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DE102004014814A1 - Filtervorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten - Google Patents

Filtervorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten Download PDF

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DE102004014814A1 DE200410014814 DE102004014814A DE102004014814A1 DE 102004014814 A1 DE102004014814 A1 DE 102004014814A1 DE 200410014814 DE200410014814 DE 200410014814 DE 102004014814 A DE102004014814 A DE 102004014814A DE 102004014814 A1 DE102004014814 A1 DE 102004014814A1
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    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D33/00Filters with filtering elements which move during the filtering operation
    • B01D33/044Filters with filtering elements which move during the filtering operation with filtering bands or the like supported on cylinders which are pervious for filtering
    • B01D33/048Filters with filtering elements which move during the filtering operation with filtering bands or the like supported on cylinders which are pervious for filtering with endless filtering bands

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Filtervorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten mit einem Filtertuch (32), das im Filterbereich (21) mit zumindest einem über Umlenkrollen (28, 29) geführten und angetriebenen Transportband (24) entlang einer Kreisbahn bewegt wird, wodurch ein rinnenförmiger Filterbereich (21) gebildet ist, der durch seitliche Scheiben (17, 18) oder durch seitliche Wandungen mit daran drehbar gelagerten Ringen begrenzt ist, wobei zum Transportband (24) zumindest abschnittsweise gleichlaufend jeweils ein den Ringen oder Scheiben (17, 18) zugeordnetes Dichtband (36) vorgesehen ist, welches das Filtertuch (32) zumindest im Filterbereich (21) zur abdichtenden Anlage an den Ringen oder Scheiben (17, 18) positioniert.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Filtervorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der EP 0 331 020 B1 ist eine Filtervorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten bekannt geworden, die ein Filtertuch aufweist, das im Filterbereich mit zumindest einem über Umlenkrollen geführten und angetriebenen Transportband entlang einer Kreisbahn bewegt wird. Der Filterbereich ist rinnenförmig ausgebildet, der durch seitliche Wandungen mit daran drehbar gelagerten Ringen begrenzt ist. Das Transportband liegt im Nichtgebrauchszustand an den Ringen an, wobei das Filtertuch durch das Transportband an den Ringen zur Anlage gebracht ist. Bei dieser bekannten Filtervorrichtung ist nachteilig, dass nach den Einbringen der Schmutzflüssigkeit durch das Ablagern der Schmutzfracht in Form eines Filterkuchens auf dem Filtertuch das Transportband durch die Last des Filterkuchens und des zu filternden Mediums eine konvexe Form einnimmt. Dies hat zur Folge, dass an den seitlichen Randabschnitten des Transportbandes ein Anliegen an äußeren Stirnflächen der umlaufenden Ringe nicht mehr gegeben ist. Auch verformbare Dichtungen am Umfang der Ringe lösen das Problem nicht, zumal das Tragband nur auf der Kante der Ringe aufliegt. Die zu filternde Flüssigkeit kann somit seitlich nach außen austreten, wodurch die gefilterte Flüssigkeit wieder verunreinigt wird.
  • Aus der DE-OS 22 34 743 geht des Weiteren eine Filtervorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten hervor, die einen Filterbereich bildet, der durch seitlich rotierende Scheiben begrenzt ist. An den äußeren Ringflächen der Scheiben ist eine V-förmige Keilnutenbahn vorgesehen, die in eine Keilrippe eingreift, welche auf einem endlos laufenden Filterband vorgesehen ist. Bei dieser Ausführungsform ist nachteilig, dass ebenfalls seitlich im rinnenförmigen Filterbereich verunreinigte Flüssigkeit austreten kann. Zum einen wirkt die Last des abgelagerten Filterkuchens auf das Transportband, so dass die Keilrippe aus der Keilnut gleitet und frei wird. Des Weiteren weist diese Ausführungsform den Nachteil auf, dass die Keilrippe nach einem einmaligen Durchlaufen des Filtrierbereiches verschmutzt wird und die Verschmutzung sich zwischen der Keilnut und der Keilrippe festsetzt, wodurch wiederum eine Undichtigkeit gegeben ist. Zwischen Scheibe und Keilrippe kann Schlupf entstehen, der das Filterband (Papier) verletzt und eine Undichtigkeit hervorruft.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Filtervorrichtung zu schaffen, die ermöglicht, dass im Filterbetrieb das seitliche Austreten von verunreinigter Flüssigkeit aus dem Filterbereich verhindert wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den weiteren abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Die erfindungsgemäße Filtervorrichtung weist den Vorteil auf, dass durch die Trennung zwischen Transportband und zumindest einem entlang des Randbereiches des Transportbandes angeordneten Dichtbandes eine dichte Anordnung eines rinnenförmigen Filterbereiches geschaffen wird, in dem das Dichtband ein Filtertuch zur äußeren Ringfläche eines Ringes positioniert, der drehbar an seitlichen Wandungen des Filterbereiches gelagert oder zur äußeren Ringfläche von Scheiben positioniert ist, die ebenfalls drehbar sind und den Filterbereich seitlich abschließen. Dadurch kann im Wesentlichen eine Trennung zwischen Dicht- und Tragefunktion erfolgen. Die sich auf dem Filtertuch ablagernde Schmutzfracht, die durch das Transportband getragen und aus dem Filtrierbereich heraustransportiert wird, bewirkt in Abhängigkeit des Verschmutzungsgrades, dass der sich ablagernde Filterkuchen und die Last des zu filternden Mediums das Transportband konvex wölbt. Durch die getrennte Anordnung des zumindest einen Dichtbandes im Randbereich des Transportbandes, wodurch das Filtertuch zum Ring oder zur Scheibe positioniert wird, bleibt am seitlichen Randbereich eine dichte Anordnung aufrechterhalten, ohne dass sich seitlich Spalten oder Öffnungen durch die Wölbung des Transportbandes ergeben, durch welche die Schmutzflüssigkeit austreten kann.
  • Das zumindest eine Transportband und zumindest eine Dichtband wird über einen gemeinsamen Antrieb bewegt. Dadurch ist eine bauteilreduzierte Anordnung gegeben. Des Weiteren weist der gemeinsame Antrieb den Vorteil auf, dass die Antriebsgeschwindigkeit für das zumindest eine Transportband und zumindest eine Dichtband gleich ist.
  • Des Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass das zumindest eine Transportband und zumindest eine Dichtband über eine gemeinsame Antriebswelle angetrieben werden. Somit erfolgt eine synchrone Bewegung vom Transportband ins Dichtband. Gleichzeitig genügt eine Antriebswelle, um das Transportband und das Dichtband anzutreiben. Die Antriebswelle ist bevorzugt ausgangsseitig vorgesehen, in welchem der Filterkuchen aus dem Filterbereich heraustransportiert und in einen Schmutzbehälter übergeführt wird.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass jeweils für zumindest ein Transportband und zumindest ein Dichtband ein Antrieb und eine Antriebswel le vorgesehen ist. Dadurch kann eine vollständig getrennte Anordnung oder Zuordnung eines Transportbandes und eines Dichtbandes zum Filterbereich erfolgen. Vorzugsweise ist bei getrennten Antrieben eine Synchronisation der Antriebsgeschwindigkeiten der Antriebswellen vorgesehen.
  • Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass das zumindest eine Dichtband und das zumindest eine Transportband jeweils eine separate Spannvorrichtung zur Einstellung der Bandspannung aufweist. Dadurch sind die beiden Bandspannungen individuell einstellbar. Beispielsweise kann die Bandspannung des Dichtbandes höher ausgebildet sein als die des Transportbandes. Dadurch wird ein sicheres Anliegen des Dichtbandes, vorzugsweise unter Zwischenschaltung des Filtertuches, an der äußeren Ringfläche der Ringe oder Scheiben sichergestellt. Gleichzeitig erfolgt dadurch eine Zwangsführung der Ringe oder Scheiben, wodurch auch eine dichte Anordnung geschaffen ist. Das Transportband kann auf die Art der Schmutzflüssigkeit eingestellt werden. Beispielsweise kann vor dem Filtervorgang eine Transportbandspannung aufgebracht werden, bei der das Transportband zwischen zwei Ringen oder Scheiben eine konkave Wölbung einnimmt. Beim Filtern von Flüssigkeiten wird dem Transportband im Querschnitt gesehen eine konkave Form durch den Filterkuchen aufgezwungen. Durch die im Randbereich angeordneten Dichtbänder bleibt die dichte Anordnung erhalten. Das Filtertuch überbrückt einen Abstand zwischen dem Dichtband und dem benachbarten Randbereich des Transportbandes, so dass nur gereinigte Flüssigkeit in eine dem Filtrierbereich nachgeschaltete Kammer übergeführt wird.
  • Vorteilhafterweise ist vorgesehen, dass ein seitlicher Randbereich des Transportbandes und ein diesem Bereich zugeordnetes Dichtband an einer äußeren Ringfläche einer Ringscheibe oder eines Ringes anliegen. Dadurch kann sowohl das Transportband als auch das Dichtband die Zwangsführung der Scheiben oder Ringe ermöglichen. Gleichzeitig ist ermöglicht, dass durch das Anliegen des Transportbandes an der äußeren Ringfläche der Ringe oder Scheiben ein Spannen des Transportban des ermöglicht ist. Ebenfalls kann ermöglicht sein, dass das Transportband über die Ringe oder Scheiben mitgeschleppt werden kann.
  • Nach einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein seitlicher Randbereich des Transportbandes an einem Transportbandrad und ein Dichtband an einer äußeren Ringfläche einer Scheibe oder eines Ringes anliegt. Das Transportbandrad und die Scheibe oder der Ring sind vorzugsweise als Radpaar bzw. als Ring- oder Scheibenpaar ausgebildet. Dadurch kann die Trennung zwischen der Dicht- und Tragefunktion zusätzlich unterstützt werden. Die Ringe oder Scheiben können speziell für die Dichtfunktion konzipiert werden, wohingegen die Transportbandräder zur Aufnahme der Lasten durch den Filterkuchen und durch das zu filtrierende Medium ausgelegt werden. Die Transportbandräder können analog als Ringe oder Scheiben ausgebildet sein. Diese können separat an einer Hohlwelle aufgenommen werden. Ebenso kann vorgesehen sein, dass diese Transportbandräder über Schraubverbindungen oder dergleichen an den Ringen oder Scheiben lösbar befestigt sind. Des Weiteren kann bei dieser Ausführungsform vorgesehen sein, dass bspw. zwischen zwei Transportbandrädern ein drittes Transportbandrad vorgesehen ist, um die freie Spannlänge des Transportbandes, in der Breite des Filterbereichs gesehen, zu verkürzen. Die Scheiben als auch die Transportbandräder können gemeinsam oder getrennt angetrieben werden. Bei dem getrennten Antrieb bzw. dem Antrieb über getrennte Motoren wird vorzugsweise über eine Steuerung eine Synchronisation vorgenommen, so dass die Umfangsgeschwindigkeit der Ringe oder Scheiben als auch die der Transportbandräder synchronisiert sind.
  • Zwischen dem Dichtband und dem Transportband ist vor Beginn des Filterbetriebes ein minimaler Spalt vorgesehen. Dieser ist durch das Filtertuch überbrückt. Je geringer der Spalt ausgebildet ist, desto geringer ist die Beanspruchung des Filtertuches in dem den Spalt überbrückenden Bereich.
  • Das zumindest eine Transportband und zumindest eine Dichtband ist bevorzugt als Endlosband ausgebildet. Dadurch wird eine kompakte Bauweise für einen sogenannten Kompaktbandfilter ermöglicht.
  • Das Dichtband ist vorzugsweise wie das Transportband als Gitterstützband ausgebildet. Dadurch können gleiche Antriebsräder beziehungsweise Zahnräder zum Antrieb eingesetzt werden. Das Dichtband weist zumindest eine Reihe von Gliedern eines Gitterstützbandes auf, die an der äußeren Ringfläche oder Ringe oder Scheiben anliegt. Diese eine Reihe von Gliedern eines Gitterstützbandes ist in vielen Anwendungsfällen hinreichend für die Zwangsführung der Ringe oder Scheiben, auch für breitere Filterbereiche.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung von zumindest einem Dichtband und einem Transportband eignet sich auch für breitere Filterbereiche, bei denen mehr als zwei Scheiben oder Ringe eingesetzt werden. Beispielsweise können zwei Scheiben oder Ringe als seitliche Begrenzungen und zwischen diesen beiden seitlichen Begrenzungen eine mittlere Scheibe oder ein mittlerer Ring vorgesehen sein. Bei dieser Ausführungsform werden beispielsweise zwei Transportbänder und drei Dichtbänder vorgesehen. Die zwei zwischen den drei Scheiben oder Ringen gebildeten Zwischenräume werden durch die Transportbänder überbrückt. An den seitlichen Ringen oder Scheiben und der mittleren Scheibe oder des Ringes ist jeweils ein Dichtband vorgesehen. Diese Ausführungsform kann mittels einem breiten Filtertuch überbrückt werden. Des Weiteren ist auch für jeden Bereich zwischen zwei Scheiben oder Ringen der Einsatz eines separaten Filtertuches möglich. Somit ist eine Zweikammeranordnung oder eine Anordnung aus mehreren Kammern ermöglicht. Es kommen in den einzelnen Kammern sowohl die gleiche zu filternde Flüssigkeit als auch verschiedene Flüssigkeiten gefiltert werden. Im letzten Fall werden die Zuführungen der verunreinigten Flüssigkeiten für die jeweiligen Kammern getrennt.
  • Bei der Ausgestaltung einer Filtervorrichtung mittels seitlichen Scheiben kann vorgesehen sein, dass die seitlichen Scheiben durch eine zentrale Achse oder durch im Randbereich nahe dem Außenumfang angeordneten Mitnehmen oder Abstandshalter verbunden sind.
  • Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand den in den Zeichnungen dargestellten Beispielen näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Vorderansicht im Teilschnitt einer erfindungsgemäßen Filtervorrichtung,
  • 2 eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Filtervorrichtung,
  • 3 eine schematisch vergrößerte Darstellung eines Transportbandes und zweier Dichtbänder,
  • 4 eine schematische Rückseitenansicht auf einen Filtertucheintrittsbereich und
  • 5 eine schematisch vergrößerte Darstellung einer alternativen erfindungsgemäßen Filtervorrichtung.
  • In den 1 und 2 ist eine schematische Seitenansicht einer Filtervorrichtung 11 dargestellt. Diese weist eine Hohlachse 12 auf, über welche in Richtung des in 1 dargestellten Pfeiles 14 die zu reinigende Flüssigkeit der Filtervorrichtung 11 zugeführt wird. Auf der Hohlachse 12 sind mit Abstand zwei mit einem Außenflansch 16 versehene Scheiben 17, 18 drehbar gelagert, zwischen denen sich mehrere Schmutzmitnehmerstege 19 erstrecken. Die Hohlachse 12 ist in dem Bereich zwischen den beiden Scheiben 17, 18 zumindest abschnittsweise zu einer Rinne ausgebildet, über deren Rand die zugeführte Schmutzflüssigkeit in dem darunter befindlichen Filterbereich 21 gelangt, der rinnenförmig ausgebildet ist. Dieser rinnen- oder wannenförmig ausgebildete Filterbereich 21 wird durch einen nicht näher dargestellten Schwimmer oder Sensor bezüglich des Flüssigkeitsstandes überwacht. An äußeren Ringflächen 23 der Scheiben 17 oder 18 stützt sich ein Transportband 24 ab. Dieses Transportband 24 ist vorteilhafterweise endlos ausgebildet und mit einem Motor 26 angetrieben. Eine Antriebsachse 27 für das Transportband 24 ist vorteilhafterweise geringfügig unterhalb einer durch die Hohlachse 12 bestimmte Mittelebene der Filtervorrichtung 11 angeordnet. Das Transportband 24 wird in Rotationsrichtung gemäß Pfeil 15 entlang der äußeren Ringfläche 23 geführt. Über Umlenkrollen 28, 29 wird das Transportband 24 zurückgeführt und an einer Spannrolle 31 umgelenkt. Im Bereich dieser Spannrolle 31 wird ein Filtertuch 32 dem Filterraum 21 zugeführt. Dieses Filtertuch 32 wird von einer Vorratsrolle 33 abgezogen. Ein Sensor 34 überwacht den Rollendurchmesser des Filtertuches 32, so dass automatisch ein anstehender Rollenwechsel angezeigt wird. Einem äußeren Randbereich des Transportbandes 24 zugeordnet sind Dichtbänder 36 vorgesehen, die jeweils an der äußeren Ringfläche 23 der Scheiben 17, 18 anliegen. Im Filterbereich 21 sind die Dichtbänder 36 und das Transportband 24 gleichlaufend entlang einer Kreisbahn geführt. Ebenso sind gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die Dichtbänder 36 durch die Antriebswelle 27 angetrieben und über die Umlenkrollen 28, 29 zurückgeführt, um im Eingangsbereich des Filtertuches 32 an einer separaten Spannrolle 39 umgelenkt zu werden.
  • Das Filtertuch 32 wird über die Dichtbänder 36 zu den äußeren Ringflächen 23 der Scheiben 17 und 18 gedrückt. Durch den gemeinsamen Antrieb des Transportbandes 24 und der Dichtbänder 36 wird das Filtertuch 32 ohne Relativbewegung zwischen den Dichtbändern 36 und dem Transportband 24 durch den Filterbereich 21 geführt und ein dichter Filterbereich 21 geschaffen. Unter dichter Filterbereich 21 wird verstanden, dass keine ungereinigte Flüssigkeit aus dem Filterbereich 21 austritt. Gleichzeitig erfolgt eine Zwangsführung der Scheiben 17, 18. Alternativ kann vorgesehen sein, dass das Transportband 24 nicht angetrieben ist und das Transportband über die Scheiben 17, 18 mitgeschleppt wird.
  • Das Dichtband 36 muss zumindest die Dichtfunktion am seitlichen Filterbereiches 21 erfüllen. Die Aufnahme der Last im Filterbereich 21 wird vom Transportband 24 übernommen, so dass das Dichtband 36 keine oder nur geringe Lasten aufnimmt.
  • Während der Drehbewegung der Scheiben 17, 18 und der Förderbewegung des Transportbandes 24 lagert sich die Schmutzfracht auf dem Filtertuch 32 ab und bildet einen sogenannten Filterkuchen. Über Schmutzmitnehmerstege 19 wird der Filterkuchen aus dem Filterbereich 21 herausgeführt. Über einen nicht näher dargestellten Abstreifer werden die Schmutzmitnehmerstege 19 gereinigt. Dies bewirkt, dass die Feststoffteilchen auf eine Rutsche 41 abgeworfen werden. Des Weiteren ist vorteilhafterweise ein Rakel 42 vorgesehen, mit welchem Schmutzanhäufungen vom Filtertuch 32 abgehoben und in einen gesonderten Schmutzbehälter 44 abgeleitet werden. Das Filtertuch 32, welches vorzugsweise recyclebar ist, wird von einem Sammelbehälter 46 aufgenommen.
  • Das Transportband 24 und die Dichtbänder 36 können durch die Spannvorrichtungen 48, welche an der Spannrolle 31 und an der Spannrolle 39 angeordnet sind, separat gespannt werden. Somit ist eine individuelle Einstellung der Bandspannung beziehungsweise der Reibkraft zur Mitnahme der Scheiben 17, 18 ermöglicht. Dadurch kann auch sichergestellt sein, dass ein dichtes Anliegen der Dichtbänder 36 an den äußeren Ringflächen 23 gegeben ist.
  • Durch die ständige Anlage des Filtertuches 32 an den äußeren Ringflächen 23 der Scheiben 17, 18 auch während dem Durchlauf durch den Filterbereich 21 ist ermöglicht, dass die äußeren Ringflächen 23 zumindest über die Breite des Dichtbandes 36 ständig abgedeckt und somit vor Verschmutzungen geschützt werden.
  • In 3 ist schematisch eine vergrößerte Ansicht dargestellt, welche das Zusammenwirken der Scheiben 17, 18 und des Transportbandes 24 der Dichtbänder 36 darstellt. Zwischen dem Transportband 24 und den Dichtbändern 36 ist ein geringer Spalt 51 vorgesehen. Dieser Spalt 51 wird durch das Filtertuch 32 überdeckt. Im nassen Zustand ist das Filtertuch 32 elastisch, so dass eine geringfügige Spaltvergrößerung bei Be lastung des Transportbandes ohne Rissbildung überbrückt wird. Die äußeren Ringflächen 23 der Scheiben 17, 18 sind in ihrer Breite auf die Breite des Dichtbandes 36 und einem minimalen Überstand zur Überdeckung des daran angrenzenden Randbereiches des Transportbandes 24 ausgelegt.
  • In 4 ist eine Rückseitenansicht der Darstellung der Filtervorrichtung 11 gezeigt. Die Spannrolle 39 dient im mittleren Bereich gleichzeitig als Umlenkrolle für das Transportband 24, um dieses zur Spannrolle 31 zu führen. Die Spannrolle 39 dient auf der zum Filterbereich 31 weisenden Seite als Anlagefläche und Umlenkrolle, um das Transportband 24, das Dichtband 36 und das Filtertuch 32 zur Anlage an den äußeren Ringflächen 23 der Scheiben 17, 18 zu bringen.
  • In 5 ist schematisch eine weitere alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Filtervorrichtung 11 dargestellt. In Abweichung zu 3 ist jeweils dem Dichtband 36 eine Scheibe 17, 18 zugeordnet, um den Filterbereich 21 seitlich abzudichten. Jeweils einem äußeren Randbereich des Transportbandes 24 ist ein Transportbandrad 52 zugeordnet, an welchem sich das Transportband 24 abstützt. Das Transportbandrad 52 kann in Analogie zu den Scheiben 17, 18 ausgebildet sein. Das Transportbandrad 52 und eine parallel dem Transportbandrad 52 zugeordneten Scheibe 17, 18 bilden ein Radpaar, die vorzugsweise durch lösbare Verbindungen zueinander gekoppelt sind.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass ein rechtes und linkes Transportbandrad 52 durch eine dazwischen liegende Hohlwelle drehfest zueinander angeordnet sind, welche koaxial zu einer Hohlwelle für die Scheiben 17, 18 läuft. In diesem Fall erfolgt die Zuführung von verunreinigten Flüssigkeit über eine separate Zuführeinrichtung. Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Transportbandräder 52 über die Mitnehmerstege 19 miteinander verbunden sind.
  • Der Abstand zwischen den Scheiben 17, 18 und dem zugeordneten Transportbandrad 52 entspricht vorteilhafterweise dem Spalt 51. Das dazwischenliegende Spaltmaß kann jedoch auch gleich Null sein oder größer als der Spalt 51 sein. Unabhängig der Beabstandung von den Scheiben 17, 18 zum jeweiligen Transportbandrad 52 wird der Spalt 51 bevorzugt gering gehalten.
  • Durch die Trennung der Scheiben 17, 18 und dem Transportbandrad 52 können unterschiedliche Ausführungsformen ausgebildet werden, deren äußere Ringfläche 23 an einzelne Einsatzfälle anpassbar sind. Beispielsweise kann die Scheibe 17, 18 eine die Dichtfunktion unterstützende äußere Ringfläche 23 oder eine geeignete Beschichtung oder Bestückung der äußeren Ringfläche aufweisen, wohingegen die äußeren Ringflächen 23 des Transportbandrades 52 ausschließlich zur Aufnahme der Bandspannung ausgebildet sein können. Diese Aufteilung der äußeren Ringfläche 23 in der Funktion kann ebenfalls auch an den Scheiben 17, 18 der Ausführungsform gemäß 3 vorgesehen sein.
  • Das Transportrad 52 zur Führung und Umlenkung des Transportbandes 24 kann als Rad mit Speichen, als Ring oder als Scheibe ausgebildet sein, deren Querschnitt im Wesentlichen durch die Traglast bzw. die Spannkraft bestimmt ist.
  • Die in den Figuren dargestellte Filtervorrichtung kann alternativ zur Ausgestaltung von Scheiben 17, 18 als seitliche Begrenzungen eines Filterbereiches auch Wandungen aufweisen, an denen drehbar gelagerte Ringe befestigt sind. Diese Ringe weisen wiederum äußere Ringflächen 23 auf, an denen die Dichtbänder 36 und das Transportband 24 bei einem Filterbereich in Analogie zu 1 anliegen.
  • Des Weiteren kann alternativ vorgesehen sein, dass Scheiben als seitliche Begrenzungen vorgesehen sind, die nicht mit Schmutzmitnehmerstegen verbunden sind. Diese Scheiben sind auf einer drehbaren Achse gelagert, die zwischen den Scheiben rotierbare Paddel oder Aufklemmplatten drehbar aufnimmt.
  • Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass die seitlichen Scheiben durch eine zentrale Achse miteinander verbunden sind und eine Art spulenförmigen Körper ausgestalten. Die Zuführung der zu reinigenden Flüssigkeit kann anstelle über eine Hohlwelle gemäß 1 auch durch eine oder mehrere Einführungen von oben oder in seitlichen Bereichen vorgesehen sein. Die Einführung über eine Hohlwelle ist nicht zwingend erforderlich.

Claims (10)

  1. Filtervorrichtung zum Filtern von Flüssigkeiten mit einem Filtertuch (32), das im Filterbereich (21) mit zumindest einem über Umlenkrollen (28, 29) geführten und angetriebenen Transportband (24) entlang einer Kreisbahn bewegt wird, wodurch ein rinnenförmiger Filterbereich (21) gebildet ist, der durch seitliche Scheiben (17, 18) oder durch seitliche Wandungen mit daran drehbar gelagerten Ringen begrenzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass zum Transportband (24) zumindest abschnittsweise gleichlaufend jeweils zumindest ein den Ringen oder Scheiben (17, 18) zugeordnetes Dichtband (36) vorgesehen ist, welches das Filtertuch (32) zumindest im Filterbereich (21) zur abdichtenden Anlage an den Ringen oder Scheiben (17, 18) positioniert.
  2. Filtervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Transportband (24) und das zumindest eine Dichtband (36) einen gemeinsamen Antrieb (26) aufweisen.
  3. Filtervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Transportband (24) und das zumindest eine Dichtband (36) von einer gemeinsamen Antriebswelle (27) angetrieben sind.
  4. Filtervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Dichtband (36) und das zumindest eine Transportband (24) jeweils eine separate Spannvorrichtung (48) zur Einstellung der Wandspannung aufweisen.
  5. Filtervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein seitlicher Randbereich des Transportbandes (24) und ein diesem Bereich zugeordnetes Dichtband (36) an einer äußeren Ringfläche (23) einer Scheibe (17, 18) oder eines Ringes anliegen.
  6. Filtervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein seitlicher Randbereich des Transportbandes (24) an einem Transportbandrad (52) und ein Dichtband (36) an einer äußeren Ringfläche (23) einer Scheibe (17, 18) oder eines Ringes anliegt und das Transportbandrad (52) und die Scheiben (17, 18) oder Ringe vorzugsweise als Ring- oder Scheibenpaar ausgebildet sind.
  7. Filtervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Dichtband (36) und dem Transportband (24) vor dem Filterbetrieb ein minimaler Spalt eingestellt ist.
  8. Filtervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtband (36) als Gitterstützband ausgebildet ist und zumindest eine Reihe von Gliedern eines Gitterstützbandes umfasst.
  9. Filtervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest das Transportband (24) oder Dichtband (36) endlos ausgebildet ist.
  10. Filtervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Relativgeschwindigkeit zwischen dem zumindest einen Dichtband (36), dem zumindest einen Transportband (24) und dem zumindest einen Filtertuch gleich null ist.
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