DE102004016251A1 - Wischarmanordnung - Google Patents
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Abstract
Bei einer Wischarmanordnung für Scheibenwischeranlagen mit wenigstens einem Wischarm, der an einem wischblattseitigen Ende einen Wischblatthalter für die Befestigung eines Wischblattes aufweist, ist der Wischblatthalter um eine in Richtung der Längserstreckung des Wischblattes verlaufende Achse am Wischarm angelenkt und um diese Achse mit einem zusätzlichen Steuerarm für eine Ausrichtung des Wischblattes senkrecht zur Fahrzeugscheibe gesteuert schwenkbar.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Wischarmanordnung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
- Speziell bei Scheibenwischeranlagen für Fahrzeugfrontscheiben besteht das Problem, dass derartige Scheiben in der Regel nicht plan sind, sondern insbesondere auch an dem der sogenannten A-Säule der Fahrzeugkarosserie benachbarten Randbereich eine an der Scheibenaußenseite starke konvexe Krümmung aufweisen, die vielfach zu der A-Säule hin zunimmt. Um eine Fahrzeugscheibe trotz dieser Krümmung über den gesamten Wischbereich gleichmäßig gut zu reinigen, ist es erforderlich, das jeweilige Wischblatt bzw. den dieses Wischblatt tragenden Wischblatthalter gesteuert so zu schwenken, dass über den gesamten Wischbereich eine Normalstellung für das Wischblatt erreicht ist, d. h. eine Ausrichtung des Wischblattes in der Weise, dass dieses mit seiner Wischlippe möglichst senkrecht zur Fläche der Fahrzeugscheibe orientiert ist.
- Bekannt sind bereits Wischblattanordnungen, die unter Verwendung eines zusätzlichen Steuerarmes diese Anpassung der Normalstellung des Wischblattes durch gesteuertes Schwenken des Wischblatthalters bewirken, wobei der Steuerarm beim Schwenken der Wischarmanordnung eine Relativbewegung zum Wischarm ausführt, und zwar dadurch, dass die fahrzeugseitigen Schwenkachsen des Wischarmes und des Steuerarmes gegen einander versetzt sind.
- Bei einer bekannten Wischarmanordnung (
US 5,502,866 ) wird über den zusätzlichen Steuerarm beim Schwenken der Wischarmanordnung eine an dem wischblattseitigen Ende des Wischarmes drehbar gelagerte Nockenscheibe betätigt, die das Schwenken des Wischblatthalters und damit des dort befestigten Wischblattes bewirkt. Bei einer anderen bekannten Wischarmanordnung (US 5,033,157 ) wirkt ein zusätzlich zum eigentlichen Wischarm vorgesehener Steuerarm direkt auf den schwenkbar am Wischarm gehaltenen Wischblatthalter ein. - Aufgabe der Erfindung ist es, eine Wischarmanordnung aufzuzeigen, die bei einer vereinfachten, robusten und betriebssicheren Konstruktion mit hoher Lebensdauer eine gesteuerte Anpassung der Normalstellung des jeweiligen Wischblattes ermöglicht. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Wischarmanordnung entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
- Die Vorteile der erfindungsgemäßen Wischarmanordnung sind u.a.:
Eine robuste und kostengünstige Lösung;
die Möglichkeit der Verwendung von bekannten und bewährten Bauteilen;
eine geräuscharme Betriebsweise;
die Möglichkeit einer problemlosen Anpassung an spezielle Anforderungen;
geringe Bauhöhe der Wischarmanordnung auch an ihrem wischblattseitigen Ende. - Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 –3 zur Erläuterung der grundsätzlichen Funktion der Erfindung jeweils in schematischer Darstellung und im Teilschnitt eine gewölbte Fahrzeugscheibe, zusammen mit einem an einer Wischarmanordnung der Erfindung angeordneten Wischblatt in verschiedenen Positionen der Schwenk- bzw. Wischbewegung der Wischarmanordnung, nämlich in einer Ausgangs- oder Parkstellung, in einer Zwischenstellung und in einer der maximalen Schwenkbewegung der Wischarmanordnung entsprechenden Umkehrstellung; -
4 in vereinfachter Darstellung eine mögliche Ausführungsform der Wischarmanordnung gemäß der Erfindung; -
5 und6 in perspektivischer Darstellung das wischblattseitige Ende der Wischarmanordnung der4 in der Parkstellung und in der Umkehrstellung; -
7 –9 Darstellungen wie4 –6 bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung; -
10 u.11 die Wischarmanordnung einer weiteren Ausführungsform der Erfindung in Stellungen entsprechend den5 und6 ; -
12 u.13 die Wischarmanordnung einer weiteren Ausführungsform der Erfindung in Stellungen entsprechend den5 und6 . - In den Figuren ist
1 eine Fahrzeugscheibe, beispielsweise die Frontscheibe eines Straßenfahrzeugs. Die Scheibe1 ist bei der dargestellten Ausführungsform über einen größeren Teil ihrer Scheibenfläche im wesentlichen plan ausgebildet, allerdings am Rand, d. h. bei Ausbildung der Scheibe1 als Fahrzeugfrontscheibe im Bereich der sogenannten A-Säule2 des Fahrzeugs an der Außenfläche konvex gekrümmt, und zwar derart, dass diese Krümmung mit sich verringernden Abstand von der A-Säule2 zunimmt, wie dies insbesondere in den2 und3 ersichtlich ist. - Dargestellt ist in den
1 –3 weiterhin eine Wischarmanordnung3 , die in der nachstehend noch näher beschriebenen Weise aus wenigstens einem Wischarm4 und einem Hilfs- oder Steuerarm5 besteht. Von diesen ist der Wischarm4 in üblicher Weise an dem in den1 –3 nicht dargestellten anderen fahrzeugseitigen Ende an einer für die Wisch- oder Schwenkbewegung angetriebenen Wischerwelle4.1 vorgesehen ist und der Steuerarm5 an diesem Ende der Wischarmanordnung um eine Achse parallel zur Achse der Wischerwelle, aber gegenüber der Wischerwellenachse radial versetzt an einem fahrzeugseitigen Lager5.1 angelenkt ist (4 ). An dem der Wischerwelle4.1 entfernt liegenden und in den1 –3 dargestellten Ende der Wischarmanordnung3 ist das Wischblatt6 befestigt, welches in den1 –3 schematisch durch seinen Wischergummi angedeutet ist, und zwar mit der auf der Scheibe1 aufliegenden Wischlippe6.1 . - Für ein optimales Wischen ist es erforderlich, dass das Wischblatt
6 bzw. die Wischlippe6.1 jeweils möglichst senkrecht zu der Außenfläche der Scheibe1 orientiert sind, wie dies mit der Normallage N in den1 –3 dargestellt ist. Um dies zu erreichen, ist ein Wischblatthalter7 , an welchem das Wischblatt6 in der üblichen Weise austauschbar vorgesehen ist, in einem Lager8 um eine Achse schwenkbar, die parallel oder annähernd zur Längsachse des Wischblattes6 verläuft und sich bei der dargestellten Ausführungsform auch in Längsrichtung des Wischarmes4 erstreckt, und zwar gesteuert durch den Steuerarm5 , der seitlich vom Wischarm4 vorgesehen ist. - Der Steuerarm
5 ist an seinem wischblattseitigem Ende am Wischarm4 geführt, und zwar bei den in den Figuren dargestellten Ausführungsformen mittels eines Gelenkhebels9 , der an einem Ende über ein Gelenk10 am Steuerarm5 und am anderen Ende über ein Gelenk11 an einem Ende eines Auslegers12 angelenkt ist, welcher mit seinem anderen Ende am wischblattseitigem Ende des Wischarmes4 befestigt ist und radial von diesem Ende wegsteht. Die Achsen der beiden Gelenke10 und11 liegen parallel zueinander und auch parallel oder annähernd parallel zu der Achse der Wischerwelle4.1 und des Gelenks5.1 . - Das wischblattseitige Ende des Steuerarmes
5 ist weiterhin über einen Steuerhebel13 mit dem Ende eines radial von der Schwenkachse des Wischblatthalters7 wegstehenden Schwenkarmes14 verbunden, und zwar über Kugelgelenke15 und16 , von denen das Kugelgelenk15 von einem Kugelkopf eines Gelenkbolzens gebildet ist, der zugleich auch das Gelenk10 bildet. Bei der dargestellten Ausführungsform befinden sich die beiden Hebel10 und13 an der der Fahrzeugscheibe1 abgewandten Seite dieses Auslegers12 . - Beim Schwenken des Wischarmes
4 um die Achse der Wischwelle4.1 wird der Steuerarm5 um sein Gelenk5.1 mitgeschwenkt. Durch die versetzte Anordnung der Achse der Wischwelle4.1 und des Gelenks5.1 erfolgt beim Schwenken eine Relativbewegung zwischen dem Wischarm4 und dem Steuerarm5 in Armlängsrichtung (Doppelpfeil A der4 ), wobei sich das Ende des Steuerarms5 auf einem Kreisbogen um das Gelenk11 bewegt. Durch ein kniehebelartiges Schwenken der beiden Hebel10 und12 erfolgt dabei eine Änderung des Abtandes zwischen dem Gelenk11 und dem Kugelgelenk16 und damit ein Schwenken des Wischblatthalters7 im Gelenk8 um die dortige Schwenkachse. Durch eine entsprechende Geometrie des von dem Steuerarms5 und den beiden Hebeln10 und12 gebildeten Hebelgetriebes lässt sich erreichen, dass in jeder Stellung der Schwenkbewegung der Wischarmanordnung3 das Wischblatt6 bzw. Wischlippe6.1 in der angestrebten Normalstellung zur Oberfläche der Scheibe1 orientiert ist. - Die
4 bis6 zeigen als eine mögliche Ausführungsform eine Wischarmanordnung3a , die sich von der vorstehend beschriebenen prinzipiellen Ausbildung im wesentlichen dadurch unterscheidet, dass der Wischblatthalter7 zusätzlich noch über einen begrenzten Winkelbetrag um eine Achse schwenkbar ist, die senkrecht zur Schwenkachse des Gelenks8 und bei am Fahrzeug montierter Wischarmanordnung3a senkrecht zur Fläche der Fahrzeugscheibe1 orientiert ist. Durch diese zusätzliche Schwenkbewegung wird erreicht, dass das Wischblatt6 , welches in der4 lediglich mit einer unterbrochenen Linie angedeutet ist, in der Parkstellung möglichst dicht und parallel zum unteren Rand und in der Umkehrstellung möglichst parallel zu dem der A-Säule2 benachbarten Rand der Fahrzeugscheibe1 liegt. - Der Schwenkarm
14 ist bei dieser Ausführung an einem Ende einer Welle17 und von dieser radial wegstehend. Die Welle17 bildet zusammen mit einem Lager18 am wischblattseitigen Ende des Wischarmes4 das Gelenk8 für die Anpassung der Normalstellung des Wischblattes6 . Am anderen Ende der Welle17 ist ein weiteres Lagerelement19 befestigt, welches beim Schwenken der Welle17 mitgeschwenkt wird und radial zur Achse17.1 der Welle17 versetzt, und zwar an der dem Steuerarm5 abgewandten Seite dieser Achse17.1 ein Gelenk20 aufweist, mit dem der dem Wischblatthalter7 entsprechende Wischblatthalter7a um die senkrecht zur Achse17.1 orientierte Schwenkachse20.1 für die zusätzliche Schwenkbewegung schwenkbar ist. - Der Wischblatthalter
7a bildet einen radial vom Gelenk20 in Richtung des fahrzeugseitigen Endes der Wischarmanordnung3a wegstehenden Hebel- oder Schwenkarm7a.1 , der an seinem freien Ende über ein Gelenk21 z.B. Kugelgelenk mit einem Ende eines weiteren Steuerarms22 verbunden ist, der mit seinem fahrzeugseitigen Ende über ein Gelenk23 an einem, mit der Wischwelle4.1 nicht mitschwenkenden Lager24 angelenkt ist, und zwar um eine Achse parallel zur Achse der Wischerwelle4.1 , gegenüber dieser aber radial versetzt. Beim Schwenken des zwischen den beiden Steuerarmen5 und22 angeordneten Wischarmes4 kommt es somit auch zu einer Relativbewegung zwischen dem Wischarm4 und dem Steuerarm20 und damit zu einem Schwenken des Wischblatthalters7a um die Achse20.1 , und zwar derart, dass sich beim Schwenken aus der Parkstellung in die Umkehrstellung der axiale Abstand zwischen den Gelenken20 und23 verkürzt, sodass der im Bereich des Gelenks21 in der Parkstellung zunächst achsgleich mit dem Steuerarm22 angeordnete Schwenkarm7a.1 in der Umkehrstellung mit dem Steuerarm22 einen Winkel einschließt, der sich zum Wischarm4 hin öffnet. - Die
7 –9 zeigen als weitere mögliche Ausführungsform eine Wischarmanordnung3b , die sich von der Wischarmanordnung3a im wesentlichen dadurch unterscheidet, dass auf den Steuerarm22 verzichtet ist und dessen Funktion zugleich von dem Steuerarm5 übernommen ist. Hierfür ist an dem den Schwenkarm14 aufweisenden Ende der Welle17 über ein Gelenk25 , z.B. Kugelgelenk ein Hebel26 mit einem Ende angelenkt, dessen anderes Ende über ein Gelenk27 , z.B. Kugelgelenk mit dem freien Ende des vom Wischblatthalter7b gebildeten Schwenkarmes7b.1 verbunden ist. Wird die Welle17 um ihre Achse17.1 durch den Steuerarm5 in der vorbeschriebenen Weise geschwenkt, so erfolgt hierdurch nicht nur die Ausrichtung des Wischblattes6 senkrecht zur Fahrzeugscheibe1 (Anpassung der Normalstellung), sondern über die beiden Gelenke25 und27 und den Hebel26 erfolgt auch ein Schwenken des Wischblatthalters7b und damit des Wischblattes6 um die Achse20.1 des Gelenks20 . - Die
10 und11 zeigen als eine weitere mögliche Ausführungsform eine Wischarmanordnung3c , die sich von der Wischarmanordnung3b dadurch unterscheidet, dass anstelle des Hebels26 , ein Hebel28 vorgesehen ist, der zwischen seinen beiden Enden mittels eines Gelenks29 am Wischarm4 axial verschiebbar und schwenkbar gelagert ist, und zwar bei der dargestellten Ausführungsform um eine Achse senkrecht zur Achse17.1 der Welle17 und parallel zur Achse der Wischwelle4.1 . Der kürzere Hebelarm des doppelarmigen Hebels28 ist dabei mit einem radial von der Welle7 wegstehenden Mitnehmer30 antriebsmäßig verbunden. Am Ende des längeren Hebelarmes des Hebels28 ist mit einem Gelenk31 das freie Ende des Schwenkarmes7c.1 angelenkt, der von seiner Funktion her dem Schwenkarm7b.1 entspricht und Bestandteil des dem Wischblatthalter7b entsprechenden Wischblatthalters7c ist. Auch bei dieser Ausführungsform ist die Funktion des Steuerarmes22 von dem Steuerarm5 übernommen, d. h. über diesen Steuerarm wird sowohl das Schwenken des Wischblattes6 um die Achse17.1 zur Anpassung der Normalstellung, als auch das Schwenken um die Achse20.1 zur Orientierung des Wischblattes6 in der Umkehrstellung parallel oder möglichst parallel zur A-Säule2 erreicht. - Die
12 und13 zeigen als weitere mögliche Ausführungsform eine Wischarmanordnung3d , die sich von der Wischarmanordnung3b im wesentlichen dadurch unterscheidet, dass das Schwenken des Wischblatthalters7d um die Achse20.1 des Gelenks20 über einen Hebel- oder Schwenkarm32 erfolgt, der mit einem Ende an der Welle des Gelenks20 befestigt ist und der an seinem anderen Ende über einen als Koppel dienenden Hebel gelenkig mit dem wischblattseitigen Ende des Steuerarmes5 verbunden ist. Mit der Welle des Gelenks20 ist auch der Wischblatthalter7d verbunden, so dass bei einer Relativbewegung des Steuerarmes5 zugleich das Schwenken des Wischblatthalters7b um die Achse20.1 des Gelenks20 erfolgt. Auch bei dieser Ausführung sind die Gelenke34 und35 so ausgebildet, dass ein Schwenken des Lagerelementes19 um die Achse17.1 möglich ist. Bei der Wischarmanordnung3d besteht ferner die Möglichkeit, das Gelenk35 achsgleich mit dem Gelenk10 vorzusehen. - Allen vorbeschriebenen Ausführungsformen ist gemeinsam, dass zur Erzielung der Normalstellung des Wischblattes
6 in Bezug auf die Fahrzeugscheibe1 dieses Wischblatt um eine Achse geschwenkt wird, die parallel zur Längsachse des Wischblattes6 orientiert ist oder mit dieser Längsachse einen Winkel kleiner als 90° einschließt. - Den Wischarmanordnungen
3a –3d ist weiterhin gemeinsam, dass zusätzlich zu diesem Schwenken für die Anpassung der Normalstellung des Wischblattes6 auch noch ein Schwenken des Wischblattes6 um die Achse des Gelenks20 , d. h. um die Achse senkrecht zur Längserstreckung oder annähernd senkrecht zur Längserstreckung des Wischblattes6 erfolgt, und zwar zur Anpassung der Position des Wischblattes in der Umkehrstellung an den Verlauf des Randes der Scheibe1 im Bereich der A-Säule2 . Während bei der Wischarmanordnung3a dieses Schwenken durch den zusätzlichen Steuerarm22 gesteuert wird, ist den übrigen Ausführungsformen gemeinsam, dass das Steuern des Wischblattes6 zur Anpassung der Position des Wischblattes6 in der Umkehrstellung an den Verlauf des Randes der Scheibe1 durch den Steuerarm5 erfolgt. - Den Wischarmanordnungen
3b und3c ist gemeinsam, dass das Schwenken des Wischblatthalters7b oder7c durch das Schwenken der Welle17 erfolgt, während bei der Wischarmanordnung3d der mit seiner Längserstreckung quer zur Relativbewegung des Steuerarmes5 orientierte Schwenkarm32 über die Koppel bzw. über den Hebel33 direkt am Steuerhebel5 angreift. - Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, dass Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
-
- 1
- Fahrzeugscheibe
- 2
- A-Säule des Fahrzeugs
- 3, 3a, 3b, 3c, 3d
- Wischarmanordnung
- 4
- Wischarm
- 5
- Steuerarm
- 6
- Wischblatt
- 6.1
- Wischlippe
- 7, 7a, 7b, 7c, 7d
- Wischblatthalter
- 7a.1, 7b.1, 7c.1
- Schwenkarm
- 8
- Gelenk
- 9
- Gelenkhebel
- 10, 11
- Gelenk
- 12
- Ausleger
- 13
- Gelenk- oder Steuerhebel
- 14
- Schwenkarm
- 15, 16
- Kugelgelenk
- 17
- Welle
- 18, 19
- Lagerelement
des Gelenks
8 - 20
- Gelenk
- 20.1
- Schwenkachse
- 21
- Kugelgelenk
- 22
- Steuerarm
- 23
- Gelenk
- 24
- Hebelarm
- 25
- Gelenk
- 26
- Hebel oder Koppel
- 27
- Gelenk
- 28
- Hebel
- 29
- Gelenk
- 30
- Mitnehmer
- 31
- Gelenk
- 32
- Schwenkarm
- 33
- Hebel
- 34, 35
- Gelenk
- A
- Relativbewegung
zwischen Wischarm
4 und Steuerarm5 - N
- Normale
auf die Außenfläche der
Fahrzeugscheibe
1
Claims (15)
- Wischarmanordnung für die Verwendung bei Scheibenwischeranlagen für Fahrzeuge, insbesondere für Straßenfahrzeuge, mit wenigstens einem Wischarm (
4 ), der an einem fahrzeugseitigen Ende für ein Schwenken um eine erste Achse an einer Wischerwelle (4.1 ) oder an einem Träger montierbar ist und an einem wischblattseitigen Ende einen Wischblatthalter (7 ,7a ,7b ,7c ,7d ) für die Befestigung eines Wischblattes (6 ) aufweist, wobei der Wischblatthalter (7 ,7a ,7b ,7c ,7d ) um eine zweite, in Richtung der Längserstreckung des Wischblattes (6 ) und/oder des Wischarms (4 ) verlaufende Achse (17.1 ) schwenkbar am Wischarm (4 ) vorgesehen ist, mit wenigstens einem Steuerarm (5 ), der an einem fahrzeugseitigen Ende für ein Schwenken um eine parallel zur ersten Achse angeordnete und gegenüber dieser aber radial versetzte dritte Achse an einem fahrzeugseitigen Lager montierbar ist, an einem wischblattseitigen Ende an dem dortigen Ende des Wischarmes (4 ) geführt ist und über ein Schwenkgetriebe das Schwenken des Wischblatthalters (7 ,7a ,7b ,7c ,7d ) aufgrund einer Relativbewegung des Wischarmes (4 ) und des Steuerarmes (5 ) beim Schwenken der Wischarmanordnung bewirkt, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung des wischblattseitigen Endes des Steuerarmes (5 ) von einem ersten Gelenkhebel (9 ) gebildet ist, welcher mit dem Wischarm (4 ) und dem Steuerarm (5 ) gelenkig verbunden ist, und dass der Steuerarm (5 ) mit seinem wischblattseitigen Ende über wenigstens ein erstes Koppelglied (13 ) auf einen mit dem Wischblatthalter (7 ,7a ,7b ,7c ,7d ) antriebsmäßig verbundenen und radial von der zweiten Achse (17.1 ) wegstehenden ersten Kurbel- oder Schwenkarm (14 ) einwirkt. - Wischarmanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Gelenkhebel (
9 ) und ein zweiter das erste Koppelglied bildender Gelenkhebel (13 ) nach Art einer Kniegelenkhebelanordnung derart angeordnet sind, dass an einem die Gelenkhebel (9 ,13 ) verbindenden gemeinsamen Gelenk (10 ) auch das wischblattseitige Ende des Steuerarms (5 ) angelenkt ist, und dass auf einer Seite dieses gemeinsamen Gelenkes (10 ) der erste Gelenkhebel (9 ) am Wischarm (4 ) angelenkt ist und auf der anderen Seite des gemeinsamen Gelenks (10 ) der zweite Gelenkhebel (13 ) am ersten Schwenkarm (14 ) angreift, wobei das den ersten Gelenkhebel (9 ) mit dem Wischarm (4 ) verbindende Gelenk (11 ) und der Angriffspunkt (16 ) des zweiten Gelenkhebels (13 ) am ersten Schwenkarm (14 ) auf einer gedachten Verbindungslinie angeordnet sind, die sich quer zum Wischarm (4 ) bzw. Steuerarm (5 ) erstreckt. - Wischarmanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Gelenkhebel (
9 ) an einem Ausleger (12 ) angelenkt ist, der über eine Seite des Wischarmes (4 ) wegsteht. - Wischarmanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Koppelglied (
13 ) über Kugelgelenke (15 ,16 ) mit dem Steuerarm (5 ) bzw. mit dem ersten Gelenkhebel (9 ) und mit dem ersten Schwenkarm (14 ) verbunden ist. - Wischarmanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am wischblattseitigen Ende des Wischarmes (
4 ) ein Gelenk (8 ) zum Schwenken des Wischblatthalters (7 ,7a ,7b ,7c ,7d ) um die zweite Achse (17.1 ) vorgesehen ist. - Wischarmanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (
8 ) zum Schwenken des Wischblatthalters (7 ,7a ,7b ,7c ,7d ) um die zweite Achse (17.1 ) eine Gelenkwelle (17 ), die in einem ersten Lagerelement (18 ) des Wischarmes (4 ) drehbar gelagert ist, sowie ein zweites, mit der Gelenkwelle (17 ) fest verbundenes Lagerelement (19 ) aufweist, an welchem der Wischarmträger (7 ,7a ,7b ,7c ,7d ) vorgesehen ist, und dass der erste Schwenkarm (14 ) an der Gelenkwelle (17 ) oder an dem zweiten Lagerelement (19 ) vorgesehen ist. - Wischarmanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für eine parallele oder annähernd parallele Anordnung des Wischblattes (
6 ) zu einem Rand der Scheibe (1 ) in einer Umkehrstellung der Schwenkbewegung der Wischarmanordnung der Wischblatthalter (7 ,7a ,7b ,7c ,7d ) zusätzlich um eine vierte Achse (20.1 ) gesteuert schwenkbar am Wischarm (4 ) vorgesehen ist, die senkrecht zur Längserstreckung der Wischarmanordnung (3 ) und/oder des Wischblattes (6 ) sowie senkrecht zur zweiten Achse (17.1 ) liegt. - Wischarmanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Wischblatthalter (
7a ,7b ,7c ,7d ) für das gesteuerte Schwenken um die vierte Achse (20.1 ) mittels eines Gelenks (20 ) an dem zweiten Lagerelement (19 ) befestigt ist, und dass ein antriebsmäßig mit dem Wischblatthalter (7a ,7b ,7c ,7d ) verbundener und radial über die vierte Achse (20.1 ) wegstehender zweiter Schwenkarm (7a.1 ,7b.1 ,7c.1 ,32 ) antriebsmäßig mit dem ersten Steuerarm (5 ) oder mit einem zweiten Steuerarmes (22 ) verbunden ist, der mit einem fahrzeugseitigen Ende für ein Schwenken um eine gegenüber der ersten Achse versetzte fünfte Achse montierbar ist. - Wischarmanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schwenkarm (
7a.1 ) mit einem freien Ende des zweiten Steuerarmes (22 ) gelenkig verbunden ist. - Wischarmanordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Steuerarm (
5 ) und der zweite Steuerarm (22 ) beidseitig von dem Wischarm (4 ) vorgesehen sind. - Wischarmanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schwenkarm (
7b.1 ,7c.1 ) über wenigstens ein zweites Koppelglied (26 ,28 ) antriebsmäßig mit einem Mitnehmer (25 ,30 ) verbunden ist, der sich beim Schwenken des Wischarmträgers (7b ,7c ) um die zweite Achse (17.1 ) auf einem Teilkreis um diese Achse bewegt. - Wischarmanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (
25 ,30 ) an der Gelenkwelle (17 ) des Gelenks (8 ) zum Schwenken des Wischblatthalters (7 ,7a ,7b ,7c ,7d ) um die zweite Achse und gegenüber der Achse dieser Welle radial versetzt vorgesehen ist. - Wischarmanordnung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das zweites Koppelglied ein Gelenkhebel (
26 ) ist. - Wischarmanordnung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das zweites Koppelglied ein doppelarmiger Hebel (
28 ) ist, der an einem Ende mit dem Mitnehmer (30 ) und am anderen Ende mit dem zweiten Schwenkarm (7c.1 ) antriebsmäßig verbunden ist, und dass der Hebel (28 ) zwischen seinen beiden Enden gelenkig am Wischarm (4 ) gelagert ist. - Wischarmanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schwenkarm (
32 ) über eine Koppel (33 ), beispielsweise über einen diese Koppel bildenden Gelenkhebel (33 ) mit dem wischblattseitigen Ende des ersten Steuerarms (5 ) verbunden ist.
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