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Die
Erfindung betrifft eine Druckdose zum Ausbringen von Mehrkomponentenformulierungen mit
einer Zarge, einem Dosendom zur Aufnahme eines Ventils und einem
Dosenboden mit einer innerhalb der Druckdose angeordneten röhrenförmigen Innenhülse, wobei
der Raum außerhalb
der Innenhülse
in der Druckdose zur Aufnahme mindestens einer ersten Komponente
und der innerhalb der Innenhülse
zur Aufnahme mindestens einer weiteren Komponente vorgesehen ist,
die bei oder vor der Ausbringung des Doseninhaltes miteinander vermischt
werden.
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Die
Erfindung bezieht sich auf Druckdosen, die in getrennten Kompartimenten
eine Hauptkomponente und mindestens eine weitere Komponente enthält, welche
mit der Hauptkomponente zum fertigen Produkt reagieren kann. Ein
typisches Beispiel hierfür
sind Druckdosen für
die Ausbringung von Polyurethanschäumen, bei denen die Hauptkomponente
in der Regel flüssig
ist und aus einem Prepolymer sowie gegebenenfalls einem Schäumungsmittel
und dem Treibgas besteht, welches zum Ausbringen der Komponente
benutzt wird. Die zweite Komponente ist in relativ geringer Menge
vorhanden und besteht zumeist aus einer mit der Hauptkomponente
schnell reagierenden Verbindung, bei Polyurethan-Prepolymeren mit
reaktiven Isocyanatgruppen beispielsweise aus einem Vernetzer in
Form einer Hydroxyverbindung und gegebenenfalls zusätzlicher
Katalysatoren. Die Komponente in der Innenhülse dient dazu, das Aushärten und
die Qualität
des Schaumes zu beeinflussen, in der Regel zu beschleunigen. Die
zweite Komponente wird in der Regel kurz vor dem Ausbringen des
Schaumes durch Absprengen des Deckels der Innenhülse in die Druckdose eingebracht
und durch Schütteln
darin eingemischt. Die eingeschüttelten
Komponenten bewirken eine chemische Reaktion, z. B. eine Polyurethanbildung,
die nach dem Austritt aus der Dose einen schnell härtenden Schaum
entstehen läßt.
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Druckdosen
dieser Art können
jedoch auch für
andere Zwecke eingesetzt werden, bei denen Zweikomponentenformulierungen
zum Einsatz kommen, beispielsweise im Bereich von Lacksprühdosen,
bei denen mehrere Komponenten miteinander zu einem Mehrkomponentenlack
als fertigem Produkt reagieren.
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Aus
der
DE 82 27 229 U ist
eine Druckdose mit einem durch Umformen eines aus Metall bestehenden
Formteils gewonnenen einteiligen Boden bekannt. In einer Aussparung
dieses Bodens ist der mit einem Außengewinde versehene Hals eines
Zusatzbehälters
eingesetzt und mit einer von außen
aufgeschraubten Mutter unter Verformung einer O-Ringdichtung zwischen
einer Schulter des Zusatzbehälters
und dem inneren Rand der Bodenaussparung verspannt. Die ihrerseits
durch eine kolbenförmige Dichtung
im Inneren des Zusatzbehälters
ausgeführte
und abgedichtete Stange ist als Welle ausgebildet, die sich in dem
Zusatzbehälterhals
dreht und innen auf diesem abstützt.
Wird die Welle von außen
angetrieben, führt
das zum formschlüssigen
Eingriff ihres inneren Endes mit dem Deckel des Zusatzbehälters, der
dadurch gegen den Innendruck in die Dose abgesprengt wird.
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Eine
weitere Druckdose zum Ausbringen von ein- oder mehrkomponentigen
Substanzen ist der WO 85/00157 A1 zu entnehmen, derzufolge die Druckdose
in ihrem Inneren ebenfalls einen eine weitere Komponente aufnehmenden
Zusatzbehälter
aufweist. Dieser Innenbehälter
weist einen inneren Deckel auf, der über eine durch den Boden der
Druckdose in das Innere des Innenbehälters geführte Stange abgesprengt werden
kann. Dieser Stößel ist
innerhalb des Zusatzbehälters
beweglich gelagert und durch eine im Sickenteller des Dosenbodens
angeordnete Dichtung eingeführt.
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Eine
weitere Verbesserung dieser Druckdose ist der
EP 1 188 690 A1 zu entnehmen,
die eine am Sickenteller angespritzte Innenhülse offenbart, wodurch eine
integrale Verbindung zwischen Innenhülse und Sickenteller erreicht
wird, was eine unverrückbare
Fixierung der Innenhülse
oberhalb des Bodens der Druckdose mit sich bringt.
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Nachteilig
macht sich bei dem oben genannten Stand der Technik bemerkbar, daß die Innenhülsen, die
in der Regel aus Polyolefinen, insbesondere Polypropylen, gefertigt
sind, häufig
nicht vollständig dicht
sind und für
einige Treibgaskomponenten und Lösungsmittel,
wie Ester, Ketone und insbesondere Aromaten, eine gewisse Durchlässigkeit
aufweisen. Darüber
hinaus weisen die beschriebenen Innenhülsen jeweils einen Deckel auf,
der bei Bedarf durch einen Stößel abgesprengt
werden muß,
wobei die Erfahrung gezeigt hat, daß die Verbindung von Deckel und
Innenhülse
häufig
nicht vollständig
dicht ist. Dieses Problem verstärkt
sich dadurch, daß die
Innenhülse
mit dem Deckel nicht beliebig fest verbunden werden kann, da anderenfalls
die problemlose Absprengbarkeit des Deckels bei Betätigung des
Stößels nicht
mehr gewährleistet
wäre.
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Die
mangelnde Dichtigkeit der aus dem Stand der Technik bekannten Innenhülsen führt zu vorzeitiger
Alterung und Aushärtung
des Doseninhaltes, was die Lagerfähigkeit und dauerhafte Verwendbarkeit
dieser Druckdosen erheblich einschränkt.
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Ein
weiterer Nachteil bei den aus dem Stand der Technik bekannten Druckdosen
ergibt sich daraus, daß einige
der in der Innenhülse
vorhandenen Komponenten hochviskos sind und aus diesem Grund nur
schlecht aus der Innenhülse
in den äußeren Umfang
der Druckdose austreten. Dies macht die notwendige Durchmischung
der Komponenten schwierig und erfordert gegebenenfalls vom Benutzer
ein besonders intensives Schütteln,
um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Entsprechendes gilt, wenn
die Komponente im Außenraum
viskos ist.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik stellt sich daher die Aufgabe, eine
Druckdose zum Ausbringen von Mehrkomponentenformulierungen zu schaffen,
die die beschriebenen Probleme hinsichtlich der Dichtigkeit der
Innenhülse
und der Durchmischung der Komponenten überwindet.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Druckdose zum Ausbringen von Mehrkomponentenformulierungen
mit einer Zarge, einem Dosendom zur Aufnahme eines Ventils und einem Dosenboden
mit einer innerhalb der Druckdose angeordneten röhrenförmigen Innenhülse, wobei
der Raum außerhalb
der Innenhülse
in der Druckdose zur Aufnahme einer ersten Komponente und der innerhalb
der Innenhülse
zur Aufnahme mindestens einer weiteren Komponente vorgesehen ist,
die bei oder vor der Ausbringung des Doseninhaltes miteinander vermischt
werden, wobei die Innenhülse
an einem Ende ein feststehendes Bodenelement aufweist und am anderen
Ende ein innerhalb der Innenhülse bewegliches
Objekt, welches über
mindestens eine, zum Bodenelement der Innenhülse weisende Durchstoßvorrichtung
verfügt,
wobei am beweglichen Objekt wenigstens ein Draht oder Faden festgelegt
ist, der sich zu einer am geschlossenen Ende der Innenhülse befindlichen,
von außen
betätigbaren
Aufwickelvorrichtung erstreckt und dort festgelegt ist, die Innenhülse und/oder
das bewegliche Objekt eine oder mehrere Durchtrittsöffnungen
aufweisen und die weiteren Komponenten in Beuteln abgefüllt vorliegen.
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Es
versteht sich, daß in
der Druckdose vor der Betätigung
die erste und alle weiteren Komponenten physisch voneinander getrennt
vorliegen.
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Gemäß der Erfindung
weist die Innenhülse einen
Raum auf, in dem zumindest ein Beutel, der eine weitere Komponente
enthält,
deponierbar ist. Gegebenenfalls können in diesem Raum jedoch auch
mehrere Beutel vorhanden sein, die gleiche oder unterschiedliche
Komponenten enthalten, so daß die
erfindungsgemäße Druckdose
grundsätzlich auch
zum Einsatz kommen kann, wenn vor der Ausbringung des Doseninhaltes
mehr als lediglich zwei Komponenten miteinander zur Reaktion gebracht werden
sollen. Die Beutel sind vollständig
geschlossen und können
aus verschiedenen, flexiblen Materialien gefertigt sein, so daß Dichtigkeitsprobleme während der
Lagerung keine Rolle mehr spielen.
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Innerhalb
der Innenhülse
befindet sich auf einer Seite des oder der Beutel eine Aufwickelvorrichtung,
die von außen
durch den Benutzer betätigt
werden kann, insbesondere durch Drehen. Die Seite der Innenhülse, an
der sich die Aufwickelvorrichtung befindet, ist abgeschlossen, beispielsweise
als fester Boden ausgebildet. Auf der gegenüberliegenden Seite der Innenhülse jenseits
der dazwischenliegenden, die weiteren Komponenten enthaltenden Beutel,
befindet sich ein Objekt, das entlang der Längsachse an der Innenseite
der Innenhülse
beweglich geführt
ist. Dieses Objekt ist mit der Aufwickelvorrichtung über wenigstens
einen Draht, gegebenenfalls auch einen Faden o.ä. verbunden, wobei der Draht
so geführt
ist, daß er
bei Betätigung
der Aufwickelvorrichtung von dieser aufgewickelt wird. Insbesondere
kann die Aufwickelvorrichtung ein spindelähnliches Objekt aufweisen,
auf welches der Draht seitlich zugeführt wird, so daß er bei
Betätigung
der Aufwickelvorrichtung auf dem spindelähnlichen Objekt aufgewickelt
wird. Dieses Aufwickeln führt
dazu, daß sich
das am anderen Ende der Innenhülse
befindliche bewegliche Objekt in Richtung der Aufwickelvorrichtung
bewegt, da sich die freie Länge
des Drahtes, welche Aufwickelvorrichtung und bewegliches Objekt
miteinander verbindet, durch das Aufwickeln verkürzt. Entsprechend bewegt sich
das bewegliche Objekt auch in Richtung des oder der im Zwischenraum
befindlichen Beutel und übt
einen Druck auf diese aus, so daß diese gegen den festen Boden
gepreßt
werden.
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Das
bewegliche Objekt liegt üblicherweise entlang
seines Umfanges so eng an der Innenwandung der Innenhülse an,
daß dort
eine Führung
erzielt und gleichzeitig ein ausreichend hoher Druck auf die Beutel
ausgeübt
wird, andererseits sich jedoch das bewegliche Objekt problemlos
in der Innenhülse verschieben
läßt. Insbesondere
kann die Innenhülse ebenso
wie das bewegliche Objekt einen kreisrunden Querschnitt aufweisen.
Ggf. kann jedoch auch der Zwischenraum zwischen Innenwandung der
Innenhülse
und beweglichem Objekt die oder zusätzliche Durchtrittsöffnungen
bilden.
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Des
weiteren ist am beweglichen Objekt mindestens eine Durchstoßvorrichtung
vorgesehen, wobei es sich grundsätzlich
um beliebige Vorrichtungen handeln kann, die beutelseitig eine Spitze
aufweisen. Diese Spitze wird beim Aufwickelvorgang in Richtung des
Beutels bewegt und durchsticht diesen, wenn der auf den Beutel ausgeübte Druck
ausreichend stark ist.
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Darüber können sich
am beweglichen Objekt Durchtrittsöffnungen befinden, durch die
nach Durchstoßen
des Beutels der Beutelinhalt vom Innenraum der Innenhülse zur
anderen Seite des beweglichen Objektes gelangen kann. Auf dieser
Seite der Innenhülse
schließlich
befinden sich Durchtrittsöffnungen, die
die Innenhülse
mit dem umgebenden Bereich der Druckdose, welche die erste Komponente
enthält, verbinden.
Entsprechend erfolgt bei Betätigung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
eine Durchmischung der im Beutel und der im äußeren Umfang der Druckdose
außerhalb
der Innenhülse
befindlichen Komponenten.
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Hierbei
wird durch Betätigung
der Aufwickelvorrichtung ein nicht unerheblicher Druck auf den Beutel
ausgeübt,
der dafür
sorgt, daß die
im Beutel befindliche Komponente durch die Durchtrittskanäle und Durchtrittsöffnungen
in die erste Komponente hineingedrückt werden, was eine besonders
intensive Durchmischung zur Folge hat. Die im Stand der Technik
beschriebenen Nachteile der schlechten Ausbringungen und Durchmischung
der Komponenten, insbesondere bei Verwendung hochviskoser Stoffe, werden
somit überwunden.
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Die
Festlegung des Drahtes oder der Drähte an dem beweglichen Objekt
kann in der Weise erfolgen, daß Draht
und bewegliches Objekt unmittelbar miteinander verbunden sind oder
aber auch in der Weise, daß der
Draht um den Umfang des beweglichen Objektes herumgeführt wird.
Gegebenenfalls kann hierfür
eine Nut oder Ausnehmung im beweglichen Objekt geschaffen werden,
durch welche sich der Draht erstreckt. Von hieraus verläuft der
Draht vorzugsweise außen
am Beutel entlang zur Aufwickelvorrichtung, wo er seitlich auf die
Aufwickelvorrichtung zugeführt
wird. An der Aufwickelvorrichtung kann der Draht insbesondere am äußeren Ende
eines als Teil der Aufwickelvorrichtung ausgebildeten spindelähnlichen
Objektes befestigt sein.
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Um
ein Verkanten den beweglichen Objekts in der Innenhülse zu vermeiden,
ist es über
den Draht auf wenigstens zwei gegenüberliegenden Seiten mit der
Aufwickelvorrichtung verbunden. Dabei können zwei separate Drähte vorhanden
sein, oder aber ein Draht wird von der Aufwickelvorrichtung hinauf
zum wirklichen Objekt, dort über
Kopf oder peripher herum in Führungen
zur anderen Seite und wieder zurück
zur Aufwickelvorrichtung geführt.
Der Verlauf in Führungen
ist vorteilhaft für
eine präzise
und zuverlässige
Führung
des beweglichen Objektes innerhalb der Innenhülse.
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Entsprechend
befinden sich auch am geschlossen Ende der Innenhülse Führungen
für den Draht,
die eine präzise
Umlenkung auf die Aufwickelvorrichtung ermöglichen. Es versteht sich,
daß sich die
Welle oder Spindel der Aufwickelvorrichtung gegen die Innenhülse und
deren Bodenelement bewegt.
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Vorzugsweise
ist die Innenhülse
in der Druckdose koaxial angeordnet, d. h. die Innenhülse erstreckt
sich mit ihrer Längsachse
entlang der Längsachse
der Druckdose. Insbesondere kann sich das geschlossene Ende der
Innenhülse
auf der Bodenseite der Druckdose und das Durchtrittsöffnungen
aufweisende Ende der Innenhülse
auf der Domseite der Druckdose befindet, so daß sich entsprechend auch die
Aufwickelvorrichtung auf der Bodenseite der Druckdose befinden.
Bei aufrechter Stellung der Druckdose kann diese somit von unten
betätigt
werden, wobei zum Ausbringen des Doseninhaltes in der Regel zusätzlich die
Betätigung
des Ventils am Dom der Druckdose notwendig ist. Der Austritt des
Beutelinhaltes in den äußeren Umfang der
Druckdose erfolgt dementsprechend zumindest am domseitigen Ende
der Druckdose, wobei es allerdings durchaus auch möglich ist,
Durchtrittsöffnungen
in der Innenhülse
nahezu entlang des gesamten Umfangs der Innenhülse vorzusehen, um eine besonders
effektive Durchmischung zu gewährleisten.
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Die
Betätigung
der Aufwickelvorrichtung kann von außen z. B. über ein Handrad oder eine vergleichbare
Vorrichtung erfolgen. Durch Drehen am Handrad kann der Benutzer
die Durchstoßvorrichtungen
in Richtung des Beutels bewegen und auf diese Weise dafür sorgen,
daß sich
die in der Druckdose enthaltenen Komponenten durchmischen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform handelt
es sich bei den Durchstoßvorrichtungen
um Kanülen.
Grundsätzlich
ist für
die Erfindung zwar eine Durchstoßvorrichtung ausreichend, vorzugsweise
werden jedoch mehrere Durchstoßvorrichtungen, insbesondere
Kanülen,
die entlang des Umfanges des beweglichen Objektes angeordnet sind,
eingesetzt. Typischerweise kommen dabei zwei bis vier Kanülen zum
Einsatz.
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Diese
Kanülen
können
insbesondere innen hohl sein und auf diese Weise gleichzeitig die
oder einen Teil der Durchtrittskanäle bzw. -öffnungen im beweglichen Objekt
bilden, so daß die
Kanülen
mit ihrer Spitze den oder die Beutel durchstechen und der Beutelinhalt
durch den inneren Hohlraum der Kanülen hindurchtritt, um sich
nach Passieren der Durchtrittsöffnungen
in der Innenhülse
mit der außerhalb der
Innenhülse
befindlichen Komponente zu durchmischen. Um einen problemlosen Durchtritt
der im Beutel enthaltenen Komponenten durch die Kanülen zu gewährleisten,
sollten diese einen relativ großen Innendurchmesser
aufweisen, weshalb sie in der Regel größer sind, als Kanülen für Spritzen
im medizinischen Bereich. Die Verwendung von Kanülen mit einem inneren Hohlraum
als Durchstoßvorrichtung
hat auch den Vorteil, daß automatisch
beim Durchstechen der Beutel die Öffnungen der Kanülen in den Beutel
eingeführt
werden.
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Um
zu verhindern, daß sich
das bewegliche Objekt mit seinen Durchstoßvorrichtungen bereits im Lagerzustand
ohne Betätigung
der Aufwickelvorrichtung in Richtung der Beutel bewegt und diese
beschädigt,
was naturgemäß zum Unbrauchbarwerden des
Doseninhaltes führen
würde,
ist am beweglichen Objekt zweckmäßigerweise
eine Sicherungsvorrichtung vorgesehen, die die Durchstoßvorrichtungen
in der Ausgangsposition von dem für die Aufnahme der Beutel vorgesehenen
Zwischenraum trennt. Hinsichtlich einer solchen Sicherungsvorrichtung
sind verschiedene Ausgestaltungen denkbar. Beispielsweise können zwischen
beweglichem Objekt und innerem Umfang der Innenhülse kleine Vorsprünge angeordnet
sein, die einen Widerstand zum Halten des beweglichen Objekts in
der Ausgangsposition beilden und auf diese Weise verhindern, daß sich das
bewegliche Objekt in unerwünschter
Weise innerhalb der Innenhülse
bewegt. Bei Betätigung
der Aufwickelvorrichtung kann dieses Hindernis jedoch durch ein
gewisses Maß an
Kraft überwunden
werden, beispielsweise indem die genannten Vorsprünge überwunden
werden oder wegbrechen. Die Ausbildung derartiger Vorsprünge kann
in einfacher und bekannter Weise an Spritzgußteilen erfolgen, wobei die
Stärke
und Elastizität
der Vorsprünge
so beschaffen sein muß,
daß sie
auf der einen Seite ihre Sicherungsfunktion in der Ausgangsstellung
ausüben
können, auf
der anderen Seite jedoch durch den Benutzer problemlos überwunden
werden können.
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Anstatt
die Vorsprünge
als Sollbruchstellen auszuformen, können diese auch in eine Nut
eingreifen, wobei entweder die Vorsprünge am beweglichen Objekt und
die Nut am inneren Umfang der Innenhülse oder aber umgekehrt angebracht
sind. In der Ausgangsstellung verbleibt der Vorsprung in der Nut, durch
Betätigung
der Aufwickelvorrichtung springt der Vorsprung aus der Nut heraus
und das bewegliche Objekt kann innerhalb der Innenhülse in Richtung
der Beutel gezogen werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Sicherungsvorrichtung ist ein Federmechanismus
in der Innenhülse
am beweglichen Objekt angebracht, der dieses normalerweise in der
Ausgangsstellung hält,
wobei jedoch die Feder bei Betätigung
der Aufwickelvorrichtung auseinandergezogen oder eingedrückt wird.
Eine solche Spiralfeder könnte
sich zwischen beweglichem Objekt und geschlossenem Ende der Innenhülse befinden
und durch Betätigung der
Aufwickelvorrichtung zusammengedrückt werden oder aber auf der
den Beuteln gegenüberliegenden Seite
des beweglichen Objekts, was ein Auseinanderziehen der Spiralfeder
durch Betätigung
der Aufwickelvorrichtung nötig
macht. Selbstverständlich müssen die
Stärken
der Federvorrichtungen so sein, daß sowohl die Funktionsweise
der erfindungsgemäßen Druckdose
als auch die Sicherung des beweglichen Objekts in der Ausgangsstellung
möglich
sind.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist nicht nur das bewegliche
Objekt im Ganzen durch Betätigung
der Aufwickelvorrichtung beweglich, sondern auch die Durchstoßvorrichtung
relativ zum beweglichen Objekt. Gemäß dieser Ausführungsform
stehen die Durchstoßvorrichtungen
in Ruhestellung nicht über
das bewegliche Objekt in Richtung der Beutel selbst hinaus, sondern
werden erst bei Betätigung
der Aufwickelvorrichtung entlang einer Führung am beweglichen Objekt
in Richtung des Zwischenraums zur Aufnahme der Beutel bewegt. Bei
weiterer Betätigung
der Aufwickelvorrichtung werden die Durchstoßvorrichtungen sodann zusammen
mit dem beweglichen Objekt zum geschlossenen Ende hin gezogen. Eine
solche Konstruktion verhindert wirkungsvoll ein versehentliches
Durchstoßen
des Beutels durch die Durchstoßvorrichtungen. Auch
gemäß einer
solchen Ausführungsform
können zur
Sicherung der Druckdose in der Ausgangsstellung Vorsprünge beispielsweise
aus Spritzguß vorgesehen
werden, die sich in diesem Fall zwischen beweglichem Objekt und
Durchstoßvorrichtungen
befinden und einen Widerstand zum Halten der Durchstoßvorrichtung
in der Ausgangsposition bilden. Ebenso wie die zuvor beschriebenen
Vorsprünge zwischen
Innenhülse
und beweglichem Objekt können
auch diese Vorsprünge
durch Kraftanwendung an der Aufwickelvorrichtung überwunden
werden, beispielsweise können
Vorsprünge
aus Spritzguß durchbrochen
oder Vorsprünge,
die sich in einer Nut am gegenüberliegenden
Element befinden, aus dieser Nut herausgezogen werden.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform,
bei der ebenfalls die Durchstoßvorrichtungen
relativ zum beweglichen Objekt bewegbar sind, kann sich ein elastisches
Element zwischen den Durchstoßvorrichtungen
und dem beweglichen Objekt befinden, das bei Betätigung der Aufwickelvorrichtung
zusammengedrückt
wird. Ein solches elastisches Element kann beispielsweise aus Gummi
bestehen und an der den Beuteln gegenüberliegenden Seite des beweglichen Objekts
angeordnet sein und seitlich über
eine Verbindung zu den Durchstoßvorrichtungen
verfügen. Bei
Betätigung
der Aufwickelvorrichtung wird das elastische Element in Richtung
des beweglichen Objektes zusammengedrückt, wobei sich gleichzeitig die
Durchstoßvorrichtung
relativ zum beweglichen Objekt in Richtung der Beutel verschieben
und diese schließlich
durchstechen.
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Eine
weitere Möglichkeit
der Ausbildung einer Sicherungsvorrichtung besteht darin, daß zwischen
den Durchstoßvorrichtungen
und dem Zwischenraum zur Aufnahme der Beutel ein Trennelement angeordnet
ist, das bei Betätigung
der Aufwickelvorrichtung durch Anwendung eines gewissen Maßes an Kraft
zerstört
werden kann. Ein solches Trennelement kann beispielsweise in einem
dünnen Kunststoffelement
bestehen, das problemlos von als Kanülen ausgebildeten Durchstoßvorrichtungen durchbohrt
wird.
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Um
eine möglichst
wirkungsvolle Durchmischung der verschiedenen in der Dose enthaltenen Komponenten
zu gewährleisten,
kann die Innenhülse als
Durchtrittsöffnungen
dienende Durchbrechungen aufweisen. Diese können sich über einen Teil der Länge erstrecken,
erfassen aber vorzugsweise die gesamte Länge der Innenhülse. Auf
diese Weise kann der Beutelinhalt entlang des gesamten Umfanges
der Innenhülse
gleichmäßig in den äußeren Bereich
der Druckdose austreten. Wichtig ist, daß das Ende, an dem sich die
Aufwickelvorrichtung befindet, selbst geschlossen ist, um einen
Austritt des Beutelinhaltes aus der Druckdose auf dieser Seite zu
verhindern.
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Die
Durchtrittsöffnungen
können
in Durchbrechungen innerhalb einer Kunststoff- oder Metallhülse bestehen, alternativ ist
es allerdings auch möglich,
die Innenhülse
in zumindest Teilen ihres Umfanges als Drahtgeflecht auszubilden,
welches die Durchtrittsöffnungen
zur Verfügung
stellt.
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Zur
Fertigung der die weiteren Komponenten enthaltenden Beutel können verschiedende
Materialien verwendet werden. Besonders bevorzugt sind Beutel aus
Aluminiumfolie, da diese für
die genannten Zwecke über
eine besonders hohe Dichtigkeit verfügen und darüber hinaus einfach durchstochen werden
können.
Möglich
ist jedoch auch die Fertigung der Beutel aus Kunststoff oder einem
Verbundmaterial. Während
der Betätigung
der Aufwickelvorrichtung verschiebt sich das bewegliche Objekt immer
weiter auf die Aufwickelvorrichtung zu, wobei sich der oder die
sich leerenden Beutel mehr und mehr zusammenfalten.
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Die
Erfindung wird anhand der Figuren weiter erläutert. Es zeigen:
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1 den
unteren Teil einer erfindungsgemäßen Druckdose
im Schnitt;
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2 den
unteren Teil einer erfindungsgemäßen Druckdose
mit Innenhülse
im Schnitt im Ruhezustand;
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3 eine
Innenhülse
als Teil der erfindungsgemäßen Druckdose
im Schnitt bei Betätigung der
Aufwickelvorrichtung und
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4 eine
Innenhülse
als Teil der erfindungsgemäßen Druckdose
mit teilweise entleertem Beutel.
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In 1 ist
die erfindungsgemäße Druckdose 1 im
Schnitt dargestellt, wobei hier auf die Darstellung des oberen Teils
der Druckdose 1 mit Dom und Ventil verzichtet wurde, da
letztere dem Stand der Technik entsprechen, sowie auf die Darstellung
der Innenhülse,
um das Innere sichtbar zu machen. Die Druckdose 1 weist
eine Zarge 2 als seitliche Begrenzung auf, die an ihrem
unteren Rand über
eine Umbördelung 5 mit
dem Boden 3 verbunden ist. Den mittleren Teil des Bodens 3 bildet
ein Teller 4, der ebenfalls über eine Umbordelung 6 mit
dem Boden verbunden ist.
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Im
Inneren der Druckdose 1 befindet sich die (nicht gezeigte)
Innenhülse 8,
die mit ihrem geschlossenen Ende an dem Teller 4 des Bodens 3 festgelegt ist.
Auf dieser Seite der Innenhülse
befindet sich des weiteren eine Aufwickelvorrichtung 9,
die über
eine durch den Dosenboden reichende Welle und ein von außen zugängliches
Handrad 10 betätigbar
ist. An der Aufwickelvorrichtung 9 ist ein Draht 12 befestigt, der
durch einen Zwischenraum 11, der für die Aufnahme von die zweite
und weitere Komponenten enthaltenden Beuteln vorgesehen ist, mit
einem beweglichen Objekt 13 in Verbindung steht. Durch
Betätigung
des Handrades 10 wird die Aufwickelvorrichtung 9 in
Gang gesetzt, so daß sich
das bewegliche Objekt 13 durch den Zwischenraum 11 auf
die Aufwickelvorrichtung 9 zu bewegt.
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Die
Spindel oder Welle der Aufwickelvorrichtung 9 ist seinerseits
am Bodenelement 18 gelagert und ragt mit ihrem anderen
Ende durch den Bodenteller 4 aus der Druckdose 1 heraus.
Es versteht sich, daß die
Durchtrittsstelle entsprechend abgedichtet und der Sitz der Welle
oder Spindel durch geeignete Maßnahmen,
beispielsweise Schraubmuttern oder Sprengringe, gesichert ist. Bei
der Betätigung
des Handrades 10 dreht sich die Welle oder Spindel in ihrem
Lager am Bodenelement 18 im Verhältnis und gegenüber der
Innenhülse
und dem Bodenelement 18 und wickelt den Draht 12 auf,
wobei das bewegliche Objekt 13 in Richtung auf das Bodenelement 18 gezogen
wird.
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2 zeigt
die erfindungsgemäße Druckdose 1,
wobei hier auch die Innenhülse 8 im
Schnitt dargestellt ist. Im Zwischenraum 11 befindet sich
ein langgestreckter Beutel 14, der die Komponente enthält, die
vor der Ausbringung des Doseninhaltes mit der ersten Komponente
vermischt werden muß,
die sich im äußeren Dosenbereich 7 befindet.
Das bewegliche Objekt 13 weist zwei Durchstoßvorrichtungen 15 auf,
die als Hohlkanülen
ausgebildet sind und bei Betätigung
in Richtung des Beutels 14 bewegt werden und diesen aufstechen.
Da die Durchstoßvorrichtungen 15 innen
hohl sind, fungieren sie gleichzeitig als Durchtrittskanäle. Bei
Betätigung
der Aufwickelvorrichtung 9 werden die Durchstoßvorrichtungen 15 entlang
der Führungen 16 ein
Stück am beweglichen
Objekt 13 entlang geführt,
um den Beutel 14 aufzustechen. Im in 2 dargestellten
Ruhezustand hingegen stehen die Durchstoßvorrichtungen 15 nicht über das
bewegliche Objekt 13 hervor, so daß ein versehentliches Anstechen
des Beutels 14 ausgeschlossen ist.
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Von
den Durchstoßvorrichtungen 15 und dem
beweglichen Objekt 13 erstreckt sich der Draht 12 seitlich
am Beutel 14 entlang längs
durch den Zwischenraum 11 hin zur Aufwickelvorrichtung 9,
welche in ihrem wesentlichen Teil spindelähnlich ausgebildet ist. Führungen
(1, 24) im Bereich des beweglichen Objektes 13 und
des Bodenelements 18 sorgen für einen geradlinigen und störungsfreien
Verlauf. Die Führungen
bestehen beispielsweise in kanalähnlichen
Eintiefungen an der Außenseite
der entsprechenden Elemente. Der Draht 12 wird von der
Seite so auf die Aufwickelrichtung 9 zugeführt, daß er bei Betätigung des
Handrades 10 auf der spindelähnlichen Aufwickelvorrichtung 9 aufgedreht
wird. Entsprechend verkürzt
sich der Teil des Drahtes 12, der durch den Zwischenraum 11 verläuft, so
daß das
bewegliche Objekt 13 gezwungen wird, sich auf den Beutel 14 und
die Aufwickelvorrichtung 9 zuzubewegen. Da gleichzeitig
die Durchstoßvorrichtungen 15 geringfügig mit
ihrer Spitze über
die Ebene des beweglichen Objektes 13 vorbewegt werden,
wird der Beutel 14 angestochen und der Inhalt kann durch
die hohlen Durchstoßvorrichtungen 15 auf
die andere Seite des beweglichen Objekts 13 gelangen.
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Die
Aufwickelvorrichtung 9 ragt mit ihrem Zapfen 25 in
den Bodenbereich des Bodenelements 18 und mit ihrer Welle 19 durch
den Bodenteller 4 der Druckdose 1. Insgesamt ist
sie in einer Aufnahme 20 geführt, die ebenfalls durch den
Bodenteller 4 nach außen
ragt und zum einen mit dem Bodenelement 18 verrastet ist,
zum anderen als Fixpunkt für
die Innenhülse 8 dient,
die über
Zapfen 21 mit der Aufnahme 20 verrastet ist. Die
Dichtung nach außen
hin wird über
das Dichtelement 22, das unmittelbar auf den Bodenteller 4 aufliegt,
hergestellt, kann aber beispielsweise auch durch Einspritzen oder
Umspritzen des Bodentellers 4 mit der Aufnahme 20 erreicht
werden. Ein O-Ring 23 sorgt für die Abdichtung der Welle 19 gegen
den unteren Teil der Aufnahme 20.
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Durch
Sicherungselement 26 im oberen Bereich der Spindel der
Aufwickelvorrichtung 9 kann sichergestellt werden, daß sich die
Aufwickelvorrichtung nur in einer Richtung drehen läßt.
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In 3 ist
die Innenhülse 8 aus
den 1 und 2 dargestellt, nachdem das Handrad 10 geringfügig betätigt wurde.
An der Aufwickelvorrichtung 9 ist ein Teil des Drahtes 12 nunmehr
aufgewickelt, was zu einer Verschiebung der Durchstoßvorrichtungen 15 relativ
zum beweglichen Objekt 13 geführt hat. Gleichzeitig ist auch
das bewegliche Objekt 13 selbst geringfügig auf den Beutel 14 zubewegt
worden. Die spitzen Durchstoßvorrichtungen 15 sind
in den Beutel 14 eingedrungen, wobei gleichzeitig die Öffnungen
der Durchstoßvorrichtungen 15 im
Beutel 14 liegen, so daß der Inhalt des Beutels 14 austreten kann.
Gleichzeitig wird durch die Bewegung des beweglichen Objekts 13 auf
den Beutel 14 zu ein Druck auf diesen ausgeübt, der
den Beutelinhalt auspreßt und
für eine
besonders gute Durchmischung mit den im äußeren Dosenbereich 7 befindlichen
Komponenten gewährleistet.
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In 4 schließlich ist
das Handrad 10 so sehr weitergedreht worden, daß die Aufwickelvorrichtung 9 nunmehr
einen Großteil
des Drahtes 12 aufgewickelt hat. Dabei hat sich das bewegliche
Objekt 13 weiter auf den Beutel 14 zubewegt, der
nunmehr einen Großteil
seines Inhaltes verloren hat und zusammengefaltet wird. Der zusammengefaltete
Beutel 14 wird hier durch Zickzacklinien symbolisiert.
Des weiteren erkennt man Durchtrittsöffnungen 17 entlang des Umfanges
der Innenhülse 8,
durch die der Beutelinhalt in den äußeren Dosenbereich 7 übergehen kann.
Die Durchtrittsöffnungen 17 sind
nahezu entlang des gesamten Umfanges und der gesamten Länge der
Innenhülse 8 vorgesehen,
was eine effekte Durchmischung im nahezu gesamten Dosenbereich mit
sich bringt.