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Die
Erfindung betrifft ein Halbleitermodul mit wenigstens einem Halbleiterelement.
Solche Halbleitermodule werden beispielsweise bei Stromrichtern eingesetzt.
Infolge der fortwährend
steigenden Integrationsdichte sowie der ständigen Verbesserung des strukturellen
Aufbaus der in den Halbleitermodulen eingesetzten Halbleiterelemente
(Chips) werden zunehmend höhere
Leistungen auf immer kleinerem Raum geschaltet. Damit einhergehend
steigt auch der Kühlbedarf
solcher Halbleitermodule. Derzeit liegt der die Schaltleistung begrenzende
Faktor solcher Module in deren Kühlung.
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Ein
derartiges Halbleitermodul ist beispielsweise aus der
DE 197 19 703 A1 bekannt.
Darin ist ein Leistungshalbleitermodul mit einem Kunststoffgehäuse gezeigt,
in das als Gehäuseboden
ein Substrat eingesetzt ist. Auf dem Substrat sind Halbleiterbauelemente
angeordnet, die auf ihrer dem Substrat abgewandten Seite mit Bonddrähten kontaktiert
sind.
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Die
DE 102 05 408 A1 zeigt
ein Halbleitermodul in einem Gehäuse,
welches an einer Seite durch einen metallischen, als Kühlkörper ausgebildeten Wärmeleitsockel
abgeschlossen ist. Auf dem Wärmeleitsockel
ist zumindest ein Halbleiterelement im Innenraum des Gehäuses angeordnet.
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Der
Nachteil dieser Anordnungen besteht in der einseitigen und damit
unzureichenden Wärmeabfuhr,
sowie darin, dass sie zum Schutz vor äußeren Beschädigungen sowie zur elektrischen
Isolation ein Gehäuse
aufweisen. Durch das Gehäuse
wird die Wärmeableitung
von den Halbleiterelementen in jedem Fall erschwert.
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Aus
der
US 2004/0070060
A1 ist eine Leistungshalbleiterbaugruppe bekannt, bei dem
Halbleiterchips zwischen einander ge genüber liegenden Kühlkörpern angeordnet
und mittels Verbindungselementen mit Elementen zur Wärmeverteilung
verbunden sind, die gleichzeitig als Elektroden dienen. Die Verbindungselemente,
die eine Scherfestigkeit aufweisen, welche größer ist als die auftretenden
thermischen Scherspannungen, können
durch ein Lot, ein Hartlotfüllmetall
oder einen leitfähigen
Kleber gebildet sein.
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Die
EP 1 014 451 A1 beschreibt
ein flaches Halbleiterbauelement, bei dem Halbleiterchips zwischen
einander gegenüber
liegenden Elektrodenplatten angeordnet sind. Ein Anschlussgin des
Halbleiterbauelements ist von einem Isolationselement aus hitzebeständigem Harz
umgeben.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Halbleitermodul
mit einer verbesserten Wärmeableitung
bereitzustellen.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Halbleitermodul mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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Das
erfindungsgemäße Halbleitermodul weist
einen ersten Kühlkörper und
eine zweiten Kühlkörper auf,
die einander gegenüberliegend
und voneinander beabstandet angeordnet sind. Des weiteren umfasst
das Halbleitermodul noch eine erste und eine zweite Elektrode, wobei
die erste Elektrode zwischen dem ersten Kühlkörper und dem zweiten Kühlkörper und
die zweite Elektrode zwischen der ersten Elektrode und dem zweiten
Kühlkörper angeordnet ist.
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Zwischen
dem ersten Kühlkörper und
dem zweiten Kühlkörper ist
wenigstens ein steuerbares Halbleiterelement angeordnet, das eine
erste Seite und eine dieser gegenüberliegende zweite Seite aufweist.
Dabei ist die erste Seite dem ersten Kühlkörper zugewandt und steht mit
diesem in thermischem Kontakt.
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Entsprechend
ist die zweite Seite dem zweiten Kühlkörper zugewandt und steht mit
diesem ebenfalls in thermischem Kontakt.
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Darüber hinaus
umfasst das wenigstens eine steuerbare Halbleiterelement einen ersten
Anschlusskontakt zur Steuerung des steuerbaren Halbleiterelements,
sowie einen zweiten Anschlusskontakt, die beide auf der zweiten
Seite angeordnet sind. Der erste Anschlusskontakt ist mittels einer
Isolierfolie, insbesondere gegenüber
wenigstens einem weiteren Anschlusskontakt desselben Halbleiterelementes,
elektrisch isoliert.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung
ermöglicht
es, die in einem steuerbaren Halbleiterelement anfallende Verlustwärme über zwei
einander gegenüberliegende
Seiten des steuerbaren Halbleiterelements unter Verwendung zweier
einander ebenfalls gegenüberliegender
Kühlkörper abzuführen.
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Dazu
ist das steuerbare Halbleiterelement mit seiner ersten bzw. zweiten
Seite bevorzugt großflächig mit
jeweils einem der einander gegenüberliegenden
Kühlkörper thermisch
kontaktiert.
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Wegen
der üblicherweise
sehr geringen Abmessungen derartiger steuerbarer Halbleiterelemente
ist es schwierig, den zur Steuerung vorgesehenen ersten Anschlusskontakt
elektrisch zu kontaktieren, ohne dabei die thermische Kontaktierung
zwischen dem steuerbaren Halbleiterelement und zumindest einem der
Kühlkörper signifikant
zu verschlechtern oder aufzuheben. Die elektrische Kontaktierung
des Steueranschlusses, d. h. des ersten Anschlusskontaktes eines
Halbleiterelementes erfordert gleichzeitig eine elektrische Isolierung
dieses Steueranschlusses insbesondere gegenüber anderen Anschlusskontakten
desselben Halbleiterelementes oder gegenüber einer mit einem anderen
Anschlusskontakt elektrisch verbundenen Elektrode, sowie eine gute thermische
Kopplung zwischen dem betreffenden steuerbaren Halbleiterelement
und den beiden Kühlkörpern. Dies
wird erfindungsgemäß auf zwei
Varianten erreicht.
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Die
erste Varianten hierzu sieht die Verwendung einer Folienstruktur
vor, die eine oder mehrere strukturierte, bevorzugt thermisch gut
leitende Folienschichten aufweist, wobei zumindest eine Folienschicht
den ersten Anschlusskontakt gegenüber einem anderen Anschlusskontakt
desselben Halbleiterelementes, z. B. gegenüber einem Lastanschluss oder
einer mit diesem elektrisch verbundenen Elektrode, elektrisch isoliert.
Eine derartige Folienstruktur weist bevorzugt sowohl elektrisch
leitende und elektrisch isolierende Folienschichten auf. Die Folienstruktur
kann eine oder mehrere elektrisch leitende Folienschichten aufweisen
und mit Durchkontaktierungen versehen sein, die zwei oder mehrere
dieser elektrisch leitenden Folienschichten elektrisch miteinander
verbinden.
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Als
elektrisch isolierende Folien eignen sich beispielsweise Kunststoffmaterialien
auf Polyimid-, Polyethylen-, Polyphenol-, Polyetheretherketon- und/oder
auf Epoxidbasis. Besonders bevorzugt wegen ihrer gleichzeitig hervorragenden
thermischen Leitfähigkeit
sind diamantartige Kohlenstoff- oder DLC-Schichten (DLC = diamondlike
carbon).
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Gemäß der zweiten
Variante ist zumindest eine der Elektroden strukturiert und auf
einem isolierenden Träger
angeordnet, beispielsweise wie die strukturierte Metallisierung
eines DCB-Substrates. Dabei ist der erste Anschlusskontakt des Halbleiterelementes
elektrisch mit einer Teilstruktur der strukturierten Metallisierung
verbunden, jedoch insbesondere gegenüber zumindest einem der Lastanschlüsse desselben
Halbleiterelementes elektrisch isoliert.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Figuren näher erläutert. Es
zeigen:
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1 ein
erfindungsgemäßes Halbleitermodul
mit drei parallel geschalteten steuerbaren Halbleiterelementen im
Querschnitt,
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2 einen
Abschnitt eines erfindungsgemäßen Halbleitermoduls
gemäß 1 mit
einem steuerbaren Halbleiterelement, das einen Steueranschluss aufweist
und das mittels einer Folienstruktur kontaktiert ist im Querschnitt,
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3 einen
Abschnitt eines erfindungsgemäßen Halbleitermoduls
gemäß 1 mit
einem steuerbaren Halbleiterelement, das mittels Federelementen
kontaktiert ist im Querschnitt,
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4 einen
Abschnitt eines erfindungsgemäßen Halbleitermoduls
gemäß 3 mit
einem steuerbaren Halbleiterelement, das mittels anderen Federelementen
kontaktiert ist im Querschnitt,
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5 ein
erfindungsgemäßes Halbleitermodul
mit einer strukturierten Elektrode, die auf einem isolierenden Träger angeordnet
ist im Querschnitt,
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6 einen
Abschnitt des erfindungsgemäßen Halbleitermoduls
gemäß 5,
bei dem zusätzlich
zwischen der strukturierten Elektrode und einem steuerbaren Halbleiterelement
eine strukturierte Ausgleichsschicht angeordnet ist im Querschnitt,
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7 einen
Abschnitt des erfindungsgemäßen Halbleitermoduls
gemäß 5,
bei dem zusätzlich
zwischen der strukturierten Elektrode und einem steuerbaren Halbleiterelement
ein Federelement angeordnet ist im Querschnitt,
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8 einen
Abschnitt des erfindungsgemäßen Halbleitermoduls
gemäß 7,
bei dem zwischen der strukturierten Elektrode und einem steuerbaren
Halbleiterelement ein anderes Federelement angeordnet ist im Querschnitt,
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9 ein
als Halbbrücke
ausgebildetes, erfindungsgemäßen Halbleitermodul,
bei dem zwei Einheiten mit jeweils mehreren parallel geschalteten steuerbaren
Halbleiterelementen in Reihe geschaltet sind im Querschnitt,
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10 einen
vergrößerten Abschnitt
des Halbleitermoduls gemäß 9,
bei dem die steuerbaren Halbleiterelemente mittels einer Folienstruktur mit
Elektroden verbunden sind im Querschnitt,
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11 das
Schaltbild eines als Halbbrücke ausgebildeten
erfindungsgemäßen Halbleitermoduls gemäß den 9 und 10,
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12a ein als Halbbrücke ausgebildetes und mit einer äußeren Isolierung
versehenes, erfindungsgemäßes Halbleitermodul
in Draufsicht,
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12b das erfindungsgemäße Halbleitermodul gemäß 12a in Seitenansicht von vorne, und
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12c das erfindungsgemäße Halbleitermodul gemäß den 12a und 12b in
Seitenansicht bei entfernter Isolierung.
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In
den Figuren bezeichnen, sofern nicht anders angegeben gleiche Bezugszeichen
gleiche Teile mit gleicher Bedeutung.
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Das
in 1 dargestellte Halbleitermodul umfasst zwei einander
gegenüberliegende
und voneinander beabstandete Kühlkör per 10, 20.
Eine erste Elektrode 11a ist zwischen dem ersten Kühlkörper 10 und
dem zweiten Kühlkörper 20,
sowie eine zweite Elektrode 12a zwischen der ersten Elektrode 11a und dem
zweiten Kühlkörper 20 angeordnet.
Die erste Elektrode 11a und/oder die zweite Elektrode 12a sind bevorzugt
aus Kupfer, einer Kupferlegierung oder einem anderen elektrisch
und thermisch gut leitendem Material wie beispielsweise einem AlSiC-Composit (AlSiC
= Aluminium-Silizium-Karbid), welches z. B. mit Aluminium getränkt sein
kann, gebildet. Der thermische Ausdehnungskoeffizient zumindest
einer der Elektroden 11a, 12a und/oder der thermische
Ausdehnungskoeffizient zumindest einer der Kühlkörper 10, 20 ist
bevorzugt kleiner als 12 μm/(m·K). Dies
ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die betreffende Elektrode 11a, 12a bzw.
der betreffende Kühlkörper 10, 20 fest
mit einem Halbleiterelement verbunden ist, da dann die thermisch
bedingten mechanischen Spannungen zwischen dem beispielsweise aus
Silizium gebildeten Halbleiterelement und der Elektrode 11a, 12a bzw.
dem Kühlkörper 10, 20 minimal
sind.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform kann
wenigstens eine dieser Elektroden 11a, 12a auch
als elektrisch leitende Beschichtung, beispielsweise eine Metallisierung,
eines elektrisch isolierenden und bevorzugt thermisch gut leitenden
Trägers, z.
B. einem DCB-Substrat, ausgebildet sein.
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Der
erste Kühlkörper 10 und
die erste Elektrode 11a sowie der zweite Kühlkörper 20 und
die zweite Elektrode 12 können jeweils optional elektrisch
gegeneinander isoliert sein. Weiterhin können die erste Elektrode 11a und
der erste Kühlkörper 10 und/oder
die zweite Elektrode 12a und der zweite Kühlkörper 20 jeweils
einstückig
ausgebildet sein.
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Zwischen
den Kühlkörpern 10, 20 bzw.
zwischen der ersten Elektrode 11a und der zweiten Elektrode 12a ist
eine Anzahl steuerbarer, bevorzugt als IGBTs oder MOSFETs ausgebildeter
Halbleiterelemente 30 sowie eine Anzahl Freilaufdioden 50 an geordnet.
Die Zwischenräume
zwischen benachbarten Halbleiterchips, d. h. im vorliegenden Ausführungsbeispiel
zwischen den steuerbaren Halbleiterelementen 30 und den
Freilaufdioden 50, sind vorzugsweise nicht vergossen. Die
steuerbaren Halbleiterelemente 30 sowie die Freilaufdioden 50 weisen
jeweils eine erste Seite 31 bzw. 51 und eine dieser
gegenüberliegende
zweite Seite 32 bzw. 52 auf. Dabei sind die ersten
Seiten 31, 51 jeweils dem ersten Kühlkörper 10 und
die zweiten Seiten 32, 52 jeweils dem zweiten Kühlkörper 20 zugewandt.
Im Idealfall sind die dem zweiten Kühlkörper 20 zugewandten
Seiten der Halbleiterelemente 30, 50 komplanar
angeordnet. Um gegebenenfalls Abweichungen von dieser komplanaren Anordnung
ausgleichen zu können,
ist optional eine erste Ausgleichschicht 71 vorgesehen,
die zwischen der dem zweiten Kühlkörper 20 zugewandten
Seite der Halbleiterelemente 30, 50 und der zweiten
Elektrode 124 angeordnet ist. Die erste Ausgleichsschicht 71 ist
aus einem im Verhältnis
zur zweiten Elektrode 124 weichen Material, beispielsweise
einer Legierung aus Blei und Silber, gebildet, elektrisch und thermisch
gut leitend sowie bevorzugt flächig
ausgebildet.
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Die
steuerbaren Halbleiterelemente 30 umfassen jeweils zwei
nicht dargestellte Lastanschlüsse sowie
einen ebenfalls nicht dargestellten Steueranschluss. Jeweils auf
der ersten Seite 31 eines steuerbaren Halbleiterelements 30 ist
einer der Lastanschlüsse,
beispielsweise der Drain-Anschluss eines IGBTs oder MOSFETs, angeordnet.
Der andere Lastanschluss des steuerbaren Halbleiterelements 30 ist,
bezogen auf das genannte Beispiel der zum Drain-Anschluss komplementäre Source-Anschluss des IGBTs
bzw. MOSFETs, ebenso wie dessen Steueranschluss, beispielsweise
der Gate-Anschluss des IGBTs bzw. MOSFETs, auf der zweiten Seite 32 angeordnet.
Die Last- und Steueranschlüsse
sind bevorzugt flächig
ausgebildet, so dass sie auf einfache Weise mittels einer Druckkontaktierung
kontaktiert werden können.
Bei einer Druckkontaktierung sind miteinander zu kontaktierende
Elemente wie beispielsweise Anschlusskontakte, Ausgleichsschichten,
Elektroden, Kühlkörper aneinander
gedrückt,
so dass zwischen ihnen ein guter, insbesondere elektrisch leitender,
Kontakt besteht. Optional können
dabei elektrisch und/oder thermisch leitende Federelemente zwischen
den zu kontaktierenden Elementen angeordnet sein.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform sind
die Halbleiterelemente 30, 50 an ihren ersten 31, 51 und/oder
ihren zweiten 32, 52 Seiten mit den betreffenden
Elektroden 11a bzw. 12a fest und bevorzugt elektrisch
und/oder thermisch leitend verbunden. Die in 1 dargestellten
steuerbaren Halbleiterelemente 30 sind zueinander parallel
geschaltet, d. h. die Lastanschlüsse
der ersten Seiten 31 sind elektrisch durch die erste Elektrode 11a leitend
miteinander verbunden. Entsprechend sind die auf den zweiten Seiten 32 angeordneten
Lastanschlüsse durch
die zweite Elektrode 12a elektrisch leitend miteinander
verbunden. Zwischen den Halbleiterchips, also zwischen den steuerbaren
Halbleiterelementen 30 und den Freilaufdioden 50 und
der zweiten Elektrode 12a ist eine optionale, thermisch
und elektrisch leitende Ausgleichsschicht 71, beispielsweise
aus Weichmetall, angeordnet, die zum Niveauausgleich unterschiedlicher
Bauhöhen
der zu kontaktierenden Elemente sowie zur Kompensation thermo-mechanischer
Spannungen dient. Bei einer Druckkontaktierung unter Verwendung
von Federelementen oder anderer elastischer Elemente kann auf die
Ausgleichsschicht 71 verzichtet werden.
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Die
nicht dargestellten Steueranschlüsse
der steuerbaren Halbleiterelemente 30 sind dieauf deren zweiten
Seiten 32 angeordnet und ebenfalls elektrisch leitend miteinander
verbundenen. Diese Steueranschlüsse
sind insbesondere gegenüber
der ersten Ausgleichschicht 71 bzw. gegenüber der
zweiten Elektrode 12a elektrisch isoliert.
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2 zeigt
einen vergrößerten Abschnitt
eines erfindungsgemäßen Halbleitermoduls
gemäß 1 mit
einem steuerbaren Halbleiterelement, das mittels einer Folienstruktur 91, 92, 95 kontaktiert
ist. Das steuerbare Halbleiterelement 30 sowie die Freilaufdiode 50 weisen
auf ihren ersten Seiten 31 bzw. 51 jeweils einen
flächig
ausgebildeten Anschlusskontakt 30a bzw. 50a auf, über den
sie auf eine der bereits in 1 beschriebenen
Arten mit der ersten Elektrode 11a kontaktiert sind.
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Entsprechend
sind auf den betreffenden zweiten Seiten 32 bzw. 52 Anschlusskontakte 30b, 30c bzw. 50b angeordnet.
Dabei stellen der Anschlusskontakt 30c den Steueranschluss,
beispielsweise den Gate-Anschluss, und der Anschlusskontakt 30b einen
Lastanschluss, z. B. den Source-Anschluss, des steuerbaren Halbleiterelementes 30 dar.
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Die
elektrisch leitende Verbindung zwischen Anschlüssen 30b bzw. 50b und
der ersten Ausgleichschicht 71 bzw. der zweiten Elektrode 12a erfolgt ebenso
wie die elektrisch leitende Verbindung des Steueranschlusses 30c mittels
einer Folienstruktur 91, 92, 95. Diese
Folienstruktur 91, 92, 95 weist aufeinander
angeordnete, bevorzugt strukturierte Schichten 91, 92, 95 auf,
die entweder elektrisch leitend 95 oder elektrisch isolierend 91, 92 ausgebildet sein
können.
Dabei ist es generell vorteilhaft, wenn einzelnen Schichten 91, 92, 95 und
damit die gesamte Folienstruktur 91, 92, 95 eine
gute thermische Leitfähigkeit
aufweisen.
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Der
Aufbau dieser Folienstruktur
91,
92,
95 ist
so gewählt,
dass die Anschlusskontakte
30b und
50b der Halbleiterchips
30 bzw.
50 mit
der zweiten Elektrode
12a bzw. der ersten Ausgleichschicht
71 elektrisch
und thermisch leitend verbunden sind, während der Steueranschluss
30c gegenüber der zweiten
Elektrode
12a bzw. der ersten Ausgleichschicht
71 elektrisch
isoliert, aber bevorzugt thermisch leitend kontaktiert sind. Der
Aufbau derartiger Folienstrukturen ist beispielsweise in der
US 5 532 512 A beschrieben.
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Die
in 2 dargestellten Folienstruktur 91, 92, 95 weist
eine auf die Halbleiterelemente 30 und 50 sowie
auf die erste Elektrode 11a aufgebrachte, elektrisch isolierende
und mit Öffnungen
versehene strukturierte Folienschicht 92 auf, die die Abschnitte 92a, 92b, 92c und 92d umfasst.
Die Öffnungen
der elektrisch isolierenden Folienschicht 92 sind jeweils auf
der dem zweiten Kühlkörper 20 zugewandten Seite 32, 52 der
Halbleiterelemente im Bereich der Anschlusskontakte 30b, 30c und 50b angeordnet.
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Auf
diese strukturierte Folienschicht 92 ist eine weitere,
Folienschicht 95, beispielsweise durch ein Abscheideverfahren
oder durch Aufdampfen, aufgebracht, die elektrisch leitend und ebenfalls
strukturiert ausgebildet ist. Die Folienschicht 95 umfasst voneinander
getrennte Abschnitte 95a und 95b, wobei der Abschnitt 95b die
Anschlusskontakte 30b und 50b mit der Ausgleichsschicht 71 insbesondere
elektrisch und bevorzugt thermisch leitend verbunden. Der Abschnitt 95a hingegen
ist mit dem Anschlusskontakt 30c, also dem Steueranschluss 30c des steuerbaren
Halbleiterelementes 30 elektrisch verbunden. Damit die
Anschlusskontakte 30b und 30c des steuerbaren
Halbleiterelementes 30 nicht durch die Ausgleichsschicht 71 bzw.
die zweite Elektrode 12a elektrisch kurzgeschlossen werden,
ist der elektrisch mit dem Anschlusskontakt 30c verbundene
Abschnitt 95a der Folienschicht 95 mittels einer
weiteren, elektrisch isolierenden, strukturierten Folienschicht 91 gegenüber der
Ausgleichsschicht 71 bzw. gegenüber der zweiten Elektrode 12a elektrisch
isoliert.
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Der
mit dem Steueranschluss 30c elektrisch verbundene Abschnitt 95a der
elektrisch leitenden Folienschicht 95 ist seitlich in dem
zwischen den voneinander beabstandeten Kühlkörpern 10, 20 ausgebildeten
Zwischenraum herausgeführt
und mit einem Steueranschluss eines weiteren steuerbaren Halbleiterelementes
und/oder einer Steuereinheit elektrisch verbunden. Des weiteren
können
ein oder mehrere Steueranschlüsse
einen gemeinsamen, bevorzugt elektrisch isolierten, Außenanschluss
aufweisen, der aus dem Halbleitermodul herausgeführt ist.
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Zwischen
dem Abschnitt 95b der elektrisch leitenden Folienschicht 95 und
der optionalen Ausgleichsschicht 71 bzw. der zweiten Elektrode 12b ist eine
elektrisch leitende Verbindung ausgebildet, die als Druckkontaktierung
realisiert ist.
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Bei
einer Druckkontaktierung werden miteinander elektrisch und/oder
thermisch zu kontaktierende Elemente durch eine äußere Kraft, beispielsweise durch
zwei miteinander verschraubte Kühlkörper 10, 20,
aneinander gepresst. Dabei kann eine gute elektrische bzw. thermische
Verbindung insbesondere zwischen den Halbleiterelementen 30, 50 und
der zweiten Elektrode 12a dadurch erreicht werden, dass zwischen
dieser und dem Abschnitt 95b der elektrisch leitenden Folienschicht 95 bzw.
dem Abschnitt 91a der elektrisch isolierenden Folienschicht 91 eine elektrisch
und thermisch leitende, bevorzugt weichmetallische Ausgleichsschicht 71 angeordnet
ist, die Unebenheiten insbesondere der Folienstruktur 91, 92, 95 ausgleichen
kann.
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Die
Unebenheiten entstehen an Stellen wie beispielsweise dem Steueranschluss 30c,
da zwischen diesem und der Ausgleichsschicht 71 die Folienschichten 91 und 95 der
Folienstruktur 91, 92, 95 angeordnet
sind, während
zwischen den Anschlusskontakten 30b bzw. 50b und
der Ausgleichsschicht 71 lediglich die Folienschicht 95 angeordnet
ist. Somit weist die Folienstruktur 91, 92, 95 unterschiedliche
Dicken auf, die durch eine mechanische Verformung der Ausgleichsschicht 71 ausgeglichen
wird. Um an bestimmten Stellen größere Unebenheiten auszugleichen,
kann die Ausgleichsschicht 71 auch Aussparungen oder Vertiefungen
aufweisen.
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Wie
anhand der 3 bzw. 4 gezeigt, ist
es anstelle einer Ausgleichsschicht 71 ebenso möglich, zwischen
der zweiten Elektrode 12a und dem Abschnitt 95b der
elektrisch leitenden Folienschicht 95, insbesondere im
Bereich der Halbleiterelemente 30 und 50, Federelemente 75 bzw. 76 einzusetzen,
die eine gute elektrische und thermische Leitfähigkeit aufweisen.
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Die
Federelemente 75, 76 können dabei optional jeweils
auf einer ihrer Seiten mit der leitenden Folienschicht 95 oder
mit der zweiten Elektrode 12a verbunden sein. Abweichend
von den Darstellungen gemäß den 3 und 4 können im
Bereich einer Kontaktfläche 30b, 30c, 50b auch
mehrere Federelemente 75, 76 nebeneinander angeordnet
sein.
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In
den bisherigen Ausführungsbeispielen wurde
gezeigt, wie die elektrische Verbindung zwischen den auf den zweiten
Seiten 32, 52 der Halbleiterelemente 30, 50 angeordneten
Anschlusskontakten 30b, 30c und 50c und
der zweiten Elektrode 12a mittels einer Folienstruktur 91, 92, 95 realisiert
werden kann. Entsprechend ist es ebenso möglich, die auf den ersten Seiten 31, 51 der
Halbleiterelemente 30, 50 angeordneten Anschlusskontakte 30a, 50a mittels
einer Folienstruktur mit der ersten Elektrode 11a elektrisch
und/oder thermisch leitend zu verbinden.
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Anhand
der 2 bis 4 wurde eine Folienstruktur 91, 92, 95 mit
einer elektrisch leitenden 95 sowie zwei elektrisch isolierenden 91, 92 Folienschichten
vorgestellt. Prinzipiell kann eine Folienstruktur eine beliebige
Anzahl elektrisch leitender bzw. elektrisch isolierender und bevorzugt
strukturierter Folienschichten aufweisen, wobei Abschnitte verschiedener
elektrisch leitender Folienschichten elektrisch miteinander verbunden
sein können.
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Wie
eingangs erwähnt,
kann – wie
in 5 gezeigt – die
potentialmäßig getrennte
elektrische Kontaktierung der Anschlusskontakte 30b und 30c an
Stelle der bisher vorgestellten Folienstruktur 91, 92, 95 auch
mittels einer strukturierten zweiten Elektrode 12a erfolgen.
Dabei ist die strukturierte zweite Elektrode 12a auf einem
elektrisch isolierenden und bevorzugt thermisch leitenden Träger 12b angeordnet.
Durch die Strukturierung weist die zweite Elektrode 12a Abschnitte 12c–12h auf,
die mit nicht dargestellten, auf den zweiten Seiten 32, 52 der
Halbleiterelemente 30, 50 angeord neten Anschlusskontakten
elektrisch leitend verbunden sind. Je nach Bedarf können dabei
bestimmte der Abschnitte 12c–12h elektrisch leitend
miteinander verbunden oder elektrisch voneinander isoliert sein.
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Die
Einheit 12 aus der zweiten Elektrode 12a und dem
Träger 12b kann
beispielsweise als DCB-Substrat ausgebildet sein. Der mit der zweiten Elektrode 12a fest
verbundene Träger 12b verleiht dieser
eine ausreichende mechanische Stabilität.
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Die
elektrisch leitenden Verbindungen zwischen Abschnitten 12c–12h der
strukturierten zweiten Elektrode 12a und auf den zweiten
Seiten 32, 52 der Halbleiterelemente 30, 50 angeordneten
Anschlusskontakten 30b, 30c, 50b können wiederum als
Druckkontaktierungen ausgebildet sein, wie dies in den Figuren gezeigt
ist.
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6 zeigt
einen vergrößerten Ausschnitt des
in 5 dargestellten, erfindungsgemäßen Halbleitermoduls. Dessen
strukturierte Metallisierung 12a umfasst die Abschnitte 12c, 12d und 12e und weist
eine ebenfalls strukturierte erste Ausgleichsschicht 71 mit
den Abschnitten 71a, 71b, 71c auf. Mittels
einer Strukturierung lassen sich auch komplexe Schaltungen mit steuerbaren
Halbleiterelementen, Freilaufdioden und beliebigen anderen elektrischen
Bauelementen aufbauen. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
sind die zweite Elektrode 12a und die erste Ausgleichsschicht 71 identisch strukturiert,
so dass ihre Strukturierung gemeinsam in einem einzigen Strukturierungsschritt
erfolgen kann.
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Anstelle
der Ausgleichsschicht 71 kann, wie in den 7 und 8 dargestellt,
die elektrisch und/oder thermisch leitende Verbindung zwischen den
auf den zweiten Seiten 32, 52 angeordneten Anschlusskontakten 30b, 30c, 50b und
den entsprechenden Abschnitten 12c, 12d bzw. 12e der
zweiten Elektrode 12b mittels Federelementen 75 bzw. 76 erfolgen.
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Die
Federelemente 75 bzw. 76 weisen bevorzugt flächig ausgebildete
Kontakte und ein gutes Wärmeleitvermögen auf,
um eine gute elektrische und thermische Verbindung zu erzielen.
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Bei
den bisher gezeigten Ausführungsbeispielen
ist es bedingt durch die geometrische Anordnung der Halbleiterelemente 30 möglich, mehrere Halbleiterelemente 30 zu
einer Einheit elektrisch parallel zu schalten. Bevorzugt ist dabei,
wie in den 1 bis 4 gezeigt,
die zweite Elektrode 12a einstückig ausgebildet.
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Bei
bestimmten Anwendungen, beispielsweise bei Halbbrücken-Halbleitermodulen,
sind zwei steuerbare Halbleiterelemente bzw. zwei Einheiten aus
parallel geschalteten Halbleiterelementen in Reihe zu schalten.
In 9 ist eine solche Anordnung dargestellt. Das gezeigte
Halbleitermodul entspricht dem aus 1, wobei
in 9 zwischen der zweiten Elektrode 12a und
der ersten Ausgleichsschicht 71 eine optionale zweite Ausgleichsschicht 72,
eine Anzahl parallel geschalteter steuerbarer Halbleiterelemente 40 bzw.
Freilaufdioden 60, sowie eine dritte Elektrode 13a aufeinanderfolgend
angeordnet sind.
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Die
Anordnung aus der zweiten Elektrode 12a, der optionalen
zweiten Ausgleichsschicht 72, den Halbleiterelementen 40 bzw.
Freilaufdioden 60 und der dritten Elektrode 13a sowie
die Anordnung aus der dritten Elektrode 13a, der optionalen
Ausgleichsschicht 71, den Halbleiterelementen 30 bzw. 50 und
der ersten Elektrode 11a können dabei entsprechend den
in den 1 bis 8 gezeigten Anordnungen aus
der zweiten Elektrode 12a, der optionalen ersten Ausgleichsschicht 71,
den Halbleiterelementen 30 bzw. 40 und der ersten
Elektrode 11a, einschließlich gegebenenfalls dazwischen
angeordneter Folienstrukturen oder Federelemente, aufgebaut sein.
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Die
dritte Elektrode 13a ist ebenso wie die erste 11a und
zweite 12a Elektrode bevorzugt aus Kupfer, einer Kupferlegie rung
oder einem anderen elektrisch und thermisch gut leitendem Material
wie beispielsweise dem bereits genannten AlSiC-Composit gebildet und weist einen thermischen
Ausdehnungskoeffizienten von vorzugsweise unter 12 μm/(m·K) auf.
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Anstelle
der dritten Elektrode 13a ist es ebenso möglich, einen
elektrisch isolierenden und bevorzugt thermisch leitenden Träger vorzusehen, der
eine erste und eine zweite elektrisch leitende Schicht aufweist,
welche an einander gegenüberliegenden
Seiten des Trägers
angeordnet sind. Die erste und die zweite elektrisch leitende Schicht
können dabei
entsprechend der zweiten Elektrode 12a, wie in den 5 bis 8 dargestellt,
strukturiert und mit den Halbleiterelementen 30, 40, 50, 60 elektrisch und/oder
thermisch leitend verbunden sein. Bevorzugt sind zwischen den beiden
einander gegenüberliegenden
Seiten des Trägers
Durchkontaktierungen ausgebildet, die jeweils zwei Abschnitte der
auf den gegenüberliegenden
Seiten angeordneten, elektrisch leitenden Schichten elektrisch verbinden.
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10 zeigt
einen vergrößerten Abschnitt des
Halbleitermoduls gemäß 9.
In dieser Ansicht sind die einander entsprechenden, bevorzugt identisch
aufgebauten Folienstrukturen 91, 92, 95 bzw. 101, 102, 105,
die zwischen der dritten Elektrode 13a und der ersten Elektrode 11a bzw.
zwischen der zweiten Elektrode 12a und der dritten Elektrode 13a angeordnet
sind, zu erkennen.
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Die
Halbleiterelemente 40, 60 weisen Anschlusskontakte 40a, 40b, 40c, 60a, 60b auf,
die an einander gegenüberliegenden
ersten 41, 61 bzw. zweiten 42, 62 Seiten
der Halbleiterelemente 40, 60 angeordnet sind.
Dabei stellt der Anschlusskontakt 40c einen Steueranschluss
des steuerbaren Halbleiterelementes 40 dar. Dieser Steueranschluss 40c kann
optional an der ersten, dem ersten Kühlkörper 10 zugewandten
ersten Seite 61 oder, wie in 10 dargestellt,
auf der dem zweiten Kühlkörper 20 zugewandten
zweiten Seite 62 des steuerbaren Halbleiterelementes 40 angeordnet
sein.
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Dabei
weisen Folienschichten 101, 102, 105 Abschnitte 101a, 102a–d, 105a, 105b auf,
die jeweils den Abschnitten 91a, 92a–d, 95a, 95b der
Folienschichten 91, 92, 95 entsprechen.
Insbesondere sind die Folienschichten 101, 102 elektrisch
isolierend, während
die Folienschicht 105 elektrisch leitend ausgebildet ist.
Der Abschnitt 105a der elektrisch leitenden Folienschicht 105 ist
elektrisch leitend mit dem Anschlusskontakt 40c, d. h.
dem Steueranschluss des steuerbaren Halbleiterelementes 40 elektrisch leitend
verbunden.
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Des
weiteren sind die Anschlusskontakte, die auf denselben Seiten angeordnet
sind wie der Steueranschluss 40c, d. h. die Anschlusskontakte 42 und 62,
mittels der elektrisch leitenden Folienschicht 105 mit
der zweiten Elektrode 12 elektrisch und bevorzugt thermisch
leitend verbunden.
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Ist
der Steueranschluss 40c alternativ auf der ersten Seite 41 des
steuerbaren Halbleiterelementes 40 angeordnet, so sind
bevorzugt die auf den ersten Seiten 41, 61 der
Halbleiterelemente 40, 60 angeordneten Anschlusskontakte 40a, 60a mit
der dritten Elektrode 13a elektrisch und vorzugsweise auch
thermisch mittels der Folienschichten 101, 102, 105 verbunden.
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Dabei
ist es jederzeit möglich,
entsprechend der in den 3 bis 8 gezeigten
Ausführungsbeispiele
elektrisch bzw. thermisch leitende Verbindungen zwischen Anschlusskontakten
und einer Elektrode bzw. einer Ausgleichsschicht anstatt mittels
einer Folienstruktur unter Verwendung von Federelementen herzustellen.
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Ein
Schaltbild von gemäß den 9 und 10 in
Reihe geschalteten Halbleiterelementen 30, 40 ist
anhand von zwei in Reihe geschalteten IGBTs in 11 dargestellt.
Die beiden IGBTs 30, 40 sind jeweils aus einer
Mehrzahl parallel ge schalteter, IGBT-Halbleiterelemente 30 gebildet.
Ihre Drain-Anschlüsse 30a, 40a,
ihre Source-Anschlüsse 30b, 40b sowie
ihre Gate-Anschlüsse 30c, 40c entsprechen den
gleich bezeichneten Anschlusskontakten aus den 9 und 10.
Entsprechendes gilt auch für die
Freilaufdioden 50 bzw. 60 und deren Anschlusskontakte 50a, 50b, 60a, 60b.
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Neben
den verbesserten Kühleigenschaften eines
erfindungsgemäßen Halbleitermoduls
ergibt sich darüber
hinaus der Vorteil, dass die Anordnung durch die zwei einander gegenüberliegenden
Kühlkörper kein
festes Gehäuse
benötigt.
Es ist jedoch vorteilhaft, zumindest den Bereich, in denen die steuerbaren
Halbleiterelemente bzw. die Freilaufdioden angeordnet sind, mit
einer vorzugsweise hermetisch dichten Umhüllung zu versehen, um das Eindringen von
Schmutz und Feuchtigkeit zu verhindern, da hierdurch Kriechstrecken
und Kurzschlüsse
erzeugt werden können.
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Zur
elektrischen Isolation nach außen
sowie zur Befestigung weiterer Anbauteile wie beispielsweise einem
Stützkondensator
ist es jedoch vorteilhaft, eine oder mehrere an zumindest einem
der Kühlkörper befestigten
Halteplatten vorzusehen, die vorzugsweise auch zur Montage des Halbleitermoduls verwendet
werden können.
Eine bevorzugte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Halbleitermoduls
mit zwei einander gegenüberliegenden
Halteplatten 100a, 100b ist in 12a dargestellt. Der Aufbau des dort gezeigten
Halbleitermoduls entspricht im wesentlichen dem bereits aus den 9 und 10 bekannten
Aufbau.
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Die
Kühlkörper 10, 20 weisen
bevorzugt Kühlrippen
oder eine andere, die Oberfläche
vergrößernde Struktur
auf. Optional oder alternativ dazu ist es auch möglich, zumindest einen der
Kühlkörper 10, 20 mit
Hohlräumen
oder Kanälen
zur Aufnahme oder zum Hindurchleiten eines flüssigen Kühlmittels zu versehen.
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Um
ein erfindungsgemäßes Halbleitermodul in
bestimmten Bereichen nach außen
hin zu isolieren, wie das beispielsweise bei mehreren, bevorzugt bei
zwei oder drei nebeneinander angeordneten und besonders bevorzugt
zu einer Mehrlevelschaltung in Reihe geschalteten Halbleitermodulen
erforderlich sein kann, ist es möglich,
an entsprechenden Stellen auf der Außenseite der Halbleitermodule
zumindest abschnittweise Isolierungen anzubringen. Bei dem in 12a dargestellten Halbleitermodul sind beispielsweise
die einander abgewandten Seiten der Kühlkörper 10, 20 mit
jeweils einer Isolierung 111a, 111b versehen.
Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Isolierungen 111a, 111b als
tragfähige
Struktur ausgebildet sind.
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12b zeigt die Vorderansicht des erfindungsgemäßen Halbleitermoduls
aus, 12a. Die äußeren Anschlüsse 11a, 12a, 13a sind
mit der ersten 11a, zweiten 12a bzw. dritten 13a Elektrode
elektrisch leitend verbunden, wobei die beiden äußeren Anschlüsse 11x, 12x für die Spannungsversorgung des
Halbleitermoduls vorgesehen sind. Zwischen die Anschlüsse 11x, 12x ist
noch ein Stützkondensator 110 geschaltet.
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Der
mit der dritten Elektrode 13 verbundene äußere Anschluss 13x stellt
den Lastanschluss des Halbleitermoduls dar. Der Stützkondensator 110 sowie
eine Steuereinheit 200 sind an der vorderen Halteplatte 100b befestigt.
Die elektronische Steuereinheit 200 steuert die steuerbaren
Halbleiterelemente 30, 40 und ist mit deren Steueranschlüssen 30c bzw. 40c vorzugsweise über eine
potentialtrennende Vorrichtung gekoppelt. Optional können in
der Steuereinheit neben dessen Steuerfunktion auch noch andere Funktionen,
wie z. B. eine Überstrom-Schutzfunktionen
integriert sein. So ist es beispielsweise möglich, den über den Lastanschluss fließenden Strom
mittels eines im Halbleitermodul integrierten Stromsensors zu überwachen.
Dadurch kann das Halbleitermodul abhängig von der Stärke und/oder der
Phasenlage des vom Sensor gemessenen Stromes angesteuert oder abgeschaltet
werden. Entsprechend ist es auch möglich, beispielsweise eine
Temperaturüberwachung
des Halbleitermoduls zu integrieren.
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Eine
Seitenansicht dieses Halbleitermoduls bei entfernter Isolierung
lila ist in 12c gezeigt. Wie oben näher ausgeführt, sind
bestimmte Elemente des Halbleitermoduls elektrisch und/oder thermisch
durch eine Druckkontaktierung miteinander kontaktiert. Der hierzu
erforderliche Druck wird durch den ersten 10 und zweiten 20 Kühlkörper erzeugt, welche
mittels Verbindungselementen 112a, 112b miteinander
verbunden sind. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel werden hierzu
Spannscheiben 113a, 113b sowie Muttern 112a, 112b verwendet.
Die beiden Kühlkörper 10, 20 können jedoch
auch mit einer beliebigen anderen Spannvorrichtung vorgespannt werden.
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Um
die Servicefreundlichkeit zu erhöhen, kann
das Halbleitermodul steckbar ausgebildet sein, wobei entsprechende
Steckverbinder bevorzugt auf einer Seite, beispielsweise an der
Rückseite
des Halbleitermoduls angeordnet sind. Damit kann das Halbleitermodul
auf einfache Weise von einem passenden Steckplatz abgezogen und
beispielsweise durch ein anderes ersetzt werden.
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- 10
- erster
Kühlkörper
- 20
- zweiter
Kühlkörper
- 11a,
12a, 13a
- Elektrode
- 11x,
12x, 13x
- äußerer Anschluss
- 12b,
13b
- Träger
- 12c–e
- Abschnitt
einer Elektrode
- 30,
40
- steuerbares
Halbleiterelement
- 50,
60
- Freilaufdiode
- 30a–c, 40a–c
- Anschlusskontakt
- 50a,
50b, 60a, 60b
- Anschlusskontakt
- 31,
41, 51, 61
- erste
Seite
- 32,
42, 52, 62
- zweite
Seite
- 71,
72
- Ausgleichsschicht
- 71a–c, 72a–c
- Abschnitt
einer Ausgleichsschicht
- 75,
76
- Federelement
- 95,
105
- elektrisch
leitende Folienschicht
- 95a,
105a
- Abschnitt
einer elektrisch leitenden Folienschicht
- 91,
92, 101, 102
- elektrisch
isolierende Folienschicht
- 91a,
92a–d,
101a, 102a–d
- Abschnitt
einer elektrisch leitenden Folienschicht
- 100a,
100b
- Halteplatte
- 111a,
111b
- Isolierschicht
- 110
- Stützkondensator
- 111a,
111b
- Isolierung
- 112a,
112b
- Verbindungselement
- 113a,
113b
- Spannscheibe
- 200
- Steuereinheit