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DE102004018130A1 - Druckdose zum Ausbringen von Mehrkomponentenformulierungen - Google Patents

Druckdose zum Ausbringen von Mehrkomponentenformulierungen Download PDF

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DE102004018130A1
DE102004018130A1 DE200410018130 DE102004018130A DE102004018130A1 DE 102004018130 A1 DE102004018130 A1 DE 102004018130A1 DE 200410018130 DE200410018130 DE 200410018130 DE 102004018130 A DE102004018130 A DE 102004018130A DE 102004018130 A1 DE102004018130 A1 DE 102004018130A1
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DE
Germany
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inner sleeve
pressure cell
cell according
pressure
moving object
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200410018130
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English (en)
Inventor
Rouven Morck
Werner Morck
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE112005000789T priority patent/DE112005000789A5/de
Priority to PCT/EP2005/002781 priority patent/WO2005100204A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/32Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents for packaging two or more different materials which must be maintained separate prior to use in admixture
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    • B65D83/68Dispensing two or more contents
    • B65D83/682Dispensing two or more contents initially separated and subsequently mixed
    • B65D83/687Dispensing two or more contents initially separated and subsequently mixed with contents and the propellant being fully mixed on, or prior to, first use, e.g. by breaking an ampoule containing one of those components

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Druckdose zum Ausbringen von Mehrkomponentenformulierungen mit einer Zarge (2), einem Dosendom zur Aufnahme eines Ventils und einem Dosenboden (3) mit einer innerhalb der Druckdose (1) angeordneten röhrenförmigen Innenhülse (8), wobei der Raum außerhalb der Innenhülse (8) in der Druckdose (1) zur Aufnahme einer ersten Komponente und der innerhalb der Innenhülse (8) zur Aufnahme mindestens einer weiteren Komponente bestimmt ist, die bei oder vor der Ausbringung des Doseninhaltes miteinander vermischt werden, wobei die Innenhülse (8) an einem Ende ein feststehendes Bodenelement (18) aufweist und am anderen Ende ein innerhalb der Innenhülse (8) bewegliches Objekt (13), welches über mindestens eine, zum Bodenelement (18) der Innenhülse (8) weisende Durchstoßvorrichtung (15) verfügt, wobei am beweglichen Objekt (13) wenigstens ein Draht oder Faden (12) festgelegt ist, der sich zu einer, am geschlossenen Ende der Innenhülse (8) befindlichen, von außen betätigbaren Aufwickelvorrichtung (9) erstreckt und dort festgelegt ist, die Innenhülse (8) und/oder das bewegliche Objekt (13) eine oder mehrere Durchtrittsöffnungen (17) aufweisen und wobei die weiteren Komponenten zur Abfüllung in Beuteln (14) bestimmt sind. Durch die Erfindung wird zum einen gewährleistet, daß die in der Innenhülse (8) befindlichen weiteren Komponenten im Beutel (14) dicht verschlossen sind, ohne daß Komponenten aus dem Beutel (14) ein- oder austreten können, was mit einer ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Druckdose zum Ausbringen von Mehrkomponentenformulierungen mit einer Zarge, einem Dosendom zur Aufnahme eines Ventils und einem Dosenboden mit einer innerhalb der Druckdose angeordneten röhrenförmigen Innenhülse, wobei der Raum außerhalb der Innenhülse in der Druckdose zur Aufnahme mindestens einer ersten Komponente und der innerhalb der Innenhülse zur Aufnahme mindestens einer weiteren Komponente vorgesehen ist, die bei oder vor der Ausbringung des Doseninhaltes miteinander vermischt werden.
  • Die Erfindung bezieht sich auf Druckdosen, die in getrennten Kompartimenten eine Hauptkomponente und mindestens eine weitere Komponente enthält, welche mit der Hauptkomponente zum fertigen Produkt reagieren kann. Ein typisches Beispiel hierfür sind Druckdosen für die Ausbringung von Polyurethanschäumen, bei denen die Hauptkomponente in der Regel flüssig ist und aus einem Prepolymer sowie gegebenenfalls einem Schäumungsmittel und dem Treibgas besteht, welches zum Ausbringen der Komponente benutzt wird. Die zweite Komponente ist in relativ geringer Menge vorhanden und besteht zumeist aus einer mit der Hauptkomponente schnell reagierenden Verbindung, bei Polyurethan-Prepolymeren mit reaktiven Isocyanatgruppen beispielsweise aus einem Vernetzer in Form einer Hydroxyverbindung und gegebenenfalls zusätzlicher Katalysatoren. Die Komponente in der Innenhülse dient dazu, das Aushärten und die Qualität des Schaumes zu beeinflussen, in der Regel zu beschleunigen. Die zweite Komponente wird in der Regel kurz vor dem Ausbringen des Schaumes durch Absprengen des Deckels der Innenhülse in die Druckdose eingebracht und durch Schütteln darin eingemischt. Die eingeschüttelten Komponenten bewirken eine chemische Reaktion, z. B. eine Polyurethanbildung, die nach dem Austritt aus der Dose einen schnell härtenden Schaum entstehen läßt.
  • Druckdosen dieser Art können jedoch auch für andere Zwecke eingesetzt werden, bei denen Zweikomponentenformulierungen zum Einsatz kommen, beispielsweise im Bereich von Lacksprühdosen, bei denen mehrere Komponenten miteinander zu einem Mehrkomponentenlack als fertigem Produkt reagieren.
  • Aus der DE 82 27 229 U ist eine Druckdose mit einem durch Umformen eines aus Metall bestehenden Formteils gewonnenen einteiligen Boden bekannt. In einer Aussparung dieses Bodens ist der mit einem Außengewinde versehene Hals eines Zusatzbehälters eingesetzt und mit einer von außen aufgeschraubten Mutter unter Verformung einer O-Ringdichtung zwischen einer Schulter des Zusatzbehälters und dem inneren Rand der Bodenaussparung verspannt. Die ihrerseits durch eine kolbenförmige Dichtung im Inneren des Zusatzbehälters ausgeführte und abgedichtete Stange ist als Welle ausgebildet, die sich in dem Zusatzbehälterhals dreht und innen auf diesem abstützt. Wird die Welle von außen angetrieben, führt das zum formschlüssigen Eingriff ihres inneren Endes mit dem Deckel des Zusatzbehälters, der dadurch gegen den Innendruck in die Dose abgesprengt wird.
  • Eine weitere Druckdose zum Ausbringen von ein- oder mehrkomponentigen Substanzen ist der WO 85/00157 A1 zu entnehmen, derzufolge die Druckdose in ihrem Inneren ebenfalls einen eine weitere Komponente aufnehmenden Zusatzbehälter aufweist. Dieser Innenbehälter weist einen inneren Deckel auf, der über eine durch den Boden der Druckdose in das Innere des Innenbehälters geführte Stange abgesprengt werden kann. Dieser Stößel ist innerhalb des Zusatzbehälters beweglich gelagert und durch eine im Sickenteller des Dosenbodens angeordnete Dichtung eingeführt.
  • Eine weitere Verbesserung dieser Druckdose ist der EP 1 188 690 A1 zu entnehmen, die eine am Sickenteller angespritzte Innenhülse offenbart, wodurch eine integrale Verbindung zwischen Innenhülse und Sickenteller erreicht wird, was eine unverrückbare Fixierung der Innenhülse oberhalb des Bodens der Druckdose mit sich bringt.
  • Nachteilig macht sich bei dem oben genannten Stand der Technik bemerkbar, daß die Innenhülsen, die in der Regel aus Polyolefinen, insbesondere Polypropylen, gefertigt sind, häufig nicht vollständig dicht sind und für einige Treibgaskomponenten und Lösungsmittel, wie Ester, Ketone und insbesondere Aromaten, eine gewisse Durchlässigkeit aufweisen. Darüber hinaus weisen die beschriebenen Innenhülsen jeweils einen Deckel auf, der bei Bedarf durch einen Stößel abgesprengt werden muß, wobei die Erfahrung gezeigt hat, daß die Verbindung von Deckel und Innenhülse häufig nicht vollständig dicht ist. Dieses Problem verstärkt sich dadurch, daß die Innenhülse mit dem Deckel nicht beliebig fest verbunden werden kann, da anderenfalls die problemlose Absprengbarkeit des Deckels bei Betätigung des Stößels nicht mehr gewährleistet wäre.
  • Die mangelnde Dichtigkeit der aus dem Stand der Technik bekannten Innenhülsen führt zu vorzeitiger Alterung und Aushärtung des Doseninhaltes, was die Lagerfähigkeit und dauerhafte Verwendbarkeit dieser Druckdosen erheblich einschränkt.
  • Ein weiterer Nachteil bei den aus dem Stand der Technik bekannten Druckdosen ergibt sich daraus, daß einige der in der Innenhülse vorhandenen Komponenten hochviskos sind und aus diesem Grund nur schlecht aus der Innenhülse in den äußeren Umfang der Druckdose austreten. Dies macht die notwendige Durchmischung der Komponenten schwierig und erfordert gegebenenfalls vom Benutzer ein besonders intensives Schütteln, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Entsprechendes gilt, wenn die Komponente im Außenraum viskos ist.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik stellt sich daher die Aufgabe, eine Druckdose zum Ausbringen von Mehrkomponentenformulierungen zu schaffen, die die beschriebenen Probleme hinsichtlich der Dichtigkeit der Innenhülse und der Durchmischung der Komponenten überwindet.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Druckdose zum Ausbringen von Mehrkomponentenformulierungen mit einer Zarge, einem Dosendom zur Aufnahme eines Ventils und einem Dosenboden mit einer innerhalb der Druckdose angeordneten röhrenförmigen Innenhülse, wobei der Raum außerhalb der Innenhülse in der Druckdose zur Aufnahme einer ersten Komponente und der innerhalb der Innenhülse zur Aufnahme mindestens einer weiteren Komponente vorgesehen ist, die bei oder vor der Ausbringung des Doseninhaltes miteinander vermischt werden, wobei die Innenhülse an einem Ende ein feststehendes Bodenelement aufweist und am anderen Ende ein innerhalb der Innenhülse bewegliches Objekt, welches über mindestens eine, zum Bodenelement der Innenhülse weisende Durchstoßvorrichtung verfügt, wobei am beweglichen Objekt wenigstens ein Draht oder Faden festgelegt ist, der sich zu einer am geschlossenen Ende der Innenhülse befindlichen, von außen betätigbaren Aufwickelvorrichtung erstreckt und dort festgelegt ist, die Innenhülse und/oder das bewegliche Objekt eine oder mehrere Durchtrittsöffnungen aufweisen und die weiteren Komponenten in Beuteln abgefüllt vorliegen.
  • Es versteht sich, daß in der Druckdose vor der Betätigung die erste und alle weiteren Komponenten physisch voneinander getrennt vorliegen.
  • Gemäß der Erfindung weist die Innenhülse einen Raum auf, in dem zumindest ein Beutel, der eine weitere Komponente enthält, deponierbar ist. Gegebenenfalls können in diesem Raum jedoch auch mehrere Beutel vorhanden sein, die gleiche oder unterschiedliche Komponenten enthalten, so daß die erfindungsgemäße Druckdose grundsätzlich auch zum Einsatz kommen kann, wenn vor der Ausbringung des Doseninhaltes mehr als lediglich zwei Komponenten miteinander zur Reaktion gebracht werden sollen. Die Beutel sind vollständig geschlossen und können aus verschiedenen, flexiblen Materialien gefertigt sein, so daß Dichtigkeitsprobleme während der Lagerung keine Rolle mehr spielen.
  • Innerhalb der Innenhülse befindet sich auf einer Seite des oder der Beutel eine Aufwickelvorrichtung, die von außen durch den Benutzer betätigt werden kann, insbesondere durch Drehen. Die Seite der Innenhülse, an der sich die Aufwickelvorrichtung befindet, ist abgeschlossen, beispielsweise als fester Boden ausgebildet. Auf der gegenüberliegenden Seite der Innenhülse jenseits der dazwischenliegenden, die weiteren Komponenten enthaltenden Beutel, befindet sich ein Objekt, das entlang der Längsachse an der Innenseite der Innenhülse beweglich geführt ist. Dieses Objekt ist mit der Aufwickelvorrichtung über wenigstens einen Draht, gegebenenfalls auch einen Faden o.ä. verbunden, wobei der Draht so geführt ist, daß er bei Betätigung der Aufwickelvorrichtung von dieser aufgewickelt wird. Insbesondere kann die Aufwickelvorrichtung ein spindelähnliches Objekt aufweisen, auf welches der Draht seitlich zugeführt wird, so daß er bei Betätigung der Aufwickelvorrichtung auf dem spindelähnlichen Objekt aufgewickelt wird. Dieses Aufwickeln führt dazu, daß sich das am anderen Ende der Innenhülse befindliche bewegliche Objekt in Richtung der Aufwickelvorrichtung bewegt, da sich die freie Länge des Drahtes, welche Aufwickelvorrichtung und bewegliches Objekt miteinander verbindet, durch das Aufwickeln verkürzt. Entsprechend bewegt sich das bewegliche Objekt auch in Richtung des oder der im Zwischenraum befindlichen Beutel und übt einen Druck auf diese aus, so daß diese gegen den festen Boden gepreßt werden.
  • Das bewegliche Objekt liegt üblicherweise entlang seines Umfanges so eng an der Innenwandung der Innenhülse an, daß dort eine Führung erzielt und gleichzeitig ein ausreichend hoher Druck auf die Beutel ausgeübt wird, andererseits sich jedoch das bewegliche Objekt problemlos in der Innenhülse verschieben läßt. Insbesondere kann die Innenhülse ebenso wie das bewegliche Objekt einen kreisrunden Querschnitt aufweisen. Ggf. kann jedoch auch der Zwischenraum zwischen Innenwandung der Innenhülse und beweglichem Objekt die oder zusätzliche Durchtrittsöffnungen bilden.
  • Des weiteren ist am beweglichen Objekt mindestens eine Durchstoßvorrichtung vorgesehen, wobei es sich grundsätzlich um beliebige Vorrichtungen handeln kann, die beutelseitig eine Spitze aufweisen. Diese Spitze wird beim Aufwickelvorgang in Richtung des Beutels bewegt und durchsticht diesen, wenn der auf den Beutel ausgeübte Druck ausreichend stark ist.
  • Darüber können sich am beweglichen Objekt Durchtrittsöffnungen befinden, durch die nach Durchstoßen des Beutels der Beutelinhalt vom Innenraum der Innenhülse zur anderen Seite des beweglichen Objektes gelangen kann. Auf dieser Seite der Innenhülse schließlich befinden sich Durchtrittsöffnungen, die die Innenhülse mit dem umgebenden Bereich der Druckdose, welche die erste Komponente enthält, verbinden. Entsprechend erfolgt bei Betätigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Durchmischung der im Beutel und der im äußeren Umfang der Druckdose außerhalb der Innenhülse befindlichen Komponenten.
  • Hierbei wird durch Betätigung der Aufwickelvorrichtung ein nicht unerheblicher Druck auf den Beutel ausgeübt, der dafür sorgt, daß die im Beutel befindliche Komponente durch die Durchtrittskanäle und Durchtrittsöffnungen in die erste Komponente hineingedrückt werden, was eine besonders intensive Durchmischung zur Folge hat. Die im Stand der Technik beschriebenen Nachteile der schlechten Ausbringungen und Durchmischung der Komponenten, insbesondere bei Verwendung hochviskoser Stoffe, werden somit überwunden.
  • Die Festlegung des Drahtes oder der Drähte an dem beweglichen Objekt kann in der Weise erfolgen, daß Draht und bewegliches Objekt unmittelbar miteinander verbunden sind oder aber auch in der Weise, daß der Draht um den Umfang des beweglichen Objektes herumgeführt wird. Gegebenenfalls kann hierfür eine Nut oder Ausnehmung im beweglichen Objekt geschaffen werden, durch welche sich der Draht erstreckt. Von hieraus verläuft der Draht vorzugsweise außen am Beutel entlang zur Aufwickelvorrichtung, wo er seitlich auf die Aufwickelvorrichtung zugeführt wird. An der Aufwickelvorrichtung kann der Draht insbesondere am äußeren Ende eines als Teil der Aufwickelvorrichtung ausgebildeten spindelähnlichen Objektes befestigt sein.
  • Um ein Verkanten den beweglichen Objekts in der Innenhülse zu vermeiden, ist es über den Draht auf wenigstens zwei gegenüberliegenden Seiten mit der Aufwickelvorrichtung verbunden. Dabei können zwei separate Drähte vorhanden sein, oder aber ein Draht wird von der Aufwickelvorrichtung hinauf zum wirklichen Objekt, dort über Kopf oder peripher herum in Führungen zur anderen Seite und wieder zurück zur Aufwickelvorrichtung geführt. Der Verlauf in Führungen ist vorteilhaft für eine präzise und zuverlässige Führung des beweglichen Objektes innerhalb der Innenhülse.
  • Entsprechend befinden sich auch am geschlossen Ende der Innenhülse Führungen für den Draht, die eine präzise Umlenkung auf die Aufwickelvorrichtung ermöglichen. Es versteht sich, daß sich die Welle oder Spindel der Aufwickelvorrichtung gegen die Innenhülse und deren Bodenelement bewegt.
  • Vorzugsweise ist die Innenhülse in der Druckdose koaxial angeordnet, d. h. die Innenhülse erstreckt sich mit ihrer Längsachse entlang der Längsachse der Druckdose. Insbesondere kann sich das geschlossene Ende der Innenhülse auf der Bodenseite der Druckdose und das Durchtrittsöffnungen aufweisende Ende der Innenhülse auf der Domseite der Druckdose befindet, so daß sich entsprechend auch die Aufwickelvorrichtung auf der Bodenseite der Druckdose befinden. Bei aufrechter Stellung der Druckdose kann diese somit von unten betätigt werden, wobei zum Ausbringen des Doseninhaltes in der Regel zusätzlich die Betätigung des Ventils am Dom der Druckdose notwendig ist. Der Austritt des Beutelinhaltes in den äußeren Umfang der Druckdose erfolgt dementsprechend zumindest am domseitigen Ende der Druckdose, wobei es allerdings durchaus auch möglich ist, Durchtrittsöffnungen in der Innenhülse nahezu entlang des gesamten Umfangs der Innenhülse vorzusehen, um eine besonders effektive Durchmischung zu gewährleisten.
  • Die Betätigung der Aufwickelvorrichtung kann von außen z. B. über ein Handrad oder eine vergleichbare Vorrichtung erfolgen. Durch Drehen am Handrad kann der Benutzer die Durchstoßvorrichtungen in Richtung des Beutels bewegen und auf diese Weise dafür sorgen, daß sich die in der Druckdose enthaltenen Komponenten durchmischen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei den Durchstoßvorrichtungen um Kanülen. Grundsätzlich ist für die Erfindung zwar eine Durchstoßvorrichtung ausreichend, vorzugsweise werden jedoch mehrere Durchstoßvorrichtungen, insbesondere Kanülen, die entlang des Umfanges des beweglichen Objektes angeordnet sind, eingesetzt. Typischerweise kommen dabei zwei bis vier Kanülen zum Einsatz.
  • Diese Kanülen können insbesondere innen hohl sein und auf diese Weise gleichzeitig die oder einen Teil der Durchtrittskanäle bzw. -öffnungen im beweglichen Objekt bilden, so daß die Kanülen mit ihrer Spitze den oder die Beutel durchstechen und der Beutelinhalt durch den inneren Hohlraum der Kanülen hindurchtritt, um sich nach Passieren der Durchtrittsöffnungen in der Innenhülse mit der außerhalb der Innenhülse befindlichen Komponente zu durchmischen. Um einen problemlosen Durchtritt der im Beutel enthaltenen Komponenten durch die Kanülen zu gewährleisten, sollten diese einen relativ großen Innendurchmesser aufweisen, weshalb sie in der Regel größer sind, als Kanülen für Spritzen im medizinischen Bereich. Die Verwendung von Kanülen mit einem inneren Hohlraum als Durchstoßvorrichtung hat auch den Vorteil, daß automatisch beim Durchstechen der Beutel die Öffnungen der Kanülen in den Beutel eingeführt werden.
  • Um zu verhindern, daß sich das bewegliche Objekt mit seinen Durchstoßvorrichtungen bereits im Lagerzustand ohne Betätigung der Aufwickelvorrichtung in Richtung der Beutel bewegt und diese beschädigt, was naturgemäß zum Unbrauchbarwerden des Doseninhaltes führen würde, ist am beweglichen Objekt zweckmäßigerweise eine Sicherungsvorrichtung vorgesehen, die die Durchstoßvorrichtungen in der Ausgangsposition von dem für die Aufnahme der Beutel vorgesehenen Zwischenraum trennt. Hinsichtlich einer solchen Sicherungsvorrichtung sind verschiedene Ausgestaltungen denkbar. Beispielsweise können zwischen beweglichem Objekt und innerem Umfang der Innenhülse kleine Vorsprünge angeordnet sein, die einen Widerstand zum Halten des beweglichen Objekts in der Ausgangsposition beilden und auf diese Weise verhindern, daß sich das bewegliche Objekt in unerwünschter Weise innerhalb der Innenhülse bewegt. Bei Betätigung der Aufwickelvorrichtung kann dieses Hindernis jedoch durch ein gewisses Maß an Kraft überwunden werden, beispielsweise indem die genannten Vorsprünge überwunden werden oder wegbrechen. Die Ausbildung derartiger Vorsprünge kann in einfacher und bekannter Weise an Spritzgußteilen erfolgen, wobei die Stärke und Elastizität der Vorsprünge so beschaffen sein muß, daß sie auf der einen Seite ihre Sicherungsfunktion in der Ausgangsstellung ausüben können, auf der anderen Seite jedoch durch den Benutzer problemlos überwunden werden können.
  • Anstatt die Vorsprünge als Sollbruchstellen auszuformen, können diese auch in eine Nut eingreifen, wobei entweder die Vorsprünge am beweglichen Objekt und die Nut am inneren Umfang der Innenhülse oder aber umgekehrt angebracht sind. In der Ausgangsstellung verbleibt der Vorsprung in der Nut, durch Betätigung der Aufwickelvorrichtung springt der Vorsprung aus der Nut heraus und das bewegliche Objekt kann innerhalb der Innenhülse in Richtung der Beutel gezogen werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Sicherungsvorrichtung ist ein Federmechanismus in der Innenhülse am beweglichen Objekt angebracht, der dieses normalerweise in der Ausgangsstellung hält, wobei jedoch die Feder bei Betätigung der Aufwickelvorrichtung auseinandergezogen oder eingedrückt wird. Eine solche Spiralfeder könnte sich zwischen beweglichem Objekt und geschlossenem Ende der Innenhülse befinden und durch Betätigung der Aufwickelvorrichtung zusammengedrückt werden oder aber auf der den Beuteln gegenüberliegenden Seite des beweglichen Objekts, was ein Auseinanderziehen der Spiralfeder durch Betätigung der Aufwickelvorrichtung nötig macht. Selbstverständlich müssen die Stärken der Federvorrichtungen so sein, daß sowohl die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Druckdose als auch die Sicherung des beweglichen Objekts in der Ausgangsstellung möglich sind.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist nicht nur das bewegliche Objekt im Ganzen durch Betätigung der Aufwickelvorrichtung beweglich, sondern auch die Durchstoßvorrichtung relativ zum beweglichen Objekt. Gemäß dieser Ausführungsform stehen die Durchstoßvorrichtungen in Ruhestellung nicht über das bewegliche Objekt in Richtung der Beutel selbst hinaus, sondern werden erst bei Betätigung der Aufwickelvorrichtung entlang einer Führung am beweglichen Objekt in Richtung des Zwischenraums zur Aufnahme der Beutel bewegt. Bei weiterer Betätigung der Aufwickelvorrichtung werden die Durchstoßvorrichtungen sodann zusammen mit dem beweglichen Objekt zum geschlossenen Ende hin gezogen. Eine solche Konstruktion verhindert wirkungsvoll ein versehentliches Durchstoßen des Beutels durch die Durchstoßvorrichtungen. Auch gemäß einer solchen Ausführungsform können zur Sicherung der Druckdose in der Ausgangsstellung Vorsprünge beispielsweise aus Spritzguß vorgesehen werden, die sich in diesem Fall zwischen beweglichem Objekt und Durchstoßvorrichtungen befinden und einen Widerstand zum Halten der Durchstoßvorrichtung in der Ausgangsposition bilden. Ebenso wie die zuvor beschriebenen Vorsprünge zwischen Innenhülse und beweglichem Objekt können auch diese Vorsprünge durch Kraftanwendung an der Aufwickelvorrichtung überwunden werden, beispielsweise können Vorsprünge aus Spritzguß durchbrochen oder Vorsprünge, die sich in einer Nut am gegenüberliegenden Element befinden, aus dieser Nut herausgezogen werden.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform, bei der ebenfalls die Durchstoßvorrichtungen relativ zum beweglichen Objekt bewegbar sind, kann sich ein elastisches Element zwischen den Durchstoßvorrichtungen und dem beweglichen Objekt befinden, das bei Betätigung der Aufwickelvorrichtung zusammengedrückt wird. Ein solches elastisches Element kann beispielsweise aus Gummi bestehen und an der den Beuteln gegenüberliegenden Seite des beweglichen Objekts angeordnet sein und seitlich über eine Verbindung zu den Durchstoßvorrichtungen verfügen. Bei Betätigung der Aufwickelvorrichtung wird das elastische Element in Richtung des beweglichen Objektes zusammengedrückt, wobei sich gleichzeitig die Durchstoßvorrichtung relativ zum beweglichen Objekt in Richtung der Beutel verschieben und diese schließlich durchstechen.
  • Eine weitere Möglichkeit der Ausbildung einer Sicherungsvorrichtung besteht darin, daß zwischen den Durchstoßvorrichtungen und dem Zwischenraum zur Aufnahme der Beutel ein Trennelement angeordnet ist, das bei Betätigung der Aufwickelvorrichtung durch Anwendung eines gewissen Maßes an Kraft zerstört werden kann. Ein solches Trennelement kann beispielsweise in einem dünnen Kunststoffelement bestehen, das problemlos von als Kanülen ausgebildeten Durchstoßvorrichtungen durchbohrt wird.
  • Um eine möglichst wirkungsvolle Durchmischung der verschiedenen in der Dose enthaltenen Komponenten zu gewährleisten, kann die Innenhülse als Durchtrittsöffnungen dienende Durchbrechungen aufweisen. Diese können sich über einen Teil der Länge erstrecken, erfassen aber vorzugsweise die gesamte Länge der Innenhülse. Auf diese Weise kann der Beutelinhalt entlang des gesamten Umfanges der Innenhülse gleichmäßig in den äußeren Bereich der Druckdose austreten. Wichtig ist, daß das Ende, an dem sich die Aufwickelvorrichtung befindet, selbst geschlossen ist, um einen Austritt des Beutelinhaltes aus der Druckdose auf dieser Seite zu verhindern.
  • Die Durchtrittsöffnungen können in Durchbrechungen innerhalb einer Kunststoff- oder Metallhülse bestehen, alternativ ist es allerdings auch möglich, die Innenhülse in zumindest Teilen ihres Umfanges als Drahtgeflecht auszubilden, welches die Durchtrittsöffnungen zur Verfügung stellt.
  • Zur Fertigung der die weiteren Komponenten enthaltenden Beutel können verschiedende Materialien verwendet werden. Besonders bevorzugt sind Beutel aus Aluminiumfolie, da diese für die genannten Zwecke über eine besonders hohe Dichtigkeit verfügen und darüber hinaus einfach durchstochen werden können. Möglich ist jedoch auch die Fertigung der Beutel aus Kunststoff oder einem Verbundmaterial. Während der Betätigung der Aufwickelvorrichtung verschiebt sich das bewegliche Objekt immer weiter auf die Aufwickelvorrichtung zu, wobei sich der oder die sich leerenden Beutel mehr und mehr zusammenfalten.
  • Die Erfindung wird anhand der Figuren weiter erläutert. Es zeigen:
  • 1 den unteren Teil einer erfindungsgemäßen Druckdose im Schnitt;
  • 2 den unteren Teil einer erfindungsgemäßen Druckdose mit Innenhülse im Schnitt im Ruhezustand;
  • 3 eine Innenhülse als Teil der erfindungsgemäßen Druckdose im Schnitt bei Betätigung der Aufwickelvorrichtung und
  • 4 eine Innenhülse als Teil der erfindungsgemäßen Druckdose mit teilweise entleertem Beutel.
  • In 1 ist die erfindungsgemäße Druckdose 1 im Schnitt dargestellt, wobei hier auf die Darstellung des oberen Teils der Druckdose 1 mit Dom und Ventil verzichtet wurde, da letztere dem Stand der Technik entsprechen, sowie auf die Darstellung der Innenhülse, um das Innere sichtbar zu machen. Die Druckdose 1 weist eine Zarge 2 als seitliche Begrenzung auf, die an ihrem unteren Rand über eine Umbördelung 5 mit dem Boden 3 verbunden ist. Den mittleren Teil des Bodens 3 bildet ein Teller 4, der ebenfalls über eine Umbordelung 6 mit dem Boden verbunden ist.
  • Im Inneren der Druckdose 1 befindet sich die (nicht gezeigte) Innenhülse 8, die mit ihrem geschlossenen Ende an dem Teller 4 des Bodens 3 festgelegt ist. Auf dieser Seite der Innenhülse befindet sich des weiteren eine Aufwickelvorrichtung 9, die über eine durch den Dosenboden reichende Welle und ein von außen zugängliches Handrad 10 betätigbar ist. An der Aufwickelvorrichtung 9 ist ein Draht 12 befestigt, der durch einen Zwischenraum 11, der für die Aufnahme von die zweite und weitere Komponenten enthaltenden Beuteln vorgesehen ist, mit einem beweglichen Objekt 13 in Verbindung steht. Durch Betätigung des Handrades 10 wird die Aufwickelvorrichtung 9 in Gang gesetzt, so daß sich das bewegliche Objekt 13 durch den Zwischenraum 11 auf die Aufwickelvorrichtung 9 zu bewegt.
  • Die Spindel oder Welle der Aufwickelvorrichtung 9 ist seinerseits am Bodenelement 18 gelagert und ragt mit ihrem anderen Ende durch den Bodenteller 4 aus der Druckdose 1 heraus. Es versteht sich, daß die Durchtrittsstelle entsprechend abgedichtet und der Sitz der Welle oder Spindel durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise Schraubmuttern oder Sprengringe, gesichert ist. Bei der Betätigung des Handrades 10 dreht sich die Welle oder Spindel in ihrem Lager am Bodenelement 18 im Verhältnis und gegenüber der Innenhülse und dem Bodenelement 18 und wickelt den Draht 12 auf, wobei das bewegliche Objekt 13 in Richtung auf das Bodenelement 18 gezogen wird.
  • 2 zeigt die erfindungsgemäße Druckdose 1, wobei hier auch die Innenhülse 8 im Schnitt dargestellt ist. Im Zwischenraum 11 befindet sich ein langgestreckter Beutel 14, der die Komponente enthält, die vor der Ausbringung des Doseninhaltes mit der ersten Komponente vermischt werden muß, die sich im äußeren Dosenbereich 7 befindet. Das bewegliche Objekt 13 weist zwei Durchstoßvorrichtungen 15 auf, die als Hohlkanülen ausgebildet sind und bei Betätigung in Richtung des Beutels 14 bewegt werden und diesen aufstechen. Da die Durchstoßvorrichtungen 15 innen hohl sind, fungieren sie gleichzeitig als Durchtrittskanäle. Bei Betätigung der Aufwickelvorrichtung 9 werden die Durchstoßvorrichtungen 15 entlang der Führungen 16 ein Stück am beweglichen Objekt 13 entlang geführt, um den Beutel 14 aufzustechen. Im in 2 dargestellten Ruhezustand hingegen stehen die Durchstoßvorrichtungen 15 nicht über das bewegliche Objekt 13 hervor, so daß ein versehentliches Anstechen des Beutels 14 ausgeschlossen ist.
  • Von den Durchstoßvorrichtungen 15 und dem beweglichen Objekt 13 erstreckt sich der Draht 12 seitlich am Beutel 14 entlang längs durch den Zwischenraum 11 hin zur Aufwickelvorrichtung 9, welche in ihrem wesentlichen Teil spindelähnlich ausgebildet ist. Führungen (1, 24) im Bereich des beweglichen Objektes 13 und des Bodenelements 18 sorgen für einen geradlinigen und störungsfreien Verlauf. Die Führungen bestehen beispielsweise in kanalähnlichen Eintiefungen an der Außenseite der entsprechenden Elemente. Der Draht 12 wird von der Seite so auf die Aufwickelrichtung 9 zugeführt, daß er bei Betätigung des Handrades 10 auf der spindelähnlichen Aufwickelvorrichtung 9 aufgedreht wird. Entsprechend verkürzt sich der Teil des Drahtes 12, der durch den Zwischenraum 11 verläuft, so daß das bewegliche Objekt 13 gezwungen wird, sich auf den Beutel 14 und die Aufwickelvorrichtung 9 zuzubewegen. Da gleichzeitig die Durchstoßvorrichtungen 15 geringfügig mit ihrer Spitze über die Ebene des beweglichen Objektes 13 vorbewegt werden, wird der Beutel 14 angestochen und der Inhalt kann durch die hohlen Durchstoßvorrichtungen 15 auf die andere Seite des beweglichen Objekts 13 gelangen.
  • Die Aufwickelvorrichtung 9 ragt mit ihrem Zapfen 25 in den Bodenbereich des Bodenelements 18 und mit ihrer Welle 19 durch den Bodenteller 4 der Druckdose 1. Insgesamt ist sie in einer Aufnahme 20 geführt, die ebenfalls durch den Bodenteller 4 nach außen ragt und zum einen mit dem Bodenelement 18 verrastet ist, zum anderen als Fixpunkt für die Innenhülse 8 dient, die über Zapfen 21 mit der Aufnahme 20 verrastet ist. Die Dichtung nach außen hin wird über das Dichtelement 22, das unmittelbar auf den Bodenteller 4 aufliegt, hergestellt, kann aber beispielsweise auch durch Einspritzen oder Umspritzen des Bodentellers 4 mit der Aufnahme 20 erreicht werden. Ein O-Ring 23 sorgt für die Abdichtung der Welle 19 gegen den unteren Teil der Aufnahme 20.
  • Durch Sicherungselement 26 im oberen Bereich der Spindel der Aufwickelvorrichtung 9 kann sichergestellt werden, daß sich die Aufwickelvorrichtung nur in einer Richtung drehen läßt.
  • In 3 ist die Innenhülse 8 aus den 1 und 2 dargestellt, nachdem das Handrad 10 geringfügig betätigt wurde. An der Aufwickelvorrichtung 9 ist ein Teil des Drahtes 12 nunmehr aufgewickelt, was zu einer Verschiebung der Durchstoßvorrichtungen 15 relativ zum beweglichen Objekt 13 geführt hat. Gleichzeitig ist auch das bewegliche Objekt 13 selbst geringfügig auf den Beutel 14 zubewegt worden. Die spitzen Durchstoßvorrichtungen 15 sind in den Beutel 14 eingedrungen, wobei gleichzeitig die Öffnungen der Durchstoßvorrichtungen 15 im Beutel 14 liegen, so daß der Inhalt des Beutels 14 austreten kann. Gleichzeitig wird durch die Bewegung des beweglichen Objekts 13 auf den Beutel 14 zu ein Druck auf diesen ausgeübt, der den Beutelinhalt auspreßt und für eine besonders gute Durchmischung mit den im äußeren Dosenbereich 7 befindlichen Komponenten gewährleistet.
  • In 4 schließlich ist das Handrad 10 so sehr weitergedreht worden, daß die Aufwickelvorrichtung 9 nunmehr einen Großteil des Drahtes 12 aufgewickelt hat. Dabei hat sich das bewegliche Objekt 13 weiter auf den Beutel 14 zubewegt, der nunmehr einen Großteil seines Inhaltes verloren hat und zusammengefaltet wird. Der zusammengefaltete Beutel 14 wird hier durch Zickzacklinien symbolisiert. Des weiteren erkennt man Durchtrittsöffnungen 17 entlang des Umfanges der Innenhülse 8, durch die der Beutelinhalt in den äußeren Dosenbereich 7 übergehen kann. Die Durchtrittsöffnungen 17 sind nahezu entlang des gesamten Umfanges und der gesamten Länge der Innenhülse 8 vorgesehen, was eine effekte Durchmischung im nahezu gesamten Dosenbereich mit sich bringt.

Claims (19)

  1. Druckdose zum Ausbringen von Mehrkomponentenformulierungen mit einer Zarge (2), einem Dosendom zur Aufnahme eines Ventils und einem Dosenboden (3) mit einer innerhalb der Druckdose (1) angeordneten röhrenförmigen Innenhülse (8), wobei der Raum außerhalb der Innenhülse (8) in der Druckdose (1) zur Aufnahme einer ersten Komponente und der innerhalb der Innenhülse (8) zur Aufnahme mindestens einer weiteren Komponente bestimmt ist, die bei oder vor der Ausbringung des Doseninhaltes miteinander vermischt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenhülse (8) an einem Ende ein feststehendes Bodenelement (18) aufweist und am anderen Ende ein innerhalb der Innenhülse (8) bewegliches Objekt (13), welches über mindestens eine, zum Bodenelement (18) der Innenhülse (8) weisende Durchstoßvorrichtung (15) verfügt, wobei am beweglichen Objekt (13) wenigstens ein Draht oder Faden (12) festgelegt ist, der sich zu einer am geschlossenen Ende der Innenhülse (8) befindlichen nach außen betätigbaren Aufwickelvorrichtung (9) erstreckt und dort festgelegt ist, die Innenhülse (8) und/oder das bewegliche Objekt (13) eine oder mehrere Durchtrittsöffnungen (17) aufweisen und wobei die weiteren Komponenten zur Abfüllung in Beuteln bestimmt sind.
  2. Druckdose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenhülse (8) zur Zarge (2) der Druckdose (1) koaxial angeordnet ist.
  3. Druckdose nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Bodenelement (18) der Innenhülse (8) auf der Bodenseite der Druck dose (1) befindet und als Aufnahme für die Welle der Aufwickelvorrichtung (9) dient.
  4. Druckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufwickelvorrichtung (9) über ein Handrad (10) von außen betätigbar ist.
  5. Druckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchstoßvorrichtungen (15) als Kanülen ausgebildet sind.
  6. Druckdose nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanülen die Durchtrittsöffnungen (15) des beweglichen Objekts (13) bilden.
  7. Druckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in dem beweglichen Objekt (13) eine Sicherungsvorrichtung vorgesehen ist, die die Durchstoßvorrichtungen (15) in der Ausgangsposition von dem für die Aufnahme der Beutel (14) vorgesehenen Zwischenraum (11) trennt.
  8. Druckdose nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsvorrichtung aus einem oder mehreren zwischen dem beweglichen Objekt (13) und dem inneren Umfang der Innenhülse (8) angeordneten Vorsprüngen besteht, die einen Widerstand zum Halten des beweglichen Objektes (13) in der Ausgangsposition bilden und durch Kraftanwendung an der Aufwickelvorrichtung (9) überwindbar sind.
  9. Druckdose nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß in dem beweglichen Objekt (13) ein Federmechanismus angebracht ist, der das bewegliche Objekt (13) ohne Betätigung der Aufwickelvorrichtung (9) in der Ausgangsposition hält.
  10. Druckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchstoßvorrichtungen (15) relativ zum beweglichen Objekt (13) bei Betätigung der Aufwickelvorrichtung (9) in Richtung des Zwischenraums (11) zur Aufnahme der Beutel (14) bewegbar sind.
  11. Druckdose nach Anspruch 7 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsvorrichtung aus einem oder mehreren zwischen dem beweglichen Objekt (13) und den Durchstoßvorrichtungen (15) angeordneten Vorsprüngen besteht, die einen Widerstand zum Halten der Durchstoßvorrichtungen (15) in der Ausgangsposition bilden und durch Kraftanwendung an der Aufwickelvorrichtung (9) überwindbar sind.
  12. Druckdose nach Anspruch 7 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsvorrichtung ein elastisches, durch Betätigen der Aufwickelvorrichtung (9) zusammendrückbares, zwischen den Durchstoßvorrichtungen (15) und dem beweglichen Objekt (13) befindliches Element ist.
  13. Druckdose nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsvorrichtung ein sich zwischen den Durchstoßvorrichtungen (15) und dem Zwischenraum (11) zur Aufnahme der Beutel (14) befindliches Trennelement ist, das durch Betätigung der Aufwickelvorrichtung von der Durchstoßvorrichtung (15) zerstörbar ist.
  14. Druckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenhülse (8) Durchbrechungen als Durchtrittsöffnungen (17) aufweist.
  15. Druckdose nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Bereich der Durchbrechung entlang des Umfanges der Innenhülse (8) zumindest über einen Teil der Länge der Innenhülse (8) erstreckt.
  16. Druckdose nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenhülse (8) in zumindest Teilen Ihres Umfanges als Drahtgeflecht ausgebildet ist, das die als Durchtrittsöffnungen (17) dienenden Durchbrechungen bildet.
  17. Druckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Komponenten enthaltenden Beutel (14) aus Aluminiumfolie, Kunststoff oder einem Verbundmaterial bestehen.
  18. Druckdose nach einem der vorstehenden Ansprüche in betriebsfertigem Zustand, enthaltend eine erste Komponente sowie wenigstens einen in der Innenhülse (8) angeordneten Beutel (14) mit einer weiteren Komponente.
  19. Verwendung einer Druckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 18 zur Ausbringung von Montageschäumen, Sprühklebern oder Lacken.
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