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Die
Erfindung betrifft eine Filtervorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Aus
der
EP 0 331 020 B1 ist
eine Filtervorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten bekannt geworden,
die ein Filtertuch aufweist, das im Filterbereich mit zumindest
einem über
Umlenkrollen geführten
und angetriebenen Transportband entlang einer Kreisbahn bewegt wird.
Der Filterbereich ist rinnenförmig
ausgebildet, der durch seitliche Wandungen mit daran drehbar gelagerten
Ringen begrenzt ist. Das Transportband liegt im Nichtgebrauchszustand an
den Ringen an, wobei das Filtertuch durch das Transportband an den
Ringen zur Anlage gebracht ist. Bei dieser bekannten Filtervorrichtung
ist nachteilig, dass nach den Einbringen der Schmutzflüssigkeit durch
das Ablagern der Schmutzfracht in Form eines Filterkuchens auf dem
Filtertuch das Transportband durch die Last des Filterkuchens und
des zu filternden Mediums eine konvexe Form einnimmt. Dies hat zur
Folge, dass an den seitlichen Randabschnitten des Transportbandes
ein Anliegen an äußeren Stirnflächen der
umlaufenden Ringe nicht mehr gegeben ist. Auch verformbare Dichtungen
am Umfang der Ringe lösen
das Problem nicht, zumal das Tragband nur auf der Kante der Ringe
aufliegt. Die zu filternde Flüssigkeit
kann somit seitlich nach außen
austreten, wodurch die gefilterte Flüssigkeit wieder verunreinigt wird.
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Aus
der
DE-OS 22 34 743 geht
des Weiteren eine Filtervorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten hervor,
die einen Filterbereich bildet, der durch seitlich rotierende Scheiben
begrenzt ist. An den äußeren Ringflächen der
Scheiben ist eine V-förmige
Keilnutenbahn vorgesehen, die in eine Keilrippe eingreift, welche
auf einem endlos laufenden Filterband vorgesehen ist. Bei dieser
Ausführungsform
ist nachteilig, dass ebenfalls seitlich im rinnenförmigen Filterbereich
verunreinigte Flüssigkeit
austreten kann. Zum einen wirkt die Last des abgelagerten Filterkuchens auf
das Transportband, so dass die Keilrippe aus der Keilnut gleitet
und frei wird. Des Weiteren weist diese Ausführungsform den Nachteil auf,
dass die Keilrippe nach einem einmaligen Durchlaufen des Filtrierbereiches
verschmutzt wird und die Verschmutzung sich zwischen der Keilnut
und der Keilrippe festsetzt, wodurch wiederum eine Undichtigkeit
gegeben ist. Zwischen Scheibe und Keilrippe kann Schlupf entstehen,
der das Filterband (Papier) verletzt und eine Undichtigkeit hervorruft.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Filtervorrichtung
zu schaffen, die ermöglicht,
dass im Filterbetrieb das seitliche Austreten von verunreinigter
Flüssigkeit
aus dem Filterbereich verhindert wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
sind in den weiteren abhängigen
Ansprüchen
angegeben.
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Die
erfindungsgemäße Filtervorrichtung weist
den Vorteil auf, dass durch die Trennung zwischen Transportband
und zumindest einem entlang des Randbereiches des Transportbandes
angeordneten Dichtbandes eine dichte Anordnung eines rinnenförmigen Filterbereiches
geschaffen wird, in dem das Dichtband ein Filtertuch zur äußeren Ringfläche eines
Ringes positioniert, der drehbar an seitlichen Wandungen des Filterbereiches
gelagert oder zur äußeren Ringfläche von
Scheiben positioniert ist, die ebenfalls drehbar sind und den Filterbereich
seitlich abschließen.
Dadurch kann im Wesentlichen eine Trennung zwischen Dicht- und Tragefunktion
erfolgen. Die sich auf dem Filtertuch ablagernde Schmutzfracht,
die durch das Transportband getragen und aus dem Filtrierbereich
heraustransportiert wird, bewirkt in Abhängigkeit des Verschmutzungsgrades,
dass der sich ablagernde Filterkuchen und die Last des zu filternden
Mediums das Transportband konvex wölbt. Durch die getrennte Anordnung des
zumindest einen Dichtbandes im Randbereich des Transportbandes,
wodurch das Filtertuch zum Ring oder zur Scheibe positioniert wird,
bleibt am seitlichen Randbereich eine dichte Anordnung aufrechterhalten,
ohne dass sich seitlich Spalten oder Öffnungen durch die Wölbung des
Transportbandes ergeben, durch welche die Schmutzflüssigkeit
austreten kann.
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Das
zumindest eine Transportband und zumindest eine Dichtband wird über einen
gemeinsamen Antrieb bewegt. Dadurch ist eine bauteilreduzierte Anordnung
gegeben. Des Weiteren weist der gemeinsame Antrieb den Vorteil auf,
dass die Antriebsgeschwindigkeit für das zumindest eine Transportband
und zumindest eine Dichtband gleich ist.
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Des
Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass das zumindest eine Transportband
und zumindest eine Dichtband über
eine gemeinsame Antriebswelle angetrieben werden. Somit erfolgt
eine synchrone Bewegung vom Transportband ins Dichtband. Gleichzeitig
genügt
eine Antriebswelle, um das Transportband und das Dichtband anzutreiben.
Die Antriebswelle ist bevorzugt ausgangsseitig vorgesehen, in welchem
der Filterkuchen aus dem Filterbereich heraustransportiert und in
einen Schmutzbehälter übergeführt wird.
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Alternativ
kann vorgesehen sein, dass jeweils für zumindest ein Transportband
und zumindest ein Dichtband ein Antrieb und eine Antriebswel le vorgesehen
ist. Dadurch kann eine vollständig
getrennte Anordnung oder Zuordnung eines Transportbandes und eines
Dichtbandes zum Filterbereich erfolgen. Vorzugsweise ist bei getrennten
Antrieben eine Synchronisation der Antriebsgeschwindigkeiten der
Antriebswellen vorgesehen.
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Nach
einer vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, dass das zumindest eine Dichtband und
das zumindest eine Transportband jeweils eine separate Spannvorrichtung
zur Einstellung der Bandspannung aufweist. Dadurch sind die beiden
Bandspannungen individuell einstellbar. Beispielsweise kann die
Bandspannung des Dichtbandes höher
ausgebildet sein als die des Transportbandes. Dadurch wird ein sicheres
Anliegen des Dichtbandes, vorzugsweise unter Zwischenschaltung des
Filtertuches, an der äußeren Ringfläche der
Ringe oder Scheiben sichergestellt. Gleichzeitig erfolgt dadurch
eine Zwangsführung
der Ringe oder Scheiben, wodurch auch eine dichte Anordnung geschaffen
ist. Das Transportband kann auf die Art der Schmutzflüssigkeit
eingestellt werden. Beispielsweise kann vor dem Filtervorgang eine
Transportbandspannung aufgebracht werden, bei der das Transportband
zwischen zwei Ringen oder Scheiben eine konkave Wölbung einnimmt.
Beim Filtern von Flüssigkeiten
wird dem Transportband im Querschnitt gesehen eine konkave Form
durch den Filterkuchen aufgezwungen. Durch die im Randbereich angeordneten
Dichtbänder
bleibt die dichte Anordnung erhalten. Das Filtertuch überbrückt einen
Abstand zwischen dem Dichtband und dem benachbarten Randbereich
des Transportbandes, so dass nur gereinigte Flüssigkeit in eine dem Filtrierbereich nachgeschaltete
Kammer übergeführt wird.
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Vorteilhafterweise
ist vorgesehen, dass ein seitlicher Randbereich des Transportbandes
und ein diesem Bereich zugeordnetes Dichtband an einer äußeren Ringfläche einer
Ringscheibe oder eines Ringes anliegen. Dadurch kann sowohl das
Transportband als auch das Dichtband die Zwangsführung der Scheiben oder Ringe
ermöglichen.
Gleichzeitig ist ermöglicht,
dass durch das Anliegen des Transportbandes an der äußeren Ringfläche der
Ringe oder Scheiben ein Spannen des Transportban des ermöglicht ist.
Ebenfalls kann ermöglicht
sein, dass das Transportband über
die Ringe oder Scheiben mitgeschleppt werden kann.
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Nach
einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
ein seitlicher Randbereich des Transportbandes an einem Transportbandrad
und ein Dichtband an einer äußeren Ringfläche einer
Scheibe oder eines Ringes anliegt. Das Transportbandrad und die
Scheibe oder der Ring sind vorzugsweise als Radpaar bzw. als Ring-
oder Scheibenpaar ausgebildet. Dadurch kann die Trennung zwischen
der Dicht- und Tragefunktion
zusätzlich
unterstützt
werden. Die Ringe oder Scheiben können speziell für die Dichtfunktion
konzipiert werden, wohingegen die Transportbandräder zur Aufnahme der Lasten
durch den Filterkuchen und durch das zu filtrierende Medium ausgelegt
werden. Die Transportbandräder
können
analog als Ringe oder Scheiben ausgebildet sein. Diese können separat
an einer Hohlwelle aufgenommen werden. Ebenso kann vorgesehen sein,
dass diese Transportbandräder über Schraubverbindungen
oder dergleichen an den Ringen oder Scheiben lösbar befestigt sind. Des Weiteren
kann bei dieser Ausführungsform
vorgesehen sein, dass bspw. zwischen zwei Transportbandrädern ein
drittes Transportbandrad vorgesehen ist, um die freie Spannlänge des
Transportbandes, in der Breite des Filterbereichs gesehen, zu verkürzen. Die Scheiben
als auch die Transportbandräder
können gemeinsam
oder getrennt angetrieben werden. Bei dem getrennten Antrieb bzw.
dem Antrieb über
getrennte Motoren wird vorzugsweise über eine Steuerung eine Synchronisation
vorgenommen, so dass die Umfangsgeschwindigkeit der Ringe oder Scheiben
als auch die der Transportbandräder
synchronisiert sind.
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Zwischen
dem Dichtband und dem Transportband ist vor Beginn des Filterbetriebes
ein minimaler Spalt vorgesehen. Dieser ist durch das Filtertuch überbrückt. Je
geringer der Spalt ausgebildet ist, desto geringer ist die Beanspruchung
des Filtertuches in dem den Spalt überbrückenden Bereich.
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Das
zumindest eine Transportband und zumindest eine Dichtband ist bevorzugt
als Endlosband ausgebildet. Dadurch wird eine kompakte Bauweise für einen
sogenannten Kompaktbandfilter ermöglicht.
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Das
Dichtband ist vorzugsweise wie das Transportband als Gitterstützband ausgebildet.
Dadurch können
gleiche Antriebsräder
beziehungsweise Zahnräder
zum Antrieb eingesetzt werden. Das Dichtband weist zumindest eine
Reihe von Gliedern eines Gitterstützbandes auf, die an der äußeren Ringfläche oder
Ringe oder Scheiben anliegt. Diese eine Reihe von Gliedern eines
Gitterstützbandes
ist in vielen Anwendungsfällen
hinreichend für
die Zwangsführung
der Ringe oder Scheiben, auch für breitere
Filterbereiche.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung
von zumindest einem Dichtband und einem Transportband eignet sich
auch für
breitere Filterbereiche, bei denen mehr als zwei Scheiben oder Ringe
eingesetzt werden. Beispielsweise können zwei Scheiben oder Ringe
als seitliche Begrenzungen und zwischen diesen beiden seitlichen
Begrenzungen eine mittlere Scheibe oder ein mittlerer Ring vorgesehen
sein. Bei dieser Ausführungsform
werden beispielsweise zwei Transportbänder und drei Dichtbänder vorgesehen. Die
zwei zwischen den drei Scheiben oder Ringen gebildeten Zwischenräume werden
durch die Transportbänder überbrückt. An
den seitlichen Ringen oder Scheiben und der mittleren Scheibe oder
des Ringes ist jeweils ein Dichtband vorgesehen. Diese Ausführungsform
kann mittels einem breiten Filtertuch überbrückt werden. Des Weiteren ist
auch für
jeden Bereich zwischen zwei Scheiben oder Ringen der Einsatz eines
separaten Filtertuches möglich. Somit
ist eine Zweikammeranordnung oder eine Anordnung aus mehreren Kammern
ermöglicht.
Es kommen in den einzelnen Kammern sowohl die gleiche zu filternde
Flüssigkeit
als auch verschiedene Flüssigkeiten
gefiltert werden. Im letzten Fall werden die Zuführungen der verunreinigten
Flüssigkeiten
für die
jeweiligen Kammern getrennt.
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Bei
der Ausgestaltung einer Filtervorrichtung mittels seitlichen Scheiben
kann vorgesehen sein, dass die seitlichen Scheiben durch eine zentrale Achse
oder durch im Randbereich nahe dem Außenumfang angeordneten Mitnehmen
oder Abstandshalter verbunden sind.
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Die
Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen
derselben werden im Folgenden anhand den in den Zeichnungen dargestellten
Beispielen näher
beschrieben und erläutert.
Die der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmenden Merkmale
können
einzeln für
sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt
werden. Es zeigen:
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1 eine
schematische Vorderansicht im Teilschnitt einer erfindungsgemäßen Filtervorrichtung,
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2 eine
schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Filtervorrichtung,
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3 eine
schematisch vergrößerte Darstellung
eines Transportbandes und zweier Dichtbänder,
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4 eine
schematische Rückseitenansicht auf
einen Filtertucheintrittsbereich und
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5 eine
schematisch vergrößerte Darstellung
einer alternativen erfindungsgemäßen Filtervorrichtung.
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In
den 1 und 2 ist eine schematische Seitenansicht
einer Filtervorrichtung 11 dargestellt. Diese weist eine
Hohlachse 12 auf, über
welche in Richtung des in 1 dargestellten
Pfeiles 14 die zu reinigende Flüssigkeit der Filtervorrichtung 11 zugeführt wird.
Auf der Hohlachse 12 sind mit Abstand zwei mit einem Außenflansch 16 versehene Scheiben 17, 18 drehbar
gelagert, zwischen denen sich mehrere Schmutzmitnehmerstege 19 erstrecken.
Die Hohlachse 12 ist in dem Bereich zwischen den beiden
Scheiben 17, 18 zumindest abschnittsweise zu einer
Rinne ausgebildet, über
deren Rand die zugeführte
Schmutzflüssigkeit
in dem darunter befindlichen Filterbereich 21 gelangt,
der rinnenförmig
ausgebildet ist. Dieser rinnen- oder wannenförmig ausgebildete Filterbereich 21 wird
durch einen nicht näher
dargestellten Schwimmer oder Sensor bezüglich des Flüssigkeitsstandes überwacht.
An äußeren Ringflächen 23 der
Scheiben 17 oder 18 stützt sich ein Transportband 24 ab.
Dieses Transportband 24 ist vorteilhafterweise endlos ausgebildet
und mit einem Motor 26 angetrieben. Eine Antriebsachse 27 für das Transportband 24 ist
vorteilhafterweise geringfügig
unterhalb einer durch die Hohlachse 12 bestimmte Mittelebene
der Filtervorrichtung 11 angeordnet. Das Transportband 24 wird
in Rotationsrichtung gemäß Pfeil 15 entlang
der äußeren Ringfläche 23 geführt. Über Umlenkrollen 28, 29 wird
das Transportband 24 zurückgeführt und an einer Spannrolle 31 umgelenkt.
Im Bereich dieser Spannrolle 31 wird ein Filtertuch 32 dem
Filterraum 21 zugeführt.
Dieses Filtertuch 32 wird von einer Vorratsrolle 33 abgezogen.
Ein Sensor 34 überwacht
den Rollendurchmesser des Filtertuches 32, so dass automatisch
ein anstehender Rollenwechsel angezeigt wird. Einem äußeren Randbereich
des Transportbandes 24 zugeordnet sind Dichtbänder 36 vorgesehen,
die jeweils an der äußeren Ringfläche 23 der
Scheiben 17, 18 anliegen. Im Filterbereich 21 sind
die Dichtbänder 36 und
das Transportband 24 gleichlaufend entlang einer Kreisbahn
geführt.
Ebenso sind gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die Dichtbänder 36 durch
die Antriebswelle 27 angetrieben und über die Umlenkrollen 28, 29 zurückgeführt, um
im Eingangsbereich des Filtertuches 32 an einer separaten
Spannrolle 39 umgelenkt zu werden.
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Das
Filtertuch 32 wird über
die Dichtbänder 36 zu
den äußeren Ringflächen 23 der
Scheiben 17 und 18 gedrückt. Durch den gemeinsamen
Antrieb des Transportbandes 24 und der Dichtbänder 36 wird das
Filtertuch 32 ohne Relativbewegung zwischen den Dichtbändern 36 und
dem Transportband 24 durch den Filterbereich 21 geführt und
ein dichter Filterbereich 21 geschaffen. Unter dichter
Filterbereich 21 wird verstanden, dass keine ungereinigte
Flüssigkeit
aus dem Filterbereich 21 austritt. Gleichzeitig erfolgt
eine Zwangsführung
der Scheiben 17, 18. Alternativ kann vorgesehen
sein, dass das Transportband 24 nicht angetrieben ist und
das Transportband über die
Scheiben 17, 18 mitgeschleppt wird.
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Das
Dichtband 36 muss zumindest die Dichtfunktion am seitlichen
Filterbereiches 21 erfüllen.
Die Aufnahme der Last im Filterbereich 21 wird vom Transportband 24 übernommen,
so dass das Dichtband 36 keine oder nur geringe Lasten
aufnimmt.
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Während der
Drehbewegung der Scheiben 17, 18 und der Förderbewegung
des Transportbandes 24 lagert sich die Schmutzfracht auf
dem Filtertuch 32 ab und bildet einen sogenannten Filterkuchen. Über Schmutzmitnehmerstege 19 wird
der Filterkuchen aus dem Filterbereich 21 herausgeführt. Über einen
nicht näher
dargestellten Abstreifer werden die Schmutzmitnehmerstege 19 gereinigt.
Dies bewirkt, dass die Feststoffteilchen auf eine Rutsche 41 abgeworfen
werden. Des Weiteren ist vorteilhafterweise ein Rakel 42 vorgesehen,
mit welchem Schmutzanhäufungen
vom Filtertuch 32 abgehoben und in einen gesonderten Schmutzbehälter 44 abgeleitet
werden. Das Filtertuch 32, welches vorzugsweise recyclebar
ist, wird von einem Sammelbehälter 46 aufgenommen.
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Das
Transportband 24 und die Dichtbänder 36 können durch
die Spannvorrichtungen 48, welche an der Spannrolle 31 und
an der Spannrolle 39 angeordnet sind, separat gespannt
werden. Somit ist eine individuelle Einstellung der Bandspannung
beziehungsweise der Reibkraft zur Mitnahme der Scheiben 17, 18 ermöglicht.
Dadurch kann auch sichergestellt sein, dass ein dichtes Anliegen
der Dichtbänder 36 an
den äußeren Ringflächen 23 gegeben
ist.
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Durch
die ständige
Anlage des Filtertuches 32 an den äußeren Ringflächen 23 der
Scheiben 17, 18 auch während dem Durchlauf durch den
Filterbereich 21 ist ermöglicht, dass die äußeren Ringflächen 23 zumindest über die
Breite des Dichtbandes 36 ständig abgedeckt und somit vor
Verschmutzungen geschützt
werden.
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In 3 ist
schematisch eine vergrößerte Ansicht
dargestellt, welche das Zusammenwirken der Scheiben 17, 18 und
des Transportbandes 24 der Dichtbänder 36 darstellt.
Zwischen dem Transportband 24 und den Dichtbändern 36 ist
ein geringer Spalt 51 vorgesehen. Dieser Spalt 51 wird
durch das Filtertuch 32 überdeckt. Im nassen Zustand
ist das Filtertuch 32 elastisch, so dass eine geringfügige Spaltvergrößerung bei
Be lastung des Transportbandes ohne Rissbildung überbrückt wird. Die äußeren Ringflächen 23 der
Scheiben 17, 18 sind in ihrer Breite auf die Breite
des Dichtbandes 36 und einem minimalen Überstand zur Überdeckung
des daran angrenzenden Randbereiches des Transportbandes 24 ausgelegt.
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In 4 ist
eine Rückseitenansicht
der Darstellung der Filtervorrichtung 11 gezeigt. Die Spannrolle 39 dient
im mittleren Bereich gleichzeitig als Umlenkrolle für das Transportband 24,
um dieses zur Spannrolle 31 zu führen. Die Spannrolle 39 dient
auf der zum Filterbereich 31 weisenden Seite als Anlagefläche und
Umlenkrolle, um das Transportband 24, das Dichtband 36 und
das Filtertuch 32 zur Anlage an den äußeren Ringflächen 23 der
Scheiben 17, 18 zu bringen.
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In 5 ist
schematisch eine weitere alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Filtervorrichtung 11 dargestellt.
In Abweichung zu 3 ist jeweils dem Dichtband 36 eine
Scheibe 17, 18 zugeordnet, um den Filterbereich 21 seitlich
abzudichten. Jeweils einem äußeren Randbereich
des Transportbandes 24 ist ein Transportbandrad 52 zugeordnet,
an welchem sich das Transportband 24 abstützt. Das
Transportbandrad 52 kann in Analogie zu den Scheiben 17, 18 ausgebildet
sein. Das Transportbandrad 52 und eine parallel dem Transportbandrad 52 zugeordneten
Scheibe 17, 18 bilden ein Radpaar, die vorzugsweise
durch lösbare
Verbindungen zueinander gekoppelt sind.
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Alternativ
kann vorgesehen sein, dass ein rechtes und linkes Transportbandrad 52 durch
eine dazwischen liegende Hohlwelle drehfest zueinander angeordnet
sind, welche koaxial zu einer Hohlwelle für die Scheiben 17, 18 läuft. In
diesem Fall erfolgt die Zuführung
von verunreinigten Flüssigkeit über eine separate
Zuführeinrichtung.
Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Transportbandräder 52 über die
Mitnehmerstege 19 miteinander verbunden sind.
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Der
Abstand zwischen den Scheiben 17, 18 und dem zugeordneten
Transportbandrad 52 entspricht vorteilhafterweise dem Spalt 51.
Das dazwischenliegende Spaltmaß kann
jedoch auch gleich Null sein oder größer als der Spalt 51 sein.
Unabhängig
der Beabstandung von den Scheiben 17, 18 zum jeweiligen
Transportbandrad 52 wird der Spalt 51 bevorzugt
gering gehalten.
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Durch
die Trennung der Scheiben 17, 18 und dem Transportbandrad 52 können unterschiedliche Ausführungsformen
ausgebildet werden, deren äußere Ringfläche 23 an
einzelne Einsatzfälle
anpassbar sind. Beispielsweise kann die Scheibe 17, 18 eine
die Dichtfunktion unterstützende äußere Ringfläche 23 oder
eine geeignete Beschichtung oder Bestückung der äußeren Ringfläche aufweisen,
wohingegen die äußeren Ringflächen 23 des
Transportbandrades 52 ausschließlich zur Aufnahme der Bandspannung
ausgebildet sein können.
Diese Aufteilung der äußeren Ringfläche 23 in
der Funktion kann ebenfalls auch an den Scheiben 17, 18 der
Ausführungsform
gemäß 3 vorgesehen
sein.
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Das
Transportrad 52 zur Führung
und Umlenkung des Transportbandes 24 kann als Rad mit Speichen,
als Ring oder als Scheibe ausgebildet sein, deren Querschnitt im
Wesentlichen durch die Traglast bzw. die Spannkraft bestimmt ist.
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Die
in den Figuren dargestellte Filtervorrichtung kann alternativ zur
Ausgestaltung von Scheiben 17, 18 als seitliche
Begrenzungen eines Filterbereiches auch Wandungen aufweisen, an
denen drehbar gelagerte Ringe befestigt sind. Diese Ringe weisen wiederum äußere Ringflächen 23 auf,
an denen die Dichtbänder 36 und
das Transportband 24 bei einem Filterbereich in Analogie
zu 1 anliegen.
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Des
Weiteren kann alternativ vorgesehen sein, dass Scheiben als seitliche
Begrenzungen vorgesehen sind, die nicht mit Schmutzmitnehmerstegen
verbunden sind. Diese Scheiben sind auf einer drehbaren Achse gelagert,
die zwischen den Scheiben rotierbare Paddel oder Aufklemmplatten
drehbar aufnimmt.
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Alternativ
kann auch vorgesehen sein, dass die seitlichen Scheiben durch eine
zentrale Achse miteinander verbunden sind und eine Art spulenförmigen Körper ausgestalten.
Die Zuführung
der zu reinigenden Flüssigkeit kann
anstelle über
eine Hohlwelle gemäß 1 auch
durch eine oder mehrere Einführungen
von oben oder in seitlichen Bereichen vorgesehen sein. Die Einführung über eine
Hohlwelle ist nicht zwingend erforderlich.