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DE102004011090B4 - Scheinwerfer für Fahrzeuge - Google Patents

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DE102004011090B4 DE102004011090A DE102004011090A DE102004011090B4 DE 102004011090 B4 DE102004011090 B4 DE 102004011090B4 DE 102004011090 A DE102004011090 A DE 102004011090A DE 102004011090 A DE102004011090 A DE 102004011090A DE 102004011090 B4 DE102004011090 B4 DE 102004011090B4
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    • F21S41/00Illuminating devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. headlamps
    • F21S41/20Illuminating devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. headlamps characterised by refractors, transparent cover plates, light guides or filters
    • F21S41/25Projection lenses
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    • F21LIGHTING
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    • F21S41/29Attachment thereof
    • F21S41/295Attachment thereof specially adapted to projection lenses

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Abstract

Scheinwerfer (1) für Fahrzeuge,
– mit einem Reflektor (2),
– mit einer Lichtquelle sowie
– mit einer im Strahlungsgang des vom Reflektor (2) reflektierten Lichts angeordneten Linse (3), die an einem Trägerelement (4) gehalten ist,
– wobei die Linse (3) einen angeformten Linsenrand (5) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
– dass der Linsenrand (5) fluchtend zu einer gekrümmten Linsenaußenkontur (6) verläuft,
– dass das Trägerelement (4) und der Linsenrand (5) von wenigstens einer separaten U-förmigen Klammer (7) umklammert sind und direkt am Reflektor (2) oder indirekt an einem Übergangsteil (8) befestigt sind, welches am Reflektor (2) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Scheinwerfer für Fahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der DE 196 21 254 A1 ist ein Scheinwerfer mit einem Reflektor, mit einer Lichtquelle sowie mit einer im Strahlungsgang des vom Reflektor reflektierenden Lichts angeordneten Linse bekannt, wobei die Linse von einem Trägerelement gehalten ist. Das Trägerelement ist an seinem hinteren Ende am Reflektor befestigt und weist einen wenigstens annähernd kegelstumpfförmigen Abschnitt auf, der sich in Lichtaustrittsöffnung verjüngt und der aus lichtdurchlässigem Material besteht. Die Linse ist im in Lichtaustrittsrichtung weisenden vorderen Ende des Abschnitts gehalten. Wenigstens eine Oberfläche des Abschnitts kann mattiert und/oder mit einer Beschichtung versehen sein und/oder optische Elemente aufweisen. Beim Betrieb des Scheinwerfers tritt vom Reflektor reflektiertes Licht durch die Linse hindurch und außerdem tritt von der Lichtquelle ausgesandtes Licht durch den Abschnitt des Trägerelementes hindurch, so dass beim Einblick von außerhalb in den Scheinwerfer eine größere Fläche beleuchtet erscheint. Dadurch soll die hell beleuchtete Fläche der Linse nicht oder zumindest weniger störend wahrgenommen werden.
  • Aus der DE 92 18 431 U1 ist ein weiterer Fahrzeugscheinwerfer bekannt, bei dem die Linse an ihrem Linsenrand an einem Trägerelement gehalten ist. Dabei steht der Linsenrand bezüglich einer optischen Achse radial nach außen ab. Das Trägerelement weist einen radial nach innen vorstehenden Kragen auf, der den Linsenrand von vorn übergreift. Am Trägerelement sind mehrere Anschläge freigeschnitten und an der Rückseite der Linse nach innen abgewinkelt. Die Linse ist mit den Anschlägen über einen Sprengring verspannt, der im Bereich des Linsenrands einerseits an der Rückseite der Linse und anderseits an den Anschlägen abgestützt ist. Das Trägerelement ist am Reflektor befestigt.
  • Aus der DE 38 27 594 C2 ist ein weiterer Fahrzeugscheinwerfer bekannt, bei dem die Linse an einem Trägerelement dadurch befestigt ist, dass am Trägerelement angeformte Laschen die Linse an einem bezüglich der optischen Achse radial nach außen vorstehenden Linsenrand von vorn übergreifen.
  • Aus der DE 198 29 345 A1 ist ein Projektionsscheinwerfer für Kraftfahrzeuge bekannt. Der Projektionsscheinwerfer weist ein Scheinwerfergehäuse, eine Lichtquelle, einen parabolischen Spiegel, eine Projektionslinse sowie einen Halterahmen für die einzelnen Komponenten auf. Um bei einem Projektionsscheinwerfer für Kraftfahrzeuge das optische Design der Projektionslinse äußerlich zu vergrößern, ohne dabei den Bauraum unnötig zu erhöhen, wird vorgeschlagen, dass die Projektionslinse auf der dem Spiegel zugewandten Seite einen inneren bestimmungsgemäß ausgeleuchteten Bereich aufweist, welcher von einer ringförmigen einstückigen Anformung umgeben ist. Die Anformung ist dabei derart ausgebildet, dass der Halterahmen der Projektionslinse im wesentlichen hinter dem inneren ausgeleuchteten Linsenkörper der Projektionslinse zurücksteht.
  • Aus der DE 198 29 343 A1 ist ein Scheinwerfer nach dem Projektionstyp für Kraftfahrzeuge bekannt. Der Scheinwerfer weist dabei ein oder mehrere Leuchtmittel auf sowie mindestens einen Reflektor und mindestens eine Linse. Um bei einem Scheinwerfer dieser Art eine optische Vergrößerung des Scheinwerferdesigns zu erreichen, ohne den Bauraum als solches vergrößern zu müssen, wird vorgeschlagen, dass der optisch aktive, d.h. direkt ausgeleuchtete Linsendurchmesser, um einen optisch nicht aktiven bzw. nicht direkt vom Fokuslicht ausgeleuchteten Randbereich erweitert ist. Hierdurch erscheint, obwohl keine größere Linse verwendet wird, die eigentliche Scheinwerferanordnung nahe dem Linsenbereich vergrößert.
  • Schließlich ist aus der DE 198 08 564 C1 eine Befestigungsanordnung einer Abdeckscheibe als Bestandteil eines Kraftfahrzeugscheinwerfers bekannt. Der Kraftfahrzeugscheinwerfer weist ein Gehäuse sowie eine eine offene Seite des Gehäuses verschließende, lichtdurchlässige Abdeckscheibe auf, die mit dem Gehäuse verklebt ist, sowie ein die Abdeckscheibe umrahmendes Dichtprofil. Dabei wird vorgeschlagen, die Abdeckscheibe an ihrem Außenumfang mit wenigstens einer nach außen abragenden Profilschulter zu versehen und das Dichtprofil als die Profilschulter der Abdeckscheibe formschlüssig übergreifenden Sicherungsrahmen auszugestalten und diesen mechanisch am Gehäuse festzulegen. Durch das formschlüssige Übergreifen der Profilschulter und die mechanische Festlegung des Sicherungsrahmens am Gehäuse wird eine stabile Positionierung der Abdeckscheibe am Gehäuse erzielt, ohne dass eine Erweichung der Klebeverbindung zwischen dem Gehäuse und der Abdeckscheibe zu einer Positionsveränderung der Abdeckscheibe führt.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für einen Scheinwerfer für Fahrzeuge eingangs erwähnter Art, eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, bei welcher insbesondere durch einen neuartigen Aufbau des Scheinwerfers eine größere Designfreiheit erreicht werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, bei einem Scheinwerfer mit einem Reflektor und mit einer Lichtquelle sowie mit einer Linse, die an einem Trägerelement gehalten ist und einen angeformten Linsenrand aufweist, diesen Linsenrand fluchtend zu einer gekrümmten Linsenaußenkontur auszubilden und zumindest bereichsweise ein Trägerelement daran anzuordnen. Dabei werden das Trägerelement und der Linsenrand von wenigstens einer U-förmigen Klammer umklammert und entweder direkt am Reflektor oder indirekt an einem Übergangsteil befestigt, welches anderenends am Reflektor angeordnet ist.
  • Der Übergang zwischen dem Reflektor und der Linse ist dabei so gestaltet, dass die gekrümmte Außenkontur der Linse auch im Bereich des Übergangsteiles bzw. der Anbindung zum Reflektor fortgeführt wird, wobei bei einer nur punktuellen Anbindung des Trägerelementes bzw. des Übergangsteils am Reflektor bzw. am Reflektorrand ein durch Streulicht beleuchtbarer Zwischenraum entsteht, welcher für eine individuelle Designgestaltung genutzt werden kann. Denkbar ist hierbei beispielsweise, dass ein markantes Tag- bzw. bei eingeschalteter Lichtquelle ein markantes Nachtdesign erzeugt wird. Das Nachtdesign ermöglicht dabei eine Umfeldaufhellung, wodurch die leuchtende Fläche vergrößert und gleichzeitig eine Blendung verkleinert wird. Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht somit neue gestalterische Möglichkeiten durch zusätzliche beleuchtbare Flächen, ohne dass hierfür zusätzlicher Bauraum benötigt wird. Des Weiteren ist es möglich, bei entsprechender designerischer Ausgestaltung eine effektvolle Tiefenwirkung und somit eine neuartige Dreidimensionalität im Hinblick auf die vom Streulicht beleuchteten Flächen zu schaffen, so dass dies ein im Vergleich zu heutigen Scheinwerfern völlig neuartiges Design ergibt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung weist das Übergangsteil und/oder das Trägerelement zumindest zwei Verbindungsarme zum Reflektor auf. Bei zwei bzw. mehr Armen entstehen durch Streulicht beleuchtbare Öffnungen bzw. Zwischenräume, welche gestalterisch sichtbar an der Außenform einer Scheinwerferabdeckung wirken. Bei drei Verbindungsarmen ist es beispielsweise möglich, die Linse über das Trägerelement bzw. das Übergangselement als Dreieckskörper in verschiedenen Winkeln auf dem Reflektor zu befestigen. Bei zwei Beinen hingegen kann ein oberer Bereich offen bleiben, um die Außenform gestalterisch so auszunutzen, dass ein markantes Tag- bzw. bei eingeschalteter Lichtquelle ein markantes Nachtdesign sichtbar wird. Ein derartiges Tag- bzw. Nachtdesign kann beispielsweise auch beleuchtete Symbole bzw. Embleme aufweisen oder erzeugen.
  • Entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung ist außen am Linsenrand eine Vertiefung vorgesehen, in welcher ein erster U-Schenkel der U-förmigen Klammer eingreift. Eine derartige Vertiefung gewährleistet, dass die U-förmige Klammer stets in der gleichen Position fixiert werden kann und sich dadurch eine lagestabile Fixierung der Linse ergibt. Da insbesondere im Linsenbereich kleinste Änderungen der Position zu einem völlig verzerrten Leuchtbild führen können, ist die zuverlässige und lagefixierte Anbindung der Linse an weiteren Bauteilen des Scheinwerfers unerlässlich.
  • Zweckmäßig kann das Trägerelement, welches vorzugsweise als konischer Ring ausgebildet ist, einenends eine den Linsenrand zweiseitig begrenzende Justierrippe und anderenends einen Fixierring aufweisen, der sich an einer Linseninnenkontur abstützt. Hierdurch gewährleistet das Trägerelement eine exakte Positionierung der Linse, wodurch die Fahrsicherheit, insbesondere bei Nachtfahrten, erhöht werden kann.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung bilden die Klammer und/oder die Linse und/oder das Trägerelement und/oder das Übergangsteil eine vormontierbare Baugruppe. Das Herstellen von vormontierten Einheiten, welche im späteren Fertigungsprozess durch wenige Arbeitsschritte endmontiert werden können, strafft einerseits den Fertigungsprozess und hilft andererseits durch rationalisierte Vorfertigung Kosten einzusparen.
  • Entsprechend einer weiteren Ausführung der Erfindung weisen das Trägerelement und/oder das Übergangsteil eine zumindest teilweise lichtdurchlässige oder reflektierende Beschichtung auf. Derartige Beschichtungen können im Rahmen der designerischen Gestaltungsfreiheit individuell genutzt und/oder gestaltet werden, wodurch ein markantes Nacht- bzw. Tagdesign erzeugt werden kann. Insbesondere bei Nacht lassen sich somit Effekte schaffen, wodurch erreicht werden kann, dass eine bestimmte Fahrzeugmarke bzw. ein bestimmter Fahrzeugtyp bereits durch ein produktspezifisches Leuchtdesign erkannt werden kann, ohne dass hierzu das Fahrzeug als Ganzes sichtbar sein muss.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder funktional gleiche oder ähnliche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine Schnittdarstellung durch einen erfindungsgemäßen Scheinwerfer,
  • 2a eine Detailaufnahme eines Linsenrandes mit einem daran angeordneten Trägerelement sowie einer U-förmigen Klammer,
  • 2b eine Darstellung wie in 2a, jedoch bei einer Draufsicht,
  • 3a eine Darstellung wie in 2a, jedoch bei einer anderen Ausführungsform,
  • 3b eine Darstellung wie in 3a, jedoch bei einer Draufsicht.
  • Entsprechend 1 weist ein erfindungsgemäßer Scheinwerfer 1 einen Reflektor 2, eine nicht näher bezeichnete Lichtquelle sowie eine im Strahlungsgang des vom Reflektor 2 reflektierenden Lichts angeordnete Linse 3 auf, die von einem Trägerelement 4 an ihrem Linsenrand 5 gehalten ist. Der Linsenrand 5 ist dabei so ausgebildet, dass er fluchtend zu einer gekrümmten Linsenaußenkontur 6 verläuft. Der angeformte Linsenrand 5 besitzt vorzugsweise eine im wesentlichen gleiche Materialstärke und kann entweder teilweise oder vollständig umlaufend an der Linse 3 angeordnet sein.
  • Generell kann der Reflektor 2 aus wärmebeständigem Kunststoff oder aus Metall bestehen und verstellbar in einer nicht näher bezeichneten Halterung, beispielsweise in Form eines Gehäuses, angeordnet sein. Die Linse 3 ist in Lichtaustrittsrichtung 17 nach dem Reflektor 2 und mit Abstand von diesem im Strahlungsgang des von diesem reflektierenden Lichtes angeordnet. In Lichtaustrittsrichtung 17 nach der Linse 3 kann der Scheinwerfer 1 zusätzlich mit einer lichtdurchlässigen nicht gezeigten Scheibe abgedeckt sein, welche entweder glatt ausgebildet sein kann oder optische Elemente aufweisen kann.
  • Durch den Reflektor 2 wird von der Lichtquelle ausgesandtes Licht als ein konvergentes Lichtbündel reflektiert, welches eine optische Achse 18 kreuzt. Die Linse 3 ist gemäß 1 als Sammellinse ausgebildet, so dass durch diese vom Reflektor 2 reflektiertes Licht beim Durchtritt zur optischen Achse 18 hin gebrochen wird. Die Linse 3 weist gemäß 1 eine zum Reflektor 2 hin gerichtete Planseite (Linseninnenfläche 19) auf, die zumindest annähernd eben ist. Vom Reflektor 2 weg weist die Linse 3 eine konvex verlaufende Linsenaußenkontur 6 auf, welche vorzugsweise asphärisch gekrümmt ist. Generell kann die Linse 3 wie in 1 dargestellt nahezu rund ausgebildet sein, jedoch aber auch einen beliebigen anders geformten, beispielsweise rechteckigen Querschnitt, aufweisen.
  • Die Linse 3 wird gemäß 1 vom Trägerelement 4 gehalten, das die Linse 3 zumindest über ein Teil ihres Umfanges umgibt. Das Trägerelement 4 ist dabei vorzugsweise als konischer Ring ausgebildet, so dass das Trägerelement 4 hier die Linse 3 vollständig am Linsenrand 5 hält.
  • Gemäß den 2a und 3a weist das Trägerelement 4 einenends eine den Linsenrand 5 zweiseitig begrenzende Justierrippe 11 auf. Durch die zweiseitige Halterung des Linsenrandes 5 durch die Justierrippe 11 kann diese exakt und unverrückbar fixiert werden, wodurch eine exakte Ausrichtung eines vom Scheinwerfer 1 ausgestrahlten Leuchtkegels über lange Zeit erhalten bleibt. Anderenends weist das Trägerelement 4 einen Fixierring 12 auf (vergleiche Detailansicht in 1), der sich an eine Linseninnenkontur abstützt. Das Trägerelement 4 fixiert somit auf der einen Seite einen äußeren Bereich des Linsenrandes 5 und auf der anderen Seite mit dem Fixierring 12 einen Übergangsbereich zwischen Linsenrand 5 und der Linsenin nenfläche 19. Denkbar ist hierbei, dass der Linsenrand 5 an seinem äußeren Ende parallel zur Linseninnenfläche 19 verläuft.
  • Das Trägerelement 4 ist in montiertem Zustand im wesentlichen parallel zum Linsenrand 5 angeordnet und weist im Bereich der Justierrippe 11 eine Vertiefung 13 auf. In diese Vertiefung greift gemäß des Detailausschnittes in 1 bzw. gemäß den 2a und 3a eine Justiereinrichtung 16 ein, welche hier als Justierschraube ausgebildet ist. Die Justiereinrichtung 16 verläuft dabei durch ein Gewinde 15, welches einen zweiten U-Schenkel 14 der Klammer 7 durchdringt und fluchtend zur Vertiefung 13 angeordnet ist.
  • Dem zweiten U-Schenkel 14 gegenüber liegt ein erster U-Schenkel 10, welcher als Widerlager für die einzudrehende Justiereinrichtung 16 dient und dazu außen am Linsenrand 5 in eine dort vorgesehene Vertiefung 9 eingreift. Gemäß den 1 bis 3 sind unterschiedliche Profilierungen für eine mögliche Vertiefung 9 dargestellt, wobei diese rein exemplarisch zu betrachten sind und lediglich mögliche Ausgestaltungsformen darstellen.
  • Durch die Klammer 7, welcher einerseits mit ihrem ersten U-Schenkel 10 in die Vertiefung 9 und andererseits über die Justiereinrichtung 16 in die zweite Vertiefung 13 eingreift, wird das Trägerelement 4 am Linsenrand 5 lagefixiert. Um eine stabile Anordnung der Linse 3 am Reflektor 2 zu erhalten, ist das Trägerelement 4 direkt am Reflektor 2 oder indirekt an einem Übergangsteil 8 befestigt, welches seinerseits am Reflektor 2 angeordnet ist. Dabei ist denkbar, dass das Trägerelement 4 oder das Übergangsteil 8 zumindest zwei Verbindungsarme zum Reflektor 2 aufweisen und dadurch ein zwischen den Verbindungsarmen gelegener Zwischenraum für von der Lichtquelle ausgesandtes Streulicht durchlässig ist. Um insbesondere ein markantes Tag- bzw. Nachtdesign zu erzeugen, beispielsweise durch ein Emblem oder eine Dreidimensionalität, kann das Trägerelement 4 und/oder das Übergangsteil 8 eine zumindest teilweise lichtdurchlässige oder reflektierende Beschichtung aufweisen. Denkbar sind selbstverständlich auch mattierte Oberflächen, durch welche beispielsweise eine Tiefenwirkung erzielt werden kann und somit die designerischen Freiräume vergrößert werden können. Sowohl bei einer Anbindung des Trägerelementes 4 bzw. des Übergangsteils 8 mit zwei oder drei Beinen am Reflektor 2 kann ein im Vergleich zu herkömmlichen Designs völlig neuartiges Tag- bzw. Nachtdesign geschaffen werden. Bei einer Anbindung mit drei Verbindungsarmen können diese gleichmäßig um den Linsenrand 5 verteilt sein, wogegen bei einer Anbindung mit lediglich zwei Verbindungsarmen diese im unteren Bereich des Linsenrandes 5 angeordnet sein können, so dass der obere Bereich, beispielsweise eine obere Ringfläche, vollständig für gestalterische Zwecke zur Verfügung steht.
  • Generell können die Klammer 7 und/oder die Linse 3 und/oder das Trägerelement 4 und/oder das Übergangsteil 8 eine vormontierbare Baugruppe bilden, wodurch ein vereinfachter Einbau dieses vorgefertigten Moduls bzw. der vorgefertigten Baugruppe während des Fertigungsprozesses erreicht werden kann. Denkbar ist darüber hinaus, dass das Trägerelement 4 beispielsweise aus Aluminium-Druckguss und damit lichtundurchlässig oder aus einem wärmebeständigen Kunststoff und damit zumindest teilweise lichtdurchlässig ausgebildet ist. Beide Ausführungsformen sind auch je nach designerischen Anforderungen beliebig miteinander kombinierbar.
  • Gemäß 2b ist eine Draufsicht auf die in 2a dargestellte Klammer 7 gezeigt, wobei der erste U-Schenkel 10 zweiarmig ausgebildet ist und mit zwei Armen in die Vertiefung 9 am Linsenrand 5 eingreift. Demgegenüber ist in 3b eine Draufsicht der in 3a dargestellten Klammer 7 gezeigt, wobei hier der erste U-Schenkel 10 einarmig ausgebildet ist und eine nicht näher bezeichnete Öffnung aufweist, durch welche ein Teil der Justierrippe 11 den U-Schenkel 10 durchdringt. Die in 2b und 3b gezeigten Ausführungsformen des ersten U-Schenkels 10 der Klammer 7 sind dabei rein exemplarisch zu sehen, so dass auch andere günstige Ausgestaltungen denkbar sind.
  • Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Merkmale der erfindungsgemäßen Lösung wie folgt charakterisieren:
    Die Erfindung sieht vor, bei einem Scheinwerfer 1 mit einem Reflektor 2 sowie einer Linse 3 diese an einem angeformten Linsenrand 5 von einem Trägerelement 4 zu haltern. Der Linsenrand 5 ist dabei fluchtend zu einer gekrümmten Linsenaußenkontur 6 ausgebildet und wird zusammen mit dem Trägerelement 4 von wenigstens einer U-förmigen Klammer 7 umklammert und direkt am Reflektor 2 oder indirekt an einem Übergangsteil 8 befestigt, welches anderenends am Reflektor 2 angeordnet ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Lösung wird somit ein neues Anbindungskonzept der Linse 3 am Reflektor 2 realisiert, wodurch ein markantes und leicht zu unterscheidendes Tag- bzw. Nachtdesign geschaffen wird. Durch den fluchtenden Übergang von der gekrümmten Linsenaußenkontur 6 zum Reflektor 2 wird zudem ein benötigter Bauraum verringert, in welchem beispielsweise designerisch gestaltete Optikelemente in Form von lichtdurchlässigen oder reflektierenden Beschichtungen angeordnet werden können.

Claims (13)

  1. Scheinwerfer (1) für Fahrzeuge, – mit einem Reflektor (2), – mit einer Lichtquelle sowie – mit einer im Strahlungsgang des vom Reflektor (2) reflektierten Lichts angeordneten Linse (3), die an einem Trägerelement (4) gehalten ist, – wobei die Linse (3) einen angeformten Linsenrand (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, – dass der Linsenrand (5) fluchtend zu einer gekrümmten Linsenaußenkontur (6) verläuft, – dass das Trägerelement (4) und der Linsenrand (5) von wenigstens einer separaten U-förmigen Klammer (7) umklammert sind und direkt am Reflektor (2) oder indirekt an einem Übergangsteil (8) befestigt sind, welches am Reflektor (2) angeordnet ist.
  2. Scheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Übergangsteil (8) im wesentlichen fluchtend zur gekrümmten Linsenaußenkontur (6) verläuft.
  3. Scheinwerfer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Übergangsteil (8) und/oder das Trägerelement (4) zumindest zwei Verbindungsarme zum Reflektor (2) aufweist.
  4. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass außen am Linsenrand (5) eine Vertiefung (9) vorgesehen ist, in welche ein erster U-Schenkel (10) der Klammer (7) eingreift.
  5. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (4) als konischer Ring ausgebildet ist.
  6. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (4) am einem Ende eine den Linsenrand (5) zweiseitig begrenzende Justierrippe (11) und am anderen Ende einen Fixierring (12) aufweist, der sich an einer Linseninnenkontur abstützt.
  7. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (4) in montiertem Zustand im wesentlich parallel zum Linsenrand (5) angeordnet ist.
  8. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (4) im Bereich der Justierrippe (11) eine Vertiefung (13) aufweist.
  9. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Klammer (7) an einem zweiten U-Schenkel (14) ein Gewinde (15) aufweist, durch welches eine Justiereinrichtung (16) eingedreht ist.
  10. Scheinwerfer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Justiereinrichtung (16) bei montierter Klammer (7) in die Vertiefung (13) an der Justierrippe (11) eingreift.
  11. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Klammer (7) und/oder die Linse (3) und/oder das Trägerelement (4) und/oder das Übergangsteil (8) eine vormontierbare Baugruppe bilden.
  12. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (4) und/oder das Übergangsteil (8) eine zumindest teilweise lichtdurchlässige oder reflektierende Beschichtung aufweisen.
  13. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (4) aus Aluminium-Druckguss gebildet ist.
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