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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchtstofflampe und insbesondere eine Leuchtstofflampe und deren Anordnung in einer dafür geeigneten Halterung.
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In 1 ist eine herkömmliche Leuchtstofflampe 1 gezeigt, die an ihren beiden Enden Verbindungsanschlüsse 2 aufweist. Damit sie leuchten kann, wird die Leuchtstofflampe 1 an einer Halterung 10 (siehe 2) für Leuchtstofflampen installiert.
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In jüngster Zeit werden Leuchtstofflampen nicht nur rein zu Beleuchtungszwecken verwendet, sondern auch als Dekoration im Rahmen der Erzeugung visueller Effekte, indem sie in Vitrinen, Auslagen oder Showrooms eines Ladens installiert sind. Zu diesem Zwecke werden häufig Leuchtstofflampen mit schmalem Profil, d. h. einem kleinen Querschnitt, verwendet, insbesondere um den Bereich zu minimieren, den die Leuchtstofflampen einnehmen. Des weiteren werden häufig mehrere dieser Leuchtstofflampen mit schmalem Profil verwendet und in Reihe miteinander verbunden.
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Stand der Technik
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Auf eine Beschreibung des Aufbaus und der Art der Verbindung der Leuchtstofflampen mit dem schmalen Profil wird hier verzichtet, da dies detailliert z. B. im
koreanischen Patent Nr. 221195 mit dem Titel ”Fluorescent lamp” des gleichen Erfinders der vorliegenden Erfindung beschrieben wurde. In dieser Hinsicht offenbart auch Patent abstracts of Japan,
JP 2002 033 077 A eine Kaltkathodenstrahlröhre mit seitlich an den Enden der Röhren jeweils rechtwinklig angeordneten Abdichtröhren zur Reduzierung von Strahlungsverlusten.
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Zudem werden seit kurzem die Leuchtstofflampen kleinen Durchmessers zur indirekten Beleuchtung oder dekorativen Beleuchtung neben einer direkten Beleuchtung verwendet.
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In 2 ist nun dargestellt, wie die herkömmliche Leuchtstofflampe 1 an dem Halter 10 befestigt wird; dabei beinhaltet der Lampenhalter 10 eine Leiterplatte zum Steuern der Leuchtstofflampe 1, Stabilisatoren und andere notwendige Teile.
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Die Leuchtstofflampe 1 wird über passende Verbindungsanschlüsse 2, die an beiden Seiten der Leuchtstofflampe 1 montiert sind, in Fixierteile 11 des Lampenhalters 10 eingesetzt.
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Dieses Verfahren ist wohl das meistbekannte Verfahren zur Verwendung von Leuchtstofflampen 1.
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Ist jedoch die Leuchtstofflampe
1 an den Fixierteilen
11 angebracht und damit in dem Halter
10 befestigt, so führt die Verbindung mehrerer Leuchtstofflampen
1 in Reihe, die in den jeweiligen Lampenhaltern
10 angeordnet sind, zu der Ausbildung eines Abstands zwischen einer Leuchtstofflampe
1 und einer darauf folgenden Leuchtstofflampe
1 aufgrund der in
2 erkennbaren räumlichen Erstreckung der Fixierteile
11. Wie also klar aus der
2 ersichtlich ist, liefern zwei aneinander angrenzende Fixierteile
11 eine Unterbrechung eines Ausleuchtungsbereiches im Falle aufeinanderfolgend angeordneter Leuchtstofflampen
1. Leuchtstofflampen mit bei der Montage seitlich jeweils angeordneten Halte- bzw. Stromversorgungsteilen sind beispielsweise offenbart in
GB 2 359 659 ,
US 5 357 412 ,
US 3 531 687 und auch
US 3 094 287 .
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Um diesem Problem mit in Reihe angeordneten Leuchtstofflampen 1 beizukommen, wurden die Halter 10 für die Leuchtstofflampen durch Überlappen der Verbindungsteile zickzackförmig angeordnet. In diesem Falle jedoch war die Ausleuchtung gestört, da die Leuchtstofflampen 1 nicht in gerader Linie angeordnet waren.
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Aufgabenstellung
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Ziel der Erfindung ist es, eine bekannte Leuchtstofflampe, aber auch deren Anordnung mit Halterung so vorzusehen, daß deren äußeres Erscheinungsbild und auch die Ausleuchtwirkung verbessert werden.
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Dieses Ziel wird erfindungsgemäß mit Hilfe einer Leuchtstofflampe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 erreicht. Durch diesen erfindungsgemäßen Aufbau der Leuchtstofflampe ist es möglich, Abstände zwischen in Reihe bzw. aufeinanderfolgend aneinander angeordneten Leuchtstofflampen zumindest zu reduzieren und dabei eine Unterbrechung der Ausleuchtung, d. h. des Abstrahlmittels weitgehend zu vermeiden.
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In diesem Zusammenhang besteht das erfindungsgemäße Prinzip darin, daß die Leuchtstofflampe gegenüber bekannten Leuchtstofflampen unter Berücksichtigung ihrer Anordnung in der Halterung ausgebildet ist. Mit anderen Worten, es stört die erfindungsgemäße Halterung die nach außen erscheinende Leuchtfläche hintereinandergereihter Leuchtstofflampen im Falle der Befestigung nicht. Unterbrechungen der nach außen erscheinenden Leuchtfläche bei dieser Reihenanordnung sind zumindest weitgehend vermieden.
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Weiter vorteilhaft ist die erfindungsgemäße Leuchtstofflampe als Bestandteil einer Anordnung mit einem Halter für die Lampe. Dabei ist der Halter für die Lampe vorteilhaft zwischen den erfindungsgemäßen Zusatzröhren angeordnet und steht in dieser Anordnung auf jeden Fall seitlich nicht über die Breite in Längsrichtung der Leuchtstofflampe hervor. Dies hat den besonderen Vorteil, daß bei Aneinanderreihung und Montage von erfindungsgemäßen Leuchtstofflampen im Unterschied zum Nachteil im Stand der Technik keine Abstände zwischen den Leuchtstofflampen ausgebildet werden, bedingt durch die dort erforderlichen Halter der Lampen. Zudem hat besonders vorteilhaft der Halter für die Leuchtstofflampe eine darin montierte Beleuchtungseinrichtung, sowie an seinen beiden Enden Fixierteile zum Fixieren der Verbindungsanschlüsse des Lampenkörpers.
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Ausführungsbeispiel
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Weitere Ziele und Vorteile der Erfindung werden leichter verständlich aus der folgenden detaillierten Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine Ansicht auf eine herkömmliche Leuchtstofflampe;
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2 eine Anordnung, in der mehrere derartige Leuchtstofflampen in Reihe verbunden und installiert sind;
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3 eine Ansicht einer Leuchtstofflampe gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
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4 eine Darstellung von erfindungsgemäßen Leuchtstofflampen, die in Reihe verbunden und installiert sind; und
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5 eine Ansicht einer Leuchtstofflampe gemäß einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
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Gleiche Teile im Stand der Technik und bei der Erfindung werden aus Gründen der Vereinfachung nicht weiter beschrieben.
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In 3 ist der Grundaufbau einer erfindungsgemäßen Leuchtstofflampe 20 dargestellt. Mit Hilfe dieser erfindungsgemäßen Leuchtstofflampe 20 können vorteilhaft Abstände zwischen hintereinander angeordneten Leuchtstofflampen 20 vermieden werden, d. h., insbesondere wenn diese in Reihe stirnseitig aneinander angrenzend angeordnet, miteinander verbunden sind.
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Dabei ist es ein zusätzlicher und wesentlicher Punkt der Erfindung, daß trotz Änderung des Aufbaus der erfindungsgemäßen Leuchtstofflampe 20 die Gesamtlänge der Leuchtstofflampe 20 nach dem Zusammenbau im Rahmen der Anordnung mit einem jeweiligen Halter 30 nicht vergrößert wurde. Dies ist durch einen Vergleich der 2 und 3 erkennbar.
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Wie in der 3 erkennbar ist, umfaßt die erfindungsgemäße Leuchtstofflampe 20 einen rohrförmigen Lampenkörper 21 mit einer vorbestimmten Länge. An den Lampenkörper 21 schließen erfindungsgemäß an dessen jeweiligen Enden Zusatzröhren 23 an, die mit dem Lampenkörper 21 kommunizieren. Insbesondere in der Anordnung nach 3 schließen diese Zusatzröhren 23 am Außenumfang des Lampenkörpers 21 an. Dabei stehen, wie im Seitenschnitt der 3 erkennbar, erste Enden der Zusatzröhren 23 nicht über die darunterliegenden Enden des damit kommunizierenden Lampenkörpers 21 hinaus. Zudem erstrecken sich in dieser Seitenansicht gemäß 3 die zweiten Enden der Zusatzröhren 23 um eine vorbestimmte Länge in Richtung nach innen. Diese Länge ist der Abstand zwischen den zweiten Enden der Zusatzröhren 23, der im Prinzip der Länge des erfindungsgemäßen Halters 30 entspricht, wie dies detaillierter noch beschrieben wird.
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An diesen zweiten Enden der jeweiligen Zusatzröhren 23, sind Verbindungsanschlüsse 22 vorgesehen, die an diesen zweiten Enden der Zusatzröhren 23 in Richtung nach innen ausgebildet sind.
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Auf diese Weise sind der Körper 21 und die Zusatzröhren 23 der erfindungsgemäßen Leuchtstofflampe 20 miteinander in Eingriff bzw. integral miteinander ausgebildet.
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In Bezug auf die herkömmliche Leuchtstofflampe hat die erfindungsgemäße Leuchtstofflampe 20 äußerst unterschiedliche Form, jedoch in Bezug auf die technologische Verwendung gleiche Funktionen.
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Wesentlich bei der erfindungsgemäßen Leuchtstofflampe ist, daß – in der Seitenansicht der 3 gesehen – die Zusatzröhren 23 mit ihren ersten Enden nicht über die Enden des Lampenkörpers 21 in dessen Längsrichtung gesehen, hinausragen. Geht man davon aus, daß der abstrahlende Bereich des Lampenkörpers 21 in 3 durch die gesamte nach unten weisende Fläche des Lampenkörpers 21 gebildet ist, so strahlt die erfindungsgemäße Leuchtstofflampe von unten gesehen über ihre gesamte Fläche ab. Demzufolge entsteht bei Reihenanordnung der Leuchtstofflampen 20, d. h., Stirnseite an Stirnseite, entsprechend der Darstellung der 4 eine nahezu durchgehende Beleuchtungsfläche aus nahezu durchgehend miteinander verbundenen Lampenkörpern 21. Einzig der Abstand zwischen den Stirnflächen aneinander angrenzender Lampenkörper 21 definiert die Unterbrechung der Beleuchtungsfläche, falls überhaupt vorhanden.
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Der erfindungsgemäße Halter 30 der Leuchtstofflampe 20 ist dabei zwischen den Zusatzröhren 23 angeordnet, die um den vorbestimmten Abstand voneinander entfernt sind. Vorzugsweise weist der Halter 30 ein Leuchtteil 32 auf. Dieses Leuchtteil 32 hat hier mehrere Teile, wie beispielsweise eine Leiterplatte, einen Stabilisator und ähnliches. Zudem weist der Halter 30 für die Leuchtstofflampe 20 Fixierteile 31 auf. Diese Fixierteile 31 sind an seinen beiden Enden ausgebildet und dienen der Aufnahme bzw. Fixierung der entsprechenden Verbindungsanschlüsse 22 der Zusatzröhren 23.
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Selbstverständlich kann der Halter 30 für Leuchtstofflampen 20 aus verschiedensten Arten von Haltern für Leuchtstofflampen ausgewählt werden.
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5 zeigt eine Leuchtstofflampe 20 gemäß einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Dabei ist in der 5 erkennbar, daß im Unterschied zum Ausführungsbeispiel der 3 der Halter 30 Flügelfragmente 33 aufweist, die von seinen beiden Enden nach außen verlaufen, um eine Beschädigung der Zusatzröhren 23 zu verhindern.
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Wie oben beschrieben, stehen bei der erfindungsgemäßen Leuchtstofflampe 20 die Zusatzröhren 23 von dem Lampenkörper 21 hervor; jedoch ist die gesamte Breite und Höhe der erfindungsgemäßen Leuchtstofflampe 20 nach dem Zusammenbau mit dem Halter 30 verglichen mit herkömmlichen Leuchtstofflampen gleich oder eventuell sogar kleiner.
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Auch kann selbstverständlich die Form und Struktur der erfindungsgemäßen Leuchtstofflampe 20 abgeändert werden, unter der erfindungsgemäßen Bedingung, daß bei Aneinanderreihung der erfindungsgemäßen Lampen 20 der Abstand gegenüber aneinandergereihten Lampen nach dem Stand der Technik zumindest verringert wird.
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Gemäß einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, ist diese nicht auf Leuchtstofflampen beschränkt, sondern kann auch bei Neonlampen oder anderen auf gleiche Weise Anwendung finden.
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Herkömmliche Neonlampen werden nicht im Rahmen einer Packung hergestellt, sondern separat in gewünschter Gestalt und Form. Wird der Grundaufbau nach der vorliegenden Erfindung auf Neonlampen übertragen, und werden die Neonlampen und deren Halter zur Beleuchtung der Neonlampen packungsartig kombiniert, so können Verbraucher jedoch leicht Neonlampen unterschiedlichster Farben benutzen. Die Neonlampen können wirkungsvoll in kälteren Regionen verwendet werden, in denen übliche Leuchtstofflampen nicht verwendet werden können; dort können sie einfach wie Leuchtstofflampen unterschiedlichster Form verwendet werden.
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Selbstverständlich müssen die Halter für die Neonlampen zum Erleuchten der Neonlampen geeignete Teile wie beispielsweise Stabilisierer, Schalterplatten usw. beinhalten.
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Wie oben beschrieben, können die Leuchtstofflampen nach der Erfindung eine Unterbrechung der Beleuchtungsanordnung an ihren Verbindungsstellen verhindern und ein schönes Erscheinungsbild sowie eine gute Ausleuchtung ermöglichen, selbst wenn die Leuchtstofflampen in Reihe angeordnet sind.
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Falls die Neonlampen desselben Aufbaus wie die Leuchtstofflampe und die Halter der Neonlampen packungsartig kombiniert werden, so können mit Hilfe der Erfindung verschiedenste Beleuchtungs- und Anzeigeeffekte bewirkt werden.