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DE102004001904A1 - Schließsystem, insbesondere für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Schließsystem, insbesondere für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102004001904A1
DE102004001904A1 DE200410001904 DE102004001904A DE102004001904A1 DE 102004001904 A1 DE102004001904 A1 DE 102004001904A1 DE 200410001904 DE200410001904 DE 200410001904 DE 102004001904 A DE102004001904 A DE 102004001904A DE 102004001904 A1 DE102004001904 A1 DE 102004001904A1
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Germany
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motor vehicle
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DE200410001904
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Johannes Mattes
Jürgen KELLER
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Marquardt GmbH
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Marquardt GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Schließsystem (3), insbesondere für die Zugangs- und/oder Fahrberechtigung bei einem Kraftfahrzeug (1) in der Art einer KeylessEntry/Go-Funktionalität. Das Schließsystem (3) weist eine wenigstens zwei Zustände besitzende, als Steuereinrichtung ausgebildete erste Einrichtung (4), wie eine Steuereinrichtung zur Ent- und/oder Verriegelung der Autotüren (6), des Zündschlosses, der Lenkradverriegelung, zur Freigabe und/oder Sperrung der Wegfahrsperre, des Motorsteuergeräts o. dgl., und eine zugehörige, in der Art eines elektronischen Schlüssels, eines ID-Gebers, einer Chipkarte o. dgl. ausgebildete zweite Einrichtung (5) auf. Die beiden Einrichtungen (4, 5) besitzen zu derem bestimmungsgemäßen Betrieb Sender und/oder Empfänger von Signalen (7). Bei wenigstens einem der zwischen der zweiten Einrichtung (5) und der ersten Einrichtung (4) übertragenen Signale (7) handelt es sich insbesondere um ein codiertes Betriebssignal zur Authentifikation der zweiten Einrichtung (5), so daß nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals bei berechtigter zweiter Einrichtung (5) eine Änderung des Zustandes der ersten Einrichtung (4) bewirkbar ist. Zur Erkennung von Mißbrauch durch unberechtigte Personen (19, 20) erzeugt die zweite Einrichtung (5) bei Empfang und/oder Senden wenigstens eines Signals (7) eine vom Benutzer (2, 2') wahrnehmbare Rückmeldung in der Art eines Alarmsignals.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schließsystem nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Bei erhöhten Sicherheitsanforderungen werden elektronische Schließsysteme verwendet, die beispielsweise mittels elektromagnetischer Wellen arbeiten. Insbesondere bei Kraftfahrzeugen werden solche Schließsysteme als Türschließsysteme für die Zugangsberechtigung und/oder als Zündschloßsysteme, Lenkradverriegelungen, Wegfahrsperren o. dgl. für die Fahrberechtigung verwendet.
  • Derartige Schließsysteme sind aus der DE 43 40 260 A1 bekannt. Das Schließsystem besteht aus einer wenigstens zwei Zustände besitzenden, als Steuereinrichtung zur Ent- und/oder Verriegelung der Autotüren, des Zündschlosses o. dgl. ausgebildeten ersten Einrichtung und einer zugehörigen, in der Art eines elektronischen Schlüssels ausgebildeten zweiten Einrichtung. Die beiden Einrichtungen besitzen zu deren bestimmungsgemäßen Betrieb Mittel zum Senden und/oder Empfangen von Signalen. Im bestimmungsgemäßen Betrieb ist zwischen dem Schlüssel und der Steuereinrichtung wenigstens ein Signal als codiertes Betriebssignal zur Authentikation des Schlüssels übertragbar, so daß nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals und damit bei berechtigtem Schlüssel eine Änderung des Zustandes der Steuereinrichtung bewirkbar ist.
  • Solche Schließsysteme sind auch mit sogenannten "Keyless"-Funktionalitäten weiterentwickelt. So ist bei der "KeylessEntry"-Funktionalität eine manuelle Betätigung des elektronischen Schlüssels durch den Benutzer nicht mehr notwendig. Es genügt, daß der Benutzer den Schlüssel mit sich führt. Das Betriebssignal wird dann für die Zugangsberechtigung zwischen den beiden Einrichtungen selbsttätig übertragen, wenn der Benutzer sich in einem, in der Nähe des Kraftfahrzeugs befindlichen Wirkbereich aushält und dort beispielsweise den Türgriff an der Autotüre betätigt. Ebenso können diese Schließsysteme eine "KeylessGo"-Funktionalität aufweisen, wobei das Betriebssignal für die Fahrberechtigung zwischen den beiden Einrichtungen selbsttätig übertragen wird, wenn der Benutzer sich innerhalb des Kraftfahrzeugs befindet und beispielsweise eine Start/Stop-Taste im Armaturenbrett betätigt.
  • Bei solchen Keyless-Funktionalitäten sind Mißbrauchsfälle denkbar. Beispielsweise kann ein nichtberechtigter Benutzer abwarten bis der berechtigte Benutzer nach Verriegeln der Türen des Kraftfahrzeugs den eigentlichen Wirkbereich für das Türschließsystem verlassen hat. Mit Hilfe einer sogenannten transparenten Elektronik für den Schlüssel und/oder die Steuereinrichtung veranlassen die nichtberechtigten Benutzer ein Senden des Betriebssignals durch den Schlüssel des berechtigten Benutzers, wobei über die transparente Elektronik das Betriebssignal in einer Verlängerung der Signalübertragungsstrecke bis zum Kraftfahrzeug übertragen wird. Dadurch erfolgt ein Entriegeln des Türschließsystems, das der berechtigte Benutzer nicht mehr bemerkt, da er sich bereits in beträchtlicher Entfernung vom Kraftfahrzeug, außerhalb des Wirkbereichs für das Schließsystem befindet. Die nichtberechtigten Benutzer erhalten dadurch Zugang zum Kraftfahrzeug. Für diesen Fall ist somit die Diebstahlsicherheit des Schließsystems beeinträchtigt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Diebstahlsicherheit des Schließsystems, insbesondere im Hinblick auf derartige Mißbrauchsfälle, weiter zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Schließsystem durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Beim erfindungsgemäßen Schließsystem erzeugt die zweite Einrichtung bei Empfang und/oder Senden wenigstens eines Signals eine Rückmeldung. Wenn der die zweite Einrichtung mitführende, berechtigte Benutzer diese Rückmeldung wahrnimmt, erkennt dieser sofort, selbst in beträchtlicher Entfernung vom Wirkbereich für das Kraftfahrzeug, daß ein Versuch zum Mißbrauch an seinem Kraftfahrzeug erfolgt. Der berechtigte Benutzer kann dann unmittelbar zum Kraftfahrzeug zurückkehren, um den eigentlichen Mißbrauch durch den nichtberechtigten Benutzer zu verhindern. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Beispielsweise kann die Rückmeldung an der zweiten Einrichtung in der Art eines Alarmsignals wirken. Für den Benutzer besonders deutlich wahrnehmbar ist eine mechanische, eine akustische, eine optische o. dgl. Rückmeldung durch die zweite Einrichtung, wobei eine solche Rückmeldung vorteilhafterweise mit geringem Aufwand und kostengünstig in der zweiten Einrichtung zu realisieren ist.
  • Zweckmäßigerweise handelt es sich bei der mechanischen Rückmeldung um eine Vibration der zweiten Einrichtung in der Art eines Vibrationsalarms. Ein solcher Vibrationsalarm ist an sich bei Mobiltelefonen als Kennzeichen für einen eingehenden Anruf bekannt und kann daher bei der zweiten Einrichtung in einfacher Art und Weise mit denselben bekannten Mitteln wie bei Mobiltelefonen, beispielsweise mittels eines Piezoelements im Gehäuse der zweiten Einrichtung, realisiert werden. Bei der akustischen Rückmeldung können Piepstöne, Pfeiftöne o. dgl. verwendet werden. In einfacher und kostengünstiger Weise genügt hier die Anordnung eines Summers, Lautsprechers o. dgl. im Gehäuse der zweiten Einrichtung. Bei der optischen Rückmeldung kann es sich um das Blinken eines Leuchtmittels an der zweiten Einrichtung handeln. Hierfür läßt sich beispielsweise die üblicherweise am Gehäuse der zweiten Einrichtung bereits vorhandene Leuchtdiode, die das ordnungsgemäße Betätigen des Türschließsystems anzeigt, ohne zusätzliche Kosten verwenden.
  • Bisher kann der Mißbrauch des Schließsystems mit Keyless-Funktionalität mit Hilfe einer transparenten Elektronik über eine Verlängerung der Signalübertragungsstrecke nur durch eine Laufzeitmessung des Betriebssignals festgestellt werden, indem anhand der Laufzeit ein nicht aus dem Wirkbereich stammendes Signal als mißbräuchlich erkannt wird. Eine Laufzeitmessung ist bei elektromagnetischen Wellen, die als Träger für die Betriebssignale dienen, mit hohem technischen Aufwand verbunden. Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen daher insbesondere darin, daß der bisher notwendige Aufwand reduziert wird, und dennoch Mißbrauchsfälle zuverlässig bemerkt werden. Vorteilhaftweise steigert daher die Erfindung die Diebstahlsicherheit des Schließsystems in kostengünstiger Weise.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit verschiedenen Weiterbildungen und Ausgestaltungen ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
  • 1 ein mit einem Schließsystem ausgestattetes Kraftfahrzeug, wobei ein Mißbrauch durch nichtberechtigte Benutzer schematisch dargestellt ist,
  • 2 ein schematisches Blockschaltbild für das Schließsystem im Kraftfahrzeug und
  • 3 ein schematisches Blockschaltbild des ID-Gebers und der Steuereinrichtung mit einem Diagramm zur Übertragung der Signale.
  • In 1 ist ein Kraftfahrzeug 1 mit dem berechtigten Benutzer 2 zu sehen. Das Kraftfahrzeug 1 ist für die Zugangsberechtigung mit einem Schließsystem 3 als Türschließsystem versehen, das eine als eine Steuereinrichtung ausgebildete erste Einrichtung 4 und eine zugehörige zweite Einrichtung 5 umfaßt. Die zweite Einrichtung 5 ist in der Art eines elektronischen Schlüssels, eines Identifikations(ID)-Gebers, einer Chipkarte, einer Smartcard o. dgl. ausgebildet. Die zweite Einrichtung 5 befindet sich im Besitz des berechtigten Benutzers 2, womit dieser innerhalb eines Wirkbereichs 8 Zugang zum Kraftfahrzeug 1 besitzt.
  • Die erste Einrichtung 4 besitzt wenigstens zwei Zustände, wobei im ersten Zustand eine Verriegelung und im zweiten Zustand eine Entriegelung der Autotüren 6 vorliegt. Die beiden Einrichtungen 4, 5 besitzen zu deren bestimmungsgemäßen Betrieb Mittel zum Senden und/oder Empfangen von Signalen 7. Bei wenigstens einem dieser zwischen der zweiten Einrichtung 5 und der ersten Einrichtung 4 übertragenen Signale 7 handelt es sich um ein codiertes, elektromagnetisches Betriebssignal 15 (siehe 3). Das codierte Betriebssignal 15 dient zur Authentikation der zweiten Einrichtung 5, womit bei berechtigter zweiter Einrichtung 5 nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals 15 eine Änderung des Zustandes der ersten Einrichtung 4 bewirkbar ist. Die Übertragung des codierten Betriebssignals 15 erfolgt dann, wenn der berechtigte Benutzer 2 den Türgriff 16 an der Autotüre 6 betätigt oder sich dem Türgriff 16 annähert. Dadurch wird die Entriegelung der Autotüren 6 entsprechend der KeylessEntry-Funktionalität ausgelöst. Ebensogut kann die Übertragung des codierten Betriebssignals 15 auch selbsttätig ohne Mitwirkung des Benutzers 2 erfolgen, sobald dieser den Wirkbereich 8 betritt, was jedoch im folgenden nicht näher betrachtet wird. Schließt der Benutzer die Autotüren 6 von außen, so erfolgt eine selbsttätige Verriegelung der Autotüren 6. Ebensogut kann die selbsttätige Verriegelung der Autotüren 6 erfolgen, nachdem der Benutzer den Wirkbereich 8 verlassen hat.
  • Das Schließsystem 3 stellt weiterhin die Fahrberechtigung für das Kraftfahrzeug 1 fest. Hierzu bewirkt die als Steuereinrichtung ausgebildete erste Einrichtung 4 ebenfalls entsprechend den beiden Zuständen die Ent- und/oder Verriegelung des Zündschlosses 9 oder der Lenkradverriegelung 10, die in 2 zu sehen sind. Ebensogut kann ein sonstiges funktionsrelvantes Bauteil des Kraftfahrzeugs 1 durch die erste Einrichtung 4 dementsprechend angesteuert werden. Beispielsweise kann dadurch eine Freigabe und/oder Sperrung einer Wegfahrsperre, des Motorsteuergeräts o. dgl. erfolgen. Die Übertragung des codierten Betriebssignals 15 zur Authentikation der zweiten Einrichtung 5 erfolgt dann, wenn der berechtigte Benutzer 2 sich im Kraftfahrzeug 1 befindet und einen Start/Stop-Schalter 11 betätigt. Dadurch wird der Start-Vorgang o. dgl. des Kraftfahrzeugs 1 entsprechend der KeylessGo-Funktionalität ausgelöst.
  • Die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Schließsystems 3 soll nun anhand der 3 näher erläutert werden. Zunächst sendet die erste Einrichtung 4 mittels eines Senders/Empfängers 24 als Mittel zum Senden und/oder Empfangen von Signalen ein als Wecksignal bezeichnetes elektromagnetisches Signal 12 für die zugehörige zweite Einrichtung 5. Dadurch wird die zweite Einrichtung 5 aus einem Ruhezustand mit verringertem Energiebedarf in einen aktivierten Zustand für den bestimmungsgemäßen Betrieb übergeführt. Danach sendet die erste Einrichtung 4 wenigstens ein weiteres elektromagnetisches Signal 13, das nachfolgend auch als Bereichsabgrenzungssignal bezeichnet ist. Dadurch kann die zugehörige zweite Einrichtung 5 deren Standort in Bezug auf die erste Einrichtung 4 bestimmen. Insbesondere läßt sich feststellen, ob die zweite Einrichtung 5 außerhalb am Kraftfahrzeug 1 sowie gegebenenfalls an welcher Stelle des Außenraums 23 und/oder im Innenraum 22 (siehe 2) des Kraftfahrzeugs 1 befindlich ist. Nachfolgend sendet die zweite Einrichtung 5 mittels eines Senders/Empfängers 17 ein die Information zum ermittelteten Standort, nämlich Außenraum 23 beziehungsweise Innenraum 22, beinhaltendes weiteres Signal 14 zur ersten Einrichtung 4, das im folgenden auch als Rückantwortsignal bezeichnet ist. Schließlich wird dann, wie bereits beschrieben, das codierte elektromagnetische Betriebssignal 15 zur Authentikation mittels der Sender/Empfänger 24, 17 zwischen der ersten und der zweiten Einrichtung 4, 5 übertragen. Das Signal 15 kann insbesondere aus mehreren Teilsignalen bestehen und in einer bidirektionalen Kommunikation zwischen den beiden Einrichtungen 4, 5 übertragen werden. Im Hinblick auf nähere Einzelheiten zur bidirektionalen Kommunikation an sich wird auch auf die DE 43 40 260 A1 verwiesen.
  • Die zweite Einrichtung 5, die als schematisches Blockschaltbild ebenfalls in 3 gezeigt ist, weist den Sender/Empfänger 17 als Mittel zum Senden und/oder Empfangen von Signalen und eine beispielsweise aus einem Mikrocomputer bestehende Logikschaltung 18 zur Verarbeitung der Signale 7 auf. Für die Abgrenzung zwischen Außenraum 23 und Innenraum 22 besitzt die erste Einrichtung 4 wenigstens zwei Sender 24a, 24b mit zugehörigen Empfängern, wie in 2 zu sehen ist. Je einer dieser Sender 24a, 24b ist im Türbereich des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet, und zwar der Sender 24a in der linken und der Sender 24b in der rechten Autotüre 6. Die beiden Sender 24a, 24b der ersten Einrichtung 4 senden nacheinander jeweils ein Bereichsabgrenzungssignal 13, beispielsweise zunächst der Sender 24a und anschließend der Sender 24b. Diese beiden Bereichsabgrenzungssignale 13 werden dann vom Sender/Empfänger 17 der zweiten Einrichtung 5 empfangen und daraus die Abgrenzung in der Art einer Schnittpunktbestimmung durch den Mikroprozessor 18 berechnet. Ergänzend kann noch ein weiterer Sender 24c als dritter Sender der ersten Einrichtung 4 im Heckbereich des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet sein. Dadurch läßt sich zur Auslösung der jeweiligen KeylessEntry/Go-Funktionalität feststellen, ob die zweite Einrichtung 5 im Außenraum 23 oder im Innenraum 22 des Kraftfahrzeugs 1 befindlich ist.
  • In 1 ist weiter eine Situation gezeigt, in der sich zwei nichtberechtigte Personen 19, 20 Zugang zum Kraftfahrzeug 1 verschaffen wollen, nachdem der berechtigte Benutzer 2' den Wirkbereich 8 verlassen hat. Dazu befindet sich die erste Person 19 mit einem präparierten ID-Geber 25 in der Nähe des Kraftfahrzeugs 1, während sich die zweite Person 20 mit einer präparierten Steuereinrichtung 26 in der Nähe des berechtigten Benutzers 2' aushält. Mittels der präparierten Steuereinrichtung 26 wird die beim berechtigten Benutzer 2' befindliche zweite Einrichtung 5 aktiviert, so daß eine Übertragung von Betriebssignalen 21 zwischen der präparierten Steuereinrichtung 26 und der zweiten Einrichtung 5 stattfindet. Die Betriebssignale 21 werden nun zwischen der präparierten Steuereinrichtung 26 und der ersten Einrichtung 4 im Kraftfahrzeug 1 über den präparierten ID-Geber 25 in der Art einer Verlängerung weitergeleitet, so daß die Zustandsänderung der ersten Einrichtung 4 erfolgt, ohne daß dies vom Benutzer 2' wahrgenommen würde, da sich dieser außerhalb des Wirkbereichs 8 entfernt vom Kraftfahrzeug 1 befindet.
  • Um einen solchen Mißbrauch durch Zugang von nichtberechtigten Personen 19, 20 zum Kraftfahrzeug 1 zu verhindern, erzeugt die zweite Einrichtung 5 bei Empfang und/oder Senden wenigstens eines Signals 7 eine vom Benutzer 2, 2' wahrnehmbare Rückmeldung. Diese Rückmeldung der zweiten Einrichtung 5 wirkt in der Art eines Alarmsignals, das dem Benutzer 2, 2' somit signalisiert, daß eine Übertragung von Signalen 7 zwischen den beiden Einrichtungen 4 und 5 stattfindet. Befindet sich der berechtigte Benutzer 2' außerhalb des Wirkbereichs 8, so erkennt dieser, daß die Übertragung von Signalen 7 über eine durch nichtberechtigte Personen 19, 20 erzeugte Verlängerungsstrecke 21 erfolgt. Der berechtigte Benutzer 2' ist somit in der Lage rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
  • Zweckmäßigerweise wird das Alarmsignal bereits bei Empfang des Wecksignals 12, also des ersten der übertragenen Signale 7 ausgelöst. Falls gewünscht, kann jedoch hierfür auch eines der nachfolgend übertragenen Signale 13, 14, 15 verwendet werden. Zur Auslösung des Alarmsignals wird dann vom Mikroprozessor 18 in der zweiten Einrichtung 5 ein Signalisierungsmittel 27 aktiviert, das seinerseits das Alarmsignal abgibt. Wie in 3 schematisch gezeigt ist, kann es sich bei dem vom Signalisierungsmittel 27 erzeugten Alarmsignal um eine mechanische, eine akustische, eine optische oder eine sonstige geeignete Rückmeldung handeln. So handelt es sich in einer ersten Ausgestaltung bei der mechanischen Rückmeldung um eine Vibration der zweiten Einrichtung 5 in der Art eines Vibrationsalarms, welcher vom Benutzer 2 haptisch fühlbar ist. Wie vom Mobiltelefon an sich bekannt, kann der Vibrationsalarm von einem im Signalisierungsmittel 27 angeordneten Piezoelement 28 erzeugt werden. In einer anderen zweiten Ausgestaltung kann es sich bei der akustischen Rückmeldung um Piepstöne, Pfeiftöne o. dgl. handeln, die beispielsweise mittels eines Summers 29 im Signalisierungsmittel 27 erzeugt werden. In einer weiteren dritten Ausgestaltung ist die optische Rückmeldung durch das Blinken eines Leuchtmittels 30 an der zweiten Einrichtung 5 realisiert. Bei dem Leuchtmittel 30 kann es sich beispielsweise um eine mit dem Signalisierungsmittel 27 in Verbindung stehende Leuchtdiode handeln.
  • Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene und dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt vielmehr auch alle fachmännischen Weiterbildungen im Rahmen der Schutzrechtsansprüche. So kann ein derartiges Schließsystem nicht nur im Kraftfahrzeug eingesetzt werden. Es ist auch eine Verwendung für ein sonstiges Türschloß, das sich beispielsweise an einer Immobilie o. dgl. befindet, möglich.
  • 1
    Kraftfahrzeug
    2,2'
    (berechtigter) Benutzer
    3
    Schließsystem
    4
    erste Einrichtung
    5
    zweite Einrichtung
    6
    Autotüre
    7
    Signal
    8
    Wirkbereich
    9
    Zündschloß
    10
    Lenkradverriegelung
    11
    Start/Stop-Schalter
    12
    Signal/Wecksignal
    13
    Signal/Bereichsabgrenzungssignal
    14
    Signal/Rückantwortsignal
    15
    Signal/(codiertes) Betriebssignal
    16
    Türgriff
    17
    Sender/Empfänger (in der zweiten Einrichtung)
    18
    Logikschaltung/Mikroprozessor
    19,20
    nichtberechtigte Person
    21
    Betriebssignal (Übertragung bei Nichtberechtigung)/Verlängerungsstrecke
    22
    Innenraum (vom Kraftfahrzeug)
    23
    Außenraum (vom Kraftfahrzeug)
    24
    Sender/Empfänger (in der ersten Einrichtung)
    24a
    Sender (im linken Türbereich)
    24b
    Sender (im rechten Türbereich)
    24c
    Sender (im Heckbereich)
    25
    präparierter ID-Geber
    26
    präparierte Steuereinrichtung
    27
    Signalisierungsmittel
    28
    Piezoelement
    29
    Summer
    30
    Leuchtmittel

Claims (5)

  1. Schließsystem, insbesondere für die Zugangs- und/oder Fahrberechtigung bei einem Kraftfahrzeug (1) in der Art einer KeylessEntry/Go-Funktionalität, mit einer wenigstens zwei Zustände besitzenden, als Steuereinrichtung ausgebildeten ersten Einrichtung (4), wie einer Steuereinrichtung zur Ent- und/oder Verriegelung der Autotüren (6), des Zündschlosses (9), der Lenkradverriegelung (10), zur Freigabe und/oder Sperrung der Wegfahrsperre, des Motorsteuergeräts o. dgl., und mit einer zugehörigen, in der Art eines elektronischen Schlüssels, eines ID-Gebers, einer Chipkarte o. dgl. ausgebildeten zweiten Einrichtung (5), wobei die beiden Einrichtungen (4, 5) zu deren bestimmungsgemäßen Betrieb Mittel zum Senden und/oder Empfangen von Signalen besitzen, und wobei es sich insbesondere bei wenigstens einem der zwischen der zweiten Einrichtung (5) und der ersten Einrichtung (4) übertragenen Signale (7) um ein codiertes Betriebssignal (15) zur Authentikation der zweiten Einrichtung (5) handelt, so daß nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals (15) bei berechtigter zweiter Einrichtung (5) eine Änderung des Zustandes der ersten Einrichtung (4) bewirkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Einrichtung (5) bei Empfang und/oder Senden wenigstens eines Signals (7) eine Rückmeldung, insbesondere in der Art eines Alarmsignals, erzeugt.
  2. Schließsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Rückmeldung um eine mechanische, eine akustische, eine optische o. dgl. Rückmeldung handelt.
  3. Schließsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der mechanischen Rückmeldung um eine Vibration der zweiten Einrichtung (5) in der Art eines Vibrationsalarms handelt.
  4. Schließsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der akustischen Rückmeldung um von der zweiten Einrichtung (5) erzeugte Piepstöne, Pfeiftöne o. dgl. handelt.
  5. Schließsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der optischen Rückmeldung um das Blinken eines Leuchtmittels (30), beispielsweise einer Leuchtdiode, an der zweiten Einrichtung (5) handelt.
DE200410001904 2004-01-14 2004-01-14 Schließsystem, insbesondere für ein Kraftfahrzeug Withdrawn DE102004001904A1 (de)

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