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DE102004003471A1 - Bausatz zum Erstellen von Gebäuden - Google Patents

Bausatz zum Erstellen von Gebäuden Download PDF

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DE102004003471A1
DE102004003471A1 DE200410003471 DE102004003471A DE102004003471A1 DE 102004003471 A1 DE102004003471 A1 DE 102004003471A1 DE 200410003471 DE200410003471 DE 200410003471 DE 102004003471 A DE102004003471 A DE 102004003471A DE 102004003471 A1 DE102004003471 A1 DE 102004003471A1
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DE
Germany
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individual components
kit according
plate
shaped
building
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200410003471
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English (en)
Inventor
Robert Geckeler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LIGNOTREND AG
LIGNOTREND AG GUNTEN
Original Assignee
LIGNOTREND AG
LIGNOTREND AG GUNTEN
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/02Structures consisting primarily of load-supporting, block-shaped, or slab-shaped elements
    • E04B1/14Structures consisting primarily of load-supporting, block-shaped, or slab-shaped elements the elements being composed of two or more materials
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/0023Building characterised by incorporated canalisations

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Abstract

Ein Bausatz (1) dient zum Erstellen von Gebäuden aus vorgefertigten, plattenförmigen Einzelbauelementen (2a, 2b, 2c). Die Einzelbauelemente (2a, 2b, 2c) weisen eine flächige Platte mit an zwei gegenüberliegenden Rändern jeweils beabstandet dazu und zueinander parallel verlaufenden, über eine Flachseite der Platte vorstehenden Trägern (3a, 3b, 3c) auf, wobei an einander zugewandten Rändern zweier in Montagestellung benachbarter Einzelbauteile (2a, 2b, 2c) jeweils zwischen den dort benachbarten Trägern (3a, 3b, 3c) ein im Querschnitt etwa U-förmiger Hohlraum (4) vorgesehen ist. Zwischen den gegenüberliegenden Rändern der Platte ist wenigstens ein mit seinen Enden in die etwa U-förmigen Hohlräume (4) mündender Verbindungskanal (5) vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Bausatz zum Erstellen von Gebäuden aus vorgefertigten, plattenförmigen Einzelbauelementen.
  • Derartige Bausätze sind insbesondere für den Bau von Fertigteilhäusern bereits bekannt. Dabei wird aus den Einzelbauelementen ein Rohbau erstellt. In den fertig aufgebauten Rohbau werden dann nachträglich auf der Baustelle beispielsweise Elektro-, Sanitär- oder Heizungsinstallationen eingebaut sowie danach das Finish, insbesondere vor allem zur Abdeckung oder Verblendung der Installationen an den Innen- und Außenwänden aufgebracht. Solche Fertigteilhäuser werden also nach Fertigstellung des Rohbaus wie ein konventionelles Haus weitergebaut, wobei hier eine Durchsetzung eines hohen Qualitätsstandards in allen Bereichen sowie die Koordinierung der verschiedenen Arbeiten schwierig und zeitaufwendig ist. Dies erhöht die Kosten eines solchen Fertigteilhauses sowie die Zeit bis zu dessen endgültiger schlüsselfertiger Fertigstellung.
  • Es besteht daher die Aufgabe, einen Bausatz zum Erstellen von Gebäuden, insbesondere für Fertigteilhäuser zu schaffen, bei dem der Arbeitsaufwand zum Fertigstellen nach Zusammenbau des Bausatzes geringer und gleichzeitig die Gesamtqualität des Gebäudes verbessert ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung insbesondere vor, dass die Einzelbauelemente eine flächige Platte mit an zwei gegenüberliegenden Rändern jeweils beabstandet dazu und zueinander parallel verlaufenden, über eine Flachseite der Platte vorstehenden Trägern aufweisen, dass an einander zugewandten Rändern zweier in Montagestellung benachbarter Einzelbauelemente jeweils zwischen den dort benachbarten Trägern ein im Querschnitt etwa U-förmiger Hohlraum vorgesehen ist und dass zwischen den gegenüberliegenden Rändern der Platte wenigstens ein mit seinen Enden in die etwa U-förmigen Hohlräume mündender Verbindungskanal vorgesehen ist.
  • Mit dem eine stofffreie Achse bildenden U-förmigen Hohlraum ist nach dem Zusammenbau der scheibenartigen Einzelbauelemente zu einem Gebäude oder einem Gebäudeteil bereits ein Kanal vorhanden, in den verschiedenartige Installationen wie Elektroverkabelungen, Wasser-, Abwasser- oder Heizungsrohre, aber auch Lüftungskanäle verlegt werden können. Zur Verbindung der U-förmigen Hohlräume untereinander dienen die Verbindungskanäle, die quer zu den U-förmigen Hohlräumen in den Einzelbauelementen verlaufen. Somit ist es nicht erforderlich, weitere Kanäle nach dem Zusammenbau insbesondere mit handwerklichem Aufwand zu schaffen, was die Fertigstellung des Gebäudes wesentlich verkürzt. Da die Einzelbauelemente auf der Baustelle nicht weiter verändert oder bearbeitet werden müssen, erhöht sich auch die Bauqualität.
  • Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn in Montagestellung die über eine Flachseite der Platte vorstehenden Träger dem Rauminneren eines Gebäudes zugewandt sind. Dadurch sind die zwischen den Trägern gebildeten U-förmigen Hohlräume vom Rauminneren her zugänglich, sodass einerseits das Einbringen einer Installation witterungsgeschützt von innen vorgenommen werden kann und außerdem bleibt die Installation auch nach Fertigstellung des Gebäudes für Wartungszwecke und dergleichen Arbeiten zugänglich. Vor allem bei der Verlegung von witterungsempfindlichen Installationen in dem U-förmigen Hohlraum ist die dem Rauminneren zugewandte Lage vorteilhaft, da der Hohlraum im Rauminneren innerhalb der Wärmeisolation der Außenwände angeordnet und dadurch beispielsweise vor Feuchtigkeit, Frost oder auch vor Hitze geschützt ist. Außerdem sind die Träger im Rauminneren von der Gebäudeaußenseite her nicht sichtbar, sodass die Außenfassade des Gebäudes gewohnt eben und glatt ist, keine Vorsprünge aufweist oder das Aussehen des Gebäudes anderweitig negativ beeinflusst.
  • Für das Erreichen einer Luftdichtigkeit des Gebäudes nach außen ist es zweckmäßig, wenn eine luftdichte, gegebenenfalls diffusionsoffene Folie die dem Rauminneren eines Gebäudes abgewandte Außenseite des plattenförmigen Einzelbauelementes zumindest bereichsweise abdeckt und durch die zwischen direkt benachbarten Einzelbauelementen gebildete Fuge in den U-förmigen Hohlraume geführt und die Enden innenseitig umgelegt und vorzugsweise überdeckend mit einem Folienstreifen abgeklebt sind. Dadurch bildet die so geschlossene Folie eine Luftdichtigkeitsebene um das Gebäude herum. Die Enden der Folien sind innerhalb des U-förmigen Hohlraums gut zugänglich und können dort verklebt oder verschweißt oder anderweitig miteinander verbunden werden. Außerdem ist die Verbindungsstelle der Folien in dem Hohlraum gegen äußere Beschädigungen geschützt.
  • Innerhalb des U-förmigen Hohlraums sind benachbarte Einzelbauelemente statisch miteinander vorzugsweise lösbar verbunden, insbesondere mittels an den Trägern angebrachten Winkeln und einer oder mehreren, die Winkel verbindenden Platten. Dabei kann die Befestigung der Winkel an den Trägern durch eine Schraub-, Nagel- oder eine Nietverbindung erfolgen. Die Verbindung der Winkel durch Verbindungsplatten kann durch eine lösbare Schraubverbindung erfolgen, um eine leichte Demontierbarkeit der Einzelbauelemente zu ermöglichen. Beispielsweise können an den Winkeln Schraubbolzen vorgesehen sein, die Bohrungen an den Platten durchgreifen und auf welche Schraubmuttern geschraubt werden.
  • Eine hohe Stabilität des Gebäudes kann durch die Verbindung der Einzelbauelemente mittels der Winkel und der die Winkel verbindenden Platten in Kombination mit geschlossenen, also nicht durch Fenster oder Türen durchbrochene Einzelbauelemente erreicht werden. Vorzugsweise können mehrere geschlossene Einzelbauelemente in einer Längsachse und/oder Querachse hintereinander angeordnet sein, um das Gebäude in einer oder beiden Achsen auszusteifen. Die Festigkeit der Winkel und Platten sowie die Stabilität der Einzelbauelemente kann dabei aufeinander abgestimmt und an verschiedene Einsatzgebiete sowie verschiedene Materialien der Einzelbauelemente oder architektonische Gestaltungswünsche für das Gebäudes angepasst werden.
  • Die praktisch beschädigungsfreie Demontierbarkeit der Einzelbauelemente kann insbesondere für zeitlich begrenzt nutzbare Gebäude vorteilhaft sein, wie beispielsweise für Messebauten oder den Aufbau von hochwertigen Gebäuden in Katastrophengebieten.
  • Eine zumindest teilweise Demontierbarkeit kann ebenso bei einer Erweiterung bestehender Gebäude mit zusätzlichen Einzelbauelementen vorgenommen werden, wobei einzelne Verbindungen an der Erweiterungsstelle gelöst werden können, um innerhalb von dem betreffenden U-förmigen Hohlraum dann die neuen Einzelbauelemente befestigen zu können.
  • Besonders zweckmäßig ist es, wenn der U-förmige Hohlraum einen Installationskanal bildet und einen montierbaren und demontierbaren Frontabschluss aufweist. Der Frontabschluss bildet dabei einen Sichtschutz, sodass nach Abschluss der Montage- und Installationsarbeiten alle in dem U-förmigen Hohlraum befindlichen Teile abgedeckt werden. Vor allem die empfindliche Verbindungsstelle der Folien, aber auch Elektrokabel sind dadurch vor Beschädigungen geschützt.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform des Frontabschlusses sieht vor, dass in Montagestellung innerhalb des U-förmigen Hohlraums wenigstens ein Kabelkanal eingesetzt ist, dessen Kabelkanal-Deckel vorzugsweise den Frontabschluss des U-förmigen Hohlraums bildet. Dadurch kann innerhalb des Hohlraums eine Trennung der verschiedenen Installationen stattfinden, wobei beispielsweise elektrische Leitungen in dem Kabelkanal und beispielsweise Wasser- und Heizungsrohre in dem Hohlraum hinter dem Kabelkanal angeordnet sind. Der U-förmige Hohlraum kann dabei vorzugsweise eine Breite aufweisen, in die Kabelkanäle mit Standardabmessungen passen.
  • Zweckmäßig ist es dabei, wenn in Montagestellung innerhalb des U-förmigen Hohlraums Steckdosen und/oder Schalter und/oder Lampen und dergleichen Funktionselemente eingebaut sind. Solche Funktionselemente können entweder in speziellen Halterungen in dem Hohlraum gehalten sein. Ist in den Hohlraum ein Kabelkanal eingesetzt, können beispielsweise Steckdosen oder Schalter oder dergleichen Elemente auf vorbekannte Weise in dem Deckel des Kabelkanals gehalten sein. Diese Installationsmethode ist besonders platzsparend und ist vergleichsweise wenig arbeitsin tensiv und durch die vorhandenen und bekannten Standardbauelemente kostengünstig.
  • Um den statischen Anforderungen zu genügen und für einen langzeitig stabilen Aufbau des Gebäudes ist es vorteilhaft, wenn die Wandelemente-Träger bei Verwendung des Einzelbauelements als Wandelement auf Stützlast und die Deckenelemente-Träger bei Verwendung des Einzelbauelements als Deckenelement auf Biegelast dimensioniert sind.
  • Um das Auflegen eines Deckenelements auf die Wandelemente möglichst platzsparend und unkompliziert zu erreichen, ist es zweckmäßig, wenn die oberen Enden der Träger eines Wandelementes um etwa die Höhe der Träger eines Deckenelementes vor der Oberkante der Wandplatte enden. Diese Ausklinkung ermöglicht in Montagestellung, dass der U-förmige Hohlraum von dem Wandelement in den U-förmigen Hohlraum des Deckenelements ohne störende Zwischenelemente übergehen kann. Der zwischen den Trägern gebildete Hohlraum ist dann im Rauminneren als an Wand und Decke umlaufendes Element sichtbar, welches auch für architektonische Gestaltungszwecke herangezogen werden kann.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Einzelbauelemente, gegebenenfalls mit einem anwendungsspezifischen Schichtaufbau, industriell vorgefertigte, ohne Nacharbeiten einsetzbare Bauelemente sind. Nach abgeschlossener Planung des Gebäudes beispielsweise anhand eines Bauteilekataloges, in welchem eine bestimmte Anzahl verschiedenartig gestaltete Einzelbauelemente auswählbar sind, können die für das Gebäude benötigten Einzelbauelemente weitestgehend komplett industriell gefertigt werden, sodass die Arbeiten an der Baustelle vor allem in der Montage der fertigen Einzelbauelemente bestehen. Die bei einem herkömmlichen Bau erforderliche Koordinierung verschiedenster Gewerke sowie die dabei ständig nötige Qualitätskontrolle aller Arbeiten kann dabei entfallen, wodurch eine Zeit- und Kosteneinsparung erreicht werden kann. Die Montage der Einzelbauelemente kann dabei in kurzer Zeit erfolgen, sodass eine solche Montagetätigkeit weitgehend unabhängig von Witterungseinflüssen stattfinden kann.
  • Zweckmäßig ist es dabei, wenn die Einzelbauelemente je nach Verwendung als Boden-, Wand- oder Deckenelement unterschiedliche Schichtaufbauten auf der von der die Träger aufweisenden Seite der Platte abgewandten Seite aufweisen und wenn die Einzelbauelemente je nach Verwendung als Boden-, Wand- oder Deckenelement unterschiedliche Schichtaufbauten auf der die Träger aufweisenden Seite der Platte aufweisen. Bereits bei der industriellen Herstellung können die Einzelbauelemente mit den für den jeweiligen Einsatzzweck nötigen Schichten versehen werden, sodass das Aufbringen von Schichten auf der Baustelle nicht nötig ist. Beispielsweise erhalten die Einzelbauelemente alle eine Wärmeisolierung, Wandelemente außenseitig eine Wetterschutzschicht, Bodenelemente innenseitig beispielsweise eine Estrichschicht oder dergleichen Fußbodenaufbau.
  • Vorteilhaft ist es, wenn die Einzelbauelemente je nach Verwendung als Boden-, Wand- oder Deckenelement unterschiedlich ausgebildet sind und entweder als flächig geschlossenes Element ausgebildet sind oder wenigstens ein Fenster und/oder wenigstens eine Tür oder dergleichen Öffnungen oder Durchbrüche aufweisen. Auch die Fenster, Türen oder sonstige Bauelemente können bereits während der industriellen Fertigung in die Einzelbauelemente eingebaut werden, was wiederum den Aufwand vor Ort an der Baustelle minimieren hilft. Die Einbauqualität kann dabei an einem noch nicht montierten Einzelbauelement besser kontrolliert werden als an einem Einzelbauelement in Montagestel lung.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Einzelbauelemente sieht vor, dass die flächige Platte der Einzelbauelemente eine aus mehreren miteinander verbundenen Schichten gebildete Holzbautafel ist, deren Schichten vorzugsweise quer zueinander verlaufende Elemente aufweisen, von denen zumindest eine Schicht aus zueinander beabstandeten Einzelelementen gebildet ist und dass die Zwischenräume zwischen den Einzelelementen die Verbindungskanäle sind. Durch diese Maßnahmen ist die Holzbautafel statisch sehr leistungsfähig, da durch die Schichtanordnung aus mehreren Holzschichten die auftretenden Zug-, Druck und/oder Biegekräfte besonders gut abgefangen werden können. Zweckmäßigerweise können die Einzelelemente der Rippenschicht durch Brettschichtbalken gebildet sein, die aus geschichteten und vorzugsweise pressverleuimten Brettern oder Latten bestehen.
  • Vorteilhaft ist es, wenn die U-förmigen, jeweils durch Träger benachbarter Einzelbauelemente sowie deren Plattenüberstände über die Träger umgrenzten Hohlräume eines Gebäudes in einem vorgebbaren Raster angeordnet sind und wenn die Rasterachsen stofffrei sind und jeweils Installationskanäle bilden. Dabei können die Rastermaße vorteilhafterweise in einer Koordinatenrichtung beispielsweise 2,5 Meter oder 3 Meter und in der anderen Koordinatenrichtung beispielsweise 4 Meter, 5 Meter, 6 Meter oder 7 Meter betragen. Durch diese vorgegebenen Rastermaße kann die Produktion der Einzelbauelemente effektiver gestaltet werden, da nur eine überschaubare Anzahl an verschieden gestalteten Einzelbauelementen produziert werden muss. Gleichzeitig können viele verschiedenartig gestaltete Gebäude oder Gebäudeteile mit solchen Einzelbauelementen konstruiert werden.
  • Für eine besonders schnelle Montage der Einzelbauelemente ist es zweckmäßig, wenn die Einzelbauelemente mit einer vorgefertigten Installation, beispielsweise mit einem Kabelbaum einer Elektroinstallation, ausgerüstet sind. Dabei kann es sich beispielsweise auch um vorgefertigte Rohre oder Schächte für eine Belüftungs- oder Klimaanlage handeln. Auf der Baustelle können dann die Einzelbauelemente mit den darin angeordneten Installationen innerhalb kurzer Zeit mit Hilfe geeigneter, vorzugsweise vormontierter Verbindungskomponenten miteinander verbunden werden, wobei die Verbindungsstellen der Installationen in den U-förmigen Hohlräumen angeordnet sind.
  • Vorteilhaft ist es, wenn vorgefertigte Spezialmodule, insbesondere ein Treppenturm oder Etagenelemente eines Treppenturms oder eine Nasszelle vorgesehen sind, die mit den plattenförmigen Einzelbauelementen verbindbar sind. Diese montierfertig zur Baustelle lieferbaren Gebäudeteile können die Stabilität des Gebäudes erhöhen, da beispielsweise der Treppenturm zumindest teilweise aus Stahlbeton bestehen und als Basis für daran montierbare Einzelbauelemente dienen kann. Denkbar ist ebenso eine Vorproduktion von fertigen Räumen oder Zellen aus Einzelbauelementen mit Spezialausrüstung wie beispielsweise einheitlichem Fußbodenbelag wie Parkett oder speziellen Einbaumöbeln.
  • Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen noch näher beschrieben. Es zeigt in zum Teil schematisierter Darstellung:
  • 1 eine perspektivische Explosions-Darstellung eines erfindungsgemäßen Bausatzes zum Erstellen von Gebäuden,
  • 2 eine perspektivische Darstellung eines als Dach- oder Fußbodenelement ausgebildeten Einzelbauelements des Bausatzes,
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines als Wandelement ausgebildeten Einzelbauelements des Bausatzes,
  • 4 einen Querschnitt durch einen Abschnitt eines als Holzbautafel ausgebildeten Einzelbauelements mit Verbindungskanälen,
  • 5 eine perspektivische Darstellung eines mit dem Bausatz erstellten Gebäudes mit strichpunktiert hervorgehobenen U-förmigen Hohlräumen,
  • 6 eine Aufsicht auf ein Gebäude aus montierten Wandelementen,
  • 7 einen Querschnitt im Verbindungsbereich von Einzelbauelementen in Montagestellung mit U-förmigem Hohlraum und Verbindungselementen sowie
  • 8 eine Darstellung gemäß 7 mit einem durch den Verbindungskanal des Einzelbauelements in den U-förmigen Hohlraum geführten Installationskabel.
  • Ein in 1 dargestellter und im Ganzen mit 1 bezeichneter Bausatz zum Erstellen von Gebäuden weist vorgefertigte, im Wesentlichen platten- oder scheibenförmige Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c auf. Die Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c haben jeweils an zwei gegenüberliegenden Rändern einer Platte beabstandet zum Rand über eine Flachseite der Platte einen vorstehenden Träger 3a, 3b, 3c. In der in den 1 und 5 bis 8 dargestellten Montagestellung bilden die Träger 3a, 3b, 3c von benachbarten Einzelbauelementen 2a, 2b, 2c an ihren einander zugewandten Rändern einen im Querschnitt U-förmigen Hohlraum 4, der im Quer schnitt besonders gut in den 7 und 8 erkennbar ist.
  • Zur Verbindung der U-förmigen Hohlräume 4 an den gegenüberliegenden Rändern des Einzelbauelements 2a, 2b, 2c untereinander weisen die Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c wenigstens einen Verbindungskanal 5 auf, welcher etwa quer zur Längserstreckung des U-förmigen Hohlraums 4 verläuft. In der in den 2 und 3 gezeigten Ausführungsform weisen die Einzelbauelemente 2a, 2b eine Vielzahl parallel verlaufender Verbindungskanäle 5 auf, die auf gegenüberliegenden Seiten der Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c jeweils in einen U-förmigen Hohlraum 4 münden. In die Verbindungskanäle 5 kann dabei, wie in den 2 und 3 angedeutet, bereits vor der Montage eine vorbereitete Installation oder Installationsteile, wie beispielsweise Kabel 6 eingelegt sein.
  • In den 1 und 5 bis 8 ist erkennbar, dass die über eine Flachseite der Platte eines Einzelbauelements 2a, 2b, 2c vorstehenden Träger 3a, 3b, 3c in Montagestellung dem Rauminneren eines Gebäudes zugewandt sind und dass dadurch der U-förmige Hohlraum 4 mit seiner offenen Seite vom Rauminneren her zugänglich ist. Dieser Hohlraum 4 kann dadurch in jedem Raum als Installationskanal für verschiedenartige Installationen, wie beispielsweise eine Elektroinstallation mit Kabeln 6 genutzt werden. In den Hohlraum 4 kann dabei, wie in den 7 und 8 dargestellt, ein herkömmlicher Kabelkanal 7 eingesetzt werden, wobei der Kabelkanal-Deckel 8 einen Frontabschluss des U-förmigen Hohlraums bildet. Mit Hilfe des Kabelkanals 7 können die Kabel 6 der Elektroinstallation von anderen Installationselementen wie Wasserrohren 9 oder Lüftungskanälen getrennt werden. In den Kabelkanal-Deckel 8 können außerdem Steckdosen oder Schalter 10 oder dergleichen Funktionselemente eingebaut werden.
  • In den 2, 3, 7 und 8 ist eine luftdichte, gegebenenfalls diffusionsoffene Folie 11 dargestellt, die die dem Rauminneren eines Gebäudes abgewandte Außenseite 26 des Einzelbauelements 2a, 2b, 2c abdeckt und welche durch die zwischen direkt benachbarten Einzelbauelementen 2a, 2b, 2c gebildete Fuge 25 in den U-förmigen Hohlraum 4 geführt wird. Dort sind die Enden der Folie 11 innenseitig umgelegt und vorzugsweise überdeckend mit einem Folienstreifen 12 abgeklebt. Die in 7 und 8 dargestellte Folie 11 bildet dadurch eine geschlossene luftdichte Schicht beziehungsweise Ebene außenseitig um das Gebäude herum.
  • In dem U-förmigen Hohlraum 4 werden die in Montagestellung nebeneinander angeordneten Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c miteinander verbunden, wie dies detailliert in 7 gezeigt ist. Dazu sind Winkel 13 vorgesehen, die in der in 7 gezeigten Ausführungsform mit den Trägern 3 verschraubt sind und an der zum Rauminneren weisenden Seite des U-förmigen Hohlraums 4 Schraubbolzen 14 aufweisen. Auf die Schraubbolzen 14 ist eine Verbindungsplatte 15 mittels Schraubmuttern 16 befestigbar, wodurch zwei benachbarte Winkel 13 miteinander lösbar verbunden werden können. Die Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c können dabei an mehreren solcher Befestigungsstellen untereinander verbunden werden, vorzugsweise an wenigstens zwei Befestigungsstellen, je nach Anforderungen an die statische Stabilität des Gebäudes.
  • Zur Montage eines Deckenelements 2a auf Wandelemente 2b weisen die Träger 3b an ihrem oberen Ende jeweils eine Ausklinkung zur Aufnahme jeweils eines Trägers 3a des Deckenelements 2a auf, die etwa die Höhe eines Trägers 3a des Deckenelements 2a hat, wie dies die 1 und 5 zeigen.
  • Die 2 zeigt ein Deckenelement 2a und 3 ein Wandelement 2b in einer teilgeschnittenen Darstellung, in der erkenn bar ist, dass die Einzelbauelemente 2a, 2b je nach ihrer Verwendung unterschiedliche Schichtaufbauten auf der von der die Träger 3 aufweisenden Seite der Platte abgewandten Seite aufweisen. So weist das in 2 dargestellte Deckenelement 2a, welches auch als Fußbodenelement verwendet werden kann, verschiedene Schichten 17, 18 eines Dach- oder Fußbodenaufbaus auf, während das Wandelement 2b in 3 eine vergleichsweise dicke Dämmschicht 19 sowie eine Fassadenschicht 20 aufweist.
  • Die in den 1, 3, 5 und 6 erkennbaren Wandelemente 2b sind entweder als flächig geschlossenes Element ausgebildet oder weisen wenigstens ein Fenster 23 oder Tür 24 oder dergleichen Öffnungen oder Durchbrüche auf.
  • In der in 6 gezeigten Ansicht von oben ist erkennbar, dass nicht nur bei nebeneinander angeordneten Wandelementen 2b ein U-förmiger Hohlraum 4 als stofffreie Achse und Installationsraum zwischen benachbarten Trägern 3b entsteht, sondern auch zwischen dem Träger 3b des letzten Wandelements 2b und einem Träger 3c eines im Schnitt U-förmigen Wandabschlusselements 2c. Das Wandabschlusselement 2c weist an der zum Rauminneren weisenden Flachseite von dieser Flachseite winklig abstehende Anschlussbereiche 21 für die Befestigung der quer zum Wandabschlusselement 2c verlaufenden Wandelemente 2b und dem Deckenelement 2a auf. In den Anschlussbereichen 21 sind Träger 3c angeordnet, die parallel zu den Trägern 3a, 3b an den in Montagestellung benachbarten Wandelementen 2b und Deckenelementen 2a verlaufen.
  • 4 zeigt einen Querschnitt einer bevorzugten Ausführungsform der Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c mit einer Holzbautafel, die aus mehreren miteinander vorzugsweise verleimten Holzschichten besteht, wobei die verbundenen Schichten quer zuein ander verlaufende Elemente aufweisen und dadurch eine hohe Stabilität haben. Eine insbesondere auf beiden Flachseiten von durchgehenden Schichten begrenzte Schicht ist aus zueinander beabstandeten Einzelelementen 22 gebildet, wobei die Zwischenräume zwischen den Einzelelementen 22 die Verbindungskanäle 5 sind.
  • In den 1, 5 und 6 ist angedeutet, dass die Einzelbauelemente in einem vorgegebenen Raster angeordnet sind. Dieses Raster kann in einer horizontalen Koordinatenrichtung eine Rasterweite von etwa 2,5 oder 3 Meter und in der anderen horizontalen Koordinatenrichtung eine Rasterweite von etwa 5, 6 oder 7 Metern aufweisen. Mit Hilfe einer solchen Rasterung sind viele architektonische und gestalterische Freiheiten gegeben, wobei gleichzeitig durch die Beschränkung der Varianten eine industrielle Produktion standardisierter Einzelbauelemente 2a, 2b, 2c erleichtert wird.

Claims (18)

  1. Bausatz (1) zum Erstellen von Gebäuden aus vorgefertigten, plattenförmigen Einzelbauelementen (2a, 2b, 2c), dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelbauelemente (2a, 2b, 2c) eine flächige Platte mit an zwei gegenüberliegenden Rändern jeweils beabstandet dazu und zueinander parallel verlaufenden, über eine Flachseite der Platte vorstehenden Trägern (3a, 3b, 3c) aufweisen, dass an einander zugewandten Rändern zweier in Montagestellung benachbarter Einzelbauelemente (2a, 2b, 2c) jeweils zwischen den dort benachbarten Trägern (3a, 3b, 3c) ein im Querschnitt etwa U-förmiger Hohlraum (4) vorgesehen ist und dass zwischen den gegenüberliegenden Rändern der Platte wenigstens ein mit seinen Enden in die etwa U-förmigen Hohlräume (4) mündender Verbindungskanal (5) vorgesehen ist.
  2. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in Montagestellung die über eine Flachseite der Platte vorstehenden Träger (3a, 3b, 3c) dem Rauminneren eines Gebäudes zugewandt sind.
  3. Bausatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine luftdichte, gegebenenfalls diffusionsoffene Folie (11) die dem Rauminneren eines Gebäudes abgewandte Außenseite (26) des plattenförmigen Einzelbauelementes (2a, 2b, 2c) zumindest bereichsweise abdeckt und durch die zwischen direkt benachbarten Einzelbauelementen (2a, 2b, 2c) gebildete Fuge (25) in den U-förmigen Hohlraum (4) geführt und die Enden innenseitig umgelegt und vorzugsweise überdeckend mit einem Folienstreifen (12) abgeklebt sind.
  4. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass benachbarte Einzelbauelemente (2a, 2b, 2c) innerhalb des U-förmigen Hohlraums (4) statisch miteinander vorzugsweise lösbar verbunden sind, insbesondere mittels an den Trägern angebrachten Winkeln (13) und einer oder mehreren, die Winkel (13) verbindenden Platten (15).
  5. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der U-förmige Hohlraum (4) einen Installationskanal bildet und einen montierbaren und demontierbaren Frontabschluss aufweist.
  6. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in Montagestellung innerhalb des U-förmigen Hohlraums (4) wenigstens ein Kabelkanal (7) eingesetzt ist, dessen Kabelkanal-Deckel (8) vorzugsweise den Frontabschluss des U-förmigen Hohlraums (4) bildet.
  7. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in Montagestellung innerhalb des U-förmigen Hohlraums (4) Steckdosen und/oder Schalter (10) und/oder Lampen und dergleichen Funktionselemente eingebaut sind.
  8. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandelemente-Träger (3b, 3c) bei Verwendung des Einzelbauelements als Wandelement (2b, 2c) auf Stützlast und die Deckenelemente-Träger (3a) bei Verwendung des Einzelbauelements als Deckenelement (2a) auf Biegelast dimensioniert sind.
  9. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Enden der Träger (3b) eines Wandelementes (2b) um etwa die Höhe der Träger (3a) eines Deckenelementes (3a) vor der Oberkante der Wandplatte enden.
  10. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelbauelemente (2a, 2b, 2c), gegebenenfalls mit einem anwendungsspezifischen Schichtaufbau, industriell vorgefertigte, ohne Nacharbeiten einsetzbare Bauelemente sind.
  11. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelbauelemente (2a, 2b, 2c) je nach Verwendung als Boden-, Wand- oder Deckenelement unterschiedliche Schichtaufbauten auf der von der die Träger (3a, 3b, 3c) aufweisenden Seite der Platte abgewandten Seite aufweisen.
  12. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelbauelemente (2a, 2b, 2c) je nach Verwendung als Boden-, Wand- oder Deckenelement unterschiedliche Schichtaufbauten auf der die Träger (3a, 3b, 3c) aufweisenden Seite der Platte aufweisen.
  13. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelbauelemente (2a, 2b, 2c) je nach Verwendung als Boden-, Wand- oder Deckenelement unterschiedlich ausgebildet sind und entweder als flächig geschlossenes Element ausgebildet sind oder wenigstens ein Fenster (23) und/oder wenigstens eine Tür (24) oder dergleichen Öffnungen oder Durchbrüche aufweisen.
  14. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die flächige Platte der Einzelbauelemente eine aus mehreren miteinander verbundenen Schichten gebil dete Holzbautafel ist, deren Schichten vorzugsweise quer zueinander verlaufende Elemente aufweisen, von denen zumindest eine Schicht aus zueinander beabstandeten Einzelelementen (22) gebildet ist und dass die Zwischenräume zwischen den Einzelelementen (22) die Verbindungskanäle (5) sind.
  15. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die U-förmigen, jeweils durch Träger (3a, 3b, 3c) benachbarter Einzelbauelemente (2a, 2b, 2c) sowie deren Plattenüberstände über die Träger (3a, 3b, 3c) umgrenzten Hohlräume eines Gebäudes in einem vorgebbaren Raster angeordnet sind und dass die Rasterachsen stofffrei sind und jeweils Installationskanäle bilden.
  16. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastermaße in einer Koordinatenrichtung beispielsweise 2,5 Meter oder 3 Meter und in der anderen Koordinatenrichtung beispielsweise 4 Meter, 5 Meter, 6 Meter oder 7 Meter betragen.
  17. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelbauelemente (2a, 2b, 2c) mit einer vorgefertigten Installation, beispielsweise mit einem Kabelbaum einer Elektroinstallation, ausgerüstet sind.
  18. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass vorgefertigte Spezialmodule, insbesondere ein Treppenturm oder Etagenelemente eines Treppenturms oder eine Nasszelle vorgesehen sind, die mit den plattenförmigen Einzelbauelementen verbindbar sind.
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