, vorzugsweise Sauerstoff, besteht. Eine einseitige
oder beidseitige Beschichtung aus einem derartigen Material kann
ebenfalls vorgesehen sein. Als Material kann Wolfram, Molybdän, Graphit,
Aluminiumoxid oder Siliziumoxid vorgesehen sein.
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In
einer preiswerten Variante ist die Trägerplatte aus einem Stahlblech
gefertigt. Ebenso können
sowohl die Trägerplatte
als auch die Beschichtung aus einem Isolatormaterial bestehen. Die
Beschichtung kann auch die Lochinnenflächen umfassen, womit gegebenenfalls
eine erhöhte
mechanische und thermische Stabilität erreicht werden kann.
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Zur
Aufbringung der Beschichtung eignet sich vorzugsweise ein Plasmaspritzverfahren,
ein chemisches Beschichtungsverfahren oder ein thermisches Verdampfungsverfahren,
da diese preiswert und relativ einfach realisierbar sind.
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Das
Lochblendenmuster kann mittels mechanischer Formgebung vorzugsweise
Stanzen oder Laserschneiden gebildet werden, wobei vorzugsweise
auch eine zusätzliche
Behandlung mittels einem Ätzverfahren und/oder
einem Elektro-Polierverfahren vorgesehen ist. Wenn die Enddimensionen
des Lochblendenmusters durch ein isotropes oder anisotropes Verfahren
bestimmt sind, lassen sich auf einfache Weise auch relativ großflächige Extraktionsgitter
mit geeigneten Lochblendenmustern preiswert und präzise herstellen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
in der Erfindung ist ein kongruentes Lochblendenmuster vorgesehen,
wodurch eine erhöhte
mechanische und thermische Stabilität sowie eine hohe Homogenität des Plasmastrahls
transversal zur Ausbreitungsrichtung erreicht werden kann. Die Erfindung
umfasst verschiedene geometrische Ausbildungen des Lochblendenmusters,
insbesondere mit einer planaren sowie auch einer nicht planaren
Trägerplatte.
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Die
Extraktionselektrode kann nach einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung auf ein vorgegebenes Potential beziehungsweise ein
Massepotential gelegt sein.
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Weitere
Ausbildungsformen, Aspekte und Vorteile der Erfindung sind unabhängig von
ihrer Zusammenfassung in Ansprüchen
ohne Beschränkung
der Allgemeinheit aus einer näheren
Beschreibung anhand von Zeichnungen zu entnehmen.
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Es
zeigen in schematischer Darstellung:
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1 eine
Plasmastrahlquelle mit einem homogenen Magnetfeld in x-Richtung
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2 eine
erfindungsgemäße Plasmastrahlquelle
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3 eine
erfindungsgemäße Plasmastrahlquelle
mit einer Spiegelmagnet-Vorrichtung
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4 eine
Extraktionselektrode gemäß der Erfindung
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5 ein
Anpassungsnetz für
eine Hochfrequenz-Plasmastrahlquelle
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6 eine
Vakuumkammer mit einer erfindungsgemäßen Plasmastrahlquelle zum
Bestrahlen einer Oberfläche
mit einem divergenten Plasmastrahl.
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In
den folgenden Figuren sind gleiche oder sich entsprechende Elemente
jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In
1 ist
schematisch der Aufbau einer Hochfrequenz-Plasmastrahlquelle (Hf-Plasmastrahlquelle) zur
Erzeugung eines Plasmastrahls dargestellt, die insbesondere nach
dem ECWR-Prinzip betrieben werden kann. In einem Plasmaraum
6 befindet
sich ein Plasma, welches durch die Einstrahlung einer Hochfrequenzstrahlung,
beispielsweise von 13,56 Megahertz, erzeugt wird. Der Plasmaraum
6 ist
in einem Gehäuse
4 angeordnet,
welches eine Extraktionselektrode
5 im Bereich einer Austrittsöffnung aufweist.
Gemäß der Erfindung
ist die Extraktionselektrode
5 insbesondere für den Einsatz
in Hf-Plasmastrahlquellen ausgebildet, kann jedoch auch bei anderen
Plasmastrahlquellen eingesetzt werden. Durch ein optimales homogenes
transversales Magnetfeld
2, hier durch parallele Feldlinien
in x-Richtung dargestellt, werden eine Erhöhung der Plasmadichte und damit
ein Betrieb der Plasmastrahlquelle bei relativ niedrigen Drücken ermöglicht.
Zur Erzeugung des Magnetfelds
2 ist gegebenenfalls. eine
Magneteinrichtung
1 vorgesehen. Üblicherweise wird die Magneteinrichtung
1 durch
einen Spulensatz ausgebildet, kann aber auch durch Permanentmagnete
gebildet werden. Das Gehäuse
4 ist
topfartig mit einer Längsachse
S ausgebildet. Der Plasmastrahl
3 tritt durch die vorzugsweise
eine hohe Transmission aufweisende Extraktionselektrode
5 in
Richtung der Längsachse
S, die in diesem Fall parallel zu einer Quellnormalen liegt, aus
dem Plasmaraum
6 aus, um damit eine in der
1 nicht
dargestellte Oberfläche
zu bestrahlen. Zur Extraktion eines üblicherweise neutralen Plasmastrahls
kann die Plasmastrahlquelle beispielsweise in der aus der
EP 349 556 B1 bekannten
Weise betrieben werden.
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In 2 sind
schematisch wesentliche Elemente einer weiteren Ausbildungsform
der Hf-Plasmastrahlquelle dargestellt. Es ist ein Magnetfeld 7, 8 vorgesehen,
mit dem die Bildung eines konvergenten oder divergenten Plasmastrahls 3 erreicht
werden kann. Zur Erzeugung des Magnetfeldes 7, 8 ist
eine in 2 zur Vereinfachung nicht dargestellte
Vorrichtung vorgesehen. Einzelheiten dieser Vorrichtung werden in
den folgenden 3 und 4 gezeigt.
Unter einem divergenten Plasmastrahl 3 soll ein Plasmastrahl
verstanden werden, der zumindest in einer Richtung senkrecht zur
Hauptstrahlrichtung noch merklich Teilchen abstrahlt. Ein divergenter
Plasmastrahl kann eine Strahlcharakteristik aufweisen, die sich
annäherungsweise
durch eine Kosinus-Verteilung
beschreiben lässt,
wie detailliert in der Abhandlung von G. Deppisch: „Schichtdickengleichmäßigkeit
von aufgedampften Schichten in Theorie und Praxis", Vakuumtechnik,
30. Jahrgang, Heft 3, 1981, ausgeführt wird. Die Vorrichtung in 2 weist
eine planare Extraktionselektrode 5 und eine Quellennormale auf,
die mit der Achse S des Plasmaraums 6 zusammenfällt.
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Das
in 2 dargestellte Magnetfeld 7, 8 hat
im Plasmaraum 6 nur eine Komponente in Z-Richtung, senkrecht
zum lateralen Magnetfeld 2. Dies hat den Vorteil, dass
bei einem Betrieb der Hf-Plasmastrahlquelle nach dem ECWR-Prinzip
dieses nicht durch das überlagerte
Magnetfeld 7, 8 in seiner Funktion gestört wird. Das
Magnetfeld 7, 8 verläuft außerhalb des Plasmaraums 6,
wie durch die gekrümmten
Feldlinien 7 im Anschluss an die senkrechten Feldlinien 8 angedeutet
ist. Außerhalb
des Plasmaraums 6 nimmt die Magnetfeldstärke mit
zunehmender Entfernung vom Plasmaraum 6 bzw. von der Extraktionselektrode 5 ab.
Da geladene Teilchen des Plasmas durch das Magnetfeld im Plasmaraum 6 auf
Kreisbahnen gezogen werden und so Wandverluste durch geladene Teilchen
verringert werden, wird mit dem Magnetfeld 7, 8 der
Wirkungsgrad der Hf-Plasmastrahlquelle verbessert. Vorzugsweise
wird die Quelle nach dem ECWR-Prinzip betrieben, wobei quer zur
Achse 5 in der x-y-Ebene
ein transversales homogenes Magnetfeld 2 erzeugt wird.
Zumindest in diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn das überlagerte
Magnetfeld 7, 8 im Plasmaraum 6 homogen
ausgebildet ist.
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Die
Vorrichtung zur Erzeugung des Magnetfeldes 7, 8 kann
durch eine oder mehrere Magnetspulen oder Permanent-Magnete gebildet
sein. Vorzugsweise ist die Vorrichtung außerhalb des Gehäuses 4 angeordnet.
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In 3 ist
eine weitere Ausgestaltung der Hf-Plasmastrahlquelle dargestellt.
Durch eine erste Ringspule 9 am oberen Rand des Gehäuses 4 bzw.
des Plasmaraums 6 und eine zweite Ringspule 10 am
unteren Rand des Gehäuses 4 bzw.
des Plasmaraums 6 wird eine Spiegelmagnetvorrichtung gebildet,
wobei die ein Magnetfeld erzeugenden Ströme in der oberen Ringspule 9 und
in der unteren Ringspule 10 gegenläufig fließen.
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In 4 ist
eine kreisförmige
erfindungsgemäße Extraktionselektrode
für eine
Plasmastrahlquelle, welche als Trägerplatte 5 mit einem
Lochblendenmuster 5b ausgebildet ist, schematisch dargestellt.
Es versteht sich, dass auch andere Formen, wie Rechtecke, Trapeze
usw. für
die Elektrode möglich
sind. Die Trägerplatte 5 weist
einen peripheren Bereich 5a auf, der frei von dem Lochblendenmuster 5b ist
und der Befestigung dient. Der Bereich 5a kann Befestigungselemente,
beispielsweise Öffnungen
für Schrauben
oder dergleichen, aufweisen.
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Wie
an sich bekannt ist, können
zur Charakterisierung des Lochblendenmusters Lochblendenparameter
wie Lochteilung und Lochweite herangezogen werden. Als Lochteilung
t wird der Abstand der Mittelpunkte nächstliegender Löcher bezeichnet.
Die Lochweite w bezeichnet den Durchmesser eines Loches. Zwischen den
Löchern
sind Stege angeordnet, so dass die Lochteilung gleich der Summe
der Lochweite und der Stegbreite ist.
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Das
in 4 dargestellte Lochblendenmuster 5b weist
kreisförmige
Löcher
auf, die in einer trigonalen Struktur, d.h. mit einer 60° Rotationssymmetrie,
angeordnet sind. Es versteht sich, dass auch andere Konfigurationen
von Lochblendenmustern von der Erfindung umfasst werden, insbesondere
Lochblendenmuster mit geraden oder diagonal versetzten Reihen von
Löchern.
Ferner können
die Löcher
auch als Quadrat, Sechskant, Rauten, Dreieck, Sternloch oder Langloch
ausgebildet sein.
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Die
Erfindung umfasst auch Lochblendenmuster mit stark asymmetrischen
Lochformen, wie beispielsweise Reihen von schlitzartigen Öffnungen.
In letzterem Fall ist vorzugsweise der lineare Abstand der Öffnungsbegrenzungen
kleiner oder gleich der Dicke der Raumladungszone zwischen Plasma
und Trägerplatte gewählt.
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Bevorzugt
wird ein Lochblendenmuster mit einer relativen freien Lochfläche zwischen
0,6 und 0,99 gewählt.
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Als
Aspektverhältnis
der Extraktionselektrode wird das Verhältnis Lochweite zu Dicke der
Trägerplatte bezeichnet.
Zur Gewährleistung
einer erhöhten
thermischen und mechanischen Stabilität der Extraktionselektrode
wird ein Aspektverhältnis
von ≤ 0,1
bevorzugt. Im Hinblick auf eine verlängerte Lebensdauer der Extraktionselektrode
hat es sich als günstig
erwiesen, eine Trägerplatte
mit einer Dicke von ≥ 0,1mm,
vorzugsweise einer Dicke in einem Bereich von 0,5 bis 1,5mm, einzusetzen,
wobei Lochteilung und/oder Lochweite geringer oder gleich der Dicke
der Raumladungszone zwischen der Trägerplatte und dem Plasma im
Plasmaraum gewählt
sind, worauf im Folgenden noch genauer eingegangen wird. Weitere
bevorzugte Werte der Dicke der Trägerplatte liegen in einem Bereich
von 0,2mm, 0,5mm, 1,0mm, 2,0mm, 3,0mm, 5,0mm oder 8,0mm.
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Zumindest
bei einer Extraktionselektrode für
eine Hf-Plasmastrahlquelle weist die Trägerplatte zumindest einen Kern
oder eine Beschichtung aus einem leitfähigen Material auf. Optional
kann zumindest eine Beschichtung oder Schicht aus einem Isolator
vorgesehen sein, beispielsweise Aluminiumoxid oder Siliziumoxid.
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Die
Trägerplatte
der Extraktionselektrode gemäß der Erfindung
besteht günstigerweise
aus einem Material mit einem geringen Sputteryield für ein inertes
Prozessgas, vorzugsweise Argon. Alternativ oder zusätzlich kann
noch eine Beschichtung mit einem derartigen Material einseitig oder
beidseitig vorgesehen sein. In einer Weiterbildung kann die Trägerplatte
aus einem Material mit einem geringen Sputteryield für ein Reaktivgas,
vorzugsweise Sauerstoff, bestehen und/oder einseitig oder beidseitig
mit einer Beschichtung aus einem derartigen Material versehen sein.
Es versteht sich, dass auch eine Trägerplatte von der Erfindung
umfasst ist, die ein Material mit einem geringen Sputteryield sowohl
für ein
inertes Prozessgas als auch für
ein Reaktivgas aufweist. Vorzugsweise ist als Material Wolfram,
Molybdän
oder Graphit vorgesehen.
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Insbesondere
bei Vorliegen einer Beschichtung kann die Trägerplatte aus einem preisgünstigen
Stahlblech bestehen.
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Die
Beschichtung kann auch die Lochinnenflächen umfassen. Zur Herstellung
der Beschichtung wird ein Plasmaspritzverfahren, ein chemisches
Beschichtungsverfahren oder ein thermisches Verdampfungsverfahren
eingesetzt.
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Ein
Lochblendenmuster mit einer Stegbreite von 0,1mm lässt sich
durch Stanzen und Laserschneiden nur mit relativ hohem Aufwand herstellen.
Vorzugsweise zum Erreichen von kleinen Stegbreiten wird daher vorgeschlagen,
nach Bildung des Lochblendenmusters die Stegbreite durch chemische Ätzverfahren
oder Elektropolieren noch weiter zu reduzieren. Es kann daher zunächst ein
Lochblendenmuster mit einer Stegbreite von vorzugsweise mehr als
0,2mm gebildet werden, dessen Enddimensionen durch ein Ätzverfahren
bestimmt werden. Beispielsweise können ein 1,15mm dickes Blech
mit einer Stegbreite von 0,3mm auf ein Lochblendenmuster mit einer
Stegbreite von 0,1mm reduziert werden, wobei das Blech auf 1,0mm
abgeätzt
wird, falls ein isotropes Ätzverhalten
des Materials vorliegt. Es versteht sich, dass bei einem Material
mit anisotropen Ätzverhalten
entsprechende Variationen des angegebenen Beispiels ohne weiteres
möglich
sind.
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Um
mit der erfindungsgemäßen Hochfrequenz-Plasmastrahlquelle
eine homogene Bestrahlung einer Oberfläche zu gewährleisten, ist erfindungsgemäß eine gezielte
Wechselwirkung des Plasmas mit der als Trägerplatte mit Lochblendenmuster
ausgebildeten Extraktionselektrode vorgesehen. Vorzugsweise bei
einer ebenen Oberfläche
ist die Verwendung eines kongruenten Lochblendenmusters vorteilhaft.
In diesem Fall ist es ebenfalls günstig, wenn die Trägerplatte
planar ist. Bei gekrümmten
Oberflächen
hat sich gezeigt, dass mit einer nicht-planaren, vorzugsweise relativ
zum Plasmaraum konvexen oder konkaven Trägerplatte besonders einfach
eine Divergenz des Plasmastrahls bewirkbar ist.
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Ein
wesentlicher Parameter bei der Wechselwirkung zwischen Plasma und
Extraktionselektrode ist die Dicke der Raumladungszone zwischen
der Extraktionselektrode und dem Plasma.
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Die
Dicke d der Raumladungszone kann aus Textbüchern entnommen werden. Danach
hängt die
Dicke d von der Ionenstromdichte j und dem Spannungsabfall U zwischen
dem Plasmarand und der Extraktionselektrode ab:
mit
- ε0:
- Dielektrizitätskonstante
des Vakuums
- e:
- Elementarladung
- mion:
- Masse der beteiligten
Ionen
- U:
- Spannungsabfall zwischen
dem Plasmarand und der Extraktionselektrode 5 (entspricht
der Extraktionsspannung)
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Zur
Bestimmung von Lochblendenparametern der Extraktionselektrode wird
von folgenden Überlegungen
ausgegangen:
Für
einen Ionenstrom von 1 A/m2, der einen üblichen
Wert für
den Betrieb derartiger Beschichtungsanlagen darstellt, wurde bei
einer Hf-Plasmastrahlquelle die Dicke d der Raumladungszone berechnet.
Die Dicke d der Raumladungszone steigt mit zunehmendem Spannungsabfall
an und variiert zwischen 0,5mm bis zu 2,5mm bei einem Spannungsabfall
zwischen ca. 50 und ca. 370 Volt. Die Dicke d in einem bevorzugten
Spannungsbereich zwischen 50 und 200 Volt ist deutlich kleiner als
2mm.
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Betrachtet
man die Abhängigkeit
der Dicke d der Raumladungszone von der Ionenstromdichte bei fester
Extraktionsspannung, z. B. bei 150 Volt, ergibt sich, dass die Dicke
der Raumladungszone d bei fester Extraktionsspannung mit steigender
Stromdichte fällt.
In einem bevorzugten Bereich zwischen 4 A/m2 und
25 A/m2 ist die Dicke d der Raumladungszone
geringer als 2mm.
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Die
Struktur des Lochblendenmusters der Extraktionselektrode beeinflusst
die Form der Raumladungszone. Die Verformung nimmt zu, wenn Dicke
der Raumladungszone und Lochteilung und/oder Lochweite in der gleichen
Größenordnung
liegen. Dies kann zur Erzeugung eines divergenten Plasmastrahls
ausgenutzt werden. Sinnvollerweise sollten die Lochparameter jedoch
klein genug sein, damit das Plasma nicht merklich durch die Austrittsöffnung entweicht.
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Wird
die Extraktionselektrode 5 nicht planar, sondern gekrümmt ausgebildet,
so bildet sich eine gekrümmte
Plasmarandschicht aus und es kann ein divergenter Plasmastrahl extrahiert
werden. In diesem Fall können
die Lochparameter der Extraktionselektrode 5 relativ klein,
insbesondere geringer als die Dicke der Raumladungszone gewählt werden.
Es sind sowohl konvexe als auch konkave Extraktionselektroden möglich.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
kann die Extraktionselektrode 5 über zumindest einem Teilbereich seiner
Fläche
hinsichtlich des Lochblendenmusters inhomogen ausgebildet sein,
vorzugsweise, um damit eine lokale Änderung der optischen Transmission
zu erreichen. Zweckmäßigerweise
können
damit lokale Variationen der Plasmastrahldichte senkrecht zur Ausbreitungsrichtung
des Plasmastrahls erzeugt werden, vorzugsweise um Randeffekte zu
kompensieren. Beispielsweise kann ferner das Muster so variiert
werden, so dass ein Kreisring gebildet wird, mit dem ein kreisringförmiger Plasmastrahl
erzeugt werden kann. Die Inhomogenität kann ferner durch eine Variation
von Lochweite und/oder Stegbreite realisiert werden. Mittels einer Änderung
der lokalen optischen Transmission kann ferner die Divergenz des
Plasmastrahls eingestellt werden. Ferner können zur Beeinflussung des
Plasmastrahls außerhalb
des Plasmaraums 6 eine oder mehrere Blenden vorgesehen
sein. Ebenso kann die Austrittsöffnung
in Teilbereichen mit Blenden abgedeckt sein und damit sonst inhomogen
bestrahlte Bereiche einer Oberfläche
ausgeblendet werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann eine Plasmastrahlquelle mit einer planaren Extraktionselektrode
zur Bestrahlung von auf einer Kalotte angeordneten Substraten verwendet
werden, wobei in einem Raumbereich außerhalb des Plasmaraums zumindest
eine Blende angeordnet ist. Diese Blende begrenzt den Plasmastrahl
derart, dass die ansonsten inhomogen bestrahlten Bereiche auf der
Kalotte von der Bestrahlung ausgenommen werden. Dies kann ebenso
durch die Abdeckung von Teilbereichen der Austrittsöffnung erfolgen.
Die Form der verwendeten Blenden wird vorzugsweise empirisch anhand
der erreichten Bestrahlungsergebnisse bestimmt.
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Für einen
optimierten Betrieb der Hf-Plasmastrahlquelle ist ein Anpassungsnetzwerk
vorgesehen, um den Innenwiderstand eines Hochfrequenz-Generators
auf die Verbraucherimpedanz abzustimmen.
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In 5 ist
ein bevorzugtes Anpassungsnetzwerk gezeigt, das einen Hochfrequenz-Generator 15 für einen
Primär-
und Sekundärkreis
an eine Hf-Plasmastrahlquelle ankoppelt, wie beispielsweise aus
dem Artikel von J. P. Rayner et al: "Radio frequency matching for helicon
plasma sources",
J. Vac. Scl. Technol. A 14(4), Jul/Aug. 1996, bekannt ist. Dem Hochfrequenz-Generator 15 ist
ein Kondensator 12 parallel geschaltet. Ferner ist zwischen
einer Primärspule 14 und
dem Hochfrequenz-Generator 15 ein einstellbarer Kondensator 13 angeordnet.
Eine Sekundärspule 16 überträgt elektrische
Leistung des Hochfrequenz-Generators 15 an eine Induktionsschleife 17,
mit der eine induktive Anregung des Plasmas erfolgen kann. Parallel
zur Sekundärspule 16 bzw.
zum Kondensator 13 ist ein Kondensator 16a bzw.
ein Kondensator 13a angeordnet. Ferner ist eine Energieelektrode 19 vorgesehen,
die in direktem Kontakt mit dem Plasma steht oder optional über ein
isolierendes Material, beispielsweise eine Quarz- oder Glasscheibe,
kapazitiv an das Plasma im Plasmaraum 6 ankoppelt. Durch
das Potential der Energieelektrode 19 lässt sich die Ionenenergie des
Plasmastrahls einstellen. Vorzugsweise ist die Energieelektrode 19 Bestandteil
einer Gasversorgung, beispielsweise einer Gasdusche, mit der ein
flächig-homogenes
Einströmen
eines Gases in den Plasmaraum 6 ermöglicht wird. Die Energieelektrode
ist über
einen einstellbaren Kondensator 18 mit einem Abgriff an
der Primärspule 14 verbunden.
Bei der gezeigten Anordnung werden durch eine Versorgungseinheit
(Hochfrequenz-Generator 15) die Induktionsschleife 17 und
die Energie-Elektrode 19 mit elektrischer Energie versorgt.
Alternativ können
beispielsweise auch zwei separate Hochfrequenz-Generatoren und zwei
Anpass-Netzwerke, und zwar jeweils eines für die Induktionsspule 17 und
eines für
die Energie-Elektrode 19, verwendet werden.
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Bevorzugt
wird die Anordnung gemäß 5 in
Verbindung mit einer Vorrichtung und/oder einer Magneteinrichtung
eingesetzt, wie sie im Zusammenhang mit den vorerwähnt beschriebenen
Ausführungsbeispielen
der Hf-Plasmastrahlquelle vorgesehen sind. Besonders bevorzugt ist
der Einsatz bei einer nach dem ECWR-Prinzip betreibbaren oder betriebenen
Hf-Plasmastrahlquelle.
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Eine
erfindungsgemäße Plasmastrahlquelle
wird bevorzugt in eine Vakuumkammer 20 eingebaut und zum
Bestrahlen einer gekrümmten
Oberfläche
K eingesetzt, wie in 6 gezeigt. Eine derartige Vakuumkammer 20 weist
neben Kammerwänden 21 üblicherweise
Vakuumpumpen, Gasversorgung und Analytik auf. Bei der in 6 dargestellten
Vakuumkammer sind ferner auf der als Kalotte ausgebildeten Oberfläche K Substrate 22 angeordnet.
Ein divergenter Plasmastrahl 3 der erfindungsgemäßen Hf-Plasmastrahlquelle
ermöglicht eine
homogene großflächige Bestrahlung
der Oberfläche
K bzw. der Substrate 22. Die Substrate 22 können beispielsweise
auf Kreisringen angeordnet sein. Wie an sich bekannt, kann die in
diesem Fall als Substrathalterung fungierende gekrümmte Oberfläche bewegbar,
insbesondere drehbar ausgebildet sein. Wie in 6 kann
die Plasmastrahlquelle 23 gegenüber der Symmetrieachse der Kalotte
versetzt sein. Jedoch kann bei alternativen Ausführungsformen auch eine zentrale
Anordnung der Plasmastrahlquelle vorgesehen sein.