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Technisches
Gebiet
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Im
Automobilbereich werden Drosselklappen-Einheiten heute vermehrt
als Kunststoffspritzgießbauteile
in Großserien
gefertigt. Bei solchen Drosselklappen-Einheiten handelt es sich
beispielsweise um im Wege des Spritzgießverfahrens hergestellte Klappengehäuse samt
in das Gehäuse
eingespritzter Klappen. Die Drosselklappen-Einheiten, die im Kraftfahrzeugbereich
eingesetzt werden, sind Temperaturen zwischen minus 40°C und 120°C ausgesetzt,
so dass Sorge dafür
zu tragen ist, dass in diesem Temperaturbereich die Funktionstüchtigkeit der
Formteile hinsichtlich im Spritzgießverfahren erzielbarer Spaltweiten
zu gewährleisten
ist.
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Stand der
Technik
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EP 0 482 272 A1 bezieht
sich auf eine Klappeneinheit. Es werden eine Klappenvorrichtung
sowie ein Verfahren zur Herstellung einer beweglichen Klappe in
einem Gehäuse,
welches die bewegliche Klappe aufnimmt, offenbart. Die Klappe und
das Klappengehäuse
werden in ein und demselben Werkzeug hergestellt. In einem ersten
Spritzgießschritt
wird das Gehäuse
hergestellt und in einem nachfolgenden Spritzgießschritt wird die scheibenförmige Klappe
darin eingeformt. An den relativ zum Gehäuse beweglichen Klappen werden
Dichtabschnitte ausgebildet, welche mit Gehäusebereichen des Klappengehäuses dichtend
zusammenwirken. Bei der Klappe handelt es sich vorzugsweise um eine solche,
die in Schmetterlingsbauart beschaffen ist und bei dem Klappengehäuse um ein
solches, welches eine in Schmetterlingsbauform ausgebildete Klappe
aufnimmt. Mit dem offenbarten Herstellungsverfahren lässt sich
eine wesentlich kostengünstigere
Fertigung einer Klappenvorrichtung für den Kraftfahrzeugbereich
erzielen. Die Position der Klappe und deren Gehäusestellung sind bei dieser
Ausführungsvariante
auf die Querlage zur Luftdurchtrittsrichtung festgelegt.
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US 5,304,336 bezieht sich
ebenfalls auf ein Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung. Diese Vorrichtung
enthält
ein bewegliches Teil und ein Gehäuse
zur Aufnahme des beweglichen Teiles. Das bewegliche Teil und das
Gehäuse
werden im Wege des Spritzgießverfahrens
durch sequenzielle Herstellungsschritte gefertigt. Vorzugsweise
wird das Gehäuse
in einem ersten Verfahrensschritt spritzgegossen, während das
relativ zum Gehäuse
bewegliche Teil in einem weiteren Herstellschritt gefertigt wird, wobei
dieses sich in einer zumindest teilweise geschlossenen Position
befindet. Durch das offenbarte Herstellungsverfahren wird erreicht,
dass eine Oberfläche
des Gehäuses
zumindest teilweise als Form zur Ausbildung eines Dichtabschnittes
an der beweglichen Klappe dient, so dass eine sehr enge Toleranz zwischen
dem Gehäuse
und der zu diesem relativ bewegbaren Klappe erreicht wird. Auch
gemäß
US 5,304,336 ist die relativ
zum Gehäuse
bewegliche Klappe schmetterlingsförmig ausgebildet. Bei dem Gehäuse handelt
es sich vorzugsweise um ein solches, welches eine Klappe in Schmetterlingsform aufzunehmen
vermag.
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Die
aus
EP 0 482 272 A1 und
US 5,304,336 bekannten Herstellungsverfahren
zur Fertigung eines Luftführungsteiles
im Wege des Spritzgießverfahrens
sind mit dem Nachteil behaftet, dass sich gemäß dieser Verfahren Formteile
herstellen lassen, die eine mangelhafte Funktionstüchtigkeit
aufweisen können.
Dies wird im wesentlichen durch eine ungenügende Einstellbarkeit und Wiederholgenauigkeit erforderlicher
Spaltweiten in den Wellenlagern und in der Gasdurchgangsbohrung
solcherart hergestellter Vorrichtungen verursacht. Mit den dargestellten
Verfahren ist eine gezielte Beeinflussung der Spaltweite zur Erreichung
einer definierten Luftmenge in der Schließstellung der Klappe über Maschineneinstellparameter
bei der Formgebung, d.h. beim Spritzgießverfahren, nicht ausreichend
möglich.
Von einem Produktionszyklus zum nächsten Produktionszyklus sind
die erforderlichen Spaltweiten zur Erreichung einer definierten
Leckluftmenge in der Schließstellung der
Klappe nicht in ausreichendem Maße reproduzierbar.
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Die
Genauigkeit bzw. Gleichmäßigkeit
solcher Spalte in Klappen darf nur im Bereich einiger weniger μm variieren.
Dies ist von erheblicher Bedeutung im Kfz-Bereich, in dem solche
Luftführungsteile einem
größeren Temperaturbereich,
so z.B. Temperaturen von –40°C bis + 120°C (Motorbetriebstemperatur
am Zylinderkopfbereich) ausgesetzt sind. Durch eine enge Verknüpfung der
Temperatur von Formgebungswerkzeug und der Zykluszeit des Spritzgießprozesses
gemäß der oben
aufgezeigten Herstellverfahren, kann über die im Formgebungswerkzeug
vorgesehene Kavität
die erforderliche Genauigkeit nicht erreicht werden. Dies gilt insbesondere
dann, wenn bei gemäß der obigen
Lösungen
beschriebenen Verfahren, teilkristalline oder amorphe thermoplastische Hochtemperatur-Kunststoffe
für den
oben angegebenen Temperaturbereich für Anwendungen im Motorraum
eingesetzt werden. Gemäß der Herstellungsverfahren,
die aus
EP 0 482 272
A1 sowie
US 5,304,336 bekannt
sind, kann auf Prozessschwankungen, wie z.B. Eigenschaftsschwankungen
in den Formmassen bei der Formgebung, d.h. beim Fertigungsprozess
im Wege des Spritzgießverfahrens, nicht
flexibel genug reagiert werden. Die beschriebenen Schwankungen schlagen
unzulässig
stark auf die Qualität
der erhaltenen Vorrichtungen durch.
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Darstellung
der Erfindung
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Gemäß des vorgeschlagenen
Verfahrens wird den oben genannten Schwächen der aus dem Stande der
Technik bekannten Verfahren abgeholfen, da die Ausformung der Formteile,
d.h. eines Klappenteiles und eines Gehäuseteiles einer Drosselvorrichtung,
nicht in einer gemeinsamen Kavität erfolgt.
Die Kavität
innerhalb eines Zwei-Komponenten-Spritzgießwerkzeugs
ist in zwei voneinander getrennte Kavitäten aufgeteilt. Die beiden
voneinander getrennten Kavitäten
können
mittels Drehteller oder Indexplatten oder dergleichen in zwei voneinander getrennten
Formwerkzeugen untergebracht sein. Die Geometrie wesentlicher Abformbereiche
am Gehäuseteil
beim Hinterspritzen durch das Klappenteil während der zweiten Spritzstufe,
kann durch Änderung der äußeren Geometrie
der berandenden Werkzeugteile in der zweiten Kavität gegenüber der
ersten Kavität
zur elastischen Verformung des Gehäuseteiles (Vorspritzling) in
der zweiten Spritzstufe genutzt werden. Damit steht eine zusätzliche
Beeinflussungsmöglichkeit
der sich einstellenden Spaltbildung zwischen den Lagerstellen und
dem Gehäuseteil
sowie der Berandung des Klappenteiles und dem Gehäuseteil
zur Verfügung.
In die zwei voneinander getrennten Kavitäten gemäß des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Verfahrens, werden teilkristalline sowie amorphe Hochtemperatur-Thermoplasten
mit hohen Schmelztemperaturen gegebenenfalls hohen Kristallisationsgraden
und hoher Wärmeform-
sowie Öl- und
Kraftstoffbeständigkeit
eingespritzt. Die verwendeten teilkristallinen oder amorphen Hochtemperatur-Thermoplasten weisen
niedrige Reibungs-Koeffizienten und geringe Verschleißraten untereinander auf.
Die Spaltgeometrien des im Wege des Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahrens
erhaltenen Spritzgießfertigteiles,
dessen Gehäuseteil
aus einem ersten Kunststoffmaterial und dessen Klappenteil aus einem
zweiten Kunststoffmaterial gefertigt ist, liegen vor dem Einbringen
eines weiteren, d.h. dritten Materiales, außerhalb einer Dichtheitsspezifikation. Nach
dem Einbringen des dritten zusätzlichen
Materials und gegebenenfalls nach dessen teilweisem Entfernen liegen
die dadurch erhaltenen Spaltgeometrien nunmehr wieder innerhalb
der Dichtheitsspezifikation.
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Als
drittes Material werden an einem Spritzgießfertigteil zur Erhöhung der
Spaltdichtigkeit pulverförmige
Feststoffteile oder pastös
aufbereitete Materialien in das Zwei-Komponenten-Spritzgießfertigteil
eingebracht und können
aus diesem später
teilweise oder vollständig
wieder entfernt werden. Das aus dem Spritzgießwerkzeug entnommene Spritzgießfertigteil
weist eine relativ große
Spaltbreite auf. Das erwähnte
dritte Material kann entweder auf die Drosselklappe oder an die
Innenwandung des Drosselklappenstutzens bzw. direkt in den Spalt
zwischen der Drosselklappe und der Innenwandung des Drosselklappenstutzens
als Zusatzstoff eingebracht werden. Der Zusatzstoff dichtet den
Spalt zwischen der Drosselklappe und dem Drosselklappenstutzen weitgehend
ab, ist jedoch so nachgiebig bzw. wird bei der ersten Bewegung der
Drosselklappe derart abgeschert, dass eine kleine Spaltweite entsteht,
trotzdem jedoch kein Klemmen zwischen der Drosselklappe und dem
Drosselklappenstutzen befürchtet
werden muss. Dadurch ist es möglich,
während
des Spritzgießprozesses
die zulässige
Spaltbreite so zu wählen,
dass unter Berücksichtigung
der nie vollständig vermeidbaren
Toleranzen, eine möglichst
große Spaltbreite
entsteht. Dies gestattet, dass vor dem Aufbringen des Zusatzstoffes
die Spaltbreite S ziemlich stark streuen darf, wodurch das Spritzgießen erheblich
erleichtert wird, da die erhaltene Spaltweite S durch Ein- bzw.
Aufbringen des dritten Materials nach dem Spritzgießen definiert
wird und nicht unmittelbar während
des Spritzgießprozesses
beigeführt
zu werden braucht. Dies erlaubt auch den Einsatz solcher Spritzgießfertigteile,
deren Spaltweite S ohne Anbringen eines Zusatzstoffes zwischen Drosselklappenrand
und Innenwandung des Drosselklappenspritzens hinsichtlich der Toleranz
zum Ausschuss zu zählen
sind.
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Durch
Einsatz der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Lösung
wird der dem Herstellungsverfahren immanente Nachteil des Klemmens
der Klappe im Gehäuse
vermieden. Die Schwindung in und nach dem Kunststoffspritzgießprozess
ist so eingestellt, dass die Dichtheit außerhalb der marktüblichen Dichtheitsspezifikation
liegt und durch anschließendes
Einbringen eines dritten Stoffes, d.h. des Zusatzsmaterials in den
Dichtspalt derart geändert
wird, dass die Dichtheit wieder marktübliche gängige Dichtheitsspezifikationen
erfüllt.
Insbesondere wird die Schwindung im zweiten Spritzgießprozessschritt, d.h.
für die
Drosselklappe, relativ groß gewählt. Dies wird
dadurch erreicht, dass die Werkzeugtemperatur niedrig gehalten wird
und dadurch ein entsprechend schnelles Abkühlen der Kunststoffschmelze
erfolgen kann. Ferner kann durch Anreicherung des zweiten Kunststoffmaterials,
welches im zweiten Spritzgießprozess
verwendet wird, mit Füllstoffen
ein kleiner Faserteil im Kunststoffmaterial eingestellt werden. Insbesondere
wird der Anteil an körnigen,
nichtfasrigen Füllstoffen
beim zweiten Kunststoffmaterial für den zweiten Spritzgießschritt
relativ groß gewählt. Zumal
können
die erhaltenen Kunststoffspritzgießteile nach dem Kunststoffspritzgießprozess
getempert werden, bevor das dritte Material, d.h. der Zusatzstoff eingebracht
wird. Bei dem dritten Material kann es sich um einen Festschmierstoff
handeln.
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Das
Tempern der Kunststoffspritzgießbauteile
bzw. des Gehäuserohlings
kann nach dem ersten Spritzgießprozess
oder nach dem zweiten Spritzgießprozess
erfolgen, in jedem Falle aber vor das dritte Material in das Spritzgießbauteil
eingebracht werden.
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Zeichnung
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Anhand
der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend eingehender beschrieben.
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Es
zeigt:
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1 die
Häufigkeitsverteilung
Stückzahl Spaltbreite
bei bisheriger Fertigung von Drosselklappeneinrichtungen,
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2,
Kurve 1 die Häufigkeitsverteilung Stückzahl/Spaltbreite
bei Fertigung gemäß der erfindungsgemäßen Vorgehensweise
vor Aufbringen eines Zusatzstoffes,
Kurve 2 die Häufigkeitsverteilung
Stückzahl/Spaltbreite
bei Fertigung gemäß der erfindungsgemäßen Lösungen nach
Aufbringen des Zusatzstoffes,
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3 einen,
in eine zweite Spritzstation eingelegten Vorspritzling und eine
zweite Kavität
zum Einspritzen eines zweiten Kunststoffmaterials,
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4 und 5 den
Vorspritzling des Gehäuseteiles
aus einem zweiten Kunststoffmaterial innerhalb der zweiten Kavität eingespritzte
Klappenteile, deren Klappenwellenteile in 4 mit einer
Einlegehülse/Gleitbüchse versehen
sind und deren Klappenwellenteile gemäß 5 unmittelbar
in den Vorspritzling eingeformt sind,
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6 Auftragsflächen am
Vorspritzling, auf welchen nach dem Formen des Vorspritzlinges in
einer ersten Spritzstation Gleit- bzw. Schmierstoff aufgebracht
oder eingerieben oder in Folienform appliziert wird und
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7 weitere
mögliche
Auftragsflächen
am Vorspritzling gemäß 6.
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Ausführungsvarianten
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Der
Darstellung gemäß 1 ist
die Häufigkeitsverteilung
Stückzahl/Spaltbreite
bei Fertigung eines Drosselklappengehäuses gemäß aus dem Stand der Technik
bekannter Spritzgießverfahren
zu entnehmen.
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Aus
der Darstellung gemäß 1 geht
hervor, dass mit S1 der minimale Spalt zwischen
dem Rand der Drosselklappe, der Innenwandung eines Drosselklappenstutzens,
die untere Ausschussgrenze bildet. Wird die Spaltweite S1 unterschritten, kommt es zu einem Klemmen
der schwenkbar angeordneten Drosselklappe innerhalb des Drosselklappenstutzens.
Spritzgießfertigteile,
die die minimale Spaltweite S1 unterschreiten,
können
daher nicht verwendet werden und stellen teuer produzierten Ausschuss
dar. Mit S2 ist die maximale Spaltweite
zwischen dem Rand einer verschwenkbar im Drosselklappenstutzen aufgenommenen
Drosselklappe und der Innenwandung des Drosselklappenstutzens bezeichnet.
Wird die maximale Spaltweite S2 überschritten,
liegt ein zu großer
Spalt zwischen dem Rand der verschwenkbar angeordneten Drosselklappe
und der Innenwandung des Drosselklappenstutzens vor, über welchen
eine Verbrennungskraftmaschine zu viel Fehlluft ansaugt, mithin
eine einwandfreie Funktion der Drosselklappeneinrichtung nicht mehr
gewährleistet
ist.
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Alle
Spritzgießbauteile
der Spaltweite, die zwischen der minimalen Spaltweite S1 und
der maximal zulässigen
Spaltweite S2 liegen, stellen Gutteile dar,
welche an einer Verbrennungskraftmaschine, sei es im Ansaug-, sei
es im Abgastrakt, eingesetzt werden könnten.
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Dem
Diagramm gemäß 2 sind
die Kurve 1 und die Kurve 2 zu entnehmen. Die
Kurve 1 stellt die Stückzahlverteilung
vor Einbringen des dritten Materials, d.h. des die Dichtheit bestimmenden
Zusatzstoffes vor dessen Einbringen dar. Die Stückzahlverteilung gemäß Kurve 1 ist über der
Spaltweite aufgetragen. Die Kurve 2 stellt die Stückzahlverteilung nach
Einbringen des dritten Materiales, d. h. des die Dichtheit bestimmenden
Zusatzstoffes dar. Während Kurve 1 die
erhaltene Stückzahl
an Vorspritzlingen darstellt, deren Spaltweite überwiegend größer als der
maximal zulässige
Spalt S2 ist, zeigt Kurve 2 die erhaltene
Stückzahl
an Vorspritzlingen, deren Spaltweite relativ groß gewählt wurde und S höchstens
die Spaltweite S2 beträgt, nachdem zwischen der Innenwandung
des Drosselklappenstutzens und dem Außenrand der Drosselklappe das
dritte Material, d.h. der die Dichtheit definierende Zusatzstoff,
eingebracht wurde. Aus Kurve 2 geht hervor, dass die Anzahl
von Vorspritzlingen, die Gutteile darstellen, d.h. die weiterverwendet
werden können,
durch Einsatz des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Verfahrens wesentlich erhöht
werden konnte. Vor zum Ausschuss zu zählende, da die maximale Spaltweite
S2 übersteigende
Spaltweiten aufweisende Vorspritzlinge, können durch Einsatz des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Verfahrens in das zulässige
Toleranzmaß,
d.h. in den Bereich zwischen dem minimal zulässigen Spalt S1 und
dem maximal zulässigen
Spalt S2 überführt werden, so dass sich insgesamt
eine wesentlich höhere
Produktivität
durch Einsatz des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Verfahrens bei der Herstellung von im Wege des Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahrens
hergestellten Kunststoffbauteilen erreichen lässt.
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Dies
wird dadurch erreicht, dass die Schwindung, insbesondere im zweiten
Spritzgießprozessschritt,
d.h. beim Einspritzen der Klappe in das Drosselklappengehäuse, groß gewählt wird.
Dies lässt sich
durch ein gekühltes
Spritzgießwerkzeug
erreichen, was ein schnelles Abkühlen,
d.h. Erstarren der Kunststoffschmelze, ermöglicht. Werden dem im zweiten
Spritzgießschritt
eingesetzten zweiten Kunststoffmaterial Füllstoffe, wie z.B. körnige nichtfasrige
Materialien beigemischt, wird der Schwindungsprozess durch diesen
Verfahrensparameter zusätzlich
begünstigt.
Bei dem dritten Material, d.h. dem die Dichtheit definierenden Zusatzstoff,
kann es sich um einen Festschmierstoff wie beispielsweise Molybdändisulfid
(Handelsname: Molykote) oder ander Molybdänverbindungen oder um Graphite
handeln.
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3 zeigt
einen in eine zweite Spritzstation eingelegten Vorspritzling und
eine zweite Kavität
zum Einspritzen eines zweiten Kunststoffmateriales, aus welchem
die Drosselklappe gefertigt wird.
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Bevor
ein Vorspritzling 41 in eine zweite Spritzstation 40 eingesetzt
wird, kann nach dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahren
eine Zwischenbehandlung des Vorspritzlinges 41 zwischen
der ersten Spritzstufe, d.h. nach dem Entformen aus der ersten Formstation
und vor dem Einsetzen des Vorspritzlinges 41 in die in 4 dargestellte zweite
Spritzstation 40 erfolgen. Dabei kann es sich beispielsweise
um einen Tempervorgang handeln, dieser ist jedoch nicht zwingend
erforderlich. Nach dem Entformen eines Gehäuseteiles 10, 41 aus
der ersten Kavität,
d.h. nach Abschluss der ersten Spritzstufe, wird der Vorspritzling 41 unmittelbar
einer thermischen Zwischenbehandlung oberhalb der Glastemperatur
des ersten Kunststoffmateriales zugeführt. Dies kann z.B. innerhalb
eines Wärmeschrankes
erfolgen. Bei dem Temperaturniveau, bei dem die Zwischenbehandlung
durchgeführt
wird, klingen in den Thermoplasten beim Spritzgießen auftretende induzierte
Spannungen ab. Dies gilt sowohl für teilkristalline Thermoplaste
als auch für
amorphe Hochtemperatur-Thermoplaste. Nach wenigen Minuten Verweildauer
des Vorspritzlinges 41 in der Zwischenbehandlung klingen
durch molekulare Orientierungen beim Füllvorgang der ersten Kavität bzw. beim schnellen
Abkühlen
des Vorspritzlinges 41 durch verzögerte Kristallisationseffekte
induzierte Spannungen und Schwindungseffekte in den Thermoplasten bis
auf ein vernachlässigbares
Niveau ab.
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Ohne
die Durchführung
einer Zwischenbehandlung würden
die durch molekulare Orientierungen bzw. beim schnellen Abkühlen des
Vorspritzlinges 41 durch verzögerte Kristallisationseffekte
in teilkristallinen Thermoplasten induzierten Spannungen, dem Vorspritzling 41 während dessen
gesamter Betriebszeit inne wohnen. Aufgrund der thermischen Zwischenbehandlung
wird vermieden, dass die induzierten Spannungen zu einer sich evtl. über eine
längere
Betriebszeit der Drosselklappeneinheit andauernden Rückdeformation
des Vorspritzlinges 41 und damit zu einer Veränderung
der Spaltgeometrien führen.
Die Veränderung
der Spaltgeometrien durch Rückdeformationen
des Gehäuses 10,
d.h. des Vorspritzlinges 41 ohne thermische Zwischenbehandlung,
führen
im Extremfall zu möglichem
Festsetzen eines relativ zum Vorspritzlinges 41, d.h. zum
Gehäuseteil 10 bewegbaren
Klappenteiles 17.
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Der
in 4 dargestellte Vorspritzling umfasst das Gehäuseteil 10 einer
Drosselklappeneinheit zur Durchführung
der zweiten Spritzstufe, innerhalb der zweiten Spritzstation 40 wird
der Vorspritzling 41 der ersten Kavität der ersten Spritzstation
entnommen. Nach dem Spritzgießen
des Vorspritzlinges 41 aus einem ersten Kunststoffmaterial
kann der Vorspritzling 41 in einer Spritzgießeinrichtung
durch manuelles Umsetzen, durch Betätigung eines den Vorspritzling 41 transportierenden
Drehtellers, einer Indexplatte oder eines Handlingsystems der zweiten Spritzstation 40 zugeführt werden.
In der zweiten Spritzstation 40 ist eine zweite Kavität 42 zur
Ausbildung des in den Vorspritzling 41 zu integrierenden Klappenteiles 17 vorgesehen.
Die Geometrie wesentlicher Abformbereiche am Vorspritzling 41 während des
Hinterspritzens des Klappenteiles 17 in der zweiten Spritzstation 40,
kann durch Änderung
der äußeren Geometrie
der berandenden Werkzeugteile der zweiten Kavität 42, gegenüber der
ersten Kavität, zur
elastischen Verformung oder Vorspannung des Vorspritzlinges 41 im
Rahmen der zweiten Spritzstufe innerhalb der zweiten Spritzstation 40 genutzt
werden. Damit steht eine werkzeugtechnische Beeinflussungsmöglichkeit
einer späteren
Spaltbildung zwischen dem Dichtrand des Klappenteiles 17 und
den Lagerstellen im Vorspritzling 41 zur Verfügung.
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Beim
Einsatz des vorgeschlagenen Verfahrens kann der Dichtrand des Klappenteiles 17 so
gestaltet werden, dass das Klappenteil 17 berührungsfrei
im Spritzgießfertigteil
durch die Gasdurchtrittsöffnung 13 durchtaucht.
Der Dichtrand am Klappenteil 17 ist bei Ausführung eines
durchtauchend gestalteten Klappenteiles 17 hinsichtlich
der Dichtheitsspezifikation dann als dichtend anzusehen, wenn am
Spalt zwischen dem Klappenteil 17 und der Innenwandung der
Gasdurchtrittsöffnung 13 Luftmassenstrom
von 2 kg/h bis 6 kg/h zugelassen wird, was je nach Durchmesser der
Gasdurchtrittsöffnung 13 im
vorgespritzen Gehäuseteil 10 als „dicht" im Sinne der Dichtheitsspezifikation
anzusehen ist. Alternativ lässt
sich das bevorzugt mit einer gewölbten
Klappenfläche
in das vorgespritzte Gehäuseteil 10 eingespritzte
Klappenteil 17 auch als nicht-durchtauchendes Klappenteil 17 ausformen,
welches innerhalb der Gasdurchtrittsöffnung 13 üblicherweise
in einer Schrägstellung zwischen
8° und 10°, bezogen
auf eine senkrechte 90°-Position
des Klappenteiles 17 in der Gasdurchtrittsöffnung 13 seine
weitestgehend abdichtende Stellung erreicht. Auch bei nicht-durchtauchenden Klappenteilen 17 wird
in der „Dichtstellung" des im vorgespritzen
Gehäuseteils 10 verschwenkbaren Klappenteiles 17 zwischen
Dichtrand und der Innenwandung der Gasdurchtritttsöffnung 13 ein
Luftmassenstrom in der Größenordnung
zwischen 2 kg/h bis 6 kg/h zugelassen. Eine derartig ausgeführte, nicht-durchtauchende
Drosselklappe ist im Sinne der Dichtheitsspezifikation als „dicht" anzusehen. In Abhängigkeit von
der Durchmesserdimensionierung der Gasdurchtrittsöffnung 13 im
vorgespritzen Gehäuseteil 10 können auch
höhere
Luftmassenströme
als die oben angegebenen 2 kg/h bis 6 kg/h zugelassen werden, wobei
die Drosselklappeneinheit auch bei den auftretenden höheren, den
Dichtrand passierenden Luftmassenströmen, im Sinne der Dichtheitsspezifikation
noch als „dicht" anzusehen ist.
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Die
zweite Spritzstation 40 gemäß der Darstellung in 4 enthält die zweite
Kavität 42,
welche durch die einander gegenüberliegenden
Stirnflächen eines
ersten Formeinsatzes 43 bzw. eines zweiten Formeinsatzes 44 definiert
wird. An der die zweite Kavität 42 begrenzenden
Seite des ersten Formeinsatzes 43 ist eine Konturierung 47 ausgebildet;
ferner liegt auf der dem der zweiten Kavität 42 zuweisenden Seite
des ersten Formeinsatzes 43 der Anschnitt 24. 4 ist
entnehmbar, dass durch die Konturierung 47 des ersten Formeinsatzes 43 eine
auf einer Seite der Klappenfläche
ausgebildete Verrippung geformt wird. Die Verrippung sowie die Kontur
der Klappenfläche
werden entsprechend der mechanischen und der strömungstechnischen Anforderungen
an die herzustellende Drosselklappeneinheit ausgeführt. Neben einer
gewölbt
ausgebildeten Klappenfläche
des Klappenteiles 17 kann diese auch plan ausgebildet werden.
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Die
zweite Kavität 42 ist
darüber
hinaus von einem ersten Kernteil 45 bzw. einem zweiten
Kernteil 46 begrenzt. Das in die zweite Kavität 42 eingespritzte
zweite Kunststoffmaterial strömt
um die einander gegenüberliegenden
Spitzen der Kernteile 45 und 46. Dadurch werden
in der zweiten Kavität 42 Hohlräume des
ersten Klappenwellenteiles 19 bzw. des zweiten Klappenwellenteiles 20 geformt.
Die Kernteile 45 bzw. 46 sind innerhalb der zweiten
Spritzstation 40 von Hülsen 48 umschlossen,
die in horizontale Richtung wie auch in vertikale Richtung ziehbar
ausgeführt
sein können.
Zur Variation der Geometrie ist unterhalb des ersten Formeinsatzes 43 ein
Distanzring 49 eingelassen.
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Den 4 und 5 ist
jeweils die zweite Kavität
entnehmbar, die vollständig
mit dem zweiten Kunststoffmaterial befüllt wird, wobei in der Ausführungsvariante
gemäß 4 eine
Einleghülse
in den Vorspritzling eingebracht ist, während in der in 5 dargestellten
Ausführungsvariante
das Klappenteil unmittelbar in die Wandung des Vorspritzlings eingespritzt
wird.
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Über den
Einspritzpunkt 24 im ersten Formeinsatz 43 wird
das zweite Kunststoffmaterial 57 in die in den 4 und 5 nicht
mehr vorhandene zweite Kavität 42 eingespritzt,
die im dargestellten Zustand bereits vollständig mit dem zweiten Kunststoffmaterial 57 angefüllt ist.
Entsprechend der Konturierung der beiden die zweite Kavität begrenzenden
Formeinsätze 43 bzw. 44 wird
ein Klappenteil 17 in den Vorspritzling 41 eingeformt.
An diesem sind aus dem zweiten Kunststoffmaterial 57 geformte Klappenwellenteile 19 bzw. 20 ange formt.
Durch die verfahrbar an der zweiten Spritzstation 40 angeformten
Kernteile 45 bzw. 46 werden in den Klappenwellenteilen 19, 20 Hohlräume geformt,
um Stoffanhäufungen
zu vermeiden.
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Die
Klappenwellenteile 19 bzw. 20 durchsetzen die
Innenwandung des Vorspritzlinges 41, welcher das Gehäuseteil 10 darstellt.
Die Innenwandung des Vorspritzlinges 41 ist mit Bezugszeichen 53 gekennzeichnet,
dessen Außenwandung
mit Bezugszeichen 54. Entsprechend der Formgebung der nunmehr
vom zweiten Kunststoffmaterial 57 ausgefüllten zweiten
Kavität 42 werden
an den Klappenwellenteilen 19 bzw. 20 einander
gegenüberliegend,
die Wandung des Vorspritzlinges 41 bildend, Dichtflächen erzeugt.
Sich in axialer Richtung an die erste Dichtfläche 55 anschließend, können auf
den Klappenwellenteilen 19 bzw. 20 vor der zweiten
Spritzstufe, Gleitbuchsen 52 (vergl. Darstellung gem. 4)
in die Öffnungen 14 für die Klappenwellen
in den Vorspritzling 41 eingefügt oder eingepresst werden.
Diese werden beim Einspritzen des zweiten Kunststoffmaterials 57 über den
Einspritzpunkt 24 vom zweiten Kunststoffmaterial 57 ausgefüllt und
sind somit passgenau auf dem ersten Klappenwellenteil 19 bzw.
dem zweiten Klappenwellenteil 20 aufgenommen. Die mit Bezugszeichen 52 bezeichnete
Gleitbuchse ist aus einem Material mit reibungs- und verschleißmindernden Eigenschaften in
der axialen Länge
des jeweiligen Klappenwellenteiles 19, 20 ausgebildet.
Gemäß der Darstellung
in 5 ist das Klappenwellenteil 20 unmittelbar
in die Wandung des Vorspritzlinges 41 ohne Zwischenschaltung
eine Einlegehülse
wie in 4 eingespritzt. Dies gilt in analoger Weise für das erste
Klappenwellenteil 19.
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Es
ist jedoch ebenso gut möglich,
den in 5 auf der Antriebsseite des Klappenteiles 17 liegenden
Klappenwellenteil 20, der hier ohne Gleitbuchse 52 dargestellt
ist, bzw. 19, mit einer entsprechenden Gleitbuchse 52 zu
versehen. Aus 4 geht das Klappenwellenteil 19 hervor,
welches mit einer Gleitbuchse 52 versehen ist. Den Darstellungen gemäß den 7 und 8 s ind Auftragsflächen am erhaltenen Fertigbauteil,
d.h. am Vorspritzling einer Drosselklappeneinheit zu entnehmen,
auf welchen nach der Entnahme aus dem Werkzeug ein Gleit/Schmierstoff
aufgebracht, eingerieben oder in Folienform appliziert werden kann.
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Nach
der optionalen thermischen Zwischenbehandlung des Vorspritzlinges 41,
nach dessen Herstellung innerhalb einer ersten Spritzstation und vor
dem Einsetzen des Vorspritzlings 41 in die zweite Spritzstation 40,
kann auf Abformflächen 63 bzw. 64 für das zweite
Kunststoffmaterial, welches nachfolgend in eine durch den Vorspritzling 41 begrenzte zweite
Kavität 42 eingespritzt
wird, ein Material aufgebracht werden, so dass das erste Kunststoffmaterial
des Vorspritzlinges 41 nicht direkt mit dem zweiten Kunststoffmaterial 57,
aus welchem der Klappenteil 17 samt Klappenwellenteil 19 und 20 in
der zweiten Spritzstation 40 gefertigt wird, in Berührung kommt.
Somit lassen sich unter Einsatz des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Verfahrens mit voneinander getrennter Kavitäten auch Kunststoffmaterialien
verwenden, die sonst aufeinander haften würden. Dies gestattet auch den
Einsatz identischer erster und zweiter Kunststoffmaterialien zur
Herstellung einer Drosselklappeneinheit.
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Über das
Einbringen eines dritten Materials nach dem zweiten Spritzgießprozess
auf Abformflächen 63 bzw. 64,
d.h. zwischen dem Dichtrand des Klappenteiles 17 und der
Innenwandung 53 der Gasdurchtrittsöffnung 13, wird ein
evtl. dort vorhandenes Spiel, d.h. eine Spaltweite S, die oberhalb
der maximal tolerierbaren Spaltweite S2 liegt,
ausgeglichen. Diese Maßnahme
kann eine evtl. vorher zum Ausschuss zu zählender Vorspritzling 41 wieder
zu einem Gutteil gemacht werden, was einer Weiterverwendung zugeführt werden
kann. Durch Einspritzen des dritten Materials, nach dem zweiten
Spritzgießprozess,
bei dem es sich um eine pastöses
oder auch um ein Feststoffmaterial handeln kann, wie z.B. eine Molybdänverbindung
oder Graphit, wird die Spaltweite reduziert, so dass die Dichtheit
des Klappenteiles 17 in Bezug auf die Gasdurchtrittsöffnung 13 nach dem
Einbringen des dritten Materials nach dem zweiten Spritzgießprozess
wieder innerhalb der geforderten vom Durchmesser der Gasdurchtrittsöffnung 13 abhängigen Dichtheitsspezifikation
liegt. Gemäß eines
besonders vorteilhaften Aspektes des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Verfahrens kann eine höhere
Spaltweite zwischen den Dichtrand des Klappenteiles 17 und
der Innenwandung 53 der Gasdurchtrittsöffnung 13 dadurch
erreicht werden, dass das Spritzgießwerkzeug, d.h. im vorliegenden
Falle die zweite Spritzstation 40, während oder nach des Einspritzens/dem
Einspritzen des zweiten Kunststoffmateriales 57 gekühlt wird
und eine niedrige Werkzeugtemperatur beibehalten wird. Dies begünstigt die
Schwindung des zweiten Kunststoffmateriales 57 und ermöglicht ein
sehr schnelles Abkühlen
der Schmelze des zweiten Kunststoffmateriales 57 in der zweiten
Spritzstation 40. Andererseits ist eine positive Beeinflussung
des Schwindungsverhaltens, d.h. die Einstellung einer relativ großen Spaltweite
dadurch möglich,
dass im zweiten Kunststoffmaterial Füllstoffe beigemischt werden.
Durch das Beigeben von Füllstoffen
zum zweiten Kunststoffmaterial 57 wird dessen Faseranteil
reduziert und ein größerer Anteil
körniger
Stoffe erreicht, der wiederum das Schwindungsverhalten eines derart
zusammengesetzten zweiten Kunststoffmateriales 57 positiv
beeinflusst.
-
Aus
der Darstellung gemäß 7 geht
hervor, dass das dritte Material nach dem zweiten Spritzgießprozess
auf die zweiten Abformflächen 64 aufgebracht
werden kann, welche durch die Innenseite der Öffnungen 14 in der
Wandung des Vorspritzlings 41 zur Aufnahme der Klappenwellenteile 19 und 20 gebildet
sind. Das Auftragen des weiteren dritten Materials nach dem zweiten
Spritzgießprozess,
welches die Dichtheit des Vorspritzlinges 41 im Bereich
der Öffnungen 14 bestimmt,
kann durch Aufbringen, Einreiben bzw. Aus kleiden mit einem Folienmaterial
erfolgen. In der Darstellung gemäß 7 kann
der Vorspritzling nach Entnahme aus der zweiten Spritzstation im
Bereich der Innenseiten der Öffnungen 14 mit dem
weiteren, dritten Material nach dem zweiten Spritzgießprozess
beschichtet werden.
-
Das
dritte Material, d.h. der die Dichtheit zwischen dem Dichtrand des
Klappenteiles 17 und der Innenwandung 53 der Gasdurchtrittsöffnung 13 definierende
Zusatzstoff, kann nachgiebig sein oder bei der ersten Bewegung des
Klappenteiles 17 relativ zur Gasdurchtrittsöffnung 13 im
Gehäuseteil 10 abgeschert
werden. Dadurch entsteht eine kleinere Spaltweite S, wobei ein Klemmen
zwischen dem Klappenteil 17 und der Gasdurchtrittsöffnung 13 ausgeschlossen
ist. Dadurch kann auf sehr einfache Weise sichergestellt werden,
dass bei allen hergestellten Drosselklappenstutzen die Spaltbreite
S innerhalb der in 2, vergleiche dort Kurve 2,
bezeichneten Toleranzen S1 minimaler Spalt
und S2 maximaler Spalt liegt. Dadurch kann
eine den Spritzgießvorgang
erheblich vereinfachende stärkere
Streuung der erhaltenen Spaltweite bei Vorspritzlängen 41,
die im Wege des Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahrens
hergestellt werden, erzielt werden.
-
- 10
- Gehäuseteil
- 13
- Gasdurchtrittsöffnung
- 14
- Öffnung für Klappenwelle
- 15
- Anspritzpunkte
zum Einbringen des ersten Kunststoffmaterials
- 17
- Klappenteil
- 19
- erste
Klappenwelle
- 20
- zweite
Klappenwelle
- 22
- Anströmrichtung
- 24
- Anspritzpunkt
für zweites
Kunststoffmaterial
- 40
- zweite
Spritzstation
- 41
- Vorspritzling
- 42
- zweite
Kavität
für Klappenteil 17
- 43
- erster
Formeinsatz
- 44
- zweiter
Formeinsatz
- 45
- erstes
Kernteil (horizontal ziehbar)
- 46
- zweites
Kernteil (horizontal ziehbar)
- 47
- Konturierung
erster Formeinsatz 43
- 48
- Hülse für Kernteile
(horizontal oder vertikal ziehbar)
- 49
- Distanzring
- 52
- Gleitbuchse
- 53
- Innenwandung
Vorspritzling 41
- 54
- Außenwandung
Vorspritzling 41
- 55
- Dichtfläche
- 57
- zweites
Kunststoffmaterial
- 60
- Zweikomponenten-
Spritzgießfertigteil
aus zweiter Spritzstation 40
- 61
- Klappenspalt
Gasdurchtrittsöffnung
- 62
- Spaltgeometrie
Klappenlager
- 63
- erste
Auflagefläche
für drittes
Material
- 64
- zweite
Aufbringfläche
für drittes
Material
- 70
- erste
Gleitbuchse
- 71
- zweite
Gleitbuchse