-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Führung einer
Schiebetür
eines Fahrzeugs, die durch eine im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung
gerichtete Bewegung aus einer geschlossenen Position, in der ein
Türausschnitt durch
die Schiebetür
verschlossen ist, in eine geöffnete
Position, in der der Türausschnitt
von der Schiebetür
freigegeben ist, überführbar ist,
umfassend mindestens ein Führungsmittel
sowie zumindest einen Schwenkhebel, wobei das mindestens eine Führungsmittel
schwenkbar an dem zumindest einen an dem Fahrzeug anlenkbaren Schwenkhebel
angelenkt ist. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung einen
Antrieb für
eine Schiebetür
sowie ein Fahrzeug mit einer Schiebetür.
-
Aus
der
DE 93 21 411 U1 ist
eine Vorrichtung zur Führung
einer Schiebetür
bekannt, die eine an der dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite der Schiebetür sich in
Fahrzeuglängsrichtung
erstreckende Führungsschiene
aufweist. Im Inneren der Führungsschiene
ist ein Führungskopf
in Fahrzeuglängsrichtung
verschiebbar angeordnet, an dem zwei parallel zueinander angeordnete
Schwenkhebel angelenkt sind. Die Schwenkhebel sind schwenkbar an
der Fahrzeugkarosserie angelenkt. Die Führungsschiene weist auf ihrer
der Karosserie zugewandten Seite einen sich in Fahrzeuglängsrichtung
erstreckenden Schlitz auf, entlang dessen der Führungskopf und die daran angelenkten
Schwenkhebel gegenüber
der Führungsschiene
verschiebbar sind.
-
Als
nachteilig erweist sich an dieser Ausführungsform, dass insbesondere
in geöffnetem
Zustand der Schiebetür
eine ausreichende Kippsicherheit um die in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufende Führungsschiene
nicht gegeben ist. Die Anordnung der Führungsschiene an einer im Inneren
der Schiebetür
angeordneten Rinne, die im Querschnitt dem der Führungsschiene entspricht, begrenzt
außerdem die
Erstreckung der Führungsschiene
im Wesentlichen auf die Breite der Schiebetür. Somit ist es nicht möglich, die
Schiebetür
in geöffneter
Position über die
Breite der Schiebetür
hinaus zu verschieben. Die Schiebetür überlappt daher in geöffneter
Position den Rand des Türausschnitts.
-
Aus
der
DE 44 36 982 A1 ist
eine Vorrichtung zur Führung
einer Schiebetür
bekannt, die zwei parallel zueinander angeordnete Führungsschienen
aufweist, die einander gegenüberliegend
am oberen bzw. unteren Rand in einem Türausschnitt angeordnet sind.
Die Schiebetür
ist über
je zwei zueinander beabstandete Schwenkhebel in den Führungsschienen
verschiebbar gelagert. Die Schwenkhebel stehen dazu mit den Führungsschienen
in Eingriff, wobei an den jeweiligen Enden der Schwenkhebel Laufräder angeordnet
sind, die gelenkig mit dem jeweiligen Schwenkhebel verbunden sind.
-
Als
nachteilig erweist sich an dieser Ausführungsform, dass ein erheblicher
Bedarf an Innenraumbreite besteht, um die Führungsschienen sowie die von
diesen geführten
Schwenkhebel auf der dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite der Fahrzeugkarosserie
anzubringen. Die Schiebebewegung der Schiebetür wird durch die Länge der
in dem Türausschnitt
angeordneten Führungsschienen
begrenzt, deren Länge
die Breite des Türausschnittes überschreiten.
-
Der
Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur
Führung
einer Schiebetür
bereitzustellen, deren Bedarf an Innenraumbreite gering ist, die
eine kippsichere Anordnung der Schiebetür in geöffneter Position ermöglicht und
die in geöffneter
Position eine möglichst
breite Türöffnung freigibt.
Weiterhin liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde
einen Antrieb für
eine Schiebetür
sowie ein Fahrzeug mit einer Schiebetür vorzuschlagen.
-
Diese
Probleme werden durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1, durch einen Antrieb mit den Merkmalen des Anspruchs 12 sowie
durch ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 21 gelöst.
-
Gemäß Anspruch
1 ist vorgesehen, dass das Führungsmittel
teleskopartig ausziehbar ist. Durch die teleskopartige Ausziehbarkeit
des Führungsmittels
reduziert sich der Innenraumbedarf der Vorrichtung, da sich das
Führungsmittel
nicht über
die gesamte Breite der Schiebetür
erstreckt, sondern erst beim Öffnen
der Schiebetür
auseinandergezogen wird und somit seine vollständige Länge aufweist. Die Schiebetür ist somit über die
Breite des Türausschnitts
hinaus verschiebbar. Zugleich ist eine kippsichere Anordnung der
Schiebetür
gegeben.
-
Vorzugsweise
kann das Führungsmittel
mindestens einen ersten Schienenabschnitt und einen zweiten Schienenabschnitt
aufweisen, die zueinander verschiebbar angeordnet sind. Dabei kann
der erste Schienenabschnitt zumindest abschnittsweise in dem zweiten
Schienenabschnitt verschiebbar gelagert sein. Um ein Verkanten des
ersten Schienenabschnitts gegenüber
dem zweiten Schienenabschnitt zu verhindern, können an dem ersten und dem
zweiten Schienenabschnitt Führungselemente angeordnet
sein, die bei Überführung der
Schiebetür aus
ihrer geschlossenen Position in ihre geöffnete Position den ersten
Schienenabschnitt zumindest abschnittsweise innerhalb des zweiten
Schienenabschnitts führen.
Dabei können
die Führungselemente beispielsweise
als Rollen ausgeführt
sein.
-
Insbesondere
kann die Vorrichtung eine Steuerschiene aufweisen, die vorzugsweise
an dem Führungsmittel
angeordnet ist, um beim Öffnen
beziehungsweise beim Schließen
der Schiebetür
das Einhalten eines im Wesentlichen durch die Form der Steuerschiene
vorgegebenen Bewegungsablaufs zu gewährleisten. Dabei kann die Steuerschiene
an dem ersten Schienenabschnitt des Führungsmittels angeordnet sein.
Vorzugsweise ist die Steuerschiene im Wesentlichen parallel zu dem
ersten Schienenabschnitt angeordnet, wobei die Steuerschiene mit
diesem verschiebbar ist.
-
Weiterhin
kann zumindest an einem der Schwenkhebel eine Steuerrolle angeordnet
sein, die mit der Steuerschiene im Eingriff steht. Dabei kann die
Steuerschiene einen ersten Steuerabschnitt und einen zweiten Steuerabschnitt
aufweisen, die der Führung
der Steuerrolle dienen. Der erste Steuerabschnitt erstreckt sich
im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeuglängsachse und ermöglicht ein
Ausschwenken der Schiebetür
aus der geschlossenen Position, in dem die Schiebetür mit dem
Türausschnitt
bündig abschließt, in eine
im Wesentlichen zum Türausschnitt
parallele Position. Der zweite Steuerabschnitt verläuft im Wesentlichen
parallel zur Führungsschiene
und ermöglicht
das Verschieben der Schiebetür
in Fahrzeuglängsrichtung.
-
Des
weiteren kann die Vorrichtung eine vorzugsweise an dem Führungsmittel
angeordnete Trittstufe umfassen. Vorzugsweise kann die Trittstufe sich
in geschlossener Position des Schiebetür ausgehend von dieser in Richtung
des Türausschnitts
erstrecken, wobei die Anordnung der Trittstufe an dem Führungsmittel
derart ist, dass die Trittstufe im Wesentlichen parallel zu dem
Schwenkhebel angeordnet ist. Insbesondere kann die Trittstufe so
an dem die Steuerrolle aufweisenden Schwenkhebel angebracht sein,
dass die Trittstufe durch das Überführen der
Schiebetür
in die geöffnete
Position ausfahrbar ist.
-
Vorteilhafter
Weise kann die Steuerrolle den Schwenkhebel derart blockieren, dass
der Schwenkhebel in geöffneter
Position in seiner im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung
stehenden Position gehalten wird. Dadurch wird erreicht, dass die
Schiebetür
keine ungewollte Bewegung senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung
ausführen kann,
die zu einer Beschädigung
der Karosserie führen
kann. Darüber
hinaus wird eine ungewollte Bewegung der Vorrichtung bei Nutzung
der ausgefahrenen Trittstufe verhindert.
-
Des
weiteren kann die Trittstufe so an dem die Steuerrolle aufweisenden
Schwenkhebel angebracht sein, dass die Trittstufe durch das Überführen der
Schiebetür
in die geschlossene Position einfahrbar ist. Eine derart angeordnete
Trittstufe ist in geschlossener Position der Schiebetür im Wesentlichen dem
Fahrzeuginneren zugewandt und kann Teile der Vorrichtung weitgehend
abdecken, so dass in geschlossener Position der Schiebetür der Platz
oberhalb der Trittstufe als Stauraum zur Verfügung steht. In geöffneter
Position der Schiebetür
ermöglicht
die Trittstufe das einfache und sichere Betreten und Verlassen des
Fahrzeugs. Die Trittstufe wird beim Öffnen der Schiebetür durch
die Ausschwenkbewegung der Schiebetür in eine zum Fahrzeugboden
parallele Position überführt, in
der die Trittstufe während
und nach dem Öffnen
der Schiebetür
verbleibt. Beim Schließen
der Schiebetür
wird die Trittstufe in ihre im Wesentlichen Teile der Vorrichtung
abdeckende Position überführt.
-
Gemäß dem Anspruch
12 wird ein Antrieb für eine
Schiebetür
vorgeschlagen, die zumindest eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
11 aufweist, wobei der Antrieb Übertragungsmittel
zur Übertragung
eines Antriebsmoments auf die Schiebetür umfasst.
-
Vorzugsweise
können
die Übertragungsmittel
ein Getriebe umfassen, das zur Umsetzung des Antriebsmoments in
eine im Wesentlichen translatorische Bewegung der Schiebetür dient,
wodurch die Schiebetür
in Fahrzeuglängsrichtung
verschiebbar ist.
-
Insbesondere
können
die Übertragungsmittel
eine Zahnleiste umfassen, die im Wesentlichen parallel zu den Führungsmitteln
der Vorrichtung angeordnet ist.
-
Vorteilhafterweise
kann das Getriebe als Schneckengetriebe ausgeführt sein. Die Ausführung des
Getriebes als Schneckengetriebe ist dahingehend von Vorteil, als
dass es sich um ein sehr geräuscharmes
Zahnradgetriebe mit einer hohen Tragfähigkeit handelt. Alternativ
können
beispielsweise Kegel-Stirnradgetriebe oder Stirnradgetriebe zur
Anwendung kommen.
-
Des
Weiteren können
die Übertragungsmittel
ein Zahnrad umfassen, das mit der Zahnleiste in Eingriff steht.
Weiterhin können
die Übertragungsmittel
eine Kupplung umfassen, die zwischen dem Zahnrad und einem Schneckenrad
des Schneckengetriebes angeordnet ist. Das von dem Antrieb auf das Schneckengetriebe übertragene
Antriebsmoment wird über
die Kupplung auf das mit der Zahnleiste in Eingriff stehende Zahnrad übertragen.
Vorzugsweise kann die Kupplung elektrisch steuerbar sein. Dabei kann
die Kupplung derart ausgeführt
sein, dass bei einer Unterbrechung der Spannungsversorgung der elektrisch
steuerbaren Kupplung diese eine Schaltposition einnimmt, in der
das Schneckenrad des Getriebes und das Zahnrad nicht miteinander
gekoppelt sind. Somit wird sichergestellt, dass bei einem Stromausfall,
zum Beispiel durch einen Unfall, die Türen sich manuell öffnen oder
schließen
lassen.
-
Insbesondere
können
das Zahnrad und das Schneckenrad im Wesentlichen koaxial zu der
Drehachse des einen Schwenkhebels angeordnet sein, wodurch die Bewegung
der Schiebetür
in Längsrichtung
und die Drehbewegung des Schwenkhebels ermöglicht wird. Dadurch wird eine
raumsparende Anordnung der Übertragungsmittel
erzielt.
-
Vorzugsweise
kann der Antrieb mit einer an der Schiebetür vorgesehenen Handhabe betätigbar sein.
Hierzu kann vorgesehen sein, dass die Handhabe derart mit dem Antrieb
und der Kupplung gekoppelt wird, dass diese bei Betätigung der
Handhabe aktiviert werden. Ausgehend von der jeweiligen Position
der Schiebetür
wird diese dann geöffnet
oder geschlossen. Weiterhin kann der Antrieb durch eine Fernsteuerung
betätigbar
sein.
-
An
dem gemäß Anspruch
23 bereitgestellten Fahrzeug kann vorgesehen sein, dass das Führungsmittel
an der dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite der Schiebetür angeordnet
ist. Eine derartige Anordnung des Führungsmittels reduziert den
Bedarf an Innenraumbreite.
-
Insbesondere
kann mindestens eine im Wesentlichen parallel zum Führungsmittel
und beabstandet zu diesem angeordnete Führungsschiene an der Fahrzeugkarosserie
angebracht sein. Die Führungsschiene
trägt zur
Stabilisierung der an dem Fahrzeug befindlichen Schiebetür bei.
-
Weiterhin
kann an dem dem Fahrzeugdach zugewandten Bereich der Schiebetür mindestens
ein Pendelhebel an der Schiebetür
angelenkt sein. Dabei kann der Pendelhebel in der Führungsschiene
verschiebbar angeordnet sein. Somit ist gewährleistet, dass die Schiebetür bei der
Betätigung
derselben zum Öffnen
bzw.
-
Schließen dem
durch die erfindungsgemäße Vorrichtung
vorgegebenen Bewegungsablauf folgen kann.
-
Die
vorliegende Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben,
darin zeigen
-
1 eine schematisierte Ansicht
auf eine Vorrichtung zur Führung
einer Schiebetür
von unten in geschlossener Position der Schiebetür;
-
2 eine schematisierte Ansicht
auf die Vorrichtung in geöffneter
Position der Schiebetür
gemäß 1;
-
3 eine perspektivische Ansicht
der Vorrichtung von schräg
unten;
-
4 eine schematisierte Ansicht
auf die Vorrichtung zur Führung
einer Schiebetür
mit einem Antrieb von unten in ausgeschwenkter Position der Schiebetür;
-
5 eine schematisierte Ansicht
einer Einzelheit V gemäß 4;
-
6 eine Schnittansicht gemäß den Pfeilen VI-VI
in 5.
-
Zunächst wird
auf 1 Bezug genommen. In 1 ist eine Vorrichtung zur
Führung
einer Schiebetür 1 für ein Kraftfahrzeug
dargestellt. Die Schiebetür 1 ist
durch eine im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung gerichtete Bewegung
aus einer geschlossenen Position, in der ein Türausschnitt 12 durch
die Schiebetür 1 verschließbar ist,
in eine geöffnete
Position überführbar, in
der der Türausschnitt 12 durch
die Schiebetür 1 freigebbar
ist. In geschlossener Position schließt die Schiebetür 1 mit
einem die Schiebetür 1 umgebenden
Karosserieabschnitt 2 des Kraftfahrzeugs im Wesentlichen
bündig
ab. In geöffneter
Position der Schiebetür 1 ist
das Innere des Kraftfahrzeugs durch den im Wesentlichen den Abmessungen
der Schiebetür 1 entsprechenden
Türausschnitt 12 des
Karosserieabschnitts 2 zugänglich.
-
An
der Schiebetür 1 ist
ein im Wesentlichen teleskopartig ausziehbares Führungsmittel 3 an
der dem Fahrzeuginneren zugewandten Seite der Schiebetür 1 angeordnet.
Das Führungsmittel 3 erstreckt sich
im Wesentlichen parallel zur Fahrzeuglängsachse entlang der dem Fahrzeugboden
zugewandten Seite der Schiebetür 1.
Die Länge
des Führungsmittels 3 entspricht
in geschlossener Position im Wesentlichen der Breite der Schiebetür 1.
-
Das
Führungsmittel 3 weist
mindestens einen ersten Schienenabschnitt 7 und einen zweiten Schienenabschnitt 8 auf,
wobei sich der erste Schienenabschnitt 7 zumindest abschnittsweise
in das Innere des zweiten Schienenabschnitts 8 erstreckt
und gegenüber
diesem in Fahrzeuglängsrichtung
verschiebbar ist. An dem ersten und dem zweiten Schienenabschnitt 7, 8 sind
Führungselemente 9 angeordnet,
die bei der Überführung der
Schiebetür 1 aus
ihrer geschlossenen Position in ihre geöffnete Position den ersten
Schienenabschnitt 7 zumindest abschnittsweise innerhalb
des zweiten Schienenabschnitts 8 führen.
-
An
dem ersten Schienenabschnitt 7 ist auf seiner dem Fahrzeuginneren
zugewandten Seite im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeuglängsachse eine
Steuerschiene 4 angeordnet. Die Steuerschiene 4 weist
einen ersten Steuerabschnitt 13 und einen zweiten Steuerabschnitt 14 auf.
Der erste Steuerabschnitt 13 erstreckt sich von dem Führungsmittel 3 ausgehend
im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeuglängsachse in Richtung des Türausschnitts 12. Der
sich in etwa unter einem rechten Winkel an den ersten Steuerabschnitt 13 anschließende zweite Steuerabschnitt 14 weist
einen gegenüber
dem Führungsmittel 3 zumindest
abschnittsweise parallelen Verlauf auf. An der dem Fahrzeuginneren
abgewandten Seite des ersten Schienenabschnitts 7 ist die Schiebetür 1 angeordnet.
-
An
dem zweiten Schienenabschnitt 8 des Führungsmittels 3 sind
ein erster Schwenkhebel 5 und ein zweiter Schwenkhebel 6 schwenkbar
angelenkt und zueinander beabstandet angeordnet. Der erste und der
zweite Schwenkhebel 5, 6 sind dabei um eine senkrecht
zur Längsachse
des Führungsmittels 3 verlaufenden
Achse schwenkbar gelagert. Die dem Führungsmittel 3 abgewandten
Enden des ersten und des zweiten Schwenkhebels 5, 6 sind
im Bereich des Türausschnittes 12 an
den Karosserieabschnitt 2 schwenkbar angelenkt. Die Anordnung
des Führungsmittels 3 und
des ersten und des zweiten Schwenkhebels 5, 6 erfolgt
vorzugsweise auf einer Ebene mit dem Fahrzeugboden.
-
An
dem ersten Schwenkhebel 5 ist endseitig eine Steuerrolle 10 angeordnet,
die mit der Steuerschiene 4 in Eingriff steht und in dieser
geführt
wird. In der in 1 dargestellten
geschlossenen Position der Schiebetür 1 befindet sich
die Steuerrolle 10 in dem dem Führungsmittel 3 zugewandten
Ende des ersten Steuerabschnitts 13.
-
In 2 ist die Vorrichtung in
geöffneter
Position der Schiebetür 1 dargestellt.
Der Darstellung ist eine oberhalb des Führungsmittels 3 angeordnete, im
Wesentlichen parallel zum Fahrzeugboden verlaufende Trittstufe 11 zu
entnehmen. Die Trittstufe 11 ist bei Überführung der Schiebetür 1 aus
der geschlossenen Position in die geöffnete Position ausfahrbar. In
geöffneter
Position der Schiebetür 1 ist
das Führungsmittel 3 im
Wesentlichen um die Länge
des ersten und zweiten Schwenkhebels 5, 6 zum
Karosserieabschnitt 2 beabstandet.
-
3 zeigt eine perspektivische
Ansicht der Vorrichtung in geöffneter
Position. Der Darstellung ist eine Führungsschiene 15 zu
entnehmen, die an dem Türausschnitt 12 oben
im Wesentlichen parallel zum Führungsmittel 3 angeordnet
ist und sich im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung erstreckt. Die
Führungsschiene 15 weist
ausgehend von dem Fahrzeuginnenraum einen bogenförmigen Abschnitt auf, der in
einen im Wesentlichen zur Fahrzeuglängsachse parallelen Verlauf übergeht.
An der Schiebetür 1 ist ein
Pendelhebel 17 mittels eines Hebellagers 18 schwenkbar
angelenkt, der über
Führungsrollen 16 mit
der Führungsschiene 15 in
Eingriff steht.
-
Das Öffnen der
Schiebetür 1 gliedert
sich in zwei Bewegungsphasen. Beim Öffnen der Schiebetür 1 bewegen
sich der erste und der zweite Schwenkhebel 5, 6 aus
einer im Wesentlichen zur Fahrzeuglängsachse parallelen Position
in eine im Wesentlichen zur Fahrzeuglängsachse senkrecht stehenden
Position. Die Steuerrolle 10 bewegt sich ausgehend von
dem ersten Steuerabschnitt 13 hin zu dem zweiten Steuerabschnitt 14.
In dieser ersten Bewegungsphase schwenkt die Schiebetür 1 im
Wesentlichen parallel zum Türausschnitt 12 aus,
wobei die Schwenkbewegung der Schiebetür 1 mittels der in
dem ersten Steuerabschnitt 13 geführten Steuerrolle 10 koordiniert
wird. Zugleich wird der Pendelhebel 17 innerhalb des gekrümmten Bereichs
der Führungsschiene 15 geführt und
dreht sich gleichzeitig um die senkrechte Achse des Hebellagers 18.
Am Ende der ersten Bewegungsphase ist die Schiebetür 1 im
Wesentlichen um die Länge
des ersten und zweiten Schwenkhebels 5, 6 sowie
des Pendelhebels 17 zu dem Türausschnitt 12 beabstandet.
-
Mit
dem Erreichen des zweiten Steuerabschnitts 14 durch die
Steuerrolle 10 wird eine zweite Bewegungsphase eingeleitet.
In dieser zweiten Bewegungsphase erzwingt die Steuerrolle 10 eine
im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung
gerichtete Schiebebewegung der Schiebetür 1. Während der zweiten
Bewegungsphase wird der erste Schienenabschnitt 7 des Führungsmittels 3 aus
dem zweiten Schienenabschnitt 8 herausgezogen. Die Führung der
Steuerrolle 10 in dem zweiten Steuerabschnitt 14 koordiniert
im Wesentlichen die zweite Bewegungsphase. Die Anordnung der Drehachse
des ersten und des zweiten Schwenkhebels 5, 6 und
die senkrechte Achse der Steuerrolle 10 zueinander bilden
ein Dreieck. Dabei blockiert die in dem zweiten Steuerabschnitt 14 befindliche
Steuerrolle 10 den ersten Schwenkhebel 5 derart,
dass der Schwenkhebel 5 aus seiner im Wesentlichen senkrecht
zur Fahrzeuglängsrichtung
stehenden Position nicht verschwenkbar ist. Zugleich ist somit die
Trittstufe 11 in ausgefahrener Position fixiert.
-
Der
Pendelhebel 17 folgt in der zweiten Bewegungsphase der
in Längsrichtung
gerichteten Schiebebewegung, wobei die Führungsrollen 16 in der
Führungsschiene 15 geführt werden.
Die Verschiebbarkeit der Schiebetür 1 in Fahrzeuglängsrichtung
wird durch an dem Führungsmittel 3 und
der Führungsschiene 15 befindlichen
Anschläge
begrenzt. Die Trittstufe 11 verbleibt während der zweiten Bewegungsphase
und nach deren Beendigung in ausgefahrener Stellung.
-
Bezugnehmend
auf die 4 bis 6, ist ein Antrieb für die erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Führung
einer Schiebetür 1 dargestellt.
An dem ersten Schwenkhebel 5 ist unterhalb der Führungsmittel 3 der
Antrieb zur Betätigung
der Schiebetür 1 angeordnet.
Der Antrieb umfasst einen Elektromotor 19, sowie Übertragungsmittel,
mittels derer das Antriebsmoment des Elektromotors 19 in
eine translatorische Bewegung umgesetzt und auf die Schiebetür 1 übertragen
wird. Die Übertragungsmittel
umfassen ein Getriebe, eine Kupplung 23, ein Zahnrad 21 sowie eine
Zahnleiste 22.
-
Das
Getriebe ist vorzugsweise als Schneckengetriebe ausgeführt, da
dieses sich durch eine hohe Tragfähigkeit auszeichnet und dabei
sehr geräuscharm
ist. Denkbar ist auch die Verwendung von Kegel-Stirnradgetrieben
oder Stirnradgetrieben. Der erste Schwenkhebel 5 ist an
einem Schwenkhebellager 24 gelagert, das an der Karosserie
im Bereich des Türausschnitts 12 angeordnet
ist. Das Schwenkhebellager 24 dient zudem der Lagerung
eines Schneckenrades 20 des Schneckengetriebes. Das Schneckenrad 20 ist
vermittels der Kupplung 23 mit dem Zahnrad 21 verbindbar.
Die Anordnung des Schneckenrades 20 und des Zahnrades 21 ist
derart, dass diese im Wesentlichen koaxial zur Drehachse des Schwenkhebels 5 angeordnet
sind.
-
Wie
der Darstellung in 6 zu
entnehmen ist, ist die Zahnleiste 22 im Wesentlichen parallel
zu der Steuerschiene 9 an der Schiebetür 1 angeordnet. Das
Zahnrad 21 steht derart mit der Zahnleiste 22 in Eingriff,
dass sich das Zahnrad 21 auf der Zahnleiste 22 in
Fahrzeuglängsrichtung
abrollen kann, wodurch die Schiebtür 1 in Fahrzeuglängsrichtung
bewegbar ist. Wie bereits beschrieben, gliedert sich das Öffnen der
Schiebetür 1 in
zwei Bewegungsphasen. In der ersten Bewegungsphase wird die Schiebetür 1 im Wesentlichen
parallel zu dem Türausschnitt 12 ausgeschwenkt.
Die erste Bewegungsphase wird dadurch eingeleitet, dass das von
dem Elektromotor 19 des Antriebs erzeugte Reaktionsmoment
genutzt wird, um eine Schwenkbewegung des ersten und des zweiten
Schwenkhebels 5, 6 hervorzurufen. In der zweiten
Bewegungsphase wird das Antriebsmoment durch die Übertragungsmittel
in eine Schiebebewegung der Tür 1 umgesetzt.
Der Bewegungsablauf der durch den Antrieb betätigten Schiebtür 1 wird
in bereits beschriebener Weise insbesondere durch die Steuerschiene 9 und
die darin geführte
Steuerrolle 10 koordiniert. Das Schließen der Schiebetür 1 erfolgt
in umgekehrter Weise.
-
Die
Betätigung
des Antriebs erfolgt durch eine Fernbedienung und/oder durch eine
an der Schiebetür 1 vorgesehene
Handhabe. In beiden Fällen
wird der Antrieb betätigt,
wobei der Elektromotor 19 in Abhängigkeit von der jeweiligen
Position der Schiebetür 1 eine
Drehrichtungsumkehr des Antriebsmoments vorsieht, um aus der geschlossenen Position
der Schiebetür 1 in
die geöffnete
Position zu überführen und
umgekehrt.
-
Die
zwischen dem Schneckenrad 20 und dem Zahnrad 21 angeordnete
Kupplung 23 ist elektrisch steuerbar ausgeführt. Die
Kupplung 23 kann zwei Schaltzustände einnehmen. In dem ersten Schaltzustand
ist die Kopplung des Antriebs mit der Schiebetür 1 unterbrochen,
so dass das Schneckenrad 20 und das Zahnrad 21 nicht
miteinander in Eingriff stehen. In dem zweiten Schaltzustand steht
die Kupplung 23 mit dem Zahnrad 21 in Eingriff,
wodurch das Antriebsmoment von dem Schneckenrad 20 auf das
Zahnrad 21 übertragen
wird. Durch die Betätigung
der Fernbedienung oder der Handhabe schaltet sich die Kupplung 23 automatisch
von dem ersten Schaltzustand in den zweiten Schaltzustand um, und stellt
somit die Übertragung
des Antriebsmoments sicher.
-
Um
zu vermeiden, dass die Schiebetür 1 bei einem
Stromausfall nicht mehr öffnenbar
oder verschließbar
ist, ist vorgesehen, dass die Kupplung 23 bei einer Unterbrechung
der Stromzufuhr ihre Verbindung mit dem Zahnrad 21 löst, indem
die Kupplung 23 derart ausgeführt ist, dass diese automatisch
aus dem zweiten Schaltzustand in den ersten Schaltzustand überführbar ist.
Auf diese Weise wird der Antrieb von der Schiebetür 1 abgekoppelt,
wodurch die Schiebetür 1 in
bereits beschriebener Weise händisch
betätigbar
ist. Das Zahnrad 21 kann losgelöst von dem Antrieb auf der
Zahnleiste 22 abrollen, ohne zu blockieren.
-
- 1
- Schiebetür
- 2
- Karosserieabschnitt
- 3
- Führungsmittel
- 4
- Steuerschiene
- 5
- erster
Schwenkhebel
- 6
- zweiter
Schwenkhebel
- 7
- erster
Schienenabschnitt
- 8
- zweiter
Schienenabschnitt
- 9
- Führungselemente
- 10
- Steuerrolle
- 11
- Trittstufe
- 12
- Türausschnitt
- 13
- erster
Steuerabschnitt
- 14
- zweiter
Steuerabschnitt
- 15
- Führungsschiene
- 16
- Führungsrolle
- 17
- Pendelhebel
- 18
- Hebellager
- 19
- Elektromotor
- 20
- Schneckenrad
- 21
- Zahnrad
- 22
- Zahnleiste
- 23
- Kupplung
- 24
- Schwenkhebellager