DE102004003406A1 - Garofen - Google Patents
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Abstract
Die
Erfindung betrifft einen Garofen mit
a) wenigstens einem Garraum (1),
b) wenigstens einer Mikrowellen-Betriebsart zum Garen von Gargut mittels Mikrowellen und wenigstens einer thermischen Betriebsart zum Garen von Gargut mittels Wärmestrahlung, wobei die Betriebsarten alternativ oder gemeinsam zum Garen einsetzbar sind, und
c) wenigstens einer Tür (2) zum Verschließen wenigstenns einer Beschickungsöffnung des Garraums, wobei die Tür
c1) mindestens eine Mikrowellenabdichtungsvorrichtung (4) zum Verhindern oder Verringern des Austritts von Mikrowellen aus dem Garraum (1) bei geschlossener Tür (2) und
c2) eine mikrowellendurchlässige und gegenüber der, insbesondere bei der thermischen Betriebsart, erzeugten Wärme beständige Abdeckung (6) im Wesentlichen aus Glas oder Glaskeramik aufweist, die die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung (4) bei geschlossener Tür (2) an einer wenigstens teilweise im geschlossenen Zustand dem Garraum (1) zugewandter Innenseite der Tür zum Garraum (1) hin abdeckt.
a) wenigstens einem Garraum (1),
b) wenigstens einer Mikrowellen-Betriebsart zum Garen von Gargut mittels Mikrowellen und wenigstens einer thermischen Betriebsart zum Garen von Gargut mittels Wärmestrahlung, wobei die Betriebsarten alternativ oder gemeinsam zum Garen einsetzbar sind, und
c) wenigstens einer Tür (2) zum Verschließen wenigstenns einer Beschickungsöffnung des Garraums, wobei die Tür
c1) mindestens eine Mikrowellenabdichtungsvorrichtung (4) zum Verhindern oder Verringern des Austritts von Mikrowellen aus dem Garraum (1) bei geschlossener Tür (2) und
c2) eine mikrowellendurchlässige und gegenüber der, insbesondere bei der thermischen Betriebsart, erzeugten Wärme beständige Abdeckung (6) im Wesentlichen aus Glas oder Glaskeramik aufweist, die die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung (4) bei geschlossener Tür (2) an einer wenigstens teilweise im geschlossenen Zustand dem Garraum (1) zugewandter Innenseite der Tür zum Garraum (1) hin abdeckt.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Garofen.
- Garöfen bzw. Gargeräte mit Mikrowellenfunktion und thermischer Heizfunktion finden in zunehmendem Maße Verwendung, insbesondere in Küchen privater Haushalte.
- Geräte dieser Bauart vereinen die Vorteile eines herkömmlichen, mit Widerstandsheizelementen ausgestatteten Gargeräts mit denen eines Mikrowellengeräts. Der Mikrowellenbetrieb stellt kurze Back-, Gar- oder Bratzeiten sicher, während der gleichzeitige Betrieb des Widerstandsheizelements bzw. der Widerstandsheizelemente sicherstellt, dass die Speisen rösch und knusprig zubereitet werden.
- Aufgrund der bekannten Gefahren, die von Mikrowellenstrahlung für den menschlichen Organismus ausgehen, muss bei der Konstruktion von Mikrowellengeräten bzw. Gargeräten mit integrierter Mikrowellenfunktion dafür Sorge getragen werden, dass die Umgebung des Mikrowellengeräts bzw. Gargeräts mit integrierter Mikrowellenfunktion wirkungsvoll gegenüber den im jeweiligen Gerät erzeugten Mikrowellen abgeschirmt ist.
- Hierzu ist es bekannt, in den Durchsichtsbereichen der Türen Metallgitter oder metallische Lochplatten anzuordnen mit einer Maschenweite bzw. einem Lochdurchmesser, der deutlich kleiner ist als die Wellenlänge der in den Geräten eingesetzten Mikrowellen und dadurch deren Austreten durch die Tür wirksam verhindert.
- Mikrowellen können allerdings auch durch den verbleibenden Spalt zwischen geschlossener Tür und Umrahmung der Beschickungsöffnung des Gargeräts aus dem Gerät austreten. Um ein Gargerät auch in diesem Bereich wirkungsvoll gegen den Austritt von Mikrowellen abzudichten, bedient man sich Mikrowellenabdichtungsvorrichtungen, beispielsweise einer Impedanzdrossel oder einer sogenannten λ/4-Tasche. Diese Mikrowellenabdichtungsvorrichtungen können auf die Tür des Gargeräts aufgesetzt sein, so dass sie in den Garraum eintauchen, oder sie können in die Tür des jeweiligen Geräts integriert sein, so dass eine flache Türinnenseite entsteht.
- Eine Impedanzdrossel ermöglicht es, durch an die Wellenlänge der verwendeten Mikrowellen angepasste geometrische Abmessungen im Bereich des kritischen Spaltes eine hohe Impedanz auszubilden und dadurch den Austritt der Mikrowellen durch den Spalt zu unterbinden. Ausführungen hierzu finden sich beispielsweise in
US 4,523,069 . - λ/4-Taschen sind beispielsweise bekannt aus
US 3,182,164 und ausDE 33 28 748 A1 . Sie umfassen einen Hohlraum mit elektrisch leitfähiger, insbesondere me tallischer Oberfläche, der eine Öffnung aufweist, durch die Mikrowellen in den Hohlraum eintreten können. Eine innere Abmessung des Hohlraums beträgt etwa ein Viertel der Wellenlänge der verwendeten Mikrowellen. Dadurch werden die Mikrowellen ausgelöscht bzw. zumindest deutlich abgeschwächt. Somit bilden die λ/4-Taschen eine Falle für die Mikrowellen. Die λ/4-Taschen werden daher auch als Hochfrequenzdrosseln bezeichnet. - Aus
US 4,584,447 ist ferner eine Weiterentwicklung der λ/4-Taschen dahingehend bekannt, dass der Hohlraum mit einem Dielektrikum (Nichtleiter) gefüllt ist und damit die Wellenlänge der Mikrowellen innerhalb des Hohlraums reduziert wird. Dadurch. werden kleinere Hohlraumabmessungen möglich. - In
US 3,182,164 , inDE 33 28 748 A1 und inUS 4,584,447 wird die λ/4-Tasche im Bereich des Spaltes zwischen geschlossener Tür und Umrahmung der Beschickungsöffnung des Gargeräts in bzw. an der Tür angeordnet. Dadurch wird das Austreten von Mikrowellen durch diesen Spalt unterbunden. - Eine Abdeckung der Mikrowellenabdichtungsvorrichtungen ist in dem oben zitierten Stand der Technik nicht vorgesehen. Aus
DE 40 31 893 A1 ist hingegen ein reines Mikrowellengerät bekannt, bei dem Elemente, die ein Falle für Wellen bilden, an einem inneren Teil eines Türrahmens angeordnet sind. Diese Elemente werden durch ein Abformteil aus einem isolierenden Werkstoff, beispielsweise aus Silikon, abgedeckt. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Garofen der eingangs genannten Art anzugeben, bei dem eine vorteilhafte, insbesondere auch bei den bei einem thermischen Heizbetrieb auftretenden Temperaturen beständige Abdeckung für eine Mikrowellenabdichtungsvorrichtung vorgesehen ist.
- Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch einen Garofen mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den von Anspruch 1 abhängigen Ansprüchen angegeben.
- Gemäß Anspruch 1 beruht die Erfindung auf der Überlegung, einen Garofen anzugeben mit
- a) wenigstens einem Garraum,
- b) wenigstens einer Mikrowellen-Betriebsart zum Garen von Gargut mittels Mikrowellen und wenigstens einer thermischen Betriebsart zum Garen von Gargut mittels Wärmestrahlung, wobei die Betriebsarten alternativ oder gemeinsam zum Garen einsetzbar sind, und
- c) wenigstens einer Tür zum Verschließen wenigstens einer Beschickungsöffnung des Garraums, wobei die Tür
- c1) mindestens eine Mikrowellenabdichtungsvorrichtung zum Verhindern oder Verringern des Austritts von Mikrowellen aus dem Garraum bei geschlossener Tür. und
- c2) eine mikrowellendurchlässige und gegenüber der, insbesondere bei der thermischen Betriebsart, erzeugten Wärme beständige Abdeckung im Wesentlichen aus Glas oder Graskeramik aufweist, die die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung bei geschlossener Tür an einer wenigstens teilweise im geschlossenen Zustand dem Garraum zugewandter Innenseite der Tür zum Garraum hin abdeckt.
- Eine derartige Abdeckung für die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung ist auch problemlos bei den bei einem thermischem Heizbetrieb, beispielsweise bei einem Widerstandsheizbetrieb, üblicherweise auftretenden Temperaturen einsetzbar, ohne dass wesentliche Veränderung, Beschädigung oder Ähnliches an der Abdeckung auftreten.
- Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung eine oder mehrere Impedanzdrossel(n). Impedanzdrosseln wurden bereits eingangs in der Beschreibungseinleitung erläutert.
- Alternativ oder additiv kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen sein, dass die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung wenigstens eine λ/4-Tasche umfasst. Auch λ/4-Taschen wurden bereits in der Beschreibungseinleitung beschrieben. λ/4-Taschen können insbesondere einen Hohlraum in der Tür umfassen, der an der Türinnenseite eine Durchtrittsöffnung für Mikrowellen aufweist, und bei dem mindestens eine Abmessung im Wesentlichen einem Viertel der Wellenlänge λ der für die Verwendung im Gargerät im Mikrowehlenbetrieb vorgesehenen Mikrowellen entspricht.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform umfasst die Abdeckung mindestens eine Scheibe (oder: Platte).
- Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung im Randbereich der Innenseite der Tür, insbesondere um einen in die Tür integrierten Durchsichtbereich herum, angeordnet ist.
- Ferner kann vorgesehen sein, dass die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung bei geschlossener Tür zumindest teilweise einem eine Beschickungsöffnung des Gargeräts umgebenden Rahmen gegenüber liegt.
- Eine bevorzugte Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung in die Tür integriert ist derart, dass die Türinnenseite keine Vorsprünge in den Garraum aufweist.
- Alternativ kann aber die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung auch derart an der Tür angeordnet sein, dass sie sich – und damit vorzugsweise auch ihre Abdeckung – zumindest teilweise ausgehend von der Türinnenseite in den Garraum hinein erstreckt.
- Eine zweckmäßige Ausführungsform des Garofens gemäß der Erfindung sieht vor, dass die Abdeckung der Mikrowellenabdichtungsvorrichtung sich zumindest teilweise in einen bei geschlossener Tür zwischen einem die Be schickungsöffnung des Garofens umgebenden Rahmen und der Tür ausgebildeten Zwischenraum erstreckt.
- Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist die Türinnenseite an ihrem Außenumfang einen Türrahmen auf, der mit einer wenigstens teilweise bei geschlossener Tür dem Garraum zugewandten Seite der Abdeckung eine im Wesentlichen ebene Fläche bildet.
- Vorzugsweise erstreckt sich die Abdeckung im Wesentlichen zumindest über den gesamten vom Türrahmen umgebenen Bereich der Türinnenseite. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Abdeckung sich über die gesamte Türinnenseite erstreckt und damit auch die Beschickungsöffnung komplett abdeckt und/oder eine zusammenhängende innere Oberfläche oder Türinnenseite der Tür bildet.
- Eine zweckmäßige Weiterbildung des Garofens gemäß der Erfindung sieht eine Dichtung vor, die bei geschlossener Tür den Garraum nach außen hin gegen Austritt von heißer Luft und/oder beim Garen entstehenden Dünsten, Dämpfen und/oder Gerüchen abdichtet. Diese Dichtung kann an einem die Beschickungsöffnung des Garraums umgebenden Rahmen angeordnet sein. Bevorzugt wird die Dichtung allerdings an der Türinnenseite angeordnet. Die Dichtung liegt vorzugsweise zumindest bei geschlossener Tür an der Abdeckung an.
- Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des Garofens gemäß der Erfindung ist zwischen Abdeckung und Türrah men ein Spalt oder eine Nut ausgebildet, in den die Dichtung eingesetzt ist.
- Vorzugsweise ist die Abdeckung mittels eines Klebstoffs mit der Tür, insbesondere einem Türinnenteil verbunden. Dies sichert einerseits eine kostengünstige Anbringung der Abdeckung an der Türinnenseite, andererseits wird eine sichere Befestigung gewährleistet, die vor allem den Temperaturen, denen die Abdeckung ausgesetzt ist, standhält, ohne in ihrer Wirkung nachzulassen. Der Klebstoff für die Verbindung des Glases mit der Tür oder dem Türinnenteil wird bevorzugt in eine Klebenut eingebracht. Dies stellt die gewünschte Verteilung des Klebers bzw. die gewünschte Erstreckung des Klebers über die Abdeckung, beispielsweise eine Glasplatte, sicher.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Abdeckung in dem Bereich, in dem sie die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung bedeckt, undurchsichtig (für Lichtwellen undurchlässig, optisch nicht transparent), insbesondere bedruckt, um die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung für einem Benutzer unsichtbar abzudecken. Türen gemäß dieser Ausführungsform besitzen ein besonders elegantes Aussehen.
- Vorzugsweise deckt die Abdeckung auch einen in die Tür integrierten Durchsichtbereich (oder: Sichtfenster) für den Einblick in den Garraum bei geschlossener Beschickungsöffnung zum Garraum hin ab. Zweckmäßigerweise wird dabei vorgesehen, dass die Abdeckung in dem Bereich, in dem sie den Durchsichtbereich bedeckt, op tisch transparent oder durchsichtig ist, insbesondere nicht bedruckt ist. Dies ermöglicht einen guten Einblick in den Garraum und somit eine einfache Kontrolle des Gar- bzw. Backzustands der Speisen.
- Eine zweckmäßige Weiterbildung des Garofens gemäß der Erfindung sieht vor, dass die Innenseite der Tür des Garofens mit dem Garraum des Garofens bündig abschließt derart, dass sie nicht in diesen hineinragt.
- Dadurch und auch durch die vorstehenden Ausführungsformen der Erfindung wird der Aufbau einer flachen Türinnenseite ohne vorstehende Kanten ermöglicht, wodurch das Reinigen der Tür erleichtert wird. Neben einer leichten Reinigung und einem eleganten Aussehen wird auch die Verletzungsgefahr an der Tür, die vor allem von aufgesetzten λ/4-Taschen mit ihren vielen freiliegenden Ecken und Kanten ausgeht, verringert. Hinsichtlich des Aussehens sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass die Tür auf den ersten Blick aussieht wie die Tür eines konventionellen thermisch beheizten Garofens ohne Mikrowellen-Betriebsart.
- Eine zweckmäßige Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gargeräts sieht vor, dass die Tür über mindestens ein Scharnier klappbar an dem Garofen angebracht ist.
- Gemäß einem weiteren Ausbildung kann die Tür des Garofens auch Bestandteil eines ausziehbaren Backwagens sein, wie er heute in vielen Gar- bzw. Backöfen zum Einsatz kommt. Backwagenkonstruktionen selbst erleich tern den Zugang zum Gar-, Brat- bzw. Backgut und die Entnahme desselben aus dem Gar- bzw. Backgerät.
- Die Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Tür und einen Garraum eines erfindungsgemäßen Garofens in von oben gesehener Schnittansicht, -
2 eine Detaildarstellung eines Eckbereiches hiervon und -
3 die Innenseite einer Tür eines Garofens gemäß der Erfindung in Frontalansicht. - In
1 sind Teile eines Garofens mit Mikrowellenfunktion und thermischer Heizfunktion in einer von oben gesehenen Schnittansicht dargestellt. Es handelt sich dabei um einen Garraum1 , der auch als Backkasten bezeichnet werden kann, der durch eine Tür2 verschlossen ist. Im Garraum des vorstehend erwähnten Gerätes werden die Speisen sowohl einerseits mit Widerstandsheizelementen, als auch andererseits mittels Mikrowellen erwärmt. Der Garraum1 wird durch eine Tür2 verschlossen, die zur Umgebung hin durch ein Frontglas3 abgedeckt wird. Die Abdeckung mittels eines Frontglases3 stellt an einem Durchsichtbereich10 (vgl.3 ) den Einblick in den Garraum zur visuel len Kontrolle des Gar- bzw. Backzustandes der Speisen sicher. - In
2 ist eine Detailansicht eines Ausschnitts aus1 dargestellt. Es handelt sich dabei um eine Ecke des in1 dargestellten Aufbaus. Um das Austreten von Mikrowellen im Türbereich zu verhindern, ist in die Türe2 eine λ/4-Tasche4 als Mikrowellenabdichtungsvorrichtung integriert. Um die λ/4-Tasche4 bündig abdecken zu können, so dass keine vorstehenden Ecken und Kanten entstehen, ist die Distanz5 zwischen einem Rahmen um eine Beschickungsöffnung des Garraums1 und der λ/4-Tasche4 so gewählt, dass ein Glas6 (= Abdeckung, Glasscheibe) bündig eingesetzt werden kann. - Das Glas
6 ist mikrowellendurchlässig und temperatur- bzw. hitzebeständig. Das Glas6 ist in dem Bereich, in dem es die λ/4-Tasche4 abdeckt, derart bedruckt, dass die λ/4-Tasche4 für den Benutzer unsichtbar abgedeckt ist, um ein ansprechendes Design der Tür bzw. des Backgerätes sicherzustellen. Das Glas6 wird mittels eines geeigneten Klebstoffs7 , der in eine Klebenut8 eingebracht wird, mit dem Türinnenteil9 verbunden. Im eben erwähnten Türinnenteil9 ist ferner ein Durchsichtbereich10 integriert. - In
3 ist die Innenseite der Tür2 des Backgerätes in Vorderansicht dargestellt. Der bereits vorstehend erwähnte Durchsichtsbereich10 befindet sich in der Mitte der Türe2 und ist rechteckig ausgebildet. Um das Austreten von Mikrowellen durch das Frontglas3 zu verhindern, weist der Durchsichtsbereich10 ein gelochtes Blech bzw. eine gelochte Metallfolie auf der der Geräteinnenseite zugewandten Seite des Frontglases3 auf. Durch die Lochung ist der Einblick in den Garraum1 jederzeit möglich. Der Garraum1 , der auf der Innenseite der Tür2 auch vom Glas6 abgedeckt wird, kann eingesehen werden, da der zum Durchsichtsbereich10 korrespondierende Bereich des Glases6 von einer Bedruckung ausgespart ist. In einer zwischen Türinnenteil9 und Glas6 entstehenden Nut11 ist eine Dichtung12 (vgl. hierzu die Detailansicht in2 ) zur Abdichtung des Garraums1 eingesetzt, um den Austritt von Back- bzw. Gardünsten und Wärmeverluste in die Umgebung zu verringern. - Vorstehend wird der Aufbau der innen flachen Türe
2 ohne vorstehende Kanten, welche das Reinigen der Türe erschweren, beschrieben. Die ebene Fläche wird nur durch eine feine Dichtung12 , die aus Silikon ist, unterbrochen. Neben Silikon sind auch zahlreiche andere, dem Fachmann geläufige Dichtmassen denkbar. - Anzumerken ist an dieser Stelle nochmals, dass die Tür
2 für den Mikrowellenbetrieb, wie auch für den Betrieb mit konventionellen Heizelementen geeignet ist, sowie für einen Kombinationsbetrieb der beiden vorgenannten Methoden, Speisen zu erwärmen. Der flache Aufbau verringert auch die Verletzungsgefahr durch freiliegende Ecken und Kanten. Eine Abdichtung des Gerätes gegenüber Mikrowellen im Frontbereich ist gewährleistet; ebenso ist die Abdichtung des Gerätes gegenüber im Garraum entstehenden Wrasen durch die integrierte Si likondichtung12 gewährleistet. Eine separate Abdeckung der λ/4-Tasche4 , wie dies bei auf eine Tür aufgesetzten λ/4-Taschen der Fall ist, ist nicht nötig. - Die Ausführung der Erfindung ist nicht auf dieses Beispiel beschränkt, sondern ebenso in einer Vielzahl von Abwandlungen möglich, die im Rahmen fachgemäßen Handelns liegen.
-
- 1
- Garraum, Backkasten
- 2
- Tür
- 3
- Frontplatte
- 4
- Mikrowellenabdichtungsvorrichtung, λ/4-Tasche
- 5
- Distanz Rahmen der Beschickungsöffnung – λ/4-
- Tasche, Abmessung des Zwischenraums
- 6
- Abdeckung, Glasscheibe, Glas
- 7
- Klebstoff
- 8
- Klebenut
- 9
- Türinnenteil
- 10
- Durchsichtbereich
- 11
- Nut
- 12
- Dichtung
Claims (24)
- Garofen mit a) wenigstens einem Garraum (
1 ), b) wenigstens einer Mikrowellen-Betriebsart zum Garen von Gargut mittels Mikrowellen und wenigstens einer thermischen Betriebsart zum Garen von Gargut mittels Wärmezufuhr, wobei die Betriebsarten alternativ und/oder gemeinsam zum Garen einsetzbar sind, und c) wenigstens einer Tür (2 ) zum Verschließen wenigstens einer Beschickungsöffnung des Garraums, wobei die Tür c1) mindestens eine Mikrowellenabdichtungsvorrichtung (4 ) zum Verhindern oder Verringern des Austritts von Mikrowellen aus dem Garraum (1 ) bei geschlossener Tür (2 ) und c2) eine mikrowellendurchlässige und gegenüber der, insbesondere bei der thermischen Betriebsart, er- zeugten Wärme beständige Abdeckung (6 ) im Wesentlichen aus Glas oder Glaskeramik aufweist, die die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung (4 ) bei geschlossener Tür (2 ) an einer Innenseite der Tür, die im geschlossenen Zustand der Tür wenigstens teilweise dem Garraum (1 ) zugewandt ist, zum Garraum (1 ) hin abdeckt. - Garofen nach Anspruch 1, bei dem die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung wenigstens eine Impedanzdrossel umfasst.
- Garofen nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei dem die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung wenigstens eine λ/4-Tasche (
4 ) umfasst. - Garofen nach Anspruch 3, bei dem die λ/4-Tasche (
4 ) einen Hohlraum in der Tür (2 ) umfasst, der an der Türinnenseite eine mikrowellendurchlässige Öffnung aufweist, und bei dem mindestens eine Abmessung im Wesentlichen einem Viertel der Wellenlänge λ der Mikrowellen in der Mikrowellen-Betriebsart entspricht. - Garofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Abdeckung (
6 ) mindestens eine Scheibe umfasst. - Garofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung (
4 ) zumindest im Randbereich der Innenseite der Tür (2 ), insbesondere um einen in die Tür (2 ) integrierten Durchsichtbereich (10 ) herum, angeordnet ist. - Garofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung (
4 ) bei geschlossener Tür (2 ) zumindest teilweise einem die Beschickungsöffnung des Garofens umgebenden Rahmen gegenüber liegt. - Garofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung (
4 ) in die Tür (2 ) integriert ist derart, dass die Türinnenseite keine Vorsprünge in den Garraum (1 ) aufweist. - Garofen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung (
4 ) derart an der Tür (2 ) angeordnet ist, dass sie sich zumindest teilweise ausgehend von der Türinnenseite in den Garraum (1 ) hinein erstreckt. - Garofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Abdeckung (
6 ) sich zumindest teilweise in einen bei geschlossener Tür (2 ) zwischen einem die Beschickungsöffnung des Garofens umgebenden Rahmen und der Tür (2 ) ausgebildeten Zwischenraum (5 ) erstreckt. - Garofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Türinnenseite an ihrem Außenumfang einen Türrahmen aufweist, der mit einer wenigs- tens teilweise bei geschlossener Tür (
2 ) dem Garraum (1 ) zugewandten Seite der Abdeckung (6 ) eine im Wesentlichen ebene Fläche bildet. - Garofen nach Anspruch 11, bei dem sich die Abdeckung (
6 ) im Wesentlichen über den gesamten vom Türrahmen umgebenen Bereich der Türinnenseite erstreckt und/oder eine zusammenhängende innere Oberfläche oder Türinnenseite der Tür bildet. - Garofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem eine Dichtung (
12 ) vorgesehen ist, die bei geschlossener Tür den Garraum (1 ) nach außen hin gegen Austritt von heißer Luft und/oder beim Garen entstehenden Dünsten, Dämpfen und/oder Gerüchen abdichtet. - Garofen nach Anspruch 13, bei dem die Dichtung (
12 ) an einem die Beschickungsöffnung des Garraums (1 ) umgebenden Rahmen angeordnet ist. - Garofen nach Anspruch 13, bei dem die Dichtung (
12 ) an der Türinnenseite angeordnet ist und/oder an der Abdeckung zumindest bei geschlossener Tür anliegt. - Garofen nach Anspruch 15 und nach einem der Ansprüche 11 oder 12, bei dem zwischen Abdeckung (
6 ) und Türrahmen ein Spalt oder eine Nut ausgebildet ist, in den die Dichtung (12 ) eingesetzt ist. - Garofen nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem die Abdeckung (
6 ) mittels eines Klebstoffs (7 ) mit der Tür (2 ), insbesondere einem Türinnenteil (9 ), verbunden ist. - Garofen nach Anspruch 10, bei dem die Türinnenseite eine Klebenut (
8 ) aufweist, in die der Klebstoff (7 ) für die Verbindung der Abdeckung (6 ) mit der Tür (2 ) oder dem Türinnenteil (9 ) eingebracht oder einbringbar ist. - Garofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Abdeckung (
6 ) in dem Bereich, in dem sie die Mikrowellenabdichtungsvorrichtung (4 ) bedeckt, undurchsichtig ist, insbesondere bedruckt ist. - Garofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Abdeckung (
6 ) auch einen in die Tür (2 ) integrierten Durchsichtbereich (10 ) für den Einblick in den Garraum bei geschlossener Beschickungsöffnung zum Garraum hin abdeckt. - Garofen nach Anspruch 20, bei dem die Abdeckung (
6 ) in dem Bereich, in dem sie den Durchsichtbereich (10 ) bedeckt, durchsichtig ist, insbesondere nicht bedruckt ist. - Garofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Innenseite der Tür (
2 ) mit dem Garraum (1 ) des Garofens bündig abschließt derart, dass sie nicht in diesen hineinragt. - Garofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Tür (
2 ) über mindestens ein Scharnier klappbar an dem Garofen angebracht ist. - Garofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Tür (
2 ) Bestandteil eines ausziehbaren Backwagens ist.
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|---|---|---|---|
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