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Die
Erfindung betrifft einen Bausatz zum Erstellen von Gebäuden aus
vorgefertigten, plattenförmigen
Einzelbauelementen.
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Derartige
Bausätze
sind insbesondere für den
Bau von Fertigteilhäusern
bereits bekannt. Dabei wird aus den Einzelbauelementen ein Rohbau
erstellt. In den fertig aufgebauten Rohbau werden dann nachträglich auf
der Baustelle beispielsweise Elektro-, Sanitär- oder Heizungsinstallationen
eingebaut sowie danach das Finish, insbesondere vor allem zur Abdeckung
oder Verblendung der Installationen an den Innen- und Außenwänden aufgebracht.
Solche Fertigteilhäuser
werden also nach Fertigstellung des Rohbaus wie ein konventionelles
Haus weitergebaut, wobei hier eine Durchsetzung eines hohen Qualitätsstandards
in allen Bereichen sowie die Koordinierung der verschiedenen Arbeiten
schwierig und zeitaufwendig ist. Dies erhöht die Kosten eines solchen
Fertigteilhauses sowie die Zeit bis zu dessen endgültiger schlüsselfertiger
Fertigstellung.
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Es
besteht daher die Aufgabe, einen Bausatz zum Erstellen von Gebäuden, insbesondere
für Fertigteilhäuser zu
schaffen, bei dem der Arbeitsaufwand zum Fertigstellen nach Zusammenbau
des Bausatzes geringer und gleichzeitig die Gesamtqualität des Gebäudes verbessert
ist.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe schlägt
die Erfindung insbesondere vor, dass die Einzelbauelemente eine
flächige
Platte mit an zwei gegenüberliegenden Rändern jeweils
beabstandet dazu und zueinander parallel verlaufenden, über eine
Flachseite der Platte vorstehenden Trägern aufweisen, dass an einander zugewandten
Rändern
zweier in Montagestellung benachbarter Einzelbauelemente jeweils
zwischen den dort benachbarten Trägern ein im Querschnitt etwa
U-förmiger
Hohlraum vorgesehen ist und dass zwischen den gegenüberliegenden
Rändern
der Platte wenigstens ein mit seinen Enden in die etwa U-förmigen Hohlräume mündender
Verbindungskanal vorgesehen ist.
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Mit
dem eine stofffreie Achse bildenden U-förmigen Hohlraum ist nach dem
Zusammenbau der scheibenartigen Einzelbauelemente zu einem Gebäude oder
einem Gebäudeteil
bereits ein Kanal vorhanden, in den verschiedenartige Installationen wie
Elektroverkabelungen, Wasser-, Abwasser- oder Heizungsrohre, aber
auch Lüftungskanäle verlegt werden
können.
Zur Verbindung der U-förmigen Hohlräume untereinander
dienen die Verbindungskanäle,
die quer zu den U-förmigen
Hohlräumen
in den Einzelbauelementen verlaufen. Somit ist es nicht erforderlich,
weitere Kanäle
nach dem Zusammenbau insbesondere mit handwerklichem Aufwand zu schaffen,
was die Fertigstellung des Gebäudes
wesentlich verkürzt.
Da die Einzelbauelemente auf der Baustelle nicht weiter verändert oder
bearbeitet werden müssen,
erhöht
sich auch die Bauqualität.
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Besonders
vorteilhaft ist es dabei, wenn in Montagestellung die über eine
Flachseite der Platte vorstehenden Träger dem Rauminneren eines Gebäudes zugewandt
sind. Dadurch sind die zwischen den Trägern gebildeten U-förmigen Hohlräume vom Rauminneren
her zugänglich,
sodass einerseits das Einbringen einer Installation witterungsgeschützt von innen
vorgenommen werden kann und außerdem bleibt
die Installation auch nach Fertigstellung des Gebäudes für Wartungszwecke
und dergleichen Arbeiten zugänglich.
Vor allem bei der Verlegung von witterungsempfindlichen Installationen
in dem U-förmigen
Hohlraum ist die dem Rauminneren zugewandte Lage vorteilhaft, da
der Hohlraum im Rauminneren innerhalb der Wärmeisolation der Außenwände angeordnet
und dadurch beispielsweise vor Feuchtigkeit, Frost oder auch vor
Hitze geschützt
ist. Außerdem
sind die Träger
im Rauminneren von der Gebäudeaußenseite
her nicht sichtbar, sodass die Außenfassade des Gebäudes gewohnt
eben und glatt ist, keine Vorsprünge
aufweist oder das Aussehen des Gebäudes anderweitig negativ beeinflusst.
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Für das Erreichen
einer Luftdichtigkeit des Gebäudes
nach außen
ist es zweckmäßig, wenn
eine luftdichte, gegebenenfalls diffusionsoffene Folie die dem Rauminneren
eines Gebäudes
abgewandte Außenseite
des plattenförmigen
Einzelbauelementes zumindest bereichsweise abdeckt und durch die
zwischen direkt benachbarten Einzelbauelementen gebildete Fuge in
den U-förmigen
Hohlraume geführt und
die Enden innenseitig umgelegt und vorzugsweise überdeckend mit einem Folienstreifen
abgeklebt sind. Dadurch bildet die so geschlossene Folie eine Luftdichtigkeitsebene
um das Gebäude
herum. Die Enden der Folien sind innerhalb des U-förmigen Hohlraums
gut zugänglich
und können
dort verklebt oder verschweißt
oder anderweitig miteinander verbunden werden. Außerdem ist
die Verbindungsstelle der Folien in dem Hohlraum gegen äußere Beschädigungen
geschützt.
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Innerhalb
des U-förmigen
Hohlraums sind benachbarte Einzelbauelemente statisch miteinander
vorzugsweise lösbar
verbunden, insbesondere mittels an den Trägern angebrachten Winkeln und
einer oder mehreren, die Winkel verbindenden Platten. Dabei kann
die Befestigung der Winkel an den Trägern durch eine Schraub-, Nagel-
oder eine Nietverbindung erfolgen. Die Verbindung der Winkel durch Verbindungsplatten
kann durch eine lösbare Schraubverbindung
erfolgen, um eine leichte Demontierbarkeit der Einzelbauelemente
zu ermöglichen.
Beispielsweise können
an den Winkeln Schraubbolzen vorgesehen sein, die Bohrungen an den
Platten durchgreifen und auf welche Schraubmuttern geschraubt werden.
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Eine
hohe Stabilität
des Gebäudes
kann durch die Verbindung der Einzelbauelemente mittels der Winkel
und der die Winkel verbindenden Platten in Kombination mit geschlossenen,
also nicht durch Fenster oder Türen
durchbrochene Einzelbauelemente erreicht werden. Vorzugsweise können mehrere
geschlossene Einzelbauelemente in einer Längsachse und/oder Querachse
hintereinander angeordnet sein, um das Gebäude in einer oder beiden Achsen
auszusteifen. Die Festigkeit der Winkel und Platten sowie die Stabilität der Einzelbauelemente kann
dabei aufeinander abgestimmt und an verschiedene Einsatzgebiete
sowie verschiedene Materialien der Einzelbauelemente oder architektonische
Gestaltungswünsche
für das
Gebäudes
angepasst werden.
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Die
praktisch beschädigungsfreie
Demontierbarkeit der Einzelbauelemente kann insbesondere für zeitlich
begrenzt nutzbare Gebäude
vorteilhaft sein, wie beispielsweise für Messebauten oder den Aufbau
von hochwertigen Gebäuden
in Katastrophengebieten.
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Eine
zumindest teilweise Demontierbarkeit kann ebenso bei einer Erweiterung
bestehender Gebäude
mit zusätzlichen
Einzelbauelementen vorgenommen werden, wobei einzelne Verbindungen
an der Erweiterungsstelle gelöst
werden können,
um innerhalb von dem betreffenden U-förmigen Hohlraum dann die neuen
Einzelbauelemente befestigen zu können.
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Besonders
zweckmäßig ist
es, wenn der U-förmige
Hohlraum einen Installationskanal bildet und einen montierbaren
und demontierbaren Frontabschluss aufweist. Der Frontabschluss bildet
dabei einen Sichtschutz, sodass nach Abschluss der Montage- und
Installationsarbeiten alle in dem U-förmigen Hohlraum befindlichen
Teile abgedeckt werden. Vor allem die empfindliche Verbindungsstelle
der Folien, aber auch Elektrokabel sind dadurch vor Beschädigungen
geschützt.
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Eine
vorteilhafte Ausführungsform
des Frontabschlusses sieht vor, dass in Montagestellung innerhalb
des U-förmigen
Hohlraums wenigstens ein Kabelkanal eingesetzt ist, dessen Kabelkanal-Deckel vorzugsweise
den Frontabschluss des U-förmigen Hohlraums
bildet. Dadurch kann innerhalb des Hohlraums eine Trennung der verschiedenen
Installationen stattfinden, wobei beispielsweise elektrische Leitungen
in dem Kabelkanal und beispielsweise Wasser- und Heizungsrohre in
dem Hohlraum hinter dem Kabelkanal angeordnet sind. Der U-förmige Hohlraum
kann dabei vorzugsweise eine Breite aufweisen, in die Kabelkanäle mit Standardabmessungen passen.
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Zweckmäßig ist
es dabei, wenn in Montagestellung innerhalb des U-förmigen Hohlraums
Steckdosen und/oder Schalter und/oder Lampen und dergleichen Funktionselemente
eingebaut sind. Solche Funktionselemente können entweder in speziellen Halterungen
in dem Hohlraum gehalten sein. Ist in den Hohlraum ein Kabelkanal
eingesetzt, können beispielsweise
Steckdosen oder Schalter oder dergleichen Elemente auf vorbekannte
Weise in dem Deckel des Kabelkanals gehalten sein. Diese Installationsmethode
ist besonders platzsparend und ist vergleichsweise wenig arbeitsin tensiv
und durch die vorhandenen und bekannten Standardbauelemente kostengünstig.
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Um
den statischen Anforderungen zu genügen und für einen langzeitig stabilen
Aufbau des Gebäudes
ist es vorteilhaft, wenn die Wandelemente-Träger bei Verwendung des Einzelbauelements als
Wandelement auf Stützlast
und die Deckenelemente-Träger
bei Verwendung des Einzelbauelements als Deckenelement auf Biegelast
dimensioniert sind.
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Um
das Auflegen eines Deckenelements auf die Wandelemente möglichst
platzsparend und unkompliziert zu erreichen, ist es zweckmäßig, wenn die
oberen Enden der Träger
eines Wandelementes um etwa die Höhe der Träger eines Deckenelementes vor
der Oberkante der Wandplatte enden. Diese Ausklinkung ermöglicht in
Montagestellung, dass der U-förmige
Hohlraum von dem Wandelement in den U-förmigen Hohlraum des Deckenelements
ohne störende
Zwischenelemente übergehen
kann. Der zwischen den Trägern
gebildete Hohlraum ist dann im Rauminneren als an Wand und Decke
umlaufendes Element sichtbar, welches auch für architektonische Gestaltungszwecke
herangezogen werden kann.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die Einzelbauelemente, gegebenenfalls mit
einem anwendungsspezifischen Schichtaufbau, industriell vorgefertigte,
ohne Nacharbeiten einsetzbare Bauelemente sind. Nach abgeschlossener
Planung des Gebäudes
beispielsweise anhand eines Bauteilekataloges, in welchem eine bestimmte
Anzahl verschiedenartig gestaltete Einzelbauelemente auswählbar sind,
können
die für
das Gebäude
benötigten
Einzelbauelemente weitestgehend komplett industriell gefertigt werden,
sodass die Arbeiten an der Baustelle vor allem in der Montage der
fertigen Einzelbauelemente bestehen. Die bei einem herkömmlichen
Bau erforderliche Koordinierung verschiedenster Gewerke sowie die
dabei ständig
nötige
Qualitätskontrolle
aller Arbeiten kann dabei entfallen, wodurch eine Zeit- und Kosteneinsparung
erreicht werden kann. Die Montage der Einzelbauelemente kann dabei
in kurzer Zeit erfolgen, sodass eine solche Montagetätigkeit
weitgehend unabhängig
von Witterungseinflüssen
stattfinden kann.
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Zweckmäßig ist
es dabei, wenn die Einzelbauelemente je nach Verwendung als Boden-,
Wand- oder Deckenelement unterschiedliche Schichtaufbauten auf der
von der die Träger
aufweisenden Seite der Platte abgewandten Seite aufweisen und wenn die
Einzelbauelemente je nach Verwendung als Boden-, Wand- oder Deckenelement
unterschiedliche Schichtaufbauten auf der die Träger aufweisenden Seite der
Platte aufweisen. Bereits bei der industriellen Herstellung können die
Einzelbauelemente mit den für
den jeweiligen Einsatzzweck nötigen
Schichten versehen werden, sodass das Aufbringen von Schichten auf
der Baustelle nicht nötig
ist. Beispielsweise erhalten die Einzelbauelemente alle eine Wärmeisolierung,
Wandelemente außenseitig
eine Wetterschutzschicht, Bodenelemente innenseitig beispielsweise
eine Estrichschicht oder dergleichen Fußbodenaufbau.
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Vorteilhaft
ist es, wenn die Einzelbauelemente je nach Verwendung als Boden-,
Wand- oder Deckenelement unterschiedlich ausgebildet sind und entweder
als flächig
geschlossenes Element ausgebildet sind oder wenigstens ein Fenster
und/oder wenigstens eine Tür
oder dergleichen Öffnungen
oder Durchbrüche
aufweisen. Auch die Fenster, Türen oder
sonstige Bauelemente können
bereits während der
industriellen Fertigung in die Einzelbauelemente eingebaut werden,
was wiederum den Aufwand vor Ort an der Baustelle minimieren hilft.
Die Einbauqualität
kann dabei an einem noch nicht montierten Einzelbauelement besser
kontrolliert werden als an einem Einzelbauelement in Montagestel lung.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Einzelbauelemente sieht vor, dass die flächige Platte der Einzelbauelemente
eine aus mehreren miteinander verbundenen Schichten gebildete Holzbautafel
ist, deren Schichten vorzugsweise quer zueinander verlaufende Elemente
aufweisen, von denen zumindest eine Schicht aus zueinander beabstandeten
Einzelelementen gebildet ist und dass die Zwischenräume zwischen
den Einzelelementen die Verbindungskanäle sind. Durch diese Maßnahmen
ist die Holzbautafel statisch sehr leistungsfähig, da durch die Schichtanordnung
aus mehreren Holzschichten die auftretenden Zug-, Druck und/oder
Biegekräfte
besonders gut abgefangen werden können. Zweckmäßigerweise
können
die Einzelelemente der Rippenschicht durch Brettschichtbalken gebildet
sein, die aus geschichteten und vorzugsweise pressverleuimten Brettern
oder Latten bestehen.
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Vorteilhaft
ist es, wenn die U-förmigen,
jeweils durch Träger
benachbarter Einzelbauelemente sowie deren Plattenüberstände über die
Träger
umgrenzten Hohlräume
eines Gebäudes
in einem vorgebbaren Raster angeordnet sind und wenn die Rasterachsen
stofffrei sind und jeweils Installationskanäle bilden. Dabei können die
Rastermaße
vorteilhafterweise in einer Koordinatenrichtung beispielsweise 2,5
Meter oder 3 Meter und in der anderen Koordinatenrichtung beispielsweise
4 Meter, 5 Meter, 6 Meter oder 7 Meter betragen. Durch diese vorgegebenen Rastermaße kann
die Produktion der Einzelbauelemente effektiver gestaltet werden,
da nur eine überschaubare
Anzahl an verschieden gestalteten Einzelbauelementen produziert
werden muss. Gleichzeitig können
viele verschiedenartig gestaltete Gebäude oder Gebäudeteile
mit solchen Einzelbauelementen konstruiert werden.
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Für eine besonders
schnelle Montage der Einzelbauelemente ist es zweckmäßig, wenn
die Einzelbauelemente mit einer vorgefertigten Installation, beispielsweise
mit einem Kabelbaum einer Elektroinstallation, ausgerüstet sind.
Dabei kann es sich beispielsweise auch um vorgefertigte Rohre oder Schächte für eine Belüftungs-
oder Klimaanlage handeln. Auf der Baustelle können dann die Einzelbauelemente
mit den darin angeordneten Installationen innerhalb kurzer Zeit
mit Hilfe geeigneter, vorzugsweise vormontierter Verbindungskomponenten
miteinander verbunden werden, wobei die Verbindungsstellen der Installationen
in den U-förmigen Hohlräumen angeordnet
sind.
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Vorteilhaft
ist es, wenn vorgefertigte Spezialmodule, insbesondere ein Treppenturm
oder Etagenelemente eines Treppenturms oder eine Nasszelle vorgesehen
sind, die mit den plattenförmigen
Einzelbauelementen verbindbar sind. Diese montierfertig zur Baustelle
lieferbaren Gebäudeteile
können
die Stabilität
des Gebäudes
erhöhen,
da beispielsweise der Treppenturm zumindest teilweise aus Stahlbeton bestehen
und als Basis für
daran montierbare Einzelbauelemente dienen kann. Denkbar ist ebenso
eine Vorproduktion von fertigen Räumen oder Zellen aus Einzelbauelementen
mit Spezialausrüstung
wie beispielsweise einheitlichem Fußbodenbelag wie Parkett oder
speziellen Einbaumöbeln.
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Nachstehend
sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der Zeichnungen noch näher beschrieben. Es zeigt in
zum Teil schematisierter Darstellung:
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1 eine
perspektivische Explosions-Darstellung eines erfindungsgemäßen Bausatzes
zum Erstellen von Gebäuden,
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2 eine
perspektivische Darstellung eines als Dach- oder Fußbodenelement
ausgebildeten Einzelbauelements des Bausatzes,
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3 eine
perspektivische Darstellung eines als Wandelement ausgebildeten
Einzelbauelements des Bausatzes,
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4 einen
Querschnitt durch einen Abschnitt eines als Holzbautafel ausgebildeten
Einzelbauelements mit Verbindungskanälen,
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5 eine
perspektivische Darstellung eines mit dem Bausatz erstellten Gebäudes mit
strichpunktiert hervorgehobenen U-förmigen Hohlräumen,
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6 eine
Aufsicht auf ein Gebäude
aus montierten Wandelementen,
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7 einen
Querschnitt im Verbindungsbereich von Einzelbauelementen in Montagestellung mit
U-förmigem
Hohlraum und Verbindungselementen sowie
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8 eine
Darstellung gemäß 7 mit
einem durch den Verbindungskanal des Einzelbauelements in den U-förmigen Hohlraum
geführten
Installationskabel.
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Ein
in 1 dargestellter und im Ganzen mit 1 bezeichneter
Bausatz zum Erstellen von Gebäuden weist
vorgefertigte, im Wesentlichen platten- oder scheibenförmige Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c auf. Die
Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c haben jeweils
an zwei gegenüberliegenden
Rändern
einer Platte beabstandet zum Rand über eine Flachseite der Platte einen
vorstehenden Träger 3a, 3b, 3c.
In der in den 1 und 5 bis 8 dargestellten
Montagestellung bilden die Träger 3a, 3b, 3c von
benachbarten Einzelbauelementen 2a, 2b, 2c an
ihren einander zugewandten Rändern
einen im Querschnitt U-förmigen
Hohlraum 4, der im Quer schnitt besonders gut in den 7 und 8 erkennbar
ist.
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Zur
Verbindung der U-förmigen
Hohlräume 4 an
den gegenüberliegenden
Rändern
des Einzelbauelements 2a, 2b, 2c untereinander
weisen die Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c wenigstens
einen Verbindungskanal 5 auf, welcher etwa quer zur Längserstreckung
des U-förmigen
Hohlraums 4 verläuft.
In der in den 2 und 3 gezeigten
Ausführungsform
weisen die Einzelbauelemente 2a, 2b eine Vielzahl
parallel verlaufender Verbindungskanäle 5 auf, die auf
gegenüberliegenden
Seiten der Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c jeweils
in einen U-förmigen
Hohlraum 4 münden.
In die Verbindungskanäle 5 kann
dabei, wie in den 2 und 3 angedeutet,
bereits vor der Montage eine vorbereitete Installation oder Installationsteile,
wie beispielsweise Kabel 6 eingelegt sein.
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In
den 1 und 5 bis 8 ist erkennbar,
dass die über
eine Flachseite der Platte eines Einzelbauelements 2a, 2b, 2c vorstehenden
Träger 3a, 3b, 3c in
Montagestellung dem Rauminneren eines Gebäudes zugewandt sind und dass
dadurch der U-förmige
Hohlraum 4 mit seiner offenen Seite vom Rauminneren her
zugänglich
ist. Dieser Hohlraum 4 kann dadurch in jedem Raum als Installationskanal für verschiedenartige
Installationen, wie beispielsweise eine Elektroinstallation mit
Kabeln 6 genutzt werden. In den Hohlraum 4 kann
dabei, wie in den 7 und 8 dargestellt,
ein herkömmlicher
Kabelkanal 7 eingesetzt werden, wobei der Kabelkanal-Deckel 8 einen
Frontabschluss des U-förmigen Hohlraums
bildet. Mit Hilfe des Kabelkanals 7 können die Kabel 6 der
Elektroinstallation von anderen Installationselementen wie Wasserrohren 9 oder
Lüftungskanälen getrennt
werden. In den Kabelkanal-Deckel 8 können außerdem Steckdosen oder Schalter 10 oder
dergleichen Funktionselemente eingebaut werden.
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In
den 2, 3, 7 und 8 ist eine
luftdichte, gegebenenfalls diffusionsoffene Folie 11 dargestellt,
die die dem Rauminneren eines Gebäudes abgewandte Außenseite 26 des
Einzelbauelements 2a, 2b, 2c abdeckt
und welche durch die zwischen direkt benachbarten Einzelbauelementen 2a, 2b, 2c gebildete
Fuge 25 in den U-förmigen
Hohlraum 4 geführt
wird. Dort sind die Enden der Folie 11 innenseitig umgelegt
und vorzugsweise überdeckend mit
einem Folienstreifen 12 abgeklebt. Die in 7 und 8 dargestellte
Folie 11 bildet dadurch eine geschlossene luftdichte Schicht
beziehungsweise Ebene außenseitig
um das Gebäude
herum.
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In
dem U-förmigen
Hohlraum 4 werden die in Montagestellung nebeneinander
angeordneten Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c miteinander
verbunden, wie dies detailliert in 7 gezeigt
ist. Dazu sind Winkel 13 vorgesehen, die in der in 7 gezeigten Ausführungsform
mit den Trägern 3 verschraubt
sind und an der zum Rauminneren weisenden Seite des U-förmigen Hohlraums 4 Schraubbolzen 14 aufweisen.
Auf die Schraubbolzen 14 ist eine Verbindungsplatte 15 mittels
Schraubmuttern 16 befestigbar, wodurch zwei benachbarte
Winkel 13 miteinander lösbar
verbunden werden können.
Die Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c können dabei
an mehreren solcher Befestigungsstellen untereinander verbunden
werden, vorzugsweise an wenigstens zwei Befestigungsstellen, je
nach Anforderungen an die statische Stabilität des Gebäudes.
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Zur
Montage eines Deckenelements 2a auf Wandelemente 2b weisen
die Träger 3b an
ihrem oberen Ende jeweils eine Ausklinkung zur Aufnahme jeweils
eines Trägers 3a des
Deckenelements 2a auf, die etwa die Höhe eines Trägers 3a des Deckenelements 2a hat,
wie dies die 1 und 5 zeigen.
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Die 2 zeigt
ein Deckenelement 2a und 3 ein Wandelement 2b in
einer teilgeschnittenen Darstellung, in der erkenn bar ist, dass
die Einzelbauelemente 2a, 2b je nach ihrer Verwendung
unterschiedliche Schichtaufbauten auf der von der die Träger 3 aufweisenden
Seite der Platte abgewandten Seite aufweisen. So weist das in 2 dargestellte Deckenelement 2a,
welches auch als Fußbodenelement
verwendet werden kann, verschiedene Schichten 17, 18 eines
Dach- oder Fußbodenaufbaus
auf, während
das Wandelement 2b in 3 eine vergleichsweise
dicke Dämmschicht 19 sowie
eine Fassadenschicht 20 aufweist.
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Die
in den 1, 3, 5 und 6 erkennbaren
Wandelemente 2b sind entweder als flächig geschlossenes Element
ausgebildet oder weisen wenigstens ein Fenster 23 oder
Tür 24 oder
dergleichen Öffnungen
oder Durchbrüche
auf.
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In
der in 6 gezeigten Ansicht von oben ist erkennbar, dass
nicht nur bei nebeneinander angeordneten Wandelementen 2b ein
U-förmiger
Hohlraum 4 als stofffreie Achse und Installationsraum zwischen
benachbarten Trägern 3b entsteht,
sondern auch zwischen dem Träger 3b des
letzten Wandelements 2b und einem Träger 3c eines im Schnitt
U-förmigen
Wandabschlusselements 2c. Das Wandabschlusselement 2c weist
an der zum Rauminneren weisenden Flachseite von dieser Flachseite winklig
abstehende Anschlussbereiche 21 für die Befestigung der quer
zum Wandabschlusselement 2c verlaufenden Wandelemente 2b und
dem Deckenelement 2a auf. In den Anschlussbereichen 21 sind Träger 3c angeordnet,
die parallel zu den Trägern 3a, 3b an
den in Montagestellung benachbarten Wandelementen 2b und
Deckenelementen 2a verlaufen.
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4 zeigt
einen Querschnitt einer bevorzugten Ausführungsform der Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c mit
einer Holzbautafel, die aus mehreren miteinander vorzugsweise verleimten
Holzschichten besteht, wobei die verbundenen Schichten quer zuein ander
verlaufende Elemente aufweisen und dadurch eine hohe Stabilität haben.
Eine insbesondere auf beiden Flachseiten von durchgehenden Schichten begrenzte
Schicht ist aus zueinander beabstandeten Einzelelementen 22 gebildet,
wobei die Zwischenräume
zwischen den Einzelelementen 22 die Verbindungskanäle 5 sind.
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In
den 1, 5 und 6 ist angedeutet,
dass die Einzelbauelemente in einem vorgegebenen Raster angeordnet
sind. Dieses Raster kann in einer horizontalen Koordinatenrichtung
eine Rasterweite von etwa 2,5 oder 3 Meter und in der anderen horizontalen
Koordinatenrichtung eine Rasterweite von etwa 5, 6 oder 7 Metern
aufweisen. Mit Hilfe einer solchen Rasterung sind viele architektonische
und gestalterische Freiheiten gegeben, wobei gleichzeitig durch
die Beschränkung
der Varianten eine industrielle Produktion standardisierter Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c erleichtert
wird.