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DE102004019322A1 - Verschließbarer Behälter, insbesondere Postbehälter - Google Patents

Verschließbarer Behälter, insbesondere Postbehälter Download PDF

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DE102004019322A1
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Richard Kellerer
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Schoeller Allibert GmbH
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Schoeller Wavin Systems Services GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen verschließbaren Behälter, insbesondere Postbehälter, mit einem oben offenen Behälterunterteil (1) aus Bodenwand (2) und über vorzugsweise abgerundete Ecken verbundenen Seitenwänden (3 bis 6) und einem auf das Behälterunterteil (1) aufsetzbaren Deckel (7), wobei der auf das Behälterunterteil (1) aufsetzbare Deckel (7) als Aufsteckelement ausgebildet ist. Hierzu ist in einer Stirnwand (6) des Behälterunterteils (1) mindestens ein Steckelement (8, 9) ausgebildet und der Deckel (7) an einer Stirnseite (10) mindestens mit einem komplementär zum Steckelement (8, 9) ausgebildeten Aufsteckglied (11, 12) ausgebildet. Weiterhin ist der Deckel (7) mit dem Behälterunterteil (1) insbesondere durch eine oder mehrere, auf der der Steckverbindung gegenüberliegenden Deckelstirnseite (17) und Stirnwand (5) des Behälterunterteils (1) vorgesehene Rast- oder Schnappverschlussverbindung (13) verriegelbar. Außerdem sind am Deckel (7) an den zur Stirnseite (6) mit dem Aufsteckglied (11, 12) zulaufenden Seitenrändern von der Stirnseite beabstandete Aufsetzrampen (14, 15) vorgesehen, die bis über die Ecken von der Stirnseite (10) des Deckels mindestens 10 mm, insbesondere 25 mm und bevorzugt 50 mm, zurückversetzt sind. Die Behälter zeichnen sich dadurch aus, dass das im oberen Bereich der Stapelschulter (20) platzierte Feld (31) zur Etikettaufnahme bei eingestapelten Behältern sichtbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen verschließbaren Behälter, insbesondere einen Postbehälter gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Derartige Behälter werden häufig zu postalischen Zwecken eingesetzt, nämlich zum Transport von Briefen, Briefpaketsendungen und dergleichen, jedoch sind derartige Behälter auch für andere vergleichbare Einsatzzwecke anwendbar. Im Falle einer postalischen Verwendung kommt es darauf an, dass der Behälter auch ordnungsgemäß verschlossen bzw. verriegelt werden kann, so dass ein unbefugter Zugriff durch dritte Personen nicht oder nicht ohne weiteres möglich ist. Dies ist insbesondere immer dann der Fall, wenn der die Post zustellende Träger den Behälter, wie es stets der Fall ist, auf seinem Transportmittel, etwa Fahrrad, belässt und die einzelne Post im Hause verteilt. Wird dann der Postbehälter nicht einwandfrei verschlossen, besteht die Gefahr, dass ein Zugriff durch unbefugte Dritte möglich ist, wobei ein solcher Zugriff häufig auch im Nachhinein nicht ohne weiteres feststellbar ist. Andererseits erfolgt das Handling des Behälters, insbesondere auch das Öffnen des Behälters durch Abnehmen und Wiederaufsetzen des Deckels im normalen Gebrauch unter Eile, so dass von Hause aus eine erhöhte Gefahr besteht, dass durch unsachgemäße, insbesondere flüchtige Handhabung des für den Postzustelldienst verantwortlichen Angestellten das Verriegeln des Behälters nicht einwandfrei erfolgt.
  • Derzeit verwendete Postbehälter besitzen als Verschluss einen Schnellverschluss in Art einer Rast- bzw. Schnappverschlussverbindung, die zumeist auf einer schmalen Stirnseite des Behälterunterteils und des Deckels vorgesehen ist. Dies hat bei einem flüchtigen Aufsetzen häufig zur Folge, dass der Deckel zwar auf einer Seite nämlich der Seite des Verschlussmechanismus ordnungsgemäß verriegelt wird, jedoch auf der anderen Seite nicht einwandfrei sitzt und somit ein Zugriff von unbefugten Dritten über diese Seite möglich ist.
  • Durch die Verwendung einer der Rast- bzw. Schnappverschlussverbindung gegenüberliegenden Steckverbindung kann ein beidseitiger Verschluss sichergestellt werden. Hierfür ist der Deckel als Aufsteckelement ausgebildet, wozu entsprechende Steckelemente im Bereich des Behälterunterteils und entsprechende Steckaufnahmen im Bereich des Deckels vorgesehen sind, so dass ein leichter Ineinandergriff durch Zusammenstecken von Deckel und Behälterunterteil beim Aufsetzen des Deckels auf das offene Ende des Behälterunterteils möglich ist. Allerdings bleibt dennoch die Gefahr bestehen, dass bei einem durch Eile bedingten flüchtigen Aufsetzen des Deckels, dessen Aufsteckelemente nicht mit den Steckelementen des Behälterunterteils in Eingriff kommen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen verschließbaren Behälter, insbesondere einen für postalische Zustelldienste geeigneten Behälter zu schaffen, der ein einwandfreies, sicheres und stabiles Aufsetzen des Deckels auch bei flüchtiger Handhabung ermöglicht. Hierbei soll durch diese Maßnahmen gleichwohl ein einfacher Aufbau des Behälterunterteils und des Deckels gewährleistet bleiben. Nach einem weiteren Aspekt sollen diese Maßnahmen so behälterseitig vorgenommen sein, dass eine einstückige Herstellung von Behälterunterteil und Deckel durch Spritzgießen aus Kunststoff oder einem anderen geeigneten Herstellverfahren möglich ist. Auch das Handling soll insgesamt nicht behindert, vielmehr erleichtert werden. Somit soll ein einfach und kostengünstig herzustellender und einfach zu benutzender Behälter zur Verfügung gestellt werden, der einen sicheren und effizienten Transport des Behälterinhalts, insbesondere beim Einsatz im Postverkehr, erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 enthaltenen Merkmale gelöst, wobei zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung durch die in den Unteransprüchen enthaltenen Merkmale gekennzeichnet sind.
  • Der erfindungsgemäße verschließbare Behälter umfasst an den zur Stirnseite mit der Steckverbindung zulaufenden Seitenrändern des Deckels Aufsetzrampen, die bis über die Ecken von der Stirnseite des Deckels mindestens 10 mm, insbesondere 25 mm und bevorzugt 50 mm zurückversetzt sind. Dadurch kann der Deckel mit seiner Aufsteckstirnseite bequem mit einer Hand von oben an die Einsteckstirnseite des oberen offenen Endes des Behälterunterteils aufgesetzt und durch Absenken sozusagen automatisch und selbsttätig in seine zentrierte Lage auf dem Behälterunterteil gelangen. Wodurch die Steckaufnahmen die Steckelemente sicher übergreifen und nach Verschließen des Deckels auf der Seite der Rast- bzw. Schnappverschlussverbindung eine formschlüssige Verriegelung des Deckels mit dem Behälterunterteil gewährleistet ist. Außerdem wird ermöglicht, dass das Aufsetzen auch schräg von der Seite oder von der Seite der Rast- bzw. Schnappverschlussverbindung her erfolgen kann und das automatische und selbsttätige Zentrieren des Deckels auf dem Behälterunterteil sichergestellt bleibt, der Deckel also nicht auf dem Behälterunterteil verkanntet oder in diesen hineinfällt.
  • Zweckmäßigerweise ist der Deckel mit einer teilweise oder vollständig umlaufenden Schürze versehen, die sich von der Deckeloberfläche nach unten hin erstreckt, wobei die Schürze durch zwei gegenüberliegende Aufsetzrampen unterteilt wird, in einen Bereich mit einer Schürze geringer Schürzenhöhe oder nicht vorhandener Schürze an der Einsteckstirnseite und einen Bereich mit größerer Schürzenhöhe. Dadurch wird zum einen eine sichere Verbindung des Deckels mit dem Behälterunterteil und ein größerer Schutz des Behälterguts gewährleistet, zum anderen das automatische und selbsttätige Zentrieren des Deckels auf dem Behälterunterteil beim Aufsetzen sichergestellt. Bevorzugt sind die Aufsetzrampen in die Schürze integriert als sich von der Deckeloberfläche erstreckende Schrägflächen. Wenn die Schürze im Bereich der Stirnseite der Steckverbindung wenigstens teilweise vorgesehen ist, insbesondere um die Ecken der Stirnseite herumgeführt ist, wird der Verriegelungseffekt verstärkt, da dadurch eine Sperre gebildet ist, die verhindert, dass der Deckel nach hinten gedrückt und dann angehoben werden kann.
  • In einer zweckmäßigen Ausgestaltung ist auf der Seite der Rast- bzw. Schnappverschlussverbindung eine Zugriffssicherung vorgesehen, die insbesondere als eine absprengbare Plombensicherung ausgebildet ist und verhindert, dass der Deckel vom Behälterunterteil entfernt werden kann, oder durch die Zerstörung der Sicherung eine unbefugte Öffnung des Behälters anzeigt. Für eine solche Plombensicherung sind der Deckel und der Behälter bevorzugt mit Öffnungen versehen, die bei auf dem Behälterunterteil aufgesetztem Deckel deckungsgleich hintereinander angeordnet sind, wobei die Öffnung im Behälterunterteil materialmäßig verdünnte, segmentartige Abschnitte aufweist. Bei dem Einführen des Plombenzapfens wirken diese federnd, während sie die direkte Entfernung der Plombenzapfens verhindern, stattdessen bei Öffnung des Deckels das Abscheren eines Teils des Plombenzapfens bewirken.
  • Nach einer weiteren zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung sind als Steckelemente des Behälterunterteils Steckzungen ausgebildet, und zwar zwei parallel angeordnete Steckzungen. Gleichzeitig ist der Deckel mit entsprechenden Aufnahmen ausgebildet, die einen Eingriff bzw. ein Aufstecken des Deckels auf diese Steckzungen ermöglichen. Vorteilhaft sind die Aufnahmen komplementär mit den Steckzungen ausgebildet, so dass ein einwandfreies Einfädeln beim Aufstecken in die gewünschte zentrierte und damit auch formschlüssige Position gewährleistet ist. Obgleich bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel die Steckzungen am Behälterunterteil vorgesehen sind, ist jedoch auch eine umgekehrte Ausbildung möglich, d.h. Anordnung bzw. Ausbildung, insbesondere formschlüssige Ausbildung der Steckzungen am Deckel bzw. der Aufnahmen, insbesondere Aufnahmetaschen, in einer Stirnwand des Behälterunterteils.
  • Zweckmäßigerweise sind die Steckzungen voll in die zumeist doppelwandig aufgebaute Stirnwand des Behälterunterteils eingelassen und stehen deswegen nicht in das Innere vor, so dass die Aufnahmekapazität des Behälterunterteils hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Auch jedwede Beschädigung des aufgenommenen Briefguts wird durch diese Maßnahmen ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Ausbildung des Steckmechanismus auf den oberen Rand des Behälterunterteils und auf den Deckel konzentriert, so dass weitere Elemente des Behälters nicht beeinträchtigt werden, etwa eine umlaufende Stapelschulter, die in einer Teilhöhe des Behälters vorgesehen ist. Durch diese umlaufende Stapelschulter wird ermög licht, dass in Leerstellung die Behälter ineinander gesteckt werden können, und zwar bis zum Anschlag der Stapelfläche an den oberen Rand des im Stapel unten liegenden Behälterunterteils, jedoch bei gefülltem Behälter eine Stapelung gleichfalls möglich ist, wobei hier dann die Anlage über gesonderte vertikale Stapelstege an den Stirnwänden des Behälterunterteils erfolgt. Diese vertikalen Stapelstege sind sowohl auf der Seite des Verschlussmechanismus als auch auf der Seite des Steckmechanismus vorgesehen, wobei die Vertikalstege auf der einen Stirnwand eine andere Anordnungsmimik aufweisen als die Vertikalstege auf der gegenüberliegenden Stirnwand. Entsprechend sind natürlich in den Stirnseitenwänden des Behälterunterteils Aufnahmen vorgesehen, die für eine Anschlagstapelung über die Stapelschulter ein Eintauchen der vertikalen Stege des im Stapel oben liegenden Behälterunterteils in die Stirnwände des im Stapel unten liegenden Unterteils ermöglichen.
  • Zweckmäßig sind auf den oberen Stirnflächen der Auflagen für die Stapelstege seitliche Randstege vorgesehen, die die Stapelstege des im Stapel oben liegenden Behälterunterteils zumindest von zwei Seiten parallel beabstandet umgeben, wobei insbesondere die Steckzungen als solche Auflagen für die Stapelstege vorgesehen sind. Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die Stapelstege oberhalb des Bodens des Behälterunterteils enden, denn dann taucht bei Auflage der Stapelstege des im Stapel oben liegenden Behälterunterteils auf dem oberen Rand des im Stapel unten liegenden Behälterunterteils das obere Behälterunterteil bodenwandseitig mit seinem unteren Abschnitt um ein gleiches Maß in den im Stapel unten liegenden Behälterunterteil ein und der Stapel erhält eine erhöhte Standsicherheit gegenüber seitlichen Kräften, die beim Transport unweigerlich auftreten. Außerdem ist es zweckmäßig wenn die Stapelschulter in einer solchen Höhe am Behälterunterteil angeordnet ist, dass in einem Stapel bei Anlage der Stapelschulter eines oberen Behälterunterteils am oberen Rand eines unteren Behälterunterteils zwischen den Böden des oberen und des unteren Behälterunterteils eine lichte Höhe verbleibt, die der Höhe einer Standardpostverpackung (z.B. DIN C-Format) entspricht. Denn dadurch wird erreicht, dass der Behälter im Postversand sowohl für Standardbriefe geringer Höhe als auch Postformate mit größerer Höhe verwendet werden kann und dabei das Leervolumen eines Stapels jeweils geringgehalten ist, was die Effizienz des Postversands erhöht.
  • Bevorzugt ist der Behälter in zwei gegenüberliegenden Stirnseiten mit Grifföffnung versehen, in die eine oder mehrere Vertikalwände eingefügt sind. Dadurch wird der Transport des Behälters erleichtert, während einer Entnahme von Behältergut durch die Grifföffnungen hindurch verhindert wird.
  • Für die Verwendung solcher Behälter im Postverkehr, insbesondere auch für den Versand von z.B. Infobriefen, ist zur erleichterten Identifizierung des Behälterinhalts zweckmäßig ein Feld zur Aufnahme von Etiketten vorgesehen, das sich im oberen Bereich der Stirnseite und insbesondere in Bezug auf die Stapelschulter oberhalb erstreckt, so dass es auch bei der Stapelung des Behälterunterteils in einen unten liegenden Behälter vollständig frei liegt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Identifizierung des Behälterguts in beiden Stapelpositionen erfolgen kann.
  • Zweckmäßig sind die Innenseiten der Seitenwände des Behälterunterteils mit senkrecht, wenigstens teilweise vom Behälterboden bis unterhalb der Höhe der äußeren Stapelkante verlaufenden und in den Aufnahmeraum ragenden Stegen versehen, wobei die auf einer Seite gleich beabstandeten Stege solchen der gegenüberliegenden Seite parallel gegenüberliegen. Diese Stege erleichtern bei der Benutzung des Behälters für Postsendungen das Einstapeln von z.B. Briefen, welche am Umkippen gehindert werden. Bevorzugt werden jeweils zwei benachbarte Stege einer Seitenwand so angeordnet, dass sie einen Schlitz bilden, so dass in zwei gegenüberliegende Schlitze der gegenüberliegenden Seitenwände formschlüssig Trennwände eingeführt werden können. Diese Trennwände dienen z.B. zur Sortierung des Behälterguts.
  • Für eine erleichterte Stapelung von mit Deckeln verschlossenen Behälterunterteilen ist es zweckmäßig, dass der Deckel auf seiner Oberseite mit einem wenigstens teilweise umlaufenden Randsteg versehen ist, der den unteren Behälterabschnitt eines aufgestapelten Behälterunterteils allseitig wenigstens teilweise umfasst. Bevorzugt ist der Randsteg der Oberseite des Deckels dann so gestaltet, dass er von der Schürze eines aufgestapelten Deckels umfasst wird, so dass einzelne Deckel sicher und platzsparend aufeinander gestapelt werden können.
  • Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen verschließbaren Behälters schematisch anhand der Zeichnung näher erläutert, darin zeigen
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines verschließbaren Behälters mit geöffnetem Deckel,
  • 2 eine perspektivische Ansicht des in 1 dargestellten Behälters mit geschlossenem Deckel,
  • 3 eine Ansicht des Behälters gemäß den 1 und 2 in einer Funktionsstellung beim Aufsetzen des Deckels,
  • 4 eine perspektivische Ansicht zweier Behälter in Stapelstellung sowie
  • 5 eine perspektivische Ansicht zweier Behälter in einer Stapelstellung, bei der der obere Behälter um 180° verdreht ist.
  • In 1 ist mit 1 der Behälterunterteil eines bevorzugt für postalische Zwecke verwendeten Behälters dargestellt, der aus einer Bodenwand 2 und über abgerundete Ecken verbundenen vier Seitenwänden 3 bis 6, nämlich zwei Längsseitenwänden 3 und 4 und zwei schmalen Stirnseitenwänden 5 und 6 gebildet ist. Das oben offene Ende des Behälters ist durch einen Deckel 7 verschließbar.
  • Im Behälterunterteil 1 sind im Bereich des oberen Rands der Stirnwand 6 zwei mit Abstand zueinander angeordnete Steckelemente in Art von Steckzungen 8 und 9 ausgebildet, wobei der Deckel 7 auf einer schmalen Stirnseite, hier der Stirnseite 10, mit zwei aus 1 ersichtlichen taschenförmigen Aufnahmen, nämlich Aufstecktaschen 11 und 12 ausgebildet ist, die in Richtung der Steckzungen 8 und 9 offen und im übrigen komplementär zur Kontur der Steckzungen 8 und 9 ausgebildet sind. Vorzugsweise sind die Steckzungen parallel zum Behälterboden bzw. -deckel gerichtet.
  • 2 zeigt den Behälter aus Deckel 7 und Behälterunterteil 1 in geschlossener Stellung, in welcher der Behälter über einen lösbaren Rast- oder Schnappverschluss 13 mit dem Behälterunterteil 1 verriegelbar ist. Dabei handelt es sich um bekannte Rast- oder Schnappverbindungen, die hier im einzelnen deswegen nicht dargestellt und beschrieben sind. Sie sind jedenfalls im Deckel, beispielsweise als Rastelement und im Unterteil im Bereich der Stirn wand 5 als hakenförmiges Teil o. dgl. ausgebildet. Die Problematik derartiger Rast- oder Schnappverbindungen im Bereich einer Stirnwand besteht darin, dass zwar im Bereich dieser Stirnwand eine Verriegelung des Deckels mit dem Behälterunterteils 1 erfolgt, jedoch bei nicht einwandfreiem und sachgerechten Aufsetzen des Deckels, was teilweise aus Unachtsamkeit passieren kann, die gegenüberliegende Steckverbindung nicht verriegelt wird und damit unbefugt geöffnet werden kann. Dies ist insbesondere bei Behältern zu postalischen Zwecken nachteilig, weil der Briefträger bei Betreten eines Hauses den vollen Postbehälter auf dem Beförderungsmittel, etwa ein Rad, stehen lässt, so dass beliebige Dritte ohne weiteres Zugriff zum gegebenenfalls dann einseitig zu öffnenden Behälter haben.
  • Um im Gebrauch ein schnelles, einwandfreies und sicheres Aufstecken des Deckels 7 auf die beiden Steckzungen 8 und 9 zu ermöglichen, ist der Deckel 7 im Bereich seiner Seitenränder mit schrägen Aufsetzrampen 14 und 15 ausgebildet. Diese sind ca. 50 mm bis über die Ecken von der Stirnseite 10 an den Stirnflächen einer nach unten gerichteten Schürze 16 des Deckels 7 zurückversetzt ausgebildet, wobei die Schürze 16 um die beiden Längsseiten des Deckels sowie der dazwischen befindlichen Stirnseite 17 des Deckels umlaufend angeordnet ist. Diese Schürze 16 ist so abstandsmäßig bemessen, dass bei aufgesetztem Deckel 7 die Schürze 16 die Längsseitenwände 3 und 4 sowie die Stirnseitenwand 5 des Behälterunterteils 1 passgerecht und zentriert übergreift. Anschließend an die Aufsetzrampen 14 und 15 ist die Schürze 16 mit einer verringerten Schürzenhöhe um die Ecken der Stirnseite 10 herumgeführt.
  • Wie 3 zeigt, wird der schräg von der Stirnseite 5 des Behälterunterteils 1 aufgesetzte Deckel zuerst über die Aufsetzrampen 14 und 15 auf den oberen Rändern der Längsseitenwände 3 und 4 aufgesetzt und damit geführt und in Richtung der Steckzungen 8 und 9 geschoben, wobei er dann durch passgerechtes manuelles Verschieben in seine Zentrierstellung die beiden Längsseitenwände übergreifend gelangt und selbsttätig mit den Aufnahmetaschen 11 und 12 in Richtung auf die Steckzungen 8 und 9 gesteckt wird. Dadurch erfolgt ein einwandfreies Zentrieren des Deckels 7 bei dessen Aufsetzen auf das Behälterunterteil 1, so dass auf dieser Seite des Behälterunterteils der Deckel 7 fest aufgenommen und dann einwandfrei auf der gegenüberliegenden, nämlich der Stirnseite 17 mit dem hier nicht dargestellten Rastelement auf dem Behälterunterteil 1 durch Aufsetzen verriegelt wird. Damit ist ein einwandfreies und sachgerechtes schnelles Schließen des Deckels 7 und dessen Verriegelung mit dem Behälterunterteil gewährleistet. Durch die in Bezug auf die Stirnseite 10 2 cm zurückversetzten Aufsetzrampen wird ein Hängenbleiben der Aufsetzrampen and den Längsseiten 3 oder 4 des Behälterunterteils 1 verhindert, dass bei einem üblicherweise von einer Längsseite 3 oder 4 des Behälterunterteils her erfolgenden schnellen Aufsetzen des Deckels mit den Aufsetzrampen auf die Längsseiten 3 und 4 sonst unweigerlich erfolgen würde.
  • Wie insbesondere der 3 entnommen werden kann, sind die Steckzungen 8 und 9 einstückig mit der Stirnseite 6 des Behälterunterteils ausgeformt, ragen zweckmäßigerweise jedoch nicht in das Innere des Behälterunterteils vor, so dass sie nicht die Aufnahme des Guts, hier etwa Postbriefe u. dgl., beeinträchtigen. Auch kann der aufzunehmende Inhalt durch die Steckzungen nicht beschädigt werden. Zusätzlich sind die Steckzungen 8 und 9 gegen Beschädigung gesichert. Die Aufnahmetaschen 11 und 12 sind gleichfalls mit ihrem Bodenteil gegenüber dem Inneren abgeschottet, so dass beim Aufstecken des Behälterdeckels 7 auf die Steckzungen 8 und 9 auch kein Einzwicken des im Behälterunterteil aufgenommenen Postbriefguts erfolgen kann.
  • Selbstverständlich ist es im Rahmen der Erfindung ebenso möglich, dass die Steckzungen 8 und 9 deckelseitig und die Aufnahmetaschen 11 und 12 stirnwandseitig im Behälterunterteil 1 ausgebildet, insbesondere angeformt sein können. Angeformt deswegen, weil sowohl Deckel 7 wie auch Behälterunterteil 1 zweckmäßigerweise einstückig durch Spritzgießen aus Kunststoff hergestellt werden.
  • Wie in 1 zu sehen, sind Deckel 7 und Behälterunterteil 1 mit Öffnungen 18 und 19 versehen, die im verriegelten Zustand des Behälters deckungsgleich hintereinander liegen. In diese Öffnungen kann dann eine Zugriffssicherung z.B. in Form einer Plombensicherung eingeschoben werden. Dazu ist die Öffnung 19 des Behälterunterteils 1 mit materialmäßig verdünnten, segmentartigen Abschnitte versehen, die federnd wirken, wenn ein entsprechender Plombenzapfen eingesetzt wird und die Entfernung des Plombenzapfens verhindern, stattdessen bei Öffnung des Deckels 7 das Abscheren eines Teils des Plombenzapfens bewirken.
  • Der Behälterunterteil ist mit einer im wesentlichen umlaufenden Stapelschulter 20 ausgebildet, wodurch sozusagen der untere Teil 21 des Behälterunterteils gegenüber dem oberen Teil 22 etwas eingeschnürt ist, so dass, wie 4 ausweist, beim Aufsetzen des oberen Behälters in ein unteres Behälterunterteil 1 der obere Behälter mit seinem unteren Teil 21 bis zur Anlage der Stapelschulter 20 an dem oberen Rand des unteren Behälterunterteils 1 zur Anlage gelangt. Die Stapelung gemäß 4 ist für den leeren Rücktransport der Behälter gedacht. Ist die Stapelschulter jedoch in einer ausreichenden Höhe gegenüber der Bodenwand 2 angebracht so ist in dieser Stapelstellung möglich, z.B. Standardpostverpackungen im DIN C-Format zu transportieren. Im Falle der Stapelung von gefüllten Behälterunterteilen sind im Bereich der beiden schmalen Stirnwände 5 und 6 entsprechende Maßnahmen vorgesehen, nämlich hier im Bereich der Stirnwand 5 zwei sich von der Stapelschulter 20 nach unten erstreckende vertikale Stapelstege 23 und 24, die entsprechend, jedoch mit anderem seitlichen Abstand zueinander auch an der gegenüberliegend Stirnseite 6 vorgesehen sind. Wie aus 1 ersichtlich, erstrecken sich die vertikalen Stapelstege 23 und 24 nicht bündig bis zur Bodenwand 2 des Behälterunterteils 1, vielmehr enden sie in einem knappen Abstand oberhalb der Bodenwand 2, so dass in Stapelstellung der vollen Behälterunterteile, die aus 5 hervorgeht, die Stapelstege 23 und 24 mit ihren unteren Rändern auf dem oberen Rand des unten liegenden Behälterunterteils 1 aufstehen.
  • Um eine Stapelung der Behälterunterteile im Leerzustand zu ermöglichen, sind in der gegenüberliegenden Stirnseite 6 vertikale Ausnehmungen 25 und 26 für das Eintauchen der Stege 23 und 24 vorgesehen. Entsprechende vertikale Ausnehmungen 27 und 28 befinden sich auch in der Stirnseite 5, um ein Eintauchen außenseitig an die Stirnwand 6 angeordneten Stapelstege für die Stapelung leerer Behälter entsprechend 4 zu ermöglichen.
  • Die Steckzungen 8 und 9 der Stirnseite 6, die als Auflage für die Stapelstege der Stirnseite 6 dienen, sind mit Randstegen 29 und 30 versehen. Dadurch wird verhindert, dass beim Aufstapeln eines Behälterunterteils 1 auf ein anderes, die Stapelstege von der Auflagefläche der Steckzungen 8 und 9 abrutschen und sich verkanten können.
  • Zur Aufnahme von Etiketten z.B. zur Identifikation der im Behälter enthaltenen Postsendungen ist ein Feld 31 vorgesehen, in das die Etiketten eingeschoben werden können. Die ses Feld ist in beiden Stapelpositionen, wie in 4 und 5 gezeigt, vollständig frei sichtbar, da es sich oberhalb der Stapelschulter 20 befindet. Außerdem sind in den Stirnseiten 5 und 6 des Behälterunterteils 1 Grifföffnungen 32 integriert, in die Vertikalwänden 33 eingefügt sind, die das Entfernen von z.B. Briefen durch die Grifföffnungen verhindern.
  • Der in 2 dargestellte Deckel 7 ist auf der Deckeloberseite 34 mit einem teilweise umlaufenden Randsteg 35 versehen. Dieser ist dabei so gestaltet, dass ein auf den Deckel 7 aufgestapeltes Behälterunterteil 1 allseitig zumindest teilweise von dem Randsteg umgriffen wird. Dabei ist der Randsteg 35 soweit von der Außenkante der Schürze 16 des Deckels 7 zurückgesetzt, dass beim Übereinanderstapeln eines Deckels auf einen anderen, der Randsteg 35 des unteren von der Schürze 16 des oberen umgriffen und somit ebenfalls gestapelt werden kann.
  • Im Behälterunterteil 1 sind die Innenseiten der Seitenwände 3 und 4 mit voneinander beabstandeten in den Aufnahmeraum ragenden Stegen 36 versehen, die senkrecht von der Bodenwand 2 bis unterhalb der Höhe der äußeren Stapelkante 20 verlaufen. Die Stege 36 der Seitenwand 3 liegen denjenigen der Seitenwand 4 parallel gegenüber, wobei auf jeder Seite zwei Stege 36 paarweise angeordnet sind und einen Schlitz bilden. In zwei gegenüberliegende Schlitze der gegenüberliegenden Seitenwände 3 und 4 können formschlüssig Trennwände eingeführt werden.

Claims (19)

  1. Verschließbarer Behälter, insbesondere Postbehälter, mit einem oben offenen Behälterunterteil (1) aus Bodenwand (2) und über vorzugsweise abgerundete Ecken verbundenen Seitenwänden (3 bis 6) und einem auf das Behälterunterteil (1) aufsetzbaren Deckel (7), wobei der auf das Behälterunterteil (1) aufsetzbare Deckel (7) als Aufsteckelement ausgebildet ist, hierzu in einer Stirnwand (6) des Behälterunterteils (1) mindestens ein Steckelement (8,9) ausgebildet ist und der Deckel (7) an einer Stirnseite (10) mindestens mit einem komplementär zum Steckelement (8,9) ausgebildeten Aufsteckglied (11,12) ausgebildet und der Deckel (7) mit dem Behälterunterteil (1) insbesondere durch einen oder mehrere, auf der der Steckverbindung gegenüberliegenden Deckelstirnseite (17) und Stirnwand (5) des Behälterunterteils (1) vorgesehenen Rast- oder Schnappverschlussverbindung (13) verriegelbar ist, dadurch gekennzeichnet dass am Deckel (7) an den zur Stirnseite (10) mit dem Aufsteckglied (11,12) zulaufenden Seitenrändern Aufsetzrampen (14,15) vorgesehen sind, die bis über die Ecken von der Stirnseite (10) des Deckels mindestens 10 mm, insbesondere 25 mm und bevorzugt 50 mm zurückversetzt sind.
  2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass eine von der Deckeloberfläche nach unten erstreckende, teilweise oder vollständig umlaufende Schürze (16) vorgesehen ist, die von zwei gegenüberliegenden Aufsetzrampen (14,15) in einen Bereich mit einer Schürze (16) geringer Schürzenhöhe oder nicht vorhandener Schürze (16) an der Stirnseite mit dem Aufsteckglied (11,12) und einen Bereich größerer Schürzenhöhe getrennt wird und die Schürze (16) bei aufgesetztem Deckel (7) die Seitenwände (3 bis 6) des Behälterunterteils (1) wenigstens teilweise zentrierend übergreift.
  3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet dass die Aufsetzrampen (14,15) durch sich von der Deckeloberfläche erstreckende Schrägflächen in der Schürze (16) gebildet sind.
  4. Behälter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet dass die Schürze (16) wenigstens teilweise an der Stirnseite (10) mit dem Aufsteckglied (11,12) vorgesehen, ins besondere um die Ecken der Stirnseite (10) herumgezogen ist und eine im Vergleich zur übrigen Schürzenhöhe geringere Höhe aufweist.
  5. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass auf der Seite der Rast- oder Schnappverbindung (13) Deckel (7) und Behälterunterteil (1) mittels einer entfernbaren Zugriffssicherung miteinander verbunden werden, die vorzugsweise als eine Plombensicherung ausgebildet ist, so dass der Deckel (7) von Unbefugten nicht oder nur unter Zerstörung der Sicherung vom Behälterunterteil (1) getrennt werden kann.
  6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet dass das für eine Plombensicherung Deckel (7) und Behälterunterteil (1) Öffnungen (18,19) aufweisen, die bei geschlossenem Deckel (7) deckungsgleich hintereinander angeordnet sind, wobei die Öffnung (19) im Behälterunterteil (1) materialmäßig verdünnte, segmentartige Abschnitte aufweist, die federnd wirken wenn ein entsprechender Plombenzapfen eingesetzt wird und die Entfernung des Plombenzapfens verhindern, stattdessen bei Öffnung des Deckels (7) das Abscheren eines Teils des Plombenzapfens bewirken.
  7. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass das Steckelement durch mindestens zwei am oberen Rand der Stirnwand (6) des Behälterunterteils (1) angeordnete, insbesondere einstückig angeformte Steckzungen (8,9) gebildet ist.
  8. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass das Aufsteckelement durch mindestens zwei am Deckelrand angeordnete, insbesondere einstückig und komplementär zu den Steckzungen (8,9) ausgebildete Aufnahmetaschen (11,12) gebildet ist.
  9. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass die nach innen vorspringenden Steckzungen (8,9) in die Stirnwand (6) des Behälterunterteils (1) eingelassen sind und über die Innenfläche der Stirnwand (6) des Behälterunterteils (1) nicht vorstehen.
  10. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass das Behälterunterteil (1) in einer Teilhöhe der Seitenwände (3 bis 6) eine umlaufende oder abschnittsweise vorgesehene Stapelschulter (20) aufweist, dergestalt, dass der untere Behälterabschnitt (21) in einem im Stapel darunter liegenden Behälterunterteil (1) bis zur Anlage der Stapelschulter (20) am oberen Rand des unteren Behälterunterteils (1) einsteckbar ist, und dass zur Drehversetztstapelung an zwei gegenüberliegenden Stirnwänden (5,6) von der Stapelschulter (20) versetzte abwärts gerichtete Stapelstege (23,24) außenwandig vorgesehen sind, die in einer Ausrichtung des Behälterunterteils (1) für eine Stapelung voll beladener Behälter aufliegen und in einer um 180° gedrehten Ausrichtung des Behälterunterteils (1) in entsprechend komplementäre Ausnehmungen (25,26) in der gegenüberliegenden Stirnseite (6) des unten liegenden Behälterunterteils (1) eintauchen, so dass der Behälter mit seiner Stapelschulter (20) am oberen Rand des im Stapel unten liegenden Behälterunterteils (1) aufliegt.
  11. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet dass die Auflagen des Behälterunterteils für die Stapelstege (23,24) auf ihren oberen Stirnflächen mit seitlichen Randstegen (29,30) versehen sind, die die Stapelstege (23,24) des im Stapel oben liegenden Behälterunterteils (1) zumindest von zwei Seiten parallel beabstandet umgeben, wobei insbesondere die Steckzungen (8,9) als solche Auflagen für Stapelstege vorgesehen sind.
  12. Behälter nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet dass die Stapelstege (23,24) oberhalb des Bodens des Behälterunterteils (1) enden, derart, dass bei Auflage der Stapelstege (23,24) des im Stapel oben liegenden Behälterunterteils (1) auf dem oberen Rand des im Stapel unten liegenden Behälterunterteils das obere Behälterunterteil bodenwandseitig mit seinem unteren Abschnitt um ein gleiches Maß in den im Stapel unten liegenden Behälterunterteil eintaucht.
  13. Behälter nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet dass die Stapelschulter (20) in einer solchen Höhe am Behälterunterteil (1) angeordnet ist, dass in einem Stapel bei Anlage der Stapelschulter (20) eines oberen Behälterunterteils (1) am oberen Rand eines unteren Behälterunterteils (1) zwischen den Bodenwänden (2) des o beren und des unteren Behälterunterteils (1) eine lichte Höhe verbleibt, die der Höhe einer Standardpostverpackung (z.B. DIN C-Format) entspricht.
  14. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass in wenigstens zwei Stirnseiten (5,6) des Behälterunterteils (1) eine Grifföffnung (32) vorgesehen ist, in die eine oder mehrere Vertikalwände (32) eingefügt sind.
  15. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass an wenigstens einer der Stirnseiten (5,6) des Behälterunterteils (1) an der Außenseite ein Feld (31) zur Aufnahme von insbesondere einzuschiebenden Etiketten vorgesehen ist, das sich im oberen Bereich der Stirnseite (5,6) und insbesondere in Bezug auf die Stapelschulter (20) oberhalb erstreckt, so dass es auch bei der Stapelung des Behälterunterteils (1) in einen unten liegenden Behälter vollständig frei liegt.
  16. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass die Innenseiten der Seitenwände (3,4) des Behälterunterteils (1) mit von einander beabstandeten, senkrecht wenigstens teilweise vom Behälterboden (2) bis unterhalb der Höhe der äußeren Stapelkante (20) verlaufende und in den Aufnahmeraum ragende Stege (36) versehen sind, wobei die Stege (36) der gegenüberliegenden Seitenwände (3,4) einander parallel gegenüberliegen.
  17. Behälter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet dass jeweils zwei benachbarte Stege (36) einer Seitenwand (3,4) einen Schlitz bilden, so dass in zwei gegenüberliegende Schlitze der gegenüberliegenden Seitenwände (3,4) formschlüssig Trennwände eingeführt werden können.
  18. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass der Deckel (7) auf seiner Oberseite (34) mit einem wenigstens teilweise umlaufenden Randsteg (35) versehen ist, der den unteren Behälterabschnitt (21) eines aufgestapelten Behälterunterteils (1) allseitig wenigstens teilweise umfasst und gleichzeitig für die Deckelstapelung dient.
  19. Behälter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet dass der Randsteg (35) so gestaltet ist, dass er von der Schürze (16) eines aufgestapelten Deckels (7) umfasst wird.
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