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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Wechselkartusche zur Anwendung
in, Fahrzeugen, zur Ankopplung an einen Verbraucher oder eine Befüllstation,
eine Anschlusskupplung für
einen Verbraucher oder eine Befüllstation,
eine Verwendung einer entsprechenden Wechselkartusche sowie ein
Verfahren zum Handhaben einer Wechselkartusche.
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Wasserstoff
wird in flüssiger
Form seit einiger Zeit in Industrie und Raumfahrt angewendet. In gasförmiger Form
wird Wasserstoff in Metallhybridspeichern oder Druckspeichern angeboten.
Für Flüssigwasserstoff
ist bisher kein entsprechendes System verfügbar.
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DE 195 46 618 C2 betrifft
eine Einrichtung zum Aufbewahren von tiefkaltem verflüssigten
Gas zur Versorgung eines Motors, wobei die Verdampfung des flüssigen Wasserstoffs
in einem extern im Motor angeordneten Verdampfer erfolgt.
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EP 0 560 366 A1 betrifft
ein Versorgungssystem zur Versorgung eines Wasserstoffmotors mit Wasserstoffgas,
welches einen Behälter
zur Speicherung von gasförmigem
Wasserstoff umfasst.
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US 61 96 255 B1 betrifft
eine Batterie von Flüssiggasflaschen
zur Speicherung von brennbarem Flüssiggas und zum Anschluss an
einen Küchenherd.
Das Flüssiggas
ist in Gaskartuschen gespeichert, welche beim Beladen der Flüssiggasflasche
von einem dornartigen Fortsatz eines Ventils durchstochen und angezapft
werden.
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Die
US 38 91 147 betrifft einen
Behälter
zur Speicherung von Gas in flüssiger
Phase und zur Abgabe des Gases in seiner gasförmigen Phase.
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Häussinger,
Peter et al., Ullmann's
Encyclopedia of Industrial Chemistry, Hydrogen, Kapitel 7 und 9,
Wiley-VCH Verlag GmbH & Co.
KGaA., DOI: 10.1002/14356007.a13_297, 15. Juni 2000, offenbart Grundlagen
der Kryotechnik, insbesondere der Lagerung von flüssigem Wasserstoff
in dafür
vorgesehenen isolierten Behältnissen.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Handhabung von flüssigem Wasserstoff
zu vereinfachen.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen der Ansprüche 1, 10, 11 und 12 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen genannt.
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Dabei
wird eine Wechselkartusche zur Ankoppelung an einen Verbraucher
oder eine Befüllstation
angegeben, wobei die Wechselkartusche zumindest eine lösbare Anschlusskupplung
zur Verbindung mit dem Verbraucher oder der Befüllstation aufweist. Ferner
weist die Wechselkartusche einen Tank zur Aufnahme von flüssigem Wasserstoff
auf.
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Die
Wechselkartusche ist beispielsweise wiederverwertbar. Vorteilhaft
kann durch die Ausgestaltung der Wechselkartusche zur Speicherung
von flüssigem
Wasserstoff eine sehr hohe Energiedichte bei vergleichsweise niedrigem
Gewicht erzielt werden. Dies ist insbesondere vorteilhaft bei einer
Speichermenge von mehr als 5 kg. Überdies wird durch das Zurverfügungstellen
der Wechselkartusche eine sichere, schnelle und einfache Handhabung
des Energiespeichers mit dem flüssigem
Wasserstoff erzielt.
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In
diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in der folgenden
Beschreibung der Einfachheit halber lediglich flüssiger Wasserstoff erwähnt ist.
Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die vorliegende
Erfindung ebenso auf die Anwendung von teilverfestigtem Wasserstoff
bezieht, von sog. „slush
hydrogen". In anderen
Worten wird die Bezeichnung flüssiger
Wasserstoff hier für
flüssigen
Wasserstoff und teilverfestigten Wasserstoff zusammen verwendet.
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Die
Ausgestaltung der Wechselkartusche zur Speicherung des flüssigen Wasserstoffs
ermöglicht
die Speicherung einer relativ großen Menge von Wasserstoff auf
möglichst
kleinem Raum und geringem Speichergewicht und somit eine Optimierung der
Energiespeicherung, wenn der Wasserstoff als Energiespeicher angesehen
wird.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung wird eine Wechselkartusche angegeben, die
zur Anwendung in Flugzeugen ausgebildet ist.
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Beispielsweise
kann die Wechselkartusche gemäß dieser
Ausführungsform
für ein
On-Bord-Water-Generation-System
(OBOWAGS) verwendet werden, das auf dem Betrieb einer Brennstoffzelle
basiert. In vorteilhafter Art und Weise kann hierbei unter Verwendung
von Wasserstoff und Sauerstoff eine immer gleichbleibende höchste Wasserqualität realisiert
werden, da reinstes Wasser direkt produziert werden kann. Das so
gewonnene Wasser kann beispielsweise direkt für eine Toilettenspülung und/oder eine
Kabinenbefeuchtung verwendet werden. Durch ein Zusetzen zu Mineralien
kann man Trinkwasser erzielen. Dies ermöglicht beispielsweise das Zurverfügungstellen
von Wasser in einem Flugzeug, ohne das Wasser am Boden getankt werden
muss. Überdies
fällt bei
diesem Prozess so viel elektrische Energie an, dass beispielsweise
ein Teil des Bordnetzes damit versorgt werden kann. Eine bei diesem
Prozess anfallende thermische Leistung kann ferner genutzt werden,
um einen Bedarf elektrischer Wärme zu
mindern. Dazu kann beispielsweise die thermische Leistung zur Heizung
der Passagierkabine verwendet werden. Insgesamt führt die
Verwendung eines solchen Systems in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Wechselkartusche
zu einer deutlichen Gewichtsminderung und damit auch zu Kostenvorteilen.
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Überdies
wird durch die erfindungsgemäße Wechselkartusche
die Erzeugung von Wasser an Bord eines Flugzeugs in der Regel erst
ermöglicht, da
bisher weder an Bord eines Flugzeugs noch an Flughäfen der
benötigte
Wasserstoff zur Verfügung gestellt
worden ist. Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann nun ein Wechselkartuschensystem realisiert werden,
bei dem die Wechselkartuschen bei Bedarf ausgetauscht werden können. Solche
Wechselkartuschen können
einfach und unproblematisch auch auf einem Flughafen gelagert werden. Überdies ist
bei flüssigem
Wasserstoff bei einem Notfall keine direkte Knallgasexplosion zu
erwarten, was erhöhte Sicherheit
zur Verfügung
stellt.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung ist der Tank der Wechselkartusche zur Aufnahme
von flüssigem
oder teilverflüssigtem
Wasserstoff ausgebildet. Um einem Verbraucher dann gasförmigen Wasserstoff
zur Verfügung
zu stellen, wird dem flüssigen
oder teilverflüssigten
Wasserstoff in dem Tank Wärme
zugeführt,
so dass dieser in einen gasförmigen
Aggregatzustand übergeht.
Dann wird der gasförmige
Wasserstoff beispielsweise über
die Anschlusskupplungen an einen Verbraucher weitergegeben.
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In
vorteilhafter Art und Weise ermöglicht
die Wechselkartusche gemäß der vorliegenden
Erfindung, dass eine Wechselkartusche bei Bedarf an Bord eines Flugzeugs
gebracht wird und dann an das Wasserstoffbordnetz des Flugzeugs
unkompliziert angeschlossen werden kann. Falls die Kartusche leer
ist, d. h. falls der Wasserstoff aufgebraucht ist oder ein gewisser
Schwellwert unterschritten wird, kann die Wechselkartusche in praktischer
Art und Weise gegen eine volle Wechselkartusche ausgetauscht werden.
Die leere Wechselkartusche kann dann an einer entsprechenden Befüllstation
wiederbefüllt
werden und in den Kreislauf eingebracht werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung weist der Tank einen Innentank und einen
Außentank
auf. Zwischen dem Innentank und dem Außentank ist eine Superisolierung vorgesehen,
die den Innentank und den Außentank thermisch
derart entkoppelt, dass der Innentank zur Lagerung von flüssigem oder
teilverflüssigtem
Wasserstoff geeignet ist.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung kann die Superisolierung unter Berücksichtigung
einer Temperatur der Umgebung und einem Bedarf, d. h. einem Wasserstoffbedarf
des Verbrauchers, derart ausgestaltet werden, dass ein Wärmeübergang
von der Umgebung mit der Umgebungstemperatur zum Innentank über die
Superisolierung beim Betrieb ausreichend ist, den Bedarf des Verbrauchers
an gasförmigem
Wasserstoff zu decken. In einfacher Art und Weise kann damit eine
Wechselkartusche angegeben werden, die „automatisch" genügend gasförmigen Wasserstoff
aus dem flüssigen
Wasserstoff bildet, um den Bedarf des Verbrauchers zu decken. Dies
ermöglicht
das Angeben einer Wechselkartusche, die keine Regelungseinrichtungen
zur Steuerung der Abgabemenge des Wasserstoffs benötigt. Auf
diese Art und Weise kann eine einfache und kostengünstige Wechselkartusche angegeben
werden. Auch dadurch, dass ein Versagen eines Regelsystems bei diesem
Ausführungsbeispiel
nicht möglich
ist, kann eine sehr sichere Wechselkartusche angegeben werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung ist zumindest eine Schutzkappe auf jede zumindest
eine lösbare
Anschlusskupplung vorgesehen. Beispielsweise kann diese Schutzkappe
die Anschlusskupplungen vor mechanischen Beschädigungen schützen, wobei
die Schutzkappe neben dem mechanischen Schutz auch eine „Auslaufsicherung" zur Verfügung stellen
kann. Dafür
kann in einem durch die Schutzkappe definierten Raum ein Katalysator
vorgesehen werden, durch den in den Raum aus der Anschlusskupplung
ausdampfender Wasserstoff katalytisch verwertet wird.
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In
vorteilhafter Art und Weise wird dadurch eine Ansammlung von ausdampfendem
Wasserstoff, beispielsweise in Hohlräumen in der Umgebung der Wechselkartusche,
vermieden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung ist eine Einrichtung zum Zuführen von
Wärme zu
dem Innentank vorgesehen. Durch Steuerung der zugeführten Wärme kann
eine Abgabemenge von gasförmigem
Wasserstoff gesteuert werden, die an den Verbraucher abgegeben werden
kann. In vorteilhafter Art und Weise kann damit die Wechselkartusche
auf verschiedenste Anwendungsbereiche und auf verschiedenste Verbraucher
angepasst werden.
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Gemäß einem
weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung weist die Wechselkartusche eine Codierung
auf.
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Durch
die Codierung kann beispielsweise ein Anwender, ein Verbraucher
oder auch die Befüllstation
erkennen, beispielsweise automatisch erkennen, um welche Art von
Wechselkartusche es sich handelt. Beispielsweise kann dies eine
Art der Füllung, eine
Temperatur des aufbewahrten Wasserstoffs, eine mittlere Abgabemenge
von gasförmigem
Wasserstoff an einen Verbraucher, einen Befüllungsdruck, eine Form, eine
Tankgröße, eine
max. Entnahmemenge, eine Anwendung, einen max. Wärmeeintrag und/oder einen max.
Betriebsdruck betreffen. Auch kann beispielsweise ein Nennvolumen
codiert werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung ist die Codierung mittels der lösbaren Anschlusskupplungen
ausgestaltet. Beispielsweise kann dies durch die Form und/oder Dimensionierung
der Anschlusskupplungen ausgestaltet werden. Vorteilhaft ist die
Codierung derart, dass entsprechende Anschlusskupplungen nur an dazugehörigen oder
passenden Verbrauchern oder Befüllstationen
angebracht werden können.
Auf diese Art und Weise kann eine sichere Handhabung der Wechselkartuschen
sichergestellt werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung wird eine Anschlusskupplung für einen
Verbraucher oder eine Befüllstation
angegeben, wobei die Anschlusskupplung zum Zusammenwirken mit einer
Wechselkartusche gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ausgestaltet ist.
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Ferner
wird gemäß der vorliegenden
Erfindung die Verwendung einer Wechselkartusche in einem Flugzugs
angegeben.
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Ferner
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Handhaben einer
erfindungsgemäßen Wechselkartusche,
wobei die Wechselkartusche in einem Fahrzeug angeordnet wird und
bei Unterschreiten einer gewissen Füllmenge die Wechselkartusche
aus dem Fahrzeug entnommen wird. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist das Fahrzeug ein Flugzeug.
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In
anderen Worten wird gemäß der vorliegenden
Erfindung ein Wechselkartuschensystem angegeben, das zur Speicherung
von flüssigem
oder teilverflüssigtem
Wasserstoff ausgestaltet ist. Insbesondere kann das Kartuschensystem
mit einem codierten Anschlusskupplungssystem versehen werden, das
jeweils nur mit entsprechenden Anschlusskupplungen verbunden werden
kann. Auf diese Art und Weise kann eine einfache und sichere Handhabung
von Speichern für
flüssigen
Wasserstoff angegeben werden, die überdies eine hohe Benutzerfreundlichkeit
aufweist. Insbesondere bei einer Verwendung in Flugzeugen ermöglicht die
vorliegende Erfindung eine einfache und sichere Handhabung. Auch
eine Wasserstoffinfrastruktur am Flughafen kann durch die vorliegende
Erfindung auf einen entsprechenden Lagerort reduziert werden, der
je nach Bedarf von einer zentralen Füll- und Wartungsstation für die Wechselkartuschen
beliefert wird.
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Im
Folgenden werden mit Verweis auf die Figuren vorteilhafte Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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1 zeigt
eine Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels
einer Wechselkartusche gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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2 zeigt
eine Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels
einer Wechselkartusche gemäß der vorliegenden
Erfindung in einem Lagerzustand.
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3 zeigt
eine Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels
einer Wechselkartusche gemäß der vorliegenden
Erfindung bei einer Wasserstoffentnahme.
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4 zeigt
eine Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels
einer Wechselkartusche gemäß der vorliegenden
Erfindung für
eine Wasserstoffbetankung.
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Es
ist darauf hinzuweisen, dass in den 1 und 4 zur
Vereinfachung der Darstellung für
verschiedene Elemente Blockschaltbilder verwendet worden sind. In
der folgenden Beschreibung der 1 bis 4 werden
für gleiche
oder sich entsprechende Elemente die gleichen Bezugsziffern verwendet.
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1 zeigt
eine Schnittansicht durch eine Wechselkartusche mit einem Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung zur Ankopplung an einen Verbraucher oder
an eine Befüllstation.
Die Wechselkartusche umfasst eine Vielzahl von lösbaren Anschlusskupplungen,
die im Folgenden detaillierter beschrieben werden, zur Verbindung
mit dem Verbraucher oder der Befüllstation
sowie einen Tank 1 zur Aufnahme von flüssigem Wasserstoff. Der Tank 1 umfasst
einen Außentank 114 sowie
einen Innentank 112. Der Außentank 114 und der
Innentank 112 sind thermisch mittels einer Isolation, wie
beispielsweise einer Superisolation 113, entkoppelt. Die
Superisolation 113 kann beispielsweise mittels eines Vakuums ausgestaltet
werden. Vorzugsweise ist diese Entkoppelung derart ausgestaltet,
dass bei einer Umgebungstemperatur an einem Einsatzort und einem
vordefinierten Verbrauch oder Bedarf des Verbrauchers an gasförmigem Wasserstoff
ein Wärmeübergang von
der Umgebung mit der Umgebungstemperatur zum Innentank 112 ausreichend
ist, um eine Wasserstoffmenge von dem flüssigem oder teilflüssigem Zustand
in einen gasförmigen
Zustand zu bringen, die dem Bedarf des Verbrauchers entspricht.
Auf diese Art und Weise kann ein autarkes System zur Verfügung gestellt
werden, das bei einer konstanten Umgebungstemperatur eine konstante
Menge an gasförmigem
Wasserstoff automatisch an einen Verbraucher abgibt. Auch kann beispielsweise
eine Abgabe von gasförmigem
Wasserstoff an den Verbraucher mittels Steuerung der Umgebungstemperatur
gesteuert werden. Auch kann eine Wechselkartusche zur Verfügung gestellt
werden, die kein Regelsystem aufweisen muss. Insbesondere kann dadurch
eine sehr sichere Wechselkartusche angegeben werden, da kein Ausfall
eines Regelsystems auftreten kann und die Abgabemenge an gasförmigem Wasserstoff immer
anhand der Umgebungstemperatur vorhersehbar ist.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann jedoch auch ein Tauchrohr 12 mit einem Wärmetauscher 13 zur
Verfügung
gestellt werden, um gezielt und gesteuert dem Innentank 112 Wärme zuzuführen und
um die Abgabemenge an gasförmigem
Wasserstoff zu steuern.
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Die
Wechselkartusche weist ferner ein Absperrventil 2 auf,
das beispielsweise zur Steuerung einer Wärmezufuhr zu dem Innentank 112 über das Tauchrohr 12 und
den Wärmetauscher 13 dient.
Ferner kann ein weiteres Absperrventil 3 vorgesehen werden,
welches an ein Entnahmerohr 7 gekoppelt ist, das von einer
Außenseite
des Tanks 1 durch den Außentank 114 und die
Isolierung 113 in den Innentank 112 reicht. Über die
Ventile 2 und 3 kann eine Wasserstoffentnahme
und Befüllung
durchgeführt werden.
Das Entnahmerohr 7 ist ferner mit Überdruckventilen 4 und 5 gekoppelt,
die beispielsweise beim Auftreten von Überdruck in dem Innentank 112 Druck
an eine Umgebung ablassen können.
Die Überdruckventile 4 und 5 können jedoch
auch in Verbindung mit Abgasrohren 9 zur Ableitung von
Abgasen aus dem Innentank 112 angeordnet sein. Ein Abgas
kann beispielsweise gasförmiger
Wasserstoff (GH2) sein.
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Überdies
weist die Wechselkartusche gemäß dieses
Ausführungsbeispiels
ein Entlastungsrohr 8 auf, das von einer Außenseite
der Wechselkartusche in den Innentank 112 hineinreicht.
Auf dem Entlastungsrohr 8 ist ein Überdruckventil 6 angeordnet.
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Die
Bezugsziffer 14 bezeichnet ein Absperrventil, das mit einer
Kupplung 15 und einer Verschlusskappe versehen ist. Die
Verschlusskappe kann beispielsweise derart ausgestaltet sein, dass sie
die Kupplung vor mechanischen Einwirkungen schützt. Aber überdies kann die Verschlusskappe ausgestaltet
sein, einen Raum derart um die Kupplung 15 auszubilden,
dass ausdampfender Wasserstoff in diesem Raum gesammelt wird. In
vorteilhafter Art und Weise ist dann in diesem Raum ein Katalysator
vorgesehen, der automatisch den ausdampfenden Wasserstoff weiter
verwertet und beispielsweise zu unproblematisch zu handhabendem
Wasser umwandelt.
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Die
Bezugsziffern 30 und 31 bezeichnen Manometer,
die beispielsweise mit einer Schleppzeigerfunktion ausgestaltet
sein können.
Die Manometer zeigen einen Druck im Innentank 112 an. Die
Bezugsziffer 32 bezeichnet ein Thermometer, das ebenfalls
eine Schleppzeigerfunktion aufweisen kann und eine Temperatur im
Innentank 112 der Wechselkartusche anzeigt. In Verbindung
mit den Manometern 30 und 31 und dem Thermometer 32 sind
Kupplungen 33, 34 und 35 vorgesehen,
die zur Verbindung der Wechselkartusche mit dem Verbraucher dienen.
Diese Kupplungen ermöglichen
dem Verbraucher beispielsweise einen Druck oder eine Druckentwicklung im
Innentank der Wechselkartusche 112 zu erfassen bzw. eine
Temperatur im Innentank 112 aufzunehmen.
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Die
Bezugsziffer 37 bezeichnet einen Füllstandsmessgeber im Innentank 112,
der mit einer entsprechenden Füllstandsmessanzeige 38,
die an einer Außenseite
der Wechselkartusche angeordnet ist, zusammenwirkt und den Füllzustand
des Innentanks 112 mit flüssigem Wasserstoff außen anzeigt. Der
Füllstand
kann von einem Verbraucher auch beispielsweise mittels einer Kupplung 39 abgegriffen werden.
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Die
Bezugsziffern 110 und 111 bezeichnen Kupplungen
mit Verschlusskappen, die über
den Absperrventilen 2 und 3 vorgesehen sind. Vorzugsweise
wird der Verbraucher an den Kupplungen 110 und 111 angeschlossen.
Die Absperrventile 2 und 3 verhindern ein Ausströmen von
Wasserstoff, wenn der Tank nicht abgeschlossen ist. Vorteilhaft
sind die Kupplungen 110 und 111 koaxial angeordnet
und die Ventile 2 und 3 schließen bzw. öffnen sich automatisch beim
Anschlussvorgang bzw. beim Entkoppeln.
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Die
Kupplungen 110 und 111 können mit entsprechenden Verschlusskappen
versehen sein, die die Ventile 2 und 3 mechanisch
schützen.
Außerdem können die
Verschlusskappen der Kupplungen 110 und 111, ähnlich wie
die Verschlusskappe der Kupplung 15, derart ausgebildet
sein, dass sie einen Raum definieren, in dem beispielsweise ein
Katalysator vorgesehen ist. Mittels des Katalysators kann ausdampfender
Wasserstoff in dem Raum katalytisch verwertet werden, wodurch ein
Austreten von gasförmigem
Wasserstoff, das unbeabsichtigt geschieht, verhindert werden kann
bzw. solcher Wasserstoff gebunden werden kann.
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Die
Bezugsziffer 120 bezeichnet ein Überwachungssystem, das mit
den entsprechenden Kupplungen 39, 35, 34, 33 verbunden
ist. Der Übersicht halber
sind diese Verbindungen in 1 nicht
dargestellt. Ferner kann das Überwachungssystem 120 auch
ausgestaltet sein, eine Funktion bzw. eine Betätigung der Ventile 2, 3, 4, 5, 6 und 14 zu
steuern bzw. zu kontrollieren.
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Auch
kann das Überwachungssystem 120 ausgestaltet
sein, eine Wärmezufuhr über den
Wärmetauscher 13 und
damit auch eine Abgabemenge an gasförmigem Wasserstoff zu steuern.
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Das Überwachungssystem 120 ist
vorzugsweise mit dem Füllstandsgeber 37 und
der Füllstandsmessanzeige 38 gekoppelt,
dem Temperaturgeber und -anzeiger 32, dem Innendruckgeber
und -anzeiger 31 und einem Messsystem 30 (dem
Manometer) zur Überwachung
des Unterdrucks zwischen Innentank 112 und Außentank 114.
Die entsprechenden Verbindungen zwischen dem Überwachungssystem 120 sind
der Übersicht
halber in 1 nicht dargestellt. Beispielsweise
kann jedoch eine Verbindung zwischen den entsprechenden Messaufnehmern
und Ventilen und dem Überwachungssystem 120 mittels entsprechenden
elektrischen Verbindungen ausgestaltet werden. Bei Anschluss der
Wechselkartusche an den Verbraucher können diese Signale an Bord des
Verbrauchers, wie beispielsweise an entsprechenden Anzeigeeinrichtungen
in einem Flugzeug, angezeigt bzw. verarbeitet werden.
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Wie
zuvor schon angesprochen, sind die Ventile 4, 5 und 6 als Überdruckventile
ausgestaltet. Ventil 5 spricht an, wenn beispielsweise
das Druckniveau p2 erreicht ist und der
Ausgasungsprozess infolge „Überlagerung" einsetzt. Das Ventil 4 spricht
an, wenn das Druckniveau p3 (p3 > p2)
erreicht wird, d. h. der Druck durch das Ventil 5 nicht
mehr abgebaut werden kann. In einem Fall, in dem der Innendruck
p3 überschritten
wird oder die Leitung 7 oder/und im Flussverlauf nachfolgende
Leitungen versperrt sind, öffnet
das Überdruckventil 6 bei
einem Druck von p4.
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Beispielsweise
kann das Absperrventil 14 und die Kupplung 15 als
Anschlusselement an eine Vakuumpumpe ausgestaltet sein.
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2 zeigt
die in 1 dargestellte Wechselkartusche im Lagerzustand.
Im Lagerzustand und/oder Transportzustand ist kein Verbraucher an die
Wechselkartusche angeschlossen. Gemäß der vorliegenden Erfindung
sind die Ventile 2 und 3 geschlossen. Wie zuvor
beschrieben, können
Schutzkappen 110 und 111 vorgesehen werden, die
die entsprechenden Anschlusskupplungen schützen. Solche Schutzkappen können beispielsweise
auch mittels Blindkappen ausgestaltet werden.
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An
den Ventilen 4, 5 und 6 können Kupplungen 50, 51 und 52 vorgesehen
werden. Über
die Kupplung 52 kann das Ventil 6 mit einer Abgasleitung 55 verbunden
werden.
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Über die
Kupplung 51 kann das Ventil 5 mit einem Rekombinator 54 verbunden
werden, der wiederum mit einer Abgasleitung 56 verbunden
ist, über die
beispielsweise Wasser abgegeben werden kann. Über die Kupplung 50 kann
ferner das Ventil 4 mit einer weiteren Abgasleitung 53 verbunden
werden, über
die ein Abgas, wie beispielsweise GH2, abgegeben
werden kann.
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Bei „normalem" Wärmeeintrag
und einer längeren
Lagerung kann beispielsweise ein Druckniveau p2 überschritten
werden. In solch einem Fall öffnet
sich das Ventil 5 und entlastet den Tank über einen
Rekombinator (optional) oder über
eine Abgasstrecke (Rohr ins Freie – nicht dargestellt). Wird
der Wärmeeintrag
durch vollständigen
Verlust der Isolierung, wie beispielsweise durch einen Verlust des
Vakuums der Superisolierung 113, zu hoch, findet eine Entlastung über das
Ventil 4 statt. Insbesondere findet eine Entlastung über Ventil 4 statt,
wenn ein Druck p3 überschritten wird und/oder
eine Temperatur T3 überschritten wird.
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Vor
diesem Hintergrund ist es vorteilhaft, eine Lagerstätte für solche
Wechselkartuschen so einzurichten, dass beispielsweise eine Wasserstoffsonde
in einem Abgaskamin vorgesehen ist, die bei Erfassung von Wasserstoff
in dem Abgaskamin einen Alarm auslöst.
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Sollte
während
der Lagerung oder des Transports ein Schaden auftreten, beispielsweise durch
einen Unfall bzw. sich ein noch höherer Wärmeeintrag ergeben, dann öffnet das
Ventil 6 und verhindert dadurch das Bersten des Tanks bzw.
der Wechselkartusche.
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3 zeigt
die in 1 dargestellte Wechselkartusche bei der Wasserstoffentnahme.
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In
der in 3 dargestellten Anordnung sind der Übersicht
halber keine Entlastungsventile vorgesehen, kein Sprühsystem,
keine Druckminderer oder -regler, keine Fahrventile und keine Rückschlagventile.
Solche Systeme können
jedoch, wie in bekannten Anordnungen, vorgesehen werden.
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Die
Bezugsziffern 70 und 71 bezeichnen Ventile, die über die
Kupplungen 110 und 111 mit den Ventilen 2 und 3 verbindbar
bzw. verbunden sind. Das Ventil 71 ist mittels einer Entnahmeleitung 73 mit einem
Wärmetauscher 77 verbunden,
der wiederum über
Zuflussleitungen 74, Rückflussleitungen 75 sowie
ein Ventil 76 mit einem Verbraucher verbunden ist. Eine
mit dem Wärmetauscher 77 verbundene Rückflussleitung 72 ist
mit dem Ventil 70 verbunden.
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Der
Verbraucher, wie beispielsweise eine On-Bord-Wassererzeugungseinrichtung
für ein
Flugzeug oder auch ein Verbrennungsmotor erhält Luft über den Luftzulass 79.
Abgase des Verbrauchers können über eine
entsprechende Auspuffanlage abgeführt werden. Ein Abgas des Verbrauchers
kann beispielsweise Wasser sein.
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Das
Ventil 6 kann beispielsweise so ausgestaltet sein, dass
GH2 bei Überschreiten
eines Drucks p5 bzw. einer Temperatur T5 an die Abgasleitung 55 abgegeben
wird.
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Die
Bezugsziffern 90, 91, 92 und 93 bezeichnen
Anzeigeinstrumente mittels denen die entsprechenden Betriebszustände einem
Anwender angezeigt werden können.
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Bei
der Wasserstoffentnahme, d. h. im angeschlossenen betriebsbereiten
Zustand, steht der Tank üblicherweise
unter einem Betriebsdruck von p1 bis p2 bei etwa 20 Kelvin. Der Verbraucher
entnimmt Wasserstoff aus der Gasphase des Innentanks 112 und
nötigenfalls
im Überschuss.
Das entnommene Gas strömt über die
Leitung 7, das Ventil 3, die Kupplung 111,
das Ventil 71 und die Leitung 73 zu dem Wärmetauscher 77 zum
Verbraucher 78 hin. Dieser Wärmetauscher erwärmt das
Gas auf eine Temperatur, die über
der vom Verbraucher geforderten Mindesttemperatur liegt. Der Entnahmedruck
p1 bis p2 liegt über dem
vom Verbraucher geforderten Druck. Wird mehr gasförmiger Wasserstoff
vom Verbraucher verlangt, so kann das Ventil 20 geöffnet werden.
Gasförmiger
Wasserstoff wird durch den Wärmetauscher geleitet,
erhitzt und kann dann wieder in den Tank zurückgeführt werden. Auf diese Weise
erfolgt ein Wärmeeintrag
in den Tank und führt
zu einer Verdampfung des flüssigen
Wasserstoffs.
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Im
angeschlossenen Ruhezustand wird kein Wasserstoff entnommen. Die
tankseitigen Ventile 2 und 3 bleiben dann geöffnet. Die
verbraucherseitigen Ventile sind geschlossen und unterbrechen die
Wasserstoffverbindung zwischen Tank und Verbraucher. Alle Anschlüsse bleiben
erhalten. Insbesondere bleibt vorteilhaft die Funktion der Sicherheitsventile 4, 5 und 6 erhalten.
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4 zeigt
die Wechselkartusche von 1 bei der Wasserstoffbetankung.
Zur Befüllung
werden Kupplungen der Befüllungsanlage
beispielsweise an die Kupplungen 110 und 111 angeschlossen.
Bei diesem Anschlussvorgang werden die Ventile 2 und 3 geöffnet. Über die
Kupplungen 110 und 111 sind die Ventile 2 und 3 mit
Absperrventilen 100 und 101 verbunden, die mit
einer Zuflussleitung 102 und einer Ausgleichsleitung 103 verbunden
sind. Für
das Befüllen
werden die Absperrventile 100 und 101 geöffnet. Durch
die Leitung 102 fließt
dann flüssiger
Wasserstoff von der Befüllstation
in den Innentank 112. Ein Volumenausgleich erfolgt dann über die
Leitung 103.
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Vorteilhaft
ist das Wechselkartuschensystem in verschiedenen Formen entsprechend
dem Anwendungsgebiet ausgestaltet. Beispielsweise kann die Wechselkartusche
in Zylinderform ausgestaltet werden zur Anordnung in eine Ersatzradmulde
eines Fahrzeugs oder beispielsweise in Würfelform. Mögliche Tankgrößen sind
beispielsweise 5001, 10001 oder 15001. Eine max. Entnahmemenge kann
beispielsweise 250 kW oder 500 kW betragen. Die Wechselkartuschen
können
beispielsweise stationär betrieben
werden, aber auch in Automobilen, Flugzeugen, Flurfahrzeugen oder
Schiffen. Ein max. Wärmeeintrag
kann in der Größenordnung
von 6 bis 72 Stunden bis zum Ausdampfen betragen. Ein max. Betriebsdruck
p1 bis p2 kann in
der Größenordnung von
1 bis 6 Bar liegen. Die max. Entnahmemengen richten sich natürlich nach
den Verbrauchern. Beispielsweise würde eine Entnahmemenge von
250 kW für
einen Verbraucher ca. 100 kW elektrische Leistung betragen.