DE102004003123A1 - Haftverschlussteil mit Leuchtmittel und Verfahren zum Herstellen eines solchen Haftverschlussteils - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Haftverschlussteil (1; 101; 201; 301) mit einer Vielzahl von Haftverschlusselementen (2; 102; 202; 302, 302a) wie beispielsweise Haken, Pilzköpfe oder Schlaufen, wobei das Haftverschlussteil (1; 101; 201; 301) einen flächigen Träger (3; 103; 203; 303) aufweist und die Haftverschlusselemente (2; 102; 202; 302, 302a) von mindestens einer Fläche (4) des Trägers (3; 103; 203; 303) abstehen, dadurch gekennzeichnet, dass das Haftverschlussteil (1; 101; 201; 301) mindestens bereichsweise ein Leuchtmittel (5; 105; 205; 305) aufweist, welches infolge des Zuführens von Energie Luft emittiert, sowie ein zugehöriges Herstellverfahren.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Haftverschlussteil mit Leuchtmittel sowie ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Haftverschlussteils.
- Gattungsgemäße Haftverschlussteile sind beispielsweise aus der
DE 196 46 318 A1 bekannt. Ein in der Regel aus zwei miteinander in Wirkverbindung bringbaren Haftverschlussteilen gebildeter Haftverschluss wird häufig bei textilen oder anderen Bekleidungsstücken eingesetzt und ist auch unter der Bezeichnung Kletten-Verschluss bekannt. Weitere Anwendungsgebiete sind beispielsweise die Montagetechnik, etwa für das Befestigen von Elementen der Innenverkleidung in der Fahrzeugtechnik, oder allgemein das Herstellen einer lösbaren Befestigung. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Funktionalität von Haftverschlussteilen und Haftverschlüssen zu erhöhen und ein zugehöriges Herstellverfahren für ein solches Haftverschlussteil bereitzustellen.
- Diese Aufgabe ist durch das im Anspruch 1 bestimmte Haftverschlussteil sowie durch das im nebengeordneten Anspruch bestimmte Herstellverfahren gelöst. Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen bestimmt.
- Die Aufgabe ist bei einem Haftverschlussteil mit einer Vielzahl von Haftverschlusselementen wie beispielsweise Haken, Pilzköpfe oder Schlaufen, wobei das Haftverschlussteil einen flächigen Träger aufweist und die Haftverschlusselemente von mindestens einer Fläche des Trägers abstehen, dadurch gelöst, dass das Haftverschlussteil mindestens bereichsweise ein Leuchtmittel aufweist, welches infolge des Zuführens von Energie, vorzugsweise infolge des Zuführens von elektrischer Energie, Licht emittiert.
- Vorzugsweise wird das Leuchtmittel als elektrolumineszierende Schichtfolge auf dem Träger aufgebracht, wobei neben der eigentlichen elektrolumineszierenden Schicht auch Elektrodenschichten, Abdeckschichten, Reflexionsschichten und/oder Schutzschichten aufgebracht werden können. Unter Elektrolumineszenz versteht man dabei die Eigenschaft bestimmter Substanzen, in Folge der Einwirkung eines elektrischen Feldes Licht zu emittieren. Die Schichten können maskiert oder unmaskiert aufgebracht werden, oder es kann eine Maskierung einer Leuchtschicht auch durch eine entsprechend maskierte Abdeckschicht und/oder eine solche Reflexionsschicht vorgenommen werden.
- Das Haftverschlussteil ist vorzugsweise leicht elastisch oder plastisch verformbar und auf nahezu beliebige Formen aufziehbar. Vorzugsweise ist das Haftverschlussteil unter Beibehaltung seiner Haftfähigkeit und der Leuchtfähigkeit auch tiefziehbar. Grundsätzlich kann das Leuchtmittel auf dem Träger und/oder in dem Träger angeordnet sein. Vorzugsweise ist das Leuchtmittel in Dick- oder Dünnschichttechnik auf den flächigen Träger des Haftverschlußteils aufgebracht oder das Leuchtmittel ist auf einem weiteren Träger aufgebracht, der mit dem flächigen Träger des Haftverschlussteils verbunden ist, insbesondere an diesen laminiert ist.
- Grundsätzlich kommen für das Aufbringen des Leuchtmittels auf den Träger des Haftverschlussteils alle aus der Dick- und Dünnschichttechnik bekannten Verfahren in Betracht. In einer besonderen Ausführungsart der Erfindung ist das Leuchtmittel durch Siebdruck oder Offsetdruck auf den flächigen Träger aufgebracht. Mit dem Aufbringen des Leuchtmittels können auch gleichzeitig Leiterbahnen, Anschlusselektroden oder andere elektrische und/oder elektronische Bauelemente hergestellt werden.
- Soweit der Werkstoff des flächigen Trägers des Haftverschlussteils dies ermöglicht, beispielsweise aus einem mindestens bereichsweise halbleitenden Polymerkunststoff oder aus entsprechenden Textilmaterialien besteht, können auch aktive elektronische Bauelemente wie beispielsweise Feldeffekttransistoren in das Haftverschlussteil monolithisch integriert werden. Es ist auch möglich, hybrid Schaltungselektronik zu integrieren, beispielsweise Schaltungen oder Solarzellen auf besonderes dünnen und daher biegsamen Siliziumsubstraten von weniger als 50 μm Dicke, vorzugsweise weniger als 20 μm, an oder in dem Träger festzulegen oder in einen textilen Träger einzuarbeiten. So kann beispielsweise auch ein Spannungswandlerelement integriert werden, wie es häufig für den Betrieb einer Elektrolumineszenzzelle erforderlich ist.
- Die Energieversorgung kann durch einen externen Energiespeicher erfolgen oder das Haftverschlussteil kann einen Energiespeicher aufweisen, insbesondere einen elektrochemischen Energiespeicher in Dünn- oder Dickschichttechnik.
- Vorzugsweise sind der Träger und/oder die Haftverschlusselemente aus einem Polymerkunststoff hergestellt, insbesondere aus Polyolefinen wie beispielsweise Polypropylen oder Polyethylen, aus Polyamid, aus Polyester oder aus einem biologisch abbaubaren Werkstoff. Der Kunststoff kann thermoplastisch formbar sein und für die Herstellung der Haftverschlusselemente kann ein Verfahren gemäß der
DE 196 46 318 A1 angewendet werden. Alternativ zu einem Thermoplast kann auch ein Duroplast, beispielsweise ein Acrylat-Kunststoff, verwendet werden, wobei in diesem Fall die Vernetzung durch beliebigen Energieeintrag gesteuert werden kann, insbesondere durch Bestrahlung und/oder durch Wärmezufuhr, oder ein sonstiger geeigneter Kunststoff. Vorzugsweise sind die Haftverschlusselemente einstückig mit dem Träger ausgebildet. Die Haftverschlusselemente können auch wie in derDE 101 06 705 C1 beschrieben hergestellt sein, insbesondere mit einer Auftragvorrichtung, durch welche die Haftverschlusselemente in aufeinander folgend abgegebenen Tröpfchen aufgebaut werden. - In einer Ausführungsart der Erfindung können Beleuchtungen oder Informationsanzeigen auch an schwer zugänglichen Stellen einfach, mit hoher Formfreiheit und dennoch raumsparend sowie erforderlichenfalls auch wieder ablösbar montiert werden. Beispielsweise können dadurch Notbeleuchtungen realisiert werden, die einfach zu montieren sind. Darüber hinaus können erfindungsgemäß blendfreie Flächenleuchten realisiert werden, auch als Ersatz oder in Ergänzung konventioneller Beleuchtungsmittel. Es können erfindungsgemäß auch Werbeleuchtschriften realisiert werden, die einfach austauschbar sind.
- Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen sind dünn, haben ein geringes Gewicht, sind in ihrer Leuchtstärke und/oder Farbtemperatur regelbar, und bieten eine explosionssichere Beleuchtung. Aufgrund der Kombination mit dem Haftverschlussteil können dauerhaft sicher auch komplexe zwei- und dreidimensionale Geometrien gleichmäßig oder mit vorgebbarer Lichtverteilung ausgeleuchtet werden. Das Lebensdauerpotenzial ist gegenüber den bekannten Leuchtmitteln groß, insbesondere gegenüber den einen Glühfaden aufweisenden Leuchtmitteln. Anschluss- und Verbindungskontakte können ebenso wie die Ansteuerelektronik in das Haftverschlussteil integriert werden. Beispielsweise kann ein Empfänger in das Haftverschlussteil integriert werden, durch den ein Steuersignal empfangen werden kann und daraufhin das Leuchtmittel ein- oder ausgeschaltet wird. Die Wellenlänge des emittierten Lichts kann im für Menschen sichtbaren und/oder unsichtbaren Bereich liegen, beispielsweise auch im Infrarot-Bereich, damit auch geringe Leuchtsignalstärken von Wärmebildkameras erfasst werden können.
- Auf dem Leuchtmittel können beispielsweise Hinweis-, Gebots- und Verbotsinformationen in Wort- und/oder Bildform aufgebracht sein, insbesondere aufgedruckt sein. Vorzugsweise ist das Leuchtmittel auf einer den Haftverschlusselementen gegenüberliegenden Fläche des Haftverschlussteils angeordnet. Alternativ dazu können auch Haftverschlusselemente von beiden Flächen des Trägers abstehen. Es kann auch auf einer ansonsten Haftverschlusselemente aufweisenden Fläche eine Teilfläche frei von Haftverschlusselementen vorgesehen sein zum Aufbringen des Leuchtmittels, insbesondere dann, wenn der Träger des Haftverschlussteils transparent ist. Auf diese Weise ist das Leuchtmittel und/oder dessen elektrischer Kontakt jedenfalls nach dem Anbringen des Haftverschlussteils durch den Träger geschützt.
- Der Träger des Haftverschlussteils kann auch ein textiles Erzeugnis sein, insbesondere ein durch Weben, Wirken, Stricken, Flechten oder Sticken hergestelltes Erzeugnis sein. In diesem Fall können beispielsweise einzelne Fäden oder Fadengruppen, insbesondere Kett- und/oder Schussfäden, unterschiedlicher Lagen des textilen Erzeugnisses als Anschlussleitungen ausgeführt sein, beispielsweise indem diese durch leitfähige Fäden gebildet sind oder eine leitfähige Beschichtung aufweisen. Vorzugsweise ist das Leuchtmittel zwischen zwei Lagen des textilen Trägers angeordnet, wobei das emittierte Licht durch die Decklage hindurchscheinen kann. In diesem Fall ist es auch möglich, den durch das Leuchtmittel zu beleuchtenden Informationshinweis in die textile Decklage einzuarbeiten, beispielsweise einzuweben.
- Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Herstellen eines Haftverschlussteils mit einem Leuchtmittel wie vorstehend beschrieben, indem das Leuchtmittel auf den die Haftverschlusselemente bereits aufweisenden Träger aufgebracht wird. In einer besonderen Ausführungsart der Erfindung wird das Leuchtmittel in Dick- oder Dünnschichttechnik auf den flächigen Träger aufgebracht, insbesondere aufgedruckt. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Haftverschlusselemente und der flächige Träger einstückig durch thermoplastische Formgebung hergestellt sind.
- Durch gezielte Beeinflussung der elektrischen Leitfähigkeit einzelner oder Gruppen der rasterartig in regelmäßigen Strukturen angeordneten Haftverschlusselemente ist auch eine elektrische Kontaktgeometrie des Leuchtmittels möglich. Die Haftung des aufzubringenden Leuchtmittels an dem Träger des Haftverschlussteils kann durch eine Oberflächenbehandlung verbessert werden, insbesondere durch eine die Polarität der oberflächennahen Moleküle des Trägers erhöhende Gasatmosphäre.
- Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
-
1 zeigt einen Querschnitt durch einen Haftverschluss mit einem erfindungsgemäßen Haftverschlussteil, -
2 zeigt eine perspektivische Ansicht des Haftverschlussteils der1 , -
3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung, -
4 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung, -
5 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung, und -
6 zeigt eine Anwendung eines erfindungsgemäßen Haftverschlussteils. - Die
1 zeigt einen Querschnitt durch einen Haftverschluss mit einem erfindungsgemäßen Haftverschlussteil1 . Dieses weist eine Vielzahl von in Reihen und Spalten regelmäßig angeordneten Haftverschlusselementen2 auf, die einstückig mit einem flächigen Träger3 aus einem thermoplastischen formbaren Kunststoff gebildet sind und von einer ersten Oberfläche4 des Trägers3 schräg und vorzugsweise im rechten Winkel abstehen. - An der der ersten Oberfläche
4 gegenüberliegenden zweiten Oberfläche6 ist an dem Träger3 ein Leuchtmittel5 angeordnet. Das Leuchtmittel5 ist in Dickschichttechnologie, insbesondere durch Siebdruck, auf den bereits die Haftverschlusselemente2 aufweisenden und insoweit fertig hergestellten Träger3 aufgebracht und besteht neben einer elektrisch leitfähigen Grundelektrode7 und einer elektrisch ebenfalls leitfähigen aber transparenten Abdeckelektrode9 aus einer dazwischen angeordneten Leuchtschicht8 , welche eine Füllstoffmatrix11 und darin eingelagerte Partikel10 einer elektrolumineszierenden Substanz aufweist. Bei Anlegen eines elektrischen Feldes kommt es zur Lichtaussendung durch die Partikel10 , wie dies durch die Pfeile12 angedeutet ist. Die Grundelektrode7 ist dabei als Reflektionsschicht ausgeführt, um die Lichtausbeute zu erhöhen. - Als elektrolumineszierende Substanzen kommen beispielsweise Zinksulfide und verwandte Verbindungen in Betracht, wobei die Farbe des emittierten Lichtes durch den Herstellvorgang und/oder durch Beimischungen bestimmt ist. Zur Erzielung einer hohen Leuchtdichte sind derzeit Wechselspannungen zwischen 50 und 200 Volt erforderlich, mit einer Frequenz zwischen 100 Hertz und 1 kHz. Eine höhere Spannung bewirkt in der Regel eine höhere Leuchtdichte, durch Variation der Frequenz kann in gewissen Bereichen eine Veränderung der Farbe des emittierten Lichts hervorgerufen werden; alternativ oder ergänzend kann die Farbe durch Beimischungen eingestellt werden.
- Die Schichtdickenverhältnisse sowohl des Trägers
3 einschließlich der Haftverschlusselemente2 als auch des Leuchtmittels5 sind dabei in den Figuren nicht maßstäblich dargestellt, insbesondere zum Zwecke der Darstellbarkeit sind einzelne Schichten vergrößert dargestellt. Darüber hinaus kann das Leuchtmittel5 auch mehr als drei Schichten aufweisen, insbesondere weitere Schichten zum Schutz, zur Feuchtigkeitssperre oder zur Abdeckung. Das erfindungsgemäße Haftverschlussteil1 kann, wie in der1 dargestellt, mit einem hinsichtlich des Trägers3 praktisch identisch aufgebauten weiteren Haftverschlussteil13 zusammengefügt werden, insbesondere können die Haftverschlusselemente2 ,14 miteinander lösbar in Eingriff gebracht werden, oder auch mit einem textilen Haftverschlusselement oder einem textilen Bekleidungsstück zusammengefügt werden. - Die
2 zeigt eine perspektivische Ansicht des Haftverschlussteils1 der1 . Daraus wird ersichtlich, dass in diesem Ausführungsbeispiel das Leuchtmittel5 den Träger3 des Haftverschlussteils1 nicht vollständig bedeckt. Auf der den Haftverschlusselementen2 gegenüberliegenden zweiten Oberfläche6 sind elektrisch leitfähige Anschlusselektroden und Anschlussleitungen15 ,16 aufgebracht, insbesondere aufgedruckt. Diese kontaktieren die zugehörigen Anschlusselektroden des Leuchtmittels5 . Bei Anlegen einer elektrischen Spannung im Bereich von etwa 100 Volt kommt es zu einer Lichtaussendung gemäß Pfeil12 . Auf die Sichtseitenoberfläche17 des Leuchtmittels5 kann ein Informationssignal aufgedruckt sein, im vorliegenden Fall „MICROPLAST" mit „Pfeil". - Die
3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Haftverschlussteils101 . In diesem Ausführungsbeispiel sind die Haftverschlusselemente102 auf derselben Fläche wie das Leuchtmittel105 angeordnet. Allerdings ist der Bereich des Trägers103 , in dem das Leuchtmittel105 angeordnet ist, frei von Haftverschlusselementen102 . Auf derselben Oberfläche ist auch die Anschlussleitung115 für die Grundelektrode107 des Leuchtmittels105 geführt bis hin zu einem Anschlusshügel118 . - Ein weiteres Haftverschlussteil
113 weist auf seiner dem erfindungsgemäßen Haftverschlussteil101 zugewandten Oberfläche ebenfalls Haftverschlusselemente114 sowie einen Anschlusshügel119 auf, der mit einer Anschlussleitung120 verbunden ist. Durch Andrücken kommen die Haftverschlusselemente102 ,114 der beiden Haftverschlussteile101 ,113 in Eingriff miteinander und gleichzeitig die beiden Anschlusshügel118 ,119 in elektrischen Kontakt. Dadurch kann über die Anschlussleitung120 die Grundelektrode107 sicher kontaktiert werden. - Die
4 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Haftverschlussteils201 . Der vorzugsweise aus einem thermoplastischen Kunststoff bestehende Träger203 ist, wie auch die in diesem Bereich221 angeordneten Haftverschlusselemente202 , durch entsprechende Modifikation des Kunststoffes elektrisch leitfähig gemacht, wie dies durch die Kreuzschraffur angedeutet ist, beispielsweise durch Einlagerung leitfähiger Partikel. In diesen Bereichen221 kontaktiert der Träger203 das auf der zweiten Oberfläche206 angeordnete Leuchtmittel205 , dessen Grundelektrode207 in den entsprechenden Bereichen ebenfalls elektrisch leitfähige Anschlusselektroden222 aufweist, die mit den elektrisch leitfähigen Haftverschlusselementen202 elektrisch verbunden sind. - Auf diese Weise kann das Haftverschlussteil
201 und insbesondere das Leuchtmittel205 von der dem Leuchtmittel205 gegenüberliegenden Rückseite des Trägers203 elektrisch kontaktiert werden, beispielsweise über externe Kontaktstücke223 . - Die
5 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Haftverschlussteils301 , welches auf beiden Seiten des Leuchtmittels305 jeweils einen Träger303 ,303a mit Haftverschlusselementen302 ,302a auf der dem Leuchtmittel305 abgewandten Oberfläche aufweist. Durch Anbringen von Reflektionsschichten auf der dem Leuchtmittel305 zugewandten Oberfläche der Träger303 ,303a kann bestimmt werden, in welche Richtung das Licht emittiert wird. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist keine derartige Reflektionsschicht vorhanden, insbesondere ist sowohl die Grundelektrode307 als auch die Abdeckelektrode309 transparent ausgeführt, so dass das Licht nach beiden Seiten gemäß den Pfeilen312 ,312a emittiert wird. - Die
6 zeigt eine Anwendung eines erfindungsgemäßen Haftverschlussteils1 , wobei lediglich aus Gründen der übersichtlicheren Darstellung keine Trennlinie zwischen Träger3 und Leuchtmittel5 (siehe1 ) dargestellt ist. Das Haftverschlussteil1 ist mittels der Haftverschlusselemente2 an einem Stützkörper24 festgelegt, dessen Oberfläche beispielsweise durch ein textiles Flauschmaterial gebildet ist, oder an dessen Oberfläche ganzflächig oder bereichsweise ein weiteres Haftverschlussteil13 beispielsweise als Tiefziehteil festgelegt ist. Durch das erfindungsgemäße Haftverschlussteil1 ist trotz der auskragenden Struktur des Stützkörpers24 eine gleichmäßige allseitige Ausleuchtung gemäß den Lichtpfeilen12 gewährleistet, insbesondere wird eine Abschattung des Bereichs unterhalb der Auskragung des Stützkörpers24 vermieden. - Das erfindungsgemäße Haftverschlussteil
1 kann unter Erhalt der Haftverschlussfähigkeit und der Leuchtfähigkeit als Tiefziehteil ausgeformt sein, so dass in jedem Fall eine Passgenauigkeit auch komplex geformten Stützkörpern24 gewährleistet ist.
Claims (15)
- Haftverschlussteil (
1 ;101 ;201 ;301 ) mit einer Vielzahl von Haftverschlusselementen (2 ;102 ;202 ;302 ,302a ) wie beispielsweise Haken, Pilzköpfe oder Schlaufen, wobei das Haftverschlussteil (1 ;101 ;201 ;301 ) einen flächigen Träger (3 ;103 ;203 ;303 ) aufweist und die Haftverschlusselemente (2 ;102 ;202 ;302 ,302a ) von mindestens einer Fläche (4 ) des Trägers (3 ;103 ;203 ;303 ) abstehen, dadurch gekennzeichnet, dass das Haftverschlussteil (1 ;101 ;201 ;301 ) mindestens bereichsweise ein Leuchtmittel (5 ;105 ;205 ;305 ) aufweist, welches infolge des Zuführens von Energie Licht emittiert. - Haftverschlussteil (
1 ;101 ;201 ;301 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (5 ;105 ;205 ;305 ) infolge des Zuführens von elektrischer Energie Licht emittiert. - Haftverschlussteil (
1 ;101 ;201 ;301 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (5 ;105 ;205 ;305 ) in Dick- oder Dünnschichttechnik auf den flächigen Träger (3 ;103 ;203 ;303 ) aufgebracht ist. - Haftverschlussteil (
1 ,101 ,201 ,301 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (5 ;105 ;205 ;305 ) durch Siebdruck oder Offsetdruck auf den flächigen Träger (3 ;103 ;203 ;303 ) aufgebracht ist. - Haftverschlussteil (
1 ;101 ;201 ;301 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (3 ;103 ;203 ;303 ) Leiterbahnen (115 ,120 ) und/oder Anschlusselektroden (15 ,16 ) aufweist zum elektrischen Kontaktieren der Leuchtmittel (5 ;105 ;205 ;305 ). - Haftverschlussteil (
1 ;101 ;201 ;301 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (5 ;105 ;205 ;305 ) auf einem weiteren Träger aufgebracht ist, der an den flächigen Träger (3 ;103 ;203 ;303 ) des Haftverschlussteils (1 ;101 ;201 ;301 ) laminiert ist. - Haftverschlussteil (
1 ;101 ;201 ;301 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftverschlusselemente (2 ;102 ;202 ;302 ,302a ) einstückig mit dem flächigen Träger (3 ;103 ;203 ;303 ) ausgebildet sind. - Haftverschlussteil (
1 ;101 ;201 ;301 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftverschlusselemente (2 ;102 ;202 ;302 ,302a ) und der flächige Träger (3 ;103 ;203 ;303 ) gemeinsam durch thermoplastische Formgebung hergestellt sind. - Haftverschlussteil (
1 ;101 ;201 ;301 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (3 ,103 ,203 ,303 ) und/oder die Haftverschlusselemente (2 ;102 ;202 ;302 ,302a ) aus einem Polymer-Kunststoff hergestellt ist, insbesondere aus einem Thermoplast, beispielsweise Polypropylen oder Polyethylen, oder aus einem Duroplast, beispielsweise einem Acrylat-Kunststoff. - Haftverschlussteil (
1 ;101 ;201 ;301 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (3 ;103 ;203 ;303 ) ein textiles Erzeugnis ist, insbesondere dass der Träger (3 ;103 ;203 ;303 ) durch Weben, Wirken, Stricken, Flechten oder Sticken hergestellt ist. - Haftverschlussteil (
1 ;101 ;201 ;301 ) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (5 ;105 ;205 ;305 ) zwischen zwei Lagen des textilen Trägers angeordnet ist. - Haftverschlussteil (
1 ;101 ;201 ;301 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Haftverschlussteil (1 ;101 ;201 ;301 ) weiterhin einen Energiespeicher, insbesondere einen elektrochemischen Energiespeicher, in Dünn- oder Dickschichttechnik aufweist. - Verfahren zum Herstellen eines Haftverschlussteils (
1 ;101 ;201 ;301 ) mit einer Vielzahl von Haftverschlusselementen (2 ;102 ;202 ;302 ,302a ) wie beispielsweise Haken, Pilzköpfe oder Schlaufen, wobei das Haftverschlussteil (1 ;101 ;201 ;301 ) einen flächigen Träger (3 ;103 ;203 ;303 ) aufweist und die Haftverschlusselemente (2 ;102 ;202 ;302 ,302a ) von mindestens einer Fläche (4 ) des Trägers (3 ;103 ;203 ;303 ) abstehen, und wobei das Haftverschlussteil (1 ;101 ;201 ;301 ) mindestens bereichsweise ein Leuchtmittel (5 ;105 ;205 ;305 ) aufweist, welches infolge des Zuführens von Energie Licht emittiert, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (5 ;105 ;205 ;305 ) auf den die Haftverschlusselemente (2 ;102 ;202 ;302 ,302a ) bereits aufweisenden Träger (3 ;103 ;203 ;303 ) aufgebracht wird. - Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (
5 ;105 ;205 ;305 ) in Dick- oder Dünnschichttechnik auf den flächigen Träger (3 ;103 ;203 ;303 ) aufgebracht wird, insbesondere aufgedruckt wird. - Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Aufbringen des Leuchtmittels (
5 ;105 ;205 ;305 ) der die Haftverschlusselemente (2 ;102 ;202 ;302 ,302a ) aufweisende Träger (3 ;103 ;203 ;303 ) eine die Haftung des aufzubringenden Leuchtmittels (5 ;105 ;205 ;305 ) verbessernde Oberflächenbehandlung erfährt.
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